AN/0549/2022
Beflaggung mit Flagge der Ukraine als Zeichen der Solidarität
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Sachstandsbericht BV
1107 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
02-2
Vorlagen-Nummer
AN/0549/2022
Stand: 14.08.2023
Sachstandsbericht
Beflaggung mit Flagge der Ukraine als Zeichen der Solidarität
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2022
8.2.7 Beflaggung mit Flagge der Ukraine als Zeichen der Solidarität,
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen, AN/0549/2022
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen regt dringend an, dass die Oberbürgermeisterin von ih-
rem Anordnungsrecht aus Nr. 2.3 der Richtlinie über die Beflaggung der Dienstgebäude der
Stadt Köln Gebrauch macht, aus besonderen Anlässen eine öffentliche Beflaggung im Einzel-
fall anzuordnen, wenn sie dies für erforderlich hält, und somit umgehend anordnet, alle Be-
zirksrathäuser, so auch in Rodenkirchen in der Industriestraße und der Mannesmannstraße,
mit der Nationalflagge der Ukraine öffentlich zu beflaggen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Beflaggung für die Mannesmannstraße 10 und die Industriestraße 161 wurde umgesetzt.
Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD BV2)
1964 Zeichen
Fraktion Bündnis90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0549/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 Beflaggung mit Flagge der Ukraine als Zeichen der Solidarität Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen bitten den nachstehenden Dringlich- keitsantrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung am 07.03.2022 zu setzen. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen regt dringend an, dass die Oberbürgermeisterin von ihrem Anordnungsrecht aus Nr. 2.3 der Richtlinie über die Beflaggung der Dienstgebäude der Stadt Köln Gebrauch macht, aus besonderen Anlässen eine öffentliche Beflaggung im Einzelfall anzuordnen, wenn sie dies für erforderlich hält, und somit umgehend anordnet, alle Bezirksrathäuser, so auch in Rodenkirchen in der Industriestraße und der Mannesmannstra- ße, mit der Nationalflagge der Ukraine öffentlich zu beflaggen. Begründung: Der Krieg in der Ukraine bestürzt uns alle zutiefst. Putins völkerrechtswidriges Handeln bringt unsägliches Leid über die Menschen in der Ukraine. Dieser Angriffskrieg Russlands muss sofort beendet werden. Köln hat seine Solidarität mit der Ukraine auf vielen Demonstrationen – wie zuletzt an Ro- senmontag – in überwältigender Weise gezeigt. Wir sind froh über die Hilfsbereitschaft ge- genüber Flüchtenden aus der Ukraine. Sie sind in Köln herzlich willkommen. Wir stehen soli- darisch an der Seite der Ukraine. - 2 - Als Zeichen dieser Solidarität auch in unserem Stadtbezirk soll die Beflaggung mit der Fahne der Ukraine dienen. gez. Ismail gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Wolters
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (2)
- Industriestraße 161
- Mannesmannstraße 10
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0549/2022
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (SPD)
- Datum
- 07.03.2022
- Erstellt
- 06.03.2022 22:01