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AN/0549/2022

Beflaggung mit Flagge der Ukraine als Zeichen der Solidarität

Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (SPD) 07.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 07.03.2022, TOP 8.2.7

Sachstandsbericht BV

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Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD BV2)

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Sachstandsbericht BV

1107 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
02-2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0549/2022
Stand: 14.08.2023 
Sachstandsbericht  
Beflaggung mit Flagge der Ukraine als Zeichen der Solidarität 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2022 
 
 
8.2.7 Beflaggung mit Flagge der Ukraine als Zeichen der Solidarität,  
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen, AN/0549/2022 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen regt dringend an, dass die Oberbürgermeisterin von ih-
rem Anordnungsrecht aus Nr. 2.3 der Richtlinie über die Beflaggung der Dienstgebäude der 
Stadt Köln Gebrauch macht, aus besonderen Anlässen eine öffentliche Beflaggung im Einzel-
fall anzuordnen, wenn sie dies für erforderlich hält, und somit umgehend anordnet, alle Be-
zirksrathäuser, so auch in Rodenkirchen in der Industriestraße und der Mannesmannstraße, 
mit der Nationalflagge der Ukraine öffentlich zu beflaggen. 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Beflaggung für die Mannesmannstraße 10 und die Industriestraße 161 wurde umgesetzt.

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD BV2)

1964 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
FDP-Fraktion 
 
Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0549/2022 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 
 
Beflaggung mit Flagge der Ukraine als Zeichen der Solidarität 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen bitten den nachstehenden Dringlich-
keitsantrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung am 07.03.2022 zu setzen. 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen regt dringend an, dass die Oberbürgermeisterin von 
ihrem Anordnungsrecht aus Nr. 2.3 der Richtlinie über die Beflaggung der Dienstgebäude 
der Stadt Köln Gebrauch macht, aus besonderen Anlässen eine öffentliche Beflaggung im 
Einzelfall anzuordnen, wenn sie dies für erforderlich hält, und somit umgehend anordnet, alle 
Bezirksrathäuser, so auch in Rodenkirchen in der Industriestraße und der Mannesmannstra-
ße, mit der Nationalflagge der Ukraine öffentlich zu beflaggen. 
Begründung: 
Der Krieg in der Ukraine bestürzt uns alle zutiefst. Putins völkerrechtswidriges Handeln bringt 
unsägliches Leid über die Menschen in der Ukraine. Dieser Angriffskrieg Russlands muss 
sofort beendet werden.  
Köln hat seine Solidarität mit der Ukraine auf vielen Demonstrationen – wie zuletzt an Ro-
senmontag – in überwältigender Weise gezeigt. Wir sind froh über die Hilfsbereitschaft ge-
genüber Flüchtenden aus der Ukraine. Sie sind in Köln herzlich willkommen. Wir stehen soli-
darisch an der Seite der Ukraine.

- 2 - 
 
Als Zeichen dieser Solidarität auch in unserem Stadtbezirk soll die Beflaggung mit der Fahne 
der Ukraine dienen. 
 
gez. Ismail gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Wolters

Beratungsverlauf (1)

07.03.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Industriestraße 161
  • Mannesmannstraße 10

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Details

Aktenzeichen
AN/0549/2022
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (SPD)
Datum
07.03.2022
Erstellt
06.03.2022 22:01