V/0391/2026
Trägervergabe für die achtgruppige Kindertageseinrichtung am Wiegandweg 36/Bezirk Südost
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V_0391_2026_Anlage 1_Auswertungsformular CVJM
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2 Anlage 2: Auswertungsformular Ausgeschriebene Einrichtung: Kita am Wiegandweg/ „Schatzkiste“ Name und Adresse des Trägers: CVJM Münster Merschkamp 23 48155 Münster 1. Trägerhintergrund / Trägerdarstellung Mögliche Beschreibung des Trägers und seiner Betätigungsfelder, Verbandszugehörigkeit, Leitbild etc. Träger von sechs Kindertageseinrichtungen, drei Kinder- und Jugendzentren, einer Flüchtlingseinrichtung sowie Schulsozialarbeit an mehreren Standorten Das Jugendzentrum New York (im gleichen Gebäude) engagiert sich bereits durch die Mitgestaltung von Arbeitskreisen und Aktionen deutlich über die eigenen Räumlichkeiten und Zielgruppe hinaus für die Quartiersentwicklung. Familienzentrum Janusz-Korczak- Haus seit 25 Jahren/ stark im Stadtteil verwurzelt. In der gemeinsamen Trägerschaft des Jugendzentrums New York sowie der Kindertageseinrichtung innerhalb eines Gebäudes sieht der Träger Chancen und Möglichkeiten für das York-Quartier, wie beim Anne-Jakobi-Haus in Roxel Die Einrichtungen verbindet eine gemeinsame pädagogische Grundhaltung. Als Teil der weltweiten CVJM-Bewegung orientiert sich der Träger am Gedanken einer ganzheitlichen Förderung von Körper, Seele und Geist. Gleichzeitig haben alle ein eigenes Profil mit individuellen Schwerpunkten. 2. Wirtschaftlichkeit Angebotener Trägeranteil Träger sieht gerade den Bedarf von nur 4 Gruppen Nutzung von weniger Gruppen, Erweiterung bei Bedarf jederzeit möglich Restliche Räumlichkeiten für Jugendzentrum oder als Stadtteilhaus denkbar; flexible Nutzung gut umsetzbar. Die Kita am Wiegandweg soll dabei nicht als isolierte Einrichtung verstanden werden, sondern als Teil eines sozialräumlichen Gesamtkonzeptes. Trägeranteil: ohne Eigenanteil 3. Fachlichkeit/Pädagogik 3.1. Rahmenkonzept Der CVJM Münster in seinen Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit dem teiloffenen Konzept. Dabei erlebt jedes Kind in seiner festen Gruppe verlässliche Bezugspersonen, Sicherheit und Orientierung. Die Beziehungen in der Stammgruppe bilden die emotionale Basis im Kita-Alltag und schaffen wichtige Voraussetzungen für gelingende Bildungsprozesse. Der CVJM Münster versteht den gesamten Alltag als Bildungsraum und die Grundlage der pädagogischen Arbeit ist ein Bild vom Kind als eigenständige Persönlichkeit mit individuellen Fähigkeiten, Interessen und Entwicklungspotenzialen. Unter anderem sieht der Träger die Sprache und die Bewegung als Schlüssel zu Bildung, Teilhabe und sozialem Miteinander. Von weiterer Relevanz nennt der CVJM Musik, Kreativität, kulturelle und religiöse Bildung sowie Partizipation, Gemeinschaft und Gesundheitsförderung. 3 3.2. Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Genderthematik Der CVJM Münster verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Arbeit mit Familien unterschiedlicher kultureller, sprachlicher und religiöser Hintergründe. Eine besondere Rolle spielen hierbei die Familienhäuser für geflüchtete Familien, die der CVJM Münster in Hiltrup betreibt. Durch diesen eigenen Arbeitsbereich bestehen umfangreiche Erfahrungen in der Begleitung von Familien mit Flucht- und Migrationserfahrungen, interkultureller Arbeit, Sprachförderung, Netzwerkarbeit und psychosozialer Unterstützung. Der CVJM Münster verfolgt deshalb eine genderreflektierte Pädagogik, die Kinder nicht auf stereotype Rollenbilder festlegt, sondern sie darin unterstützt, ihre Interessen, Fähigkeiten und Persönlichkeiten frei zu entfalten. Dabei werden unterschiedliche Familienformen und Lebensrealitäten wertschätzend berücksichtigt. Zur fachlichen Unterstützung verfügt der CVJM Münster über eine eigene ausgebildete Sexualpädagogin, die Einrichtungen und Teams bei Fragen zu kindlicher Entwicklung, Prävention, geschlechtersensibler Pädagogik sowie Gender- und Sexualitätsthemen beraten und begleiten kann. Der CVJM Münster versteht Inklusion als selbstverständlichen Bestandteil pädagogischer Arbeit. Ziel ist es, allen Kindern – unabhängig von individuellen Voraussetzungen, Entwicklungsständen oder Unterstützungsbedarfen – eine gleichberechtigte Teilhabe am Alltag der Kindertageseinrichtung zu ermöglichen. Der CVJM Münster verfügt bereits über Erfahrungen in der inklusiven Arbeit innerhalb bestehender Kindertageseinrichtungen sowie weiterer Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe. 3.3. Gesundheitsförderung Gesundheit umfasst körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden und ist damit eine wichtige Grundlage für gelingende Bildungs- und Entwicklungsprozesse. Die Kita versteht sich deshalb als gesundheitsfördernder Lebensort, an dem Kinder lernen, ihren Körper wahrzunehmen, eigene Bedürfnisse zu erkennen, soziale Beziehungen zu gestalten und Verantwortung für sich selbst zu übernehmen. Die dem Träger bereits bekannten Möglichkeiten des Sozialraums sollen auch für die Kita am Wiegandweg gezielt genutzt und erweitert werden. Hierzu gehören unter anderem Kontakte zu Beratungsstellen, Gesundheitsangeboten, Zahnarztpraxen, Präventionsangeboten, etc. 3.4. Sozialraumorientierung und Kooperationspartner Eine besondere Stärke des CVJM Münster liegt zudem in den bereits vorhandenen personellen Verbindungen zwischen den Arbeitsfeldern im York-Quartier und im Stadtteil Gremmendorf. Die Koordinatorin des Familienzentrums und stellvertretende Leitung des Janusz-Korczak-Hauses war Leitung des Kinder- und Jugendzentrums New York und verfügt daher über umfassende Kenntnisse des Quartiers, seiner Netzwerke sowie der dort lebenden Familien. Durch diese Erfahrungen kann sie im Entwicklungsprozess der Kita Yorkgarten eine wichtige Brückenfunktion zwischen Kita, Familienzentrum, Kinder- und Jugendzentrum, Stadtteil Gremmendorf und dem York-Quartier übernehmen. Durch regelmäßige Beteiligungsformate und den direkten Austausch mit Bewohner:innen werden die Bedarfe des Quartiers bereits jetzt kontinuierlich in die Angebotsentwicklung einbezogen. Aktuelle Rückmeldungen aus dem Quartier zeigen insbesondere den Wunsch nach zusätzlichen Sport- und Bewegungsangeboten für Kinder und Jugendliche, nach offenen Begegnungsorten und Caféangeboten sowie nach kreativen Räumen für Musik, Kultur und gemeinschaftliche Aktivitäten. Die Kita am Wiegandweg bietet die Chance, über die klassische Kindertagesbetreuung hinaus zu einem Ort der Begegnung im Quartier zu werden. 4 3.5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften Eltern/Erziehungsberechtigte und Familien sind die wichtigsten Bezugspersonen im Leben von Kindern. Der CVJM Münster versteht Eltern und Erziehungsberechtigte deshalb nicht als Gast der Einrichtung, sondern als zentrale Partner in der gemeinsamen Begleitung und Förderung der Kinder. Eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft bildet die Grundlage für gelingende Bildungs- und Entwicklungsprozesse. Offenheit, Transparenz, gegenseitige Wertschätzung und ein regelmäßiger Austausch prägen dabei die Zusammenarbeit. Der CVJM Münster verfügt über langjährige Erfahrungen als Träger mehrerer Familienzentren. Hierdurch bestehen umfangreiche Kompetenzen in den Bereichen Beratung, Familienbildung, Gesundheitsförderung, Vernetzung und Unterstützung von Familien in unterschiedlichen Lebenssituationen. Auch wenn die Einrichtung mit dem Trägerwechsel nicht mehr den Status eines Familienzentrums besitzt, möchte der CVJM Münster die familienorientierte Grundhaltung ausdrücklich fortführen. Hierzu gehören beispielsweise: Erst- und Verweisberatung, Gesundheitsförderung, Bewegungsangebote, Sprachförderung, Kinderschutzberatung, interkulturelle Unterstützung, Kooperationen mit Beratungsstellen, Zusammenarbeit mit den Frühen Hilfen, Kooperationen mit der Diakonie Münster, Vernetzungen im Gesundheits- und Bildungsbereich. Die vorhandenen Kompetenzen der Familienzentren des CVJM Münster können somit auch in die Entwicklung der Kita am Wiegandweg eingebracht werden. 3.6. Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen Der CVJM Münster versteht Qualität nicht als einmal erreichten Zustand, sondern als fortlaufenden Entwicklungsprozess. Ziel ist es, Kindern und Familien dauerhaft verlässliche, fachlich fundierte und bedarfsgerechte Angebote zur Verfügung zu stellen. Qualitätsentwicklung basiert dabei auf dem Zusammenspiel von fachlicher Kompetenz, klaren Strukturen, regelmäßiger Reflexion und einer wertschätzenden Organisationskultur. Die Kita am Wiegandweg soll von Beginn an in die bestehenden Qualitätsstrukturen des Trägers eingebunden werden und gleichzeitig Raum für die Weiterentwicklung eigener Schwerpunkte erhalten. Die Kita am Wiegandweg profitiert von den bestehenden Verwaltungs- und Unterstützungsstrukturen des CVJM Münster. Dadurch werden die pädagogischen Teams entlastet und können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Gleichzeitig entstehen Synergien durch die Zusammenarbeit mit den weiteren Einrichtungen und Arbeitsbereichen des Trägers. Der CVJM Münster fördert die kontinuierliche Qualifizierung seiner Mitarbeitenden Durch die Vernetzung der sechs Kindertageseinrichtungen untereinander sowie die Zusammenarbeit mit Diakonie oder dem evangelischen Kirchenkreis können Erfahrungen, Ideen und bewährte Konzepte gemeinsam weiterentwickelt werden. 4. Besondere Merkmale/Eignung Betriebsübergang: Der CVJM Münster sieht die Übernahme der Kita Yorkgarten als gemeinsamen Entwicklungsprozess mit Kindern, Familien, Mitarbeitenden und der Stadt Münster. Besonderes Augenmerk legt der Träger dabei auf einen transparenten und gut abgestimmten Übergang. Frühzeitige Information, Beteiligungsmöglichkeiten sowie eine verlässliche Kommunikation sollen dazu beitragen, Sicherheit und Orientierung für alle Beteiligten zu schaffen. Der CVJM hat ein großes Interesse daran, die bestehenden Mitarbeitenden der Einrichtung zu übernehmen und die zukünftige Entwicklung der Kita Yorkgarten gemeinsam mit dem Team zu gestalten. Nach dem Betriebsübergang soll daher zeitnah ein gemeinsamer Auftakt- und Entwicklungsworkshop stattfinden. Ziel ist es, sich kennenzulernen, Erfahrungen und Erwartungen auszutauschen sowie Stärken, Chancen und Perspektiven für die zukünftige Entwicklung der Einrichtung gemeinsam zu erarbeiten. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, ein fertiges Konzept vorzugeben, 5 sondern Bewährtes aufzugreifen und gemeinsam weiterzuentwickeln. Hier hilft die Haltung, dass jede Einrichtung ihr eigenes Profil entwickeln darf und es bewusst keine trägerübergreifende einheitliche Konzeption für Kindertageseinrichtungen gibt. Die Erfahrungen, Kompetenzen und Ideen der Mitarbeitenden bilden hierfür eine wichtige Grundlage. Die Kita am Wiegandweg soll dabei nicht als isolierte Einrichtung verstanden werden, sondern als Teil eines sozialräumlichen Gesamtkonzeptes. Der CVJM Münster bringt hierfür langjährige Erfahrungen, bestehende Netzwerke, fachliche Kompetenzen und eine tiefe Verwurzelung im Stadtteil mit.
Beschlussvorlage
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V/0391/2026
V/0391/2026
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Trägervergabe für die achtgruppige Kindertageseinrichtung am Wiegandweg 36/Bezirk Südost
Beratungsfolge
08.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
24.09.2026 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
06.10.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung
Vorberatung
07.10.2026 Hauptausschuss Vorberatung
07.10.2026 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster überträgt die Trägerschaft für die achtgruppige Kindertageseinrichtung
am Wiegandweg 36 in Gremmendorf an den Christlicher Verein Junger Menschen (CVJM)
Münster (siehe Begründung unter Ziffer 3).
Die Übernahme der Trägerschaft im Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB für die Kinderta-
geseinrichtung am Wiegandweg 36 (aktueller Name: “Schatzkiste“) im Stadtteil Gremmendorf ist
zum 01.01.2027 geplant.
1.1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Trägerfinanzierung bei einer Auslastung unter 8
Gruppen gemäß Vorlage V/0655/2025 durch eine Übergangsfinanzierung stabilisiert wird.
Die Einrichtung startet zunächst mit 4 Gruppen. Weitere Gruppen können bedarfsgerecht er-
öffnet werden. Der Träger kann für 2027 und 2028 eine Übergangsfinanzierung für freie
Gruppen erhalten.
1.2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine flexible Nutzungskonzeption zu entwickeln, die die Ab-
weichungen zwischen vorhandenen räumlichen Kapazitäten und dem tatsächlichen Betreu-
ungsbedarf dauerhaft berücksichtigt. Den Gremien wird ein Beschlussvorschlag vorgelegt, der
die dauerhafte Auskömmlichkeit der Finanzierung sicherstellt.
2. Zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten werden folgende vertragliche
Vereinbarungen getroffen:
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
20.08.2026
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Schröder
Telefon: 492-5768
SchroederEva@stadt -
muenster.de
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V/0391/2026
2.1. Für die Kindertageseinrichtung werden vertragliche Regelungen zur Trägerschaft
(Leistungsvereinbarung) zwischen dem Träger CVJM Münster und der Stadt Münster getroffen. Für
die Dauer dieser Vereinbarung (bis mindestens zum 31.07.2040 plus zweimalige Verlängerungsop-
tion um je 5 Jahre) wird ein Trägeranteil von 0,0 % vereinbart.
2.2 Mietvertragliche Regelungen wurden zwischen der Wohn + Stadtbau GmbH (Vermieterin) und
dem derzeitigen Träger DRK Münster Sozialwerk gemeinnützige GmbH getroffen. Die Mietzeit wur-
de für die Dauer von 20 Jahren, also bis zum 31.07.2040, plus zweimalige Verlängerungsoption um
je 5 Jahre, vereinbart. Diese mietvertraglichen Regelungen werden im Zuge des Betriebsübergangs
nach § 613a BGB vom Träger CVJM Münster e.V. übernommen.
2.3. Für den Betriebsübergang treffen der zukünftige Träger CVJM Münster e.V. mit dem bisherigen
Träger einen Vertrag.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
T agesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen 2027ff. 480.960
Zeile 04 Öffentlich -rechtliche Leistungs-
entgelte 2027ff. 96.190
Zeile 15 Transferaufwendungen
a) gesetzlicher Anteil (92,2%)
b) f reiw. Zuschuss (T A)
c) f reiw. Zuschuss (StrategieV)
2027ff.
2027ff.
2027
2028
a) 1.108.610
b) 93.790
c) 176.860
176.860
V/0655/2025
(Übergangs-
finanzierung)
Saldo 2027
2028
2029ff.
802.110
802.110
625.250
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 für die Jahre
2027ff. bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Sollte sich die Belegung der Einrichtung ab dem
Kitajahr 2028/2029 bedarfsgerecht verändern, werden die zur Finanzierung erforderlichen Ermächti-
gungen im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2028 bei der o. g. Produktgruppe ent-
sprechend angepasst.
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V/0391/2026
Träger
Betriebskostenzuschuss 2027 Trägeranteil 2027
Städt. Anteil
BKZ gesamt Gesamt Land Stadt
Gesamt, ge-
setzlicher
Trägeranteil
Angebot
Stadt
(Erforderlicher
Zuschuss)
1 2 3 4 5 6 7
CVJM 92,2 % 40,0% 52,2% 7,8% 0,0% 7,8% 60,0%
1.108.612,80 € 480.960,00 € 627.652,80 € 93.787,20 € - € 93.787,20 € 721.440,00 €
Neben den Aufwendungen, die sich gemäß KiBiz aufgrund der Trägerausschreibung ergeben (siehe
Transferaufwendungen a) und b)) fallen maximal für die Jahre 2027 und 2028 Aufwendungen gemäß
der Vorlage V/0655/2025 (Strategien zur zukünftigen Planung der Kindertageseinrichtungen der Stadt
Münster – Maßnahmen für ein stabiles und nachhaltiges Betreuungssystem) für unbelegte Plätze in
Höhe von rd. 176.860 € jeweils für die Jahre 2027 und 2028 an.
Begründung:
1. Ausgangslage
Der derzeitige Träger DRK Münster Sozialwerk gemeinnützige GmbH der Kindertageseinrichtung am
Wiegandweg 36 „Schatzkiste“ wird die Trägerschaft zum 31.12.2026 beenden.
Die Fortführung des Betriebs der Kindertageseinrichtung in Gremmendorf durch den neuen Träger
beginnt zunächst bedarfsbezogen mit folgenden Gruppen:
• 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1)
• 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2)
• 1 Gruppe für 20 – 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3)
und umfasst insgesamt 70 – 75 Plätze, davon 22 u3-Plätze und 48 – 53 ü3-Plätze.
Die jeweilige Gruppenstruktur wird auf der Grundlage der jährlich zu vereinbarenden Rahmenstruktu-
ren bedarfsgerecht weiterentwickelt. Neben dem Angebot einer wöchentlichen Betreuung von 45
Stunden werden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden
und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten.
Die Rahmenstruktur wird ggf. ab dem 01.08.2027 auf der Grundlage der neuen Vorgaben der KiBiz-
Reform angepasst.
Mit der Trägerausschreibung wurden die Bewerber darauf hingewiesen, dass abhängig von den Be-
darfen der Eltern und in Absprache mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Angebote der
flexiblen Öffnungszeiten gem. § 48 KiBiz NW entwickelt werden sollen.
2. Verbindliche Bewerbung freier Träger zur Übernahme der Trägerschaft
Gemäß der Vorlage V/0655/2025 hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zunächst geprüft,
ob ein bereits im Wohnbereich befindlicher Träger für eine Übernahme des Gebäudes im laufenden
Betrieb in Frage kommt. Die genannten Träger wurden am 08.04.2026 über die Abgabe der Träger-
schaft des DRK der Kindertageseinrichtung „Schatzkiste“ zum 31.12.2026 informiert und gebeten, ihr
Interesse an einer Übernahme der Trägerschaft zeitnah mitzuteilen. Die Träger, die ihr Interesse be-
kundet haben, legten zwischen dem 08.06.2026 bis 20.06.2026 ihre Konzepte und trägerschaftlichen
Vorstellungen entsprechend der unter 3. genannten Kriterien dar. Die Gespräche fanden als Video-
konferenzen statt.
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V/0391/2026
Die Frist zur Abgabe einer daran anschließenden, verbindlichen Bewerbung war der 20.06.2026.
Folgende Träger haben anschließend eine verbindliche Bewerbung abgegeben (in alphabetischer
Reihenfolge):
• Christlicher Verein Junger Menschen (CVJM) Münster e.V., Merschkamp 23, 48155 Münster
• Step Kids Kitas gGmbH (Stepke), Regionalbüro NRW, Wittener Straße 324, 42279 Wuppertal
3. Trägerauswahl
3.1. Kriterien für den Entscheidungsvorschlag
Die Verwaltung hat mit beiden Bewerbern umfangreiche Trägergespräche anhand des in der Vorlage
V/0089/2018 beschriebenen Gesprächsleitfadens geführt und die folgenden, in der Vorlage
beschriebenen Auswahlkriterien zur Bewertung der Gespräche/Konzepte herangezogen:
• Wirtschaftlichkeit
• Fachlichkeit/Pädagogik
o Rahmenkonzept
o Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Genderthematik
o Gesundheitsförderung
o Sozialraumorientierung und Kooperationspartner
o Erziehungs- und Bildungspartnerschaften
o Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen
• Besondere Merkmale des Trägers
Aufgrund der besonderen Situation des Betriebsübergangs wurden die Träger ergänzend zur Über-
gangsgestaltung für Familien und Mitarbeiter sowie zu einer flexiblen Nutzungskonzeption nicht voll
ausgeschöpfter Räumlichkeiten befragt.
Die Zusammenfassung der Gesprächsdokumentation sowie die Informationen aus den ausführlichen
Gesamtkonzeptionen der Träger sind dem im Anhang beigefügten Auswertungsformular zu entneh-
men.
3.2. Analyse der Wirtschaftlichkeit
Im Rahmen dieser Analyse werden jeweils die jährlichen Kosten für den durchgängigen Betrieb einer
Kindertageseinrichtung dargestellt. Die anteiligen Betriebskosten ab Inbetriebnahme der Einrichtun-
gen werden unter „II. Finanzielle Auswirkungen“ aufgeführt.
Trägeranteile
Bezüglich des gesetzlichen Trägeranteils gibt es für die Trägerschaft folgendes Angebot:
Das Angebot des Trägers zum Eigenanteil des Trägers an den Betriebskosten ist der folgenden Ta-
belle zu entnehmen. Zur Bewertung des Angebotes ist dort zusätzlich der prozentuale Anteil für den
gesamten städtischen Zuschuss dargestellt (= Gesetzlicher Förderanteil am Betriebskostenzuschuss
+ freiwilliger städtischer Zuschussanteil am Eigenanteil des Trägers).
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V/0391/2026
a) Vergleichstabelle: Prozentuale Aufteilung der Betriebskosten
Träger
Betriebskostenzuschuss Trägeranteil
Städt. An-
teil BKZ
gesamt Gesamt Land Stadt
Gesamt,
gesetzlicher
Trägeranteil
Angebot
Stadt
(erforderlicher
Zuschuss)
1 2 3 4 5 6 7
CVJM 92,2% 40,0% 52,2% 7,8% 0,0% 7,8% 60,0%
Stepke 92,2% 40,0% 52,2% 7,8% 2,0% 5,8% 58,0%
Die jährlichen Betriebskosten für die Kindertageseinrichtung am Wiegandweg 36 betragen ab 2027
ff. für 4 Gruppen rd. 1.202.400 €. Die Kosten, die aufgrund der Unterbelegung in diesem Fall in Hö-
he von rd. 176.860 € anfallen, sind für beide Träger gleich und werden deshalb hier nicht extra aus-
gewiesen. Für eine Vollbelegung mit insgesamt 8 Gruppen läge der Aufwand bei 2.135.900 €.
b) Vergleichstabelle: Beträge Trägeranteil/Freiwilliger städt. Zuschuss/Städtischer Gesamtanteil BKZ
Jährliche Kosten ab 2027 ff
Träger
Trägeranteil
Städtischer
Anteil BKZ
Angebot Stadt. (FWZ) gesamt
% € % € % €
5 6 7
Für 4 Gruppen
CVJM 0,0% - € 7,8% 93.787,20 € 60,0% 721.440,00 €
Stepke 2,0% 24.048,00 € 5,8% 69.739,20 € 58,0% 697.392,00 €
Für 8 Gruppen
CVJM 0,0% - € 7,8% 166.600,20
€ 60,0% 1.281.540,00 €
Stepke 2,0% 42.718,00 € 5,8% 123.882,20
€ 58,0% 1.238.822,00 €
Der CVJM Münster e. V. bietet keinen Trägeranteil an, so dass ein freiwilliger städtischer Zuschuss
notwendig ist. Der Träger Step Kids Kitas gGmbH bietet den Trägeranteil von 2,0% für den Betrieb
der Kindertageseinrichtung an, so dass ebenfalls ein freiwilliger städtischer Zuschuss notwendig wird.
3.3. Analyse der Fachlichkeit/Pädagogik
Anhand der in der Vorlage V/0089/2018 beschriebenen Auswahlkriterien zum Thema der Fachlich-
keit/Pädagogik wurden die Konzepte und Bewerbungsgespräche der interessierten Träger ausgewer-
tet (siehe hierzu auch die ausführlichen Auswertungsformulare im Anhang dieser Vorlage).
Der Träger CVJM Münster e. V.
Der CVJM Münster e. V. ist ein anerkannter freier Träger der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und
seit mehr als 25 Jahren Träger von Kindertageseinrichtungen in Münster. Es werden sechs Einrich-
tungen in unterschiedlichen Stadtteilen Münsters betrieben. Die Einrichtungen verbindet eine gemein-
same pädagogische Grundhaltung. Als Teil der weltweiten CVJM-Bewegung orientiert sich der Träger
am Gedanken einer ganzheitlichen Förderung von Körper, Seele und Geist . Gleichzeitig haben alle
Einrichtungen ein eigenes Profil mit individuellen Schwerpunkten. Besondere Erfahrungen bestehen
zudem in der Verbindung unterschiedlicher Arbeitsfelder. So werden beispielsweise im „Anne-Jakobi-
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V/0391/2026
Haus“ und „Johannes-Busch-Haus“ Kindertagesbetreuung, Familienzentrum und Kinder - und Ju-
gendarbeit unter einem Dach miteinander verbunden.
Ein Konzept und ein Leitbild für die Kindertagesbetreuung wurden vorgelegt.
Der CVJM Münster e. V. arbeitet in seinen Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit dem
teiloffenen Konzept. Dabei erlebt jedes Kind in seiner festen Gruppe verlässliche Bezugspersonen,
Sicherheit und Orientierung. Die Beziehungen in der Stammgruppe bilden die emotionale Basis im
Kita-Alltag und schaffen wichtige Voraussetzungen für gelingende Bildungsprozesse . Der CVJM
Münster e. V. versteht den gesamten Alltag als Bildungsraum und die Grundlage der pädagogischen
Arbeit ist ein Bild vom Kind als eigenständige Persönlichkeit mit individuellen Fähigkeiten, Interessen
und Entwicklungspotenzialen. Unter anderem sieht der Träger die Sprache und die Bewegung als
Schlüssel zu Bildung, Teilhabe und sozialem Miteinander . Von weiterer Relevanz nennt der CVJM
Musik, Kreativität, kulturelle und religiöse Bildung sowie Partizipation, Gemeinschaft und Gesund-
heitsförderung. Genderreflektierte, interkulturelle Pädagogik und individuelle Förderung im Sinne der
Inklusion sind fester Bestandteil des Alltags in den Einrichtungen des Trägers.
Der Träger Step Kids Kitas gGmbH (Stepke)
Die Step Kids Kitas gGmbH ist ein bundesweit tätiger freier Träger von Kindertageseinrichtungen und
betreibt seit mehr als 10 Jahren zahlreiche Kitas in verschiedenen Bundesländern. Mit aktuell über 72
Einrichtungen verfügt der Träger über umfassende Erfahrung im Aufbau und Betrieb qualitativ hoch-
wertiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Seit dem 1. April 2017 gehört die Step Kids Kitas
gGmbH zur schwedischen AcadeMedia-Gruppe. Mit über 100 Kitas ist AcadeMedia deutschlandweit
vertreten.
Ein Konzept und ein Leitbild für die Kindertagesbetreuung wurden vorgelegt. Stepke arbeitet mit ei-
nem systemischen und situationsorientierten Ansatz mit Elementen der Reggio -Pädagogik und der
Pädagogik nach Emmi Pikler. Das Konzept basiert auf einem 6 -Säulen-Modell: Räume, Ernährung,
Sprachen, Natur, Wasser und Qualität.
Das Konzept definiert Partizipation, Inklusion, Integration und Gesundheitsförderung als wesentliche
Elemente der Unternehmenskultur. Zur Gesundheitsförderung nennt der Träger im Konzept eine ge-
sunde Ernährung, das Zähneputzen, ausreichende Bewegung sowie Rückzugsmöglichkeiten zur Ent-
spannung.
Der Träger bietet unter anderem bilinguale Angebote, regelmäßige Wald - und Wiesentage sowie
Wassergewöhnung. Ergänzt wird das Angebot durch ein inklusionspädagogisches Team zur Unter-
stützung der Kitas, eine Familienakademie mit Bildungs - und Beratungsangeboten sowie eine Aka-
demie für Fort- und Weiterbildungen.
Die Öffnungszeiten werden von 6:30 Uhr bis 17:3 0 Uhr geplant, können sich aber auch an den El-
ternbedarfen orientieren.
Stepke möchte sich mit der Bewerbung einen weiteren Standort in Münster erschließen und ein rei-
bungsloser Übergang sowie absolute Kontinuität im Alltag der Kinder und Familien besitzt nach eige-
ner Aussage oberste Priorität.
3.4. Besondere Merkmale der Träger
Der Träger CVJM Münster e. V.
Mit dem Familienzentrum „Janusz-Korczak-Haus“ ist der CVJM seit 25 Jahren im Stadtteil Gremmen-
dorf aktiv. Über viele Jahre sind dadurch enge Beziehungen zu Familien, Schulen, Beratungsstellen,
Vereinen, Kirchengemeinden und weiteren Netzwerkpartnern entstanden.
Mit dem Kinder - und Jugendzentrum „New York“ befindet sich bereits eine Einrichtung des CVJM
Münster e. V. im selben Gebäudekomplex wie die Kindertageseinrichtung am Wiegandweg. Der
CVJM gestaltet die Entwicklung des York-Quartiers bereits seit 2020 aktiv mit. Die Kita am Wiegand-
weg soll dabei nicht als isolierte Einrichtung verstanden werden, sondern als Teil eines sozialräumli-
chen Gesamtkonzepts. Der Träger sieht hier vielfältige Möglichkeiten für Familienangebote, Bewe-
gungs- und Gesundheitsförderung, Beteiligungsformate sowie niedrigschwellige Treffpunkte für Fami-
lien und Nachbarschaft.
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V/0391/2026
Als besonderen Aspekt hebt der CVJM die Sozialraumorientierung als deren Grundprinzip hervor. Der
Träger versteht Kinder, Familien und Nachbarschaft dabei nicht nur als Nutze nde von Angeboten,
sondern als aktive Mitgestaltende ihres Lebensumfeldes. Dies spiegelt sich konzeptionell auch in der
Familienorientierung und der Relevanz der Erziehungspartnerschaft wider.
Der Träger Step Kids Kitas gGmbH (Stepke)
Der anerkannte Träger betreibt seit 2025 die Kita „Glückspilz“ in Gremmendorf und ab 2029 die Kita
„Wundertüte“ in Angelmodde. Die „Stepke-Kita Glückspilz“ soll als „Anker“ dienen: Durch die räumli-
che Nähe zur bestehenden Einrichtung sind wertvolle Synergieeffekte, wie Personalstabilität, nutzbar.
Der Träger gibt an, sich beispielsweise auch alternative Nutzungsmöglichkeiten vorstellen zu können,
wie etwa die Verwendung der ungenutzten Räumlichkeiten für die Offene Ganztagsschule (OGS).
4. Gesamtbewertung / Fazit
Die eingereichten Konzepte und Zusatzinformationen in den Bewerbungsgesprächen des CVJM
Münster e. V. sowie auch des Trägers Step Kids Kitas gGmbH erfüllten in allen Punkten im Bereich
der Fachlichkeit / Pädagogik die Anforderungen.
Der CVJM Münster e. V. bietet einen Trägeranteil von 0,0%. Step Kids Kitas gGmbH bietet einen
Trägeranteil von 2% an.
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien zu den
Vorlagen V/0376/2017 und V/0089/2018 sind bei der Auswahl der Träger die Aspekte „Wirtschaftlich-
keit“ und „Fachlichkeit/Pädagogik“ gleichwertig gewichtet. Das Angebot eines höheren Trägeranteils
führt unter Beachtung dieser Beschlusslage nicht automatisch zu einer Vergabe der Trägerschaft.
Schon bei der Beratung der vorgenannten Vorlagen war die gleichmäßige Gewichtung des Trägeran-
teils umstritten. Der Gesichtspunkt der Stärkung örtlicher Trägerstrukturen vor dem Hintergrund der
kaum auskömmlichen KiBiz-Finanzierung war schon 2016 Anlass für einen Antrag der Arbeitsge-
meinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Münster, die Höhe des Trägeranteils
bei der Trägervergabe geringer zu gewichten. Nach einer mehrjährigen Phase zahlreicher Angebote
örtlicher Träger mit höheren Trägeranteilen hat sich angesichts des Fachkräftemangels und der
schlechten Refinanzierung über das KiBiz die Situation spürbar verschlechtert. Dies spiegeln die letz-
ten Trägervergabeverfahren wider. Der Beschluss des Rates der Stadt Münster zur freiwilligen Über-
nahme von Trägeranteilen ab dem Kitajahr 2023/2024 unterstreicht dies. Die Abwägung von Wirt-
schaftlichkeitsaspekten und solchen der Fachlichkeit/Pädagogik kann daher nicht schematisch erfol-
gen, sondern bedarf einer besonderen, auch das Gesamtsystem der Sicherstellung der Kindertages-
betreuung in Münster betrachtenden Gewichtung.
Die Verwaltung empfiehlt, die Trägerschaft für die o.g. Kindertageseinrichtung in diesem Verfahren an
den CVJM Münster e. V. aus den folgenden Gründen zu übertragen:
• Der CVJM Münster e. V. bringt mit aktuell sechs Kindertageseinrichtungen, langjähriger Fami-
lienzentrumserfahrung, umfangreichen Kompetenzen in der Offenen Kinder- und Jugendar-
beit, Schulsozialarbeit (derzeit an sieben Schulen), den Familienhäusern für Flüchtlinge sowie
innovativen sozialräumlichen Modellprojekten in verschiedenen Stadtteilen Münsters gute Vo-
raussetzungen mit.
• Die Kita soll dabei nicht als isolierte Einrichtung verstanden werden, sondern als Teil eines so-
zialräumlichen Gesamtkonzeptes. Bereits heute ist der CVJM Münster e. V. mit dem Kinder-
und Jugendzentrum „New York“ im selben Gebäudekomplex vertreten und gestaltet die Ent-
wicklung des York-Quartiers durch Beteiligungsprojekte, Begegnungsangebote und Koopera-
tionen aktiv mit.
• Der CVJM Münster e. V. betrachtet die räumlichen Ressourcen der Kita am Wiegandweg
nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Auslastung, sondern auch im Hin-
- 8 -
V/0391/2026
blick auf zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder, Familien und das Quartier. Sollten
einzelne Raumkapazitäten zeitweise nicht vollständig für den regulären Kitabetrieb benötigt
werden, sieht der Träger hierin die Chance, ergänzende Angebote zu entwickeln und beste-
hende Ressourcen sinnvoll für den Sozialraum nutzbar zu machen.
• Der CVJM Münster e. V. ist seit über 25 Jahren mit dem Familienzentrum „Janusz-Korczak-
Haus“ im Stadtteil Gremmendorf aktiv und verfügt über gewachsene Beziehungen zu Fami-
lien, Institutionen und Netzwerkpartnern im Sozialraum. Der Träger betreibt bewusst mehrere
Einrichtungen innerhalb eines Stadtteils, um Synergien zu schaffen, vorhandene Strukturen zu
nutzen und Familien wohnortnah zu erreichen. Diese Erfahrungen sollen in die Weiterentwick-
lung der Kita am Wiegandweg eingebracht werden.
• Besonderes Augenmerk legt der CVJM Münster e. V. auf einen transparenten und gut abge-
stimmten Übergangsprozess des Trägerwechsels. Frühzeitige Informationen, Beteiligungs-
möglichkeiten sowie eine verlässliche Kommunikation sollen dazu beitragen, Sicherheit und
Orientierung für alle Beteiligten, Mitarbeitende und Familien zu schaffen. Dieser Prozess soll
gemeinsam und frühzeitig geschehen.
Die Kindertageseinrichtung war in der Vergangenheit durch erhebliche Betreuungsausfälle und eine
instabile Betreuungssituation geprägt. Vor diesem Hintergrund besteht das vorrangige Ziel darin, die
Einrichtung schnell und nachhaltig zu stabilisieren, die Betreuungsqualität zu sichern und das Ver-
trauen der Eltern zu gewinnen.
Mit dem CVJM Münster e.V. wird für die Übernahme der Kindertageseinrichtung ein Träger vorge-
schlagen, der zwar keinen finanziellen Trägeranteil einbringt, jedoch im Stadtteil seit vielen Jahren
etabliert ist und sowohl bei Familien als auch bei den örtlichen Akteuren eine hohe Akzeptanz und
Anerkennung genießt. Das gilt nicht zuletzt auch, weil bei diesem Träger vergleichsweise wenig Mel-
dungen zu Personalunterbesetzungen und damit Betreuungsausfällen zu verzeichnen sind. Dies ist
auch bei der wirtschaftlichen Bewertung zu beurteilen.
Diese Aspekte werden als wesentlicher Erfolgsfaktor für diesen Stabilisierungsprozess bewertet.
Eine anhaltend instabile Betreuungssituation würde voraussichtlich zu höheren mittel- und langfristi-
gen Folgekosten führen. Die zeitnahe Stabilisierung der Einrichtung dient daher nicht nur dem Wohl
der betreuten Kinder und ihrer Familien, sondern stellt auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
die nachhaltigere Lösung dar.
Mit diesem Beschluss wird rechtzeitig vor Abgabe der Trägerschaft ein Träger gefunden. Das Aus-
wahlverfahren belegt eine hohe Fachlichkeit der Träger, die sich abschließend für eine Trägerschaft
verbindlich beworben haben.
Der Verwaltungsvorschlag hatte die Aufgabe, aus zwei Bewerbern unter der gleichgewichteten
Würdigung der Fachlichkeit / Pädagogik und der Wirtschaftlichkeit einen Vorschlag darzustellen. Das
in der Vorlage V/0089/2018 beschriebene Verfahren zur Trägerauswahl liegt der Bewertung der Be-
werbungen zu Grunde.
- 9 -
V/0391/2026
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen:
1. Auswertungsformular CVJM
2. Auswertungsformular Stepke
3. Bewerbungsunterlagen: Christlicher Verein Junger Menschen (CVJM) Münster, Merschkamp
23, 48155 Münster
4. Bewerbungsunterlagen: Step Kids Kitas gGmbH (Stepke), Regionalbüro NRW, Wittener Stra-
ße 324, 42279 Wuppertal
Hinweis:
Die umfangreichen Bewerbungsunterlagen der einzelnen Träger (Anlagen 3 und 4: Bewerbungen und
Konzepte) stehen ausschließlich als pdf-Dateien im Ratsinformationssystem der Stadt Münster als
Download unter der Vorlagennummer V/0391/2026 zur Verfügung.
Link: https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/info.php
V_0391_2026_Anlage 4_Bewerbungsunterlagen STEPKE
579282 Zeichen
Step Kids Kitas gGmbH
Tauentzienstr. 13
10789 Berlin
Geschäftsführer: Johannes Nagel, Dr. Kurt Berlin
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Registergericht: Amtsgericht
Charlottenburg, HRB 149735 B
Finanzamt für Körperschaften I, Berlin
Steuernummer: 27/639/01214
1
Step Kids KiTas gGmbH • Tauentzienstr. 13 • 10789 Berlin
Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugend und Familien
48127 Münster
Wuppertal, 18.06.2026
Interessenbekundung Trägerschaft im Betriebsübergang im Sinne des
§ 613a BGB für die Kindertageseinrichtung am Wiegandweg 36 (aktueller Name:
“Schatzkiste“) im Stadtteil Gremmendorf
Ausschreibungsnummer 01/2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bekundet die Step Kids Kitas gGmbH ihr verbindliches Interesse an der Übernahme der Trägerschaft
der achtgruppigen Kindertageseinrichtung am Wiegandweg 36 (aktuell „Schatzkiste“) im Rahmen eines rechts-
und planungssicheren Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB.
Als bundesweit etablierter, gemeinnütziger Träger blickt die Step Kids KiTas gGmbH auf eine langjährige
Erfolgshistorie im partnerschaftlichen Auf- und Ausbau sowie dem verlässlichen Betrieb von
Kindertagesstätten und Familienzentren. Mit aktuell über 72 erfolgreich geführten Standorten – unter
anderem mit starker Präsenz in Nordrhein-Westfalen – verfügen wir über die notwendige administrative und
fachliche Infrastruktur, um einen solchen Übergang ohne Reibungsverluste für die Stadt Münster zu
realisieren.
Die Übernahme der Einrichtung im Stadtteil Gremmendorf stellt für uns eine strategische und
zukunftsweisende Erweiterung unseres Engagements vor Ort dar. Durch die unmittelbare räumliche Nähe zu
unserer bereits erfolgreich etablierten Partnereinrichtung Stepke-KiTa Glückspilz generieren wir signifikante,
direkt wirksame Synergien im regionalen Personal- und Einrichtungsmanagement. Diese bestehenden
Strukturen garantieren dem Jugendamt, den Familien und dem Team vor Ort eine überdurchschnittliche
Vertretungs- und Ausfallsicherheit sowie eine verlässliche Absicherung der pädagogischen Betreuungsqualität
selbst bei personellen Engpässen.
Es ist unsere Absicht, das vorhandene pädagogische Personal im Zuge der Übernahme der
Kitabetriebsträgerschaft unter strikter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen und in voller
Übereinstimmung mit dem durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vorgeschriebenen Personalschlüssel
vollständig fortzuführen. Ein reibungsloser Übergang sowie absolute Kontinuität im Alltag der Kinder und
Familien besitzen für uns oberste Priorität. Das bewährte Team der (aktuell) „Kita Schatzkiste“ wird dabei von
unseren professionellen, zentralen Verwaltungsstrukturen entlastet, sodass der Fokus vollständig auf der
pädagogischen Arbeit verbleiben kann.
Unsere etablierten Qualitätsstandards und erprobten Konzepte sichern eine nachhaltige und
zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Einrichtung.
Step Kids Kitas gGmbH
Tauentzienstr. 13,
10789 Berlin
www.stepke-kitas.de
Ansprechpartnerin
Verena Dörscheler
v.doerscheler @stepke-kitas.de
Mobil: +49 (0) 175 924 264 9
Step Kids Kitas gGmbH
Tauentzienstr. 13
10789 Berlin
Geschäftsführer: Johannes Nagel, Dr. Kurt Berlin
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Registergericht: Amtsgericht
Charlottenburg, HRB 149735 B
Finanzamt für Körperschaften I, Berlin
Steuernummer: 27/639/01214
2
Als wirtschaftlich stabiler Träger verfügt die Step Kids Kitas gGmbH über
die finanzielle Leistungsfähigkeit, um diese Trägerschaft langfristig abzusichern.
Die Bereitstellung des erforderlichen Trägeranteils in Höhe von 2 % ist vollumfänglich und ohne Vorbehalte
garantiert.
Um Ihnen einen direkten Einblick in unsere gelebte Praxis zu gewähren, laden wir Sie herzlich zu einer
Besichtigung einer unserer bestehenden Referenzeinrichtungen ein.
Wir übermitteln Ihnen mit dieser Interessenbekundung unsere fundierte Expertise und Zuverlässigkeit für das
weitere Auswahlverfahren und stehen Ihnen für vertiefende Gespräche sowie Rückfragen jederzeit kurzfristig
zur Verfügung.
Untenstehend finden Sie die Liste der Anlagen zu unserem Angebot.
Mit freundlichen Grüßen
Verena Dörscheler
Projektentwicklung
Step Kids KiTas gGmbH
Anlagen
Stepke 01_Unternehmenspräsentation
Stepke 02_ Kita-Konzeption Stepke-Kitas zur Bearbeitung
Stepke 02_1 Fachlichkeit-Pädagogik
Stepke 03_Trägerkonzeption_Step Kids Kitas gGmbH_08-2025
Stepke 04_Anerkennung als Träger der FJ
Stepke 05_Vergütung in Anlehnung an Tarife
Stepke 06_Stepke-Fachberatung-Aufgabenprofil 2025
Stepke 07_Personaleinsatz und -entwicklung
Stepke 08_Beschwerdemanagement
Stepke 09_ Verpflegungskonzept Stepke Kids Kitas gGmbH
Stepke 10_Prozessverlauf institutioneller Kischutz
Stepke 11_Institutionelles Schutzkonzept_Stepke-Kitas_09-2023
Stepke 12_Gewaltschutzkonzept_Stepke-KiTas_11-2023
Stepke 13_Sozialraumanalyse Gremmendorf
Stepke 14_ Qualitätssicherung über die Fachberatung
Stepke 15_Vorschulkonzept_2020
Stepke 16_Hygieneplan_2025
Stepke 17_Wirtschaftsplan 4 Gruppen
Stepke 18_Wirtschaftsplan 8 Gruppen
Stepke-KiTas
Wohlfühlorte
erleben
Das sind wir: Stepke-KiTas
Die Step Kids Kitas gGmbH (Stepke-KiTas) ist Teil der AcadeMedia Gruppe, ein internationaler Bildungsträger mit skandinavischen
Wurzeln
Stepke ist ein gemeinnütziger Träger von Kindertagesstätten, der seit 2012 in Deutschland aktiv ist. Wir arbeiten nach einem
einheitlichen Konzept, das jeweils den lokalen Gegebenheiten angepasst wird.
Wir verstehen uns als Dienstleistungsunternehmen für Familien und ihre Kinder.
Wir nehmen einen Bildungsauftrag für Kinder im Alter von sechs Wochen bis zum Schuleintritt wahr.
Wir sind als bundesweit tätiger Träger der freien Jugendhilfe für die Bundesländer Berlin,
Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland nach§ 75 SGB VIII
anerkannt.
Daten & Fakten:
ca. 1.900 Mitarbeiter*innen
73 Standorte in Berlin, Brandenburg, Bremen und NRW
365 Gruppen mit mehr als 6.200 Kindern
Stand: 03/2026
2
Weitere KiTas befinden sich bereits im Bau oder in konkreten Planungen.
Stepke-KiTas und AcadeMedia
Seit dem 1. April 2017 gehört Stepke-KiTas zur AcadeMedia-Gruppe.
AcadeMedia in Deutschland ist weit mehr als ein Bildungsträger, denn hinter der AcadeMedia
PreSchools GmbH steht ein engagiertes Team, das sich mit Leidenschaft für hochwertige
frühkindliche Bildung einsetzt.
Als Teil der renommierten schwedischen Bildungsgruppe AcadeMedia AB – dem führenden
privaten Bildungsanbieter in Nordeuropa – bringt das Unternehmen die langjährige Erfahrung und
Innovationskraft auch in die deutsche Bildungslandschaft ein.
Der Anspruch von AcadeMedia ist es, im Bildungsbereich eine Vorbildrolle einzunehmen und
Qualität, Innovation sowie Wertschätzung in der frühkindlichen Bildung zu vereinen.
3
In Deutschland gehören nebenStepke-KiTasdie Träger „Espira", „Joki" sowie „Kita Luna" zur AcadeMedia PreSchools GmbH.
4
Die AcadeMedia-Standorte
auf einen Blick
Stand: 03/2026
MEHR ALS 1.900
Kolleg*innen deutschlandweit
ÜBER 5.500
betreute Kinder
7 Einrichtungen
35 Gruppen für 551
Kinder
11 Einrichtungen
52 Gruppen für 897
Kinder
12 Einrichtungen
55 Gruppen für 895
Kinder
auf einen Blick
Die Stepke-Wohlfühlorte
Stand: 05/2026
Alle Standorte auch unter:
www.stepke-kitas.de/standorte
Betreute KinderEntstehende KiTasBestehende KiTas
4.8851359
29314
56408
15402
NRW
Bremen
Berlin
Brandenburg
MEHR ALS 1.900
Kolleg*innen deutschlandweit
ÜBER 5.500
betreute Kinder
So unterstützen wir neue und bestehende KiTas
Pro Bundesland unterstützen unsere Regionalleitungen sowie pädagogischen Fachberatungen unsere
KiTa-Leitungen und ihre Teams im KiTa-Alltag
Bei jeder KiTa stehen unsere Haustechniker für alle technischen Abläufe zur Verfügung.
Unsere hat ihren Sitz in Berlin zzgl. gibt es diverse Regionalbüros
Beim Aufbau von neuen KiTas sowie im laufenden Betrieb unterstützen weitere Fachabteilungen z. B.
Human Resources, Marketing oder Zentraleinkauf.
Im Aufbau befindliche KiTas werden von unserem Planungs- und Projektmanagement-Team
unterstützt.
P
7
Stepke: „Richtig gute KiTa.“
8
9
Das Wichtigste auf einen Blick:
• Räume sind echte Wohlfühlorte für alle Kinder
• Es gibt Gruppenräume, Differenzierungsräume (z. B. Wassergewöhnungsräume,
Snoezelen-Räume, Werkräume, Kunstateliers, Bewegungsräume,) ansprechende
Waschräume und Küchen auf Kinderhöhe
• Die Räume sind funktional und ästhetisch ansprechend gestaltet, mit einem
durchdachten Farbkonzept und flexiblen Möbeln. Die Möbel passen sich den jeweiligen
Bedürfnissen der Gruppen an
• Unsere Räume ermutigen die Kinder dazu, neugierig zu sein, sich zu entfalten und die
Welt um sich herum zu entdecken
• Gemütliche Schlafräume und Ruhebereiche für das individuelle Ruhe- oder
Schlafbedürfnis aller Kinder
• Die natürliche Umgebung lädt zum Erkunden der Natur ein und fördert die Entwicklung
der Kinder
• Der Außenbereich ist eine Erweiterung der Innenräume und bietet mit kreativen
Spielgeräten, Sandkästen, Spielmaterialien und weitläufigen Rasenflächen ein großes
Angebot zum freien gemeinsamen Entdecken und vielfältigen Erleben für Kinder.
10
11
Das Wichtigste auf einen Blick:
• Täglich drei frisch zubereitete Mahlzeiten aus der eigenen Stepke-
Küche/Lieferküche/Lieferant*innen (Frühstück, Mittagessen, Snack, ggf. 2. Snack bei
einer Betreuung nach 16:00 Uhr)
• Aktive Beteiligung mit Wunschessen
• Kindgerechtes Porzellangeschirr
• Aktive Beteiligung der Kinder bei der Zubereitung des Nachmittagssnacks
• Wöchentlich wechselnder, saisonaler Speiseplan inkl. variierendem
Ernährungsschwerpunkt pro Wochentag
• Vegetarische Alternative zu Fleisch- und Fischgerichten
• Bereitstellung von frischem, regionalem Obst und Gemüse
• Mind. 40% Bioanteil inkl. Bio-Fleischanteil
• Eigenherstellung von Backwaren (Brote, Gebäck, Kuchen)
• Rücksichtnahme auf individuelle Ernährungsbedürfnisse aufgrund von z. B. Allergien
und Unverträglichkeiten
• Reduzierter Zucker- und Salzgehalt
• Trinkbars in jedem Gruppenraum (stilles Wasser, ungesüßte Früchte- und Kräutertees)
• Erfüllung der Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung
Gemüse-/Kräuterbeete zur Unterstützung der Ernährungsbildung
12
13
Das Wichtigste auf einen Blick:
• Wir leben eine ganzheitliche Sprachförderung und gestalten eine sprachanregende
Umgebung in unseren KiTas
• In vielfältige Sprachanlässen im KiTa-Alltag laden wir die Kinder ein, in die Welt der
Sprache einzutauchen
• Eine positive, konstruktive sowie unterstützende Sprachhaltung vermittelt Sicherheit
und eine positive Sprachatmosphäre
• Wir nutzen verschiedene Sprachunterstützungssymbole, wie Piktogramme und Bilder
• Unsere individuelle Sprachförderung erweitert die Sprachkompetenzen von Kindern
aller Altersstufen
• Durch Mehrsprachigkeit (er-)leben wir kulturelle Vielfalt
• Mit dem frühen Kontakt zur englischen Sprache in verschiedenen Lernsituationen
wecken wir die natürliche Neugierde von Kindern, Sprachen zu entdecken
14
15
Das Wichtigste auf einen Blick:
• Tägliche Naturerfahrungen auf dem Außengelände
• Kinder erkunden die heimische Pflanzen- und Tierwelt an Naturtagen und in
Projektwochen und sammeln so vielfältige Naturerfahrungen
• Bei allen Wetterbedingungen entwickeln sie einen achtsamen und respektvollen
Umgang mit der Natur
• In der KiTa wird Gefundenes und Entdecktes gemeinsam reflektiert und weiter
erforscht, um das Verständnis zu vertiefen
• Kinder entwickeln vielfältige Spielideen mit Natur, entfalten ihre Kreativität und
stärken ihre Verbindung zur Natur
• Das Gärtnern in den KiTas ergänzt die Naturerfahrung und sensibilisiert für
Umweltschutz und Nachhaltigkeit
• Durch verschiedene Projekte zu Themen wie Mülltrennung und Recycling werden der
Umweltschutz und die Nachhaltigkeit unterstützt
16
17
Das Wichtigste auf einen Blick:
• Die Kinder erleben das Element Wasser spielerisch im KiTa-Alltag
• Kinder lernen durch kindgerechte Experimente die Eigenschaften des Wassers und
grundlegende Konzepte der Naturwissenschaft kennen, was ihr Verständnis für die
Welt um sie herum fördert
• Vielseitige Indoor-Aktivitäten in Wassergewöhnungsräumen oder Waschräumen durch
z. B. Planschbecken oder Wasserläufe
• Die Kinder machen Erfahrungen mit dem Element Wasser in Verbindung mit der Natur
auf dem Außengelände oder an Naturtagen durch die Nutzung von u. a. Matschküchen,
Pfützen u. v. m.
• Die Kinder sammeln ihre Wassererfahrungen und -aktivitäten im „Wasser-Pass“
• Abhängig vom Standort besteht für Kinder im Vorschulalter während der KiTa-Zeit die
Möglichkeit zum Besuch eines Schwimmbades
18
19
Das Wichtigste auf einen Blick:
• Hoher Fachberatungsschlüssel und enge und vertrauensvolle Begleitung der KiTas
durch eine feste Fachberatung
• Jährliches Audit zur Feststellung und Weiterentwicklung der Qualität in den KiTas
• Jährliche Zufriedenheitsumfragen für Familien & Mitarbeiter*innen als konstruktives
Feedback zur Weiterentwicklung unserer Qualität
• Transparentes Beschwerdemanagement für Kinder, Familien & Mitarbeiter*innen
• Bedürfnisorientiertes & praxisnahes Programm unseres Kooperationspartner akanova
mit Weiterbildungsmöglichkeiten für alle Mitarbeiter*innen
• Fachabteilungen unterstützen die KiTas mit Expertise und Verwaltungsaufgaben
• Vollumfängliches Einarbeitungskonzept
Zufriedene Mitarbeiter*innen
Bei Stepke das Fundament
für eine stabile und langjährige
Zusammenarbeit.
20
Unser Kooperationspartner akanova
Workshops für die KiTa-Praxis!
Unsere pädagogischen Fach- und Führungskräfte sind das „Herz“ unserer KiTas.
Deshalb stärken wir sie in ihrer pädagogischen Aufgabe mit unseren praxisorientierten Workshops
und Trainings. Die Teilnehmer*innen erhalten fruchtbare Impulse für ihre Kreativität sowie mehr
Sicherheit und Struktur für den KiTa-Alltag.
Die Expert*innen der akanova vermitteln umfangreiches Praxiswissen und beantworten gern
individuelle Fragen. So integrierst Du das Gelernte unmittelbar in die pädagogische Praxis!
Das Angebot der akanova umfasst:
• Impulse und Methoden für die pädagogische Praxis
• Fachlicher Austausch und kollegiale Fallberatung
• exklusive, hausinterne Teamfortbildungen
• Führungskräftetraining, individuelles Coaching und Supervisionen
• Führungsnachwuchsprogramm zur Qualifizierung neuer KiTa-Leitungen
• Qualifizierungsmaßnahme im Umfang von 160 Stunden
Weitere Informationen unterwww.akanova.de
21
Step Kids Kitas gGmbH (Stepke)
Hauptsitz Berlin
Tauentzienstr. 13I 10789 Berlin
Tel.: +49 30 420 259 29
Fax: +49 30 420 259 35
Regionalbüro NRW
Emdener Str. 70 I 50735 Köln
bizdev@stepke-kitas.de
www.stepke-kitas.de
Wir freuen uns auf Ihre Fragen
Leana Graf
Business Development &
Projektmanagement
l.graf@stepke-kitas.de
Mobil: 0160 408 873 9
Sabine Schönlau
Leitung Business Development &
Projektmanagement
s.schoenlau@stepke-kitas.de
Mobil: 0160 911 375 96
22
Verena Dörscheler
Business Development &
Projektmanagement
v.doerscheler@stepke-kitas.de
Mobil: 0175 924 264 9
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
www.stepke-kitas.de
23
1
KiTa-Konzeption
Stepke-KiTa
Stand: 07/2026
2
Inhalt
Inhalt ....................................................................................................................................................... 2
1 Vorwort ........................................................................................................................................... 4
1.1 Die Stepke-Säulen ....................................................................................................................... 4
2 Leitbild ............................................................................................................................................. 8
3 Beschreibung der Rahmenbedingungen der Einrichtung .............................................................. 9
3.1 Räumliche Rahmenbedingungen ............................................................................................... 9
3.1.1 Pädagogische Gruppenbereiche ..................................................................................... 11
3.2 Personelle Rahmenbedingungen ............................................................................................. 11
3.3 Profil der Einrichtung ................................................................................................................ 12
3.4 Zusammenarbeit mit dem Träger ............................................................................................ 12
4 Beschreibung der inhaltlich-fachlichen Ausrichtung der pädagogischen Arbeit ........................ 13
4.1 Ein Tag in unserer KiTa ............................................................................................................. 14
4.1.1 Zeit ................................................................................................................................... 14
4.1.2 Ankommen ...................................................................................................................... 15
4.1.3 Morgenkreis/Versammlungskreis .................................................................................. 15
4.1.4 Angebote, Aktivitäten und Projekte .............................................................................. 15
4.1.5 Pädagogisch gestaltete Mahlzeiten ................................................................................ 16
4.1.6 Ruhen und Schlafen ........................................................................................................ 16
4.1.7 Nach Hause gehen........................................................................................................... 16
5 Gelebte Inklusion .......................................................................................................................... 17
5.1 Besonderer Förderbedarf ......................................................................................................... 18
6 Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten ..................................................................... 19
6.1 Berücksichtigung der Besonderheiten aller Altersstufen/Entwicklungsstufen ...................... 20
6.2 Übergänge ................................................................................................................................. 21
6.2.1 Eingewöhnung ................................................................................................................. 21
6.2.2 Gruppenwechsel ............................................................................................................. 21
6.3 Bildungs- und Erziehungsauftrag .............................................................................................. 22
6.3.1 Sprachliche Bildung ......................................................................................................... 22
6.3.2 Medien ............................................................................................................................ 24
6.3.3 Beobachtung und Dokumentation ................................................................................. 24
6.4 Gesundheitsförderung .............................................................................................................. 25
6.4.1 Ernährung ........................................................................................................................ 25
6.4.2 Bewegung ........................................................................................................................ 26
6.5 Schutzauftrag, Kinderschutz und Gewaltschutz ...................................................................... 26
6.6 Sexualpädagogische Ausrichtung ............................................................................................. 28
6.7 Gesellschaftliche Teilhabe: Kinderrechte, Beteiligung und Beschwerde................................ 29
3
6.7.1 Familienzentrum: (Wer FZ ist) ........................................................................................ 30
7 Datenschutz .................................................................................................................................. 30
8 Qualitätssicherung und -entwicklung .......................................................................................... 30
9 Teamarbeit und Teamentwicklung .............................................................................................. 31
10 Leitung und Team .................................................................................................................... 31
4
1 Vorwort
Unsere Kindertageseinrichtung (KiTa) stellt einen wesentlichen Grundbaustein im Leben der Kinder
dar und trägt gemeinsam mit den Familien 1 die Verantwortung für eine positive Entwicklung jedes
einzelnen Kindes. Familien erleben wir als kompetente Partner in der Kindererziehung und beziehen
sie beim Aufbau einer gemeinsamen Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit ein.
Unser pädagogisches Konzept berücksichtigt neue pädagogische Ansätze und wird den daraus
resultierenden Herausforderungen gerecht.
Diese KiTa -Konzeption ist die Arbeitsgrundlage für unser Fachpersonal und dient interessierten
Personen und Fachkreisen zur Information über die Stepke -KiTa ---------------- der Step Kids Ki tas
gGmbH. Diese Konzeption orientiert sich an den Grundsätzen zur Bildungsförderung für die Praxis.
Zudem finden Artikel aus dem Grundgese tz, der UN -Kinderrechtskonvention und der UN-
Behindertenrechtskonvention Berücksichtigung. Sie ist kein starres Konstrukt, sondern steht im
engen Zusammenhang mit der Qualitätsentwicklung. Beide Prozesse unterliegen der stetigen
Weiterentwicklung, welche gemeinsam mit dem Träger und den Mitarbeiter*innen, Eltern 2 und
Kindern transparent gemacht und entwickelt wird.
1.1 Die Stepke-Säulen
Unser Träger, die Step Kids Kitas gGmbH, zeichnet sich durch sechs Säulen aus, die in jeder unserer
KiTas umgesetzt werden und unser Leitbild unterstü tzen. Diese Säulen verstehen wir als Eckpfeiler
unserer pädagogischen Arbeit und ihrer Weiterentwicklung.
Räume
Unser Raumkonzept lädt die Kinder zum Entdecken, Bewegen, Experimentieren und Ausruhen ein.
Unsere Räume ermöglichen sowohl eine gruppenbezogene als auch eine teiloffene Raumnutzung.
Dies ermöglicht den Kindern, sich entsprechend ihrer Interessen frei zu entfalten und aktiv an der
Gestaltung ihrer Umgebung mitzuwirken.
Alle Räume sind so gestaltet, dass sie die sechs Säulen unseres Konzeptes optimal unterstützen und
vielfältige Erfahrungs- und Entwicklungsmöglichkeiten bieten:
• Gruppenräume mit vielfältigen Spiel- und Lernmöglichkeiten
• Nebenräume mit Küchen auf Kinderhöhe für vielfältige und partizipative Angebote
• Bewegungsräume für aktive Bewegungserlebnisse
• Waschräume für Wasch- und Wassererlebnisse
• Differenzierungsräume für individuelles und kreatives Erleben
• Ruhe-/Schlafräume für alle Kinder
• Außenbereiche mit kreativen Spielgeräten und natürlicher Umgebung zum Bewegen,
Entdecken und Erforschen
Partizipation ist ein zentraler Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Die Kinder wählen ihre
Aktivitäten und Spielbereiche selbst aus und profitieren von einer themenorientierten
Raumgestaltung, die auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
1 Familien: Unter dem Begriff „Familie“ verstehen wir alle Familienformen in denen Kindern aufwachsen, wie
Alleinerziehende, Großfamilien, Patchworkfamilien, Regenbogenfamilien, traditionelle Familien, eheähnliche
Gemeinschaft, Pflegefamilie, Adoptivfamilie
2 Eltern: Sorgeberechtigte des Kindes
5
Unsere Räumlichkeiten sind inklusiv und barrierefrei gestaltet und ermöglichen allen Kindern eine
gleichberechtigte Teilhabe. Flexible, dem pädagogischen Konzept angepasste Möbel schaffen eine
wandelbare Umgebung, in der die Kinder aktiv zur Gestaltung der Räume beitragen können.
Die großzügigen Innenräume werden durch unsere Außenbereiche ergänzt, die als erweiterte Spiel-
und Lernräume verstanden werden. Auf unseren Außengeländen entdecken die Kinder spielerisch
die Natur, sammeln Bewegungserfahrungen und begeben sich auf Abenteuer.
Um eine angenehme und anregende Atmosphäre zu schaffen, setzen wir auf ein harmonisch
abgestimmtes, natürliches Farbkonzept. Zudem fördern wir den Austausch zwischen den Familien
durch gezielt geplante Begegnungsräume oder die vielseitige Nutzung bestehender Räume.
Unsere Räume bieten den Gestaltungsfreiraum, um auf den Sozialraum angepasste pädagogische
Schwerpunkte zu entwickeln, welche Zertifizierungen führen können. Beispielsweise kann die
Einrichtung einer Bibliothek bei einer „Sprach-Kita“ oder das Anlegen von landwirtschaftlich
geprägten Projekten auf dem Außengelände ermöglicht werden.
Ernährung
Wir kochen täglich ausgewogen und frisch, um eine gesunde Ernährung der Kinder zu fördern.
Dabei legen wir besonderen Wert auf eine einladende und ästhetische Tischkultur. Die Kinder
werden aktiv in die Vorbereitungen zum Essen einbezogen wie beim Tischdecken mit
Porzellangeschirr, das ihre Selbstständigkeit unterstützt.
Die Kinder werden partizipativ in die Weiterentwicklung des Speiseplans einbezogen und haben die
Möglichkeit, über Wunschessen abzustimmen. Darüber hinaus werden die Kinder dazu ermutigt
aktiv die Essensqualität zu bewerten. Durch regelmäßige Abstimmungen können sie ihre
Meinungen äußern und zur Gestaltung eines kindgerechten Speiseplans beitragen. Die Zubereitung
des Nachmittagssnacks ist als pädagogisches Angebot integriert, sodass die Kinder selbst dabei
mitwirken können. Zudem gibt es regelmäßige Koch- und Backangebote, die das Bewusstsein für
gesunde Ernährung spielerisch stärken.
Die Stepke-Küche bietet täglich ein ausgewogenes Frühstück, ein warmes Mittagessen und einen
gesunden Nachmittagssnack. In jeder Gruppe gibt es eine eigene Trinkbar, durch die den Kindern
ein ganztätiger und selbstständiger Zugang zu Wasser und ungesüßten Tees ermöglicht wird.
Wir bieten stets eine vegetarische Alternative an und verzichten bewusst auf Schweinefleisch.
Zudem berücksichtigen wir individuelle Allergien und Unverträglichkeiten der Kinder.
Zur Unterstützung der Ernährungsbildung pflegen die Kinder gemeinsam u. a. Gemüse- und
Kräuterbeete in der KiTa. Nachhaltigkeit ist uns besonders wichtig – daher setzen wir bevorzugt auf
saisonale und regionale Lebensmittel.
6
Sprachen
Unsere pädagogischen Mitarbeiter*innen fördern bewusst eine alltagsintegrierte,
entwicklungsangemessene Sprachbildung. Dabei setzen wir auf eine sprachanregende Umgebung,
die den Kindern die Freude am Sprechen und Kommunizieren näherbringt. Durch die Verwendung
u.a. von Bildkarten und anderen visuellen Hilfsmitteln machen wir Sprache für alle Kinder
zugänglich und fördern so ihre Ausdrucksfähigkeit. In alltäglichen Situationen begleiten wir die
Kinder sprachlich, indem wir altersgerecht und auf Augenhöhe kommunizieren.
Vielfalt in den Sprachbildungsangeboten ist uns besonders wichtig. Wir setzen auf
abwechslungsreiche sprachliche Impulse durch Bücher, Lieder, Rollenspiele und kreative
Erzählformen. Der frühe Kontakt zu gehört zu unserem Konzept. Durch gezielte Angebote wie
englische Lieder und Geschichten im Morgenkreis erhalten die Kinder spielerisch erste Einblicke in
eine andere Sprache. Dieser frühzeitige Kontakt fördert nicht nur die sprachliche, sondern auch die
kognitive Entwicklung und stärkt das Interesse sowie das Verständnis für vielfältige Kulturen.
Unsere qualitativ hochwertige Bildungsdokumentation und regelmäßige Beobachtungen erhalten
wir wertvolle Rückmeldungen zur Sprachentwicklung der Kinder. In enger Zusammenarbeit mit
Kooperationspartner*innen, wie Logopäd*innen und anderen Fachkräften, gewährleisten wir die
individuelle Förderung jedes Kindes.
Natur
In unseren KiTas legen wir großen Wert auf Naturerlebnisse, Umweltschutz und Nachhaltigkeit.
Regelmäßig stattfindende Ausflüge in Naturräume sind ein fester Bestandteil unseres Konzepts.
Bei diesen Ausflügen entdecken die Kinder die heimische Pflanzen- und Tierwelt, beobachten Tiere
in ihrem natürlichen Lebensraum und lernen, welche Bedeutung die Natur für das Leben auf der
Erde hat. Dabei entwickeln sie ein Verständnis für den respektvollen Umgang mit unserer Umwelt.
Zudem ist uns der Umgang mit Umwelt- und Klimafragen ein großes Anliegen. Einmal jährlich
gestalten wir eine Projektwoche in der Natur. Diese Projektwoche bietet den Kindern die
Möglichkeit, ihre Umwelt auf eine ganz neue Weise zu erleben und eine Verbindung zur Natur
aufzubauen.
7
Wasser
Durch spielerische Wassergewöhnung stärken wir das Körperbewusstsein der Kinder und
ermöglichen ihnen, das Element Wasser mit all seinen spannenden Eigenschaften zu erleben. In
vielfältigen Experimenten sammeln sie erste naturwissenschaftliche Erfahrungen, z. B. durch das
Umfüllen von Wasser in verschiedene Gefäße, das Erkunden von Gewichten und
Materialeigenschaften oder das Wahrnehmen unterschiedlicher Temperaturen und Geräusche.
Unser pädagogisches Ziel ist es, den Kindern die Freude und die positiven Erfahrungen mit Wasser
ganzheitlich zu ermöglichen und sie auf spätere Erfahrungen im Schwimmbad oder beim
Schwimmenlernen vorzubereiten. Dies geschieht z. B. durch gezielte Wasserspiele – sowohl drinnen
als auch draußen – mit Planschbecken, Wasserwannen oder durch kreative Spielangebote wie
Matschküchen und Wasserläufe.
Zur zusätzlichen Motivation können die Kinder einen „Wasser-Pass“ machen. In diesem Pass
erhalten sie Stempel für das Ausprobieren bestimmter Aktivitäten oder Erlebnisse, die ihre
Wassererfahrungen spielerisch festigen und ihr Selbstvertrauen stärken.
Qualität
Wir sichern die Qualität in unseren KiTas durch ein ganzheitliches Qualitätsmanagement, welches
Kinder, Eltern und Mitarbeiter*innen partizipativ einbezieht. Mit der Festsetzung, sowie stetiger
Überprüfung und Weiterentwicklung unserer Qualitätsstandards stellen wir die Qualität in unseren
Stepke-KiTas sicher. Unsere pädagogische Konzeption dient dabei als Grundlage unseres
pädagogischen Handelns. Jährliche Audits in den KiTas, sowie Eltern - und Mitarbeiterumfragen
unterstützen den ganzheitlichen Qualitätsentwicklungsprozess bei Stepke.
Zur Sicherstellung der pädagogischen Qualität in unseren KiTas trägt eine enge Begleitung und
regelmäßige Besuche der KiTas durch unsere pädagogischen Fachberatungen vor Ort bei. Unser
hoher Fachberatungsschlüssel ermöglicht eine individuelle Begleitung der Kitas mit ihren jeweiligen
pädagogischen Bedarfen.
Mit unserem transparenten Beschwerdemanagement laden wir Kinder, Mitarbeiter*innen und
Eltern ein, sich jederzeit mit konstruktivem Feedback an uns zu wenden, welches wir als Anlass
nehmen, unsere Qualität stetig zu verbessern.
8
2 Leitbild
Die UN-Kinderrechte bieten die Grundlage unserer Arbeit. Die Kinderrechtskonvention ist ein Zeichen
von Achtung und Verantwortlichkeit der internationalen Staatengemeinschaft gegenüber Kindern in
aller Welt.
Wir richten unsere Arbeit entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen unseres
Bundeslandes verbindlich aus. Insbesondere werden dabei die gesetzlichen Richtlinien des SGB VIII
(Dritter Abschnitt: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kinde rtagespflege)
eingehalten und entsprechend umgesetzt.
Kinder sind aktive und kreative Gestalter*innen ihrer Entwicklung, deren Selbstgestaltungsprozesse
von unseren pädagogischen Mitarbeiter*innen begleitet und unterstützt werden.
Unser Leitbild gibt einen Umriss über die Werte und das Menschenbild des Trägers, welches sich an
den Aufgaben der frühkindlichen Bildung und der Sicherung des Kindeswohls orientiert.
Die Persönlichkeit jedes einzelnen Kindes , unabhängig von seiner Herkunft, seiner Ethnie, seines
Geschlechtes, seiner Religion und/oder einer Beeinträchtigung, wird geachtet. STEPKE steht für eine
offene, demokratische und wertschätzende Gemeinschaft. Wir begegnen allen Menschen mit
Respekt, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, körperlichen oder
geistigen Fähigkeiten. Vielfalt bereichert unser Miteinan der, und wir fördern eine Kultur der
Offenheit, in der sich jede*r sicher und akzeptiert fühlen kann. Diskriminierung in jeglicher Form hat
bei uns keinen Platz – stattdessen setzen wir auf Toleranz, Partizipation und ein achtsames
Miteinander.
Wir stärken die Kinder und unterstützen ihr Selbstbewusstsein, sodass sie sich in ihrer Individualität
erleben können und lernen, Akzeptanz, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft für andere Menschen
zu entwickeln. Das Miteinander zeichnet sich durch Offenhe it und gegenseitige Wertschätzung
gegenüber dem*der anderen aus.
Unsere pädagogische Zielsetzung beruht auf einer partizipativen und inklusiven Grundhaltung.
Die Partizipation ist Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit. A uf Basis dieser Grundhaltung
beziehen wir Kinder frühzeitig in jeden möglichen Prozess ein . Sie erleben ihr Beteiligungsrecht, die
Mitbestimmung und Teilhabe jedes*jeder Einzelnen in einer Gemeinschaft.
Demokratisches Mitbestimmen ist eine Grundvoraussetzung, um Kinder an der Planung und
Gestaltung von Angelegenheiten, die sie betreffen, teilhaben und mitwirken zu lassen.
Unsere Einrichtung stellt einen Teil der Lebenswelt der Kinder, die wir betreuen, dar. Im Mittelpunkt
unserer Arbeit sehen wir jedes Kind in seiner Lebenssituation als Mitglied unserer Gesellschaft mit
eigenen Rechten. Für diese Rechte setzen wir uns ein. Frühe Lernerfahrungen in der Familie sind
neben denen in unseren KiTas die Grundlagen, auf denen Kinder individuelle Lernstrategien,
Erfahrungen, Wissen und gesellschaftliches Bewusstsein aufbauen.
Kinder aller Nationalitäten und Konfessionen sollen in unseren Einrichtungen die Chance erhalten,
sich unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zu entfalten, solidarisch und tolerant miteinander zu
leben sowie Gleichheit und Gerechtigkeit zu erfahren und zu lernen. Wir bieten in unserer
Einrichtung verlässliche Strukturen und Rahmenbedingungen. Sie ist Begegnungsort für Kinder, ihre
Familien und Mitarbeiter*innen.
In unserer KiTa nehmen die pädagogischen Fachkräfte dabei folgende Rolle und Haltung ein:
Sie sind Begleiter *innen der Kinder auf ihrem Lebensweg und nehmen dabei stetig ihre
Vorbildfunktion wahr. Sie betrachten das wahrnehmende, forschende und lernende Kind und stellen
es in den Mittelpunkt. Sie begreifen es als Regisseur *in und Konstrukteur *in seiner Entwicklung
9
sowie seines Könnens und Wissens. Der*Die Erwachsene lässt sich auf den Rhythmus des kindlichen
Forschergeistes ein und wird selbst zum*zur Forscher*in.
Aus den stärkenorientierten Beobachtungen heraus begleiten und unterstützen die Pädagog *innen
die Kinder individuell. Hierbei wird besonders auf jedes einzelne Bedürfnis der Kinder geachtet. Die
Mitarbeiter*innen selbst nehmen sich in dieser Funktion als „Lernende“ wahr, welche die Welt mit
den Kindern gemeinsam erkunden und erforschen. Die soziale, emotionale, körperliche und geistige
Entwicklung spielen hierbei die größte Rolle . Bildung, Bindung und Erziehung als eine unmittelbar
verknüpfte Einheit sind ein Handlungsleitfaden für unsere pädagogische Arbeit in den Einrichtungen.
Unsere Mitarbeiter*innen nehmen eine respektvolle Haltung vor der Persönlichkeit jedes einzelnen
Kindes sowie der Eltern ein. Die Mitarbeiter *innen fungieren als Vorbild im Rahmen des
Bildungsprozesses.
Es ist unsere gesetzliche Verpflichtung , das Wohl des Kindes dauerhaft sicherzustellen und vor
Gefährdung zu schützen.
Es wird eine besonders große Verantwortung im Bereich des Kindesschutzes wahrgenommen.
Dazu arbeiten die Mitarbeiter*innen präventiv, (Präventive Arbeit individuell darlegen) indem sie das
Recht des Kindes auf Mitbestimmung wahren, ih m Raum und Zeit für die Erkundungen seiner
Bedürfnisse geben und ih m eine Stimme dafür verleihen die eigenen Grenzen mitzuteilen. Kinder
dürfen in unseren Einrichtungen Beschwerden äußern. Jedes „nein“ wird akzeptiert.
Darüber hinaus werden die pädagogischen Kräfte durch regelmäßige Schulungen oder
Unterweisungen im Umgang mit dem Kinderschutzkonzept und den damit verbundenen
Verfahrensweisen fortgebildet.
3 Beschreibung der Rahmenbedingungen der Einrichtung
Träger der Stepke-KiTa ------------ ist die Step Kids Kitas gGmbH, Am Friedrichshain 22, 10407 Berlin.
Für die KiTa ist eine Regionalleitung als Trägervertreter *in Ansprechpartner*in. Der Träger hat eine
interne Fachberatung, die sich um die pädagogische Beratung der KiTa -Leitung sowie das interne
Qualitätsmanagement kümmert. Unsere KiTa befindet sich in der Stadt ------------ und liegt in einem -
-------------- Einzugsgebiet.
Individuell.
• -Sozialraumanalyse
• -sozialökonomische Bedingungen
• -welche Bedarfe/Besonderheiten, Kooperationspartner*innen (aufzählen)
• -Ziele der Kooperationen
• -Methoden der Sozialraumanalyse/-erkundung- Zielsetzung
• -gibt es aufgrund der Netzwerkstrukturen Veränderungsnotwendigkeit
3.1 Räumliche Rahmenbedingungen
Unsere ----gruppige KiTa bietet den Kindern vielfältige räumliche Möglichkeiten, um einen Rahmen
für die verschiedene n Bildungsbereiche und -angebote zu schaffen. Diese stehen den Kindern ,
ebenso wie das Außengelände, ganztägig zur Verfügung. Alle Aufenthaltsräume und pädagogischen
Bereiche sind kindgerecht und kindorientiert gestaltet. So befinden sich bspw. alle Möbel, Aushänge
und Piktogramme auf Kinderhöhe und sind für sie frei zugänglich. Die Räume sind nach einem
Farbkonzept gestaltet. Alle Kinder im U3- sowie Ü3-Bereich und in altersgemischten Gruppen werden
aktiv an der Raumgestaltung beteiligt.
10
So gibt es bspw.:
• Catch-ballleisten auf Kinderhöhe
• Flexible Möbel auf Rollen
• Kinderküchen auf Kinderhöhe
• Höhenverstellbare Möbel
• Bildergalerien auf den Fluren
Zudem hat jede Gruppe einen Gruppenraum, der dem freien, kindlichen Spiel vorbehalten ist . Ein
Nebenraum mit Kinderküche, Ess- und Kreativbereich steht den Kindern ebenfalls zur Verfügung. Des
Weiteren gibt es für jede Gruppe einen zusätzlichen Raum, der für die Schlaf- und Ruhephasen, aber
auch für Kleingruppenangebote oder das Freispiel genutzt werden kann.
Die KiTa verfügt außerdem über einen großen Mehrzweckraum, der b spw. für verschiedene
Bewegungsangebote genutzt wird. Die großzügigen Spielflure laden zu Spiel und Bewegung ein und
bieten durch die Nutzung der „schuhfreie Zone“ allen Kindern, egal welchen Alters, die Möglichkeit,
die KiTa krabbelnd wie laufend zu erkunden.
In der KiTa verfügen wir weiterhin über einen Bereich zur Wassergewöhnung, in dem die Kinder
ganzjährig mit Wasser spielen können. Sie haben hier die Möglichkeit , mit dem Element frei zu
experimentieren und so körperliche, taktile und sinnesanregende Erfahrungen zu sammeln.
Ausstattungsgegenstände, Dekorationen und Spielzeug befinden sich auf Augenhöhe der Kinder. Das
gewährleistet den eigenständigen Umgang mit den Materialien und bietet den Kindern die
Möglichkeit, ihre Werke auszustellen oder die Räume dekorativ zu gestalten.
Unsere Räume sind mit weichen Teppichen und stilvollen Vorhängen ausgestattet, welche eine
gemütliche Wohlfühlatmosphäre in den Gruppen- und Nebenräumen schaffen. Die Schlafräume der
Kinder sind liebevoll eingerichtet und jedes Kind hat seinen eigenen Schlafplatz, welcher mit
Nestchen den Kindern Sicherheit und Geborgenheit bietet.
Unsere „Lounge“ ist ein Raum, der zur Kinderbücherei und Leseecke ausgebaut wurde.
Hier finden die Kinder (und Eltern) verschiedene Bücher zu unterschiedlichen Themen, die sie
angeleitet oder frei (in Begleitung) anschauen können und auch vorgelesen oder erzählt bekommen.
Auch das Leitungsbüro ist regelmäßig für die Kinder zugänglich und bietet eine Spielecke und ein
„Kinderbüro“ an. Hier sind die Kinder willkommene Besucher*innen, die die Angebote gerne nutzen.
In der Küche unserer KiTas wird das Essen für die Kinder täglich frisch zubereitet. Auch hier haben sie
die Möglichkeit, immer wieder in Kontakt mit den Küchenkräften zu treten, die den Kindern immer
aufgeschlossen gegenübertreten und für Fragen zur Verfügung stehen sowie Lob und Kritik der
Kinder freundlich entgegennehmen. Das Agieren mit den eigenen Händen stellt einen Prozess des
Schaffens dar und fördert das Selbstbewusstsein der Kinder. Zudem werden bei der Vorbereitung der
Speisen über das Schneiden, Rühren etc. Geschicklichkeiten der Kinder und ihre Feinmotorik
gefördert. Das gemeinsame Kochen ist ein ganzheitlicher Prozess, welcher mit einer gemeinsamen
Mahlzeit abschließt.
Auf dem Außengelände unserer KiTa stehen den Kindern vielfältige Bewegungsmöglichkeiten zur
Verfügung. Sie können räumliche Erfahrungen sammeln, indem sie verschiedene Kletter - und
Spielgeräte nutzen. Auch das Gelände an sich bietet verschiedene Höhen, die dazu einladen, in neue
Bewegungsmuster zu kommen. Weiterhin gibt es unterschiedliche Untergründe wie Stein, Wiese,
Erde und Sand, durch welche die Kinder ihre taktilen Fähigkeiten erweitern können.
Folgende Räume stehen den Kindern in der KiTa zur Verfügung:
• ein großer Mehrzweckraum/Turnhalle
• sechs große Gruppenräume 1x Typ II (individuell), 4xTyp I und 1x Typ III
• fünf Ruhe- und Differenzierungsräume
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• ein allgemeiner Differenzierungsraum „Kuschelhöhle und Bau-/Spielbereich“
• ein weiterer Differenzierungsraum gestaltet als „Lounge“ , Kinderbücherei und Raum für
Elterngespräche
• ein Büro
• ein Personalraum ausgestattet mit einer Personalküche
• vier Sanitärräume mit zwölf Toiletten
o zwei Sanitärräume im EG mit U3-Toiletten und doppeltem Wickelbereich
o zwei Sanitärräume im OG, davon einer mit Wassergewöhnung
• sechs Kinderküchen in den Nebenräumen auf Kinderhöhe und integrierter Kreativbereich
• ein große Hauptküche mit Lager (Gastronomieküche)
• große offene Spielflure als Kompositionswerkstatt im OG
• ein großes Außengelände (mit Spielgeräten)
• Individuell
3.1.1 Pädagogische Gruppenbereiche
Die … Gruppen unserer KiTa unterteilen sich wie folgt:
• drei Gruppen des Typs Ic, eine Gruppe des Typs Ib, eine Gruppe des Typs IIc und eine Gruppe
des Typs IIIc
• insgesamt 34 U3-Kinder und 76 Ü3-Kinder
Die Gruppen bieten den Kindern, unter Berücksichtigung der Altersstruktur und ihres
Entwicklungsstandes, verschiedene Möglichkeiten, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten den
Bildungsbereichen entsprechend weiterzuentwickeln.
So stehen den Kindern Bereiche und Materialien u. a. für Rollenspiele, Gesellschaftsspiele,
Kreativität, Bewegung und Medienbildung zur Verfügung. Hier wird darauf geachtet, den aktuellen
Interessen und dem individuellen Entwicklungsbedarf der Kinder gerec ht zu werden. So wird etwa
den Kindern, die sich sehr für ein bestimmtes Thema interessieren, passendes und anregendes
Material in Form von Büchern oder Spielmaterial zur Verfügung gestellt.
Auch die Räume werden entsprechend dem Bedarf der Kinder individuell angepasst und erweitert.
Benötigen die Kinder bspw. mehr geschützte Bereiche, um sich in individuelle Rollenspiele vertiefen
zu können, werden diese geschaffen. Ist hingegen etwa das Thema Bauen sehr wichtig für die Kinder,
wird ggf. mehr Platz dafür eingerichtet, sodass größere Bauwerke kooperativ entstehen können.
Alle Differenzierungsräume werden für die Kooperationen z . B. mit Logopäd*innen oder
Ergotherapeut*innen für Kinder mit einer drohenden Behinderung genutzt und stehen dafür zur
Verfügung.
Vorteile der Gruppenkonstellationen sind (individuell)- Peergroups-Verantwortung -geschützter U3-
Gruppe-gruppenübergreifend.
3.2 Personelle Rahmenbedingungen
In unserer KiTa arbeiten derzeit staatlich anerkannte Erzieher *innen, Heilerziehungspfleger*innen
und Kinderpfleger*innen. (Individuell)
Weiterhin findet ein regelmäßiger Austausch mit den Therapeut*innen statt, die Kinder aus unserer
Einrichtung betreuen (z. B. Ergotherapie). Die pädagogischen Fachkräfte verfügen über ein
Basiswissen im Bereich der Inklusion. Dieses Wissen wird in Aus- und Fortbildungen erworben und
stetig weiterentwickelt. Stepke verfügt über interne pädagogische Fachberatungen, die der KiTa -
Leitung bei pädagogischen Fragen beratend zur Seite stehen.
12
Inklusion wird bei uns durch die Nutzung der zusätzlichen Fachkraftstunden im Rahmen der BASIS I
Leistung gelebt. Innerhalb dieser Stunden werden u. a. Heilpädagog *innen und/oder
Heilerziehungspfleger*innen eingestellt.
Inklusion bedeutet , den Kindern die Teilhabe in der gesamten Einrichtung sowie in allen
Bildungsbereichen zu jeder Zeit partizipativ zu ermöglichen. Dies realisieren wir durch eine personelle
Abdeckung, welche grundsätzlich die gesetzliche Mindestanforderung nach der jeweiligen
bundesländergeltenden Personalvereinbarung erfüllt. Zudem wird im Bereich der länderspezifischen
Rahmenbedingungen Personal eingestellt und für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Die Arbeit in einem multiprofessionellen Team bringt den Vorteil mit sich, dass das gesamte Team
durch einen konstanten Austausch , etwa in Teambesprechungen , von den verschiedenen
Ausbildungshintergründen und Erfahrungswerten profitiert und sich weiterentwickelt. Dieses
Grundwissen wird konstant durch Weiterbildungen, u. a. durch die Stepke Akademie, erweitert und
vertieft.
Folgende feste Zuständigkeiten sind in der KiTa zugeteilt:
• Datenschutzbeauftragte*r KiTa-Leitung + Träger
• Kinderschutzbeauftragte*r Träger
• Sicherheitsbeauftragte*r KiTa-Meister*in
• Hygieneschutzbeauftragte*r
• Brandschutzbeauftragte*r
• Ersthelfer*innen
• Integrationskräfte
3.3 Profil der Einrichtung
Das gesamte Team der KiTa trägt folgende Werte:
• positive, wertschätzende Grundhaltung
Beschreibung dieser Werte in dieser KiTa
• Kindzentriert, bedürfnisorientiert
Beschreibung dieser Werte in dieser KiTa
• stärkenorientiert, tolerant
Beschreibung dieser Werte in dieser KiTa
• ein respektvoller und solidarischer Umgang mit allen in der KiTa beteiligten Personen
Beschreibung dieser Werte in dieser KiTa
• positive Fehlerkultur
Beschreibung dieser Werte in dieser KiTa
• Begegnungen auf Augenhöhe
Beschreibung dieser Werte in dieser KiTa
• Vielfalt und Inklusion
Beschreibung dieser Werte in dieser KiTa
• Weltoffenheit
Beschreibung dieser Werte in dieser KiTa
• Weitere Werte…ergänzen
• Beschreibung dieser Werte in dieser KiTa
3.4 Zusammenarbeit mit dem Träger
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Die Step Kids Kitas gGmbH ist ein bundesweiter Träger von Kindertagesstätten. Die tägliche Arbeit in
unseren KiTas wird gestützt durch eine enge, trägerinterne Vernetzung und mitwachsende
Strukturen.
Unsere KiTas unterstützen sich auf regionaler Ebene und sind auch überregional organisiert. Um
Situationen von personellen Engpässen vorzubeugen, unterstützen sich die KiTas gegenseitig. Durch
die gegenseitige Unterstützung und Vernetzung wird der Zusammenhalt und Austausch durchgängig
gefördert. Dadurch entstehen zusätzlich immer wieder neue Ideen und kreative Anregungen für den
pädagogischen Alltag.
So findet b spw. ein regelmäßiger, wöchentlicher Austausch der KiTa -Leitungen statt, in dem
Informationen, Ideen und Ansätze sowie aktuelle Themen und Handlungsweisen besprochen und
organisiert werden.
Regelmäßige Leitungskonferenzen und Fachtage für KiTa-Leitungen u nd Fortbildungen innerhalb
unserer Stepke Akademie für alle Mitarbeiter*innen stärken und erweitern das pädagogische Wissen
und Handeln.
Weiterhin unterstützen die Verwaltungsbereiche (wie Vertragsverwaltung, Buchhaltung,
Personalabteilung etc.) unsere KiTas in ihrer täglichen Arbeit . Ein Informationsaustausch und die
Bearbeitung notwendiger Prozesse finden auf kurzen Wegen statt.
Aufgaben des Trägers:
• Verantwortlich für die pädagogische, wirtschaftliche und qualitative Umsetzung der KiTa
• Verantwortlich für die personelle Abdeckung
• Unterstützung der KiTa-Leitung in allen pädagogischen und organisatorischen Bedarfen
• Unterstützung der KiTa, des Teams sowie der KiTa-Leitung im Krisenmanagement
• Bereitstellung aller möglicher Ressourcen für eine erfolgreiche Lösungserarbeitung
4 Beschreibung der inhaltlich-fachlichen Ausrichtung der
pädagogischen Arbeit
Qualifizierungen und Zertifizierungen
Unsere situations- und stärkenorientierte pädagogische Arbeit stellt das Kind und seine Entwicklung
in den Mittelpunkt. In diese Arbeit fließen wesentliche Elemente der Reggio-Pädagogik mit ein.
Kindern begegnen wir auf Augenhöhe und sehen sie als Konstrukteur *innen ihrer eigenen
individuellen Entwicklung. Wir sehen es als unsere Aufgabe, die natürliche Freude der Kinder am
Entdecken und Erkunden zu fördern.
Anregungsreich gestaltete Räume bieten den Kindern die Möglichkeit, sich mit Neugier die Welt und
neues Wissen zu erschließen. Räume laden zum Forschen, sich Ausprobieren und Gestalten ein.
Dabei achten wir auf eine Balance zwischen Reizvielfalt und Strukturier ung. Das regelmäßige
Austausch von Spielmaterialien bietet den Kindern immer wieder neue Impulse.
Ein wesentlicher Bestandteil unserer Pädagogik ist die Projektarbeit. Ausgehend von den Interessen
des Kindes gestalten die pädagogischen Mitarbeiter *innen Angebote und Lernumgebungen und
organisieren gruppenübergreifende Aktivitäten. Der Lebensraum der Kinder fließt in unsere
pädagogische Arbeit mit ein. Familienmitglieder mit besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten binden
wir gern als willkommene Bereicherung in unsere Projektarbeit ein.
Der Grundgedanke und die Elemente der Pädagogik nach Emmi Pikler finden sich in unserer
pädagogischen Arbeit mit den Jüngsten wieder.
14
Insbesondere für die jungen Kinder ist die achtsame und beziehungsvolle Pflege von großer
Bedeutung. Signale der Kinder, ob verbal oder nonverbal, werden sensibel wahrgenommen, geachtet
und respektiert.
Die Räume für die Kleinsten bieten durch ihre großzügige Gestaltung die Möglichkeit der freien
Bewegungsentwicklung, des sich Ausprobierens und des Auslotens der eigenen Grenzen.
In unseren ganzheitlichen Bildungsangeboten finden sich folgende Bildungsbereiche wieder:
• Bewegung, Körper, Gesundheit und Ernährung
• Sprache und Kommunikation
• soziale und (inter-)kulturelle Bildung
• musisch-ästhetische Bildung
• Religion und Ethik, Vielfalt und Diversität
• mathematische, ökologische sowie naturwissenschaftliche und technische Bildung
• der Umgang mit Medien
Dabei setzen wir unsere pädagogischen Mitarbeiter*innen stärken- und interessenorientiert ein.
Eine Vielzahl von Erfahrungen, Eindrücken und Erlebnissen werden von den Kindern täglich
verarbeitet. Ein Wechsel von Spannung und Entspannung ist ebenso bedeutsam für sie wie für das
Team. Daher haben die Kinder in unseren Einrichtungen stets die Gelegenheit, einerseits ihren
natürlichen Bewegungsdrang zu befriedigen und andererseits durch Stille und Entspannung ihre
Wahrnehmung zu sensibilisieren und zur Ruhe zu kommen. Bewegung und Entspannung gehören bei
uns zum Alltag. Wichtig hierbei ist es, sich Zeit zu nehmen, den Kindern Ruhe und Stille als positiven
Erlebnisraum zu vermitteln.
Angenehme, entspannte Atmosphäre, ruhige Musik und hochwertiges pädagogisches Material laden
die Kinder zu vielfältigen, alle Sinne schulenden Aktivitäten ein, Geschichten zu hören und sich fallen
zu lassen. All dies schafft den Kindern die Möglichkeit, ihre Sinne zu erfahren und zu entwickeln, ihrer
Fantasie freien Lauf zu lassen und zu träumen. Dazu gehört auch, im Miteinander die Bedürfnisse
anderer Kinder wahrzunehmen und zu achten. Die Entwicklung sozialer Kompetenzen wie
Aufmerksamkeit, Empathie und Rücksichtnahme stehen hierbei im Vordergrund.
4.1 Ein Tag in unserer KiTa
Der Tag ist für unsere Kinder durch Fixpunkte und Stationen gekennzeichnet, die allen Beteiligten
– vor allem den Kindern – Orientierung und Sicherheit durch immer wiederkehrende Abläufe
geben:
• Bringzeit/begleitetes Frühstück/Freispiel
• Morgenkreis (Versammlungskreis)
• Freispiel/Angebote/Projekte
• Mittagessen
• Zähneputzen
• Angebot Mittagsruhe/Mittagsschlaf
• Snack/Freispiel/Angebote
• Ende des KiTa-Tages
4.1.1 Zeit
In unseren Einrichtungen widmen wir uns besonders den Bedürfnissen unserer Kinder, weil unsere
Kleinstkinder kein Zeitempfinden haben . Sie möchten nicht durch Zeitdruck ausgebremst oder in
ihren Aktivitäten unterbrochen werden.
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In regelmäßigen Reflexionen kombinieren und berücksichtigen wir die Arbeitszeitbedürfnisse
unserer pädagogischen Mitarbeiter*innen, die individuellen Zuwendungs- und Zeitbedürfnisse der
Kinder im Tagesablauf sowie weitere Zeiträume inklusive der Mahlzeiten und Pflegezeiten.
4.1.2 Ankommen
In unseren Kindertagesstätten erleben Kinder ein zweites Zuhause, in das sie jeden Morgen kommen.
Insbesondere die jüngsten Kinder unter drei Jahren begrüßen wir mit viel Ruhe und Zuwendung, denn
sie brauchen Zeit, sich zu verabschieden und sich auf den Tag in der KiTa einzulassen.
Die Garderobe ist einer der wesentlichen Orte, an dem die Lebenswelten der Kinder bzw. ihrer
Familien und die der Ki Ta für kurze Zeit zusammenfließen. Hier befindet sich das Kind mit seinen
Eltern, als Verkörperung der Familie, in der Umgebung der KiTa. Eltern wie Kind nehmen einen ersten
Kontakt mit der Einrichtung und den Pädagog*innen auf.
Der erste wesentliche Schritt ist es, sich diesen täglichen Übergang für die Kinder bewusst zu machen
und zu berücksichtigen, welche enorme Anpassungsleistung die Kinder zweimal täglich (beim Bringen
und Abholen) machen und diese Leistung zu schätzen. Hinz u kommt, dass der Übergang nicht nur
vom Kind bewältigt wird, sondern auch von den Eltern. Sie geben morgens ihr Kind in die Hände von
zwar vertrauten, aber doch fremden , Personen und holen es nach einem Tag voller Erlebnisse und
Eindrücke wieder ab. Auch Eltern erleben einen Übergang zwischen Familie und beruflichem Alltag –
begrenzte Zeitressourcen, Stress und Hektik mit eingedacht. In der Phase des Ankommens
orientieren sich die Kinder, suchen sich ihren Platz und stellen Kontakt zu allen her, die dazugehören.
Wir erfahren in dieser Zeit Vieles über ihr Wohlbefinden : eine Grundvoraussetzung, um gut in den
Tag zu starten.
4.1.3 Morgenkreis/Versammlungskreis
Der Morgenkreis/Versammlungskreis ist ein Fixpunkt in unserer Tagesstruktur, der auf der
Freiwilligkeit der Kinder basiert und partizipativ mit ihnen gestaltet wird. Er bietet die Möglichkeit
der Orientierung bezüglich des Tages, der Woche und der Jahreszeiten. Gemeinsam wird der
Vormittag geplant und begonnen, z. B. über einen Austausch des Erlebten, Kreisspiele, Fingerspiele
und Lieder.
4.1.4 Angebote, Aktivitäten und Projekte
In unserer Einrichtung bilden, begleiten und fördern wir unsere Kinder durch gezielte Beobachtung.
Die Beobachtungen sind Grundlagen unserer Angebote, Aktivitäten und Projekte und erfolgen
situativ und/oder über einen längeren Zeitraum. Unsere Angebote wer den ausschließlich in Klein -
und Interessengruppen mit unterschiedlichen Tätigkeitsformen entsprechend des
Entwicklungsstandes angeboten. Sie sind situationsorientiert an die Bedürfnisse und Interessen der
Kinder angepasst und können an unterschiedlichen Orten innerhalb und außerhalb der Ki Ta
stattfinden. Diese Tätigkeiten haben zum Ziel, dass Kinder ihrer Selbstwirksamkeit nachgehen
können und ihren Wissensdurst stillen. Die Angebote sind jederzeit freiwillig.
Die Projektprozesse werden in Form von „ sprechenden Wänden“ dokumentiert, welche im Verlauf
des Projektes mit den Fragen und Antworten der Kinder, den kreativen Produkten und allem, was
während der Projektphase entsteht, wachsen. Hier haben die Kinder die Möglichkeit , ihr
Reflexionsvermögen spielerisch weiterzuentwickeln und Anderen das Erlebte näher zu bringen.
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4.1.5 Pädagogisch gestaltete Mahlzeiten
Die Gestaltung einer angenehmen Essensatmosphäre ist in unserer Einrichtung sehr wichtig.
Gemeinsam mit den Kindern entwickeln wir Rituale und Abläufe, die Mahlzeiten zu gestalten. Hier
finden wir Partizipation in der Gestaltung der Sitzordnung, des Tischdeckens, der Geschirrauswahl
und der Wahl des Tischspruches.
Die Kinder entscheiden über die Menge der Speisen und nehmen sie sich , gemäß dem
Entwicklungsstand, selbst. Hierbei legen wir Wert darauf, dass Kinder nicht zum Probieren von
Nahrungsmitteln gezwungen werden und auch ohne das Essen oder Probieren des Hauptgerichtes
ein Nachtisch bereitsteht.
Die pädagogischen Fachkräfte verstehen sich als Vorbild und nehmen gemeinsam am Tisch mit den
Kindern an den Mahlzeiten teil. Es ist ihnen wichtig , auch damit eine harmonische Umgebung zu
schaffen.
Die Armutssensibilität ist uns ein großes Anliegen . D araus resultiert unsere Vollverpflegung. Alle
Kinder sollen die Möglichkeit bekommen, ausreichend Essen und Nährstoffe zu sich zu nehmen, um
eine gesunde körperliche und geistige Entwicklung erfahren zu können sowie die Vielfalt von
Lebensmitteln und Frische kennenzulernen.
Unsere Verpflegung besteht aus dem Frühstück, dem Mittagessen und einer Snackrunde am
Nachmittag. Frisches Obst und Gemüse steht den Kindern immer freizugänglich zur Verfügung. Die
Kinder bereiten gemeinsam mit den Fachkräften das Frühstück und gemeinsame Snackrunden vor.
Unsere Geburtstage gestalten wir wie folgt:
4.1.6 Ruhen und Schlafen
Der kindliche Lebensrhythmus spiegelt sich in unseren Einrichtungen in den unterschiedlichen
Stationen unseres Tagesgeschehens wider. Der Wechsel zwischen Wachen und Schlafen, Aktionen
und Zur-Ruhe-Kommen ergänzen sich gegenseitig. Bewusst sorgen wir in unseren Einrichtungen für
ein entsprechend ausgewogenes Verhältnis.
Kinder, die neu in unsere Einrichtungen kommen, bringen ihren eigenen Schlafrhythmus mit. Bereits
während der Eingewöhnungsphase erfahren wir von Eltern, welche Schlafgewohnheiten ihre Kinder
haben und auf welche Art und Weise sie sich wohl und geborgen fü hlen. Im Laufe der Zeit
übernehmen die Kinder den Ki Ta-Rhythmus, indem wir ihnen Ruhe und Schlaf im Rahmen eines
bestimmten Zeitraumes anbieten. Wie viel Schlaf Kinder benötigen , zeigen sie uns selbst. Dieses
Bedürfnis zu befriedigen , ist uns ein besonderes Anliegen im Tagesverlauf. Daher wird auf aktives
Wecken der Kinder verzichtet.
Kinder, die nicht schlafen oder ruhen möchten , haben die Möglichkeit , sich in einer ruhigen
Spielsituation zu entspannen und neue Kraft für den Nachmittag zu schöpfen. (individuelle
Gestaltung+ konkrete eigene Umsetzung)
4.1.7 Nach Hause gehen
Der Abholprozess bedeutet für die Kinder ein „Umschalten und Loslassen“ und muss erst gelernt
werden. Sich von anderen Kindern, den Bezugspersonen oder dem Spielmaterial zu trennen, gelingt
oft leichter durch feste Rituale sowie klare Bring- und Abholzeiten. Im späteren Verlauf lernen die
Kinder zwischen beiden Lebenswelten, deren Bezugspersonen und den Verhaltensweisen im
Tagesverlauf mit eigenen Regeln und Gewohnheiten zu differenzieren.
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In der Bring - und Abholphase legen wir Wert auf ein kurzes Feedback in Form von Tür - und
Angelgesprächen. Bei einem längeren Gesprächsbedarf vereinbaren wir gerne einen Termin, um uns
in Ruhe über die Themen der Gesprächspartner*innen auszutauschen.
5 Gelebte Inklusion
Inklusion und Teilhabe
In unseren KiTas ist Inklusion ein grundlegendes Prinzip. Alle Kinder haben unabhängig von ihren
individuellen Voraussetzungen, Entwicklungsständen, Fähigkeiten, sozialen oder kulturellen
Hintergründen sowie (drohenden) Beeinträchtigungen das Recht auf gle ichberechtigte Teilhabe am
KiTa-Alltag.
Grundlage unseres Handelns ist eine ressourcenorientierte, vorurteilsbewusste und inklusive
Haltung. Der Blick richtet sich auf die Stärken, Interessen und Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder.
Die pädagogische Arbeit wird so gestaltet, dass unterschiedlic he Zugänge ermöglicht und Barrieren
im Alltag reduziert werden.
Partizipation ist fester Bestandteil des pädagogischen Alltags. Kinder werden entsprechend ihres
Entwicklungsstandes und ihrer individuellen Fähigkeiten beteiligt, bringen sich ein und erleben, dass
sie ihren Alltag aktiv mitgestalten können.
Ein besonderes Qualitätsmerkmal unseres Trägers ist das Inklusionspädagogische Team, welches
übergreifend arbeitet. Es begleitet die Kinder in ihren Entwicklungs- und Teilhabeprozessen im Alltag,
nimmt gemeinsam mit Familien und pädagogischen Fachkräften Unterstützungsbedarfe in den Blick
und erarbeitet darauf abgestimmte Maßnahmen zur Sicherung v on Teilhabe und Entwicklung. Die
Zusammenarbeit mit externen Fachdiensten und weiteren Kooperationspartner*innen, sowie
unserer trägerinternen Fachberatung ergänzt diesen Prozess.
Die Zusammenarbeit mit Familien und Erziehungsberechtigten erfolgt als verlässliche Bildungs- und
Erziehungspartnerschaft. Sie ist geprägt von Offenheit, Transparenz und einem regelmäßigen
Austausch.
Individuelle inklusiven Schwerpunkte,
Rahmenbedingungen und Angebote.
Individuelle Entwicklungsbegleitung und Teilhabe
Jedes Kind bringt eigene Ressourcen, Interessen und Entwicklungswege mit. Diese bilden die
Grundlage für die pädagogische Begleitung im Alltag.
Beobachtung, Dokumentation und fachliche Reflexion sind fester Bestandteil der pädagogischen
Arbeit. Bei erhöhtem Unterstützungsbedarf werden individuelle Entwicklungs- und Teilhabeziele im
multiprofessionellen Austausch formuliert, regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Ziel ist die bestmögliche Teilhabe, die Förderung von Selbstständigkeit sowie die soziale Einbindung
in die Gruppe.
Das Inklusionspädagogische Team unterstützt diesen Prozess unmittelbar im Alltag der Kinder. Es
begleitet konkrete Teilhabesituationen, berät die pädagogischen Fachkräfte und entwickelt
gemeinsam mit dem Team praxisnahe Unterstützungsstrategien. Die Zusamm enarbeit mit Familien
sowie gegebenenfalls externen Partner*innen ist dabei fester Bestandteil.
Bestehende Barrieren werden regelmäßig überprüft und im Sinne einer inklusiven
Weiterentwicklung angepasst.
konkrete Maßnahmen, Materialien, Kooperationen oder Anpassungen
Vielfalt und vorurteilsbewusste Pädagogik
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Unsere KiTa ist ein Ort gelebter Vielfalt. Unterschiedliche Lebenslagen, Kulturen, Sprachen und
Familienformen gehören selbstverständlich zum Alltag.
Wir arbeiten vorurteilsbewusst und inklusiv mit dem Ziel, Zugehörigkeit zu stärken, Diskriminierung
vorzubeugen und individuelle Identität zu unterstützen. Vielfalt wird im pädagogischen Alltag
bewusst aufgegriffen und sichtbar gemacht.
Zur Unterstützung einer barrierearmen Kommunikation werden bei Bedarf visuelle Hilfen, einfache
Sprache oder Sprachmittlungen eingesetzt.
z. B. Sprache, interkulturelle Projekte, Feste, Elternarbeit
Die Weiterentwicklung erfolgt durch regelmäßige Teamreflexion, Fortbildungen sowie die fachliche
Begleitung durch das Inklusionspädagogische Team und die trägerinterne Fachberatung.
Piktogramme helfen den Kindern mit anfänglichen Sprachbarrieren sowie deren Eltern, sich in der
Einrichtung zurechtzufinden. Um alle zu erreichen, werden Elternbriefe in „leichter Sprache“
formuliert und durch Piktogramme visuell dargestellt. Elterngespräc he werden je nach Bedarf mit
sogenannten Sprachvermittler*innen arrangiert, damit eine empathische und wertfreie
Kommunikation möglich ist. Regelmäßige Teamsitzungen sowie Konzeptionstage und die Beratung
durch unsere pädagogischen Fachberatungen unterstützen uns in unserem Handeln und bieten den
Rahmen, uns selbst zu reflektieren. Fortbildungen im Bereich Inklusion werden in regelmäßigen
Abständen durch externe Dozenten*innen sowie über die Stepke Akademie angeboten.
Geschlechtervielfalt und sexuelle Bildung
Wir begleiten Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und fördern eine offene Haltung gegenüber
Geschlechtervielfalt und unterschiedlichen Lebenswelten.
Kinder werden darin unterstützt, sich unabhängig von stereotypen Rollenbildern zu entwickeln. Ihre
individuelle Identitätsentwicklung wird dabei wertschätzend begleitet.
Kinder erhalten einen geschützten Rahmen, um ihren Körper wahrzunehmen und Fragen zu stellen.
Im Mittelpunkt stehen Selbstbestimmung, der Schutz der Intimsphäre und ein respektvoller Umgang
mit eigenen und fremden Grenzen.
Die Umsetzung erfolgt im pädagogischen Alltag durch geeignete Materialien, Raumgestaltung sowie
verbindliche Teamabsprachen:
konkrete Regeln, Materialien oder Angebote
5.1 Besonderer Förderbedarf
Kinder, die von körperlicher, geistiger und oder seelischer Behinderung bedroht sind, unterliegen laut
SGB IX einer besonderen Förderung.
Diese ermöglichen wir durch die Erstellung individueller Förder-/Teilhabepläne, interne Beratungen,
Reflexion und die enge Zusammenarbeit mit Eltern, Therapeut*innen, Ärzt*innen und
Frühförderstellen.
Auf Grundlage des individuellen Förderbedarfs wird der Bedarf von Materialien sowie ggf. der Einsatz
von Inklusionsassistenzen und die Zusammenarbeit mit Familien sowie Therapeut*innen geplant und
evaluiert. Eine Überprüfung möglicher Barrieren i n der KiTa , z. B. in Bezug auf körperliche
Einschränkungen, Sprache, Entwicklungsstand, Ausflüge , Feste und Feiern werden innerhalb des
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KiTa-Teams besprochen und individuell umgesetzt, um alle Beteiligten einzubeziehen und eine
Teilhabe zu ermöglichen.
Regelmäßige Teamsitzungen, individuelle Förderpläne, Austausch mit Therapeut*innen und/oder
Ärzt*innen, Frühförderstellen, interne Fachberatungen sowie die Stepke Akademie u. Ä. tragen zu
einem positiven Miteinander und der bestmöglichen Teilhabe und Förderung von Kindern mit
Beeinträchtigungen und/oder Kindern, die von Beeinträchtigungen bedroht sind, bei.
Hauptaugenmerk liegt auf einer guten Erziehungspartnerschaft mit den Eltern, um die Kinder mit
erhöhtem Förderbedarf individuell und bestmöglich zu fördern und zu begleiten. Unser Ziel ist es,
Eltern vertrauensvoll in allen Erziehungsfragen zu beraten, zu unterstützen und im Prozess zu
begleiten. Dabei ist eine gute Zusammenarbeit und Vernetzung mit Kooperationspartner*innen in
einem funktionierenden Netzwerk von elementarer Bedeutung.
1. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
Die Eltern oder andere Sorgeberechtigte sind die wichtigsten Bezugspersonen für die Kinder. Aus
diesem Grund liegt uns eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Familien sehr am
Herzen.
Wichtig in der Erziehungspartnerschaft ist uns ein regelmäßiger Austausch (Tür- und Angelgespräche
sowie Elternabende), um ein hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten. Regelmäßige Elternbriefe
und Aushänge zu aktuellen Themen und Aktionen bieten den Eltern die Möglichkeit, sich ein Bild von
unserer täglichen Arbeit zu machen. An den Whiteboards im Flur werden die Aktivitäten auf den
Wochenplänen direkt den jeweiligen Bildungsbereichen zugeordnet, um so den Bogen zu unserem
Bildungsauftrag zu schlagen. Unterstützend dazu versenden wir monatlich Newsletter, in denen jede
einzelne Gruppe das Geschehen des vergangenen Monats zusammenfasst.
Familien mit Migrationshintergrund versuchen wir durch niederschwellige Angebote wie Aushänge
in ihrer Heimatsprache oder Piktogramme sowie Kommunikation über einen digitalen Übersetzer am
KiTa-Alltag teilhaben zu lassen und zu informieren. Mindestens einmal im Jahr laden wir die Eltern zu
einem individuellen Entwicklungsgespräch ein, bei dem ein Austausch über die Entwicklung und
Förderung des Kindes stattfindet. Grundlage für dieses Gespräch sind die
Entwicklungsdokumentationen, die über das KiTa -Jahr hinweg erstellt w erden. Unsere
Mitarbeiter*innen berücksichtigen zudem die Vielfalt der Elternschaft. Wir wissen um die
verschiedenen Formen der Familie , diese sind uns alle herzlich willkommen. Durch den Respekt
gegenüber verschiedenen Lebensformen und Identitäten werden Kinder auf eine vielfältige
Gesellschaft vorbereitet, welcher sie offen und tolerant begegnen.
Die aufgeführten Aspekte sind für uns eine Grundvoraussetzung für gelebte Inklusion und stellen die
Einbeziehung der Lebenswelten aller Kinder sowie die Individualität jedes einzelnen Kindes dar.
Hierbei sind Strukturen wie ein gleichbleibender Tagesablauf, welche den Kindern ein
Gemeinschaftsgefühl vermitteln und ihnen Orientierung bieten, notwendig.
Es finden regelmäßige Elternabende statt, die entweder vom Träger oder vom Team ausgehen
können. Diese Elternabende können die pädagogische Arbeit der Einrichtung betreffen, bestimmte
Themen gruppenübergreifend behandeln sowie einer gesellig-kreativen Form entsprechen.
Besondere Aktivitäten, welche in eine längerfristige Projektplanung der gesamten KiTa eingebunden
sind, werden für die Eltern durch Plakate und Elternbriefe rechtzeitig bekannt gegeben.
Willkommen sind in unserer Einrichtung besondere Fähigkeiten der Eltern, Großeltern oder anderer
Familienmitglieder zur Ergänzung unserer Projekte. Gerne binden wir diese in unsere Bildungsarbeit
ein. Um bei der Gestaltung des KiTa -Alltags mitzuwirken, haben die Elt ern die Möglichkeit, kleine
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Arbeitsaufträge zu übernehmen und sich diese im Helferpass anerkennen zu lassen oder aber im
Elternrat aktiv zu werden. Wir gestalten regelmäßig Feste und Veranstaltungen, bei denen Eltern,
Großeltern, Erziehungsberechtigte und Kinder zusammenfinden können. Zudem finden gemeinsame
kreative Nachmittage, Ausflüge sowie Spiel- und Singkreise statt.
Offene Gespräche und das Äußern von Kritik, Sorgen und Wünschen ist uns sehr wichtig. Wir nutzen
diese zur stetigen Verbesserung unserer täglichen Arbeit. Bei inhaltlich umfassenden Anmerkungen
sowie sehr persönlichen Themen wird zeitnah ein Termin vereinb art, wobei für das Gespräch ein
geschützter Raum geboten wird. Alle Erziehungsberechtigten der KiTa … haben die Möglichkeit, sich
über das in jeder KiTa ausliegende Beschwerdeformular direkt an die pädagogischen Fachkräfte ihrer
Gruppe zu wenden. Diese leiten das Formular umgehend an die KiTa -Leitung weiter. Innerhalb von
zwei Tagen hält die KiTa -Leitung Rücksprache mit den Eltern, ggf. wird ein Gesprächstermin
vereinbart. Zudem wird die Beschwerde an die Regionalleitung weitergeleitet und/oder sie wird in
ein Gespräch einbezogen.
Bevor die Kinder in unserer KiTa eingewöhnt werden, haben die Eltern die Gelegenheit, die
Erzieher*innen bei einem Anamnesegespräch kennenzulernen und über ihr Kind zu berichten.
Ergänzend dazu erhalten die Eltern ein umfassendes „Starterpaket“, in dem zus ätzlich der
Entwicklungsstand des Kindes abgefragt wird. Zudem gibt es zuvor einen Elternabend für die neuen
Familien, in welchem sie über alles informiert werden.
Bei der Eingewöhnung der Kinder orientieren wir uns am „Berliner Eingewöhnungsmodel l“ und
gehen individuell auf jedes Kind in diesem Prozess ein.
Die KiTa-Leitung hat die Möglichkeit, sich mit der zuständigen Regionalleitung auszutauschen, um
familienorientiert und zielgerichtet zu handeln.
Hierbei sind verschiedene Wege der Elternkommunikation zur Transparenz möglich bspw.:
• Aushänge
• Newsletter
• Social Media
• fest installierte Whiteboards
• Schaukasten außerhalb der KiTa zu jeder Zeit einsehbar
• Wochenrückblicke der Gruppe
• Elternbriefe
• Elternnachmittage und -abende
• Informations-E-Mails
• Infopoints
• Elternrat
• Elterncafé
5.2 Berücksichtigung der Besonderheiten aller Altersstufen/Entwicklungsstufen
Die Bedürfnisse der Kinder sind individuell sowie nach Alter und Entwicklung unterschiedlich. Diese
Unterschiede zu erkennen und im Alltag zu berücksichtigen, ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit.
In unserer Einrichtung gibt es vielfältige Varianten der Altersmischung, denn Kinder brauchen sowohl
Beziehungen zu Gleichaltrigen als auch zu Kindern anderer Altersgruppen/Entwicklungsgruppen. Der
Grundgedanke dabei ist, Kindern gute Entwicklungschancen zu bieten, indem sie voneinander und
21
miteinander lernen. Im Sinne eines ganzheitlichen Lernens ermöglichen unterschiedliche
Beziehungsstrukturen den Kindern vielfältige Erfahrungen und Erprobungsfelder.
Insbesondere lernen Kinder dann besonders intensiv und nachhaltig, wenn sie ähnliche Themen und
Interessen bearbeiten. Entwicklungspsychologisch trifft dies häufig auf Gleichaltrige zu. In der
Interaktion mit Gleichaltrigen entwickeln Kinder ihr Spiel ko-konstruktiv zu komplexeren Formen. Sie
lernen, Diskussionen auf einem ähnlichen Sprachniveau zu führen und zu argumentieren sowie
Handlungsstrategien zu übernehmen und auszuhandeln. Dabei messen sie sich untereinander im
Sinne einer positiven Herausforderung. Junge Kinder erleben im Miteinander mit Gleichaltrigen ein
Gelingen und eine positive Selbstwirksamkeit. Nicht nur durch das Nachahmen oder Vormachen,
sondern auch durch gleichberechtigtes Planen und Gestalten profitieren Kinder voneinander.
In unserer KiTa können sich Gleichaltrige finden und ihre Interessen und Neigungen durch eine
vorbereitete Umgebung mit altersspezifischem Material ausleben. Schon in der Gestaltung und
Aufteilung der Räume wird auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Altersunterschiede Rücksicht
genommen. In den Räumen wird den Kindern ermöglicht , ihren individuellen Bildungsweg zu
durchlaufen.
In jeder Gruppe stehen den Kindern ersichtliche Bildungsbereiche mit dem dazugehörigen
Spielmaterial ebenso wie Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Räume können jederzeit auf
Anregung der Kinder umgestaltet und das Spielmaterial je nach Entwicklungsstand ausgetauscht
werden. Der Besuch der Turnhalle und des Außengeländes steht den Kindern ganztätig zur
Verfügung.
Die Altersunterschiede werden auch in der Verteilung der Räume berücksichtigt, so haben die Kinder
des U3-Bereichs eigene Wasch - und Schlafräume, um ihnen einen ruhigen und geschützten
Tagesablauf zu ermöglichen. Den Kindern ab 3 Jahren steht ein Differenzierungsraum zur Verfügung,
der als Spiel - und Schlafraum genutzt werden kann, um ihnen einen erweiterten Spielbere ich zu
bieten, in dem sie unter and erem autark agieren können. Vor der Mittagsruhe und nach dem
Mittagessen werden mit den Kindern gemeinsam die Zähne geputzt. Den Kindern steht es frei, ob sie
einen Mittagsschlaf machen oder an der, von Erzieher *innen geleite ten, Ruhephase teilnehmen
möchten.
5.3 Übergänge
5.3.1 Eingewöhnung
Bei der Eingewöhnung der Kinder orientieren wir uns am „Berliner Eingewöhnungsmodel l“ und
gehen individuell mit einer kindzentrierten Eingewöhnungszeit auf diesen Prozess ein. Die Bindung
an eine*n Bezugserzieher*in erleichtert ebenfalls den Start in der KiTa. Diese *r Bezugserzieher*in
führt zu Beginn ein Eingewöhnungstagebuch, um diese Zeit zu dokumentieren. Der *die
Bezugserzieher*in beobachtet das Kind über die KiTa -Zeit hinweg. Hierbei ist uns wichtig, dass sich
das Kind den*die Bezugserzieher*in selbst aussucht. Dafür steht den Erzieher*innen für jedes Kind
ein Ordner zur Verfügung , in dem sie die Beobachtungen sammeln und für die individuelle
Dokumentation nutzen k önnen. Für die U3 -Kinder gibt es einen gesonderten
Eingewöhnungselternsprechtag.
5.3.2 Gruppenwechsel
Der Wechsel der Kinder aus dem U3-Bereich in den Ü3-Bereich ist ein besonderer Schritt für alle
Beteiligten. Eine frühzeitige Vorbereitung ermöglicht einen sanften Übergang mit der Möglichkeit,
sich auf die veränderte Situation einzulassen und sicher zu wechseln.
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Gemeinsame Aktionen durch gruppenübergreifende Angebote, die Vertrautheit mit allen
Räumlichkeiten schafft, erleichtert den Kindern, sich sicher in der gesamten Einrichtung zu fühlen.
Eltern werden die Übergänge im Rahmen von Elterngespräche n und Elternabenden transparent
vermittelt, sodass auch sie sicher im Übergangsprozess beteiligt sind.
5.4 Bildungs- und Erziehungsauftrag
Unsere KiTa hat einen, unserem Bundesland entsprechenden, eigenen Erziehungs - und
Bildungsauftrag. Der Bildungsauftrag ergänzt und unterstützt die Bildung und Erziehung des Kindes
in der Familie und soll die Gesamtentwicklung durch allgemeine und gezielte erzieherische Hilfen und
Bildungsangebote fördern. Ziel des Bildungsauftrags ist die Förderung von eigenverantwortlichen
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Dieser Förderauftrag umfasst die Bildung, Erziehung
und Betreuung des Kindes, bezogen auf di e soziale, emotionale, körperliche und geistige
Entwicklung.
Wir verstehen uns als familienunterstützendes Angebot, um die Persönlichkeitsentwicklung des
Kindes ergänzend und individuell zu fördern und Werte und Regeln zu vermitteln.
Um de m Bildungsauftrag gerecht zu werden , planen wir unsere Angebote kindzentriert und
individuell auf der Grundlage der verschiedenen Bildungsbereiche. Um den Prozess der stetigen
Entwicklung des einzelnen Kindes zu dokumentieren, arbeiten wir mit verschiedenen Instrumenten.
Zum einen hat jedes Kind ein „Schatzbuch“ (Portfolio) , in dem die KiTa -Zeit bildlich und schriftlich
dokumentiert wird. Die Schatzbücher stehen im Gruppenraum an einer zentralen Stelle und können
jederzeit von den Kindern bestaunt oder bearbeitet werden.
Parallel dazu dienen die regelmäßigen Beobachtungen, welche die Fachkraft verschriftlicht, als
Grundlage für die pädagogische Planung. Zur halbjährigen Entwicklungsdokumentation nutzen wir
folgende Sprach - und Entwicklungsbögen: Beller und/oder BASIK sowie den trägerinternen
Entwicklungsdokumentationsbogen. Mindestens einmal im Jahr sind diese Dokumentationen, die auf
dem aktuellen Entwicklungsstand des Kindes basieren, Grundlage für die Entwicklungsgespräche mit
den Erziehungsberechtigten. Diese finden einmal jährlich zu einem fest terminierten Elternsprechtag,
welcher gleichzeitig ein Schließtag ist, statt.
5.4.1 Sprachliche Bildung
Die Sprache und das Sprechen helfen dem Kind , seine Umwelt zu begreifen und durch Sprache
verfügbar zu machen. Gute Sprachkenntnisse sind der Grundstein für weiterführende Lernprozesse.
Sie ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe und sind eine wichtige Voraussetzung zur
Chancengleichheit.
Sprechen lernen braucht das Miteinander. Die Kinder werden in unserer Einrichtung angeregt, ihre
Erfahrungen und Gefühle zu interpretieren. Sie machen vielfältige kommunikative Erfahrungen.
Diese befähigen sie, Kontakte zu anderen aufzubauen, sich in der Gruppe zu behaupten und in einen
sozial-kommunikativen Austausch mit anderen zu treten. Ganzheitliche Sprachförderung ist in
unserem Alltag integriert, indem wir Anlässe schaffen, sich altersgemäß ausdrücken zu können.
Unsere Fachkräfte begreifen Sprache als Schlüsselsituation in Bezug zum Situationsansatz. Den Alltag
gestalten sie bewusst sprachfreundlich und sprachanregend für Kinder jeden Alters. In besonderen
Angeboten, Projekten und Förderkreisen widmen wir unsere A ufmerksamkeit Vorlesesituationen
und Bilderbuchbetrachtungen. Sie gestalten Sprachbildung durch Musik, Spiel und Bewegung und
setzen Medien und Methoden der Sprachbildung ein. Das bedeutet, dass das Team jede Handlung
sowie jedes pädagogische Angebot sprachlich begleitet, Kinder ermuntert und motiviert , zu
sprechen, Dialoge anregt, korrektives Feedback gibt, Sprachräume und Situationen schafft und wenn
23
nötig, auch in Kleingruppen mit Kindern intensiv am Spracherwerb, Sprachgebrauch, an der
Grammatik sowie der Aussprache etc. arbeitet.
Unsere Fachkräfte suchen gezielt Spiele und Reime aus und regen Stehgreifspiele oder Rollen- und
Theaterspiele an. Hierbei fördern sie Mundmotorik, Erschließung von Atem - und Resonanzräumen,
verbale und nonverbale Ausdrucksweisen, Singstimme, Rhythmusgefühl und den spontanen,
experimentellen Umgang mit der eigenen Stimme.
Allen Fachkräften und engen Bezugspersonen der Kinder muss ihr eigenes Sprachvorbild gegenwärtig
sein. Die Reflexion des eigenen Sprachverhaltens, insbesondere in Bezug auf Grammatik, vollständige
Sätze, Wortschatz, eigene Kommunikationskultur, Artikulatio nsfähigkeit und Sprechfreude sind
selbstverständlich. Auch die Einstellung zu Fremdsprachen ist von zentraler Wichtigkeit.
So hat die Mehrsprachigkeit in unserer Einrichtung, unter dem Aspekt des Erlebens der kulturellen
Vielfalt, einen hohen Stellenwert. Wir machen uns Übersetzerprogramme zu Nutze und/oder treten
über professionelle Übersetzer*innen/Dolmetscher*innen mit den Familien in Interaktion.
Wir gehen auch auf Möglichkeiten der non-verbalen Kommunikation ein und bieten diese an. Dies
findet im Alltag über Gestik, Mimik und Körpersprache (z. B. deuten, hinführen) statt. Hierzu werden
u. a. Systeme wie METACOM oder die Gebärdenunterstützte Kommunikation (GuK) angewandt sowie
Bildkarten eingesetzt oder auch mit (einfachen ) Gebärden und der deutschen Gebärdensprache
(DGS) gearbeitet. (Individuell)
Sprachförderung braucht eine differenzierte Vorgehensweise, d. h. die individuellen Bedürfnisse und
der aktuelle Entwicklungsstand des einzelnen Kindes müssen berücksichtigt werden.
Bei der sprachlichen Bildung verfolgen wir folgende Ziele:
• Die Förderung durch alltagsintegrierte Sprachbildung
• Die Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit
• Die ständige verbale Verständigung im alltäglichen Leben, d. h. Umgangssprache als wichtige
Schlüsselkompetenz erleben
• Das Mitteilen der eigenen Befindlichkeit fördern
• Das Zurechtfinden in der außerfamiliären Welt durch Verstehen und Benennen erleichtern
• Die Wortschatzerweiterung
• Das Bewusstsein und die Freude an der Sprache wecken und fördern; Intensives Heranführen
an Bilderbücher und Geschichten
• Möglichkeiten zur non-verbalen Kommunikation über Gestik, Mimik,
Piktogramme/Bildkarten schaffen
Frühes Fremdsprachenlernen hat zum einen das Ziel, Kinder in dem spielerisch leichten Erwerb einer
Sprache zu fördern und zum anderen, ihre Toleranz gegenüber fremden Sprachen und Kulturen zu
entwickeln.
Durch wissenschaftliche Untersuchungen ist nachgewiesen worden, dass gerade der frühe Kontakt
zu Sprachen den Kindern langfristig den Zugang zu Fremdsprachen erleichtert und ein differenziertes
Bewusstsein von Sprache fördert. Flexibleres Denken und Handel n sind positive Folgen der
sprachlichen Erziehung.
Kinder nutzen eine Fremdsprache selbstverständlich und haben in der Regel keine Angst, Fehler zu
machen. Sie sind Liedern, Reimen und Spielen gegenüber aufgeschlossen, sodass wir die
Mehrsprachigkeit in unseren Einrichtungen selbstverständlich einsetzen können.
Wo es uns personell möglich ist, setzen wir dies mit Hilfe des Prinzips der „Immersion“ um. Durch
das Eintauchen in eine fremde Sprache besteht ein kontinuierlicher und intensiver Kontakt zur
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Fremdsprache, die in verschiedenen, für die Kinder relevanten Kontexten selbstverständlich genutzt
wird.
Es ist unser Ziel, dass die Kinder entdecken, dass man die Welt in mehreren Sprachen erfolgreich
verstehen, genießen und erobern kann.
5.4.2 Medien
Unser Ziel ist es, die Kinder möglichst früh in die Lage zu versetzen, in einer durch Medien geprägten
Welt kompetent, selbstbestimmt, sozial verantwortlich, kommunikativ und kritisch handeln zu
können. Dadurch verwirklichen wir die Bildungs- und Teilhabechancen sowie den Bildungsauftrag für
die eigene Persönlichkeitsentwicklung. Die gesamte Lebenswelt der Kinder wird zunehmend
digitalisiert und die Kinder sind bereits früh mit Medien in Kontakt. Uns ist es in diesem
Zusammenhang wichtig, dass die Kinder Eigenverantwortung im Umgang mit Medien, insbesondere
digitalen Medien, entwickeln können.
Den Kindern wird in unseren Einrichtungen die Möglichkeit eröffnet, die Vielfalt der Medien
kennenzulernen.
Dazu gehören zum Beispiel:
• Bücher und Printmedien
• Digitale Abspielgeräte
• Laptops, Tablets mit Programmen und Apps
• Smart Boards, Beamer, Projektoren
• Fotoapparat und Videokamera
Die Medienbildung erfolgt bei uns ganzheitlich durch, mit und über verschiedene Medien. Sie dienen
zur Orientierung, als Wissensquelle und ihre tägliche Nutzung unterstützt die Ausformung
medienbezogener Fähigkeiten. Dies wird durch die pädagogischen Mitarbeiter *innen beobachtet,
begleitet und reflektiert.
Medien werden durch aktive Nutzung und dem selbstbestimmten Gebrauch als konkretes Mittel der
Partizipation und Weltaneignung in den Fokus gestellt. Hierbei geht es um Wissenserweiterung auf
medialer Basis, um medienbezogene Fertigkeiten, z. B. Computerfunktionen in ihrer Anwendung und
Medien als Kommunikations - und Gestaltungsmittel. Dabei tragen die Medien zur Bildung von
ethischen Grundsätzen, Kritikfähigkeit, Bewertungsstrukturen und deren Verzahnung in der
Medienwelt bei. Die Kinder lernen, den eigenen Medienzugang zunehmend im gesellschaftlichen
Kontext einordnen zu können, z. B. das Recht am eigenen Bild (Bsp.: Möchte ich, dass mein Bild auf
das Plakat für den Flur kommt? Soll dieses Bild in mein Schatzbuch?). Die Entscheidungen des Kindes
werden hierbei stets akzeptiert.
Die kindzentrierte Haltung geht, wie in allen anderen Bildungsbereichen, auf die Fragen der Kinder
ein, die sie an digitale Medien haben. Es werden Lernumgebungen geschaffen, die einer
Weiterentwicklung der Medienkompetenz dienlich sind.
Weitere Informationen können unserem Medienkonzept entnommen werden.
5.4.3 Beobachtung und Dokumentation
Beobachtung ist das wichtigste Instrument der pädagogischen Mitarbeiter*innen, um ihre
pädagogische Arbeit fundiert zu gestalten. Deshalb führen alle pädagogischen Mitarbeiter*innen
täglich in der Arbeit mit den Kindern Beobachtungen durch und dokumentieren diese. Die Planung
der sich aus der Beobachtung ergeben den Bildungsangebote erfolgt unter stärken - und
ressourcenorientierten Gesichtspunkten.
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Beobachtungen finden sowohl im Alltag als auch unter gezielten Fragestellungen, beispielsweise die
Beobachtung in Vorbereitung auf die jährlichen Entwicklungsgespräche, statt. Im Zusammenhang mit
den Beobachtungen tauschen sich die pädagogischen Mitarbeiter*innen über ihre Einschätzungen
aus.
Jedes Kind bekommt bei uns ein eigen es Schatzbuch (Portfolioordner), in welchem die individuelle
Entwicklung transparent dokumentiert wird. Ergänzt wird dieses durch Fotodokumentationen aus
dem Alltag, von Projekten oder von Festen und Ausflügen. Die Ordner befinden sich an einem für die
Kinder zugänglichen Ort, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich ihr persönliches Schatzbuch
jederzeit anzuschauen.
Im Rahmen der Inklusion wird Entwicklung, Förderung, Unterstützung und Begleitung im Rahmen
des Teilhabe - und Förderplans schriftlich festgehalten und nach den Richtlinien des LVR/LWL
umgesetzt. Die Sprachentwicklung wird anhand von BASIK Bögen beobachtet und dokumentiert.
Sämtliche Dokumentationen unterliegen den aktuellen Datenschutzbestimmungen.
5.5 Gesundheitsförderung
Die Förderung der Gesundheit der Kinder in unserer täglichen Arbeit ist uns in allen Belangen wichtig.
Dazu gehören für uns, neben einer ausgewogenen, vollwertigen Ernährung, Bewegung, regelmäßiges
Spielen in der Natur sowie selbstverständlich auch der Schutz und die Sicherheit der Kinder. Wir
begleiten die Kinder in all en ihren individuellen Entwicklungsphasen. Dazu gehört auch die
sexualpädagogische Begleitung der Kinder (s. Punkt 4.7).
Dabei legen wir einen Schwerpunkt auf die Selbstwahrnehmung der Kinder. Die se erhalten in einer
geschützten Atmosphäre die Möglichkeit , sich mit Ihren Gefühlen und Wahrnehmungen
auseinanderzusetzen. Hierfür ist die sensible und achtsame Haltung unserer Fachkräfte von großer
Bedeutung. Diese signalisiert den Kindern, dass sie, so wie sie sind, vollkommen sind. Die Fachkräfte
nehmen die Gefühle der Kinder ernst und behandeln diese mit Respekt. Eine positive, selbstbewusste
Eigenwahrnehmung ist die Voraussetzung für die Wahrnehmung der Bedürfnisse anderer. So lernen
die Kinder, Grenzen zu setzen und Grenzen anderer einzuhalten. Gemeinsam werden hieraus Regeln
für ein achtsames Miteinander entwickelt.
5.5.1 Ernährung
Die Kinder werden in unsere r KiTa rundum vollwertig verpflegt. Die Mahlzeiten werden in der KiTa
täglich frisch zubereitet (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagssnack, Obst-/Gemüserunden)/von der
Nachbar-KiTa angeliefert. Das Frühstück wird von der KiTa für alle Kinder bereitgestellt. Vor Ort wird
es in der Kinderküche mit den Kindern selbst hergestellt und angerichtet. Das frische Backen von Brot
oder Brötchen sowie die Zubereitung von Milchreis, P orridge und Co . gehört fest installiert zum
Frühstücksplan. Dies fördert vor allem die Chancengleichheit und dass die Kinder partizipativ an der
Zubereitung und am KiTa-Alltag teilnehmen.
Die Ernährung ist abwechslungsreich und kindgerecht. Der kindliche Bedarf an Eiweiß, leicht
verdaulichen, hochwertigen Fetten, Ballaststoffen sowie die Deckung des Vitamin- und
Mineralstoffbedarfs wird bei der Zubereitung und Zusammenstellung der Speisen berücksichtigt.
Zuckerfreie Getränke stehen ausreichend und ganztägig zur Verfügung. In jedem Gruppenraum
befindet sich eine Trinkbar, die jederzeit für die Kinder zugänglich ist.
Wir versuchen bei bestimmten Ernährungsgewohnheite n, Unverträglichkeiten oder kulturell
bedingten Gründen, Alternativen zu bieten. Auf vegetarische Ernährung und Nahrungsmittelallergien
wird grundsätzlich Rücksicht genommen.
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Regelmäßiges Backen und Kochen findet gemeinsam mit den Kindern in unseren speziell dafür
eingerichteten Kinderküchen statt. Dabei erlernen die Kinder einen achtsamen Umgang mit
Lebensmitteln, ihre Bedeutung für eine gesunde Ernährung und die Wertschätzung von
Lebensmitteln. Das gemeinsame Kochen sehen wir als ein wichtiges Detail in der kindlichen
Förderung. Zum einen wird hier das Prinzip der Partizipation verfolgt, da die Kinder an alltäglichen
Prozessen beteiligt werden und sich selbstbestimmend einbringen können. Zum anderen lernen sie
bei der Vorbereitung der Speisen über das Schneiden, Rühren etc. , handwerklich zu agieren. Das
gemeinsame Kochen bringt dem Kind nahe, etwas mit eigenen Händen geschaffen zu haben – von
der Vorbereitung bis zu dem Punkt, an dem das Essen auf dem Tisch steht.
Weitere Informationen können unserem Ernährungskonzept entnommen werden.
5.5.2 Bewegung
Von Anfang an nehmen Kinder die Welt über ihren Körper und ihre Sinne wahr. Indem sie sich
bewegen, entdecken sie räumliche Zusammenhänge, lernen Eindrücke zuzuordnen und machen
Erfahrungen über sich selbst.
Die Fähigkeit zur differenzierten Wahrnehmung entwickelt sich im Laufe der ersten Lebensjahre. Ein
Kind braucht das Sehen, Hören, Riechen, Tasten, Schmecken und muss seinen Körper vielfältig
erfahren, um sich im Gleichgewicht zu entwickeln.
Kinder sind in ihrer Bewegungsentwicklung kompetent und autonom. Sie sind fähig, ihre
Bewegungsmöglichkeiten selbst zu entdecken, sie auszuprobieren und sie weiterzuentwickeln. Die
Kinder in unserer KiTa gehen regelmäßig in den eigenen Bewegungsraum (individuell!), der nach
neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen altersadäquat ausgestattet ist. Diese Räumlichkeit bietet
den Kindern verschiedene Möglichkeiten, sich altersentsprechend an Großgeräten oder kleineren
Bewegungslandschaften mit Treppen, Auf- und Abgängen zu erproben. Die gesamte Körpermotorik,
Körperkoordination und viele Sinneswahrnehmungen werden hier z. B. an der Kletterwand und
eigenständigen Seilsystemen an Decken und Wänden angesprochen und gefördert.
Unser tägliches Bewegungsangebot setzt sich aus "flexiblen Bausteinen" zusammen, die über die
Woche verteilt regelmäßig angeboten werden. Dazu gehören offene, gruppenübergreifende
Bewegungsangebote, geplante Bewegungsangebote, spielerische Wassergewöhnung,
Bewegungslandschaften mit Groß - und Kleingeräten, situative Bewegungsspiele drinnen und
draußen sowie der Waldtag. (Raum individuell auf KiTa anpassen)
5.6 Schutzauftrag, Kinderschutz und Gewaltschutz
Jedes Kind hat gemäß der UN‐Kinderrechtskonvention ein Recht auf:
• eine gewaltfreie Erziehung
• die Entfaltung seiner Persönlichkeit
• staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen
• Fürsorge
• Ernährung
• Partizipation/Beteiligung bei Entscheidungen, die das Kind selbst
betreffen/Meinungsäußerung
• Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt
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Der Schutz dieser Rechte und des Wohls der Kinder ist Bestandteil des gesetzlichen Erziehungs -,
Bildungs‐ und Betreuungsauftrages der Kindertageseinrichtung (§ 22 Abs. 3 SGB VIII).
In unserer Einrichtung ist es uns ein besonderes Anliegen, das Wohl des Kindes dauerhaft
sicherzustellen und die Gefährdung dessen zu vermeiden.
Dazu arbeiten die Mitarbeiter*innen präventiv, indem sie das Recht der Kinder auf Mitbestimmung
wahren, ihnen Raum und Zeit für die Erkundungen ihrer Bedürfnisse geben und ihnen eine Stimme
verleihen, um die eigenen Grenzen mitzuteilen. Kinder dürfen in unseren Einrichtungen „Nein“ sagen
und Beschwerden äußern.
Zudem werden die pädagogischen Kräfte regelmäßigen Schulungen und/oder Unterweisungen im
Umgang mit dem Kinderschutzkonzept und den damit verbundenen Verfahrensweisen unterzogen.
Das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sowie der effektive Schutz des Kindeswohls
entsprechen dem Recht eines jeden Kindes auf Entwicklung und Entfaltung und sind zugleich von
elementarer Bedeutung für unsere Gesellschaft. Die Pflege und Erzie hung von Kindern ist das
natürliche Recht der Eltern und ihre zuhöchst obliegende Pflicht (Art. 6 Grundgesetz). Damit den
Eltern und den pädagogischen Teams in unserer KiTa ihre Erziehungsaufgaben, vor allem in diesem
wichtigen Bereich, gut gelingen, steht ihnen ein vielfälti ges Bildungs -, Beratungs - und
Unterstützungsangebot zur Seite.
Welche (intern/extern) Angebote bietet die jeweilige Einrichtung?
Eine detaillierte Ausführung zum Thema Kinderschutz findet sich in unserem Institutionellen
Schutzkonzept.
Dieses Schutzkonzept soll das Recht auf eine gewaltfreie Umgebung im institutionellen, geschützten
Rahmen unserer KiTa für alle Kinder, die sie besuchen, sicherstellen. Ebenso soll das Schutzkonzept
zu einem gewaltfreien Arbeitsplatz für unsere Mitarbeiter*innen beitragen. Es ist unser aller Auftrag
und Anliegen, die uns anvertrauten Kinder in besonderem Maße vor Vernachlässigung, Bedrohung,
Gewalt und Übergriffen jeglicher Art und Weise zu schützen. Unsere KiTa ist somit ein sicherer Ort,
der Kindern Freiräume in ihrer altersgemäßen Entwicklung lässt und auch Auffälligkeiten und deren
mögliche Ursachen nicht ignoriert.
Alle Mitarbeiter*innen (Selbstverpflichtung mit Arbeitsvertrag/Verhaltensampeln in den Ki Tas)
unserer Einrichtung tragen dazu bei, diese Atmosphäre herzustellen. Um den gesetzlichen
Schutzauftrag mithilfe des vorliegenden Schutzkonzepts umzusetzen, bieten unser Leitbild und
folgende Leitsätze eine Grundorientierung:
• Wir vermitteln Kindern ein positives Weltbild der Gemeinschaft und der gelebten Vielfalt.
• Kindliche Persönlichkeiten erhalten den Freiraum, den sie brauchen, um sich bestmöglich
entwickeln und entfalten zu können Wie? Indem sie…(Von KiTa auszufüllen)
• Jegliche Planungs-, Organisations -, Umsetzungs- und Reflexionsprozesse basieren auf den
individuellen Interessen und Entwicklungsständen der Kinder Was bedeutet dies für die
individuelle KiTa-Praxis? Geht es hier um die Beobachtung, Dokumentation und
Entwicklungsziele? Gibt es hier spezielle Prozesse in den KiTas?
• Jedes Kind wird ernst genommen und in seiner Individualität geachtet und bestärkt Welche
Beschwerdemöglichkeiten für Kinder sind gegeben? individuell auszufüllen
• Wir achten aufeinander und arbeiten mit Methoden einer gewaltfreien Kommunikation, um
Konflikte nachhaltig zu lösen Welche Methoden, welche Konfliktlösungsstrategien gibt es?
• Jedes Kind wird aktiv dabei unterstützt und begleitet, entwicklungsgerechte Strategien für
sich zu finden
• Wir bieten eine behutsame und liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit. Dazu zählen u. a.
die Annahme des Kindes auf Augenhöhe, Grenzen wahrzunehmen, eine Bindung aufzubauen
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im Tempo der Kinder und die Eingewöhnung individuell zu gestalten. Dies schafft Sicherheit
und einen geschützten Rahmen für Ehrlichkeit, fairen Umgang miteinander und
Selbstständigkeit
• Wir ermöglichen und fördern Selbsterkenntnis, indem wir vielseitige Materialien zum Spielen
und Experimentieren bereitstellen
• Wir beteiligen Kinder aktiv in und an Planungs - und Entscheidungsprozessen. (Wie werden
die Kinder in die Prozesse einbezogen, gibt es Planungskomitees? Kinderkonferenzen?
Kinderparlament? Zuständigkeiten?)
• Jedes Kind hat das Recht, sich von anderen Kindern und Erwachsenen abgrenzen zu dürfen.
„Nein“ zu sagen und ein „Nein“ der anderen zu akzeptieren, stehen bei uns als
gleichberechtigte Werte nebeneinander
Unser Gewaltschutzkonzept stellt einen wichtigen und notwen digen Baustein zur Prävention und
Intervention innerhalb des Schutzes von Kindern dar. Die Grundlage für Gewaltschutz ist eine
Präventionsstrategie. Unser Gewaltschutzkonzept unterstützt dabei, Verfahrensabläufe und
Prozesse zu beschreiben, die allen Beteiligten Handlungssicherheit bei Gewaltvorfällen inkl.
Verdachtsfällen bieten.
Die Leitungen der Einrichtungen sind verpflichtet , eine allgemeine Gefährdungseinschätzung
vorzunehmen. Gefährdungen entsprechend der Meldungen nach § 47 und §8a werden von den
Leitungen und der zuständigen Regionalleitung an das zuständige Amt gemeldet. Das ausführliche
Kinderschutzkonzept des Trägers, ist für pädagogische Mitarbeiter*innen stets einsehbar.
Eine detaillierte Ausführung zum Thema Gewaltschutz findet sich in unserem Gewaltschutzkonzept.
5.7 Sexualpädagogische Ausrichtung
Die sexualpädagogische Ausrichtung der Einrichtung ist ein elementarer Bildungsbereich, welcher
von persönlichen Einstellungen und Erfahrungen sowie Werte und Normen ebenso wie
Kultursystemen geprägt ist.
Die kindliche Sexualität ist ein wesentlicher Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung, die bereits
mit der Geburt beginnt. Dabei geht es vorrangig um die ganzheitliche Sinneswahrnehmung durch den
eigenen Körper.
Die positive Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung ist im Bewusstsein unserer
Mitarbeiter*innen. Sie begleiten und fördern diese pädagogisch, indem sie das positive Selbstbild der
Kinder durch zielgerichtete Angebote stärken. Körpererfahrungen erhalten ihren Raum und werden
nicht tabuisiert, verboten oder bestraft. Dabei achten die Mitarbeiter *innen darauf, dass sich die
kindliche Sexualität ohne Gewalt und Grenzverletzungen entwickeln kann. Die Selbstbestimmung des
Kindes ist hierbei ein wesentliches Element.
Welche Regeln sind entwickelt? Von KiTa auszufüllen.
Eine reflektierte Haltung bezüglich Geschlechterrollen als Vorbild für die geschlechtliche
Identitätsfindung ist für uns ebenso ein Selbstverständnis wie der professionelle Umgang mit Nähe
und Distanz. Innerhalb unserer pädagogischen Teams wird sich wieder holt zu diesem Thema
ausgetauscht und das Fachwissens stetig erweitert , beispielsweise durch unsere Akademie,
Fachberatung und Referent*innen. Durch regelmäßig stattfindende Elternabende zur sexuellen
Entwicklung in unseren Einrichtungen, auch mit Begleitung externer Referent *innen, beteiligen wir
die Eltern als wichtigste Bezugspersonen an diesem sensiblen Thema und setzen uns offen damit
auseinander.
Weitere Details zu unserer sexualpädagogischen Ausrichtung entnehmen Sie bitte unserem
Sexualpädagogischen Konzept.
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5.8 Gesellschaftliche Teilhabe: Kinderrechte, Beteiligung und Beschwerde
Jeder Mensch ist mit der Geburt ein Mitglied der Gesellschaft und somit geben wir dem Kind die
Möglichkeit, sich an der Gestaltung des KiTa -Alltags zu beteiligen. Hier ist die Balance wichtig,
einerseits die Rechte der Kinder wahrzunehmen und ihnen die Chance zu geben , sich frei entfalten
zu können, aber sie gleichzeitig auch grundlegend zu schützen . Seit dem 01. Januar 2012 regelt das
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in der pädagogischen Arbeit die verbindliche Beteiligung von
Kindern bei allen Belangen und Entscheidungen, die sie konkret betreffen. Dies gilt es, so weit wie
möglich, im KiTa-Alltag zu berücksichtigen.
Wobei werden Kinder beteiligt und wie? Von KiTa zu beschreiben! Entscheidungen durch Fachkräfte
gegen das Mitspracherecht der Kinder zur Sicherung ihres Wohls müssen sprachlich begleitet
werden.
In unserer pädagogischen Praxis wird ein Umfeld geschaffen, in dem die Beteiligung von Kindern aller
Altersklassen ausdrücklich erwünscht und von den Fachkräften pädagogisch unterstützt und
angeregt wird. Bei der Planung gemeinsamer Projekte und in Gesprächskreisen bieten wir den
Kindern das Recht auf freie Meinungsäußerung, damit sie sich aktiv an Entscheidungen und
Entwicklungen in ihrer KiTa beteiligen können und frühzeitig lernen, Verantwortung zu übernehmen.
Wir nehmen unsere besondere Verantwortung wahr, Kinder ganzheitlich zu fördern und ihnen die
volle Teilhabe an allen Bildungsmöglichkeiten aufzuschließen.
Dabei ermutigen wir Kinder , sich – unabhängig von ihrem Alter – an Abläufen nach ihren
Entwicklungspotenzialen aktiv zu beteiligen.
Durch Teilhabe, Mitwirkung, Mitbestimmung und Selbstbestimmung …in Form von ? erleben Kinder
in unserer Einrichtung tagtäglich Partizipation. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass die Kinder
eigenständig Einfluss auf die Tages- oder Projektgestaltung haben sowie selbstbestimmt entscheiden
können, wo sie sich in der Gruppe einbringen oder an welchen konkreten Angeboten sie teilnehmen
möchten.
Eine zentrale Bedeutung in unserem Alltag hat auch das Recht auf Spiel. Dem werden wir gerecht,
indem das Kind entscheiden kann , in welchem Raum es mit wem und womit spielen möchte. So
werden auch die Sozialkompetenzen erweitert und Sprache wird aktiv gefördert.
In den Morgenkreisen werden immer wiederkehrend „Gefühlsrunden“ angestoßen, in denen die
Kinder ihr Befinden mitteilen und Beschwerden jeglicher Art äußern können. Daraus können sie
erfahren, dass sie ihre Gefühle und Gedanken ohne Angst mitteilen können, sie ernst genommen
werden und individuelle Hilfe erfahren. Dies stärkt die Selbstwirksamkeit und Verantwortlichkeit für
sich selbst und schützt die Kinder besser vor Machtmissbrauch.
Darüber hinaus fördert Beteiligung das Verständnis von demokratischen Prozessen, da Kinder
Gestalter*innen ihrer eigenen Umwelt sind und als eigenständige Akteur*innen anerkannt werden.
Um das Kind kindzentriert zu unterstützen, die eigenen Ideen und Wünsche wahrzunehmen und zu
äußern, gibt es in den Gruppen regelmäßige Kinderkonferenzen. Um die Stimmen und Meinungen
der Kinder zu visualisieren, benutzen wir eine Demokratiesäule , über die Abstimmungen erfolgen
können. Dies dient dem Entscheidungsfindungsprozess und ist Anregungs - und Bildungsprozess
zugleich. (individuell)
Die respektvolle Kommunikation auf Augenhöhe zwischen Kind und Pädagog *innen bildet die
tägliche Grundlage für die Einbindung und Mitbestimmung der Kinder bei allen Entscheidungen.
Dabei erleben die Kinder, wie sie Meinungen frei äußern können, fühlen sich gesehen und erkennen
Konsequenzen ihres Handelns. Damit unterstützen w ir die Wichtigkeit, die Kinder auf ein
selbstbewusstes, eigenverantwortliches Leben in der Gemeinschaft vorzubereiten und auf ihre
eigenen Potenziale zu vertrauen.
30
Verfahren/Methoden/Beteiligungsstrukturen zur Umsetzung von Partizipation:
• Demokratiesäule
• Kinderkonferenzen
• Kinderparlament
• Beteiligung und Einbeziehung am/im gesamten KiTa-Alltag
5.8.1 Familienzentrum: (Wer FZ ist)
Eigene Schwerpunkte
6 Datenschutz
Personenbezogene Daten unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht und werden nicht öffentlich
zugänglich gemacht. Verschieden e Schweigepflichtentbindungen ermöglichen den Austausch über
den jeweiligen Entwicklungsstand eines Kindes mit Externen.
Es gibt eine *n Datenschutzbeauftragte *n sowie eine Policy und eine regelmäßige Schulung aller
Mitarbeiter*innen.
7 Qualitätssicherung und -entwicklung
Die Qualitätssicherung in unserer KiTa erfolgt u. a. durch die trägerinterne Fachberatung und unser
trägerinternes Qualitätsmanagement.
Ein weiterer Aspekt der Qualitätssicherung ist zudem eine jährliche digitale Eltern-, Mitarbeiter- und
Vorgesetztenumfrage. Diese wird durch die Regionalleitung und – im Fall der Elternumfrage –
zusammen mit der Fachberatung ausgewertet und mit den entsprechenden Personengruppen (KiTa-
Leitung, Elternbeirat, Regionalleitung und Fachberatung) evaluiert. Hieraus werden gemeinsam neue
Handlungsansätze und Lösungsstrategien entwickelt und im Verlauf des Jahres angewandt.
Zudem verfügt der Träger für nicht pädagogische Bereiche wie die Küchenkoordination und das
Hygienemanagement über eigene Fachexpert*innen auf dem jeweiligen Gebiet.
Weiterhin finden jährlich Mitarbeitergespräche, mit jedem *jeder Mitarbeiter *in statt, in denen
persönliche Entwicklungsschritte und Ziele besprochen und Methoden (z. B. Fortbildungen)
festgelegt werden. Weiterhin stehen allen Mitarbeiter *innen persönliche wie pädagogische
Weiterentwicklungsmöglichkeiten, beispielsweise durch die trägerinterne Weiterbildungsakademie,
zur Verfügung. Zudem gibt es jährliche Inhouse-Schulungen. Zu diesen Qualitätssicherungsmethoden
gibt es stetig in der Weiterentwicklung befindliche Fragebögen als Grundlage.
Mit jedem *jeder neuen Mitarbeiter *in wird innerhalb der Probezeit ein Probezeitmitte - und ein
Probezeitend-Gespräch geführt, um im stetigen Austausch zu bleiben. Zusätzlich werden sie in ihren
jeweiligen Arbeitsbereichen mithilfe von Einarbeitungschecklisten detailliert eingearbeitet. Hierzu
gibt es einen detaillierten „Onboarding“-Prozess.
Der jährliche Konzeptionstag sowie die pädagogische Konferenz dienen der stetigen Aktualisierung
und Weiterentwicklung des pädagogischen Handelns, des gesamten Teams sowie der
konzeptionellen Grundlagen.
Zur Qualitätssicherung im Hinblick auf den Kinderschutz gibt es einen Risikoanalysebogen für die
KiTa, mithilfe dessen die Situation in der Einrichtung reflektiert werden kann. Im Anschluss lassen
31
sich hieraus Ziele für die tägliche, pädagogische Arbeit mit den Kindern ableiten. Weitere Details
hierzu finden sich im Institutionellen Kinderschutzkonzept.
Generell vert ritt die Einrichtung eine positive, offene Grundhaltung und leb t eine positive
Fehlerkultur. Es wird für alle Situationen, die einer Veränderung bedürfen, ein konstruktiver und
lösungsorientierter Umgang gesucht und umgesetzt. Auch das Konzept des „offenen Büros“ dient
dem Zweck , Eltern wie Mitarbeiter *innen Gesprächsbereitschaft zu signalisieren und im stetigen
Austausch zu bleiben.
8 Teamarbeit und Teamentwicklung
• In der KiTa gibt es regelmäßige Dienstbesprechungen, welche allen KiTa -Mitarbeiter*innen
bekannt sind. Die Teamsitzungen werden von der KiTa-Leitung vorbereitet und Themen aus
dem Team werden einbezogen. Im Nachgang zu jeder Teamsitzung wird ein Protokoll erstellt,
welches für alle Mitarbeiter *innen, welche nicht teilnehmen konnten , an einem dafür fest
vorgesehenen Platz zur Verfügung steh t. Mitarbeiter *innen sind dazu angehalten , dieses
Protokoll nach Rückkehr zu lesen und zu unterschreiben, sodass immer alle Teammitglieder
gleich informiert sind.
• Zu Beginn einer Teamsitzung werden die Ziele dieser durch die KiTa -Leitung an das Team
kommuniziert, sodass mit einem gemeinsamen Ergebnis aus der Teamsitzung gegangen
wird.
• Der Kommunikationsfluss und die Transparenz werden u. a. durch folgende Methoden
sichergestellt:
• Blitzlicht
• Kleinteamsitzung
• Großteam
• Übergabelisten
• GL (Individuell)
• Aushänge und Protokolle
• Transparenz der E-Mails
• Die Zusammenarbeit und Kooperation mit externen Fachkräften wird wie folgt gestaltet:
9 Leitung und Team
Für die Umsetzung des Konzeptes und einer guten pädagogischen Arbeit ist es unerlässlich, dass sich
alle Mitarbeiter*innen als Team verstehen und sich gleichermaßen für alle Kinder verantwortlich
fühlen. Von elementarer Bedeutung ist dabei die positive pädagogische Grundhaltung aller
Mitarbeiter*innen. In unseren Einrichtungen wird daher eine fehlerfreundliche Arbeitsatmosphäre
gelebt. Jedes fragwürdige, übergriffige und oder herabwürdigende Verhalten wird offen
angesprochen und diskutiert. Dafür stehen den Einrichtungen Personalräume zur Verfügung. Diese
werden für Teamsitzungen, Kleingruppensitzungen, Jours Fixes sowie Einzelgespräche genutzt und
sind so eingerichtet, dass eine angenehme Gesprächskultur möglich ist. Die Teams erarbeiten in
regelmäßigen Abständen Handlungsstrategien dafür, einen Kommunikationsfluss zu gewährleisten
und erarbeiten Organisationsstrukturen die einen guten, übersichtlichen und transparenten
Arbeitsablauf gewährleisten.
32
Die Leitungen unserer KiTas haben ein vielschichtiges Aufgabenprofil und sind dazu befähigt ,
praktische, strukturelle und administrative Aufgaben umzusetzen. Hierfür werden die Leitungen ,
gemessen an der Einrichtungsgröße und de m Betreuungsumfang, von der pädagogischen Arbeit an
den Kindern freigestellt.
Die wertschätzende Grundeinstellung der KiTa-Leitungen fördert den konstruktiven Umgang
miteinander. Sie fungiert als Vorbild auch in Krisensituationen und steuert die fachlichen und
strukturellen Aufgaben der Tageseinrichtung.
Die Leitung passt die konzeptionelle Ausrichtung regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Team und
in Absprache mit dem Träger an. Dazu werden mehrere Konzeptionstage im KiTa-Jahr festgelegt, an
denen sich die Teams mit ihren päd agogischen Themen, Auswertungen der Evaluationen und des
jährlichen Qualität-Audits auseinandersetzen.
Stand: Juli 2027
Diese KiTa-Konzeption dient dem Wohle des Kindes in unserer KiTa xxx und obliegt der stetigen
Weiterentwicklung.
Step Kids KiTas gGmbH
Tauentzienstraße 13
10789 Berlin
33
www.stepke-kitas.de
1
Betriebskonzept Kindertageseinrichtung
am Wiegandweg 36 (aktueller Name: “Schatzkiste“) im Stadtteil Gremmendorf
(mit Verweisen zu detaillierten Angaben in bezeichneten Anlagen Fachkonzepten)
Inhalt
2. Fachlichkeit/Pädagogik ............................................................................................................... 2
2.1 Rahmenkonzept ................................................................................................................. 2
2.1.1 Darstellung der eigenen Kompetenzen & Erfahrung des Trägers .............................................. 2
2.1.2 Darstellung der eigenen Werterhaltung ................................................................................ 3
2.1.3 Schwerpunkte Stepke-KiTas - Unser Pädagogisches Konzept- KiTa-Konzeption Stepke-KiTas ........ 3
2.1.4 Leistungsbeschreibung ........................................................................................................ 7
2.2 Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Genderthematik .................................... 9
2.3 Gesundheitsförderung ...................................................................................................... 10
2.3.1 Bewegungsförderung ........................................................................................................ 10
2.3.2 Psychosoziales Wohlbefinden: Unsere Stepke-Wohlfühlorte .................................................. 10
2.3.3 Gesunde Ernährung => Siehe unter 2.1.3 Stepke-Säule Ernährung .......................................... 11
2.3.4 Unfallprävention .............................................................................................................. 11
2.3.6 Partizipation & Kinderrechte: Demokratie von Anfang an ...................................................... 12
2.3.7 Suchtprävention ............................................................................................................... 13
2.3.8 Körpererfahrung ............................................................................................................... 13
2.3.9 Zahngesundheit - Gesundheitsbildung als tägliches Ritual ................................................. 14
2.3.10 Hygiene: Gesundheitsprävention im Alltag ......................................................................... 14
2.4 Sozialraumorientierung und Kooperationspartner - Vernetzt in Gremmendorf .............................. 14
2.4 Erziehungs- und Bildungspartnerschaften = > siehe 2.1.4 Leistungsbeschreibung .................... 15
2.5 Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen ..................................................... 16
2.6.1 Organisationskultur/ -leitbild ............................................................................................. 16
2.6.2 Organisationsstruktur: Zentrale Kompetenz, regionale Präsenz .............................................. 16
6.2.3 Personalausstattung, -gewinnung, -sicherung und -entwicklung ............................................ 17
6.2.4 Fachgremien, Arbeitsgemeinschaften und Vernetzung im Sozialraum Münster ........................ 18
6.2.5 Verfahren der Qualitätsentwicklung/-sicherung- Qualitätsmanagement und Fachberatungen... 19
6.2.6 Kinderschutz => Siehe Abschnitt 2.3.5 Kinderschutz, Gewaltprävention & Partizipation: Sicherheit
und Rechte aktiv leben .............................................................................................................. 20
2
2. Fachlichkeit/Pädagogik
2.1 Rahmenkonzept
2.1.1 Darstellung der eigenen Kompetenzen & Erfahrung des Trägers
Die Step Kids Kitas gGmbH ist ein bundesweit tätiger freier Träger von Kindertageseinrichtungen und betreibt
seit mehr als 10 Jahren erfolgreich zahlreiche KiTas in verschiedenen Bundesländern. Mit aktuell über 70
Einrichtungen verfügt der Träger über umfassende Erfahrung im Aufbau und Betrieb qualitativ hochwertiger
Bildungs- und Betreuungsangebote.
Seit dem 1. April 2017 gehört Stepke -KiTas (Step Kids Kitas gGmbH) zur AcadeMedia -Gruppe. AcadeMedia
Deutschland ist Teil der führenden nordeuropäischen Bildungsgruppe AcadeMedia. Mit über 100 Kitas ist
Academedia deutschlandweit vertreten.
Unsere Kernkompetenzen für die Trägerschaft:
- Strategischer Standortvorteil & Synergien: Durch die räumliche Nähe zur bestehenden Stepke-KiTa
Glückspilz verfügen wir über einen einzigartigen „Anker“ im Sozialraum Gremmendorf. Wir nutzen
bestehende lokale Netzwerke, bewährte Kooperationen und gewachsene Strukturen direkt ab dem
ersten Tag. Diese Synergien zwischen den Standorten – vom fachlichen Austausch der Teams bis
hin zur gemeinsamen Ressourcennutzung – garantieren eine nahtlose Qualität und erhöhen die
wirtschaftliche Effizienz vor Ort.
- Expertise in Übernahme & Betrieb: Wir verfügen über spezifische, praxiserprobte Erfahrung in der
Übernahme und Integration von Einrichtungen. Unser Fokus liegt auf einem reibungslosen
Übergang für Familien und Personal. Wir verstehen es, bestehende Teamkulturen wertschätzend
einzubinden und gleichzeitig unsere hohen Qualitätsstandards implementierend
weiterzuentwickeln.
- Strukturelle Sicherheit: Der Betrieb einer 8-gruppigen Einrichtung erfordert eine robuste
Organisation. Durch unsere bewährten Prozesse in der Personalentwicklung, Verwaltung und
zentralen Fachberatung minimieren wir administrative Risiken und schaffen maximale Freiräume
für die pädagogische Arbeit vor Ort.
- Qualitätsgarantie: Unsere Arbeit ist durch ein zertifizierbares Qualitätsmanagement und
verbindliche pädagogische Säulen (Räume, Ernährung Natur Sprachen, Wasser, Qualität)
standardisiert. Jährliche Audits und die kontinuierliche Personalentwicklung durch unsere
Akademie akanova stellen sicher, dass die pädagogische Qualität nicht nur erreicht, sondern
nachhaltig gesteigert wird.
- Synergie durch AcadeMedia: Als Teil der AcadeMedia-Gruppe profitieren wir von einem
internationalen Wissensaustausch und einem breiten Netzwerk. Dies ermöglicht uns den Zugriff auf
neueste bildungswissenschaftliche Erkenntnisse und bietet eine finanzielle sowie strukturelle
Stabilität, die gerade bei der Übernahme öffentlicher Infrastruktur von zentraler Bedeutung ist.
Vgl. Anlagen:
- Stepke 01_Trägerpräsentation Stepke-KiTas
- Stepke 03_Trägerkonzeption Step Kids Kitas gGmbH, Abschnitt
o 2. Träger der Einrichtungen, S. 6
- Stepke 04_Broschüre_A5_Wickelfalz_2026_P
3
2.1.2 Darstellung der eigenen Werterhaltung
Die pädagogische Werterhaltung basiert auf den in der Trägerkonzeption der Step Kids Kitas gGmbH sowie
der Kita-Konzeption verankerten Grundsätzen und Qualitätsstandards. Im Mittelpunkt stehen die
Wertschätzung und individuelle Förderung jedes Kindes, Partizipation, Inklusion, Chancengerechtigkeit
sowie eine vertrauensvolle Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Familien. Die trägerweite
Konzeption bildet dabei den verbindlichen Rahmen für die pädagogische Arbeit und wird durch das
pädagogische Team einrichtungsbezogen unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Gegebenheiten und
Bedarfe weiterentwickelt. Durch regelmäßige Fortbildungen, fachliche Begleitung der Mitarbeitenden,
Qualitätsmanagement und kontinuierliche Reflexionsprozesse stellt die Step Kids Kitas gGmbH sicher, dass
die pädagogischen Werte nachhaltig gelebt, gesichert und fortlaufend weiterentwickelt werden.
Vgl. Anlagen:
- Stepke 01_Trägerpräsentation Stepke-KiTas
- Stepke 02_ KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas zur Bearbeitung
- Stepke 03_Trägerkonzeption Step Kids Kitas gGmbH, u.a. Abschnitt
o 2. Träger der Einrichtungen, S. 6
2.1.3 Schwerpunkte Stepke-KiTas - Unser Pädagogisches Konzept- KiTa-Konzeption Stepke-KiTas
Grundlage der pädagogischen Arbeit bilden die verbindlichen konzeptionellen Rahmenwerke des Trägers,
insbesondere die KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas zur Bearbeitung sowie der Trägerkonzeption Step Kids
Kitas gGmbH (Anlagen). Diese definieren die pädagogischen Leitlinien und Qualitätsstandards aller
Einrichtungen.
Ein zentrales Qualitätsmerkmal ist das pädagogische Konzept „Richtig gute KiTa“, das sich an sechs
inhaltlichen Säulen orientiert: Räume, Ernährung, Sprachen, Natur, Wasser sowie Qualität.
Die Säule Räume schafft eine anregende, kindgerechte Lernumgebung, die Selbstbildungsprozesse
unterstützt. Ernährung, Natur und Wasser leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung. Die
Säule Sprachen legt einen besonderen Fokus auf alltagsintegrierte Sprachbildung sowie Mehrsprachigkeit
und trägt damit wesentlich zur Chancengerechtigkeit bei. Natur ermöglicht nachhaltige Bildungsprozesse
durch unmittelbare Erfahrungen im Sozialraum und fördert Umweltbewusstsein sowie Selbstwirksamkeit.
Die Säule Qualität stellt sicher, dass alle pädagogischen Prozesse kontinuierlich reflektiert, weiterentwickelt
und fachlich abgesichert werden. Dadurch wird eine hohe pädagogische Verlässlichkeit sowie eine
kontinuierliche Qualitätsentwicklung gewährleistet.
4
In ihrer Gesamtheit bieten die sechs Säulen vielfältige Zugänge für Kinder mit unterschiedlichen
Entwicklungs- und Bildungsvoraussetzungen und leisten einen wichtigen Beitrag zur inklusiven Bildung, zur
individuellen Förderung sowie zur aktiven Teilhabe aller Kinder am pädagogischen Alltag.
Durch die standortbezogene Weiterentwicklung werden die Säulen gezielt an die sozialräumlichen Bedarfe
angepasst und bilden so eine tragfähige Grundlage für eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige
Bildungsarbeit.
Unser pädagogisches Konzept ist in der KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas_V2-08-2025-zur Bearbeitung
(Anlage) niedergelegt.
Die Ausführungen greifen unser Leitbild und Bildungsverständnis, unser Raumkonzept sowie alle
Bildungsbereiche auf. Eine gute Eingewöhnung, Partizipation, Sprachförderung, Bewegung und Natur sind
für uns wichtige Bestandteile unserer täglichen Arbeit. Kind erschutz und Inklusion, eine fundierte
Bildungsdokumentation und gute Erziehungspartnerschaft stehen bei uns im Vordergrund. Die großen
Schwerpunkte unserer pädagogischen Arbeit werden Sie in den Säulen wiedererkennen.
Die konzeptionelle Ausrichtung der neuen Einrichtung richtet sich nach den Ergebnissen der
Sozialraumanalyse (Anlage 19) und findet Eingang in unsere KiTa-Konzeption Stepke-KiTas.
Die folgenden Absätze geben einen Überblick über wichtige Inhalte unseres pädagogischen Konzepts KiTa-
Konzeption_Stepke-KiTas_V2-08-2025-zur Bearbeitung und der Stepke-Trägerkonzeption zur
individuellen Anpassung der markierten Passagen durch das jeweilige KiTa-Team. Dazu gibt es Verweise auf
Anlagen mit ausführlichen Darstellungen in der Stepke- Kita-Konzeption und weiterer Stepke-Konzepte.
Stepke-Säule Räume
Wir verstehen unsere Architektur und Raumgestaltung als aktiven Bestandteil der pädagogischen Arbeit.
Unsere Räume sind als wandelbare, anregende Lern- und Lebensumgebung konzipiert, die das Kind in
seinem Bedürfnis nach Autonomie und Entfaltung unterstützt.
- Funktionale Vielfalt & Partizipation: Ob Bewegungsräume, Kunstateliers, Snoezel-Bereiche oder
Kinderküchen auf Augenhöhe – unsere Räume sind exakt auf unsere pädagogischen Säulen
zugeschnitten. Durch flexible Mobiliar-Konzepte können Kinder ihre Umgebung aktiv mitgestalten, was
ihre Selbstwirksamkeit und Partizipation im Alltag stärkt.
- Inklusion & Wohlbefinden: Alle Bereiche sind barrierefrei und inklusiv gestaltet. Ein harmonisches,
natürliches Farbkonzept sowie durchdachte Ruhe- und Rückzugszonen (inkl. separater Schlafräume)
schaffen eine Atmosphäre, die Sicherheit und Geborgenheit vermittelt.
- Außenraum als Lernraum: Wir betrachten das Außengelände nicht als „Spielplatz“, sondern als
gleichwertige Erweiterung des pädagogischen Raums. Die natürliche Umgebung bietet gezielte Impulse
für Bewegung, Forschung und Naturerleben, die das Innenraumkonzept ideal ergänzen.
- Sozialraumorientierung: Unsere Räume sind keine abgeschlossenen Einheiten, sondern bieten
Gestaltungsfreiraum für sozialraumorientierte Schwerpunkte (z. B. Bibliotheken oder Gartenprojekte).
Sie dienen zudem als Begegnungsorte für die gesamte KiTa-Community und fördern den Austausch mit
den Familien.
Vgl. Anlagen
- Stepke 02_ KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas zur Bearbeitung, u.a. Abschnitt 1.1 Stepke-Säulen-Räume
- Stepke 03_Trägerkonzeption Step Kids Kitas gGmbH, u.a. Abschnitt 5.2.1 Räume
5
Stepke-Säule Ernährung
Gesunde Ernährung ist fester Bestandteil unseres pädagogischen Konzepts. Unser Ziel ist eine vollwertige
Verpflegung, die Partizipation und Chancengleichheit in den Fokus rückt.
- Partizipation & Kompetenz: In unseren Kinderküchen bereiten die Kinder das Frühstück aktiv mit zu. Ob
Backen oder Kochen – sie lernen handwerkliche Fertigkeiten, entwickeln ein Bewusstsein für
Lebensmittelqualität und erleben die Selbstwirksamkeit vom Arbe itsprozess bis zum gemeinsamen
Essen.
- Ausgewogenheit: Wir bieten eine abwechslungsreiche, kindgerechte Verpflegung, die den
physiologischen Bedarf an Nährstoffen optimal deckt. Trinkbars in jedem Gruppenraum stellen ganztägig
zuckerfreie Flüssigkeitszufuhr sicher.
- Inklusion: Wir berücksichtigen individuelle Bedürfnisse wie Allergien, vegetarische Ernährung sowie
kulturelle oder religiöse Ernährungsgewohnheiten und bieten entsprechende Alternativen an.
Vgl. Anlagen
- Stepke 02_ KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas zur Bearbeitung, u.a. Abschnitt 1.1 Stepke-Säulen-Räume
- Stepke 03_Trägerkonzeption Step Kids Kitas gGmbH, u.a. Abschnitt 5.2.2 Ernährung
- Stepke 12_Verpflegungskonzept -Stepke-KiTas
Stepke-Säule Sprachen
Als erfahrener Träger des Bundesprogramms „Sprach -Kitas“ verankern wir alltagsintegrierte Sprachbildung
als zentrales Element in unserem pädagogischen Handeln.
- Fundierte Methodik: Durch dialogisches Lesen, Rollenspiele und kreative Erzählanlässe fördern wir aktiv
den Wortschatz und die Ausdrucksfähigkeit. Visuelle Hilfsmittel (Piktogramme, Metacom) und
unterstützende Gebärden bauen Kommunikationsbarrieren ab und sichern Inklusion.
- Vielfalt als Ressource: Wir fördern Deutsch als Zweitsprache gezielt und integrieren Mehrsprachigkeit
durch bilinguale Impulse (z. B. Englisch) als wertvolle Bildungschance.
- Qualitätssicherung: Unsere pädagogische Arbeit basiert auf systematischen, wissenschaftlich fundierten
Beobachtungsverfahren (BASIK, SISMIK, SELDAK). Eine engmaschige Bildungsdokumentation und die
Kooperation mit Eltern sowie externen Fachkräften (z. B. Lo gopädie) garantieren eine individuelle,
bedarfsgerechte Förderung jedes Kindes.
Vgl. Anlagen:
- Stepke 03_Trägerkonzeption_Step Kids Kitas gGmbH, u.a. Abschnitt 5.2.3 Sprachen, S. 16 ff.
- Stepke 02_KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas_V2-08-2025-zur Bearbeitung, u.a. Abschnitte
o 1.1 Stepke Säule Sprachen, S. 6
o 4. Beschreibung inhaltlicher-fachlicher Ausrichtung der pädagogischen Arbeit, S. 14
o 5.1 Besonderer Förderbedarf, 5.2 Diversität, S. 18 ff.
o 6.7 Gesellschaftliche Teilhabe: Kinderrechte, Beteiligung und Beschwerde, S. 29 ff.
- Stepke 19_Sozialraumorientierung Gremmendorf
Stepke-Säule Natur (Umwelt & Nachhaltigkeit)
Wir vermitteln Kindern eine tiefe Wertschätzung für die Umwelt und befähigen sie, als aktive
Gestalter*innen einer nachhaltigen Zukunft zu handeln. Unsere pädagogische Arbeit verbindet
Naturerleben mit aktiver Umwelterziehung.
6
- Natur als Lernraum: Ob auf unserem Außengelände, bei regelmäßigen Exkursionen in lokale
Naturräume oder während unserer jährlichen Projektwochen – Kinder erkunden bei jedem Wetter die
heimische Flora und Fauna. Dies fördert motorische Kompetenzen, kreatives Denken und einen
achtsamen Umgang mit der Umwelt.
- Nachhaltigkeit im Alltag: Durch praktisches Gärtnern sowie Projekte zu Mülltrennung, Recycling und
Upcycling (z. B. durch interne Flohmärkte) verankern wir ressourcenschonendes Handeln fest im KiTa-
Alltag.
- Reflexion & Transfer: Wir begleiten die Naturerfahrungen durch gezielte Reflexionsphasen. Erlebtes
wird dokumentiert und kreativ weiterverarbeitet, wodurch das Verständnis für ökologische
Zusammenhänge vertieft und der Grundstein für ein lebenslanges Bewusstsein für Natur- und
Klimaschutz gelegt wird.
Vgl. Anlagen:
- Stepke 03_Trägerkonzeption_Step Kids Kitas gGmbH, u.a. Abschnitt 5.2.4 Natur, S. 18 ff.
- Stepke 02_KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas_V2-08-2025-zur Bearbeitung, u.a. Abschnitte
o 1.1 Stepke Säule Sprache, S. 6 ff.
o 4. Beschreibung inhaltlicher-fachlicher Ausrichtung der pädagogischen Arbeit, S. 14
- Stepke 18_Sozialraumorientierung Gremmendorf
Stepke-Säule Wasser
Unser Konzept zur spielerischen Wassergewöhnung schafft eine positive, angstfreie Basis für den Umgang
mit diesem Element. Dabei fördern wir sowohl die motorische Entwicklung als auch erste
naturwissenschaftliche Kompetenzen.
- Forschendes Lernen: In Matschküchen, an Wasserläufen oder in gezielten Experimenten entdecken die
Kinder physikalische Eigenschaften (Gewicht, Temperatur, Materialverhalten). Sie lernen, komplexe
Zusammenhänge zu begreifen und entwickeln ihr Körperbewusstsein.
- Soziale Interaktion & Selbstvertrauen: Gemeinsame Wasseraktivitäten – ob drinnen oder draußen –
sind intensive soziale Erlebnisse. Sie stärken das Gemeinschaftsgefühl, Teamwork und die
Problemlösungskompetenz. Durch unser motivierendes Instrument, den „Wasserabenteuer-Pass“,
dokumentieren Kinder individuell ihre Fortschritte, was ihre Selbstwirksamkeit und ihr Vertrauen in die
eigenen Fähigkeiten spürbar festigt.
- Ganzheitliche Vorbereitung: Unser kindzentrierter Ansatz ermöglicht jedem Kind, Wasser in eigenem
Tempo zu entdecken. Dies dient als fundierte Vorbereitung für weiterführende Erfahrungen, wie
beispielsweise den Besuch eines Schwimmbads im Vorschulalter.
Vgl. Anlagen:
- Stepke 03_Trägerkonzeption_Step Kids Kitas gGmbH, u.a. Abschnitt 5.2.5 Wasser, S. 19 ff.
- Stepke 02_KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas_V2-08-2025-zur Bearbeitung, u.a. Abschnitte
o 1.1 Stepke Säule Wasser, S. 7
o 4. Beschreibung inhaltlicher-fachlicher Ausrichtung der pädagogischen Arbeit, S. 14
Stepke-Säule Qualität
Qualität ist bei Stepke kein statischer Zustand, sondern ein gelebter, partizipativer Entwicklungsprozess.
Wir sichern unsere hohen Standards durch ein engmaschiges, multiprofessionelles System:
- Systematische Qualitätssicherung: Durch jährliche interne Audits, strukturierte Zufriedenheitsumfragen
bei Familien und Mitarbeitenden sowie ein transparentes, offenes Beschwerdemanagement
identifizieren wir kontinuierlich Verbesserungspotenziale und setzen diese konsequent um.
7
- Starke Fachberatung: Unser überdurchschnittlicher Fachberatungsschlüssel garantiert eine individuelle
Begleitung der KiTa-Leitungen und Teams vor Ort. Diese Expertise wird durch regelmäßige
Leitungskonferenzen und einen engen Austausch zwischen Regionalleitung und Geschäftsführung
flankiert.
- Wissensmanagement & Personalentwicklung: In Kooperation mit akanova bieten wir bedarfsgerechte
Fort- und Weiterbildungen, Supervisionen und gezielte Programme für Quereinsteiger*innen an. Dies
stärkt die Fachkräftebindung und sichert den Fachkraft-Kind-Schlüssel nachhaltig.
- Entlastung durch zentrale Fachbereiche: Durch unsere professionelle Unternehmensstruktur
übernehmen zentrale Fachabteilungen (z. B. Kinderschutz, Küchenkoordination, Verwaltung)
administrative und organisatorische Aufgaben. Dies schafft essenzielle Freiräume für unsere
Leitungskräfte, um sich voll auf die pädagogische Qualität und die Arbeit am Kind zu konzentrieren.
Vgl. Anlagen:
- Stepke 02_KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas_V2-08-2025-zur Bearbeitung, u.a. Abschnitte
o 1.1 Stepke Säule Qualität, S. 7
o 4. Beschreibung inhaltlicher-fachlicher Ausrichtung der pädagogischen Arbeit, S. 14
- Stepke 03_Trägerkonzeption_Step Kids Kitas gGmbH, u.a. Abschnitt 5.2.6 Qualität, S. 20 ff.
2.1.4 Leistungsbeschreibung
Als erfahrener Träger verstehen wir die Leistungsbeschreibung als das Versprechen einer verlässlichen,
qualitativ hochwertigen und am Kind orientierten Betreuungsleistung. Unser Handeln zeichnet sich durch
ein hohes Maß an Verbindlichkeit und Transparenz aus.
Öffnungszeiten
Die Step Kids Kitas gGmbH bietet standortbezogen bedarfsgerechte Öffnungszeiten zwischen 06:30
bis 17:30 Uhr an.
Die Schließungszeiten der jeweiligen Einrichtungen werden den Familien frühzeitig schriftlich mitgeteilt.
Alle Informationen können zusätzlich auf unserer Homepage und in den jeweiligen KiTas nachgelesen
werden.
Betriebssicherheit
Durch unser professionelles Einrichtungsmanagement sind administrative, technische und
hauswirtschaftliche Prozesse (inkl. Verpflegungslogistik) zentralisiert. Dies entlastet die KiTa-Leitung von
verwaltungsintensiven Aufgaben und setzt Kapazitäten für die pädagogische Arbeit frei.
Vgl. Anlagen:
- Stepke 03_Trägerkonzeption_Step Kids Kitas gGmbH, Abschnitt 2.1 Öffnungszeiten
Pädagogisches Kernangebot
- Alltagsintegrierte Bildung: Unser Konzept der sechs pädagogischen Säulen ist kein theoretisches
Konstrukt, sondern wird im Tagesablauf gelebt. Sprachbildung, Naturerfahrung und
Gesundheitsförderung sind fest in die Routinen (Mahlzeiten, Außengelände, Freispiel) integriert.
- Partizipation als Prinzip: Jedes Kind ist ein aktiver Mitgestalter seines Alltags. Wir etablieren Strukturen,
in denen Kinder ihre Bedürfnisse äußern und Entscheidungen (z. B. bei der Speisenauswahl oder der
Gestaltung von Spielangeboten) altersgerecht mitverantworten können.
- Inklusive Haltung: Unsere Einrichtung ist ein Ort für alle Kinder. Wir begegnen Diversität mit
Wertschätzung und bieten durch gezielte Sprachförderung und barrierefreie
Kommunikationsmethoden (Metacom, Gebärden) echte Teilhabechancen.
Vgl. Anlagen:
8
- Stepke 02_KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas_V2-08-2025-zur Bearbeitung
- Stepke 03_Trägerkonzeption_Step Kids Kitas gGmbH
Dokumentation
- Evidenzbasierte Dokumentation: Die kindliche Entwicklung begleiten wir durch wissenschaftlich
fundierte Verfahren (BASIK, SISMIK, SELDAK) und führen für jedes Kind ein individuelles Portfolio.
Dies macht Lernschritte für Eltern und Fachkräfte sichtbar.
Vgl. Anlagen:
- Stepke 02_KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas_V2-08-2025-zur Bearbeitung, u.a. Abschnitte
o 6. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, S. 20ff.
o 6.3.3 Beobachtung und Dokumentation
- Stepke 03_Trägerkonzeption_Step Kids Kitas gGmbH, u.a. Abschnitt 5.2.3 Sprachen, S. 17, 5.2.5 Wasser,
S. 20
Bildung Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Erziehungsberechtigten
Eine gelingende Erziehungspartnerschaft basiert bei Stepke auf gegenseitigem Vertrauen, Transparenz und
einer inklusiven Haltung, die jede Familienform willkommen heißt.
Wir verstehen Eltern als Experten für ihre Kinder und gestalten die Erziehungspartnerschaft als aktiven,
transparenten Prozess. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit beginnt für uns mit einem fundierten Start.
- Bindungsorientierte Eingewöhnung: Wir garantieren einen behutsamen Übergang in den KiTa-Alltag
basierend auf dem bewährten Berliner Eingewöhnungsmodell. Bereits vor Aufnahme schaffen wir durch
Anamnesegespräche, unser umfassendes „Starterpaket“ und Informationsabende für neue Familien die
Basis für eine sichere Bindung zwischen Kind und pädagogischer Fachkraft.
- Digitale Vernetzung & Teilhabe: die Plattform Stay Informed bildet das Fundament für eine effiziente,
papierlose Echtzeit-Kommunikation. Um allen Familien – unabhängig von ihrer Herkunft – volle
Teilhabe zu sichern, ergänzen wir diesen digitalen Weg durch niederschwellige Angebote wie
Piktogramme, mehrsprachige Formate und eine intuitive Informationsgestaltung.
- Prozessoptimierung: Die App digitalisiert administrative Abläufe wie Terminmanagement,
Krankmeldungen und Einverständniserklärungen. Durch diese Entlastung gewinnen unsere
pädagogischen Fachkräfte wertvolle Zeit, die direkt in die Arbeit am Kind fließt.
- Nachhaltigkeit & Sicherheit: Durch die konsequente Umstellung auf papierlose Workflows leisten wir
einen messbaren Beitrag zum Ressourcenschutz. Die DSGVO-konforme Verarbeitung auf deutschen
Servern garantiert dabei höchste Datensicherheit und Vertraulichkeit.
- Transparente Kommunikation: Neben der App nutzen wir bewährte hybride Formate wie Whiteboards
im Flur, Wochenrückblicke, Newsletter und Elterngremien. Diese Vielfalt stellt sicher, dass alle
Sorgeberechtigten – auch in komplexen Familienstrukturen – gleichermaßen informiert sind.
- Aktive Mitgestaltung: Wir laden Familien ein, ihre Stärken gezielt in unsere pädagogischen Projekte
einzubringen. Unser „Helferpass“-System motiviert zum Engagement und fördert eine Kultur des
gelebten Miteinanders.
- Systematisches Feedback-Management: Kritik, Wünsche und Anregungen sehen wir als Impulsgeber
unserer Qualitätsentwicklung. Unser transparentes Beschwerdemanagement (digital via Stay Informed
zugänglich) wird durch definierte Reaktionszeiten (Rückmeldung innerhalb von zwei Werktagen) und
geschützte Gesprächsräume für persönliche Themen flankiert.
- Begleitete Entwicklung: Die Lernschritte jedes Kindes werden anhand wissenschaftlich fundierter
Verfahren dokumentiert. Diese Transparenz mündet in jährliche, verbindliche Entwicklungsgespräche,
die den individuellen Förderweg des Kindes in den Mittelpunkt stellen.
9
Durch diese Synthese aus bindungsorientiertem Start, digitaler Effizienz und partizipativer Einbindung
schaffen wir eine professionelle Erziehungspartnerschaft auf Augenhöhe, die den Kindern Stabilität bietet
und die KiTa als lebendigen Bildungsort für alle Familien erlebbar macht.
Vgl. Anlagen:
- Stepke 02_KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas_V2-08-2025-zur Bearbeitung_, u.a. Abschnitte
o 5. Gelebte Inklusion, S. 18 ff.
o 6. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, S. 19 ff.
o 8. Qualitätssicherung und -entwicklung, S. 30 ff.
- Stepke 03_Trägerkonzeption_Step Kids Kitas gGmbH, u.a. Abschnitte
o 5.5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern, S. 24 ff.
o 5.4 Besondere Zielgruppen, S. 22 ff.
2.2 Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Genderthematik
Wir begreifen Vielfalt als essenzielle Bereicherung. Unser Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder
– unabhängig von Herkunft, Sprache, Behinderung oder geschlechtlicher Identität. Wir erklären hiermit
unsere ausdrückliche Bereitschaft und fachliche Verpflichtung, die Integration und Inklusion von Kindern
mit Migrationshintergrund sowie Kindern mit Behinderungen aktiv und ressourcenorientiert im
pädagogischen Alltag zu begleiten und zu fördern.
- Alltagsintegrierte Förderung: Wir nutzen Stärken statt Defizite. Durch sprachförderliche Interaktion,
visuelle Unterstützung (Piktogramme/Metacom) und differenzierte Bildungsangebote gestalten wir den
Alltag barrierefrei und inklusiv.
- Systematische Begleitung: Auf Basis wissenschaftlich fundierter Verfahren (BASIK, SISMIK, SELDAK)
erstellen wir individuelle Förderpläne, die in enger Abstimmung mit Eltern und externen Fachdiensten
(Frühförderung, Logopädie etc.) kontinuierlich fortgeschrieben werden.
- Multiprofessionelle Expertise: Unsere pädagogische Arbeit stützt sich auf einen umfassenden
jahrelangen Erfahrungsschatz, den wir durch die erfolgreiche Inklusionspraxis in unserem gesamten
Trägerverbund stetig weiterentwickeln. Durch die unmittelbare Nähe einer weiteren Stepke-
Einrichtung am Standort profitieren wir zusätzlich von bewährten Synergien und einem fundierten
Erfahrungsschatz in der Zusammenarbeit mit lokalen Instituten und Fachdiensten. Unser
inklusionspädagogisches Team arbeitet multiprofessionell und stützt sich dabei auf das rechtliche
Fundament der UN-Behindertenrechtskonvention, des SGB VIII und SGB IX.
- Team-Qualität & Haltung: Unser Inklusionsteam zeichnet sich durch einen kontinuierlichen,
wöchentlichen Fachaustausch aus. Inklusion beginnt für uns nicht erst mit dem Konzept, sondern mit
einer Haltung der Wertschätzung: „Du bist willkommen, so wie du bist.“ Durch stetige Reflexion und
Fortbildung sichern wir eine inklusive Pädagogik, die auf Augenhöhe, Respekt und echtem Vertrauen
basiert.
- Gendersensible Identitätsentwicklung: Wir bieten Kindern einen geschützten Raum für ihre Entwicklung
– frei von einengenden Rollenbildern. Wir begleiten Geschlechtervielfalt (inkl. inter- und
transgeschlechtlicher Identitäten) wertschätzend. Körpererfahrungen werden als Teil der
Persönlichkeitsentwicklung positiv begleitet, wobei die kindliche Selbstbestimmung, professionelle
Nähe-Distanz-Konzepte und ein gewaltfreies Umfeld unsere Basis bilden.
- Räumliche & Strukturelle Inklusion: Barrierefreie Architektur, flexible Raumkonzepte und eine
wertschätzende Erziehungspartnerschaft schaffen die nötige Sicherheit für jede individuelle
Entwicklung.
10
- Transparente Kommunikation & Vernetzung: Sensible Themen – ob Identität oder individuelle
Förderbedarfe – führen wir im wertschätzenden Dialog mit allen Familien. Wir sind zudem fest in die
städtische Infrastruktur integriert und arbeiten aktiv in den Strukturen der Arbeitsgemeinschaft nach §
78 SGB VIII sowie den lokalen Arbeitskreisen für Inklusion der Stadt Münster mit.
- Räumliche & strukturelle Inklusion: Wir gestalten unsere Räume so flexibel und barrierefrei wie
möglich, um allen Kindern die Teilhabe zu ermöglichen. Bei baulichen Herausforderungen in
Bestandsimmobilien setzen wir auf pragmatische Lösungen: Wir passen unser pädagogisches Angebot
gezielt an, nutzen unterstützende Hilfsmittel und setzen personelle Ressourcen (Integrationskräfte) ein,
um Barrieren im Alltag auszugleichen. Die bestmögliche Teilhabe des Kindes steht dabei jederzeit im
Zentrum unseres Handelns. Unsere Haltung ist unmissverständlich: Inklusion und Diversität sind das
Fundament einer demokratischen Gemeinschaft, in der jedes Kind seinen Platz findet.
Vgl. Anlagen:
- Stepke 03_Trägerkonzeption_Step Kids Kitas gGmbH, u.a. Abschnitte
o 2.3 Aufnahmekriterien, S7 ff.
o 5.3 Inklusion, S. 22 ff.
- Stepke 02_KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas_V2-08-2025-zur Bearbeitung, u.a. Abschnitte
o 5. Gelebte Inklusion, S. 18 ff.
o 3.2 Personelle Rahmenbedingungen, S. 12
o 5.3. Gender
- Stepke 24_Stepke_Konzept inklusionspädagogisches Team_2026_Januar
2.3 Gesundheitsförderung
2.3.1 Bewegungsförderung
Gesundheit, Bewegung und psychosoziales Wohlbefinden bilden bei Stepke kein isoliertes Modul, sondern
ziehen sich als roter Faden durch unsere pädagogischen Säulen. Ob bei der Gestaltung unserer
bewegungsfördernden Räume und Ausstattungen, der bewussten Ernährungsbildung, dem unmittelbaren
Erleben in der Natur und am Wasser oder im Rahmen unserer hohen Qualitätsstandards – das gesunde
Aufwachsen des Kindes ist das Ziel all unserer Bildungsbemühungen. Wir verstehen das Kind als Akteur
seiner eigenen Entwicklung, der durch körperliche Aktivität und ein gesundes Umfeld die Basis für
gelingende Bildungsprozesse legt.
Unser tägliches Bewegungsangebot setzt sich aus "flexiblen Bausteinen" zusammen, die über die Woche
verteilt regelmäßig angeboten werden. Dazu gehören offene, gruppenübergreifende Bewegungsangebote,
geplante Bewegungsangebote, spielerische Wassergewöhnung, Bewegungslandschaften mit Groß- und
Kleingeräten, situative Bewegungsspiele drinnen und draußen sowie der Waldtag.
Die detaillierte inhaltliche Herleitung und die Verankerung dieser Themen innerhalb unseres
Bildungsauftrags entnehmen Sie bitte unseren Anlagen:
- Stepke 01_Trägervorstellung_Stepke-KiTas_Region NRW Mitte
- Stepke 02_KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas_V2-08-2025-zur Bearbeitung,
- Stepke 03_Trägerkonzeption Step Kids Kitas gGmbH, u.a. Abschnitte
2.3.2 Psychosoziales Wohlbefinden: Unsere Stepke-Wohlfühlorte
Das psychosoziale Wohlbefinden der Kinder ist für uns Voraussetzung und Ziel zugleich. Aus genau diesem
Grund bezeichnen wir unsere Kitas als „Stepke-Wohlfühlorte“: Wir schaffen eine Umgebung, in der sich
11
Kinder sicher, angenommen und wertgeschätzt fühlen. Wir sind überzeugt, dass sich erst auf diesem
stabilen Fundament die kindliche Neugier und Bildung entfalten können.
- Bindung als Fundament: Eine strukturierte, individuelle Eingewöhnung schafft die Basis für eine sichere
Bindungsbeziehung zwischen Kind und Fachkraft. Dieses Vertrauen ist der wichtigste Schutzfaktor für
die psychische Gesundheit.
- Stärkung von Resilienz & Selbstwert: Als Wohlfühlort fördern wir Kinder darin, ein positives Selbstbild
zu entwickeln. Durch Partizipation und die Anerkennung individueller Stärken erleben Kinder ihre
Selbstwirksamkeit im KiTa-Alltag.
- Emotionale Kompetenz: Wir begleiten Kinder dabei, Gefühle zu erkennen, zu benennen und zu
regulieren. In Konfliktsituationen agieren unsere pädagogischen Fachkräfte als Co-Regulatoren und
Vorbilder für eine gewaltfreie Kommunikation.
- Schutzraum & Rückzug: Unsere Räume (päd. Stepke-Säule „Räume“ bieten gezielte
Rückzugsmöglichkeiten, um Entspannung und individuelle Ruhephasen als Wohlfühlort wahrzunehmen
und zu ermöglichen. Dies verhindert Überreizung und fördert das seelische Gleichgewicht in einem
geschützten Rahmen.
Unser Anspruch: Jedes Kind soll sich bei uns sicher und geborgen fühlen. Diese Wohlfühl-Atmosphäre ist für
uns die Voraussetzung für erfolgreiche Lernprozesse und eine gesunde Entwicklung.
Vgl. Anlagen
- Stepke 01_Trägervorstellung_Stepke-KiTas_Region NRW Mitte
- Stepke 02_KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas_V2-08-2025-zur Bearbeitung,
- Stepke 03_Trägerkonzeption Step Kids Kitas gGmbH
2.3.3 Gesunde Ernährung => Siehe unter 2.1.3 Stepke-Säule Ernährung
Siehe Abschnitt pädagogische Stepke-Säule Ernährung
2.3.4 Unfallprävention
Unfallprävention ist bei Stepke ein ganzheitlicher Prozess, der bauliche Sicherheit mit pädagogischer
Risikokompetenz verbindet. Wir schützen die Kinder in ihrem Entdeckerdrang, ohne sie in ihrer Entwicklung
einzuschränken.
- Sichere Umgebung: Bei der baulichen Gestaltung unserer Räume und Außengelände sowie im
pädagogischen Alltag orientieren wir uns konsequent an den Empfehlungen der Unfallkasse NRW
„Sichere Kita“. Regelmäßige Sicherheitsbegehungen stellen sicher, dass alle Standards proaktiv
eingehalten und Gefahrenquellen konsequent minimiert werden.
- Risikokompetenz fördern: Unsere Fachkräfte agieren als „sichere Begleiter“. Wir schulen Kinder gezielt
darin, eigene Grenzen zu erfahren und Gefahren einzuschätzen, um Sicherheit durch Selbstkompetenz
zu erreichen.
- Prozessuale Sicherheit: Durch alltagsintegrierte Sicherheitserziehung (z. B. Brandschutz,
Verkehrserziehung) werden die Kinder aktiv beteiligt. Im Falle eines Vorfalls greifen standardisierte,
transparente Abläufe. Die medizinische Erstversorgung ist durch regelmäßig geschulte Ersthelfer
(zertifiziert über unsere Akademie akanova) jederzeit professionell gewährleistet.
Unsere Sicherheitskultur schafft einen verlässlichen Rahmen, in dem Kinder sicher experimentieren und an
ihren Herausforderungen wachsen können.
12
2.3.5 Kinderschutz, Gewaltprävention & Partizipation: Sicherheit und Rechte aktiv leben
Der Schutz des Kindeswohls sowie die konsequente Gewaltprävention sind bei der Step Kids Kitas gGmbH
integrale Bestandteile unserer Qualitätskultur und pädagogischen Konzeption. Wir schaffen ein Umfeld, das
Kinder schützt, stärkt und ihnen einen sicheren Raum zur Entfaltung bietet.
- Verbindliche Schutzstandards: Die Umsetzung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII erfolgt durch
trägerweit standardisierte Melde- und Verfahrenswege. Unsere Einrichtungen werden dabei durch
intern qualifizierte Kinderschutzfachkräfte bei der Gefährdungsanalyse und Fallbegleitung engmaschig
unterstützt.
- Vernetzte Zusammenarbeit: Wir pflegen einen engen Austausch mit der Kinderschutzbeauftragten des
örtlichen Jugendamtes sowie eine aktive Mitwirkung in Fachgremien (z. B. AG nach § 78 SGB VIII). Dies
stellt sicher, dass unsere Maßnahmen stets den aktuellen fachlichen Standards entsprechen und im
Sozialraum abgestimmt sind.
- Gewaltprävention & Partizipation: Kinderschutz bedeutet für uns proaktive Gewaltprävention durch die
tägliche Stärkung der Kinderrechte. Durch Inklusion, Chancengerechtigkeit und ein gelebtes,
altersgerechtes Beschwerdemanagement befähigen wir Kinder, ihre Stimme aktiv einzubringen und
ihre Grenzen zu wahren.
- Qualitätssicherung: Regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden, verbindliche
Dokumentationsverfahren und die kontinuierliche Evaluierung unserer Konzepte garantieren ein
Höchstmaß an Sicherheit, Handlungskompetenz und pädagogischer Reflexion im Kita-Alltag.
Vgl. Anlagen
- Stepke 02_KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas, u.a. Abschnitte
o 8.5.2 Kinder
o 9. Schutzkonzept, S. 28
o 10. Gewaltschutz, S. 28
o 8.5 Beschwerdemanagement, S. 27 ff.
- Stepke_03_Trägerkonzeption_Step Kids Kitas gGmbH, u.a. Abschnitte
o 6.5 Schutzauftrag, Kinderschutz und Gewaltschutz, S. 27
o 6.7 Gesellschaftliche Teilhabe: Kinderrechte, Beteiligung und Beschwerde, S.29 ff.
o 1.1 Die Stepke-Säule Qualität, S. 7
o Stepke 11_Beschwerdemanagement_Formular
- Einrichtungsbezogene Schutzkonzepte
o Stepke 13-01_Einrichtungbezogenes Schutzkonzept 12-2023_Bearbeitungsversion
o Stepke 14_02_Gewaltschutzkonzept_Stepke-KiTas_11-2023-zur Bearbeitung
o Stepke 15_Anlage_ Einschätzung von Fehlverhalten von MitarbeiterInnen nach Ampelsystem
o Stepke 16_Anlage_Prozessverlauf institutioneller Kinderschutz
- Schutzkonzepte auf Trägerebene
o Stepke 17_02_Institutionelles Schutzkonzept_Stepke-Kitas_09-2023
o Stepke 18_03_Gewaltschutzkonzept_Stepke-KiTas_11-2023
2.3.6 Partizipation & Kinderrechte: Demokratie von Anfang an
13
Die Beteiligung von Kindern ist bei Stepke kein optionales Angebot, sondern verbindlicher Bestandteil
unserer pädagogischen Arbeit gemäß § 8 SGB VIII. Wir verstehen Kinder als aktive Mitgestalter ihres Alltags
und stärken ihre Selbstwirksamkeit durch gelebte Partizipation.
- Strukturierte Beteiligungsformate: Wir etablieren Demokratie im KiTa-Alltag durch verbindliche
Gremien wie Kinderkonferenzen und ein Kinderparlament. Visualisierte Abstimmungsverfahren
(Demokratiesäule) machen Prozesse für alle Kinder nachvollziehbar.
- Alltagsintegrierte Mitbestimmung: Kinder entscheiden altersangemessen über Spielpartner, Aktivitäten
und Projektinhalte. Dies fördert nicht nur die soziale Kompetenz und Sprache, sondern stärkt die
individuelle Bildungsbiografie.
- Etablierte Beschwerdekultur: Wir verstehen Beschwerden als wertvolles Feedback. Durch
niedrigschwellige, systematische Verfahren (z. B. im Morgenkreis) werden Kinder in ihrem Recht auf
Gehör gestärkt. Dies ist für uns ein zentrales Element des präventiven Kinderschutzes.
- Mehrwert für Kommune & Gemeinschaft: Unsere Partizipationskultur leistet einen aktiven Beitrag zur
Demokratiebildung und Prävention. Kinder erleben sich früh als wirksame Mitglieder der Gemeinschaft,
was die Qualität der pädagogischen Arbeit sichert und Kinderrechte nachhaltig im Alltag verankert.
Die detaillierte Umsetzung unserer Partizipationskultur entnehmen Sie bitte unserer Konzeption.
Vgl. Anlagen:
- Stepke 03_Trägerkonzeption_Step Kids Kitas gGmbH, u.a. Abschnitte
o 1.1 Leitbild, S. 5 ff.
o Ausstattung der Kitas, S. 9
o 5. Ziele der pädagogischen Arbeit, S. 11 ff.
- Stepke 02_KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas_V2-08-2025-zur Bearbeitung,
o Bezug dazu in allen Bereichen der Konzeption als Mittelpunkt der unserer päd., besonders
Abschnitte
o 1.1 Die Stepke-Säule Qualität, S. 7
o 2. Leitbild, S. 9 ff.
o 6.7. Gesellschaftliche Teilhabe: Kinderrechte, Beteiligung und Beschwerde, S. 29 ff.
o 8.5 Beschwerdemanagement, S. 27 ff.
- Stepke 11_Beschwerdemanagement_Formular
2.3.7 Suchtprävention
Unsere Suchtprävention setzt bereits in der frühen Kindheit an und fördert durch die gezielte Stärkung der
psychischen Widerstandskraft, die Unterstützung bei der Emotionsregulation und das Vorleben eines
suchtmittelfreien, verantwortungsbewussten Lebensst ils die Entwicklung von Kindern zu selbstwirksamen
und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten. (Vgl. Abschnitt Partizipation)
2.3.8 Körpererfahrung
Eine positive Körperwahrnehmung ist für uns ein zentraler Baustein der kindlichen
Persönlichkeitsentwicklung. Daher ist das Thema Körpererfahrung kein isoliertes Angebot, sondern zieht sich
als roter Faden durch unser gesamtes pädagogisches Konzept und all e Stepke -Säulen – von der
bewegungsfreundlichen Raumgestaltung bis hin zur Naturpädagogik und Gesundheitsbildung. Wir
unterstützen Kinder dabei, ihre körperlichen Möglichkeiten zu erproben, Grenzen zu erfahren und ein
gesundes, selbstbewusstes Verhältnis z um eigenen Körper aufzubauen, das durch Wertschätzung und
Achtsamkeit geprägt ist.
Vgl. Anlage
14
- Stepke 02_KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas_V2-08-2025-zur Bearbeitung
2.3.9 Zahngesundheit - Gesundheitsbildung als tägliches Ritual
Die Förderung der Zahngesundheit ist integraler Bestandteil unseres ganzheitlichen Gesundheitskonzepts.
Wir verstehen Mundhygiene nicht als Pflichtaufgabe, sondern als pädagogisches Ritual, das die
Eigenverantwortung der Kinder für ihren Körper stärkt.
- Verbindliche Struktur: Das gemeinsame Zähneputzen nach dem Mittagessen ist als fester Fixpunkt in
unserem Tagesablauf verankert. Diese rhythmische Regelmäßigkeit gibt den Kindern Orientierung und
Sicherheit.
- Pädagogische Begleitung: Unsere Fachkräfte begleiten die Situation professionell. Sie fördern
spielerisch die Feinmotorik der Kinder und nutzen den Moment für altersgerechte Impulse zu
zahngesunder Ernährung und Körperwissen.
- Schnittstelle zur Erholung: Als „Brücke“ zwischen Sättigung und der anschließenden Ruhephase
integriert sich das Zähneputzen harmonisch in den Ablauf unserer „Stepke-Wohlfühlorte“. Dieser
Übergang unterstützt die Kinder darin, das Mittagessen bewusst abzuschließen und zur wohlverdienten
Erholungsphase überzugehen
Vgl. Anlage
- Stepke 02_KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas_V2-08-2025-zur Bearbeitung, u.a. Abschnitte
o 6.1 Berücksichtigung der Besonderheiten aller Altersstufen/Entwicklungsstufen, S. 20
o 4.1 Ein Tag in unserer KiTa, S. 15
2.3.10 Hygiene: Gesundheitsprävention im Alltag
Hygiene verstehen wir als aktiven Beitrag zur Gesundheitsprävention und als Ausdruck von Wertschätzung
gegenüber den Kindern und ihren Familien. Unser Anspruch ist ein Umfeld, das Sauberkeit mit
pädagogischer Qualität verbindet. Dabei achten wir auf eine konsequente Umsetzung aktueller Standards
(z. B. Infektionsschutzgesetz), die wir jedoch kindgerecht in den Alltag integrieren: Von der Händehygiene
bis hin zur Pflege der Material- und Spielumgebung legen wir Wert auf Transparenz und Gründlichkeit.
Hygiene ist bei uns kein bloßes „Saubermachen“, sondern gelebte Gesundheitserziehung, bei der Kinder
spielerisch lernen, Verantwortung für sich und ihre Gemeinschaft zu übernehmen.
Die detaillierten Standards zur Umsetzung unserer Hygienemaßnahmen, Reinigungspläne und
Infektionsschutzvorgaben sind in unserem trägerweiten Hygienekonzept verbindlich geregelt.
Vgl. Anlage Stepke 23_Hygieneplan_2025
2.4 Sozialraumorientierung und Kooperationspartner - Vernetzt in Gremmendorf
Die Stepke-KiTa versteht sich als aktiver Bestandteil der sozialen Infrastruktur in Gremmendorf. Unsere
pädagogische Arbeit basiert auf einem tiefen Verständnis des Standorts: Die spezifischen sozialen
Gegebenheiten, die wir in unserer Sozialraumorientierung (siehe Anlage 19) aufbereitet haben, fließen
unmittelbar in die konzeptionelle Ausrichtung und kontinuierliche Weiterentwicklung dieser Einrichtung
ein. Wir passen unsere Angebote gezielt an die Bedarfe der Familien vor Ort an, um eine passgenaue
Bildungs- und Betreuungslandschaft zu schaffen.
- Synergien nutzen – „Stepke-KiTa Glückspilz“ als Anker: Durch die räumliche Nähe zu unserer
bestehenden Einrichtung „Stepke-KiTa Glückspilz“ erzielen wir wertvolle Synergieeffekte. Durch die
geteilte Ressourcennutzung, den fachlichen Austausch der Teams und die Koordination
15
stadtteilbezogener Angebote erhöhen wir die Wirtschaftlichkeit und schaffen ein verlässliches,
qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot aus einer Hand.
- Vernetzte Kooperationsstrukturen: Wir pflegen verbindliche Kooperationen mit wichtigen Akteuren im
Sozialraum:
o Bildung & Betreuung: Enge Vernetzung mit Schulen und der Kindertagespflege.
o Gesundheit & Fachdienste: Zusammenarbeit mit Kinderärzt*innen, therapeutischen
Fachdiensten und Frühförderstellen.
o Gemeinwesen: Aktiver Austausch mit lokalen Institutionen (z. B. Feuerwehr, Polizei, Sport- und
Kultureinrichtungen).
- Aktives Übergangsmanagement: Unser kooperatives Übergangsmanagement – von der Tagespflege bis
hin zum Schuleintritt – gestaltet den Bildungsweg für Kinder und Eltern bruchlos, sicher und begleitet.
- Weg zum Familienzentrum: Wir bringen fundierte Erfahrung in der Entwicklung von Familienzentren
mit und streben die Zertifizierung als Familienzentrum perspektivisch an. Durch unsere aktive Rolle in
Stadtteilarbeitskreisen und die niedrigschwellige Öffnung unserer Kita als „Ort der Begegnung“
erweitern wir die Angebotsvielfalt im Stadtteil bedarfsgerecht.
- Dynamische Anpassungsfähigkeit: Wir verstehen unsere Konzeption als lebendiges Instrument. Durch
die systematische Einbeziehung von Stadtteilakteuren stellen wir sicher, dass wir jederzeit flexibel auf
gesellschaftliche Entwicklungen und veränderte Bedarfe in Gremmendorf reagieren können.
Vgl. Anlagen
- Stepke 18_Sozialraumorientierung Gremmendorf
- Stepke 02_KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas, u.a. Abschnitte
o 1.1. Stepke-Säulen, S.4 ff.
o 3. Beschreibung der Rahmenbedingungen der Einrichtung, S.10ff.
o 8. Qualitätsmanagement, S. 31
- Stepke 03_Trägerkonzeption_Step Kids Kitas gGmbH, u.a. Abschnitt
o 6. Kooperationspartner und sozialräumliche Vernetzung
- Stepke 22-Vorschulkonzept_2020
2.4 Erziehungs- und Bildungspartnerschaften = > siehe 2.1.4 Leistungsbeschreibung
Siehe zu folgenden Kriterien Abschnitt 2.1.4 Leistungsbeschreibung: Erziehungs- und
Bildungspartnerschaften und
Vgl. Anlagen:
- Stepke 02_KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas_V2-08-2025-zur Bearbeitung_, u.a. Abschnitte
o 5. Gelebte Inklusion, S. 18 ff.
o 6. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, S. 19 ff.
o 8. Qualitätssicherung und -entwicklung, S. 30 ff.
- Stepke 03_Trägerkonzeption_Step Kids Kitas gGmbH, u.a. Abschnitte
o 5.5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern, S. 24 ff.
o 5.4 Besondere Zielgruppen, S. 22 ff.
16
- Hygiene: Gesundheitsprävention im Alltag
- Offene und transparente Zusammenarbeit mit den Eltern der Kitakinder (Informationsaustausch)
- Konzepte zur strukturierten Elternarbeit
- Informationsabende
- Aufklärung über entwicklungsspezifische Angelegenheiten
- Regelmäßige Elterngespräche, Elternabende
- Elternmitwirkung
- Eingewöhnung
2.5 Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen
2.6.1 Organisationskultur/ -leitbild
Stepke ist ein bundesweit tätiger, schnell wachsender und moderner Betreiber von KiTas.
Unser Erfolgskonzept beruht auf unseren Mitarbeiter*innen, die für den hohen Qualitätsstandard
unseres pädagogischen Konzepts stehen.
Bei Stepke stehen das Kind und seine individuelle Entfaltung im Mittelpunkt. Als familienergänzende
Bildungseinrichtung schaffen wir Räume, in denen Partizipation, Demokratie und Wertschätzung gelebt
werden. Unser Leitbild ist geprägt von einer inklusiven Haltung: Vielfalt ist für uns eine Bereicherung,
Diskriminierung hat keinen Platz.
- Pädagogischer Fokus: Wir fördern Selbstwirksamkeit, Naturerfahrungen und eine ganzheitliche
Gesundheitsbildung. Unser Profil zeichnet sich durch frische Küche, gezielte Sprachförderung und
bewegungsorientierte Angebote (z. B. Wassergewöhnung, Waldtage) aus.
- Qualität durch Teamkultur: Unsere pädagogische Qualität basiert auf der Kompetenz unserer
Mitarbeitenden. Wir investieren gezielt in Fort- und Weiterbildung, fördern eine kooperative
Zusammenarbeit und schaffen durch sichere Arbeitsverhältnisse ein stabiles Umfeld.
- Wohlfühlorte: Unser Slogan „Richtig gute KiTa“ ist ein tägliches Versprechen an Kinder und Familien.
Wir garantieren durch moderne Raumkonzepte und eine hochwertige Ausstattung die besten
Rahmenbedingungen für eine gesunde Bildungsbiografie.
2.6.2 Organisationsstruktur: Zentrale Kompetenz, regionale Präsenz
Stepke verbindet die Effizienz eines bundesweiten Trägers mit der operativen Stärke lokaler Führung.
Wir entlasten unsere Einrichtungen von administrativen Aufgaben, damit sich der Fokus voll auf das
Kind und die pädagogische Qualität richten kann.
- Entlastung durch Zentralisierung: Unsere Fachverwaltungen übernehmen zentrale Aufgaben wie
Personalwesen, Lohnbuchhaltung und Einkauf. Dies garantiert rechtssichere Prozesse und entlastet
die Kita-Leitungen spürbar.
- Starke regionale Führung: Jede Kita wird durch eine erfahrene Regionalleitung gesteuert, die den
operativen Rahmen verantwortet.
- Qualität durch Verzahnung: Das Trio aus Kita-Leitung, Regionalleitung und pädagogischer
Fachberatung bildet das operative Rückgrat. Diese enge Zusammenarbeit sichert den
kontinuierlichen Austausch, die professionelle Teamentwicklung und die konzeptionelle
Weiterentwicklung im Sozialraum.
- Systematisches Qualitätsmanagement: Unser QM-System schafft Transparenz und
Handlungssicherheit. Durch standardisierte Prozesse – von der Personalführung bis zur
Sicherheitsarchitektur – gewährleisten wir eine gleichbleibend hohe Qualität an allen Standorten.
17
- Lernende Organisation: Wir entwickeln uns stetig weiter: durch interne Qualitätszirkel, das
Feedback unserer Stakeholder und das umfassende Fortbildungsangebot unserer Akademie
akanova.
- Erfahrungstransfer: Wir nutzen unsere bundesweite Expertise: Durch den aktiven Austausch unter
den Kita-Leitungen profitieren neue Standorte unmittelbar von bewährten Prozessen und einer
etablierten Führungskultur.
Vgl. Anlagen
- Stepke 02_KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas_V2-08-2025-zur Bearbeitung_, Abschnitt
o 2. Leitbild, S. 9
- Stepke 03_Trägerkonzeption_Step Kids Kitas gGmbH, Abschnitt
o 1.1 Leitbild und Organisationsstruktur Step Kids KiTas gGmbH, S. 5
o 1.2 Organisationsstruktur, S. 5
6.2.3 Personalausstattung, -gewinnung, -sicherung und -entwicklung
Personalschlüssel & Personalausstattung
Die personelle Ausstattung der Stepke KiTa erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben gemäß KiBiz;
deren Einhaltung wird jederzeit sichergestellt. Die Personalplanung orientiert sich darüber hinaus am
tatsächlichen Betreuungs- und Förderbedarf der Kinder sowie an der Gruppenstruktur (insbesondere U3-
Anteile und Inklusionsbedarfe), um eine stabile und qualitativ hochwertige Betreuung zu gewährleisten.
Eine vorausschauende Personalplanung, verbindliche Vertretungsregelungen, ein trägerinterner
Vertretungspool sowie die enge fachliche Begleitung
sichern auch vor dem Hintergrund der aktuellen
Fachkräftesituation eine verlässliche
Betreuungskontinuität. Regelmäßige Fort- und
Weiterbildungen gewährleisten die kontinuierliche
Qualitätssicherung. Insgesamt wird so eine
bedarfsgerechte, stabile und qualitativ hochwertige
Betreuung insbesondere im Kontext eines erhöhten
Förderbedarfs im Sozialraum sichergestellt.
Attraktivität und langfristige Mitarbeiterbindung
Um Fluktuation zu minimieren und Kontinuität für Kinder und Eltern zu schaffen, bietet Stepke ein
attraktives Paket an Arbeitgeberleistungen (siehe Abbildung):
- Finanzielle Sicherheit: Unbefristete Arbeitsverträge und eine tarifangelehnte (TVöD SuE) Vergütung,
ergänzt durch eine individuelle Betriebsrente sowie einen Mitarbeiter-Empfehlungsbonus von 500 €.
- Mobilität & Lifestyle: Monatlicher Zuschuss zum Deutschlandticket sowie eine monatlich mit 50 €
dotierte Shopping-Card.
- Work-Life-Balance & Gesundheit: Kostenfreie Mitgliedschaft im Urban Sports Club (über 50 Sportarten)
zur aktiven Gesundheitsförderung.
Personalentwicklung, Kontinuierliche Qualifizierung (akanova-Akademie)
In Kooperation mit akanova (Akademie der AcadeMedia Gruppe) bieten wir ein hochwertiges, für
Mitarbeitende kostenfreies Fortbildungssystem an.
- Bedarfsorientierung: Das Angebot basiert auf jährlichen Befragungen und umfasst Fachimpulse,
Führungskräfteprogramme sowie Coaching und Supervision.
- Nachwuchsförderung: Wir unterstützen aktiv die Qualifizierung von Quereinsteiger*innen um einen
nachhaltigen Beitrag zur lokalen Fachkräftesicherung zu leisten.
18
Vgl. Anlagen:
- Stepke 03_Trägerkonzeption_Step Kids Kitas gGmbH, u.a. Abschnitte
o 3. Rolle und Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte, S. 7 ff.
o 5.1 Auftrag der Kita und Bildungsgrundsätze, S. 11
o 5.2.6 Qualität, S. 20 ff.
o 5.5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern, S. 24 ff.
- Stepke 02_KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas_V2-08-2025-zur Bearbeitung, u.a. Abschnitte
o 8. Qualitätssicherung, S. 30
o 3.2. Personelle Rahmenbedingungen, S. 12 ff.
- Stepke 07_Personaleinsatz und -entwicklung
- Stepke 05_Vergütung in Anlehnung an Tarife
- Stepke 08_Flyer_DIN A6_Recruiting_Musterbeispiel
- Stepke 09_Flyer akanova 8 Akademie
Sicherstellung des Kitabetriebs bei Personalengpässen im laufenden Betrieb
Die Step Kids Kitas gGmbH verfügt über ein umfassendes Präventions- und Interventionskonzept zur
Sicherstellung eines verlässlichen Kitabetriebs auch in personellen Ausnahmesituationen. Hierzu zählen
eine vorausschauende Personal- und Einsatzplanung, ein systematisches Gesundheits- und
Personalmanagement, intensive Maßnahmen zur Personalgewinnung, trägerweite Vertretungsstrukturen
sowie die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden.
Bei personellen Engpässen greift ein klar definiertes, stufenweises Handlungskonzept. Vorrang haben dabei
jederzeit die Gewährleistung des Kindeswohls sowie die Erfüllung der Aufsichtspflicht. Durch den flexiblen
Einsatz von Vertretungskräften aus dem trägerweiten Netzwerk, Stundenaufstockungen, die Unterstützung
durch Fachkräfte anderer Einrichtungen sowie weitere organisatorische Maßnahmen können
Einschränkungen des Betreuungsangebots in vielen Fällen vermieden oder minimiert werden.
Sollten weitergehende Maßnahmen erforderlich werden, erfolgt deren Umsetzung nach einem
transparenten Stufenmodell in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und unter frühzeitiger
Information der Elternschaft. Das detaillierte Präventions-, Interventions- und Kommunikationskonzept bei
Personalengpässen ist als Anlage „Stepke 26_Umgang mit Personalengpässen im laufenden Betrieb“
beigefügt.
Vgl. Anlagen
- Stepke 03_Trägerkonzeption_Step Kids Kitas gGmbH, u.a. Abschnitte
o 2.4 Zusammenarbeit mit dem Träger, S. 7
o 3. Rolle und Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte, S. 7ff.
o 5.2.6 Qualität, S. 21
- Stepke 02_KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas_V2-08-2025-zur Bearbeitung, u.a. Abschnitte
o 1.1 Die Stepke-Säulen, bes. S. 7
o 3.2. Personelle Rahmenbedingungen, S. 12 ff.
o 3.4 Zusammenarbeit mit dem Träger, S. 13 ff.
o 9. Teamarbeit und Teamentwicklung, S. 30 ff.
o 10. Leitung und Team, S. 32
- Stepke 07_Personaleinsatz und -entwicklung
- Stepke 26_Umgang mit Personalengpässen im laufenden Betrieb
6.2.4 Fachgremien, Arbeitsgemeinschaften und Vernetzung im Sozialraum Münster
19
Die Step Kids Kitas gGmbH versteht die aktive Mitwirkung in den Gremien der Stadt Münster als
essenzielles Qualitätsmerkmal. Unser Ziel ist ein kontinuierlicher fachlicher Dialog, der unsere pädagogische
Arbeit fortlaufend an den Bedarfen des Sozialraums ausrichtet.
- Aktive Gremienarbeit: Unsere Trägervertretungen, Leitungen und pädagogischen Fachkräfte bringen
sich proaktiv in die städtischen Strukturen ein. Dies umfasst insbesondere die Teilnahme an der AG
nach § 78 SGB VIII, um trägerübergreifende Standards aktiv mitzugestalten, sowie den Austausch in
lokalen Facharbeitsgruppen zu Themen wie Inklusion, Kinderschutz und Übergangsmanagement.
- Vernetzung in Gremmendorf: Als fester Bestandteil der sozialen Infrastruktur vor Ort engagieren wir
uns in stadtteilbezogenen Konferenzen und Netzwerken. Durch diese Vernetzung schaffen wir
niedrigschwellige Zugänge und stellen sicher, dass unsere Angebote – in enger Abstimmung mit
Grundschulen, Beratungsstellen und dem Gesundheitswesen – passgenau in Gremmendorf verankert
sind.
- Strategische Synergien durch die „Stepke-KiTa Glückspilz“: Die räumliche Nähe zu unserer bestehenden
Einrichtung „Stepke-KiTa Glückspilz“ ist ein entscheidender Vorteil. Wir nutzen unsere etablierten
Netzwerke vor Ort als „Anker“, um durch kurze Abstimmungswege, gemeinsamen fachlichen Austausch
und geteilte Ressourcen eine nachhaltige Angebotsqualität für den gesamten Stadtteil zu
gewährleisten.
- Strukturelle Verankerung: Die konkrete Ausgestaltung unserer Vernetzungsbestrebungen sowie die
detaillierte Kooperationsplanung sind in unserer Anlage „Stepke 19_Sozialraumorientierung
Gremmendorf“ verbindlich dokumentiert.
Durch diese gezielte Gremienarbeit und Vernetzung agieren wir nicht isoliert, sondern als kooperativer
Partner, der aktiv an der Entwicklung einer familienfreundlichen Infrastruktur in Münster mitwirkt.
6.2.5 Verfahren der Qualitätsentwicklung/-sicherung- Qualitätsmanagement und Fachberatungen
Unsere Qualitätssicherung gewährleisten wir durch unser Team von eigenen Fachberatungen, die sehr nah
mit den Kitaleitungen und dem Team zusammenarbeiten. Sie unterstützen die Anforderungen des laufenden
Betriebs sowie den Personaleinsatz, sind Ansprechpar tner bei der Gestaltung und Umsetzung des
kitaeigenen pädagogischen Konzepts. Somit kann sich die Kitaleitung vollkommen auf die Qualität der
pädagogischen Arbeit und Mitarbeiterführung konzentrieren.
Stepke verfügt über eine QM-Beauftragte. Alle Stepke- KiTas werden einem jährlichen QM-Audit unterzogen
Erfahrungen aus der Führung bestehender Einrichtungen helfen neuen Stepke -KiTas vor allem in der
Teambildung. Die Kitaleitungen werden tatkräftig von anderen Kitaleitungen unterstützt und beraten. Auf
einer jährlichen Stepke Fachtagung kommen in der Regel alle Fachkräfte und Kitaleitungen sowie die
Fachberatung zum Erfahrungsaustausch zusammen.
Die Fachberatungen sind städtebezogen bzw. regional eingesetzt. Ihre Tätigkeit teilt sich in zwei umfassende
Bereiche:
1. Begleitung: Sie verbindet durch enge und regelmäßige fachliche, entwicklungs - und
organisationsbezogene Begleitung der Kitaleitung, die Mitarbeiter/innen an der Basis in den Kitas mit
dem Träger. Damit sorgt die Fachberatung für die Transparenz der Häuser zum Träger und umgekehrt
und steht der Kitaleitung in allen pädagogischen/ personellen und administrativen Bereichen und in der
Erziehungspartnerschaft mit den Eltern zur Seite.
2. Controlling: Die Fachberatung ist für das Controlling der Stepke Standards sowie die Umsetzung von
aktuellen Absprachen und neuen Verfahren in den Häusern verantwortlich. Bei regelmäßigen Besuchen
20
vor Ort wird dieses Controlling in der Ausübung des Qualitätsmanagements gewährleistet. Im Rahmen
der Qualitätssicherung und -kontrolle erfüllt die Fachberatung folgende Aufgaben: Qualifizierung und
Weiterentwicklung der pädagogischen Praxis der Stepke -KiTas, Organisations - und
Personalentwicklung, Sicherung der Qualitätsstandards und Begleitung bei der Umsetzung von
Innovationen, Mitgestaltung trägerspezifischer Zielsetzungen, Umsetzung gesetzlicher und
betriebswirtschaftlicher Rahmen-bedingungen und Koope ration und Vernetzung in den Städten und
Bundesländern.
Die Fachberatungsleitung vernetzt die regionalen Fachberatungen durch einen regelmäßigen Jour Fixe.
Damit wird der regelmäßige Austausch, die Informationsweitergabe zum und vom Träger und die
Transparenz der Arbeit an den verschiedenen Standorten sicherges tellt. Die regionalen Fachberatungen
führen im 8-wöchigen Rhythmus am jeweiligen Standort Sitzungen durch.
Die Fachberatung ist maßgeblich an der kontinuierlichen Unternehmensentwicklung beteiligt und sichert die
Qualität der Standards an der Basis – in den Häusern. Den Slogan „Richtig gute Kita.“ sehen wir als
Versprechen an die großen und kleinen Menschen im Unternehmen. Dem gerecht zu werden, dient unser
täglicher, persönlicher Einsatz.
Vgl. Anlagen
- Stepke 06_Stepke-Fachberatung-Aufgabenprofil
- Stepke 21_Qualitätssicherung über die Fachberatung
- Stepke_03_Trägerkonzeption_Step Kids Kitas gGmbH, u.a. Abschnitt 5.2.6 Qualität, S. 20 ff.
- Stepke 02_KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas, u.a. Abschnitte
o 1.1 Die Stepke-Säule Qualität, S. 7
o 8. Qualitätssicherung und -entwicklung
6.2.6 Kinderschutz => Siehe Abschnitt 2.3.5 Kinderschutz, Gewaltprävention & Partizipation:
Sicherheit und Rechte aktiv leben
1
Bildung, Betreuung und Förderung für
Kinder von 0 bis 6 Jahren
Trägerkonzeption der Step Kids Kitas gGmbH
Stand: 08/2025
2
Step Kids Kitas gGmbH
Tauentzienstraße 13
10789 Berlin
Stand:
August 2025
Herausgeber:
Step Kids Kitas gGmbH
Tauentzienstraße 13
10789 Berlin
3
Inhalt
1 Leitbild und Organisationsstruktur der Step Kids Kitas gGmbH .................................................. 5
1.1 Leitbild ......................................................................................................................................... 5
1.2 Organisationsstruktur .................................................................................................................. 5
2 Träger der Einrichtungen ............................................................................................................. 6
2.1 Öffnungszeiten ............................................................................................................................ 6
2.2 Gruppengröße und Fachkraftschlüssel ........................................................................................ 7
2.3 Aufnahmekriterien ...................................................................................................................... 7
2.4 Zusammenarbeit mit dem Träger................................................................................................ 7
3 Rolle und Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte .................................................................... 7
3.1 Pädagogisches Personal .............................................................................................................. 7
3.2 Rolle des pädagogischen Fachpersonals ..................................................................................... 8
3.2.1 Berufspraktikant*innen und Auszubildende (PIA) ............................................................ 8
3.2.2 Qualifizierung des pädagogischen Personals .................................................................... 9
3.2.2.1 Fort-/Weiterbildung .................................................................................................. 9
3.2.2.2 Quereinsteiger .......................................................................................................... 9
4 Ausstattung der KiTas .................................................................................................................. 9
4.1 Sicherheitsstandards ................................................................................................................. 10
4.2 Gesundheitsmanagement ......................................................................................................... 11
5 Ziele der pädagogischen Arbeit ................................................................................................. 11
5.1 Auftrag der KiTa und Bildungsgrundsätze ................................................................................. 11
5.2 Stepke-Säulen ............................................................................................................................ 13
5.2.1 Räume ................................................................................................................................... 13
5.2.2 Ernährung ............................................................................................................................. 15
5.2.3 Sprachen ............................................................................................................................... 16
5.2.4 Natur ..................................................................................................................................... 18
5.2.5 Wasser .................................................................................................................................. 19
5.2.6 Qualität ................................................................................................................................. 20
5.3 Inklusion .................................................................................................................................... 22
5.4 Besondere Zielgruppen ............................................................................................................. 22
5.4.1 Kinder unter drei Jahren .................................................................................................. 22
5.4.2 Übergänge ....................................................................................................................... 23
5.4.2.1 Eingewöhnung ........................................................................................................ 23
5.4.2.2 Übergänge in der KiTa ............................................................................................. 24
5.4.2.3 Übergang von der KiTa in die Schule ...................................................................... 24
5.5 Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern ................................................................... 24
6 Kooperationspartner und sozialräumliche Vernetzung ............................................................ 25
4
7 Öffentlichkeitsarbeit .................................................................................................................. 25
8 Qualitätsmanagement ............................................................................................................... 26
8.1 Controlling ................................................................................................................................. 26
8.2 Qualitätsentwicklung/Evaluation .............................................................................................. 26
8.3 Zufriedenheitsumfragen ............................................................................................................ 26
8.4 Begleitung und Professionalisierung ......................................................................................... 27
8.5 Beschwerdemanagement .......................................................................................................... 27
8.5.1 Eltern ............................................................................................................................... 27
8.5.2 Mitarbeiter*innen ........................................................................................................... 27
8.5.3 Kinder ............................................................................................................................... 27
9 Schutzkonzept ........................................................................................................................... 28
10 Gewaltschutzkonzept ................................................................................................................ 28
11 Impressum ........................................................................................................................................ 28
5
1 Leitbild und Organisationsstruktur der Step Kids Kitas gGmbH
1.1 Leitbild
Stepke ist ein bundesweit tätiger, schnell wachsender und moderner Betreiber von KiTas.
Unser Erfolgskonzept beruht auf unseren Mitarbeiter *innen, die für den hohen Qualitätsstandard
unseres pädagogischen Konzepts stehen.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Bedürfnisse, Interessen und Stärken der Kinder. Wir fördern
ihre individuelle Entwicklung und geben ihnen die Möglichkeit, ihre Persönlichkeit eigenverantwortlich
zu entfalten. Stepke versteht sich als familienergänzende Erziehungs -/Betreuungs- und
Bildungseinrichtung und ermöglicht den Kindern vielfältige Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten. Dabei
werden sie aktiv in Entscheidungen einbezogen und haben Mitbestimmungsrechte.
Stepke steht für eine offene, demokratische und wertschätzende Gemeinschaft. Wir begegnen allen
Menschen mit Respekt, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, körperlichen
oder geistigen Fähigkeiten. Vielfalt bereichert unser Miteinander, u nd wir fördern eine Kultur der
Offenheit, in der sich jede*r sicher und akzeptiert fühlen kann. Diskriminierung in jeglicher Form hat
bei uns keinen Platz – stattdessen setzen wir auf Toleranz, Partizipation und ein achtsames
Miteinander.
Wir schaffen Raum für Naturerfahrungen und Umweltbewusstsein, indem wir die Natur in den Ki Ta-
Alltag integrieren und die Kinder für die Umwelt sensibilisieren. Wir fördern eine wertschätzende und
kooperative Zusammenarbeit im pädagogischen Team und setzen uns für stetige Fort - und
Weiterbildung ein, um die Qualität unserer Arbeit kontinuierlich zu verbessern.
Alle Stepke-KiTas verfügen über ein besonderes Raumkonzept und eine hervorragende technische
Ausstattung. Besondere Merkmale unser es Konzeptes sind vom eigenen Küchenpersonal frisch
gekochtes Essen, gezielte Sprachangebote, Wassergewöhnung sowie Waldtage und -wochen. Je nach
Standort können einzelne Komponenten des Konzeptes variieren.
Stepke als engagierter Arbeitgeber bietet seinen Mitarbeiter *innen eine enge , praxisorientierte
Begleitung in einem sicheren Arbeitsverhältnis mit attraktiven Konditionen.
Darüber hinaus steht für Effizienz, Kompetenz und Sympathie auch bei zukünftigen Projekten.
Den Slogan „Richtig gute KiTa“ sehen wir als Versprechen an die großen und kleinen Menschen im
Unternehmen. Um diesem gerecht zu werden, dient unser täglicher und persönlicher Einsatz.
1.2 Organisationsstruktur
Von unsere n zentral gestützten Verwaltung en in Berlin , Bremen, Leverkusen, Oberhausen und
Wuppertal werden die wichtigsten bürokratischen Aufgaben durchgeführt, z. B. Personalakquise,
Lohnbuchhaltung, Vertragsangelegenheiten für die Eltern1 oder der Zentraleinkauf. Zusätzlich werden
die einzelnen Regionen durch die zuständige (n) Regionalleitung(en) gesteuert, verwaltet und
verantwortet. An den einzelnen Standorten arbeiten die KiTa-Leitungen eng mit de n zuständigen
Regionalleitungen sowie zusätzlich mit der pädagogischen Fachberatung zusammen. Somit kann sich
die KiTa-Leitung vollumfänglich auf die Qualität der pädagogischen Arbeit, der Mitarbeiterführung und
der Weiterentwicklung der KiTa im Sozialraum fokussieren.
Erfahrungen aus der Führung bestehender Einrichtungen helfen neuen Stepke-KiTas vor allem in der
Teambildung. Die KiTa-Leitungen werden tatkräftig von anderen Leitungen im Praxisalltag unterstützt.
1 Eltern: Sorgeberechtigte des Kindes
6
2 Träger der Einrichtungen
Die Step Kids Kitas gGmbH befasst sich nach einem einheitlichen Basiskonzept mit dem Auf - und
Ausbau und dem Betrieb von Familienzentren, Kindertagesstätten und Mobilen Ki Tas in ganz
Deutschland. Stepke versteht sich als Dienstleistungsunternehmen für Familien 2 und ihre Kinder,
Städte, Gemeinden und Unternehmen. Als Betreiber von Kindertagesstätten nimmt Stepke einen
Bildungsauftrag für Kinder im Alter von sechs Wochen bis zum Eintritt in die Grundschule wahr. Unser
pädagogisches Konzept wird kontinuierlich der lokalen Nachfrage und Bedarfssituation angepasst und
dahingehend optimiert. Zusätzlich wird die spezifische KiTa-Konzeption stetig durch die KiTa-Leitungen
weiterentwickelt, entsprechend dem Bedarf in dem Sozialraum, in welchem sich die KiTa befindet.
Seit dem 01. April 2017 gehört Stepke zur AcadeMedia Gruppe. Die AcadeMedia Gruppe ist der größte
private Bildungsanbieter Nordeuropas. Das Unternehmen deckt den gesamten Bildungsweg ab, von
Kindertagesstätten über Schulen bis zu Einrichtungen der Erwachsenenbildung. In Schweden,
Norwegen und Deutschland werden jährlich über 1 97.900 Kinder, Jugendliche und Erwachsene in
mehr als 731 Einrichtungen betreut und ausgebildet. AcadeMedia Deutschland (academedia.de)
betreibt unter den Trägern Espira (espira-kinderbetreuung.de), Kita Luna (Kita-luna.de) und Joki (joki-
kinderbetreuung.de) weitere KiTas in Deutschland, mit denen wir den Aufbau des Unternehmens in
Deutschland gemeinsam gestalten. Die KiTa-Träger stehen in einem konzeptionellen Austausch, um
die Qualität in den KiTas weiterzuentwickeln.
Die Step Kids Kitas gGmbH hat einen , dem jeweiligen Bundesland entsprechend en, eigenen
Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag . Dieser ergänzt und unterstützt die Bildung ,
Erziehung und Betreuung des Kindes in der Familie und soll die Gesamtentwicklung durch
allgemeine und gezielte erzieherische Hilfen und Bildungsangebote fördern. Seine Aufgabe ist es
insbesondere, durch differenzierte Erziehungsarbeit die geistige und körperliche Entwicklung des
Kindes anzuregen, die Gemeinschaftsfähigkeit zu fördern und allen Kindern gleiche
Entwicklungschancen zu bieten.
In den Kindertageseinrichtungen der Step Kids Kitas gGmbH spielen und lernen, erleben und
erfahren, experimentieren und forschen täglich mehrere tausend Kinder in verschiedenen
Einrichtungen – an verschiedenen Standorten in Deutschland – im Alter von null bis sechs Jahren.
Das Kind erhält die Möglichkeit, in einer wertschätzenden und respektvollen Atmosphäre soziales
Verhalten zu erproben, sich als Mensch im Zusammenhang mit anderen zu begreifen, sich
auseinanderzusetzen, Konflikte zu lösen, sich Wissen anzueignen und etwas gemeinsam zu
erleben.
2.1 Öffnungszeiten
Die Step Kids Kitas gGmbH bietet standortbezogen bedarfsgerechte Öffnungszeiten zwischen 06:30
bis 17:30 Uhr an.
Die Schließungszeiten der jeweiligen Einrichtungen werden den Familien frühzeitig schriftlich
mitgeteilt. Alle Informationen können zusätzlich auf unserer Homepage und in den jeweiligen KiTas
nachgelesen werden. Jährliche Familien-, Bedarfs-, und Zufriedenheitsabfragen dienen der
Optimierung der Öffnungszeiten sowie der Konzeptionsanpassung.
2 Familien: Unter dem Begriff „Familie“ verstehen wir alle Familienformen in denen Kindern aufwachsen, wie
Alleinerziehende, Großfamilien, Patchworkfamilien, Regenbogenfamilien, traditionelle Familien , eheähnliche
Gemeinschaft, Pflegefamilie, Adoptivfamilie
7
2.2 Gruppengröße und Fachkraftschlüssel
Die Gruppengrößen und die personelle Ausstattung richten sich nach dem jeweiligen Bundesland,
in welchem sich unsere Einrichtungen befindet. Im Rahmen unserer Möglichkeiten bieten wir eine
besondere Qualität unseres Angebotes durch eine großzügige personelle , räumliche, finanzielle
und sachliche Ausstattung unserer Einrichtungen.
2.3 Aufnahmekriterien
In unseren Einrichtungen werden Kinder aller Nationalitäten und Konfessionen aufgenommen. Bei
der Aufnahme berücksichtigen wir individuelle Voraussetzungen und Lebenslagen von Familien.
Chancengleichheit und das Leben von Inklusion sind uns ein wichtiges Anliegen.
2.4 Zusammenarbeit mit dem Träger
Die Step Kids Kitas gGmbH ist ein bundesweiter Träger von Kindertagesstätten. Die tägliche Arbeit in
unseren KiTas wird gestützt durch eine enge, trägerinterne Vernetzung und mitwachsende Strukturen.
Unsere KiTas sind überregional organisiert und unterstützen sich auf regionaler Ebene und sind auch
überregional organisiert. Um Situationen mit personellen Engpässen vorzubeugen, unterstützen sich
die KiTas gegenseitig. Dadurch werden die gegenseitige Unterstützung , Vernetzung, Zusammenhalt
und der Austausch durchgängig gefördert. S o entstehen zusätzlich immer wieder neue Ideen und
kreative Anregungen für den pädagogischen Alltag.
Zudem findet beispielsweise ein regelmäßiger, wöchentlicher Austausch der KiTa -Leitungen statt, in
dem Informationen, Ideen und Ansätze sowie aktuelle Themen und Handlungsweisen besprochen und
organisiert werden.
Regelmäßige Leitungskonferenzen, Fachtage für KiTa-Leitungen und Fortbildungen innerhalb unserer
Stepke Akademie für alle Mitarbeiter*innen stärken und erweitern das pädagogische Wissen und
Handeln.
Weiterhin unterstützen die Verwaltungsbereiche (wie Vertragsverwaltung, Buchhaltung,
Personalabteilung etc.) unsere KiTas in ihrer täglichen Arbeit. Ein Informationsaustausch und die
Bearbeitung notwendiger Prozesse finden auf kurzen Wegen statt.
Aufgaben des Trägers:
• Verantwortlich für die pädagogische, wirtschaftliche und qualitative Umsetzung der KiTa
• Verantwortlich für die personelle Abdeckung
• Unterstützung der KiTa-Leitung in allen pädagogischen und organisatorischen Bedarfen
• Unterstützung der KiTa, des Teams sowie der KiTa-Leitung im Krisenmanagement
• Bereitstellung aller möglicher Ressourcen für einen erfolgreichen KiTa-Betrieb
3 Rolle und Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte
3.1 Pädagogisches Personal
In unseren Kindertagesstätten setzen wir päd agogische Fachkräfte als auch Ergänzungskräfte sowie
heilpädagogische Kräfte ein, um den vielfältigen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.
8
Die personelle Ausstattung erfolgt nach den jeweiligen Personalverordnungen. Darüber hinaus setzen
wir Springerkräfte ein und arbeiten in enge m Verbund mit naheliegenden anderen S tepke-KiTas und
Personaldienstleistern zusammen, um Personalausfälle abzumildern.
Eine stabile Personalausstattung und zufriedene Mitarbeiter*innen sind die Grundlage für gute
pädagogische Qualität, die wir durch folgende Maßnahmen sicherstellen:
• eigene Recruitingabteilung
• schnelle, effiziente Bewerbungsverfahren, Hospitation
• detaillierte Stellenbeschreibung
• Werbemaßnahmen: Website, Social Media etc.
• Benefits
• Einarbeitungskonzepte für neue Mitarbeiter
• Personalgespräche
• Betriebsausflüge
• Weihnachtsfeiern
• Konzeptionstage
• Inhouse-Schulungen
• kostenlose Weiter- und Fortbildungen
• Führungskräftetraineeprogramm
• Mitarbeiterumfragen
• Vorgesetztenumfragen
• Regenerationstage
3.2 Rolle des pädagogischen Fachpersonals
Alle Mitarbeiter*innen in unseren Einrichtungen sind Ansprechpartner*innen für die Kinder. Die
Haltung des pädagogischen Fachpersonals allen Kindern gegenüber ist geprägt von der
Wertschätzung und Achtung zum Kind unter Berücksichtigung seines individuellen
Entwicklungsstandes. Gemeinsam mit den Familien sorgen wir für das Wohlbefinden der Kinder
und stützen uns auf eine gegenseitige Vertrauensbasis. Unsere Mitarbeiter*innen haben eine
umfangreiche pädagogische Ausbildung absolviert und erleben die Step Kids Ki tas gGmbH als
familienergänzende Einrichtung.
Die pädagogischen Mitarbeiter*innen sehen die Kinder als aktive und kreative Gestalter *innen
ihrer Entwicklung, deren Selbstgestaltungsprozess sie begleiten und unterstützen. Sie stärken die
Kinder und unterstützen ihr Selbstbewusstsein, sodass sie sich in ihrer Individualität erleben
können und lernen , Akzeptanz, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft für andere Menschen zu
entwickeln.
Die jeweiligen Teams identifizieren sich mit den Aufgaben und Zielen der Step Kids Ki tas gGmbH
und wirken an der kontinuierlichen Weiterentwicklung unseres Aufgabenprofils mit. Dazu ist eine
laufende Weiterqualifizierung in Form von Aus -, Fort - bzw. Weiterbildung und Evaluation
unerlässlich. Diese wird kontinuierlich angeboten, unterstützt und erweitert.
3.2.1 Berufspraktikant*innen und Auszubildende (PIA)
Als anerkannter Ausbildungsträger bieten wir Vor - bzw. Berufspraktikant*innen oder
Schülerpraktikant*innen sowie Schnupper - und Blockpraktikant*innen unterschiedlicher
Schulträger die Möglichkeit, in unseren Einrichtungen mitzuarbeiten. Hierbei ist es uns wichtig,
dass die Auszubildenden besonders eng begleitet, vorbereitet und in die Praxis integriert werden.
9
3.2.2 Qualifizierung des pädagogischen Personals
3.2.2.1 Fort-/Weiterbildung
Jede*r pädagogische Mitarbeiter*in hat das Recht , an pädagogischen Fortbildungen teilzunehmen
oder Bildungsurlaub zu beantragen. Zur internen Fortbildung können in unregelmäßigen Abständen
KiTa-interne Schulungen in den KiTas und/oder Online -/Präsenzseminare und Schulungen besucht
werden.
Stepke betreibt eine eigene Akademie, um eine hohe fachliche Qualität der pädagogischen Arbeit im
Unternehmen zu sichern und interne und externe Mitarbeiter*innen und Interessierte fort - und
weiterzubilden. Die Teilnahme an den Weiterbildungsangeboten ist für Stepke-Mitarbeiter*innen
kostenlos, die Kosten übernimmt der Träger. Das Angebot der Akademie basiert auf Interessen und
Bedürfnissen unserer pädagogischen Mitarbeiter*innen, welche unter anderem durch die jährliche
Mitarbeiterumfrage abgefragt werden. Unsere pädagogischen Mitarbeiter*innen erhalten hierdurch
fruchtbare Impulse für ihre Kreativität sowie mehr Sicherheit und Struktur für den KiTa-Alltag. Unsere
Expert*innen vermitteln umfangreiches Praxiswissen und beantworten gern e individuelle Fragen. So
integrieren wir das Gelernte unmittelbar in die pädagogische Praxis.
Die Stepke Akademie bietet Impulse und nützliche Übungen für die pädagogische Praxis, einen
kreativen Austausch, Führungskräftetraining s, individuelles Coaching und ein Traineeprogramm zur
Entwicklung des Führungsnachwuchses. Hierbei werden die Ressourcen der Mitarbeiter*innen
aktiviert und entwickelt, die se stärkenorientiert gefördert und eine hohe Qualität in der Umsetzung
des pädagogischen Konzepts gesichert und erreicht.
3.2.2.2 Quereinsteiger
Mitarbeiter*innen können sich bei Erfüllung der von den jeweiligen Bundesländern erforderlichen
Anforderungen in der Stepke Akademie für einen Quereinstieg und Weiterentwicklung anmelden
und fortbilden.
4 Ausstattung der KiTas
Bewegungsfreiräume, -herausforderungen und -anregungen sind die entscheidenden Faktoren
frühkindlichen Lernens. Die Gestaltung der Räume mit entsprechender Materialvielfalt in unseren
Einrichtungen ist für die Unterstützung der Selbsttätigkeit und Selbstbildungsprozesse von großer
Bedeutung. Kinder brauchen Orientierung und erhalten bei uns klar definie rte Bereiche. Unsere
Räume sind übersichtlich strukturiert und gestaltet, auf Eigenaktivität und Partizipation
ausgerichtet, mit sensorisch anregenden Materialien ausgestattet und eine Einladung, die Welt zu
erkunden.
Unser Raumkonzept berücksichtigt folgende Bedürfnisse unter Einbezug des jeweiligen
Bildungsplans des Landes:
• Entspannung: Ruhe, Rückzug, Geborgenheit
• Bewegung /Außengelände : Toben, Tanzen, Klettern
• Pflege: Wickeln und Waschen
• Schlafen: Ausruhen, Stille erleben
• Ernährung: Essen und Trinken
• Gestalten und Basteln : Knete, Ton, Holz, Papier,
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• Lesen: Bilderbücher schauen, Vorlesen
• Musik: Rhythmik, Klangspiele, Singen, Klatschen
• Spielen: Rollen- und Puppenspiel und Gesellschaftsspiele
• Experimentieren/Forschen/mathematische Frühbildung: Konstruieren und Bauen
• Natur-kulturelle Umwelt
Unsere Wickelbereiche sind so konzipiert, dass sie die Intimität der Kinder berücksichtigen. Sie sind
mit einer teilweise ausziehbaren Treppe ausgestattet und laden zum selbstständigen Erklimmen
ein. Eine Wasch möglichkeit (Babybecken) ist unmittelbar angrenzend und mit Pflegeutensilien
ausgestattet.
Unterschiedlich große Kinder -WCs im Sanitärbereich , darunter auch eine behindertengerechte
Kabine, lassen Kinder n bei der Pflege - und Sauberkeitserziehung genügend Freiraum , sich
auszuprobieren und unterstützen das Körperbewusstsein. Im Sanitärraum befindet sich teilweise
ein Ablauf im Boden, sodass Wasser - oder Schaumexperimente ohne großen Aufwand für Kinder
möglich sind. Unsere Waschrinnen und Waschbecken sind mit Überlaufvorrichtungen, Armaturen
und Wandspiegeln ausgestattet.
Unsere Schlaf - und Ruheräume zeichnen sich dadurch aus , dass das Licht zu dimmen ist, das
Farbkonzept Ruhe ausstrahlt, jedes Kind seinen individuellen Schlafplatz hat und dass sie in einem
ruhigen, eigenen und ungestörten Bereich innerhalb der KiTa gelegen sind. Die Räume sind mit
Teppich und Abdunkelungsmöglichkeiten ausgestattet und können natürlich belüftet sowie
ebenerdig entflüchtet (U3) werden.
Neben den separaten Schlaf - und Ruheräumen gibt es großzügige Gruppen - und
Differenzierungsräume, die mit unseren üblichen Standards wie Spiegelwänden, Snoez elen-
Effekten und Rückzugsorten durch kleine Höhlen und Nischen sowie Podestlandschaften
ausgestattet sind.
Wir legen sehr viel Wert darauf, in allen Stepke-KiTas den Kindern und Familien den gleichen
beliebten Standard zu bieten. Es können sich aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen
in den einzelnen Bundesländern kleinere Abweichungen ergeben.
Insgesamt stehen den Kindern – nach den neuesten Richtlinien und Vorgaben der
Landesjugendämter – ausreichend Räumlichkeiten für eine optimale Entwicklung zu r Verfügung.
Die direkt angrenzenden Außenspielbereiche unserer Kindertageseinrichtungen sind mit
Spielgeräten für jedes Alter entsprechend ausgestattet und genauso vielfältig und anregend für die
Kinder wie die Innenräume, sodass die Kinder auch hier ihrem Alter, ih ren Bedürfnissen und
Interessen entsprechend gefördert werden und gestalten können.
Es werden Bereiche mit unterschiedlichen Materialien wie Sand und Rasen sowie befestigte
Bereiche für unterschiedliche Aktivitäten angeboten. Zusätzlich können die Kinder verschiedene
Materialien wie u.a. Rindenmulch, Kieselsteine in dafür vorgesehenen Sinnespfaden/Bereichen
erleben. Es gibt Erhebungen und Hügel, Wege zum Befahren mit Fahrzeugen oder Schubkarren,
Kletterbereiche aus Baumstämmen, Schaukeln und Wippen, kleine Nutz - oder Hochbeete,
Kräuterspiralen oder Wildwuchs -Wiesen u. Ä. Unsere Wasser -, Matsch - und Sandplätze
ermöglichen den Kindern , mit Wasser und Sand zu spielen und laden zum Experimentieren mit
unterschiedlichen Materialien und Gefäßen ein.
4.1 Sicherheitsstandards
In allen Stepke-KiTas sind folgende Sicherheitskriterien erfüllt:
• Sicherheitsbeauftragte für jede Einrichtung
• Schulungen für die Sicherheitsbeauftragten
• Sicherheitsprüfung der Außenspielgeräte/Gelände durch fachlich geschultes Personal/TÜV
11
• tägliche Kontrolle des Außengeländes
• mehrere Ersthelfer*innen in jeder Einrichtung
• Erste-Hilfe-Schulungen und regelmäßige Auffrischungen für die Beschäftigten
• Brandschutzkontrollen
• Brandschutzunterweisungen für alle Mitarbeiter*innen, praktisch und theoretisch
• Alarmübungen in den Einrichtungen
4.2 Gesundheitsmanagement
In allen Stepke-KiTas erfüllen wir folgende Gesundheitsstandards:
• In allen Gebäuden und Außenbereichen herrscht absolutes Rauchverbot.
• Schallschutzmaßnahmen werden in den Einrichtungen umgesetzt.
• Betriebsärztliche Untersuchungen sind gewährleistet.
• Für pädagogische Mitarbeiter*innen werden ausreichend ergonomische Erzieherstühle zur
Verfügung gestellt.
• Interne und externe Fortbildungsangebote zum Thema Gesundheit werden angeboten.
• Team- und Einzelsupervisionen sind nach Bedarf möglich.
• Bedarfsorientiert werden alternative Einsatzmöglichkeiten für gesundheitlich Beeinträchtigte
innerhalb des Trägers gesucht.
• Die Beschäftigten haben die Möglichkeit, gesundheitsfördernde Angebote zu nutzen.
5 Ziele der pädagogischen Arbeit
5.1 Auftrag der KiTa und Bildungsgrundsätze
Unsere situations - und stärkenorientierte pädagogische Arbeit stellt das Kind und seine
Entwicklung in den Mittelpunkt. In diese fließen wesentliche Elemente der Reggio-Pädagogik ein.
Kindern begegnen wir auf Augenhöhe und sehen sie als Konstrukteur *innen ihrer eigenen
individuellen Entwicklung. Wir sehen es als unsere Aufgabe, die natürliche Freude der Kinder am
Entdecken und Erkunden zu fördern.
Anregungsreich gestaltete Räume bieten den Kindern die Möglichkeit, sich mit Neugier die Welt
und das Wissen zu erschließen. Sie laden zum Forschen, sich Ausprobieren und Gestalten ein. Dabei
achten wir auf eine Balance zwischen Reizvielfalt und Struktur. Das regelmäßige Austauschen von
Spielmaterial bietet den Kindern immer wieder neue Impulse.
Seit dem 01. Januar 2012 regelt das Bundeskinderschutzgesetz (BKi SchG) in der pädagogischen
Arbeit die verbindliche Beteiligung von Kindern bei allen Belangen und Entscheidungen, die sie
konkret betreffen.
In unserer pädagogischen Praxis wird ein Umfeld geschaffen, in dem Beteiligung von Kindern aller
Altersklassen ausdrücklich erwünscht und von den pädagogischen Mitarbeiter*innen pädagogisch
unterstützt und angeregt wird. Bei der Planung gemeinsamer Projekte und in Gesprächskreisen
bieten wir den Kindern das Recht auf freie Meinungsäußerung, damit sie sich aktiv an
Entscheidungen und Entwicklungen in ihrer KiTa beteiligen und frühzeitig lernen, Verantwortung zu
übernehmen.
Wir nehmen unsere besondere Verantwortung wahr, Kinder ganzheitlich zu fördern und ihnen die
12
volle Teilhabe an allen Bildungsmöglichkeiten zu ermöglichen und die Selbstwirksamkeit zu
unterstützen.
Dabei ermutigen wir Kinder , sich – unabhängig von ihrem Alter – am Tagesablauf und den
dazugehörigen Prozessen nach ihren Entwicklungspotenzialen aktiv zu beteiligen.
Durch Teilhabe, Mitwirkung, Mitbestimmung und Selbstbestimmung erleben Kinder in unseren
Einrichtungen tagtäglich Partizipation. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass die Kinder
eigenständig Einfluss auf die Tages - oder Projektgestaltung haben, selbstb estimmt entscheiden
können, wo sie sich in der Gruppe einbringen oder an welchen konkreten Angeboten sie teilnehmen
möchten.
Die respektvolle Kommunikation auf Augenhöhe zwischen Kind und Erzieher *innen bildet die
tägliche Grundlage für die Einbindung und Mitbestimmung der Kinder bei allen Entscheidungen.
Dabei erleben die Kinder, wie sie Meinungen frei äußern können, fühlen sich gesehen und erkennen
Konsequenzen ihres Handelns. Damit unterstützen wir di e Wichtigkeit, die Kinder auf ein
selbstbewusstes, eigenverantwortliches Leben in der Gemeinschaft vorzubereiten und ihnen
aufzuzeigen, auf ihre eigenen Potenziale zu vertrauen.
Ein wesentlicher Bestandteil unserer Pädagogik ist die Projektarbeit. Ausgehend von den
Interessen des Kindes gestalten die pädagogischen Mitarbeiter *innen Angebote und
Lernumgebungen und organisieren gruppenübergreifende Aktivitäten. Der Lebensraum der Kinder
fließt in unsere pädagogische Arbeit ein. Familienmitglieder binden wir gern e als willkommene
Bereicherung in unsere Projektarbeit ein.
Der Grundgedanke und die Elemente der Pädagogik nach Emmi Pikler finden sich in unserer
pädagogischen Arbeit mit den Jüngsten wieder.
Insbesondere für die jungen Kinder ist die achtsame und beziehungsvolle Pflege von großer
Bedeutung. Signale der Kinder, verbal und nonverbal, werden sensibel wahrgenommen, geachtet
und respektiert.
Die Räume für die Kleinsten bieten durch ihre großzügige Gestaltung die Möglichkeit der freien
Bewegungsentwicklung, des sich Ausprobierens und des Auslotens der eigenen Grenzen.
In unseren ganzheitlichen Bildungsangeboten finden sich alle Bildungsbereiche nach dem
Kinderbildungsgesetz wieder:
• Bewegung
• Körper, Gesundheit und Ernährung
• Sprache und Kommunikation
• Soziale und (inter-)kulturelle Bildung
• Musisch-ästhetische Bildung
• Religion und Ethik, Vielfalt/Diversität
• Mathematische, naturwissenschaftliche und technische Bildung
• Ökologische Bildung
• Umgang mit Medien
Dabei setzen wir unsere pädagogischen Mitarbeiter*innen stärken- und interessenorientiert ein.
13
5.2 Stepke-Säulen
5.2.1 Räume
Unser Raumkonzept lädt die Kinder zum Entdecken, Bewegen, Experimentieren und Ausruhen ein.
Unsere Räume ermöglichen sowohl eine gruppenbezogene als auch eine teiloffene Raumnutzung. Dies
ermöglicht den Kindern, sich entsprechend ihrer Interessen frei zu e ntfalten und aktiv an der
Gestaltung ihrer Umgebung mitzuwirken. Alle Räume sind so gestaltet, dass sie die sechs Säulen
unseres Konzeptes optimal unterstützen und vielfältige Erfahrungs - und Entwicklungsmöglichkeiten
bieten:
• Gruppenräume mit vielfältigen Spiel- und Lernmöglichkeiten
• Nebenräume mit Küchen auf Kinderhöhe für vielfältige und partizipative Angebote
• Bewegungsräume für aktive Bewegungserlebnisse
• Waschräume für Wasch- und Wassererlebnisse
• Differenzierungsräume für individuelles und kreatives Erleben
• Ruhe-/Schlafräume für alle Kinder
• Außenbereiche mit kreativen Spielgeräten und natürlicher Umgebung zum Bewegen,
Entdecken und Erforschen
Partizipation ist ein zentraler Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Die Kinder wählen ihre
Aktivitäten und Spielbereiche selbst aus und profitieren von einer themenorientierten
Raumgestaltung, die auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Unsere Räumlichkeiten sind inklusiv und barrierefrei gestaltet und ermöglichen allen Kindern eine
gleichberechtigte Teilhabe. Flexible, dem pädagogischen Konzept angepasste Möbel schaffen eine
wandelbare Umgebung, in der die Kinder aktiv zur Gestaltung der Räume beitragen können.
Die großzügigen Innenräume werden durch unsere Außenbereiche ergänzt, die als erweiterte Spiel -
und Lernräume verstanden werden. Auf unseren Außengeländen entdecken die Kinder spielerisch die
Natur, sammeln Bewegungserfahrungen und begeben sich auf Abenteuer.
Um eine angenehme und anregende Atmosphäre zu schaffen, setzen wir auf ein harmonisch
abgestimmtes, natürliches Farbkonzept. Zudem fördern wir den Austausch zwischen den Familien
durch gezielt geplante Begegnungsräume oder die vielseitige Nutzung bestehender Räume.
Unsere Räume bieten den Gestaltungsfreiraum, um auf den Sozialraum angepasste pädagogische
Schwerpunkte zu entwickeln. Diese Schwerpunkte können zudem zu verschiedenen Zertifizierungen
unserer KiTas führen z. B. kann die Einrichtung einer Bibliothek bei einer „Sprach -KiTa“ oder das
Anlegen von landwirtschaftlich geprägten Projekten auf dem Außengelände ermöglicht werden.
Raum zum Wachsen – Kreative KiTa-Räume
Unsere KiTa-Räume sind weit mehr als Orte zum Verweilen – sie sind liebevoll gestaltete Wohlfühlorte,
die Kinder ermutigen, neugierig zu sein, sich zu entfalten und die Welt um sich herum zu entdecken.
Unser durchdachtes Raumkonzept ermöglicht es den Kindern, sowohl in ihren Gruppenräumen als
auch in gruppenübergreifenden Räumen und Angeboten ihre KiTa-Welt nach eigenen Interessen und
Bedürfnissen zu erkunden und mitzugestalten.
Unsere KiTas verfügen über zentrale Garderoben, die den Kindern einen festen Platz für ihre Jacken
und Schuhe bieten. Eigentumsfächer ermöglichen es jedem Kind, persönliche Gegenstände sicher
aufzubewahren. Die Sanitärräume und Wickelbereiche ermöglichen eine liebevolle und hygienische
Pflege sowie vielfältige Erfahrungen mit dem Element Wasser . Zudem sind unsere Einrichtungen als
schuhfreie Zone konzipiert, um eine saubere und gemütliche Umgebung zu schaffen, in der sich die
Kinder frei und ungestört bewegen können.
Unsere Kinderküchen sind auf Augenhöhe der Kinder konzipiert, sodass sie aktiv an der Zubereitung
von Speisen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeiten partizipieren können.
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Vielfältige Raumkonzepte für individuelle Entwicklung
In unseren Gruppenräumen finden die Kinder eine vertraute Umgebung, die Geborgenheit
vermittelt, ihre Neugier weckt und ihre Fantasie anregt. Darüber hinaus bieten wir eine Vielzahl an
Differenzierungsräumen mit verschiedenen Schwerpunkten, darunter beispielsweise:
• Werkräume/Kunstateliers für kreatives Gestalten
• Snoezel-Räume zur Sinnesförderung und Entspannung
• Wassergewöhnungsräume für spielerisches Erleben von Wasser
• Bewegungsräume zur Förderung der motorischen Entwicklung
Individuelle Rückzugsorte und Ruhebereiche
Für unsere jüngeren Kinder stehen speziell eingerichtete Schlafräume bereit, in die sie sich jederzeit
zurückziehen können. Auch für ältere Kinder gibt es Ruhezonen, die ihren Bedürfnissen gerecht
werden und ihnen Entspannung im Tagesverlauf ermöglichen.
Inspirierende Außenbereiche als Erweiterung der KiTa-Welt
Unsere Außenbereiche sind eine bewusste Erweiterung der Innenräume – sie bieten vielfältige
Spielmöglichkeiten, die zur Bewegung anregen und spannende Abenteuer ermöglichen. Mit
kreativen Spielgeräten, Sandkästen und weitläufigen Rasenflächen gibt es reichlich Platz für freies
Spielen und gemeinsames Entdecken. Die natürliche Umgebung mit Bäumen, Büschen und Blumen
fördert das Naturerleben und lädt zum Forschen ein. Gleichzeitig achten wir auf eine altersgerechte,
sichere Gestaltung, damit alle Kinder unbeschwert spielen und lernen können.
Ästhetische und flexible Raumgestaltung
Ein durchdachtes, harmonisches Farbkonzept schafft eine entwicklungsanregende Atmosphäre.
Flexible Möbel ermöglichen es den Kindern, aktiv an der Raumgestaltung mitzuwirken und die Nutzung
der Räume je nach Aktivität und Bedürfnissen anzupassen. Unsere KiTa-Räume bieten somit die
perfekte Umgebung für ganzheitliches Lernen, kreatives Entfalten und gemeinsames Erleben – einen
Raum zum Wachsen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
• Unsere Räume sind echte Wohlfühlorte für alle Kinder
• Es gibt Gruppenräume, Differenzierungsräume (z. B. Wassergewöhnungsräume, Snoezelen-
Räume, Werkräume, Kunstateliers, Bewegungsräume, ) ansprechende Waschräume und
Küchen auf Kinderhöhe
• Die Räume sind funktional und ästhetisch ansprechend gestaltet, mit einem durchdachten
Farbkonzept und flexiblen Möbeln. Die Möbel passen sich den jeweiligen Bedürfnissen der
Gruppen an
• Unsere Räume ermutigen die Kinder dazu, neugierig zu sein, sich zu entfalten und die Welt um
sich herum zu entdecken
• Gemütliche Schlafräume und Ruhebereiche für das individuelle Ruhe - oder Schlafbedürfnis
aller Kinder
• Die natürliche Umgebung lädt zum Erkunden der Natur ein und fördert die Entwicklung der
Kinder
• Der Außenbereich ist eine Erweiterung der Innenräume und bietet mit kreativen Spielgeräten,
Sandkästen, Spielmaterialien und weitläufigen Rasenflächen ein großes Angebot zum freien
gemeinsamen Entdecken und vielfältigen Erleben für Kinder.
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5.2.2 Ernährung
Wir kochen täglich ausgewogen und frisch, um eine gesunde Ernährung der Kinder zu fördern. Dabei
legen wir besonderen Wert auf eine einladende und ästhetische Tischkultur. Die Kinder werden aktiv
in die Vorbereitungen zum Essen einbezogen wie beim Tischdecken mit Porzellangeschirr, das ihre
Selbstständigkeit unterstützt.
Die Kinder werden partizipativ in die Weiterentwicklung des Speiseplans e inbezogen und haben die
Möglichkeit, über Wunschessen abzustimmen. Darüber hinaus werden die Kinder dazu ermutigt, aktiv
die Essensqualität zu bewerten. Durch regelmäßige Abstimmungen können sie ihre Meinungen äußern
und zur Gestaltung eines kindgerechten Speiseplans beitragen. Die Zubereitung des
Nachmittagssnacks ist als pädagogisches Angebot integriert, sodass die Kinder selbst dabei mitwirken
können. Zudem gibt es regelmäßige Koch - und Backangebote, die das Bewusstsein für gesunde
Ernährung spielerisch stärken.
Die Stepke-Küche bietet täglich ein ausgewogenes Frühstück, ein warmes Mittagessen und einen
gesunden Nachmittagssnack. In jeder Gruppe gibt es eine eigene Trinkbar, durch die den Kindern ein
ganztätiger und selbstständiger Zugang zu Wasser und ungesüßten Tees ermöglicht wird.
Wir bieten stets eine vegetarische Alternative an und verzichten bewusst auf Schweinefleisch. Zudem
berücksichtigen wir individuelle Allergien und Unverträglichkeiten der Kinder.
Zur Unterstützung der Ernährungsbildung pflegen die Kinder gemeinsam u. a. Gemüse- und
Kräuterbeete in der KiTa. Nachhaltigkeit ist uns besonders wichtig – daher setzen wir bevorzugt auf
saisonale und regionale Lebensmittel.
Unsere Säule Ernährung
In unseren KiTas sehen wir es als unsere Verantwortung an, frühzeitig mit der Gesundheits - und
Ernährungsbildung zu beginnen und den Kindern eine gesundheitsfördernde Lebensweise zu
vermitteln. Dabei begleiten wir die Kinder nicht nur auf diesem Weg, sondern schaffen gleichzeitig ein
Bewusstsein für eine gesunde Ernährung. Wir bringen ihnen zudem u. a. den korrekten Umgang mit
Lebensmitteln näher.
Unser Ernährungskonzept basiert daher auf einer ausgewogenen, kindgerechten Ernährung mit
frischen und regionalen Produkten, die die geistige und körperliche Entwicklung der Kinder fördert.
Zusätzlich unterstützen wir die Kinder bei der Entwicklung positiver Essgewohnheiten und bringen
ihnen eine einladende und ästhetische Tischkultur näher.
#richtigguteernährung in unseren KiTas
Durch die Zusammenarbeit mit lokalen Lieferant *innen ist es uns möglich, saisonale, frische und
qualitativ hochwertige Produkte zu verwenden und den Kindern die Vielseitigkeit der lokalen Küche zu
präsentieren. Dies spiegelt sich auch in unserem s aisonalen Speiseplan wider, der wöchentlich
wechselt. Dabei gibt es pro Wochentag einen variierenden Ernährungsschwerpunkt. Wir
unterscheiden zwischen einem Speiseplan für die Sommermonate un d f ür die Wintermonate. Die
Kinder werden partizipativ in die Gestaltung des Plans einbezogen und stimmen regelmäßig über ihr
Wunschessen ab. Darüber hinaus haben die Kinder die Möglichkeit, aktiv an der Bewertung der
Essensqualität teilzunehmen. Durch regelmäßige Abstimmungen können sie ihre Meinungen äußern
und zur Gestaltung eines kindgerechten Speiseplans beitragen.
Unsere Speisen werden so zubereitet, dass der natürliche Geschmack erhalten bleibt. Dazu verzichten
wir auf zusätzliche Süßstoffe und Geschmacksverstärker. W ir verwenden zudem V ollkornprodukte,
Gemüse, Kräuter, Früchte, natürliche pflanzliche Fette und Milchprodukte. Fleisch, Fisch und Eier
verarbeiten wir nur in geringen Mengen. Ebenfalls verwenden wir bei der Zubereitung unserer
Gerichte wenig Zucker und Salz. Backwaren wie Brote, Gebäck und Kuchen stellen wir in unseren
Stepke-Küchen selbst her. In unseren KiTas stehen den Kindern jederzeit Getränke wie stilles Wasser
sowie ungesüßte Früchte - und Kräutertees zur Verfügung, um entsprechend dem eigenen
Durstempfinden zu trinken.
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Essgewohnheiten und Tischkultur in unseren KiTas
Uns ist es sehr wichtig, den Kindern ein positives Esserlebnis zu bieten und sie bei der Entwicklung
gesunder Essgewohnheiten zu unterstützen. In unseren KiTas gibt es daher für alle Kinder vorbereitete
Räume zur Einnahme des Frühstücks, der Mittagsmahlzeit sowie der Snacks in einer ruhigen und
gemütlichen Atmosphäre. Rituale oder bestimmte wiederkehrende Abläufe signalisieren den Kindern
die Essenszeit. Kurz vor Beginn der Mahlzeit kann z. B. ein Gong oder bestimmte Musik erklingen; auch
ein Tischspruch oder ein Lied in deutscher oder englischer Sprache können die Mahlzeiten ankündigen.
Um eine sinnliche und genussvolle Esskultur zu unterstützen, wird der Esstisc h gemeinsam mit den
Kindern gedeckt und dekoriert. Im Sinne einer ganzheitlichen Förderung ist das Handlungsfeld
„Ernährung“ in vielen Bereichen unseres Alltages präsent und fließt in alle Entwicklungsbereiche ein.
Einbindung der Kinder und Familien beim Thema Ernährung
Durch die regelmäßige Zusammenarbeit mit den Kindern und ihren Familien möchten wir ein
Bewusstsein für eine gesunde Ernährung schaffen und sie dazu ermutigen, auch zu Hause gesunde
Mahlzeiten und Snacks zu sich zu nehmen. Durch gemeinsame Koch- und Backaktivitäten lernen die
Kinder, wie sie frische Zutaten verarbeiten und ganz einfach leckere Gerichte zubereiten können.
Dabei nehmen wir grundsätzlich Rücksicht auf besondere Ernährungsbedürfnisse der Kinder, sei es
aufgrund von Allergien, Unverträglichkeiten o. Ä. Dafür sprechen wir uns eng mit den Familien ab und
können so gezielt auf individuelle Bedürfnisse eingehen.
Das Wichtigste auf einen Blick
• Täglich drei frisch zubereitete Mahlzeiten aus der eigenen Stepke -
Küche/Lieferküche/Lieferant*innen (Frühstück, Mittagessen, Snack, ggf. 2. Snack bei einer
Betreuung nach 16:00 Uhr)
• Aktive Beteiligung mit Wunschessen
• Kindgerechtes Porzellangeschirr
• Aktive Beteiligung der Kinder bei der Zubereitung des Nachmittagssnacks
• Wöchentlich wechselnder, saisonaler Speiseplan inkl. variierendem Ernährungsschwerpunkt
pro Wochentag
• Vegetarische Alternative zu Fleisch- und Fischgerichten
• Bereitstellung von frischem, regionalem Obst und Gemüse
• Mind. 40% Bioanteil inkl. Bio-Fleischanteil
• Eigenherstellung von Backwaren (Brote, Gebäck, Kuchen)
• Rücksichtnahme auf individuelle Ernährungsbedürfnisse aufgrund von z. B. Allergien und
Unverträglichkeiten
• Reduzierter Zucker- und Salzgehalt
• Trinkbars in jedem Gruppenraum (stilles Wasser, ungesüßte Früchte- und Kräutertees)
• Erfüllung der Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung
• Gemüse-/Kräuterbeete zur Unterstützung der Ernährungsbildung
5.2.3 Sprachen
Unsere pädagogischen Mitarbeiter*innen fördern bewusst eine alltagsintegrierte,
entwicklungsangemessene Sprachbildung. Dabei setzen wir auf eine sprachanregende Umgebung, die
den Kindern die Freude am Sprechen und Kommunizieren näherbringt. Durch die Verwendung u. a.
von visuellen Hilfsmitteln wie Bildkarten u.a. von Bildkarten machen wir Sprache für alle Kinder
zugänglich und fördern ihre Ausdrucksfähigkeit. In alltäglichen Situationen begleiten wir die Kinder
sprachlich, indem wir altersgerecht und auf Augenhöhe kommunizieren.
Vielfalt in den Sprachbildungsangeboten ist uns besonders wichtig. Wir setzen auf abwechslungsreiche
sprachliche Impulse durch Bücher, Lieder, Rollenspiele und kreative Erzählformen. Der frühe Kontakt
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zu Sprache gehört zu unserem Konzept. Durch gezielte Angebote wie englische Lieder und Geschichten
im Morgenkreis erhalten die Kinder spielerisch erste Einblicke in eine andere Sprache. Dieser
frühzeitige Kontakt fördert nicht nur die sprachliche, sondern auch die kognitive Entwicklung und
stärkt das Interesse sowie das Verständnis für vielfältige Kulturen.
Durch u nsere qualitativ hochwertige Bildungsdokumentation und regelmäßige Beobachtungen
erhalten die Familien und wir wertvolle Rückmeldungen zur Sprachentwicklung der Kinder. In enger
Zusammenarbeit mit Kooperationspartner *innen, wie Logopäd*innen und anderen Fachkräften
gewährleisten wir die individuelle Förderung jedes Kindes.
Sprache – der Schlüssel zur Welt
Die Bildung von Sprach- und Kommunikationsfähigkeiten ist entscheidend für die Entwicklung und den
weiteren Bildungsweg eines jeden Kindes.
In einer sprachanregenden Umgebung und mithilfe verschiedener Materialien fördern wir bei den
Kindern die Freude an Kommunikation und vielfältigen Ausdrucksweisen . Kreativität steht im
Mittelpunkt, wenn Kinder Geschichten erzählen, von Erlebnissen berichten oder ihre Meinung en
äußern.
Unser Ziel in der sprachlichen Bildung ist die Förderung der alltagsintegrierten Sprachbildung, die
Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit und des Wortschatzes. Unser Engagement richtet sich auf
das Bewusstsein und die Freude an Sprache. So entwickeln si ch Kinder zu selbstbewussten und
toleranten Kommunikator*innen.
Um die Sprachbildung zu unterstützen, arbeiten wir in unseren Einrichtungen u.a. mit Piktogrammen
und Fotos. Diese dienen nicht nur zur Orientierung in der Gruppe, sondern ermöglichen es den Kindern
auch, den Tages- oder Wochenablauf visuell zu verfolgen und dadurch Sicherheit zu erlangen. Darüber
hinaus unterstützen Piktogramme die Kommunikation mit den Familien, indem wir in unseren
Schriftstücken vereinfachte Sprache und visuelle Hilfsmittel verwenden. Weitere
Kommunikationsformen, z. B. Gebärdensprache, werden situationsorientiert eingesetzt.
Ergänzend nutzen wir das Metacom-System als Sprachunterstützung. Dies ermöglicht den Kindern,
individuelle Kommunikationsbarrieren zu überwinden , und fördert sowohl ihre Unabhängigkeit als
auch ihre soziale Interaktion.
Durch Sprache kulturelle Vielfalt erleben
Sprachliche Bildung ist ein wesentlicher Bestandteil frühkindlicher Förderung. In unseren KiTas nimmt
dabei der Erwerb der deutschen Sprache als Zweit - oder Fremdsprache eine wichtige Rolle ein. Wir
legen großen Wert darauf, den Kindern eine optimale Vorbereitung für die Schule und das Leben zu
bieten, was auch den Erwerb der deutschen Sprache einschließt. Durch alltagsintegrierte
Sprachbildung öffnen wir den Kindern den Zugang zur deutschen Sprac he und fördern ein positives
Spracherlebnis in der Gemeinschaft.
Eintauchen in weitere Sprachen
Der frühe Kontakt gegenüber anderen Sprachen fördert nicht nur die kognitive Entwicklung, sondern
auch das Interesse, Verständnis und die Toleranz gegenüber anderen Sprachen und Kulturen. Gezielte
Aktivitäten, wie beispielsweise englische Lieder im Morgenkreis und in englischen Büchern
ermöglichen es den Kindern, spielerisch in die englische Sprache einzutauchen und sich
auszuprobieren.
Das Wichtigste auf einen Blick:
• Wir leben ganzheitliche Sprachbildung und gestalten eine sprachanregende Umgebung
• In vielfältigen Sprachanlässen laden wir die Kinder ein, in die Welt der Sprache einzutauchen
• Eine positive, konstruktive sowie unterstützende Haltung zur Sprache vermittelt Sicherheit
und eine positive Sprachatmosphäre
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• Sprachliche Vielfalt wird in unseren KiTas erlebbar
• Unsere individuelle Sprachbildung erweitert die Sprachkompetenzen von Kindern aller
Altersstufen
• Mit dem frühen Kontakt zur englischen Sprache in verschiedenen Lernsituationen wecken wir
die natürliche Neugierde von Kindern, Sprachen zu entdecken
• Der Einsatz von u. a. Piktogrammen, Fotos, Metacom-Symbolen unterstützt die
Kommunikation mit allen Beteiligten
5.2.4 Natur
In unseren KiTas legen wir großen Wert auf Naturerlebnisse, Umweltschutz und Nachhaltigkeit.
Regelmäßig stattfindende Ausflüge in Naturräume sind ein fester Bestandteil unseres Konzepts.
Bei diesen Ausflügen entdecken die Kinder die heimische Pflanzen- und Tierwelt, beobachten Tiere in
ihrem natürlichen Lebensraum und lernen, welche Bedeutung die Natur für das Leben auf der Erde
hat. Dabei entwickeln sie ein Verständnis für den respektvoll en Umgang mit unserer Umwelt. Zudem
ist uns der Umgang mit Umwelt- und Klimafragen ein großes Anliegen. Einmal jährlich gestalten wir
eine Projektwoche in der Natur. Diese Projektwoche bietet den Kindern die Möglichkeit, ihre Umwelt
auf eine ganz neue Weise zu erleben und eine Verbindung zur Natur aufzubauen.
Förderung von Kreativität und Nachhaltigkeit
Durch den Umgang mit Naturmaterialien entfaltet sich die Kreativität der Kinder, während sie
unterschiedliche Spielideen entwickeln. Ob beim Basteln mit Steinen, Ästen oder Blättern – der direkte
Kontakt mit natürlichen Materialien regt die Fantasie an und fördert das kreative Denken. Das
Gärtnern in unseren KiTas ist eine wertvolle Erweiterung dieser Naturerfahrungen. Hier lernen die
Kinder nicht nur, wie Pflanzen wachsen, sondern entwickeln darüber hinaus ein Bewusstsein für die
Bedeutung der Naturpflege und Nachhaltigkeit.
Nachhaltigkeit und Umweltschutz in der Praxis
Der Umgang mit Umwelt - und Klimafragen ist uns ein großes Anliegen, daher legen wir in unseren
KiTas großen Wert auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Durch Projekte zu Mülltrennung und
Recycling vermitteln wir den Kindern schon früh, wie sie aktiv zum Schutz der Umwelt beitragen
können. Diese Projekte dienen nicht nur dazu, die Umweltbelastung zu reduzieren, sondern auch dazu,
den Kindern ein Bewusstsein für ihre Umwelt zu vermitteln und sie zu aktiven Gestalter *innen einer
nachhaltigen Zukunft zu machen. Regelmäßige Flohmärkte in unseren KiTas bieten zudem eine
Möglichkeit, nachhaltig mit Ressourcen umzugehen und ein Bewusstsein für Wiederverwendung und
Upcycling zu fördern.
Naturerlebnisse außerhalb der KiTa und auf dem Außengelände
Regelmäßig verbringen wir Zeit außerhalb der KiTa, um den Kindern neue Naturerfahrungen zu
ermöglichen. Ob im Wald oder bei der Entdeckung eines neuen Parks – Ausflüge vertiefen das Wissen
und die Wertschätzung für die Natur. Zudem nutzen die Kinder unser Außengelände täglich, um die
Natur hautnah zu erleben und ihre motorischen sowie sozialen Fähigkeiten in angeleiteten und
begleiteten Aktivitäten weiterzuentwickeln.
Reflexion und kreative Weiterarbeit
Das Erlebte und Gefundene während der Naturerfahrungen wird in der KiTa gemeinsam reflektiert und
weiter erforscht. Die Kinder haben dadurch die Möglichkeit, ihre Erlebnisse untereinander und mit
anderen zu teilen und zu verarbeiten – sei es durch Zeichnungen, Gespräche oder kreative Projekte.
Diese Reflexion fördert das Bewusstsein für die Bedeutung der Natur und die Entwicklung eines
respektvollen Umgangs mit unserer Umwelt.
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Das Wichtigste im Überblick:
• Tägliche Naturerfahrungen auf dem Außengelände
• Kinder erkunden die heimische Pflanzen - und Tierwelt an Naturtagen und in Projektwochen
und sammeln so vielfältige Naturerfahrungen
• Bei allen Wetterbedingungen entwickeln sie einen achtsamen und respektvollen Umgang mit
der Natur
• In der KiTa wird Gefundenes und Entdecktes gemeinsam reflektiert und weiter erforscht, um
das Verständnis zu vertiefen
• Kinder entwickeln vielfältige Spielideen mit Natur, entfalten ihre Kreativität und stärken ihre Verbindung
zur Natur
• Das Gärtnern in den KiTas ergänzt die Naturerfahrung und sensibilisiert für Umweltschutz und
Nachhaltigkeit
• Durch v erschiedene Projekte zu Themen wie Mülltrennung und Recycling werden der
Umweltschutz und die Nachhaltigkeit unterstützt
5.2.5 Wasser
Durch spielerische Wassergewöhnung stärken wir das Körperbewusstsein der Kinder und ermöglichen
ihnen, das Element Wasser mit all seinen spannenden Eigenschaften zu erleben. In vielfältigen
Experimenten sammeln sie erste naturwissenschaftliche Erfahrungen, z. B. durch das Umfüllen von
Wasser in verschiedene Gefäße, das Erkunden von Gewichten und Materialeigenschaften oder das
Wahrnehmen unterschiedlicher Temperaturen und Geräusche.
Unser pädagogisches Ziel ist es, den Kindern die Freude und die positiven Erfahrungen mit Wasser
ganzheitlich zu er möglichen und sie auf spätere Erfahrungen im Schwimmbad oder beim
Schwimmenlernen vorzubereiten. Dies geschieht z. B. durch gezielte Wasserspiele – sowohl drinnen
als auch draußen – mit Planschbecken, Wasserwannen oder durch kreative Spielangebote wie
Matschküchen und Wasserläufe.
Zur zusätzlichen Motivation können die Kinder in ihrem „Wasser-Pass“ Stempel sammeln. Die Stempel
erhalten sie für das Ausprobieren bestimmter Aktivitäten oder Erlebnisse, die ihre Wassererfahrungen
spielerisch festigen und ihr Selbstvertrauen stärken.
Spielerische Wassergewöhnung – Entdecken und Forschen mit Spaß
Spielerische Wassergewöhnung ist unser pädagogischer Ansatz, der den Kindern durch gezielte
Wasserspiele und Experimente eine positive und angstfreie Erfahrung mit dem Element Wasser
ermöglicht. Dabei steht die Förderung des Körperbewusstseins im Mittelpunkt, indem Kinder Wasser
in seinen unterschiedlichen Eigenschaften – wie Temperatur, Klang und Materialverhalten – erkunden.
Durch kreative Aktivitäten, z. B. in Planschbecken, Wasserwannen oder Matschküchen, sammeln sie
erste naturwissenschaftliche Erkenntnisse und entwickeln ein sicheres Gefühl im Umgang mit Wasser.
Alle Kinder an Bord
Wasseraktivitäten bieten intensive soziale Interaktionen, stärken soziale Bindungen, schaffen
gemeinsame Erlebnisse sowie Spaß und festigen das Gemeinschaftsgefühl.
In unseren Wassergewöhnungsräumen, Waschräumen oder auf dem Außengelände erfahren die
Kinder im Kontakt mit Wasser ein hohes Maß an Teamwork und Gemeinschaft , z. B. beim
gemeinsamen Bau von Wasserläufen. Kinder erleben sich in unterschiedlichen Rollen , realisieren
zusammen Ideen und experimentieren mit diversen Problemlösungswegen. Sie übernehmen
Verantwortung in verschiedenen Aufgaben und üben, sich auszudrücken und zuzuhören.
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Die Wassergewöhnung in unseren KiTas ermöglicht den Kindern – durch spielerische und
altersgerechte Angebote – den ersten Kontakt zu Wasser aufzubauen, das Element in all seinen
Facetten kennenzulernen, mögliche Ängste abzubauen sowie motorische und kognitive Fähigkeiten zu
entwickeln.
Der Wasser-Pass dient als motivierendes Instrument zur Dokumentation von individuellen
Fortschritten.
• Kindzentrierter Ansatz: Jedes Kind entdeckt Wasser in seinem eigenen Tempo
• Ganzheitliches Lernen: Wasser wird durch Bewegung, Spiel, Forschen und Experimentieren
erlebt
• Freude und Sicherheit: Spielerische Annäherung ohne Leistungsdruck
• Selbstständigkeit und Selbstvertrauen : Kinder werden ermutigt, eigene Erfahrungen zu
sammeln
• Fortschritt festhalten: Nach jeder Aktivität bekommt das Kind einen Stempel oder Sticker im
Wasserpass.
• Austausch mit den Kindern: „Was hast du heute entdeckt?“, „Wie fühlt sich Wasser an?“
• Feierlicher Abschluss: Am Ende erhalten die Kinder ihr Wasser-Abzeichen
Der Wasser-Pass bietet eine strukturierte, flexible Möglichkeit, Kinder spielerisch mit Wasser vertraut
zu machen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
• Die Kinder erleben das Element Wasser spielerisch im KiTa-Alltag
• Kinder lernen durch kindgerechte Experimente die Eigenschaften des Wassers und
grundlegende Konzepte der Naturwissenschaft kennen, was ihr Verständnis für die Welt um
sie herum fördert
• Vielseitige Indoor-Aktivitäten in Wassergewöhnungsräumen oder Waschräumen durch z. B.
Planschbecken oder Wasserläufe
• Die Kinder machen Erfahrungen mit dem Element Wasser in Verbindung mit der Natur auf dem
Außengelände oder an Naturtagen durch die Nutzung von u. a. Matschküchen, Pfützen u. v.
m.
• Die Kinder sammeln ihre Wassererfahrungen und -aktivitäten im „Wasserabenteuer-Pass“
• Abhängig vom Standort besteht für Kinder im Vorschulalter während der KiTa -Zeit die
Möglichkeit zum Besuch eines Schwimmbades
5.2.6 Qualität
Wir sichern die Qualität in unseren KiTas durch ein ganzheitliches Qualitätsmanagement, welches
Kinder, Eltern und Mitarbeiter*innen partizipativ einbezieht. Mit der Festsetzung, sowie stetiger
Überprüfung und Weiterentwicklung unserer Qualitätsstandards s tellen wir die Qualität in unseren
Stepke-KiTas sicher. Unsere pädagogische Konzeption dient dabei als Grundlage unseres
pädagogischen Handelns. Jährliche Audits in den KiTas, sowie Eltern - und Mitarbeiterumfragen
unterstützen den ganzheitlichen Qualitätsentwicklungsprozess bei Stepke.
Zur Sicherstellung der pädagogischen Qualität in unseren KiTas tr agen eine enge Begleitung und
regelmäßige Besuche der KiTas durch unsere pädagogischen Fachberatungen vor Ort bei. Unser hoher
Fachberatungsschlüssel ermöglicht eine individuelle Begleitung der Ki Tas mit ihren jeweiligen
pädagogischen Bedarfen.
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Mit unserem transparenten Beschwerdemanagement laden wir Kinder, Mitarbeiter*innen und Eltern
ein, sich jederzeit mit konstruktivem Feedback an uns zu wenden, welches wir als Anlass nehmen,
unsere Qualität stetig zu verbessern.
#richtiggutequalität durch Professionalisierung
Neben der Sicherstellung der Qualität der KiTas mit Hilfe interner Audits und regelmäßiger Besuche
übernimmt das Team der Fachberatungen die Begleitung und Unterstützung der pädagogischen Teams
in der Entwicklung der pädagogischen Qualität durch Expertise und Beratung. Die Fachberatungen
stehen den KiTa -Leitungen dabei in allen pädagogischen und inhaltlichen Bereichen in Form von
bedarfsgerechter Beratung, Hospitationen und Fachtagen zur Verfügung.
Regelmäßig stattfindende Leitungskonferenzen dienen darüber hinaus als Austauschplattform und zur
Vermittlung und Reflexion pädagogischer Themen.
Ergänzt wird dies durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Regionalleitungen
(COO) und Fachberatungen. Im regelmäßigen Austausch mit der Geschäftsführung bearbeiten wir
gemeinsam alle relevanten und aktuellen Themen der Ki Tas und tragen somit zur stetigen
Qualitätsentwicklung bei.
#richtigguteweiterbildung durch unsere Stepke Akademie
Durch die umfangreichen Fortbildungsangebote unserer Stepke Akademie bilden sich unsere
pädagogischen Fachkräfte regelmäßig in den Bereichen Pädagogik, Gesundheitsmanagement,
Persönlichkeit und Beruf weiter. Erweitert wird das Angebot speziell für unsere K iTa-Leitungen in
Themen rund um Führung und Verwaltung. Unterstützend können Supervisionen und Inhouse -
Schulungen in Anspruch genommen werden. Eine regelmäßige Abfrage zu gewünschten und
benötigten Weiterbildungsthemen macht es uns möglich, unser Fort - und Wei terbildungsangebot
individuell auf die Bedarfe unserer KiTas anzupassen.
Mit gezielten Programmen zur Professionalisierung von Fachkräften, wie bspw. der Qualifizierung von
Quereinsteiger*innen, stellen wir uns dem Fachkräftemangel entgegen und sorgen damit für einen
gesicherten Fachkraft-Kind-Schlüssel in unseren KiTas.
#richtiggutesunternehmen
Unsere Unternehmensstruktur bietet eine Vielzahl an Fachabteilungen, welche die Ki Tas mit ihrer
jeweiligen Expertise unterstützen. Unsere Kinderschutzexpert*innen beraten die KiTas individuell und
schulen regelmäßig in Themen rund um den Kinderschutz.
Die Umsetzung unserer Säule „Ernährung“ wird unter anderem durch eine zentrale
Küchenkoordination sichergestellt.
Darüber hinaus werden die KiTa -Leitungen durch verschiedene zentrale Fachbereiche tatkräftig
unterstützt. Diese sorgen im Hintergrund dafür, dass organisatorische, technische und rechtliche
Aufgaben zuverlässig abgedeckt sind. Dadurch bleibt den Leitungen mehr Zeit und Freiraum, die
pädagogische Arbeit vor Ort aktiv zu gestalten und weiterzuentwickeln.
Neue Fachkräfte erhalten bei uns eine vollumfängliche Einarbeitung auf Grundlage unseres
Einarbeitungskonzeptes. Insbesondere Leitungskräfte profitieren auch hier von den Fachabteilungen,
welche die Einarbeitung in die Prozesse und Schnittstellen zwischen KiTa und Fachabteilung selbst
übernehmen.
Das Wichtigste auf einen Blick
• Hoher Fachberatungsschlüssel und enge und vertrauensvolle Begleitung der KiTas durch eine
feste Fachberatung
• Jährliches Audit zur Feststellung und Weiterentwicklung der Qualität in den KiTas
• Jährliche Zufriedenheitsumfragen für Familien & Mitarbeiter*innen als konstruktives
Feedback zur Weiterentwicklung unserer Qualität
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• Transparentes Beschwerdemanagement für Kinder, Familien & Mitarbeiter*innen
• Bedürfnisorientiertes & praxisnahes Akademieprogramm mit Weiterbildungsmöglichkeiten
für alle Mitarbeiter*innen
• Fachabteilungen unterstützen die KiTas mit Expertise und Verwaltungsaufgaben
• Vollumfängliches Einarbeitungskonzept
5.3 Inklusion
In unsere n KiTas leben wir eine Kultur des Miteinanders und der Inklusion, die geprägt ist von
Anerkennung und Wertschätzung der Verschiedenheit und Vielfalt. Wir sind der festen Überzeugung,
dass Kinder und alle Erwachsenen gleichermaßen im Zusammenleben von dieser Vielf alt profitieren
können.
In unserer pädagogischen Praxis wird ein Umfeld geschaffen, indem Beteiligung von Kindern aller
Altersklassen, ihrer Entwicklungsstufen und Interessen ausdrücklich erwünscht und von den
Fachkräften pädagogisch unterstützt und angeregt wird.
Wir nehmen unsere besondere Verantwortung wahr, Kinder ganzheitlich zu fördern und ihnen die
volle Teilhabe an allen Bildungsmöglichkeiten aufzuschließen.
Dabei ermutigen wir Kinder – unabhängig ihres Alters – sich an Abläufen nach ihren
Entwicklungspotenzialen aktiv zu beteiligen.
Durch Teilhabe, Mitwirkung, Mitbestimmung und Selbstbestimmung erleben Kinder in unseren
Einrichtungen tagtäglich Partizipation. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass die Kinder
eigenständig Einfluss auf die Tages - oder Projektgestaltung haben, selbstb estimmt entscheiden
können, wo sie sich in der Gruppe einbringen oder an welchen konkreten Angeboten sie teilnehmen
möchten.
Regelmäßige Teamsitzungen, individuelle Förderpläne, Austausch mit Therapeut*innen und/oder
Ärzt*innen, Frühförderstellen, interne Fachberatungen sowie die Stepke Akademie u. Ä. tragen zu
einem positiven Miteinander und der bestmöglichen Teilhabe und Förderung von Kindern mit
Beeinträchtigungen und/oder Kindern, die von Behinderung bedroht sind, bei.
Hauptaugenmerk liegt auf einer guten Erziehungspartnerschaft mit den Familien, um die Kinder mit
erhöhtem Förderbedarf individuell und bestmöglich zu fördern und zu begleiten. Unser Ziel ist es,
Eltern vertrauensvoll in allen Erziehungsfragen zu beraten, zu unterstützen und im Prozess zu
begleiten. Dabei ist eine gute Zusammenarbeit und Vernetzung mit Kooperationspartner *innen in
einem guten Netzwerk von elementarer Bedeutung.
5.4 Besondere Zielgruppen
5.4.1 Kinder unter drei Jahren
Die pädagogische Arbeit mit Kindern unter drei Jahren bei Stepke ist von besonderer Bedeutung, da
dies eine wichtige Entwicklungsphase für die Kleinkinder ist. Für Kinder unter drei Jahren stehen die
individuellen Bedürfnisse und die frühe Förderung im Mittelpunkt.
Einige Aspekte der pädagogischen Arbeit bei Stepke für Kinder unter drei Jahren sind:
23
1. Bindung und Eingewöhnung: Besonders in dieser Altersgruppe ist eine sichere Bindung an die
Betreuungspersonen von großer Bedeutung. Eine behutsame Eingewöhnungsphase soll den
Übergang von der Familie zur KiTa erleichtern
2. Individuelle Betreuung: Die Bedürfnisse jedes Kindes werden individuell wahrgenommen und
entsprechend darauf eingegangen. Die pädagogischen Mitarbeiter*innen arbeiten eng mit
den Familien zusammen, um die Entwicklung jedes Kindes optimal zu begleiten
3. Spiel- und Bewegungsförderung: Spielen ist die natürliche Art und Weise, wie Kinder lernen
und ihre Umwelt erkunden. Es werden vielfältige Spielmöglichkeiten angeboten, die die
Entwicklung von Motorik, Kreativität und sozialen Fähigkeiten unterstützen
4. Sprachbildung: Die Sprachentwicklung ist in diesem Alter besonders prägend. Die
pädagogischen Mitarbeiter*innen unterstützen die Kinder dabei, ihre sprachlichen
Fähigkeiten zu erweitern und ihre Ausdrucksweise zu fördern
5. Eingehen auf individuelle Entwicklungsphasen: Kinder entwickeln sich in einem
unterschiedlichen Tempo . Die pädagogischen Mitarbeiter*innen berücksichtigen die
individuellen Entwicklungsphasen und gestalten altersentsprechende Angebote
6. Erziehungspartnerschaft: Die Zusammenarbeit mit den Familien ist in der Ki Ta besonders
wichtig. Eltern werden in den Entwicklungsprozess ihrer Kinder einbezogen und erhalten
regelmäßige Informationen über den Entwicklungsstand ihres Kindes
5.4.2 Übergänge
Die Eingewöhnung in die KiTa als besonderer Lebensabschnitt für die Kinder und Familien erfordert
eine intensive Begleitung durch die Bezugspersonen und unsere pädagogischen Mitarbeiter*innen.
Diese neue Situation braucht Zeit, Geduld, Verständnis und feste Tagesabläufe sowie die
Unterstützung durch die begleitende Bezugsperson, um einen gelungenen Bindungsaufbau zwischen
dem Kind und den pädagogischen Mitarbeiter*innen entstehen zu lassen.
Das Vertrauen der Kinder in ihre eigenen Stärken wird durch gelungene Übergänge gefördert.
5.4.2.1 Eingewöhnung
Die Eingewöhnung in eine Kindertageseinrichtung bedeutet eine Herausforderung für die Fähigkeit
des Kindes, sich an eine neue Umgebung anzupassen und Beziehungen zu anderen Erwachsenen und
Kindern aufzubauen. Auch Familien erleben den Start mit dem Beginn einer neuen Lebensphase.
Unter Eingewöhnung verstehen wir die Phase der ersten Wochen, die das Kind in unseren
Kindertageseinrichtungen verbringt. Während dieser Phase kommunizieren wir intensiv mit den
Eltern und gleichen immer wieder die Einschätzung des kindlichen Verhaltens ab. Das Kind bestimmt
das Tempo der Eingewöhnungsphase und deren Abschluss.
Vor Beginn der Eingewöhnung nehmen die Mitarbeiter*innen Kontakt zu den Familien auf und
vereinbaren ein persönliches Gespräch, in welchem ein Austausch über die Inhalte des
Anamnesebogens stattfindet, um Kenntnisse über die Familie und das Kind zu erlangen.
Unsere Einrichtungen gestalten die Eingewöhnung in Anlehnung an das „Berliner Modell“.
Die Kinder haben die Möglichkeit, die jeweilige Einrichtung gemeinsam mit ihren Eltern
kennenzulernen. Sie können die Räumlichkeiten bei diesen ersten Besuchen erkunden und werden
feststellen, dass dies eine neue, aber durchaus interessante Welt ist.
In unserem Eingewöhnungstagebuch werden Besonderheiten, das Verhalten des Kindes während
der Trennung sowie die Entwicklung der Eingewöhnung festgehalten.
24
5.4.2.2 Übergänge in der KiTa
Der Wechsel der Kinder aus dem U3-Bereich in den Ü3-Bereich ist für die Kinder ein besonderer Schritt.
Die Übergänge innerhalb unserer Einrichtungen werden so gestaltet, dass die wechselnden jüngeren
Kinder im Frühjahr beginnen, die Kinder im Ü3 -Bereich regelmäßig zu besuchen. Sie lernen dadurch
die Räume, die Kinder, die Abläufe in der Gruppe und die pädagogischen Fachkräfte kennen.
Gemeinsame Morgenkreise und die Gestaltung gemeinsamer Angebote verstärken den Aufbau einer
Bindung der Kinder zu den für sie neuen pädagogischen Fachkräften.
Für die Eltern der wechselnden Kinder findet ebenfalls im Frühjahr ein gesonderter Elternabend statt,
an welchem sie über alles Wichtige und Wissenswerte informiert werden.
5.4.2.3 Übergang von der KiTa in die Schule
Ein weiterer besonderer Lebensabschnitt für die Kinder und Familien ist der Übergang von der KiTa in
die Grundschule. Das letzte Jahr in der KiTa ist für die Kinder und uns ein ganz besonderes. Durch
regelmäßige Gespräche nehmen die pädagogischen Mitarbeiter*innen die Fragen und Sorgen in Bezug
auf den Wechsel in die Schule wahr und gehen sensibel darauf ein.
Unser Ziel ist es, den Kindern mögliche Ängste zu nehmen und die Vorfreude auf den neuen und
aufregenden Lebensabschnitt zu stärken. Wir machen Kinder stark, indem wir den Kinderrechten einen
festen Platz im Alltag einräumen und Kinder so zu selbstbewusste n und selbstbestimmten Menschen
heranwachsen, welche die Resilienz besitzen, Ihre Schulzeit und die damit verbundenen
Voraussetzungen zu gestalten.
Folgende Kompetenzen werden vertiefend in Projekten bearbeitet:
• sozial-emotionale Entwicklung,
• kognitive Entwicklung,
• mathematische und naturwissenschaftliche Entwicklung,
• Fein- und Grobmotorik,
• Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein,
• Kreativität und interkulturelles Verständnis.
5.5 Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern
Die rechtliche Grundlage für eine gute Bildungs - und Erziehungspartnerschaft bilde n auch bei Step
Kitas gGmbH die UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 5; das Grundgesetz: Artikel 6; das Gesetz zur
Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG): § 1; SGB VIII: § 22 Abs. 2 Punkte 2 und 3, § 22a
Abs. 2; KiBiz NRW: § 2, § 3, § 9 und § 10.
Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten sind die wichtigsten Bezugspersonen für die Kinder. Aus diesem
Grund liegt uns eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Familien sehr am Herzen.
Bewusst verstehen wir uns als familienergänzende Einrichtung, indem wir die Familie als das wichtigste
Erziehungsfeld ansehen. Wir unterstützen die Erziehungsarbeit der Eltern und ergänzen diese. Daher
gestalten wir unsere pädagogische Arbeit für die Elter n in Form von Aushängen, Wochenplänen ,
sprechenden Wänden und Newslettern transparent.
Wir bieten vielfältige Formen der Zusammenarbeit mit Eltern. Hierzu zählen u. a. Elterngespräche und
thematische Elternabende, ebenso gemeinsame Feiern und Arbeitseinsätze. Besondere Aktivitäten,
welche in eine längerfristige Projektplanung der gesamten KiTa eingebunden sind, werden für die
Eltern durch Plakate und Elternbriefe rechtzeitig bekannt gegeben. So wird die pädagogische Arbeit
25
transparent und es werden Ansatzpunkte gegeben, miteinander ins Gespräch zu kommen und das
Leben in unseren Einrichtungen aktiv mitzugestalten. Die pädagogischen Mitarbeiter*innen stehen
täglich in kurzen Tür - und Angelgesprächen zur Verfügung und geben den Eltern/Familien wichtige
Informationen über den Tag der Kinder.
Wir möchten allen Familien – unabhängig von der sozialen Herkunft – gerecht werden und
jeder*jedem die Chance ermöglichen, bei uns – ganz gleich, welcher Nationalität, welchen Geschlechts
und welcher Bildungsgeschichte – ein Teil des „Ganzen“ zu sein und durch uns als KiTa in diesem
Sozialraum unterstützt, beraten und vernetzt zu werden.
Um den gegenseitigen Austausch über den Entwicklungsstand der Kinder abzugleichen, finden
regelmäßige Elterngespräche statt, die sowohl von den Eltern als auch vo n pädagogischen
Mitarbeiter*innen angeregt werden können. Wir betrachten die Anliegen der Erziehungsberechtigten
als einen willkommenen Anlass zur Auseinandersetzung und Selbstreflexion.
6 Kooperationspartner und sozialräumliche Vernetzung
Unsere KiTas/Familienzentren sind ein aktiver Teil der sozialen Infrastruktur des jeweiligen
Sozialraumes. Durch die Kooperation mit den Fachdiensten der Stadt, mit anderen Institutionen und
Initiativen bringen wir die Vernetzung in den Sozialräumen voran.
Kinder lernen über die KiTa hinaus Angebote im S ozialraum kennen. Wir stehen in regelmäßigem
Kontakt mit:
• anderen Kindertageseinrichtungen
• ASD und sozialen Beratungsstellen
• Jugendamt
• Polizei und Feuerwehr
• Gesundheitsamt
• Erziehungsberatungsstellen
• Quartiersentwicklung und Stadtteilkonferenzen
• Grundschulen
• Sprach-/Heilpädagog*innen, Frühförderstellen, Kinderpsycholog*innen,
Kinderärzt*innen, Logopäd*innen usw.
7 Öffentlichkeitsarbeit
Die Step Kids Kitas gGmbH legt Wert auf Transparenz der Arbeit. Dies wird u. a. durch unsere Website,
Social Media, Newsletter, je nach Standort offene Informations-/Tausch- und Bücherschränke,
Veröffentlichungen in Schaukästen im Außenbereich, Aushänge in den jeweiligen Einrichtungen sowie
durch Presseberichte erreicht.
26
8 Qualitätsmanagement
Als Träger von Kindertagestätten sind wir per Gesetz (SGB VIII Dritter Abschnitt §22, 4) verpflichtet, die
Qualität unseres Bildungs- und Betreuungsangebotes sicherzustellen und mit geeigneten
Instrumenten zu evaluieren. Die Bildungsprogramme der Länder dienen dabei als Bezugspunkt einer
objektiven Qualitätsbetrachtung hinsichtlich räumlicher , materieller, struktureller und prozessualer
Qualität. Mit der Festsetzung sowie stetiger Überprüfung und Weiterentwicklung von
Qualitätsstandards und unserer pädagogischen Konzeption als Grundlage unseres pädagogischen
Handelns wird die Qualität in unseren KiTas gesichert.
Das Qualitätsmanagement ist bei der Step Kids Kitas gGmbH zentral durch die gleichnamige Abteilung
„Qualitätsmanagement“ organisiert und setzt sich aus mehreren Elementen zusammen, die der
Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität in unseren KiTas dienen. Für die Sicherstellung der
pädagogischen Qualität vor Ort in den KiTas sind die Fachberatungen zuständig. Sie sind regional tätig
und betreuen jeweils bis zu zwölf KiTas.
8.1 Controlling
Die Fachberatungen sind für das Controlling der Qualitätsstandards in den KiTas verantwortlich. Dies
erfolgt durch Besuche der KiTas in einem Sechs-Wochen Rhythmus.
In monatlichen Grid-Meetings erfolgt ein Austausch über die Qualität in den KiTas gemeinsam mit den
zuständigen Fachberatungen, Regionalleitungen, der Geschäftsführung und der Leitung des
Qualitätsmanagements. Dieses Meeting dient dazu, Handlungsfelder bezüglich der Qualität zu
besprechen und geeignete Maßnahmen festzulegen, zusätzlich wird die kontinuierlichen
Sicherstellung einer Basisqualität in den KiTas gewährleistet. Darüber hinaus findet ein jährliches Audit
in den KiTas statt. Dieses erfolgt mittels der Methodik der Kindergarteneinschätzskala (KES-R), welche
auf trägerspezifische Standards angepasst ist. Das Audit stellt eine Erhebung des Status Quo der
Qualität dar und erlaubt damit einen IST-SOLL-Abgleich in Bezug auf die gesetzten Qualitätsstandards.
Die KES-R dient den Leitungen und den pädagogischen Fachkräften zusätzlich dazu, sich mit den an sie
gestellten Qualitätsanforderungen selbstständig auseinanderzusetzen und das eigene pädagogische
Handeln zu reflektieren. Aus den Ergebnissen des Audits und der Controlling Rundgänge werden
Handlungs- und Entwicklungsfelder abgeleitet, welche der Weiterentwicklung der Qualität dienen.
8.2 Qualitätsentwicklung/Evaluation
Evaluationen stellen eine wesentliche Grundlage für Qualitätsentwicklungsprozesse dar.
Als Ausgangspunkt des Evaluationsprozesses dient die bis dato erreichte Qualität der pädagogischen
Arbeit in den KiTas. Es geht primär um die Verfolgung von Zielen zur kontinuierlichen
Weiterentwicklung der eigenen pädagogischen Arbeit sowie die regelmäßige Überprüfung und
Anpassung der pädagogischen Qualität.
Die im Controlling prozess definierten Handlungs- und Entwicklungsfelder werden im Rahmen der
Qualitätsentwicklung in Begleitung der fachlichen Expertise der Fachberatungen und Bereitstellung
notweniger Ressourcen durch die Regionalleitung bearbeitet.
Unsere Ki Tas im Land Berlin unterliegen der QVTAG und führen verpflichtend jährlich interne
Evaluationen zum Berliner Bildungsprogramm durch. In einem Fünf-Jahres-Zyklus erfolgt darüber
hinaus die externe Evaluation durch eine unabhängige, zertifizierte Organisation.
8.3 Zufriedenheitsumfragen
Einmal jährlich findet eine Zufriedenheitsumfrage für Eltern und Mitarbeiter*innen statt. Die
Ergebnisse und das wertvolle Feedback w erden zum Anlass genommen, die Qualität hinsichtlich der
Eltern- und Mitarbeiterzufriedenheit stetig zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Sowohl Eltern als
27
auch Mitarbeiter *innen werden die Ergebnisse der Umfragen transparent dargestellt und
kommuniziert.
8.4 Begleitung und Professionalisierung
Neben dem Controlling übernimmt das Team der Fachberatungen die Begleitung und Unterstützung
der pädagogischen Teams in der Entwicklung der pädagogischen Qualität durch Expertise und
Beratung. Die Fachberatungen stehen den KiTa -Leitungen dabei in allen pädagogischen und
inhaltlichen Bereichen zur Verfügung.
Regelmäßig stattfindende, themenbezogene Leitungsrunden dienen darüber hinaus als
Austauschplattform und zur Vermittlung und Reflexion pädagogischer Themen für einen partizipativen
Aspekt in Bezug auf Mitgestaltung und Weiterentwicklung von Qualität der pädagogischen Arbeit.
8.5 Beschwerdemanagement
Grundsätzlich werden alle Anliegen von Kindern, Eltern und Mitarbeiter*innen ernst genommen und
mit de n jeweiligen Ansprechpartner *innen lösungsorientiert behandelt. Dabei steht die
Weiterentwicklung der Qualitätssicherung unserer Arbeit im Vordergrund. Bei inhaltlich umfassenden
Anmerkungen sowie sehr persönlichen Themen wird zeitnah ein Termin vereinbart, wobei dem
Gespräch ein geschützter Raum geboten wird.
8.5.1 Eltern
Alle Eltern der Stepke-KiTas haben die Möglichkeit, sich über das in jeder KiTa ausliegende
Beschwerdeformular direkt an die pädagogischen Mitarbeiter*innen ihrer Gruppe zu wenden. Diese
leiten das Formular umgehend an die KiTa-Leitung weiter. Innerhalb von zwei Tagen hält die KiTa-
Leitung Rücksprache mit den Eltern, ggf. wird ein Gesprächstermin vereinbart. Die KiTa-Leitung hat die
Möglichkeit, sich mit der Regionalleitung und/oder der Fachberatung auszutauschen, um
interessenorientiert und zielgerichtet zu handeln.
Beschwerden von Eltern sind für alle Stepke-Mitarbeiter*innen als willkommene, konstruktive Kritik
zu sehen.
Weitere Informationen können der KiTa-Konzeption entnommen werden.
8.5.2 Mitarbeiter*innen
Jede*r Mitarbeiter*in ist ermutigt, Kritik und Beschwerden zu äußern. Als Ansprechpartner*in dient in
erster Linie der*die Vorgesetzte. Auch innerhalb des Teams sind Konflikte und Meinungsunterschiede
in der täglichen Arbeit unvermeidbar. Um Eskalationen zu vermeiden, ist eine offene, positive,
effektive und klare Kommunikation von großer Bedeutung. Eine klare und transparente
Aufgabenverteilung soll der Vorbeugung von Konflikten dienen. Bei entstandenen Konflikten werden
die Beteiligten zunächst motiviert, den Konflikt untereinander zu lösen. Dafür werden ihnen von der
Leitung die benötigte Zeit und der benötigte Raum zur Verfügung gestellt.
8.5.3 Kinder
Die Kinderrechte sind allen unseren Mitarbeiter*innen und Eltern bekannt. Daher ist eine aktive
Beteiligung und Teilhabe im pädagogischen Alltag mitunter die wichtigste Aufgabe in unseren KiTas.
Dies schließt auch Möglichkeiten der Kritik, Beschwerde und Abstimmungsentscheidungen durch
28
Kinder mit ein. Jedes Kind wird ernst genommen und respektiert. Dabei ist für uns von großer
Bedeutung, den Kindern gegenüber glaubwürdig, authentisch und verlässlich aufzutreten. Jede KiTa
hat bei uns die Möglichkeit, bei der Ausgestaltung von Beteiligung ihren eigenen Weg zu gehen und
diesen in der KiTa-Konzeption transparent darzustellen. In Bezug auf das Beschwerdemanagement
gehören das Mitspracherecht der Kinder bei der Festlegung von Regeln , die Transparenz und
Sichtbarkeit von Abläufen und Regelungen im Ki Ta-Alltag sowie die Ermutigung und Anregung der
Kinder zu offener Kritik beispielhaft dazu.
9 Schutzkonzept
Das Schutzkonzept der Step Kids Kitas gGmbH-Einrichtungen dient zur Umsetzung des Schutzauftrages
bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 2 der Vereinbarung zur Wahrnehmung des Kindesschutzauftrages
nach § 8a Abs. 2 SGB VIII.
Unser Schutzkonzept findet sich in einem separaten Dokument wieder.
10 Gewaltschutzkonzept
Unser Gewaltschutzkonzept stellt einen wichtigen und notwen digen Baustein zur Prävention und
Intervention innerhalb des Schutzes von Kindern dar. Die Grundlage für Gewaltschutz ist demnach
einerseits eine Präventionsstrategie, die durch Maßnahmen zur Vermeidung von Gewalt auf Ebene der
Organisation erfolgt. Anderer seits unterstützt unser Gewaltschutzkonzept dabei, Verfahrensabläufe
und Prozesse zu beschreiben, die allen Beteiligten Handlungssicherheit bei Gewaltvorfällen inkl usive
Verdachtsfällen bieten. Eine detaillierte Ausführung zum Thema Gewaltschutz findet sich in unserem
Gewaltschutzkonzept.
11 Impressum
Step Kids Kitas gGmbH
Tauentzienstraße 13
10789 Berlin
Vertreten durch:
die Geschäftsführer Dr. Kurt Berlin und Johannes Nagel
Ansprechpartnerin:
Miriam Coenen
E-Mail: m.coenen@stepke-kitas.de
Urheberrecht
Die durch den Herausgeber erstellten Inhalte der Trägerkonzeption der Step Kids Kitas gGmbH
unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art
der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung des
Herausgebers. Soweit Inhalte der Trägerkonzeption nicht vom Herausgeber erstellt wurden, werden
die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet.
29
Bildrechte
Alle Bildrechte inkl. Grafiken liegen, sofern nicht anders angegeben, bei der Step Kids Kitas gGmbH.
Berlin, August 2025
Diese Trägerkonzeption der Step Kids Kitas gGmbH obliegt der stetigen Überprüfung und
Weiterentwicklung.
Ministerium für Familie, Kinder,
Jugend, Kultur und Sport
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
Step Kids Kitas gGmbH
vertreten durch Herrn
Rechtsanwalt Björn Wengenmeier
Am Friedrichshain 22
10407 Berlin
15 . Dezember 2016
Seite 1 von 2
Aktenzeichen
313-3.6102.5/B
bei Antwort bitte angeben
Gabriele Aabaslama
Telefon 0211 837-2555
Telefax 0211 837-662555
gabriele.aabaslama@mfkjks.nrw.de
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß 75 SGB VIII
Ihr Antrag vom 08.02.2016 auf unbefristete Anerkennung
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Wengenmeier,
nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird gemäß § 75 Achtes Buch Sozialge¬
setzbuch - Kinder und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntma¬
chung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1802),
in Verbindung mit § 25 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes - AG - KJHG - vom 12. Dezember
1990 (GV. NRW. S. 664), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 17. Juni 2014 (GV. NRW. S. 336), der Träger
Step Kids Kitas gemeinnützige GmbH
Sitz: Berlin
(am 15. Dezember 2016)
unbefristet als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 SGB VIII in
Nordrhein-Westfalen anerkannt.
Die vorgelegten Antragsunterlagen sind Gegenstand dieses Beschei¬
des. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anerkennung nach § 25 Abs.
4 AG-KJHG widerrufen oder zurückgenommen werden kann, wenn die
Voraussetzungen nicht Vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen. Ich
bitte, mir jedes Jahr zum Stichtag 31. Dezember bis zum 31. März des
darauf folgenden Jahres einen ausführlichen Bericht über die Angebote
und Arbeit des Trägers vorzulegen.
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 837-02
Telefax 0211 837-2200
poststelle@mf jks.nrw.de
www.mfkjks.nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahn Linien
704, 709, 719
Haltestelle Poststraße
Seite 2 von 2
Künftige Änderungen Ihrer Satzung, den beabsichtigten Wechsel des
Vereinssitzes oder einen Wechsel im Vorstand bitte ich, mir umgehend
mitzuteilen.
Im Auftrag
Step Kids KiTas gGmbH
Tauentzienstr. 13
10789 Berlin
Geschäftsführer: Johannes Nagel, Dr. Kurt Berlin
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Registergericht: Amtsgericht
Charlottenburg, HRB 149735 B
Finanzamt für Körperschaften I, Berlin
Steuernummer: 27/639/01214
Personal
a. Tarifvertrag
Stepke gewährt seinen Beschäftigten eine Vergütung in Anlehnung an den TVöD SuE
und bietet regional-marktübliche Gehälter, welche s ich auch an der Qualifikation und
dem Aufgabenbereich der Mitarbeiter*innen orientieren.
Darüber hinaus bietet Stepke für jede/n Mitarbeiter *in mit mehr als 20
Wochenstunden folgende attraktive Zusatzoptionen, a us denen der Mitarbeiter frei
wählen kann:
1. Ein monatlicher steuerfreier Sachbezug in Höhe von 5 0 € zusätzlich zum Gehalt
in Form von einer Shoppingcard. Es handelt sich dabei um eine Gutscheinkarte, die von
einer Vielzahl von Partnern bundesweit akzeptiert wir d. Diese Shopping Card kann
überall dort eingesetzt wer-den, wo auch eine MaestroCard angenommen wird.
2. Eine Betriebsrentenversicherung über eine private D irektversicherung, diese
wird für den Mit-arbeiter so lange von Stepke mit bespart, bis dieser das Unternehmen
verlässt oder in den Ruhestand geht (maximal bis zum 67. Lebensjahr). Zum
Rentenbeginn erhält man entweder eine lebenslange G arantierente oder eine
einmalige Kapitalabfindung. Die Versicherung bleibt be-stehen und kann privat
weitergeführt werden.
b. Personalentwicklung
Zur Gewinnung qualifizierten Personals sind wir sel bstverständlich auf
unterschiedlichen Online-Job- Plattformen vertreten . Zusätzlich pflegen wir engen
Kontakt mit der Bundesagentur für Arbeit, wodurch wir viele qualifizierte
Step Kids KiTas gGmbH
Tauentzienstr. 13,
10789 Berlin
www.stepke-kitas.de
Step Kids KiTas gGmbH
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Geschäftsführer: Johannes Nagel, Dr. Kurt Berlin
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Registergericht: Amtsgericht
Charlottenburg, HRB 149735 B
Finanzamt für Körperschaften I, Berlin
Steuernummer: 27/639/01214
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermittelt bekomme n. Wir legen bei der
Personalwahl Wert auf Diversität und altersgemischt e Teams. Damit werden
unterschiedliche Kompetenzen gebündelt, wodurch zusa mmen mit einer Vielfalt an
Perspektiven Synergieeffekte entstehen können.
In der Personalgewinnung unterscheidet sich Stepke hauptsächlich durch unser
zentralisiertes, eigens für Stepke entwickeltes Bewe rbersystem. Durch diese
bewerberorientierte Software wird der Bewerbungspro zess zum einem für die
Bewerberin und den Bewerber erleichtert zum anderen so optimiert, dass der gesamte
Bewerbungsprozess maximal einen Monat andauert. Unse r engagiertes Recruiting-
Team sichtet täglich eingehende Bewerbungen, antworten auf diese innerhalb von drei
Tagen und leiten sie zeitgleich direkt an die entsprechenden Häuser weiter.
Zusätzlich bietet Stepke neben Gehaltsoptimierungso ptionen auch unbefristete
Verträge, da uns eine langfristige Bindung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sehr am Herzen liegt. Nur so kann die hohe Qualität in unseren Einrichtungen
gewährleistet werden.
1
STEPKE Fachberatung
1. Auftrag der Fachberatung
Die Abteilung Fachberatung bildet eine zentrale Säule der Qualitätsentwicklung innerhalb
unserer Kitas. Sie unterstützt Träger, Leitungen und Teams dabei, pädagogische Arbeit auf
einem hohen fachlichen Niveau sicherzustellen und kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Als verbindendes Element zwischen den strategischen Vorgaben des Trägers und der
praktischen Umsetzung im Kita-Alltag begleitet die Fachberatung Prozesse, setzt fachliche
Impulse und schafft verlässliche Strukturen für Reflexion, Weiterentwicklung und
Professionalisierung.
Mit einem klaren Blick auf die Bedarfe der Einrichtungen, die gesetzlichen
Rahmenbedingungen sowie aktuelle fachliche Entwicklungen stellt die Abteilung sicher, dass
Bildung, Erziehung und Betreuung in unseren Kitas qualitativ hochwertig, kindgerecht und
zukunftsorientiert gestaltet werden.
Die Fachberatungen der Stepke Kitas sind städte- bzw. regionsbezogen eingesetzt. Eine
Fachberatung betreut in der Regel 10–12 Kitas.
2. Beratung und Professionalisierung
Die Fachberatung übernimmt eine zentrale Brückenfunktion zwischen Träger, Leitungskräften
und Mitarbeitenden. Durch fachlich fundierte, entwicklungsorientierte und
organisationsbezogene Begleitung unterstützt sie Kitas dabei, ihre pädagogische Arbeit
weiterzuentwickeln und professionell auszurichten.
Im Fokus stehen sowohl die Qualifizierung der Teams vor Ort als auch die gemeinsame
Lösung von Herausforderungen und Fragestellungen im pädagogischen Alltag. Die
Fachberatung versteht sich dabei als verlässliche Partnerin, die Prozesse strukturiert
begleitet, Impulse setzt und Reflexionsräume eröffnet.
Instrumente der Beratung und Professionalisierung
• Input zu aktuellen Fachthemen (Inklusion, Bildungsdokumentation,
Qualitätsentwicklung, Übergänge, Partizipation, Kinderrechte)
• Kollegiale Beratung und moderierte Fallbesprechungen
• Individuelle Beratungsgespräche mit Leitung und Team
• Beratung zu Qualifizierungsmaßnahmen (z. B. Familienzentren, Sprach- und
Integrationsprogramme, Profilentwicklung)
• Unterstützung bei der Konzeptionsarbeit
2
• Begleitung von Qualitätsentwicklungsprozessen (intern & extern)
• Fachliche Impulse und Schulungen (Beobachtung, Kommunikation, Resilienz etc.)
• Moderation von Teamtagen, Teamsitzungen und Entwicklungsworkshops
3. Qualitätsmanagement
Die Fachberatung trägt Verantwortung für das Controlling der Stepke-Standards sowie für die
Umsetzung aktueller Absprachen und Verfahren in den Kitas.
Durch regelmäßige Besuche wird dieses Qualitätsmanagement kontinuierlich gewährleistet.
3.1 Audit und Selbstevaluation
• Das jährliche Audit wird durch eine nicht zuständige Fachberatung durchgeführt, um
Objektivität und Transparenz zu sichern.
• Die Selbstevaluation erfolgt kita-intern und wird von der Kitaleitung verantwortet.
• Beide Bausteine bilden die Grundlage für den fachlichen Austausch und die
Weiterentwicklung mit dem Team.
• Maßnahmen aus den Audit-Ergebnissen werden durch die Kitaleitung festgelegt und
umgesetzt.
3.2 Jahreszielplanung
Die Jahreszielplanung entsteht aus einer Kombination der Ergebnisse von Audit und
Selbstevaluation.
Sie wird von der Kitaleitung in enger Abstimmung mit der Regionalleitung formuliert und
bildet die strategische Grundlage für die pädagogische Weiterentwicklung der Einrichtung.
3.3 Regelmäßige Besuche
• Alle sechs Wochen: regulärer Fachberatungsbesuch zur Qualitätssicherung
• Bei Krisen, besonderen Herausforderungen oder Neueröffnungen: engmaschigere
Begleitung
4. Aufgabenübersicht
4.1 Start neuer Leitungen und neuer Kitas
• Einarbeitung neuer Leitungen
• Teilnahme am Elternabend vor Eröffnung
• Vorbereitung und Durchführung des ersten Konzeptionstages
• Qualitätsbegehung zur Eröffnung und zur Erfassung der Startvoraussetzungen
3
• Enges Controlling der pädagogischen Arbeit im ersten Jahr
4.2 Pädagogik und Professionalisierung
• Kontrolle der Umsetzung des Trägerkonzeptes
• Prüfung und Begleitung bei strukturellen Veränderungen (Raumkonzept, Tagesablauf,
Säulen der Pädagogik)
• Weiterentwicklung der Basiskonzeption und der Hauskonzeptionen
• Begleitung bei Zertifizierungen
• Beratung der Kita-Leitung in allen pädagogischen Bereichen
• Unterstützung bei inklusiven Prozessen
• Professionalisierung und Qualifizierung der Kita-Teams
4.3 Qualitätsmanagement (QM)
• Durchführung des jährlichen Audits
• Regelmäßiger Rundgang mit G1-Protokoll
• Auswertung im Jahresreflexionsgespräch zum Thema Audit, Elternevaluation
4.4 Meldungen, Beschwerden und Behördenkontakte
• §47-Meldungen: Meldung erfolgt durch Kitaleitung und RL, Fachberatung wird
informiert
• Begleitung von Terminen mit Jugendämtern und Behörden
• Unterstützung im Beschwerdemanagement
• §8a-Meldungen: Fachberatung wird informiert und ggf. beteiligt
Step Kids KiTas gGmbH
Tauentzienstr. 13
10789 Berlin
Geschäftsführer: Johannes Nagel, Dr. Kurt Berlin
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Registergericht: Amtsgericht
Charlottenburg, HRB 149735 B
Finanzamt für Körperschaften I, Berlin
Steuernummer: 27/639/01214
Personaleinsatz und -entwicklung
Personaleinsatz
Die Auswahl und der Einsatz des pädagogischen Fachp ersonals erfolgt auf der Grundlage der
aktuellen Gesetzlichkeiten (SGB VIII) sowie dazugeh öriger Verordnungen und Vereinbarungen für
Kindertagesstätten des Landes Nordrhein-Westfalen ( KiBiz). Der Einsatz von Leitungspersonal und
Erzieherinnen und Erzieher wird entsprechend den ve rtraglich belegten Plätzen nach Alter,
Betreuungsumfang, Integrationsstatus der Kinder errechnet und vorgehalten. Der Personaleinsatz ist
abhängig von den gewünschten Gruppentypen der Einri chtung und kann daher bei
Gruppentypänderung abweichen.
Personalentwicklung
Zur Gewinnung qualifizierten Personals sind wir sel bstverständlich auf unterschiedlichen Online-
Jobplattformen vertreten. Zusätzlich pflegen wir en gen Kontakt mit der Bundesagentur für Arbeit,
wodurch wir viele qualifizierte Mitarbeiterinnen un d Mitarbeiter vermittelt bekommen. Wir legen
bei der Personalwahl Wert auf Diversität und altersgemischte Teams. Damit werden unterschiedliche
Kompetenzen gebündelt, wodurch zusammen mit einer Vi elfalt an Perspektiven Synergieeffekte
entstehen können.
In der Personalgewinnung unterscheidet sich Stepke hauptsächlich durch unser zentralisiertes,
eigens für Stepke entwickeltes Bewerbersystem. Durch diese bewerberorientierte Software wird der
Bewerbungsprozess zum einem für die Bewerberin und den Bewerber erleichtert zum anderen so
optimiert, dass der gesamte Bewerbungsprozess maximal einen Monat andauert. Unser engagiertes
Recruiting-Team sichtet täglich eingehende Bewerbun gen, antworten auf diese innerhalb von drei
Tagen und leiten sie zeitgleich direkt an die entsprechenden Häuser weiter.
Zusätzlich bietet Stepke neben Gehaltsoptimierungso ptionen auch unbefristete Verträge, da uns
eine langfristige Bindung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr am Herzen liegt. Nur so
kann die hohe Qualität in unseren Einrichtungen gewährleistet werden.
Vergütung
Stepke gewährt seinen Beschäftigten eine Vergütung in Anlehnung an den TVöD SuE und bietet
regional- marktübliche Gehälter, welche sich auch a n der Qualifikation und dem Aufgabenbereich
der Mitarbeiter*innen orientieren.
Step Kids KiTas gGmbH
Tauentzienstr. 13,
10789 Berlin
www.stepke-kitas.de
Step Kids KiTas gGmbH
Tauentzienstr. 13
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Geschäftsführer: Johannes Nagel, Dr. Kurt Berlin
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Registergericht: Amtsgericht
Charlottenburg, HRB 149735 B
Finanzamt für Körperschaften I, Berlin
Steuernummer: 27/639/01214
Darüber hinaus bietet Stepke für jede/n Mitarbeiter*in mit mehr als 20 Wochenstunden folgende
attraktive Zusatzoptionen, aus denen der/die Mitarbeiter*in frei wählen kann:
1. Ein monatlicher steuerfreier Sachbezug in Höhe von 50 € zusätzlich zum Gehalt in Form von
einer Shoppingcard. Es handelt sich dabei um eine G utscheinkarte, die von einer Vielzahl von
Partnern bundesweit akzeptiert wird. Diese Shopping Card kann überall dort eingesetzt
werden, wo auch eine MaestroCard angenommen wird.
2. Fahrtkostenzuschuss zum Deutschlandticket in Höhe von 30 €/p. M. für pädagogische Kräfte
in der KiTa
3. Eine Betriebsrentenversicherung über eine private D irektversicherung, diese wird für den
Mitarbeiter so lange von Stepke mit bespart, bis dieser das Unternehmen verlässt oder in den
Ruhestand geht (maximal bis zum 67. Lebensjahr). Zu m Rentenbeginn erhält man entweder
eine lebenslange Garantierente oder eine einmalige Kapitalabfindung. Die Versicherung bleibt
bestehen und kann privat weitergeführt werden.
4. Die Fortbildungen für alle Stepke-Mitarbeiter*innen sind kostenfrei.
Siehe Anlage Flyer für Personalgewinnung
Workshops für die KiTa Praxis
Unsere pädagogischen Fach- und Führungskräfte sind das „Herz“ unserer KiTas. Deshalb stärken wir
sie in ihrer pädagogischen Aufgabe mit unseren praxisorientierten Workshops und Trainings. Unsere
Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten fruchtbare Impulse für ihre Kreativität sowie mehr
Sicherheit und Struktur für den KiTa Alltag.
Unsere Expert*innen vermitteln umfangreiches Praxisw issen und beantworten gern individuelle
Fragen. So integrieren wir das Gelernte unmittelbar in die pädagogische Praxis.
Siehe Anlage Flyer Akademie
„Stepke – Beschwerdemanagement
Grundsätzlich werden alle Anliegen der Eltern ernst genommen und mit den jeweiligen
Ansprechpartnern lösungsorientiert behandelt. Dabei steht die Weiterentwicklung der
Qualitätssicherung unserer Arbeit im Vordergrund.
Bei inhaltlich umfassenden Anmerkungen, sowie sehr persönlichen Themen wird zeitnah ein Termin
vereinbart, wobei dem Gespräch ein geschützter Raum geboten wird.
Alle Eltern der Stepke Kitas haben die Möglichkeit, sich über das in jeder Kita ausliegende
Beschwerdeformular, direkt an die ErzieherInnen ihrer Gruppe zu wenden. Diese leiten das Formular
umgehend an die Kita-Leitung weiter. Innerhalb von 2 Tagen hält die Kita-Leitung Rücksprache mit den
Eltern, ggf. wird ein Gesprächstermin vereinbart.
Die Kita-Leitung hat die Möglichkeit sich mit der Regionalleitung auszutauschen, um kundenorientiert
und zielgerichtet zu handeln.
Beschwerden von Eltern sind für alle Stepke-Mitarbeiter als willkommene, konstruktive Kritik zu sehen.
Für Anregungen und Kritik steht allen Eltern außerdem die Mailadresse: feedback@stepke-kitas.de
jederzeit zur Verfügung. Die Mails werden innerhalb von 3 Tagen beantwortet.
Beschwerdemanagement im Überblick:
Teamebene – schriftliche Information über die Beschwerde werden entgegengenommen und an die
Kita-Leitung weitergegeben.
Leitungsebene – Die Kita-Leitung gibt den Eltern innerhalb von 2 Tagen eine Rückmeldung. Ggf. wird
ein Gespräch stermin zur Problemlösung vereinbart. Ist die Kita -Leitung nicht im Haus, wird die
Beschwerde sofort an die zuständige Regionalleitung weitergegeben.
Träger – sollte in der Zusammenarbeit zwischen Kita -Leitung und Team und Eltern kein
lösungsorientierter Ansatz im Beschwerdefall gefunden werden können, steht in jedem Fall die
Regionalleitung zur Verfügung.
Bei dieser Vorgehensweise wird sichergestellt, dass Probleme, Beschwerden, Kritikpunkte zeitnah mit
den betreffenden Personen lösungsorientiert, effektiv und effizient herbeizuführen sind.
Übergreifende Themen der Elternschaft werden vom Kita-Ausschuss gesammelt und in gemeinsamen
Sitzungen, bei denen die Kita-Leitung dazu gebeten wird, bearbeitet. Die Klärung von konzeptionellen,
personellen und beitragsrechtlichen Fragen unterliegt dem Kita-Ausschuss.
Der Eingang von schriftlichen Beschwerden per Mail an die Zentrale wird sofort mit einer
Eingangsbestätigung beantwortet. Deren Bearbeitung erfolgt innerhalb von 3 Tagen . Nach ca. 14
Tagen hält die Kita -Leitung Rücksprache über die Zufriedenheit der Eltern über die Lösung der
Beschwerde. Sollte diese noch nicht eindeutig vorliegen, sind weitere Gespräche zu führen, bis eine
weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kita wiederhergestellt ist. Der Träger ist
davon in Kenntnis zu setzen.
„Stepke -
Beschwerdemanagement - Formular
Beschwerdeeingang:
Name: _________________________
Telefon: _________________________
E-Mail: _________________________
Datum: _________________
Uhrzeit: _________________
Übergeben an (Name des Mitarbeiters) ________________________________
o Erstbeschwerde o Folgebeschwerde
Betrifft:
o Konzeption
o Päd. Arbeit mit dem Kind
o Aufsichtspflicht
o Zusammenarbeit mit Eltern
o Hygiene
o Sonstiges
Sachverhalt der Beschwerde: (z.B. Personen, Verhalten, Verfahren, Leistung)
Bearbeitung am: Name:
Terminabsprache / Gespräch:
Ergänzungen:
Kein Abschluss (Begründung)
Nachricht weitergeleitet an
o Fachberatung
o Regionalleitung
o Rechstabteilung
o Elternrat
o Jugendamt
o sonstige
Abschluss:
Datum: ______________________________________________________
Unterschrift Bearbeiter/in ______________________________________________________
Unterschrift Kita-Leitung ______________________________________________________
Anlagen ( z.B. Gesprächsprotokolle, schriftliche Beschwerde)
Stand: November 2020
1
Verpflegungskonzept 1.0
der
Step Kids KiTas gGmbH
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Verpflegungskonzept
Step Kids KiTas gGmbH
(angelehnt an Fit Kids)
1. Unsere KiTa als Lernort für gesundes und genussvolles Essen und Trinken
• 1.1 Ernährung und Gesundheitsförderung
• 1.2. So werden die Mahlzeiten eingenommen
• 1.3. Mitwirkung und Mitsprache der Kinder/ Transparenz
• 1.4. Zusammenarbeit mit Eltern
2. Die Qualität der Essensversorgung
• 2.1. Ausgewogene Mischkost
• 2.2. Altersgemäße Lebensmittel - Verzehrmengen
• 2.3. Auswahl, Qualität und Herkunft der Lebensmittel
• 2.4. Getränke
• 2.5. Frühstück
• 2.6. Mittagsmahlzeit
• 2.7. Brotzeit / Snack / Vesper
3. Besondere Anforderungen an die Essensversorgung
• 3.1. Essensversorgung von Kindern ab dem 1. Lebensjahr
• 3.2. Essensversorgung von Kindern, die eine Diät benötigen
• 3.3. Essensversorgung von Kindern mit religiös und ethisch begründeten Kostformen
• 3.4. Essensversorgung bei Personalengpässen in der KiTa-Küche
• 3.5. Anforderungen an Fremdlieferanten für Mittagsmahlzeiten
• 3.6. Verpflegung bei besonderen Anlässen
4. Struktur-Qualität
• 4.1. Hauswirtschaftliche und pädagogische Mitarbeiter/innen sind ein Team
• 4.2. Anforderungsprofil für hauswirtschaftliches Personal und Küchenhilfen
• 4.3. Speiseräume und Kinderküchen
• 4.4. Anforderungen an Küchenräume und Geräte
• 4.5. Rechtliche Vorschriften für die Speisenzubereitung und Speisenausgabe
5. Hygienepraxis
• Einheitliches HACCP – Konzept der Stepke KiTas
• Einheitlicher Hygieneplan der Stepke KiTas
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1. Unsere KiTa als Lernort für gesundes und genussvolles Essen und Trinken
Das Konzept beschreibt praxisnah die Strukturen und Rahmenbedingungen des
Ernährungsangebotes in unseren Einrichtungen und schließt dabei den
Blick auf die Gesundheitsförderung und die Ernährungspädagogik mit ein.
Essen ist Genuss. Essen ist Lust. Ausgewogene Ernährung soll das Wohlbefinden stärken,
die Gesundheit erhalten, aber auch Spaß machen und die Sinne ansprechen.
Gemeinsames Essen fördert auch das soziale Verhalten. Essen und Trinken bieten
vielfältige Zugänge für unsere Bildungsprozesse und fördert Wissen über Natur, Nahrungsmittel,
ihre Herkunft und ihr Wachsen.
Unseren hauswirtschaftlichen und pädagogischen Mitarbeiter/innen dient das Konzept als
fachliche Orientierung. Eltern können aus der Anwendung des Verpflegungskonzeptes Vertrauen
in die Ernährungsversorgung ihrer Kinder schöpfen.
Für den Träger ist es vor allem auch ein Instrument, die Qualität) im Ernährungsbereich
darzustellen.
1.1. Ernährung und Gesundheitsförderung
„Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an
Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer
Gesundheit zu befähigen. Um ein umfassendes körperliches, seelisches und soziales
Wohlbefinden zu erlangen, ist es notwendig, dass sowohl einzelne als auch Gruppen ihre
Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrne hmen und verwirklichen sowie
ihre Umwelt meistern bzw. sie verändern können.“ Charta der 1. Internationalen Konferenz
zur Gesundheitsförderung, Ottawa, 1986.
Wir möchten die persönlichen und sozialen Ressourcen der Kinder, die sich gesund erhaltend
auswirken, systematisch stärken. Zu diesen Schutzfaktoren gehören Selbstvertrauen,
Selbstbestimmung, Aufbau von Eigenaktivitäten, Verantwortungsgefühl, Genussfähigkeit
und vieles mehr. Die Weichen für Gesundheit und Wohlbefinden werden bereits in frühen
Lebensjahren gestellt.
1.2. So werden die Mahlzeiten bei Stepke eingenommen
Die eigenen Signale für Hunger und Sättigung zu spüren, was und wie viel gegessen wird
selbst bestimmen zu können und mit großer Freude abwechslungsreiche und gesunde
Speisen genießen zu können, sind wichtige ernährungspädagogische Ziele in unseren
Kindertagesstätten.
In unseren Kitas gibt es vorbereitete Räume zur Einnahme von Frühstück und der Brotzeit aller
Kinder und zur Einnahme der Mittagsmahlzeit in einer ruhigen und gemütlichen Atmosphäre.
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Tische und Stühle entsprechen der Körpergröße der Kinder, d.h. sie können beim Essen
ihre Füße flach auf den Boden setzen und die Kinder können ihren Sitzplatz frei wählen. Rituale
oder bestimmte wiederkehrende Abläufe, wie z.B. ein Gong, Musik, kurz vor Beginn des Essens,
ein Tischspruch oder ein Lied, auch in englischer Sprache, signalisieren die Mahlzeiten. Um eine
sinnliche und genussvolle Esskultur zu unterstützen wird der Esstisch gemeinsam mit den Kindern
gedeckt und dekoriert.
Das Ess- und Trinkgeschirr ist größtenteils aus Porzellan oder Glas und ermöglicht den
Kindern Erfahrungen mit zerbrechlichem Material zu machen und die Lebensmittel zu sehen und
zu erkennen. Das Besteck ist in Größe und Form für Kinderhände geeignet. Kannen, Schüsseln
und Auffüllbesteck stehen in ausreichender Anzahl und Größe zur Verfügung und jedes Kind
kann, seinem Entwicklungsstand entsprechend, sein Essen selbst auffüllen und sein Getränk
selbst eingießen.
Während des gemeinsamen Essens regt die pädagogische Fachkraft, die in Vorbildfunktion eine
„pädagogische Portion“ mit den Kindern gemeinsam am Tisch einnimmt, die Neugier der Kinder
für die Speisen an. Bei Tischgesprächen wird mit den Kindern über die Herstellung, die Herkunft,
die Zusammensetzung, den unterschiedlichen Geschmack, den Duft und das Aussehen
gesprochen. Dabei erhalten die Kinder aufmerksame Zuwendung und Ermutigung, auch
unbekannte Speisen zu probieren, ohne jedoch ihre Entscheidungsfreiheit einzuschränken.
Jedes Kind kann selbst entscheiden was und wie viel es isst und Reste auf dem Teller werden
akzeptiert.
Für Kinder, die aufgrund einer Erkrankung oder aus religiösen Gründen eine
besondere Ernährung benötigen, gelten Ausnahmeregelungen.
Der zeitliche Rahmen für unsere Mahlzeiten bietet den Kindern ausreichend Zeit, in ihrem
individuellen Tempo zu essen.
Als Erwachsene sind wir uns bewusst, dass unser Essverhalten von den Kindern beobachtet und
imitiert wird und wir auch dadurch einen großen Einfluss auf die Essgewohnheiten der Kinder
haben.
Essen wird bei uns grundsätzlich nicht zur Belohnung oder Bestrafung eingesetzt.
So gibt es, beispielsweise, für jedes Kind Nachtisch unabhängig davon, ob es die Hauptmahlzeit
eingenommen hat.
Transparenz
Im Eingangsbereich jeder KiTa wird wöchentlich der Menüplan für die Eltern ausgehängt.
Für die Kinder ist dieser auf Kinderhöhe in den entsprechenden Räumen zu finden. Zusätzlich
sind die verschiedenen Komponenten der Menüs einzeln auf einlaminierten Kärtchen
ausgehängt, so dass die Kinder sich selbstständig täglich über ihre Nahrung informieren können.
Die Komponenten sind extra einzeln aufgeführt damit die Köche die Möglichkeit haben
individuell saison- und angebotsbedingt einzelne Lebensmittel zu tauschen.
Grundsätzlich soll der 8 Wochen Speiseplan ausgeführt werden.
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1.3. Mitwirkung und Mitsprache der Kinder
Die Mitsprache und Mitwirkung der Kinder bei der Vorbereitung sowie Nachbereitung der
Mahlzeiten trägt zu einem wertschätzenden Umgang mit Nahrungsmitteln bei.
Darüber hinaus lernen die Kinder dabei, ihre Handfertigkeiten einzuschätzen und
weiterzuentwickeln.
Über die Möglichkeit, die Größe ihrer Portionen selbst zu bestimmen, aber auch Reste übrig zu
lassen entwickeln die Kinder eine differenzierte Einschätzung ihres Hunger- und
Sättigungsgefühls als einem wichtigen Beitrag zur Vorbeugung von Essstörungen.
Eine positiv gestaltete Tischkultur mit selbst gebasteltem Tischschmuck, mit anregenden
Gesprächen und ausreichend Zeit, um in einem individuellen Tempo zu essen, stärkt ihre
Genussfähigkeit.
Die Möglichkeit, gesundes Essen und Trinken mit allen Sinnen alltäglich zu erfahren und zu
genießen, bietet den Kindern somit ein vielfältiges und nachhaltiges Lernfeld.
Die Kindergartenkinder werden von uns angeregt sich an der Auswahl, dem Einkauf, der
Zubereitung von Speisen für Feste und an der Zubereitung des täglichen Frühstücks oder der
Nachmittagsmahlzeit zu beteiligen.
Zum Bestandteil des wöchentlichen Speiseplans gehört auch ein „Wünsche-Tag“ für das
Frühstück und den Nachmittag, der inhaltlich abwechselnd von den Kindergartengruppen und/
oder älteren Krippenkindern vorgeschlagen wird.
Auch hier beteiligen sich die Kinder an der Vorbereitung, am Tisch decken und dekorieren, sowie
an der Nachbereitung wie Abräumen und Tische säubern.
In Absprache mit den Kindern legt die pädagogische Kraft auch die Tischregeln fest.
Unsere Kinder haben die Möglichkeit, ihre Zufriedenheit bzw. ihre Unzufriedenheit zu
den Mahlzeiten zu äußern. (ggf. über ein „Smiley-Modell“ o.a.)
1.4. Zusammenarbeit mit Eltern
Eine der Voraussetzungen, Kinder in der KiTa mit gesundem Essen zu versorgen und ein
ausgewogenes Essverhalten nachhaltig aufzubauen, ist eine konstruktive Zusammenarbeit und
vertrauensvolle Kommunikation mit den Eltern.
Unsere Aufnahmegespräche und der Anamnesebogen beinhalten Informationen zu individuellen
Ess- und Trinkgewohnheiten der Kinder:
• Welche Ess- und Trinkgewohnheiten hat das Kind im Elternhaus?
• Hat es besondere Vorlieben oder Abneigungen?
• Benötigt es aus religiösen, kulturellen oder medizinischen Gründen eine besondere
Ernährung?
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Wir informieren die Eltern frühzeitig darüber:
• Wie sieht das Ernährungskonzept der KiTa aus?
• Wie wird in der KiTa gefrühstückt?
• Wie wird in der KiTa Esskultur vermittelt und gesundes Essverhalten gefördert?
Wichtige Informationsquellen sind:
• ein ansprechend gestalteter Speiseplan
• Weitergabe von Kochrezepten aus der Küche
• Ernährungs-Infoveranstaltungen mit ggf. praktischen Anteilen
• Fotos, Ausstellungen, Plakate, Berichte an der Pinnwand
Möglichkeiten der aktiven Elternbeteiligung gibt es durch:
• Eltern bringen Speisen für KiTa-Feste mit (Handzettel worauf dabei zu achten ist gibt es
über die HL )
• Eltern-Kinder Weihnachtsbäckerei in der KiTa
Auch so können Eltern einbezogen werden:
• Kinder bereiten für ihre Eltern einen Imbiss, z.B. für den Elternabend vor
2. Die Qualität der Essensversorgung
2.1. Ausgewogene Mischkost
Die Ernährung bei Stepke wird unter gesunden und ausgewogenen Aspekten gestaltet.
Als Orientierungshilfe dient uns eine einfache Regel:
• Reichlich: Getränke und pflanzliche Lebensmittel
• Mäßig: tierische Lebensmittel
• Sparsam: fett- und zuckerreiche Lebensmittel
Vitamin- und Mineralstoffreiche Lebensmittel stehen bei uns an erster Stelle.
Getreide, Getreideprodukte (z.B. Haferflocken, Brot, Nudeln, Reis), Kartoffeln, Gemüse,
Hülsenfrüchte und Obst sowie reichlich kalorienfreie Getränke stehen im Mittelpunkt der von
uns täglich angebotenen Ernährung.
Diese Produkte sind in allen Einrichtungen und somit Küchen stets in ausreichender Form
vorhanden. Dafür sorgen unsere eigenen Küchenmitarbeiter!
Bei uns gibt es keine Verbote! Auch nicht für Süßes. Die Menge sollte jedoch begrenzt
sein. Zucker- und fettreiche Süßwaren sollten nicht mehr als 10 Prozent der gesamten
Energiezufuhr ausmachen.
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Diese Energiemenge entspricht zum Beispiel:
1 Kugel Eiscreme (50g) + 2 Teelöffel Marmelade (20g) oder
1 gestr. Teelöffel Nuss-Nougat-Creme (10g) + 20 Salzstangen (30g) oder
5 Butterkekse + 3 Teelöffel Schokoladengetränkepulver (ca. 15g)
2.2. altersgemäße Lebensmittelverzehrmengen
Als Orientierung dienen uns die in der Tabelle aufgelisteten Lebensmittelmengen.
Es handelt sich um Durchschnittswerte. Der Energiebedarf und damit die Mengen der
benötigten Lebensmittel können von Kind zu Kind erheblich schwanken.
Empfohlene Lebensmittelmengen für Kinder:
Weitere Kennzahlen hierzu finden sich in den aktuellen Qualitätsstandards der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung (DGE), an denen wir uns orientieren.
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2.3. Auswahl, Qualität und Herkunft der Lebensmittel
Frühstück / Brotzeit:
• Gemüse und Salate werden bevorzugt als saisonale Frischware aus der Region und nach
Möglichkeit mit BIO Siegel eingekauft.
• Obst wird vor allem als Frischobst angeboten. Saisonale und regionale Angebote werden
bevorzugt. Gesüßte Obstkonserven wie Apfelmus aus der Dose, Sauerkirschen aus dem Glas
o.ä. werden nicht häufig angeboten.
• Fleisch und Wurst werden als Geflügel-, und/ oder Rindfleisch angeboten. Hierbei werden
magere Produkte bevorzugt. Auf Schweinefleisch wird ganz verzichtet.
• Milch wird mit einem Fettgehalt von 1,5 %, für unsere U2 Kinder und mit einem Fettgehalt
von 3,5% für unsere Ü2 Kinder eingekauft.
• Andere Milchprodukte gibt es vorwiegend als fettreduzierte Produkte.
• Rapsöl oder Olivenöl sind die bevorzugten Fette. Als Streichfett werden Butter oder
ungehärtete Margarine eingesetzt. Gehärtete Fette kommen nicht zum Einsatz.
• Lebensmittel, die synthetische Farb- und Konservierungsstoffe, künstliche Aromen oder
Geschmacksverstärker enthalten, werden gemieden.
• Salz wird als fluoridiertes Jodsalz eingesetzt.
2.4. Getränke
• Trinkwasser und Tee steht allen Kindern jederzeit zur Verfügung.
• In den Gruppenräumen gibt es einen festen Standort an unserer „Getränkebar“, an welcher
Getränke und Trinkgefäße sichtbar und für alle Kinder gut erreichbar aufgestellt sind. Die
Trinkgefäße werden vom Frühdienst aufgefüllt und zur Mittagszeit frisch befüllt.
Ständiges Angebot in den Gruppenräumen und zu den Mahlzeiten
• frisches Leitungswasser, ungesüßte verschiedene Teesorten
Frühstück
• frisches Leitungswasser, ungesüßte verschiedene Teesorten
Mittagessen
• frisches Leitungswasser, ungesüßte verschiedene Teesorten
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Nachmittagssnack
• frisches Leitungswasser, ungesüßte verschiedene Teesorten
Frisches Wasser aus der Leitung ist das ideale Getränk für Kinder und für Erwachsene. Das
Trinkwasser bei Stepke hat eine nachgewiesenermaßen und fachlich geprüfte, sehr gute
Qualität und ist als Durstlöscher uneingeschränkt empfehlenswert.
Tees werden in der Regel ohne Zucker zubereitet. Akzeptieren einzelne Kinder den
zuckerfreien Tee schlecht und lässt die Trinkmenge dadurch merklich nach, kann mit
normalem Haushaltszucker (kein Süßstoff, kein Honig) leicht gesüßt werden. Ziel bleibt es,
die Kinder an ungesüßte Getränke zu gewöhnen und heranzuführen.
Fruchtsäfte werden nur stark mit Wasser verdünnt angeboten (1 Teil Saft, 2 Teile Wasser).
2.5. Begleitetes Frühstück in Anlehnung an den Frühstücksplan
In unseren KiTas können die Kinder in einem großzügig vorgegebenen Zeitrahmen von
7.00 - 9.00 Uhr selbst bestimmen, wann sie essen möchten. Sie suchen sich im Gruppenraum
ihre Tischgefährten aus und bestimmen je nach Appetit und Lust auch die Dauer der
Mahlzeit. Danach kehren sie wieder zu ihrem Spiel zurück. Unsere Krippenkinder werden
selbstverständlich durch ihre Bezugspersonen begleitet, unsere päd. Mitarbeiter wechseln
sich in der Aufsicht ab und haben dabei im Blick, dass alle Kinder das Frühstücksangebot
wahrnehmen.
Kinder, die morgens früh noch nichts gegessen haben, benötigen in der KiTa ein
reichhaltigeres Frühstück. Kindern, die gut gestärkt von zu Hause kommen, reicht
dagegen eine kleinere Mahlzeit. Grundsätzlich achten wir darauf, dass unsere
Brote/Brötchen etc. selbst gebacken werden.
2.6. Mittagsmahlzeit
In unseren liebevoll eingerichteten Gruppennebenräumen, wo die Tische ansprechend
vorbereitet werden, bekommen unsere Kinder zwischen 11.15 und 12.30 Uhr unsere frisch
bereitete Mittagsmahlzeit.
Diese besteht aus einem Hauptgang und Nachtisch bzw Obst. Während der gesamten
Mahlzeit wird besonders auf eine familiäre Atmosphäre wert gelegt und die Kinder in ihrer
Selbstständigkeit gefördert und begleitet. Dies wird zum einen damit unterstützt, dass die
Kinder selbstständig ihren Platz und Nachbarn wählen dürfen und zum anderen selbst
bestimmen was und wieviel sie essen. Hierzu stehen den Kindern entsprechende Schüsseln
zur Verfügung, damit sie ihr Essen sehen und auch selbstständig auffüllen können.
Die gesamte Mahlzeit wird von mind. einer Fachkraft begleitet, die selbst eine pädagogische
Portion vorbildhaft mitisst und die Kinder während der Mahlzeit wie unter 1.2. beschrieben,
begleitet.
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Das Mittagessen ist ein wichtiger zentraler Bestandteil und ein wiederkehrendes Ritual im
Tagesablauf der Kinder. Jede Mittagsmahlzeit wird durch einen Tischspruch gemeinsam
eröffnet. Den Kindern steht durchgängig Trinken zur Verfügung. Zusätzlich werden die Kinder
beim Ein- und Abdecken der Tische mit einbezogen.
2.7. Brotzeit am Nachmittag / Snack / Vesper
Unsere Ganztagskinder erhalten nachmittags nach dem Ausruhen bzw. Schlafen im
Gruppenraum einen Nachmittagssnack / Vesper.
Regelmäßig bereiten die Kinder die Zwischenmahlzeit mit Unterstützung der pädagogischen
und hauswirtschaftlichen Kräfte auch selbst in den vorhandenen Kinderküchen zu.
Wir fördern die Selbstständigkeit und Teilnahme der Kinder in dem sie:
kleine Obst- und Gemüsestückchen schneiden, ein Brot belegen und schmieren, eine
Quarkspeise rühren und lecker abschmecken, ein Müsli zubereiten, den Tisch decken,
schmücken, sich selbst Essen nehmen und andere versorgen, Getränke für sich und andere
eingießen, abräumen, das Geschirr abwaschen und wieder in den Schrank räumen.
All dies stärkt das Vertrauen der Kinder in ihre eigenen Fähigkeiten.
Der Umgang mit unverarbeiteten Lebensmitteln schult dazu ihre Wahrnehmung für Form,
Farbe, Geruch und Geschmack.
Nebenbei lernen die Kinder mit Küchenwerkzeugen umzugehen, was ihre Motorik ebenso
schult wie ihre Selbständigkeit.
3. Besondere Anforderungen bei der Essenversorgung
3.1. Essensversorgung von Kindern ab 1. Lebensjahr
In unserer KiTa erhalten Kinder ab ca. einem Jahr eine Übergangskost. In dieser Zeit
werden die Kinder in Absprache mit den Eltern Schritt für Schritt an die Normalkost
herangeführt.
Das bedeutet, dass sie lernen, selbständig mit Besteck, zuerst mit einem Löffel, zu essen
und aus der Tasse zu trinken. Bei der Auswahl der Lebensmittel wird berücksichtigt, dass
die Verdauung und die zum Kauen erforderlichen Backenzähne der Kinder noch nicht voll
entwickelt sind.
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Die Übergangskost enthält:
• mild gewürzte Speisen, die mit einer Gabel grob zerkleinert sind n durch die päd.
Mitarbeiter)
• wegen der Nitratbildung nur frisch zubereiteten Spinat oder Verzicht auf diesen
• weiche Obststückchen wie Banane, reife Birne, Nektarine
• fein gemahlene Vollkornprodukte mit weicher Kruste
• fettarme und leicht verdauliche Lebensmittel
• keine kleinen harten Lebensmittel wie Nüsse, Sonnenblumenkerne u. ä.
• keine Johannisbeeren, keine Weintrauben und keinen körnigen Reis, da dieser beim
Verschlucken in die Luftröhre gelangen kann
3.2. Essensversorgung von Kindern, die eine Diät benötigen
Medizinisch begründete Ernährungsvorschriften werden bei uns eingehalten.
Häufig vorkommende Diätindikationen sind:
• Nahrungsmittelallergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Neurodermitis,
Zöliakie, Laktose- und Fruktose Intoleranz sowie Diabetes mellitus.
Unsere Anmeldeformulare beinhalten u.a. auch Informationen und Fragen zu Allergien
und Unverträglichkeiten.
Ist bei uns in der KiTa die Zubereitung der Diät absolut nicht möglich, wird mit den Eltern
geklärt, ob sie das Diätessen von Zuhause mitbringen können, so dass es in der Kita nur
aufgewärmt werden muss. In diesem Fall wird ein Teil des Essensbeitrags erlassen. Dies ist
individuell mit dem zuständigen COO zu klären.
3.3. Essensversorgung von Kindern mit religiös und ethisch begründetem Hintergrund
Kostformen
• Religiös und ethisch begründete Ernährungsgebote werden von unserer KiTa
respektiert und im Rahmen unserer Möglichkeiten angeboten.
• Kindern aus Familien mit muslimischen Speisevorschriften wird in Absprache mit den
Eltern eine Ernährung angeboten ohne Schweinefleisch, Schweinefett,
Schweinefleischprodukte, Gelatine vom Schwein und ohne Produkte, die diese
enthalten.
• Eine streng koschere Ernährung wird aufgrund der vielfältigen und detaillierten Ess-
und Trinkvorschriften nicht angeboten.
• Werden von den Eltern darüber hinaus gehende Speiseangebote gewünscht, bedarf
es der ausführlichen Absprache zwischen KiTa-Leitung, Eltern und pädagogischen
Kräften.
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3.4. Essensversorgung bei Personalengpässen in der KiTa-Küche
Bei Ausfall der Küchenleitung in der KiTa-Küche übernimmt die Küchenhilfe deren
Aufgaben. Es gehört zu den Verantwortlichkeiten und Planungen der Küchenleitung, dass für
den Fall ihres Ausfalls die vertretende Küchenhilfe in der Lage ist, ein vollwertiges
Frühstücks- und Nachmittagsbuffet herzustellen. Hierzu gehört eine schriftliche Anleitung
wie die Essensversorgung sicher zu stellen ist. (Notfallspeiseplan – Stepke Drop Box).
Bei Ausfall der Küchenhilfe übernehmen deren Vertretung und deren Aufgaben die päd.
Mitarbeiter oder aber auch eine externe Vertretungskraft. Die Organisation und
Sicherstellung der
KiTa – Speisenversorgung obliegt der jeweiligen KiTa-Leitung in enger Zusammenarbeit mit
dem Küchenmanagement.
Auch bei Personalengpässen gelten unsere Qualitätsstandards mit der Ausnahme, dass
vermehrt Lebensmittel der Conveniencestufen 3 eingesetzt werden können.
Die 5 Conveniencestufen bedeuten:
Stufe 1: küchenfertig
Stufe 2: garfertig
Stufe 3: aufbereitungsfertig
Stufe 4: regenerierfertig
Stufe 5: verzehr / tischfertig
Lebensmittel der Conveniencestufe 3 sind industriell vorbereitete Waren zum Mischen
oder Fertiggaren wie z.B. Backfisch, Soßen, Eintöpfe, Kartoffelprodukte und fertige
Quark und Joghurtspeisen.
Ein ausführlicher Notfallplan für Personalengpässe ist in der Drop box hinterlegt.
Der Ablauf und die Steuerung dieses Notfallplanes obliegt in entsprechenden Situationen der
jeweiligen KiTa-Leitung, ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem Küchenmanagement.
3.5. Anforderungen an Fremdlieferanten für Mittagsmahlzeiten
Wir bevorzugen regionale Lieferanten/Caterer, die sich besonders auf die Bedürfnisse von
Kindern eingestellt haben und nachweislich ein gesundes Speisenangebot anbieten.
Die Auswahl der Speisen aus dem Menüplan des Fremdversorgers trifft in unserer
KiTa eine pädagogische Kraft in Absprache mit den Kindern und dem Küchenmanagement.
Die Speisen werden in isolierenden oder beheizbaren geschlossenen Behältnissen
(Thermophoren) zur KiTa transportiert und dort gegebenenfalls bis zur Ausgabe warm
gehalten.
Die Warmhaltezeit, d.h. die Zeit von der Fertigstellung der Speisen in der Großküche bis
zur Ausgabe in der KiTa sollte so kurz wie möglich sein. Weniger als 1 Stunde ist
wünschenswert, aber mehr als 2 Stunden sind nicht akzeptabel. Lange Warmhaltezeiten
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führen nicht nur zu erheblichen Vitaminverlusten, sie verändern auch die sensorische
Qualität der Speisen.
Die Wareneingangskontrolle, die Überwachung des Warmhaltevorgangs, die Ausgabe der
Speisen sowie die Reinigung der Transportbehälter wird in der KiTa von einer Person
übernommen, die hauswirtschaftliche und hygienische Kenntnisse besitzt
(Koch/Köchin, Hauswirtschaftler/ in, Küchenhilfe, hygienisch geschulte Pädagogen). Bei
Anlieferung und Ankunft des Essens ist direkt die Temperatur zu messen. (eigenes Stepke
HACCP Konzept)
3.6. Verpflegung bei besonderen Anlässen
Der Ablauf des Jahres, Feste und Feiern der verschiedenen Religionen und Kulturen
bieten viele Möglichkeiten für gemeinsames und genussvolles Essen und Trinken.
Auf traditionellen Festen wie dem Sommer- oder Jubiläumsfest besteht das Essen- und
Trinkangebot in der Regel aus gespendeten und von Eltern bereitgestellten Lebensmitteln
oder fertigen Speisen, wie Kuchen und Salaten. Die KiTa-Küche unterstützt bzw. ergänzt das
Angebot. Wer welche Verpflegungsaufgaben übernimmt ist im Einzelfall frühzeitig zu
besprechen.
Zu den Waldtagen nehmen die Kinder Lunchpakete mit, die im Vorfeld von der jeweiligen
Küche produziert und für jede Gruppe vorsortiert werden. Eine genaue Anzahl der
benötigten Pakete bekommt die Küche frühzeitig von der jeweiligen KiTa-Leitung/
Gruppenleitung mitgeteilt. Das Angebot hierzu muss ebenfalls ausgewogen und
abwechslungsreich sein. Auch hierzu gibt es einen entsprechenden Plan in der Drop Box.
Alternativ ist auch eine Versorgung unterwegs möglich.
Bei Übernachtungen in der KiTa sorgen die Eltern in Absprache mit der pädagogischen
Kraft für das Abendbrot und für das Frühstück.
Für Elternnachmittage, Elternabende und das Eltern Café stellen wir nach Absprache
Getränke zur Verfügung.
Finden Kita übergreifende Arbeitstreffen in den Räumen der Einrichtung statt, werden die
Teilnehmer ebenfalls mit Getränken und angemeldetem, zusätzlichem Essen aus der KiTa
versorgt.
Feste und Feiern mit genussvollem Essen und Trinken stärken das Gemeinschaftsgefühl
und bleiben in schöner Erinnerung. Eine frühzeitige Absprache im Rahmen der
regelmäßigen Küchengespräche ist hierfür unerlässlich.
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4. Struktur-Qualität
4.1.Hauswirtschaftliche und pädagogische Mitarbeiter/innen sind ein Team
Die KiTa-Leitung, pädagogische Kräfte, Küchenhilfen und hauswirtschaftliche Kräfte
haben eine gemeinsame Verantwortung dafür, dass in unseren KiTas täglich
gesundheitsförderliche Mahlzeiten angeboten werden.
Um die komplexen Aufgaben, die an eine qualitätsgesicherte Ernährungsversorgung
gestellt werden zu bewältigen, sind die gegenseitige Anerkennung, die kollegiale
Beratung, das gemeinsame Lernen, das Eingebunden sein aller Mitarbeiter in einem Team
und deren Vernetzung wichtige Voraussetzungen.
Teamarbeit ermöglicht, alle an der Gestaltung der Ernährungssituation in unserer
KiTa aktiv und verantwortlich teilnehmen zu lassen und die Arbeit erfolgreich zu bewältigen.
In regelmäßigen Besprechungsterminen, die ein wichtiges Instrument der Kommunikation
und Kooperation sind und der Qualitätssicherung dienen, werden aktuelle
und organisatorische Probleme der Ernährungssituation besprochen Rückmeldungen und
Wünsche der Kinder, Eltern, pädagogischen und hauswirtschaftlichen Mitarbeiter/innen
werden regelmäßig entgegengenommen und Planungen gemeinsam vorbereitet.
Ständige Teilnehmer/innen an diesen Sitzungen sind die Küchenleitungen
und die Leiterin/ Leiter der KiTa und ein/e Delegierte/r der pädagogischen Kräfte. Der Kreis
wird im Bedarfsfall um Elternvertreter oder externe Fachleute, Vertreter des
Zulieferanten usw. erweitert. Betriebsausflüge und Weihnachtsfeiern finden mit allen
Mitarbeitern der KiTa gemeinsam statt.
Regelmäßige Gesprächsthemen:
• Rückblick auf das Essensangebot der letzten Wochen
• Was war gut, was war weniger gut?
• Haben die Kinder eine Speise besonders gerne gegessen, bzw. abgelehnt?
• Gab es Rückmeldungen oder Wünsche von den Kindern, Pädagogen bzw. Eltern zum
Essen?
• Organisatorisches / Einhalten von Absprachen
• Klappt die tägliche Zusammenarbeit zwischen hauswirtschaftlichen und
pädagogischen Kollegen?
• Erfolgt die wöchentliche und tägliche Meldung der erforderlichen Essensportionen
und Anzahl der der benötigten Tische von den pädagogischen Fachkräften an die
Küche rechtzeitig?
• Gibt es zurzeit besondere Anforderungen z.B. Diäten, kulturelle Speisegebote, die in
der Küche bzw. in der Gruppe beachtet werden müssen?
• Ist in absehbarer Zeit ein Fest, ein Ausflug, eine Übernachtung oder eine andere
besondere Aktion geplant, in die die Küche einbezogen werden soll?
• Ist für Speisen, die von Eltern mitgebracht werden, eine Person für die
Hygienekontrolle benannt?
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• Weitergabe von relevanten Informationen
• Wie ist der aktuelle Stand des Lebensmittelbudgets?
• Liegen die bisherigen Ausgaben im vorgegebenen Rahmen?
3.7. Anforderungsprofil für hauswirtschaftliches Personal und Küchenhilfen
Für eine Beschäftigung als Küchenhilfe wird keine Ausbildung vorausgesetzt.
Praktische Erfahrungen über Reinigung und Pflege der Küche sind von Vorteil.
Zu der Einweisung gehört eine Einführung in die Qualitätsstandards der Ernährung, eine
Hygiene- und auch eine Infektionsschutzschulung beim zuständigen Gesundheitsamt.
Küchenhilfen erledigen selbstständig alle im Küchenbereich anfallenden Aufräum-, Spül- und
Reinigungsarbeiten.
Unser hauswirtschaftliches Personal besitzt Kenntnisse über:
• gesunde Kinder- und Erwachsenenernährung und Aspekte des
Ernährungsverhaltens von Kindern
• die relevanten rechtlichen Vorschriften für eine Speisenzubereitung in der
Gemeinschaftsverpflegung
• die Organisation der Lebensmittelbestellung, die Qualitätskontrolle des
Lebensmitteleingangs und die Lebensmittellagerung
• das wirtschaftliche Arbeiten im Rahmen eines vorgegebenen Budgets
• die kindgerechte Zubereitung von Mittags- und von Zwischenmahlzeiten
• die Reinigung und Pflege der Küchen und des dazu gehörenden Inventars unter
Berücksichtigung der Hygienevorschriften.
Außerdem zeigt das hauswirtschaftliche Personal Verständnis und Engagement für die
pädagogischen Aufgaben der KiTa und:
• engagiert sich im Umgang mit Kindern, Eltern und pädagogischen Kollege/innen
und arbeitet kollegial mit ihnen zusammen
• sucht den Dialog mit den Kindern, um deren Wünsche und Bedürfnisse kennen zu
lernen
• nimmt immer wieder mal am gemeinsamen Mittagessen teil, um sich selbst einen
Eindruck von der Essenssituation zu verschaffen
• präsentiert die eigene Arbeit auf Veranstaltungen, Elternabenden und im KiTa
Alltag
• nimmt regelmäßig an regionalen Arbeitstreffen und Fortbildungen teil (s.o.)
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4.3. Speiseräume und Kinderküchen
In unserem Räumen werden täglich folgende Mahlzeiten eingenommen:
• Frühstück von 7.15 – 8.45 Uhr für alle Kinder
• Mittagessen feste Uhrzeit um 11.15 Uhr (U3), 12.00 / 13.00 Uhr Ü3
• Brotzeit Vesper/Snack offen in der Zeit von 14.30 - 16.00 Uhr (nach dem Schlafen)
Zentrale Geschirrlagerung
Das tägliche Ess- und Trinkgeschirr wird in den Kinderküchen gelagert. Dies vereinfacht den
Rücklauf
des Geschirrs und das Decken der Tische.
Aufgabenteilung zwischen Küche und Pädagogik
Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen hauswirtschaftlichen und pädagogischen
Mitarbeiter/innen ist Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf. Die Aufgaben und
Zuständigkeiten sind abgesprochen und klar geregelt.
Zuständigkeiten der hauswirtschaftlichen Mitarbeiter/innen
• Ausgabe der produzierten Speisen
• Ausgabe für sämtliche, ergänzende Lebensmittel / Wochenbedarf o. nach Absprache
• Abwasch des Geschirrs und Lagerung im zentralen Geschirrschrank im Bistro /Küche
• Reinigung der Küchenräume
Zuständigkeiten der pädagogischen Mitarbeiter/innen
• abwechselnde Speiseraumdienste/Spüldienst und Begleitung der päd. Mahlzeiten.
• Decken und Schmücken der Tische gemeinsam mit den Kindern
• Anrichten des Büfetts bzw. der Speisen
• aufmerksame Zuwendung, Beratung und auf Wunsch der Kinder Unterstützung bei
der Essenswahl und Speisenaufnahme.
• Einhaltung der mit den Kindern verabredeten Regeln beachten, die das Verhalten im
Essraum festlegen
• Organisation des Geschirrrücklaufs und der Speisereste
• Begleitung der Kinder beim Sortieren des Schmutzgeschirrs auf dem Transportwagen
und evt Übernahme von Spüldiensten
• Zwischenreinigung und neues Eindecken der Tische zwischen den einzelnen
Tischzeiten
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• Infoaustausch zwischen dem Frühstücksdienst und dem Gruppenpersonal, damit
gewährleistet werden kann, dass alle Kinder vor allem während der offenen
Essenszeiten gegessen haben
• Dokumentation von Besonderheiten im Essverhalten zur Gruppenübergabe sowie für
Übergabegespräche an die Eltern
4.4. Anforderung an die Küchenräume und Geräte
Unsere Zubereitungsküche ist so konzipiert, bemessen und gebaut, dass sie entsprechend
über ausreichend Grundfläche, Arbeitsflächen, Schränke, Lagermöglichkeiten, Wasser- und
Stromanschlüsse und eine ausreichende Be- und Entlüftung verfügt. Dadurch ist eine
Zubereitung von frischen Lebensmitteln unter Beachtung einer guten Hygiene gewährleistet.
Zu der „Standard“ - Küchenausstattung gehören:
1 Herd mit vier Normplatten
1 Konvektomat mit Umluft, Ober- und Unterhitze (je nach Kitagröße)
1 oder nach Größe mehrere Kühlschränke / Schränke für Milch und Milchprodukte
1 oder nach Größe mehrere Gefrierkombi für Frischgemüse, Salate, Obst
1 Universalküchenwaage
1 Gastro-Spülmaschine
1 Doppelspüle mit Pendelbrause für das Reinigen von großen Töpfen
1 Mikrowelle zum Aufwärmen einzelner Portionen
1 Einstich-Thermometer für Lebensmittel
1 Handwaschbecken
1 Servierwagen pro Kindergruppe mit zwei bis drei Etagen + 1 Servierwagen für die Küche
+ diverse Kleinteile zur Produktion
4.5. Rechtliche Vorschriften für die Ausgabe und Zubereitung von Lebensmitteln
Infektionsschutzgesetz (IfsG) § 42/43 (2000)
Das Gesetz schreibt ein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot für Personen vor, die mit
Lebensmitteln in Berührung kommen und an einer übertragbaren Erkrankung leiden.
Die hauswirtschaftlichen Mitarbeiter/Innen nehmen einmal jährlich an einer
Hygieneschulung und an der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teil. Als
Multiplikatoren sind sie verantwortlich für die Schulung ihrer hauswirtschaftlichen
Kollegen/innen und anderer Personen, die in unseren Küchen tätig sind.
18
5. Hygienepraxis
• Einheitliches HACCP – Konzept der Stepke Kitas
• Einheitlicher Hygieneplan der Stepke Kitas
Prozessverlauf zum grenzüberschreitenden Verhalten von Mitarbeiter*innen gegenüber
Kindern/Familien.
Dieser Prozess sollte innerhalb einer Arbeitswoche abgeschlossen sein
Übergriffiges
Verhalten
Bei Beobachtung
umgehende Ansprache an
den/die MA
Info an Kitaleitung
Gesprächsprotokoll der
Beobachtung. Eventuell
Ampelbogen
Protokolle und
Fehlermeldung Ablage in
DB
Meldung §47 SGBVIII
Fehlermeldung des
Trägers
Hinzunahme der ISOFa der
Einrichtung und des
Trägers
Information des
zuständigen COOS
Gespräch mit dem/der
betroffenen Mitarbeiter*in
Fehlverhalten
arbeitsrechtliche
Konsequenzen
ja nein
HR und GF einbeziehen
Teilziele mit Mitarbeiter*in
vereinbaren, um
Stresssituationen zu
minimieren,
Hilfsangebote durch
Mitarbeiter*innen und FB
installieren
Regelmäßige Feedbackrunden
monatlich/ 1/4 jährlich
Ggf. kurzfristige
Maßnahmen bis
zur Klärung,
Herausnahme aus
der Gruppe/Kita
Gespräch mit betroffener
Familie
Abmahnung Kündigung, ggf.
Strafanzeige
Bei Nichteinhaltung
festgelegter Ziele, weiteres
grenzüberschreitendes
Verhalten
Institutionelles Schutzkonzept
Zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung
Stand: 09/2023
Inhalt
1. Vorwort ........................................... ................................................................................................ 3
2. Schutzauftrag ........................................... ........................................................................................ 4
3. Einstellungsverfahren ................................... ................................................................................... 5
3.1 Umgang mit pauschalen Verdächtigungen/Generalverdacht von Männern ................................ 7
4. Leitungsverantwortung ..................................... .............................................................................. 7
5. Verfahrensablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung .......................... ................................. 8
6. Verhaltensampel – ein Führungs- und Steuerungsinstrument zum gelebten Kinderschutz ........ 10
6.1 Funktion der Verhaltensampel .................................................................................................... 11
6.2 Unbeabsichtigte Grenzverletzungen ........................................................................................... 12
6.3 Umgang mit Risikosituationen .................................................................................................... 14
7. Beteiligung von Kindern – Stärkung ihrer Rechte ......................................................................... 16
7.1. Beteiligung von Eltern ................................................................................................................ 18
8. Beschwerdemanagement – Beschwerdewege für Kinder, Eltern und Mitarbeitende ................. 20
8.1. Beschwerdeverfahren für Kinder ............................................................................................... 20
8.2. Beschwerdemanagement für Eltern .......................................................................................... 22
8.3. Beschwerdemanagement für Mitarbeiter*innen ...................................................................... 23
9. Sexualpädagogik – unsere Einrichtungen als Orte sexueller Bildung............................................ 24
10. Prävention ......................................... ........................................................................................ 26
10.1. Regeln für Doktorspiele ............................................................................................................ 26
10.2. Grenzverletzendes und übergriffiges Verhalten unter Kindern ............................................... 27
10.3. Fachlicher Umgang mit sexuellen Übergriffen unter Kindern .................................................. 28
11. Intervention ....................................... ........................................................................................ 28
11.1. Intervention bei grenzverletzendem Verhalten von Kindern .................................................. 32
11.2. Intervention bei grenzverletzendem Verhalten durch Mitarbeiter*innen .............................. 32
11.3. Aufklärung und Aufarbeitung von Verdachtsmomenten ......................................................... 33
12. Zusammenarbeit und Vernetzung .............................. ............................................................... 35
13. Literaturverzeichnis ..................................... .............................................................................. 37
14. Adressen und Anlaufstellen: .................................. ................................................................... 39
3
1. Vorwort
Jedes Kind hat gemäß der UN‐Kinderrechtskonvention ein Recht auf:
• eine gewaltfreie Erziehung
• die Entfaltung seiner Persönlichkeit
• staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen
• Beteiligung bei Entscheidungen, die es selbst betreffen
• Fürsorge
• Ernährung
• Partizipation
• Meinungsäußerung
• Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt
Der Schutz dieser Rechte und des Wohls der Kinder ist Bestandteil des gesetzli chen Erziehungs‐,
Bildungs‐ und Betreuungsauftrages der Kindertageseinrichtung (§ 22 Abs. 3 SGB VIII).
Die nachfolgenden Verfahrensweisen stellen entsprechend der Vereinbarung gemäß § 8a Abs. 2 SGB
VIII zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung sicher, dass der gesetzl iche
Auftrag zum Schutz des Kindeswohls von allen Mitarbeiter*innen der Stepke‐ KiTas‐Einrichtungen
umgesetzt wird.
Der Träger ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Schutzkonzeptes und regelt die internen
Zuständig‐ und Verantwortlichkeiten. Er sorgt dafür, dass alle Beschäftigten der
Kindertageseinrichtungen mit dem Schutzkonzept vertraut gemacht und im Umgang mit Fragen zum
Kinderschutz kontinuierlich fortgebildet werden.
Die Handhabung des Schutzkonzeptes und die Fallbearbeitung erfordern in jedem Fall eine schriftliche
Dokumentation der vorgegebenen Verfahrensabläufe. Die Überprüfung der persönlichen Eignung
gemäß § 72a SGB VIII betrifft alle Mitarbeiter*innen der Stepke‐KiTas‐Einrichtungen, die direkt mit
Kindern arbeiten bzw. mit diesen in Kontakt kommen.
Das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sowie der effektive Schutz des Kind eswohls
entsprechen dem Recht eines jeden Kindes auf Entwicklung und Entfaltung und sind zugleich von
elementarer Bedeutung für unsere Gesellschaft. Die Pflege und Erziehung von Kindern sind das
natürliche Recht der Eltern und ihre zuhöchst obliegende Pflicht (Art. 6 Grundgesetz). Damit den Eltern
und den pädagogischen Teams in unseren KiTas ihre Erziehungsaufgaben, vor allem in diesem
wichtigen Bereich, gut gelingen, steht ihnen ein vielfältiges Bildungs-, Beratungs- und
Unterstützungsangebot zur Seite.
Das vorliegende Schutzkonzept soll das Recht auf eine gewaltfreie Umgebung im in stitutionellen,
geschützten Rahmen unserer KiTas für alle Kinder, die sie besuchen, sicherstellen. Ebenso soll das
Schutzkonzept zu einem gewaltfreien Arbeitsplatz für unsere Mitarbeiter*innen beitragen. Es ist unser
aller Auftrag und Anliegen, die uns anvertrauten Kinder in besonderem Maße v or Vernachlässigung,
Bedrohung, Gewalt und Übergriffen jeglicher Art und Weise zu schützen. Unsere KiTas sind somit ein
sicherer Ort, der Kindern Freiräume in ihrer altersgemäßen Entwicklung lässt und auch Auffälligkeiten
und deren mögliche Ursachen nicht ignoriert. Alle Mitarbeiter*innen unseres Un ternehmens tragen
dazu bei, diese Atmosphäre herzustellen. Um den gesetzlichen Schutzauftrag mithilfe des vorliegenden
Schutzkonzepts umzusetzen, bieten unser Leitbild und folgende Leitsätze eine Grundorientierung:
4
• Wir vermitteln Kindern ein positives Weltbild der Gemeinschaft und der gelebten Vielfalt.
• Kindliche Persönlichkeiten erhalten den Freiraum, den sie brauchen, um sich bestmögli ch
entwickeln und entfalten zu können.
• jegliche Planungs-, Organisations-, Umsetzungs- und Reflexionsprozesse basi eren auf den
individuellen Interessen und Entwicklungsständen der Kinder.
• Jedes Kind wird ernst genommen und in seiner Individualität geachtet und bestärkt.
• Wir achten aufeinander und arbeiten mit Methoden einer gewaltfreien Kommunikation, um
Konflikte nachhaltig zu lösen.
• Jedes Kind wird aktiv dabei unterstützt und begleitet, entwicklungsgerechte Strategien für sich
zu finden.
• Wir leben eine behutsame und liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit und schaffen
Sicherheit und einen geschützten Rahmen für Ehrlichkeit, fairen Umgang miteinander und
Eigenständigkeit.
• Wir ermöglichen und fördern Selbsterkenntnis und Selbstbewusstsein im freien Spiel.
• Wir beteiligen aktiv Kinder in und an Planungs- und Entscheidungsprozessen.
• Jedes Kind hat das Recht, sich von anderen Kindern und Erwachsenen abgrenzen zu dürfen.
„Nein“ zu sagen und ein „Nein“ der anderen zu akzeptieren, stehen bei uns als
gleichberechtigte Werte nebeneinander.
Bei den Begriffen Kinderschutz und Kindeswohl wird meistens an sexuelle oder gewaltvolle körperliche
Übergriffe gegenüber Kindern gedacht. Die Frage, welche kleinen und versteckten, oft nicht gewollten,
Grenzüberschreitungen im Alltagshandeln passieren und Erfahrungseindrücke bei Kindern
hinterlassen, bleibt häufig unbeachtet. Mit unseren präventiven Schulungen und Fo rtbildungen zum
Thema § 8a SGB VIII, der „Verhaltensampel – Grenzwahrender Umgang mit Ki ndern“, diesem
Schutzkonzept und dessen Weiterentwicklung ermutigen wir unsere Mitarbeiter*innen,
Handlungsweisen, Handlungsmuster und Sprache im Alltag der KiTa zu reflektieren. Di ese
Auseinandersetzung mit sich, der eigenen Haltung und dem eigenen Verhalten mündet als
verschriftlichte Ausdruck dessen zudem in eine Selbstverpflichtungserklärung.
2. Schutzauftrag
Die Stärkung des aktiven Schutzes des Kindeswohls ist als ein Bestandteil sowohl im Bund eskinder-
schutzgesetz (BKiSchG) als auch im Sozialgesetzbuch § 8a SGB VIII festgehalten. Als Träger von Kinder-
tagesstätten haben wir zu gewährleisten, dass wir ein sicherer Ort sind, an dem sich Kinder wohlfühlen
und sich bestmöglich entwickeln können. Darüber hinaus sind wir als Einrichtung der Kinder- und
Jugendhilfe dazu verpflichtet, den Schutzauftrag zu erfüllen, der Kinder davor bewahren so ll, durch
Missbrauch elterlicher Rechte oder Vernachlässigung Schaden zu nehmen, und kooperativ mit d en
Jugendämtern zusammenzuarbeiten.
Unsere Mitarbeiter*innen sind dazu angehalten und verpflichtet, Anhaltspunkte für eine
Kindeswohlgefährdung aufmerksam wahrzunehmen, diese entsprechend unserem standardisierten
Verfahren zu dokumentieren und gegebenenfalls unter Hinzuziehen der trägerinternen Fachberatung
und einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ das Gefährdungsrisiko einzuschätzen. Dies erfolgt be i
jeglicher Form von körperlicher und seelischer Vernachlässigung, seelischer und/oder körperlicher
Misshandlung und sexueller Gewalt. Soweit möglich, wird in Zusammenarbeit mit d en
Sorgeberechtigten/Eltern darauf hingewirkt, dass Maßnahmen zur Abwendung des
Gefährdungsrisikos in Anspruch genommen werden, wie z. B. Gesundheitshilfen, Beratung und/oder
Familienhilfe bzw. ergänzende und weitere Angebote. Sollten diese Hilfen nicht in Anspruch
genommen werden und/oder eine akute Gefährdung für ein Kind bestehen, also sogenannte
„gewichtige Anhaltspunkte“ vorliegen, sind unsere Mitarbeiter *innen in Abstimmung mit der KiTa-
5
Leitung und der zuständigen Regionalleitung einer sofortigen Benachrichtigung des Jugendamtes
verpflichtet. Die Fachberatung wird über diesen Prozess informiert.
Ebenso werden bei einem beobachteten erhöhten Entwicklungsrisiko (z. B. hinsichtli ch einer starken
Entwicklungsverzögerung oder einer drohenden oder bestehenden Behinderung) die
Erziehungsberechtigten darüber informiert und adäquat beraten. Innerhalb dieser gemei nsamen
Gespräche wird das weitere Vorgehen abgestimmt und geklärt, ob und welche Fachdienste
hinzugezogen werden sollen, um das Kind innerhalb und außerhalb unserer Einri chtungen
entsprechend zu begleiten und zu fördern.
Auch alle Trägervertreter*innen bzw. Verwaltungsmitarbeiter*innen und letztlich alle Eltern sind
verpflichtet, bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung das pädagogische Team bzw. die KiTa-
Leitung zu informieren und im akuten Bedarfsfall, bei Zweifelsfällen oder Befangenheit sich an die
entsprechenden stadtteilzugewiesenen Beratungsstellen oder Anlaufstellen für Eltern, Kinder und
Jugendliche zu wenden.
3. Einstellungsverfahren
Bei der Gewinnung von pädagogischen Mitarbeiter*innen ist es notwendig, die grundsätzliche Haltung
des Trägers zu Gender-Mainstreaming, der Zusammenarbeit in gemischtgeschlechtlichen Teams und
zum Schutzkonzept zu verdeutlichen und gleichzeitig die Bewerber*innen nach der ei genen Haltung
zu diesen Themen zu befragen. Die nachfolgende Checkliste gibt den Personalverantwortl ichen
Orientierung und Struktur für das Bewerbungsgespräch.
Die Erfahrungen und Rückmeldungen der Bewerber*innen haben gezeigt, dass sie sich vor allem von
den Fragen zur eigenen Haltung in Bezug auf geschlechterbewusste Pädagogik, zur Hal tung in Bezug
auf grenzverletzendes Verhalten, wie z. B. der sexualisierten Gewalt gegen Kinder, gefordert fühlen.
Männliche Bewerber geben aber auch häufig die Rückmeldung, dass sie es als Entlastung erleben,
wenn bereits im Bewerbungsgespräch offen über das Thema der pauschalisierten Verdächtigungen
gesprochen wird. Sie erfahren, dass in unseren Einrichtungen männliche Erzieher wickeln, trösten,
Jungen und Mädchen begleiten und somit gleichwertig wie ihre weiblichen Kol leginnen sind. So
können bereits im Bewerbungsgespräch die Übereinstimmungen der Haltungen der Bewerber*in nen
und des Trägers geklärt werden.
Bringen weibliche Bewerberinnen grundsätzliche Vorbehalte oder ein Misstrauen gegenüber Männern
in KiTas zum Ausdruck, scheiden diese aus dem Verfahren aus. Männliche Bewerber, die im Gespräch
keine Worte zum Thema „ KiTa – ein sicherer Ort für Kinder“ sowie zu ihrer Haltung zum
grenzverletzenden Verhalten gegenüber Kindern finden, werden bei uns ebenfalls nicht eingestellt.
Insgesamt haben unsere Erfahrungen gezeigt, dass die Bewerbungsgespräche als offen und
professionell erlebt werden.
Checkliste: Bewerbungsgespräch
Wichtige Themen:
• Vorstellung des Trägers
• besondere Merkmale des Trägers
• Haltung als Mitarbeiter*in in unseren KiTas
• Kita.- Konzeption
6
Inhaltliche Punkte:
• Organisationsstruktur:
▪ Leitbild
▪ Führungskultur
▪ Fehlerkultur und Beschwerdemanagement
▪ Kinderrechts- und Schutzkonzept/sexualpädagogische
Konzeption/Selbstverpflichtung
Trägerkonzept:
• gelebte Vielfalt
• Heterogenität der KiTas
• Autonomie und Individualität
• Vielfalt der Mitarbeiter*innen
• Vielfalt in der Elternschaft (neben der klassischen Familie: Regenbogen-Familien,
alleinerziehende Mütter und Väter, Patchwork-Familien etc.)
• Fort- und Weiterbildung:
• umfassende Fortbildungsangebote durch die Stepke-Akademie
• Übernahme von Fortbildungskosten
• Freistellung für Weiterbildung
• internes Qualifizierungsangebot, Traineeprogramm für Leitungsnachwuchs
• regelmäßige Fachtage für alle Mitarbeiter*innen
• betriebliches Gesundheitsmanagement
• Inhouse Schulung
• feste Konzeptionstage
• sozialpädagogische Konferenz
• die Möglichkeit der Supervision
• KiTa-übergreifender Austausch auf Leitungs- und Mitarbeiterebene
• Qualitätsmanagement und Evaluationen
Haltung und Leitgedanken:
• tolerantes Menschenbild
• Offenheit; Bereitschaft sich zu beteiligen, mitzugestalten und weiterzuentwickeln
• Verantwortung für sein Denken und Handeln zu übernehmen
• Genderkompetenz
• Bereitschaft, in einem gemischtgeschlechtlichen Team zu arbeiten
• Klärung der eigenen Stärken und Ressourcen
• eigene Haltung zur geschlechterbewussten Erziehung
• Begleitung von Jungen und Mädchen in dem pädagogischen Alltag
• Beteiligung von Kindern (Rechte von Kindern)
Pauschale Verdächtigungen – Haltung und Erwartung des Trägers:
• körpernahe Tätigkeiten, Trösten, Nähe und Distanz
• Kinderrechte und Beteiligung von Kindern
• Vorgehen des Trägers bei Verdachtsfällen
• Beschwerdemanagement
• Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung
7
3.1 Umgang mit pauschalen Verdächtigungen/Generalverdacht von Männern
Pauschale Verdächtigungen gegenüber Männern in der KiTa sind in den Köpfen vieler Mensch en
verankert. Dies ist ein unbegründeter, ohne konkrete Anhaltspunkte vorhandener, Verdacht, der ihnen
immer wieder pauschal unterstellt, dass sie Kinder sexuell belästigen oder gegen sie sexualisierte Ge-
walt ausüben können. Wir sind uns dessen bewusst, dass sexuelle Gewalt gegenüber Kin dern, wie
verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen sowie die öffentliche Debatte zeigen, häufiger von
Männern ausgeht.
Einen Generalverdacht sollte dies aber nicht zur Folge haben. Pauschale Verdächtigungen von
Männern in KiTas können nicht ignoriert werden, sondern erfordern eine differenzi erte und
professionelle Auseinandersetzung mit den Eltern und im Team. Diese Auseinandersetzung beinhaltet
Fragen der geschlechterstereotypen Arbeitsteilung und die Fragen nach einem professionell en und
klaren Umgang mit Körperlichkeit, Sexualität, Nähe und Grenzen. Körpernahe Pflege- u nd
Fürsorgetätigkeiten wie das Wickeln und Trösten sind für alle Fachkräfte/Mitarbeite r*innen
selbstverständlicher Bestandteil pädagogischer Arbeit mit kleinen Kindern. Eltern, die in Bezug auf
Männer in KiTas verunsichert oder ambivalent sind, begegnen wir offen und transparent und erklären
unser Schutzkonzept. Dabei machen wir deutlich, dass wir eine Vielfalt von Rollenvorbildern in unserer
Arbeit mit den Kindern möchten. Die Step Kids KiTas gGmbH will auch weiterhin den Anteil männlicher
Fachkräfte/Mitarbeiter erhöhen und fördert vielfältige und gemischtgeschlechtliche Teams.
4. Leitungsverantwortung
Die KiTa-Leitungen in unseren KiTas spielen beim Thema Kinderschutz eine zentrale Rolle. Ihr
Führungsverhalten entscheidet, ob und wie wirksam sich die Maßnahmen eines Schutzko nzeptes
positiv in einer Einrichtung entfalten. Grundvoraussetzung ist, dass die KiTa-Leitung die Verankerung
eines Schutzkonzeptes in der Einrichtung wesentlich initiiert und dessen Umsetzung i mmer wieder
prüft und sicherstellt.
Die Umsetzung des Schutzkonzeptes erfordert von unseren Führungskräften:
• einen durch Klarheit und Transparenz gekennzeichneten Führungsstil
• die eindeutig erkennbare Haltung, dass Kinderschutz als erster und allgegenwärtiger Auftrag
umzusetzen ist
• umfassende Kenntnisse zum Thema Kindeswohlgefährdung und diesbezüglicher
Verfahrenswege
• Kenntnisse zu Präventionsaspekten wie Kinderrechte, Beschwerdewege und Partizipation
• die Etablierung einer Teamkultur, in der regelmäßige Fallbesprechungen umgesetzt und die
Themen Nähe und Distanz im pädagogischen Alltag zum Thema gemacht werden
• die Entwicklung einer Kommunikation im Team, die offen, klar und transparent erfolgt, eine
Reflexion von Fehlern ohne Angst möglich macht und vom Träger sowie den KiTa-Leitungen
gefördert wird
• eine regelmäßige Reflexion des pädagogischen Alltags mit allen Kolleg*innen
• ein aktiv und sichtbar vorgelebter Werterahmen, der sich u. a. durch eine regelmäßige
Auseinandersetzung mit dem Verhaltenskodex ausdrückt
• einen durch Vertrauen, Respekt und Klarheit gekennzeichneten Kontakt zu den Familien
• die kontinuierliche Weiterentwicklung ihres Schutzauftrages
8
• eine regelmäßige Kommunikation mit den Trägervertreter*innen (Regionalleitung und
Fachberatung) sowie Kenntnis über und Kontakt mit unterstützenden Systemen im Umfeld
der Einrichtung (Kinderschutz-Zentrum, Beratungsstellen, ˜rzten usw.)
5. Verfahrensablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
In unserem Verfahrensablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sind Informationen und
Beratungsmöglichkeiten sowie eine aktuelle Übersicht zur Vorgehensweise mit konkreten
Ansprechpartner*innen („insoweit erfahrenen Fachkräften – INSOFA“) aufgeführt. Dieser
Verfahrensablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung liegt zudem in jeder unseren KiTas aus.
Interne Handlungsleitfäden – Vorgehen im Notfall:
• Verhaltensampel – gemeinsame Entwicklung von grenzwahrendem Umgang mit Kindern und
Erwachsenen im pädagogischen Alltag
• Kurz & Prägnant – enthält Absprachen, Ansprechpartner*innen, Hinweise, Reflexionsfragen,
einschlägige Adressen
• Verfahrensablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII
• verbindliches Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung innerhalb der Einrichtung
• konkretes Vorgehen bei Übergriffen unter Kindern
• Handreichung zur aktiven Umsetzung des „Leitfadens zum Bundeskinderschutzgesetzes“
• gesicherter Wissensstand über das „Handbuch zum Umgang mit sexueller Gewalt in
Kindertageseinrichtungen“
9
Akute und extreme
Gefährdung: Polizei,
Rettungsdienst, Info
an Leitung,
Regionalleitung,
Information an
Eltern
Prozessablauf
• Beratung durch die
Fachkraft, der Verdacht
erhärtet sich FK/L
• Bearbeitung der
Einschätzbögen
• Auftragsklärung,
Informationssammlung,
Gefährdungseinschätzung,
Planung nächster Schritt
INSOFA/FK/KL/COO
Mitteilung an das
Jugendamt bei
gewichtigen
Anhaltspunkten einer
Kindeswohlgefährdung
Träger & KL
Hinzuziehen der
INSOFA (insoweit
erfahrene Fachkraft,
s. Liste)
Träger/Fachberatung
werden über
bestehenden
Verdacht informiert*
Hinzuziehen der
internen
Kinderschutzkraft
(s. Liste)
Kollegiale Beratung in
der Teamsitzung
Meldung der Vermutung
bei der Leitung
Fachkraft vermutet
Kindeswohlgefährdung
* Eltern/Kinder/Jugendliche werden
in die Gefährdungseinschätzung
einbezogen FK/KL
• Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung wird
deutlich; Information an die
Regionalleitung und
Fachberatung, dass ein Fall in
10
6. Verhaltensampel – ein Führungs- und Steuerungsinstrument
zum gelebten Kinderschutz
In unseren KiTas arbeiten wir mit einem einrichtungs- und arbeitsfeldspezifischen Verhalt enskodex,
der in unseren KiTa-Teams mithilfe einer sogenannten Verhaltensampel erarbeitet wird. D ieser
Prozess wird durch eine von jedem*jeder Mitarbeiter*in einmal jährlich zu unterschreibende
Selbstverpflichtungserklärung begleitet.
Die Verhaltensampel dient Mitarbeiter*innen als Orientierungsrahmen für den grenzachtenden
Umgang mit Kindern unserer KiTas und formuliert deutlich und nachvollzieh bar Regelungen für
Situationen für übergriffiges Verhalten jeglicher Art und Weise und für alle Fo rmen sexueller Gewalt.
Die verbindlichen Regeln und Verbote haben zum einen die Aufgabe des bedingun gslosen Schutzes
von Kindern und Mitarbeiter*innen vor jeglichem Missbrauch und zugleich d en vorsorglichen Schutz
der Mitarbeiter*innen vor falschem Verdacht. Mit dieser Form der gemeinsamen Erarbeitung eines
Verhaltenskodex wird aus unserer Sicht ein Höchstmaß an Verbindlichkeit hergestellt.
˜hnliche Ziele werden mit der Selbstverpflichtungserklärung verfolgt, in der sich M itarbeiter*innen
durch Unterschrift zur Einhaltung verschiedenster Aspekte verpflichten, die Kinderrechte und den
Kinderschutz aktiv umzusetzen.
Grenzüberschreitungen sind alle Handlungen oder ˜ußerungen, die eine Grenze beim Gegenü ber
überschreiten. Sie sind ein natürlicher Lernprozess im Miteinander und im Zusammenleben vo n
Gemeinschaften. Besonders nachhaltig wirken sie, wenn sie unreflektiert bleiben.
Grenzüberschreitungen finden auch in der KiTa häufig unbewusst und im Kleinen statt. Begünsti gt
werden sie durch Überforderung, unreflektiertes Denken und Handeln, fehlendes Fachwissen und
durch die Übernahme selbst erfahrener und gewohnter Erziehungs- und Beziehungskonz epte. Diese
verschiedenen Dimensionen gilt es immer wieder bewusst in den Blick zu nehmen, das eigene Handeln
kritisch zu hinterfragen und sich regelmäßig auf Leitungsebene und in den Teams darü ber
auszutauschen und zu verständigen.
Die Verhaltensampel ist im Bereich des präventiven, institutionellen Kinderschutzes angesiedelt. Sie
wird gemeinsam im Team und damit auch individuell in jeder KiTa i nitiiert und entwickelt. Eine
Verhaltensampel regelt das Verhalten von Erwachsenen in unseren KiTas gegenüber Kindern und dient
damit als Orientierung für die tägliche pädagogische Praxis.
Die Inhalte einer solchen Ampel werden mit Team und Leitung gemeinsam in einem Prozess der
Diskussion und Aushandlung erarbeitet. Am Ende steht ein Konsens rund um das pädagogische
Verhalten gegenüber Kindern, der von allen getragen und verbindlich umgesetzt wird.
Dabei sind folgende Fragen, entsprechend den Farben einer Ampel, leitend für die gemeinsame
Diskussion:
Welches pädagogische Verhalten finden wir richtig und ist für Kinder förderlich? Was woll en wir mit
unserem alltäglichen Verhalten den Kindern ermöglichen? Aber auch: Von welcher Grundhaltung wird
unsere Interaktion mit den Kindern getragen? ACHTUNG: Hier braucht es außerdem eine
Verständigung, welches Verhalten von Kindern nicht immer erwünscht, aber trotzdem pädagog isch
richtig ist (beispielsweise Regeln und Tagesabläufe einhalten; Kinder dazu anhalten, Konflikte friedlich
zu lösen).
11
Welches Verhalten von Mitarbeiter*innen betrachten wir kritisch? Welches Verhalten blockiert Kinder
in ihrer Entwicklung? Gibt es täglich wiederkehrende Routinen, in denen es zu grenzverlet zendem
Verhalten kommt? Wenn ja, welche?
Welches Verhalten ist pädagogisch falsch und wird nicht geduldet? ACHTUNG: Diese Art des
Verhaltens bedarf der sofortigen Unterbrechung und wird auf jeden Fall thematisiert bzw. konkret
angesprochen. Ziel ist dabei zunächst die schnellstmögliche Widerherstellung des Kind eswohls. Im
roten Bereich ist sowohl strafrechtlich relevantes Verhalten als auch massiv (wiederkehrendes )
grenzüberschreitendes Verhalten konkret benannt.
6.1 Funktion der Verhaltensampel
Die Verhaltensampel bedient sowohl Aspekte des präventiven Kinder- als auch des
Mitarbeiterschutzes. Sie macht zum einen den konkreten positiven Werterahmen deutlich – nämlich
wie die pädagogische Arbeit zu gestalten ist – zum anderen gewinnen die Einzelnen über den
kollegialen Austausch Gewissheit und Sicherheit zur Frage des gemeinsamen Umgangs und der
gemeinsam getragenen Haltung. Teams, die sich gerade neu zusammenfinden, erfahren mehr
voneinander und prägen so bewusst die hauseigene Kultur von Anfang an. Teams, di e schon länger
zusammenarbeiten, gewinnen in dieser Auseinandersetzung mit den pädagogischen Üb erzeugungen
ebenfalls: kritische Routinen werden auf den Prüfstand gestellt und auch gelingende pädago gische
Interaktionen werden benannt und in einer Art Selbstvergewisserung konkretisiert und festgehal ten.
Die Ampel gibt jeder Einrichtung die Möglichkeit, eine gemeinsame Orientierung und Haltung im
Umgang mit den Kindern zu entwickeln. Dieses gemeinsame Verständnis und die Verab redung
schützen ein Team nach innen und außen. Zudem positioniert sich jede unserer KiTas mit ihren Werten,
Überzeugungen und Grundsätzen – und zwar entlang von konkret benanntem und verabredetem
Verhalten. Unsere Teams werden so sensibilisiert, bekommen Orientierung und Sicherheit im Umgang
mit den Kindern, untereinander, wie auch in der Zusammenarbeit mit den Eltern. Eine
Verhaltensampel macht transparent, mit welchen Werten und Überzeugungen eine Einrichtung
jeweils hantiert. Diese Klarheit kommt allen Beteiligten in unseren KiTas zugute.
Allen Mitarbeiter*innen stehen zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung unte rstützend die
Fachberatung, eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ nach § 8 a SGB VIII, ein einheitlicher
Erfassungsbogen sowie eine Zusammenstellung der möglichen Indikatoren zur Verfügung. Die
Indikatoren sind jedoch nicht als Checkliste zu nutzen. Vielmehr sind sie als Übersicht zu verstehen und
brauchen das Bewusstsein weiterer möglicher Ursachen. Das Bemerken möglicher abgebildeter
kindlicher Verhaltensweisen sollte jedoch immer zum intensiven Beobachten des Kind es sowie zum
Austausch mit den Kolleg*innen Anlass geben. Darüber hinaus ist es für den wirksamen Schutz von
Kindern unabdingbar, sie gefährdende Verhaltensweisen möglichst klar zu definieren und sich im Team
regelmäßig und offen über die eigenen und gegebenenfalls bei Kolleg*innen beobachtet en
Verhaltensweisen auszutauschen.
Für den fachlich fundierten Umgang im pädagogischen Alltag unterscheiden wir zwischen:
• Grenzverletzungen
• Übergriffen
• strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt
GRENZVERLETZUNGEN sind alle Handlungen oder ˜ußerungen, die eine persönliche Grenze, auch
unabsichtlich, überschreiten. Maßstab eines grenzverletzenden Verhaltens sind nicht nur objektiv e
Faktoren, sondern ebenso das jeweils subjektive Erleben eines Kindes. Grenzverletzungen k önnen
sein:
• beschämende Bemerkungen
12
• Zuschreibungen
• Herabsetzungen und ˜hnliches
Grenzverletzungen sind im pädagogischen Alltag mitunter nicht ganz zu vermeiden und zeichnen sich
durch Unabsichtlichkeit, fachliche oder persönliche Unzulänglichkeiten, Unkenntnis, Unach tsamkeit
oder mangelnde Sensibilität aus. Grenzverletzungen sind korrigierbar, wenn die grenzv erletzende
Person dem Gegenüber mit einer grundlegend respektvollen Haltung begegnet, weitere
Grenzverletzungen durch Einsicht unterbleiben oder mitunter konzeptionelle Veränderung en
vorgenommen werden.
ÜBERGRIFFE sind im Unterschied zu Grenzverletzungen keine zufälligen oder unabsichtlichen Han d-
lungen oder ˜ußerungen. Übergriffe sind Ausdruck einer missachtenden, respektlosen Haltung
anderen gegenüber und zeigen gravierende fachliche Mängel oder auch eine gezielte
Desensibilisierung an. Übergriffiges Verhalten überschreitet jegliche Abwehr und führt zu Hilflosigkeit
und Ohnmacht des Gegenübers. Übergriffe können sowohl die Körperlichkeit und Sexualität verletzen
als auch Schamgrenzen. Sie sind eine Form von Machtmissbrauch und brauchen Konsequenzen, um
das Kindeswohl zu sichern.
STRAFRECHTLICH RELEVANTE FORMEN VON GEWALT können Körperverletzungen (z. B. Kind
schlagen, treten, schütteln, Kind am Arm hinter sich herzerren), sexualisierte Gewalt sowie Nötig ung
und Erpressung (z. B. Kind aussperren, Essen gegen den Willen des Kindes in den Mund schieben, Kind
durch Körperkontakt am Aufstehen hindern) sein. Diese Formen der Straftaten sind im Rah men des
Strafgesetzbuches normiert. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte (Indizien) vor, dass eine strafrechtlich
relevante Handlung begangen wurde, erstatten wir als Träger in der Regel Strafanzeige. Um
sicherzustellen, dass Arbeitgeber über sexualstrafrechtliche Verurteilungen im niedrigen Strafbereich,
die nicht in das einfache Führungszeugnis aufgenommen werden, Kenntnis erhalten, wird bei d er
Einstellung und anschließend in regelmäßigen Abständen von den Mitarbeiter*i nnen ein erweitertes
Führungszeugnis vorgelegt. In diesem sind alle Verurteilungen wegen Sexualdelikten,
Körperverletzungen und Straftaten gegen die persönliche Freiheit aufgeführt. So soll es ei nschlägig
vorbestraften Personen erschwert werden, sich beruflich mit Kindern zu beschäftigen. Neben den
strafrechtlichen Folgen greifen darüber hinaus arbeitsrechtliche Konsequenzen wie die Freistellu ng
von der Arbeitsverpflichtung bis zur außerordentlichen Kündigung, die bereits bei ei nem dringenden
Tatverdacht erfolgen kann. Für die Dauer eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wird die
beschuldigte Person in jedem Fall von der Arbeit freigestellt.
6.2 Unbeabsichtigte Grenzverletzungen
Wie der Begriff schon aussagt, handelt es sich hierbei um Grenzverletzungen, die ohne eine bewusste
Absicht bzw. nicht vorsätzlich geschehen. Die Verhaltensweise überschreitet dabei die persön liche
Grenze des Gegenübers, ohne dass sich die handelnde Person dessen bewusst ist. So kann bei spiels-
weise das Streichen über den Kopf, das auf den Schoß nehmen oder die unbeabsichtig t laute
Ansprache einer Fachkraft vom Kind bereits als grenzverletzend empfunden werden. Ob eine Handlung
oder ˜ußerung als Grenzüberschreitung empfunden wird, ist abhängig vom subjektiven Em pfinden
und Bewerten des Einzelnen. Eine solche Grenzverletzung kann u. a. aus fachlichen bzw. persönlichen
Unzulänglichkeiten, aus fehlender Sensibilität der betreffenden Fachkraft/Mitarbeiter*innen, au s
Mangel an eindeutigen Normen und Regeln in der KiTa oder aus einer unausgesprochenen „Kultur der
Grenzverletzungen“ resultieren.
Unbeabsichtigte Grenzverletzungen lassen sich im Alltag einer KiTa nicht gänzlich verm eiden. Jeder
Mensch hat individuelle Grenzen und bewertet eine Handlung oder Aussage als angemessen oder als
grenzüberschreitend. Daher ist es für ein KiTa-Team unerlässlich, sich regelmäßig und fachlich
begleitet sowohl persönlich als auch im Team zu reflektieren. Nur auf di ese Weise kann eine sensible
13
Haltung zu dem Thema entwickelt werden sowie eine Form, sich gegenseitig auf Situation en
anzusprechen, welche nicht mit unserem Verhaltenskodex übereinstimmen.
Unbeabsichtigte Grenzverletzungen im Alltag mit Kindern können sein:
• körperlich:
▪ Kind auf den Schoß ziehen
▪ Kind über den Kopf streichen
▪ Kind ohne Ankündigung den Mund abputzen
▪ Kind ohne Ankündigung die Nase abwischen
▪ Kind ohne Ankündigung auf einem Stuhl an den Tisch schieben
▪ Kind ungefragt anziehen (z. B. „damit es schneller raus kann“, „da die Hose nass ist“)
▪ Kind muss beim Essen probieren
▪ usw.
• verbal:
▪ im Beisein von Kindern über ein Kind oder seine Eltern sprechen
▪ abwertend über ein Kind oder seine Eltern sprechen
▪ Vermittlung von tradierten Geschlechterrollen (z. B. „Was hast du denn da an?“, „Das
sind doch Mädchen-/Jungensachen.“, „Bist du heute aber schön angezogen.“ z. B.
ausschließlich zu Mädchen)
▪ Sarkasmus oder Ironie benutzen
▪ Kinder ignorieren bzw. sprachlich ausgrenzen
▪ kindliche Gefühle kleinreden
▪ auslachen, bloßstellen
▪ unter Druck setzen, Erpressung, Essen verweigern (z. B. „Du bekommst keinen
Nachtisch, wenn…“)
▪ Grundbedürfnisse verweigern, Kosenamen nutzen, Verniedlichung, differenzierte
Ansprache des Kindes als Sanktion
▪ usw.
• nonverbal:
▪ Kind streng/böse/abfällig anschauen
▪ Kind ignorieren
▪ Kind stehen lassen (z. B. sich etwas anderem zuwenden, wenn das Kind zum
wiederholten Male etwas erzählt)
▪ Körperkontakt bzw. Trost verweigern
▪ usw.
Alle Mitarbeiter*innen in unseren KiTas sind in besonderer Weise verpflichtet, Kinder in ihren Rechten
zu stärken und sie vor Verletzungen ihrer körperlichen und seelischen Unversehrtheit zu schü tzen.
Unser Handeln ist an gemeinsam erarbeiteten Grundsätzen ausgerichtet, die für jeden zu
beachten und verbindlich einzuhalten sind – und die von jedem Mitarbeiter*innen in Form der
personalisierten Selbstverpflichtungserklärung jährlich unterschrieben werden.
Dieses schriftlich festgehaltene, selbstverpflichtende Verhalten ist maßgeblicher Bestandteil unserer
pädagogischen Arbeit in den Bereichen:
• professioneller Umgang mit Nähe und Distanz
• Umgang mit Sexualität
• Umgang mit dem Austesten der Kinder von Wirkung und Grenzen
14
• Kenntnisse der Entwicklungspsychologie
• Anerkennung und Umsetzung eines sexualpädagogischen Konzeptes
Der offene Austausch über grenzwahrendes, aber auch grenzverletzendes Verhalten gegenüber
Kindern führt auch dazu, sich über persönliche Grenzen und Belastungssituationen zu verständigen. So
wird schnell deutlich, dass manche Rituale oder Regeln im KiTa-Alltag Situationen her vorbringen,
können, die für alle oder zumindest für einige im Team nervenaufreibend sind. So können folgende
Fragestellungen längerfristig eine Haltungsänderung im Team bewirken:
• Wann mache ich Kolleg*innen transparent, dass ich Unterstützung brauche?
• Wie schnell erkenne ich überfordernde Situationen und frage nach Hilfe?
• Wann unterstütze ich im Team, um eine grenzgefährdende Situation einzudämmen oder zu
vermeiden?
In der täglichen pädagogischen Arbeit mit den Kindern, aber auch mit Erwachsenen, gehören Grenz-
setzungen zum Alltag. Unsere Teams setzen sich entwicklungsgerecht mit den Kindern auseinander,
wenn es um das Aushandeln und Einhalten von Regeln geht. Auch Werte und Normen sind nicht ein-
fach nur festgeschrieben, sondern werden den Kindern vermittelt und mit ihnen besprochen, über-
prüft und ggf. neu vereinbart. So ist eine fortlaufende Anpassung der Lebenswelten der Kinder
gegeben. Um einen geregelten Tagesablauf und ein achtsames Miteinander zu gewährleisten, gibt es
auch nichtverhandelbare Grundregeln, die sowohl Kindern wie Erwachsenen bekannt sind.
Kinder haben innerhalb unserer KiTas die Möglichkeit zur Beziehungsaufnahme und zu persönlicher
Nähe im Rahmen der Grenzen pädagogischer Professionalität. Unsere Mitarbeiter*innen gehen dabei
keine auf Dauer angelegte Beziehung ein und treten nicht in Konkurrenz zur Rolle der Eltern. Daher ist
die Gestaltung der Beziehung in einem professionellen Sinn besonders wichtig. Au s fachlicher Sicht
darf diese Beziehung von den Erwachsenen nicht für eigene private Zwecke genutzt werden. Der
Wunsch nach Nähe kommt ausschließlich vom Kind. Eine Überschreitung der fachlich gebotenen
Distanz liegt immer dann vor, wenn eine Fachkraft in einer Situation vorrangig eigene Bedürfnisse
befriedigt. Körperkontakt in der pädagogischen Arbeit ist ausschließlich am Wohl der Kinder orientiert
und erfordert besondere Sorgfalt zur Vermeidung von Übergriffen. Jeder sexualisierte Kontakt zum
Kind ist verboten bzw. sofort zu unterbinden.
6.3 Umgang mit Risikosituationen
Um Risiken einschätzen zu können, müssen Lebensalter und Abhängigkeitsverhältnisse der Kinder so-
wie die spezifischen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden. Kinder, die Machtmissbrauch in
unterschiedlichen Formen erfahren haben, können besonders gefährdet sein, da diese sich wen ig
selbstbewusst und distanzlos zeigen können. Zum Teil können Kinder wie Erwachsene mit
entsprechenden Vorerfahrungen, sich auch offen aggressiv oder unterschwellig manipulierend zeigen.
Solches Verhalten ist häufig schwer einzuschätzen.
Soweit es im Vorfeld möglich ist bzw. in unserer Hand liegt, achten wir bei architektonischem Neu- und
Umbau darauf, Räumlichkeiten so zu gestalten, dass sowohl offene Räume, die Transparenz gewäh r-
leisten sollen, als auch Rückzugsmöglichkeiten für die Kinder entstehen, ohne das Risiko des Mach t-
missbrauchs zu erhöhen. Dies soll zur Eindämmung der Möglichkeit eines Übergr iffes durch
Mitarbeiter*innen oder untereinander beitragen. Besondere Umsicht sowie genaue Absprach en und
zieldefiniertes Handeln sind besonders dann nötig, wenn Kinder nackt sind . Dies kann bei
Spielsituationen mit Wasser, wie Planschen, Baden, der Besuch des Schwimmbads und beim Wick eln
vorkommen. Hier werden Räume, wie zum Beispiel die „Wassergewöhnung“ sowohl auf ihre Einsicht
von außen als auch auf ihre Einsicht von innen überprüft. Dies dient auch dem Schutz der
15
Mitarbeiter*innen. Generell sind Kinder niemals nackt in allgemein oder öffentlich z ugänglichen
Bereichen wie z. B. Fluren, Gängen, Eingangsbereichen, Außengelände etc. zu sehen.
In den Randzeiten des Betreuungsangebotes, also am frühen Morgen oder spät am Nachmittag ,
können aus pädagogischen Situationen leichter Risikosituationen entstehen, da die KiTa dann weniger
belebt ist. Folgende Maßnahmen tragen in unseren KiTa u. a. dazu bei, das Risiko möglichst gering zu
halten:
• Türen der genutzten Räume bleiben geöffnet
• in der Regel Aufenthalt in zentral gelegenen Räumen
• es sind immer mindestens zwei Pädagogen in den Randzeiten anwesend
Es ist untersagt, betreute Kinder mit privaten Geräten zu fotografieren oder zu filmen. Zur Sicherung
des privaten Eigentums steht jedem Mitarbeiter*innen in der Regel ein verschließbare s Fach im
Personalspint zur Verfügung. Eltern dürfen innerhalb der KiTas keine Fotos m achen. So wirken wir
unerlaubtem Fotografieren entgegen und schützen die Privat- und Intimsphäre der Kinder.
Die Unterstützung bei Körperpflege und Hygiene ist in allen Bereichen als Risikosituatio n
einzuschätzen. Die Kinder werden in dieser sensiblen Zeit zuverlässig und altersangemessen von
unseren Mitarbeiter*innen unterstützt und begleitet, um auch in diesem Bereich ei n hohes Maß an
Selbstständigkeit und Eigenkontrolle zu erlangen. Dabei werden ihre unterschi edlichen Bedürfnisse
berücksichtigt. Auf biografische Erlebnisse sowie individuelle Besonderheiten wird pädag ogisch
angemessen und abgestimmt mit den Eltern eingegangen. Kleinkinder werden ihrer Entwicklung
entsprechend entweder fürsorglich gewickelt oder beim Toilettengang angeleitet und beglei tet. In
unseren KiTas gibt es klare Abläufe und Regeln, wie Pflegehandlungen und Hilfestell ungen
durchzuführen sind. Hierüber wird sich innerhalb der Einrichtung regelmäßig ausg etauscht und die
Ergebnisse werden in Teamsitzungen transparent kommuniziert. Zusätzlich werden die
Pflegehandlungen dokumentiert- Wickelprotokoll.
Private Kontakte zu Eltern und Kindern, welche die KiTa besuchen oder besucht haben, sind zur
eigenen Absicherung zu unterlassen bzw. transparent zu gestalten und mit der KiTa-Leitung
abzustimmen. Zum Schutz vor Grenzüberschreitungen werden alle Mitarbeiter*innen regelmäßig für
das Handeln anderer, für mögliche Absichten sowie für die Auswirkungen des Handelns sensi bilisiert.
Wenn sie Grenzverletzungen, nicht eindeutige oder sexuell gefärbte Situationen wahrnehmen,
handeln sie gemäß den festgelegten Verfahrensabläufen. Generell können innerhalb des Ki Ta-Alltags
aus pädagogischen
Situationen im Einzelsetting, wie z. B. Pflege, Hygiene oder bei Übernachtungen, zusätzliche
Risikosituationen für die Kinder entstehen. Besonderes Augenmerk liegt dabei u. a.:
• im Straßenverkehr
• im öffentlichen Nahverkehr
• bei Ausflügen in unbekanntes Gelände, Waldtage/Waldwoche, Besuch des Schwimmbads
• auf auswärtigen Spielplätzen
• bei Bring- und Abholsituationen (Eltern-Kind-Interaktion)
• bei Sorgerechtsveränderungen
Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (§ 72a Prüfung persönliche Eignung) ist für alle Mit-
arbeiter*innen und Praktikant*innen in unseren KiTas verpflichtend. Ebenso fordern wir v on allen
Personen, die z. B. innerhalb von Projekten/Kooperationen mit den Ki ndern in unserer KiTa arbeiten,
16
die Vorlage einer unterschriebenen Selbstverpflichtung und die Vorlage des erweiter ten
Führungszeugnisses.
7. Beteiligung von Kindern – Stärkung ihrer Rechte
Die Entscheidung für eine systematische Beteiligung von Kindern an Entscheidungen, die sie betreffen,
stärkt deren Position und verringert das Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kindern. Die Kinder-
rechte sind allen unseren Mitarbeiter*innen und Eltern bekannt. Daher sind eine aktive Beteiligung
und Teilhabe im pädagogischen Alltag mitunter die wichtigsten Aufgaben in unseren Einrichtungen.
Dies schließt auch Möglichkeiten der Kritik, Beschwerde und Abstimmungsentscheidun gen durch
Kinder mit ein. Partizipation ist kein separates Entwicklungsfeld, sondern grundlegend in allen
Themenbereichen präsent. Die Aussage des „sich selbstständig bildenden Kindes“ drückt bereit s aus,
dass der Bildungsprozess nur mit und nie ohne das Kind gelingen kann. Jedes Kind wird ernst
genommen und respektiert. Im Alltag bedeutet dies, dass wir die Kinder ihrer Entwicklung angemessen
bei Entscheidungen, die sie selbst und die Gemeinschaft betreffen, miteinbeziehen und auf ihre Signale
und Ausdrucksformen achten. Wir fördern aktiv und sensibel die Selbstbestimmung der Kinder und
ermöglichen ihnen, an der Gestaltung des gemeinsamen Alltags auf ihre Art und Weise teilzunehmen.
Beteiligung bedeutet für uns, dass Kinder mitreden, mitbestimmen und mitentscheiden können, bei
Dingen oder Ereignissen, die das gemeinsame Leben in der Einrichtung betreffen. Über die persönliche
Ausdrucksform und Beteiligung eines Kindes erfahren wir mehr von und über die Kinder. Sich für ihre
Ideen zu interessieren, ihnen aktiv zuzuhören und sie zu ermutigen, ihre Sicht darzustellen – diese
pädagogische Haltung wird durch jede einzelne Fachkraft/Mitarbeiter*in und das gesa mte Team
vertreten. Dabei ist für uns von großer Bedeutung, den Kindern gegenüber glaubwürdig, au thentisch
und verlässlich aufzutreten. Jede KiTa hat bei uns die Möglichkeit, bei der Ausgestaltu ng von
Beteiligung ihren eigenen Weg zu gehen und diesen in der Hauskonzeption transparent darzustellen.
Bei uns wird Beteiligung, Mitentscheiden und Mitmachen in unterschiedlichen Formen prakti ziert. In
folgenden Schlüsselstellen im KiTa-Alltag werden Beteiligung und Partizipation von Kindern sichtbar:
• Raumgestaltung und Raumnutzung:
▪ Dekoration und bedürfnisgerechte Raumaufteilung
▪ Gestaltung der eigenen Umgebung/Bildergalerie auf den Fluren
▪ Catchballleisten und Whiteboards für selbständiges aufhängen der eigenen Kunstwerke
▪ Piktogramme
▪ flexible Möbel auf Kinderhöhe
▪ Mitentscheidung bei der Auswahl/Anschaffung des Spielmaterials in der Gruppe
▪ Platz für persönliche Dinge der Kinder
▪ Bewegungsfreiheit zwischen den Räumen
• Essen und Trinken:
▪ Getränke zur freien Verfügung – Getränkebar in der Gruppe
▪ freie Auswahl bei Speisen oder Speisekomponenten (durchsichtige Schüsseln für Einsicht
der Lebensmittel/Komponenten)
▪ Selbstbestimmung, in welchem Zeitraum, wie viel von was gegessen wird (gleitendes
Frühstück)
▪ Obstkorb in den Gruppen
▪ Mitwirkung bei der Herstellung der Mahlzeiten (Milchreis kochen/Brötchen backen,
Nachmittags-Snack zubereiten)
17
▪ Feedback des Kindes wird berücksichtigt durch die Demokratie- Säule
• Schlaf und Entspannung:
▪ gemeinsame Gestaltung von Ruhephasen, ob, wie und wann geruht oder geschlafen wird
▪ selbstbestimmte Rückzugsmöglichkeiten
▪ kein wecken
• Aktivitäten, Projekte, Feiern:
▪ freiwillige Beteiligung bei Aktivitäten
▪ Einbindung in die Planung von Projekten und Aktivitäten
▪ Berücksichtigung von kindlichen Ideen und Wünschen
▪ Möglichkeit zur Übernahme von Verantwortung
• Pflege (Wickeln):
▪ rechtzeitige Ankündigung
▪ Wahl der Bezugsperson
▪ Einbeziehung des Kindes beim An- und Ausziehen
▪ ausreichend Zeit in entspannter Atmosphäre
• Regeln:
▪ Mitspracherecht bei der Festlegung von Regeln
▪ Transparenz und Sichtbarkeit von Abläufen und Regelungen
▪ Ermutigung zu offener Kritik und Anregung
Kinder äußern ihre Interessen und Wünsche, ebenso wie ihre Ablehnung und ihren Protest , in
vielfältiger Weise. Was das einzelne Kind benötigt, um seine Rechte wahrzunehmen, ist individuell sehr
unterschiedlich und abhängig von Alter, Geschlecht, Entwicklungsstand, kulturellem Hintergrund, der
persönlichen Biografie und den jeweiligen Begabungen und Beeinträchtigungen eines Kindes. Auch der
soziale Hintergrund und die bisherige Sozialisation spielen dabei eine Rolle. Unser Anspruch ist es, alle
Kinder im Beteiligungsprozess individuell zu begleiten und zu unterstützen. Bedeutsam ist dabei auch,
dass Kinder selbst entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie von ihren Rechten Gebrauch
machen. Etwas zu können, bedeutet nicht, es auch tun zu müssen.
Partizipation verstehen wir als Schlüssel zur Weiterentwicklung von Selbstbildungspro zessen. Wenn
wir Kindern Einblicke in Abläufe und Hintergründe geben und sie an Entscheidungen beteiligen, lernen
sie, miteinander zu kommunizieren, Problemlösungsstrategien zu entwickeln, Entscheidungen z u
treffen und Verantwortung zu übernehmen. Auf diese Weise werden sie mit möglichen Konsequenzen
und Folgen konfrontiert und können ihr Verhalten darauf abstimmen. Grenzen der Beteiligung sehen
wir bei einer möglichen Selbst- oder Fremdgefährdung der Kinder, was trotz allem bedeutet, dass Kin-
der ein Recht haben, an ihren Grenzen zu wachsen und sich in unsicheren Situationen zu erfahren und
auszuprobieren. Dabei achten unsere Teams sensibel darauf, bei welchen Herausforderungen die Kin-
der ihre Autonomie und Mündigkeit üben und welche Anforderungen sie über- oder unterfordern.
Partizipation erfolgt an vielen Stellen über eine sensibel geführte Kommunikation. Damit dies gelingt,
bieten unsere Fachkräfte den Kindern Folgendes an:
• ein offenes Ohr für die persönlichen Belange der Kinder
• grundsätzliches Interesse an den persönlichen Erfahrungen jedes einzelnen Kindes
18
• vertrauliche Einzelgespräche auf ausdrücklichen Wunsch des Kindes sowie nach Beobachtung
von entsprechenden Signalen (z. B. Traurigkeit, Wut, Rückzug)
• Austausch zu Gruppenkonflikten oder Konflikten einzelner Kinder untereinander in Gesprächs-
kreisen
• Moderation und Begleitung in Konfliktsituationen oder bei anderen Klärungswünschen vo n
Kindern
• Wünsche und Interessen im Morgenkreisaufnehmen
• gemeinsam Regeln und Grenzen besprechen und überarbeiten
• Feste, Projekte und Ausflüge reflektieren
Kinder unter drei Jahren sind besonders darauf angewiesen, dass ihre Bedürfnisse und Signale v on
Fachkräften wahrgenommen und respektiert werden. Partizipation in der Krippe bedeutet daher eine
besonders sensible Kommunikation zwischen Fachkraft und Kind. Ziel ist, die individuellen Bedürfnisse
zu erkennen und auf diese einzugehen. Möglichkeiten der Kommunikation und damit Beteiligung sind
hier:
• Zeit für Frage und Antwort
• aktives Zuhören der verbalen Rückmeldungen der Kinder bzw. Beobachtung ihrer nonverbalen
Signale (sich wegdrehen, den Körper versteifen usw.)
• bewusste Schaffung von Möglichkeiten der Selbsterfahrung von Kindern
• Möglichkeiten zum Rückzug wie auch die Wahl von Spielpartnern und Material
Beteiligung erfordert eine kritische Auseinandersetzung im Umgang mit Macht. Umso wichtiger ist es
wahrzunehmen, welche Bedeutung Macht in unserem pädagogischen Alltag hat, und die Verteilung
der Macht zwischen Erwachsenen und Kindern reflektiert zu gestalten. Diese Prozesse und Ab läufe
werden regelmäßig in Team-, Fall- und Personalgesprächen zur Sprache gebracht und bearbeitet.
Die Beteiligung von Kindern an Entscheidungen in unseren KiTas beruht auf der grundlegenden Über-
zeugung, dass Kinder ihre Rechte, Pflichten, Wünsche und Bedürfnisse mit der notwendigen Begleitung
und bedarfsorientierten Unterstützung selbst regeln und bewältigen können. Teilhabe zu ermöglichen
und zu leben, setzt ein demokratisches Bild vom Kind voraus. Mit- und Selbstbestimmung von Kindern
ergeben sich für uns nicht von selbst, sie müssen gewollt, beschlossen, gestaltet und aktiv gelebt wer-
den. Im Rahmen der institutionellen Möglichkeiten werden Kinder und Eltern in die aktive Gestaltung
des gemeinsamen Alltags miteinbezogen. Eine mitgestaltete Atmosphäre trägt durch Stärkung d es
Selbstbewusstseins, Ernstnehmen, aktives Zuhören, Eingehen auf ˜ußerungen und Befindlichkeiten
und Sensibilität gegenüber jedem Einzelnen dazu bei, Missbrauch in unseren Einrich tungen zu
verhindern.
7.1. Beteiligung von Eltern
Unsere Einrichtungen verstehen sich als pädagogische Wegbegleiter im Alltag der Kinder und ihrer
Familien. Fachkräfte und Eltern arbeiten partnerschaftlich und auf Augenhöhe zusammen – mit dem
gemeinsamen Ziel, Kindeswohl zu sichern und zu schützen. Präventiver Kinderschutz ist besonders
dann wirksam, wenn die Mitwirkungsrechte der Eltern ernst genommen werden.
Eltern und Fachkräfte respektieren einander und schätzen die Vielfalt ihrer Kompet enzen. Die
Fachkräfte der Einrichtungen schaffen ein vertrauensvolles Miteinander mit den Eltern und
ermöglichen damit die Voraussetzung für optimale Entwicklungs- und Bildung smöglichkeiten von
Kindern. Außerdem zeigen sie Interesse an unterschiedlichen kulturellen und religiösen
Orientierungen der Eltern und setzen sich mit diesen auseinander. Familiäres Engagement und aktive
Teilnahme am Entwicklungsprozess der Kinder werden von unseren Fachkräften unterstützt und in den
19
pädagogischen Prozess integriert. Das mindestens einmal jährlich stattfindende Entwicklungsgespräch
ist ein wichtiger Marker guter Zusammenarbeit zum Wohlergehen des Kindes. Weitere regelmäßig e
Angebote dienen dem Austausch und Kontakt zwischen Elternhaus und KiTa. Dabei dürf en Eltern
selbstverständlich auch ihre besonderen Themen-wünsche an die KiTa-Leitung adressieren. Familien
sind dazu eingeladen, sich konstruktiv und kritisch mit ihren Ideen und Fähigke iten einzubringen und
sich an der Planung und Durchführung pädagogischer Projekte zu beteilig en. Zudem haben sie
unterschiedliche Möglichkeiten sich über Aktivitäten im Alltag zu informieren. Kritik u nd Beschwerde
verstehen wir als Form der Beteiligung und Chance, die Qualität unserer Arbeit wei terzuentwickeln.
Zudem sichern wir die Qualität im Rahmen regelmäßiger Elternbefragungen. Die Ergebnisse we rden
zentral erfasst, visualisiert und in den KiTas für die Eltern zugänglich gemacht. Begleitet von der
Regionalleitung und den Fachberatungen entwickeln unsere Teams Verbesserungsmaßnahmen und
beziehen die Elternvertretung in die Entwicklung ein.
Elternbeteiligung findet außerdem im demokratischen Gremium des Elternbeira tes statt, in dem
gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des KiTa-Lebens übernommen wird.
Der Elternbeirat besteht aus Eltern von Kindern in einer betreffenden KiTa und wird für die Dauer eines
Jahres gewählt. Ziele der Elternvertretung sind der gegenseitige Austausch von Informationen sowie
gegenseitige Beratung. Bei der Weiterentwicklung der Hauskonzeption und deren Umsetzun g ist der
Elternbeirat zu beteiligen. Die Elternvertretung vertritt die Interessen der Eltern schaft einer KiTa und
ist berechtigt, Auskünfte über wesentliche, die KiTa betreffende Angelegenheiten zu erfragen. Sie
unterliegen der Schweigepflicht und werden darüber zu Beginn eines KiTa-Jahres belehrt.
Partizipation erfolgt an vielen Stellen über eine sensibel geführte Kommunikation. Damit dies gelingt,
bieten unsere Fachkräfte den Kindern Folgendes an:
• ein offenes Ohr für die persönlichen Belange der Kinder
• grundsätzliches Interesse an den persönlichen Erfahrungen jedes einzelnen Kindes
• vertrauliche Einzelgespräche auf ausdrücklichen Wunsch des Kindes sowie nach Beobachtung
von entsprechenden Signalen (z. B. Traurigkeit, Wut, Rückzug)
• Austausch zu Gruppenkonflikten oder Konflikten einzelner Kinder untereinander in Gesprächs-
kreisen
• Moderation und Begleitung in Konfliktsituationen oder bei anderen Klärungswünschen vo n
Kindern
• Wünsche und Interessen im Morgenkreisaufnehmen
• gemeinsam Regeln und Grenzen besprechen und überarbeiten
• Feste, Projekte und Ausflüge reflektieren
Kinder unter drei Jahren sind besonders darauf angewiesen, dass ihre Bedürfnisse und Signale v on
Fachkräften wahrgenommen und respektiert werden. Partizipation in der Krippe bedeutet daher eine
besonders sensible Kommunikation zwischen Fachkraft und Kind. Ziel ist, die individuellen Bedürfnisse
zu erkennen und auf diese einzugehen. Möglichkeiten der Kommunikation und damit Beteiligung sind
hier:
• Zeit für Frage und Antwort
• aktives Zuhören der verbalen Rückmeldungen der Kinder bzw. Beobachtung ihrer nonverbalen
Signale (sich wegdrehen, den Körper versteifen usw.)
• bewusste Schaffung von Möglichkeiten der Selbsterfahrung von Kindern
• Möglichkeiten zum Rückzug wie auch die Wahl von Spielpartnern und Material
Beteiligung erfordert eine kritische Auseinandersetzung im Umgang mit Macht. Umso wichtiger ist es
wahrzunehmen, welche Bedeutung Macht in unserem pädagogischen Alltag hat, und die Verteilung
20
der Macht zwischen Erwachsenen und Kindern reflektiert zu gestalten. Diese Prozesse und Ab läufe
werden regelmäßig in Team-, Fall- und Personalgesprächen zur Sprache gebracht und bearbeitet.
Die Beteiligung von Kindern an Entscheidungen in unseren KiTas beruht auf der grundlegenden Über-
zeugung, dass Kinder ihre Rechte, Pflichten, Wünsche und Bedürfnisse mit der notwendigen Begleitung
und bedarfsorientierten Unterstützung selbst regeln und bewältigen können. Teilhabe zu ermöglichen
und zu leben, setzt ein demokratisches Bild vom Kind voraus. Mit- und Selbstbestimmung von Kindern
ergeben sich für uns nicht von selbst, sie müssen gewollt, beschlossen, gestaltet und aktiv gelebt wer-
den. Im Rahmen der institutionellen Möglichkeiten werden Kinder und Eltern in die aktive Gestaltung
des gemeinsamen Alltags miteinbezogen. Eine mitgestaltete Atmosphäre trägt durch Stärkung d es
Selbstbewusstseins, Ernstnehmen, aktives Zuhören, Eingehen auf ˜ußerungen und Befindlichkeiten
und Sensibilität gegenüber jedem Einzelnen dazu bei, Missbrauch in unseren Einrich tungen zu
verhindern.
8. Beschwerdemanagement – Beschwerdewege für Kinder, Eltern
und Mitarbeitende
Eine Beschwerde ist eine persönliche (mündliche, schriftliche, mimische, gestische) kritische ˜ußerung
und drückt Unzufriedenheit aus. Die ˜ußerung ist der Hinweis für Verhalten, das als schädigend
wahrgenommen wird, und sucht nach Verbesserung einer Situation, Beseitigung der
Beschwerdeursache oder auch einer Wiedergutmachung. Die Ursache einer jeden Beschwerde ist ein
unerfülltes Bedürfnis. Somit ist die Auseinandersetzung mit den Beschwerden der Kinder u nd
Erwachsenen immer eine Auseinandersetzung mit deren Bedürfnissen. Entscheidend ist die
grundsätzliche Haltung, dass alle Bedürfnisse berechtigt und wahr sind.
Im Rahmen der institutionellen Möglichkeiten werden Kinder und Eltern in unseren Einrichtungen so
umfassend wie nur möglich beteiligt. Für Eltern, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, werden
ggf. unterstützend Dolmetscher hinzugezogen. Erziehungsberechtigte und Kinder werden möglichst an
allen, sie unmittelbar betreffenden Entscheidungen, beteiligt. Durch unterschiedliche alters-, sprach-
und entwicklungsbedingte Formen der Zufriedenheitsbefragung erhalten Erwachsene wie Kinder di e
Möglichkeit, ihrer Meinung Ausdruck zu verleihen. Dabei werden ihre Anliegen angemess en gehört
und behandelt. Der bewusste Umgang mit Beschwerden ist eine wichtige Voraussetzung für den
aktiven Kinderschutz in unseren Einrichtungen. Wir sehen in jeder Beschwerde auch die Möglich keit
zur Weiterentwicklung. Anliegen und Bedürfnisse, die Kinder und Erwachsene äußern, führen zu einer
Reflexion unserer Strukturen und Abläufe und des eigenen Verhaltens. Beschwerden bewirken
Veränderung und ermöglichen Entwicklung – damit dienen sie der Qualität unserer Einrichtungen.
8.1. Beschwerdeverfahren für Kinder
Kinder beschweren sich in der Regel über:
• Verhalten anderer Kinder
• Verhalten von Erwachsenen
• Materialangebot
• KiTa-Strukturen
• Raumgestaltung
• Handhabung und Anwendung von Regeln
• Gestaltung der Angebote und Projekte
Gerade in der Auseinandersetzung mit den eigenen Beschwerden und Anliegen ergeben sich für Kinder
Möglichkeiten, persönliche Kompetenzen wie Selbstwahrnehmung, Selbststeuerung un d
21
Selbstwirksamkeit zu entwickeln. Ebenso erwerben sie soziale Kompetenzen – in der
Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen anderer müssen Lösungen und Strategien entwickelt oder
Kompromisse ausgehandelt werden. Die Entwicklung dieser Kompetenzen ist ein Richtziel un serer
pädagogischen Arbeit und dient der Persönlichkeitsbildung.
Kinder äußern ihre Beschwerden oft nicht direkt. Ihre Anliegen und Bedürfnisse, die h inter einer
Beschwerde im weitesten Sinne liegen, können sehr unterschiedlich aussehen. Dies kann ein
Unwohlsein, eine Unzufriedenheit sein (z. B. mit dem Essen), es kann sich um einen
Veränderungswunsch handeln (z. B. bezüglich einer Gruppenregel) oder ein Thema betreffen, das sich
aus dem Verhalten und den Reaktionen anderer ergibt (z. B. dem Konflikt, nicht mitspielen zu dürfen).
Alle Fachkräfte sind gefordert, die Unmutsbekundungen der Kinder bewusst wahrzunehmen und sich
mit ihnen auf die Suche nach dem zu begeben, was hinter der Beschwerde steckt. Deshalb spielen alle
Anliegen, die aus Sicht der Erwachsenen Kleinigkeiten oder Banales darstellen, eine wi chtige Rolle.
Durch unser Interesse an ihrer Kritik fühlen sich Kinder ernst genommen und suchen auch bei anderen
Sorgen unsere Unterstützung.
Durch die Umsetzung von Beschwerdeverfahren ermöglichen wir Kindern in unseren Einrichtung en,
sich selbstbewusst für ihre Rechte und Bedürfnisse einzusetzen. Damit ist jedes Beschwerdeverfahren
ein Beitrag zur Gewaltprävention und zum Schutz jedes Kindes. Es ist die aktive Erfahrung der Kinder,
dass ihr „Nein!“ akzeptiert wird und auch Kleinigkeiten als Beschwerde ernst genommen werden. Auf
diese Weise werden sie in ihrem Selbstgefühl gestärkt, wichtig und geachtet zu sein, un d motiviert,
sich auch bei größeren Problemen mitzuteilen. In unseren Einrichtungen verzichten wi r bewusst auf
die Festlegung einer fest vorgegebenen Beschwerdestelle oder eines starren Verfahrens. Unsere
Erfahrung ist, dass sich Kinder in aller Regel an eine Person ihres Vertrauens wenden, wenn sie
Anliegen oder Nöte haben und sich besprechen wollen. Das können Gruppenpädagog*innen, ab er
auch alle anderen Mitarbeiter*innen in der Einrichtung sein. Diese Person des Vertrauens steht den
Kindern im Alltag unmittelbar zur Verfügung und ist sozusagen die erste entscheid ende
Beschwerdestelle. Durch die besondere Nähe zu den Kindern ist dieser Beschwerdeweg meist spontan,
was von Vorteil ist, aber auch Grenzen hat. Das bewusste Annehmen der Beschwerde ist vor allem
dann eine Herausforderung, wenn in der aktuellen Situation wenig Zeit bleibt. Dann signal isieren die
Fachkräfte mit einer ersten Reaktion, das Anliegen wahrgenommen zu haben, und knüpfen in einer
ruhigen Minute allein mit dem Kind oder in einer Kleingruppe an die Situation wieder an. Unser
Anspruch ist es, dieses persönliche (Wieder-)Aufnehmen und Konkretisieren der Beschwerden
verlässlich zu gewährleisten.
Folgende Beispiele stehen exemplarisch für die methodische Umsetzung eines Beschwerdeverfahrens
für Kinder in unseren Einrichtungen. Unabhängig von der Methode ist jedes Beschwerdeverfahren an
die Beziehung der Kinder zu den Erwachsenen gekoppelt und lebt vom zugewandten, aufmerksa men
Dialog der Fachkräfte mit den Kindern.
Sicherlich ist die Notwendigkeit eines achtsamen und feinfühligen Umgangs mit den Beschwerden der
Kinder unabhängig von deren Alter. Dennoch werden, insbesondere bei den Kindern unter drei Jahren,
durch die prompte Wahrnehmung und Beantwortung von Bedürfnissen die Grundlagen für eine
sichere Beziehung gelegt. Uns ist bewusst, dass die Wahrnehmung der nonverbalen Signale, wie Weg-
drehen, Sich-steif-Machen, Wegrennen oder Weinen, hier sehr bedeutsam ist. So setzen sich die Mit-
arbeiter*innen in den Krippengruppen deutlich mehr mit den Selbstbestimmungsrechten der Kinde r
auseinander, statt strukturierte Verfahren zu initiieren. Im Vordergrund stehen Rückmeldungen der
Fachkräfte untereinander und die Reflexion der täglichen Routinen und Abläufe unter der
Fragestellung, wie diese den Bedürfnissen der Kinder entsprechen.
Für alle Kinder besteht ebenso die Möglichkeit, sich direkt an die Leitungskräfte in der Einrichtung zu
wenden – auch sie sind wichtige Ansprechpersonen für ihre Anliegen oder Kritik. In ihrer Rolle als
22
qualitätssichernde pädagogische Begleitung im Alltag, ist die KiTa-Leitung in den Gruppen präsent und
den Kindern bekannt. Zwar haben die Führungskräfte in der Regel eine größere Distanz, können somit
aber auch leichter von außen einen Blick auf das Geschehen einnehmen. Durch ihren Einfluss können
KiTa-Leitungen weitere Prozesse initiieren und Veränderungen in der KiTa anstoßen.
8.2. Beschwerdemanagement für Eltern
Eine respektvolle Erziehungspartnerschaft in beiderseitiger Anerkennung von Eltern un d Fachkräften
hat für die Sicherung und den Schutz des Kindeswohls eine besondere Bedeutung in unserer täglichen
Arbeit. Es ist uns wichtig, Eltern zu ermutigen, Wünsche und Kritik konstruktiv einzubringen. Mit einer
Beschwerde äußern Eltern ihre Unzufriedenheit, die aus der Differenz zwischen der erwarteten und
der von der KiTa erbrachten Leistung resultiert. Unsere Aufgabe sehen wir darin, die Beschwerden der
Eltern ernst zu nehmen und ihren Sichtweisen sensibel und respektvoll zu begegnen. Um Beschwerden
als konstruktive Kritik und Möglichkeit der Weiterentwicklung zu verstehen sowie ihnen offen zu
begegnen, reflektieren und klären die Mitarbeiter*innen in ihren Teams ihre eig ene Haltung und
vereinbaren einen professionellen Umgang.
Beschwerden kommen auf unterschiedlichen Wegen und zu unterschiedlichsten Themen. Eltern
können sich mit ihren Anliegen an die Gruppenpädagog*innen, die jeweiligen Kitaleitung en der
Einrichtung, an die Elternvertretungen und gegebenenfalls auch an die Regionalleitung wenden. Über
die Ansprechpersonen und die Kontaktdaten werden alle Eltern zu Beginn eines jeden neuen KiT a-
Jahres informiert. Die Beschwerdekultur und damit verbundene Abläufe werden Eltern transparent
und auf unterschiedlichen Wegen vorgestellt. Wenden sich Eltern mit einer Beschwerde persönlich,
telefonisch oder auch schriftlich an eine*n Mitarbeiter*in der Einrichtung, kann dieser unmittelbar im
Gespräch eine akzeptable Lösung suchen und die Leitung darüber informieren. Findet sich kei ne
unmittelbare Lösung, wird die Beschwerde entgegengenommen, dokumentiert und ebenfalls die
Leitung informiert. Diese entscheidet über die weitere Vorgehensweise. Der Beschwerde -Führende
wird über einen zeitnahen Umgang mit der Beschwerde in Kenntnis gesetzt. Entscheiden Eltern, sich
mit ihrem Anliegen an die Elternvertreter*innen zu wenden, informieren diese die Leitung. Das
Führungsteam entscheidet über die weitere Vorgehensweise und führt z. B. Gespräche mit den
betroffenen Eltern und ggf. mit den entsprechenden Gruppenpädagog*innen. Bei Bedarf informier t
die Leitung die Regionalleitung. Wählen Eltern den Weg, sich mit ihrer Beschwerde direkt an die
Trägervertretung zu wenden, informiert diese die Leitung und beide stimmen das weitere Vorgehen
miteinander ab. In jedem Fall erhalten Eltern die Information über den Bearbei tungsstand ihrer
Beschwerde.
Unabhängig vom Adressaten wird wie folgt mit der Beschwerde umgegangen:
• Feststellung, ob es sich beim Anliegen um eine Beschwerde handelt
• Dokumentation der Beschwerde
• Klärung, um welchen Beschwerdetyp es sich handelt (Personen, pädagogische Arbeit mit dem
Kind, Zusammenarbeit mit den Eltern, Organisatorisches, Leistung usw.)
• Selbstständige Lösungsfindung
• Ggf. Zusammenarbeit mit Fachberatung und Regionalleitung
• Ggf. Übermittlung an weitere Stelle
• Auswertung der Lösung mit dem Beschwerde-Führenden
Beschwerden, die auf Grenzverletzungen durch Mitarbeiter*i nnen oder auf Machtmissbrauch
(psychische, physische, sexualisierte Gewalt) hindeuten, führen zu einer sofortigen Information an
die Regionalleitung.
23
8.3. Beschwerdemanagement für Mitarbeiter*innen
Analog dem Verfahren für Eltern und Kinder ist es uns wichtig, auch über die Beschwerden von
Mitarbeiter*innen Kenntnis zu erlangen. In der Regel wenden sich Mitarbeiter*innen mit ihren
Anliegen an die KiTa-Leitungen. Sie entscheiden dann gemeinsam mit dem/der Mitarbeiter*in, wie und
mit wem die Beschwerde bearbeitet wird. Die Beschwerden werden zumeist im Klein- oder
Gesamtteam besprochen, wo nach Lösungen gesucht wird. Wird keine tragfähige Lösung für das
Problem gefunden, wird die Regionalleitung hinzugezogen.
Grundlegend für ein gelebtes Beschwerdemanagement für Mitarbeiter*innen ist die Beteil igung an
Entscheidungsprozessen und Förderung der Eigeninitiative. Dies findet in den regelmäßigen
Dienstbesprechungen auf Einrichtungsebene oder Leitungsebene Berücksichtigung.
Unser Anspruch, unsere Einrichtungen zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen, beinhaltet auch,
das eigene Personal in den Blick zu nehmen und fachlich zu begleiten. Sollte es zu Beschwerden über
eine*n Mitarbeiter*in hinsichtlich einer Vermutung auf grenzverletzendes Fehlverhalten kommen, ist
unser Vorgehen in einem festgelegten Verfahren klar geregelt. (Bogen „Fehlverhalten eines
Mitarbeiters“) Um die Gefährdungslage möglichst objektiv feststellen zu können, ziehen wir unsere
trägerinterne Fachberatung zur Risikoeinschätzung hinzu. In Fällen sexuell motivierter
Grenzüberschreitungen steht uns als externer Kooperationspartner eine Fachberatungsstelle gegen
sexuelle Gewalt zur Seite, die auch als unabhängige Anlaufstelle in Anspruch genommen werden kann.
Unser oberstes Ziel ist, den Schutz des Opfers zu gewährleisten und eine Klärung der Beschwerde zu
erreichen.
Gleichzeitig hat jede*r Stepke Mitarbeiter*in die Möglichkeit anonym Hinweise an den
Verantwortlichen in der Geschäftsführung abzugeben.
Dazu kann der untenstehende Link genutzt werden:
https://app.konfidal.eu/portal/2db4c533-cc07-4a9e-8b3b-06624b0103ac
Um als erste Anlaufstelle präsent zu sein, leben unsere Kitaleitungen das Prinzip der offenen Büros.
Ohne Terminvereinbarung können Mitarbeiter*innen, Eltern und Kinder in dringenden Fällen Kontakt
mit den Führungskräften vor Ort aufnehmen, Themen einbringen und ihre Sorgen, Anliegen und
Beschwerden platzieren. Nach dem Bundeskinderschutzgesetz sind Kinder aktiv an Entscheidungen
des Alltags zu beteiligen. Daher sind uns die Erarbeitung von entwicklungsangemes senen und
geeigneten Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren wichtig und finden sich in den folgenden Leitlinien
wieder.
Kontinuierliche Erarbeitung einer beschwerdefreundlichen Einrichtungskultur mit allen
Mitarbeiter*innen:
• Unterstützung und Schulung der Mitarbeiter*innen im Umgang mit Beschwerden
• Im kollegialen Kreis wird professionelles Feedback (Rückmeldung) als selbstverständliches
Kommunikationsmittel eingesetzt/Fallbesprechungen
• Beschwerden sind selbstverständlicher Bestandteil des pädagogischen Alltags und
Arbeitsfeldes und werden als Anregungen zur Verbesserung gesehen
• Wertschätzender Umgang aller Beteiligten und Respekt vor Meinungen und p ersönlichen
Biografien
• Professionelles Selbstverständnis: Fehlerkultur
• Offene Atmosphäre zur Ermutigung der Kinder und Erwachsenen zur Beschwerdeäußerung
24
9. Sexualpädagogik – unsere Einrichtungen als Orte sexueller
Bildung
Unsere KiTas sind für Kinder wichtige Lernorte. Wir unterstützen und begleiten Kinder, ihre Sinn e zu
entfalten, ihrer Neugierde nachzugehen, ihre Körperlichkeit zu entdecken und zu entwickeln. Weil
Menschen von Geburt an sexuelle Wesen sind und die sexuelle Entwicklung ein Tei l der
Persönlichkeitsentwicklung ist, sind unsere Kindertagesstätten auch Orte sexueller Bildung. Es ist
unsere Aufgabe, Kinder in ihren Ausdrucksformen zu verstehen und sie altersgemäß zu begleiten und
zu unterstützen. Dabei stehen die Umsetzung der Kinderrechte, insbesondere das Recht auf
Privatsphäre, sowie die Wahrung und Sicherung der individuellen Grenzen des Kindes im Mittelpunkt
unseres sexualpädagogischen Handelns. Das schließt auch den respektvollen und achtsamen Umgang
mit kindlicher Scham ein. Zu einer gesunden Entwicklung von Kindern gehört es, dass sie Dinge, sich
selbst und andere erkunden, begreifen, berühren und so kennenlernen dürfen. Daher geben wir
Kindern den gesicherten und geschützten Raum, sich selbst und andere lustvoll, neugierig un d
unbefangen zu entdecken. Kinder dürfen ihre Neugierde und Entdeckungslust miteinander verhandeln
und finden dafür bei uns einen ermutigenden und sie schützenden Rahmen.
Wir achten auf sexuelle Grenzverletzungen und leiten notwendige Schritte ein, wenn wir diese
wahrnehmen oder geschildert bekommen. Wir schaffen in unseren KiTas eine Kultur des Hinsehens
und Hinhörens und vermeiden die Tabuisierung kindlicher Sexualität. Wir betrac hten Sexualität nicht
nur in ihren Gefahrenpotenzialen, was zu einer Kultur des Misstrauens führen könnte, sondern geben
den Kindern Halt und Sicherheit durch gegenseitiges Vertrauen. Durch eine sexualfreundliche
Erziehung begleiten wir Kinder in ihrer psychosexuellen Entwicklung altersangem essen, begegnen
ihren sexuellen ˜ußerungen, Ausdrucksformen und Fragen sensibel und offen, erkennen ihre Nöte,
˜ngste und Sorgen und stehen ihnen hilfreich zur Seite.
Mit sexualfreundlicher Erziehung und Bildung meinen wir mehr als Aufklärung u nd
Informationsvermittlung. Wir drücken damit unsere grundsätzliche Bereitschaft aus, über Sexualität
und damit verbundene Fragen der Kinder altersangemessen zu sprechen. Dabei stülpen wir ihnen nicht
Wissen über, sondern gehen achtsam mit den Fragestellungen der Kinder um, damit sie nicht sprachlos
in ihrem Nachdenken über Gefühle, Körper und Körperteile bleiben. Wir verstehen Sexualerziehung
als Sozialerziehung. Durch uns als Vorbild, durch unsere Eröffnung von Handlu ngs- und
Erfahrungsräumen als auch durch Informationen und Anregungen gibt sexualfreundliche Erzieh ung
Kindern die Hilfe für einen toleranten, liebevollen und verantwortungsvollen Umg ang mit sich selbst
und anderen. Frühkindliche Sexualität meint nicht den frühen Gebrauch der Geschlechtsorgane u nd
ist zu unterscheiden von der Sexualität der Erwachsenen. Das heißt, dass für Kinder genitale Begierde
und Beziehungsorientierung keinerlei Bedeutung haben. Kindliche Sexualität umfasst das Verlangen
nach spielerischer oder intensiver, lustvoller Kommunikation und greift auf, dass Ki nder ganzheitlich,
also mit allen Sinnen lernen, ausprobieren und neugierig sind.
Für kindliche Sexualität kennzeichnend ist, dass sie:
• den ganzen Körper, die Sinne und Gefühle betrifft
• sich spontan, lustbetont und unbefangen zeigt
• nicht an Beziehungen gebunden, sondern egozentrisch ist
• nicht auf sexuelle Höhepunkte ausgerichtet ist
• jegliche Praktiken der Erwachsenensexualität ausschließt und von Kindern nicht als sexuelles
Handeln wahrgenommen wird
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• nicht zielgerichtet ist
• eine langfristige Wirkung auf die psychosexuelle Entwicklung hat
Kindliche Sexualität äußert sich durch (sexuelle) Aktivitäten wie:
• Vater-Mutter-Kind-Spielen
• Doktorspielen
• Materialien zum Thema „mein Körper“ z. B. Bücher, Puzzle ect.
• Selbstbefriedigung
• Anfassen der Geschlechtsteile
Durch sexuelle Bildung werden Kinder kompetenter bei der Identifikation und Benennun g ihrer Ge-
fühle, entdecken eigene und fremde Grenzen und entwickeln ein positives Körpergefühl. Ziel unseres
fachlich professionellen Umgangs mit kindlicher Sexualität ist die Unterstützung der Kin der in ihrer
Selbstakzeptanz. Wo Kinder ein „Ja“ zu sich selbst entwickeln und erfahren, lernen sie auch eher, sich
gegen Grenzüberschreitungen abzugrenzen und zu wehren sowie mit Vielfalt umzugehen.
Darüber hinaus unterstützt sexuelle Bildung die Kinder darin:
• Körper- und Beziehungserfahrungen und damit verbundene Fragen zu thematisieren
• eigene Interessen und Grenzen verbal vertreten zu können
• ihren Gefühlen zu vertrauen
• ihre Geschlechtsidentität zu finden
• sich mit Rollenbildern und der Stärkung ihrer Persönlichkeit auseinanderzusetzen
• Selbstbewusstsein und Unbefangenheit zum eigenen und zum anderen Geschlecht zu
entwickeln
• bei tatsächlichen Übergriffen frühzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen
Im KiTa-Alltag legen wir Wert darauf, dass die Kinder unterschiedliche Geschlechterrollen nach i hren
Bedürfnissen ausleben können. Mädchen und Jungen spielen und lernen gemeinsam, können aber
individuell ihre Interessen verfolgen und werden in unseren Einrichtungen angeregt, neue
Interessensfelder für sich zu entdecken. Ziel ist, dass jedes Kind, möglichst ohne Einschränkungen
durch die Zugehörigkeit zu einem biologischen Geschlecht, Erfahrungen sammeln und d as eigene
Repertoire erweitern kann sowie dabei gefördert wird, tolerant mit vielfältigen Lebensweisen und
Familienformen umzugehen.
Alle Mitarbeiter*innen unserer KiTas eignen sich regelmäßig Fachwissen zur psychosexuel len
Entwicklung von Kindern an und erneuern dieses bei Bedarf. Ebenso achten sie auf eine professionelle
Beziehungsgestaltung, die sachlich notwendige und für das Kind hilfreiche Kon takte abgrenzt von
solchen, in denen die eigenen Bedürfnisse dominieren. Zur Entwicklung eines einrichtungsspezifischen
sexualpädagogischen Konzepts setzt sich das Team, die Kitaleitung in Begleitung der Fachberatung, mit
seinen Einstellungen und Verhaltensweisen im Umgang mit kindlicher Sexualität ausei nander. Im
Ergebnis formuliert jedes Team, insbesondere die Regeln im Umgang mit kindlich sexuellen
Handlungen und Doktorspielen. Diese müssen individuell und situationsabh ängig gestaltet sein.
Mithilfe der Regeln wird bewusst mit kindlich sexueller Neugierde umgegangen, ohne d iese nur
einzuschränken. Auch in diesem Zusammenhang brauchen Kinder Sicherheit durch Grenzen und
Freiraum für ihr Handeln. Die vom Team erarbeiteten Regeln machen deutlich, welche kindlichen
Ausdrucksformen erlaubt sind und welche nicht. Sie regeln die Erkundungen der Kinder miteinander
und schützen so auch vor Verletzungen. Darüber hinaus tauschen sich Teams aus, mit welchen
Büchern, Materialien oder gezielten Angeboten sie den Kindern ermöglichen, ihren Fragestellun gen
nachzugehen, und wie die Kinder ermutigt werden, ihre Fragen zu formulieren.
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Was bedeutet das für die Eltern? Sicherlich variieren die Einstellungen zu einer angem essenen
Sexualerziehung bei den Eltern. Wir gehen sensibel und achtsam damit um, dass Einstellung en und
Werte zur Sexualität von sozialen und kulturellen Bedingungen beeinflusst sind. Wir w enden uns der
Skepsis oder den Fragen der Eltern respektvoll zu und erklären unser fachliches Handeln. Für di e
Befürchtungen und Unsicherheiten zeigen wir Interesse und unterstützen die Suche nach Antworten
durch unsere fachlichen Informationen oder auch durch das Einbinden von Fachstel len. Auf
Elternabenden verständigen wir uns über das sexualpädagogische Konzept, laden zu einem offenen
Austausch ein oder informieren mithilfe von Fachstellen über die psychosexuell e Entwicklung von
Kindern und damit verbundenen Bedürfnissen.
10. Prävention
Ein wichtiger Baustein unseres Schutzkonzeptes ist die Prävention. Das Recht auf Achtun g der
persönlichen Grenzen und auf Hilfe in Notlagen im Alltag thematisieren wir regelmäßig, leben es aktiv
und reflektieren und evaluieren es durch geeignete Maßnahmen.
Neben geeigneten Präventionsprogrammen und -maßnahmen nehmen unsere Teams an
themenbezogenen Fortbildungen u. a. zur sexuellen Entwicklung von Kindern teil. Dies garantiert einen
Wissensstand, der für alle Mitarbeiter*innen gleich ist. Bei der Auswahl des Anbieters legen wir großen
Wert auf die notwendigen fachlichen Kompetenzen. Darüber hinaus werden Erziehungsberechtigte im
Rahmen von Informationsabenden aktiv beteiligt und miteinbezogen. Letzteres ist ei n wichtiger
Qualitätsstandard, da Präventionsmaßnahmen eine aufdeckende Wirkung haben – bei Kindern und
Eltern, wie auch Mitarbeiter*innen. Unsere Präventionsarbeit basiert auf den grundlegenden Rechten
der Kinder. Indem wir Kinder aktiv und auf die unterschiedlichste Art und Weise beteiligen und sie
dabei ihre Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit erleben, stärken wir ihr Selbstbewusstsein.
Selbstsicherheit gelingt und entwickelt sich nicht in einer Atmosphäre des Misstrauens und der Angst.
Daher verzichten wir auf abschreckende Bilder und Verhaltenstipps, die mit Verboten arbeiten oder
auf manipulative Weise Druck auf Kinder ausüben.
Unser zentraler Aspekt ist stattdessen der Aufbau eines positiven Selbstkonzeptes mit der Vermittlung
positiver Botschaften:
• „Glaube an dich und deine Stärken!“
• „Alle Gefühle sind wichtig und richtig.“
• „Du allein bestimmst über deinen Körper und deine Gedanken.“
Auf diese Weise möchten wir Kinder in ihrer Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkei t bestärken und
sie dabei unterstützen, auf ihre eigenen Gefühle und ihre Intuition zu vertrauen. Hierbei spiel t eine
fachlich fundierte sexualpädagogische Erziehung eine wichtige Rolle. Sie ist Tei l unseres Erziehungs-
und Bildungsauftrages, den wir in viele andere Lernprozesse (körperlich, emotio nal, sozial, kognitiv)
mit einbeziehen. Besonders im KiTa- und Vorschulalter nutzen Kinder die Möglichkei t, ihren Körper
neugierig zu erforschen und ihn mit anderen zu erfahren. Sie imitieren dabei das Verhal ten der
Erwachsenen (Händchen halten, küssen, heiraten) und möchten den Körper – den eigenen, wie den
der anderen – mit seinen Geschlechtsteilen untersuchen. Diese Doktorspiele gehören wie Vater-
Mutter-Kind-Spiele oder andere Rollenspiele zur normalen Entwicklung im Vor- un d Grundschulalter.
Da die Interaktion der Kinder auch in unbeobachteten Momenten stattfinden kann, legen unsere
Einrichtungen für Doktorspiele haus- und gruppenspezifisch eindeutige Regeln fest, an denen sich die
Kinder orientieren können.
10.1. Regeln für Doktorspiele
• Jedes Kind bestimmt selbst, mit wem es Doktor spielen will.
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• Jedes Kind behält seine (Unter-)Hose an.
• Niemand darf ein anderes Kind ohne seine Erlaubnis berühren oder etwas tun, was es nicht
möchte.
• Kein Kind tut einem anderen Kind weh.
• Niemand steckt einem anderen Kind etwas in den Po, die Scheide oder andere
Körperöffnungen wie Nase, Auge oder Ohr.
Diese Regeln werden regelmäßig unter Einbeziehung geeigneter Medien immer wieder mit den
Kindern er- und bearbeitet. So lernen sie, ihre eigenen Grenzen zu erkennen, zu zieh en bzw. zu
verteidigen und die Grenzen der anderen zu achten. Kommt es dennoch zu grenzverletzendem
Verhalten, reagieren alle Fachkräfte umgehend und greifen sensibel ein, um die Situation adäquat zu
beenden. Dabei wird eine unnötige Irritation der Kinder vermieden, in dem die g renzverletzenden
Handlungen konkret und ohne Angst zu erzeugen besprochen werden. Im Mittelpunkt steht dabei das
unerwünschte Verhalten.
Bilder- und Vorlesebücher oder andere geeignete Medien rund um Körper, Sinne u nd Gefühle bieten
dabei eine gute Unterstützung. Allen Kindern in der KiTa soll eine sexuelle Entwicklung ohne
Gewalterfahrungen ermöglicht werden. Dabei ist allen erwachsenen Beteiligten bewusst, dass sexuelle
Übergriffe unter Kindern nicht um jeden Preis verhindert werden können. Das hier abg ebildete
Verfahren soll einen fachlich angemessenen, transparenten und verantwortungsbewussten Umgang
damit gewährleisten und allen Beteiligten Orientierung geben. Die KiTa ergänzt d abei die
Sexualerziehung der Erziehungsberechtigten. Grundsätzlich greifen wir Themen der Sexualität und der
Beziehungsgestaltung nur auf, wenn sich die Kinder von sich aus damit beschäftigte n, und
beantworten dabei stets sensibel ihre Fragen.
10.2. Grenzverletzendes und übergriffiges Verhalten unter Kindern
Fachlicher Umgang braucht begriffliche Klarheit. Wir vermeiden bewusst den Begriff des Missbrauchs
im Umgang mit sexuellen Übergriffen unter Kindern, da dieser Begriff das kindliche (Fehl-)Verhalten in
den strafrechtlichen Raum rückt. Statt von Tätern und Opfern sprechen wir von betroffenen und
übergriffigen Kindern. Nur so wird deutlich, dass wir Kinder noch am Anfang ihres sexuellen Lernens
betrachten, bei dem sie mitunter die Unterstützung von Bezugspersonen brauchen. Diese stellen wir
sicher, indem wir sexuelle Übergriffe unter Kindern als ein pädagogisches statt als strafrechtli ches
Problem sehen. Von einem sexuellen Übergriff sprechen wir, wenn sexuelle Aktivitäten für d as
betroffene Kind unfreiwillig sind und somit das sexuelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes verletzen.
Zentrale Merkmale dessen sind, dass:
• die sexuellen Handlungen von einem Kind erzwungen oder erpresst werden
• ein Machtgefälle zwischen den Kindern ausgenutzt wird (z. B. von älteren gegenüber jüngeren
Kindern)
Es ist manchmal nicht leicht, zwischen normalem Körpererkunden und beunruhigendem bzw.
übergriffigem Verhalten zu unterscheiden. Es liegt in der Verantwortung der Fachkräfte, differenziert
zu beobachten und das Verhalten von Kindern weder zu verharmlosen noch zu dramati sieren.
Übergriffiges Verhalten umfasst ein breites Spektrum und geht insbesondere mit Machtgefäl le, z. B.
durch den Altersunterschied der Kinder, das Ausüben von körperlicher Kraft etc., und Unfreiwilligkeit
einher. Die Einschätzung der Freiwilligkeit ist nicht immer einfach, wenn in Spielsituationen das eigene
Interesse des Kindes so groß ist, dass der Wille des anderen Kindes dabei übergangen wird . Dies
geschieht häufig in Situationen, in denen sich ein Kind erst einverstanden erklärt hat, im Verlauf des
Spiels aber lieber aufhören möchte. Solche Situationen bedürfen einer besonderen und umsi chtigen
Begleitung unserer Pädagog*innen. Kommt es nicht nur einmalig bzw. unbeabsich tigt, sondern
wiederholt oder gezielt zur Missachtung der besprochenen Regeln, wird die Situation zunächst i m
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Team reflektiert und dann mit den Eltern des betreffenden Kindes besprochen, um zu verstehen, was
hinter seinen grenzverletzenden Handlungen stecken kann. An dieser Stelle wird auch die
trägerinterne Fachberatung involviert bzw. je nach Fall ergänzend eine externe Fachberatung sstelle
zur Einschätzung hinzugezogen. Dies hängt von der Art des Vorfalls ab. Unser Anspruch ist es, auf dieser
Grundlage eine grenzachtende Atmosphäre in unseren Einrichtungen sicherzustellen.
10.3. Fachlicher Umgang mit sexuellen Übergriffen unter Kindern
Das pädagogisch-fachliche Handeln basiert auf der Unterscheidung zwischen kindlicher se xueller
Aktivität (allein oder mit anderen) und sexuellen Übergriffen der Kinder. Ordnen die Fachkräfte
Vorfälle der kindlich sexuellen Aktivität zu, kommt das sexualpädagogische Konzept der jeweiligen KiTa
zum Tragen. Bei Übergriffen unter Kindern greifen wir unmittelbar ein.
Wir nehmen übergriffiges Verhalten ernst und bagatellisieren es nicht.
Ein vom sexuellen Übergriff betroffenes Kind erfährt von uns emotionale Zuwen dung, Trost und
Sicherheit. Wir verschaffen uns einen Überblick in Einzelgesprächen und vermeiden 6-Augen-
Gespräche. Wir konfrontieren das übergriffige Kind mit seinem Verhalten, wobei wir nicht die Person
als ganze, sondern nur ihr konkretes Verhalten infrage stellen.
Im Team abgesprochene Maßnahmen und Interventionen:
• sind auf die jeweilige Situation bezogen
• zielen auf Verhaltensänderungen des übergriffigen Kindes ab
• stellen den Schutz des betroffenen Kindes sicher
• haben das Ziel, dass sich alle Kinder wohl und sicher fühlen
• sind Folge differenzierter Betrachtungen und von Eindeutigkeit und Entschiedenheit geprägt
Bei Bedarf nehmen unsere Teams die Fachberatung und externe Fachstellen in Anspruch und
informieren die Regionalleitung. Diese nimmt gegebenenfalls auch Kontakt zum JA auf und unterstützt
die KiTa-Leitung bei Gesprächen.
Von Eltern können sexuelle Übergriffe unter Kindern mit hoher Emotionalität aufgenommen werden.
Durch Transparenz und zeitnahe direkte Information unterstützen wir betroffene Eltern i n der
Einordnung und Bewertung eines Vorfalls. Wir teilen ihnen unsere fachliche Sicht mit und beziehen sie
in die Maßnahmen und Interventionen selbstverständlich ein. Bei wiederholten massiven Übergriffen
bahnen wir auch therapeutische oder beratende Unterstützung durch externe Fachstellen an. Nicht
unmittelbar beteiligte Eltern der Kindertagesstätte werden zu gegebenem Zeitpunkt, z. B. b ei einer
Elternversammlung, über einen Vorfall und über damit gegebenenfalls verbundene kon zeptionelle
oder organisatorische Veränderungen informiert.
11. Intervention
Intervention heißt, zielgerichtet einzugreifen, wenn eine Situation vorliegt, die d en Schutz der uns
anvertrauten Kinder erfordert. Dazu müssen konkrete Gefährdungen bzw. Risiken fachlich
eingeschätzt und entsprechende (Schutz-)Maßnahmen eingeleitet werden. Unser Notfallplan
berücksichtigt dabei die Fürsorgepflicht für die Kinder ebenso wie für unsere eigenen
Mitarbeiter*innen. Unser Schutzauftrag bezieht sich auf unterschiedliche Gefährdungsformen. In den
Blick genommen werden Ereignisse, die im familiären/außerfamiliären Umfeld so wie innerhalb
unserer Einrichtung geschehen können und von Erwachsenen ausgehen. Es umfasst aber auch das
Verhalten von Kindern untereinander. In jedem Fall ist unsere Vorgehensweise verbindlich ger egelt
und an professionellen Standards ausgerichtet. Definierte Abläufe geben dabei Orientierung und
Handlungssicherheit.
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Unser Ziel ist es, überlegt und strukturiert zu handeln, um den Schutz der Kinder sicherzu stellen und
professionelle Hilfe anzubieten.
Zum KiTa-Alltag der Kinder gehören gemeinsame Nähe, aber auch konflikthafte Situationen, bei denen
sie sich gegen andere behaupten und durchsetzen müssen.
Definitionen und Indikatoren von Kindeswohlgefährdung
KINDESWOHL ist der zentrale pädagogische Begriff, wenn es darum geht, wie sich die Kinder- und
Jugendhilfe auszurichten hat. Dennoch ist gesetzlich an keiner Stelle definiert, was Kindeswohl konkret
bedeutet. Der Begriff entzieht sich einer allgemeinen Definition und bedarf somit imm er der
Interpretation im Einzelfall. Gleichzeitig dienen die hier im Konzept vorliegenden Regel ungen und
Verfahren der bestmöglichen Sicherung des Kindeswohls. Sie sollen das Wohl jedes einzelnen Ki ndes
in unseren Einrichtungen gewährleisten. Auch ist das Recht der Kinder auf die Erfüll ung ihrer
Grundbedürfnisse nicht verhandelbar. Werden die kindlichen Grundbedürfnisse ausreichend
befriedigt, so können wir in der Regel davon ausgehen, dass das Kindeswohl gesichert ist. Die
Voraussetzungen für ein Heranwachsen junger Menschen zu eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten sind dann eher gegeben. Kinder können sich gesund
entwickeln, wenn sie in einem sicheren, ihren Bedürfnissen entsprechend angemessenen Umfeld
aufwachsen. Dazu gehört neben:
• gesunder Ernährung,
• Bewegung,
• Pflege und Schutz auch eine
• sichere Bindung, Kommunikation und Förderung.
Vor diesem Hintergrund verstehen wir ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln als dasjenige,
das sich an den Grundrechten und Grundbedürfnissen der Kinder orientiert und das Recht des Kindes
auf Beteiligung an allen seine Person betreffenden Entscheidungen berücksichtigt.
KINDESWOHLGEF˜HRDUNG liegt dann vor, wenn die Grundbedürfnisse des Kindes in einem
erheblichen Umfang vernachlässigt werden: durch Fehlverhalten bzw. Unterlassen angemessener
Fürsorge der Erwachsenen. Das heißt, eine Kindeswohlgefährdung besteht, wenn Kinder in ihrer:
• körperlichen,
• seelischen oder
• geistigen
Entwicklung gegenwärtig gefährdet sind bzw. wenn Verletzungen und Schädigungen des Kindeswohls
bereits eingetreten sind und die schädigenden Einflüsse fortdauern. Kindeswohlgefährdende
Erscheinungsformen beinhalten ein breites Spektrum von Handlungen und Unterlassung en und
umfassen in diesem Sinne nicht nur körperliche und psychische Misshandlung, son dern auch die
Beeinträchtigung und Vernachlässigung des körperlichen sowie seelischen und geistigen Wohls. Dazu
gehört auch das Miterleben von Gewalt zwischen Erwachsenen sowie sexuelle Gewalt dem Kind
gegenüber.
Mögliche Indikatoren von Kindeswohlgefährdung:
Vernachlässigung:
Das Kind wirkt:
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• sehr krankheitsanfällig
• schwierig in seinem Sozialverhalten
• nicht der Witterung angemessen gekleidet
• häufig hungrig
• abgemagert
• entwicklungsverzögert
• extrem ruhig, spricht kaum
• sehr introvertiert
• auf ständiger Suche nach Körperkontakt
• sehr unruhig und unkonzentriert
Mutter und/oder Vater wirken:
• mutlos und erschöpft
• in einer Lebenskrise
• überfordert
Körperliche Misshandlung:
Das Kind weist häufig Verletzungen auf wie:
• Hautverletzungen (Hämatome, Striemen, Verbrühungen, Schnitt- und Bissverletzungen)
• Knochenbrüche
• Verbrennungen
• Vergiftungserscheinungen
• Kopfverletzungen
Ausweichendes bzw. vermeidendes Verhalten im familiären Kontext:
• familiäre Bezugspersonen haben immer eine Erklärung parat
• augenscheinlich von häuslicher Gewalt bedroht
• in einer Lebenskrise
• überfordert
• von Armut bedroht
• suchtkrank
• psychisch erkrankt
• begegnen ihrem Kind ablehnend, kalt und feindselig
• stellen ihr Kind öffentlich bloß oder machen sich vor Erwachsenen und anderen Kindern über
es lustig
• schränken die Bedürfnisse des Kindes nach Interaktion bewusst ein
• lassen ihr Kind oft allein zu Hause
Das Kind wirkt bzw. zeigt folgende Verhaltensweisen:
• besonders still
• unruhig, ängstlich, wenn es abgeholt wird
• hat wenig Kontakt zu anderen Kindern außerhalb der KiTa
• ist extrem aggressiv der Mutter und/oder dem Vater gegenüber
• deutlich verändert im Verhalten und Gefühlsleben
• unausgeschlafen und erschöpft
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• zieht sich sozial zurück
• hält Regeln und Grenzen nicht ein
• vermeidet Blickkontakt
• beteiligt sich nicht am Spiel
• spielt nicht alters- bzw. entwicklungsangemessen
• erzählt Verstörendes
• hat altersunangemessenen, hohen Medienkonsum
Die Dokumentation ist Bestandteil des professionellen Umgangs mit Kindeswohlgefährd ungen und
dient als Nachweis, dem gesetzlichen Auftrag nachgekommen zu sein. Die Dokumentation beginnt mit
dem Moment der ersten Vermutung und hält schriftlich sowie datenschutzrechtlich ko rrekt alle
Beobachtungen, ˜ußerungen des Kindes und Handlungsschritte fest. Sie ist zeitnah und so konkret wie
möglich verfasst und beachtet die Trennung der Fakten von Interpretationen.
Wir nutzen dazu:
• Beobachtungsbogen für Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
• Erfassungsbogen zur „Ampelbogen“
• Vorbereitungsbogen für Elterngespräche
• Gesprächsprotokoll
• gegebenenfalls Entbindung von der Schweigepflicht/Diagnostik
Die kollegiale Beratung mit dem Team und der Leitung im Haus ist im ersten Schritt eine wichtige
Interventionsmaßnahme, um Wahrnehmungen und Unsicherheiten zu überprüfen. Bei Bedarf und
Notwendigkeit wird bereits hier die Regionalleitung und Fachberatung in Anspruch genomm en.
Verdichten sich im Anschluss an diese Beratungen die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung,
wird umgehend eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzugezogen. Ziel einer
Gefährdungseinschätzung ist die Unterscheidung von Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefähr dung
und anderen Problemen in der Familie oder im außerfamiliären Umfeld. Unbedingt bewertet wird, ob
es eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben des Kindes gibt. Für diesen Fall werden Maßnahmen
zum sofortigen Schutz des Kindes durch Team, Leitung und Träger/Regionalleitung g etroffen.
Gemeinsam wird auf der Grundlage der Gefährdungseinschätzung die Gestaltung des weiteren
Prozesses geplant, um mit den Eltern die festgestellten Probleme zu besprechen und auf ihre
Behebung hinzuwirken. Gespräche mit dem betroffenen Kind werden umsichtig und fachlich begleitet
geführt. Hier geht es darum, Kindern, wenn sie über Situationen und Erfahrungen sprechen, die uns zu
Sorgen um ihr Wohlergehen veranlassen, tröstend, offen und verständnisvoll zu begegnen.
Gesprächssituationen, in denen suggestiv nachfragt wird, werden unterbunden. Insbesondere
vermeiden wir Fragen, die dem Kind Anteile für schuldhaftes Verhalten geben sowie Versprechungen,
die nicht gehalten werden können. Ziel der Gespräche mit Kindern bleibt, die Kinder zu entlasten, ein
möglichst genaues Bild ihrer Situation zu erhalten und eine gute Grundlage für die Gespräche mit den
Eltern zu bekommen. Am Ende des Gesprächs wird das Kind in Abhängigkeit von Entwicklun gsstand,
Alter und Situation über die weiteren Schritte und Konsequenzen informiert.
Ziel des Gesprächs mit den Erziehungsberechtigten/Sorgebrechtigten des Kindes ist die Ermittlung der
Kooperationsbereitschaft zum Wohl ihres Kindes. Hierbei werden klar und präzise eigene
Beobachtungen und daraus resultierende Sorgen für das Kindeswohl mitgeteilt und das
Problembewusstsein der Eltern geklärt. Wichtig ist dabei, dass Eltern um ihre Rolle im Hilfeprozess
wissen. Dazu werden mit ihnen gemeinsam Möglichkeiten der Entlastung erarbeitet so wie ein
Hilfeplan entwickelt, der z. B. die Inanspruchnahme von Beratung, Handlungsänderun gen und
Folgetreffen konkret verabredet. Eltern, die sich einer Zusammenarbeit mit der KiTa entziehen,
werden über damit verbundene anderweitige Schritte und Maßnahmen informiert. Z. B. die Meldung
einer Kindeswohlgefährdung bei dem zuständigen JA.
32
Personenbezogene Daten werden ohne das Einverständnis der Personensorgeberechtigten nicht
weitergegeben. Die Einbeziehung der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ erfolgt ohne N ennung von
Namen und ohne direkten Kontakt zu dem Kind. Eltern, die sich nicht ko operationsbereit zeigen,
werden bei begründeten Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung – in Absprache mit der
Fachberatung und der Regionalleitung und nach Beratung mit der „insoweit erfahrenen Fa chkraft“ –
über die Einbeziehung des Jugendamtes informiert. ACHTUNG: Bei einem Verdacht auf sexualisierte
Gewalt gilt ein gesondertes Verfahren. Hier erfolgt vorerst keine Abstimmung mit den Elt ern. Die
Regionalleitung ist unverzüglich zu kontaktieren und zu informieren.
11.1. Intervention bei grenzverletzendem Verhalten von Kindern
Persönliche Grenzen der Kinder könnten missachtet oder überschritten werden. Dies kann von den
Kindern unbeabsichtigt geschehen, dem Verhalten können aber auch andere Ursachen zugrunde
liegen. So können sie Ausdruck einer Distanzlosigkeit oder eines mangelnden körperachten den
Respekts sein, sie können auf eigene (übergriffige) Gewalterfahrungen hinweisen, es kann sich aber
ebenso um ganz normale Entwicklungsschritte oder „nur“ das Ausprobieren von
Regelüberschreitungen handeln. Ob diese Verhaltensweisen Grenzverletzungen darstellen, hängt
nicht nur von der jeweiligen Handlung ab, sondern auch davon, wie die betroffenen Kinder dies
erleben. Hier haben die verbalen und non-verbalen Signale der Kinder eine große Bedeutung, weshalb
Fachkräfte solchen Situationen mit einer verstärkten Aufmerksamkeit begegnen. Im Sinne ein es
fachlich angemessenen Umgangs ist es deshalb notwendig, die Fähigkeiten und Eigenheiten der Kinder
differenziert zu beobachten, einzuschätzen und ihre Entwicklung zu dokumentieren.
Unter Umständen greifen unsere Pädagogen auf fachliche Unterstützung durch die Fachberatung
zurück, um ein auffälliges Verhalten von altersangemessenen Aktivitäten zu unterscheiden. Daz u
stehen neben der trägerinternen Fachberatung auch die im Kinderschutz „insoweit erfahrene
Fachkraft“ und andere Beratungsstellen zur Verfügung – hierüber sind auch die Eltern informiert. Auch
das von Grenzverletzung betroffene Kind benötigt erhöhte Aufmerksamkeit, denn es können
gegebenenfalls intensive Reaktionen ausgelöst werden.
Je nach Art des Vorfalls werden die Eltern umgehend informiert, damit sie ihr Kind angemessen
begleiten und gegebenenfalls zusätzliche Unterstützung erhalten können.
11.2. Intervention bei grenzverletzendem Verhalten durch Mitarbeiter*innen
Steht die Vermutung auf grenzverletzendes Fehlverhalten durch eigene Beschäftigte im Raum, folgen
unsere Mitarbeiter*innen klaren Richtlinien.
Die KiTa-Leitungen einer Einrichtung handeln unverzüglich, sobald sie von einem entsprechenden
Fehlverhalten Kenntnis haben. In einem Gespräch wird umgehend geklärt, welches fachliche oder
persönliche Handeln Anlass zum Aufkommen der Vermutung gegeben hat. Zu klären ist dabei, ob es
sich bei dem pädagogisch grenzverletzenden Verhalten um Überengagement oder die Verqui ckung
von beruflichem und privatem Engagement etc. gehandelt hat.
Diese Fragen gilt es als erstes zu bewerten und die Fakten abzuklären, insbesondere durch
unmittelbare Gespräche mit dem betroffenen Kind (abhängig von Alter und Entwick lungsstand) und
mit dem*der betroffenen Mitarbeiter*in. Wurden fachliche Standards verletzt, werden sie seitens der
Leitung klar benannt und deren Einhaltung gefordert, gegebenenfalls werden auch konkrete
(Verhaltens-) Anweisungen gegeben. (Bogen „Fehlverhalten eines Mitarbeiters“), Regionalleitung
informieren, Arbeitsanweisung/Abmahnung etc. durch Personalabteilung. Diese Anweisungen dienen
nicht nur dem Schutz der Kinder, sondern ebenso dem Schutz der Beschäftigten vor eventuel ler
Verleumdung. Kommt die Leitung in dieser ersten Abklärungsphase zum Ergebnis, dass ein
Gefährdungsrisiko gegeben ist, werden Sofortmaßnahmen zum Schutz des betroffenen Kindes und zur
Beendigung der Gefährdung getroffen. Dies können organisatorische Vorkehrungen in der Einrichtung
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wie personelle Erstmaßnahmen sein. Die Eltern des betroffenen Kindes wer-den umgehend informiert
und Unterstützungsleistungen angeboten, z. B. durch Vermittlung qualifizierter Ansprechpers onen
bzw. geeigneter Fachberatung. Die Verantwortung für das weitere Management erfolgt dann in einem
sogenannten Krisenteam, dessen Zusammensetzung festgelegt ist und das unmittelbar auf
Trägerebene mit der Regionalleitung (KiTa-Leitung, Personalabteilung und ggf. Fa chberatung)
einberufen wird. Alle vorliegenden Informationen werden gemeinsam bewertet und es wi rd eine
qualifizierte Gefährdungseinschätzung vorgenommen, bevor über weitere Schritte entschieden wird.
Können die Anhaltspunkte nicht entkräftet werden und liegt eine begründete Vermu tung auf
grenzverletzendes Verhalten durch eigene Mitarbeiter*innen vor, werden unverzüglich die zuständige
Aufsichtsbehörde und die Strafverfolgungsbehörde eingeschaltet.
Nach Anhörung des*der betroffenen Mitarbeiters*Mitarbeiterin werden dienstrechtliche
Maßnahmen (z. B. Freistellung vom Dienst etc.) ergriffen. Abhängig von der Fall konstellation und der
Gefährdungsdimension wird sorgsam abgewogen, ob alle Eltern der Einrichtung, nicht n ur die des
betroffenen Kindes, über das Vorkommnis informiert werden und welche weiteren
Unterstützungsleistungen vor Ort vonnöten sind. Dies alles geschieht nach Möglichkeit um gehend
nach Aufkommen einer Vermutung. Danach bewertet das Krisenteam unter Einbeziehung al ler
relevanten Stellen und Akteure (im Falle sexualisierter Grenzverletzungen mit zusätzlicher
Unterstützung einer unabhängigen, spezialisierten Fachberatungsstelle) fortlaufend die Situation ,
plant die jeweils nächsten Schritte und entscheidet über alle weiteren Maßnahmen einschließl ich
erforderlicher Unterstützungsleistungen. Gerade der Umgang mit Vermutungen bedarf der
sorgfältigen Abwägung, um nicht zu bagatellisieren, wo Einschreiten notwendig i st, oder einen
Generalverdacht zu verhängen, wo Vertrauen angesagt ist.
Dieser schwierige Balanceakt zwischen der Sorge für das Kindeswohl und der Fürsorgepflicht gegen-
über den Beschäftigten kann nur geleistet werden, wenn ruhig und besonnen gehandelt wird und das
Vorgehen, einschließlich des Umgangs mit Informationen, professionell und sorgsam i st. Erweist sich
am Ende des Klärungsprozesses die Vermutung als unberechtigt, muss der*die betroffene
Mitarbeiter*in vollständig rehabilitiert werden. Das heißt: Alle Stellen und Person en, die über den
Vorfall informiert oder am Prozess beteiligt waren, werden eindeutig über die Ausräu mung der
Verdachtsmomente informiert. Ein solches Ereignis wiegt schwer. Im Rahmen unserer Fürsorgepflicht
bieten wir deshalb Unterstützungsleistungen an, die eine beratende oder therapeutische Begleitung
für die betroffene Person ebenso umfassen wie eine Fachberatung oder Supervision fü r das gesamte
Team. Darüber hinaus werden solche Vorkommnisse nachhaltig aufgearbeitet, was di e Überprüfung
unserer fachlichen Standards miteinschließt.
11.3. Aufklärung und Aufarbeitung von Verdachtsmomenten
Die Beachtung der Grenzen pädagogischen Handelns zählt zu den zentralen Themen unseres
Qualitätsmanagements. Zudem bietet externe fachliche Beratung u. a. in dem § 8a ei ne notwendige
Unterstützung. Jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen ist eine strafbare Handlu ng und hat
entsprechende disziplinarische und strafrechtliche Folgen. Erhärtet sich der Verdacht auf Gewalt
jeglicher Art, werden umgehend disziplinarische Schritte eingeleitet.
Es zählt zu den Pflichten jeder Fachkraft, wahrgenommene Anzeichen für eine Grenzüberschreitung in
die Teambesprechung einzubringen und die zuständige Leitung über die eigenen Wahrnehmungen zu
informieren. Dabei steht der Schutz des Kindes im Mittelpunkt. Im Falle eines Verdachts auf Grenz-
überschreitung gehört es zu den Aufgaben der Leitung, die Sachlage zu überprüfen. Wenn tatsächliche
Hinweise vorliegen – z. B. Aussagen von betroffenen Personen oder Zeugen darüber, was diese erlebt,
gesehen oder gehört haben – wird eine entsprechende Beratungsstelle einbezogen, um ein
professionelles weiteres Vorgehen abzustimmen. Ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Täter und Kind
macht es dem Kind schwer, Übergriffe frühzeitig als diese wahrzunehmen und zu benennen. Aufgrund
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des kognitiven, psychischen, physischen und strukturellen Machtgefälles zwischen Täter und Kind sind
Einwilligungen zu Handlungen bedeutungslos. Auffällige Verhaltensänderungen bei Kind ern,
Regelverletzungen durch Mitarbeitende oder sogenannte Gerüchte werden zunächst in der
Einrichtung unter Ein-beziehung der Regionalleitung reflektiert.
Verdacht auf Übergriffe durch:
Leitung (einschließlich stellvertretender Leitung)
Im Falle eines Verdachts auf Grenzüberschreitung durch Führungskräfte ist die Regionalleitung zu in-
formieren. Sie übernimmt die erste Überprüfung der Sachlage. Eine entsprechende Beratungsstelle ,
die Personalabteilung und die Fachberatung werden ebenfalls miteinbezogen, um Gespräche zu
führen und das weitere Vorgehen abzustimmen. Sollte sich die Situation nicht klären lassen , werden
für die Dauer einer ungeklärten Situation alle Vorkehrungen getroffen, um eine m ögliche
Wiederholung des Vorgangs zu vermeiden. Dazu kann von der Regionalleitung ei ne räumliche
Trennung veranlasst werden. Die betroffene Leitung kann freigestellt werden oder es wird
gewährleistet, dass die entsprechende Person keinen alleinigen Kontakt zu dem betroffenen Kind hat.
Alle zu treffenden Maßnahmen, die das Wohl des Kindes im höchsten Maße gewährleisten, werden
mit allen Beteiligten kommuniziert und umgesetzt. Dabei steht der Schutz des Ki ndes/der Kinder im
Mittelpunkt. Die Regionalleitung wirkt im Falle einer Rehabilitation eines*ei ner zu Unrecht
verdächtigten Kolleg*in unterstützend und vermittelnd im Team ein. Ebenso kann sie in Absprache mit
der Personalabteilung aufgetretenes grenzüberschreitendes Verhalten abmahnen oder das
Arbeitsverhältnis kündigen. Eine zu Unrecht verdächtigte Leitung ist vom Träger voll ständig zu
rehabilitieren. Bei Bestätigung des Verdachts stellt der Träger im Rahmen einer Analyse fest, welche
Strukturen und Mängel den Vorfall begünstigt haben.
Mitarbeiter*in
Es gehört zu den Aufgaben der Leitung, im Falle eines Verdachts auf Grenzüberschreitung die Sachlage
zu überprüfen. Dabei sind transparentes Verhalten und die Dokumentation der Handlungsschri tte
selbstverständlich. Zusätzlich werden die Regionalleitung, die Fachberatung und im Bedarfsfall ei ne
entsprechende Beratungsstelle einbezogen, um Gespräche zu führen und das weitere Vorgehen
abzustimmen. Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, Grenzüberschreitungen von Kolleg*innen zu
benennen und die zuständige Leitung über die eigene Wahrnehmung zu informieren. Im Anschluss
werden für die Dauer einer ungeklärten Situation alle Vorkehrungen getroffen, um eine mögliche
Wiederholung des Vorgangs zu vermeiden. Dazu wird von der Leitung, in Abspr ache mit
Regionalleitung und Personalabteilung, eine personelle und räumliche Trennung veranlasst. Der*Die
betroffene Mitarbeiter*in kann freigestellt werden oder es wird gewährleistet, dass der*di e
entsprechende Mitarbeiter*in keinen alleinigen Kontakt zum betroffenen Personenkreis hat. D ie
Personensorgeberechtigten werden über diesen Verdacht informiert. Grenzüberschreitendes
Verhalten kann abgemahnt oder das Arbeitsverhältnis gekündigt werden. Ein zu Unrecht
verdächtigte*r Mitarbeiter*in ist vom Träger zu rehabilitieren. Bei Bestätigung des Verdachts stellt der
Träger im Rahmen einer Analyse fest, welche Strukturen und Mängel den Vorfall begünstigt haben.
Kinder vor jeder Form von Gewalt zu schützen bzw. im Falle eines Auftretens adäquat zu reagieren, ist
eine wesentliche Aufgabe von Fachkräften unserer Kindertageseinrichtungen. Dies kann nur gelingen,
wenn ein gemeinsames Netz von Fachkräften arbeitsteilig Prävention, Intervention, Spurensicherung,
Strafverfolgung bzw. therapeutische Hilfen anbietet.
Nicht alle Vorkommnisse oder Auffälligkeiten, die wir bei Kindern wahrnehmen, sind ein Hinweis
darauf, dass sie gefährdet sind. Manchmal bestehen dennoch bestimmte Ereignisse, die für die Familie
oder das Kind belastend sein können. Unser Anliegen ist in erster Linie, mit den Elte rn vertrauensvoll
35
zusammenzuarbeiten und sie frühzeitig auf Hilfen aufmerksam zu machen, die sie bei ihrer Erziehungs-
verantwortung unterstützen können. So können wir gewährleisten, dass alles getan wird, das Wohl
der uns anvertrauten Kinder zu schützen und ihre Entwicklung zu fördern.
12. Zusammenarbeit und Vernetzung
Als KiTa kommt uns eine besondere Verantwortung bei der Wahrnehmung des gesetzl ichen
Schutzauftrages zu. Um dieser anspruchsvollen und komplexen Aufgabe gerecht zu werden, braucht
es fachliches Wissen und die Reflexion des eigenen Handelns, nur so können wir unseren Auftrag
angemessen und überlegt wahrnehmen. Dazu stehen unseren Teams verschiedene Möglichkeiten
fachlicher Qualifizierung und Beratung zur Verfügung – sowohl auf Team- und Leitungsebene wie für
jede einzelne Fachkraft. Ziel dabei ist es, unsere Sensibilität zu fördern, die eig ene
Handlungskompetenz zu stärken bzw. zu erweitern und sich mit neuen Arbeitsansätzen v ertraut zu
machen. Dies geschieht durch Angebote der in- und externen Fortbildung, Inhouseschulung, kollegiale
Fallberatung und Supervision, die regelmäßig bzw. anlassbezogen in Anspruch genommen we rden
kann.
Je komplexer und emotional aufgeladener eine Fallkonstellation ist, umso b edeutsamer ist es, den
Überblick zu behalten und professionell und rechtzeitig Hilfe zu leisten. Aus diesem Grund reflektieren
unsere Teams ihre Erfahrungen in regelmäßigen Teamgesprächen und greifen bei Bedarf auf die
Unterstützung der trägerinternen Fachberatung zurück. Diese begleitet sie – bei Bedarf unterstützt
durch eine „insoweit erfahrenen Fachkraft“ – bei der Umsetzung des Schutzauftrages, insbesondere
bei der Einschätzung von Gefährdungslagen und der Entwicklung möglicher Hilfsperspektiven. Zudem
stehen weitere unabhängige externe Fachberatungsstellen zur Verfügung. So kann im Vermutungsfall
fachlich angemessen und gegebenenfalls mit konkreten Maßnahmen reagiert werden.
Unsere trägerinterne Fachberatung unterstützt regelmäßig bei der Weiterentwicklung der
pädagogischen Praxis – vor allem bei der Qualifizierung des pädagogischen Personals und der
Sicherung der Betreuungsqualität. Vorhandene Abläufe und Prozesse werden dabei regelmäßi g
reflektiert und der Handlungsrahmen durch die Teilnahme an Netzwerken und i m interdisziplinären
Austausch erweitert.
Zudem finden regelmäßig sowohl teambezogen wie einrichtungsübergreifend Fortbildungen statt zu:
• verschiedenen Gefährdungsformen
• der sensiblen Einbeziehung von Eltern und Kindern
• dem gezielten Handeln und Kooperieren im konkreten Fall
• grenzverletzendem Verhalten in Einrichtungen
• kindlicher Sexualität
• unterschiedlichen Formen von Grenzverletzungen
• der Problematik der sexualisierten Gewalt
• Präventionsmaßnahmen
Dabei nehmen wir auch grenzverletzendes Verhalten der Kinder untereinander oder durch eigene Mit-
arbeiter in den Blick und beziehen das nichtpädagogische Personal (Küchenkräfte) mit ein. Diese sind
zwar nicht unmittelbar pädagogisch tätig, haben aber in erweiterter Form eben falls Kontakt zu den
Kindern und können somit unter Umständen als Ansprech- oder Vertrauensperson fungieren.
Gleichzeitig beschäftigen wir uns eingehend mit Konzepten der Prävention, wie z. B. „Stark auch ohne
Muckis“, und der Etablierung entsprechender Maßnahmen in unseren KiTas. So können wir unser
erworbenes Wissen nachhaltig verankern und das Thema dauerhaft präsent halten.
U. a. arbeiten wir zusammen mit:
36
• Fachberatungsstellen
• Erziehungsberatungsstellen
• Jugendamt
• Sozialamt
• Schulen
• ˜rzten und Therapeuten
• Frühförderstelle
• Polizei
• sonstigen Netzwerkpartnern im Stadtteil und der Region
Gesetzliche Grundlagen Übersicht:
9.1 Sozialgesetzbuch VIII § 1 Abs. 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung , Jugendhilfe §
8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung § 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung
zum Schutz von Kindern und Jugendlichen § 9 SGB VIII Grundrichtung der Erzi ehung,
Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen § 22a SGB VIII Förderung in Tageseinrichtun gen § 45
SGB VIII Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung § 47 SGB VIII Meldepflichten § 48 SGB VIII
Tätigkeitsuntersagung § 72a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen § 85 SGB
VIII Sachliche Zuständigkeit
9.2 UN – Kinderrechtskonvention Artikel 3 Wohl des Kindes Artikel 12 Berücksichtigung der M einung
des Kindes Artikel 19 Schutz vor körperlicher und geistiger Gewaltanwendung, Misshandlung
9.3 Grundgesetz Artikel 2 GG Freie Entfaltung, körperliche Unversehrtheit Artikel 6 Abs. 2 un d 3 GG
Elternverantwortung und staatliches Wächteramt
9.4 Bürgerliches Gesetzbuch § 1626 BGB Elterliche Sorge, Grundsätze § 1631 BGB Rechte der Kinder
und Jugendlichen auf gewaltfreie Erziehung § 1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des
Kindeswohls § 1666a BGB Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen
9.5 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz § 4 KKG Beratung und Übermittlung von
Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung Kinderschutz in der
Kindertageseinrichtung Seite 76 Sozialgesetzbuch VIII Kinder und Jugendhilfe § 1 Abs. 1 SGB VIII Recht
auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderun g
seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähig en
Persönlichkeit. § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
37
13. Literaturverzeichnis
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39
14. Adressen und Anlaufstellen:
• Fachberatungsstelle gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Kinderschutzbund (
• Erziehungsberatung Diakonie Paar- und Lebensberatung
• Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
• Kinderschutzfachkraft des Trägers: Simone Nickel, 0173- 198 67 43, s. nickel@stepke-kitas.de
• Kinder und Jugendtelefon:
• Elterntelefon
• Hilfetelefon Gewalt: 08000116016
• Hilfetelefon Sex. Missbrauch: 0800 22 55 530
• Telefonseelsorge: 0800 – 111 0 111 oder 222
40
Stand 09-2023
Dieses Schutzkonzept dient dem Wohle des Kindes in unseren Einrichtungen
Step Kids KiTas gGmbH
Tauentzienstraße 13
10789 Berlin
www.stepke-kitas.de
1
Gewaltschutzkonzept
Zur Umsetzung des Schutzauftrages
Stepke-KiTas
Stand: 09/2023
2
Inhalt
1. Vorwort ............................................................................................................................................ 3
2. Verständnis des Begriffes Gewalt .................................................................................................... 5
3. Risiko - und Potenzialanalyse .......................................................................................................... 5
4. Leitbild ............................................................................................................................................. 6
5. Personal ........................................................................................................................................... 6
6. Kinderrechte/Partizipation/Beschwerdemanagement ................................................................... 8
7. Präventionsmaßnahmen ................................................................................................................. 9
8. Zusammenwirken mit Behörden ................................................................................................... 10
9. Handlungsplan ............................................................................................................................... 10
3
1. Vorwort
Das Gewaltschutzkonzept stel lt einen wichtigen und notwendigen Baustein zur Prävention und
Intervention innerhalb des Schutzes von Kindern dar. Die Grundlage für Gewaltschutz ist demnach
einerseits eine Präventionsstrategie, die durch Maßnahmen zur Vermeidung von Gewalt auf Ebene der
Organisation erfolgt. Andererseits helfen Gewaltschutzkonzepte dabei, Verfahrensabläufe und
Prozesse zu beschreiben, die allen Beteiligten Handlungssicherheit bei Gewaltvorfällen inkl.
Verdachtsfällen bieten.
Dieses Gewaltschutzkonzept basiert auf § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung nach dem
Sozialgesetzbuch VIII:
„(1) Der Träger einer Einrichtung, nach § 45a bedarf für den Betrieb der Einrichtung der Erlaubnis. Einer
Erlaubnis bedarf nicht, wer
1. eine Jugendfreizeiteinrichtung, eine Jugendbildungseinrichtung, eine Jugendherberge oder
ein Schullandheim betreibt,
2. ein Schülerheim betreibt, das landesgesetzlich der Schulaufsicht untersteht,
3. eine Einrichtung betreibt, die außerhalb der Jugendhilfe liegende Aufgaben für Kinder oder
Jugendliche wahrnimmt, wenn für sie eine entsprechende gesetzliche Aufsicht besteht oder
im Rahmen des Hotel- und Gaststättengewerbes der Aufnahme von Kindern oder Jugendlichen
dient.
(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung
gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn
1. der Träger die für den Betrieb der Einrichtung erforderliche Zuverlässigkeit besitzt,
2. die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden räumlichen, fachlichen,
wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind und durch den
Träger gewährleistet werden,
3. die gesellschaftliche und sprachliche Integration und ein gesundheitsförderliches
Lebensumfeld in der Einrichtung unterstützt werden sowie die gesundheitliche Vorsorge und
die medizinische Betreuung der Kinder und Jugendlichen nicht erschwert werden sowie
4. zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung
die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt,
geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der
Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung
gewährleistet werden.
Die nach Satz 2 Nummer 1 erforderliche Zuverlässigkeit besitzt ein Träger insbesondere dann nicht,
wenn er
1. in der Vergangenheit nachhaltig gegen seine Mitwirkungs- und Meldepflichten nach den §§
46 und 47 verstoßen hat,
2. Personen entgegen eines behördlichen Beschäftigungsverbotes nach § 48 beschäftigt oder
3. wiederholt gegen behördliche Auflagen verstoßen hat.
(3) Zur Prüfung der Voraussetzungen hat der Träger der Einrichtung mit dem Antrag
1. die Konzeption der Einrichtung vorzulegen, die auch Auskunft über Maßnahmen zur
Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie zur ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung in
Bezug auf den Betrieb der Einrichtung gibt, sowie
2. im Hinblick auf die Eignung des Personals nachzuweisen, dass die Vorlage und Prüfung von
aufgabenspezifischen Ausbildungsnachweisen sowie von Führungszeugnissen nach § 30
Absatz 5 und § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes sichergestellt sind;
Führungszeugnisse sind von dem Träger der Einrichtung in regelmäßigen Abständen erneut
anzufordern und zu prüfen.
4
(4) Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Zur Gewährleistung des Wohls der
Kinder und der Jugendlichen können nachträgliche Auflagen erteilt werden.
(5) Besteht für eine erlaubnispflichtige Einrichtung eine Aufsicht nach anderen Rechtsvorschriften, so
hat die zuständige Behörde ihr Tätigwerden zuvor mit der anderen Behörde abzustimmen. Sie hat den
Träger der Einrichtung rechtzeitig auf weitergehende Anforderungen nach anderen Rechtsvorschriften
hinzuweisen.
(6) Sind in einer Einrichtung Mängel festgestellt worden, so soll die zuständige Behörde zunächst den
Träger der Einrichtung über die Möglichkeiten zur Beseitigung der Mängel beraten. Wenn sich die
Beseitigung der Mängel auf Entgelte oder Vergütungen nach § 134 des Neunten Buches oder nach §
76 des Zwölften Buches auswirken kann, so ist der Träger der Eingliederungshilfe oder der Sozialhilfe,
mit dem Vereinbarungen nach diesen Vorschriften bestehen, an der Beratung zu beteiligen. Werden
festgestellte Mängel nicht behoben, so können dem Träger der Einrichtung Auflagen nach Absatz 4
Satz 2 erteilt werden. Wenn sich eine Auflage auf Entgelte oder Vergütungen nach § 134 des Neunten
Buches oder nach § 76 des Zwölften Buches auswirkt, so entscheidet die zuständige Behörde nach
Anhörung des Trägers der Eingliederungshilfe oder der Sozialhilfe, mit dem Vereinbarungen nach
diesen Vorschriften bestehen, über die Erteilung der Auflage. Die Auflage ist nach Möglichkeit in
Übereinstimmung mit den nach § 134 des Neunten Buches oder nach den §§ 75 bis 80 des Zwölften
Buches getroffenen Vereinbarungen auszugestalten.
(7) Die Erlaubnis ist aufzuheben, wenn das Wohl der Kinder oder der Jugendlichen in der Einrichtung
gefährdet und der Träger nicht bereit oder nicht in der Lage ist, die Gefährdung abzuwenden. Sie kann
aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen für eine Erteilung nach Absatz 2 nicht oder nicht mehr
vorliegen; Absatz 6 Satz 1 und 3 bleibt unberührt. Die Vorschriften zum Widerruf nach § 47 Absatz 1
Nummer 2 und Absatz 3 des Zehnten Buches bleiben unberührt. Widerspruch und Anfechtungsklage
gegen die Rücknahme oder den Widerruf der Erlaubnis haben keine aufschiebende Wirkung.“1
Eine der zentralen Aufgaben der Kinder - und Jugendhilfe gemäß SGB VIII ist es, junge Menschen vor
der Gefährdung ihres Wohls zu schützen. Mit dem Inkrafttreten des Teilhabestärkungsgesetzes am 9.
Juni 2021 und den hierdurch neu aufgenommenen Regelungen zum §37 im SGB IX heißt es dort im §
37 a Gewaltschutz:
„(1) Die Leistungserbringer treffen geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit
Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, insbesondere für Frauen und Kinder mit
Behinderung und von Behinderung bedrohte Frauen und Kinder. Zu den geeigneten Maßnahmen nach
Satz 1 gehören insbesondere die Entwicklung und Umsetzung eines auf die Einrichtung oder
Dienstleistungen zugeschnittenen Gewaltschutzkonzepts.
(2) Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter wirken bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen
Aufgaben darauf hin, dass der Schutzauftrag nach Absatz 1 von den Leistungserbringern umgesetzt
wird.“2
Das Gewaltschutzkonzept macht deutlich, dass allen Mitarbeite r*innen der Step Kids Kitas gGmbH
(Stepke-KiTas) der Schutz der ihnen anvertrauten Kinder mit (drohender) Behinderung obliegt, da sie
aufgrund ihres Alters und Entwicklungsstandes kaum Möglichkeiten haben, sich gegen Gewalt und
pädagogisches und/oder therapeutisches Fehlverhalten zur Wehr zu setzen. Gerade deswegen ist es
wichtig, Kinder als Träger *innen eigener Rechte wahrzunehmen und sie in allen sie betreffenden
Angelegenheiten adäquat zu beteiligen.
In de m aufgeführten Gewalt schutzkonzept werden nicht nur Verantwortlichkeiten zugewiesen,
sondern klare Regeln des Umgangs sowie Verfahren benannt, die auch dann greifen, wenn bereits
gewalttätiges Verhalten offenkundig geworden ist. Darüber hinaus wird das verbindliche
1§ 45 SGB VIII
2§ 37a SGB IX
5
Gewaltschutzkonzept dazu beitragen, die Sensibilität und Aufmerksamkeit – insbesondere des
Personals – für ungerechtfertigtes und gewalttätiges Verhalten gegenüber Kindern zu erhöhen, welches
das Eingreifen und Einmischen bei Fehlverhalten als zwingend erforderlich erachten. Durch die
Etablierung eines Prozesses soll g ewalttätiges Verhalten dadurch erschwert, reduziert und möglichst
ganz verhindert werden. Zudem gilt, im Vermutungsfall rasches und besonnenes Handeln durch
transparente, verbindliche Verfahren und Strukturen sicherzustellen. Durch das Erstellen des
Gewaltschutzkonzepts entsteht ein dauerhafter, fest etablierter Prozess, der als wesentlicher Baustein
unserer Qualitätsentwicklung und -sicherung zu betrachten ist.
2. Verständnis des Begriffes Gewalt
Unter dem Begriff Gewalt sind der Gebrauch oder die Androhung von körperlich oder psychisch
wirkendem Zwang sowie missbräuchliche Machtausübung im Zuge der Leistungserbringung gemeint,
die zu Eigen- oder Fremdschädigung, Fehlentwicklungen, aber auch zu Deprivation führen oder führen
können.3
Ziel von Gewalt ist es, durch gezielte Handlungen die freie Willensbildung mindestens einer weiteren
Person zu verletzen oder zumindest zu beeinträchtigen. Dabei kann sich Gewalt in unterschiedlichen
Formen und Ausprägungen zeigen:
• „Physische Gewalt: schlagen, stoßen, angreifen, zerren, fixieren
• Psychische Gewalt: beschimpfen, mobben, herabsetzen, demütigen, ignorieren, verängstigen,
anschreien, erpressen
• Sexuelle Gewalt: Übergriffe, Missachtung oder Verletzung der Intimsphäre, Verunsicherung,
Belästigung, Missbrauch, Vergewaltigung, Kinder nicht altersgerecht mit sexuellen Themen
konfrontieren, Kinder nackt fotografieren
• Vernachlässigung: mangelnde Zuwendung, notwendige Sicherheitsvorkehrungen oder
Hilfestellungen unterlassen, Kinder in gefährliche Situationen bringen und/oder darin
belassen
• Übergriffe sonstiger Art: Grenzüberschreitungen in der Diagnostik und Förderung, mangelnde
Selbstbestimmungsmöglichkeiten des Kindes, Missachtung von Distanzbedürfnissen
• Strukturelle Gewalt: Vorenthaltung von Rückzugsmöglichkeiten, willkürliche Regelungen,
Missachtung und/oder Verletzung der Privatsphäre, Verletzung des Datenschutzes,
mangelnde Transparenz im Vorgehen
• Sachbeschädigungen: mutwillige Beschädigung von Gegenständen und Räumlichkeiten“4
3. Risiko - und Potenzialanalyse
Die Risikoanalyse bildet die Grundlage zur Weiterentwicklung von Schutzmaßnahmen. Die
Leistungserbringer*innen legen durch das Erstellen dieser offen, wo die verletzlichen Stellen einer
Einrichtung sowie deren Potenziale liegen.
3 vgl. LWL-Referat Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche; LVR -Dezernat Kinder, Jugend und Familie:
Arbeitshilfe Gewaltschutzkonzept nach § 37a SGB IX. Eine Unterstützung für Leistungserbringende der
(Interdisziplinären) Frühförderungen. In: https://www.bthg.lvr.de/ [September 2022] URL:
https://www.bthg.lvr.de/media/filer_public/0f/00/0f0068a7-7953-46c5-856c-
8c4293d78e44/20221206_fruehfoerderung_arbeitshilfe_gewaltschutzkonzepte_barrierefrei.pdf [Datum des
Zugriffs: 27.09.20239]
4 vgl. oben
6
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Stepke-KiTa …. zu einem Schutzort zu machen, um den
Schutz vor Gewalt stets zu gewährleisten. Durch die Ergebnisse der Risikoanalyse soll aufgezeigt
werden, wo die einrichtungsbezogenen Risiken liegen und wie sich der Schutz von Kindern verbessern
lässt. In unser er Einrichtung liegen neben dem Gewaltschutzkonzept auch das institutionelle
Schutzkonzept, welches die unten beigefügte Risikoanalyse beinhaltet , und das sexualpädagogische
Schutzkonzept vor. Die Durchführung der Risikoanalyse, insbesondere von Schlüsselprozessen, erfolgt
partizipativ mit Kindern und Team, mit dem Ziel der Zusammenführung unterschiedlicher Perspektiven.
Für die Umsetzung der Risikoanalyse ist eine systemische Planung notwendig, bei der Ziele,
Verfahrensweisen, Zuständigkeiten, Ressourcen und nötige Zeitperspektiven festgehalten werden.
Durch die stetige Optimierung von Abläufen, Konzepten und Strukturen stellen wir einen umfassenden
Schutz der Kinder in unserer Einrichtung sicher. Durch die Beleuchtung der Bereiche Struktur, Konzept,
Zielgruppe, Personal, Organisation und Räume sowie die sich daraus ergebenden Reflexionsfragen
entstand unsere Risikoanalyse.
Hier bitte Eure ausgefüllte Risikoanalyse einfügen!
4. Leitbild
Unsere KiTa stellt für die Kinder, ihre Familien und d ie Mitarbeiter*innen einen Ort des Wohlfühlens
und der Geborgenheit dar.
In unser er KiTa erfährt jeder Mensch, ob klein oder groß, einen wertschätzenden Umgang. Wir
begegnen uns mit Respekt und auf Augenhöhe. Im Umgang miteinander ist jede *r dazu angehalten,
das Gegenüber respektvoll zu behandeln.
Unterschiedliche Religionen, Kulturen sowie sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten
sind bei uns herzlich willkommen, bereichern unsere Vielfalt und machen unsere KiTa zu dem, was sie
ist: bunt und weltoffen.
Die Themen „Gewalt“ und „Maßnahmen bei gewalttätigen Handlungen “ werden bei uns offen und
wiederkehrend angesprochen, um eine gute Prävention zu gewährleisten (mehr dazu s . 7.
Präventionsmaßnahmen).
5. Personal
Durch ein professionelles Personalmanagement ermöglicht die KiTa-Leitung eine positive
Arbeitsatmosphäre, in der Achtsamkeit, Wertschätzung und Partizipation gelebt werden.
Der Schutz von Kindern steht dabei an erster Stelle.
Aus-, Fort- und Weiterbildung
Regelmäßige Teambesprechungen bieten den Platz für kollegiale Fallbesprechungen und Reflexion. An
Konzeptionstagen bieten wir die Möglichkeit an, hausinterne Fortbildungen zum Thema Kindesschutz
und Gewaltprävention abzuhalten. Zudem hat jede KiTa mindestens einmal im Jahr die Möglichkeit ,
eine Inhouse - Schulung zu dem Thema in Anspruch zu nehmen. In der Stepke Akademie gibt es
zahlreiche Fortbildungen, die sich mit dem Kindeswohl und Kindesschutz und den damit verbundenen
Präventionsthemen wie Stressbewältigung, Achtsamkeit etc. beschäftigen. Mitarbeiter*innen können
an diesen Angeboten kostenlos teilnehmen. Für KiTa-Leitungen ist eine spezielle Fortbildung zum
Thema Kindesschutz verpflichtend. Während des Onboarding-Prozesses werden die KiTa-Leitungen
bereits von Regionalleitung (COO), Fachberatung (FB) und Akademie zum Schwerpunkt Kinderschutz
7
eingearbeitet. Neue Mitarbeiter *innen müssen zur Betreuung der Kinder eine abgeschlossene
pädagogische Ausbildung vorweisen, zum Beispiel : Erzieher*innen, Heilerziehungspfleger *innen,
Sozialpädagogen*innen, Kinderpfleger *innen. Haustechniker*innen, Küchenkräfte und
Alltagshelfer*innen sind ebenfalls Teil unseres Teams, arbeiten aber nicht in der pädagogischen
Verantwortung.
Gewinnung von Personal
Vorstellungsgespräch
Bereits im Vorstellungsgespräch w erden unsere Haltung zu einem wertschätzenden
Miteinander, unsere Einstellung gegen Gewalt und die Achtsamkeit, die gerade diesem Thema
im Alltag zugutekommt, thematisiert.
Erfahrungen und Einstellung de r Bewerber*innen hinsichtlich Kinderschutz, Gewaltschutz,
Inklusion sowie institutionellem Kinderschutz werden im Vorstellungsgespräch erfragt.
Vorstellungsgespräche werden protokolliert und festgehalten.
Hospitation
Bewerber*innen, die im Vorstellungsgespräch überzeug en konnten, werden zu einer
Hospitation eingeladen. Dadurch ergibt sich die Chance , Aussagen aus dem
Vorstellungsgespräch in der Praxis unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Vorschriften
zu überprüfen.
Grundsätzlich werden nur Mitarbeiter*innen eingestellt, welche ein aktuelles erweitertes
Führungszeugnis vorweisen können.
Verhaltenskodex/Verhaltensampel/Einarbeitungskonzept
In unserer KiTa-Konzeption finden sich vielfältige Verbindlichkeiten, wie wir in unserer KiTa miteinander
umgehen und welches Verhalten erwünscht ist. Im Vordergrund steht die UN-Kinderrechtskonvention.
Das pädagogische Team stellt gemeinschaftlich eine Verhaltensampel auf, in der festgelegt wird, wie
wir mit Situationen umgehen , in denen Mitarbeiter *innen überfordert sind oder beobachten , dass
ein*e Mitarbeiter*in grenzüberschreitend handelt bzw. in den Zustand einer Überforderung gerät.
Kinder setzen sich in Projektarbeiten mit ihren Rechten auseinander.
Die Mitarbeiter *innen sind verpflichte t, die KiTa-Konzeptionen der Einrichtung ( KiTa-
Konzeption/Institutionelles Schutzkonzept/ Sexualpädagogisches Konzept/Gewaltschutzkonzept) zu
lesen und dies auch mit ihr er Unterschrift zu bestätigen. Im institutionellen Schutzkonzept sind
übergriffige, grenzverletzende und strafrechtlich verfolgbare Verhaltensweisen klar und transparent
definiert.
In Form eines Flussdiagramms sind die klaren , weiteren Prozessverläufe dargestellt. Durch die
Selbstverpflichtungserklärung, welche jede*r Mitarbeiter*in bei Dienstantritt unterzeichnet, wird eine
transparente Arbeit, besonders i n Bezug auf Regelübertretung , und eine Kultur der Fehleroffenheit
gewährleistet.
Durch den Einarbeitungsprozess wird gewährleistet, dass nicht nur unsere Konzepte sowie die
Selbstverpflichtungserklärung gelesen, sondern auch die Inhalte verstanden worden sind.
8
Gespräche mit Mitarbeiter*innen/Team
Regelmäßig stattfindende Teambesprechungen, Blitzlichter, Leitungsrunden, Fallbesprechungen,
kollegialer Austausch und Einzelmitarbeitergespräche sind Werkzeuge, um das Thema Gewaltschutz
wiederkehrend zu thematisieren und so eine Nachhaltigkeit zu schaffen.
Verweis:
Protokoll GT
Controlling QM
Bitte individuell eintragen, wie in eurer KiTa umgesetzt.
Wir leben in unseren KiTas eine offene Fehler- und Feedbackkultur.
6. Kinderrechte/Partizipation/Beschwerdemanagement
Partizipation sehen wir als Teil unseres Gewaltschutzes sowie als wichtige Grundlage für eine gelungene
Umsetzung unseres Schutzauftrages. Durch das dem Alter und dem Entwicklungsstand angepasste
Partizipations- und Beschwerdeverfahren innerhalb des pädagogischen Alltags wird unseren Kindern
das Bewusstsein für die eigenen Rechte und persönlichen Grenzen aufgezeigt. Gemeinsam mit ihnen
entwickeln und bestärken wir die Fähigkeit , im Falle von Grenzüberschreitung und/oder Übergriffen
Hilfe zu holen. Ergänzend dazu fördern Teilhabe und Mitspracherecht das Verständnis für
demokratische Prozesse.
Partizipation und das Beschwerdemanagement der Kinder leben wir im Alltag wie folgt:
(individuelle Anpassung auf die KiTa)
Das hier erläuterte Gewaltschutzkonzept sowie das institutionelle Schutzkonzept inkl. Risikoanalyse,
das Sexualpädagogische Konzept und die Selbstverpflichtungserklärung sind eine grundlegende
Voraussetzung für die Arbeit der Pädagog*innen in der KiTa Name der KiTa einfügen.
Nicht nur das dauerhafte Thematisieren, sondern auch das tägliche Erleben und Durchführen der
Kinderrechte, bestärkt die Kinder in ihrem Bewusstsein und dem entsprechenden Handeln.
(Hier Bsp., wie das Thema Kinderrechte im Alltag mit den Kindern individuell umgesetzt wird)
Zusätzlich werden Eltern bei entsprechenden Themen- und Elternabenden zu dem Thema aufgeklärt
und sensibilisiert.
Nicht nur die Kinder, sondern auch die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, sich zu beteiligen
und zu beschweren. Eltern haben die Möglichkeit, durch persönliche Gespräche mit der KiTa-Leitung
kontinuierlich ins Gespräch zu kommen. Ergänzend unterstützen und begleiten Regionalleitung und
stellv. Regionalleitung bei Beschwerden und Anliegen seitens der Eltern. Darüber hinaus stehen den
Eltern Dokumentationsunterlagen für das Beschwerdemanagement innerhalb der KiTa zur Verfügung.
Des Weiteren ist eine E-Mail-Adresse für „anonyme Beschwerden/Anliegen“ in der KiTa veröffentlicht.
(Hier weitere individuelle Beschwerdealternativen, Briefkasten vor Ort o . Ä. innerhalb der KiTa
aufzählen)
9
7. Präventionsmaßnahmen
In unserer KiTa Name der KiTa einfügen liegen ein ausführliches Institutionelles Schutzkonzept und das
Sexualpädagogische Konzept, welches Anlage des Institutionellen Schutzkonzeptes ist, vor.
Präventive Maßnahmen tragen dazu bei, Kinder vor Gewalt zu bewahren und zu schützen. Aus diesem
Grund haben wir die Methoden für präventive Maßnahmen in das Schutzkonzept und in die KiTa-
Konzeption5 integriert.
5 s. KiTa-Konzeption der Step Kids Kitas gGmbH
Gesetzliche
Grundlagen/
Verfahrensabläufe
Kind
Intervenierender
Kinderschutz
COO melden
Präventiver
Kinderschutz
FB beratend
Kinderrechte
Verstoß an Leitung
melden
Leitung meldet an
COO und FB
Eltern &
Erzieher*innen
10
Vorbeugende Maßnahmen:
• Kinderrechte kennen und leben
• Partizipation/Mitbestimmung (§ 16 KiBiz) ermöglichen
• Beschwerdemöglichkeiten für Kinder schaffen (3. Zusatzprotokoll von 2011/Deutschland 28.
Februar 2013 Zustimmung)
• Körperlich/sexuelle Bildung
• Zusammenarbeit mit Eltern
• Resilienz stärken
• Armutssensibles Handeln
• Adultismus
Eingreifende Maßnahmen (im Krisenfall):
• Abgrenzung § 8a/8b und § 47 SGB VIII – Schutz von Kindern sicherstellen
• Wem werden welche Vorfälle gemeldet? Dokumentation/Beobachtungen!
• Verfahrensabläufe bei Übergriffen in der Kindertagesbetreuung
• Verfahrensschritte bei Übergriffen unter Kindern
• Verfahrensschritte bei Übergriffen durch Mitarbeiter*innen
Kontinuierliche Weiterentwicklungen der präventiven Maßnahmen werden beispielsweise durch eine
jährliche Mitarbeiterumfrage evaluiert und ausgewertet.
8. Zusammenwirken mit Behörden
Die Regionalleitung sowie die KiTa-Leitung arbeiten eng und transparent mit den zuständigen Behörden
sowie dem Jugendamt und dem Landesjugendamt zusammen. Eine regelmäßige Teilnahme an der
AG78 sowie transparentes Arbeiten durch z um Beispiel § 47-, § 8a-, § 8b-Meldungen sichern die
Zusammenarbeit und die Vernetzung. Gleichzeitig wird mit folgenden Institutionen
zusammengearbeitet:
(Bitte individuell ergänzen !!!)
Gesundheitsamt,
Kinderärzte*Kinderärztinnen
Grundschulen
Frühförderung, Ergotherapeuten*Ergotherapeutinnen etc.
9. Handlungsplan
Die Erstellung eines Handlungsplanes dient als zentraler Bestandteil unseres Gewaltschutzkonzeptes.
Bei einem Verdachtsfall jeglicher Form der Anwendung von Gewalt soll dieser für Handlungssicherheit
aller in der Einrichtung tätigen Personen sorgen und klare Verantwortlichkeiten und Verbindlichkeiten
enthalten.
11
Prozessablauf
Dieses Gewaltschutzkonzept obliegt der stetigen Überprüfung und Weiterentwicklung.
• COO, HR-Abteilung,
Rechtsabteilung, FB
• Bearbeitung des
Verdachtsfall
• Auftragsklärung,
Informationssammlung,
Gefährdungseinschätzung,
Planung der nächsten
Schritte (COO, HR-
Abteilung,
Rechtsabteilung…)
Innerbetriebliche
Maßnahmen sowie
Informationsfluss an
zuständige Behörden
Ggf. Meldung
(§ 47, § 8a, …)
Hinzuziehen der
folgenden Instanzen
Dokumentation des
Fehlverhaltens (Bogen
Fehlverhalten
eines*einer MA)
Meldung der Vermutung
beim direkten
Vorgesetzten
Mitarbeiter*in vermutet
oder beobachtet
Verdachtsfall
• Alle Beteiligten werden über
den Prozess informiert
12
Ablaufplan zum präventiven Kinderschutz
Zielformulierungen
treffen, Umsetzung
verpflichtend
festlegen
Hinzuziehen der
Trägerressourcen
(Akademie, FB, etc.)
Dokumentation der
Entwicklungspro-
zesse (Kollegiale
Beratung,
Teamsitzung etc.)
Feststellen von
Entwicklungs-
potenzialen zu päd.
Vorbeugemaßnahmen
Meldung von
Unterstützungs-
bedarf bei COO,
FB
13
Stand: 27. September 2023
Dieses Gewaltschutzkonzept dient dem Wohle des Kindes in unseren Einrichtungen.
Step Kids Kitas gGmbH
Tauentzienstraße 13
10789 Berlin
www.stepke-kitas.de
1
SozialraumorienƟerung und KooperaƟonspartner
Am Wiegandweg 36 im Wohnbereich Gremmendorf im Stadtbezirk Südost
Unsere Einrichtungen führen eine Sozialraumanalyse durch und beƩen sich als KooperaƟonspartner
in den Sozialraum ein. Individuell und standortbezogen entwickelt sich die Kita durch die Bedürfnisse
des Sozialraums mit ihren Schwerpunkten weiter, z.B. zur Sprachkita, Familienzentrum o.ä.
In unseren Kitas ist eine KooperaƟon mit umliegenden InsƟtuƟonen und Vereinen selbstverständlich.
Unsere Einrichtungen sind ein akƟver Teil der sozialen Infrastruktur des jeweiligen StadƩeils oder der
jeweiligen Gemeinde. Durch die KooperaƟon mit den Fachdiensten und anderen InsƟtuƟonen und
IniƟaƟven, bringen wir die Vernetzung in den StadƩeilen voran.
Bei der Sozialraumarbeit der KiTa spielt das Mitwirken des sozialen Umfelds der Kinder eine wichƟge
Rolle. Die Nutzung von standortbezogenen Chancen sowie die Einbindung der Eltern in den KiTa-
Alltag ist uns ein besonderes Anliegen. Nicht nur der Einzelfall steht im Fokus, sondern die gesamte
Lebenswelt des Kindes, inklusive der räumlichen Gegebenheiten. Um dies zu gewährleisten, wird
eine niederschwellige Öffnung der KiTa durch KooperaƟonen mit umliegenden Familien- und
Jugendzentren, der örtlichen Feuerwehr sowie Kultur- und Sporteinrichtungen angestrebt, um diese
konstrukƟv in die Arbeit mit den Kindern einzubinden. Dadurch sollen die Kinder dazu moƟviert
werden, ihren Blick auf den umliegenden Sozialraum zu erweitern, wodurch sich wertvolle
Synergieeffekte für Kinder und Familien ergeben können.
Regelmäßig pflegen wir Kontakt zu:
Anderen Kindertageseinrichtungen, wie beispielsweise
o Stepke-KiTa Glückspilz
o Kindergarten St. Ida
o StädƟsche Kita Normannenweg
Schwimmhallen, wie beispielsweise
o Hallenbad Ost, Hallenbad Hiltrup
Sport und Freizeitangeboten, wie beispielsweise
o o Spielplatz Kranichweg, Sportclub Gremmendorf 1946 e.V.
Wald & Natur, wie beispielsweise
o Dirtpark Gremmendorf
2
Polizei, Krankenhäuser und Feuerwehr, wie beispielsweise
o Freiwillige Feuerwehr Münster Löschzug Gremmendorf,
o Herz Jesu Krankenhaus, Polizeiwache Patronatsstraße
sowie mit (Sprach-)Heilpädagogen, Frühförderstellen, Kinderpsychologen, Kinderärzten, usw.
Den Kindern können damit außerinsƟtuƟonelle Bildungsangebote in Bereichen Bewegung, Natur und
GesellschaŌ angeboten werden, welche die Bildungsarbeit innerhalb der Einrichtung ergänzt.
Umliegende Freizeitangebote wie Spiel- und Sportplätze bieten sich für die KiTa-übergreifende
AkƟvitäten besonders an.
Auch mit den umliegenden Pfarrgemeinden und der umliegenden TrägerlandschaŌ sowie
Kulturvereinen ergeben sich, sofern Interesse der anderen Partei besteht, mögliche
KooperaƟonsmöglichkeiten und Synergieeffekte. Getreu dem MoƩo „Gemeinsam sind wir stark“
erkennen wir in den Besonderheiten des Gebiets fruchtbare Gestaltungsmöglichkeiten, um Best
PracƟce Lösungen zu entwickeln, Erfahrungswerte nutzen oder einrichtungsübergreifende
Fortbildungen zu vor Ort benöƟgten Aspekten interkultureller Arbeit wahrzunehmen.
Uns ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in Münster und den dort wirkenden Akteuren sehr
wichƟg. Den Anforderungen wollen wir flexibel und zuverlässig entsprechen. Die
Kommunen/StadƩeile in denen Stepke bereits vertreten ist, können das bestäƟgen. Ebenso pflegen
wir enge Kontakte zu den Eltern und legen Wert auf ein vertrauensvolles, offenes Miteinander.
KooperaƟon KiTa & Schule
Wir möchten mit benachbarten Grundschulen, wie beispielsweise der Idaschule und Anne Ʃe von
Droste-Hülshoff Grundschule kooperieren und einen guten Kontakt auĩauen. LehrkräŌe möchten wir
in unsere KiTa einladen, um unsere Arbeit in den Vorschulgruppen kennenzulernen sowie sich bei den
Eltern mit dem Konzept Ihrer Schule vorzustellen. Wir wünschen uns ein nachbarschaŌliches Netzwerk,
damit der Übergang in die Schule bekannter wird. Wünschenswert wäre es zudem, wenn unsere
FachkräŌe die Möglichkeit haben, an vereinzelten Unterrichtsstunden zu hospi Ɵeren, um inhaltliche
Einblicke zu erhalten und einen aktuellen Bezug zur heu Ɵgen Grundschulpädagogik zu bekommen.
Mögliche Vernetzungen zur Nutzung von Sporthallen oder Werkräumen werden angestrebt.
Step Kids KiTas gGmbH
Tauentzienstr. 13
10789 Berlin
Geschäftsführer: Johannes Nagel, Dr. Kurt Berlin
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Registergericht: Amtsgericht
Charlottenburg, HRB 149735 B
Finanzamt für Körperschaften I, Berlin
Steuernummer: 27/639/01214
Träger hat eine pädagogische Fachberatung
Sicherstellung der Fachberatung und des Qualitätsmanagements
Regelmäßige jährliche Eltern, Mitarbeiter und Vorgesetzten-Evaluationen gehören zu unserer
Qualitätssicherung, sowie das interne QM der Kitas. Partizipation wird bei Stepke auf allen Ebenen
täglich gelebt.
Grundlage für die konzeptionelle Gestaltung einer jeden Kita ist die KiTa-Konzeption_Stepke-KiTas,
deren Umsetzung jede Kita für sich selbst in einer Hauskonzeption weiterführend gestaltet. Dieser
Prozess beginnt im ersten Jahr nach Start einer neuen Kita, da wir großen Wert auf die Einbindung
des Teams legen. Die die Bedürfnisse der Kinder und Familien im Einzugsbereich sollen sich dabei
widerspiegeln.
Unsere Qualitätsentwicklung gewährleisten wir durch unsere Abteilung QM. Die Fachberaterinnen,
die sehr nah mit den Leitungen und den Teams zusammenarbeiten, sind die Ausführenden im
Controlling der Standards. Diese unterstützen die Anforderungen des laufenden pädagogischen
Betriebs und sind Ansprechpartner bei der Gestaltung und Umsetzung der kitaeigenen
Hauskonzeption. Erfahrungen aus der Führung bestehender Einrichtungen helfen neuen Stepke –
Kitas vor allem in der Teambildung und der optimalen Organisation der Eingewöhnung. Der
Austausch der Kita-Leitungen untereinander wird gefördert und unterstützt, durch gemeinsame
Video-Calls und regionale Fachtage (2x jährlich).
Die Fachberatungen der Stepke Kitas sind regional eingesetzt und begleiten ca. 10 Kitas.
Ihre Tätigkeit teilt sich in zwei umfassende Bereiche:
Erstens: Begleitung/Beratung
Sie verbindet durch enge und regelmäßige fachliche, entwicklungs- und organisationsbezogene
Begleitung der Leitung, die Mitarbeiter an der Basis in den Kitas mit dem Träger. Damit sorgt die FB
für die Transparenz der Häuser zum Träger und umgekehrt und steht der Kita-Leitung in allen
pädagogischen Bereichen und in der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern zur Seite.
Step Kids KiTas gGmbH
Tauentzienstr. 13
10789 Berlin
www.stepke-kitas.de
Step Kids KiTas gGmbH
Tauentzienstr. 13
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Geschäftsführer: Johannes Nagel, Dr. Kurt Berlin
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Registergericht: Amtsgericht
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Finanzamt für Körperschaften I, Berlin
Steuernummer: 27/639/01214
Zweitens: Controlling
Die Fachberatung ist für das Controlling der Stepke St andards, sowie die Umsetzung von aktuellen
Absprachen und neuen Verfahren in den Häusern verantwo rtlich. Bei regelmäßigen Besuchen vor Ort
wird dieses Controlling in der Ausübung des Qualitäts managements gewährleistet. Im Rahmen der
Qualitätssicherung und –Kontrolle erfüllt die FB folgende Aufgaben:
Mitgestaltung trägerspezifischer Zielsetzungen; Sicherstellung der Umsetzung des
pädagogischen Konzeptes
Ordnung, Sauberkeit der Einrichtungen
Sicherstellung der Umsetzung der festgelegten Standards durch den Träger
Umsetzung der Jahresplanung
durch Evaluationen Controlling von Jahreszielen jeder Einrichtung und deren Reflektion zu
Beginn des neuen Kita-Jahres
Struktur und Zielsetzung der Fachberatung:
Die Fachberatungsleitung vernetzt die regionalen Fachberatungen (bundesweit) durch einen
wöchentlichen Jour Fixe. Damit wird der regelmäßige Austausch, die Informationsweitergabe zum
und vom Träger und die Transparenz der Arbeit an den verschiedenen Standorten sichergestellt.
Außerdem finden monatliche Qualitätsmeetings jeder Region statt. Hierbei erfolgt ein Austausch
zwischen Fachberatung, Regionalleitung und Geschäftsführung zu aktuellen Themen der Kitas und
Unterstützungsmaßnahmen.
Zielsetzung der Tätigkeiten der Fachberatung:
Vorbild für die wertschätzende Kommunikation im Unternehmen
Bearbeitung des Beschwerdemanagements im pädagogischen Bereich
Positive Außenwirkung
Entwicklung der pädagogischen Arbeit gemäß den individuellen Einrichtungszielen der Häuser
Die Fachberatung ist maßgeblich an der kontinuierlichen Unternehmensentwicklung beteiligt.
Den Slogan „Richtig gute Kita.“ sehen wir als Versprechen an die großen und kleinen
Menschen im Unternehmen. Dem gerecht zu werden, dient unser täglicher, persönlicher Einsatz.
1
Stepke Vorschulkonzept
Unser Verständnis von Vorschulpädagogik
2
Inhalt
1. Unser Verständnis von Vorschulpädagogik ................................ ................................ ......... 3
1.1. Kinder lernen in erster Linie durch eigene Erfahrungen ..................................................... 3
1.2. Die kognitive Entwicklung des Kindes bedarf der aktiven Auseinandersetzung mit der
Umwelt ............................................................................................................................................ 3
1.3. Kinder lernen und entwickeln sich individuell..................................................................... 4
1.4. Kinder brauchen nachvollziehbare Regeln .......................................................................... 4
2. Schlüsselkompetenzen, welche im Rahmen unseres Verständnisses von Vorschulpädagogik
gefördert werden ................................ ................................ ................................ ..................... 4
2.1. Personale Kompetenz .......................................................................................................... 4
2.2. Soziale Kompetenz .............................................................................................................. 4
2.3. Wissenskompetenz .............................................................................................................. 5
2.4. Lernkompetenz .................................................................................................................... 5
3. Die Besonderheit des letzten Kitajahres ................................ ................................ ............. 6
3.1. Förderung der Eigenverantwortung .................................................................................... 6
3.2. Projektarbeit ........................................................................................................................ 6
3.3. Möglichkeiten der Partizipation der Kinder ........................................................................ 7
3.4. Einbezug von Medien .......................................................................................................... 7
3.5. Wissenschaften ................................................................................................................... 7
3.6. Einbeziehen von Lernorten außerhalb der Kita................................................................... 7
4. Zusammenarbeit mit Eltern ................................ ................................ ............................... 8
3
Unser Verständnis von Vorschulpädagogik
Die Vorschulzeit ist für uns die gesamte Kindheit VOR DER SCHULE. Nach den
Grundlagen der Konzeption kann sich die "Vorschulförderung" nicht nur auf das letzte
Jahr vor der Schule beschränken. Wir haben familienbegleitend gemeinsam
Bedingungen und Möglichkeiten geschaffen, um individuelle Fähigke iten und
Begabungen zu entdecken, zu erproben, zu entwickeln und sich auf ein
gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft vorzubereiten.
Der Übergang von der Kita in die Grundschule ist für Kinder und ihre Familien von großer
Bedeutung.
Das letzte Jahr in der Kita ist daher für die Kinder und uns ein ganz besonderes. Durch
regelmäßige Gespräche nehmen die pädagogischen Fachkräfte die Fragen und Sorgen in
Bezug auf den Wechsel in die Schule wahr und gehen sensibel darauf ein.
Unser Ziel ist es, den Kinde rn mögliche Ängste zu nehmen und die Vorfreude auf den
neuen und aufregenden neuen Lebensabschnitt zu stärken.
Kinder lernen in erster Linie durch eigene Erfahrungen
Wir sehen das aktive Sammeln von Erfahrungen als Basis und Antrieb für die Entwicklung
des Kindes. Unsere Arbeit baut auf Vertrauen in die Kräfte und
Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder auf. Wir gestalten das Leben in der Einrichtung so,
dass Kinder die Bereitschaft und Fähigkeit erwerben, ihr Leben aktiv und selbstbestimmt
zu g estalten, Neugier und einen gesunden Ehrgeiz zu entwickeln und Spaß am
Experimentieren zu bekommen.
Unser Fokus liegt auf dem Erwerb sozialer und emotionaler Kompetenzen sowie der
Förderung der Selbständigkeit. Wir möchten die Kinder altersadäquat auf die Schule
bestmöglich vorbereiten. Dabei soll Schule keinesfalls vorweg genommen werden, denn
Kinder lernen ganzheitlich und haben in dieser Altersstufe das Bedürfnis zu spielen,
vielfältige und spannende Erfahrungen zu sammeln, sich auszuruhen und zu entspa nnen,
aber auch Kräfte untereinander zu messen und sich auszutoben.
Die kognitive Entwicklung des Kindes bedarf der aktiven Auseinandersetzung mit der
Umwelt
In verschieden sten Projekten berücksichtigen wir die subjektive Weltsicht des Kindes ,
seine Lebenswelt, den Alltag, sowie Werte einer demokratischen Gesellschaft.
Konzentration und Ausdauer, Fähigkeiten und Fertigkeiten können ganz nebenbei in den
4
Projekt- und Spieleinheiten entsprechend erweitert, ergänzt und selbstverständlich auch
geübt werden. Sprachfreude und Kommunikationsfähigkeit können mit Gleichaltrigen
intensiver im täglichen Austausch oder in Zusammenkünften – z. B. Kinderkonferenzen
erlebt und bewusst wahrgenommen werden.
Kinder lernen und entwickeln sich individuell
Die Ki nder können sich entsprechend ihres Entwicklungsstandes eigenständig und
engagiert beschäftigen. Dabei setzen die Fachkräfte nach Beobachtungen in der Gruppe
Impulse in Form von „vorbereiteten Umgebungen”. Wir bieten den Kindern genügend
Zeit und Raum, um die Auswahl an Spielpartnern, Spielmaterialien, Spieldauer und den
Ort der Beschäftigung frei treffen zu können.
Kinder brauchen nachvollziehbare Regeln
Freiheit und Eigenständigkeit sind wesentliche Aspekte für uns. Regeln, Grenzen und
Ordnung gehören dennoch fest in unseren Alltag. Diese erinnern Kinder daran, Rücksicht
zu nehmen und machen Absprachen erforderlich. Wir akzeptieren uns als Individuen, die
sich gegenseitig ergänzen und bereichern. Hierdurch wird ein friedvolles Miteinander in
Achtung, Anerkennung und Wertschätzung grundgelegt.
Bei uns können Kinder eigene Potenziale intensiv entdecken und in einer Gemeinschaft
mit Gleichaltrigen erleben.
Schlüsselkompetenzen, welche im Rahmen unseres Verständnisses von
Vorschulpädagogik gefördert werden
Personale Kompetenz
• Auseinandersetzung mit Erwachsenen und Gleichaltrigen
• Übernahme von Verantwortung über Zeit, Raum und Material
• Erlernen, sich selbst zu organiseren
Die Entwicklung von Selbstsicherheit und Selbsvertrauen stehen dabei im Fokus.
Soziale Kompetenz
• Streitkultur
• Werteerziehung
• Gleichberechtigter Umgang mit Jungen und Mädchen
• Umgang und Auseinandersetzung mit anderen Kulturen
5
• sich mit Anderen organisieren z.B. ein Fußballteam aufstellen
• Beziehungen gestalten
• Demokratische Prozesse erleben und Partizipation gestalten
• Regeln gemeinsam erarbeiten, aushandeln und einhalten lernen
Wissenskompetenz
• Lernen, wo man welche Informationen findet
• Zugang zu erweiterten Wissensbereichen (Medienpädagogik)
• Begleitung im Umgang mit verschiedenen Medien
• Vermittlung von Kulturtechniken und Basiswissen
• Förderung von unterschiedlichen Ausdrucksmöglichkeiten
• Vertiefung von englischen Sprachinhalten
Unsere Fachkräfte orientieren sich bei der Wissensvermittlung an der Neugier, dem
Experimentierverhalten, der Unbefangenheit und der Erfinderbereitschaft der Kinder. Sie
beobachten die Interessen, Stärken und Neigungen der Kinder und berücksichtigen diese
in ihren Planungen.
Lernkompetenz
• Zeit für bestimmte Aufgaben selbstbestimmt einteilen (auch Pausen machen)
• Vorausschauend planen – was passiert wann und mit wem?
• Fragen stellen
• Ordnung einhalten, z.B. Eigentumsfach, Portfolio-Ordner, Garderobe
• Übungen des täglichen Lebens (Tacker, Locher, Ordner, Lineal, Federmappe,
Feinstifte, Knöpfe, Schleife, Reißverschlüsse, u.v.m. )
Unsere Fachkräfte fördern eine gute Gruppen - und Hausatmosphäre durch eine
impulsgebende Raumgestaltung und eine entwicklungsfördernde und –begleitende
Haltung. Die Kinder lernen Gruppengeschehen in unterschiedlichen Formen kennen. Sei
es durch Einzelarbeitsplätze, an denen sich das Kind konzentriert mit seiner
freigewählten Beschäftigung auseinandersetzen kann, zu zweit oder aber auch in
kleineren oder gruppenübergreifenden Interessengruppen.
6
Die Besonderheit des letzten Kitajahres
Im Jahr vor dem Schuleintritt liegt der Fokus verstärkt auf dem Übergang vom
Kindergarten zur Schule. Die Kinder finden sich verstärkt und gezielt zu
altershomogenen Vorschulprojektgruppen zusammen. D urch wöchentliche Aktivitäten,
Ausflüge z.B. innerhalb unserer intensiven Waldwoche und durch gezielte
Beobachtungen der Kinder in diesen speziell altershomogenen Gruppen, ist es uns
möglich, kompetente Ansprechpartner im Hinblick auf die Schulfähigkeit de r Kinder zu
sein.
Wir setzen uns engagiert in allen unseren Einrichtungen dafür ein, dass Kinder für den
Start in der Schule beste Voraussetzungen haben.
Förderung der Eigenverantwortung
In unseren Vorschulgruppen sollen die Kinder in ihrer Eigenverantwortung gefördert
werden. Dazu brauchen sie Entscheidungsspielräume, die ihrem Alter angemessen sind.
Dies geschieht z.B. in Kinderkonferenzen oder bei der Gründung eines Kinderparlaments.
Wir bilden bewusst Interessengruppen und führen entspre chende Projektangebote
durch. Die Eigenverantwortung der Kinder wird dadurch gefördert, dass sie längerfristig
für etwas verantwortlich sind – zum Beispiel im Rahmen eines Tier- oder Gartenprojektes
(z.B. für die Grundversorgung eines Tieres, eines bestimmten Beetes oder eine Pflanze).
Projektarbeit
Vorschulkinder sind bereits in der Lage Projekte, die über einen längeren Zeitraum
hinweg gehen, intensiv zu bearbeiten. Projekte entwickeln sich durch gezielte
Beobachtungen der Kinder und werden durch Impul se und Angebote umgesetzt. Damit
entwickeln wir mit den Kindern gemeinsam Projektthemen – ausgehend von ihren
Interessen – und ermutigen sie zu neuen Fragestellungen. Mitbestimmung, Mitsprache
und Mitmachen sind unsere Grundsätze zum gemeinsamen Dialog mit Kindern. Für
Projektplanungen schaffen wir einen Rahmen, der im Verlauf des Projektes verändert,
ergänzt oder auch unterbrochen werden kann, wenn neue Fragen oder Bedürfnisse von
Kindern entstehen.
7
Möglichkeiten der Partizipation der Kinder
Partizipation bedeutet, die Kinder an möglichst vielen sie betreffenden Abläufen in den
Vorschulgruppen zu beteiligen. Dazu gehört auch, dass die Kinder selbst Einfluss auf die
Tages- oder Projektgestaltung haben, selbst entscheiden können, wo sie in der Gruppe
mithelfen oder an welchen Angeboten sie sich aktiv beteiligen möchten. Im
Wochenverlauf werden Vorhaben unter Beteiligung der Kinder gemeinsam besprochen
und geplant.
Einbezug von Medien
Die Lebenswelt von Kindern ist angefüllt mit Medien. Wir möchten in un seren
Vorschulgruppen den kompetenten, verantwortungsvollen und kreativen Umgang mit
Medien vertiefen. Die Kinder lernen, sich in einer medial geprägten Welt zu orientieren,
auszudrücken und sich kritisch mit ihr auseinanderzusetzen. (siehe dazu gesonderte s
Konzept der Medienpädagogik bei Stepke)
Wissenschaften
In unseren Vorschulgruppen lassen sich Naturwissenschaften auf viele Arten anschaulich
erleben. Auf dem Außengelände oder in freier Natur kann man beispielsweise mit
Windrädern, Lenkdrachen oder Wasser experimentieren. In der Küche können Prozesse
wie Gerinnung, Emulsion oder Gärung veranschaulicht werden. Biologie lässt sich
hautnah miterleben.
Wir vermitteln den Kindern Zeitverläufe, Eigenschaften von Zahl - und Messsystemen,
Raumdimensionen, Mengen und Naturphänomene. Vieles erfahren die Kinder im Alltag
durch lebenspraktische Bezüge. Wir ermutigen die Kinder in unseren Vorschulgruppen zu
beobachten und selbständig erste naturwissenschaftliche Zusammenhänge zu erkennen
und durch eigene Mitmach-Aktionen auszuprobieren.
Einbeziehen von Lernorten außerhalb der Kita
Unsere Vorschulgruppen kooperieren mit Einrichtungen oder Vereinen im
Stadtteil. Das können sein: Psychosoziale Dienste, Sport -, Kultur- oder
Heimatvereine, Polizei, Feuerwehr, Kranken- haus, Einrichtungen für Senioren
und Seniorinnen. Auch versuchen wir Jugendgruppen wie Pfadfinder oder das
Jugenrotkreuz in die Arbeit von Vorschulgruppen einzubeziehen.
Intergenerative Arbeit mit Senioren und Seniorinnen lässt frühzeitig ein
gegenseitiges besseres Kennenlernen zu, baut Berührungsängste ab, um
Verständnis zwischen den Generationen zu intensivieren und zu fördern.
Unser Ziel ist es die Kinder im Stadtteil aktiv zu vernetzen und einzubinden. Das bietet bis
zur Einschulung verstärkte Orientierung und Sicherheit.
8
Zusammenarbeit mit Eltern
Wir arbeiten mit Eltern partnerschaftlich zusammen. Willkommen sind in unseren
Einrichtungen besondere Fähigkeiten der Eltern, Großeltern oder anderer
Familienmitglieder zur Ergänzung unserer Projekte. Gerne binden wir diese in unsere
Bildungsarbeit mit ein.
Unsere regelmäßigen Bildungsdokumentationen dienen zur Vorbereitung unserer
Entwicklungsgespräche gemeinsam mit Eltern und den zuständigen Fachkräften. In
unseren Vorschulgruppen informieren und beraten wir Eltern im laufenden Jahr zu
unterschiedlichen Grundschultypen, um Eltern frühzeitig Entscheidungshilfen vor
der Einschulung zu ermöglichen. Elternabende und Veranstaltungen können
detailliert auf die Altersgruppe der Kinder zugeschnitten werden.
Stepke Fachberatung Stand Oktober 2020
9
Hygieneplan
gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz
für Kindereinrichtungen
Kindertagesstätte -Bitte alles ausfüllen-
Verantwortliche Leitung:
Mobilnummer:
Telefonnummer:
E-Mail:
Trägerverantwortliche/COO:
E-Mail:
Zuständiges Gesundheitsamt
Kontaktdaten und Adressen eintragen
E-Mail bei dringlichen Fällen:
Stand: Januar 2025
aktualisiert nach RKI, VAH, IHO und DVV
2
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ...................................................................................................... 4
2 Risikobewertung, Hygienemanagement und Verantwortlichkeit .................... 5
2.1 Risikobewertung ............................................................................................ 5
2.2 Hygienemanagement und Verantwortlichkeit ................................................ 5
3 Basishygiene ................................................................................................. 6
3.1 Hygieneanforderungen an Standort, Gebäude, Räume, Ausstattung ........... 6
3.2 Reinigung und Desinfektion .......................................................................... 6
3.2.1 Händehygiene ............................................................................................... 7
3.2.2 Fußböden und andere Flächen sowie Gegenstände ..................................... 8
3.2.3 Bekleidung, Wäschehygiene ........................................................................10
3.3 Umgang mit Lebensmitteln ...........................................................................10
3.4 Sonstige hygienische Anforderungen ...........................................................11
3.4.1 Abfallbeseitigung ..........................................................................................11
3.4.2 Schädlingsprophylaxe und -bekämpfung .....................................................12
3.4.3 Vermeidung einer Gefährdung durch Giftpflanzen .......................................12
3.4.4 Trinkwasser/Badewasser .............................................................................13
3.4.5 Wasserspiel- und Erlebnisbereiche ..............................................................13
3.4.6 Spielsand .....................................................................................................14
3.5 Erste Hilfe .....................................................................................................14
3.6 Umgang mit Arzneimitteln ............................................................................15
4 Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes ..............................................15
4.1 Gesundheitliche Anforderungen ...................................................................15
4.1.1 Personal im Küchen-/Lebensmittelbereich (§ 42 IfSG) .................................15
4.1.2 Betreuungs-, Erziehungs-, Aufsichtspersonal ..............................................15
4.2 Mitwirkungs- bzw. Mitteilungspflicht .............................................................16
4.3 Belehrung .....................................................................................................16
4.3.1 Personal im Küchen- und Lebensmittelbereich (§ 43 IfSG) ..........................16
4.3.2 Betreuungs-, Erziehungs-, Aufsichtspersonal ..............................................16
4.3.3 Kinder, Jugendliche, Eltern ……………………………………………………..16
4.4 Vorgehen bei meldepflichtigen Erkrankungen ..............................................17
4.4.1 Wer muss melden? ......................................................................................17
4.4.2 Information der Betreuten/Sorgeberechtigten über das Auftreten von
Infektionskrankheiten in der Einrichtung, Maßnahmeneinleitung .................18
4.4.3 Besuchsverbot und Wiederzulassung ..........................................................18
4.5 Schutzimpfungen .........................................................................................18
5 Anforderungen nach der Biostoffverordnung ................................................19
5.1 Gefährdungsbeurteilung ...............................................................................19
5.2 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ............................................19
5.3 Impfungen des Personals .............................................................................20
6 Sondermaßnahmen beim Auftreten von Magen-Darm-Erkrankungen
(Durchfall und/oder Erbrechen) ....................................................................20
7 Sondermaßnahmen beim Auftreten von Kopfläusen ....................................21
8 Sondermaßnahmen beim Auftreten von Krätze ...........................................22
aktualisiert nach RKI, VAH, IHO und DVV
3
Anlagen:
alle Anlagen werden in Papierform in den Kitas bereitgestellt und befinden sich auf der
trägereigenen Dropbox unter !Standards AM! - 10 Hygiene – 03_Hygieneplan & Anlagen
Anlage 1 Reinigungs- und Desinfektionsplan,
sowie die Checklisten für Pädagogen und Reinigungskräfte
Anlage 2 Literatur - Wichtige rechtliche Grundlagen und fachliche Standards
Anlage 3 Belehrung gemäß § 34 Abs. 5 IfSG: Merkblatt für Eltern und sonstige
Sorgeberechtigte, schriftliche Erklärung
Anlage 4 Belehrung gemäß § 34 Abs. 5a IfSG: Merkblatt für die Beschäftigten in
Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen, schriftliche Erklärung
Anlage 5 Merkblatt „Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen
Gemeinschaftseinrichtungen“
Anlage 6 Belehrung gemäß § 43 Abs.1 IfSG: Gesundheitsinformationen für den Um-
gang mit Lebensmitteln, schriftliche Erklärung
Anlage 7 jeweils gültige Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
Anlage 8 Schädlingsbekämpfung- / Prophylaxe – Protokoll
Anlage 9 Erste-Hilfe
Anlage 10 Giftpflanzen - Beschauen, nicht kauen!
Anlage 11 Hygienevorschriften unter Pandemiebedingungen entsprechend den Senatsvorgaben
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1 Einleitung
Dieser Hygieneplan regelt die Einzelheiten der Hygiene in allen
Kindertagesstätten der StepKids KiTas gGmbH.
Der Schutz der Gesundheit von Kindern, Erziehern und anderen
Betreuungspersonen in Kindereinrichtungen hat höchste Priorität. Gemäß
§ 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind alle Einrichtungen, in denen
Kinder betreut werden, verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung der
Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu ergreifen und regelmäßig zu
überprüfen. Dieser Hygieneplan dient als wesentliche Grundlage für den
praktischen Umgang mit Hygienemaßnahmen in der Kindertagesstätte
und soll sicherstellen, dass alle Beteiligten – Kinder, pädagogische
Fachkräfte und Besucher – durch präventive Maßnahmen bestmöglich vor
Infektionen geschützt werden.
Im Rahmen dieses Plans werden die wichtigsten Hygienevorschriften und
-strategien festgelegt, die das tägliche Handeln in der Einrichtung prägen.
Dazu gehören unter anderem Reinigungs- und
Desinfektionsmaßnahmen, die richtige Handhygiene sowie der Umgang
mit erkrankten Kindern und Mitarbeitenden. Ziel dieses Plans ist es, ein
sicheres und gesundes Umfeld zu schaffen, das den gesetzlichen
Vorgaben entspricht und das Wohl aller Beteiligten fördert.
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Unsere Kindertagesstätte -Bitte eintragen- besteht aus
• 6 großzügigen Gruppenräumen,
• 6 Gruppennebenräumen, mit integrierten Küchen auf Kinderhöhe
• 4 Differenzierungsräume, die auch als Schlafräume umfunktioniert werden
• 3 Kindergarderoben (je 1 pro Etage, offen in den Fluren)
• 1 zentrale Matschgarderobe im EG
• 1 Personalraum,
• 1 Bewegungsraum mit Nebenraum (Geräte- Abstellraum)
• 1 Behindertengerechten Sanitärraum,
• 2 Personal Sanitärräumen,
• 1 Gäste-Sanitärraum,
• 1 Personal Umkleideraum mit Spind Fächern,
• 1 Großküche mit Spülbereich und Küchenlager,
• 1 Windfang mit Kinderwagenabstellmöglichkeit,
• 4 Material- und Abstellräume, davon ein Putzmittelraum
• 1 Büro
Die Gesamtfläche beträgt -bitte eintragen- m² auf -bitte eintragen- Ebene/n. Die
Grünfläche beträgt ca. -bitte eintragen- m².
In unserer KiTa -bitte eintragen- betreuen wir -Anzahl der Gruppen eintragen-
Gruppen mit insgesamt -Anzahl der Kinder eintragen- Kindern.
Unser spezifisches Angebot der KiTa umfasst:
• die ganzheitliche Förderung der Individualität des Kindes
• naturnahe Lernerfahrungen durch regelmäßige Wiesen- und Waldtage
• tgl. frisch zubereitetes Essen aus unserer Großküche, dazu tgl. Obst- und
Gemüserunden und reichlich zu trinken
• viel Bewegung: gezielte Bewegungsreize in unserem Bewegungsraum
• Wassergewöhnung
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2 Risikobewertung, Hygienemanagement und Verantwortlichkeit
2.1 Risikobewertung
Das Infektionsrisiko wird allgemein von der Anwesenheit primär wie fakultativ
pathogener Keime, den Übertragungswegen dieser Erreger (direkte und indirekte
natürliche wie künstliche Übertragungswege) und der Abwehr- und Immunsituation
(Impfstatus) der Kinder und des Personals bestimmt. Hierbei ist zwischen
Kindertagesstätten- und Hortgruppen und der Betreuung von Kleinstkindern im
Krippenbereich zu unterscheiden.
Für den Ausschluss von Personen aus der Kindereinrichtung, die an bestimmten
Infektionserkrankungen leiden oder in Wohngemeinschaft engen Kontakt zu
Infizierten hatten bilden das Infektionsschutzgesetz (§34) sowie die
Wiederzulassungsregelungen des RKI und ggf. des jeweiligen Bundeslandes die
rechtliche Grundlage. Neben den klassischen Kinderkrankheiten (Masern, Mumps,
Röteln, Pertussis, Varizellen, Scharlach usw.) sind in Kindereinrichtungen vor allem
fäkal-oral übertragbar Erkrankungen wie Durchfallerkrankungen oder Hepatitis A von
Bedeutung. Hier sind neben Reinigungsmaßnahmen zumeist auch gezielte
Desinfektionsmaßnahmen sinnvoll einzusetzen.
In jedem Fall ist beim Auftreten von Infektionskrankheiten sowie dem Befall mit
Kopfläusen oder Krätze das Gesundheitsamt einzubeziehen.
Besondere Aufmerksamkeit und sofortiges Einbeziehen des Gesundheitsamtes er-
fordert das Auftreten von Meningitiden, insbesondere wenn diese durch
Meningokokken oder Hämophilus influenzae Typ B verursacht werden.
2.2 Hygienemanagement und Verantwortlichkeit
Die Leitung der Kindertagesstätte trägt die Verantwortung für die Sicherung der
hygienischen Erfordernisse und nimmt seine Verantwortung durch Anleitung und
Kontrolle wahr. Als Unterstützung haben die Kindertagestätten Hygienebeauftragte,
die telefonisch als auch per Mail immer erreichbar sind.
Der Hygieneplan ist jährlich hinsichtlich seiner Aktualität zu überprüfen und ggf. zu
ändern.
Die Überwachung der Einhaltung der Hygienemaßnahmen erfolgt u. a. durch
Begehungen der Einrichtung routinemäßig mindestens 1x jährlich sowie bei
aktuellem Bedarf. Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert.
Der Hygieneplan liegt für alle Beschäftigten und ist jederzeit zugänglich und
einsehbar im Personalraum/Büro.
Die Beschäftigten werden mindestens einmal pro Jahr hinsichtlich der erforderlichen
Hygienemaßnahmen nach §35 IfSG belehrt.
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3. Basishygiene
3.1 Hygieneanforderungen an Standort, Gebäude, Räume, Ausstattung
Die Kindereinrichtung muss den baurechtlichen Anforderungen im jeweiligen
Bundesland, den Unfallverhütungsvorschriften, den Bestimmungen der
Arbeitsstättenverordnung sowie den brandschutztechnischen Vorschriften
genügen.
Insbesondere sind zu beachten:
• Standort (Lärm, lufthygienische und bioklimatische Belastungen, Altlasten)
• Freiflächen/Sportanlagen (Größe, Gestaltung, Bepflanzung, Giftpflanzen,
Spielgerätesicherheit und - Wartung, hygienische Anforderungen an Wasser-
und Sandspielplätze)
• Hygienische Anforderungen an Bauweise, Oberflächengestaltung und
Ausstattung einzelner Räume (Gruppenraum, Schlafraum, Sanitärräume,
Garderobe, Übergaberaum, Hortraum, Küche und Wirtschaftsräume,
Personalräume, Raum für Reinigungsutensilien usw.)
• Ausreichende natürliche Belüftung von Aufenthalts- und Schlaf- räumen
• Ausreichende Tageslichtbeleuchtung für alle Aufenthaltsräume der Kinder
(Tageslichtquotient nach DIN 5034)
• Qualitativ und quantitativ ausreichende künstliche Beleuchtung der Räume (DIN
5035, DIN EN 12464-1)
• Schallschutz, Wärme- und Sonnenschutz
• Trittsichere, rutschhemmende und leicht zu reinigende Fußbodengestaltung
(Fußböden müssen feucht zu reinigen und zu desinfizieren sein – gilt für glatte
Fußböden als auch für textile Bodenbeläge)
• Spezifische Voraussetzungen für Integrativeinrichtungen
3.2 Reinigung und Desinfektion
• Eine gründliche und regelmäßige Reinigung insbesondere der Hände und häufig
benutzter Flächen und Gegenstände ist eine wesentliche Voraussetzung für einen
guten Hygienestatus.
• Die gezielte Desinfektion ist dort erforderlich, wo Krankheitserreger auftreten und
Kontaktmöglichkeiten zur Weiterverbreitung bestehen (z. B. Verunreinigungen mit
Erbrochenem, Blut, Stuhl, Urin).
• Eine effektive Desinfektion wird nur erreicht, wenn für die beabsichtigte
Desinfektionsaufgabe das geeignete Desinfektionsmittel in der vorgeschriebenen
Konzentration und Einwirkzeit verwendet wird.
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• Die Desinfektionsmittel sind nach dem Anwendungsgebiet aus der aktuellen Des-
infektionsmittelliste der des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH), ehemals
Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), sowie die
Industrieverband Hygiene & Oberflächenschutz (IHO) mit der entsprechenden
Konzentration und Einwirkzeit auszuwählen (ggf. nach Rücksprache mit dem
Gesundheitsamt).
• Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind vor Kindern geschützt aufzubewahren.
• In jeder Einrichtung müssen Reinigungs- und Desinfektionspläne erarbeitet und
gut sichtbar ausgehängt werden (siehe Anlage 1).
• Die Pläne sollen konkrete Festlegungen zur Reinigung und ggf. zur Desinfektion
(was, wann, womit, wie, wer) sowie Aussagen zur Überwachung/Eigenkontrolle –
besonders auch bei Vergabe der Reinigungsarbeiten an Fremdfirmen (vertragliche
Regelung mit Fremdfirmen) enthalten.
• Beim Auftreten meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten oder bei
begründetem Verdacht sind spezielle Maßnahmen erforderlich, die vom
Gesundheitsamt veranlasst oder mit diesem abgestimmt werden und nicht
Gegenstand dieser Ausführungen sind.
3.2.1 Händehygiene
Hände sind durch ihre vielfältigen Kontakte mit der Umgebung und anderen
Menschen die Hauptüberträger von Infektionserregern.
Händewaschen und ggf. Händedesinfektion gehören zu den wichtigsten Maßnahmen
der Infektionsverhütung und der Bekämpfung von Infektionen.
Händewaschen reduziert die Keimanzahl auf den Händen.
• Zur Ausstattung der Handwaschplätze für das Personal sind die Anforderungen
der Arbeitsstättenverordnung, Biostoffverordnung (incl. TRBA) und ggf.
vorhandene Hygienevorschriften der Länder zu berücksichtigen.
• Es sind flüssige Waschpräparate aus Spendern und Hautpflegemittel zu
verwenden.
• Einmalhandtücher für das Personal und personengebundene textile
Handtücher per Foto für die Kinder sind zu verwenden (so aufhängen, dass die
Handtücher sich nicht berühren. Die Benutzung von Gemeinschaftshandtüchern
ist abzulehnen. Wenn vom Gesundheitsamt das Benutzen von Textil Handtüchern
bemängelt wird, ist dies in Papierhandtüchern mit sofortiger Wirkung zu ändern.
Die hygienische Händedesinfektion dient der Abtötung von Infektionserregern.
• Nach Kontamination der Hände mit Krankheitserregern gilt folgende Reihenfolge:
Reinigung (Waschen bei Bedarf, mit Soft Care Sensitive Foam
1-2x drücken)
Desinfektion (Soft Care Des E Spray)
• Sichtbare grobe Verschmutzungen (z. B. durch Ausscheidungen) sind vor der
Desinfektion mit Zellstoff oder einem desinfektionsmittelgetränkten Einmaltuch
zu entfernen.
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3ml des Präparates Soft Care Des E Spray in die trockenen Hände einreiben,
dabei Fingerkuppen, Fingerzwischenräume, Daumen und Nagelfalze besonders
berücksichtigen.
Während der vom Hersteller geforderten Einwirkzeit mind. 30sec. müssen die
Hände vom Desinfektionsmittel feucht gehalten werden.
Die Verwendung von Einmalhandschuhen ist bei vorhersehbarem Kontakt mit
Ausscheidungen und Blut notwendig.
Personal:
Die gründliche Händereinigung ist durchzuführen:
zum Dienstbeginn,
nach jeder Verschmutzung,
nach Toilettenbenutzung,
vor dem Umgang mit Lebensmitteln,
vor der Einnahme von Speisen und Getränken,
nach intensivem Kontakt mit Kindern, die an Durchfallerkrankungen und
Atemwegsinfekten (Husten, Schnupfen) leiden
und nach Tierkontakt.
Die hygienische Händedesinfektion ist erforderlich
• nach Kontakt mit Stuhl, Urin, Erbrochenem, Blut und anderen
Körperausscheidungen (z. B. nach dem Windeln wechseln oder Maßnahmen in
Zusammenhang mit der Toiletten-/ Töpfchen Benutzung durch Kinder).
• Wenn dabei Handschuhe getragen werden, müssen die Hände auch nach
Ablegen der Handschuhe desinfiziert werden.
• Nach Verunreinigung mit infektiösem Material ist eine Händedesinfektion
(Soft Care Des E Spray) durchzuführen.
Die prophylaktische Händedesinfektion ist erforderlich
• vor dem Anlegen von Pflastern, Verbänden o. ä.
In den Sanitärräumen der Kinder und Betreuer wurde die Möglichkeiten zur
Händedesinfektion geschaffen (kein unbeaufsichtigter Zugriff durch die Kinder).
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Kinder:
• Das Erlernen und Festigen des Händewaschens ist ein wichtiges Hygieneziel in
der Einrichtung.
• Jedes Kind soll eine ordnungsgemäße Handwaschtechnik erlernen.
Die gründliche Händereinigung ist durchzuführen:
nach dem Spielen im Freien
nach jeder Verschmutzung,
nach der Toilettenbenutzung,
nach Kontakt mit Tieren
und vor der Esseneinnahme.
• Die tägliche Zahnpflege sollte nach dem Frühstück oder dem Mittagessen
ausgeübt werden.
3.2.2 Fußböden und andere Flächen sowie Gegenstände
• Voraussetzung für eine vorschriftsmäßige Reinigung aller relevanten Flächen und
Gegenstände ist die Sorge für Ordnung in der Kindereinrichtung.
• Folgende Grundsätze sind bei Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen zu
berücksichtigen:
Es ist feucht zu reinigen (Ausnahme: textile Beläge).
Für die Pflege textiler Beläge sind Geräte mit Mikro- oder Absolut filtern zu
verwenden, Teppichböden täglich absaugen, 2 x jährlich ist eine
Feuchtreinigung (Sprüh-Extraktionsmethode) vorzunehmen.
Bei den angewendeten Reinigungsmethoden ist eine Schmutzverschleppung zu
verhindern durch Zwei-Eimer-Methode.
Die Reinigungsmaßnahmen sind in der Regel in Abwesenheit der Kinder
durchzuführen.
Bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten ist geeignete Schutzkleidung
(Handschuhe, Schürze/Kittel) zu tragen.
Alle wiederverwendbaren Reinigungsutensilien ( Wischmopp, Wischlappen) sind
nach Gebrauch aufzubereiten (Waschen bei mindestens 90°C) und bis zur
erneuten Verwendung trocken zu lagern.
Geräte und Mittel zur Reinigung und Desinfektion sind an geeigneter Stelle im
Hauswirtschaftsraum vor dem Zugriff Unbefugter gesichert aufzubewahren.
Innerhalb der Einwirkzeit der Desinfektionsmittel-Lösungen dürfen die Flächen
nicht trocken- oder nachgewischt werden.
Nach erfolgter Desinfektion ist zu lüften.
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Der Reinigungsrhythmus muss sich an der speziellen Nutzungsart und - Intensität
orientieren.
Bei sichtbarer Verschmutzung ist sofort zu reinigen.
Für die routinemäßige Reinigung und Desinfektion gelten folgende Orientierungen:
Die Fußböden der Gruppen-, Schlaf-, Übergabe-, Garderoben- und Sanitärräume
sind täglich feucht zu wischen.
Oberflächen von Einrichtungen sind wöchentlich oder auch täglich gründlich zu
reinigen, bei Verschmutzung sofort.
Wandflächen im Sanitärbereich sind täglich zu reinigen. Die Fliesen sind 2x jährlich
zu reinigen. Bei Verschmutzung sofort.
Türklinken im Sanitärbereich als auch in der gesamten Einrichtung sind täglich zu
reinigen und desinfizieren.
Gebrauchsgegenstände (z. B. Spielzeug, Beschäftigungsmaterial) sind wöchentlich
gründlich zu reinigen, bei Verschmutzung sofort. Spielzeuge für Säuglinge und
Krabbler sind in die tägliche Reinigung einzubeziehen.
Zahnputzbecher und -bürsten, Kämme und Haarbürsten sind personengebunden zu
verwenden, regelmäßig zu reinigen und bei Bedarf (Zahnbürsten alle 8 Wochen) zu
wechseln.
Zahnputzbecher sollten in der Woche alle zwei Tage in der Spülmaschine (mind.
60 °C) gewaschen werden.
Waschbecken, Toilettenbecken und -sitze, Ziehgriffe oder Spültasten und
Fäkalienausgüsse sind täglich zu reinigen.
Toilettenbürsten sind regelmäßig zu reinigen bzw. zu wechseln.
Wickeltische sind nach jeder Benutzung desinfizierend zu reinigen
mit Oxivir Excel Wipes Desinfektionstücher, Einwirkzeit ab 30sec.
Säuglingsbadewannen sind nach jeder Benutzung zu reinigen und zu desinfizieren.
Babyflaschen und Sauger sind in einem Geschirrspüler bei mindestens 60°C zu
waschen und zu trocknen und bis zur nächsten Verwendung trocken und geschützt
aufzubewahren.
Windelbehälter für schmutzige Windeln sind täglich zu leeren und nach erfolgter
Reinigung zu desinfizieren. Mülltüten mit Einwegwindeln sind mit dem Hausmüll zu
entsorgen.
Fieberthermometer sind nach der Benutzung zu desinfizieren
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• Einmal jährlich ist eine Grundreinigung unter Einbeziehung von Lampen,
Fenstern, Heizkörpern, Teppichböden, Vorhänge, Jalousien, Turngeräten,
Rohrleitungen, Verkleidungen, Regalen...) durchzuführen.
Für die Lampen, Heizkörper, Vorhänge, Jalousien und Rohrleitungen muss der
zuständige Haustechniker kontaktiert werden, damit er sich das anschaut und
dementsprechend eine Firma beauftragt.
• Eine sofortige gezielte Desinfektion von Flächen und Gegenständen ist notwendig,
bei sichtbarer Verunreinigung durch Körpersekrete
(z. B. Erbrochenes, Stuhl, Urin, Blut). Dabei wird nach Entfernung der groben
Verunreinigungen mit Zellstoff o. ä. eine Wischdesinfektion mit Oxivir Excel Wipes
Desinfektionstücher oder Oxivir Excel TM Foam Desinfektionsreiniger
Desinfektionsspray, Einwirkzeit ab 30sec durchgeführt werden.
• Beim Auftreten übertragbarer Krankheiten in der Einrichtung sind
Desinfektionsmaßnahmen mit dem Oxivir Excel Wipes für die Oberflächen und
Soft Care Des E Spray für die Hände als gezielte Schutzmaßnahmen gegen eine
Weiterverbreitung der Infektion nach Absprache mit dem Gesundheitsamt
durchzuführen. Beim Auftreten von Durchfallerkrankungen im Territorium können
prophylaktische Desinfektionsmaßnahmen in den Einrichtungen ebenfalls sinnvoll
sein.
3.2.3 Bekleidung, Wäschehygiene
Vom Personal ist darauf zu achten, dass eine den Witterungsverhältnissen
angepasste Kleidung sowohl in der Einrichtung als auch im Freien getragen wird.
Die Häufigkeit des Wäschewechsels ist vom Verschmutzungsgrad abhängig.
Grundsätzlich ist verunreinigte Wäsche sofort zu wechseln.
Darüber hinaus können folgende Richtwerte herangezogen werden:
Geschirrhandtücher täglich
Seifenlappen (personengebunden) täglich
Badetücher (personengebunden) nach Benutzung
Spannbettlaken alle zwei Wochen den Eltern mitgeben, wenn
es nicht Stepke Eigentum ist
Bezüge der Spielmatten wöchentlich, bei Verschmutzung umgehend
Tagesdecken wöchentlich, bei Verschmutzung umgehend
Matratzen, Kissen u. ä. 1x jährlich, bei Verschmutzung umgehend
Zahnbürsten alle acht Wochen, bei starker Abnutzung
umgehend
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• Das Einsammeln und der Transport gebrauchter Wäsche hat in reißfesten,
ausreichend keimdichten, ggf. feuchtigkeitsdichten Textilsäcken bzw.
Wäschebehältern zu erfolgen.
• Da die Wäsche in der Einrichtung selbst gewaschen wird, ist auf eine Trennung
von Schmutzwäsche von KiTa-, Küchen- und Reinigungswäsche und sauberer
Wäsche zu achten.
• Saubere Wäsche darf nicht im Schmutzwäschebereich getrocknet werden.
• Schmutzwäsche darf nicht in den Hauswirtschaftsräumen frei rumliegen. Es sollten
Wäschekörbe beschriftet jeweils für Küchen, Gruppen und Reinigung in dem HWR
stehen.
• Das Reinigungspersonal muss die Schmutzwäsche so aufhängen, dass keine
Bakterien sich verbreiten in dem die ineinander gesammelt oder
aufeinandergestapelt sind. Die Person, die die Wäsche wäscht, muss die Fläche, wo
die Sachen aufgehangen waren, dann desinfizieren.
• Der Standort für die Waschmaschine ist im Hauswirtschaftsraum. Die
Gruppenräume der Kinder, die Küchenräume u. ä. Räume sind dafür nicht geeignet.
• Handtücher, Waschlappen, Bettwäsche u. ä. - Behandlung mit 60°C Waschgang.
• Mit infektiösen Ausscheidungen verunreinigte Wäsche soll vor dem Waschen in
Desinfektionsmittel eingelegt bzw. mit einem desinfizierenden Waschverfahren
gewaschen werden.
3.3 Umgang mit Lebensmitteln
• Um lebensmittelbedingte Erkrankungen und Erkrankungshäufungen in
Gemeinschaftseinrichtungen zu verhindern, müssen an den Umgang mit
Lebensmitteln besonders hohe Anforderungen gestellt werden.
• Verantwortlich für die Lebensmittelhygiene ist der/die Leiter/in
(-Bitte Hausleitung eintragen-) der Einrichtung.
• Es dürfen nur sichere Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, von denen
keine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht.
• Mitgebrachte Lebensmittel für den gemeinschaftlichen Verzehr unterliegen den
gleichen Anforderungen (keine Risikolebensmittel!)
• Beschäftigte, die mit Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung in Berührung
kommen, müssen die Inhalte der §§ 42 und 43 des IfSG kennen und nach
Entscheidung des zuständigen Gesundheitsamtes eine Bescheinigung nach § 43
vorweisen können (s. 4.1.1 und 4.3.1).
• Die Vorgaben der EU-Verordnungen zur Lebensmittelhygiene und anderer
rechtlicher Grundlagen sowie Normen und Leitlinien sind einzuhalten.
• Ein eigener Hygieneplan für den Küchenbereich wurde in Abstimmung mit der
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Lebensmittelüberwachungsbehörde erstellt.
• Leichtverderbliche Lebensmittel bzw. solche, bei denen der Hersteller dies vor-
schreibt, sind kühl zu lagern.
• Die Anlieferung von Speisen darf nur in ordnungsgemäß gereinigten und
geschlossenen Behältern erfolgen.
• Vor der Zubereitung und Ausgabe von Essen sind die Hände antiseptisch zu
waschen.
• Personal mit eitrigen Wunden an den Händen darf keinen Umgang mit
unverpackten Lebensmitteln haben.
• Bei Verletzungen an den Händen sind beim Umgang mit Lebensmitteln
Handschuhe zu tragen.
• Für die Essenausgabe sind saubere Gerätschaften zu benutzen.
• Warme Speisen müssen bis zur Ausgabe eine Temperatur von 65°C aufweisen.
• Auf Lebensmittel darf nicht gehustet oder geniest werden.
• Übrig gebliebene zubereitete Speisen sind zu entsorgen in der Spülküche steht die
Speiserestetonne. Einfrieren von Resten ist verboten.
• Die Ausgabe von Rohmilch ist nicht zulässig.
• Lebensmittel die unter Verwendung von rohen Bestandteilen von Hühnereiern
hergestellt werden, müssen vor Abgabe ausreichend durcherhitzt werden.
• Alle benutzten Geschirr- und Besteckteile sind heiß zu reinigen bei ca. 80 °C in
der Küchen Geschirrspülmaschine.
• Geschirrtücher und Lappen sind nach Benutzung aufzubereiten.
• Tische, Essentransportwagen und Tabletts sind nach der Esseneinnahme zu
reinigen.
3.4 Sonstige hygienische Anforderungen
3.4.1 Abfallbeseitigung
• Die Abfallverordnungen der Länder sind einzuhalten.
• Maßnahmen der Abfallvermeidung sind festzulegen.
• Die Abfälle werden von den Küchenpersonalien einmal täglich in zentrale
Abfallsammelbehälter entsorgt.
• Abfallbehälter müssen vor dem Zugriff der Kinder geschützt sein.
• Einwegwindeln sind mit dem Hausmüll in der Kindertagesstätte zu entsorgen.
• Die Abfallentsorgung einschließlich der Küchenabfälle ist so zu betreiben, dass
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Belästigungen, insbesondere durch Gerüche, Insekten und Nagetiere vermieden
werden.
3.4.2 Schädlingsprophylaxe und -bekämpfung
• Durch das Unterbinden von Zugangs- bzw. Zufluchtsmöglichkeiten für Schädlinge,
das Vermeiden von Verberge Orten, das Beseitigen baulicher Mängel und die
Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit im Gebäude, im Küchenbereich und auf
dem Außengelände ist einem Schädlingsbefall vorzubeugen.
• Es sind regelmäßig Befalls Kontrollen durchzuführen und zu dokumentieren (siehe
Anlage 8).
• Im Küchenbereich sind nach Erarbeitung einer Gefahrenanalyse Kontrollpunkte
festzulegen, die regelmäßig zu überwachen sind (Dokumentation). Dabei sollte
täglich eine Sichtkontrolle vorgenommen werden.
• Bei Feststellung von Schädlingsbefall ist unverzüglich das Gesundheitsamt zu
informieren und ein sachkundiger Schädlingsbekämpfer mit der Bekämpfung zu
beauftragen.
3.4.3 Vermeidung einer Gefährdung durch Giftpflanzen
• Giftpflanzen sind Bäume, Sträucher und krautige Pflanzen, deren Inhaltsstoffe
beim Menschen Gesundheitsstörungen hervorrufen können.
• Kindereinrichtungen sind von den giftigsten Vertretern und solchen Giftpflanzen,
deren Früchte auf Kinder besonders anziehend wirken, freizuhalten. Auskünfte sind
bei örtlichen Gärtnereien und Pflanzenhandlungen einzuholen.
• Häufigste Symptome bei Aufnahme giftiger Pflanzenteile: Übelkeit, Erbrechen,
vermehrter Speichelfluss, seltener Durchfall.
• Weitere Symptome (je nach Pflanzenart): trockene Mundschleimhaut,
Pupillenerweiterung, Unruhe, Kaltschweißigkeit, Lähmungserscheinungen, Haut-
und Schleimhautreaktionen.
• Nach Verzehr vermeintlich giftiger Pflanzenteile auch ohne Symptome
unverzüglich Arzt oder eine Giftinformationszentrale anrufen (Symptome schildern,
ggf. Pflanzenart nennen, Menge und Zeitpunkt der Aufnahme nennen).
• umgehend Artbestimmung einleiten (Apotheker, Gärtner)
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Giftinformationszentrum
Giftnotruf:
Die Zuständige Giftinformationszentrum und Telefonnummer für die jeweilige
Region hinzufügen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
• Entfernung der Pflanzenteile aus dem Mund (Ausspucken oder Ausspülen mit
Flüssigkeit).
• Kein Erbrechen auslösen!
• Anschließend Flüssigkeit trinken (keine Milch!).
• Ärztliche Behandlung organisieren.
• Informationsmaterial: GUV – SI 8018: "Giftpflanzen – beschauen, nicht kauen"
3.4.4 Trinkwasser/Badewasser
Die hygienischen Anforderungen an das Trinkwasser werden durch die "Verordnung
über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
(Trinkwasser-verordnung – TrinkwV)" und die §§ 37-39 des Infektionsschutzgesetzes
geregelt.
• Das in Kindertagesstätten verwendete Warm- und Kaltwasser für den
menschlichen Gebrauch (Kochen, Waschen) muss generell der
Trinkwasserverordnung entsprechen.
• Veränderungen an der Trinkwasseranlage durch Neubau, Rekonstruktion oder
Wiederinbetriebnahme nach langer Nichtnutzung sind dem Gesundheitsamt
spätestens 4 Wochen vorher anzuzeigen. Das Gesundheitsamt entscheidet nach
Vorliegen einer Wasseranalyse über die Freigabe der
Wasserversorgungsanlage.
• Installationen sind nach den anerkannten Regeln der Technik und nur von bei
dem Wasserversorger registrierten Firmen durchführen zu lassen. Dabei sind
besonders die Regelungen der " DIN 1988 - Technische Regeln für
Trinkwasserinstallationen" sowie das DVGW-Arbeitsblatt W 551 zu
beachten.
• Warmwasseranlagen müssen so installiert und betrieben werden, dass eine
gesundheitsgefährdende Vermehrung von Legionellen vermieden wird (VDI
6023, DVGW W 551).
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• Regenwasser darf in Kindereinrichtungen (für den menschlichen Gebrauch)
nicht verwendet werden.
3.4.4 Wasserspiel- und Erlebnisbereiche
• Aus hygienischer Sicht sind Wasserspiel- und Erlebnisbereiche, bei dem
Trinkwasser über befestigte Flächen (z. B. Fliesen) mit Bodeneinlauf versprüht,
verregnet oder verrieselt wird, unproblematisch.
• Bei Einrichtung von Modderspielplätzen muss ausschließlich Trinkwasser
verwendet werden.
• Das genutzte Bodenmaterial muss frei von Kontaminationen sein (s. Spielsand).
• Eine zwischenzeitliche Austrocknung des Sandes schützt vor
Keimvermehrungen.
• Bei groben Verunreinigungen ist der Sand auszuwechseln.
• Starker Schmutzeintrag aus der Umgebung ist zu vermeiden.
• Planschbecken, die nicht täglich geleert und gereinigt werden, müssen über
eine kontinuierliche Wasseraufbereitung und Desinfektion verfügen. Sie
unterliegen der DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- u.
Badebeckenwasser“.
Nach Leerung ist täglich eine gründliche Reinigung des Beckens
vorzunehmen.
Zur Füllung des Planschbeckens ist Wasser mit Trinkwasserqualität zu
verwenden.
Verspritzte bzw. verdunstete Wassermengen sind mit Trinkwasser
nachzufüllen.
Bei Verunreinigung des Wassers (z. B. durch Fäkalien) ist sofortiger
Wasserwechsel und gründliche Reinigung und Desinfektion des Beckens
erforderlich!
Das Errichten und Betreiben von Badebecken sind mit dem Gesundheitsamt
abzustimmen.
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3.4.5 Spielsand
Für das Einrichten eines Sandspielplatzes ist auf Herkunft und Qualität des Sandes zu
achten. Sand darf nicht durch Schadstoffe belastet sein. Bei Neu Befüllung muss vom
Lieferanten die Qualität des Spielsandes durch Zertifikat ausgewiesen werden.
Zur Pflege des Sandes sollten folgende Punkte beachtet werden:
• Zulauf von Hunden und Katzen unterbinden durch Einzäunung
• häufiges Harken zur Reinigung und Belüftung des Sandes durch den Hausmeister
• Tägliche visuelle Kontrollen vor dem Bespielen auf organische (Tierexkremente,
Lebensmittel, Müll etc.) und anorganische Verunreinigungen (z. B. Glas),
Verunreinigungen aller Art sind sofort zu eliminieren vom pädagogischen Personal.
• Sandwechsel bei starker Verschmutzung sofort, ansonsten jährlich bis zu 3 Jahren
3.5 Erste Hilfe
Durch den Leiter der Einrichtung ist zu veranlassen, dass das Personal
entsprechend den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften i. V. m. der
Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-V A1 „Grundsätze der Prävention“ vor Beginn
der Tätigkeit und danach mindestens jährlich zu Gefahren und Maßnahmen zum
Schutz einschließlich der Ersten Hilfe unterwiesen wird. hat dafür zu sorgen, dass
zur Ersten Hilfe und zur Rettung der Versicherten die erforderlichen Einrichtungen,
Sachmittel und geeignete Personen verfügbar sind.
Geeignetes Erste-Hilfe-Material enthält gemäß BGR A1 Grundsätze der Prävention
Großer Verbandkasten nach DIN 13157 “Verbandkasten E”
(Flur UG, EG, OG jeweils 1x und im Bewegungsraum 1x)
Kleine ERSTE HILFE Tasche - KiTa unterwegs
(in jedem Gruppenraum)
Zusätzlich ist der Verbandkasten mit einem alkoholischen Desinfektionsmittel zur
Hände- und Flächendesinfektion auszustatten. Art und Anzahl der Verbandskästen sind
abhängig von der Zahl der Versicherten und Betriebsart.
Verbrauchte Materialien (z. B. Einmalhandschuhe oder Pflaster) sind umgehend zu
ersetzen, regelmäßige Bestandskontrollen der Erste-Hilfe-Kästen sind durchzuführen.
Insbesondere sind die Ablaufdaten zu überprüfen und verfallene Materialien zu ersetzen.
Der Ersthelfer hat bei Kontakt mit Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen
Einmalhandschuhe zu tragen und sich vor sowie nach der Hilfeleistung die Hände zu
desinfizieren.
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Parallel zur Erstversorgung ist vom Ersthelfer zu entscheiden, ob sofortige ärztliche Hilfe
zur weiteren Versorgung des Verletzten hinzuzuziehen ist.
(Weitere Informationen zur Ersten Hilfe enthalten die BGI/GUV-I 503 „Anleitung zur Ersten
Hilfe“, BGI 509 „Erste Hilfe im Betrieb“, BGI 510 „Aushang Erste Hilfe“, BGI/GUV-I 511
“Dokumentation der Ersten Hilfe Leistung“/“Verbandbuch“)
(siehe Anlage 9)
3.6 Umgang mit Arzneimitteln
Die Gabe von Arzneimitteln in Kindertagesstätten soll nur erfolgen, wenn dies medizinisch
unvermeidlich und organisatorisch nicht anderweitig lösbar ist. Grundsätzlich sind nur
Arzneimittel in Originalverpackung (beschriftet mit dem Namen des Kindes und der
Gruppe) inkl. Packungsbeilage von den Eltern anzunehmen und durch eine
unterwiesene Fachkraft (Arzt/ Krankenschwester) zu verabreichen.
Verabreichung nur mit schriftlicher Anweisung der Eltern, diese soll enthalten:
• schriftliche Angaben zur Verabreichung (insbesondere Zeitpunkt, Menge,
Anwendungsbesonderheiten) entsprechend der Verordnung des Arztes,
Anschrift, Telefonnummer der Eltern und des betreuenden Arztes,
ggf. wichtige Hinweise zu Notfallmaßnahmen.
Verfallsdatum beachten (verfallene Arzneimittel sind den Eltern zurückzugeben).
Dokumentation in einem Nachweisheft mit folgenden Pflichtangaben:
• Vor- und Nachname des Kindes, Geburtsdatum, Gruppenzugehörigkeit,
• Name des Präparates,
• Verabreichungsform, verabreichte Menge,
• Datum und Uhrzeit der Verabreichung,
• Name/ Unterschrift der Erzieherin.
Lagerung trocken, zugriffssicher, staub- und lichtgeschützt; weiterhin
Herstellerangaben beachten (z. B. Kühllagerung, im separaten mini „Medikamenten-
Kühlschrank“).
Nicht mehr benötigte Arzneimittel den Eltern zurückgeben.
4 Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes
4.1 Gesundheitliche Anforderungen
4.1.1 Personal im Küchen-/Lebensmittelbereich (§ 42 IfSG)
Personen, die im Küchen- bzw. Lebensmittelbereich von
Gemeinschaftseinrichtungen beschäftigt sind, dürfen, wenn sie
an Typhus, Paratyphus, Cholera, Shigellen Ruhr, Salmonellose, einer anderen
infektiösen Darmerkrankung oder Virushepatitis A oder E (infektiöse Gelbsucht) er-
krankt oder dessen verdächtig sind,
an infizierten Wunden oder Hauterkrankungen erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit
besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können,
die Krankheitserreger Shigellen, Salmonellen, enterohämorrhagische Escherichia coli
oder Choleravibrionen ausscheiden, nicht tätig sein oder beschäftigt werden.
aktualisiert nach RKI, VAH, IHO und DVV
20
4.1.2 Betreuungs-, Erziehungs-, Aufsichtspersonal
Personen, die an einer im § 34 (1) des Infektionsschutzgesetzes genannten
ansteckenden Krankheit erkrankt sind, bei denen der Verdacht darauf besteht oder die an
Krätzmilben oder Läusebefall leiden, Personen, die die in § 34 (2) genannten Erreger
ausscheiden bzw. zu in § 34 (3) genannten Kontaktpersonen gehören, dürfen solange in
den Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Aufsichts- oder sonstige
Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem
Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder Verlausung durch sie nicht mehr zu
befürchten ist.
4.2 Mitwirkungs- bzw. Mitteilungspflicht
Bei den im § 34 aufgelisteten Krankheiten und Krankheitserregern handelt es sich um
solche, die in Gemeinschaftseinrichtungen leicht übertragen werden können. Eine
rechtzeitige Information darüber ermöglicht, dass durch geeignete Schutzmaßnahmen
und durch Information potenziell angesteckter Personen weitere Infektionen verhindert
werden können. Daher verpflichtet das IfSG die in einer Gemeinschaftseinrichtung
betreuten (bzw. deren Sorgeberechtigten) und die dort tätigen Personen, der
Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich mitzuteilen, wenn sie von einem der in den
Absätzen 1 bis 3 (§ 34) geregelten Krankheitsfällen betroffen sind. Damit der
Informationspflicht nachgekommen werden kann, sind Belehrungen durchzuführen.
4.3 Belehrung
4.3.1 Personal im Küchen- und Lebensmittelbereich (§ 43 IfSG)
Die Erstausübung der Tätigkeiten im Küchen- bzw. Lebensmittelbereich ist nur
möglich, wenn sie eine nicht mehr als 3 Monate alte Bescheinigung des
Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes nachweisen
können. Diese muss eine in mündlicher und schriftlicher Form durchgeführte
Belehrung über genannte Tätigkeitsverbote und Verpflichtungen enthalten.
Außerdem muss der Beschäftigte darin schriftlich erklären, dass bei ihm keine
Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot vorliegen.
Treten nach Tätigkeitsaufnahme Hinderungsgründe auf, so hat der Beschäftigte
dieses unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen.
Der Arbeitgeber hat die Belehrung für die Beschäftigten im Küchen- bzw.
Lebensmittelbereich nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren jährlich zu
wiederholen, den Nachweis über die Belehrung zu dokumentieren und der
zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
4.3.2 Betreuungs-, Erziehungs-, Aufsichtspersonal
Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen für die Betreuung von Kindern und
Jugendlichen sind nach § 35 vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren
mindestens im Abstand von 2 Jahren von ihrem Arbeitgeber über die gesundheitlichen
Anforderungen und Mitwirkungspflichten zu belehren (Anlage 4).
Über die Belehrung ist ein Protokoll zu erstellen, das beim Arbeitgeber für die Dauer
von 3 Jahren aufzubewahren ist.
aktualisiert nach RKI, VAH, IHO und DVV
21
4.3.3 Kinder, Jugendliche, Eltern
Ebenfalls zu belehren über gesundheitliche Anforderungen und Mitwirkungspflichten ist
nach §34 (5) IfSG jede Person, die in der Gemeinschaftseinrichtung neu betreut wird
oder deren Sorgeberechtigte durch die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung. Diese
Belehrung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Zusätzlich sollte ein entsprechendes
Merkblatt ausgehändigt werden (Anlage 3). Bei Wechsel der Einrichtung müssen auch
Kinder (bzw. deren Erziehungsberechtigte), die an der alten Einrichtung schon belehrt
wurden, eine neue Belehrung erhalten.
4.4 Vorgehen bei meldepflichtigen Erkrankungen
4.4.1 Wer muss melden?
Eine Vielzahl von Infektionskrankheiten sind nach dem Infektionsschutzgesetz melde-
pflichtig. Grundsätzlich ist nach § 8 IfSG der feststellende Arzt verpflichtet, die im Gesetz
(§ 6) genannten Krankheiten zu melden.
Ist das jedoch primär nicht erfolgt bzw. treten die im § 34 Abs. 1 bis 3 IfSG zusätzlich
genannten Erkrankungen (Anlage 5) in Gemeinschaftseinrichtungen auf, so muss die
Leitung der Einrichtung das Auftreten bzw. den Verdacht der genannten Erkrankungen
unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) dem zuständigen Gesundheitsamt melden.
Dies gilt auch beim Auftreten von 2 oder mehr gleichartigen, schwerwiegenden
Erkrankungen, wenn als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind.
Oder auch bei Abwesenheit oder nicht Erreichbarkeit beim Gesundheitsamt über die
WEB-Service vom Gesundheitsamt, um die Infektionskrankheiten zu melden.
Meldewege nach § 8 bzw. 34 (6) IfSG (vereinfacht)
Beschäftigte Betreute bzw.
Sorgeberechtigte
Leitung der Kindertagesstätte
Gesundheitsamt
Gesundheitsamt: -bitte Kontaktdaten und Adresse eintragen-
Telefon: -bitte eintragen-
E-Mail: -bitte eintragen-
aktualisiert nach RKI, VAH, IHO und DVV
22
Meldeinhalte:
• Art der Erkrankung bzw. des Verdachtes
• Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht
• Anzahl der Erkrankten (bei Häufungen)
• Anschrift
• Erkrankungstag
• Kontaktpersonen (Einrichtung, Elternhaus, Geschwister)
• ggf. Art des Untersuchungsmaterials, Nachweismethode, Untersuchungsbefund
• Name, Anschrift, Telefonnummer des Arztes bzw. der Einrichtung
Maßnahmen in der Einrichtung einleiten:
• Isolierung Betroffener
• Verständigung von Erziehungsberechtigten
• Sicherstellung möglicher Infektionsquellen
4.4.2 Information der Betreuten/Sorgeberechtigten über das Auftreten von
Infektionskrankheiten in der Einrichtung, Maßnahmeneinleitung
Tritt eine meldepflichtige Infektionskrankheit oder ein entsprechender Verdacht in der
Einrichtung auf, so müssen ggf. durch die Leitung der Einrichtung die
Betreuten/Sorgeberechtigten darüber anonym informiert werden, um für die Betreuten
oder gefährdete Familienangehörige notwendige Schutzmaßnahmen treffen zu können.
Die Information kann in Form von
• gut sichtbar angebrachten Aushängen im Eingangsbereich oder sonstigen
Räumlichkeiten der Einrichtung,
• Merkblättern mit Informationen über die Erkrankung und notwendigen
Schutzmaßnahmen,
• Informationsveranstaltungen oder persönlichen Gesprächen
erfolgen. Alle Maßnahmen sind in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt zu
koordinieren.
aktualisiert nach RKI, VAH, IHO und DVV
23
Informationen zu ausgewählten Infektionskrankheiten und zu einzuleitenden
Maßnahmen bei Auftreten der Erkrankungen sind in Anlage 4 und 5 enthalten.
4.4.3 Besuchsverbot und Wiederzulassung
Im Infektionsschutzgesetz § 34 ist verankert, bei welchen Infektionen für die Kinder und
Jugendliche ein Besuchsverbot für Einrichtungen besteht.
Der erneute Besuch der Einrichtung ist nach den Bestimmungen des
Infektionsschutzgesetzes dann wieder zulässig, wenn die ansteckende Erkrankung
abgeklungen bzw. nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht
mehr zu befürchten ist.
In der Praxis hat sich ein entsprechendes schriftliches Attest des behandelnden Arztes
oder des zuständigen Gesundheitsamtes bewährt.
Das Robert Koch-Institut und das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz
haben Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen
Gemeinschaftseinrichtungen nach überstandenen Infektionskrankheiten herausgegeben
(Anlage 5). Außerdem sind hier wiederum ggf. vorhandene Länderregelungen zu
beachten.
4.5 Schutzimpfungen
Der beste Schutz vor vielen Infektionskrankheiten sind Schutzimpfungen. Sie können zum
einen den Impfling selbst vor Infektion, Erkrankung und Tod schützen, führen andererseits
beim Erreichen hoher Durchimpfungsraten in der Bevölkerung (> 90 %) durch Ausrottung
der Krankheiten auch zum Schutz der Allgemeinheit.
Die wichtigsten Impfungen für die Bevölkerung werden von der Ständigen
Impfkommission Deutschlands (STIKO) veröffentlicht und von den Länderbehörden
öffentlich empfohlen. Es existiert in Deutschland derzeit keine Impfpflicht.
Die entsprechenden Impfungen und das dazu empfohlene Impfalter für alle Säuglinge,
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind, wie die Impfempfehlungen für
Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen, in den STIKO-Empfehlungen sowie den
Impfempfehlungen der Länder verankert (siehe Anlage 7).
Nach § 34 Abs. 10 IfSG sollen die Gesundheitsämter gemeinsam mit den
Gemeinschaftseinrichtungen die betreuten Personen oder deren Sorgeberechtige über
die Bedeutung eines vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der
Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz und über die Prävention
übertragbarer Krankheiten aufklären. Dies kann in verschiedener Form - z. B. durch
Vorträge, Gespräche und/oder Verteilen von Informationsmaterial - erfolgen.
aktualisiert nach RKI, VAH, IHO und DVV
24
5. Anforderungen nach der Biostoffverordnung
5.1 Gefährdungsbeurteilung
In Kindertagesstätten (im Sinne dieses Hygieneplanes Kinder-,-krippen, -tagesstätten,
auch integrativ und Kinderhorte) werden durch die berufliche Tätigkeit beim Umgang mit
Kindern biologische Arbeitsstoffe (Mikroorganismen wie Viren, Bakterien) freigesetzt und
die Beschäftigten können mit diesen direkt oder im Gefahrenbereich in Kontakt kommen.
Gemäß § 5 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, durch eine Beurteilung der
arbeitsplatzbedingten Gefährdungen die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ermitteln.
Diese allgemein gültige Vorschrift wird für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in
der Biostoffverordnung (BioSoffV) und in der Technischen Regel Biologische Arbeitsstoffe
(TRBA) 400 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit
biologischen Arbeitsstoffen“ konkretisiert.
Zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen siehe auch TRBA/BGR 250 „Biologische
Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege“.
5.2 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen hat der Arbeitgeber für eine angemessene
arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Hierzu gehört u. a., dass bei Tätigkeiten mit
impfpräventablen oder chronisch schädigenden Mikroorganismen eine spezielle
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung veranlasst und durchgeführt wird
(Pflichtuntersuchung, § 15a Abs. 1 i.V.m. Anhang IV BioStoffV).
In Kindereinrichtungen der vorschulischen Betreuung sind arbeitsmedizinische
Pflichtuntersuchungen nur für die Beschäftigte zu veranlassen, die einen regel-
mäßigen und direkten Kontakt zu Kindern sowie zu Körperausscheidungen haben.
Für diese Beschäftigten besteht eine mögliche Exposition gegenüber Bordetella pertussis
(Keuchhustenbakterien), Masern-, Mumps-, Rubivirus (Rubellavirus, Rötelnvirus) und
Varizella-Zoster-Virus (Windpockenvirus). Bei der Betreuung von behinderten Kindern,
bei der es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten kommt
und eine Verletzungsgefahr besteht, ist auch eine Exposition gegenüber Hepatitis B-Virus
zu berücksichtigen.
Wenn darüber hinaus im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung eine Infektionsgefährdung
durch nicht gezielte Tätigkeiten festgestellt wird, hat der Arbeitgeber arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen gemäß § 15a (5) BioStoffV anzubieten
(Angebotsuntersuchung). In Kleinkinder betreuenden Einrichtungen sollte bei direktem,
regelmäßigem und intensivem Stuhlkontakt (Windeln, Hilfestellung bei der
Toilettenbenutzung) eine Exposition gegenüber Hepatitis A-Virus berücksichtigt werden.
Mit der Durchführung der speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung ist ein
Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu
beauftragen, vorrangig der Betriebsarzt (§ 15 Abs. 3 BioStoffV).
Betriebsarzt: BAD Gesundheitszentrum -Stadtteil eintragen-
aktualisiert nach RKI, VAH, IHO und DVV
25
5.3 Impfungen des Personals
Werden Tätigkeiten mit impfpräventablen Mikroorganismen entsprechend Anhang IV
BioStoffV durchgeführt und liegt nach § 15a Abs. 2 BioStoffV kein ausreichender
Immunschutz gegenüber diesen Mikroorganismen vor, ist den Beschäftigten im Rahmen
der Pflichtuntersuchung eine Impfung anzubieten. Die Kosten sind vom Arbeitgeber zu
tragen.
Unter den zuvor genannten Bedingungen soll für Beschäftigte in Einrichtungen der
vorschulischen Betreuung, die regelmäßig einen direkten Kontakt zu Kindern haben, ein
Immunschutz gegen Bordetella pertussis, Masern-, Mumps-, Rubivirus und Varizella-
Zoster-Virus vorliegen. Bei der Betreuung von behinderten Kindern sollte auch ein
Immunschutz gegen Hepatitis B-Virus bestehen.
Eine darüberhinausgehende Verpflichtung, Impfungen anzubieten, besteht nicht. Im
Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann es im Einzelfall angezeigt sein, auch im
Rahmen einer Angebotsuntersuchung ein Impfangebot zu unterbreiten.
Zusätzlich zu den vom Arbeitgeber anzubietenden Impfungen sollte im Interesse des
öffentlichen Gesundheitsschutzes entsprechend der Impfempfehlungen der ständigen
Impfkommission (STIKO) auch ein Schutz gegen Hepatitis A, Tetanus, Diphtherie,
Poliomyelitis und Influenza (jährliche Auffrischung) gegeben sein.
6. Sondermaßnahmen beim Auftreten von Magen-Darm- Erkrankungen
(Durchfall und/oder Erbrechen)
• Das erkrankte Kind ist bis zur Abholung durch die Eltern möglichst getrennt von den
übrigen Kindern zu betreuen.
• Oberflächen und Gegenstände, mit denen das Kind in Berührung kam (intensiver
Kontakt), sind zu desinfizieren (viruswirksames Desinfektionsmittel mit Wirksamkeit
gegen die häufigsten in Kindereinrichtungen vorkommenden Viren nach
Herstellerangaben, z. B. Rotaviren).
• Nach Umgang mit dem erkrankten Kind ist eine hygienische Händedesinfektion
durchzuführen.
• Die das erkrankte Kind betreuende Person soll nicht in die Essenszubereitung und –
Verteilung eingebunden werden.
• Nach jeder Toilettenbenutzung durch ein Kind mit Durchfall sind das Toilettenbecken
und die WC-Brille oder das Töpfchen zu desinfizieren mit
Diversey Oxivir Excel Wipes-Desinfektionstücher Einwirkzeit ab 30sec
• Auf die Verwendung von Einmalhandtüchern ist unbedingt zu achten. Alternativ kann
ein täglicher Handtuchwechsel (personengebundenes textiles Handtuch)
vorgenommen werden.
aktualisiert nach RKI, VAH, IHO und DVV
26
• Die Eltern des Kindes sind zu informieren und nochmals über die Inhalte des § 34
IfSG aufzuklären.
• Die Eltern aller Kinder sollten anonym über die aufgetretene Durchfallerkrankung
informiert werden. Ein Arztbesuch bei Auftreten der gleichen Symptome ist
erforderlich.
• Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an infektiöser
Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen eine Kindereinrichtung
nicht besuchen.
• Wenn in einer Kindereinrichtung ein Vorfall von Erbrechen passiert, kann Kotzpulver
(auch als Erbrechen- oder Absorptionspulver bezeichnet) eine nützliche Ergänzung
zur Reinigung sein, um den Prozess effizient und hygienisch zu gestalten. Es hilft,
Flüssigkeiten schnell zu absorbieren und den unangenehmen Geruch zu reduzieren,
bevor eine gründliche Reinigung und Desinfektion erfolgt. Hier ist, wie Sie Kotzpulver
in den Reinigungsprozess integrieren:
Schritte zur Verwendung von Kotzpulver bei Erbrechen:
Sofortige Absorption:
Streuen Sie das Kotzpulver großzügig auf das Erbrochene. Das Pulver
absorbiert die Flüssigkeit und macht die Entfernung des Erbrochenen einfacher.
Lassen Sie das Pulver einige Minuten einwirken, damit es die Flüssigkeit
vollständig aufnehmen kann.
Sammeln und Entsorgen:
Verwenden Sie Einweghandschuhe und ein Kehrblech oder eine Schaufel, um
das absorbierte Erbrochene zusammen mit dem Kotzpulver aufzusammeln.
Entsorgen Sie die Mischung aus Pulver und Erbrochenem in einem sicheren,
verschließbaren Müllbeutel.
Reinigung der Fläche:
Nachdem das Pulver das Erbrochene aufgenommen hat, können Sie die
betroffene Fläche mit warmem Wasser und einem milden Reinigungsmittel
abwischen, um Rückstände des Pulvers zu entfernen.
Fahren Sie fort mit einer gründlichen Desinfektion der gesamten Fläche, um
sicherzustellen, dass keine Keime oder Bakterien zurückbleiben. Achten Sie
darauf, dass das Desinfektionsmittel geeignet ist, um Viren und Bakterien zu
bekämpfen.
Reinigung von betroffenen Materialien und Spielzeugen:
Falls das Erbrochene auch auf Spielzeug oder Textilien gelangt ist, sollten diese
mit warmem Wasser und Seife gewaschen oder desinfiziert werden. Kotzpulver
kann bei Spielzeug und kleinen Oberflächen verwendet werden, um die
aktualisiert nach RKI, VAH, IHO und DVV
27
Flüssigkeit zu absorbieren, bevor diese ebenfalls gereinigt und desinfiziert
werden.
Händehygiene:
Stellen Sie sicher, dass alle beteiligten Personen sich nach dem Umgang mit
dem Erbrochenen und dem Kotzpulver gründlich die Hände waschen, um eine
mögliche Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern.
Lüften:
Lüften Sie den betroffenen Bereich gut, um eventuelle Gerüche zu beseitigen
und frische Luft hereinzulassen.
Hinweise:
Sicherheitsvorkehrungen: Tragen Sie immer Handschuhe, wenn Sie mit
Kotzpulver oder Erbrochenem in Kontakt kommen, und verwenden Sie nur für
den vorgesehenen Zweck geeignetes Pulver.
Spezielle Hygienemaßnahmen beim Auftreten übertragbarer Erkrankungen Bei einem
Verdacht oder Auftreten übertragbarer Krankheiten, sind unter Umständen spezielle, und
zu den genannten auch ergänzende, Hygienemaßnahmen in der Einrichtung erforderlich,
die mit dem Gesundheitsamt abgestimmt bzw. von diesem veranlasst werden.
Zu einigen Infektionserkrankungen existieren entsprechende Merkblätter des LZG.NRW,
welche dem Hygieneplan hinzufügt oder im Bedarfsfall hinzugezogen werden können.
☞Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) - Merkblatt Noroviren –
Empfehlungen für Gemeinschaftseinrichtungen
☞ Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW): Merkblatt Rotaviren –
Empfehlungen für Gemeinschaftseinrichtungen
☞ Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) Merkblatt Adenoviren –
Empfehlungen für Gemeinschaftseinrichtungen
☞ Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW): Merkblatt Skabies –
Empfehlungen für Gemeinschaftseinrichtungen
☞ Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) Merkblatt Kopfläuse –
Empfehlungen für Gemeinschaftseinrichtungen
☞ Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW): Merkblatt HFMK –
Empfehlungen für Gemeinschaftseinrichtungen
☞ Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW): Merkblatt Tinea Capitis
– Empfehlungen für Gemeinschaftseinrichtungen
aktualisiert nach RKI, VAH, IHO und DVV
28
7. Sondermaßnahmen beim Auftreten von Kopfläusen
• Bei Auftreten von Kopflausbefall hat die Leitung der Kindertagesstätte gem. § 34
(6) IfSG unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen.
• Das befallene Kind ist bis zur Abholung durch die Eltern getrennt von den übrigen
Kindern zu betreuen.
• Mitgabe persönlicher Gegenstände (z. B. Kämme) an die Eltern mit Hinweisen zur
Behandlung.
• Die Behandlung ist i. d. R. durch die Erziehungsberechtigten vorzunehmen und
deren sachgerechte Ausführung in schriftlicher Form zu bestätigen. Danach darf die
Kindereinrichtung wieder besucht werden.
• Sollte bei dem betroffenen Kind innerhalb von 4 Wochen wiederholt Kopflausbefall
auftreten, ist zur Bestätigung des Behandlungserfolges ein schriftliches ärztliches
Attest abzufordern.
• Die Eltern sind darauf hinzuweisen, dass 9 – 10 Tage nach der Behandlung
eine Nachkontrolle und Wiederholungsbehandlung durchgeführt werden muss.
• Die Eltern der Kinder mit engerem Kontakt zu einem befallenen Kind müssen
umgehend über das Auftreten von Kopfläusen unterrichtet werden. Diese Kinder
sowie deren Familienangehörige, sollen sich einer Untersuchung und
gegebenenfalls auch einer Behandlung unterziehen.
• Bei starkem Befall sind die Aufenthalts- und Schlafräume der Betroffenen von
ausgestreuten Läusen zu befreien (ggf. Absprache mit dem Gesundheitsamt):
gründliches Absaugen der Böden und Polstermöbel sowie von Kopfstützen und
textilem Spielzeug; weitere Maßnahmen nach Angaben des Gesundheitsamtes.
• Handtücher, Bettwäsche u. ä. bei mind. 60°C (>15 min) waschen
• Wenn thermische Behandlung nicht möglich ist: Aufbewahrung der Textilien in
einem gut verschließbaren, dichten Plastiksack für mindestens 3 Wochen bei
Zimmertemperatur.
• Tieffrieren unter –10°C über mind. 24 Stunden ist eine weitere Variante (z. B.
textiles Spielzeug u. a.).
• Sind in einer Kindereinrichtung Läuse aufgetreten, sollten für den Zeitraum von 6
Wochen einmal wöchentlich gründliche Kontrollen auf Kopflausbefall vorgenommen
werden (ggf. durch die Erzieherinnen, Regelung im Aufnahmevertrag bzw. der
Benutzungsordnung).
aktualisiert nach RKI, VAH, IHO und DVV
29
8. Sondermaßnahmen beim Auftreten von Krätze
• Bei Auftreten einer Krätze Erkrankung bzw. deren Verdacht hat die Leitung der
Kindertagesstätte gem. § 34 (6) IfSG unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt
zu benachrichtigen.
• Ist ein Kind an Krätze erkrankt oder besteht der Verdacht, muss es sofort von den
übrigen Kindern bis zur Abholung durch die Eltern getrennt werden.
• Mitgabe persönlicher Gegenstände mit Hinweisen zur Behandlung.
Alle an Krätze Erkrankten, Krankheitsverdächtigen und Kontaktpersonen sind möglichst schnell
einem erfahrenen Hautarzt vorzustellen.
• Die Auflagen des Gesundheitsamtes sind strikt einzuhalten.
• Die Wiederzulassung in die Kindereinrichtung kann erst nach sachgerechter
Behandlung und Erfolgskontrolle durch den behandelnden Hautarzt erfolgen, der
den Behandlungserfolg zu bescheinigen hat.
• Bei einem Krätze Ausbruch ist dafür zu sorgen, dass alle Erkrankten und
ungeschützten Kontaktpersonen (u. a. auch das betreuende Personal) gleichzeitig
behandelt werden (Koordinierung durch das Gesundheitsamt).
• Bettwäsche so heiß wie möglich waschen, Buntwäsche bei 60°C mind. 20min.,
Bettstaub vorher absaugen.
• Schlecht zu waschenden Textilien usw. können in verschweißten Plastiksäcken bei
Zimmertemperatur 14 Tage aufbewahrt werden (bei 25°C genügt 1 Woche). Danach
sind die Milben abgestorben.
• Zur Entwesung von Matratzen, Polstermöbeln und Fußbodenbelägen gründliches
und wiederholtes Absaugen mit einem starken Staubsauger; ggf. Einschweißen
kontaminierter Gegenstände (Matratzen, Polsterstühle usw.) in dicke Ein- oder
Zweischichtfolie und Abstellen in einem gesonderten Raum (14 Tage bei
Zimmertemperatur).
• Matratzen können auch einer Matratzendesinfektionsanlage zugeführt werden (90°C,
5min).
• Kontaminierte Plüschtiere usw. können auch bei <-10°C eingefroren werden.
Nach Auftreten von Krätze Erkrankungen sind alle behandelten sowie potenziellen
Kontaktpersonen für 6 Wochen einer ständigen Überwachung zu unterziehen (Koordinierung
durch das Gesundheitsamt).
aktualisiert nach RKI, VAH, IHO und DVV
30
Anlage 1
Reinigungs- und Desinfektionsplan
Die Reinigungs- und Desinfektionsmittel
werden regelmäßig angepasst.
Rahmenhygieneplan für die Stepke KiTa
KiTa Namen eintragen Stand Januar 2025
25
Anlage 1 Reinigungs- und Desinfektionsplan
Reinigungs- oder Des-
infektionsbereich
Reinigung/
Desinfektion
Häufigkeit Personenkreis Präparat Einwirkzeit Konzentration Zubereitung Anwendung
Hände waschen
R
Zum Dienstbeginn,
Vor Umgang mit
Lebensmitteln,
Nach dem Essen,
Bei Verschmutzung,
Nach
Toilettenbenutzung,
Nach Tierkontakt
Nach Ankunft,
Nach dem Spielen,
vor dem Essen,
Bei Verschmutzung,
Nach Toilettengang,
Nach Tierkontakt
Personal
Kinder
Waschlotion in Spendern
Gebrauchsfertig
Gebrauchsfertig
Auf die feuchte
Haut geben und
mit Wasser
aufschäumen
Hände desinfizieren
D
Nach Kontakt mit Stuhl,
mit Urin u. a.
Körperausscheidungen
(z. B. nach dem
Windeln), Nach
Ablegen der
Schutzhandschuhe,
Nach Verunreinigung
mit infektiösem Material
Personal
Viruswirksames
Händedesinfektionsmittel
Empfehlung des
VAH
Gebrauchsfertig
Gebrauchsfertig
Ausreichende
Menge, mind.
3-5 ml auf der
trockenen Haut
gut verreiben
Prophylaktische
Händedesinfektion
D
Vor dem Anlegen von
Pflastern und
Verbänden
Personal
Händedesinfektionsmittel
Empfehlung des
VAH
Gebrauchsfertig
Gebrauchsfertig
Erst waschen,
abtrocknen,
dann
desinfizieren
Hände pflegen
Nach dem Waschen
Alle Hautcreme aus Spendern
Gebrauchsfertig
Gebrauchsfertig
Auf trockenen
Händen gut
verreiben
Einrichtungsgegenstände
(Spielzeug, Laufgitter,
Beschäftigungsmaterial),
Schrankoberflächen,
Heizkörper
R
1 x wöchentlich,
Spielzeug von
Säuglingen täglich
Personal
Reinigungslösung, Wasser
Herstellerangaben
Herstellerangaben
Feucht reinigen
Rahmenhygieneplan für die Stepke KiTa
KiTa Namen eintragen Stand Januar 2025
26
Essenausgabe R
Nach Arbeitsschluss,
nach Verschmutzung
Personal Reinigungslösung,
Wasser
Herstellerangaben Herstellerangaben Nass reinigen
Planschbecken R Nach jeder
Benutzung, bei
Verschmutzung
Personal Reinigungslösun
g, Wasser
Herstellerangaben Herstellerangaben Feucht reinigen
Wickeltische,
Säuglingsbadewannen
R
D
Nach jeder Benutzung
Nach Verunreinigung
mit
Körperflüssigkeiten,
Stuhl
Personal
Reinigungslösung
Desinfektionsmitt
el
Empfehlung des
VAH
Herstellerangaben
Empfehlung des
VAH
Herstellerangaben
Feucht
reinigen,
trocknen,
bei
Verschmutzu
ng
desinfizieren
Fieberthermometer
R
D
Nach jeder Benutzung
Nach rektaler
Benutzung
Personal
Reinigungslösung
Desinfektionsmittel
(gebrauchsfertig) oder-
tuch
Empfehlung des
VAH
Empfehlung des
VAH
Herstellerangaben
Feucht
abwischen
Töpfchen
R
Nach jeder Benutzung
Personal
Reinigungslösung
Herstellerangaben
Nass reinigen,
vor nächster
Benutzung voll-
ständig
trocknen
lassen
Waschbecken,
Toilettenbecken,
Toilettensitze, Ziehgriffe,
Spültasten,
Fäkalienausgüsse
R
1 x täglich,
bei Verschmutzung
sofort
Personal
Reinigungslösung
Herstellerangaben
Herstellerangaben
Feucht
abwischen
Schmutzwindelbehälter
D
R
Mindestens 1 x täglich
leeren, desinfizieren,
reinigen
Personal
Desinfektionslösung,
Reinigungslösung
Empfehlung des
VAH
Empfehlung des
VAH
Herstellerangaben
Herstellerangaben
Oberflächen
feucht
wischen
Türen und Türklinken im
Sanitärbereich R Täglich,
bei Verschmutzung Personal Reinigungslösun
g, Wasser
Herstellerangaben Herstellerangaben Feucht reinigen
Fußböden R Täglich Fußbodenreiniger Herstellerangaben Herstellerangaben Nassreinigung
Oberflächen von Gegen-
ständen oder Schränken,
Regalen und Fußböden,
Spielzeug,
Waschbecken u. ä.
D
Nach Verunreinigung
mit Stuhl, Urin,
Körperflüssigkeiten
etc.
Personal
Desinfektionsmitte
l- Lösung
Empfehlung des
VAH
Empfehlung des
VAH
Herstellerangaben
Oberflächen
feucht,
Fußböden nass
wischen
Reinigungsgeräte,
Reinigungstücher und
Wischbezüge
R
1 x
wöchentlich
arbeitstäglich
Reinigungspersonal
Reinigungslösun
g Waschmittel
Herstellerangaben
Möglichst in der
Waschmaschine
(60°C),
anschließend
trocknen
27
Rahmenhygieneplan für die Stepke KiTa
Stand Januar 2025
Anlage 2
Wichtige rechtliche Grundlagen
28
Rahmenhygieneplan für die Stepke KiTa
Stand Januar 2025
Anlage 2 Literatur (Angabe der bei Redaktionsschluss aktuellen Fassungen!)
Wichtige rechtliche Grundlagen (s. auch unter http://www.gesetze-im-internet.de,
http://bundesrecht.juris.de, http://frei.bundesgesetzblatt.de)
• Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20.07.2000 (BGBl. I Nr. 33, S. 1045 – 1077),
zuletzt geändert durch Art. 2 § 3 vom 01.09.2005 (BGBl. I, S. 2618)
• Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung vom
20.12.1988 (BGBl. I S. 3853) §§ 21 und 26; zuletzt geändert durch Art. 3a G vom
29.08.2005 BGBl. I S. 2570
• Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung vom 07.
08.1996 (BGBl. I S. 1254), zuletzt geändert durch Art. 1 vom 14.08.2005 (BGBl. I S.
2410
• Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe vom 26. Juni
1990 (BGBl. I S. 1163) i. d. F. vom 08. 12.1998 (BGBl. I S. 3546) § 1 Abs. 3, Nr. 3
• Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch LFGB –
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch vom 01.09.2005 (BGBl. I Nr.55 S. 2618)
• EU-Hygienepaket zur Lebensmittelhygiene (EU-Verordnungen Nr. 852/2004,
853/2004, 854/2004) sowie ergänzend 882/2004, Aufhebungs-Richtlinie RL 2004/41
einschl. Durchführungsverordnungen (VO (EG) Nr. 2073/2005, 2074/2005,
2075/2005, 2076/2005)
• Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 21.05.01 (BGBl. I, Nr.
24, 2001, S. 959-980)
• Landesgesetze und Vorschriften: z. B. Bauliche Richtlinien für
Kindertageseinrichtungen
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 07.08.96 (BGBl. I, S. 1246) geändert durch
Artikel 9 des Gesetzes vom 27.09.96 (BGBl. I S. 1461)
• Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12.
August 2004 (BGBl. I S. 2179 - 2189)
• Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen
Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV) vom 27. Januar 1999 (BGBl. I, S.
50), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. März 2007 (BGBl. I S.
261)
• Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250: Biologische
Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
• Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 400: Handlungsanleitung zur
Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
• GUV-SR 2002 Richtlinien für Kindergärten. Bau und Ausrüstung
• GUV-SI 8017 Außenspielflächen und Spielplatzgeräte
• GUV-SI 8018 Giftpflanzen – beschauen, nicht kauen
• BGR/GUV-R 500 Betreiben von Arbeitsmitteln (Kapitel 2.6: Betreiben von
Wäschereien)
• BGV/GUV-V A 1 „Grundsätze der Prävention“
• BGV/GUV-V A 4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“
• BGR A 1 „Grundsätze der Prävention“
• GUV-I 512 „Erste–Hilfe-Material“
29
Rahmenhygieneplan für die Stepke KiTa
Stand Januar 2025
Wichtige fachliche Standards
• Empfehlungen über die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen
Gemeinschaftseinrichtungen (Merkblatt) (www.rki.de).
• Aktuelle Liste der vom Robert-Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel
und –verfahren www.rki.de
• Aktuelle Desinfektionsmittelliste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH) = ehemals
Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM)
• Liste der nach den Richtlinien der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG)
geprüften und als wirksam befundenen Desinfektionsmittel für den Lebens- mittelbereich
(Handelspräparate), Stand 01.02.1999
• Liste der Industrieverbandes Hygiene & Oberflächenschutz (IHO)
www.desinfektionsmittelliste.de
Nationale Leitlinien für eine gute Hygienepraxis (Lebensmittelhygiene)
• Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO; www.rki.de)
• Impfempfehlungen des jeweiligen Bundeslandes
• Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden, erarbeitet von der Innen-
raumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes, Juni 2000
(www.umweltbundesamt.de - Rubrik Veröffentlichungen).
• VDI 6022 Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen
• VDI 6023 Hygienebewusste Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von
Trinkwasseranlagen
• DVGW W551 Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen. Technische Maß- nahmen zur
Verminderung des Legionellen Wachstums
• DIN 10508 Lebensmittelhygiene – Temperaturen für Lebensmittel
• DIN 10514 Lebensmittelhygiene – Hygieneschulung
• DIN 10516 Lebensmittelhygiene – Reinigung und Desinfektion
• DIN 10523 Lebensmittelhygiene – Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich
• DIN 18024 Barrierefreies Bauen
• DIN ISO 5970 Stühle und Tische für Bildungseinrichtungen; Funktionsmaße
• DIN 5034 Tageslicht in Innenräumen
• DIN 5035 Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht
• DIN EN 12464-1 Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten - Arbeitsstätten in
Innenräumen
• DIN 18032 Sporthallen - Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung
• DIN 19643 Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
• Landesempfehlungen zu Anforderungen an Kindertageseinrichtungen (z. B.
Hygienegrundsätze in Kindertagesstätten – Öffentlicher Gesundheitsdienst)
30
Rahmenhygieneplan für die Stepke KiTa
Stand Januar 2025
Anlage 3
Belehrung gemäß § 34 Abs. 5 IfSG: Merkblatt für Eltern und sonstige
Sorgeberechtigte, schriftliche Erklärung
31
Rahmenhygieneplan für die Stepke KiTa
Stand Januar 2025
Anlage 4
Belehrung gemäß § 35 IfSG: Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und
sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen, schriftliche Erklärung
32
Rahmenhygieneplan für die Stepke KiTa
Stand Januar 2025
Anlage 5
Merkblatt „Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen
Gemeinschaftseinrichtungen“
33
Rahmenhygieneplan für die Stepke KiTa
Stand Januar 2025
Anlage 6
Belehrung gemäß § 43 Abs.1 IfSG: Gesundheitsinformationen für den Umgang
mit Lebensmitteln, schriftliche Erklärung
34
Rahmenhygieneplan für die Stepke KiTa
Stand Januar 2025
Anlage 7
jeweils gültige Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
35
Rahmenhygieneplan für die Stepke KiTa
Stand Januar 2025
Anlage 8
Schädlingsbekämpfung- / Prophylaxe – Protokoll
36
Rahmenhygieneplan für die Stepke KiTa
Stand Januar 2025
Anlage 9
Erste-Hilfe
37
Rahmenhygieneplan für die Stepke KiTa
Stand Januar 2025
Anlage 10
Giftpflanzen
Beschauen, nicht kauen!
Einrichtung Einwohner 320000
Gruppenform Kinder Gruppen
Ia
Ib 20 1
Ic 20 1
IIa
IIb 5 0,5
IIc 5 0,5
IIIa
IIIb 13 0,5
IIIc 10 0,5
73 4
Soll-Stunden
FK 308,77
EK 44,77
KL 32,14
PKS 72,55
Kindpauschale p.a. p.m.
Kibiz Pauschale (92,20%+ 5,8%) 969.422 € 80.785 €
Mietkostenzuschuss der Stadt (92,20% + 5,8%) 194.116 € 16.176 €
Trägeranteil 2% 23.746 € 1.979 €
Essenspauschalen (110€/Monat/Kind) 77.088 € 6.424 €
Landeszuschuss Fachberatung 1.100 € 92 €
Summe Einnahmen 1.265.471 € 105.456 €
Ausgaben p.a. p.m.
Bruttolöhne Betreuungspersonal inkl. AG Anteil von 23% 684.017 € 57.001 €
Bruttolöhne nicht pädägogisches Personal inkl. AG Anteil 36.000 € 3.000 €
Fachberatungskosten 14.400 € 1.200 €
Personalmarketing 12.000 € 1.000 €
Facilitymanagement (Gartenpflege, Winterdienst) (495€/Monat/Gruppe) 47.520 € 3.960 €
Fortbildungskosten (0,8% der Lohnkosten) 5.472 € 456 €
Hausbudget (Betrieb, Büro, Verbrauch) (175€/Gruppe/Monat) 8.400 € 700 €
Reparaturen und Wartung (2,25€/m²) 23.166 € 1.931 €
Mietkosten 229.632 € 19.136 €
Nebenkosten ohne Reinigung (4€/m²) 67.440 € 5.620 €
Reinigung (5,90€/m²) 50.622 € 4.219 €
Sonstige (Haushalt/Wäsche/Telefon) 12.655 € 1.055 €
Admin/Overhead (Buchführung, Jahresabschluss, Personalverwaltung, Recht, etc..) 94.992 € 7.916 €
Versicherungen 3.000 € 250 €
Essen (110€/Monat/Kind) 96.360 € 8.030 €
Lehr-/Lernmittel, sonst. Päd. Leistungen (25€/Kind/Jahr) 1.825 € 152 €
Reserve/Rücklage/Ersatzinvestitionen Ausstattung/Abschreibung 4.800 € 400 €
Summe Ausgaben 1.392.301 € 116.025 €
Operativer Cashflow 126.830 €- 10.569 €-
-9,11%
Kitajahr 2025/26
Einrichtung Einwohner 320000
Gruppenform Kinder Gruppen
Ia
Ib 30 1,5
Ic 30 1,5
IIa
IIb 10 1
IIc 10 1
IIIa
IIIb 25 1
IIIc 40 2
145 8
Soll-Stunden
FK 577,5
EK 137,5
KL 65
PKS 132,75
Kindpauschale p.a. p.m.
Kibiz Pauschale (92,20%+ 5,8%) 1.930.270 € 160.856 €
Mietkostenzuschuss der Stadt (92,20%+ 5,8%) 194.116 € 16.176 €
Trägeranteil 2% 43.355 € 3.613 €
Essenspauschalen (110€/Monat/Kind) 153.120 € 12.760 €
Landeszuschuss Fachberatung 1.100 € 92 €
Summe Einnahmen 2.321.962 € 193.497 €
Ausgaben p.a. p.m.
Bruttolöhne Betreuungspersonal inkl. AG Anteil von 23% 1.365.392 € 113.783 €
Bruttolöhne nicht pädägogisches Personal inkl. AG Anteil 48.000 € 4.000 €
Fachberatungskosten 14.400 € 1.200 €
Personalmarketing 18.000 € 1.500 €
Facilitymanagement (Gartenpflege, Winterdienst) (495 €/Monat/Gruppe) 47.520 € 3.960 €
Fortbildungskosten (0,8% der Lohnkosten) 10.923 € 910 €
Hausbudget (Betrieb, Büro, Verbrauch) (175€/Gruppe/Monat) 16.800 € 1.400 €
Reparaturen und Wartung (2,25€/m²) 37.935 € 3.161 €
Mietkosten 229.633 € 19.136 €
Nebenkosten ohne Reinigung (4€/m²) 67.440 € 5.620 €
Reinigung (5,90€/m²) 99.474 € 8.290 €
Sonstige (Haushalt/Wäsche/Telefon) 23.220 € 1.935 €
Admin/Overhead (Buchführung, Jahresabschluss, Personalverwaltung, Recht, Lizenzen, etc..) 160.896 € 13.408 €
Versicherungen 4.000 € 333 €
Essen (110€/Monat/Kind) 191.400 € 15.950 €
Lehr-/Lernmittel, sonst. Päd. Leistungen (25€/Kind/Jahr) 3.625 € 302 €
Reserve/Rücklage/Ersatzinvestitionen Ausstattung/Abschreibung 9.600 € 800 €
Summe Ausgaben 2.348.258 € 195.688 €
Operativer Cashflow 26.297 €- 2.191 €-
-1,12%
Kitajahr 2025/26
1
Stepkes Familienakademie –
Die Bildungs- und Beratungsplattform für unsere KiTa-Familien
Stand: 05/2026
2
Inhalt
1. Leitidee und Ziele ................................ ................................ ................................ ............................ 3
2. Zielgruppe ................................ ................................ ................................ ................................ .......3
3. Inhalte und Formate ................................ ................................ ................................ ........................ 3
3.1 Formate ................................ ................................ ................................ ................................ ....3
3.2 Themenschwerpunkte ................................ ................................ ................................ ............... 3
3.3 Begleitmaterialien ................................ ................................ ................................ ..................... 4
4. Lernziele und Mehrwert für Familien................................ ................................ ............................... 4
5. Pädagogischer Ansatz ................................ ................................ ................................ ...................... 5
6. Umsetzung und Organisation ................................ ................................ ................................ ..........5
7. Vision ................................ ................................ ................................ ................................ .............. 5
8. Abschlussbotschaft für Eltern ................................ ................................ ................................ ..........5
9. Impressum ................................ ................................ ................................ ................................ ......6
3
1. Leitidee und Ziele
Stepkes Familienakademie von dem Träger Stepke-KiTas versteht sich als unterstützende Bildungs- und
Beratungsplattform für Familien mit Kindern.
Ziel unserer Familienakademie ist es, Eltern und Erziehungsberechtigte frühzeitig, niedrigschwellig und
praxisnahe zu begleiten, zu stärken und zu vernetzen . Dabei werden Themen rund um frühkindliche
Entwicklung, Erziehung und KiTa-Strukturen verständlich aufbereitet.
Stepkes Familienakademie steht für:
• Transparenz in KiTa-Prozessen
• Vertrauen durch fundierte Informationen
• Inklusion als gelebte Haltung
• Familienbildung, die im Alltag ankommt
2. Zielgruppe
Das Angebot unserer Familienakademie richtet sich an:
• Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern im Alter von 0-6 Jahren
• Familien in unseren KiTas
• Familien und Bezugspersonen
• (optional) unsere pädagogischen Mitarbeiter*innen zur Unterstützung der Elternarbeit
3. Inhalte und Formate
3.1 Formate
Das Angebot umfasst:
• Live/Online-Seminare (60-90 Minuten)
• Impulsvorträge mit Expert*innen
• interaktive Fragerunden
• Begleitmaterialien zum Download
• (optional) E-Learning
3.2 Themenschwerpunkte
Frühkindliche Entwicklung und Bildung
• Entwicklungspsychologie: „Was ist (noch) normal?“
• Sprachentwicklung fördern
• Vorschulpädagogik – mehr als nur das letzte KiTa-Jahr
• Bildungsbereiche (z. B. NRW, Berlin, Bremen)
Erziehung und Familienalltag
• Regeln und Grenzen – Orientierung geben
4
• Konflikte liebevoll begleiten
• Hauen, Beißen, Kratzen verstehen
• Geschwisterbeziehungen stärken
• Umgang mit Trennung und Trauer
Gesundheit und Alltag
• Ernährung im Kindesalter
• Zahnpflege
• Erste Hilfe am Kind
• Medienpädagogik und Altersfreigaben
KiTa und Organisation
• KiTa-Anmeldung – Schritt für Schritt
• Schulanmeldung – gut vorbereitet
• Einblick in die KiTa als Bildungseinrichtung
• Zusammenarbeit mit pädagogischen Fachkräften
Inklusion und Förderung
• Inklusion in der KiTa – Rechte und Möglichkeiten
• Teilhabe und Förderung
• Ergotherapie – was steckt dahinter? (mit externen Expert*innen)
Gesellschaftliche Themen
• Kinderschutz
• Aufklärung
• Partizipation
3.3 Begleitmaterialien
Teilnehmer*innen erhalten:
• Übersichten und Leitfäden
• praxisnahe Tipps für den Alltag
• Informationen zu Kontakt- und Beratungsstellen
4. Lernziele und Mehrwert für Familien
Durch die Teilnahme an Stepkes Familienakademie:
• gewinnen Eltern Sicherheit im Umgang mit Erziehungsfragen
• verstehen sie Entwicklungsschritte ihrer Kinder besser
• verbessern sie die Kommunikation mit pädagogischen Mitarbeiter*innen
• erhalten sie konkrete Hilfe bei Anträgen und Organisation
• erleben sie Austausch und Gemeinschaft mit anderen Familien
Unsere Familienakademie stärkt damit nachhaltig die Erziehungskompetenz und Selbstwirksamkeit
von Familien.
5
5. Pädagogischer Ansatz
Die Familienakademie basiert auf einem ganzheitlichen Bildungsverständnis:
• ressourcenorientiert statt defizitfokussiert
• inklusiv und wertschätzend
• alltagsnah und praxisorientiert
• transparent und verständlich (auch in einfacher Sprache)
• partizipativ – Fragen und Erfahrungen der Eltern stehen im Mittelpunkt
6. Umsetzung und Organisation
Technische Umsetzung:
• Nutzung etablierter Plattformen (z.B. Zoom oder Microsoft Teams)
• einfache Online-Anmeldung
• DSGVO-konformes Datenschutzkonzept
• mobile Nutzung möglich
Durchführung:
• regelmäßige Termine (1-2 Veranstaltungen im Monat)
• Moderation durch interne Fachkräfte und externe Expert*innen unseres
Kooperationspartners akanova
• Kombination aus Vortrag und Austausch
Barrierefreiheit:
• mehrsprachige Materialien (perspektivisch)
• einfache und verständliche Sprache
• niedrigschwelliger Zugang
7. Vision
Stepkes Familienakademie bietet einen Ort, an dem Familien:
• Antworten finden
• Sicherheit gewinnen
• sich austauschen
• gemeinsam wachsen
„Stepkes Familienakademie – Familienbildung und Begleitung von Anfang an.“
8. Abschlussbotschaft für Eltern
Stepkes Familienakademie begleitet Sie durch die wichtigsten Jahre Ihres Kindes – mit Wissen, Herz
und Praxisnähe.
6
9. Impressum
Step Kids Kitas gGmbH
Tauentzienstraße 13
10789 Berlin
Vertreten durch:
Die Geschäftsführer Dr. Kurt Berlin und Johannes Nagel
Ansprechpartnerin:
Jutta Thomas (Regionalleitung)
E-Mail: j.thomas@stepke-KiTas.de
Urheberrecht
Die durch den Herausgeber erstellten Inhalte des Konzepts der Stepke Familienakademie unterliegen
dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der
Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung des
Herausgebers. Soweit Inhalte nicht vom Herausgeber erstell t wurden, werden die Urheberrechte
Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet.
Bildrechte
Alle Bildrechte inkl. Grafiken liegen, sofern nicht anders angegeben, bei der Step Kids Kitas gGmbH.
Berlin, 2026
1
Inklusionspädagogisches Team (IPT) –
Konzeption
Zur Umsetzung des Schutzauftrages in NRW
Stepke-KiTas
Stand: 01/2026
2
Inhalt
1. Vorwort ............................................................................................................................................ 3
2. Definition des Begriffs „Inklusion“ ....................................................................................................... 3
3. Rechtliche Grundlagen ........................................................................................................................ 3
4. Inklusionspädagogisches Team ............................................................................................................ 3
5. Selbstverständnis und Haltung des inklusionspädagogischen Teams ................................................. 4
6. Zielsetzung des inklusionspädagogischen Teams ................................................................................ 5
7. Gestaltung inklusiver Bildungs- und Lernprozesse .............................................................................. 5
7.1 Pädagogische Ansätze und Methoden .......................................................................................... 6
7.2 Beobachtung und Dokumentation ................................................................................................ 6
7.3 Individuelle Entwicklungsbegleitung ............................................................................................. 6
7.4 Inklusive Bildungsangebote im KiTa-Alltag .................................................................................... 6
7.5 Zusammenarbeit, Reflexion und Sensibilisierung ......................................................................... 7
8. Qualitätssicherung und -entwicklung .................................................................................................. 7
9. Impressum ........................................................................................................................................... 7
3
1. Vorwort
In unseren KiTas ist Inklusion ein zentraler Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Das
inklusionspädagogische Team von Stepke-KiTas setzt sich für eine inklusive Kultur ein, in der Vielfalt als
Bereicherung wahrgenommen und jedes Kind in seiner Einzigartigkeit mit individuellen Stärken,
Bedürfnissen und Erfahrungen geschätzt wird. Unsere Konzeption beschreibt die Haltung, die Ziele und
die Grundlagen unseres pädagogischen Handelns. Sie dient als Orientierung für den KiTa-Alltag und
macht unsere Arbeit für Kinder, Eltern und Kooperationspartner*innen transparent.
2. Definition des Begriffs „Inklusion“
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen von Anfang an selbstverständlich dazugehören.
In der KiTa heißt das, dass jedes Kind - unabhängig von individuellen Fähigkeiten, Entwicklungsständen,
Herkunft, Sprache, Geschlecht oder Beeinträchtigungen - gleichberechtigt am Alltag teilnimmt.
Unterschiede werden anerkannt, wertgeschätzt und als Bereicherung verstanden. Ziel von Inklusion ist
es, Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass alle Kinder gemeinsam lernen, spielen und sich
entwickeln können.
3. Rechtliche Grundlagen
Unser inklusionspädagogisches Team richtet sein Handeln an den in Deutschland geltenden rechtlichen
Grundlagen aus, insbesondere an der UN-Behindertenrechtskonvention, sowie dem SGB VIII und SGB
IX:
• UN-Behindertenrechtskonvention: Die UN -Behindertenrechtskonvention (UN -BRK) ist ein
internationales Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen. Sie trat 2009 in
Deutschland in Kraft und hat das Ziel, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu
schützen und ihre gleichberechtigte Tei lhabe in allen Lebensbereichen zu sichern. Dazu
gehören u. a. das Recht auf Bildung, Selbstbestimmung, Barrierefreiheit und gesellschaftliche
Teilhabe. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, inklusive Strukturen zu schaffen und
Diskriminierung zu verhindern.
• SGB VIII (Kinder - und Jugendhilfe): Das Achte Buch Sozialgesetzbuch regelt die Förderung,
Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Es betont das Recht jedes Kindes auf
Förderung seiner Entwicklung sowie auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz des
Kindeswohls, der Förderung von Teilhabe und der Berücksichtigung individueller Bedürfnisse,
auch bei Kindern mit (drohenden) Beeinträchtigungen.
• SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen): Das Neunte Buch
Sozialgesetzbuch regelt die Rehabilitation und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen. Ziel ist es, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken und
eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Es stä rkt das Wunsch - und Wahlrecht
sowie die Teilhabe in allen Lebensbereichen, einschließlich Bildung und frühkindlicher
Förderung.
4. Inklusionspädagogisches Team
Unser inklusionspädagogisches Team setzt sich multiprofessionell zusammen. Die Teammitgliede r
kommen aus unterschiedlichen (inklusions -) pädagogischen Bereichen und haben unterschiedliche
Vorerfahrungen. Mit ihren spezifischen Kompetenzen arbeitet das Team eng zusammen . E s findet
4
wöchentlich ein multiprofessioneller Austausch statt, sodass die Kinder die bestmögliche
Unterstützung bekommen können.
Um eine kontinuierliche Qualität der inklusiven Pädagogik zu gewährleisten, sind regelmäßige
Fortbildungen und Teamreflexionen unerlässlich. Zudem informiert sich das Team über neue
Entwicklungen in der inklusiven Pädagogik, inklusionspädagogische Entwickl ungen auf politischer
Ebene und über neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der Inklusion.
5. Selbstverständnis und Haltung des inklusionspädagogischen Teams
Inklusion beginnt nicht mit Konzepten, sondern mit Haltung und einem offenen Herzen. Unser Team
begegnet jedem Kind, jeder Familie und jedem Menschen mit dem Grundverständnis: „Du bist
willkommen.“, „Du bist wichtig. “, „Du bist genau richtig, so wie du bist. “
Inklusion beginnt dort, wo echte Begegnung auf Augenhöhe stattfindet, frei von Vorurteilen, geprägt
von Respekt und getragen von Vertrauen. Jedes Kind/jeder Mensch gehört selbstverständlich dazu, mit
seinen Stärken, Bedürfnissen und Eigenheiten.
• Die Familie im Blick : Kinder kommen nie allein zu uns. Sie sind eingebettet in ein familiäres
System, geprägt von Beziehungen, Werten, Sozialisierung und persönlichen Biografien. Das
Team sieht nicht nur das Kind im „Hier und Jetzt“, sondern nimmt auch seine Geschichte wahr.
Dabei begegnet es jeder Familie mit einer vorurteilsbewussten, reflektierten Haltung. Eigene
Prägungen und mögliche Vorannahmen werden wahrgenommen und hinterfragt. Die
Perspektiven, Prägungen, kulturellen Hintergründe und individuellen Lebenswege der Familien
betrachtet es nicht als Randnotizen, sondern als zentrale Bestandteile seines inklusiven Blicks.
• Verstehen bedeutet hinschauen und zuhören : Für das Team heiß t das, Beziehungen
aufzubauen, Nähe zu zulassen und Vertrauen wachsen zu lassen. Nur in einem Klima der
Offenheit können Kinder, Familien und auch pädagogische Fachkräfte ihre Sorgen zeigen,
Wünsche äußern und Fragen stellen. Beziehungsarbeit ist kein Extra, sondern das Fundament
der inklusiven Haltung. Denn nur Kinder, die sich gesehen und angenommen fühlen, können
sich gut entwickeln.
• Jedes Kind bringt seine eigene Schatzkiste mit : Kinder sind keine leeren Gefäße. Sie bringen
ihre individuelle „Schatzkiste“ voller Stärken, Interessen, Ausdrucksformen und Erfahrungen
mit. Die Aufgabe des Teams ist es, diese Kiste behutsam zu öffnen – nicht mit Erwartungen,
sondern mit echter Neugier . Es fragt: Was kannst du schon? Was brauchst du? Wie können wir
dich begleiten? Manche Schätze glänzen sofort, andere liegen tiefer. Doch das IPT ist
überzeugt: Jedes Kind trägt etwas Kostbares in sich. Deshalb suchen wir nicht nach Defiziten,
sondern sehen das, was da ist.
• Vielfalt ist Bereicherung : Unterschiede versteht das Team nicht als Hindernis, sondern als
Gewinn. Ob kultureller Hintergrund, Sprache, körperliche oder kognitive Besonderheiten,
familiäre Konstellationen oder individuelle Wege: Vielfalt macht unsere Gemeinschaft
lebendig. Damit alle ihren Platz finden, schafft das Team Räume für Partizipation. Kinder sollen
mitbestimmen, mitgestalten und mitverantworten können. Denn wer beteiligt wird, fühlt sich
ernst genommen und gehört dazu.
• Strukturen hinterfragen, Türen öffnen: Nicht jede Regel passt zu jedem Kind. Wenn das Team
merkt, dass bestehende Strukturen Kinder oder Familien einschränken, fragen wir nicht „Was
muss sich beim Kind ändern?“, sondern „Was können wir verändern, um besser zu
unterstützen?“ Das erfordert Flexibilität und den Mut, gewohnte Wege zu verlassen. Inklusion
bedeutet nicht, dass alle das Gleiche tun, sondern dass alle die gleichen Chancen haben, ihren
eigenen Weg zu gehen, auch wenn dieser unterschiedlich aussieht.
• Vorbeugen statt Ausgrenzen: Ein wichtiger Aspekt der inklusionspädagogischen Haltung ist es,
Diskriminierung, Stigmatisierung und Schubladendenken vorzubeugen. Es muss verhindert
werden, dass Kinder in Kategorien gesteckt werden, die sie klein machen oder in ihrer
5
Entwicklung einschränken. Denn Schubladendenken und Stigmatisierung führen zu Unmut,
Frustration und Ausgrenzung und hemmen Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Ziel ist
es, Räume zu gestalten, in denen jedes Kind frei wachsen, sich entfalten und seine Individualität
leben darf.
• Mit Empathie, Selbstreflexion und echtem Interesse : Das Team hinterfragt seine eigenen
Denk- und Handlungsmuster, reflektiert Sprache, Blickwinkel und Reaktionen. Empathie ist
dabei die Brücke, sich in andere hineinzuversetzen, ohne zu urteilen. Das IPT weiß nicht immer,
wie es jemandem geht, aber ist bereit, es herauszufinden und unbewusste Vorurteile
abzubauen.
• Diese Offenheit verändert den KiTa-Alltag: Aus „anders“ wird „besonders“. Aus „Problem“
wird „Entwicklungschance“. Aus „Hilfe geben“ wird „gemeinsam wachsen“. Das Team richtet
seinen Blick auf Stärken, nicht auf Defizite, und feiert Entwicklung auch in kleinen Schritten.
Jedes Kind wächst auf seine Weise wie eine Pflanze, die aufblüht, wenn sie Licht, Raum und
Zeit bekommt.
• Haltung zeigen und im Alltag leben: Haltung zeigt sich nicht nur in Worten, sondern vor
allem in Handlungen. Inklusion ist kein Ziel, das irgendwann erreicht ist, sondern ein
gemeinsamer Weg und eine innere Überzeugung. Alle tragen Verantwortung für eine soziale
und sichere Atmosphäre in den KiTas. Denn Inklusion geht uns alle an.
6. Zielsetzung des inklusionspädagogischen Teams
Das beschriebene Selbstverständnis prägt die Haltung unseres Teams und findet in der folgenden
Zielsetzung seinen konkreten Ausdruck:
• Eine inklusive, wertschätzende und sichere Umgebung schaffen, in der sich alle Kinder und
Familien willkommen, gesehen und angenommen fühlen.
• Begegnungen auf Augenhöhe gestalten und tragfähige, vertrauensvolle Beziehungen zu
Kindern, Familien und Kolleg*innen aufbauen.
• Die individuellen Stärken, Interessen und Bedürfnisse jedes Kindes wahrnehmen, anerkennen
und gezielt fördern.
• Vielfalt als Bereicherung verstehen und aktiv in den pädagogischen Alltag integrieren.
• Partizipation ermöglichen, indem Kinder alters- und entwicklungsgerecht an Entscheidungen
beteiligt werden.
• Pädagogische Strukturen, Regeln und Angebote regelmäßig reflektieren und flexibel
anpassen, um gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten.
• Diskriminierung, Ausgrenzung und Stigmatisierung vorbeugen und eine ressourcenorientierte
Sichtweise fördern.
• Eigene Haltungen, Denk- und Handlungsmuster kontinuierlich reflektieren und
weiterentwickeln.
• Eine enge, vertrauensvolle und vorurteilsfreie Zusammenarbeit mit Familien gestalten.
• Inklusion als fortlaufenden Prozess verstehen und gemeinsam Verantwortung für dessen
Umsetzung im KiTa-Alltag übernehmen.
7. Gestaltung inklusiver Bildungs- und Lernprozesse
Die Gestaltung inklusiver Bildungs - und Lernprozesse baut auf dem in den vorherigen Kapiteln
beschriebenen Inklusionsverständnis, der pädagogischen Haltung sowie den Zielsetzungen unseres
inklusionspädagogischen Teams auf. Der Schwerpunkt dieses Kapitels liegt auf der konkreten
Umsetzung inklusiver Pädagogik im KiTa-Alltag sowie auf verbindlichen fachlichen Prozessen.
6
7.1 Pädagogische Ansätze und Methoden
Die pädagogische Arbeit orientiert sich an einer ressourcenorientierten und individualisierenden
Pädagogik, die an die Lebenswelt, Interessen und Entwicklungsstände der Kinder anknüpft. Grundlage
bildet der Situationsansatz (vgl. Jürgen Zimmer), der Lern- und Bildungsprozesse aus aktuellen Themen
und Bedürfnissen der Kinder entstehen lässt.
Zur Umsetzung inklusiver Lernprozesse werden vielfältige Methoden eingesetzt, die gemeinsames
Lernen ermöglichen und individuelle Zugänge eröffnen. Dazu gehören kooperative Lernformen,
Projektarbeit sowie differenzierte Angebote innerhalb heterogener Gruppen.
Um unterschiedlichen Wahrnehmungs- und Lernstilen gerecht zu werden, kommen multisensorische
Lernansätze zum Einsatz. Visuelle, auditive und taktile Zugänge werden gezielt miteinander kombiniert.
Ergänzend werden differenzierte Lern- und Spielmaterialien bereitgestellt, beispielsweise Materialien
in unterschiedlicher Komplexität, mit visueller Unterstützung, auditiven Elementen oder in
vereinfachter Sprache.
Darüber hinaus werden Formen des Peer -Learnings genutzt, bei denen Kinder sich gegenseitig
unterstützen. Im Rahmen von Patenschaften oder Peer-Mentoring lernen Kinder mit unterschiedlichen
Voraussetzungen voneinander und miteinander.
Partizipation ist ein fester Bestandteil des pädagogischen Alltags. Kinder werden alters - und
entwicklungsgerecht in Entscheidungen einbezogen und erleben Selbstwirksamkeit in ihrem Lern- und
Lebensumfeld.
7.2 Beobachtung und Dokumentation
Die systematische Beobachtung kindlicher Entwicklungsprozesse bildet die Grundlage der
pädagogischen Planung und individuellen Förderung. Beobachtet werden u. a. Lerninteressen,
Entwicklungsstände, soziale Interaktionen sowie individuelle Stärken und Unterstützungsbedarfe.
Auf dieser Basis werden – insbesondere bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf – individuelle
Förderpläne erstellt, in denen Entwicklungsziele festgelegt und geeignete Maßnahmen geplant
werden. Die Förderplanung erfolgt im multiprofessionellen Austausch und wird regelmäßig überprüft,
evaluiert und angepasst. Eine transparente Zusammenarbeit mit den Eltern sowie – bei Bedarf – mit
externen Fachdiensten ist verbindlicher Bestandteil dieses Prozesses.
7.3 Individuelle Entwicklungsbegleitung
Die individuelle Entwicklungsbegleitung erfolgt auf Grundlage der Beobachtungen und
Förderplanungen und ist eng in den KiTa-Alltag integriert. Ziel ist es, Kinder gezielt zu unterstützen,
ohne sie aus der Gemeinschaft herauszulösen.
Pädagogische Fachkräfte begleiten die Kinder unterstützend im Alltag und stärken ihre
Selbstständigkeit, Eigeninitiative und sozialen Kompetenzen. Kinder mit besonderen Förderbedarfen
erhalten, wenn nötig zusätzliche Unterstützung, beispielsweise durch angepasste Materialien,
individuelle Begleitung oder unterstützende Maßnahmen im Gruppenalltag.
Die Entwicklungsbegleitung erfolgt in enger Abstimmung mit den Eltern und berücksichtigt die
individuellen Lebenssituationen der Familien.
7.4 Inklusive Bildungsangebote im KiTa-Alltag
Inklusive Bildungsangebote sind fester Bestandteil des KiTa-Alltags. Die Lern- und Spielumgebung ist
barrierearm, übersichtlich strukturiert und bietet vielfältige Zugänge zu Bildungsinhalten.
Bildungsprozesse finden alltagsintegriert in Spielsituationen, Routinen und Gruppenangeboten statt.
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Weiterführend sind Inklusionsprojekte wie Themenwochen, kulturelle Projekte, gemeinsame Aktionen
oder Ausstellungen bereichernd, um eine inklusive Kultur in den KiTas zu schaffen.
Vielfalt wird bewusst in Themen, Materialien und Medien aufgegriffen, sodass unterschiedliche
kulturelle Hintergründe, Sprachen und Lebenswelten im Alltag präsent sind. Kinder lernen in
heterogenen Gruppen und erfahren gemeinsames Lernen als selbstverständ lichen Bestandteil ihres
KiTa-Lebens.
7.5 Zusammenarbeit, Reflexion und Sensibilisierung
Die Qualität inklusiver Bildungsprozesse wird durch kontinuierliche Zusammenarbeit, Reflexion und
fachliche Weiterentwicklung gesichert. Unser inklusionspädagogisches Team steht in engem Austausch
mit der KiTa-Leitung, den pädagogischen Fachkräften sowie externen Kooperationspartner*innen.
Ergänzend werden Sensibilisierungsmaßnahmen umgesetzt, wie Workshops, Projekte oder
teaminterne Impulse, die das Bewusstsein für Inklusion, Diversität und Teilhabe stärken. Auch Eltern
werden im Rahmen von Informationsabenden oder thematischen Veranstaltungen in inklusive Themen
einbezogen.
Regelmäßige Team- und Fallbesprechungen mit inklusivem Fokus sowie eine offene Feedbackkultur
unterstützen die kontinuierliche Weiterentwicklung der inklusiven Praxis. Externe Fachdienste und
Unterstützungsangebote werden bei Bedarf einbezogen, um eine ganzheitliche Förderung der Kinder
sicherzustellen.
8. Qualitätssicherung und -entwicklung
Unser inklusionspädagogisches Team evaluiert seine Arbeit und nimmt bei Bedarf Anpassungen vor,
um die bestmögliche Unterstützung für alle Kinder zu gewährleisten.
Folgende Evaluierungskriterien werden erfasst:
• Entwicklungsfortschritt der Kinder
• Zufriedenheit der Kinder, des KiTa-Teams und der Erziehungsberechtigten
• Soziale Integration der Kinder
• Wirkung von Interventionen und Fördermaßnahmen
Zudem finden regelmäßige Entwicklungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten statt, sowie
Reflexionen des IPTs: Was läuft gut und wo braucht es Veränderung?
9. Impressum
Step Kids KiTas gGmbH
Tauentzienstraße 13
10789 Berlin
Vertreten durch:
Die Geschäftsführer Dr. Kurt Berlin und Johannes Nagel
Ansprechpartnerin:
Jutta Thomas (Regionalleitung)
E-Mail: j.thomas@stepke-KiTas.de
8
Urheberrecht
Die durch den Herausgeber erstellten Inhalte de s Konzepts des inklusionspädagogischen Teams (I PT)
unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art
der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung des
Herausgebers. Soweit Inhalte nicht vom Herausgeber erstell t wurden, werden die Urheberrechte
Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet.
Bildrechte
Alle Bildrechte inkl. Grafiken liegen, sofern nicht anders angegeben, bei der Step Kids KiTas gGmbH.
Berlin, 2026
V_0391_2026_Anlage 3_Bewerbungsunterlagen CVJM
62300 Zeichen
Arbeitstitel Schatzkiste Der Name „Kita Yorkgarten“ Gemeinsam wachsen im Quartier Der in dieser Bewerbung verwendete Name „Yorkgarten“ versteht sich als Arbeitstitel. Sollte der CVJM Münster den Zuschlag für die Trägerschaft erhalten, möchten wir uns gemeinsam mit Kindern, Familien, Mitarbeitenden und weiteren Beteiligten auf den Weg machen, einen Namen für die Einrichtung zu entwickeln, der zusammen getragen wird und die Identität der Kita widerspiegelt. Gleichzeitig beschreibt der Arbeitstitel bereits zentrale Gedanken, die uns für die zukünftige Entwicklung der Einrichtung wichtig sind. Der Begriff „York“ steht für die enge Verbundenheit mit dem Quartier und den Menschen vor Ort. Der „Garten“ symbolisiert Wachstum, Entwicklung, Begegnung und einen Ort, an dem Kinder, Familien und Gemeinschaft gedeihen können. In diesem Sinne verstehen wir „Yorkgarten“ weniger als feststehenden Namen, sondern vielmehr als Bild für das, was die Einrichtung sein kann: ein Ort des Aufwachsens, der Beteiligung, der Gemeinschaft und der Verwurzelung im Quartier. Der CVJM Münster bewirbt sich um die Übernahme der Trägerschaft der Kindertageseinrichtung am Wiegandweg 36 im York-Quartier, weil wir überzeugt sind, dass hier die Chance besteht, einen besonderen Bildungs-, Begegnungs- und Lebensort für Kinder, Familien und das Quartier zu entwickeln. Die Kita soll dabei nicht als isolierte Einrichtung verstanden werden, sondern als Teil eines sozialräumlichen Gesamtkonzeptes. Bereits heute ist der CVJM Münster mit dem Kinder- und Jugendzentrum New York im selben Gebäudekomplex vertreten und gestaltet die Entwicklung des York-Quartiers durch Beteiligungsprojekte, Begegnungsangebote und Kooperationen aktiv mit. Gleichzeitig ist der CVJM Münster seit über 25 Jahren mit dem Familienzentrum Janusz-Korczak-Haus im Stadtteil Gremmendorf aktiv und verfügt über gewachsene Beziehungen zu Familien, Institutionen und Netzwerkpartnern im Sozialraum. Wir verbinden Kindertagesbetreuung, Familienarbeit, Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Gesundheitsförderung und Quartiersentwicklung. Kinder und Familien können den CVJM Münster als verlässlichen Begleiter über verschiedene Lebensphasen hinweg erleben – von der Kindertageseinrichtung über Schule und Ganztag bis hin zu Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit. Mit aktuell sechs Kindertageseinrichtungen, langjähriger Familienzentrumserfahrung, umfangreichen Kompetenzen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit (derzeit an sieben Schulen), den Familienhäusern für Flüchtlinge sowie innovativen sozialräumlichen Modellprojekten in verschiedenen Stadtteilen Münsters bringt der CVJM Münster hierfür gute Voraussetzungen mit. Unser Ziel ist es, die Kita gemeinsam mit Kindern, Familien, Mitarbeitenden, Kooperationspartnern und der Stadt Münster zu einem lebendigen, familienfreundlichen, gesundheitsfördernden und zukunftsorientierten Ort im York- Quartier weiterzuentwickeln. Kurzprofil der Bewerbung Diese Bewerbung ist im Rahmen eines partizipativen Gemeinschaftsprozesses mit vielen Akteur:innen unseres Vereins entstanden Inhalts verzeichnis Inhalts- verzeichnis Der CVJM Münster ist seit mehr als 25 Jahren Träger von Kindertageseinrichtungen in Münster. Heute werden sechs Einrichtungen in unterschiedlichen Stadtteilen Münsters betrieben. Die Einrichtungen verbindet eine gemeinsame pädagogische Grundhaltung. Gleichzeitig haben alle ein eigenes Profil mit individuellen Schwerpunkten. Besondere Erfahrungen bestehen zudem in der Verbindung unterschiedlicher Arbeitsfelder. So werden beispielsweise im Anne-Jakobi-Haus und Johannes-Bush-Haus Kindertagesbetreuung, Familienzentrum und Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach miteinander verbunden. Diese Erfahrungen sollen in die Weiterentwicklung der Kita Yorkgarten eingebracht werden. Erfahrung in der Kindertagesbetreuung Als Teil der weltweiten CVJM-Bewegung orientieren wir uns am Gedanken einer ganzheitlichen Förderung von Körper, Seele und Geist. Das CVJM-Dreieck steht für dieses Verständnis. Für die pädagogische Praxis bedeutet dies, dass wir jeden Menschen als eigenständige Persönlichkeit mit körperlichen, emotionalen, sozialen, kreativen und geistigen Bedürfnissen sehen. Zum Trägerprofil gehören derzeit sechs Kindertageseinrichtungen (inkl. drei Familienzentren), Offene Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Ganztagsangebote, Vereinsarbeit Familienarbeit, Familienhäuser für geflüchtete Familien sowie zahlreiche ehrenamtliche und sozialräumliche Projekte. 1. CVJM Münster als Träger Wie gestaltet der Verein Bildungs-, Begegnungs- und Lebensorte für Kinder, Jugendliche und Familien in Münster. Der CVJM Münster ist ein anerkannter freier Träger der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Wir verstehen uns nicht nicht als Träger einzelner Einrichtungen, sondern als aktiver Mitgestalter von Sozialräumen. Ausgangspunkt der Arbeit sind die konkreten Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Familien. Ziel ist es, Orte zu schaffen, an denen Menschen Gemeinschaft erleben, Unterstützung finden und ihre Potenziale entfalten können. Grundlage unserer Arbeit ist ein christliches Menschenbild. Jeder Mensch ist einmalig und besitzt Würde, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, Sprache oder individuellen Voraussetzungen. Diese Haltung prägt unsere pädagogische Arbeit ebenso wie unsere Zusammenarbeit mit Familien, Mitarbeitenden und Kooperationspartnern. 5 Mit dem York-Quartier entsteht einer der bedeutendsten neuen Wohn- und Lebensräume der Stadt Münster. Der CVJM Münster sieht in dieser Entwicklung eine große Chance. Die Kita Yorkgarten ist nicht nur ein Ort der Betreuung, sondern ein lebendiger Bildungs-, Begegnungs- und Entwicklungsort für Kinder und Familien im Quartier. Dabei verstehen wir die Einrichtung als Teil eines größeren sozialräumlichen Zusammenhanges. Kinder wachsen nicht nur in einer Kita auf, sondern in Familien, Nachbarschaften, Vereinen, Schulen und Stadtteilen. Gute Kindertagesbetreuung gelingt deshalb besonders dann, wenn sie mit ihrem Umfeld vernetzt ist und die Lebenswirklichkeit der Familien in den Blick nimmt. Die Entwicklung des York-Quartiers bietet die Möglichkeit, von Beginn an tragfähige Strukturen für Kinder und Familien aufzubauen und die Kita als wichtigen Baustein eines familienfreundlichen Quartiers zu etablieren. 2. Warum die Kita Yorkgarten? Das York-Quartier als Zukunftsstandort für Familien Bereits heute im Quartier verankert Mit dem Kinder- und Jugendzentrum New York befindet sich bereits heute eine Einrichtung des CVJM Münster im selben Gebäudekomplex wie die Kindertageseinrichtung am Wiegandweg. Der CVJM gestaltet die Entwicklung des York-Quartiers bereits seit 2020 aktiv mit. Durch Beteiligungsformate, Stadtteilaktionen, Begegnungsangebote, kreative Projekte, Ferienangebote und Kooperationen mit unterschiedlichen Akteur:innen konnten bereits vielfältige Kontakte zu Kindern, Jugendlichen, Familien und Bewohner:innen des Quartiers aufgebaut werden. Die Übernahme der Kita verstehen wir deshalb nicht als Einstieg in einen neuen Sozialraum, sondern als konsequente Weiterentwicklung eines bereits bestehenden Engagements. Die unmittelbare räumliche Nähe zwischen Kita und Jugendzentrum eröffnet dabei besondere Möglichkeiten. Kinder und Familien können den CVJM bereits früh kennenlernen und über verschiedene Lebensphasen hinweg als verlässlichen Ansprechpartner erleben. Gleichzeitig entstehen vielfältige Möglichkeiten gemeinsamer Projekte, familienorientierter Angebote, Quartiersveranstaltungen sowie einer langfristigen Begleitung von Kindern und Familien über die Kita-Zeit hinaus. Bereits jetzt gibt es eine feste Kooperation im Rahmen der Vorschularbeit der Kita Schatzkiste. 6 Erfahrungen mit der Entwicklung neuer Bildungsorte Langjährige Erfahrungen im Stadtteil Gremmendorf Neben der Präsenz im York-Quartier verfügt der CVJM Münster über langjährige Verankerung im Stadtteil Gremmendorf. Mit dem Familienzentrum Janusz-Korczak-Haus ist der CVJM seit 25 Jahren im Stadtteil aktiv. Über viele Jahre sind dadurch enge Beziehungen zu Familien, Schulen, Beratungsstellen, Vereinen, Kirchengemeinden und weiteren Netzwerkpartnern entstanden. Die Mitarbeitenden des CVJM kennen die Entwicklung des Stadtteils, die Bedürfnisse vieler Familien sowie die vorhandenen Ressourcen und Herausforderungen vor Ort. Besonders wertvoll erscheint uns dabei die Möglichkeit, das neu entstehende York-Quartier mit dem bestehenden Stadtteil Gremmendorf zu verbinden. Die Kita Yorkgarten kann hierbei gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendzentrum New York eine wichtige Brückenfunktion übernehmen und dazu beitragen, Begegnungen und Beziehungen zwischen alten und neuen Nachbarschaften zu fördern. Erfahrungen mit der Entwicklung von Bildungsorten Der CVJM Münster verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Entwicklung von Einrichtungen, Projekten und Bildungsorten. Hierzu gehören unter anderem die Begleitung und Mitgestaltung aufbauender Gesamtschulen in Münster, die Entwicklung neuer sozialräumlicher Projekte sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung bestehender Einrichtungen. So sind wir beispielsweise auch in Roxel und Mauritz bereits Träger von Kombieinrichtungen, in denen Kita und Kinder- und Jugendzentrum erfolgreich für den Stadtteil zusammenarbeiten. Diese Erfahrungen sind insbesondere dort hilfreich, wo Strukturen noch wachsen, neue Kooperationen entstehen und sich Bedarfe im Sozialraum erst entwickeln. Der CVJM versteht die Übernahme der Kita Yorkgarten deshalb nicht als statischen Verwaltungsprozess, sondern als gemeinsames Entwicklungsprojekt mit Familien, Mitarbeitenden, Netzwerkpartnern und der Stadt Münster. Die vorhandenen räumlichen Ressourcen bieten die Chance, Angebote flexibel an die tatsächlichen Bedarfe von Kindern und Familien anzupassen und die Einrichtung schrittweise weiterzuentwickeln. Dabei können unsere Erfahrungen aus Familienzentren, Kinder- und Jugendarbeit, Familienbildung, Bewegungs- und Gesundheitsförderung sowie Sozialraumarbeit genutzt werden, um zusätzliche Angebote für Familien zu schaffen und die Kita langfristig als familienfreundlichen Ort im Quartier zu stärken. Durch die Trägerschaft des Familienzentrums Janusz-Korczak-Haus kann auch die Kita Yorkgarten von familienunterstützenden Angeboten profitieren, die in Kooperation beider Einrichtungen auch vor Ort entstehen. Mögliche Ideen und Bedarfe werden in Kapitel 6 und 8 weiter beschrieben. Chancen der Übernahme Unser Ziel ist es, die Kita Yorkgarten gemeinsam zu einem Ort zu entwickeln, an dem Kinder gesund aufwachsen können, an dem Familien Unterstützung, Gemeinschaft und Begegnung erleben, an dem Vielfalt als Bereicherung verstanden wird, an dem Beteiligung und Mitgestaltung selbstverständlich sind, an dem Bildung ganzheitlich gedacht wird, und an dem sich die besondere Verbindung von Kindertagesbetreuung, Familienarbeit, Jugendhilfe und Quartiersentwicklung konkret erleben lässt. 7 3. Pädagogisches Profil Grundlage der pädagogischen Arbeit im CVJM Münster ist ein Bild vom Kind als eigenständige Persönlichkeit mit individuellen Fähigkeiten, Interessen und Entwicklungspotenzialen. Kinder gestalten ihre Entwicklung aktiv mit. Sie bringen Neugier, Kreativität und den Wunsch mit, ihre Umwelt zu entdecken und zu verstehen. Als aktive Gestalter:innen ihrer eigenen Entwicklung forschen, experimentieren und lernen sie auf vielfältige Weise, sich die Welt anzueignen. Jedes Kind hat dabei seinen eigenen Zugang zur Welt und entwickelt individuelle Wege des Verstehens und Lernens. Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte ist es, diese Bildungs- und Entwicklungsprozesse aufmerksam wahrzunehmen, zu begleiten und durch eine anregende, sichere und wertschätzende Umgebung zu unterstützen. Kinder benötigen Freiräume, um eigene Erfahrungen zu machen, Entscheidungen zu treffen und Selbstwirksamkeit zu erleben. Gleichzeitig brauchen sie verlässliche Beziehungen, Orientierung und Ermutigung. Jedes Kind wird mit seinen individuellen Stärken, Bedürfnissen, Erfahrungen und seinem eigenen Entwicklungstempo wertgeschätzt. Dabei verstehen wir Vielfalt als Bereicherung und Individualität als wichtige Grundlage pädagogischen Handelns. Das christliche Menschenbild des CVJM Münster prägt diese Haltung. Jeder Mensch besitzt eine unveräußerliche Würde und einen eigenen Wert – unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, Sprache, sozialen Voraussetzungen oder individuellen Fähigkeiten. Aus dieser Überzeugung heraus begegnen wir Kindern und Familien mit Wertschätzung, Respekt und der Erwartung, dass jeder Mensch Fähigkeiten, Talente und Entwicklungsmöglichkeiten mitbringt. Unser Bild vom Kind „ Das Kind ist hungrig nach Leben und Aktivität. “ Célestin Freinet 8 Seit 25 Jahren arbeitet der CVJM Münster in seinen Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit dem teiloffenen Konzept. Dabei erlebt jedes Kind in seiner festen Gruppe verlässliche Bezugspersonen, Sicherheit und Orientierung. Die Beziehungen in der Stammgruppe bilden die emotionale Basis im Kita-Alltag und schaffen wichtige Voraussetzungen für gelingende Bildungsprozesse. Uns ist es wichtig, dass die Stärken und besonderen Fähigkeiten der Mitarbeitenden jedes Teams die individuelle und konzeptionelle Arbeit der Einrichtung prägt. Gleichzeitig eröffnet die teiloffene Arbeit den Kindern zusätzliche Erfahrungsräume. Sie können weitere Gruppen, Funktionsbereiche, Spielbereiche und pädagogische Fachkräfte kennenlernen und dadurch ihren Erfahrungs- und Bewegungsradius in ihrem eigenen Entwicklungstempo erweitern. Kinder lernen dabei, eigene Entscheidungen zu treffen, Verantwortung zu übernehmen, Absprachen einzuhalten und sich innerhalb größerer sozialer Zusammenhänge zu orientieren. Gerade in einer größeren Einrichtung wie der Kita Yorkgarten ermöglicht ein teiloffenes Konzept die Verbindung von Verlässlichkeit und Offenheit sowie von individueller Begleitung und vielfältigen Erfahrungsräumen. Während der Eingewöhnungsphase und bei jüngeren Kindern steht die Sicherheit der Stammgruppe zunächst im Vordergrund. Die Öffnung erfolgt schrittweise und orientiert sich am Entwicklungsstand der Kinder. Lernen im Alltag Der CVJM Münster versteht den gesamten Alltag als Bildungsraum. Kinder lernen nicht ausschließlich in geplanten Angeboten, sondern vor allem in alltäglichen Situationen, im Spiel, in Beziehungen und in der aktiven Auseinandersetzung mit anderen Menschen und ihrer Umwelt. Bildungsprozesse entstehen beispielsweise im Freispiel in Gesprächssituationen bei Projekten in Bewegungsangeboten bei Ausflügen bei gemeinsamen Mahlzeiten bei kreativen Aktivitäten in Konflikt- und Lösungsituationen. Die pädagogischen Fachkräfte greifen die Interessen und Fragen der Kinder auf und entwickeln daraus individuelle Lerngelegenheiten. Gleichzeitig setzen sie gezielte Impulse, eröffnen neue Erfahrungsräume und begleiten die Kinder bei ihren Bildungsprozessen. Teiloffenes Konzept und Lernräume Der CVJM Münster orientiert sich an einem ganzheitlichen Bildungsverständnis. Kinder lernen mit ihrem gesamten Körper, ihren Gefühlen, ihren Gedanken und in ihren Beziehungen zu anderen Menschen. Bildung umfasst deshalb weit mehr als die Vermittlung einzelner Fähigkeiten oder Kenntnisse. Das CVJM-Dreieck steht symbolisch für die Förderung von Körper, Seele und Geist. Dieses Verständnis prägt auch die Arbeit der Kita Yorkgarten. Ziel ist es, Kinder in ihrer gesamten Persönlichkeitsentwicklung zu begleiten und zu stärken. Wir bieten allen Kindern dabei vielfältige Erfahrungsmöglichkeiten nach den Bildungsgrundsätzen des Landes NRW. Diese sind: Bewegung Körper, Gesundheit und Ernährung Sprache und Kommunikation Musisch-ästethische Bildung Ökologische Bildung Bildungsarbeit wird dabei als individueller Prozess verstanden, die die Interessen und Lebenswelten der Kinder aufgreift und an diese anknüpft. Ganzheitliches Bildungsverständnis Soziale und (inter)kulturelle Bildung Religion und Ethik Mathematische Bildung Naturwissenschaftlich-technische Bildung Medien 9 Partizipation ist ein grundlegendes Kinderrecht und ein wesentlicher Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Kinder sollen erleben, dass ihre Meinung zählt und dass sie ihren Alltag aktiv mitgestalten können. Dies geschieht beispielsweise durch: Gesprächsrunden Beteiligung an Projekten Mitgestaltung von Regeln Entscheidung über Spiel- und Beschäftigungsangebote Beteiligung an Festen und Aktion Kinderkonferenzen Partizipation stärkt Selbstvertrauen, Verantwortungsbewusstsein und demokratische Kompetenzen. Kinder lernen, eigene Interessen zu vertreten, Kompromisse einzugehen und die Perspektiven anderer Menschen zu respektieren. Als Träger verschiedener Beteiligungs- und Demokratieprojekte in der Kinder- und Jugendarbeit bringt der CVJM Münster umfangreiche Erfahrungen in der Förderung demokratischer Kompetenzen mit. Diese Haltung soll bereits in der Kita erlebbar werden. Beobachtung, Dokumentation und Bildungsbegleitung Die Beobachtung und Dokumentation kindlicher Entwicklungsprozesse ist ein wesentlicher Bestandteil der pädagogischen Arbeit des CVJM Münster. Ziel ist es, Kinder in ihrer individuellen Entwicklung wahrzunehmen, Bildungsprozesse sichtbar zu machen und Entwicklungsbedarfe frühzeitig zu erkennen. Die Dokumentation erfolgt ressourcenorientiert und bildet eine wichtige Grundlage für pädagogische Planung, individuelle Förderung sowie die Zusammenarbeit mit Eltern und Sorgeberechtigten. In den Einrichtungen des CVJM Münster wird für die individuelle Dokumentation der Entwicklungsschritte der ganzheitlichen Entwicklung das EVTA-Beobachtungsverfahren oder der Motorik+-Bogen an gewandt. Für die Dokumentation der sprachelichen Entwicklungsschritte verwenden wir den BASIK- Sprachentwicklungsbogen. Darüber hinaus kommen Portfolioarbeit, Entwicklungsgespräche, Beobachtungsdokumentationen sowie regelmäßige Teamreflexionen zum Einsatz. Dokumentation verstehen wir nicht als Selbstzweck, sondern als Instrument, um Kinder besser verstehen und begleiten zu können. Gleichzeitig achten wir auf eine praxisnahe und alltagsintegrierte Umsetzung, die ausreichend Raum für die unmittelbare Arbeit mit Kindern und Familien lässt. Partizipation und Demokratiebildung Kinder benötigen Verlässlichkeit und Orientierung. Deshalb bilden wiederkehrende Rituale und eine gut strukturierte Tagesgestaltung wichtige Grundlagen des pädagogischen Alltags. Morgenkreise, gemeinsame Mahlzeiten, Freispielzeiten, Bewegungsangebote, Ruhephasen, Projekte und Abschlussrituale schaffen einen verlässlichen Rahmen und unterstützen Kinder dabei, ihren Alltag zu verstehen und aktiv mitzugestalten. Der Morgenkreis nimmt hierbei eine besondere Rolle ein. Er bietet Raum für Gemeinschaft, Gespräche, Beteiligung, Lieder, Fingerspiele, Geschichten und die gemeinsame Planung des Tages. Kinder erleben hier, dass ihre Ideen und Anliegen gehört werden. Gleichzeitig werden soziale Kompetenzen, Sprache, Zuhören und demokratische Beteiligung gefördert. Auch gruppenübergreifende Angebote wie Morgen- oder Singkreise können dazu beitragen, Gemeinschaft innerhalb der gesamten Einrichtung zu stärken Tagesstruktur, Rituale und Morgenkreis 10 Musik, Kreativität und kulturelle Bildung Kinder erschließen sich ihre Welt nicht nur über Sprache, sondern auch über Musik, Bewegung, Kreativität und gestalterisches Handeln. Musik fördert Sprache, Gemeinschaft, Konzentration, Motorik und emotionale Ausdrucksfähigkeit. Gemeinsames Singen, Rhythmusspiele, Bewegungslieder, Fingerspiele und musikalische Projekte gehören deshalb selbstverständlich zum Alltag der Kita Yorkgarten. Darüber hinaus sollen Kinder vielfältige Möglichkeiten erhalten, kreativ tätig zu werden. Malen, Bauen, Gestalten, Experimentieren, Werken, Forschen und kreatives Problemlösen fördern Fantasie, Selbstwirksamkeit und eigenständiges Denken. Durch die unmittelbare Nähe zum Kinder- und Jugendzentrum New York ergeben sich zusätzlich interessante Perspektiven für gemeinsame kreative Projekte, Ausstellungen, Beteiligungsaktionen oder kulturelle Angebote. Sprache ist der Schlüssel zu Bildung, Teilhabe und sozialem Miteinander. Sprachbildung erfolgt in der Kita Yorkgarten alltagsintegriert. Jede Alltagssituation bietet Möglichkeiten zum Sprechen, Zuhören, Erzählen, Fragen, Beschreiben und gemeinsamen Nachdenken. Sprachbildung findet deshalb nicht nur in einzelnen Förderangeboten statt, sondern während des gesamten Tages: im Morgenkreis im Freispiel bei Bilderbuchbetrachtungen bei Mahlzeiten in Projekten in Bewegungsangeboten in Konfliktsituationen im kreativen Spiel Die pädagogischen Fachkräfte verstehen sich dabei als Sprachvorbilder und schaffen bewusst vielfältige Sprechanlässe. Regelmäßig bieten wir unseren Mitarbeitenden an, sich besondern im Bereich Sprachentwicklung fortzubilden, so hat z.B. das Team der Kita Auf dem Dorn die Fortbildung "Früh übt sich - Sprachbildung bei mehrsprachigen Kindern" gemeinsam absolviert. Besondere Erfahrungen bringt der CVJM Münster zudem durch die Arbeit mit Familien unterschiedlicher Herkunftssprachen, durch Familienzentren sowie durch die Begleitung von Familien mit Flucht- und Migrationserfahrungen mit. (u.a. Familienhäuser für Flüchtlinge) Sprache, Kommunikation und Sprachbildung Gemeinschaft, Beziehungen und Zugehörigkeit Verlässliche Beziehungen bilden die Grundlage gelingender Bildungs- und Entwicklungsprozesse. Kinder benötigen Erwachsene, die ihnen Sicherheit, Orientierung und Vertrauen vermitteln. Gleichzeitig brauchen sie Gemeinschaftserfahrungen, Freundschaften und soziale Lernräume. Die Kita Yorkgarten soll deshalb ein Ort sein, an dem Kinder: Zugehörigkeit erleben Freundschaften entwickeln Konflikte konstruktiv lösen Empathie lernen Verantwortung übernehmen Gemeinschaft gestalten Die Förderung sozialer Kompetenzen erfolgt dabei nicht isoliert, sondern im gemeinsamen Alltag. Besondere Bedeutung kommt dabei auch der Zusammenarbeit mit Familien sowie der Einbindung in den Sozialraum des York-Quartiers zu. 11 Übergänge gehören zu den bedeutenden Entwicklungsaufgaben im Leben von Kindern. Die Kita Yorkgarten begleitet Kinder und Familien daher aktiv bei wichtigen Übergängen: von der Familie in die Kita innerhalb der Einrichtung von der Kita in die Grundschule Ziel ist es, Kindern und deren Familien durch persönliche Begleitung während dieser Übergänge Sicherheit, Orientierung und positive Erfahrungen in Veränderungsprozessen zu ermöglichen. Durch die langjährigen Erfahrungen des CVJM Münster in Kindertagesbetreuung, Schulsozialarbeit und Ganztagsbetreuung bestehen besondere Kompetenzen in der Gestaltung von Bildungsübergängen. Die enge Zusammenarbeit mit den Schulen im Stadtteil sowie die bestehenden Netzwerke im York-Quartier bieten hierfür gute Voraussetzungen. Unser Jugendzentrum New York bietet diesbezüglich bereits beispielsweise Projekttage für die Ida-Grundschule und AG Angebote für die York-Grundschule an. Religiöse und ethische Bildung Als christlicher Träger versteht der CVJM Münster religiöse Bildung als Teil einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung. Kinder begegnen im Alltag christlichen Geschichten, Festen, Liedern, Ritualen und Werten. Dabei stehen Fragen nach Gemeinschaft, Verantwortung, Gerechtigkeit, Hoffnung und Nächstenliebe im Mittelpunkt. Mit der AbenteuerKirche verfügt der CVJM Münster über ein erprobtes Format, das Kindern einen altersgerechten, kreativen und erlebnisorientierten Zugang zu christlichen Werten ermöglicht. Die Abenteuerkirche kann dabei auch die Arbeit der Kita Yorkgarten bereichern und Kindern besondere Gemeinschafts- und Glaubenserfahrungen eröffnen. Gleichzeitig versteht sich die Kita Yorkgarten ausdrücklich als offener Ort für Kinder und Familien unterschiedlicher Religionen, Weltanschauungen und kultureller Hintergründe. Alle Kinder und Familien sind willkommen und werden mit ihren jeweiligen Lebenswelten, Traditionen und Überzeugungen wertgeschätzt. Religiöse Bildung bedeutet für uns die Förderung von Offenheit, Respekt und gegenseitiger Wertschätzung. Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, in der alle fünf großen Weltreligionen vertreten sind. Die gegenseitige Anerkennung und der individuelle Glaubensweg sind ein wichtiger Teil religionspädagogischer Arbeit. Neben christlichen Festen und Traditionen können daher auch andere religiöse und kulturelle Feste, Bräuche und Lebensweisen aufgegriffen und gemeinsam mit den Kindern thematisiert werden. So erhalten Kinder die Möglichkeit, die eigene Tradition kennenzulernen und gleichzeitig Neugier, Verständnis und Respekt für die Vielfalt unserer Gesellschaft zu entwickeln. Kinder sollen erfahren, dass Vielfalt selbstverständlich ist und jeder Mensch wertvoll ist. Übergänge gestalten Gemeinsame Haltung- individuelle und bedarfsgerechtes Profil Wir begleiten die Teams jeder Einrichtung in der Entwicklung eines bedarfsgerechten Profils. So darf sich auch die bisherige Konzeption der Kita weiterentwickeln und die Stärken und persönlichen Begabungen der Teammitglieder aufgreifen. 12 Bewegung ist für Kinder weit mehr als körperliche Aktivität. Über Bewegung erschließen sie sich ihre Umwelt, sammeln Erfahrungen, treten mit anderen Menschen in Kontakt und entwickeln Selbstvertrauen. Bewegung stellt eine zentrale Grundlage für Lern- und Entwicklungsprozesse dar. Wahrnehmung, Sprache, Konzentration, soziale Kompetenzen und emotionale Entwicklung stehen in engem Zusammenhang mit Bewegungserfahrungen. Der CVJM Münster verfügt in diesem Bereich über besondere Kompetenzen. Als anerkannter Sportverein engagiert sich der CVJM seit vielen Jahren im Bereich der Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen. Am Johannes-Busch-Haus stehen eine eigene Mehrzweckhalle, ein Kunstrasenplatz sowie ein Niedrigseilgarten zur Verfügung. Diese Möglichkeiten können auch von der Kita Yorkgarten für z.B. Turntage mit den Kindern oder Eltern-Kind-Projekte genutzt werden. Darüber hinaus betreibt der CVJM Münster dort einen vom Landessportbund NRW anerkannten Bewegungskindergarten. Bewegung wird dabei nicht ausschließlich als Turnangebot verstanden, sondern als Querschnittsaufgabe im gesamten Alltag der Einrichtung. Kinder sollen vielfältige Möglichkeiten erhalten, ihren natürlichen Bewegungsdrang auszuleben, Körpererfahrungen zu sammeln, ihre Koordination zu entwickeln und Selbstvertrauen aufzubauen. Hierzu gehören unter anderem: regelmäßige Bewegungsangebote psychomotorische Elemente Bewegungslandschaften Freispiele im Innen- und Außenbereich Bewegungs- und Erlebnistage Natur- und Bewegungserfahrungen im Quartier Auch unser Jugendzentrum New York ist im Bereich der Gesundheitsförderung sehr aktiv und bietet z.B. das Angebot „Respect – Rules – Recipes – Responsibility“ (ein primärpräventives Gesundheitsförderungsangebot) an. Gemeinsam mit dem Jugendzentrum können neue Bewegungs- und Gesundheitsfördernde Projekte für Kitakinder und ihre Familien entstehen. Bewegung verstehen wir dabei immer auch als Beitrag zu Gesundheit, Teilhabe, Bildung und Persönlichkeitsentwicklung. Genauso wie viel Bewegung zu unserem Alltag gehört, ist es für uns ebenso selbstverständlich den Kindern im lebhaften Alltag „Inseln der Ruhe und Erholung“ zu schaffen: kleine Fantasiereisen, Massagen mit Bällen, Schwämmen oder Federn, eine Kuschelecke oder Leseecken bieten den Kindern Möglichkeiten, sich zu entspannen. 4. Gesundheits- förderung Bewegung als Schlüssel der kindlichen Entwicklung 13 Gesundheitsförderung als ganzheitlicher Auftrag Mentale Gesundheit gehört zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Bereits Kinder erleben Belastungen durch familiäre Krisen, Unsicherheiten, Leistungsdruck, gesellschaftliche Veränderungen oder Konflikte im sozialen Umfeld. Der CVJM Münster betrachtet die Förderung psychischer Gesundheit deshalb als wichtigen Bestandteil pädagogischer Arbeit. Kinder benötigen sichere Beziehungen, Verlässlichkeit, Beteiligungsmöglichkeiten, Gemeinschaftserfahrungen und Räume, in denen sie ihre Gefühle ausdrücken und verarbeiten können. Die Kita Yorkgarten soll ein Ort sein, an dem Kinder erleben: Ich werde gesehen. Ich werde ernst genommen. Ich darf Fehler machen. Ich darf Gefühle zeigen. Ich gehöre dazu. Ich kann etwas bewirken. Diese Erfahrungen bilden wichtige Grundlagen für Resilienz, Selbstvertrauen und emotionale Stabilität. Der CVJM Münster beschäftigt sich bereits in unterschiedlichen Arbeitsfeldern intensiv mit dem Thema mentale Gesundheit. Hierzu gehören Kooperationen wie das Projekt „Guter Grund – Förderung der mentalen Gesundheit“, die Zusammenarbeit mit kinder- und jugendpsychologischer Fachbegleitung sowie die Begleitung von Kindern und Familien mit psychosozialen Belastungen durch Familienzentren, Schulsozialarbeit, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Familienhäuser für geflüchtete Familien und weitere Beratungsangebote. Diese Erfahrungen sollen durch Gesprächsanlässe, Bilderbuchbetrachtungen, gemeinsame Reflexionen im Alltag sowie gezielte pädagogische Projekte ergänzt werden. Denkbar sind beispielsweise Angebote zur Förderung von Selbstbehauptung, Resilienz und sozial-emotionalen Kompetenzen im Rahmen der Vorschularbeit. Durch die gute Vernetzung der verschiedenen Arbeitsfelder können diese Erfahrungen und fachlichen Kompetenzen auch für die Kita Yorkgarten genutzt werden. So verstehen wir mentale Gesundheit als Querschnittsaufgabe, die Kinder und Familien im Alltag stärkt und begleitet. Mentale Gesundheit und psychosoziales Wohlbefinden Gesundheitsförderung ist für den CVJM Münster weit mehr als die Vermeidung von Krankheit. Gesundheit umfasst körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden und ist damit eine wichtige Grundlage für gelingende Bildungs- und Entwicklungsprozesse. Die Kita Yorkgarten versteht sich deshalb als gesundheitsfördernder Lebensort, an dem Kinder lernen, ihren Körper wahrzunehmen, eigene Bedürfnisse zu erkennen, soziale Beziehungen zu gestalten und Verantwortung für sich selbst zu übernehmen. Gemeinsam mit den Familien möchten wir einen guten Grundstein für die gesunde Entwicklung unserer Kita-Kinder legen. Gesundheitsförderung zeigt sich dabei in vielen Bereichen des Kita-Alltags, wie z.B.: regelmäßige Bewegung und Körpererfahrung gesunde Ernährung ausreichend Ruhe- und Erholungsphasen psychosoziales Wohlbefinden Unfallprävention Gewaltprävention altersgerechte Suchtprävention Hygiene und Gesundheitsbildung Förderung von Selbstwertgefühl und Resilienz Zahnhygiene Sonnenschutz Diese und weitere Aspekte der Gesundheitsförderung werden im pädagogischen Alltag oder bei Bedarf in gezielten Projekten ganzheitlich miteinander verbunden. Die dem Träger bereits bekannten Möglichkeiten des Sozialraums sollen auch für die Kita Yorkgarten gezielt genutzt und erweitert werden. Hierzu gehören unter anderem Kontakte zu Beratungsstellen, Gesundheitsangeboten, Zahnarztpraxen, Präventionsangeboten, etc. 14 Engagierte, motivierte und gesunde Mitarbeitende sind eine wesentliche Voraussetzung für die Qualität pädagogischer Arbeit. Der CVJM Münster versteht Gesundheitsförderung daher nicht nur als Aufgabe gegenüber Kindern und Familien, sondern auch als wichtigen Bestandteil seiner Verantwortung als Arbeitgeber. Dabei haben wir die körperliche, psychische und soziale Gesundheit unserer Mitarbeitenden im Blick. Eine wertschätzende Zusammenarbeit, ein gutes Betriebsklima sowie tragfähige Beziehungen innerhalb der Teams und zwischen den verschiedenen Arbeitsbereichen des Trägers sind uns ein wichtiges Anliegen. Gemeinsame Veranstaltungen, Austauschformate und Gesprächsrunden fördern den Zusammenhalt und stärken die Gemeinschaft innerhalb der Mitarbeiterschaft. Darüber hinaus stehen Mitarbeitenden bei beruflichen oder persönlichen Herausforderungen verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Neben internen Kompetenzen, beispielsweise durch systemisch qualifizierte Mitarbeitende, können bei Bedarf auch externe Beratungsangebote genutzt werden. Der CVJM Münster schafft zudem gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen durch eine angemessene Ausstattung der Arbeitsplätze und unterstützt Maßnahmen zur Gesundheitsprävention. Hierzu gehören beispielsweise Fortbildungen und Angebote aus den Bereichen Bewegung, Ergonomie und Entspannung. Perspektivisch wird den Mitarbeitenden zudem ein vielseitiges Firmenfitnessangebot zur Verfügung stehen, das zahlreiche Angebote aus den Bereichen Bewegung, Gesundheit und Entspannung umfasst. Ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsförderung ist außerdem die Beteiligung der Mitarbeitenden selbst. Im Rahmen regelmäßiger Mitarbeitendenbefragungen und einzelnen Arbeitskreisen haben alle Beschäftigten die Möglichkeit, Wünsche, Anregungen und Ideen zur Förderung ihrer körperlichen und psychischen Gesundheit im Arbeitsalltag einzubringen. Ernährungsbildung Gesunde Ernährung ist ein wichtiger Bestandteil eines gesunden Aufwachsens und wird im CVJM Münster als Teil ganzheitlicher Ernährungsbildung verstanden. Kinder sollen Lebensmittel mit allen Sinnen entdecken, eigene Erfahrungen sammeln und Freude an einer ausgewogenen Ernährung entwickeln. Im Alltag lernen Kinder beispielsweise bei der Zubereitung von Frühstück, Snacks oder kleinen Speisen, beim Tischdecken und bei gemeinsamen Mahlzeiten den verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln. Dabei erwerben sie wichtige Alltags-, Hygiene- und Gesundheitskompetenzen. Gemeinsame Mahlzeiten verstehen wir als wichtige Gemeinschaftszeiten. Sie fördern Kommunikation, Selbstständigkeit, Beteiligung und soziale Kompetenzen. Rituale, Tischkultur und das gemeinsame Erleben von Mahlzeiten stärken das Miteinander und schaffen Raum für Austausch und Begegnung. Darüber hinaus möchten wir Kindern Wissen über Lebensmittel, deren Herkunft und Bedeutung vermitteln. Dies kann beispielsweise durch Koch- und Backangebote, die Herstellung von Müsli oder Obstsalaten, den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern auf dem Außengelände sowie durch Projekte rund um Ernährung und Gesundheit erfolgen. Auch Ausflüge in den Stadtteil, beispielsweise zum Wochenmarkt, bieten wertvolle Lerngelegenheiten. Nachhaltigkeit und gemeinsame Verantwortung sind ebenfalls wichtige Bestandteile der Ernährungsbildung. Kinder sollen altersgerecht erfahren, wie ein bewusster Umgang mit Lebensmitteln, die Vermeidung von Verschwendung sowie regionales, saisonales und faires Einkaufen zum Schutz unserer Umwelt beitragen können. Dabei profitieren wir auch von den Erfahrungen des CVJM Münster als Träger einer zertifizierten FaireKITA. Ernährungsbildung verstehen wir zudem als gemeinsame Aufgabe von Kita und Elternhaus. Elternabende und gemeinsame Aktionen können Familien dabei unterstützen, sich mit den Themen Ernährung, Gesundheit und Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. gesunde Mitarbeitende 15 Die Kita Yorkgarten soll ein Ort sein, an dem Vielfalt selbstverständlich gelebt wird. Der CVJM Münster verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Arbeit mit Familien unterschiedlicher kultureller, sprachlicher und religiöser Hintergründe. Eine besondere Rolle spielen hierbei die Familienhäuser für geflüchtete Familien, die der CVJM Münster in Hiltrup betreibt. Durch diesen eigenen Arbeitsbereich bestehen umfangreiche Erfahrungen in der Begleitung von Familien mit Flucht- und Migrationserfahrungen, interkultureller Arbeit, Sprachförderung, Netzwerkarbeit und psychosozialer Unterstützung. Diese Erfahrungen fließen auch in die Arbeit der Kindertageseinrichtungen ein und stärken die interkulturelle Kompetenz des gesamten Trägers. Genderreflektierte Pädagogik Kinder entwickeln bereits früh Vorstellungen von Geschlechterrollen, Identität und Zugehörigkeit. Aufgabe pädagogischer Arbeit ist es, Kindern vielfältige Erfahrungsräume zu eröffnen und sie in ihrer individuellen Entwicklung zu stärken. Der CVJM Münster verfolgt deshalb eine genderreflektierte Pädagogik, die Kinder nicht auf stereotype Rollenbilder festlegt, sondern sie darin unterstützt, ihre Interessen, Fähigkeiten und Persönlichkeiten frei zu entfalten. Kinder sollen unabhängig von Geschlecht die Möglichkeit haben: unterschiedliche Rollen auszuprobieren eigene Interessen zu entwickeln vielfältige Vorbilder kennenzulernen Selbstvertrauen aufzubauen respektvoll mit Vielfalt umzugehen Dabei werden unterschiedliche Familienformen und Lebensrealitäten wertschätzend berücksichtigt. Zur fachlichen Unterstützung verfügt der CVJM Münster über eine eigene ausgebildete Sexualpädagogin, die Einrichtungen und Teams bei Fragen zu kindlicher Entwicklung, Prävention, geschlechtersensibler Pädagogik sowie Gender- und Sexualitätsthemen beraten und begleiten kann. Die Kita Yorkgarten soll ein Ort sein, an dem Kinder erleben, dass sie in ihrer Individualität angenommen und wertgeschätzt werden. 5.Vielfalt, Teilhabe und Kinderschutz Integration und interkulturelle Öffnung 16 Der CVJM Münster versteht Inklusion als selbstverständlichen Bestandteil pädagogischer Arbeit. Ziel ist es, allen Kindern – unabhängig von individuellen Voraussetzungen, Entwicklungsständen oder Unterstützungsbedarfen – eine gleichberechtigte Teilhabe am Alltag der Kindertageseinrichtung zu ermöglichen. Kinder sollen wohnortnah gemeinsam lernen, spielen und Gemeinschaft erleben können. Unterschiede werden dabei nicht als Defizite verstanden, sondern als Ausdruck menschlicher Vielfalt. Die pädagogische Arbeit orientiert sich an den individuellen Stärken, Interessen und Bedürfnissen der Kinder. Förderung erfolgt möglichst alltagsintegriert innerhalb der Gruppe und wird durch gezielte Angebote ergänzt. Hierzu gehören beispielsweise: individuelle Förderimpulse psychomotorische Angebote Kleingruppenarbeit gezielte Beobachtung und Entwicklungsbegleitung Zusammenarbeit mit Integrationskräften Kooperation mit Frühförderstellen und Therapeuten enge Zusammenarbeit mit Eltern Der CVJM Münster verfügt bereits über Erfahrungen in der inklusiven Arbeit innerhalb bestehender Kindertageseinrichtungen sowie weiterer Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe. Unterstützt wird dies durch Kooperationen und Vernetzungen mit Fachstellen und Initiativen, unter anderem mit der Lebenshilfe sowie dem Elternzusammenschluss Über-Happy-Treff für Kinder mit Down-Syndrom und deren Familien in Münste. Inklusion verstehen wir nicht ausschließlich als Unterstützung einzelner Kinder, sondern als Haltung der gesamten Einrichtung. Alle Kinder profitieren von einem Umfeld, in dem Unterschiedlichkeit selbstverständlich ist und gegenseitige Wertschätzung, Rücksichtnahme und Empathie gefördert werden Inklusion und individuelle Förderung Der Schutz von Kindern gehört zu den zentralen Aufgaben jeder Kindertageseinrichtung. Der CVJM Münster verfügt bereits in seinen bestehenden Einrichtungen über umfassende institutionelle Schutzkonzepte nach § 45 SGB VIII sowie Gewaltschutzkonzepte gemäß § 37a SGB VIII. Diese umfassen unter anderem: Risikoanalysen und Verhaltensleitlinien Beschwerdeverfahren und Beteiligungsverfahren Krisen- und Interventionspläne Präventionsmaßnahmen Fortbildungs- und Reflexionsprozesse Verfahren nach § 8a SGB VIII Kinderschutz wird dabei als Teil einer alltäglichen pädagogischen Haltung und nicht ausschließlich als Reaktion auf Krisensituationen verstanden . Beschwerdemöglichkeiten für Kinder, Eltern und Mitarbeitende bilden einen festen Bestandteil der Organisationskultur. Regelmäßige Schulungen, Teamreflexionen, die Zusammenarbeit mit insoweit erfahrenen Fachkräften sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Schutzkonzepte tragen dazu bei, eine sichere Umgebung für Kinder zu schaffen. Hierzu arbeiten wir u.a. auch mit dem CVJM Westbund und dem evangelischen Kirchenkreis Münster zusammen. Schutzkonzept, Kinderschutz und Beschwerdekultur 17 Seit vielen Jahren zählt die Sozialraumorientierung zu den zentralen Profilmerkmalen des CVJM Münster. Kinder, Jugendliche und Familien bewegen sich nicht ausschließlich innerhalb einzelner Einrichtungen und können daher nicht losgelöst von ihrem Lebensumfeld betrachtet werden. Zu diesem Lebensumfeld gehören Nachbarschaften, Bildungseinrichtungen, Vereine, Kirchengemeinden sowie öffentliche Begegnungs- und Freiräume. Vor diesem Hintergrund versteht sich der CVJM Münster als aktiver Teil eines größeren sozialen Netzwerks. Dieses Selbstverständnis soll auch die Grundlage für die zukünftige Arbeit der Kita Yorkgarten bilden. Die Kindertageseinrichtung wird nicht als isolierter Betreuungsort verstanden, sondern als lebendiger Bestandteil des Stadtteils und seines sozialen Gefüges. Durch die enge Vernetzung mit Akteuren im Quartier entstehen vielfältige Bildungs-, Entwicklungs- und Teilhabemöglichkeiten für Kinder und ihre Familien. Die pädagogische Arbeit orientiert sich dabei konsequent an den tatsächlichen Lebenslagen der Familien sowie an den vorhandenen Ressourcen, Stärken und Potenzialen des Quartiers. Ziel ist es, Kinder dabei zu unterstützen, ihre Umgebung aktiv zu entdecken, mitzugestalten und sich als Teil ihrer Gemeinschaft zu erleben. Gleichzeitig sollen Familien die Kita als einen offenen, einladenden und vernetzten Ort erfahren, der sie in ihrem Alltag begleitet und unterstützt. Der CVJM Münster betreibt bewusst mehrere Einrichtungen innerhalb eines Stadtteils, um Synergien zu schaffen, vorhandene Strukturen zu nutzen und Familien wohnortnah zu erreichen. Insbesondere im neu entstehenden York-Quartier bieten sich hierfür besondere Chancen. Die Entwicklung eines neuen Stadtteils bringt vielfältige Möglichkeiten für innovative Kooperationen, den Aufbau tragfähiger Nachbarschaftsstrukturen sowie die Gestaltung neuer Bildungs- und Begegnungsräume mit sich. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass sich die Bewohnerschaft in ihrer Zusammensetzung und ihren Bedürfnissen von bestehenden Quartieren unterscheidet. Dies eröffnet die Möglichkeit, frühzeitig passgenaue Angebote zu entwickeln und die Kita Yorkgarten als wichtigen Ankerpunkt für Familien im Quartier zu etablieren. Sozialraumorientierung als Grundprinzip 6. Sozialraum und Kooperationen 18 Eine besondere Stärke des CVJM Münster liegt zudem in den bereits vorhandenen personellen Verbindungen zwischen den Arbeitsfeldern im York-Quartier und im Stadtteil Gremmendorf. Unsere Koordinatorin des Familienzentrums und stellvertretende Leitung des Janusz-Korczak-Hauses war vor ihrer Elternzeit Leitung des Kinder- und Jugendzentrums New York und verfügt daher über umfassende Kenntnisse des Quartiers, seiner Netzwerke sowie der dort lebenden Familien. Durch diese Erfahrungen kann sie im Entwicklungsprozess der Kita Yorkgarten eine wichtige Brückenfunktion zwischen Kita, Familienzentrum, Kinder- und Jugendzentrum, Stadtteil Gremmendorf und dem York-Quartier übernehmen. Dies erleichtert den Aufbau tragfähiger Kooperationen, unterstützt die sozialräumliche Vernetzung und fördert die Entwicklung gemeinsamer Angebote für Kinder und Familien. Gleichzeitig zeigt sich hierin die besondere Stärke des CVJM Münster, unterschiedliche Arbeitsfelder miteinander zu verbinden und Familien über verschiedene Lebensphasen hinweg verlässlich zu begleiten. Eine besondere Ressource Ein besonderes Potential für die Entwicklung der Kita Yorkgarten liegt in der langjährigen Erfahrung des CVJM Münster mit Beteiligungs- und Mitbestimmungsprozessen. Der CVJM ist im York-Quartier bereits Träger eines Hauses, dessen Profil Beteiligung, Mitbestimmung und demokratische Bildung ist. Der CVJM versteht Kinder, Familien und Nachbarschaft dabei nicht nur als Nutzer:innen von Angeboten, sondern als aktive Mitgestaltende ihres Lebensumfeldes. Diese Haltung möchten wir auch in die Entwicklung der Kita Yorkgarten einbringen. Unser Ziel ist es, Kindern bereits frühzeitig Möglichkeiten zu eröffnen, Selbstwirksamkeit zu erleben, ihre Meinung zu äußern und Entscheidungen, die ihren Alltag betreffen, mitzugestalten. Gleichzeitig möchten wir Familien ermutigen, ihre Ideen, Erfahrungen und Perspektiven aktiv in die Entwicklung der Einrichtung einzubringen. So soll die Kita Yorkgarten nicht nur ein Ort für Bildung und Betreuung sein, sondern auch ein Ort gelebter Beteiligung, an dem Kinder, Familien und Mitarbeitende erfahren, dass ihre Stimmen gehört werden und etwas bewirken können. Partizipation als Schwerpunkt Durch regelmäßige Beteiligungsformate und den direkten Austausch mit Bewohner:innen werden die Bedarfe des Quartiers bereits jetzt kontinuierlich in die Angebotsentwicklung einbezogen. Aktuelle Rückmeldungen aus dem Quartier zeigen insbesondere den Wunsch nach zusätzlichen Sport- und Bewegungsangeboten für Kinder und Jugendliche, nach offenen Begegnungsorten und Caféangeboten sowie nach kreativen Räumen für Musik, Kultur und gemeinschaftliche Aktivitäten. Die Kita Yorkgarten bietet die Chance, über die klassische Kindertagesbetreuung hinaus zu einem Ort der Begegnung im Quartier zu werden. Die derzeit vorhandenen räumlichen Ressourcen eröffnen Möglichkeiten für Familienangebote, Bewegungs- und Gesundheitsförderung, Beteiligungsformate sowie niedrigschwellige Treffpunkte für Familien und Nachbarschaft. Sie bieten eine Chance, der erlebbaren Dynamik von bürgerschaflichem Engagement, auch vor der Fertigsstellung weiterer Einrichtungen und Orte für das Quartier, Raum zu geben. Gemeinsam mit den Menschen vor Ort möchten wir diese Potenziale weiterentwickeln und so einen Beitrag zu einem lebendigen und familienfreundlichen York-Quartier leisten. Bedarfe 19 Ideensammlung des New York im Rahmen des Quartiersflohmarktes Der CVJM Münster ist durch seine Einrichtungen Janusz-Korczak-Haus und New York bereits heute fest im York-Quartier und im Stadtteil Gremmendorf verankert. Über viele Jahre hinweg sind belastbare Kooperationen und Netzwerke entstanden, die eine enge Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteuren im Sozialraum ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere: der Arbeitskreis Gremmendorf das Quartiersmanagement York sowie der Treff C der Zentrenbeirat York-Quartier Bürgerinitiativen und ehrenamtliche Gruppen, beispielsweise der Trägerverein York:kasino die Lebenshilfe Münster Schulen und Bildungseinrichtungen, insbesondere die Grundschule York und die Offene Ganztagsschule Sportvereine, unter anderem der SC Gremmendorf die aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit(Diakonie) Beratungsstellen und soziale Träger wie die Diakonie Münster, der Evangelische Kirchenkreis Münster und der Outlaw FANport die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) PulsM die GGUA-Flüchtlingshilfe Diese gewachsenen Netzwerke ermöglichen kurze Kommunikationswege, einen unkomplizierten fachlichen Austausch und eine schnelle, bedarfsgerechte Unterstützung von Kindern und Familien. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Augenhöhe, persönlich und lösungsorientiert. Dabei profitieren wir auch von unserer aktiven Rolle im Sozialraum: Die Leitung des Kinder- und Jugendzentrums New York übernimmt gleichzeitig die Sprecherfunktion des Arbeitskreises Gremmendorf und ist dadurch eng in die Entwicklung des Stadtteils eingebunden. Für die Kita Yorkgarten bedeutet dies, dass sie von Beginn an auf bestehende Kooperationen und Strukturen zurückgreifen kann. Familien erhalten dadurch einen niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützungs-, Bildungs- und Freizeitangeboten im Quartier. Gleichzeitig eröffnen die Netzwerke vielfältige Möglichkeiten für gemeinsame Projekte, Präventionsangebote, Bildungsformate sowie Begegnungs- und Beteiligungsangebote. Bestehende Kooperationen und Netzwerke 20 Eltern/Erziehungsberechtigte und Familien sind die wichtigsten Bezugspersonen im Leben von Kindern. Der CVJM Münster versteht Eltern und Erziehungsberechtigte deshalb nicht als Gast der Einrichtung, sondern als zentrale Partner in der gemeinsamen Begleitung und Förderung der Kinder. Eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft bildet die Grundlage für gelingende Bildungs- und Entwicklungsprozesse. Offenheit, Transparenz, gegenseitige Wertschätzung und ein regelmäßiger Austausch prägen dabei die Zusammenarbeit. Hierzu gehören unter anderem: Tür- und Angelgespräche Entwicklungsgespräche Elternabende Informationsveranstaltungen gemeinsame Feste und Aktionen Beteiligungsmöglichkeiten Elternbefragungen aktive Elternbeiräte Die Kita Yorkgarten soll ein Ort sein, an dem Familien willkommen sind und sich als Teil einer lebendigen Gemeinschaft erleben können. 7. Familien- orientierung und Erziehungspartner- schaft Familien als wichtigste Bezugspersonen Der CVJM Münster verfügt über langjährige Erfahrungen als Träger mehrerer Familienzentren. Hierdurch bestehen umfangreiche Kompetenzen in den Bereichen Beratung, Familienbildung, Gesundheitsförderung, Vernetzung und Unterstützung von Familien in unterschiedlichen Lebenssituationen. Auch wenn die Einrichtung mit dem Trägerwechsel nicht mehr den Status eines Familienzentrums besitzt, möchte der CVJM Münster die familienorientierte Grundhaltung ausdrücklich fortführen. Familien sollen die Kita Yorkgarten als Ort erleben, an dem Unterstützung, Beratung, Begegnung und Gemeinschaft möglich sind. Dabei können bestehende Erfahrungen und Netzwerke des Trägers genutzt werden. Hierzu gehören beispielsweise: Erst- und Verweisberatung, Gesundheitsförderung, Bewegungsangebote, Sprachförderung, Kinderschutzberatung, interkulturelle Unterstützung, Kooperationen mit Beratungsstellen, Zusammenarbeit mit den Frühen Hilfen, Kooperationen mit der Diakonie Münster, Vernetzungen im Gesundheits- und Bildungsbereich. Die vorhandenen Kompetenzen der Familienzentren des CVJM Münster können somit auch in die Entwicklung der Kita Yorkgarten eingebracht werden. Familienorientierung und Beratung 21 Ein gelingender Start in die Kindertageseinrichtung bildet eine wichtige Grundlage für das weitere Wohlbefinden und die Entwicklung von Kindern. Die Eingewöhnung erfolgt deshalb behutsam, individuell und in enger Zusammenarbeit mit den Eltern/ Erziehungsberechtigten. Der CVJM Münster orientiert sich hierbei an bewährten Verfahren und Erfahrungen in Anlehnung an das Berliner Eingewöhnungsmodell. Die Bedürfnisse des einzelnen Kindes stehen dabei im Mittelpunkt. Ziel ist es: Vertrauen aufzubauen sichere Bindungen zu ermöglichen Übergänge behutsam zu gestalten Eltern Sicherheit zu geben Kindern einen positiven Start in die Kita zu ermöglichen Die Dauer und Gestaltung der Eingewöhnung orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen des Kindes und seiner Familie. Professionelle Eingewöhnung Flexible und bedarfsgerechte Öffnungszeiten Familien stehen heute vor vielfältigen Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der CVJM Münster ist deshalb grundsätzlich bereit, im Rahmen der gesetzlichen, personellen und finanziellen Möglichkeiten bedarfsgerechte und familienfreundliche Öffnungszeiten zu entwickeln. Dabei sollen die tatsächlichen Bedarfe der Familien berücksichtigt und regelmäßig überprüft werden. Ziel ist es, verlässliche und gleichzeitig möglichst flexible Betreuungsangebote zu schaffen, die den unterschiedlichen Lebensrealitäten von Familien gerecht werden. Auch in unseren vorhandenen Kitas arbeiten wir diesbezüglich mit entsprechenden Bedarfsabfragen. 22 8. Qualität, Organisation und Wirtschaftlichkeit Der CVJM Münster versteht Qualität nicht als einmal erreichten Zustand, sondern als fortlaufenden Entwicklungsprozess. Ziel ist es, Kindern und Familien dauerhaft verlässliche, fachlich fundierte und bedarfsgerechte Angebote zur Verfügung zu stellen. Qualitätsentwicklung basiert dabei auf dem Zusammenspiel von fachlicher Kompetenz, klaren Strukturen, regelmäßiger Reflexion und einer wertschätzenden Organisationskultur. Die Kita Yorkgarten soll von Beginn an in die bestehenden Qualitätsstrukturen des Trägers eingebunden werden und gleichzeitig Raum für die Weiterentwicklung eigener Schwerpunkte erhalten. Qualität als kontinuierlicher Entwicklungsprozess Die kontinuierliche Reflexion pädagogischer Arbeit bildet eine wichtige Grundlage für die Qualitätssicherung. Hierzu gehören unter anderem: regelmäßige Teamsitzungen Fallbesprechungen Konzeptionsentwicklung Fachberatung kollegiale Beratung Mitarbeitendengespräche Elternbefragungen Beschwerdeverfahren Evaluationen und Qualitätszirkel Dokumentation Entwicklungsberichte und regelmäßige Entwicklungsgespräche Durch diese Strukturen können Erfahrungen ausgewertet, Entwicklungen begleitet und neue Herausforderungen frühzeitig aufgegriffen werden. Beobachtung, Reflexion und Evaluation 23 Die Anforderungen an Kindertageseinrichtungen entwickeln sich kontinuierlich weiter. Themen wie Inklusion, Kinderschutz, Sprachbildung, Digitalisierung, mentale Gesundheit oder Familienorientierung erfordern eine regelmäßige fachliche Weiterentwicklung. Der CVJM Münster fördert daher die kontinuierliche Qualifizierung seiner Mitarbeitenden durch: Fortbildungen Fachtage Arbeitskreise Fachberatung Teamtage interne Wissensweitergabe trägerübergreifenden Austausch zwischen den Einrichtungen Durch die Vernetzung der sechs Kindertageseinrichtungen untereinander sowie die Zusammenarbeiten mit Diakonie oder dem evangelischen Kirchenkreis können Erfahrungen, Ideen und bewährte Konzepte gemeinsam weiterentwickelt werden. Mitarbeitende als wichtigste Ressource Die Qualität einer Kindertageseinrichtung hängt wesentlich von den Menschen ab, die dort arbeiten. Der CVJM Münster legt daher großen Wert auf qualifizierte, engagierte, motivierte und mental gesunde Mitarbeitende. Neben fachlicher Kompetenz spielen persönliche Haltung, Teamfähigkeit, Reflexionsfähigkeit und die Bereitschaft zur Weiterentwicklung eine zentrale Rolle. Mitarbeitende werden nicht ausschließlich als Fachkräfte, sondern als Menschen mit individuellen Stärken, Erfahrungen und Lebenssituationen wahrgenommen. Daraus ergibt sich eine Organisationskultur, die von Wertschätzung, Vertrauen, Beteiligung und gegenseitiger Unterstützung geprägt ist. Der CVJM Münster möchte Mitarbeitende sowohl bei beruflichen als auch bei persönlichen Herausforderungen begleiten und hierfür entsprechende Ressourcen und Unterstützungsangebote zur Verfügung stellen. Fortbildung und Personalentwicklung Organisationsstruktur und Trägerunterstützung Die Kita Yorkgarten profitiert von den bestehenden Verwaltungs- und Unterstützungsstrukturen des CVJM Münster. Hierzu gehören unter anderem: Geschäftsführung Verwaltungsstrukturen IT Personalmanagement Fachberatung Finanzverwaltung Qualitätsentwicklung Datenschutz Arbeitsschutz Gebäudemanagement Öffentlichkeitsarbeit Dadurch werden die pädagogischen Teams entlastet und können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Gleichzeitig entstehen Synergien durch die Zusammenarbeit mit den weiteren Einrichtungen und Arbeitsbereichen des Trägers. 24 Der CVJM Münster betrachtet die räumlichen Ressourcen der Kita Yorkgarten nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Auslastung, sondern auch im Hinblick auf zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder, Familien und das Quartier. Sollten einzelne Raumkapazitäten zeitweise nicht vollständig für den regulären Kitabetrieb benötigt werden, sehen wir hierin die Chance, ergänzende Angebote zu entwickeln und bestehende Ressourcen sinnvoll für den Sozialraum nutzbar zu machen - sowohl durch partizipativ entwickelte Angebote, Raum für Engagement und in Zusammenarbeit mit weiteren Trägern und Akteuren im Staddteil. Denkbar sind beispielsweise: Offene Familiencafés und Begegnungsangebote für Familien im Quartier Eltern-Kind-Gruppen sowie Angebote für Familien mit jüngeren Kindern vor dem Kitaeintritt Bewegungs- und Gesundheitsangebote für Kinder und Familien Kreativ-, Musik- und Kulturangebote für Kinder und Familien Beratungs- und Informationsangebote in Kooperation mit Netzwerkpartnern Beteiligungs- und Mitgestaltungsformate für Kinder, Familien und Anwohnende Stadtteilbezogene Projekte und generationsübergreifende Begegnungsangebote Ferien- und Freizeitangebote in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendzentrum New York Wirtschaftlichkeit und nachhaltige Entwicklung Der CVJM Münster verfügt über langjährige Erfahrungen in der wirtschaftlichen und organisatorischen Steuerung von Kindertageseinrichtungen sowie weiterer sozialer Einrichtungen. Die Trägerschaft der Kita Yorkgarten kann auf bestehende Strukturen und Erfahrungen aufbauen. Dies schafft Planungssicherheit und ermöglicht eine wirtschaftlich tragfähige Organisation. Der Träger verfolgt das Ziel, die Einrichtung in Rahmen der durch das KiBiz bereitgestellten finanziellen Ressourcen langfristig fachlich hochwertig, personell stabil und wirtschaftlich verlässlich zu betreiben. Besondere Vorteile ergeben sich aus der engen Verbindung zu bestehenden Arbeitsfeldern wie: Kindertagesbetreuung Familienzentren Schulsozialarbeit Offener Kinder- und Jugendarbeit Familienarbeit Vereinsarbeit Quartiersarbeit Diese Verbindungen ermöglichen fachliche und organisatorische Synergien und stärken die nachhaltige Entwicklung des Standortes. Flexible Nutzung vorhandener Ressourcen und Entwicklungspotenziale Durch die unmittelbare Nähe zum Kinder- und Jugendzentrum New York ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten für gemeinsame Projekte und die Entwicklung neuer Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien. Ziel ist es, vorhandene Ressourcen nachhaltig zu nutzen und gleichzeitig einen zusätzlichen Mehrwert für Familien und das York-Quartier zu schaffen. 25 Betriebsübergang Der CVJM Münster sieht die Übernahme der Kita Yorkgarten als gemeinsamen Entwicklungsprozess mit Kindern, Familien, Mitarbeitenden und der Stadt Münster. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf einen transparenten und gut abgestimmten Übergang. Frühzeitige Information, Beteiligungsmöglichkeiten sowie eine verlässliche Kommunikation sollen dazu beitragen, Sicherheit und Orientierung für alle Beteiligten zu schaffen. Wir haben ein großes Interesse daran, die bestehenden Mitarbeitenden der Einrichtung zu übernehmen und die zukünftige Entwicklung der Kita Yorkgarten gemeinsam mit dem Team zu gestalten. Nach dem Betriebsübergang soll daher zeitnah ein gemeinsamer Auftakt- und Entwicklungsworkshop stattfinden. Ziel ist es, sich kennenzulernen, Erfahrungen und Erwartungen auszutauschen sowie Stärken, Chancen und Perspektiven für die zukünftige Entwicklung der Einrichtung gemeinsam zu erarbeiten. Dabei geht es uns ausdrücklich nicht darum, ein fertiges Konzept vorzugeben, sondern Bewährtes aufzugreifen und gemeinsam weiterzuentwickeln. Hier hilft unsere Haltung, dass jede Einrichtung ihr eigenes Profil entwickeln darf und es bewusst keine trägerübergreifende einheitliche Konzeption für Kindertageseinrichtungen gibt. Die Erfahrungen, Kompetenzen und Ideen der Mitarbeitenden bilden hierfür eine wichtige Grundlage. Wir sind überzeugt, dass eine nachhaltige Weiterentwicklung der Kita Yorkgarten dort besonders gut gelingt, wo das bestehende Team und der neue Träger gemeinsam Verantwortung für den weiteren Weg übernehmen. Zudem planen wir Hospitationsmöglichkeiten in anderen Kindertageseinrichtungen des CVJM, um Räume für die gemeinsame Weiterentwicklung des Profils der Kita Yorkgarten zu eröffnen. Darüber hinaus ist es uns wichtig, Kinder und Familien aktiv in den Übergangsprozess einzubeziehen und frühzeitig Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen. So möchten wir zu offenen Kennenlernnachmittagen und Familiencafés einladen, um den Austausch zwischen Familien, Mitarbeitenden und dem neuen Träger zu fördern. Durch bestehende Angebote wie das Familiensporteln des Kinder- und Jugendzentrums New York haben wir bereits zu vielen Familien der Schatzkiste Kontakt. Auch durch die langjährige Arbeit des Janusz- Korczak-Hauses bestehen bereits zahlreiche Kontakte zu Familien, Netzwerkpartner:innen und Akteuren im Quartier. Auf diesen gewachsenen Beziehungen möchten wir aufbauen und Familien den Übergang möglichst vertraut und transparent gestalten. Für die Mitarbeitenden soll der Übergang nicht nur organisatorisch begleitet, sondern aktiv gemeinsam gestaltet werden. Als Träger ist es uns zudem wichtig, Brücken zwischen der Kita, dem Verein, der Kinder- und Jugendarbeit sowie weiteren Arbeitsfeldern des CVJM Münster zu bauen. Hierfür verfügt der CVJM über einen Mitarbeitenden mit dem Schwerpunkt Vereins- und Ehrenamtsentwicklung. Ziel ist es, Mitarbeitenden Zugänge zu den vielfältigen Angeboten, Netzwerken und Gemeinschaftsformen des CVJM zu eröffnen und die Kita Yorkgarten von Beginn an als aktiven Teil eines größeren Trägernetzwerks zu verankern. Finanzierung und Trägeranteil Der CVJM Münster ist an einer langfristigen und verlässlichen Trägerschaft der Kita Yorkgarten interessiert. Bereits in vielen Bereichen stellen wir bereits zusätzliche Mittel, z.B. durch Trägeranteile, bereit. Auch im Rahmen der Übernahme der Kita möchten wir uns umfassend im York-Quartier engagieren und vielfältige Ressourcen einbringen. Hinsichtlich der aktuell prekären nicht auskömmlichen Finanzierung vieler Arbeitsbereiche und der damit verbundenen Herausforderungen streben wir eine Trägerschaft ohne zusätzlichen Eigenanteil an. Aus Sicht des CVJM Münster stellt die Kita Yorkgarten einen wichtigen Baustein der Bildungs- und Familieninfrastruktur im Quartier dar. Eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung bildet daher die Grundlage für eine nachhaltige fachliche Entwicklung der Einrichtung. 26 Die Übernahme der Kita Yorkgarten versteht der CVJM Münster nicht als isolierten Trägerwechsel, sondern als gemeinsame Zukunftsaufgabe. Gemeinsam mit Kindern, Familien, Mitarbeitenden, Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern sowie der Stadt Münster möchten wir einen Ort gestalten, an dem Kinder gesund aufwachsen, Familien Unterstützung erfahren und Gemeinschaft gelebt wird. Die Kita Yorkgarten soll ein Ort sein, an dem Bildung, Betreuung, Begegnung und Teilhabe miteinander verbunden werden und gleichzeitig ein aktiver Bestandteil des York-Quartiers entstehen kann. Der CVJM Münster bringt hierfür langjährige Erfahrungen, bestehende Netzwerke, fachliche Kompetenzen und eine tiefe Verwurzelung im Stadtteil mit. Unser Ziel ist eine Kita, die nicht nur Betreuung bietet, sondern ein lebendiger Ort für Kinder, Familien und Nachbarschaft wird – ein Ort, an dem Bildung, Begegnung, Beteiligung und Gemeinschaft selbstverständlich zusammengehören. Gemeinsam mit der Stadt Münster möchten wir dazu beitragen, dass die Kita Yorkgarten zu einem prägenden Bildungs- und Lebensort im York- Quartier wird. Ausblick 27
V_0391_2026_Anlage 2_Auswertungsformular STEPKE
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2 Anlage 2: Auswertungsformular Ausgeschriebene Einrichtung: Kita am Wiegandweg/ „Schatzkiste“ Name und Adresse des Trägers: Stepke-Kitas Regionalbüro NRW Wittener Straße 324 42279 Wuppertal 1. Trägerhintergrund / Trägerdarstellung Mögliche Beschreibung des Trägers und seiner Betätigungsfelder, Verbandszugehörigkeit, Leitbild etc. Stepke ist ein Träger mit ca. 1100 Mitarbeiter*innen 56 Standorte in NRW, Berlin, Brandenburg und Bremen, 259 Gruppen mit mehr als 4300 Kindern Bereits eine Kita in Ms/ Glückspilze auf gleichem Gelände – Übernahme der Kita „die Wundertüte“, Start 01.08.2029 im Stadtteil Angelmodde Stepke ist ein bundesweit tätiger, schnell wachsender und moderner Betreiber von Kitas. besonderes Raumkonzept und eine gute technische Ausstattung. guter Personalschlüssel, Frischkostküche, gezielte Sprachangebote, Wassergewöhnung sowie Waldtage und -wochen. Stepke als Arbeitgeber bietet seinen Mitarbeiter*innen eine enge, praxisorientierte Begleitung in einem sicheren Arbeitsverhältnis mit attraktiven Konditionen. 2. Wirtschaftlichkeit Angebotener Trägeranteil Als wirtschaftlich stabiler Träger verfügt die Step Kids Kitas gGmbH über die finanzielle Leistungsfähigkeit, um diese Trägerschaft langfristig abzusichern. Die Bereitstellung des erforderlichen Trägeranteils in Höhe von 2 % ist vollumfänglich und ohne Vorbehalte garantiert. Der Träger steht einer weiteren Nutzung der Räumlichkeiten grundsätzlich offen gegenüberstehen. So kann er sich beispielsweise auch alternative Nutzungsmöglichkeiten, wie die Verwendung der Räumlichkeiten für die Offene Ganztagsschule (OGS), durchaus vorstellen. 3. Fachlichkeit/Pädagogik 3.1. Rahmenkonzept Ein zentrales Qualitätsmerkmal ist das pädagogische Konzept „Richtig gute Kita“, das sich an sechs inhaltlichen Säulen orientiert: Räume, Ernährung, Sprachen, Natur, Wasser sowie Qualität. Das Leitbild und Bildungsverständnis, das Raumkonzept sowie alle Bildungsbereiche sind in den sechs Säulen verankert. Eine gute Eingewöhnung, Partizipation, Sprachförderung, Bewegung und Natur sind wichtige Bestandteile der täglichen Arbeit. Kinderschutz und Inklusion, eine fundierte Bildungsdokumentation und gute Erziehungspartnerschaft stehen bei Stepke im Vordergrund. Die situations- und stärkenorientierte pädagogische Arbeit stellt das Kind und seine Entwicklung in den Mittelpunkt. In diese fließen wesentliche Elemente der Reggio- Pädagogik ein. Ein wesentlicher Bestandteil der Pädagogik ist die Projektarbeit. Ausgehend von den Interessen des Kindes gestalten die pädagogischen Mitarbeiter*innen Angebote und Lernumgebungen und organisieren gruppenübergreifende Aktivitäten. Der Lebensraum der Kinder fließt in die pädagogische Arbeit ein. Familienmitglieder werden als willkommene Bereicherung in die Projektarbeit miteingebunden. 3 3.2. Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Genderthematik Die Individualität und die Bedürfnisse der Kinder, ihrer Familien und der in der Einrichtung tätigen Menschen stehen im Mittelpunkt des täglichen Handelns. Der Inklusionsgedanke ist als eine Frage des würdevollen und respektvollen Umgangs miteinander zu verstehen. In den Einrichtungen werden humanistische Grundsätze vermittelt und es wird zum Ziel gemacht in den Stepke Kitas unterschiedlichste Entwicklungspotenziale von Kindern frühzeitig zu erkennen und dementsprechend individuell zu fördern. Dies geschieht in gemeinsamer Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsverantwortung gegenüber Kindern mit und ohne Handicaps oder einem speziellen Förderbedarf. Der Träger wendet dabei das Prinzip integrierter Hilfen aus einer Hand und alltagsintegrierter Förderstrategien an und sorgt für angemessene Rahmenbedingungen. Kinder mit Fluchterfahrung Mitarbeiter aller Diversitäten Fortbildung zu allen Themen der Querschnittaufgaben ein überregionales inklusionspädagogisches Team zur Unterstützung der Kitas 3.3. Gesundheitsförderung Gesundheit, Bewegung und psychosoziales Wohlbefinden bilden bei Stepke kein isoliertes Modul, sondern ziehen sich als roter Faden durch die pädagogischen Säulen. Bei der Gestaltung der bewegungsfördernden Räume und Ausstattungen, der bewussten Ernährungsbildung, dem unmittelbaren Erleben in der Natur und am Wasser oder im Rahmen der Qualitätsstandards – das gesunde Aufwachsen des Kindes ist das Ziel aller Bildungsbemühungen. Frischkostküche Viel Bewegung (auch mit Wasser) Naturtage als fester Bestandteil des Konzepts Räume als Partizipationsraum; Außenbereich erweitert das Programm Das psychosoziale Wohlbefinden der Kinder ist Voraussetzung und Ziel zugleich. Aus diesem Grund bezeichnet der Träger seine Kitas als „Stepke-Wohlfühlorte“: er schafft eine Umgebung, in der sich Kinder sicher, angenommen und wertgeschätzt fühlen. Stepke ist überzeugt, dass sich erst auf diesem stabilen Fundament die kindliche Neugier und Bildung entfalten kann. 3.4. Sozialraumorientierung und Kooperationspartner Durch die Glückpilze bereits vernetzt im direkten Wohnbereich Die Einrichtungen führen eine Sozialraumanalyse durch und betten sich als Kooperationspartner in den Sozialraum ein. Individuell und standortbezogen entwickelt sich die Kita durch die Bedürfnisse des Sozialraums mit ihren Schwerpunkten weiter, z.B. zur Sprachkita, Familienzentrum o.ä. In den Kitas ist eine Kooperation mit umliegenden Institutionen und Vereinen selbstverständlich. Die Einrichtungen sind ein aktiver Teil der sozialen Infrastruktur des jeweiligen Stadtteils oder der jeweiligen Gemeinde. Durch die Kooperation mit den Fachdiensten und anderen Institutionen und Initiativen, möchten sie die Vernetzung im Stadtteil voranbringen Vernetzte Kooperationsstrukturen: pflegen verbindliche Kooperationen mit wichtigen Akteuren im Sozialraum Bei der Sozialraumarbeit der Kita spielt das Mitwirken des sozialen Umfelds der Kinder eine wichtige Rolle. Die Nutzung von standortbezogenen Chancen sowie die Einbindung der Eltern in den Kita-Alltag ist ein besonderes Anliegen des Trägers. 4 3.5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften Eine gelingende Erziehungspartnerschaft basiert bei Stepke auf gegenseitigem Vertrauen, Transparenz und einer inklusiven Haltung, die jede Familienform willkommen heißt. Der Träger versteht Eltern als Experten für ihre Kinder und gestaltet die Erziehungspartnerschaft als aktiven, transparenten Prozess. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit beginnt für Stepke mit einem fundierten Start. Digitale Vernetzung & Teilhabe: die Plattform Stay Informed bildet das Fundament für eine effiziente, papierlose Echtzeit-Kommunikation. Aktive Mitgestaltung: der Träger lädt Familien ein, ihre Stärken gezielt in die pädagogischen Projekte einzubringen. Das „Helferpass“-System motiviert zum Engagement und fördert eine Kultur des gelebten Miteinanders. Durch diese Synthese aus bindungsorientiertem Start, digitaler Effizienz und partizipativer Einbindung schafft Stepke eine professionelle Erziehungspartnerschaft auf Augenhöhe, die den Kindern Stabilität bietet und die Kita als lebendigen Bildungsort für alle Familien erlebbar macht. Eine „Familien-Akademie“ -Bildungs- und Beratungsplattform für Kita-Familien- ist in der Planung. 3.6. Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen enge Begleitung durch die regionalen Fachberatungen jährliche Evaluationen durch konstruktives Feedback von Eltern und Mitarbeiter*innen umfangreiche Fortbildungsangebote durch Stepke Akademie Durch professionelles Einrichtungsmanagement sind administrative, technische und hauswirtschaftliche Prozesse (inkl. Verpflegungslogistik) zentralisiert. Dies entlastet die Kita-Leitung von verwaltungsintensiven Aufgaben und setzt Kapazitäten für die pädagogische Arbeit frei. 4. Besondere Merkmale/Eignung Eigene Akademie zur Weiterbildung, Fortbildung und Qualifizierungen ein überregionales inklusionspädagogisches Team zur Unterstützung der Kitas Die „Stepke-Kita Glückspilz“ soll als „Anker“ dienen: Durch die räumliche Nähe zur bestehenden Einrichtung sind wertvolle Synergieeffekte, wie Personalstabilität, nutzbar. Als wirtschaftlich stabiler Träger verfügt die Step Kids Kitas gGmbH über die finanzielle Leistungsfähigkeit, um diese Trägerschaft langfristig abzusichern. Der Träger verfügt über spezifische, praxiserprobte Erfahrung in der Übernahme und Integration von Einrichtungen.
Beratungsverlauf (3)
Orte (7)
- Emdener Straße 70I
- Wiegandweg 36
- Merschkamp 23
- Auf dem Dorn
- Patronatsstraße
- Normannenweg
- Kranichweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0391/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.07.2026
- Erstellt
- 02.07.2026 08:15