Mandari Insight

2006/0710

Übernahme von Lastenausgleichsaufgaben des Ausgleichsamtes des Odenwaldkreises

Magistratsvorlage 06.11.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2006/0710

14.5 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

32.0 KB · application/msword

Ansehen

2006/0710

3053 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
14.12.2006 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V Revisionsamt 
Hauptamt 
Dezernat I 
Dezernat II 
 
Amt: Sozialverwaltung  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2006/0710 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Übernahme von Lastenausgleichsaufgaben des Ausgleichsamtes des Odenwaldkrei-
ses 
 
Vorlage vom:  12.12.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Übernahme von Lastenausgleichsaufgaben des Ausgleichsamtes des Odenwaldkreises durch 
die Abteilung Ausgleichswesen der Sozialverwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird gemäß 
den Bedingungen des beiliegenden Entwurfs einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung – vorbehalt-
lich der Genehmigung der Hessischen Landesregierung – zugestimmt. 
2. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen. 
 
 
Anlagen: Vertragsentwurf 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12. Dezember 2006: 
 
 
Bereits mit Erlass vom 16.02.1987 hat das Hessische Sozialministerium – Landes-
ausgleichsamt – in Wiesbaden den Magistrat ersucht, sein Ausgleichsamt für eine Mittel-
punktrolle im südhessischen Raum zur Verfügung zu stellen. Mit seinem Beschluss vom 
25.03.1987 hat der Magistrat der Qualifizierung des städtischen Ausgleichsamtes als künfti-
ges „Mittelpunktamt“ zugestimmt. Als Folge wurde am 31.01.1990 durch den Magistrat und 
am 01.03.1990 durch die Stadtverordnetenversammlung die Übernahme von Lastenaus-
gleichsaufgaben des Ausgleichsamtes des Kreises Bergstraße durch das Ausgleichsamt der 
Stadt Darmstadt zum 01.04.1990 beschlossen. 
 
Das altersbedingte Ausscheiden des qualifizierten Fachpersonals hat das Ausgleichsamt des 
Kreisausschusses des Odenwaldkreises veranlasst, wegen einer Aufgabenübernahme auf 
dem Gebiet des Lastenausgleichs an die Wissenschaftsstadt Darmstadt heranzutreten. Eine 
derartige Aufgabenverlagerung wird vom Hessischen Sozialministerium – Landesausgleich-
samt – aus fachaufsichtsrechtlicher Sicht befürwortet. 
 
Eine Prüfung hat ergeben, dass die Abt. Ausgleichswesen in der Lage ist, die sich aus dem 
beiliegenden Entwurf ergebenden Lastenausgleichsaufgaben nach geringfügigen internen 
Umorganisationsmaßnahmen und ohne personelle Verstärkung zu übernehmen.  
 
Die Kostenbeteiligung des Odenwaldkreises ergibt sich aus § 4 des Entwurfs einer öffentlich-
rechtlichen Vereinbarung, der mit dem Landesausgleichsamt Wiesbaden, dem städtischen 
Rechts-, Revisions- und Hauptamt (Organisationsabteilung) abgestimmt wurde. 
 
 
 
Darmstadt, 12.12.06 
Fr. Keller / dr-gö, Nst.: 27 69 
 
 
 
 
Dezernat I    Dezernat II    Dezernat V 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann   Wolfgang Glenz   Jochen Partsch 
Oberbürgermeister   Bürgermeister   Stadtrat

anlage 1

13787 Zeichen

ÐÏࡱá>þÿ	;=þÿÿÿ:ÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿì¥Áq¿bjbjt+t+!2AAåÿÿÿÿÿÿ]22228jv,2 <ÆÆ(îîîîîîegggggg$ÜôÐL‹îîîîî‹îîÆî*îîe22îe.F.ÝHeî¢$PÁ¤ùÆ22%@E n t w u r f


Der Odenwaldkreis, vertreten durch den Kreisausschuss

- im folgenden Kreis genannt –


und


Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat

- im folgenden Wissenschaftsstadt genannt –


schließen gemäß § 308 Absatz 1 Satz 2 u. 3 des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) zu-letzt geändert durch das Gesetz zur Änderung und Bereinigung des Lastenausgleichs-rechts vom 21. Juni 2006 (BGBl. I S. 1323) folgende


öffentlich-rechtliche Vereinbarung


§ 1


Die Wissenschaftsstadt übernimmt für den Kreis vorbehaltlich Satz 3 die Aufgaben auf dem Gebiet des Lastenausgleichs in ihre Zuständigkeit. Dies sind insbesondere

die Bearbeitung der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung beim Kreis anhängigen Verfahren über die Rückforderung von Ausgleichsleistungen nach § 349 Lastenausgleichsgesetz (LAG) i. V. m. §§ 350a bis 350c LAG, ein-schließlich der sich daraus ergebenden Verfahren nach den §§ 342 und 360 des Lastenausgleichsgesetzes sowie
die Vorbereitung der diese Verfahren betreffenden Akten zur Archivierung nach den Vorschriften des Gesetzes über die zentrale Archivierung von Unter-lagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts. 

Für die Vorbereitung zur Archivierung der bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung abgeschlossenen Sachakten sowie der Fälle, in denen die Aufbewah-rungsfristen noch nicht abgelaufen sind, bleibt der Kreis zuständig.


§ 2


Der Aufgabenübergang wird durch Rechtsverordnung der Hessischen Landesregierung geregelt.






§ 3


Der Kreis hat die kreisangehörigen Städte und Gemeinden über den Aufgabenüber-
gang zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass sie der Wissenschaftsstadt die nötige Amtshilfe leisten.


§ 4


Zum Ausgleich der Kosten für die Übernahme der Aufgaben zahlt der Kreis an die Wissenschaftsstadt einen jährlichen Pauschalbetrag.

Maßgebend für die Höhe des jährlich neu festzusetzenden Pauschalbetrages sind die anfallenden Personalkosten sämtlicher bei der Wissenschaftsstadt in den übernommenen Aufgabengebieten eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zuzüglich 15 % indirekte Personalkosten (Kosten der Abteilungsleitung, Amts-juristen und allgemeine Verwaltungsdienste) sowie die anteilig anfallenden Sach-kosten.

Daneben sind anfallende Prozesskosten sowie die Gebühren der KfW Bankengruppe bezüglich der übernommenen Verfahren von dem Kreis zu tragen. Er übernimmt ferner die Kosten, die für den Transport der an die Wissenschaftsstadt zur Bearbei-tung abzugebenden Sachakten entstehen.


a) Der Pauschalbetrag ist in vierteljährlichen, jeweils am 1.1, 1.4., 1.7. und 1.10.    
    eines jeden Jahres im Voraus zu entrichtenden Beträgen zu erstatten.

b) Die anfallenden Prozesskosten sowie die Gebühren der KfW Bankengruppe sind  
    bei Fälligkeit zu erstatten.

Der im Voraus zu entrichtende Pauschalbetrag ist unter Zugrundelegung der tat- sächlichen Personal- und Sachkosten aus dem der Festsetzung vorausgegangenen Jahr unter Berücksichtigung bereits absehbarer wesentlicher Veränderungen im Festsetzungsjahr (z.B. Veränderungen im Stellenplan) zu ermitteln. Nach Ablauf des Festsetzungsjahres ist eine Spitzabrechnung vorzunehmen. Bis zu einer Spitzab-rechnung und Neufestsetzung ist der zuletzt festgesetzte Pauschalbetrag für die Höhe der vierteljährlichen Vorschusszahlungen maßgebend. Die Pauschale ist je- weils zum 1.1 eines jeden Jahres an den tatsächlichen Nichterledigtenstand und die Kostenentwicklung (Sachkosten) anzupassen. Sich ergebende Über- bzw. Nachzah- lungsbeträge sind nach Spitzabrechnung mit der folgenden Vorschusszahlung zu verrechnen.

Der Pauschalbetrag ist erstmals für das Jahr 2007 mit 14.050,00 EUR festzusetzen.


Bei der Aufteilung der ermittelten Gesamtkosten und der Festlegung des Pauschal-betrages ist der Nichterledigtenstand der bei der Wissenschaftsstadt, dem Kreis Bergstraße und dem Kreis anhängigen Rückforderungsverfahren nach § 349 LAG i. V. m. §§ 350a bis 350c LAG sowie der Archivierungsfälle in das Verhältnis zu setzen.

Dem Nichterledigtenstand sind die nicht durch endgültigen Verwaltungsakt abge- schlossenen Fälle aus den vorgenannten Aufgabengebieten der Rückforderung von Ausgleichsleistungen bzw. der Archivierungsvorbereitung am Ende des vorausge-gangenen Kalenderjahres zugrunde zu legen.


Die Personal- und Sachkosten sind entsprechend dem tatsächlichen prozentualen
Einsatz der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den obengenannten Aufgabenfeldern zu ermitteln.


Bei Meinungsverschiedenheiten ist vor Beschreitung des Rechtsweges das Hessische Sozialministerium – Landesausgleichsamt – in Wiesbaden zu hören.


§ 5


Die Vereinbarung tritt mit dem Zeitpunkt der Verkündung der Rechtsverordnung über die Aufgabenübertragung in Kraft.


Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 5 Jahren und verlängert sich jeweils um weitere 5 Jahre, sofern sie nicht ein Jahr vor ihrem Ablauf durch Einschreibebrief gekündigt wird.


Wird die Vereinbarung durch eine auf Gesetz oder Verordnung beruhende Neure- gelung der Organisation der Lastenausgleichsbehörden gegenstandslos, tritt sie mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Neuregelung außer Kraft.


§ 6


Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen der Vereinbarung und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung als nichtig erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Par- teien verpflichten sich, die rechtsunwirksamen Bestimmungen durch im beab- sichtigten Erfolg gleichwertige Vereinbarungen zu ersetzen.


Darmstadt, den                             				Erbach, den

Der Magistrat der 							Der Kreisausschuss des
Wissenschaftsstadt Darmstadt					Odenwaldkreises



_________________________						_________________________



_________________________						_________________________
SEITE  1


SEITE  2




FGfn®¯Û¶ÙÛßéê	ƒ	å	é	©
­

åæíîïðñóôûüýþÿýøøòøøòøòøòøìøòøòøòøòøòøåâåÝåâåâåÝåâø0JmH0J
j0JU6OJQJ5OJQJOJQJCJ)FGfghlmn®¯ÛÜÝ´µ¶ÙÚÛßàá„…ýúúøúúúúúúúöúúúôôôôúúôúôôôô$FGfghlmn®¯ÛÜÝ´µ¶ÙÚÛßàá„…Ò–—}	~		ƒ	„	…	ß	à	á	â	ã	ä	å	é	ê	ë	:
§
ýûøõòïìéæãàÝÚ×ÔÑÎËŽº·´±®«¨¥¢Ÿœ™–“ˆƒ~4úÿÿƒúÿÿ„úÿÿ…úÿÿ‰úÿÿŠúÿÿ‹úÿÿŒúÿÿúÿÿŽúÿÿúÿÿéúÿÿêúÿÿëúÿÿïúÿÿðúÿÿñúÿÿ×ûÿÿØûÿÿœüÿÿ	

éýÿÿ	êýÿÿþÿÿŽþÿÿþÿÿ“þÿÿ”þÿÿ•þÿÿ¸þÿÿ¹þÿÿºþÿÿ‘ÿÿÿ’ÿÿÿ“ÿÿÿ¿ÿÿÿÀÿÿÿ0…Ò–—}	~		ƒ	„	…	ß	à	á	â	ã	ä	å	é	ê	ë	:
§
¨
©
­
®
¯
úúøøøøóøøøøøøøøøðøîêêåååêê$„„$$„ª
&F§
¨
©
­
®
¯
23¾¿Ò
Ó
Ô
-vwÇèé
_`a¤¥º»¼
tuûöñìçàÛÖÑÌǸ³®©¤Ÿ•‹†wrmhc^YTúîÿÿdïÿÿ²ïÿÿ³ïÿÿ´ïÿÿÉðÿÿÊðÿÿ
òÿÿ	
òÿÿòÿÿaòÿÿbòÿÿ…õÿÿ	
†õÿÿ§õÿÿ÷õÿÿøõÿÿAöÿÿšöÿÿ	
›öÿÿœöÿÿ¯÷ÿÿ°÷ÿÿ;ùÿÿ<ùÿÿ
¿ùÿÿ	ÀùÿÿÁùÿÿÅùÿÿÆùÿÿÇùÿÿ¯
23¾¿Ò
Ó
Ô
-vwÇèé
_`a¤¥º»¼
úôôîôèèáôôôôÙáôôèèáîôÒôô$„rÿ„h„rÿ„„±
&F„rÿ„rÿ„„rÿ„”„rÿ„h
&F
tuv	
„…†89: ¥¦§ùóóìææáÝóÖÝÝÖÝÝÖÝÝáÝÝÏÝÝ
&F„rÿ
&F„rÿ„rÿ$„rÿ„rÿ„”
&F„rÿ„rÿ„„rÿ„huv	
„…†89: ¥¦§ÎÏÐ<mnop©ª«¬åëíîïðñòûñìçâÝØÑÌǽ¸³©¤Ÿš•‰„ussssssssssssssqqqqqqqÇëÿÿ	
ÈëÿÿÉëÿÿ
Nìÿÿ	OìÿÿPìÿÿTìÿÿUìÿÿVìÿÿ4íÿÿ	
5íÿÿ6íÿÿèíÿÿ	
éíÿÿêíÿÿ
^îÿÿ	_îÿÿ`îÿÿdîÿÿeîÿÿfîÿÿøîÿÿ	
ùîÿÿ,§ÎÏÐ<mnop©ª«¬åñòóÿøôôîîîîîîîîîîîèßÝÛßÝÛÛè&`#$„üÿ„„rÿ„„rÿ„Éý„rÿ
&F„rÿòóùûüýþÿþþþþþþþûþþù

0°‚. °ÆA!°‰"°‰#á$n%°
[4@ñÿ4StandardCJOJQJmHD`D
Überschrift 1$$@&5OJQJBA@òÿ¡BAbsatz-Standardschriftart:C@ò:Textkörper-Einzug„7.>@.Titel$>*OJQJ8J`8
Untertitel$5OJQJ2@"2	Kopfzeile

Ƹp#0 @20Fußzeile

Ƹp#$)@¢A$
Seitenzahl2ÿÿÿÿ…¯

§§
uò
!Ôÿ•€!Ôÿ•€+3o†bqal/Dan±¼£	¯	Š
—
k{

ª
±
³
¿
¨¹îòôÿ†—‡GLŒ’œ]lËäåÿÿKeller[C:\DOKUME~1\SOZIAL~1\LOKALE~1\Temp\AutoWiederherstellen-Speicherung von VertragEntwurf3.asdKeller[C:\DOKUME~1\SOZIAL~1\LOKALE~1\Temp\AutoWiederherstellen-Speicherung von VertragEntwurf3.asdKellerR\\S_SOZ1\DATA\WINDAT\SOZ_AUSGLEICH\KELLER\KostenvoranschlagOdw\VertragEntwurf3.docKellerR\\S_SOZ1\DATA\WINDAT\SOZ_AUSGLEICH\KELLER\KostenvoranschlagOdw\VertragEntwurf3.docKellerR\\S_SOZ1\DATA\WINDAT\SOZ_AUSGLEICH\KELLER\KostenvoranschlagOdw\VertragEntwurf4.docKellerR\\S_SOZ1\DATA\WINDAT\SOZ_AUSGLEICH\KELLER\KostenvoranschlagOdw\VertragEntwurf4.docKellerR\\S_SOZ1\DATA\WINDAT\SOZ_AUSGLEICH\KELLER\KostenvoranschlagOdw\Vertragsentwurf.docKellerR\\S_SOZ1\DATA\WINDAT\SOZ_AUSGLEICH\KELLER\KostenvoranschlagOdw\Vertragsentwurf.docLink3C:\Dokumente und Einstellungen\Vertragsentwurf1.docGoebelq\\S_SOZ1\DATA\WINDAT\SOZ_LEIT\GOEBEL\Anfragen_Magvorlagen\Magistratsvorlagen\Ausgleichswesen\Vertragsentwurf1.docÕHÉâ¸v¤ÿÿÿÿÿÿÿÿÿ®J´ÿÿÿÿÿÿÿÿÿC0S@O,tÿ>=ÂÿPüÿùzÐt”Eÿk/»ԙº£ÿÿÿÿÿÿÿÿÿåaŽ"쏗ÿÿÿÿÿÿÿÿÿƒ>q$ÿÿÿÿÿÿÿÿÿŒ4øƒÊùÿÿÿÿÿÿÿÿÿ**›=ÿ(ÏD<ϒ%ÿÿÿÿÿÿÿÿÿisFF[(Xÿÿÿÿÿÿÿÿÿ.GÿbçGÿ¥]‰I jp ÿÁUÿF`BZ쏗ÿÿÿÿÿÿÿÿÿJÅ\®ßPYÿÿÿÿÿÿÿÿÿ«iF^t”EÿÿÿÿÿÿÿÿÿtkA`ÿxd€çtHÿÿÿÿÿÿÿÿÿÑ8öj쏗ÿ“l||Üÿÿÿÿÿÿÿÿÿþ*8nÿÿÿÿÿÿÿÿÿ)Æp>;„ÿ^ Ðp(ÀîÅÿÿÿÿÿÿÿÿÿìDLux©úÀÿÿÿÿÿÿÿÿÿ®FÅvt”Eÿ„„ðýÆo(.„h„˜þÆho(.„„ðýÆo(.„h„˜þÆh.„h„˜þÆh.„¥„kþÆ¥o()„Ø„˜þÆØo(-„„äýÆo(.„h„˜þÆho(.„œ„düÆœo(.„¬„düƬo(..„X„ÈûÆXo(...„h
„ÈûÆh
o(....	„à
„`úÆà
o(
.....	„X„øøÆXo(......	
„Є÷ÆÐo(.......	
„à„÷Æào(........	
„X„(öÆXo(.........„h„˜þÆhOJQJo(·ð„„ðýÆo(.„„ðýÆo(.„h„˜þÆh.„h„˜þÆh.„ „˜þÆ OJQJo(-„h„˜þÆh.„„äýÆo(.„„ðýÆo(.„¥„kþÆ¥o()„h„˜þÆh.„„ðýÆo(.„„äýÆo(.„à„0ýÆào()„h„˜þÆho(.„œ„tþÆœo()„ð„üÆðo(.„„„üÆ„o(..„`	„ÈûÆ`	o(...„\
„`úÆ\
o(....	„ð„`úÆðo(
.....	„ì„øøÆìo(......	
„脐÷Æèo(.......	
„ä„(öÆäo(........	
„à„ÀôÆào(.........„”„lýÆ”o(.„¥„kþÆ¥o()k/»“l(ÏDJÅ\xdisFÕHÉìDLu^ ÐpŒ4¥]‰IC0S)Æp«iF^**›=.G>=ƒ>q$þ*8n®J´bçGåaŽ"Ñ8öjF`BZùzЮFÅvÁUtkA`Püÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿ@€ää<Ïääp@G‡z€ÿTimes New Roman5€Symbol3&‡z€ÿArialE&News Gothic MT?5	‡z€ÿCourier New"qˆÄ©¯Úª¦±Úª¦i3ª¦Oà	(!¥À´´€0.Îÿÿ- 2  SchirgGoebelþÿà…ŸòùOh«‘+'³Ù0h˜¨´ÄÐÜì	ü$0
<HPX`ä- 2 –f 2 SchirgchichiNormalGoebel4ebMicrosoft Word 8.0@nvK<éÆ@šiw¤ùÆ@&ð¾¤ùÆOàþÿÕÍ՜.“—+,ù®DÕÍ՜.“—+,ù®Lhp˜ ¨°¸ÀÈÐ
ØêäWissenschaftsstadt Darmstadt-(	.1- 2 –Titel˜ 6>
_PID_GUIDäAN{EB0979E9-3369-4BA0-9D5F-AAFC385D59B0}	

þÿÿÿ !"#$%&'()þÿÿÿ+,-./01þÿÿÿ3456789þÿÿÿýÿÿÿ<þÿÿÿþÿÿÿþÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿRoot Entryÿÿÿÿÿÿÿÿ	ÀF¾fµ¤ùÆ€RÁ¤ùÆ>€1TableÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿWordDocumentÿÿÿÿÿÿÿÿ!2SummaryInformation(ÿÿÿÿ*DocumentSummaryInformation8ÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿ2CompObjÿÿÿÿjObjectPoolÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿ€RÁ¤ùÆ€RÁ¤ùÆÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿþÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿþÿ
ÿÿÿÿ	ÀFMicrosoft Word-Dokument
MSWordDocWord.Document.8ô9²q

Beratungsverlauf (4)

TOP 8
TOP 4
TOP 44
TOP 833

Details

Vorlagen-Nr.
2006/0710
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.11.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00