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0607/2022

Sachstand der Planungen zur Umgestaltung/ Instandsetzung der Sieverstraße im Teilstück von Hausnummer 27 bis zur Rolshover Straße in Köln-Kalk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 01.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.04.2022, TOP 9.1.7

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2417 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/4 
664 
Vorlagen-Nummer 
 0607/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.03.2022 
 
Sachstand der Planungen zur Umgestaltung/ Instandsetzung der Sieverstraße im Teilstück 
von Hausnummer 27 bis zur Rolshover Straße in Köln-Kalk 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 13.09.2018, TOP 9.2.3 
AN/1159/2018 
Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
„1. Wie sehen die Planungen für die Instandsetzung der Sieversstraße aus? 
 2. Wie soll die Verkehrsführung der Sieversstraße nach Abschluss der Bauarbeiten geregelt   wer-
den? 
 3. Welche Beeinträchtigungen sind auf der Rolshover Straße zu erwarten? 
 4. Wann sollen die Instandsetzungsarbeiten und die verkehrlichen Anpassungen (Ampelanlage)  
beginnen/abgeschlossen sein?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
In der Sieverstraße wurden nach Fertigstellung des sog. „Kalkhof“ und der Eröffnung des Kauflands 
erste Maßnahmen umgesetzt, um die vorhandene Situation zu verbessern. Im Jahr 2019 wurde eine 
neue Asphaltdeckschicht eingebaut, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und zusätzliche 
Markierung aufgebracht, um eine Anlieferung des Kauflands sicherzustellen. 
 
Zu den hierüber hinausgehend gestellten Fragen der CDU-Fraktion gibt die Verwaltung folgende 
Rückmeldung: 
 
zu Fragen 1 und 2:  
Die Planung für die Umgestaltung der Sieversstraße befindet sich derzeit in der Grundlagenermitt-
lung. Hierauf aufbauend werden erste Entwürfe erarbeitet, die anschließend den politischen Vertre-
ter*innen in einem Fachgespräch vorgestellt werden, bevor ein erforderlicher Baubeschluss eingeholt 
wird. 
Erst nach der Erarbeitung der Entwürfe kann eine belastbare Aussage über die zukünftige Verkehrs-
führung auf der Sieversstraße getroffen werden. 
 
zu Frage 3:  
Die Einflüsse und Beeinträchtigungen der Umgestaltung der Sieversstraße auf die Rolshover Straße 
können in dieser Planungsphase noch nicht beurteilt werden. Sie werden allerdings als gering einge-
schätzt, da es nicht geplant ist, in die Rolshover Straße einzugreifen. 
 
zu Frage 4:  
Die in der Sitzung vom 25.01.2018 (Vorlagen-Nummer 3575/2017) beschlossene Ampelanlage an der 
Kreuzung Rolshover Straße/Sieversstraße/Johann Mayer Straße wurde bereits im Jahr 2019 baulich 
umgesetzt und in Betrieb genommen.

Beratungsverlauf (1)

07.04.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0607/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
01.03.2022
Erstellt
18.02.2022 09:07