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3679/2020

Fördermaßnahme zum Anstoß eines Zentrenmanagements für das Zentrum Ehrenfeld, Venloer Straße

Beschlussvorlage Ausschuss 07.01.2021

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2_Anlage_Kostenkalkultion_Fördermaßnahme_Ehrenfeld

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3_Anlage_Stellungnahme_14_Fördermaßnahme_Ehrenfeld

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1_Anlage_Projektskizze_Fördermaßnahme_Ehrenfeld

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Beschlussvorlage Ausschuss

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2_Anlage_Kostenkalkultion_Fördermaßnahme_Ehrenfeld

370 Zeichen

Anlage 2 
2. Kosten- und Aufwandskalkulation 
 
Kosten der Vergabe 
Leistung / Vergaben Kosten (netto) Kosten (Brutto) 
Beauftragung einer 
aktivierenden Analyse und 
Projektkonzeption zum Anstoß 
eines Zentrenmanagements  
84.033,61 € 100.000 € 
Abwicklungskosten (gemäß Nr. 
3.5 des Programmaufrufs) 8.403,36 € 10.000 € 
Summe 92.436,97 € 110.000 € 
(inkl. 19 % MwSt.)

3_Anlage_Stellungnahme_14_Fördermaßnahme_Ehrenfeld

3232 Zeichen

14 23.12.2020 
141/1  
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
15 
 
 
 
 
Bedarfsfeststellung für die externe Vergabe zur Erarbeitung einer aktivierenden Ana-
lyse und Projektkonzeption zum Anstoß eines Zentrenmanagements für das Zentrum 
Ehrenfeld, Venloer Straße im Rahmen des Projektaufrufs "Sofortprogramm zur Stär-
kung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020" des Ministeriums 
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW"; voraussichtliche 
Auftragssumme 92.436 € netto zzgl. MwSt. = 110.000 € brutto 
 
 
 
hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/11/20) 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit Beschlussvorlage-Nr. 3679/2020 und den dazugehörigen Anlagen 1 und 2 übermittelten 
Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung mit einer entsprechenden Begründung für die o. 
g. Maßnahme. 
 
Ursächlich für die geplante Maßnahme ist, dass das Ministerium für Heimat, Kommunales, 
Bau und Gleichstellung des Landes NRW ein Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innen-
städte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020 gestartet hat. Die Förderung erfolgt auf Ba-
sis der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen 
zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008)“ und den 
Regelungen der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen. 
 
Laut Programmaufruf des Ministeriums konzentrieren sich die Finanzhilfen des Landes Nord-
rhein-Westfalen im Rahmen des „Sofortprogramms Innenstadt 2020“ räumlich auf die Berei-
che von Innenstädten und Zentren, die nach Auffassung der Städte und Gemeinden auch 
zukünftig Lebendigkeit und Einkaufsgenuss ausstrahlen und zum Verweilen einladen. Diese 
werden als Konzentrationsbereich bezeichnet. 
 
Bezüglich der weiteren Details zum Konzentrationsbereich Ehrenfeld verweise ich auf Ihre 
Ausführungen in der Beschlussvorlage und der dazugehörigen Anlage 1. Sie beabsichtigen 
zur Umsetzung der Fördermaßnahme ein externes Büro zu beauftragen. 
 
Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf ist aus meiner Sicht grundsätzlich nachvollziehbar 
dargestellt, wobei ich aber auf Folgendes hinweisen möchte:

2 
Die Validität der Kostenkalkulation für die externe Beauftragung (Anlage 2) kann ich hinge-
gen mangels näherer Angaben nicht beurteilen. 
 
Laut Programmaufruf des Ministeriums sind pro Maßnahme max. 100.000 € förderfähig. Als 
Abwicklungskosten sind 10% der Gesamtkosten als Ausgaben für die Beauftragung von Drit-
ten Zuwendungsfähig, somit 10.000 €. 
 
Dementsprechend kalkulieren Sie folgenden Aufwand: 
 
 Beauftragung einer aktivierenden Analyse und Projektkonzeption 
zum Anstoß eines Zentrenmanagements 100.000 € brutto 
 
 Abwicklungskosten (gemäß Nr. 3.5 des Programmaufrufe) 10.000 € brutto 
 
Summe: 110.000 € brutto 
 
Für den Konzentrationsbereich Bezirkszentrum Ehrenfeld sind laut Veröffentlichung des Mi-
nisteriums 99.000 € Fördermittel vorgesehen (90 % der Gesamtkosten). 
 
Es handelt sich bei Ihrer Kalkulation somit um eine rein rechnerische Größe, um die maxima-
le Förderung zu erhalten. Inwieweit diese Beträge den voraussichtlich notwendigen Aufwand 
realistisch abbilden, ist Ihrer Vorlage nicht zu entnehmen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Jülich

1_Anlage_Projektskizze_Fördermaßnahme_Ehrenfeld

7284 Zeichen

Anlage 1 
/ 2 
 
1. Projektskizze zur Förderung einer Maßnahme zum Anstoß eines Zentrenmanage-
ments und Innenstadt-Verfügungsfonds (Punkt 3.4 Sofortprogramm zur Stärkung un-
serer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020) 
Ausgangslage: 
Der Konzentrationsbereich Ehrenfeld, Venloer Straße, welcher im Einzelhandelskonzept der 
Stadt Köln als Bezirkszentrum ausgewiesen wird, im nordöstlichen Bereich des gleichnami-
gen Stadtteils Ehrenfeld, erstreckt sich überwiegend entlang der Venloer Straße zwischen 
der Fuchsstraße im Südosten und der Lessingstraße in Nordwestlicher Richtung. Darüber 
hinaus umfasst das Bezirkszentrum ebenso angrenzende Nutzungen in den abgehenden 
Nebenstraßen. Die Abgrenzung des Bezirkszentrums folgt dabei dem fortlaufenden Nut-
zungsbesatz entlang der Venloer Straße, ausgehend von der Zentralmoschee Köln im Osten 
und dem Bezirksrathaus Ehrenfeld als nordwestlicher Abschlusspunkt des Zentrums. 
Die bestehende Bandstruktur des Zentrums entlang der Venloer Straße weist eine langge-
streckte räumliche Ausdehnung von rd. 1,3 km auf, wobei die höchste Nutzungsdichte im Ab-
schnitt zwischen Ehrenfeldgürtel und Gutenbergstraße festzustellen ist. Hierbei ist besonders 
auf eine Zunahme an Mindernutzungen in den Randlagen des Bezirkszentrums kritisch hin-
zuweisen. Neben dieser teilweise eingeschränkten funktionalen Qualität sind gleichzeitig Ein-
schränkungen hinsichtlich der städtebauliche Qualität zu konstatieren, welche auch negative 
Auswirkungen auf die Aufenthaltsqualität entlang der Venloer Straße impliziert. Zum teil-
weise negativ wahrnehmbaren Erscheinungsbild tragen insbesondere gestalterische Defizite 
(u.a. bei der Fassadengestaltung, Fahrradabstellsituation, Außenwerbung) sowie ein hohes 
Verkehrsaufkommen bei. 
Mit Blick auf die Einzelhandelssituation im Bezirkszentrum Ehrenfeld, Venloer Straße ist so-
wohl die Betriebszahl als auch die Gesamtverkaufsfläche deutlich rückläufig. Entsprechend 
dieser rückläufigen Entwicklungen sind aktuell 18 Ladenleerstände im Bezirkszentrum veror-
tet. Neben dieser negativen quantitativen Entwicklung des Einzelhandels auf der einen Seite 
nahm gleichzeitig die „Discountisierung“ der Angebotsstruktur auf der anderen Seite im ge-
wachsenen Ehrenfelder Zentrum deutlich zu. Die eingeschränkte Einkaufsattraktivität wird 
durch eine vergleichsweise schwache Angebotsausstattung im mittelfristigen Bedarfsbereich, 
insbesondere in den zentrenrelevanten Leitsortimenten, verbunden mit qualitativen Ange-
botsdefiziten, zusätzlich verstärkt. 
Auf der anderen Seite stellt die perspektivische integrierte Entwicklung des im Nordwesten 
des Zentrums verorteten Heliosgeländes in dessen Kontext auch straßenseitig entlang des 
Ehrenfeldgürtels Flächen zur Etablierung von Einzelhandelsnutzungen vorgehalten werden 
sollen, einen zusätzlichen Impuls zur Zentrenentwicklung in Ehrenfeld dar. 
Die dargestellten übergeordneten Entwicklungstrends, welchen sowohl einen großen räumli-
chen als auch funktionalen Einfluss auf die gewachsenen Zentren zugeschrieben werden 
kann, werden im Zuge der Corona-Pandemie mit ihren weitreichenden Auswirkungen und 
Folgen weiter verstärkt und beschleunigt. Um diese sich durch Corona weiter verstärkenden 
und bereits vor der Pandemie wahrnehmbaren Abwertungstendenzen im Ehrenfelder Be-
zirkszentrum „aufzubrechen“ bzw. einen Prozess in Gang zu setzen um zukunftsfähige Stra-
tegien für das Zentrum erarbeiten zu können, sollen auf Mittel aus dem „Sofortprogramm zur 
Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ zurückgegriffen werden. 
 
Fördergegenstand für den Konzentrationsbereich Köln Ehrenfeld, Venloer Straße: 
Mit Blick auf die dargestellten Problemlagen im Konzentrationsbereich Ehrenfeld, Venloer 
Straße werden Maßnahmen im Rahmen des Interventionsfeldes 4 aus kommunaler Sicht 
als zielführend für die Zukunftsfähigkeit des Ehrenfelder Zentrums erachtet. Um der erhöhten 
Leerstandszahl sowie der negativen qualitativen Entwicklung der Angebotsstruktur im Be-
zirkszentrum zielgerichtet zu begegnen, sollen Beratungs- und Planungsunterstützung den

- 2 - 
 
Anstoßpunkt eines Zentrenmanagements sowie den Aufbau eines Verfügungsfonds nach 
Förderrichtlinien „Stadterneuerung 2008“ liefern. 
Gefördert werden soll durch die im Rahmen des Sofortprogramms 2020 zur Verfügung ge-
stellten Mittel die Beauftragung einer aktivierenden Konzept- bzw. Projektentwicklung mit 
entsprechenden Beratungs- und Planungsleistungen für den fortlaufenden Prozess. Aktivie-
rend meint in diesem Kontext, dass im Zuge der Konzept- und Planungsentwicklung für den 
künftigen Einsatzes eines Zentrenmanagements in Ehrenfeld zunächst die Situation vor Ort 
umfassend erhoben und analysiert werden soll. Die Erhebung des Status Quo soll dabei so-
wohl auf der Makroebene des Ehrenfelder Zentrums als auch mikroräumlich auf Ebene der 
einzelnen Ladenlokale bzw. Nutzungen durchgeführt und erste Handlungs- und Entwick-
lungsempfehlungen bzw. -strategien zur Profilierung des Ehrenfelder Zentrums abgeleitet 
werden. Ein Baustein dieser ersten „Bestandsaufnahme“ des Zentrums soll dabei u. a. die 
Prüfung von Möglichkeiten und Hemnisse der Umwandlung bzw. Inwertsetzung von Leer-
ständen oder Mindernutzungen in andere, neue Nutzungsarten sein. Hierzu bedarf es einer 
flächendeckenden Erhebung der Nutzungen im Konzentrationsbereich, wobei der räumliche 
Fokus insbesondere auf die Randlagen des langgestreckten Konzentrationsbereiches gelegt 
werden soll. Neben dieser Erfassung und Analyse der reinen „Offline-Faktoren“ vor Ort soll in 
diesem Zusammenhang ebenso die Online-Sichtbarkeit der Gewerbetreibenden in Ehrenfeld 
erhoben werden („Digital Store Check“). Anschließend könne so erste Entwicklungsmöglich-
keiten im Sinne einer Verknüpfung von Online- und Offline-Kompetenzen zur Profilierung der 
Angebotsstruktur im Ehrenfelder Zentrum generieren werden. 
Diese zu beauftragende dezidierte Analyse des Ehrenfelder Konzentrationsbereiches soll un-
mittelbar die Basis für eine daran anknüpfende Umsetzung eines Zentrenmanagements vor 
Ort darstellen. Hierzu soll bereits während der Analysephase Netzwerkarbeit mit den rele-
vanten Akteuren, wie z. B. den Immobilieneigentümern und Gewerbetreibende im Ehrenfel-
der Zentrum geleistet werden mit dem Ziel die Akteure vor Ort unmittelbar zu Beginn des 
Prozesses mit einzubeziehen. Dies unterstreicht den aktivierenden Charakter der Förder-
maßnahme, sodass die geschaffenen Netzwerke und Kontakte nicht „verpuffen“ und für das 
anknüpfende Zentrenmanagement zielführend weiter genutzt werden können. 
Folgende Leistungsbausteine soll die Analyse und Projektkonzeption zum Anstoß eines Zen-
trenmanagements konkret beinhalten: 
- Flächendeckende Erhebung der Nutzungen im Zentrum anhand ver-
schiedener städtebaulich-funktionaler Indikatoren (inkl. Digital Store 
Check) 
- Erarbeitung einer SWOT-Analyse aufbauend auf der Nutzungserhe-
bung des Porzer Zentrums 
- Ableitung von städtebaulich- funktionalen Handlungsempfehlungen 
und Profilierungsstrategien auf Makro- und Mikroebene 
- Netzwerkarbeit durch Befragungen und Gespräche mit den Gewerbe-
treibenden und sonstigen relevanten Akteuren vor Ort als Ausgangs-
punkt für die anknüpfende Umsetzung des Zentrenmanagements

Beschlussvorlage Ausschuss

6222 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer 
 3679/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fördermaßnahme zum Anstoß eines Zentrenmanagements für das Zentrum Ehrenfeld, Venloer 
Straße 
Bedarfsfestellung für die externe Vergabe zur Erarbeitung einer aktivierenden Analyse und 
Projektkonzeption zum Anstoß eines Zentrenmangements für das Zentrum Ehrenfeld, Venloer 
Straße im Rahmen des Projektaufrufs "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und 
Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020" des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und 
Gleichstellung des Landes NRW 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 dargestellten Leis-
tungen zur Erarbeitung einer aktivierenden Analyse und Projektkonzeption zum Anstoß eines 
Zentrenmanagements im Zentrum Ehrenfeld, Venloer Straße extern zu vergeben. 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902, Stadtentwicklung, Teilplan-
zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
 
 
 
Wirtschaftsausschuss 14.01.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.01.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 01.02.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  110.000    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 99.000      90 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Landesministerium hat im Juli 2020 als Reaktion auf die (teilweise noch nicht absehbaren) städ-
tebaulich-funktionalen Auswirkungen der Corona-Pandemie kurzfristig ein Soforthilfeprogramm mit 
einem Gesamtbewilligungsvolumen in Höhe von 70 Millionen Euro für nordrhein-westfälische Städte 
und Gemeinden auferlegt. Der Fördersatz beträgt 90 %; der kommunale Eigenanteil beläuft sich ent-
sprechend auf 10 %. 
Die Zielstellung des Sofortprogramms ist es, die Auswirkungen der Pandemie abzumildern und im 
Idealfall einen Beitrag zur Schaffung neuer Entwicklungsimpulse leisten zu können. Dabei nimmt das 
Sofortprogramm insgesamt vier Interventionsfelder in den Fokus der Förderung mit denen die Hand-
lungsfähigkeit der Städte und Gemeinden wieder gestärkt werden soll. So kann im Sinne einer Über-
gangsphase Zeit gewonnen werden, um neue Lösungen für die Innenstädte und Zentren zu entwi-
ckeln. 
In diesem Zusammenhang wurde als Gebietskulisse für eine Fördermaßnahme das Bezirkszentrum 
Ehrenfeld, Venloer Straße identifiziert. Aufgrund einer zu beobachtenden negativen quantitativen und 
qualitativen Einzelhandelsentwicklung in dem Ehrenfelder Zentrum, welche durch die Auswirkungen 
der COVID-Pandemie absehbar weiter verstärkt werden, wurde ein Förderantrag zum Interventions-
feld 4 des Sofortprogramms gestellt, um die Abwärtsspirale des Zentrums zu durchbrechen und

3 
gleichzeitig einen Impuls für die Zukunftsfähigkeit des Ehrenfelder Bezirkszentrums setzen zu kön-
nen. Das Landesministerium hat im November 2020 den Förderantrag der Stadt Köln in vollem Um-
fang bewilligt. 
Bedarf 
Zur Umsetzung der Fördermaßnahme soll ein externes Büro beauftragt werden. Gemäß den Förder-
richtlinien des Sofortprogramms ist die externe Projektdurchführung bis zum Ende der Förderperiode 
im Jahr 2023 vorgesehen. In der beigefügten Anlage 1 sind die zu vergebenen externen Leistungen 
im Rahmen der Fördermaßnahme in einer ersten Projektskizze beschrieben. 
 
Kostenkalkulation und Mittelbereitstellung 
Für die Erarbeitung durch ein externes Büro werden Gesamtkosten von rund 92.437 Euro netto be-
ziehungsweise rund 110.000,00 Euro brutto geschätzt (siehe Anlage 2: Kosten- und Aufwandskalku-
lation). Die geschätzten Brutto-Kosten verteilen sich bei der geplanten Vertragslaufzeit von circa 36 
Monaten voraussichtlich wie folgt: 
 
2021:  ca. 36.677,00 Euro  
2022: ca. 36.677,00 Euro 
2023: ca. 36.666,00 Euro 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile 
13 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (Sachkosten). 
Vergabeverfahren 
Für die Auswahl eines geeigneten externen Auftragnehmers ist die Durchführung einer Öffentlichen 
Ausschreibung nach § 8 Absatz 1 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) geplant.  
 
Die Stellungnahme von 14 gemäß Bedarfsprüfungsrichtlinie wird als Anlage 3 beigefügt. 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Umsetzung der Fördermaßnahme keine wesentlichen Aus-
wirkungen auf den Klimaschutz haben wird.  
Dringlichkeitsbegründung: 
Gemäß den Förderrichtlinien des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in 
Nordrhein-Westfalen 2020“ sind die Fördermittel mit einer zeitlichen Befristung von maximal drei Jah-
ren zur Finanzierung und Umsetzung der bewilligten Fördermaßnahme abzurufen. 
Da eine Teilsumme der finanziellen Mittel für das laufende Jahr 2021 zur Verfügung stehen, ist es 
nötig, dass die Bedarfsfeststellungsvorlage zügig beschlossen wird, damit das externe Vergabever-
fahren zur Erarbeitung einer aktivierenden Analyse und Projektkonzeption zum Anstoß eines Zen-
trenmanagements zeitnah eingeleitet werden kann. Insbesondere ist eine zügige Einleitung und 
Durchführung der Fördermaßnahme in dem Zentrum aufgrund der weitreichenden Auswirkungen der 
Corona Pandemie geboten. 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Projektskizze 
Anlage 2 Kosten- und Aufwandskalkulation 
Anlage 3 Stellungnahme zur Bedarfsprüfung von 14

Beratungsverlauf (4)

14.01.2021 Wirtschaftsausschuss
TOP 16.2 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
25.01.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
28.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3679/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.01.2021
Erstellt
17.12.2020 10:20