V/0369/2014
Änderung der Kaufpreisfälligkeit aufgrund der Wohnraumförderung des Landes NW 2014 - 2017
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Beschlussvorlage
2770 Zeichen
V/0369/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Änderung der Kaufpreisfälligkeit aufgrund der Wohnraumförderung des Landes NW 2014 - 2017 Beratungsfolge 20.08.2014 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Beschluss des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 24.05.2011 „Städtische Maßnahmen zur Abschwächung der negativen Auswirkungen durch die Reduzierung städtischer Mittel nach dem Wohnraumförderprogramm des Landes NRW bei der Verma rktung städtischer Baugrundstücke“ (Vorlage 0308/2011) wird aufgehoben. II. Finanzielle Auswirkungen: Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Haushaltsplan der Stadt Münster. Begründung: Bedingt durch die in 2011 vom Land NRW veranlas ste Reduzierung der Mittel für die Wohnrau m- förderung von selbst genutztem Wohnraumeigentum wurde mit Beschluss zur Vorlage V/0308/2011 des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Fälligkeit des Grundstückskaufpreises für Bewerber, d ie grundsätzlich nach dem Wohnraumförderungspr o- gramm des Landes NRW (WoFP) förderungsfähig waren, an den Zeitpunkt der Bewilligung der öffentlichen Mittel gekoppelt. Durch diese Regelung entfielen für die Käufer bis zur Förderzusage, die bis zu einem Jahr ausstand, Zinsaufwendungen für eine Vorfinanzierung eines Grundstückes. Die Verwaltung hat mit Vorlage V/0239/2014 dem Rat in seiner Sitzung am 02.04.2014 zur „Wohn- raumförderung des Landes NRW 2014 – 2017“ berichtet. Es ist jetzt wieder davon auszugehen, dass zukünftig wieder Förderzusagen für alle förderungsfähigen Eigentumsmaßnahmen ausg e- sprochen werden können. Daher kann auf die zwischenzeitliche Sonderregelung zur Kaufpreisfälligkeit für grundsätzlich fö r- derfähige Bewerber, die den vom Rat am 06.04.2011 beschlossenen „Richtlinien für die Förderung des Neubaus und des Erwerbs von selbst genutztem Wohnraum“ (Vorlage V/0141/2011) geschu l- Vorlagen-Nr.: V/0369/2014 Auskunft erteilt: Frau Sievering Ruf: 492 23 58 E-Mail: Sievering-Gabriele@stadt- muenster.de Datum: 28.07.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0369/2014 det war, verzichtet werden. Der Beschluss des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Li e- genschaften vom 24.05.2011 – V/0308/2011 –, der städtische Maßnahmen zur Abschwächung der negativen Auswirkungen durch die Reduzierung der Mittel nah dem WoFP vorsieht, wird aufgeh o- ben. Für sämtliche Käufer von städtischen Baugrundstücken gilt daher wieder einheitlich die Kaufprei s- fälligkeit von einem Monat nach Vertragsabschluss. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0369/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.07.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37