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V/0369/2014

Änderung der Kaufpreisfälligkeit aufgrund der Wohnraumförderung des Landes NW 2014 - 2017

Vorlagen 28.07.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement, Sitzung am 20.08.2014, TOP 6.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2770 Zeichen

V/0369/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Kaufpreisfälligkeit aufgrund der Wohnraumförderung des Landes NW 2014 - 2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.08.2014 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
 Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Beschluss des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 24.05.2011 
„Städtische Maßnahmen zur Abschwächung der negativen Auswirkungen durch die Reduzierung 
städtischer Mittel nach dem Wohnraumförderprogramm des Landes NRW bei der Verma rktung 
städtischer Baugrundstücke“ (Vorlage 0308/2011) wird aufgehoben.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Haushaltsplan der Stadt Münster. 
 
 
 
Begründung: 
 
Bedingt durch die in 2011 vom Land NRW veranlas ste Reduzierung der Mittel für die Wohnrau m-
förderung von selbst genutztem Wohnraumeigentum wurde mit Beschluss zur Vorlage  
V/0308/2011 des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Fälligkeit des 
Grundstückskaufpreises für Bewerber, d ie grundsätzlich nach dem Wohnraumförderungspr o-
gramm des Landes NRW (WoFP) förderungsfähig waren, an den Zeitpunkt der Bewilligung der 
öffentlichen Mittel gekoppelt. Durch diese Regelung entfielen für die Käufer bis zur Förderzusage, 
die bis zu einem Jahr ausstand, Zinsaufwendungen für eine Vorfinanzierung eines Grundstückes.  
Die Verwaltung hat mit Vorlage V/0239/2014 dem Rat in seiner Sitzung am 02.04.2014 zur „Wohn-
raumförderung des Landes NRW 2014 – 2017“ berichtet. Es ist jetzt wieder davon auszugehen, 
dass zukünftig wieder Förderzusagen für alle förderungsfähigen Eigentumsmaßnahmen ausg e-
sprochen werden können.  
 
Daher kann auf die zwischenzeitliche Sonderregelung zur Kaufpreisfälligkeit für grundsätzlich fö r-
derfähige Bewerber, die den vom Rat am 06.04.2011 beschlossenen „Richtlinien für die Förderung 
des Neubaus und des Erwerbs von selbst genutztem Wohnraum“ (Vorlage V/0141/2011) geschu l-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0369/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Sievering 
Ruf: 
492 23 58 
E-Mail: 
Sievering-Gabriele@stadt-
muenster.de  
Datum: 
28.07.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0369/2014 
det war, verzichtet werden. Der Beschluss des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Li e-
genschaften vom 24.05.2011 – V/0308/2011 –, der städtische Maßnahmen zur Abschwächung der 
negativen Auswirkungen durch die Reduzierung der Mittel nah dem WoFP vorsieht, wird aufgeh o-
ben. 
 
Für sämtliche Käufer von städtischen Baugrundstücken gilt daher wieder einheitlich die Kaufprei s-
fälligkeit von einem Monat nach Vertragsabschluss. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

20.08.2014 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0369/2014
Typ
Vorlagen
Datum
28.07.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37