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2007/0368

Schutz des historischen Mosaikpflasters im Paulusviertel

Magistratsvorlage 13.06.2007

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2007/0368

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2007/0368

2721 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
21.06.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
VI                        66 
Stvv  
 
Vorlage-Nr. 2007/0368 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
397 
 
 
Betreff: Schutz des historischen Mosaikpflasters im Paulusviertel 
Antrag der Stadtverordnetenversammlung vom Januar 2003 
 
Vorlage vom: 13.06.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen 
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom 27.06.2007 
 
Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 14. Juni 2007 
 
Der Prüfauftrag an den Magistrat vom Januar 2003 lautet: 
 
„In Anbetracht der aus finanziellen Gründen in den MIP verschobenen Umgestaltungs- bzw. 
Reparaturmaßnahme am Roquetteweg und anderer Straßen im Paulusviertel (beispielsweise 
Hobrechtstraße, Haubachweg) ist der Schutz des historischen Mosaikpflasters auf den Gehwegen 
(Gesamtanlage von Pützer) durch verkehrslenkende Maßnahmen notwendig, um die weitere 
Zerstörung des Pflasters zu verhindern.“ 
 
Der Magistrat und die Straßenverkehrsbehörde werden gebeten zu prüfen, ob und wie das Parken 
auf den Gehwegen unterbunden werden kann. 
Hierzu wird berichtet: 
 
Eine Möglichkeit, die Gehwege ohne Umbau von parkenden Fahrzeugen freizuhalten, wäre die 
Einrichtung von einseitigen Halteverboten. 
 
Dies würde bedeuten, dass etwa die Hälfte der vorhandenen Parkmöglichkeiten entfallen würden, 
was sich langfristig kontraproduktiv auf die Zusammenarbeit mit den Anwohnern hinsichtlich 
zukünftiger Umbauplanungen auswirken könnte. 
 
Bereits während des Bürgergesprächs zum Ausbau des Roquetteweges vor fünf Jahren war eines 
der größten Bedenken der Anwohner der Wegfall von Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum, da 
einige der Anwesen über keine eigenen Stellplätze verfügen. 
 
Von Einbahnstraßenregelung als weitere mögliche verkehrslenkende Maßnahme wird wegen der 
bekannten Nachteile, wie Umwegfahrten und damit unerwünschte Verkehrsverlagerungen auf 
umliegende Straßen sowie Beschleunigung des Verkehrs, abgeraten. 
 
Bis zu einem Umbau bleib en die bestehenden Verkehrsregelungen wegen der überwiegenden 
Nachteile der genannten Maßnahmen erhalten. 
 
 
Darmstadt, 14. Juni 2007 
VI/66/4 wo-br 
Nst. 2592 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 397

Orte (3)

  • Hobrechtstraße
  • Roquetteweg
  • Haubachweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0368
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.06.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00