2007/0368
Schutz des historischen Mosaikpflasters im Paulusviertel
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2007/0368
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 21.06.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: VI 66 Stvv Vorlage-Nr. 2007/0368 Magistratsbeschluss-Nr. 397 Betreff: Schutz des historischen Mosaikpflasters im Paulusviertel Antrag der Stadtverordnetenversammlung vom Januar 2003 Vorlage vom: 13.06.2007 Beschlussvorschlag: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 27.06.2007 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 14. Juni 2007 Der Prüfauftrag an den Magistrat vom Januar 2003 lautet: „In Anbetracht der aus finanziellen Gründen in den MIP verschobenen Umgestaltungs- bzw. Reparaturmaßnahme am Roquetteweg und anderer Straßen im Paulusviertel (beispielsweise Hobrechtstraße, Haubachweg) ist der Schutz des historischen Mosaikpflasters auf den Gehwegen (Gesamtanlage von Pützer) durch verkehrslenkende Maßnahmen notwendig, um die weitere Zerstörung des Pflasters zu verhindern.“ Der Magistrat und die Straßenverkehrsbehörde werden gebeten zu prüfen, ob und wie das Parken auf den Gehwegen unterbunden werden kann. Hierzu wird berichtet: Eine Möglichkeit, die Gehwege ohne Umbau von parkenden Fahrzeugen freizuhalten, wäre die Einrichtung von einseitigen Halteverboten. Dies würde bedeuten, dass etwa die Hälfte der vorhandenen Parkmöglichkeiten entfallen würden, was sich langfristig kontraproduktiv auf die Zusammenarbeit mit den Anwohnern hinsichtlich zukünftiger Umbauplanungen auswirken könnte. Bereits während des Bürgergesprächs zum Ausbau des Roquetteweges vor fünf Jahren war eines der größten Bedenken der Anwohner der Wegfall von Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum, da einige der Anwesen über keine eigenen Stellplätze verfügen. Von Einbahnstraßenregelung als weitere mögliche verkehrslenkende Maßnahme wird wegen der bekannten Nachteile, wie Umwegfahrten und damit unerwünschte Verkehrsverlagerungen auf umliegende Straßen sowie Beschleunigung des Verkehrs, abgeraten. Bis zu einem Umbau bleib en die bestehenden Verkehrsregelungen wegen der überwiegenden Nachteile der genannten Maßnahmen erhalten. Darmstadt, 14. Juni 2007 VI/66/4 wo-br Nst. 2592 Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Hobrechtstraße
- Roquetteweg
- Haubachweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0368
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.06.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00