Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Dibber gGmbH"
Beschlussvorlage Ausschuss 1108/2021 vom 06.04.2021
Stand: Am 27.04.2021 im Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen.
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Anlage 1_Dibber gGmbH_Satzung d. Gesellschaft
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SATZUNG der Dibber gGmbH 8 1 Firma, Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet Dibber g6mbH (2) Sitz der Gesellschaft ist Köln. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr. 8 2 Gesellschaftszweck, Gegenstand des Unternehmens (1) Zweck der Gesellschaft ist es die Jugendhilfe sowie die Erziehung und Bildung zum Gemeinwohl der Bevölkerung nachhaltig zu fördern. (2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: e Die Trägerschaft, den Betrieb und den Unterhalt von Kindergärten, Kindertagesstätten oder sonstigen Einrichtungen der Kinderbetreuung und der Erziehung in der Familie nach Erhalt der jeweils gegebenenfalls erforderlichen Betriebserlaubnisse sowie die Beschaffung von Geld- und Sachmitteln zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von Absatz 1. e Die Förderung der Entwicklung und Erziehung von Kindern durch Wissen, Freundschaft, Sicherheit und Fröhlichkeit. e Den Aufbau sicherer und unberührter Bereiche für Kinder, in dem spielerisches Lernen sowohl Geist, Körper als auch Selbstbewusstsein durch einzigartige, umfassende Methoden und aktive Betreuung durch Erwachsene fördert. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (4) Ein Rechtsanspruch auf Leistung der Gesellschaft besteht nicht. 8 3 Stammkapital, Stammeinlagen (1) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 200.000,00 EUR (in Worten: Zweihunderttausend Euro). ww — 2) Auf das Stammkapital übernimmt die HJR Utalnd 3 AS in Ullensaker, Norwegen, als alleinige Gesellschafterin 200.000 Geschäftsanteile von je 1,00 Euro (Geschäftsanteile Nrn. 1 - 200.000). (3) Die Einlagen auf die Geschäftsanteile sind sofort in voller Höhe in Geld zu leisten. (4) Das der Erfüllung des Gesellschaftszwecks dienende wesentliche Vermögen der Gesellschaft ist wertmäßig in seinem Bestand zu erhalten. & 4 Jahresabschluss, Gewinnverwendung (1) Die Geschäftsführer haben den Jahresabschluss und - soweit erforderlich - den Lagebericht innerhalb der gesetzlichen Frist aufzustellen. (2) Über die Gewinnverwendung beschließt die Gesellschafterversammlung unter Berücksichtigung der satzungsmäßigen Zwecke. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile erhalten. (3) Rücklagen dürfen gebildet werden, soweit dies der steuerlichen Gemeinnützigkeit nicht entgegensteht. $ 5 Organe der Gesellschaft Die Organe der Gesellschaft sind: a) die Geschäftsführung b) die Gesellschafterversammlung $ 6 Geschäftsführung, Vertretung (1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die von der Gesellschafterversammlung bestellt oder abberufen werden. (2) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. (3) Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. (4) Die Gesellschafterversammlung ist berechtigt, einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis zur Einzelvertretung der Gesellschaft sowie einzelnen oder allen Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des $ 181 BGB zu erteilen. (5) Bei Abschluss, Änderung oder Beendigung von Anstellungsverträgen mit den Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch die Gesellschafterversammlung vertreten. (6) Die Gesellschafterversammlung ist berechtigt, eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung zu erlassen. Die Geschäftsführung kann in der Geschäftsordnung verpflichtet werden, bestimmte Geschäfte nicht ohne Zustimmung der Gesellschafter vorzunehmen. 8 7 Gesellschafterversammlungen (1) Gesellschafterversammlungen werden durch die Geschäftsführer oder durch einen Gesellschafter einberufen. Es genügt die Einberufung durch einen Geschäftsführer. . (2) Die Einberufung erfolgt durch eingeschriebenen Brief, per Fax oder per E-Mail an jeden Gesellschafter unter Angabe von Tagungsort, Tag, Zeit und Tagesordnung mit einer Frist von 2 Wochen. Der Tag der Absendung und der Tag der Versammlung werden bei der Fristberechnung mitgerechnet. (3) Eine Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 75% des Stammkapitals vertreten sind. Sind weniger als 75% vertreten, ist unter Beachtung von Absatz 1 und 2 unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die vertretenen Stimmen beschlussfähig, falls hierauf in der Einberufung hingewiesen wird. (4) In der Gesellschafterversammlung kann sich jeder Gesellschafter durch einen anderen Gesellschafter oder durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Bevollmächtigten vertreten oder begleiten lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform. (5) Sind die für die Einberufung und Ankündigung geltenden gesetzlichen oder : gesellschaftsvertraglichen Vorschriften nicht eingehalten worden, können Beschlüsse nur gefasst werden, wenn die von dem Mangel betroffenen Gesellschafter anwesend oder vertreten sind und der Beschlussfassung nicht widersprechen. $ 8 Gesellschafterbeschlüsse {1) Die Gesellschafterversammlung beschließt grundsätzlich in Versammlungen. Beschlüsse der Gesellschafter können auch im schriftlichen Verfahren (auch durch Telefax oder E-Mail) gefasst werden, wenn sich sämtliche Gesellschafter mit einer solchen Beschlussfassung einverstanden srklären oder sich an ihr beteiligen und keine zwingenden gesetzlichen Formvorschriften entgegenstehen. 2) Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht Gesetz oder Gesellschaftsvertrag eine andere Mehrheit vorsehen. @) Je 1,00 EUR eines Geschäftsanteils gewähren 1 Stimme. Gesellschafter müssen auf sie sntfallende Stimmen stets einheitlich abgeben. “£) Grundsätzlich ist über Verhandlungen der Gesellschafterversammlung und über Sssellschafterbeschlüsse, soweit nicht eine notarielle Niederschrift aufgenommen wird, eine “isderschrift binnen 7 Tagen zu erstellen, in welcher der Tag der Versammlung, Teilnehmer, Ort, sonstige Anträge und Ergebnisse sowie die gefassten Beschlüsse anzugeben sind, Die Niederschrift = <urch den Versammlungsleiter, der durch die Gesellschafter mit einfacher Mehrheit zu Beginn jeder ‘f=sammlung zu bestimmen ist, zu unterzeichnen. Jeder Gesellschafter erhält unverzüglich eine ‚schrift der Niederschrift zugesandt. Bei Beschlüssen ohne förmliche Versammlung ist über Inhalt, &sämmungsverfahren und Abstimmungsergebnis von einem bei der Abstimmung bestimmten 'Zess!!schafter oder Geschäftsführer ein Protokoll anzufertigen, zu unterschreiben und unverzüglich an == Gesellschafter zu übersenden. © Znfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse müssen innerhalb von zwei Monaten nach =riniserlangung von der Beschlussfassung erhoben werden. Die Anfechtungsfrist ist nur gewahrt, ern innerhalb der Frist die Klage zugestellt ist. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der S=schlussfassung 6 Monate verstrichen sind. Bis zur rechtskräftigen Feststellung ihrer Nichtigkeit sind = Sssellschafterbeschlüsse als wirksam zu behandeln. ; = Satzungsänderungen, Umwandlung "Der Zweck der Gesellschaft und der Gegenstand des Unternehmens soll nur geändert werden, = die Erfüllung der bisherigen Gesellschaftszwecke unmöglich oder wirtschaftlich sinnlos Ben ist. . Ser die Änderung der Satzung beschließt die Gesellschafterversammlung. Beschlüsse über die der Satzung und die Zustimmung zu Umwandlungen bedürfen einer einstimmigen ung aller Gesellschafter. == Sssellschaftsvermögen ist auch nach einer Änderung der bisherigen Zwecke ausschließlich »egünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die Änderung des fiszwecks und des Unternehmensgegenstandes dürfen nur dann erfolgen, wenn die "zen die Steuerbegünstigung nach verbindlicher Zusage der zuständigen Finanzbehörde nicht zrfügung.-über Geschäftsanteile E stung und Teilung von Geschäftsanteilen ist nur mit Zustimmung der Gesellschaft zulässig. =i=mung soll nur erteilt werden, wenn der Erwerber Gewähr für die dauerhafte Erfüllung der in “ genannten Zwecke bietet. - (2) Die Zustimmung bedarf eines einstimmigen Beschlusses aller Gesellschafter. (3) Die Belastung von Geschäftsanteilen ist unzulässig. Entsprechendes gilt für die Begründung eines Treuhandverhältnisses, der Einräumung von Unterbeteiligungen sowie die sonstige Einräumung von Rechten an den Gesellschaftsanteilen für dritte Personen, die nicht ihrerseits Gesellschafter sind. 8 11 Einziehung {1) Die Einziehung von Geschäftsanteilen ist zulässig. Die Einziehung wird mit Zugang des Einziehungsbeschlusses beim betroffenen Gesellschafter wirksam. (2) Die Zustimmung des Gesellschafters bzw. von dessen Erben zur Einziehung seines Geschäftsanteils ist nicht erforderlich, wenn =} die Einziehung wegen Ablebens des Gesellschafters erfolgt, ©} über das Vermögen des Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, . S} der Geschäftsanteil gepfändet und die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses wieder aufgehoben wird, @} ein sonstiger wichtiger Grund in der Person des Gesellschafters vorliegt, aus dem nach 88 133,140 =GB der Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft aus dieser ausgeschlossen werden *önnte. 2) Soweit für die Gesellschaft zumutbar, soll in den Fällen des Abs. 2 lit. c) und d) der =szuschließende Gesellschafter mit einer angemessenen Frist zur Behebung des Zussschlussgrundes abgemahnt werden. ‘) Steht ein Geschäftsanteil mehreren Mitberechtigten ungeteilt zu, so ist die Einziehung gemäß 25satz 2 auch zulässig, wenn ihre Voraussetzungen nur in der Person eines Mitberechtigten | crliegen. 5) Die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen der Einziehung, insbesondere die Volleinzahlung der inlage und die Begleichung der Abfindungszahlung aus gebundenem Vermögen, bleiben unberührt. ) Die Einziehung wird durch die Geschäftsführung erklärt. Sie bedarf eines Sesellschafterbeschlusses, der mit 75%iger Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden us. Der betroffene Gesellschafter bzw. dessen Erben sind nicht stimmberechtigt. Ab dem Zeitpunkt Ser Beschlussfassung über die Einziehung gewährt der betroffene Geschäftsanteil bis zur Wirksamkeit == Einziehung bzw. bis zum Abschluss des Abtretungsverfahrens nach Abs. 8 kein Stimmrecht. Die =Srziehung hat zur Folge, dass der betroffene Gesellschafter mit unmittelbarer Wirkung aus der Zsssllschaft ausscheidet, auch wenn Streit über das Vorliegen eines wichtigen Grundes bzw einer sensägen Voraussetzung der Einziehung besteht. Die Gesellschaft wird von den übrigen Sessllschaftern fortgesetzt. Die Einziehung ist mit einer Kapitalherabsetzung, einer Aufstockung der vorhandenen "Se<chäftsanteile oder der Neubildung der untergegangenen Geschäftsanteile und deren Übernahme Surzh die Gesellschaft, einen Gesellschafter oder einen Dritten zu verbinden. 5 Statt der Einziehung kann die Gesellschaft beschließen, dass der betroffene Gesellschafter seinen ==-näftsanteil an die Gesellschaft, einen anderen Gesellschafter oder einen Dritten abtritt. Der errsiungsbeschluss wird mit Zugang beim betroffenen Gesellschafter und formwirksamer -<hmeerklärung des betreffenden Erwerbers wirksam. Der Gesellschafter erhält im Fall der Einziehung oder der Abtretung kein Entgelt. 2 Austritt SsSer Gesellschafter kann aus der Gesellschaft austreten. Der Austritt kann nur mit einer Frist von -= Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres durch eingeschriebenen Brief erfolgen. i (2) Der austretende Gesellschafter ist nach Wahl der Gesellschaft verpflichtet, die Einziehung Geschäftsanteils zu dulden oder diesen an die Gesellschaft, einen anderen Gesellsch Dritten zu übertragen. (8) Der Gesellschafter erhält im Falle der Einziehung und Abtretung kein Entgelt. 8 13 Auflösung {1) Die Gesellschaft soll nur aufgelöst werden, wenn die Erfüllung des Gesellschaftszwecks unm&güch oder wirtschaftlich sinnlos geworden ist. {2) Die Auflösung der Gesellschaft ist nur durch einstimmigen Beschluss der Gesellschafterversammlung zulässig. (3) Die Gesellschafter erhalten im Fall der Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile zurück. $ 14 Vermögensbindung Bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke oder Auflösung der Gesellschaft fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter übersteigt, an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Jugendhilfe sowie die Erziehung und Bildung zum Gemeinwohl der Bevölkerung. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile übersteigt, dürfen erst nach einer verbindlichen Zusage der zuständigen Finanzbehörde hinsichtlich der Steuerbegünstigung des Anfallsberechtigten gefällt werden. & 15 Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger. & 16 Gründungsaufwand Die mit ihrer Gründung verbundenen Kosten (Notar-, Gerichts- und Veröffentlichungskosten sowie etwaige im Zusammenhang mit der Gründung entstandene Beratungskosten) trägt der Gründer. $ 17 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Urkunde ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das gleiche gilt, falls sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke vorhanden ist. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll dann eine angemessene Regelung getroffen werden, die dem am nächsten kommt, was die Gesellschafter gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit gekannt bzw. erkannt hätten. Das gleiche gilt, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in dieser Urkunde vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht. In diesem Fall soll das Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten, das rechtlich zulässig ist und dem Gewollten möglichst nahe kommt. “r* Ko -
Anlage 2_Dibber gGmbH_Kita_Kurzkonzept_12-2020
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Kompakt-Konzept Kindertagesstätten Q IV / 2020 KINDERTAGESSTÄTTEN KOMPAKT -KONZEPT 2 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, jedes Kind ist wertvoll! Was im ersten Moment nach einer Selbstverständlichkeit klingt, ist seit 2003 die Kernmission von Dibber. Bereits mit Eröffnung der ersten Kindertagesstätte in Kristiansand in Norwegen durch unsere beiden Gründer und Eigentümer, den Pädagoge n Randi und Hans Jacob Sundby, stand die Vision im Mittelpunkt, einen Ort zu schaffen, an dem jeder Mensch als wertvolles Individuum einer sozialen Gemeinschaft anerkannt wird – ganz ohne Vorbehalte und von Anfang an. Aus dieser Grundphilosophie heraus haben wir bei Dibber über viele Jahre hinweg unseren organisationsinternen pädagogischen Leitfaden entwickelt, den wir »Herzenssache« nennen. Dieses Programm verbindet die spielerische Entwicklung sogenannter »soft skills« bei Kindern, wie Selbstwertgefühl, Selbstreflektion, Kreativität und soziale Interaktion, mit weiteren Bildungsthemen, zum Beispiel Mathematik, Sprachen, Bewegung und Naturentdeckung. Ausgehend von der ersten Kita in Kristiansand ist eine mittlerweile weltweit präsente Orga- nisation gewachsen, die inzwischen Kindertagesstätten in Norwegen, Kitas und Schulen in Schweden sowie weitere Einrichtungen in Finnland, Lettland, Spanien, Südafrika, Dubai und Honkong betreibt. Seit 2020 ist Dibber (vormals CreaKids gGmbH mit Sitz in Köln) jetzt auch in Deutschland in der Trägerschaft von Kindertagesstätten aktiv. Gestützt auf die Akquise der Himpelchen und Pimpelchen gGmbH mit ihren bundesweit 15 etablierten Einrichtungen, setzen wir bei der Erschließung und Entwicklung neuer Betreuungspotenziale auch auf die Erfahrung renom- mierter PädagogInnen wie Dr. Ilse Wehrmann (Wehrmann Education Consulting, Sachver - ständige für Frühpädagogik), die an diesem Konzept maßgeblich beteiligt ist, sowie auf einen engen Austausch mit den Kommunen. Wir verstehen uns im Sinne unserer Unternehmensvision als Partner der Familien und Kommunen bei der Realisierung von Kinderbetreuung auf höchstem internat ionalem Niveau. Für unsere MitarbeiterInnen sind wir Unterstützer und Entwicklungsbegleiter in ihrer täglichen Arbeit und bei ihrer fachlichen Weiterentwicklung. Wir laden Sie ein, unsere Ideen und Visionen in diesem Kompakt -Konzept für Kinder- tagesstätten genauer kennenzulernen und freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Mit herzlichen Grüßen Gunnar Johansson Barbara Grimm Geschäftsführung Dibber Deutschland 3 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten Vorwort Seite 2 Inhalt Dibber Unternehmensleitbild 3 4 Dibber Kitas – Strategie & Philosophie 5 1. Leitbild Kindertagesstätten 1.1 Familie und Beruf vereinbaren 1.2 Unser Bild vom Kind 1.3 Genderbewusstsein 1.4 Inklusion 6 7 7 8 9 2. Schlüsselprozesse frühkindlicher Bildung 2.1 Bindung & Beziehung 2.2 Erziehungs- und Bildungsar- beit zwischen Eltern und Kita 2.3 Ein Ort für Familien 2.4 Beobachtungs- und Dokumen- tationsarbeit 2.5 Mehrsprachigkeit in der Kita 10 11 12 13 14 14 3. Kompetente Kinder 3.1 Unser Kompetenzverständnis 3.2 Starke Kinder von Anfang an 3.3 Kommunikationsfreudige Kinder von Anfang an 3.4 Sozial kompetente Kinder von Anfang an 3.5 Aktiv lernende Kinder von Anfang an 15 15 16 16 17 17 4. Gesunde Kinder 4.1 Sich wohlfühlen 4.2 Wachsen und sich entwickeln 4.3 Entscheidungen treffen zum eigenen Wohl 4.4 Ernährung 4.5 Gesundheitsförderung 4.6 Bewegung 4.7 Anspannung und Ruhe 4.8 Handicaps und chronische Krankheiten 20 20 21 21 21 22 22 23 23 Seite 5. Tagesgestaltung 5.1 Zeit 5.2 Ankommen 5.3 Begrüßung 5.4 Gemeinsames Essen 5.5 Angebote & Aktivitäten 5.6 Nach Hause gehen 24 24 25 25 25 25 25 6. Räume gestalten 6.1 Leitlinien für Räume und deren Ausstattung 6.2 Ausstattung für unterschied- liche Entwicklungsstufen 6.3 Materialien und Spielzeug 6.4 Außenräume 26 27 28 29 29 7. Pädagogische Fachkräfte 7.1 Kompetenzen pädagogischer Fachkräfte 7.2 Fort- und Weiterbildung 30 31 31 8. Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung 32 9. Personal- und Raum- anforderungen 9.1 Personalanforderungs- konzeption 9.2 Grundlagen der Raum- anforderungen 9.3 Empfehlungen zum Raumprogramm 33 33 34 35 Inhalt Impressum Herausgeber: Dibber gGmbH, Bismarckstr. 11-13, 50672 Köln, info@dibber.de Pädagogisches Konzept und Redaktion: Wehrmann Education Consulting, Dr. Ilse Wehrmann, Roswitha Breustedt Fotos: Fotolia, Dibber / © Dibber gGmbH, 2020 Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. 4 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten Unternehmensleitbild NAMENSURSPRUNG UND BLATTSYMBOLIK UNSER VERSPRECHEN … an die Kinder: Wir werden Euch dabei unterstützen, euch selbst und eure Stärken bestmöglich zu entwickeln. … an die Eltern / Erziehungsberechtigten: Wir stehen Ihnen immer zur Verfügung, während wir ein sicheres, fürsorgliches Lernumfeld für Ihr Kind schaffen - mit einer anhaltend positiven Wirkung. … an unsere MitarbeiterInnen: Wir bieten Ihnen jede Möglichkeit, sich beruflich und persönlich weiterzuentwickeln und zu wachsen. Wir unterstützen Ihre Bedürfnisse und Wünsche. »Beurteile nicht jeden Tag nach der Ernte, die Du einfährst, sondern nach den Samen, die du pflanzt.« - Robert Louis Stevenson - Ein »Dibber« ist im skandinavischen und englischen Sprachraum ein Werkzeug, mit dem Vertiefungen im Boden gemacht wer- den, um Samen, Setzlinge oder Blumenzwiebeln zu pflanzen. Auch unsere visuelle Marke entwickelt sich aus der Pflanz(en)- Symbolik: Vorlage war der Umriss eines Blattes, aus dessen Form wir das »D« in Dibber und unser Signet entwickelt haben. … an »neue« Einrichtungen: Wer ein Teil der Dibber-Familie wird, erfährt Respekt und Wertschätzung für seine kulturellen und kommu- nalen Wurzeln und Eigenheiten. Gleichzeitig wird er Teil einer großen und großzügigen internationalen Gemeinschaft mit außergewöhnlichen Ressourcen. … an die Kommunen: Wir sind als Partner ein guter Teamplayer zum Wohle der Kinder. UNSERE WERTE Spielerisch und ehrgeizig: Wir geben alles und haben Spaß dabei. Gleichzeitig haben wir klare Ziele und die Kraft, sie zu erreichen. Großzügigkeit und Stärke: Wir geben unseren MitarbeiterInnen Freiheit inner- halb eines definierten Werte-Rahmens, der unseren Fachkräften Offenheit, Klarheit, Zufriedenheit und Großzügigkeit ermöglicht. UNSERE VISION Kinder durch Wertschätzung und Förderung zu selbstbewussten, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln. 5 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten Dibber Kindertagesstätten – Strategie und Philosophie Unser Ziel Unser Ziel ist es, die Entwicklung und Erziehung von Kindern durch Wissen, Freundschaft, Sicherheit und Fröhlichkeit zu fördern. Dibber schafft gezielt ein sicheres und wohl behütetes Umfeld, in dem spielerisches Lernen gefördert wird. Einzigartige, umfassende Methoden und die aktive Betreuung durch unsere Fachkräfte fördern sowohl die mentale und körperliche Entwicklung als auch das soziale Selbstbewusstsein der Kinder. Bei Dibber folgen wir unserem eigens entwickelten sozialen Kompetenzprogramm, das unter dem Namen »Herzenssache« täglich bei uns gelebt wird. Es vereint Werte, die uns im Wortsinn am Herzen liegen und das kulturelle Fundament in unseren Kindertagesstätten ausmachen. Wir sind überzeugt davon, dass in Lernsituationen mit Kindern ein emotionaler, warmherziger und positiver Ansatz für eine gesunde Entwicklung und künftige Erfolge unabdingbar ist. Unser Engagement und unser Handeln basieren auf der Überzeugung, dass Kinder wertvoll sind und das auch wissen sollten! Es gibt nichts Wichtigeres als eine vorbehaltlose Unterstützung der positiven und vertrauensvollen Entwicklung der Kinder. Darin sehen wir unsere Priorität und fördern dies mit all unseren Kräften. Unsere Vision Jeder in den Dibber-Kindertagesstätten ist davon überzeugt, dass wir eine fortschrittliche, fördern- de Umgebung schaffen können, in der jedes Kind sich gehört, gesehen und wert geschätzt fühlt. Das ist unser gemeinsames Ziel. Denn Kinder sind der wichtigste Teil unserer weltweiten Gemeinschaft. Sie werden die Zukunft gestalten! Stellen Sie sich vor, jed es Kind fühlt sich wertvoll! Das ist die Idee, die unsere gesamte Organisa - tion antreibt. Alle unsere Fachkräfte arbeiten daran, diese gemeinsame Vision zu verwirklichen. Hinter Dibber stehen überzeugte Pädagogen mit dem festen Glauben , dass jedes einzelne Kind, jede Familie, jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter und jedes Mitglied der Gemeinschaft will- kommen ist. 6 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 1. Leitbild der Kindertagesstätten Unsere Einrichtung stellt einen Teil der Lebenswelt von Kindern dar, denn Kindertagesstätten sind Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, in denen die Kinder eine erhebliche Zeit ihres Tages verbringen. In den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen wir jedes Kind mit seiner Lebenssituation. In erster Linie prägt die Familie Kinder in ihrer Entwicklung und ist der Ort, der die Bildungschancen der Kinder entscheidend beeinflusst. Die Zusammenarbeit zwischen der Familie und der Kinderta- geseinrichtung wirkt maßgeblich auf die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und auf die Entwick - lung ihres Potenzials an Begabungen, Kenntnissen und Kompetenzen. Die frühen Lernerfahrungen in der Familie und die Erfahrungen in der Kindertageseinrichtung sind die Grundlagen, auf denen Kinder individuelle Lernstrategien, Erfahrungen, Wissensbestände und ihr gesellschaftliches Bewusstsein aufbauen. Deshalb beteiligen wir die Familie, wenn irgend möglich, an der Planung und Gestaltung der Angelegenheiten, die sie betreffen, da wir die Partizipation in unserer Einrichtung leben. Grundlage für die curriculare Ausgestaltung unserer Dibber-Kindertagesbetreuung ist ein skandina- visch geprägtes pädagogisches Konzept. Geltende nationale Orientierungspläne und Bildungsricht- linien werden jeweils integriert – in Deutschland individuell nach den Maßgaben der Bundesländer. 7 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 1.1 Familie und Beruf vereinbaren Gesellschafts- und Familienstrukturen befinden sich im Wandel. Das hat zu tun mit den veränderten Lebensentwürfen und Berufsbiografien von Frauen, mit der aktiveren Erziehungshaltung von Vätern sowie der Veränderung der Lebenssituation von Kindern. Frauen und Männer haben gleichermaßen ein Anrecht auf Familie und Erwerbstätigkeit. Sie brauchen deshalb auch neue, flexible Betreuungs - modelle, die ihnen dabei helfen, ihre Ansprüche bestmöglich miteinander abzustimmen. Der Wunsch beider Elternteile beruflich aktiv zu sein, hängt einerseits mit dem allgemein gestiege - nen Qualifikationsniveau gerade auch junger Frauen zusammen. Zum anderen steht dahinter viel - fach eine schlichte wirtschaftliche Notwendigkeit für viele Familien: Lebenshaltungskosten steigen, sodass ein Erwerbseinkommen heutzutage in der Regel nicht mehr ausreicht, um eine Familie zu finanzieren. Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt jedoch nur, wenn auch die entsprechen- den Voraussetzungen in der Arbeitswelt und die Akzeptanz in der Gesellschaft bestehen. Dazu ist es notwendig, die Betreuungszeiten und Platzkapazitäten an dem Bedarf der Familien zu orientieren und somit wertvolle berufliche Qualifikationen zu erhalten und zu unterstützen. 1.2 Unser Bild vom Kind Heute wissen wir: Jedes Kind ist in jedem Alter ein Individuum. Es bildet sich seine eigenen Annah- men und Theorien – entsprechend seinem momentanen Entwicklungsstand – über sich selbst und die Prozesse in seinem Lebensumfeld, plant dementsprechend seine Handlungen und handelt aktiv und autonom. Ein Kind ist sich immer – mit seinen Möglichkeiten – seiner selbst und seiner inneren Bestrebungen bewusst. Es ist fortlaufend auf sozialen und emotionalen Austausch mit anderen Menschen angewiesen. Mit dieser »Grundausstattung« entwirft und gestaltet es – sofern es die Freiheit und die Möglichkeiten dazu hat – die von ihm selbst konstruierte Lebenswirklichkeit. Auf dieser Basis entwickeln Kinder ein Bild von sich selbst, das schon bald durch ein Bild von anderen Menschen ergänzt wird. Gleichzeitig entsteht ihr Bild von der Welt und dem Weltge - schehen. 8 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten Kinder erfahren in unseren Einrichtungen Wert und Würde aufgrund vielfältiger Begegnungen mit ihren eigenen Möglichkeiten. Die Selbsttätigkeit der Kinder steht für uns im Vordergrund der Konzeption. • Jedes Kind ist Gestalter seiner Entwicklung. Mit einer wertschätzenden Grun dhaltung gegen- über allen Kindern stärken wir ihre persönlichen Fähigkeiten sowie die ihrer Eltern. • Wir verstehen Entwicklung als einen aktiven Gestaltungsprozess der Beteiligten. Wir sehen die Entfaltung jedes einzelnen Kindes als fortlaufenden Austauschprozess zwischen dem Kind und seiner sozialen und dinglichen Lebenswelt, der sich zunehmend auf stärkere Erfahrung von Herausforderung und Bereicherung hin bewegt. Durch diesen Austauschprozess passt sich das Kind einer immer neuen und sich verändernden Welt schöpferisch an und tritt mit ihr zunehmend differenziert handelnd in Beziehung. Wir entwickeln Strukturen und Ideen gemeinsam mit den Kindern, damit kleine und große Menschen Verantwortung für sich und Gemeinsames übernehmen können. • Jedes Kind folgt seiner Entwicklungslinie im sozialen, emotionalen und kognitiven Austausch mit anderen Menschen. In unserer Einrichtung trifft es auf andere Kinder und Erwachsene, die sein spezifisches »Erleben der Welt«, seine Meinungen und Erwartungen wahrnehmen und verstehen, es vor Gefahren schützen und in der Weiterentwicklung seiner Erkenntnisse und in der eigenständigen Konstruktion seiner Lebenswirklichkeit unterstützen. 1.3 Genderbewusstsein ... ... ist eine Dimension von Bildung in unseren Kindertageseinrichtungen. Mädchen und Jungen brau- chen Bezugspersonen beiderlei Geschlechts, von denen sie im alltäglichen Zusammenleben erfahren, dass Frauen und Männer nicht auf bestimmte Verhaltensweisen und Tätigkeiten festlegen lassen . Diese Erfahrungen sind notwendig, damit sie ihre eigene geschlechtliche Identität entwickeln können. Als Mädchen und Jungen lernen sie in unserer Einrichtung das unterschiedliche menschliche Verhaltensrepertoire kennen und können es im Kontakt mit anderen erproben. Sie erleben soziale Kontakte, Orientierung und Raum, um ein individuelles Geschlechterbewusstsein zu entwickeln. 9 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 1.4 Inklusion Unterschiedlichkeit in der kulturellen Ausrichtung, der Muttersprache oder auch Besonderheiten im Entwicklungsverlauf sind Ausgangspunkte von Lernprozessen, die das Zusammenleben und Lernen aller vervollständigt, bereichert, belebt und fördert. Wir schaffen individuell unterschiedliche und umfassende Erfahrungsmöglichkeiten für das Zusammenleben und Lernen aller Kinder. Handicaps werden in unseren Kindertageseinrichtungen nicht als Belastung verstanden, die integriert werden müsste. Unsere Arbeit ist bestimmt von dem Konzept einer heterogenen Gruppe, in die jedes Kind seine besonderen Lernbedürfnisse und Entwicklungsthemen einbringt, die es herauszufinden und unterstützend zu begleiten gilt. Wir schaffen personelle, räumliche und materielle Ressourcen, die gemeinsames und individuelles Lernen für alle ermöglichen. Kinder lernen in der aktiven Auseinandersetzung mit anderen Kindern und Erwachsenen. Dies gilt für die lauten, stillen, zurückhaltenden, hochaktiven und lachenden Kinder gleichermaßen, eben für alle Kinder. Sie alle brauchen unterschiedliche Lernpartner. In unserer Einrichtung findet keine äußere Differenzierung statt. Die Teilhabe aller Kinder an einem gemeinsam bearbeiteten Thema vor dem Hintergrund der jeweils erreichten individuellen Entwicklungsniveaus ist unser Ziel. 10 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 2. Schlüsselprozesse frühkindlicher Bildung Täglich suchen und finden Kinder neue Wege, ihr Potenzial zu erproben und sich Fertigkeiten und Kenntnisse anzueignen, um in ihre Lebenswelt hineinzuwachsen. Sie wollen sich autonom in ihrem Handeln erleben und haben gleichzeitig das Bedürfnis nach sozia ler Eingebundenheit. Dass sie dabei erfolgreich sind, kann nur mittels einer nachhaltigen Erziehungs - und Bildungs - partnerschaft von Kindertageseinrichtung und Eltern gelingen. Wir sind uns bewusst, dass kindliche Erfahrungs - und Lernprozesse auch von Rahm enbedingungen in unserer Einrichtung abhängig sind und diese die Bildungsqualität letztlich bestimmen. 11 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 2.1 Bindung & Beziehung »Kinder brauchen für ihr Gedeihen und ihre Entwicklung die körperliche Nähe und gefühlvolle Zuwendung der Eltern und anderer Bezugspersonen« ( Remo Largo). Die Stärkung der Kinder im emotionalen und sozialen Bereich erfolgt in erster Linie über die Qualität der Interaktion zwischen dem Kind und seinen Eltern sowie weiteren Bezugspersonen. Wir bieten den Kindern Beziehunge n und Interaktionen, die von emotionaler Sicherheit und Feinfühligkeit gekennzeich net sind, sodass sie ein inneres »Bild« von Bindung entwickeln können, das von Sicherheit geprägt ist. Auf dieser Basis können die Kinder ihre Umwelt aktiv erkunden und mit Vertrauen auf andere Menschen zugehen. • Wir stärken die Kinder ganzheitlich. • Wir sorgen für sichere Bindung und Zugehörigkeit. • Wir unterstützen Kinder in ihrer Identitätsbildung und stärken ihr Selbstvertraue n. Eingewöhnung Der Übergang aus der Familie in eine Kindertageseinrichtung bedeutet eine Herausforderung für die Fähigkeit des Kindes, sich an eine neue Umgebung anzupassen und Beziehungen zu anderen Erwachsenen und Kindern aufzubauen. Wir sind uns weiter darüber bewusst, dass auch für die Eltern der Start in einer Einrichtung den Beginn einer neuen Lebensphase darstellt. Wir sehen eine Eingewöhnungsphase, die den individuellen Bedürfnissen der Kinder und gleichermaßen den beruflichen Anforderungen der Eltern gerecht wird, als Basis für eine positive Entwicklung des Betreuungsverhältnisses in unsere n Einrichtung en. Die tägliche, begleitete Anwesenheitszeit – anfangs zwischen ein und zwei Stunden mit allmählicher Steigerung der Abwesenheit der familiären Bezugspersonen – richtet sich nach der i ndividuellen Bewältigungsmöglichkeit des Kindes, ist abhängig von seinem Entwicklungsstand und wird immer seinen Bedürfnissen entsprechend in Rücksprache mit den Eltern gestaltet. 12 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 2.2 Erziehungs- und Bildungsarbeit zwischen Eltern und Kita Erziehung und Bildung fangen in der Familie an. Hier ist der erste private Bildungsort, der umfassend und am längsten und stärksten auf Kinder wirkt, gerade in den ersten Lebensjahren. Werte, Einstellungen und Orientierungen sowie viele weitere Kompetenzen, die für den Bildungsweg eines Kindes bedeutsam sind, erwerben die Kinder in ihrer Familie. Wir, als pädagogische Fachkräfte, schätzen die Eltern als Experten ihrer Kinder, denn ihr Wissen über das eigene Kind, dessen Ressourcen und die Vorerfahrungen bilden eine notwendige und sehr hilfreiche Grundlage unserer Arbeit. Im Leben eines Kindes sind Eltern die wichtigsten Bezugspersonen . Sie teilen die Erfolge und Misserfolg, Freude und Leid mit ihnen über eine lange Zeit hinweg. Wir streben echte Kooperation und den Dialog mit den Eltern an, da wir sie als gleichwertige und gleichberechtigte Partner bei der Erziehung und Bildung ihres Kindes sehen. Es ist unsere Aufgabe, jedem Kind die idealen Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Dies können wir nur gemeinsam mit den Eltern erreichen, indem Wertschätzung, Dialog, Transparenz und Offenheit das Miteinander kennzei chnen. Dabei berücksichtigen wir die unterschiedlichen Interessen, Werteorientierungen, Gewohnheiten und Einstellungen, z. B. von Familien mit Migrationshintergrund oder sozial benachteiligten Familien, sodass pädagogische Angebote bedürfnisgerecht und zie lgruppenorientiert gestaltet werden können. Für Eltern ist die Kita häufig der Beginn der außerfamiliären Betreuung ihres Kindes und wir haben den Anspruch, dass wir ihren Kindern gemeinsam die besten Entwicklungsmöglichkeiten für die Erziehung, Förderung und Bildung bieten. 13 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 2.3 Ein Ort für Familien Unsere Häuser sind von Beginn an Orte für Familien. Wir wollen mit unserer Arbeit auf vielfältige Art und Weise Kinder und Eltern unterstützen. Diese Entwicklung sehen wir als notwendige Aufgabe, um den Veränderungen in der institutionellen Erziehung, Bildung und Betreuung über die frühe Kindheit hinaus gerecht zu werden. Die positive Grundeinstellung gegenüber Kindern und ihren Eltern ist für uns zentrales Merkmal unserer Kitas. Unsere Angebote orientieren sich an den Bedürfnissen der Familien. Beide Lebenswelten der Kinder werden verbunden, sodass der ständige Austausch über die Kinder und ihre individuellen Entwicklungs- schritte selbstverständlich sind. Wir sehen unsere Einrichtung als Ort der Begegnung, der Eltern Unter- stützung, Sensibilisierung sowie Hilfe zur Selbsthilfe bietet und Kindern verschiedener Altersstufen Angebote ermöglicht. Die Vorteile liegen auf der Hand: • Ort der Begegnung – für Kinder und Familien. • Entlastung der Eltern, besonders für Alleinerziehende. • Vielfältige Angebote zum Austausch, zur Information und Beratung. • Qualifizierte und bedarfsgerechte Betreuung von Kindern, auch außerhalb der üblichen Betreuungszeiten. 14 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 2.4 Beobachtungs - und Dokumentationsarbeit Beobachtung Beobachtung und Dokumentation stellen Anforderungen an die qualifizierte Arbeit in Kindertages - einrichtungen dar. Wir sehen sie als Grundlage für die Reflexion unseres eigenen Verhaltens. Unser Ziel besteht nicht darin, Leistungsbewertungen der Kinder vorzunehmen. Vielmehr möchten wir mit den Kindern in einen Austausch kommen, um sie besser zu verstehen und ihre Bedürfnisse und Interes sen wahrzunehmen. Wir erkennen, dass unsere Bildungsangebote an die Kinder dann erfolgreich sind, wenn sie auf das persönliche Interesse, die aktuellen Themen und die besonderen Fähigkeiten eines Kindes abgestimmt sind. Deswegen nutzen wir die Beobachtung und Dokumentation für die Planung unserer pädagogischen Arbeit. Dokumentation Dokumentation ist die Grundlage der Zusammenarbeit aller in der Einrichtung. Sie informiert, schafft Einsichten und verbindet. Eltern haben ein Recht auf Information. Sie möchte n wissen, was wann für ihr Kind wichtig war und ablief. Deshalb dokumentieren wir Erfahrungsprozesse, Entwicklungsverläufe und gemeinsame Vorhaben auf verschiedenen Wegen. Gleichzeitig ist die Dokumentation in sogenannten »Ich- Büchern«, die die Kinder geme insam mit den pädagogischen Fachkräften gestalten, für jedes einzelne Kind eine wertvolle Begleitung seiner Entwicklung. 2.5 Mehrsprachigkeit in der Kita Frühes »Fremdsprachenerleben« hat zum einen das Ziel, Kinder in dem spielerisch »leichten« Erwerb eine r Sprache zu fördern und zum anderen, ihre Toleranz gegenüber fremden Sprachen und Kulturen im Sinne von interkultureller Erziehung, Bildung und Betreuung zu entwickeln. Wir setzen dies in unserer Einrichtung mit Hilfe des Prinzips der »Immersion« um, was »das Ein- tauchen in eine fremde Sprache « bedeutet. Hierüber besteht ein kontinuierlicher und intensiver Kontakt zur Fremdsprache, die in allen für die Kinder relevanten Kontexten selbstverständlich genutzt wird. In unserer Kita werden beide Sprachen (Deutsch- Englisch) bei allen Anlässen und in allen Situationen des täglichen Lebens verwendet, sodass es für die Kinder ein authentisches Erleben der Sprachen ist. Unser Ziel ist dabei, die Kinder entdecken zu lassen, dass man die Welt in mehreren Sprachen erfolgreich erobern kann. 15 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 3. Kompetente Kinder Kleine Kinder erfahren die Welt vor allen Dingen über ihre Sinne. Dazu brauchen sie Spiel - und Erlebnisräume, die es ihnen ermöglichen, in diesen Bereichen nach Herzenslust zu agieren. Zur Entwicklung von emotionaler Intelligenz und sozialer Kompetenz brauchen sie sowohl liebevolle Zuwendung als auch die Möglichkeit, mit Kindern und Erwachsenen in einen Austausch und eine Beziehung zu treten. Ebenso gehört die Förderung von Bewegung, Sprache und Musik sowie Naturwissenschaft und Technik zu den Schwerpunkten in der Arbeit mit den Kindern. 3.1 Was wir unter Kompetenz verstehen Im Zentrum unserer Arbeit stehen die Kinder mit ihren individuellen Stärken und Bedürfnissen. Unter »Kompetenz« verstehen wir, dass jedes Kind mit allen für seine Weiterentwicklung benötigten Fähigkeiten ausgestattet ist. Wir sehen unsere Aufgabe vor allem darin, zu berück - sichtigen, dass Kinder anders lernen als Erwachsene. Sie müssen ihre eigenen Lern - und Erklä - rungsmodelle entwickeln können und die Chance haben, diese an der Realität zu überprüfen und ggf. zu ändern. In unsere n Einrichtung en haben sie die Möglichkeiten und Voraussetzungen, solch wichtige Erfahrungen selbsttätig zu machen. Unsere Aufgabe besteht darin, die Kinder hierbei zu unterstützen und ihnen ihre eigenen Lernwege zu ermöglichen. 16 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 3.2 Starke Kinder von Anfang an Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die Begleitung in der Entwicklung der kindlichen Identität. Wie sich Kinder ihrer selbst bewuss t werden, wie sie sich als eigenständige Personen zu fühlen beginnen, wie sie ihre individuellen Eigenschaften und Vorlieben erkennen und wie sie heraus - finden, was sie können, ist uns sehr wichtig. In den ersten drei Lebensjahren entwickeln sich diese Fähigkeiten bei Kindern in verschiedenen Schritten mit jeweils neuem Erkenntnisgewinn. Entsprechend ergeben sich auch für uns als pädagogische Fachkräfte immer wieder neue Perspektiven, wenn wir die Kinder bei der Entwicklung des Selbstkonzeptes begleiten. Selbstvertrauen entsteht durch Selbstwirksamkeit. Die Kinder in unsere n Einrichtung en gewinnen auf der Basis sicherer Beziehungen zu den Erzieherinnen und Erziehern Selbstvertrauen. Sie erhalten genügend Herausforderungen, um ihre Stärken und Grenzen zu erkennen und ihre Fähigkeiten positiv und realistisch einschätzen zu können. Schon di e jüngsten Kinder probieren gerne aus, was sie allein tun können, weil sie wissen, dass ihnen bei Bedarf geholfen wird. Weil sie verlässliche Erwachsene neben sich wissen, lernen sie einzuschätzen, was sie selbstständig – ohne Hilfe von anderen – tun können und was noch zu schwierig ist. Die Fachkräfte in unserer Einrichtung sind für die Themen Kinderschutz und Kindeswohlgefähr - dung sensibilisiert und werden durch ein eigenes Kinderschutzkonzept angeleitet. Im Sinne der Partizipation sorgen wir für die direkte Beteiligung der Kinder, z. B. im täglichen Morgenkreis. Unsere Kinder können immer angstfrei ihre Beschwerden äußern und wissen, dass wir sie respektvoll behandeln und individuelle Hilfestellungen anbieten. Sollten wir beobachten, dass ein Kind bedrückt ist, sich vor den anderen Kindern aber nicht mitteilen möchte, bieten wir dem Kind die nötige Intimität in einem Einzelgespräch. 3.3 Kommunikationsfreudige Kinder von Anfang an Kinder erproben von Anfang an auf unterschiedliche Weise, wie sie wirksam kommunizieren können. Hierzu gehört z. B. , auf andere Menschen im Zusammensein einzuwirken, positive Beziehungen mit ihnen herzustellen, ihre Aufmerksamkeit zu erlangen und Kontakt z u ihnen zu halten sowie Dialoge anzuregen. Auch hier sind wir uns bewusst, dass es entwicklungsbedingte Unterschiede gibt. Wir leben die Sprache und Kommunikation auf vielfältige Weise in unsere n Kitas, singen, lachen und reimen mit den Kindern und begleit en unser Handeln immer sprachlich, damit schon die Kleinsten über die Kommunikation unsere Wertschätzung erleben. 17 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 3.4 Sozial kompetente Kinder von Anfang an Gemeinschaftserfahrungen sind Teil unserer Erziehung, Bildung und Betreuung. Im Rahmen von z. B. Kinderkonferenzen regen wir Dialoge über gemeinsame Fragen und Themen an, forcieren Mitwirkung und Mitbestimmung aller Beteiligten sowie Entscheidungen über Projekt - themen. Wir berücksichtigen die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder , greifen ihre Ide en und Anregungen auf und unterstützen die Auseinandersetzung mit demokratischen Regeln. Kinder verhandeln spielend. Sie erleben bei uns, dass sich der Einsatz für die eigenen und die Interessen anderer lohnt. In den Kinderkonferenzen beteiligen sie sich mit Ideen und Vorschlägen an der Gestaltung des Alltags. Die Möglichkeit zu direkte r Beteiligung zeigt ihnen unsere Wertschätzung und erzeugt Verantwortung. 3.5 Aktiv lernende Kinder von Anfang an Wir gehen davon aus, dass Kinder mit Begeisterung lernen und eine erstaunliche Leistungs - bereitschaft entwickeln, wenn sie sich eigene Ziele setzen können, Erfahrungswege und Auf - gaben bestimmen und ihre Ergebnisse gewürdigt werden. Über Stunden, Tage, manchmal Wochen bleiben sie bei ihrem Thema, bis ihr Forschungsbedürfnis und ihr Wissensdurst gestillt sind. Deshalb bestimmen Kinder in unserer Einri chtung selbst Zeit und Dauer, Ort und Material sowie die Partner und Formen ihres Tuns. Wenn sie selbst entscheiden, womit sie sich auseinandersetzen, tun sie mit Sicherheit das Richtige. Wir fordern die Selbsttätigkeit der Kinder heraus und beantworten das Wirken der Kinder. Offenheit und Planung verbinden, Kinder in ihrer Aktivität unterstützen, Entwicklungs - schritte begleiten und Lernprozesse anregen – dies sind die Herausforderungen der PädagogInnen vor Ort. Auf der Grundlage der Lebenssi tuation der Kinder planen und gestalten unsere MitarbeiterInnen den Alltag, berücksichtigen Zeiten für selbstbestimmtes Tun, für Gemeinschaftsvorhaben, Angebote und Projekte. 18 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten Kindliches Spiel »Spiel stellt eine freiwillige, lustbetonte und spannungsreiche Handlung oder Beschäftigung ohne Zweck und ohne angestrebte Folgen für die Realität dar, sozusagen eine Handlung um der Handlung willen« ( Rolf Oerter). Kinder können im Spiel ihre Lebenswirklichkeit selbstbestimmt konstruieren und rekonstruieren. Wir können beobachten, dass Kinder sich verhalten und handeln, als ob das Spiel die Wirklichkeit sei. Sie verbinden immer einen Sinn mit dem Spiel und nutzen ihre Fantasie, um die Welt im Spiel ihren eigenen Vorstellungen entsprechend zu gestalten. Dabei ist nicht ein Ergebnis für die Kinder bedeutsam, sondern die Handlung, in der sie ihre Absichten und Ziele verwirklichen. Spiel ist zweckfrei. Wir geben dem Spiel der Kinder in unseren Kitas einen großen Raum, da sie hierin selbstbestimmt und mit allen Sinnen lernen. Dies geschieht ganzheitlich, mit emotionalem, körperlichem und geistigem Krafteinsat z. Sie stellen sich ihre Fragen und finden eigene Antworten, sie lernen freiwillig, mit Spaß und ohne die Angst zu versagen. Spiel muss selbstbestimmt und freiwillig sein. Die Welt entdecken mit Naturwissenschaften »Kinder haben von Anfang an ein Interesse an den Phänomenen der Natur und erzeugen daraus ein Bild für sich selbst, das verschiedene Wandlungen von implizit zu explizit, von Wahrnehmungen über erste Formen von Theorien zu naturwissenschaftlichem Denken durchläuft. Damit naturwissenschaftliches Wissen bei den Kindern entsteht, ist das Zusam - menspiel des Kindes mit einer geeigneten Umwelt notwendig .« (G. Schäfer) Uns ist eine naturwissenschaftliche Bildung der Kinder in unsere n Einrichtung en sehr wichtig. Die eigenen Erfahrungen der Kinder und das konkrete Erleben der Natur sind die wichtigsten Elemente, da sie sich hierüber die Welt erschließen. »Die Aufgabe der pädagogischen Fachkraft besteht darin, Kinder anzuregen, selbst eine Antwort auf Fragen zu finde n und sie in ihren Lösungsversuchen zu begleiten. « (Ute Bendt, Claudia Erler). Durch intensive naturwissenschaftliche Erfahrungen unterstützen wir den Entdeckungsdrang der Kinder. Kinder haben ein unerschöpfliches Interesse für alle Phänomene der belebten und unbelebten Natur. Wieso? Weshalb? Warum? Kinder sammeln ihre Erfahrungen besonders in den ersten Lebensjahren über materielle Bereiche dieser Welt. So lernen sie Eigenschaften und Möglichkeiten von lebender und nicht -lebender Materie kennen. Sie erpro ben, was man damit 19 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten machen kann und nutzen die Werkzeuge ihres Körpers, die Bewegungen, ihre Sinne, um Möglich- keiten zu erproben und zu denken. Sie setzen auch alle greifbaren Gegenstände als Werkzeuge ein, um sie für ihre Untersuchung als Unterstützung zu nutzen. Wir sorgen in unsere n Einrichtung en dafür, dass wir gemeinsam mit den Kindern die Fragen beantworten. Uns ist es wichtig, dass sie ihre Umwelt mit allen Sinnen erfahren. In unsere n Kitas werden Kinder zu Forschern. Durch Experimente und Versuche, durch eigenes Fühlen, Sehen und Erleben unterstützen wir sie bei der »Begreifung« der naturwissenschaftlichen Welt. So haben sie die Möglichkeit, z. B. Maschinen selbst zu handhaben und deren Funktion zu begreifen und zu erfassen. Dabei ist es wichtig, dass Pädagogen Fehler zulassen und den Kindern genügend Zeit geben, diese zu erkennen. Nur so können sie neue Wege finden und die Fragestellung für sich lernfördernd lösen. Kreativ sein Kreativität ist die schöpferische Kra ft und das Bedürfnis der Kinder, Gestaltetes und Erlerntes neu zu kombinieren und dabei auf Irritationen, neue Fragen und auf nach Lösung verlangende Problemstellungen zu treffen. Wir unterstützen mit unserer Arbeit, dass Kleinstkinder mit allen ihren Sinnen ihr unmittel - bares Umfeld, d. h. Menschen, Gegenstände und Stimmungen, erforschen und z. B. erste Spuren in den Kinderateliers hinterlassen können. Kleinkinder erfassen schnell und reagieren auf alles, was sie sehen, hören, fühlen, riechen oder berühren. Junge Kinder erweitern ihre Ausdrucksmöglichkeiten durch Bewegungen und Geräusche, sobald sie mobiler werden. Kinder ab dem dritten Lebensjahr nutzen bereits ihre Sprache und andere Formen der Kommunikation wie Tanzen, Singen, Malen oder Modellie ren, um andere Menschen an ihren Gedanken und an ihrem Tun teilhaben zu lassen. 20 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 4. Gesunde Kinder 4.1 Sich wohlfühlen Wir unterstützen den »Wohlfühl -Faktor« bei Kleinstkindern, indem wir auf Beziehung, Kontakt und Verlässlichkeit achten, und darauf, dass wir sie persönlich begrüßen oder verabschieden, wenn sie von den Eltern gebracht oder abgeholt werden. Wir tauschen uns mit den Eltern darüber aus, wie wir Gefühlsausdrücke des Kindes wahrnehmen und wie wir darauf eingehen können. Junge Kinder benötigen flexible Alltagsabläufe, um ihrem Interesse nachgehen zu können. So kommt es seltener zu Frustrationen und Konflikten. S ie benötigen eine vertraute Umgebung zum Wohlfühlen. Personen- oder Raumwechsel können zu Verunsicherungen führen. Wir sorgen dafür, dass Kinder mit Migrationshintergrund im Kita -Alltag erfahren, dass ihre ethnischen Zugehörigkeiten, ihre kulturellen Ident itäten und ihr Geschlecht anerkannt und als Bereicherung selbstverständlich in die Gemeinschaft integriert werden. So fördern wir bei allen Kindern das Gefühl der »Dazugehörigkeit« und tragen dazu bei, dass sie sich wohlfühlen. 21 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 4.2 Wachsen und sich entwickeln Wir achten bei der Zubereitung der Mahlzeiten darauf, dass sie den Kindern schmecken und unterstützen die Kinder dabei, selbstständig zu essen. Bei Kleinstkindern und Kleinkindern achten wir darauf, wann sie Müdigkeit signalisieren, und unterstützen sie, wenn sie ihre körperlichen Fähigkeiten erproben und vertiefen. Es ist uns wichtig, dass Kinder mit körperlichen Behinderungen am gemeinsamen Essen teilnehmen. Dafür müssen passende Sitzgelegenheiten, Tische und besonder es Geschirr und Besteck verfügbar sein. Bei sehbehinderten Kleinstkindern z. B. schütteln wir die Flasche, bevor sie die Lippen des Kindes berührt. Dadurch merkt es, was unmittelbar bevorsteht. 4.3 Entscheidungen treffen zum eigenen Wohl Kleinstkinder und Kleinkinder benötigen verschiedene Möglichkeiten, um eine Entscheidung zu treffen. Um sie nicht zu überfordern, bieten wir ihnen zunächst zwei Alternativen, zwischen denen sie entscheiden können. Wir zeigen den Kindern, dass wir ihre Ents cheidung respektieren und sie dabei unterstützen, die nächsten Schritte zu unternehmen. Auf diese Weise lernen die Kinder, dass eine Entscheidung die nächste nach sich zieht. Wir nehmen uns Zeit, um den Kindern echte Wahlmöglichkeiten anbieten zu können, z . B., ob sie lieber Milch, Tee oder Wasser trinken möchten. Wichtig ist uns, die Wahlmöglichkeiten mit den Eltern abzustimmen. 4.4 Ernährung Zwischen Ernährung und Gesundheit besteht ein enger Zusammenhang. Voraussetzung für die Entwicklung unserer Kinder ist ein stabiler gesundheitlicher Gesamtzustand. Da die Leben ssitua- tion und die Ernährungsgewohnheiten in manchen Familien die Grundversorgung der Kinder nicht mehr sichern können, reagieren wir mit unserem Ernährungsprogramm und beugen über eine vollwertige, kindgerechte und ausgewogene Ernährung möglichen Gesundheitsbelastungen vor (z. B. Nahrungsmittel allergien, früher Diabetes, Übergewicht, Schäden durch einseitige Ernährung, Suchtverhalten, Rheuma). 22 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 4.5 Gesundheitsförderung Wir verfolgen – auch in unserer Lebensgestaltung – einen ganzheitlichen Ansatz der Gesundheits - förderung und beziehen Eltern als zentrale »Verwirklicher« ein. In unserer Einrichtung erfahren Kinder wichtiges über den eigenen Körper, über seine Stärke und Widerstandsfähigkeit – ein wichtiger Beitrag zur Bildung eines stabilen, positiven Selbstkonzeptes. Aber auch die Verletz - barkeit und Empfindsamkeit unseres Organismus für Gesundheit verstehen wir nicht nur im rein physischen Sinne. Für die Stärkung unserer Kinder ist das seelische Gleichgewicht von großer Bedeutung. Eine beziehungsvolle Pflege bildet hierfür die notwendige Basis. 4.6 Bewegung Wir gehen davon aus, dass die beobachtbaren Bewegungsbedürfnisse und selbstständigen Hand- lungen eines Kindes seinen Gesundheitszustand, seine emotionale Befindlichkeit sowie die Inhalte und den Aufbau seines Erlebens und seiner Erkenntnisse widerspiegeln. Darauf bauen wir auf und daran knüpfen wir mit unserem Angebot an. • Wir lassen Kindern Zeit und schaffen Möglichkeiten, vielfältige Bewegungsanlässe und Bedingungen innerhalb einer erfahrungsreichen, zu vielfältigen Aktionen herausfordernden Umwelt, damit Kinder individuell Erfahrungen mit Raum, Material und Beanspruchungs grad machen und darin persönliche Vorlieben, Tempo und Bewegungsformen aufbauen können. • Mit zielgerichteter Aufmerksamkeit beobachten wir die individuellen Aktivitäten jedes Kindes und dokumentieren die jeweiligen Entwicklungsverläufe. Angemessene Schutzma ßnahmen und gleichzeitig Risikobereitschaft unsererseits sind gefordert, damit alle Kinder ein individuell angepasstes Bewegungsangebot erhalten. • Wir richten die Einteilung und Ausstattung unserer Räume und des Außengeländes sowie unser vielfältiges Materi alangebot darauf aus, dass Kinder in unterschiedlichen Raumdimen sionen und mit vielfach unterschiedlichen Herausforderungen und Schwierigkeitsgraden eine ihren Möglichkeiten entsprechende Bewegungsvielfalt für sich erarbeiten können. 23 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 4.7 Anspannung und Ruhe Der Lebensrhythmus der Kinder spiegelt sich in unserer Einrichtung in den unterschiedlichen Stationen des Tagesgeschehens wider. Damit ist sichergestellt, dass Wa chen und S chlafen, Essen und V erdauen und der Wechsel zwischen Kraftentfaltung und Zur -Ruhe-Kommen einander ergänzen können und den ihnen zukommenden Platz erhalten. Wir sind uns dessen bewusst, dass die sich beschleunigenden Lebensprozesse in unserer hochtechnisierten Welt für den kindlichen Organismus zunehmend belastender und schwieriger zu bewä ltigen sind und sorgen für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Entspannung und aktivem Erleben. 4.8 Handicaps und chronische Krankheiten Eine Aufgabe von Kindertageseinrichtungen ist es heute, familienergänzend umweltbedingte Risikofaktoren auszugleichen, damit Kinder die zunehmend größeren innerpsychischen, körper - lichen und sozialen Anforderungen bewältigen können. Kinder mit chronischen Krankheiten, aber auch Kinder, die durch Umweltbelastungen beeinträchtigt sind, unterstützen wir durch g ezielte Gesundheitsvorsorge und spezielle Angebote im Bereich Ernährung und Förderung. Auch in Zu- sammenarbeit mit Ärzten steuern wir in unserer Einrichtung Problemkreisen entgegen. 24 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 5. Tagesgestaltung 5.1 Zeit Das Thema » ZEIT« wird in unserer Einrichtung großgeschrieben, denn: Kleinstkinder fühlen sich zeitlos, sie möchten in ihren Aktivitäten nicht unterbrochen oder durch Zeitdruck ausgebremst werden. Deshalb kombinieren wir in unserer Zeiteinteilung drei Größen miteinand er: • die Arbeitszeitbedürfnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, • die individuellen Zuwendungs - und Zeitbedürfnisse der Kinder, • den Zeitraum, den Mahlzeiten und Pflegezeiten zum ruhigen, kindorientierten Ablauf beanspruchen. Durch täglich wiederkehrende Rituale wie Begrüßung und Verabschiedung, gemeinsames Essen und Tischspruch sowie einen strukturierten Tagesablauf mit Raum für gemeinsame Aktivitäten, Freispiel und Ruhezeiten setzen wir ein Gegengewicht zu der Dynamik, die durch unterschie d- liche Bring - und Holzeiten entsteht. 25 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 5.2 Ankommen Unsere Kita s sind das zweite Zuhause der Kinder, in das sie jeden Morgen kommen. Die Ankunftsphase bietet Raum , sich zu orientieren, seinen »Platz« zu finden und um Kontakt zu allen herzustellen, die dazugehören. Gerade die jüngeren Kinder unter drei Jahren begrüßen wir mit viel Ruhe. 5.3 Begrüßung Jeden Morgen gestalten wir gemeinsam mit den Kindern eine Begrüßungsrunde zu einem festen Zeitpunkt, sodass wir die Eltern bitten, ihr Kind rechtzeitig in die Einrichtung zu bringen. Dieses wichtige Ritual gibt allen die Möglichkeit, zu erfahren, wer da ist und wer nicht. Die Kinder erhalten eine Orientierung für den Tag, die Woche, die Jahreszeit und beginnen gemeinsam mit Spielen und Singen . 5.3 Gemeinsames Essen Der Bereich Ernährung gehört in unserer Einrichtung zu einem weiteren bedeutungsvollen Arbeitsbereich, an dessen Vorbereitung, Durchführung und Reflexio n alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkte n beteiligt sind. 5.4 Angebote & Aktivitäten In der Gruppe der Jüngsten ist es die absolute Ausnahme, alle Kinder der Gruppe für EIN Thema zu interessieren. Dies geschieht mei st nur im Rahmen von Kreis - und Bewegungsspielen, bei Festen oder Mahlzeiten. Die Regel ist die Aufteilung der Gruppe in eine Vielzahl von Teilgruppen mit unterschiedlichen Tätigkeitsformen. Jüngere Kinder haben ein Bedürfnis nach meist kurzfristigen, intensiven, an wechselnden Orten stattfindenden Tätigkeiten. Wenn es um Materialien geht, die Begleitung in der Handhabung brauchen, unterstützen wir die Kinder, immer mit dem Ziel, dass sie selbsttätig die Eigenschaften erkunden und kennenlernen. 5.5 Nach Hause gehen Kleinstkinder haben noch kein Zeitverständnis. Das Abschiednehmen von den Bezugspersonen in der Kita und den anderen Kindern, vom Spielmaterial und von vielen spannenden Erfahrungen muss auch gelernt werden. Das »Umschalten« gelingt den Kindern umso leichter, je mehr sie sich auf feste Rituale und Bring - und Abholzeiten durch ihre Eltern verlassen können. 26 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 6. Räume gestalten Die Gestaltung der Räume in unserer Einrichtung ist uns sehr wichtig, da wir mit den Kindern zusammen viele Stunden des Tages dort verbringen. Je jünger die Kinder sind, desto wichtiger ist die Raum - und Materialgestaltung für die Unterstützung der Selbsttätigkeit und Selbstbildungs - prozesse. Deswegen überprüfen wir regelmäßig im Team kritisch unsere Räume und die darin enthaltenen Materialien, um festzustellen, ob sie den Bedürfnissen und Anforderungen der Kinder gerecht werden. Wir nutzen hierfür die im nachfolgenden Text dargestellten Leitlinien, die auf den Erkenntnissen der Re ggio-Pädagogik, Erkenntnissen der modernen Hirnforschung und der Early Excellence Center basieren. 27 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 6.1 Leitlinien für Räume und deren Ausstattung Die Kinder sollen sich in den Räumen weiterentwickeln können, unabhängig davon, in welchem Alter sie beim Betreuungsstart sind. Räumlichkeiten und Ausstattung müssen den im Tagesablauf variierenden physiologischen Bedürfnissen der Kinder Rechnung tragen. Dies gilt z. B. für die unterschiedliche Startsituation am Morgen (müde oder munter, noch hungrig oder bereits »frühstück ssatt«), das 11 -Uhr-Loch sowie individuelle Mittagsschlafgewohnheiten. Räumlichkeiten und Ausstattung müssen zeitweilig auch die Begleitung durch Eltern/weitere Erwachsene zulassen. Dies trifft vor allem für die Eingewöhnungszeiten oder Beobachtungs - projekte zu. Räumlichkeiten und Ausstattung müssen individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Denn es gibt große Unte rschiede bezüglich des Temperaments, der Selbstregulationsfähigkeit und Stressbelastung, aber auch bezüglich Bewegungsfr eude und Interessen . Räumlichkeiten und Ausstattung müssen Altersmischung und Entwicklungsunterschiede beant - worten. Ungestörtes Nebeneinander von allein spielenden Kindern, alterstypisches Parallelspiel und Spielkooperationen mehrerer Kinder müssen spontan möglich sein. Räumlichkeiten und Ausstattung müssen Kindern aus unterschiedlichen Familienwelten neue und ergänzende Erfahrungen zugänglich machen. Es braucht Raum und Anreize für behutsame Kontaktaufnahme mit anderen Kindern, erweiterte Bewegungse rfahrungen, selbsttätiges Agieren, Erkunden und Lernen sowie für Gespräche. Räumlichkeiten und Ausstattung müssen einen selbstständigen Zugang zu Spielgeräten und Materialien gewährleisten. Jedes Kind sollte eigeninitiativ Gegenstände und Materialien vorfinden, um seine Ideen zu überprüfen und seine Pläne umzusetzen. Räumlichkeiten und Ausstattung müssen unterschiedliche Gruppenkonstellationen verkraften. Variation zulassen bedeutet hier: zeitweilig Erlebnisse in der Gesamtgruppe, ebenso regelmäßige Kleing ruppen- aktivitäten (mal anders, mal geschlechtshomogen) oder 1:1 -Kontakte. Räumlichkeiten und Ausstattung müssen unterschiedliche Aktivitätsformen beherbergen und vielfältige Sinnes - erfahrungen zulassen. Ein Beispiel: Flexible Deckenaufhängungen fördern den Gleichgewichtssinn, dessen Anregung in der frühen Kindheit so wichtig ist , wie die Stimulation des Hör- und Sehsinns. Räumlichkeiten und Ausstattung müssen zwischen Vielfältigem wählen lassen und zu Entscheidungen auffordern. Genügend Platz und vielseit ig bearbeitbare Materialien in überschaubaren Mengen und immer wieder unterschiedlicher Angebotsform lassen Kinder »punktgenau« nachdenken, wo und was sie erkunden wollen. Räumlichkeiten und Ausstattung müssen Lebenswelten entstehen lassen, in denen es jed en Tag möglich ist, Innovation und Bestätigung zu erleben. Jeden Tag etwas Neues zu entdecken, zu tun und zu verstehen, aber auch Vertrautes wiederzufinden, um daran zu arbeiten, sich zu üben und perfektionieren (Stichwort: Funktionslust). 28 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 6.2 Ausstattung für unterschiedliche Entwicklungsstufen Räume für Babys und Kleinkinder befriedigen in besonderer Weise das Bedürfnis nach rhythmischem Bewegt -Werden, nach Umhüllung, Schutz, Wärme und Geborgenheit. Sie sind ausgestattet mit • Hängematten • Hängekorb • Wiegen • zur Seite gelegte Bettchen • »Kuschelhöhle« in einer Nische • Nestern • Ein- und Ausblicken für die Jüngsten auf Liegeflächen, die von zwei Seiten begrenzt und mit elastisch -fester Unterlage und Lammfellen zur Temperaturregelung ausgestattet sin d. Kinder, die zu robben und zu krabbeln beginnen, finden bei uns vielfältige Bewegungsanreger auf dem Boden und unterschiedliche Oberflächenstrukturen zur Anregung des Tastsinns: • glatt und kühl • rauh und kühl • glatt und warm • glatt, weich und warm • rauh, weich und warm • holperige Flächen • Noppenflächen Als weitere Anregungen finden die »Krabbler« auf dem Untergrund: • Spiegelfolie • Fotoposter • kontrastfarbige Linien (Mäander, Schnecken, Kreise, Achten, Vierecke aus Textilklebeband) 29 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 6.3 Materialien und Spielzeug Die Spielmaterialien in unsere n Einrichtung en müssen dem beharrlichen Forschungsinteresse der Jüngsten standhalten. Wir bieten Materialien an, die mit allen Sinnen erfahrbar sind und mit denen kleine Kinder sich als Bewirker von Veränderungen erfahren können. Mit ihnen können die Kinder: • drücken, schlagen, klopfen • schütteln, rütteln, antreiben • wegwerfen, wälzen, stoßen, rollen, schubsen • ziehen, schieben, verrücken • zerkrümeln, verteilen, zerlegen • zerteilen, brechen, knicken, zerknacken • mischen, durcheinander werfen, untermengen, verteilen • trennen, abspalten, losreißen, beißen 6.4 Außenräume Das Außengelände unserer Kindertageseinrichtung en ist genau so vielfältig und anregend wie die Innenräume, sodass die Kinder auch hier ihrem Alter, ihren Bedürfnissen und Interessen entsprechend wirken können. Für die jüngsten Kinder ist ein Bereich optisch abgegrenzt, sodass sie ungestört spielen, aber jederzeit zu den älteren Kindern Kontakt aufnehmen können. 30 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 7. Pädagogische Fachkräfte Pädagogische Fachkräfte stehen stetig wachsenden Aufgaben und Anforderungen gegenüber. Die Erfüllung dieser Aufgaben und Anforderungen wird von einer professionell arbeitenden Fachkraft erwartet und bestärkt sie in ihrer Arbeit und Motivation. Es gibt verschiedene Kompetenzen, die wir in unsere n Kindertageseinrichtung en von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten. In unsere n Einrichtung en möchten wir allen Beteiligten ein offenes Ohr bieten. Wir haben Verständnis für andere Meinungen und Interesse an einem gemeinsamen Lösungsvorschlag. Beschwerden spiegeln Unzufriedenheit und Unmut wider . Mit unserem Beschwerdemanage - ment kann jeder seine Verbesserungsvorschläge, Anregungen und Anfragen kommunizieren. Wir sehen Beschwerden als Gelegenheit zur Entwicklung und Verbesserung und eine Möglich- keit der gemeinsamen Beteiligung aller Akteure in unsere n Einrichtung en. 31 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 7.1 Kompetenzen pädagogischer Fachkräfte Dies sind die einzelnen Kompetenzen, die wir für die Arbeit im frühkindlichen Bereich in unserer Kita erwarten und entsprechend in der Weiterentwicklung der pädagogischen Fachkräfte unter - stützen: • Fachkompetenz • Methodenkompetenz • Soziale und interkulturelle Kompetenz • Medienkompe tenz 7.2 Fort- und Weiterbildung Wir legen großen Wert auf hochqualifiziertes Personal, das die Bereitschaft zur stetigen Fort - und Weiterbildung mitbringt und lebenslanges Lernen als Bestandteil der eigenen Haltung im Beruf zeigt. Eine pädagogische Fachkraft kann nicht in jedem Bildungsbereich gleich starke Interessen haben. Wir ermuntern sie, sich in enger Abstimmung mit der Leiterin und dem Team auf einen Schwerpunkt zu konzentrieren und diesen mit Hilfe von Fort - und Weiterbildung im eigenen Interesse und zum Nutzen der gesamten Kita auszubauen. Dabei ist es uns wichtig, dass nach der jeweiligen Fortbildung die Inhalte in das Team transportiert und für die praktische Arbeit nutzbar gemacht werden, sodass die jeweilige Mitarbeiterin und der jeweilige Mitarbeiter als MultiplikatorI n für das Gesam tteam wirkt. 32 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 8. Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung Es ist das vorrangige Ziel, in Kindertageseinrichtungen ein Höchstmaß an pädagogischer Qualität zu erreichen und dauerhaft zu sichern. Dies ist notwendig, um dem Wohl der Kinder und den fachlichen Erfordernissen sowie den Erwartungen der Eltern zu entsprechen. Die Qualifizierung von MitarbeiterInnen zur Durchführung interner Ev aluationen ist ein Bestandteil des Qualitäts - managements in unsere n Kindertageseinrichtung en. Auf der Grundlage bester Fachpraxis, z. B. des Nationalen Kriterienkatalogs sowie neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, werden zentrale Bereiche pädagogische r Qualität der Bildung, Betreuung und Erziehung bear beitet und dann im Kita -Alltag umgesetzt. Die Evaluationsergebnisse dienen der Qualitätsinformation auf allen Ebenen des Systems: dem pädagogischen Personal in den Kindertageseinrichtungen, den Eltern, de n Trägern und der politischen Steuerungsebene sowie der Jugendhilfeadministratio n. 33 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 9. Personal- und Raumanforderungen 9.1 Personalanforderungskonzeption Für das Wohl, die Entwicklung und das Lernen der Kinder ist die Qualität ihrer Beziehungen zu den Fachkräften besonders wichtig. Der Personalschlüssel muss die Ziele der Einrichtung und ihr Gesamtkonzept widerspiegeln sowie direkt mit dem Alter der Kinder und der Gruppengröße verknüpft sein. Jede Fachkraft einer Einrichtung erhält bei Arbeitsaufnahme eine Stellenbeschreibung. In den jährlich stattfindenden Personalentwicklungsgesprächen werden gemeinsam neue persönliche und berufliche Ziele festgelegt, die sich in kurz -, mittel- und langfristige Ziele aufgliedern. Wir legen großen Wert darauf, dass sich unsere MitarbeiterInnen langfristig in ihren Qualifika - tionen und Potenzialen weiterentwickeln. Diese Unters tützung erfolgt in Form von Coaching, individuellen Fort - und Weiterbildungen, Supervisionen und Teamfortbildungen. 34 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 9.2 Grundlagen der Raumanforderungen Folgende Bestimmungen, Richtlinien und Normen werden u. a. beachtet und eingehalten (die Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit): 1. Baugesetzbuch 2. Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen (Landschaftsverband Westfalen -Lippe), s. Folgeseite 3. Vorgaben der Unfallkasse n 4. DIN-Normen insbesondere a. Spielplatzgeräte (DIN 1176) 5. ENEV 2016 6. Bundes-Bodenschutz - und Altlastenverordnung (BBodSchV) 35 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 09.03.200 9.3 Empfehlungen zum Raumprogramm LVR-Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen Die baulichen Entscheidungen zur räumlichen Situation der Tageseinrichtung für Kinder müssen vor dem Hintergrund möglicher zukünftiger Aufgaben der Häuser geplant und entschieden werden (demografische Entwicklung, Rechtsanspruch für Kinder ab 1 Jahr, integrative Arbeit für Kinder mit und ohne Behinderung, veränderte Nachfrage im Betreuungsumfang etc.) Raumprogramm für 1 Gruppe: Stunden: u1 bis 3 J 1 Jahr bi 25, 35 nicht ü. Mittag hre oder s 3 Jahre 25, 35, 45 über Mittag u1 bis Einsc 1 Jahr bis E 25, 35 nicht ü. Mittag hulung oder nschulung 25, 35, 45 über Mittag 2 Jahre bis E 25, 35 nicht ü. Mittag nschulung 25, 35, 45 über Mittag 3 Jahre 25, 35 nicht ü. Mittag und älter 25, 35, 45 über Mittag A Gruppenraum ca. 45 m² Gruppennebenraum ca. 18 - 24 m² zusammen: ca. 68 m² Sanitärbereich ca. 12 m² 2 WC und 2 - 3 Waschbecken (ggf. ein Sanitärbereich der Kinder behindertengerecht) x x x x x x x x B Pflegebereich im Sanitärbereich, ggf. eigener Raum mit Kinder WC und Waschbecken x x x x x x C Gruppenbezogener Raum zur Differenzierung der Arbeit (z.B. Ruhen, Schlafen, Spielen) ca. 18 – 24 m² x x x x x x D Allgem. Raum zur Differenzierung der Arbeit (z.B. Ruhen, Schlafen, Spielen) ca. 20 – 30 m² x alternativ zu C: auch für jeweils 2 Gruppen möglich x alternativ zu C: auch für jeweils 2 Gruppen möglich x E Raum zur Differenzierung der Arbeit für pädagogische und therapeutische Angebote in integrativen Gruppen 18 – 24 m² x x x Allgemeines Raumprogramm in allen Einrichtungen: 1. Mehrzweckraum ca. 55 m² mit Geräteraum ca. 10 – 12 m² (ab der 2.Gruppe) 2. Küche ca. 15 – 20 m², ggf. mit Vorratsraum 3. Leiter/innenzimmer ca. 12 m² 4. Personalraum ca. 16 -20 m² (in mehrgruppigen Einrichtungen) 5. allgem. Abstellraum pro Gruppe ca. 6 m² 6. allgem. Putzmittelraum ca. 4 m² 7. Wirtschaftraum für Waschmaschine und Trockner 8. Personal-WC (möglichst behindertengerechte Ausführung) 9. Dusche 1x in der Einrichtung (ggf. im Pflegebereich) 10. Ca. 20 bis 25% der Nettogrundfläche für Eingangsbereich, Flure, Garderoben 11. Abstellbereich für Kinderwagen, etc. 12. pro Gruppe ist eine Außenspielfläche von ca. 300 m² zu rechnen, bei eingruppigen Einrichtungen möglichst ca. 500 m² Für Mieter werden pauschal 160 m² pro Gruppe im Rahmen der Finanzierung der Miete anerkannt; zusätzlich 25 m² pro Gruppe, in der Kinder unter 3 Jahren betreut werden. Die LVR-Empfehlungen enthalten Richtwerte als Arbeitshilfen, die beim Bau und Umbau von Kindertageseinrichtungen kindgerechte räumliche Bedingungen ermöglichen. Für Neubaumaßnahmen sind diese Rahmenbedingungen grundsätzlich umzusetzen. Bei bestehenden Einrichtungen sind die gegebenen baulichen und räumlichen Umstände in angemessener Weise zu berücksichtigen. Ziel ist es, alle bestehenden Kindertageseinrichtungen bis zum 31.12.2014 entsprechend der LVR-Empfehlungen räumlich anzupassen. 36 Kompakt-Konzept Kindertagesstätten Dibber gGmbH Barbara Grimm, Geschäftsführerin Mobil: 01 76 607 477 97 E-Mail: barbara.grimm @dibber.de Bismarckstraße 11-13 50672 Köln Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme . Ihr direkter Draht zu uns -
Anlage 3_Dibber gGmbH_Kinder-Praeventions_Schutzkonzept_28-01-2021
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Präventions- und Schutzkonzept Präventions - und Schutzkonzept Januar 2021 2 Präventions- und Schutzkonzept Seite 1. Einleitung 3 2. Begriffsdefinition 4 3. Rechtliche Grundlagen Bundeskinderschutzgesetz, § 8a SGB VIII 4 4. Prävention (Leitbild) 4.1 Einheitlich definierte Regeln für sensible Situationen 4.2 Prävention durch Stärkung der Kinder 5 6 7 5. Verhaltenskodex / Selbstverpflichtungserklärung 6. Partizipations- und Beschwerdeverfahren 7. Prozess bei Meldung eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung 7.1 Grenzverletzendes Verhalten von Kindern untereinander 7.2 Grenzverletzendes Verhalten von pädagogischen Fachkräften (Abb. Kita H-U) 7.3 Grenzverletzendes Verhalten durch Personensorgeberechtigte 8. Ansprechpartner / Wichtige Rufnummern 9. Fortbildungen 10. Einstellung und Gewinnung neuer MitarbeiterInnen 11. Anhang 8 11 13 16 17 19 21 21 Inhalt 3 Präventions- und Schutzkonzept 1. Einleitung Die Eltern bzw. alle Erziehungsberechtigten vertrauen uns ihr wertvollstes Wesen an, indem sie ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung von Dibber betreuen lassen. Dibber macht alles Erdenkliche, dass das Wohl der uns anvertrauten Kinder gewährleistet ist und die Einrichtungen sichere Orte für die Kinder sind. Die Kinder sollen sich bei Dibber körperlich, geistig und seelisch wohl entwickeln können. Ausgehend von dieser Zielsetzung und vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen zum Schutz des Kindeswohles wurde das vorliegenden Kinderschutzkonzept entwickelt, welches für alle Mitarbeitenden von Dibber, insbesondere für die pädagogischen Fachkräfte, verbindlich ist. Es soll nicht nur der Vorgang im Ernstfall, d.h. wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohl- gefährdung vorliegen beschrieben werden, sondern vielmehr Präventionsmaßnahmen dargestellt werden, sodass ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen von Kindern möglich ist. Zudem werden unterschiedliche Gefährdungsformen betrachtet: • Gefährdung im familiären / außerfamiliären Umfeld • Gefährdung innerhalb der Kindertageseinrichtungen (sowohl von pädagogischen Fachkräften und allen Mitarbeitenden von Dibber als auch von Kindern untereinander) Durch den engen Kontakt zwischen Träger bzw. Geschäftsführung, Fachberatung, Einrichtungslei- tung und den pädagogischen Teams kann bei Verdachtsfällen schnell gehandelt werden. Alle pädagogischen Fachkräfte werden regelmäßig geschult Anzeichen für Übergriffigkeiten bei Kindern zu erkennen, sei dies durch Eltern, andere pädagogischen Fachkräfte oder Gewalt zwischen Kindern. Um kontinuierlich an diesem Thema dran zu bleiben, sind folgende Instrumente des Austauschs bei Dibber verankert: • Täglich stattfindende Gesprächskreise mit den Kindern • 14-tägige Kleinteambesprechungen mit kollegialen Beratungen und Fallbesprechungen • 14-tägige Großteambesprechungen • Elterngespräche • Entwicklungsgespräche • Elternabende • Außerordentliche Mitarbeitergespräche • Jahresmitarbeitergespräche • Teilnahme eines Präventionsprogramms. 4 Präventions- und Schutzkonzept 2. Begriffsdefinition Grenzverletzungen sind alle Handlungen oder Äußerungen, die eine persönliche Grenze (unab- sichtlich) überschreiten. Ob eine Äußerung als Grenzverletzung empfunden wird, ist immer abhän- gig vom subjektiven Empfinden des Einzelnen. Grenzverletzungen können beschämende Bemer - kungen, Zuschreibungen („Du bist immer…“, „Nie kannst du…“), Herabsetzungen u. ä. sein. Übergriffe sind im Unterschied zu Grenzverletzungen keine zufälligen oder unabsichtlichen Hand- lungen bzw. Äußerungen. Sie sind „Ausdruck eines unzureichenden Respekts gegenüber Mädchen und Jungen, grundlegender fachlicher Mängel und/ oder einer gezielten Desensibilisierung im Rahmen der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs.“ Strafrechtlich relevante Formen der Gewalt können z.B. Körperverletzung, sexuelle Nötigung oder Missbrauch sein. Diese Formen sind Straftaten und im Rahmen des Str afgesetzbuches (StGB) nor- miert. (vgl.Schubert-Suffrian, F. & Regner, M. (2014): praxis kompakt: Beschwerdeverfahren für Kinder. Verlag Herder, S.11) 3. Rechtliche Grundlagen Bundeskinderschutzgesetz, § 8a SGB VIII Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§8a SGBVIII) ist eindeutig geregelt, wie Kinder im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden. Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen haben die Pflicht, gewichtige Anhaltspu nkte für eine Kindeswohlgefähr- dung zu erkennen, eine Gefährdungseinschätzung unter Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft vorzunehmen und das Jugendamt zu informieren, falls eine Gefährdung zu vermuten ist und die Geschäftsführung im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht auf Hilfen hinwirken kann bzw. diese nicht angenommen werden, um die Gefahr abzuwenden (vgl. § 8a Abs. 4 SGB VIII: "(...) falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann."). Jede Einrichtung von Dibber hat eine Vereinbarung gemäß § 8a SGB VIII und § 72a SGB VIII getroffen. Des Weiteren regelt § 72 SGB VIII, dass nur Personen in den Kindertageseinrichtungen beschäftigt werden können, die persönlich dazu geeignet sind. Zu Beginn der Tätigkeit sowie in regelmäßigen Abständen (alle zwei Jahre) sind alle bei Dibber beschäftigen Personen verpflichtet, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. 5 Präventions- und Schutzkonzept 4. Prävention (Leitbild) Die Kindertageseinrichtungen von Dibber sollen für die Kinder Orte sein, in denen sie sich mit ihren aktuellen Spiel- und Lernwünschen aufgehoben, wohl und sicher fühlen. Wir geben ihnen die Mög - lichkeit, sich ihrem Alter entsprechend zu entwickeln sowie Nähe und Geborgenheit zu erfahren. Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Jedes Kind wird bei Dibber individuell betrachtet. Es soll Zeit und Raum erhalten, seine eigenen Erfahrungen und Grenzen zu erfahren. Die Kinder bestimmen selbst, in welcher Form dies stattfin- det. Die pädagogischen Fachkräfte begleiten die Kinder dabei und achten darauf, dass die Sicher - heit der Kinder nicht gefährdet wird. Die Kinder können gewaltfreie Konfliktlösungen einüben – sie werden gefördert und unterstützt sich selbst zu erproben, kennenzulernen, einzuschätzen, ihre Grenzen zu erfahren, Verantwort - lichkeit für sich selbst und für andere zu übernehmen und ihr Selbstbewusstsein zu stärken. In den Einrichtungen werden die Kinder ermutigt, mitzubestimmen sowie den Alltag mitzugestal - ten. Dies findet altersentsprechend in den Krippen- und Kindergartengruppen statt. Zudem wer- den die Kinder unterstützt, Risiken zu erkennen und einzuschätzen, sich auszuprobieren und an ihren eigenen Grenzen zu lernen und zu wachsen. Die pädagogischen Fachkräfte verhalten sich den Kindern gegenüber achtsam und einfühlsam. Die Kinder bestimmen eigenständig die persönlichen Grenzen für Nähe und Distanz. Die pädagogi - schen Fachkräfte unterstützen sie dabei, ihre eigenen Gefühle wahrzunehmen, zu benennen und anderen gegenüber auszudrücken. Wenn sie Kummer haben oder Hilfe benötigen, ermutigen die pädagogischen Fachkräfte die Kinder sich an eine Vertrauensperson ihrer Wahl zu wenden. Das Recht der Kinder auf Schutz und Hilfe in Notlagen nehmen die pädagogischen Fachkräfte ernst und respektieren, dass Kinder nein sagen. In allen Einrichtungen von Dibber wird Ironie und Bloßstellung nicht gelebt. Da der Schutz der Kinder dem pädagogischen Team am Herzen liegt, ist es für Dibber bedeutsam, Anregungen und Rückmeldungen von Kindern, Eltern und Mitarbeitenden entgegen zu nehmen. Nur so kann Dibber die Qualität der pädagogischen Arbeit stetig verbessern. Eine kontinuierliche Überprüfung des eigenen Verhaltens und der aufgestellten Regeln ist notwendig. 6 Präventions- und Schutzkonzept 4.1 Einheitlich definierte Regeln für sensible Situationen Viele Situationen im Alltag wie das Wickeln, die Unterstützung beim Toilettengang oder das Trös- ten verlangen eine intime und private Atmosphäre. Klare Regelungen für sensible Situationen schaffen sowohl für die pädagogischen Fachkräfte als auch für Eltern und Kinder Sicherheit und Orientierung. Folgende Regelungen sind bei Dibber für alle klar definiert: (1) Das Kind entscheidet über die Dauer, den Ort und die handelnden Personen. Es hat das Recht, ihm unangenehme Situationen jederzeit zu unterbrechen. (2) Für das Fiebermessen steht in allen Einrichtungen ein Ohrthermometer zur Verfügung. Rektales Fiebermessen wird von unserer Seite nicht durchgeführt. (3) Die Intimsphäre und das Schamgefühl der Kinder sollen geschützt werden, die Fachkräfte stehen den Kindern zur Verfügung, wenn sie Hilfe benötigen. Kindergartenkinder dürfen Kabinentüren schließen und selbstständig auf die Toilette gehen. Bei der Hilfestellung während des Toilettengangs bleibt die Türe des Wickelraums/Sanitärbereichs geöffnet. Kabinentüren können geschlossen, aber nicht abgeschlossen werden. (4) In den Wickelbereichen sind grundsätzlich die Türen offen. Wenn fremde Personen im Haus sind, sind die Türen soweit zu schließen, dass der Wickelbereich nicht einsehbar ist. (5) Pädagogische Fachkräfte nehmen niemals Kinder mit zu ihrem eigenen Toilettengang. (6) Kinder werden niemals gegen ihren Willen auf den Schoß genommen, gekuschelt oder festgehalten (Ausnahme: das Kind gefährdet sich selbst oder andere!). (7) Kinder werden von pädagogischen Fachkräften nicht geküsst. (8) Im Schlafraum ist das Babyfon jederzeit an. (9) Handys sind nur im Personalraum aufzubewahren und werden nicht in die Gruppenräume mitgenommen. (10) Fotos von pädagogischen Fachkräften und Kindern mit Privathandys sind verboten. 7 Präventions- und Schutzkonzept Auch in besonderen Situationen (z.B. hoher Krankheitsstand, plötzlich auftretender Personal- wechsel) sieht sich Dibber dennoch in der Pflicht die Aufsichtspflicht aller Kinder zu tragen. Zum Teil kann der Betreuungsschlüssel innerhalb der Einrichtung gedeckt werden, indem Gruppen zusammengelegt werden. Ist dies nicht mehr möglich ist ein Aushelfen aus anderen Dibber Einrichtungen notwendig. Dies kann in Notsituationen kurzfristig umgesetzt werden, da in allen Einrichtungen das gleiche pädagogische Konzept gelebt wird und somit die Abläufe sehr ähnlich sind. Führt aber auch das Aushelfen von externen pädagogischen Fachkräften nicht zu einem ausreichenden Betreuungsschlüssel, werden Sie rechtzeitig von der Einrichtungsleitung per E-Mail über das weitere Vor-gehen informiert. 4.2 Prävention durch Stärkung der Kinder In den Einrichtungen werden die Kinder beim Kennenlernen ihres Körpers, der Entwicklung ihrer Identität und ihres Selbstwertgefühls, beim Erfahren von eigenen Grenzen und auch beim Respek - tieren der Grenzen anderer sowie der Bildung einer eigenen Ich-Kompetenz unterstützt. Selbst- bewusste Kinder, die sich wertgeschätzt fühlen und deren Meinung geachtet wird, sind besser vor Gefährdungen geschützt. Für Kinder existiert keine Trennung von Geborgenheit, Sinnlichkeit, Zärtlichkeit und Sexualität. So kann beispielsweise Kuscheln, Kitzeln, Matschen oder auch das Berühren des eigenen Körpers als sinnliches Erlebnis empfunden werden. Sie schaffen ein bestimmtes Körperbild und bilden die Grundlage zur Beziehungs- und Liebesfähigkeit. Kinder haben ein natürliches Int eresse an ihrem Körper und daran ihn kennen zu lernen. Hier spielt das aktive Auseinandersetzen mit dem eigenen Körper eine große Rolle. Zudem beobachten sie ihre Bezugspersonen, wie diese mit ihrem eigenen Körper und die des Kindes umgehen. Kinder beobachten sehr genau, ob ihr Verhalten und ihre Äußerungen von Erwachsenen ernst genommen und entsprechend darauf reagiert wird oder ob dies im Alltag eher übergangen wird. Die pädagogischen Fachkräfte ermutigen die Kinder, ihre körperlichen Grenzen zu erkennen und diese gegenüber anderen zu kommunizieren. Hierbei fungieren sie als Vorbildfunktion und äußern ihre eigenen Grenzen gegenüber den Kindern. „Nein“-Sagen und das Wahrnehmen von guten sowie schlechten und manchmal auch Gefühlen und Emotionen, deren Einor dnung den Kindern nicht möglich ist, werden von den pädagogischen Fachkräften unterstützt und begleitet. Die Kinder werden darin bestärkt, Berührungen einzustufen und unangenehme bzw. für sie komische Berüh- rungen deutlich zurückzuweisen. In kindgemäßen Übungen lernen die Kinder spielerisch, eigene Gefühle und auch die Gefühle anderer zu erkennen, zu zeigen und verbal auszudrücken. Der Drang, den eigenen und den Körper der anderen zu sehen, zu untersuchen und miteinander zu vergleichen ist ein Vorgang, den Kinder von Natur aus mitbringen und den sie spielerisch unterei - nander mit anderen Kindern nachkommen dürfen. Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte ist es, den Kindern hier den nötigen Freiraum zum Experimentieren zu geben und gleichzeitig darauf zu achten, dass keine persönlichen Grenzen überschritten werden. 8 Präventions- und Schutzkonzept In einigen Einrichtungen von Dibber wird Karate für Kindergartenkinder angeboten. Hierbei lernen die Kinder auch ihre eigenen Grenzen und die der anderen Kinder kennen. Zudem entwickeln sie Selbstverteidigungsstrategien, welche sie in Gefahrensituationen anwenden können. Dieses An - gebot ist mit zusätzlichen Kosten verbunden und findet während dem Kita-Alltag statt. 5. Verhaltenskodex / Selbstverpflichtungserklärung Die Alle pädagogischen Fachkräfte erhalten mit dem Zusenden ihres Arbeitsvertrages die nachfol - gende Selbstverpflichtungserklärung, welche sie lesen müssen. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die Erklärung verstanden und danach gehandelt wird. Selbstverpflichtungserklärung im Wortlaut Als Mitarbeitende/r der Kindertagesstätten Dibber gGmbH verpflichte ich mich, nach § 8a SGB VIII zu handeln und meinen mir aufgrund meiner Tätigkeit in einer öffentlichen Kinderbetreuungsein- richtung zukommenden staatlichen Schutzauftrag zu erfüllen. Ich sehe mich verantwortlich dafür, Kinder in ihren Rechten zu stärken und sie vor Verletzungen ihrer körperlichen und seelischen Unversehrtheit zu schützen. Aus diesem Grund halte ich mich an folgende Grundsätze: (1) Ich werde in meiner täglichen pädagogischen Arbeit aufmerksam sein hinsichtlich offener und subtiler Formen von Gewalt, Grenzverletzungen und Übergriffen an Kindern. Diese können sein: • Verbale Gewalt (herabsetzen, abwerten, bloßstellen, ausgrenzen, bedrohen) • Körperliche Gewalt • Sexuelle Gewalt und sexuelle Ausnutzung • Vernachlässigung (Ernährung, Schlafen, Kleidung, Körper- und Zahnpflege) • Machtmissbrauch • Ausnutzung von Abhängigkeiten • Seelische Gewalt • Grenzüberschreitung • Gesundheitliche Gefährdung • Häusliche Gewalt (das Erleben von Gewalt zwischen Erwachsenen im häuslichen Umfeld) • Aufsichtspflichtverletzung • Autonomiekonflikt (das Zumuten bzw. Das Auffordern Dinge tun zu müssen, welche nicht altersentsprechend sind) 9 Präventions- und Schutzkonzept (2) Wenn ich die Vermutung habe, einer der oben genannten Gewaltformen in der Einrichtung vonseiten der Eltern oder der pädagogischen Fachkräfte zu erkennen, teile ich dies unver - züglich der Einrichtungsleitung und der Fachberatung mit. Wenn ich Grenzüberschreitungen zwischen Kindern beobachte, habe ich eine Mitteilungspflicht gegenüber der Einrichtungs - leitung und der Fachberatung. (3) Körperkontakt und körperliche Zuwendungen sind zwischen Kindern und pädagogischen Fachkräften wesentlich und unverzichtbar. Grundsätzlich gilt, dass die körperliche Zuwendung rein der Bedürfnisbefriedigung des Kindes dient (Bsp.: das Kind wird von der pädagogischen Fachkraft auf dem Arm genommen, wenn es weint. Sobald das Kind sich allerdings gegen diese Art der Zuwendung wehrt, muss die pädagogische Fachkraft dies akzeptieren). Ich achte auf die individuellen Grenzen der Kinder und die persönliche Intimsphäre. Das Recht des Kindes, nein zu sagen, wird von mir respektiert. (4) Ein respektvoller, wertschätzender Umgang ist für mich selbstverständlich. Dies beinhaltet sowohl verbale als auch nonverbale (Gestik, Mimik) Äußerungen. Ich verwende keine herabwertenden, herabwürdigenden oder ausgrenzenden Worte. Ich beziehe aktiv Stellung gegen gewalttätiges, diskriminierendes, rassistisches und sexistisches Verhalten in verbaler und nonverbaler Form. Ich selbst verzichte auf solches Verhalten. Zudem spreche ich Kinder nicht mit Kose- oder Spitznamen an. (5) Ich gestalte die Beziehung zu den Kindern transparent und gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Ich nehme die individuellen Grenzsetzungen und die Intimsphäre der mir anvertrauten Kinder wahr und ernst. Ich respektiere die Gefühl e der Kinder und bringe ihnen Wertschätzung und Vertrauen entgegen. (6) Aussagen und Erzählungen von Kindern nehme ich immer ernst. Die Kinder wissen, dass sie in mir eine Vertrauensperson haben und sich bei Schwierigkeiten oder Tabu- Themen an mich wenden können. Ich schaffe eine grundlegend positive Atmosphäre für die Kinder und ermutige sie somit, ihre Erfahrungen mitzuteilen. Ich bringe den Kindern bei, zwischen positiven Geheimnissen und Geheimnissen, die sie bedrücken, ihnen Angst machen oder traurig machen zu unterscheiden - letztere dürfen und müssen sogar weitererzählt werden. (7) Ich fördere bei den mir anvertrauten Kindern ein gesundes Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung. (8) Täglich kommt es zum Austausch mit den Eltern, sodass eine große Nähe und eine intensive Beziehung entstehen kann. Ich verzichte bewusst auf private Kontakte zu den betreuenden Kindern und deren Familien. 10 Präventions- und Schutzkonzept (9) Ich missbrauche meine Rolle als pädagogische Fachkraft nicht gegenüber den mir anver - trauten Kindern. Ich habe keine sexuellen Kontakte zu ihnen. Ich weiß, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung ist mit entsprechenden di sziplina- rischen und strafrechtlichen Folgen (10) Um mein pädagogisches Fachwissen zu verfestigen und weiterzuentwickeln bin ich bereit regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. (11) Wenn ich selbst an meine Grenze gelange, bitte ich rechtzeitig um Hilfe. Hiermit versichere ich, dass ich nicht wegen folgender Straftaten rechtskräftig verurteilt worden bin: • Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB) • Tatbestände gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174-174c, 176-180a, 181a, 182-184g, 184i, 201a Abs. 3 StGB) • Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB) • Tatbestände gegen die persönliche Freiheit (§§ 232-233a, 234, 235, 236 StGB) Hiermit versichere ich, dass gegen mich derzeit kein Anfangsverdacht oder kein Ermittlungsverfahren wegen einer der o.g. Straftaten anhängig ist. Ich verpflichte mich dazu, die Geschäftsführung über die Einleitung eins entsprechenden Verfahrens sofort zu informieren. Ich habe die Selbstverpflichtungserklärung gelesen und verpflichte mich, nach diese n Grundsätzen zu arbeiten. 11 Präventions- und Schutzkonzept 6. Partizipations - und Beschwerdeverfahren Eine offene und ehrliche Kommunikationsstruktur mit den Eltern ist für Dibber die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Anregungen, Rückmeldun- gen weiterzugeben oder sich bei Unsicherheiten und Sorgen an die Einrichtungsleitung oder die Fachberatung zu wenden. Dies kann in persönlicher, telefonischer und auch schriftlicher Form, so- wohl offen als auch anonym stattfinden. Konstruktive Rückmeldungen werden als Chance angese - hen, um Abläufe und Handlungen noch weiter auszubauen und zu verbessern. Zu einer vertrau- ensvollen Zusammenarbeit zählt Dibber zudem, den Eltern Hilfen anzubieten oder sie auf Hilfen aufmerksam zu machen, die sie bei ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen können. Umgekehrt gilt, dass auch das pädagogische Team ein außerordentliches Gespräch ansetzen kann, falls die Entwicklung des Kindes Anlass zur Sorge oder es anderweitigen Gesprächsbedarf gibt. Auch intern lebt Dibber eine konstruktive Fehlerkultur, in der Fehler passieren. Diese müssen offen benannt, eingestanden und aufgearbeitet werden. Ein offener Austausch zwischen Kolleginnen und Kollegen, im Team und gegenüber den Führungskräften über Fehlverhalten, gefährdende Sachver - halte und alle Verhaltensweisen, deren Sinn und Hintergrund nicht verstanden wird, ist ausdrück - lich erwünscht. Die Bereitschaft zur gemeinsamen Reflexion ist in allen Einrichtungen gegeben. Gleichzeitig hilft man sich gegenseitig bei Schwierigkeiten und entlastet bei Überforderung den anderen. Natürlich ist auch ein Beschwerdemanagement für die Kinder vorhanden. Laut SGB VIII sind Be - schwerde- und Partizipationsmöglichkeiten für Kinder in Kindertageseinrichtungen ein unabding - bares Instrument zum Schutz der Kinder. Folgenden Ablauf gilt es einzuhalten: 1. Beschwerden bewusst wahrnehmen und annehmen: Da Kinder ihre Beschwerden eher selten eindeutig und direkt äußern, müssen pädagogische Fach- kräfte genau hinsehen und zuhören sowie den Kindern vermitteln, dass ihre Beschwerde wahrge- nommen wurde. 2. Beschwerden aufnehmen und konkretisieren: Es gilt herauszufinden, worum es dem Kind/den Kindern geht und welche Bedürfnisse es hat. Schlüsselfragen hierzu können z.B. Fragen nach den Gefühlen des Kindes sein: „Bist du traurig?“, Was ist passiert?“ Anschließend muss geklärt werden ob es sich tatsächlich um eine Beschwerde handelt und diese ggf. konkretisiert werden, d.h. zu hinterfragen, was genau stört oder was sich das Kind wünscht. In regelmäßig stattfindenden Kinderkonferenzen oder anderen Gesprächsrunden können Be- schwerden der Kinder aufgenommen werden. Auch in Form einer Beschwerdetafel/Motzmauer ist dies möglich. Kinder malen ihre Beschwerde auf und hängen sie an einen vereinbarten Ort. Dies bleibt solange hängen bis die Beschwerde bearbeitet wurde. Mit kleineren Kindern kann eine Am - pelabfrage mit roten, gelben und grünen Karten gestartet werden. Jedes Kind bekommt diese drei Karten und kann damit zu den Fragen der pädagogischen Fachkräften Stellung beziehen. Rot bedeutet „Es hat mir nicht gefallen“, Gelb „Ich weiß nicht so genau“ oder „Es ist mir egal“ und Grün „Das fand ich toll“. 12 Präventions- und Schutzkonzept 3. Beschwerden bearbeiten und Ergebnisse rückmelden: Dies kann sowohl mit dem einzelnen Kind als auch in der Kindergruppe stattfinden. Grundsätzlich sollte dies zeitnah passieren. Es muss sichergestellt werden, dass die von Kindern und Erwachse - nen erarbeiteten Lösungen verbindlich im Kita-Alltag umgesetzt werden. Kinder brauchen in der Kindertageseinrichtung eine Atmosphäre, in welcher sie ermutigt werden, sich zu wehren und zu sagen, was ihnen nicht gefällt. Kinder müssen wissen, welche Rechte sie haben und dass sie für deren Einhaltung eintreten sollen. Kinder, die sich selbstbewusst für ihre Rechte und Bedürfnisse einsetzen und sich wertgeschätzt und (selbst -)wirksam fühlen, sind besser vor Gefährdungen geschützt. Aus diesem Grund sind die Fachkräfte in den Einrichtungen in der Verantwortung, für alle Kinder als Vorbild zu fungieren und eine „fehlerfreundl iche, offene und wertschätzende Atmosphäre“ zu schaffen. In der Praxis bedeutet dies, allen Kindern zu vermitteln, dass es zu einem Leben in der Gemeinschaft dazugehört, Fehler zu machen, diese einzusehen und sich dafür zu entschuldigen, aber auch andersherum die Fehler anderer anzusprechen und sich zu beschweren, wenn einem Unrecht widerfährt. Gerade bei den Krippenkindern sollte hierbei al ters- bedingt stark auf nonverbale Äußerungen der Kinder geachtet werden. Nonverbale Beschwerden können sich wie folgt äußern: zurückziehen bzw. sich verstecken, weinen, schubsen, kratzen, beißen, Kopf schütteln, Ohren zu halten, Augen schließen, Türen zu knallen, treten/hauen. Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Beschwerde- und Partizipationsmanagement ist, dass im Team eine Kultur des „Sich Einmischens“ verankert ist. Die pädagogischen Fachkräfte sind also dazu angehalten, gegenseitiges Fehlverhalten aufzudecken, dieses anzusprechen, sich einzumi - schen und dieses auch direkt vor den Kindern zu thematisieren. Gerade bei Krippenkindern ist es von großer Bedeutung, dass das „Einmischen“ einer anderen Fachkraft direkt auf die Beschwerde des Kindes hin passiert. Dadurch erhalten die Kinder das Gefühl, ihre Beschwerde wurde bemerkt und ernstgenommen. Zusätzlich hierzu achten die Fachkräfte auf Äußerungen der Kinder zu be- stimmten Personen und/oder Themen der Einrichtung – sowohl in der Einrichtung direkt als auch zu Hause bei den Eltern. So sucht das Team im Rahmen der Übergaben oder regelmäßiger Eltern - gespräche hierzu den Kontakt zu den Eltern und fragen nach, was die Kinder zu Hause aus der Kindertageseinrichtung erzählen. Zudem wird immer wieder das Gespräch mit den Kindern direkt gesucht, so beispielsweise im Rahmen der gemeinsamen Portfolioarbeit. F ür die Kindergartenkin- der finden wöchentliche Kinderkonferenzen statt, in welchen über ihre Gefühle und Sorgen, anstehende oder auch vergangene Projekte, Aktionen, Feste etc. gesprochen wird und die Kinder die Möglichkeit haben, ihre Meinung und ihre Ideen einzubringen. 13 Präventions- und Schutzkonzept 7. Prozess bei Meldung eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung Wird ein Verdachtsfall auf Kindeswohlgefährdung in einer der Einrichtungen bekannt, so ist Dibber moralisch als auch gesetzlich verpflichtet, diesem Vorwurf augenblicklich nachzukommen. Die Si - cherstellung der Unversehrtheit der uns anvertrauten Kinder ist für Dibber die höchste Priorität. Folgende Schritte sind grundlegend im Verdachtsfall notwendig: • Austausch zwischen Einrichtungsleitung und pädagogischer Fachkraft über Beobachtungen und Vermutungen • Austausch mit der Fachberatung • Ggf. Austausch im Team, um andere Sichtweisen zu beleuchten • Evtl. Nutzung von Einschätzungshilfen (KiWo-Skala) • (keine juristische Gefährdungseinschätzung, lediglich der Versuch die Gefährdung sachlich zu strukturieren und zu gewichten) • Bei gewichtigen Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung Hinzuziehen einer inso-weit erfahrenen Fachkraft und Entscheidung über das weitere Vorgehen • Schriftliche Dokumentation sämtlicher Verfahrensschritte • Bei akuter Gefährdung Information an das Jugendamt und ggf. an die Polizei Nachfolgend werden die Verfahrensschritte bei den verschiedenen Gefährdungsformen dargestellt. 7.1 Grenzverletzendes Verhalten von Kindern untereinander Es gehört zum Kindergartenalltag dazu, dass sich Kinder mit ihrem eigenen Körper und die der anderen auseinandersetzen. Hierbei können persönliche Grenzen missachtet oder überschrit - ten werden. Dies kann von den Kindern unbeabsichtigt geschehen, dem Verhalten können aber auch andere Ursachen zu Grunde liegen. Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte ist es herauszufinden, ob dies ein Ausdruck einer Distanzlosigkeit oder eines mangelnden körper - achtenden Respekts darstellen kann, oder ob das Kind selbst (übergriffige) Gewalterfah - rungen erlebt hat. Es gilt auch auszuschließen, ob es sich „nur“ um das Ausprobieren von Regelüberschreitungen handelt. Im Ernstfall greift die pädagogische Fachkraft ein und be - nennt das grenzverletzende Verhalten und unterbindet dieses. Ein Gespräch mit der Bezugs - fachkraft und der Einrichtungsleitung findet so-wohl mit den Sorgeberechtigten des grenz- überschreitenden Kindes als auch mit denen des betroffenen Kindes statt. 7.2 Grenzverletzendes Verhalten von pädagogischen Fachkräften (Abbildung Kita H-U) Kinder, speziell die Altersgruppe unter drei Jahren, sind abhängig und in ihrer Entwicklung angewie - sen auf eine liebevolle, körperliche Pflege und regelmäßigen Körperkontakt mit ihren Bezugs - personen. In Kindertageseinrichtungen übernehmen diese Rolle die pädagogischen Fach- kräfte. Gleichzeitig treten in den Medien verstärkt Berichte über Missbrauchsfälle in Kitas durch pädagogische Fachkräfte in den Vordergrund. 14 Präventions- und Schutzkonzept Dibber hat deswegen konkrete Handlungsschritte in diesem Schutzkonzept entwickelt, um zum einen die Bedürfnisse der Kinder nach körperlicher Nähe zu erfüllen und zum anderen die uns anvertrauten Kinder nachhaltig zu schützen. Fehlverhalten von pädagogischen Fachkräften oder anderen Mitarbeitenden von Dibber, welche die betreuenden Kinder gefährden, werden umgehend an die Fachberatung und die Geschäftsfüh- rung gemeldet. Beispiele hierfür sind: Aufsichtspflichtverletzungen Schwere Unfälle mit Personenschäden oder Todesfolge (u.a. Vergiftungen, Verbrennungen) • Körperliche Bestrafung • Fixieren (der Teller wird beim Essen auf den Latz gestellt, Stühle werden so eng an den Tisch geschoben, dass das Kind sich nicht bewegen kann) • Mangelnde gesundheitliche Fürsorge • Ungenügende Nähe-Distanz-Regulation • Ignorieren von Übergriffen (unter Kindern) • Verursachte oder begünstigte Übergriffe/Gewalttätigkeiten • Sexuelle Gewalt und entwürdigende Handlungen • Suchtprobleme von Mitarbeitenden Aufzählung oben: Fehlverhalten von pädagogischen Fachkräften mit Gefährdungsrisiko. Eine detailliertere Aufzählung von Gewaltformen gegen Kinder durch pädagogische Fachkräfte ist im Anhang zu finden. 15 Präventions- und Schutzkonzept Steht die Vermutung auf grenzverletzendes Fehlverhalten durch pädagogische Fachkräfte im Raum, wird die Einrichtungsleitung, die Fachberatung sowie die Geschäftsführung unverzüglich informiert. Es gilt mit dem betroffenen Kind sowie der betroffenen pädagogischen Fachkraft zu klären, welches Fehlverhalten gezeigt wurde. Vonseiten der Einrichtungsleitung muss klar benannt werden, wenn eine Missachtung der Qualitätsstandards erfolgt ist. Wenn es sich um eine unab- sichtliche Grenzverletzung handelt, ist es wichtig zunächst auf Erwachsenenebene nach Lösungen zu suchen. Dabei darf die pädagogische Fachkraft, deren Verhalten zur Beschwerde führte, weder vorgeführt noch beschämt werden. Es muss ihr die Chance gegeben werden, ihr Verhalten zu än- dern. Beispiele hierfür und zugleich ein grenzverletzendes Verhalten können sein: • Zwang zum Essen • Anschreien von Kindern • Bevorzugung von Lieblingskindern • Ständiges Vergleichen mit anderen Kindern • Diskriminierende Äußerungen über ein Kind oder dessen Familie aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Ethnie, Glaube oder anderen Merkmalen • Unzureichendes Windeln wechseln • Zwang zum Mittagsschlaf • Verweigerung von Schlafen • Nötigung zum Toilettengang • Beschämende Bemerkungen, Zuschreibungen („Du bist immer am Weinen“, „Nie kannst du richtig essen“) • Herabsetzungen Aufzählung oben: Grenzverletzendes Verhalten durch pädagogische Fachkräfte Besteht ein Gefährdungsrisiko (siehe Abb. 1) müssen Sofortmaßnahmen zum Schutz des Kindes und zur Beendigung der Gefährdung getroffen werden. Diese beinhalten unter anderem die sofor - tige Freistellung der betroffenen pädagogischen Fachkraft und die Meldung an die Fachaufsicht des öffentlichen Jugendhilfeträgers. Die Eltern des betroffenen Kindes werden informiert und in den Prozess mit eingebunden. Des Weiteren hat Dibber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitenden. Daher hat die betroffene pädagogische Fachkraft die Möglichkeit sich von der Personal-verwaltung beraten zu lassen. Sollte sich im Laufe der Bewertung der Vorwurfsfall nicht bestätigen, werden gemeinsam mit der betroffenen Fachkraft, den Eltern des Kindes, der Geschäftsführung, der Einrichtungsleitung und dem Team die Rückkehr zum Alltagsgeschehen geplant und der Vorfall des Vorwurfs aufgearbeitet. Zeigen sich deutliche Hinweise auf Übergriffigkeiten oder sonstige Gefährdungen des Kindeswohls, so werden entsprechende arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen. D arüber hinaus wird eine Straf- anzeige gestellt. 16 Präventions- und Schutzkonzept Abhängig von der Fallkonstellation und der Gefährdungsdimension wird sorgfältig geprüft, ob alle Eltern der Einrichtung über das Vorkommnis informiert werden und welche weiteren Unterstüt - zungsleistungen (z.B. Supervision) vor Ort notwendig sind. 7.3 Grenzverletzendes Verhalten durch Personensorgeberechtigte Unabhängig von dem Verfahren nach § 8a SGB VIII sind bei dringender/akuter Gefahr für das Kindeswohl, die von Eltern ausgehen, unverzüglich das Jugendamt und die Polizei zu informieren. Bei gewichtigen Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung werden folgende Verfahrensschritte eingeleitet: 1. Information an Einrichtungsleitung: Die Beobachtungen über die Auffälligkeiten werden zwischen Einrichtungsleitung und der beobachtenden Fachkraft ausgetauscht. 2. Kollegiale Beratung: Der Fall wird in einer außerordentlichen oder der nächsten Team- sitzung besprochen, um verschiedene Sichtweisen zu beleuchten. Gegebenenfalls wird eine Einschätzungsskala hinzugezogen. Es erfolgt eine Einschätzung des Gefährdungsrisikos gemeinsam mit der Fachberatung. Die Geschäftsführung wird informiert. Bei geringerem Risiko: Die Familie und das Kind werden intensiver, aber unauffällig beob - achtet. Die Beobachtungen werden dokumentiert mit Datum, Beobachtung und Unterschrift der pädagogischen Fachkraft. In der nächsten Teamsitzung wird sich erneut ausgetauscht und das weitere Vorgehen besprochen. Die Einrichtungsleitung hakt „unauffällig“ bei der Fa milie nach, um sich ein genaueres Bild über bestimmte Umstände zu Hause machen zu können und mehr Informationen zu bekommen. Dieser Schritt wird nur von der Einrichtungsleitung unter - nommen. Auch diese Informationen und Gesprächsverläufe werden dokument iert. 3. Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft: Beim Verdacht einer Kindeswohlgefähr- dung kann zu jeder Zeit eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen werden. Falls ge - wichtige Anhaltspunkte vorliegen, wird eine insoweit erfahrene Fachkraft in jedem Fall hinzu- gezogen. Hierfür kann Dibber auf eine eigene oder auf eine, die über den Träger der öffent - lichen Jugendhilfe zur Verfügung gestellt wird, zurückgreifen. 4. Risikoeinschätzung: Gemeinsam mit der insoweit erfahrenen Fachkraft und der Fach- beratung nehmen die pädagogischen Fachkräfte und die Einrichtungsleitung eine Risiko - einschätzung vor und erarbeiten Möglichkeiten, welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Gefährdungsrisiko abzuwenden. Hierbei muss abgewogen werden, ob das Jugendamt in Kenntnis über die Gefährdung gesetzt wird oder ob zunächst ein Elterngespräch statt - findet. Zusammen mit den Eltern wird besprochen, was zu einer gesunden Entwicklung nötig ist. Sie werden auf geeignete Beratungs- oder Förderhilfen hingewiesen und vereinbaren die nächsten Schritte. Wenn nach einem vereinbarten Zeitraum sich keine Verbesserung einge - stellt hat und das Wohl des Kindes weiterhin gefährdet ist, wird das Jugendamt informiert. Der Kontakt zu den Eltern bzgl. des Verdachts wird nur dann hergestellt, wenn der wirksame Schutz des Kindes dadurch nicht in Frage gestellt wird. Besteht akute Ge fahr, ist eine sofor- tige Mitteilung an das Jugendamt notwendig. 17 Präventions- und Schutzkonzept 5. Trägerverantwortung: Die Geschäftsführung oder die Fachberatung vergewissern sich in Zusammenarbeit mit der Einrichtung, ob die vereinbarten Hilfen in Anspruch genommen werden und ob dadurch das Risiko der Kindeswohlgefährdung verringert wird bzw. ob die Gefährdung des Kindeswohl angewandt werden können. 8. Ansprechpartner / Wichtige Notrufnummern Notrufnummern Polizei ………………. 110 Elterntelefon ………. 0800 111 0 550 Rettungsdienst …. 112 Hilfetelefon sexu- eller Missbrauch …. 0800 22 55 530 Kinder- und Jugendtelefon …… 0800 111 0 333 Telefonseelsorge … ……………………………. 0800 111 0 111 0800 111 0 222 Interne AnsprechpartnerInnen Cornelia Bains-Terschawetz 0176 832 647 12 Barbara Grimm 0176 607 477 97 Fachberatung 0152 548 583 52 18 Präventions- und Schutzkonzept 9. Fortbildungen Das Ziel ist es, die Sensibilität für Kindeswohlgefährdungen bei den pädagogischen Fachkräften zu fördern sowie die eigene Handlungskompetenz zu stärken bzw. zu erweitern. Dibber bildet zukünftig eine Kinderschutzfachkraft aus, welche in konkreten Verdachtsfä llen infor- miert wird und um Rat gefragt werden kann. Des Weiteren wird in jeder Kindertageseinrichtung von Dibber eine Person zur Kinderschutzbeauftragten benannt, welche sich regelmäßig mit den anderen Kinderschutzbeauftragen sowie der Kinderschutzkraft austauscht und sich intensiv mit den Gefährdungen für das Wohl des Kindes auseinandersetzen. Alle pädagogischen Fachkräfte werden in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal im Jahr im Rahmen des Schutzkonzeptes geschult. Einer unserer langfristigen Ziele ist es, dass jede Kindertageseinrichtung von Dibber an einem Pro- gramm teilnimmt, welches die sozial-emotionalen Kompetenzen der Kinder fördert. Die Einrichtun- gen können unter anderem aus den folgenden Programmen wählen: Faustlos/Fäustling Faustlos ist ein wissenschaftlich fundiertes Präventionskonzept , durch welches die sozial-emotio- nalen Kompetenzen von Kindern gefördert werden sollen. Ziel ist es gewaltbereitem Verhalten vorzubeugen. Es gibt sowohl ein Programm für Schule, Eltern als auch für Kinderg ärten. Die Materialien für Kindergärten bestehen aus einem Manual, einem Handbuch, großformatigen Fotokarten (auch auf CD) und den beiden Handpuppen „Wilder Willi“ und „Ruhiger Schneck". Mit Hilfe der beiden Handpuppen werden die Kinder dabei unterstützt, spielerisch und kleinschrit - tig eine breite Palette sozialer und emotionaler Kompetenzen zu erlernen und so ihr gewaltpräven - tives Verhaltensrepertoire zu erweitern. Es umfasst insgesamt 28 Lektionen zur Vermittlung von Kompetenzen in den Bereichen Empathie, Impulskontrolle und Umgang mit Ärger und Wut. Voraussetzung für die Arbeit mit dem Programm ist die Teilnahme an der entsprechenden eintägi - gen Fortbildung durch das Heidelberger Präventionszentrum. Im ähnlichen Programm „Fäustling“ ist der Fokus auf Krippenkinder im Alter von 2 -6 Jahren gelegt. Es fördert gezielt die drei Kompetenzbereiche „Achtsamkeit“, „emotionale Kompetenz“ und „sozia - le Kompetenz“ Weitere Informationen unter: http://h-p-z.de/faustlos-kindergarten-karten http://h-p-z.de/f%C3%A4ustling-karten 19 Präventions- und Schutzkonzept Kindergarten plus Kindergarten plus ist ein Programm, welches die soziale, emotionale und geistige Bildung der Kin - der stärken soll. Es werden Basisfähigkeiten wie Selbst- und Fremdwahrnehmung, Einfühlungs- vermögen, Selbstregulation und Selbstwirksamkeit, Konflikt-Kompromissfähigkeit, Beziehungsfä- higkeit und Selbstwertgefühl gefördert. Das Programm besteht aus neun Bausteinen und einem Vertiefungsmodul und wird mit den 4- und 5-jährigen Kindern in der Kita umgesetzt. Es können 8 bis 12 Kinder daran teilnehmen. Die Kinder werden von den Handpuppen Tula und Tim durch das Programm begleitet. Weitere Informationen unter: http://kindergartenplus.de http://kindergartenplus.de/wordpress/wp-content/uploads/2016/11/KGpl_Elterninformationen_Deutsch.pdf Papilio Papilio ist ein alltagsintegriertes Programm, welches sowohl die Kinder - und Elternebene als auch die Ebene der pädagogischen Fachkräfte berücksichtigt. Die Kinder lernen soziale Regeln, den Um - gang mit Gefühlen und den Umgang miteinander. Die Eltern werden an Elternabenden über das Programm informiert und können dem Papilio-Eltern-Club beitreten. Somit können sie die Entwick- lungsziele zu Hause unterstützen und ihr Kind fördern. Der Papilio -ElternClub umfasst mehrere Elterntreffen, in denen sich Eltern und pädagogische Fachkräfte zu Erziehungsfragen austauschen und unterstützen. Ziel ist es, dass die Eltern mehr Sicherheit gewinnen und auch auf schwierige Situationen souverän und kindorientiert reagieren. Er umfasst sechs Elterntreffen, zu denen die pädagogischen Fachkräfte einladen. Es werden 5 Themen (Umgang mit Lob, Formulieren von Auf - forderungen, Regeln in der Familie, Umgang mit Gefühlen, Mit dem Kind die Welt entdecken) festgelegt. Beim letzten Treffen gibt es Zeit und Raum für offene Anliegen. Zudem werden Eltern motiviert, auch über die sechs Treffen hinaus in Kontakt zu bleiben und sich zu Erziehungsthemen auszutauschen. Die pädagogischen Fachkräfte werden im entwicklungsfördernden Erziehungsverhalten fortgebil- det und wirken als Vorbild und Orientierung für die Kinder. Es gibt verschiedene Programme: • Papilio-U3: Für Pädagogische Fachkräfte mit Kindern unter drei Jahren, fördert die Bindung und damit die Entwicklung der Kinder. • Papilio-3 bis 6: fördert die sozial-emotionalen Kompetenzen der Drei- bis Sechsjährigen und reduziert Verhaltensauffälligkeiten. • ElternClub zu Papilio-3bis6: Eltern als Erziehungspartner, mehr Augenhöhe, mehr Freude am Miteinander. • Papilio-Integration: Kulturensensitive Haltung, überwindet Ängste und Vorbehalte auf allen Seiten. Weitere Informationen unter: https://www.papilio.de/ Renate Weber, Papilio-Fortbildungsmanagement, 0821 4480 8596, renate.weber@papilio.de 20 Präventions- und Schutzkonzept 10. Einstellung und Gewinnung neuer Mitarbeiter Dibber stellt sicher, dass in den Einrichtungen nur Personen beschäftigt sind, welche nach § 72 SGB VIII persönlich zu einer Tätigkeit in Kitas geeignet sind. Alle Mitarbeitenden müssen vor Dienstan - tritt ein erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dieses wird alle zwei Jahre von allen Mitarbeitenden erneut angefordert. Zudem wird im Bewerbungsgespräch die Haltung des Bewerbers zu den Kinderrechten erfragt so - wie das Kinderschutzkonzept der Einrichtung vorgestellt. Kommt es zur Einstellung, muss der neue Mitarbeitende den Verhaltenskodex bzw. die Selbstverpflichtungserklärung der Einrichtung für sich annehmen und als Signalwirkung unterschreiben 11. Anhang Formen von Gewalt gegen Kinder durch pädagogische Fachkräfte (vgl. Maywald, J. (2019): Gewalt durch pädagogische Fachkräfte verhindern, S. 12. Verlag Herder.) Abb. oben: Formen von Gewalt gegen Kinder durch pädagogische Fachkräfte 21 Präventions- und Schutzkonzept Verhalten im Fall einer Kindeswohlgefährdung 22 Präventions- und Schutzkonzept Dibber gGmbH Bismarckstr . 11 , 50672 Köln Barbara Grimm, Geschäftsführ erin Telefon: 0176 607 477 97 E-Mail: barbara.grimm @dibber.de Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme . Ihr direkter Draht zu uns -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/62 1701 Vorlagen-Nummer 1108/2021 Freigabedatum 06.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Dibber gGmbH" Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die „Dibber gGmbH“, Geschäftsanschrift. Bismarckstr: 11-13, 50672 Köln, als Träger der freien Jugendhilfe ge- mäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen. Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die „Dibber gGmbH“, Geschäftsanschrift: Bismarckstr. 11-13, 50672 Köln, wurde am 08.03.2017 un- ter dem Namen „CreaKids gemeinnützige GmbH gegründet und hat durch Beschluss der Gesell- schafterversammlung vom 15.09.2020 eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 hinsichtlich des Namens vorgenommen. Die „Dibber gGmbH“ ist beim Amtsgericht Köln unter HRB-Nr. 90669 mit Sitz in Köln eingetragen. Die Gesellschaft beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Zweck der Gesellschaft ist es, die Jugendhilfe sowie die Erziehung und Bildung zum Gemeinwohl der Bevölkerung nachhaltig zu fördern. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch: - die Trägerschaft, den Betrieb und den Unterhalt von Kindergärten, Kindertagesstätten oder sonstigen Einrichtungen der Kinderbetreuung und der Erziehung in der Familie nach Erhalt der jeweils ggfls. erforderlichen Betriebserlaubnisse sowie die Beschaffung von Geld- und Sachmitteln zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von Abs. 1, - die Förderung der Entwicklung und Erziehung von Kindern durch Wissen, Freundschaft , Si- cherheit und Fröhlichkeit, - den Aufbau sicherer und unberührter Bereiche für Kinder, in dem spielerisches Lernen sowohl Geist, Körper als auch Selbstbewusstsein durch einzigartige, umfassende Methoden und akti- ve Betreuung durch Erwachsene fördert. Die gemeinnützige Gesellschaft ist bereits international auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig. Der Namensvorgänger der „Dibber gGmbH“ erhielt für die Zeit von 11/2017 – 11/2019 bereits eine befristete Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, - die jedoch fälschlicherweise unter der Be- zeichnung „gemeinnützige CK CreaKids Germany GmbH“ geführt wurde. Diese Anerkennung lief aus, weil innerhalb des Zeitraumes kein Kita-Betrieb auf dem Kölner Stadtgebiet aufgenommen wurde. Die „Dibber gGmbH“ beabsichtigt nunmehr auf Kölner Stadtgebiet unter anderem Einrichtungen aus anderen Trägerschaften zu übernehmen. Die pädagogische Konzeption der Gesellschaft geht von dem Leitbild aus, dass das Kind ein Indivi- duum mit unterschiedlichen Ressourcen, Potenzialen und Begabungen ist. Dem entsprechend gibt es konzeptionell beispielhaft folgende Bildungsbereiche: - Sprachförderung durch bilinguale (Deutsch-englisch) und kindgerechte Kommunikation - Förderung der Selbständigkeit durch Begleitung von Lernprozessen - Raumgebung zum Freien Spiel - Erleben der Natur durch verschiedene Angebote - Förderung der Kreativität - Gesundheitsförderung durch Bewegung - etc. 3 Der Betrieb der Einrichtungen garantiert einen geregelten Tagesablauf, z.B. das Ankommen, Orientie- ren, gemeinsames Gruppengeschehen, geregelte Mahlzeiten, Ruhephasen und Verabschieden. Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist fester Bestandteil des Konzepts, ebenso wie die Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte. Die Berücksichtigung des § 8a SGB VIII, Schutzauftrag zum Wohl des Kindes, erfolgt durch Veranke- rung in der Konzeption. Das Finanzamt Köln-Mitte hat dem Namensvorgänger am 20.04.2017 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erteilt. Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körper- schaft erforderlichen Voraussetzungen. Die Geschäftsführung der „Dibber gGmbH“ bilden Gunnar Johansson und Barbara Grimm. Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die einer Anerkennung der gemeinnützigen Gesellschaft als Träger der freien Jugendhilfe entgegenste- hen. Nach Ansicht der Jugendverwaltung gewährleistet die „Dibber gGmbH“ eine den Zielen des § 75 Abs. 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit. Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII vor. Der Gesellschaftsvertrag und die Konzeption sind als Anlagen 1 - 3 unter Session-Nr. 1108/2021 hin- terlegt.
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