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1108/2021

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Dibber gGmbH"

Beschlussvorlage Ausschuss 06.04.2021

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Anlage 2_Dibber gGmbH_Kita_Kurzkonzept_12-2020

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Anlage 3_Dibber gGmbH_Kinder-Praeventions_Schutzkonzept_28-01-2021

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1_Dibber gGmbH_Satzung d. Gesellschaft

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Anlage 2_Dibber gGmbH_Kita_Kurzkonzept_12-2020

59688 Zeichen

Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
 
 
Q IV / 2020 
KINDERTAGESSTÄTTEN  
KOMPAKT -KONZEPT

2 
Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
 
 
  
Vorwort 
Liebe Leserinnen und Leser, 
 
jedes Kind ist wertvoll! Was im ersten Moment nach einer Selbstverständlichkeit klingt, 
ist seit 2003 die Kernmission von Dibber. Bereits mit Eröffnung der ersten Kindertagesstätte  
in Kristiansand in Norwegen durch unsere beiden Gründer und Eigentümer, den Pädagoge n 
Randi und Hans Jacob Sundby, stand die Vision im Mittelpunkt, einen Ort zu schaffen,  
an dem jeder Mensch als wertvolles Individuum einer sozialen Gemeinschaft anerkannt  
wird – ganz ohne Vorbehalte und von Anfang an. 
  
Aus dieser Grundphilosophie heraus haben wir bei Dibber über viele Jahre hinweg  unseren 
organisationsinternen pädagogischen Leitfaden entwickelt, den wir »Herzenssache« nennen. 
Dieses Programm verbindet die spielerische Entwicklung sogenannter »soft skills« bei Kindern, 
wie Selbstwertgefühl, Selbstreflektion, Kreativität und soziale Interaktion, mit weiteren 
Bildungsthemen, zum Beispiel Mathematik, Sprachen, Bewegung und Naturentdeckung.  
  
Ausgehend von der ersten Kita in Kristiansand ist eine mittlerweile weltweit präsente Orga- 
nisation gewachsen, die inzwischen Kindertagesstätten in Norwegen, Kitas und Schulen in 
Schweden sowie weitere Einrichtungen in Finnland, Lettland, Spanien, Südafrika, Dubai und 
Honkong betreibt.  
 
Seit 2020 ist Dibber (vormals CreaKids gGmbH mit Sitz in Köln) jetzt auch in Deutschland in  
der Trägerschaft von Kindertagesstätten aktiv. Gestützt auf die Akquise der Himpelchen und 
Pimpelchen gGmbH mit ihren bundesweit 15 etablierten Einrichtungen, setzen wir bei der 
Erschließung und Entwicklung neuer Betreuungspotenziale auch auf die Erfahrung renom-
mierter PädagogInnen wie Dr. Ilse Wehrmann (Wehrmann Education Consulting, Sachver -
ständige für Frühpädagogik), die an diesem Konzept maßgeblich beteiligt ist, sowie auf 
einen engen Austausch mit den Kommunen. 
 
Wir verstehen uns im Sinne unserer Unternehmensvision als Partner der Familien und  
Kommunen bei der Realisierung von Kinderbetreuung auf höchstem internat ionalem 
Niveau. Für unsere MitarbeiterInnen sind wir Unterstützer und Entwicklungsbegleiter 
in ihrer täglichen Arbeit und bei ihrer fachlichen Weiterentwicklung.  
 
Wir laden Sie ein, unsere Ideen und Visionen in diesem Kompakt -Konzept für Kinder-
tagesstätten genauer kennenzulernen und freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch 
zu kommen. 
 
Mit herzlichen Grüßen 
 
 
 
 
Gunnar Johansson   Barbara Grimm 
 
Geschäftsführung Dibber Deutschland

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Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
   
   
   
   
   
   
   
   
  
 
 
 
Vorwort  
 
Seite 
 
2 
  
Inhalt 
Dibber Unternehmensleitbild 
3 
4 
Dibber Kitas – Strategie & Philosophie 
 
5 
 
1.  Leitbild Kindertagesstätten 
1.1 Familie und Beruf vereinbaren 
1.2 Unser Bild vom Kind 
1.3 Genderbewusstsein 
1.4 Inklusion 
6 
7 
7 
8 
9 
  
2.  Schlüsselprozesse 
 frühkindlicher Bildung 
2.1 Bindung & Beziehung 
2.2 Erziehungs- und Bildungsar-
 beit zwischen Eltern und Kita 
2.3 Ein Ort für Familien 
2.4 Beobachtungs- und Dokumen-
 tationsarbeit 
2.5 Mehrsprachigkeit in der Kita 
 
10 
11 
12 
 
13 
14 
 
14 
  
3.  Kompetente Kinder 
3.1 Unser Kompetenzverständnis 
3.2  Starke Kinder von Anfang an 
3.3  Kommunikationsfreudige 
 Kinder von Anfang an 
3.4  Sozial kompetente Kinder 
 von Anfang an 
3.5  Aktiv lernende Kinder 
 von Anfang an  
15 
15 
16 
16 
 
17 
 
17 
 
  
4.  Gesunde Kinder 
4.1  Sich wohlfühlen 
4.2  Wachsen und sich entwickeln 
4.3  Entscheidungen treffen 
 zum eigenen Wohl 
4.4  Ernährung 
4.5  Gesundheitsförderung 
4.6  Bewegung 
4.7  Anspannung und Ruhe 
4.8  Handicaps und chronische 
 Krankheiten 
20 
20 
21 
21 
 
21 
22 
22 
23 
23 
  
   
   
   
   
   
   
   
   
  
  
  
 Seite 
 
 
 
5.   Tagesgestaltung 
5.1  Zeit 
5.2  Ankommen 
5.3  Begrüßung 
5.4  Gemeinsames Essen 
5.5  Angebote & Aktivitäten 
5.6  Nach Hause gehen 
24 
24 
25 
25 
25 
25 
25 
  
6.  Räume gestalten 
6.1  Leitlinien für Räume und  
   deren Ausstattung 
6.2  Ausstattung für unterschied-
   liche Entwicklungsstufen 
6.3  Materialien und Spielzeug 
6.4  Außenräume 
26 
27 
 
28 
 
29 
29 
  
7.   Pädagogische Fachkräfte 
7.1  Kompetenzen pädagogischer 
  Fachkräfte 
7.2  Fort- und Weiterbildung 
30 
31 
 
31 
  
8.   Qualitätsmanagement 
  und Qualitätssicherung 
 
32 
  
9.   Personal- und Raum- 
  anforderungen 
9.1  Personalanforderungs- 
  konzeption 
9.2  Grundlagen der Raum- 
  anforderungen 
9.3  Empfehlungen zum  
  Raumprogramm  
 
 
33 
33 
 
34 
 
35 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt 
Impressum 
 
Herausgeber: Dibber gGmbH, 
Bismarckstr. 11-13, 50672 Köln, info@dibber.de 
 
Pädagogisches Konzept und Redaktion: 
Wehrmann Education Consulting, Dr. Ilse Wehrmann, 
Roswitha Breustedt 
 
Fotos: Fotolia, Dibber / © Dibber gGmbH, 2020 
 
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher 
Genehmigung des Herausgebers.

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Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
 
 
 
  
Unternehmensleitbild 
 
NAMENSURSPRUNG UND BLATTSYMBOLIK  
UNSER VERSPRECHEN  
 
… an die Kinder: 
Wir werden Euch dabei unterstützen, euch selbst 
und eure Stärken bestmöglich zu entwickeln. 
 
… an die Eltern / Erziehungsberechtigten: 
Wir stehen Ihnen immer zur Verfügung, während wir 
ein sicheres, fürsorgliches Lernumfeld für Ihr Kind 
schaffen - mit einer anhaltend positiven Wirkung. 
 
… an unsere MitarbeiterInnen: 
Wir bieten Ihnen jede Möglichkeit, sich beruflich und 
persönlich weiterzuentwickeln und zu wachsen. 
Wir unterstützen Ihre Bedürfnisse und Wünsche. 
 
 
 
    
         
      
     
         
    
  
 
    
          
  
»Beurteile nicht jeden Tag nach der 
 Ernte, die Du einfährst, sondern nach 
 den Samen, die du pflanzt.« 
 
                                           - Robert Louis Stevenson - 
 
Ein »Dibber« ist im skandinavischen und englischen Sprachraum 
ein Werkzeug, mit dem Vertiefungen im Boden gemacht wer-
den, um Samen, Setzlinge oder Blumenzwiebeln zu pflanzen. 
 
Auch unsere visuelle Marke entwickelt sich aus der Pflanz(en)- 
Symbolik: Vorlage war der Umriss eines Blattes, aus dessen 
Form wir das »D« in Dibber und unser Signet entwickelt haben.  
 
 
 
… an »neue« Einrichtungen: 
Wer ein Teil der Dibber-Familie wird, erfährt Respekt 
und Wertschätzung für seine kulturellen und kommu-
nalen Wurzeln und Eigenheiten. Gleichzeitig wird er 
Teil einer großen und großzügigen internationalen 
Gemeinschaft mit außergewöhnlichen Ressourcen. 
 
… an die Kommunen: 
Wir sind als Partner ein guter Teamplayer  
zum Wohle der Kinder. 
UNSERE WERTE  
 
Spielerisch und ehrgeizig: 
Wir geben alles und haben Spaß dabei. Gleichzeitig 
haben wir klare Ziele und die Kraft, sie zu erreichen. 
 
Großzügigkeit und Stärke: 
Wir geben unseren MitarbeiterInnen Freiheit inner-
halb eines definierten Werte-Rahmens, der unseren 
Fachkräften Offenheit, Klarheit, Zufriedenheit und 
Großzügigkeit ermöglicht. 
 
 
 
UNSERE VISION  
 
Kinder durch Wertschätzung und Förderung 
zu selbstbewussten, gemeinschaftsfähigen 
Persönlichkeiten entwickeln.

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Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dibber Kindertagesstätten –  
Strategie und Philosophie 
 
 
Unser Ziel 
 
Unser Ziel ist es, die Entwicklung und Erziehung von Kindern durch Wissen, Freundschaft, Sicherheit 
und Fröhlichkeit zu fördern. 
 
Dibber schafft gezielt ein sicheres und wohl behütetes Umfeld, in dem spielerisches Lernen gefördert 
wird. Einzigartige, umfassende Methoden und die aktive Betreuung durch unsere Fachkräfte fördern 
sowohl die mentale und körperliche Entwicklung als auch das soziale Selbstbewusstsein der Kinder. 
 
Bei Dibber folgen wir unserem eigens entwickelten sozialen Kompetenzprogramm, das unter dem  
Namen »Herzenssache« täglich bei uns gelebt wird. Es vereint Werte, die uns im Wortsinn am Herzen 
liegen und das kulturelle Fundament in unseren Kindertagesstätten ausmachen.  
Wir sind überzeugt davon, dass in Lernsituationen mit Kindern ein emotionaler, warmherziger und  
positiver Ansatz für eine gesunde Entwicklung und künftige Erfolge unabdingbar ist.  
 
Unser Engagement und unser Handeln basieren auf der Überzeugung, dass Kinder wertvoll sind und 
das auch wissen sollten! Es gibt nichts Wichtigeres als eine vorbehaltlose Unterstützung der positiven 
und vertrauensvollen Entwicklung der Kinder. Darin sehen wir unsere Priorität und fördern dies mit 
all unseren Kräften.  
Unsere Vision 
 
Jeder in den Dibber-Kindertagesstätten ist davon überzeugt, dass wir eine fortschrittliche,  fördern- 
de Umgebung schaffen können, in der jedes Kind sich gehört, gesehen und wert geschätzt fühlt. Das 
ist unser gemeinsames Ziel. Denn Kinder sind der wichtigste Teil unserer weltweiten Gemeinschaft. 
Sie werden die Zukunft gestalten! 
 
Stellen Sie sich vor, jed es Kind fühlt sich wertvoll! Das ist die Idee, die unsere gesamte Organisa -
tion antreibt. Alle unsere Fachkräfte arbeiten daran, diese gemeinsame Vision zu verwirklichen. 
Hinter Dibber stehen überzeugte Pädagogen mit dem festen Glauben , dass jedes einzelne Kind, 
jede Familie, jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter und jedes Mitglied  der Gemeinschaft  will- 
kommen ist.

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Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
 
 
 
 
1. Leitbild der Kindertagesstätten  
 
 
 
 
 
 
Unsere Einrichtung stellt einen Teil der Lebenswelt von Kindern dar, denn Kindertagesstätten sind 
Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, in denen die Kinder eine erhebliche Zeit ihres Tages 
verbringen. In den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen wir jedes Kind mit seiner Lebenssituation.  
 
In erster Linie prägt die Familie Kinder in ihrer Entwicklung und ist der Ort, der die Bildungschancen 
der Kinder entscheidend beeinflusst. Die Zusammenarbeit zwischen der Familie und der Kinderta-
geseinrichtung wirkt maßgeblich auf die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und auf die Entwick -
lung ihres Potenzials an Begabungen, Kenntnissen und Kompetenzen. Die frühen Lernerfahrungen 
in der Familie und die Erfahrungen in der Kindertageseinrichtung sind die Grundlagen, auf denen 
Kinder individuelle Lernstrategien, Erfahrungen, Wissensbestände und ihr gesellschaftliches 
Bewusstsein aufbauen. 
 
Deshalb beteiligen wir die Familie, wenn irgend möglich, an der Planung und Gestaltung der 
Angelegenheiten, die sie betreffen, da wir die Partizipation in unserer Einrichtung leben.  
 
Grundlage für die curriculare Ausgestaltung unserer Dibber-Kindertagesbetreuung ist ein skandina-
visch geprägtes pädagogisches Konzept. Geltende nationale Orientierungspläne und Bildungsricht-
linien werden jeweils integriert – in Deutschland individuell nach den Maßgaben der Bundesländer.

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Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.1 Familie und Beruf vereinbaren 
 
Gesellschafts- und Familienstrukturen befinden sich im Wandel. Das hat zu tun mit den veränderten 
Lebensentwürfen und Berufsbiografien von Frauen, mit der aktiveren Erziehungshaltung von Vätern 
sowie der Veränderung der Lebenssituation von Kindern. Frauen und Männer haben gleichermaßen 
ein Anrecht auf Familie und Erwerbstätigkeit. Sie brauchen deshalb auch neue, flexible Betreuungs -
modelle, die ihnen dabei helfen, ihre Ansprüche bestmöglich miteinander abzustimmen.  
 
Der Wunsch beider Elternteile beruflich aktiv zu sein, hängt einerseits mit dem allgemein gestiege -
nen Qualifikationsniveau gerade auch junger Frauen zusammen. Zum anderen steht dahinter viel -
fach eine schlichte wirtschaftliche Notwendigkeit für viele Familien: Lebenshaltungskosten steigen, 
sodass ein Erwerbseinkommen heutzutage in der Regel nicht mehr ausreicht, um eine Familie zu 
finanzieren. Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt jedoch nur, wenn auch die entsprechen-
den Voraussetzungen in der Arbeitswelt und die Akzeptanz in der Gesellschaft bestehen. Dazu ist 
es notwendig, die Betreuungszeiten und Platzkapazitäten an dem Bedarf der Familien zu 
orientieren und somit wertvolle berufliche Qualifikationen zu erhalten und zu unterstützen.  
 
 
1.2 Unser Bild vom Kind 
 
Heute wissen wir: Jedes Kind ist in jedem Alter ein Individuum. Es bildet sich  seine eigenen Annah-
men und Theorien – entsprechend seinem momentanen Entwicklungsstand – über sich selbst und 
die Prozesse in seinem Lebensumfeld, plant dementsprechend seine Handlungen und handelt aktiv 
und autonom. Ein Kind ist sich immer – mit seinen Möglichkeiten – seiner selbst und seiner inneren 
Bestrebungen bewusst. Es ist fortlaufend auf sozialen und emotionalen Austausch mit anderen 
Menschen angewiesen. Mit dieser »Grundausstattung« entwirft und gestaltet es –  sofern es die 
Freiheit und die Möglichkeiten dazu hat – die von ihm selbst konstruierte Lebenswirklichkeit. 
 
Auf dieser Basis entwickeln Kinder ein Bild von sich selbst, das schon bald durch ein Bild  von 
anderen Menschen ergänzt wird. Gleichzeitig entsteht ihr Bild von der Welt und dem Weltge -
schehen.

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Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kinder erfahren in unseren  Einrichtungen Wert und Würde aufgrund vielfältiger Begegnungen 
mit ihren eigenen Möglichkeiten. Die Selbsttätigkeit der Kinder steht für uns im Vordergrund der 
Konzeption. 
 
• Jedes Kind ist Gestalter seiner Entwicklung. Mit einer wertschätzenden Grun dhaltung gegen- 
über allen Kindern stärken wir ihre persönlichen Fähigkeiten sowie die ihrer Eltern.  
• Wir verstehen Entwicklung als einen aktiven Gestaltungsprozess der Beteiligten. Wir sehen die 
Entfaltung jedes einzelnen Kindes als fortlaufenden Austauschprozess zwischen dem Kind und 
seiner sozialen und dinglichen Lebenswelt, der sich zunehmend auf stärkere Erfahrung von 
Herausforderung und Bereicherung hin bewegt. Durch diesen Austauschprozess passt sich das 
Kind einer immer neuen und sich verändernden Welt schöpferisch an und tritt mit ihr 
zunehmend differenziert handelnd in Beziehung. 
 
Wir entwickeln Strukturen und Ideen gemeinsam mit den Kindern, damit kleine und große 
Menschen Verantwortung für sich und Gemeinsames übernehmen können.  
 
• Jedes Kind folgt seiner Entwicklungslinie im sozialen, emotionalen und kognitiven Austausch mit 
anderen Menschen. In unserer Einrichtung trifft es auf andere Kinder und Erwachsene, die sein 
spezifisches »Erleben der Welt«, seine Meinungen und Erwartungen wahrnehmen und 
verstehen, es vor Gefahren schützen und in der Weiterentwicklung seiner Erkenntnisse und in 
der eigenständigen Konstruktion seiner Lebenswirklichkeit unterstützen.  
 
 
1.3  Genderbewusstsein ... 
 
... ist eine Dimension von Bildung in unseren Kindertageseinrichtungen. Mädchen und Jungen brau-
chen Bezugspersonen beiderlei Geschlechts, von denen sie im alltäglichen Zusammenleben erfahren, 
dass Frauen und Männer nicht auf bestimmte Verhaltensweisen und Tätigkeiten festlegen lassen . 
Diese Erfahrungen sind notwendig, damit sie ihre eigene geschlechtliche Identität entwickeln 
können.  
 
Als Mädchen und Jungen lernen sie in unserer Einrichtung das unterschiedliche menschliche 
Verhaltensrepertoire kennen und können es im Kontakt mit anderen erproben. Sie erleben soziale 
Kontakte, Orientierung und Raum, um ein individuelles Geschlechterbewusstsein zu entwickeln.

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Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.4 Inklusion 
 
Unterschiedlichkeit in der kulturellen Ausrichtung, der Muttersprache oder auch Besonderheiten im 
Entwicklungsverlauf sind Ausgangspunkte von Lernprozessen, die das Zusammenleben und Lernen 
aller vervollständigt, bereichert, belebt und fördert. 
 
Wir schaffen individuell unterschiedliche und umfassende Erfahrungsmöglichkeiten für das  
Zusammenleben und Lernen aller Kinder. Handicaps werden in unseren Kindertageseinrichtungen 
nicht als Belastung verstanden, die integriert werden müsste. Unsere Arbeit ist bestimmt von dem 
Konzept einer heterogenen Gruppe, in die jedes Kind seine besonderen Lernbedürfnisse und 
Entwicklungsthemen einbringt, die es herauszufinden und unterstützend zu begleiten gilt. 
Wir schaffen personelle, räumliche und materielle Ressourcen, die gemeinsames und individuelles 
Lernen für alle ermöglichen. 
 
Kinder lernen in der aktiven Auseinandersetzung mit anderen Kindern und Erwachsenen.  
Dies gilt für die lauten, stillen, zurückhaltenden, hochaktiven und lachenden Kinder  gleichermaßen, 
eben für alle Kinder. Sie alle brauchen unterschiedliche Lernpartner. In unserer Einrichtung findet 
keine äußere Differenzierung statt. Die Teilhabe aller Kinder an einem gemeinsam bearbeiteten 
Thema vor dem Hintergrund der jeweils erreichten individuellen Entwicklungsniveaus ist unser Ziel.

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Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2.  Schlüsselprozesse frühkindlicher  Bildung 
 
 
 
 
 
 
Täglich suchen und finden Kinder neue Wege, ihr Potenzial zu erproben und sich Fertigkeiten  
und Kenntnisse anzueignen, um in ihre Lebenswelt hineinzuwachsen. Sie wollen sich autonom  
in ihrem Handeln erleben und haben gleichzeitig das Bedürfnis nach sozia ler Eingebundenheit. 
Dass sie dabei erfolgreich sind, kann nur mittels einer nachhaltigen Erziehungs - und Bildungs -
partnerschaft von Kindertageseinrichtung und Eltern gelingen. Wir sind uns bewusst, dass 
kindliche Erfahrungs - und Lernprozesse auch von Rahm enbedingungen in unserer Einrichtung 
abhängig sind und diese die Bildungsqualität letztlich bestimmen.

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Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2.1  Bindung & Beziehung 
 
»Kinder brauchen für ihr Gedeihen und ihre Entwicklung die körperliche Nähe und gefühlvolle 
Zuwendung der Eltern und anderer Bezugspersonen« ( Remo Largo). Die Stärkung der Kinder im 
emotionalen und sozialen Bereich erfolgt in erster Linie über die Qualität der Interaktion 
zwischen dem Kind und seinen Eltern sowie weiteren Bezugspersonen. Wir bieten den Kindern 
Beziehunge n und Interaktionen, die von emotionaler Sicherheit und Feinfühligkeit 
gekennzeich net sind, sodass sie ein inneres »Bild« von Bindung entwickeln können, das von 
Sicherheit geprägt ist. Auf dieser Basis können die Kinder ihre Umwelt aktiv erkunden und mit 
Vertrauen auf andere Menschen zugehen.  
 
• Wir stärken die Kinder ganzheitlich.  
• Wir sorgen für sichere Bindung und Zugehörigkeit.  
• Wir unterstützen Kinder in ihrer Identitätsbildung und stärken ihr Selbstvertraue n. 
 
Eingewöhnung 
 
Der Übergang aus der Familie in eine Kindertageseinrichtung bedeutet eine Herausforderung für 
die Fähigkeit des Kindes, sich an eine neue Umgebung anzupassen und Beziehungen zu anderen 
Erwachsenen und Kindern aufzubauen. Wir sind uns weiter darüber bewusst, dass auch für die 
Eltern der Start in einer Einrichtung den Beginn einer neuen Lebensphase darstellt. Wir sehen 
eine Eingewöhnungsphase, die den individuellen Bedürfnissen der Kinder und gleichermaßen 
den beruflichen Anforderungen der Eltern gerecht wird, als Basis für eine positive Entwicklung  
des Betreuungsverhältnisses in unsere n Einrichtung en. Die tägliche, begleitete Anwesenheitszeit –  
anfangs zwischen ein und zwei Stunden mit allmählicher Steigerung der Abwesenheit der 
familiären Bezugspersonen –  richtet sich nach der i ndividuellen Bewältigungsmöglichkeit  
des Kindes, ist abhängig von seinem Entwicklungsstand und wird immer seinen Bedürfnissen 
entsprechend in Rücksprache mit den Eltern gestaltet.

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Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2.2 Erziehungs- und Bildungsarbeit zwischen Eltern und Kita 
 
Erziehung und Bildung fangen in der Familie an. Hier ist der erste private Bildungsort, der 
umfassend  und am längsten und stärksten auf Kinder wirkt, gerade in den ersten Lebensjahren. 
Werte, Einstellungen und Orientierungen sowie viele weitere Kompetenzen, die für den 
Bildungsweg eines Kindes bedeutsam sind, erwerben die Kinder in ihrer Familie. Wir, als 
pädagogische Fachkräfte, schätzen die Eltern als Experten ihrer Kinder, denn ihr Wissen über das 
eigene Kind, dessen Ressourcen und die Vorerfahrungen bilden eine notwendige und sehr 
hilfreiche Grundlage unserer Arbeit.  
 
Im Leben eines Kindes sind Eltern die wichtigsten Bezugspersonen . Sie teilen  die Erfolge und 
Misserfolg, Freude und Leid mit ihnen über eine lange Zeit hinweg. Wir streben echte Kooperation 
und den Dialog mit den Eltern an, da wir sie als gleichwertige und gleichberechtigte Partner bei 
der Erziehung und Bildung ihres Kindes sehen. Es ist unsere Aufgabe, jedem Kind die idealen 
Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Dies können wir nur gemeinsam mit den Eltern erreichen, 
indem Wertschätzung, Dialog, Transparenz und Offenheit das Miteinander kennzei chnen. Dabei 
berücksichtigen wir die unterschiedlichen Interessen, Werteorientierungen, Gewohnheiten und 
Einstellungen, z. B. von Familien mit Migrationshintergrund oder sozial benachteiligten Familien, 
sodass pädagogische Angebote bedürfnisgerecht und zie lgruppenorientiert gestaltet werden 
können. 
 
Für Eltern ist die Kita häufig der Beginn der außerfamiliären Betreuung ihres Kindes und wir 
haben den Anspruch, dass wir ihren Kindern gemeinsam die besten Entwicklungsmöglichkeiten 
für die Erziehung, Förderung  und Bildung bieten.

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Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2.3 Ein Ort für Familien 
 
Unsere Häuser sind von Beginn an Orte für Familien. Wir wollen mit unserer Arbeit auf vielfältige Art 
und Weise Kinder und Eltern unterstützen. Diese Entwicklung sehen wir als notwendige Aufgabe, um 
den Veränderungen in der institutionellen Erziehung, Bildung und Betreuung über die frühe Kindheit  
hinaus gerecht zu werden. Die positive Grundeinstellung gegenüber Kindern und ihren Eltern ist für  
uns zentrales Merkmal unserer Kitas. 
 
Unsere Angebote orientieren sich an den Bedürfnissen der Familien. Beide Lebenswelten der Kinder 
werden verbunden, sodass der ständige Austausch über die Kinder und ihre individuellen Entwicklungs- 
schritte selbstverständlich sind. Wir sehen unsere Einrichtung als Ort der Begegnung, der Eltern Unter- 
stützung, Sensibilisierung sowie Hilfe zur Selbsthilfe bietet und Kindern verschiedener Altersstufen 
Angebote ermöglicht. Die Vorteile liegen auf der Hand: 
 
• Ort der Begegnung – für Kinder und Familien. 
• Entlastung der Eltern, besonders für Alleinerziehende. 
• Vielfältige Angebote zum Austausch, zur Information und Beratung. 
• Qualifizierte und bedarfsgerechte Betreuung von Kindern, 
auch außerhalb der üblichen Betreuungszeiten.

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Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2.4  Beobachtungs - und Dokumentationsarbeit  
 
Beobachtung  
Beobachtung und Dokumentation stellen Anforderungen an die qualifizierte Arbeit in Kindertages -
einrichtungen dar. Wir sehen sie als Grundlage für die Reflexion unseres eigenen Verhaltens. 
Unser Ziel besteht nicht darin, Leistungsbewertungen der Kinder vorzunehmen. Vielmehr möchten 
wir mit den Kindern in einen Austausch kommen, um sie besser zu verstehen und ihre Bedürfnisse 
und Interes sen wahrzunehmen. Wir erkennen, dass unsere Bildungsangebote an die Kinder dann 
erfolgreich sind, wenn sie auf das persönliche Interesse, die aktuellen Themen und die 
besonderen Fähigkeiten eines Kindes abgestimmt sind. Deswegen nutzen wir die Beobachtung 
und Dokumentation für die Planung unserer pädagogischen Arbeit.  
 
Dokumentation  
Dokumentation ist die Grundlage der Zusammenarbeit aller in der Einrichtung. Sie informiert, 
schafft Einsichten und verbindet. Eltern haben ein Recht auf Information. Sie möchte n wissen, 
was wann für ihr Kind wichtig war und ablief. Deshalb dokumentieren wir Erfahrungsprozesse, 
Entwicklungsverläufe und gemeinsame Vorhaben auf verschiedenen Wegen. Gleichzeitig ist die 
Dokumentation in sogenannten »Ich- Büchern«, die die Kinder geme insam mit den pädagogischen 
Fachkräften gestalten, für jedes einzelne Kind eine wertvolle Begleitung seiner Entwicklung.  
 
 
2.5  Mehrsprachigkeit in der Kita  
 
Frühes »Fremdsprachenerleben« hat zum einen das Ziel, Kinder in dem spielerisch »leichten« 
Erwerb eine r Sprache zu fördern und zum anderen, ihre Toleranz gegenüber fremden Sprachen 
und Kulturen im Sinne von interkultureller Erziehung, Bildung und Betreuung zu entwickeln.  
Wir setzen dies in unserer Einrichtung mit Hilfe des Prinzips der »Immersion« um, was »das Ein- 
tauchen in eine fremde Sprache « bedeutet. Hierüber besteht ein kontinuierlicher und intensiver 
Kontakt zur Fremdsprache, die in allen für die Kinder relevanten Kontexten selbstverständlich 
genutzt wird. In unserer Kita werden beide Sprachen (Deutsch- Englisch) bei allen Anlässen und in 
allen Situationen des täglichen Lebens verwendet, sodass es für die Kinder ein authentisches 
Erleben der Sprachen ist. Unser Ziel ist dabei, die Kinder entdecken zu lassen, dass man die Welt 
in mehreren Sprachen erfolgreich erobern kann.

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Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3. Kompetente  Kinder 
 
 
 
 
 
Kleine Kinder erfahren die Welt vor allen Dingen über ihre Sinne. Dazu brauchen sie Spiel - und 
Erlebnisräume, die es ihnen ermöglichen, in diesen Bereichen nach Herzenslust zu agieren. Zur 
Entwicklung von emotionaler Intelligenz und sozialer Kompetenz brauchen sie sowohl liebevolle 
Zuwendung als auch die Möglichkeit, mit Kindern und Erwachsenen in einen Austausch und eine 
Beziehung zu treten. Ebenso gehört die Förderung von Bewegung, Sprache und Musik sowie 
Naturwissenschaft und Technik zu den Schwerpunkten in der Arbeit mit den Kindern.  
 
 
3.1  Was wir unter Kompetenz verstehen  
 
Im Zentrum unserer Arbeit stehen die Kinder mit ihren individuellen Stärken und Bedürfnissen. 
Unter »Kompetenz« verstehen wir, dass jedes Kind mit allen für seine Weiterentwicklung 
benötigten Fähigkeiten ausgestattet ist. Wir sehen unsere Aufgabe vor allem darin, zu berück -
sichtigen, dass Kinder anders lernen als Erwachsene. Sie müssen ihre eigenen Lern - und Erklä -
rungsmodelle entwickeln können und die Chance haben, diese an der Realität zu überprüfen und 
ggf. zu ändern. In unsere n Einrichtung en haben sie die Möglichkeiten und Voraussetzungen, solch 
wichtige Erfahrungen selbsttätig zu machen. Unsere Aufgabe besteht darin, die Kinder hierbei  
zu unterstützen und ihnen ihre eigenen Lernwege zu ermöglichen.

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Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.2  Starke Kinder von Anfang an 
 
Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die Begleitung in der Entwicklung der kindlichen Identität. 
Wie sich Kinder  ihrer selbst bewuss t werden, wie sie sich als eigenständige Personen zu fühlen 
beginnen, wie sie ihre individuellen Eigenschaften und Vorlieben erkennen und wie sie heraus - 
finden, was sie können, ist uns sehr wichtig. In den ersten drei Lebensjahren entwickeln sich 
diese Fähigkeiten bei Kindern in verschiedenen Schritten mit jeweils neuem Erkenntnisgewinn. 
Entsprechend ergeben sich auch für uns als pädagogische Fachkräfte immer wieder neue 
Perspektiven, wenn wir die Kinder bei der Entwicklung des Selbstkonzeptes begleiten.  
 
Selbstvertrauen entsteht durch Selbstwirksamkeit. Die Kinder in unsere n Einrichtung en gewinnen 
auf der Basis sicherer Beziehungen zu den Erzieherinnen und Erziehern Selbstvertrauen.  Sie 
erhalten genügend Herausforderungen, um ihre Stärken und Grenzen zu erkennen und ihre 
Fähigkeiten positiv und realistisch einschätzen zu können. Schon di e jüngsten Kinder probieren 
gerne aus, was sie allein tun können, weil sie wissen, dass ihnen bei Bedarf geholfen wird. Weil sie 
verlässliche Erwachsene neben sich wissen, lernen sie einzuschätzen, was sie selbstständig –  ohne 
Hilfe von anderen –  tun können und was noch zu schwierig ist.  
 
Die Fachkräfte in unserer Einrichtung sind für die Themen Kinderschutz und Kindeswohlgefähr -
dung sensibilisiert und werden durch ein eigenes Kinderschutzkonzept angeleitet. Im Sinne der 
Partizipation sorgen wir für die direkte Beteiligung der Kinder, z. B. im täglichen Morgenkreis.  
 
Unsere Kinder können immer angstfrei ihre Beschwerden äußern und wissen, dass wir sie 
respektvoll behandeln und individuelle Hilfestellungen anbieten. Sollten wir beobachten, dass ein 
Kind bedrückt ist, sich vor den anderen Kindern aber nicht mitteilen möchte, bieten wir dem Kind 
die nötige Intimität in einem Einzelgespräch.  
 
 
3.3  Kommunikationsfreudige Kinder von Anfang an  
 
Kinder erproben von Anfang an auf unterschiedliche Weise, wie sie wirksam kommunizieren 
können. Hierzu gehört z. B. , auf andere Menschen im Zusammensein einzuwirken, positive 
Beziehungen mit ihnen herzustellen, ihre Aufmerksamkeit zu erlangen und Kontakt z u ihnen zu 
halten sowie Dialoge anzuregen. Auch hier sind wir uns bewusst, dass es entwicklungsbedingte 
Unterschiede gibt. Wir leben die Sprache und Kommunikation auf vielfältige Weise in unsere n 
Kitas, singen, lachen und reimen mit den Kindern und begleit en unser Handeln immer sprachlich, 
damit schon die Kleinsten über die Kommunikation unsere Wertschätzung erleben.

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Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.4  Sozial kompetente Kinder von Anfang an 
 
Gemeinschaftserfahrungen sind Teil unserer Erziehung, Bildung und Betreuung. Im Rahmen 
von z. B. Kinderkonferenzen regen wir Dialoge über gemeinsame Fragen und Themen an,  
forcieren Mitwirkung und Mitbestimmung aller Beteiligten sowie Entscheidungen über Projekt - 
themen. Wir berücksichtigen die Wünsche und Bedürfnisse  der Kinder , greifen ihre Ide en und Anregungen  
auf und unterstützen die Auseinandersetzung mit demokratischen Regeln.  
 
Kinder verhandeln spielend. Sie erleben bei uns, dass sich der Einsatz für die eigenen und die  
Interessen  anderer lohnt. In den Kinderkonferenzen beteiligen sie sich mit Ideen und Vorschlägen  
an der Gestaltung  des Alltags. Die Möglichkeit zu direkte r Beteiligung zeigt ihnen unsere Wertschätzung  
und erzeugt Verantwortung.  
 
 
3.5 Aktiv lernende Kinder von Anfang an  
 
Wir gehen davon aus, dass Kinder mit Begeisterung lernen und eine erstaunliche Leistungs -
bereitschaft entwickeln, wenn sie sich eigene Ziele setzen können, Erfahrungswege und Auf - 
gaben bestimmen und ihre Ergebnisse gewürdigt werden. Über Stunden, Tage, manchmal  
Wochen bleiben sie bei ihrem Thema, bis ihr Forschungsbedürfnis und ihr Wissensdurst gestillt 
sind. Deshalb bestimmen Kinder in unserer Einri chtung selbst Zeit und Dauer, Ort und Material 
sowie die Partner und Formen ihres Tuns.  
 
Wenn sie selbst entscheiden, womit sie sich auseinandersetzen, tun sie mit Sicherheit das 
Richtige. Wir fordern die Selbsttätigkeit der Kinder heraus und beantworten das Wirken der 
Kinder. Offenheit und Planung verbinden, Kinder in ihrer Aktivität unterstützen, Entwicklungs -
schritte begleiten und Lernprozesse anregen – dies sind die Herausforderungen der 
PädagogInnen vor Ort.  
 
Auf der Grundlage der Lebenssi tuation der Kinder planen und gestalten unsere MitarbeiterInnen 
den Alltag, berücksichtigen Zeiten für selbstbestimmtes Tun, für Gemeinschaftsvorhaben, 
Angebote und Projekte.

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Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kindliches Spiel 
 
»Spiel stellt  eine freiwillige, lustbetonte und spannungsreiche Handlung oder Beschäftigung 
ohne Zweck und ohne angestrebte Folgen für die Realität dar, sozusagen eine Handlung um der 
Handlung willen« ( Rolf Oerter). Kinder können im Spiel ihre Lebenswirklichkeit selbstbestimmt 
konstruieren und rekonstruieren.  
 
Wir können  beobachten, dass Kinder sich verhalten und handeln, als ob das Spiel die Wirklichkeit  
sei. Sie verbinden immer einen Sinn mit dem Spiel und nutzen ihre Fantasie, um die Welt im Spiel 
ihren eigenen Vorstellungen entsprechend zu gestalten. Dabei ist nicht ein Ergebnis für die Kinder 
bedeutsam, sondern die Handlung, in der sie ihre Absichten und Ziele verwirklichen.  
Spiel ist zweckfrei.  
 
Wir geben dem Spiel der Kinder in unseren Kitas einen großen Raum, da sie hierin selbstbestimmt und  
mit allen Sinnen lernen. Dies geschieht ganzheitlich, mit emotionalem, körperlichem und geistigem  
Krafteinsat z. Sie stellen sich ihre Fragen und finden eigene Antworten, sie lernen freiwillig,  
mit Spaß und ohne die Angst zu versagen. Spiel muss selbstbestimmt und freiwillig sein.  
 
 
 
Die Welt entdecken mit Naturwissenschaften  
 
»Kinder haben von Anfang an ein Interesse an den Phänomenen der Natur und erzeugen 
daraus ein Bild für sich selbst, das verschiedene Wandlungen von implizit zu explizit, von 
Wahrnehmungen über erste Formen von Theorien zu naturwissenschaftlichem Denken 
durchläuft. Damit naturwissenschaftliches Wissen bei den Kindern entsteht, ist das Zusam -
menspiel des Kindes mit einer geeigneten Umwelt notwendig .« (G. Schäfer) 
 
Uns ist eine naturwissenschaftliche Bildung der Kinder in unsere n Einrichtung en sehr wichtig.  
Die eigenen Erfahrungen der Kinder und das konkrete Erleben der Natur sind die wichtigsten  
Elemente, da sie sich hierüber die Welt erschließen. »Die Aufgabe der pädagogischen Fachkraft 
besteht darin, Kinder anzuregen, selbst eine Antwort auf Fragen zu finde n und sie in ihren 
Lösungsversuchen zu begleiten. « (Ute Bendt, Claudia Erler). 
 
Durch intensive naturwissenschaftliche Erfahrungen unterstützen wir den Entdeckungsdrang  
der Kinder. Kinder haben ein unerschöpfliches Interesse für alle Phänomene der belebten  und 
unbelebten Natur. Wieso? Weshalb? Warum? Kinder sammeln ihre Erfahrungen besonders in den  
ersten Lebensjahren über materielle Bereiche dieser Welt. So lernen sie Eigenschaften und 
Möglichkeiten von lebender und nicht -lebender Materie kennen. Sie erpro ben, was man damit

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machen kann und nutzen die Werkzeuge ihres Körpers, die Bewegungen, ihre Sinne, um Möglich-  
keiten zu erproben und zu denken. Sie setzen auch alle greifbaren Gegenstände als Werkzeuge ein,  
um sie für ihre Untersuchung als Unterstützung zu nutzen.  
 
Wir sorgen in unsere n Einrichtung en dafür, dass wir gemeinsam mit den Kindern die Fragen 
beantworten. Uns ist es wichtig, dass sie ihre Umwelt mit allen Sinnen erfahren. In unsere n Kitas 
werden Kinder zu Forschern. Durch Experimente und Versuche, durch eigenes Fühlen, Sehen und  
Erleben unterstützen wir sie bei der »Begreifung« der naturwissenschaftlichen Welt. So haben sie 
die Möglichkeit, z. B. Maschinen selbst zu handhaben und deren Funktion zu begreifen und zu 
erfassen. Dabei ist es wichtig, dass Pädagogen Fehler zulassen und den Kindern genügend Zeit 
geben, diese zu erkennen. Nur so können sie neue Wege finden und die Fragestellung für sich 
lernfördernd lösen.  
 
Kreativ sein 
 
Kreativität ist die schöpferische Kra ft und das Bedürfnis der Kinder, Gestaltetes und Erlerntes 
neu zu kombinieren und dabei auf Irritationen, neue Fragen und auf nach Lösung verlangende 
Problemstellungen zu treffen.  
Wir unterstützen mit unserer Arbeit, dass Kleinstkinder mit allen ihren Sinnen ihr unmittel -
bares Umfeld, d. h. Menschen, Gegenstände und Stimmungen, erforschen und z. B. erste 
Spuren in den Kinderateliers hinterlassen können. Kleinkinder erfassen schnell und reagieren 
auf alles, was sie sehen, hören, fühlen, riechen oder berühren. Junge Kinder erweitern ihre 
Ausdrucksmöglichkeiten durch Bewegungen und Geräusche, sobald sie mobiler werden. 
Kinder ab dem dritten Lebensjahr nutzen bereits ihre Sprache und andere Formen der 
Kommunikation wie Tanzen, Singen, Malen oder Modellie ren, um andere Menschen an ihren 
Gedanken und an ihrem Tun teilhaben zu lassen.

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Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
4. Gesunde Kinder 
 
 
 
 
 
4.1  Sich wohlfühlen 
 
Wir unterstützen den »Wohlfühl -Faktor« bei Kleinstkindern, indem wir auf Beziehung, Kontakt 
und Verlässlichkeit achten, und darauf, dass wir sie persönlich begrüßen oder verabschieden, 
wenn sie von den Eltern gebracht oder abgeholt werden. Wir tauschen uns  mit den Eltern darüber 
aus, wie wir Gefühlsausdrücke des Kindes wahrnehmen und wie wir darauf eingehen können. 
Junge Kinder benötigen flexible Alltagsabläufe, um ihrem Interesse nachgehen zu können.  
So kommt es seltener zu Frustrationen und Konflikten. S ie benötigen eine vertraute Umgebung 
zum Wohlfühlen. Personen-  oder Raumwechsel können zu Verunsicherungen führen. Wir sorgen 
dafür, dass Kinder mit Migrationshintergrund im Kita -Alltag erfahren, dass ihre ethnischen 
Zugehörigkeiten, ihre kulturellen Ident itäten und ihr Geschlecht anerkannt und als Bereicherung 
selbstverständlich in die Gemeinschaft integriert werden. So fördern wir bei allen Kindern das 
Gefühl der »Dazugehörigkeit« und tragen dazu bei, dass sie sich wohlfühlen.

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4.2  Wachsen und sich entwickeln  
 
Wir achten bei der Zubereitung der Mahlzeiten darauf, dass sie den Kindern schmecken und 
unterstützen die Kinder dabei, selbstständig zu essen. Bei Kleinstkindern und Kleinkindern achten 
wir darauf, wann sie Müdigkeit signalisieren, und unterstützen sie, wenn sie ihre körperlichen 
Fähigkeiten erproben und vertiefen. Es ist uns wichtig, dass Kinder mit körperlichen 
Behinderungen am gemeinsamen Essen teilnehmen. Dafür müssen passende Sitzgelegenheiten, 
Tische und besonder es Geschirr und Besteck verfügbar sein. Bei sehbehinderten Kleinstkindern  
z. B. schütteln wir die Flasche, bevor  sie die Lippen des Kindes berührt. Dadurch merkt es, was 
unmittelbar bevorsteht.  
 
 
4.3  Entscheidungen treffen zum eigenen Wohl  
 
Kleinstkinder und Kleinkinder benötigen verschiedene Möglichkeiten, um eine Entscheidung zu 
treffen. Um sie nicht zu überfordern, bieten wir ihnen zunächst zwei Alternativen, zwischen 
denen sie entscheiden können. Wir zeigen den Kindern, dass wir ihre Ents cheidung respektieren 
und sie dabei unterstützen, die nächsten Schritte zu unternehmen. Auf diese Weise lernen die 
Kinder, dass eine Entscheidung die nächste nach sich zieht. Wir nehmen uns Zeit, um den Kindern 
echte Wahlmöglichkeiten anbieten zu können, z . B., ob sie lieber Milch, Tee oder Wasser trinken 
möchten. Wichtig ist uns, die Wahlmöglichkeiten mit den Eltern abzustimmen.  
 
 
4.4  Ernährung 
 
Zwischen Ernährung und Gesundheit besteht ein enger Zusammenhang. Voraussetzung für die 
Entwicklung unserer Kinder ist ein stabiler gesundheitlicher Gesamtzustand. Da die Leben ssitua-
tion und die Ernährungsgewohnheiten in manchen Familien die Grundversorgung der Kinder nicht 
mehr sichern können, reagieren wir mit unserem Ernährungsprogramm und beugen über eine 
vollwertige, kindgerechte und ausgewogene Ernährung möglichen Gesundheitsbelastungen vor 
(z. B. Nahrungsmittel allergien, früher Diabetes, Übergewicht, Schäden durch einseitige 
Ernährung, Suchtverhalten, Rheuma).

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Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
4.5  Gesundheitsförderung  
 
Wir verfolgen –  auch in unserer Lebensgestaltung –  einen ganzheitlichen Ansatz der Gesundheits -
förderung und beziehen Eltern als zentrale »Verwirklicher« ein. In unserer Einrichtung erfahren 
Kinder wichtiges über den eigenen Körper, über seine Stärke und Widerstandsfähigkeit –  ein 
wichtiger Beitrag zur Bildung eines stabilen, positiven Selbstkonzeptes. Aber auch die Verletz -
barkeit und Empfindsamkeit unseres Organismus für Gesundheit verstehen wir nicht nur im rein 
physischen Sinne. Für die Stärkung unserer Kinder ist das seelische Gleichgewicht von großer 
Bedeutung. Eine beziehungsvolle Pflege bildet hierfür die notwendige Basis.
 
 
4.6  Bewegung 
 
Wir gehen davon aus, dass die beobachtbaren Bewegungsbedürfnisse und selbstständigen Hand-
lungen eines Kindes seinen Gesundheitszustand, seine emotionale Befindlichkeit sowie die Inhalte 
und den Aufbau seines Erlebens und seiner Erkenntnisse widerspiegeln. Darauf bauen wir auf  und 
daran knüpfen  wir mit unserem Angebot an.  
 
• Wir lassen Kindern Zeit und schaffen Möglichkeiten, vielfältige Bewegungsanlässe und 
Bedingungen innerhalb einer erfahrungsreichen, zu vielfältigen Aktionen herausfordernden 
Umwelt, damit Kinder individuell Erfahrungen mit Raum, Material und Beanspruchungs grad 
machen und darin persönliche Vorlieben, Tempo und Bewegungsformen aufbauen können.  
• Mit zielgerichteter Aufmerksamkeit beobachten wir die individuellen Aktivitäten jedes Kindes  
und dokumentieren die jeweiligen Entwicklungsverläufe. Angemessene Schutzma ßnahmen 
und gleichzeitig Risikobereitschaft unsererseits sind gefordert, damit alle Kinder ein individuell 
angepasstes Bewegungsangebot erhalten.  
• Wir richten die Einteilung und Ausstattung unserer Räume und des Außengeländes sowie  
unser vielfältiges Materi alangebot darauf aus, dass Kinder in unterschiedlichen 
Raumdimen sionen und mit vielfach unterschiedlichen Herausforderungen und 
Schwierigkeitsgraden eine ihren Möglichkeiten entsprechende Bewegungsvielfalt für sich 
erarbeiten können.

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Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
4.7  Anspannung und Ruhe 
 
Der Lebensrhythmus der Kinder spiegelt sich in unserer Einrichtung in den unterschiedlichen 
Stationen des Tagesgeschehens wider. Damit ist sichergestellt, dass Wa chen und S chlafen, 
Essen und V erdauen und der Wechsel zwischen Kraftentfaltung und Zur -Ruhe-Kommen einander 
ergänzen können und den ihnen zukommenden Platz erhalten. Wir sind uns dessen bewusst,  
dass die sich beschleunigenden Lebensprozesse in unserer hochtechnisierten Welt für den 
kindlichen Organismus zunehmend belastender und schwieriger zu bewä ltigen sind und sorgen  
für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Entspannung und aktivem Erleben.  
 
 
4.8  Handicaps und chronische Krankheiten 
 
Eine Aufgabe von Kindertageseinrichtungen ist es heute, familienergänzend umweltbedingte 
Risikofaktoren auszugleichen, damit Kinder die zunehmend größeren innerpsychischen, körper -
lichen und sozialen Anforderungen bewältigen können. Kinder mit chronischen Krankheiten, aber 
auch Kinder, die durch Umweltbelastungen beeinträchtigt sind, unterstützen wir durch g ezielte 
Gesundheitsvorsorge und spezielle Angebote im Bereich Ernährung und Förderung.  Auch in Zu-
sammenarbeit mit Ärzten steuern wir in unserer Einrichtung Problemkreisen entgegen.

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5. Tagesgestaltung  
 
 
 
 
 
5.1  Zeit 
 
Das Thema » ZEIT« wird in unserer Einrichtung großgeschrieben, denn: Kleinstkinder fühlen sich 
zeitlos, sie möchten in ihren Aktivitäten nicht unterbrochen oder durch Zeitdruck ausgebremst 
werden. Deshalb kombinieren wir in unserer Zeiteinteilung drei Größen miteinand er: 
 
• die Arbeitszeitbedürfnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,  
• die individuellen Zuwendungs - und Zeitbedürfnisse der Kinder,  
• den Zeitraum, den Mahlzeiten und Pflegezeiten zum ruhigen,  
kindorientierten Ablauf beanspruchen.  
 
Durch täglich wiederkehrende Rituale wie Begrüßung und Verabschiedung, gemeinsames Essen 
und Tischspruch sowie einen strukturierten Tagesablauf mit Raum für gemeinsame Aktivitäten, 
Freispiel und Ruhezeiten setzen wir ein Gegengewicht zu der Dynamik, die durch unterschie d-
liche Bring - und Holzeiten entsteht.

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5.2 Ankommen 
 
Unsere Kita s sind das zweite Zuhause der Kinder, in das sie jeden Morgen kommen. Die 
Ankunftsphase bietet Raum , sich zu orientieren, seinen »Platz« zu finden und um Kontakt zu 
allen herzustellen, die dazugehören. Gerade die jüngeren Kinder unter drei Jahren begrüßen wir 
mit viel Ruhe.  
 
 
5.3  Begrüßung 
 
Jeden Morgen gestalten wir gemeinsam mit den Kindern eine Begrüßungsrunde zu einem festen 
Zeitpunkt, sodass wir die Eltern bitten, ihr Kind rechtzeitig in die Einrichtung zu bringen. Dieses 
wichtige Ritual gibt allen die Möglichkeit, zu erfahren, wer da ist und wer nicht. Die Kinder 
erhalten eine Orientierung für  den Tag, die Woche, die Jahreszeit und beginnen gemeinsam  
mit Spielen und Singen . 
 
 
5.3 Gemeinsames Essen 
 
Der Bereich Ernährung gehört in unserer Einrichtung zu einem weiteren bedeutungsvollen 
Arbeitsbereich, an dessen Vorbereitung, Durchführung und Reflexio n alle Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter mit unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkte n beteiligt sind.  
 
 
5.4 Angebote & Aktivitäten  
 
In der Gruppe der Jüngsten ist es die absolute Ausnahme, alle Kinder der Gruppe für EIN Thema zu 
interessieren. Dies geschieht mei st nur im Rahmen von Kreis - und Bewegungsspielen, bei Festen 
oder Mahlzeiten. Die Regel ist die Aufteilung der Gruppe in eine Vielzahl von Teilgruppen mit 
unterschiedlichen Tätigkeitsformen. Jüngere Kinder haben ein Bedürfnis nach meist kurzfristigen, 
intensiven, an wechselnden Orten stattfindenden Tätigkeiten. Wenn es um Materialien geht, die 
Begleitung in der Handhabung brauchen, unterstützen wir die Kinder, immer mit dem Ziel, dass sie 
selbsttätig die Eigenschaften erkunden und kennenlernen.  
 
 
5.5  Nach Hause gehen 
 
Kleinstkinder haben noch kein Zeitverständnis. Das Abschiednehmen von den Bezugspersonen in 
der Kita und den anderen Kindern, vom Spielmaterial und von vielen spannenden Erfahrungen 
muss auch gelernt werden. Das »Umschalten« gelingt den Kindern umso leichter, je mehr sie sich 
auf feste Rituale und Bring - und Abholzeiten durch ihre Eltern verlassen können.

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6. Räume gestalten  
 
 
 
 
 
Die Gestaltung der Räume in unserer Einrichtung ist uns sehr wichtig, da wir mit den Kindern 
zusammen viele Stunden des Tages dort verbringen. Je jünger die Kinder sind, desto wichtiger  
ist die Raum - und Materialgestaltung für die Unterstützung der Selbsttätigkeit und Selbstbildungs - 
prozesse. Deswegen überprüfen wir regelmäßig im Team kritisch unsere Räume und die darin 
enthaltenen Materialien, um festzustellen, ob sie den Bedürfnissen und Anforderungen der Kinder 
gerecht werden. Wir nutzen hierfür die im nachfolgenden Text dargestellten Leitlinien, die auf den 
Erkenntnissen der Re ggio-Pädagogik, Erkenntnissen der modernen Hirnforschung und der Early 
Excellence Center basieren.

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6.1 Leitlinien für Räume und deren Ausstattung  
 
Die Kinder sollen sich in den Räumen weiterentwickeln können, unabhängig davon, in welchem 
Alter sie beim Betreuungsstart sind. Räumlichkeiten und Ausstattung müssen den im Tagesablauf 
variierenden physiologischen Bedürfnissen der Kinder Rechnung tragen. Dies gilt z. B. für die 
unterschiedliche Startsituation am Morgen (müde oder munter, noch hungrig oder bereits 
»frühstück ssatt«), das 11 -Uhr-Loch sowie individuelle Mittagsschlafgewohnheiten.  
 
Räumlichkeiten und Ausstattung müssen zeitweilig auch die Begleitung durch Eltern/weitere 
Erwachsene zulassen.  Dies trifft vor allem für die Eingewöhnungszeiten  oder Beobachtungs -
projekte zu. Räumlichkeiten  und Ausstattung  müssen individuellen Bedürfnissen gerecht werden. 
Denn es gibt große Unte rschiede bezüglich des Temperaments,  der Selbstregulationsfähigkeit 
und Stressbelastung, aber auch bezüglich Bewegungsfr eude und Interessen . 
Räumlichkeiten und Ausstattung müssen Altersmischung und Entwicklungsunterschiede beant -
worten. Ungestörtes Nebeneinander von allein spielenden Kindern, alterstypisches Parallelspiel 
und Spielkooperationen mehrerer Kinder müssen spontan möglich sein. Räumlichkeiten und 
Ausstattung müssen Kindern aus unterschiedlichen Familienwelten neue und ergänzende 
Erfahrungen zugänglich machen. Es braucht Raum und Anreize für behutsame Kontaktaufnahme 
mit anderen Kindern, erweiterte Bewegungse rfahrungen, selbsttätiges Agieren, Erkunden und 
Lernen sowie für Gespräche.  
 
Räumlichkeiten und Ausstattung müssen einen selbstständigen Zugang zu Spielgeräten und 
Materialien gewährleisten. Jedes Kind sollte eigeninitiativ Gegenstände und Materialien 
vorfinden, um seine Ideen zu überprüfen und seine Pläne umzusetzen. Räumlichkeiten und 
Ausstattung müssen unterschiedliche Gruppenkonstellationen verkraften. Variation zulassen 
bedeutet hier: zeitweilig Erlebnisse in der Gesamtgruppe, ebenso regelmäßige Kleing ruppen-
aktivitäten (mal anders, mal geschlechtshomogen) oder 1:1 -Kontakte. Räumlichkeiten und 
Ausstattung müssen unterschiedliche Aktivitätsformen beherbergen und vielfältige Sinnes -
erfahrungen zulassen.  
 
Ein Beispiel:  
Flexible Deckenaufhängungen fördern den Gleichgewichtssinn, dessen Anregung in der frühen 
Kindheit so wichtig ist , wie die Stimulation des Hör-  und Sehsinns. Räumlichkeiten und 
Ausstattung müssen zwischen Vielfältigem wählen lassen und zu Entscheidungen auffordern. 
Genügend Platz und vielseit ig bearbeitbare Materialien in überschaubaren Mengen und immer 
wieder unterschiedlicher Angebotsform lassen Kinder »punktgenau« nachdenken, wo und was sie 
erkunden wollen. Räumlichkeiten und Ausstattung müssen Lebenswelten entstehen lassen, in 
denen es jed en Tag möglich ist, Innovation und Bestätigung zu erleben. Jeden Tag etwas Neues zu 
entdecken, zu tun und zu verstehen, aber auch Vertrautes wiederzufinden, um daran zu arbeiten, 
sich zu üben und perfektionieren (Stichwort: Funktionslust).

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6.2  Ausstattung für unterschiedliche  Entwicklungsstufen  
 
Räume für Babys und Kleinkinder befriedigen in besonderer Weise das Bedürfnis nach 
rhythmischem Bewegt -Werden, nach Umhüllung, Schutz, Wärme und Geborgenheit.  
Sie sind ausgestattet mit  
 
• Hängematten  
• Hängekorb  
• Wiegen 
• zur Seite gelegte Bettchen  
• »Kuschelhöhle« in einer Nische  
• Nestern 
• Ein- und Ausblicken für die Jüngsten auf Liegeflächen, die von zwei Seiten begrenzt und mit  
elastisch -fester Unterlage und Lammfellen zur Temperaturregelung ausgestattet sin d. 
 
Kinder, die zu robben und zu krabbeln beginnen, finden bei uns vielfältige Bewegungsanreger  
auf dem Boden und unterschiedliche Oberflächenstrukturen zur Anregung des Tastsinns:  
 
• glatt und kühl  
• rauh und kühl  
• glatt und warm  
• glatt, weich und warm  
• rauh, weich und warm  
• holperige Flächen  
• Noppenflächen  
 
Als weitere Anregungen finden die »Krabbler« auf dem Untergrund:  
 
• Spiegelfolie  
• Fotoposter  
• kontrastfarbige Linien (Mäander, Schnecken, Kreise, Achten, Vierecke aus Textilklebeband)

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6.3  Materialien und Spielzeug 
 
Die Spielmaterialien in unsere n Einrichtung en müssen dem beharrlichen Forschungsinteresse der 
Jüngsten standhalten. Wir bieten Materialien an, die mit allen Sinnen erfahrbar sind und mit 
denen kleine Kinder sich als Bewirker von Veränderungen erfahren können. Mit ihnen können 
die Kinder:  
 
• drücken, schlagen, klopfen 
• schütteln, rütteln, antreiben  
• wegwerfen, wälzen, stoßen, rollen, schubsen  
• ziehen, schieben, verrücken  
• zerkrümeln, verteilen, zerlegen  
• zerteilen, brechen, knicken, zerknacken  
• mischen, durcheinander  werfen, untermengen, verteilen  
• trennen, abspalten, losreißen, beißen  
 
6.4  Außenräume 
 
Das Außengelände unserer Kindertageseinrichtung en ist genau so vielfältig und anregend  
wie die Innenräume, sodass die Kinder auch hier ihrem Alter, ihren Bedürfnissen  und Interessen 
entsprechend wirken können. Für die jüngsten Kinder ist ein Bereich optisch abgegrenzt, sodass 
sie ungestört spielen, aber jederzeit zu den älteren Kindern Kontakt aufnehmen können.

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7. Pädagogische  Fachkräfte  
 
 
 
 
 
Pädagogische Fachkräfte stehen stetig wachsenden Aufgaben und Anforderungen gegenüber.  
Die Erfüllung dieser Aufgaben und Anforderungen wird von einer professionell arbeitenden 
Fachkraft erwartet und bestärkt  sie in ihrer Arbeit und Motivation. Es gibt verschiedene 
Kompetenzen, die wir in unsere n Kindertageseinrichtung en von den Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern erwarten.  
 
In unsere n Einrichtung en möchten wir allen Beteiligten ein offenes Ohr bieten. Wir haben  
Verständnis für andere Meinungen und Interesse an einem gemeinsamen Lösungsvorschlag. 
Beschwerden spiegeln Unzufriedenheit und Unmut wider . Mit unserem Beschwerdemanage - 
ment kann jeder seine Verbesserungsvorschläge, Anregungen und Anfragen kommunizieren. 
Wir sehen Beschwerden als Gelegenheit zur Entwicklung und Verbesserung und eine Möglich-
keit der gemeinsamen Beteiligung aller Akteure in unsere n Einrichtung en.

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7.1 Kompetenzen pädagogischer  Fachkräfte 
 
Dies sind die einzelnen Kompetenzen, die wir für die Arbeit im frühkindlichen Bereich in unserer 
Kita erwarten und entsprechend in der Weiterentwicklung der pädagogischen Fachkräfte unter - 
stützen: 
 
• Fachkompetenz  
• Methodenkompetenz  
• Soziale und interkulturelle Kompetenz  
• Medienkompe tenz 
 
7.2  Fort- und Weiterbildung 
 
Wir legen großen Wert auf hochqualifiziertes Personal, das die Bereitschaft zur stetigen Fort - und 
Weiterbildung mitbringt und lebenslanges Lernen als Bestandteil der eigenen Haltung im Beruf 
zeigt. Eine pädagogische Fachkraft kann nicht in jedem Bildungsbereich gleich starke Interessen 
haben. Wir ermuntern  sie, sich in enger Abstimmung mit der Leiterin und dem Team auf einen 
Schwerpunkt zu konzentrieren und diesen mit Hilfe von Fort - und Weiterbildung im eigenen 
Interesse und zum Nutzen der gesamten Kita auszubauen. Dabei ist es uns wichtig, dass nach der 
jeweiligen Fortbildung die Inhalte in das Team transportiert und für die praktische Arbeit nutzbar 
gemacht werden, sodass die jeweilige Mitarbeiterin und  der jeweilige Mitarbeiter als 
MultiplikatorI n für das Gesam tteam wirkt.

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8.  Qualitätsmanagement 
 und Qualitätssicherung  
 
 
 
 
Es ist das vorrangige Ziel, in Kindertageseinrichtungen ein Höchstmaß an pädagogischer  Qualität 
zu erreichen und dauerhaft zu sichern. Dies ist notwendig, um dem Wohl der Kinder  und den 
fachlichen Erfordernissen sowie den Erwartungen der Eltern zu entsprechen. Die Qualifizierung 
von MitarbeiterInnen zur Durchführung interner Ev aluationen ist ein Bestandteil des Qualitäts -
managements in unsere n Kindertageseinrichtung en. Auf der Grundlage bester Fachpraxis, z. B. 
des Nationalen Kriterienkatalogs sowie neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, werden 
zentrale Bereiche pädagogische r Qualität der Bildung, Betreuung und Erziehung bear beitet und 
dann im Kita -Alltag umgesetzt. Die Evaluationsergebnisse dienen der Qualitätsinformation auf 
allen Ebenen des Systems: dem pädagogischen Personal in den Kindertageseinrichtungen, den 
Eltern, de n Trägern und der politischen Steuerungsebene sowie der Jugendhilfeadministratio n.

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9.  Personal-  und Raumanforderungen  
 
 
 
 
 
9.1  Personalanforderungskonzeption  
 
Für das Wohl, die Entwicklung und das Lernen der Kinder ist die Qualität ihrer Beziehungen zu den 
Fachkräften besonders wichtig. Der Personalschlüssel muss die Ziele der Einrichtung und ihr 
Gesamtkonzept widerspiegeln sowie direkt mit dem Alter der Kinder und der Gruppengröße 
verknüpft sein.  
 
Jede Fachkraft einer Einrichtung erhält bei Arbeitsaufnahme eine Stellenbeschreibung. In den 
jährlich stattfindenden Personalentwicklungsgesprächen werden gemeinsam neue persönliche 
und berufliche Ziele festgelegt, die sich in kurz -, mittel- und langfristige Ziele aufgliedern.  
Wir legen großen Wert darauf, dass sich unsere MitarbeiterInnen langfristig in ihren Qualifika -
tionen und Potenzialen weiterentwickeln. Diese Unters tützung erfolgt in Form von Coaching, 
individuellen Fort - und Weiterbildungen, Supervisionen und Teamfortbildungen.

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Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
9.2 Grundlagen der Raumanforderungen 
 
Folgende Bestimmungen, Richtlinien und Normen werden u. a. beachtet und eingehalten  
(die Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit):  
 
1. Baugesetzbuch  
2. Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen 
(Landschaftsverband Westfalen -Lippe), s. Folgeseite 
3. Vorgaben der Unfallkasse n 
4. DIN-Normen insbesondere a. Spielplatzgeräte (DIN 1176)  
5. ENEV 2016 
6. Bundes-Bodenschutz - und Altlastenverordnung (BBodSchV)

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09.03.200
 
 
 
 
 
9.3 Empfehlungen zum Raumprogramm 
 
 
 
LVR-Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen 
 
Die baulichen Entscheidungen zur räumlichen Situation der Tageseinrichtung für Kinder müssen vor dem Hintergrund möglicher zukünftiger Aufgaben der Häuser geplant und entschieden 
werden (demografische Entwicklung, Rechtsanspruch für Kinder ab 1 Jahr, integrative Arbeit für Kinder mit und ohne Behinderung, veränderte Nachfrage im Betreuungsumfang etc.) 
 
 
 Raumprogramm für 1 Gruppe: 
 
Stunden: 
u1 bis 3 J  
1 Jahr bi 
25, 35 
nicht ü. Mittag 
hre oder 
s 3 Jahre 
25, 35, 45 
über Mittag 
u1 bis Einsc 
1 Jahr bis E  
25, 35 
nicht ü. Mittag 
hulung oder 
nschulung 
25, 35, 45 
über Mittag 
2 Jahre bis E  
 
25, 35 
nicht ü. Mittag 
nschulung 
 
25, 35, 45 
über Mittag 
3 Jahre 
 
25, 35 
nicht ü. Mittag 
und älter 
 
25, 35, 45 
über Mittag 
A Gruppenraum ca. 45 m² 
Gruppennebenraum ca. 18 - 24 m² 
zusammen: ca. 68 m² 
Sanitärbereich ca. 12 m² 
2 WC und 2 - 3 Waschbecken  
(ggf. ein Sanitärbereich der Kinder 
behindertengerecht)  
 
x 
 
x 
 
x 
 
x 
 
x 
 
x 
 
x 
 
x 
B Pflegebereich im Sanitärbereich, 
ggf. eigener Raum mit Kinder WC und 
Waschbecken 
x x x x x x 
  
C Gruppenbezogener Raum zur 
Differenzierung der Arbeit (z.B. Ruhen, 
Schlafen, Spielen) 
ca. 18 – 24 m² 
 
x 
 
x 
 
x 
 
x 
 
x 
 
x 
  
D Allgem. Raum zur Differenzierung 
der Arbeit (z.B. Ruhen, Schlafen, Spielen) 
ca. 20 – 30 m² 
    x 
alternativ zu C: 
auch für jeweils  2 
Gruppen möglich 
x 
alternativ zu C: 
auch für jeweils  2 
Gruppen möglich 
 
x 
E Raum zur Differenzierung der Arbeit für 
pädagogische und therapeutische 
Angebote in integrativen Gruppen 
18 – 24 m² 
    
x 
  
x 
  
x 
 
 
Allgemeines Raumprogramm in allen Einrichtungen: 
 
1. Mehrzweckraum ca. 55 m² mit Geräteraum ca. 10 – 12 m² (ab der 2.Gruppe) 
2. Küche ca. 15 – 20 m², ggf. mit Vorratsraum 
3. Leiter/innenzimmer ca. 12 m² 
4. Personalraum ca. 16 -20 m² (in mehrgruppigen Einrichtungen) 
5. allgem. Abstellraum pro Gruppe ca. 6 m² 
6. allgem. Putzmittelraum ca. 4 m² 
7. Wirtschaftraum für Waschmaschine und Trockner 
8. Personal-WC (möglichst behindertengerechte Ausführung) 
9. Dusche 1x in der Einrichtung (ggf. im Pflegebereich) 
10. Ca. 20 bis 25% der Nettogrundfläche für Eingangsbereich, Flure, Garderoben 
11. Abstellbereich für Kinderwagen, etc. 
12. pro Gruppe ist eine Außenspielfläche von ca. 300 m² zu rechnen, 
bei eingruppigen Einrichtungen möglichst ca. 500 m² 
Für Mieter werden pauschal 160 m² pro Gruppe im Rahmen der Finanzierung der Miete 
anerkannt; zusätzlich 25 m² pro Gruppe, in der Kinder unter 3 Jahren betreut werden. 
 
Die LVR-Empfehlungen enthalten Richtwerte als Arbeitshilfen, die beim Bau und 
Umbau von Kindertageseinrichtungen kindgerechte räumliche Bedingungen 
ermöglichen. Für Neubaumaßnahmen sind diese Rahmenbedingungen 
grundsätzlich umzusetzen. Bei bestehenden Einrichtungen sind die gegebenen 
baulichen und räumlichen Umstände in angemessener Weise zu berücksichtigen. 
Ziel ist es, alle bestehenden Kindertageseinrichtungen bis zum 31.12.2014 
entsprechend der LVR-Empfehlungen räumlich anzupassen.

36 
Kompakt-Konzept Kindertagesstätten 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dibber gGmbH  
 
 
Barbara Grimm, Geschäftsführerin  
Mobil: 01 76 607 477 97 
E-Mail: barbara.grimm @dibber.de 
 
 
Bismarckstraße  11-13 
50672 Köln  
 
 
 
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme . 
Ihr direkter Draht zu uns

Anlage 3_Dibber gGmbH_Kinder-Praeventions_Schutzkonzept_28-01-2021

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Präventions- und Schutzkonzept 
 
 
 
 
 
 
Präventions - und 
Schutzkonzept  
 
Januar 2021

2 
Präventions- und Schutzkonzept 
 
 
 
 
 
 
 
   
   
   
   
   
   
   
   
   
  
 
 
  
 
Seite 
 
1.  Einleitung 
 
3 
 
2.  Begriffsdefinition 
 
4 
 
3.  Rechtliche Grundlagen Bundeskinderschutzgesetz, § 8a SGB VIII 
 
4 
 
4.  Prävention (Leitbild) 
 4.1  Einheitlich definierte Regeln für sensible Situationen 
 4.2  Prävention durch Stärkung der Kinder 
 
5 
6 
7 
 
5.  Verhaltenskodex / Selbstverpflichtungserklärung 
 
6.  Partizipations- und Beschwerdeverfahren 
 
7.  Prozess bei Meldung eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung 
 7.1  Grenzverletzendes Verhalten von Kindern untereinander 
 7.2  Grenzverletzendes Verhalten von pädagogischen Fachkräften  
  (Abb. Kita H-U) 
 7.3  Grenzverletzendes Verhalten durch Personensorgeberechtigte 
 
8. Ansprechpartner / Wichtige Rufnummern 
 
9.  Fortbildungen 
 
10.  Einstellung und Gewinnung neuer MitarbeiterInnen 
 
11.  Anhang 
8 
 
11 
 
13 
 
 
 
16 
 
17 
 
19 
 
21 
 
21 
Inhalt

3 
Präventions- und Schutzkonzept 
 
 
 
 
 
 
 
1. Einleitung  
 
Die Eltern bzw. alle Erziehungsberechtigten vertrauen uns ihr wertvollstes Wesen an, indem sie ihr 
Kind in einer Kindertageseinrichtung von Dibber betreuen lassen. Dibber macht alles Erdenkliche, 
dass das Wohl der uns anvertrauten Kinder gewährleistet ist und die Einrichtungen sichere Orte für 
die Kinder sind. Die Kinder sollen sich bei Dibber körperlich, geistig und seelisch wohl entwickeln 
können. 
 
Ausgehend von dieser Zielsetzung und vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen zum 
Schutz des Kindeswohles wurde das vorliegenden Kinderschutzkonzept entwickelt, welches für alle 
Mitarbeitenden von Dibber, insbesondere für die pädagogischen Fachkräfte, verbindlich ist.  
Es soll nicht nur der Vorgang im Ernstfall, d.h. wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine  Kindeswohl-
gefährdung vorliegen beschrieben werden, sondern vielmehr Präventionsmaßnahmen dargestellt 
werden, sodass ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen von Kindern möglich ist.  
 
Zudem werden unterschiedliche Gefährdungsformen betrachtet:  
• Gefährdung im familiären / außerfamiliären Umfeld  
• Gefährdung innerhalb der Kindertageseinrichtungen (sowohl von pädagogischen Fachkräften 
und allen Mitarbeitenden von Dibber als auch von Kindern untereinander)  
 
Durch den engen Kontakt zwischen Träger bzw. Geschäftsführung, Fachberatung, Einrichtungslei-
tung und den pädagogischen Teams kann bei Verdachtsfällen schnell gehandelt werden.  
Alle pädagogischen Fachkräfte werden regelmäßig geschult Anzeichen für Übergriffigkeiten bei 
Kindern zu erkennen, sei dies durch Eltern, andere pädagogischen Fachkräfte oder Gewalt zwischen 
Kindern. 
 
Um kontinuierlich an diesem Thema dran zu bleiben, sind folgende Instrumente des Austauschs  
bei Dibber verankert: 
• Täglich stattfindende Gesprächskreise mit den Kindern 
• 14-tägige Kleinteambesprechungen mit kollegialen Beratungen und Fallbesprechungen 
• 14-tägige Großteambesprechungen 
• Elterngespräche 
• Entwicklungsgespräche 
• Elternabende 
• Außerordentliche Mitarbeitergespräche 
• Jahresmitarbeitergespräche 
• Teilnahme eines Präventionsprogramms.

4 
Präventions- und Schutzkonzept 
 
 
 
 
 
 
2. Begriffsdefinition  
 
Grenzverletzungen sind alle Handlungen oder Äußerungen, die eine persönliche Grenze (unab-
sichtlich) überschreiten. Ob eine Äußerung als Grenzverletzung empfunden wird, ist immer abhän-
gig vom subjektiven Empfinden des Einzelnen. Grenzverletzungen können beschämende Bemer -
kungen, Zuschreibungen („Du bist immer…“, „Nie kannst du…“), Herabsetzungen u.  ä. sein. 
 
Übergriffe sind im Unterschied zu Grenzverletzungen keine zufälligen oder unabsichtlichen Hand-
lungen bzw. Äußerungen. Sie sind „Ausdruck eines unzureichenden Respekts gegenüber Mädchen 
und Jungen, grundlegender fachlicher Mängel und/ oder einer gezielten Desensibilisierung im 
Rahmen der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs.“ 
Strafrechtlich relevante Formen der Gewalt können z.B. Körperverletzung, sexuelle Nötigung oder 
Missbrauch sein. Diese Formen sind Straftaten und im Rahmen des Str afgesetzbuches (StGB) nor-
miert. (vgl.Schubert-Suffrian, F. & Regner, M. (2014): praxis kompakt: Beschwerdeverfahren für 
Kinder. Verlag Herder, S.11) 
 
 
3. Rechtliche Grundlagen  
 Bundeskinderschutzgesetz, §  8a SGB VIII 
 
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§8a SGBVIII) ist eindeutig geregelt, wie Kinder im Bereich der 
Kinder- und Jugendhilfe vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden. Pädagogische Fachkräfte in 
Kindertageseinrichtungen haben die Pflicht, gewichtige Anhaltspu nkte für eine Kindeswohlgefähr-
dung zu erkennen, eine Gefährdungseinschätzung unter Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen 
Fachkraft vorzunehmen und das Jugendamt zu informieren, falls eine Gefährdung zu vermuten ist 
und die Geschäftsführung im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht auf Hilfen hinwirken kann bzw. 
diese nicht angenommen werden, um die Gefahr abzuwenden (vgl. § 8a Abs. 4 SGB VIII: "(...) falls 
die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann."). Jede Einrichtung von Dibber hat eine 
Vereinbarung gemäß § 8a SGB VIII und § 72a SGB VIII getroffen. 
Des Weiteren regelt § 72 SGB VIII, dass nur Personen in den Kindertageseinrichtungen beschäftigt 
werden können, die persönlich dazu geeignet sind. Zu Beginn der Tätigkeit sowie in regelmäßigen 
Abständen (alle zwei Jahre) sind alle bei Dibber beschäftigen Personen verpflichtet, ein erweitertes 
polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

5 
Präventions- und Schutzkonzept 
 
 
 
 
 
 
 
4. Prävention (Leitbild)  
 
Die Kindertageseinrichtungen von Dibber sollen für die Kinder Orte sein, in denen sie sich mit ihren 
aktuellen Spiel- und Lernwünschen aufgehoben, wohl und sicher fühlen. Wir geben ihnen die Mög -
lichkeit, sich ihrem Alter entsprechend zu entwickeln sowie Nähe und Geborgenheit zu erfahren. 
Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. 
Jedes Kind wird bei Dibber individuell betrachtet. Es soll Zeit und Raum erhalten, seine eigenen 
Erfahrungen und Grenzen zu erfahren. Die Kinder bestimmen selbst, in welcher Form dies stattfin-
det. Die pädagogischen Fachkräfte begleiten die Kinder dabei und achten darauf, dass die Sicher -
heit der Kinder nicht gefährdet wird. 
 
Die Kinder können gewaltfreie Konfliktlösungen einüben – sie werden gefördert und unterstützt 
sich selbst zu erproben, kennenzulernen, einzuschätzen, ihre Grenzen zu erfahren, Verantwort -
lichkeit für sich selbst und für andere zu übernehmen und ihr Selbstbewusstsein zu stärken.  
In den Einrichtungen werden die Kinder ermutigt, mitzubestimmen sowie den Alltag mitzugestal -
ten. Dies findet altersentsprechend in den Krippen- und Kindergartengruppen statt. Zudem wer-
den die Kinder unterstützt, Risiken zu erkennen und einzuschätzen, sich auszuprobieren und an 
ihren eigenen Grenzen zu lernen und zu wachsen.  
 
Die pädagogischen Fachkräfte verhalten sich den Kindern gegenüber achtsam und einfühlsam. Die 
Kinder bestimmen eigenständig die persönlichen Grenzen für Nähe und Distanz. Die pädagogi -
schen Fachkräfte unterstützen sie dabei, ihre eigenen Gefühle wahrzunehmen, zu benennen und 
anderen gegenüber auszudrücken. Wenn sie Kummer haben oder Hilfe benötigen, ermutigen die 
pädagogischen Fachkräfte die Kinder sich an eine Vertrauensperson ihrer Wahl zu wenden. Das 
Recht der Kinder auf Schutz und Hilfe in Notlagen nehmen die pädagogischen Fachkräfte ernst und 
respektieren, dass Kinder nein sagen. 
In allen Einrichtungen von Dibber wird Ironie und Bloßstellung nicht gelebt.  
Da der Schutz der Kinder dem pädagogischen Team am Herzen liegt, ist es für Dibber bedeutsam, 
Anregungen und Rückmeldungen von Kindern, Eltern und Mitarbeitenden entgegen zu nehmen. 
Nur so kann Dibber die Qualität der pädagogischen Arbeit stetig verbessern.  Eine kontinuierliche 
Überprüfung des eigenen Verhaltens und der aufgestellten Regeln ist notwendig.

6 
Präventions- und Schutzkonzept 
 
 
 
 
 
 
 
4.1  Einheitlich definierte Regeln für sensible Situationen   
 
Viele Situationen im Alltag wie das Wickeln, die Unterstützung beim Toilettengang oder das  Trös-
ten verlangen eine intime und private Atmosphäre. Klare Regelungen für sensible Situationen 
schaffen sowohl für die pädagogischen Fachkräfte als auch für Eltern und Kinder Sicherheit und 
Orientierung.  
 
Folgende Regelungen sind bei Dibber für alle klar definiert:  
 
(1)  Das Kind entscheidet über die Dauer, den Ort und die handelnden Personen.  
 Es hat das Recht, ihm unangenehme Situationen jederzeit zu unterbrechen.  
 
(2)  Für das Fiebermessen steht in allen Einrichtungen ein Ohrthermometer zur Verfügung.  
 Rektales Fiebermessen wird von unserer Seite nicht durchgeführt. 
 
(3)  Die Intimsphäre und das Schamgefühl der Kinder sollen geschützt werden, die Fachkräfte 
 stehen den Kindern zur Verfügung, wenn sie Hilfe benötigen. Kindergartenkinder dürfen  
 Kabinentüren schließen und selbstständig auf die Toilette gehen. Bei der Hilfestellung 
 während des Toilettengangs bleibt die Türe des Wickelraums/Sanitärbereichs geöffnet. 
 Kabinentüren können geschlossen, aber nicht abgeschlossen werden.  
 
(4)  In den Wickelbereichen sind grundsätzlich die Türen offen. Wenn fremde Personen im Haus 
 sind, sind die Türen soweit zu schließen, dass der Wickelbereich nicht einsehbar ist.  
 
(5)  Pädagogische Fachkräfte nehmen niemals Kinder mit zu ihrem eigenen Toilettengang.  
 
(6)   Kinder werden niemals gegen ihren Willen auf den Schoß genommen, gekuschelt oder  
 festgehalten (Ausnahme: das Kind gefährdet sich selbst oder andere!).  
 
(7)  Kinder werden von pädagogischen Fachkräften nicht geküsst. 
 
(8)  Im Schlafraum ist das Babyfon jederzeit an. 
 
(9)  Handys sind nur im Personalraum aufzubewahren und werden nicht in die Gruppenräume 
mitgenommen. 
 
(10)  Fotos von pädagogischen Fachkräften und Kindern mit Privathandys sind verboten.

7 
Präventions- und Schutzkonzept 
 
 
 
 
 
 
 
Auch in besonderen Situationen (z.B. hoher Krankheitsstand, plötzlich auftretender Personal- 
wechsel) sieht sich Dibber dennoch in der Pflicht die Aufsichtspflicht aller Kinder zu tragen.  
Zum Teil kann der Betreuungsschlüssel innerhalb der Einrichtung gedeckt werden, indem Gruppen 
zusammengelegt werden. Ist dies nicht mehr möglich ist ein Aushelfen aus anderen Dibber 
Einrichtungen notwendig. Dies kann in Notsituationen kurzfristig umgesetzt werden, da in allen 
Einrichtungen das gleiche pädagogische Konzept gelebt wird und somit die Abläufe sehr ähnlich 
sind. Führt aber auch das Aushelfen von externen pädagogischen Fachkräften nicht zu einem 
ausreichenden Betreuungsschlüssel, werden Sie rechtzeitig von der Einrichtungsleitung per  
E-Mail über das weitere Vor-gehen informiert. 
 
4.2  Prävention durch Stärkung der Kinder  
 
In den Einrichtungen werden die Kinder beim Kennenlernen ihres Körpers, der Entwicklung ihrer 
Identität und ihres Selbstwertgefühls, beim Erfahren von eigenen Grenzen und auch beim Respek -
tieren der Grenzen anderer sowie der Bildung einer eigenen Ich-Kompetenz unterstützt. Selbst-
bewusste Kinder, die sich wertgeschätzt fühlen und deren Meinung geachtet wird, sind besser vor 
Gefährdungen geschützt. 
 
Für Kinder existiert keine Trennung von Geborgenheit, Sinnlichkeit, Zärtlichkeit und Sexualität. So 
kann beispielsweise Kuscheln, Kitzeln, Matschen oder auch das Berühren des eigenen Körpers als 
sinnliches Erlebnis empfunden werden. Sie schaffen ein bestimmtes Körperbild und bilden die 
Grundlage zur Beziehungs- und Liebesfähigkeit. Kinder haben ein natürliches Int eresse an ihrem 
Körper und daran ihn kennen zu lernen. Hier spielt das aktive Auseinandersetzen mit dem eigenen 
Körper eine große Rolle. Zudem beobachten sie ihre Bezugspersonen, wie diese mit ihrem eigenen 
Körper und die des Kindes umgehen. Kinder beobachten sehr genau, ob ihr Verhalten und ihre 
Äußerungen von Erwachsenen ernst genommen und entsprechend darauf reagiert wird oder ob 
dies im Alltag eher übergangen wird. 
 
Die pädagogischen Fachkräfte ermutigen die Kinder, ihre körperlichen Grenzen zu erkennen und 
diese gegenüber anderen zu kommunizieren. Hierbei fungieren sie als Vorbildfunktion und äußern 
ihre eigenen Grenzen gegenüber den Kindern. „Nein“-Sagen und das Wahrnehmen von guten 
sowie schlechten und manchmal auch Gefühlen und Emotionen, deren Einor dnung den Kindern 
nicht möglich ist, werden von den pädagogischen Fachkräften unterstützt und begleitet. Die Kinder 
werden darin bestärkt, Berührungen einzustufen und unangenehme bzw. für sie komische Berüh-
rungen deutlich zurückzuweisen. In kindgemäßen Übungen lernen die Kinder spielerisch, eigene 
Gefühle und auch die Gefühle anderer zu erkennen, zu zeigen und verbal auszudrücken.  
 
Der Drang, den eigenen und den Körper der anderen zu sehen, zu untersuchen und miteinander zu 
vergleichen ist ein Vorgang, den Kinder von Natur aus mitbringen und den sie spielerisch unterei -
nander mit anderen Kindern nachkommen dürfen. Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte ist es, 
den Kindern hier den nötigen Freiraum zum Experimentieren zu geben und gleichzeitig darauf zu 
achten, dass keine persönlichen Grenzen überschritten werden.

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Präventions- und Schutzkonzept 
 
 
 
 
 
 
 
In einigen Einrichtungen von Dibber wird Karate für Kindergartenkinder angeboten. Hierbei lernen 
die Kinder auch ihre eigenen Grenzen und die der anderen Kinder kennen. Zudem entwickeln sie  
Selbstverteidigungsstrategien, welche sie in Gefahrensituationen anwenden können. Dieses An -
gebot ist mit zusätzlichen Kosten verbunden und findet während dem Kita-Alltag statt. 
 
 
5. Verhaltenskodex  /  
 Selbstverpflichtungserklärung  
 
Die Alle pädagogischen Fachkräfte erhalten mit dem Zusenden ihres Arbeitsvertrages die nachfol -
gende Selbstverpflichtungserklärung, welche sie lesen müssen. Mit der Unterschrift wird bestätigt, 
dass die Erklärung verstanden und danach gehandelt wird. 
 
Selbstverpflichtungserklärung im Wortlaut 
 
Als Mitarbeitende/r der Kindertagesstätten Dibber gGmbH verpflichte ich mich, nach § 8a SGB VIII 
zu handeln und meinen mir aufgrund meiner Tätigkeit in einer öffentlichen Kinderbetreuungsein-
richtung zukommenden staatlichen Schutzauftrag zu erfüllen. Ich sehe mich verantwortlich dafür, 
Kinder in ihren Rechten zu stärken und sie vor Verletzungen ihrer körperlichen und seelischen 
Unversehrtheit zu schützen. 
 
Aus diesem Grund halte ich mich an folgende Grundsätze: 
 
(1) Ich werde in meiner täglichen pädagogischen Arbeit aufmerksam sein hinsichtlich offener und 
subtiler Formen von Gewalt, Grenzverletzungen und Übergriffen an Kindern. Diese können 
sein: 
 
• Verbale Gewalt (herabsetzen, abwerten, bloßstellen, ausgrenzen, bedrohen)  
• Körperliche Gewalt 
• Sexuelle Gewalt und sexuelle Ausnutzung 
• Vernachlässigung (Ernährung, Schlafen, Kleidung, Körper- und Zahnpflege) 
• Machtmissbrauch 
• Ausnutzung von Abhängigkeiten 
• Seelische Gewalt 
• Grenzüberschreitung 
• Gesundheitliche Gefährdung 
• Häusliche Gewalt (das Erleben von Gewalt zwischen Erwachsenen im häuslichen Umfeld)  
• Aufsichtspflichtverletzung 
• Autonomiekonflikt (das Zumuten bzw. Das Auffordern Dinge tun zu müssen, welche nicht 
altersentsprechend sind)

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Präventions- und Schutzkonzept 
 
 
 
 
 
 
 
(2)  Wenn ich die Vermutung habe, einer der oben genannten Gewaltformen in der Einrichtung 
 vonseiten der Eltern oder der pädagogischen Fachkräfte zu erkennen, teile ich dies unver -
 züglich der Einrichtungsleitung und der Fachberatung mit. Wenn ich Grenzüberschreitungen 
 zwischen Kindern beobachte, habe ich eine Mitteilungspflicht gegenüber der Einrichtungs -
 leitung und der Fachberatung. 
 
(3)  Körperkontakt und körperliche Zuwendungen sind zwischen Kindern und pädagogischen 
 Fachkräften wesentlich und unverzichtbar. Grundsätzlich gilt, dass die körperliche 
 Zuwendung rein der Bedürfnisbefriedigung des Kindes dient (Bsp.: das Kind wird von der 
 pädagogischen Fachkraft auf dem Arm genommen, wenn es weint. Sobald das Kind sich 
 allerdings gegen diese Art der Zuwendung wehrt, muss die pädagogische Fachkraft dies 
 akzeptieren). Ich achte auf die individuellen Grenzen der Kinder und die persönliche 
 Intimsphäre. Das Recht des Kindes, nein zu sagen, wird von mir respektiert.  
 
(4)  Ein respektvoller, wertschätzender Umgang ist für mich selbstverständlich. Dies beinhaltet 
 sowohl verbale als auch nonverbale (Gestik, Mimik) Äußerungen. Ich verwende keine 
 herabwertenden, herabwürdigenden oder ausgrenzenden Worte. Ich beziehe aktiv Stellung 
 gegen gewalttätiges, diskriminierendes, rassistisches und sexistisches Verhalten in verbaler 
 und nonverbaler Form.  Ich selbst verzichte auf solches Verhalten. Zudem spreche ich 
 Kinder nicht mit Kose- oder Spitznamen an. 
 
(5)  Ich gestalte die Beziehung zu den Kindern transparent und gehe verantwortungsbewusst 
 mit Nähe und Distanz um. Ich nehme die individuellen Grenzsetzungen und die Intimsphäre 
 der mir anvertrauten Kinder wahr und ernst. Ich respektiere die Gefühl e der Kinder und 
 bringe ihnen Wertschätzung und Vertrauen entgegen. 
 
(6)  Aussagen und Erzählungen von Kindern nehme ich immer ernst. Die Kinder wissen, dass sie 
 in mir eine Vertrauensperson haben und sich bei Schwierigkeiten oder Tabu- Themen an 
 mich wenden können. Ich schaffe eine grundlegend positive Atmosphäre für die Kinder und 
 ermutige sie somit, ihre Erfahrungen mitzuteilen. Ich bringe den Kindern bei, zwischen 
 positiven Geheimnissen und Geheimnissen, die sie bedrücken, ihnen Angst machen oder 
 traurig machen zu unterscheiden - letztere dürfen und müssen sogar weitererzählt werden. 
 
(7)  Ich fördere bei den mir anvertrauten Kindern ein gesundes Selbstbewusstsein und die 
 Fähigkeit zur Selbstbestimmung. 
 
(8)  Täglich kommt es zum Austausch mit den Eltern, sodass eine große Nähe und eine intensive 
 Beziehung entstehen kann. Ich verzichte bewusst auf private Kontakte zu den betreuenden 
 Kindern und deren Familien.

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Präventions- und Schutzkonzept 
 
 
 
 
 
 
 
(9)  Ich missbrauche meine Rolle als pädagogische Fachkraft nicht gegenüber den mir anver -
 trauten Kindern. Ich habe keine sexuellen Kontakte zu ihnen. Ich weiß, dass jede sexuelle 
 Handlung mit Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung ist mit entsprechenden di sziplina-
 rischen und strafrechtlichen Folgen 
 
(10)  Um mein pädagogisches Fachwissen zu verfestigen und weiterzuentwickeln bin ich bereit 
 regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. 
 
(11)  Wenn ich selbst an meine Grenze gelange, bitte ich rechtzeitig um Hilfe. 
 
 
Hiermit versichere ich, dass ich nicht wegen folgender Straftaten rechtskräftig verurteilt  
worden bin: 
• Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB) 
• Tatbestände gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174-174c, 176-180a, 181a, 182-184g, 
184i, 201a Abs. 3 StGB) 
• Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB) 
• Tatbestände gegen die persönliche Freiheit (§§ 232-233a, 234, 235, 236 StGB) 
 
Hiermit versichere ich, dass gegen mich derzeit kein Anfangsverdacht oder kein 
Ermittlungsverfahren wegen einer der o.g. Straftaten anhängig ist. 
 
Ich verpflichte mich dazu, die Geschäftsführung über die Einleitung eins entsprechenden 
Verfahrens sofort zu informieren. 
 
Ich habe die Selbstverpflichtungserklärung gelesen und verpflichte mich, nach diese n 
Grundsätzen zu arbeiten.

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Präventions- und Schutzkonzept 
 
 
 
 
 
 
 
 
6. Partizipations - und Beschwerdeverfahren  
 
Eine offene und ehrliche Kommunikationsstruktur mit den Eltern ist für Dibber  die Grundlage einer 
vertrauensvollen Zusammenarbeit. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Anregungen, Rückmeldun-
gen weiterzugeben oder sich bei Unsicherheiten und Sorgen an die Einrichtungsleitung oder die 
Fachberatung zu wenden. Dies kann in persönlicher, telefonischer und auch schriftlicher Form, so-
wohl offen als auch anonym stattfinden. Konstruktive Rückmeldungen werden als Chance angese -
hen, um Abläufe und Handlungen noch weiter auszubauen und zu verbessern. Zu einer vertrau-
ensvollen Zusammenarbeit zählt Dibber zudem, den Eltern Hilfen anzubieten oder sie auf Hilfen 
aufmerksam zu machen, die sie bei ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen können.  
Umgekehrt gilt, dass auch das pädagogische Team ein außerordentliches Gespräch ansetzen kann, 
falls die Entwicklung des Kindes Anlass zur Sorge oder es anderweitigen Gesprächsbedarf gibt.  
 
Auch intern lebt Dibber eine konstruktive Fehlerkultur, in der Fehler passieren. Diese müssen offen 
benannt, eingestanden und aufgearbeitet werden. Ein offener Austausch zwischen Kolleginnen und 
Kollegen, im Team und gegenüber den Führungskräften über Fehlverhalten, gefährdende Sachver -
halte und alle Verhaltensweisen, deren Sinn und Hintergrund nicht verstanden wird, ist ausdrück -
lich erwünscht. Die Bereitschaft zur gemeinsamen Reflexion ist in allen Einrichtungen gegeben. 
Gleichzeitig hilft man sich gegenseitig bei Schwierigkeiten und entlastet bei Überforderung den 
anderen. 
 
Natürlich ist auch ein Beschwerdemanagement für die Kinder vorhanden. Laut SGB VIII sind Be -
schwerde- und Partizipationsmöglichkeiten für Kinder in Kindertageseinrichtungen ein unabding -
bares Instrument zum Schutz der Kinder. Folgenden Ablauf gilt es einzuhalten:  
 
1. Beschwerden bewusst wahrnehmen und annehmen:  
Da Kinder ihre Beschwerden eher selten eindeutig und direkt äußern, müssen pädagogische Fach-
kräfte genau hinsehen und zuhören sowie den Kindern vermitteln, dass ihre Beschwerde wahrge-
nommen wurde.  
 
2. Beschwerden aufnehmen und konkretisieren:  
Es gilt herauszufinden, worum es dem Kind/den Kindern geht und welche Bedürfnisse es hat. 
Schlüsselfragen hierzu können z.B. Fragen nach den Gefühlen des Kindes sein: „Bist du traurig?“, 
Was ist passiert?“ Anschließend muss geklärt werden ob es sich tatsächlich um eine Beschwerde 
handelt und diese ggf. konkretisiert werden, d.h. zu hinterfragen, was genau stört oder was sich 
das Kind wünscht. 
In regelmäßig stattfindenden Kinderkonferenzen oder anderen Gesprächsrunden können Be-
schwerden der Kinder aufgenommen werden. Auch in Form einer Beschwerdetafel/Motzmauer ist 
dies möglich. Kinder malen ihre Beschwerde auf und hängen sie an einen vereinbarten Ort. Dies 
bleibt solange hängen bis die Beschwerde bearbeitet wurde. Mit kleineren Kindern kann eine Am -
pelabfrage mit roten, gelben und grünen Karten gestartet werden. Jedes Kind bekommt diese drei 
Karten und kann damit zu den Fragen der pädagogischen Fachkräften Stellung beziehen.  
Rot bedeutet „Es hat mir nicht gefallen“, Gelb „Ich weiß nicht so genau“ oder „Es ist mir egal“ 
und Grün „Das fand ich toll“.

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Präventions- und Schutzkonzept 
 
 
 
 
 
 
 
 
3. Beschwerden bearbeiten und Ergebnisse rückmelden:  
Dies kann sowohl mit dem einzelnen Kind als auch in der Kindergruppe stattfinden. Grundsätzlich 
sollte dies zeitnah passieren. Es muss sichergestellt werden, dass die von Kindern und Erwachse -
nen erarbeiteten Lösungen verbindlich im Kita-Alltag umgesetzt werden. 
 
Kinder brauchen in der Kindertageseinrichtung eine Atmosphäre, in welcher sie ermutigt werden, 
sich zu wehren und zu sagen, was ihnen nicht gefällt. Kinder müssen wissen, welche Rechte sie 
haben und dass sie für deren Einhaltung eintreten sollen. Kinder, die sich selbstbewusst für ihre 
Rechte und Bedürfnisse einsetzen und sich wertgeschätzt und (selbst -)wirksam fühlen, sind besser 
vor Gefährdungen geschützt. Aus diesem Grund sind die Fachkräfte in den Einrichtungen in der 
Verantwortung, für alle Kinder als Vorbild zu fungieren und eine „fehlerfreundl iche, offene und 
wertschätzende Atmosphäre“ zu schaffen. In der Praxis bedeutet dies, allen Kindern zu vermitteln, 
dass es zu einem Leben in der Gemeinschaft dazugehört, Fehler zu machen, diese einzusehen und 
sich dafür zu entschuldigen, aber auch andersherum die Fehler anderer anzusprechen und sich zu 
beschweren, wenn einem Unrecht widerfährt. Gerade bei den Krippenkindern sollte hierbei al ters-
bedingt stark auf nonverbale Äußerungen der Kinder geachtet werden. Nonverbale Beschwerden 
können sich wie folgt äußern: zurückziehen bzw. sich verstecken, weinen, schubsen, kratzen, 
beißen, Kopf schütteln, Ohren zu halten, Augen schließen, Türen zu knallen, treten/hauen.  
 
Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Beschwerde- und Partizipationsmanagement ist, dass im 
Team eine Kultur des „Sich Einmischens“ verankert ist. Die pädagogischen Fachkräfte sind also 
dazu angehalten, gegenseitiges Fehlverhalten aufzudecken, dieses anzusprechen, sich einzumi -
schen und dieses auch direkt vor den Kindern zu thematisieren. Gerade bei Krippenkindern ist es 
von großer Bedeutung, dass das „Einmischen“ einer anderen Fachkraft direkt auf die Beschwerde 
des Kindes hin passiert. Dadurch erhalten die Kinder das Gefühl, ihre Beschwerde wurde bemerkt 
und ernstgenommen. Zusätzlich hierzu achten die Fachkräfte auf Äußerungen der Kinder zu be-
stimmten Personen und/oder Themen der Einrichtung – sowohl in der Einrichtung direkt als auch 
zu Hause bei den Eltern. So sucht das Team im Rahmen der Übergaben oder regelmäßiger Eltern -
gespräche hierzu den Kontakt zu den Eltern und fragen nach, was die Kinder zu Hause aus der 
Kindertageseinrichtung erzählen. Zudem wird immer wieder das Gespräch mit den Kindern direkt 
gesucht, so beispielsweise im Rahmen der gemeinsamen Portfolioarbeit. F ür die Kindergartenkin-
der finden wöchentliche Kinderkonferenzen statt, in welchen über ihre Gefühle und Sorgen, 
anstehende oder auch vergangene Projekte, Aktionen, Feste etc. gesprochen wird und die Kinder 
die Möglichkeit haben, ihre Meinung und ihre Ideen einzubringen.

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Präventions- und Schutzkonzept 
 
 
 
 
 
 
 
 
7. Prozess bei Meldung eines Verdachts auf 
 Kindeswohlgefährdung  
 
Wird ein Verdachtsfall auf Kindeswohlgefährdung in einer der Einrichtungen bekannt, so ist Dibber  
moralisch als auch gesetzlich verpflichtet, diesem Vorwurf augenblicklich nachzukommen. Die Si -
cherstellung der Unversehrtheit der uns anvertrauten Kinder ist für Dibber die höchste Priorität.  
 
Folgende Schritte sind grundlegend im Verdachtsfall notwendig: 
• Austausch zwischen Einrichtungsleitung und pädagogischer Fachkraft über Beobachtungen 
und Vermutungen 
• Austausch mit der Fachberatung 
• Ggf. Austausch im Team, um andere Sichtweisen zu beleuchten 
• Evtl. Nutzung von Einschätzungshilfen (KiWo-Skala) 
• (keine juristische Gefährdungseinschätzung, lediglich der Versuch die Gefährdung sachlich zu 
strukturieren und zu gewichten) 
• Bei gewichtigen Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung Hinzuziehen einer inso-weit 
erfahrenen Fachkraft und Entscheidung über das weitere Vorgehen 
• Schriftliche Dokumentation sämtlicher Verfahrensschritte 
• Bei akuter Gefährdung  Information an das Jugendamt und ggf. an die Polizei 
 
Nachfolgend werden die Verfahrensschritte bei den verschiedenen Gefährdungsformen 
dargestellt. 
 
7.1  Grenzverletzendes Verhalten von Kindern untereinander 
 Es gehört zum Kindergartenalltag dazu, dass sich Kinder mit ihrem eigenen Körper und die der 
 anderen auseinandersetzen. Hierbei können persönliche Grenzen missachtet oder überschrit -
 ten werden. Dies kann von den Kindern unbeabsichtigt geschehen, dem Verhalten können 
 aber auch andere Ursachen zu Grunde liegen. Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte  ist es 
 herauszufinden, ob dies ein Ausdruck einer Distanzlosigkeit oder eines mangelnden körper -
 achtenden Respekts darstellen kann, oder ob das Kind selbst (übergriffige) Gewalterfah -
 rungen erlebt hat. Es gilt auch auszuschließen, ob es sich „nur“ um das Ausprobieren von 
 Regelüberschreitungen handelt. Im Ernstfall greift die pädagogische Fachkraft ein und be -
 nennt das grenzverletzende Verhalten und unterbindet dieses. Ein Gespräch mit der Bezugs -
 fachkraft und der Einrichtungsleitung findet so-wohl mit den Sorgeberechtigten des grenz-
 überschreitenden Kindes als auch mit denen des betroffenen Kindes statt.  
 
7.2  Grenzverletzendes Verhalten von pädagogischen Fachkräften (Abbildung Kita H-U) Kinder, 
 speziell die Altersgruppe unter drei Jahren, sind abhängig und in ihrer Entwicklung angewie -
 sen auf eine liebevolle, körperliche Pflege und regelmäßigen Körperkontakt mit ihren Bezugs -
 personen. In Kindertageseinrichtungen übernehmen diese Rolle die pädagogischen Fach-
 kräfte. Gleichzeitig treten in den Medien verstärkt Berichte über Missbrauchsfälle in Kitas 
 durch pädagogische Fachkräfte in den Vordergrund.

14 
Präventions- und Schutzkonzept 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dibber hat deswegen konkrete Handlungsschritte in diesem Schutzkonzept entwickelt, um zum 
einen die Bedürfnisse der Kinder nach körperlicher Nähe zu erfüllen und zum anderen die uns  
anvertrauten Kinder nachhaltig zu schützen.  
 
Fehlverhalten von pädagogischen Fachkräften oder anderen Mitarbeitenden von Dibber, welche 
die betreuenden Kinder gefährden, werden umgehend an die Fachberatung und die Geschäftsfüh-
rung gemeldet. Beispiele hierfür sind: 
 
Aufsichtspflichtverletzungen 
 
Schwere Unfälle mit Personenschäden oder Todesfolge (u.a. Vergiftungen, Verbrennungen)  
 
• Körperliche Bestrafung 
• Fixieren (der Teller wird beim Essen auf den Latz gestellt, Stühle werden  
 so eng an den Tisch geschoben, dass das Kind sich nicht bewegen kann)  
• Mangelnde gesundheitliche Fürsorge 
• Ungenügende Nähe-Distanz-Regulation 
• Ignorieren von Übergriffen (unter Kindern) 
• Verursachte oder begünstigte Übergriffe/Gewalttätigkeiten 
• Sexuelle Gewalt und entwürdigende Handlungen 
• Suchtprobleme von Mitarbeitenden 
 
 
Aufzählung oben: Fehlverhalten von pädagogischen Fachkräften mit Gefährdungsrisiko.  
Eine detailliertere Aufzählung von Gewaltformen gegen Kinder durch pädagogische Fachkräfte ist 
im Anhang zu finden.

15 
Präventions- und Schutzkonzept 
 
 
 
 
 
 
 
 
Steht die Vermutung auf grenzverletzendes Fehlverhalten durch pädagogische Fachkräfte im 
Raum, wird die Einrichtungsleitung, die Fachberatung sowie die Geschäftsführung unverzüglich 
informiert. Es gilt mit dem betroffenen Kind sowie der betroffenen pädagogischen Fachkraft zu 
klären, welches Fehlverhalten gezeigt wurde. Vonseiten der Einrichtungsleitung muss klar benannt 
werden, wenn eine Missachtung der Qualitätsstandards erfolgt ist. Wenn es sich um eine unab-
sichtliche Grenzverletzung handelt, ist es wichtig zunächst auf Erwachsenenebene nach Lösungen 
zu suchen. Dabei darf die pädagogische Fachkraft, deren Verhalten zur Beschwerde führte, weder 
vorgeführt noch beschämt werden. Es muss ihr die Chance gegeben werden, ihr Verhalten zu än-
dern.  
 
Beispiele hierfür und zugleich ein grenzverletzendes Verhalten können sein:  
 
• Zwang zum Essen 
• Anschreien von Kindern 
• Bevorzugung von Lieblingskindern 
• Ständiges Vergleichen mit anderen Kindern 
• Diskriminierende Äußerungen über ein Kind oder dessen Familie aufgrund 
von Hautfarbe, Herkunft, Ethnie, Glaube oder anderen Merkmalen 
• Unzureichendes Windeln wechseln 
• Zwang zum Mittagsschlaf 
• Verweigerung von Schlafen 
• Nötigung zum Toilettengang 
• Beschämende Bemerkungen, Zuschreibungen („Du bist immer am Weinen“,  
„Nie kannst du richtig essen“) 
• Herabsetzungen 
 
 
Aufzählung oben: Grenzverletzendes Verhalten durch pädagogische Fachkräfte 
 
Besteht ein Gefährdungsrisiko (siehe Abb. 1) müssen Sofortmaßnahmen zum Schutz des Kindes 
und zur Beendigung der Gefährdung getroffen werden. Diese beinhalten unter anderem die sofor -
tige Freistellung der betroffenen pädagogischen Fachkraft und die Meldung an die Fachaufsicht  
des öffentlichen Jugendhilfeträgers. Die Eltern des betroffenen Kindes werden informiert und in 
den Prozess mit eingebunden. Des Weiteren hat Dibber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen 
Mitarbeitenden. Daher hat die betroffene pädagogische Fachkraft die Möglichkeit sich von der 
Personal-verwaltung beraten zu lassen. 
 
Sollte sich im Laufe der Bewertung der Vorwurfsfall nicht bestätigen, werden gemeinsam mit der 
betroffenen Fachkraft, den Eltern des Kindes, der Geschäftsführung, der Einrichtungsleitung und 
dem Team die Rückkehr zum Alltagsgeschehen geplant und der Vorfall des Vorwurfs aufgearbeitet.  
Zeigen sich deutliche Hinweise auf Übergriffigkeiten oder sonstige Gefährdungen des Kindeswohls, 
so werden entsprechende arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen. D arüber hinaus wird eine Straf-
anzeige gestellt.

16 
Präventions- und Schutzkonzept 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abhängig von der Fallkonstellation und der Gefährdungsdimension wird sorgfältig geprüft, ob alle 
Eltern der Einrichtung über das Vorkommnis informiert werden und welche weiteren Unterstüt -
zungsleistungen (z.B. Supervision) vor Ort notwendig sind. 
 
7.3  Grenzverletzendes Verhalten durch Personensorgeberechtigte  
 Unabhängig von dem Verfahren nach § 8a SGB VIII sind bei dringender/akuter Gefahr für  
 das Kindeswohl, die von Eltern ausgehen, unverzüglich das Jugendamt und die Polizei zu 
 informieren. 
 
 Bei gewichtigen Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung werden folgende Verfahrensschritte 
 eingeleitet: 
 
 1. Information an Einrichtungsleitung: Die Beobachtungen über die Auffälligkeiten werden 
 zwischen Einrichtungsleitung und der beobachtenden Fachkraft ausgetauscht.  
 
 2. Kollegiale Beratung: Der Fall wird in einer außerordentlichen oder der nächsten Team-
 sitzung besprochen, um verschiedene Sichtweisen zu beleuchten. Gegebenenfalls wird eine 
 Einschätzungsskala hinzugezogen. Es erfolgt eine Einschätzung des Gefährdungsrisikos 
 gemeinsam mit der Fachberatung. Die Geschäftsführung wird informiert.  
 Bei geringerem Risiko: Die Familie und das Kind werden intensiver, aber unauffällig beob -
 achtet. Die Beobachtungen werden dokumentiert mit Datum, Beobachtung und Unterschrift 
 der pädagogischen Fachkraft. In der nächsten Teamsitzung wird sich erneut ausgetauscht und 
 das weitere Vorgehen besprochen. Die Einrichtungsleitung hakt „unauffällig“ bei der Fa milie 
 nach, um sich ein genaueres Bild über bestimmte Umstände zu Hause machen zu können und 
 mehr Informationen zu bekommen. Dieser Schritt wird nur von der Einrichtungsleitung unter -
 nommen. Auch diese Informationen und Gesprächsverläufe werden dokument iert. 
 
 3. Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft: Beim Verdacht einer Kindeswohlgefähr-
 dung kann zu jeder Zeit eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen werden. Falls ge -
 wichtige Anhaltspunkte vorliegen, wird eine insoweit erfahrene Fachkraft in jedem Fall hinzu-
 gezogen. Hierfür kann Dibber auf eine eigene oder auf eine, die über den Träger der öffent -
 lichen Jugendhilfe zur Verfügung gestellt wird, zurückgreifen. 
 
 4. Risikoeinschätzung: Gemeinsam mit der insoweit erfahrenen Fachkraft und der Fach-
 beratung nehmen die pädagogischen Fachkräfte und die Einrichtungsleitung eine Risiko -
 einschätzung vor und erarbeiten Möglichkeiten, welche Maßnahmen erforderlich sind, um 
 das Gefährdungsrisiko abzuwenden. Hierbei muss abgewogen werden, ob das Jugendamt  
 in Kenntnis über die Gefährdung gesetzt wird oder ob zunächst ein Elterngespräch statt -
 findet. Zusammen mit den Eltern wird besprochen, was zu einer gesunden Entwicklung nötig 
 ist. Sie werden auf geeignete Beratungs- oder Förderhilfen hingewiesen und vereinbaren die 
 nächsten Schritte. Wenn nach einem vereinbarten Zeitraum sich keine Verbesserung einge -
 stellt hat und das Wohl des Kindes weiterhin gefährdet ist, wird das Jugendamt informiert. 
 Der Kontakt zu den Eltern bzgl. des Verdachts wird nur dann hergestellt, wenn der wirksame 
 Schutz des Kindes dadurch nicht in Frage gestellt wird. Besteht akute Ge fahr, ist eine sofor-
 tige Mitteilung an das Jugendamt notwendig.

17 
Präventions- und Schutzkonzept 
 
 
 
 
 
 
 
 
 5. Trägerverantwortung: Die Geschäftsführung oder die Fachberatung vergewissern sich in 
 Zusammenarbeit mit der Einrichtung, ob die vereinbarten Hilfen in Anspruch genommen 
 werden und ob dadurch das Risiko der Kindeswohlgefährdung verringert wird bzw. ob die 
 Gefährdung des Kindeswohl angewandt werden können.  
 
 
8. Ansprechpartner  / Wichtige Notrufnummern  
 
Notrufnummern 
 
Polizei ………………. 110  Elterntelefon ………. 
  
0800 111 0 550 
Rettungsdienst …. 112  Hilfetelefon sexu- 
eller Missbrauch …. 
 
0800 22 55 530 
     
Kinder- und  
Jugendtelefon …… 
 
0800 111 0 333 
 
 Telefonseelsorge … 
……………………………. 
0800 111 0 111 
0800 111 0 222 
 
 
Interne AnsprechpartnerInnen 
 
Cornelia Bains-Terschawetz 0176 832 647 12 
Barbara Grimm 0176 607 477 97 
Fachberatung 0152 548 583 52

18 
Präventions- und Schutzkonzept 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
9. Fortbildungen   
 
Das Ziel ist es, die Sensibilität für Kindeswohlgefährdungen bei den pädagogischen Fachkräften zu 
fördern sowie die eigene Handlungskompetenz zu stärken bzw. zu erweitern.  
Dibber bildet zukünftig eine Kinderschutzfachkraft aus, welche in konkreten Verdachtsfä llen infor-
miert wird und um Rat gefragt werden kann. Des Weiteren wird in jeder Kindertageseinrichtung 
von Dibber eine Person zur Kinderschutzbeauftragten benannt, welche sich regelmäßig mit den 
anderen Kinderschutzbeauftragen sowie der Kinderschutzkraft austauscht und sich intensiv mit 
den Gefährdungen für das Wohl des Kindes auseinandersetzen. 
Alle pädagogischen Fachkräfte werden in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal im Jahr im 
Rahmen des Schutzkonzeptes geschult. 
Einer unserer langfristigen Ziele ist es, dass jede Kindertageseinrichtung von Dibber an einem Pro-
gramm teilnimmt, welches die sozial-emotionalen Kompetenzen der Kinder fördert. Die Einrichtun-
gen können unter anderem aus den folgenden Programmen wählen:  
 
Faustlos/Fäustling 
Faustlos ist ein wissenschaftlich fundiertes Präventionskonzept , durch welches die sozial-emotio-
nalen Kompetenzen von Kindern gefördert werden sollen. Ziel ist es gewaltbereitem Verhalten 
vorzubeugen. Es gibt sowohl ein Programm für Schule, Eltern als auch für Kinderg ärten.  
Die Materialien für Kindergärten bestehen aus einem Manual, einem Handbuch, großformatigen 
Fotokarten (auch auf CD) und den beiden Handpuppen „Wilder Willi“ und „Ruhiger Schneck".   
Mit Hilfe der beiden Handpuppen werden die Kinder dabei unterstützt, spielerisch und kleinschrit -
tig eine breite Palette sozialer und emotionaler Kompetenzen zu erlernen und so ihr gewaltpräven -
tives Verhaltensrepertoire zu erweitern. 
Es umfasst insgesamt 28 Lektionen zur Vermittlung von Kompetenzen in den Bereichen Empathie, 
Impulskontrolle und Umgang mit Ärger und Wut. 
Voraussetzung für die Arbeit mit dem Programm ist die Teilnahme an der entsprechenden eintägi -
gen Fortbildung durch das Heidelberger Präventionszentrum. 
Im ähnlichen Programm „Fäustling“ ist der Fokus auf Krippenkinder im Alter von 2 -6 Jahren gelegt. 
Es fördert gezielt die drei Kompetenzbereiche „Achtsamkeit“, „emotionale Kompetenz“ und „sozia -
le Kompetenz“ 
 
Weitere Informationen unter: 
http://h-p-z.de/faustlos-kindergarten-karten 
http://h-p-z.de/f%C3%A4ustling-karten

19 
Präventions- und Schutzkonzept 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kindergarten plus  
Kindergarten plus ist ein Programm, welches die soziale, emotionale und geistige Bildung der Kin -
der stärken soll. Es werden Basisfähigkeiten wie Selbst- und Fremdwahrnehmung, Einfühlungs-
vermögen, Selbstregulation und Selbstwirksamkeit, Konflikt-Kompromissfähigkeit, Beziehungsfä-
higkeit und Selbstwertgefühl gefördert. Das Programm besteht aus neun Bausteinen und einem 
Vertiefungsmodul und wird mit den 4- und 5-jährigen Kindern in der Kita umgesetzt. Es können 8 
bis 12 Kinder daran teilnehmen. Die Kinder werden von den Handpuppen Tula und Tim durch das 
Programm begleitet. 
 
Weitere Informationen unter: 
http://kindergartenplus.de 
http://kindergartenplus.de/wordpress/wp-content/uploads/2016/11/KGpl_Elterninformationen_Deutsch.pdf 
 
Papilio 
Papilio ist ein alltagsintegriertes Programm, welches sowohl die Kinder - und Elternebene als auch 
die Ebene der pädagogischen Fachkräfte berücksichtigt.  Die Kinder lernen soziale Regeln, den Um -
gang mit Gefühlen und den Umgang miteinander. Die Eltern werden an Elternabenden über das 
Programm informiert und können dem Papilio-Eltern-Club beitreten. Somit können sie die Entwick-
lungsziele zu Hause unterstützen und ihr Kind fördern. Der Papilio -ElternClub umfasst mehrere 
Elterntreffen, in denen sich Eltern und pädagogische Fachkräfte zu Erziehungsfragen austauschen 
und unterstützen. Ziel ist es, dass die Eltern mehr Sicherheit gewinnen und auch auf schwierige 
Situationen souverän und kindorientiert reagieren. Er umfasst sechs Elterntreffen, zu denen die 
pädagogischen Fachkräfte einladen. Es werden 5 Themen (Umgang mit Lob, Formulieren von Auf -
forderungen, Regeln in der Familie, Umgang mit Gefühlen, Mit dem Kind die Welt entdecken) 
 festgelegt. Beim letzten Treffen gibt es Zeit und Raum für offene Anliegen. Zudem werden Eltern 
motiviert, auch über die sechs Treffen hinaus in Kontakt zu bleiben und sich zu Erziehungsthemen 
auszutauschen. 
Die pädagogischen Fachkräfte werden im entwicklungsfördernden Erziehungsverhalten fortgebil-
det und wirken als Vorbild und Orientierung für die Kinder. 
 
Es gibt verschiedene Programme: 
• Papilio-U3: Für Pädagogische Fachkräfte mit Kindern unter drei Jahren, fördert die 
Bindung und damit die Entwicklung der Kinder. 
• Papilio-3 bis 6: fördert die sozial-emotionalen Kompetenzen der Drei- bis Sechsjährigen 
und reduziert Verhaltensauffälligkeiten. 
• ElternClub zu Papilio-3bis6: Eltern als Erziehungspartner, mehr Augenhöhe, mehr Freude 
am Miteinander. 
• Papilio-Integration: Kulturensensitive Haltung, überwindet Ängste und Vorbehalte auf 
allen Seiten. 
 
Weitere Informationen unter:  
https://www.papilio.de/ 
Renate Weber, Papilio-Fortbildungsmanagement, 0821 4480 8596, renate.weber@papilio.de

20 
Präventions- und Schutzkonzept 
 
 
 
 
 
 
10. Einstellung und Gewinnung  
 neuer Mitarbeiter   
 
Dibber stellt sicher, dass in den Einrichtungen nur Personen beschäftigt sind, welche nach § 72 SGB 
VIII persönlich zu einer Tätigkeit in Kitas geeignet sind. Alle Mitarbeitenden müssen vor Dienstan -
tritt ein erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dieses wird alle zwei Jahre von allen 
Mitarbeitenden erneut angefordert.  
 
Zudem wird im Bewerbungsgespräch die Haltung des Bewerbers zu den Kinderrechten erfragt so -
wie das Kinderschutzkonzept der Einrichtung vorgestellt. Kommt es zur Einstellung, muss der  neue 
Mitarbeitende den Verhaltenskodex bzw. die Selbstverpflichtungserklärung der Einrichtung für sich 
annehmen und als Signalwirkung unterschreiben  
 
11.  Anhang  
 
Formen von Gewalt gegen Kinder durch pädagogische Fachkräfte (vgl. Maywald, J. (2019):  
Gewalt durch pädagogische Fachkräfte verhindern, S. 12. Verlag Herder.)  
 
 
Abb. oben: Formen von Gewalt gegen Kinder durch pädagogische Fachkräfte

21 
Präventions- und Schutzkonzept 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verhalten im Fall einer Kindeswohlgefährdung

22 
Präventions- und Schutzkonzept 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dibber gGmbH  
Bismarckstr . 11 , 50672 Köln 
 
Barbara Grimm,  
Geschäftsführ erin 
 
Telefon: 0176 607 477 97 
E-Mail: barbara.grimm @dibber.de 
 
 
 
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme . 
 
 
Ihr direkter Draht zu uns

Beschlussvorlage Ausschuss

4868 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 
 1108/2021 
Freigabedatum 
 06.04.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Dibber gGmbH" 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die „Dibber 
gGmbH“, Geschäftsanschrift. Bismarckstr: 11-13, 50672 Köln, als Träger der freien Jugendhilfe ge-
mäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen. 
 
Jugendhilfeausschuss 27.04.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die „Dibber gGmbH“, Geschäftsanschrift: Bismarckstr. 11-13, 50672 Köln, wurde am 08.03.2017 un-
ter dem Namen „CreaKids gemeinnützige GmbH gegründet und hat durch Beschluss der Gesell-
schafterversammlung vom 15.09.2020 eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 hinsichtlich 
des Namens vorgenommen. 
 
Die „Dibber gGmbH“ ist beim Amtsgericht Köln unter HRB-Nr. 90669 mit Sitz in Köln eingetragen. Die 
Gesellschaft beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. 
 
Zweck der Gesellschaft ist es, die Jugendhilfe sowie die Erziehung und Bildung zum Gemeinwohl der 
Bevölkerung nachhaltig zu fördern. 
Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch: 
- die Trägerschaft, den Betrieb und den Unterhalt von Kindergärten, Kindertagesstätten oder 
sonstigen Einrichtungen der Kinderbetreuung und der Erziehung in der Familie nach Erhalt 
der jeweils ggfls. erforderlichen Betriebserlaubnisse sowie die Beschaffung von Geld- und 
Sachmitteln zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von Abs. 1, 
- die Förderung der Entwicklung und Erziehung von Kindern durch Wissen, Freundschaft , Si-
cherheit und Fröhlichkeit, 
- den Aufbau sicherer und unberührter Bereiche für Kinder, in dem spielerisches Lernen sowohl 
Geist, Körper als auch Selbstbewusstsein durch einzigartige, umfassende Methoden und akti-
ve Betreuung durch Erwachsene fördert. 
 
Die gemeinnützige Gesellschaft ist bereits international auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig. 
 
Der Namensvorgänger der „Dibber gGmbH“ erhielt für die Zeit von 11/2017 – 11/2019 bereits eine 
befristete Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, - die jedoch fälschlicherweise unter der Be-
zeichnung „gemeinnützige CK CreaKids Germany GmbH“ geführt wurde. Diese Anerkennung lief aus, 
weil innerhalb des Zeitraumes kein Kita-Betrieb auf dem Kölner Stadtgebiet aufgenommen wurde. 
 
Die „Dibber gGmbH“ beabsichtigt nunmehr auf Kölner Stadtgebiet unter anderem Einrichtungen aus 
anderen Trägerschaften zu übernehmen. 
 
Die pädagogische Konzeption der Gesellschaft geht von dem Leitbild aus, dass das Kind ein Indivi-
duum mit unterschiedlichen Ressourcen, Potenzialen und Begabungen ist. Dem entsprechend gibt es 
konzeptionell beispielhaft folgende Bildungsbereiche: 
- Sprachförderung durch bilinguale (Deutsch-englisch) und kindgerechte Kommunikation 
- Förderung der Selbständigkeit durch Begleitung von Lernprozessen 
- Raumgebung zum Freien Spiel 
- Erleben der Natur durch verschiedene Angebote 
- Förderung der Kreativität 
- Gesundheitsförderung durch Bewegung 
- etc.

3 
Der Betrieb der Einrichtungen garantiert einen geregelten Tagesablauf, z.B. das Ankommen, Orientie-
ren, gemeinsames Gruppengeschehen, geregelte Mahlzeiten, Ruhephasen und Verabschieden.  
Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist fester Bestandteil des Konzepts, ebenso wie die Fort- und 
Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte. 
Die Berücksichtigung des § 8a SGB VIII, Schutzauftrag zum Wohl des Kindes, erfolgt durch Veranke-
rung in der Konzeption.  
 
Das Finanzamt Köln-Mitte hat dem Namensvorgänger am 20.04.2017 einen Bescheid nach  
§ 60a Abs. 1 Abgabenordnung über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen 
Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erteilt. 
Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körper-
schaft erforderlichen Voraussetzungen. 
 
Die Geschäftsführung der „Dibber gGmbH“ bilden Gunnar Johansson und Barbara Grimm. 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die 
einer Anerkennung der gemeinnützigen Gesellschaft als Träger der freien Jugendhilfe entgegenste-
hen. 
 
Nach Ansicht der Jugendverwaltung gewährleistet die „Dibber gGmbH“ eine den Zielen des § 75 Abs. 
1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit. 
Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB 
VIII vor. 
 
Der Gesellschaftsvertrag und die Konzeption sind als Anlagen 1 - 3 unter Session-Nr. 1108/2021 hin-
terlegt.

Anlage 1_Dibber gGmbH_Satzung d. Gesellschaft

14706 Zeichen

SATZUNG

der
Dibber gGmbH
8 1 Firma, Sitz
(1) Die Firma der Gesellschaft lautet
Dibber g6mbH

(2) Sitz der Gesellschaft ist Köln.
(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr.

8 2 Gesellschaftszweck, Gegenstand des Unternehmens
(1) Zweck der Gesellschaft ist es

die Jugendhilfe sowie die Erziehung und Bildung zum Gemeinwohl der Bevölkerung nachhaltig zu
fördern.

(2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden:

e Die Trägerschaft, den Betrieb und den Unterhalt von Kindergärten, Kindertagesstätten oder
sonstigen Einrichtungen der Kinderbetreuung und der Erziehung in der Familie nach Erhalt
der jeweils gegebenenfalls erforderlichen Betriebserlaubnisse sowie die Beschaffung von
Geld- und Sachmitteln zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von Absatz 1.

e Die Förderung der Entwicklung und Erziehung von Kindern durch Wissen, Freundschaft,
Sicherheit und Fröhlichkeit.

e Den Aufbau sicherer und unberührter Bereiche für Kinder, in dem spielerisches Lernen sowohl
Geist, Körper als auch Selbstbewusstsein durch einzigartige, umfassende Methoden und
aktive Betreuung durch Erwachsene fördert.

(3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und
auch keine sonstigen Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben,
die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.

(4) Ein Rechtsanspruch auf Leistung der Gesellschaft besteht nicht.

8 3 Stammkapital, Stammeinlagen
(1) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
200.000,00 EUR
(in Worten: Zweihunderttausend Euro).

ww —

2) Auf das Stammkapital übernimmt die HJR Utalnd 3 AS in Ullensaker, Norwegen, als alleinige
Gesellschafterin 200.000 Geschäftsanteile von je 1,00 Euro (Geschäftsanteile Nrn. 1 - 200.000).

(3) Die Einlagen auf die Geschäftsanteile sind sofort in voller Höhe in Geld zu leisten.

(4) Das der Erfüllung des Gesellschaftszwecks dienende wesentliche Vermögen der Gesellschaft ist
wertmäßig in seinem Bestand zu erhalten.

& 4 Jahresabschluss, Gewinnverwendung

(1) Die Geschäftsführer haben den Jahresabschluss und - soweit erforderlich - den Lagebericht
innerhalb der gesetzlichen Frist aufzustellen.

(2) Über die Gewinnverwendung beschließt die Gesellschafterversammlung unter Berücksichtigung
der satzungsmäßigen Zwecke. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile erhalten.

(3) Rücklagen dürfen gebildet werden, soweit dies der steuerlichen Gemeinnützigkeit nicht
entgegensteht.

$ 5 Organe der Gesellschaft
Die Organe der Gesellschaft sind:
a) die Geschäftsführung

b) die Gesellschafterversammlung

$ 6 Geschäftsführung, Vertretung

(1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die von der Gesellschafterversammlung
bestellt oder abberufen werden.

(2) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein.

(3) Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.

(4) Die Gesellschafterversammlung ist berechtigt, einem oder mehreren Geschäftsführern die
Befugnis zur Einzelvertretung der Gesellschaft sowie einzelnen oder allen Geschäftsführern Befreiung
von den Beschränkungen des $ 181 BGB zu erteilen.

(5) Bei Abschluss, Änderung oder Beendigung von Anstellungsverträgen mit den Geschäftsführern
wird die Gesellschaft durch die Gesellschafterversammlung vertreten.

(6) Die Gesellschafterversammlung ist berechtigt, eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung zu
erlassen. Die Geschäftsführung kann in der Geschäftsordnung verpflichtet werden, bestimmte
Geschäfte nicht ohne Zustimmung der Gesellschafter vorzunehmen.

8 7 Gesellschafterversammlungen

(1) Gesellschafterversammlungen werden durch die Geschäftsführer oder durch einen Gesellschafter
einberufen. Es genügt die Einberufung durch einen Geschäftsführer. .

(2) Die Einberufung erfolgt durch eingeschriebenen Brief, per Fax oder per E-Mail an jeden
Gesellschafter unter Angabe von Tagungsort, Tag, Zeit und Tagesordnung mit einer Frist von 2
Wochen. Der Tag der Absendung und der Tag der Versammlung werden bei der Fristberechnung
mitgerechnet.

(3) Eine Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 75% des
Stammkapitals vertreten sind. Sind weniger als 75% vertreten, ist unter Beachtung von Absatz 1 und 2
unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen. Diese
ist ohne Rücksicht auf die vertretenen Stimmen beschlussfähig, falls hierauf in der Einberufung
hingewiesen wird.

(4) In der Gesellschafterversammlung kann sich jeder Gesellschafter durch einen anderen
Gesellschafter oder durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Bevollmächtigten vertreten

oder begleiten lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform.

(5) Sind die für die Einberufung und Ankündigung geltenden gesetzlichen oder :
gesellschaftsvertraglichen Vorschriften nicht eingehalten worden, können Beschlüsse nur gefasst
werden, wenn die von dem Mangel betroffenen Gesellschafter anwesend oder vertreten sind und der

Beschlussfassung nicht widersprechen.

$ 8 Gesellschafterbeschlüsse

{1) Die Gesellschafterversammlung beschließt grundsätzlich in Versammlungen. Beschlüsse der
Gesellschafter können auch im schriftlichen Verfahren (auch durch Telefax oder E-Mail) gefasst

werden, wenn sich sämtliche Gesellschafter mit einer solchen Beschlussfassung einverstanden

srklären oder sich an ihr beteiligen und keine zwingenden gesetzlichen Formvorschriften

entgegenstehen.

2) Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst,

soweit nicht Gesetz oder Gesellschaftsvertrag eine andere Mehrheit vorsehen.

@) Je 1,00 EUR eines Geschäftsanteils gewähren 1 Stimme. Gesellschafter müssen auf sie

sntfallende Stimmen stets einheitlich abgeben.

“£) Grundsätzlich ist über Verhandlungen der Gesellschafterversammlung und über
Sssellschafterbeschlüsse, soweit nicht eine notarielle Niederschrift aufgenommen wird, eine
“isderschrift binnen 7 Tagen zu erstellen, in welcher der Tag der Versammlung, Teilnehmer, Ort,
sonstige Anträge und Ergebnisse sowie die gefassten Beschlüsse anzugeben sind, Die Niederschrift
= <urch den Versammlungsleiter, der durch die Gesellschafter mit einfacher Mehrheit zu Beginn jeder
‘f=sammlung zu bestimmen ist, zu unterzeichnen. Jeder Gesellschafter erhält unverzüglich eine
‚schrift der Niederschrift zugesandt. Bei Beschlüssen ohne förmliche Versammlung ist über Inhalt,
&sämmungsverfahren und Abstimmungsergebnis von einem bei der Abstimmung bestimmten
'Zess!!schafter oder Geschäftsführer ein Protokoll anzufertigen, zu unterschreiben und unverzüglich an
== Gesellschafter zu übersenden.

© Znfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse müssen innerhalb von zwei Monaten nach
=riniserlangung von der Beschlussfassung erhoben werden. Die Anfechtungsfrist ist nur gewahrt,
ern innerhalb der Frist die Klage zugestellt ist. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der
S=schlussfassung 6 Monate verstrichen sind. Bis zur rechtskräftigen Feststellung ihrer Nichtigkeit sind

= Sssellschafterbeschlüsse als wirksam zu behandeln.

; = Satzungsänderungen, Umwandlung

"Der Zweck der Gesellschaft und der Gegenstand des Unternehmens soll nur geändert werden,
= die Erfüllung der bisherigen Gesellschaftszwecke unmöglich oder wirtschaftlich sinnlos
Ben ist. .

Ser die Änderung der Satzung beschließt die Gesellschafterversammlung. Beschlüsse über die
der Satzung und die Zustimmung zu Umwandlungen bedürfen einer einstimmigen

ung aller Gesellschafter.

== Sssellschaftsvermögen ist auch nach einer Änderung der bisherigen Zwecke ausschließlich
»egünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die Änderung des

fiszwecks und des Unternehmensgegenstandes dürfen nur dann erfolgen, wenn die
"zen die Steuerbegünstigung nach verbindlicher Zusage der zuständigen Finanzbehörde nicht

zrfügung.-über Geschäftsanteile
E stung und Teilung von Geschäftsanteilen ist nur mit Zustimmung der Gesellschaft zulässig.
=i=mung soll nur erteilt werden, wenn der Erwerber Gewähr für die dauerhafte Erfüllung der in

“ genannten Zwecke bietet. -

(2) Die Zustimmung bedarf eines einstimmigen Beschlusses aller Gesellschafter.

(3) Die Belastung von Geschäftsanteilen ist unzulässig. Entsprechendes gilt für die Begründung eines
Treuhandverhältnisses, der Einräumung von Unterbeteiligungen sowie die sonstige Einräumung von
Rechten an den Gesellschaftsanteilen für dritte Personen, die nicht ihrerseits Gesellschafter sind.

8 11 Einziehung

{1) Die Einziehung von Geschäftsanteilen ist zulässig. Die Einziehung wird mit Zugang des
Einziehungsbeschlusses beim betroffenen Gesellschafter wirksam.

(2) Die Zustimmung des Gesellschafters bzw. von dessen Erben zur Einziehung seines
Geschäftsanteils ist nicht erforderlich, wenn

=} die Einziehung wegen Ablebens des Gesellschafters erfolgt,

©} über das Vermögen des Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung
mangels Masse abgelehnt wird, .

S} der Geschäftsanteil gepfändet und die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten nach Zustellung
des Pfändungsbeschlusses wieder aufgehoben wird,

@} ein sonstiger wichtiger Grund in der Person des Gesellschafters vorliegt, aus dem nach 88 133,140
=GB der Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft aus dieser ausgeschlossen werden
*önnte.

2) Soweit für die Gesellschaft zumutbar, soll in den Fällen des Abs. 2 lit. c) und d) der
=szuschließende Gesellschafter mit einer angemessenen Frist zur Behebung des
Zussschlussgrundes abgemahnt werden.

‘) Steht ein Geschäftsanteil mehreren Mitberechtigten ungeteilt zu, so ist die Einziehung gemäß
25satz 2 auch zulässig, wenn ihre Voraussetzungen nur in der Person eines Mitberechtigten |
 crliegen.

5) Die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen der Einziehung, insbesondere die Volleinzahlung der
inlage und die Begleichung der Abfindungszahlung aus gebundenem Vermögen, bleiben unberührt.

) Die Einziehung wird durch die Geschäftsführung erklärt. Sie bedarf eines
Sesellschafterbeschlusses, der mit 75%iger Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden
us. Der betroffene Gesellschafter bzw. dessen Erben sind nicht stimmberechtigt. Ab dem Zeitpunkt
Ser Beschlussfassung über die Einziehung gewährt der betroffene Geschäftsanteil bis zur Wirksamkeit
== Einziehung bzw. bis zum Abschluss des Abtretungsverfahrens nach Abs. 8 kein Stimmrecht. Die
=Srziehung hat zur Folge, dass der betroffene Gesellschafter mit unmittelbarer Wirkung aus der
 Zsssllschaft ausscheidet, auch wenn Streit über das Vorliegen eines wichtigen Grundes bzw einer
 sensägen Voraussetzung der Einziehung besteht. Die Gesellschaft wird von den übrigen
Sessllschaftern fortgesetzt.

Die Einziehung ist mit einer Kapitalherabsetzung, einer Aufstockung der vorhandenen
"Se<chäftsanteile oder der Neubildung der untergegangenen Geschäftsanteile und deren Übernahme
Surzh die Gesellschaft, einen Gesellschafter oder einen Dritten zu verbinden.

5 Statt der Einziehung kann die Gesellschaft beschließen, dass der betroffene Gesellschafter seinen
==-näftsanteil an die Gesellschaft, einen anderen Gesellschafter oder einen Dritten abtritt. Der
errsiungsbeschluss wird mit Zugang beim betroffenen Gesellschafter und formwirksamer
-<hmeerklärung des betreffenden Erwerbers wirksam.

Der Gesellschafter erhält im Fall der Einziehung oder der Abtretung kein Entgelt.

2 Austritt

SsSer Gesellschafter kann aus der Gesellschaft austreten. Der Austritt kann nur mit einer Frist von
-= Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres durch eingeschriebenen Brief erfolgen.

i (2) Der austretende Gesellschafter ist nach Wahl der Gesellschaft verpflichtet, die Einziehung
Geschäftsanteils zu dulden oder diesen an die Gesellschaft, einen anderen Gesellsch
Dritten zu übertragen.

(8) Der Gesellschafter erhält im Falle der Einziehung und Abtretung kein Entgelt.

8 13 Auflösung

{1) Die Gesellschaft soll nur aufgelöst werden, wenn die Erfüllung des Gesellschaftszwecks unm&güch
oder wirtschaftlich sinnlos geworden ist.

{2) Die Auflösung der Gesellschaft ist nur durch einstimmigen Beschluss der
Gesellschafterversammlung zulässig.

(3) Die Gesellschafter erhalten im Fall der Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile zurück.

$ 14 Vermögensbindung

Bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke oder Auflösung der Gesellschaft fällt das Vermögen der
Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter übersteigt, an eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks
Verwendung für die Jugendhilfe sowie die Erziehung und Bildung zum Gemeinwohl der Bevölkerung.
Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens, soweit es die eingezahlten
Kapitalanteile übersteigt, dürfen erst nach einer verbindlichen Zusage der zuständigen Finanzbehörde
hinsichtlich der Steuerbegünstigung des Anfallsberechtigten gefällt werden.

& 15 Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger.

& 16 Gründungsaufwand

Die mit ihrer Gründung verbundenen Kosten (Notar-, Gerichts- und Veröffentlichungskosten sowie
etwaige im Zusammenhang mit der Gründung entstandene Beratungskosten) trägt der Gründer.

$ 17 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Urkunde ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das gleiche gilt, falls
sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke vorhanden ist. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll dann eine angemessene
Regelung getroffen werden, die dem am nächsten kommt, was die Gesellschafter gewollt hätten,
wenn sie die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit gekannt bzw. erkannt hätten.
Das gleiche gilt, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in dieser Urkunde
vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht. In diesem Fall soll das Maß
der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten, das rechtlich zulässig ist und dem
Gewollten möglichst nahe kommt.

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Ko

Beratungsverlauf (1)

27.04.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1108/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.04.2021
Erstellt
23.03.2021 10:15