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V/0508/2010

Ausführung des Verkehrssicherheitsprogrammes 2009 - 2013 hier: Regelung der innerörtlichen Geschwindigkeiten auf der II. Nordtangente, Westtangente und Hammer Straße / Westfalenstraße

Vorlagen 17.06.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung, Sitzung am 21.09.2010, TOP 7

Berichtsvorlage

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Anlage zu Beschlssen der UK_17.06.10_Anlage

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Berichtsvorlage

14955 Zeichen

V/0508/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausführung des Verkehrssicherheitsprogrammes 2009 - 2013 hier: Regelung der innerörtlichen 
Geschwindigkeiten auf der II. Nordtangente, Westtangente und Hammer Straße / Westfalenstraße
 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.06.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht
21.09.2010 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht 
 
 
 
 
Bericht: 
 
 
 
I. Vorbemerkung  
 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0997/2008/1 am 13.05.09 die „Fortschreibung 
des Masterplanes 2008 und Aufstellung eines Verkehrssicherheitsprogramms Münster 2009-
2013“ beschlossen. Unter Ziffer 6. (Ziffer 5. der Vorlage a.F.) hat der Rat dem Arbeits- / Zeitplan 
zur Entschärfung der Unfallhäufungstellen/-linien zugestimmt. Zum Stufenkonzept 2009/2010 zur 
Neufestlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten des Verkehrsnetzes im Stadtgebiet 
Münster hat der Rat festgestellt, „ dass die Festlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten 
angesichts der vielschichtigen Problementwicklung im Bereich der Unfallprävention sachgerecht 
zum Bereich der Geschäfte der laufenden Verwaltung gehört. Dabei ist es jedoch unabdingbar, 
dass als Grundlage für alle Maßnahmen zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 
für auffällige Strecken der nachvollziehbare Beweis geführt wird, dass eine tatsächlich überhöhte 
Geschwindigkeit dort vornehmlich unfallursächlich ist. Vor einer Umsetzung ist den zuständigen 
Gremien ein plausibler Bericht vorzulegen.“ 
 
Die Verwaltung hat ihrer Entscheidung ein Votum der (Verkehrs-) Unfallkommission zugrunde 
gelegt, da somit auf bewährte Fachstrukturen aller mit verkehrlichen Aufgaben befasster Stellen 
innerhalb und außerhalb der Verwaltung zurückgegriffen werden kann. Die Vorbereitungen zur 
verkehrstechnischen Umsetzung sind nunmehr soweit vorangeschritten, dass den parlamentari-
schen Gremien berichtet werden kann. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0508/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Gudorf 
Herr Schulik 
Ruf: 
492 32 82 
E-Mail: 
GudorfM@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.06.2010 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0508/2010 
 
II. Rechtliche Rahmenbedingungen  
 
 
1. (Verkehrs-) Unfallkommission 
 
Die Aufgaben und die Arbeitsweise der Unfallkommission im Land NRW sind durch einen ge-
meinsamen Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums Bauen und Wohnen NRW 
vom 11.03.2008 (III-B 3-75-05/2) landesweit einheitlich und verbindlich festgelegt. Der Erlass 
definiert auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 44 Straßenverkehrsord-
nung (VwV-StVO) die Arbeit der Unfallkommission als gemeinsame Aufgabe der Straßenver-
kehrs-, Polizei- und Straßenbaubehörden. Diese Behörden sind gleichzeitig auch ständige Mit-
glieder der Unfallkommission. Die Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt der Stadt Münster 
hat den Vorsitz der Unfallkommission inne. Als Fachaufsichtsbehörde ist zudem die Bezirksregie-
rung Münster zu den Sitzungen einzuladen. Die Bezirksregierung Münster hat an den Entschei-
dungen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit aktiv mitgewirkt und diese ausdrücklich gebilligt. 
 
Die Polizei ermittelt anhand der im Erlass geregelten verkehrstechnischen Parameter Unfallhäu-
fungsstellen und unterrichtet die Straßenverkehr sbehörden. Eine von der Polizei gemeldete Un-
fallhäufungsstelle muss somit grundsätzlich von der Unfallkommission behandelt werden. Dar-
über hinaus entscheidet die Unfallkommission auch bei sonstigen, aktuell erkennbaren Auffällig-
keiten im Verkehrsunfallgeschehen. 
 
Die Ermittlung von Unfallhäufungsstellen erfolgt in 1- und 3-Jahreszeiträumen. Nach einem Be-
schluss der Unfallkommission erfolgt im Folgejahr die Wirksamkeitskontrolle durch die Unfall-
kommission (Vorher-Nachher-Untersuchung). Hieraus ergibt sich, dass die Unfallkommission in 
der Regel zweimal jährlich tagt. Zusätzlich werden Sitzungen der Unfallkommission aufgrund 
eines unvorhersehbar veränderten Unfallgeschehens (z. B. bei besonders schweren Unfällen) 
anberaumt. Erforderlichenfalls finden zusätzlich Ortsbesichtigungen statt. Über Entscheidungen 
der Unfallkommission ist die Bezirksregierung Münster zu informieren. Die Wirksamkeit der durch 
die Unfallkommission veranlassten straßenverkehrlichen Veränderungen muss gegenüber der 
Bezirksregierung Münster dokumentiert werden.  
 
Die Unfallkommission hat am 30.11.2009 die Verkehrssicherheit an der II. Nordtangente  zwi-
schen der Gartenstraße und der Steinfurter Straße bewertet. Zudem befasste sich die Unfall-
kommission in ihrer Sitzung am 12.03.2010 mit den Verkehrsunfallzahlen auf der Westtangente 
vom Rishon-le-Zion-Ring bis Kardinal-von-Galen-Ring und der Hammer Straße / Westfalen-
straße zwischen Siemensstraße und Merkureck. 
 
 
2. Zulässige Höchstgeschwindigkeit 
 
Nach § 3 StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 
für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h. Die Straßenverkehrsbehörden haben jedoch die Möglichkeit, die 
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Straßen zu erhöhen. Von dieser Möglichkeit hat 
die Straßenverkehrsbehörde unter Abwägung aller verkehrlichen Belange (Ausbauzustand, Ver-
kehrsaufkommen, Unfalllage) an allen der genannten Streckenabschnitte Gebrauch gemacht. Bei 
der Anordnung ist die Straßenverkehrsbehörde davon ausgegangen, dass der gegebene Aus-
bauzustand trotz der erhöhten Geschwindigkeit eine ausreichende Verkehrssicherheit gewähr-
leistet. 
 
Zur Gründung der Ordnungspartnerschaft „Verkehrsunfallprävention Münster“ im Jahr 2007 er-
klärte sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bereit, durch 
eine ausführliche Unfallanalyse im Stadtgebiet die Basis für Maßnahmen zur Reduzierung von 
Verkehrsunfällen zu schaffen. Das Gutachten machte deutlich, dass die gefahrene Geschwindig-
keit in besonderem Maße bei der Unfallanalyse zu berücksichtigen ist. „Hohe Ausgangsge-
schwindigkeiten bedingen längere Reaktions- und Bremswege und damit hohe Kollisionsge-

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2008 2009
Unfälle gesamt Unfälle mit Verletzten
Unmittelbar geschw.abhängig Mittelbar geschw.abhängig
schwindigkeiten, weil erst im letzten Teil des Bremsweges ein schneller Abbau der Geschwindig-
keit bewirkt wird.“ Als Beispiel wird angeführt, dass ein Fahrzeug mit einer Ausgangsgeschwin-
digkeit von 70 km/h an der Stelle eine Kollisio nsgeschwindigkeit von 58 km/h hat, an der ein 
Fahrzeug mit einer Ausgangsgeschwindigkeit von 50 km/h bereits zum Stehen kommt (vgl. S. 59 
ff). Das Gutachten  empfiehlt daher, an den innerörtlichen unfallauffälligen Strecken die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit von 60 oder 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren.  
 
 
 
III. Nordtangente zwischen Gartenstraße und Steinfurter Straße 
 
1. Bestand 
 
Auf der II. Nordtangente zwischen Gartenstraße und Steinfurter Straße gilt derzeit eine zulässige 
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Der Streckenabschnitt ist vierspurig ausgebaut. Eine tren-
nende Mittelinsel ist nicht vorhanden. Die Straße ist beidseitig stark angebaut und geprägt von 
vielen größeren und kleineren Grundstückszufahrten. Zudem sind in größeren Abschnitten 
Längsparkstände vorhanden. Der Längsverkehr ist somit insgesamt vielen Störeinflüssen ausge-
setzt.  
 
 
2. Verkehrsunfallgeschehen  
 
Die Unfallauffälligkeit ergibt sich aus der folgenden Grafik, die die Gesamtauswertung der Ver-
kehrsunfallzahlen der Jahre 2008 – 2009 darstellt:

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V/0508/2010 
 
Die Analyse der in der Polizeistatistik registrierten Hauptunfallursachen zeigt, dass mehr als ¾ 
der Unfälle zumindest mittelbar durch die gefahrenen Geschwindigkeiten (mit-)verursacht wur-
den. Eine alleinige Betrachtung der Unfallursache „Geschwindigkeit“ reicht zur Beurteilung nicht 
aus, weil der Polizei im Allgemeinen keine direkten Informationen über die tatsächlich gefahrenen 
Geschwindigkeiten vorliegen. Diese müssen vielmehr aus dem Unfallhergang abgeleitet werden. 
Daher werden auch die mittelbar durch die Geschwindigkeit beeinflussten Unfallursachen be-
rücksichtigt. Hierzu gehören: 
 
• Abstand 
• Fehler beim Fahrstreifenwechsel 
• Nichtbeachten der Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen 
• Rotlicht  
• Fehler beim Abbiegen. 
 
Eine isolierte Betrachtung der bei der Unfallaufnahme ausgewiesenen Hauptunfallursachen „Ge-
schwindigkeit“ und der stark geschwindigkeitsabhängigen Unfallursachen „Abstand“ und “Fehler 
beim Fahrstreifenwechsel“ ergibt, dass diese Ursachen in 2008 bei 176 und 2009 bei 161 Unfäl-
len ursächlich mit benannt wurden. 
 
 
3. Maßnahmen 
 
Aufgrund der vorliegenden hohen Unfallbelastung besteht nach einhelliger Meinung der Unfall-
kommission eine zwingende Notwendigkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h zu 
reduzieren. Die Maßnahme soll voraussichtlich bis Ende 2010 / Anfang 2011 umgesetzt werden. 
 
Unter der Voraussetzung eines entsprechenden Baubeschlusses wird zeitgleich eine Überarbei-
tung der Signalsteuerung / Grünen Welle erfolgen (Gelbzeiten). Die Öffentlichkeit wird rechtzeitig 
vor der Umstellung informiert. 
 
 
IV. Westtangente vom Rishon-le-Zion-Ring bis Kardinal-von-Galen-Ring 
 
 
1. Bestand 
 
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Westtangente vom Rishon-le-Zion-Ring bis Kardi-
nal-von-Galen-Ring beträgt 70 km/h. Der Streckenabschnitt ist vierspurig ausgebaut und mit ei-
ner durchgehenden baulichen Mittelinsel versehen. Der Bereich ist überwiegend anbaufrei. Die 
Einmündungen der Nebenrichtungen sind fast vollständig signalisiert. Die nicht signalisierten Zu-
fahrten (Wilhelm-Klemm-Straße und Domagkstraße) sind nur als Rechtsabbieger zu erreichen 
und zu verlassen (Rechts-rein-/ Rechts-Raus-Regelung). Zudem befinden sich auf dem Stre-
ckenabschnitt mehrere Knotenpunkte, die aufgrund der Nähe zu universitären und klinischen 
Einrichtungen eine sehr hohe Anzahl von Radfahrer- und Fußgängerquerungen aufweisen. 
 
 
2. Verkehrsunfallgeschehen  
 
Die Unfallauffälligkeit ergibt sich aus der folgenden Grafik, die die Gesamtauswertung der Ver-
kehrsunfallzahlen der Jahre 2008 – 2009 darstellt:

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2008 2009
Unfälle gesamt Unfälle mit Verletzten
Unmittelbar geschw.abhängig Mittelbar geschw.abhängig
 
Auch hier besteht eine deutliche Unfallauffälligkeit mit einer hohen Zahl von mittelbar geschwin-
digkeitsabhängigen Verkehrsunfällen. Die isolierte Betrachtung der ausgewiesenen Hauptunfall-
ursachen „Geschwindigkeit“ und der stark geschwindigkeitsabhängigen Unfallursachen „Abstand“ 
und “Fehler beim Fahrstreifenwechsel“ ergibt, dass diese Ursachen in 2009 bei 52 Unfällen ur-
sächlich mit benannt wurden. Zudem registrierte die Polizei auf diesem Streckenabschnitt drei 
Unfallhäufungsstellen. 
 
 
3. Maßnahmen 
 
Aufgrund der vorliegenden Unfalllage wird nach Beschluss der Unfallkommission auf der West-
tangente die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 auf 60 km/h reduziert. Dabei wird berück-
sichtigt, dass der vorgenannte Ausbauzustand des Streckenabschnitts im Grunde eine höhere 
Geschwindigkeit zulässt, als 50 km/h.  
 
Schon vor einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird die Überwachung der 
Geschwindigkeit intensiviert, da das gemessene Geschwindigkeitsniveau deutlich über 70 km/h 
liegt.  
 
Die Auswirkungen der Senkung der Höchstgeschwindigkeit und der Geschwindigkeitsüberwa-
chung auf die Verkehrsunfallzahlen werden evaluiert. Soweit die geschwindigkeits-(mit)bedingten 
Verkehrsunfallzahlen nicht deutlich zurückgehen, ist eine Reduzierung der Höchstgeschwindig-
keit auf 50 km/h vorgesehen.  
 
Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit kann nur bei gleichzeitiger Anpassung der Lichtsig-
nalisierung erfolgen (Gelb-Zeiten und Grüne Welle). Die Maßnahme soll voraussichtlich bis Mitte 
2011 umgesetzt werden.  Die Öffentlichkeit wird rechtzeitig vor der Umstellung informiert.

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2008 2009
Unfälle gesamt Unfälle mit Verletzten
Unmittelbar geschw.abhängig Mittelbar geschw.abhängig
V. Hammer Straße / Westfalenstraße zwischen Siemensstraße und Merkureck. 
 
 
1. Bestand 
 
Die derzeitige Geschwindigkeitsregelung ist in der Anlage dargestellt. 
Der Streckenabschnitt ist im nördlichen Bereich geprägt durch häufigen Veranstaltungsverkehr 
(Preußenstadion, Sporthalle Am Berg Fidel). Er ist vierspurig ausgebaut und mit einer baulichen 
Mitteltrennung versehen. Bei Veranstaltungen entwickelt sich häufig, trotz der auf der Mittelinsel 
installierten Zaunanlage, ein ungeregelter Fußgängerlängs- und -querverkehr. Darüber hinaus ist 
die Strecke geprägt durch eine Vielzahl von Grundstückszufahrten (Gewerbe) mit zum Teil grö-
ßerem Verkehrsaufkommen. Im Süden endet dieser Abschnitt zweispurig mit der Lichtsignalan-
lage am Merkureck. Dieser Knotenpunkt ist ebenso unfallauffällig und bereits mehrfach als Un-
fallhäufungsstelle identifiziert worden. Im Knotenpunkt – der außerhalb der Ortsdurchfahrt liegt – 
beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.  
 
Im Rahmen der gesamtstädtischen Unfallanalyse durch den GDV wurde für den genannten Stra-
ßenzug ein hohes Sicherheitspotential festgestellt. Deshalb wurde mit Aufstellung des Verkehrs-
sicherheitsprogramms 2009 – 2013 auch dieser Straßenzug aufgeführt.  
 
2. Verkehrsunfallgeschehen  
 
Der Knotenpunkt Westfalenstraße / Merkureck / Meesenstiege ist auch für das Jahr 2009 als 
Unfallhäufungsstelle identifiziert worden. Insgesamt haben sich in dem Streckenabschnitt mit 
einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h 82 Verkehrsunfälle, davon 21 mit verletzten 
Personen ereignet.  
 
Sehr auffällig ist dabei auch, dass sich in den mi t einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h aus-
gewiesenen Randbereichen dieser Strecke eine Viel zahl von Verkehrsunfällen, davon sehr viele 
geschwindigkeits-(mit)bedingt ereignet haben. Offensichtlich wird häufig mit einem Geschwindig-
keitsüberschuss aus den Bereichen mit einer 70-km/h Regelung in den 50-km/h-Bereich einge-
fahren. Dies gilt für beide Fahrtrichtungen.

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V/0508/2010 
 
Die alleinige Betrachtung der ausgewiesenen Hauptunfallursachen „Geschwindigkeit“ und der 
stark geschwindigkeitsabhängigen Unfallursachen „Abstand“ und “Fehler beim Fahrstreifenwech-
sel“ ergibt, dass diese Ursachen in 2009 bei 43 Unfällen ursächlich mit benannt wurden.  
 
 
3. Maßnahmen 
 
Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Teilstück 
zwischen Siemensstraße und Merkureck auf einhei tlich 50 km/h beschränkt. Die Senkung der 
Höchstgeschwindigkeit geht einher mit einer Anpassung der Lichtsignalanlagen. Da hier nur vier 
Lichtsignalanlagen betroffen sind, soll die Umsetzung kurzfristig, voraussichtlich Ende Sommer 
2010 erfolgen. Die Öffentlichkeit wird rechtzeitig vor der Umstellung informiert. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
 
Anlage

Anlage zu Beschlssen der UK_17.06.10_Anlage

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Anlage zur Vorlage V/0508/2010 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
innerh.  geschl. Ortschaft 
 
außerh.  geschl. Ortschaft

Beratungsverlauf (2)

30.06.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.09.2010 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Westfalenstraße
  • Gartenstraße
  • Steinfurter Straße 1
  • Hammer Straße
  • Siemensstraße
  • Am Berg Fidel
  • Rishon-Le-Zion-Ring
  • Kardinal-von-Galen-Ring 1
  • Wilhelm-Klemm-Straße
  • Domagkstraße
  • Preußenstadion
  • Meesenstiege
  • Merkureck

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0508/2010
Typ
Vorlagen
Datum
17.06.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37