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0347/2023

Sachstand des Lehrschwimmbeckens an der Tiefentalstraße - zu AN/0159/2023

Beantwortung einer Anfrage (BV) 30.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 30.01.2023, TOP 7.2.15.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3860 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0347/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023 
 
Sachstand des Lehrschwimmbeckens an der Tiefentalstraße - zu AN/0159/2023 
Text der Anfrage: 
 
1. Wie ist der Sachstand der Generalisierung des Lehrschwimmbeckens an der  
Tiefentalstraße? 
2. Warum ist bisher keine Inbetriebnahme des Lehrschwimmbeckens erfolgt? 
3. Ab wann ist mit einer Inbetriebnahme des Lehrschwimmbeckens zu rechnen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.) 
Das Schwimmbad ist baulich (Kostengruppe KGR 300) grundsätzlich fertiggestellt. Es fehlen 
lediglich für den Betrieb erforderliche Ausbaugegenstände wie die Türstopper, die Schließan-
lage, sowie diverse Ausstattungsgegenstände. Alle Gewerke beziehungsweise Arbeiten sind 
ausgeschrieben und vergeben. Der Zeitpunkt des Einbaus ist von der Lieferung des Materials 
abhängig. 
Den technischen Ausbau (KGR 400) betreffend fehlen noch die neue Niederspannungshaupt-
verteilung (NSHV) sowie die Feininstallation Elektro, die Inbetriebnahme der Lüftung und der 
Beckenwassertechnik, sowie die Sachverständigenabnahmen für Elektroanlagen,  
Sicherheitsbeleuchtung, Alarmierungsanlage und Lüftungsanlage. Vorbegehungen mit den 
beauftragten Sachverständigen haben bereits stattgefunden. 
 
Zu 2.)  
Eine Inbetriebnahme oder Nutzung des Schwimmbades darf erst nach erfolgter mängelfreier 
Sachverständigenabnahmen und einer Begehung zur Inbetriebnahme mit der Bauaufsicht 
erfolgen.  
Vorrausetzung für das Befüllen des Beckens mit Wasser und die Inbetriebnahme der  
Beckenwassertechnik ist eine funktionierende Lüftungsanlage, um die Feuchtigkeit im Hallen-
bereich regulieren zu können. Zur Inbetriebnahme der Lüftung fehlen derzeit noch Fühler im 
Kanalsystem zur Einregelung der Lüftung. Diese werden voraussichtlich bis Mitte Februar 
geliefert und installiert. Die Lüftungsanlage wird durch den Hersteller der Regeltechnik in  
Betrieb genommen, der aus Österreich kommt. Dadurch ist die Abstimmung aufwendig und 
gestaltete sich in der Vergangenheit durch Coronaauflagen schwierig. Im Anschluss kann das 
Becken mit Wasser gefüllt werden und die Beckenwassertechnik in Betrieb gehen. Dies er-
folgt voraussichtlich bis Mitte April. 
Aufgrund der andauernden Lieferschwierigkeiten für Elektrobauteile (hier für die notwendige 
neue NSHV) wurde mit dem Sachverständigen als alternative Lösung eine provisorische  
Inbetriebnahme geplant, um vor allem eine regelkonforme Abnahme elektroseits durchführen 
zu können. Hierzu findet Anfang Februar ein erneuter Begehungstermin statt. 
Aus der langen Laufzeit ergeben sich fehlende vertragliche Terminfristen der ausführende

2 
 
Firmen sowie Schwierigkeiten mit Fachplanern, die sich durch die stetigen Verzögerungen 
immer wieder einarbeiten müssen. Im Fall der Haustechnik hatte das beauftragte Büro eine 
Weiterarbeit solange verweigert, bis der Vertrag mittels Zusatzvertrag umgeschrieben bezie-
hungsweise erweitert wurde. Dies ist Ende 2022 erfolgt. Darüber ging der Sachverständige für 
die Elektrogewerke Ende 2022 in Elternzeit. 
 
Von Kündigungen einzelner Firmen oder Fachplaner wurde abgesehen, da sich die Lage auf 
dem Bausektor verschärft hat und es fraglich ist, ob Alternativfirmen zu angemessen Preisen 
beauftragt werden können. Darüber hinaus würde sich die Gewährleistungsabgrenzung nicht 
realisieren lassen. 
 
Zu 3.)  
Die Einschätzung einer Fertigstellung zum Ende 2022 in der Mitteilung 2696/2022 mit Stand 
August 2022 ist durch die eingetretenen unvorhersehbaren Faktoren überholt. Die Verwaltung 
arbeitet mit Hochdruck an der Fertigstellung. Hierzu sind 2 Mitarbeiter seit Dezember 2022 für 
das Projekt zuständig. Nach jetzigem Stand kann von einer Inbetriebnahme zum Schuljahr 
2023/24 ausgegangen werden.

Beratungsverlauf (1)

30.01.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.15.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Tiefentalstraße

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Details

Aktenzeichen
0347/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
30.01.2023
Erstellt
24.01.2023 09:20