V/0191/2019
Versagung der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - Förderverein "Maria Sybilla Merian" e.V.
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Anhang VI: Widerspruchsbescheid
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Mein Zeichen (bitte angeben) Münster, XX.XX.2019 51 20 0001 Ihr Widerspruch vom 12.12.2018 Sehr geehrter Herr Breuker, mit Schreiben vom 12.12.2018, eingegangen bei der Stadt Münster am 17.12.2018 per Post, erheben Sie Wiederspruch gegen meinen Bescheid vom 07.12.2018. Nach Überprüfung des Sachverhaltes ergeht folgender Widerspruchsbescheid Ihren Widerspruch vom 12.12.2018 weise ich zurück. Diese Entscheidung ergeht gebühren- und kostenfrei. Begründung: Auch mit dem Widerspruch trägt der Antragssteller keinen neuen Sachverhalt vor, so dass es dabei verbleibt dass die Voraussetzungen hier nicht erfüllt sind. Nach nochmaliger Prüfung verbleibt es bei der Rechtsauffassung, die auch schon im Bescheid vom 07.12.2018 dargestellt wurde. Ihre Widerspruchsbegründung lässt mich nicht an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung zweifeln. Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. erfüllt auch weiterhin nicht die Voraussetzungen (a) und (c) des § 75 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII). § 75 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gibt juristischen Personen wie z.B. eingetragenen Vereinen einen Anspruch auf Anerkennung als freie Träger der Jugendhilfe, wenn sie (a) seit mindestens drei Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind, (b) gemeinnützige Ziele verfolgen, (c) aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten können und (d) keinen Anlass zu Zweifeln an ihrer Verfassungstreue bieten. Jugendhilfe umfasst nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII Angebote der Jugendarbeit, wozu gemäß § 11 Abs. 3 SGB VIII auch außerschulische Angebote für Jugendliche mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung sowie sportliche, spielerische oder gesellige und internationale und erholsame Angebote gehören. Pfadfinderstämme machen alles dies: sie bieten nachmittägliche oder abendliche Gruppenstunden und vor allem Zeltlager an, in denen sich Kinder und Jugendliche erholen, naturnah körperlich und geistig betätigen, soziale und kulturelle Fertigkeiten erwerben und Gesinnungsgenoss/inn/en aus dem In- und Ausland treffen. Hafenstraße 30 Ihr/e Ansprechpartner/-in: Herr Paschert Zimmer: 509 Telefon: 02 51 / 4 92-5890 Fax: 02 51 / 4 92-7796 Paschert@stadt-muenster.de Stadt Münster ·48127 Münster Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. z.Hd. Herrn Breuker Tannenbergstr.23 26603 Aurich 2 Ihr Verein ist jedoch kein Pfadfinderstamm und kein Dachverband der Pfadfinderschaft, sondern ein kleiner Förderverein, der offenbar aus einem (zunächst im Entstehen begriffenen und mittlerweile etablierten) Pfadfinderstamm in Münster hervorgegangen ist, der seinerseits im evangelischen Zweig der deutschen Pfadfinderschaft, dem CPD e.V., organisiert ist. Ihr Verein hat gerade einmal zehn Mitglieder, von denen erklärtermaßen lediglich zwei, nämlich Sie als Vorsitzender und Ihr Stellvertreter, kontinuierlich (ehrenamtlich) die Ziele des Vereins verfolgen. Wenn Sie auch hervorheben, dass Ihr Verein in drei Jahren mittlerweile ein knappes Dutzend Veranstaltungen organisiert hat, die sich an Gruppenleiter und ältere Pfadfinder nicht nur des genannten Stammes in Münster richten, ist die Zahl der daran Teilnehmenden übersichtlich geblieben. Der erklärte Zweck und Schwerpunkt Ihrer Vereinsarbeit liegt offensichtlich in der Akquise von Spenden für den einen Stamm hier in Münster, und Hauptmotiv für die Gründung dürfte das Recht sein, als vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannter e.V. Spendenquittungen zur Verminderung der Steuerlast der Spendenden ausstellen zu können. Die Feststellungsbescheide des Finanzamts weisen zwar aus, dass Ihr Verein als rechtsfähige Körperschaft den gemeinnützigen Zweck „Förderung der Jugendhilfe“ verfolgt. Er ist nach § 2 Abs. 1 Ihrer Satzung jedoch nicht vorrangig in der Jugendarbeit tätig, sondern hauptsächlich damit beschäftigt, Spenden zu sammeln, um sie an die dort so genannte Münsteraner Ortsgruppe der Christlichen Pfadfinderschaft Deutschland e.V. weiterzugeben, die dann ihrerseits mit Jugendlichen und für Jugendliche arbeitet. Auch wenn keine allzu hohen Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal „nicht unwesentlicher Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe“ zu stellen sind: die Spendensammlung und das überschaubare Angebot an Studienreisen fü r ältere Pfadfinder/innen und Leiterkursen durch eine kleine Schar ehrenamtlich Aktiver ist noch kein wesentlicher Beitrag für die Münsteraner Jugendarbeit im Allgemeinen. Das soll Ihre Arbeit nicht disqualifizieren – auch Ihr Beitrag zur Jugendarbeit ist sinnvoll und bereichernd. Gegen diesen Bescheid legten Sie mir Schreiben vom 12.12.2018 Widerspruch ein. Rechtliche Würdigung: Ihr Widerspruch ist zulässig, aber nicht begründet. Gesetzliche Grundlagen: Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Ihre Rechte: Gegen den Bescheid des Oberbürgermeisters der Stadt Münster in Gestalt dieses Widerspruchsbescheides können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Widerspruchsbescheides beim Verwaltungsgericht Münster (Postanschrift: Postfach 8048, 48043 Münster, Hausanschrift: Piusallee 38, 48147 Münster) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erheben. Die Klage können Sie auch elektronisch und mit qualifizierter elektronischer Signatur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) beim Verwaltungsgericht Münster einreichen. 3 Die Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr sind in der Verordnung über den elektronischen Schriftverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen vom 07.11.2012 in der jeweils aktuellen Fassung geregelt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Pohl Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Anhang II: Satzung des Fördervereins
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Satzung MSM e.V. SATZUNG für den gemeinnützigen Verein Förderverein „Maria Sybilla Merian“ Die folgende Satzung wurde in der Gründerversammlung vom 17. Dezember 2014 einstim- mig errichtet und zuletzt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. November 2016 geändert. &1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen „Förderverein ‚Maria Sybilla Merian‘ e.V.“. (2) 'Sitz des Vereins ist Münster. ?Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Münster unter der Nummer 5471 eingetragen. (3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. &2 Zweck des Vereins (1) 'Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendarbeit Christlichen Pfadfinderschaft Deutschlands e.V. (CPD) und dort der münsteraner Ortsgruppe („Siedlung Maria Sybilla Me- rian“). Der Satzungszweck wird insbesondere durch Beschaffung von Mitteln durch Spenden verwirklicht. (2) 'Der Verein dient unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken i. S. des Ab- schnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. ?Er ist selbstlos tätig; sein Zweck ist nicht in erster Linie auf eigenwirtschaftliche Zwecke gerichtet. (3) "Vereinsmittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. ?Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. ’Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung be- günstigt werden. *Nachgewiesene Auslagen werden erstattet. 83 Organe Organe des Vereins sind a) der Vorstand und b) die Mitgliederversammlung. 84 Vorstand (1) "Vorstand i.S.d. $ 26 BGB sind der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden vertreten, in des- sen Abwesenheit durch den zweiten Vorsitzenden. °Für Rechtsgeschäfte mit einem Gesamt- wert von über 1.000 Euro vertritt der Vorstand den Verein gemeinsam. (2) Der Vorstand ist von der Haftung für einfache Fahrlässigkeit freigestellt. Seite 1 von 3 Satzung MSM e.V. $ 5 Mitgliederversammlung (1) !Die Mitgliederversammlung sol! mindestens einmal im Jahr in öffentlicher Sitzung tagen. ?Ausschluss der Öffentlichkeit ist auf Antrag mit einfacher Mehrheit möglich. ?Die Mitglie- derversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung in Textform einberufen. (2) Stimmberechtigt ist jedes anwesende ordentliche Mitglied. (3) "Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. ?Stimmenthaltungen bleiben hierfür außer Betracht. 3Zweidrittelmehrheit ist erforderlich zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins. *Iede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der Erschienen beschlussfä- hig. (4) "Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden geleitet. *Bei dessen Verhin- derung bestimmt die Versammlung einen Leiter. (5) "Über die Mitgliederversammlung wird ein schriftliches Protokoll geführt, in welchem die gefassten Beschlüsse und die Ergebnisse der Wahlen festzuhalten sind. Das Protokoll ist vom ersten Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterschreiben. ?Der Protokollführer wird vom Versammlungsleiter bestimmt. (6) Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: a) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes; Entlastung des Vorstandes. b) Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages. c) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung. d) Wahl eines zweiten Vorsitzenden und, soweit notwendi g, eines ersten Vorsitzenden gem. $ 4 Absatz 2 Satz 2. e) Entscheidung über die Auflösung des Vereins. (7) !Der Vorstand kann jederzeit einc außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Viertel aller Mitglieder schriftlich verlangt wird. & 6 Mitgliedschaft (1) "Ordentliches Mitglied des Vereins kann Jede natürliche Person werden. Über den schrift- lichen Aufnahmeantrag entscheidet abschließend der Vorstand. ?Der für die Kassenführung der Siedlung Maria Sybilla Merian in der Christlichen Pfadfinderschaft Deutschlands e.V. Verantwortliche ist kraft Amtes ordentliches Mitglied des Vereins. (2) Stattdessen kann jede natürliche oder juristische Person auch Fördermitglied des Vereins werden, sofern sie sich mit den Zielen des Vereins identifiziert, Abs. 1 $.2 gilt entsprechend. (3) 'Der Austritt ist schriftlich mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Jahresende gegenüber dem Vorstand zu erklären. ?Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod eines Mitgliedes. (4) Aus dem Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen wer- den, wer durch sein Auftreten und durch seine Haltung den Vereinsinteressen zuwiderhandelt oder auf andere Art und Weise das Ansehen des Vereins schädigt. Seite 2 von 3 Satzung MSM e.V. 87 Beitrag Der Verein kann einen jährlich im Voraus zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag erheben, Dessen Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung. Sie kann eine Beitragsordnung be- schließen. 88 Auflösung (1) "Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermö- gen nach erfolgter Liquidation der CPD mit der Maßgabe zu, die Gelder für ihre münsteraner Ortsgruppe zu verwenden, soweit diese im Zeitpunkt der Auflösung noch besteht. Andernfalls fällt das Vermögen der steuerbegünstigten Körperschaft zu, der das Vermögen der CPD zugefallen ist. ?Dieser/Diese hat/haben es unmittelbar und ausschließlich für ge- meinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden. *Ansprüche der Mitglieder an das Vereinsvermögen sind ausgeschlossen. (2) Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, wird der erste Vorsitzende zum Liquidator bestimmt. Münster, den 17. Dezember 2014 Seite 3 von 3 Anlage 3 BEITRAGSORDNUNG Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 17. Dezember 2014 in Münster: 81 Gültigkeit Diese Beitragsordnung gilt ab der Gründung des Vereins und bis auf weiteres. 8 2 Jahresbeitrag Ein Jahresbeitrag wird bis auf weiteres von den ordentlichen Mitgliedern nicht erhoben. $ 3 Förderbeitrag Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt mindestens 25,-- Euro und ist zum 31. Dezem- ber des jeweiligen Vorjahres fällig. Seite 1 von 1 vn m
Anhang V: Widerspruch
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SB2o141227 Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Verein zur Förderung der Pfadfinderinnen und Pfadfinder in Münster "Förderverein MSM + Boeselagerstr. 73A + 48163 Münster * Stadt Münster — Jugendamt — Hafenstr. 30 48153 Münster Widerspruch: Anerkennung als Träger d. freien Jugendhilfe Sehr geehrte Damen und Herren, in o: g: Sache lege ich gegen den Bescheid vom 07: Dezember 2018, hier eingegangen am 11. Dezember 2018, Widerspruch ein und bitte um nochmalige Prüfung. Zur Begründung führe ich aus, dass der Bescheid (meines Erachtens) falsch ist. Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e. V. erfüllt die Vo- raussetzungen für eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Unstreitig ist, dass wir gemeinnützige Ziele verfolgen und keinen An- läss zu Zweifeln an uriserer Verfässungstreue bieten. Nicht eindeutig positionieren Sie sich, ob Sie davon ausgehen, dass wir seit mindestens drei Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind. Daher möchte ich hierzu aus reiner Vorsicht in der gebotenen Kürze vortragen: Wir haben bereits mehrere Aktionen in dem Zeitraum durch- geführt. Das ergibt sich aus den vorgelegten Unterlagen und wird von Ihnen wohl so auch nicht in Abrede gestellt. Es handelt sich um Maß- nahmen der Jugendhilfe, was von Ihnen sicherlich nicht bezweifelt wird. Dabei müssen wir uns zwar enfgegenhalten lassen, viele Aktionen mit den Pfadfindern zusammen gestaltet zu haben. Das ist jedoch der Situ- ation geschuldet, dass wir eben noch nicht selbst anerkannt sind. An den aktuellen Veranstaltungen lässt sich gut erkennen, dass wir uns wei- ter mit eigenen Aktionen verdingen. So waren der Besuch der Villa Hü- gel und die Maßnahme in Brüssel „Eigenleistungen“. Aktuell bereiten wir eine Maßnahme in Jerusalem, Israel (‚;Yad Vashem erleben“) vort Wir lassen — entgegen Ihrer Ansicht— auch aufgrund unserer fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass wir einen wesentli- chen Beitrag. zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten kön- Wesentlichkeit bestehen. Dabei ist Ihnen selbstverständlich zuzugeben, dass wir mit unserer ge- ringen Mitgliedergröße und noch weniger Aktiven nicht mit großen (z. B. Sport-)Vereinen mithalten können. Richtigerweise führen Sie jedoch Seite ı von 2 Ihr Zeichen: 51 zo ozı1 Ihre Nachricht vom: 07. Dezember 2018 Unser Zeichen: 180703-0001 Unsere Nachricht vom: Bearbeiter: Datum: ı2. Dezember 2018 Postanschrift: Förderverein Maria „Sybilla Merian“ e.V. 2. Hd. Simon Breuker Boeselagerstr. 73A 48163 Münster Vorstand: Erster Vorsitzender: Sinon Breuker Zweiter Vorsitzender. Niccolo Ninfa Kontoverbindung: Inhaber: Förderverein „Maria Sybilla Me- rian“ e.V. IBAN: DE98 3506 0190 2100 5210 19 BIC: GENO DE Dı DKD Institut: Bank f. Kirche und Diakonie e.G. Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. ist im Vereinsregister Münster unter der Nummer VR 5471 eingetragen und vom Finanzamt Münster-Außenstadt als aemeinnützia anerkannt. Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Schreiben vom: ı2. Dezember 2018 auch aus, dass an dieses Merkmal keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen. Wir decken andere Interessen als z. B. ein Sportverein ab, der schon eine viel größere Zielgruppe hat. Damit können wir aber auch naturgemäß weniger Menschen erreichen. Unsere Maßnahmen füllen dennoch derzeit noch bestehende Lü- cken, insbesondere im Bereich der Jugend(politischen)bildung (abseits der parteipolitisch gefärbten Arbeit von Jugendorganisation der politischen Parteien). Unsere Ärbeit richtet sich nicht nur an ünsere Mitglieder. Vielmehr steht sie einem viel weiteren Kreis an Menschen offen. Auch wird die Arbeit nicht nur von zwei Personen getragen. Richtig ist, dass im Wesentlichen zwei Personen aktiv sind. Für konkrete Maßnahmen holen wir uns allerdings externe Hilfe: Bei der Besichti- gung der Villa Hügel hat eine professionelle Fremdenführerin das Programm übernommen. In Brüssel haben Teilnehmerinnen und Teilnehmer, aber auch Referenten und Mitarbeiter staatlicher Einrichtungen das Pro- gramm aktiv mitgestaltet. Insofern bedarf es für die Koordination keiner übermäßigen „menpower“. Ich möchte auch noch einmal aufgreifen, dass das Finanzamt Münster-Außenstadt bereits festgestellt hat, dass wir die Jugendhilfe fördern. Dabei ist sicherlich zwischen dem steuerrechtlichen und dem jugendpolitischen Begriff der Förderung der Jugendhilfe zu unterscheiden. Mindestens als Anhaltspunkt dient es jedoch dennoch. Dies gilt umisc_mehr, als wir unsere Satzung mittlerweile dahingehend geändert haben, dass nicht nur das Sammeln von Geldern Satzungszweck ist, sondern auch die aktive Jugendarbeit selbst. Dies scheinen Sie in Ihrem Bescheid noch nicht zu berücksichtigen. Möglicherweise steht uns unser Name ein wenig im Wege: Wir haben als klassischer Förderverein angefangen. Das spiegelt auch die vorgelegte Satzung wieder. Der Verein hat sich jedoch entwickelt und nunmehr auch die aktive Förderung. der Jugendhilfe aufgenommen. Deshalb haben wir — wie ich Ihnen vorgelegt habe — auch ünsere Satzung entsprechend angepasst. Der Name hat sich jedoch bekannt und bewährt. Br ist eine eigene kleine Marke geworden, die wir nicht aufgeben möchten. — Aufgrund des Namens allerdings zu einem bloßen Förderverein degradiert werden möchten wir auch nicht. Daher bitte ich um nochmalige Prüfung des Sachverhalts. Dabei habe ich selbstverständlich volles Verständnis dafür, dass sie im Interesse einer Gleichbehandlung gewisse Anforderungen an den Umfang der Arbeit stellen müssen. Meines Erachtens sind die zulässigen Grenzen jedoch „erklommen“, so dass eine Anerkennung die logische Folge wäre. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2
Anhang I: Antrag zur Anerkennung als freier Träger
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5820141227. Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Verein zur Förderung der Pfadfinderinnen und Pfadfinder in Münster "Förderverein MSM » Bocselagersir. T3A » 48163 Münster " Stadt Münster . . — Amt für Kinder, Jugendliche und Familien — 48127 Münster ö - - per eMail: jugendamt@stadt-muenster.de - Anerkennung als Träger der- freien Jugendhilfe Sehr geehrte Damen und Herren, . ich komme zurück auf (meine Anfrage vom 25. Mätz 2015. Damals hatte ich angefragt, ob unser Verein nach $ 75 SGB VII als Träger der freien-Jugendhilfe von Ihnen anerkannt werden könne. » . Sie hatten daraufhin sinngemäß mitgeteilt, dass dies noch nicht mög- lich sei, u. a. weil wir noch nicht ausreichend lange existieren. Leider ist Ihre Antwort hier verloren gegangen. Ich meine jedoch, dass drei Jahre notwendig seien. Unsere Gründungsversammlung hat am 17. Dezember 2014 stattgefunden; der Verein existiert damit lange genug. Weiter notwendig sei die tatsächliche Jugendarbeit, Über unseren Na- ‚men hinaus erfüllen wir dies: Vorrangig fördern wir natürlich weiter die Pfadfinderarbeit. Das geschieht jedech auch durch enge Zusam- menarbeit. So wirken wir regelmäßig an der Durchführung von Ver- anstaltungen in Zusammenarbeit mit den Pfadfindern mit. Ich gehe daher davon aus; dass die Bedingungen erfüllt sind und bitte‘ um entsprechende Prüfung. Benötigen Sie hierzu weitere Unterlagen? Unsere Satzung liegt bereits seit o. g. Schreiben vor. Diese ist im We- sentlichen unverändert. Lediglich im Bereich des Vorsitzes und der Formalia hat sich etwas geändert (was vom AG Mllnster auch bean- - 'standungsfrei eingetragen wyrde). ‘Im Falle eines positiven Urteils würde ich’ einen entsprechenden An-, trag an den gem. $ 5 Abs. 2 Nr. 2 Jugendarntssatzung zuständigen Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien stellen. Ist dieser an „eine bestimmte Form und/oder Frist gebunden? Für den Fall, dass mit einer Bearbeitungszeit von mehr als sechs Wo- chen zu rechnen ist, bitte ich um kurzen Hinweis. Denn ich bereite - gerade meinen Umzug vor. Sie würden mich sonst u. U. nicht mehr unter der (noch aktuellen) Adresse i in diesem Briefkopf erreichen. . Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne — vorzugsweise. per-eMäil oder : . postalisch — zur Verfügung. \ Mit freundlichen Grüßen gez. S. Breuker Seite ı von 1 Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: 150325-0001 ‚ Unsere Nachricht vom: “Bearbeiter: Name: Simon Breuker Datum: 19. Dezember 2017 Postanschrift: “ Förderverein: Marla „Sybilla Merian“ e, v. 2. Hd. Simon Breuker Boeselagerstr. 73A 48163 Münster Vorstand: _ Erster Vorsitzender: Simon Breuker Zweiter Vorsitzender: Niccolo Ninfa Kontoverbindung: Inhaber: Fördervörein . „Maria Sybille Mert- an“ “eV.: IBAN: : DEQ8-3506 0190 2100 5210 19 BIC: . GENO DE Di DKD Institüt: Bank f. Kirche und Diakonle e,G. Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Ist Im Vereinsregister Münster unter der Nummer VR 5471 eingetragen und vom Finanzamt Münster-Außenstadt als gemeinnützig anerkannt. .
Anlage A
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Anlage A zur V/0191/2019 Kurzüberblick Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. stellte am 19.12.2017 den Antrag auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. Nach eingehender Prüfung der Unterlagen lehnte das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Anerkennung am 07.12.2018 ab, da nicht alle Voraussetzungen gem. § 75 SGB VIII für die Anerkennung erfüllt werden. Daraufhin legte der Förderverein am 12.12.2018 Widerspruch ein. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) /
Anhang III: Sachbericht über Tätigkeiten
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Sbao141227 Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Verein zur Förderung der Pfadfinderinnen und Pfadfinder in Münster "Förderverein MSM + Boeselagerstr. 73A + 48163 Münster " . Sachbericht über die Tätigkeit In der freien Jugendhilfe der letzten drel Jahre Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. gründete sich am 17. November 2014 zunächst mit dem Ziel, die Siedlung Maria Sybilla Me- rian! als Münsteraner Ortsgruppe der Christlichen Pfadfinderschaft Deutschlands e.V. (CPD) finanziell zu unterstützen. Schnell wurde je- doch klar, dass wir darüber hinaus auch inhaltlich (mit)arbeiten wollten: Die Leitung der CPD-Gruppe ist relativ jung; im Förderverein finden sich ältere und erfahrenere Pfadfinder. Dabei muss man wissen, dass Pfadfinder bereits ab etwa 19 bis 20 Jahren als „Ältere“ bezeichnet wer- den. Sie unterstützen als Älterenschaft die Leitung nach Kräften. Man- che Aktion ist aber für die Jüngeren entweder nicht leistbar oder auf- grund ihres Inhalts einfach noch nicht interessant genug. Bereits im März 2015 haben wir den Erste-Hilfe-Kurs für die Siedlung in Kooperation mit dieser veranstaltet. Die Gesamtorganisation lag in unseren Händen, während die Siedlung die finanzielle Abwicklung übernommen hat. Im März bis Oktober 2015 haben wir Seminare mit den Teilnehme- tinnen und Teilnehmern der Ferienfreizeit der Siedlung nach London durchgeführt. Dabei ging es u. a. um die Geschichte der Pfadfinder, Knigge in Großbritannien (insbesondere im Unterschied zu Deutsch- . land), der Frage was man sinnvoll für eine solche Aktion mitnimmt und — da die Gruppe vor Ort ein Theaterstück besuchen wollte — die Vorbe- sprechung des Stückes „Richard I“. - Die Seminarreihe wurde organisatorisch von Herrn Ninfa und inhaltlich von mir betreut. Wir haben als Förderverein quasi als „Dienstleister“? das Seminar nahezu vollständig übernommen. Hier hat die Siedlung — außer der formellen Leitung und der Abrechnung — keine Aufgaben übernommen. An der eigentlichen Aktion der Siedlung — nämlich der Ferienfreizeit in London — waren wir als Förderverein dann jedoch nicht mehr beteiligt. ! Aus der Siedlung ist mittlerweile ein Stamm geworden. Innerhalb der CPD werden Gruppen als Siedlung bezeichnet, wenn sie sich noch im Aufbau befinden. Wenn sie sich nach einigen Jahren bewährt haben, steigen sie zum Stamm auf. Die Münsteraner . Gruppe heißt folglich mittlerweile „Stamm Maria Sybilla Merian“, 2 Ich bitte das Wort nicht im finanziellen Sinne zu verstehen: Der Verein hat (im Ge- gensatz zu mir als Referenten) hierfür selbstverständlich kein Geld erhalten. " Seite ı von 4 Ihr Zeichen: ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: 180603-0002 Unsere Nachricht vom: Bearbeiter: Name: Simon. Breuker Datum: 03. Juli 2018 Postanschrift: Förderverein Marta „Sybilla Merian“ e.V. z. Hd. Simon Breuker Boeselagerstr. 73A 48163 Münster Vorstand: Erster Vorsitzender: Simon Breuker Zweiter Vorsitzender. Niccolo Ninfa Kontoverbindung: Inhaber: Förderverein „Maria Sybilla Me- rian” e.V. ö IBAN: DE98 3506 0190 2100 5210 19 "BIC: GENO DE Dı DKD Institut: Bank f, Kirche und Diakonie e.G. Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. ist im Vereinsregister Münster unter der Nummer VR 5471 eingetragen und vom Finanzamt Münster-Außenstadt als aemeinnützia anerkannt. Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Schreiben vom: 18. Juli 2018 Im September 2015 sind wir für ein Wochenende nach Celle gefahren, um uns mit der NS-Diktatur und deren Folgen für die Menschen in der Welt, aber auch ganz in unserer Nähe auseinander zu setzen. Dabei bildete der Besuch der KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen den (verzeihen Sie mir den Ausdruck:) „Höhepunkt“ der Veran- staltung. Gleichzeitig war er thematischer Mittelpunkt der Veranstaltung, um den sich die übrigen Programm- punkte drehten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren Jugendliche und junge Erwachsene aus Münster, Die Maßnahme von in Kooperation mit der damals noch Siedlung statt. Sie beschränkte sich aber auf den Zugang zu den Siedlungsmitgliedern zu Werbezwecken und die Möglichkeit, durch die Kooperation Zu- schüsse zu erlangen. Da sich das Format mittlerweile zu etablieren scheint und wir auf eine eigene Zuschuss- berechtigung hoffen, würde eine Kooperation künftig gar nicht mehr notwendig sein. Vorbereitet, durchgeführt und anschließend nachbereitet habe ich die Aktion für den Förderverein. Bereits kurz danach haben wir uns mit dem Thema „DDR-Unrecht“ beschäftigt. Dazu haben wir Teilnehme- rinnen und Teilnehmer für fünf Tage im Mai 2016 nach Berlin eingeladen und uns im Rahmen eines Work- shops vor Ort mit dem Thema beschäftigt. Anknüpfungspunkt, um das Thema „greifbarer“ zu machen, war ein Besuch der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen (StaSi-Untersuchungsgefängnis). Dabei haben wir mit einem Besuch des Dokumentationszentrums „NS-Zwangsarbeit“ den Bogen zum zuvor behandelten NS- Unrecht geschlagen. Die Aktion fand — vor allem auf Wunsch der Landeskirche — unter dem Schirm des Stammes statt. Faktisch haben jedoch Herr Ninfa und ich die Organisation übernommen. Lediglich die Einladung und die Abrechnung ‚erfolgten über den Stamm. Im Juli/August 2016 hat Herrn Ninfa für den Förderverein das „Projekt: Leberisfragen“ auf dem sog. Bundes- lager der Pfadfinder als eigenständigen Stand durchgeführt. Dabei werden — wie der Name schon sagt — ver- schiedene (Lebens-JFragen in den Raum gestellt und in verschiedenen Formen bearbeitet. So wird z. B. die „Frage des Tages“ gestellt, die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch Einwerfen eines Steinchens in mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ gekennzeichneten Plexiglasröhren beantwortet werden können. Die ‚Fragen stammen aus dem’ gesamten Bereich des Lebens und sind in der Regel in der Bevölkerung kontrovers diskutiert (z. B.: „Sollte Sterbehilfe erlaubt sein?“) Da derart komplexe Fragen nicht abschließend mit einem einfachen „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können, gibt es zudem die Möglichkeit, über sog. Schreibge- spräche und in durch Herım Ninfa moderierten Gesprächsrunden das Thema du vertiefen. Im April 2017 haben wir die Gruppenleiterschulung der CPD durch eigene Einheiten unterstützt. Dabei haben die Pfadfinder den Kurs organisatorisch betreut und inhaltliche Aufgaben (d. h. im Wesentlichen die Gestal- tung des Programms) abgegeben. Der Kurs richtete sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Nordrhein- Westfalen und den grenznahen Teilen Niedersachsens und Hessens. Der Förderverein hat die Bereiche „C- Arbeit“, Recht, Verkündigung, Versicherungen und Zuschüsse übernommen. Dabei hatte er freie Hand bei der Gestaltung; lediglich der zeitliche Rahmen war abzusprechen und auf eine ausreichende Qualifikation der Referenten zu achten. Wir- Herr Ninfa und ich — haben die Organisation und Durchführung der dem Verein übertragenen Aufgaben dann eigenständig übernommen und „unsere“ Veranstaltung dann auch so durchgeführt, wie es geplant.war. Einen weiteren Erste-Hilfe-Kurs haben wir im Mai 2017 angeboten. An diesem nahmen dann auch Nicht- Mitglieder der Siedlung Teil. Die Siedlung-hat hierbei die organisatorische Koordination übernommen, wäh- rend wir uns um den inhaltlichen Teil gekümmert haben: Da wir selbst nicht über die Kompetenz verfügen, entsprechende Kurse zu leiten, haben wir uns um einen geeigneten Referenten gekümmert und das Rahmen- programm organisiert. 3 Christliche Arbeit. Die CPD als christlicher Bund richtet seine Arbeit nach christlichen Überzeugungen aus. Wie dies von Gruppen- leitern in der Praxis vermittelt werden kann, ist Teil der sog. „C-Arbeit“.: Seite 2 von 4 Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Schreiben vom: 18. Jull 2018. Im Juni 2017 hat Herrn Ninfa das Projekt: Lebensfragen auf dem Pfingstlager der Pfadfinder wiederholt. Der Rahmen war hier deutlich kleiner, so dass das Projekt lediglich in den Mittagspausen und’den Abendstunden betrieben wurde. ' Im Januar 2018 hat Herr Ninfa für den Förderverein das „Projekt: Lebensfragen“ im Rahmen der sog. Win- terfahrt der Siedlung als einmaligen Nachmittagsworkshop angeboten. Im Februar 2018 haben wir als Tagesausflug die Villa Hügel besucht uns dort herumführen lassen und uns im Rahmen eines von uns organisierten Workshops mit dem Thema „Industrialisierung‘“ beschäftigt. Diese ist in NRW besonders durch die Kohle- und Stahlindustrie geprägt, wobei letztere maßgeblich durch das Unter- nehmen Krupp geprägt ist, welches in der Villa Hügel seinen Stammsitz hat(te). An der Veranstaltung haben junge Menschen aus Münster, aber auch Gäste aus Bonn und Solingen teilgenommen. Der Schwerpunkt lag aber bei den Teilnehmern aus Münster. Vorbereitet und durchgeführt wurde die Aktion von mir als erstem Vorsitzenden des Vorstandes. Eine Kooperation mit der Siedlung fand nicht statt. Aufgrund des großen Erfolges hat Herr Ninfa uns im Mai 2018 wieder mit dem „Projekt: Lebensfragen“ auf dem Pfingstlager der Pfadfinder repräsentiert. Dieses Mal war er mit einem eigenen Zelt: vertreten. Da der Lagerplatz Teil eines großen Zeltplatzes für mehrere Gruppen war, konnten wir so auch Interessierte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erreichen. B Zuletzt haben wir die Aktion „Brüssel erleben“ angeboten, bei der wir mit fünf Teilnehmerinnen und Teilneh- mern aus Brüssel sowie drei Teilnehmern aus NRW und zwei externen Teamern (plus meiner Person) nach’ Belgien gefahren sind. Vom 22. bis 26. Juni 2018 haben wir die Hauptstadt erkundet und uns über die Arbeit der Institutionen der EU informiert. Höhepunkt war ein Besuch des Europaparlaments. . Bei der Veranstaltung haben wir mit dem Stamm kooperiert, um einerseits dort besser Werbung machen zu können und andererseits, weil wir derzeit noch nicht bei Ihnen zuschussberechtigt sind. Eine darüberhinaus- gehende Kooperation gab es aber nicht. Auch hier würde die Kooperation künftig wegfallen. Die Teilnehme- rinnen und Teilnehmer waren etwa zur Hälfte Mitglieder des Stammes, zur anderen nicht. Für die zweite Jahreshälfte sind überwiegend Tagesaktionen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Münster vorgesehen. Der Teilnehmerkreis wird sich wieder sowohl aus Mitgliedern der Siedlung, als auch Nicht-Mit- gliedern speisen. Wir gehen von einer Mischung in etwa 1:1 aus. Kooperationen mit der Siedlung sind diesbe- züglich nicht vorgesehen. Für das kommende Jahr denken wir derzeit einen Austausch nach Israel an. Die Organisation würde vollständig von hier übernommen werden, sofern eine eigene Zuschussbeantragung möglich wäre. Andernfalls würden wir eine Kooperation mit dem Stamm eingehen „müssen“. Dieser Sachbericht beschränkt sich auf Tätigkeiten der letzten drei Jahre, welche überwiegend in eigener Ver- anfwortung durchgeführt wurden bzw. bei denen der Förderverein klar abgrenzbare Aufgaben selbstständig “ übernommen hat. Kleinere „Zuarbeiten“ für die Siedlung haben keinen Eingang gefunden; sie würden mit Sicherheit den Rahmen sprengen. " Insgesamt ist in der Chronologie deutlich zu erkennen, dass der Förderverein sich in seinen Aktionen immer weiter von der Zusammenarbeit mit dem Stamm löst (ohne dabei auf inhaltliche Distanz zum Stamm zu ge- hen). Die künftigen Aktionen werden auch weiterhin Ergänzungen zum Programm der Pfadfinder bieten und ihren Schwerpunkt dort haben, wo die Pfadfinder nicht tätig sein können oder wollen. Dabei sollen weiterhin schwerpunktmäßig Programmpunkte für „Ältere“ angeboten werden. Die Teilnahme von Nicht-Mitgliedern der Pfadfinder wird weiter angestrebt. Die Teilnahme von Nicht-Münsteranern wird weiter „toleriert“, um einen größeren Pool an potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu erlangen. Dabei bleibt aber erklärtes Ziel — das auch ganz klar so in Einladungen kommuniziert wird — dass der klare Schwerpunkt bei den Seite 3 von 4 Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Schreiben vom: 138. Juli 2018 D Münsteranern liegt. So wurde z. B. für die Veranstaltung in Brüssel ein Vorrecht von Münsteraner Teilnehme- rinnen und Teilnehmern im Falle einer „Überbuchung“ vorher festgelegt und entsprechend kommuniziert. gez. S. Breuker Seite 4 von 4
Beschlussvorlage
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V/0191/2019 V/0191/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Versagung der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - Förderverein "Maria Sybilla Merian" e.V. Beratungsfolge 27.03.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. wird die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII versagt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. beantragte am 19.12.2017 beim Amt für Kinder, Ju- gendliche und Familien die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. Der Träger wurde am 22.02.2018 schriftlich aufgefordert, die für die Anerkennung benötigten Unter- lagen zur Prüfung einzureichen. Im weiteren Verlauf wurden vom Förderverein bis zum 25.10.2018 die entsprechenden Unterlagen eingereicht. Nach eingehender Prüfung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wurde am 07.12.2018 ein Ablehnungsbescheid zur Anerkennung des Fördervereins als freier Träger der Ju- gendhilfe gem. § 75 SGB VIII verschickt. Daraufhin legte der Vorsitzende mit seinem Schreiben vom 12.12.2018 Widerspruch ein. § 75 SGB VIII gibt juristischen Personen wie z.B. eingetragenen Vereinen einen Anspruch auf Aner- kennung als freie Träger der Jugendhilfe, wenn sie (a) seit mindestens drei Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 28.02.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Pohl Telefon: 492-5100 PohlA@stadt-muenster.de Herr Paschert Telefon: 492-5890 Paschert@stadt- muenster.de - 2 - V/0191/2019 (b) gemeinnützige Ziele verfolgen, (c) aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten können und (d) keinen Anlass zu Zweifeln an ihrer Verfassungstreue bieten. Die gesetzlichen Voraussetzungen (b) und (d) werden beim Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. erfüllt. Die Voraussetzungen (a) und (c) werden nicht erfüllt. Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. ist auf dem Feld der Jugendhilfe aktiv, jedoch nicht vordergründig. Die Jugendhilfe umfasst nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII Angebote der Jugendar- beit, wozu gemäß § 11 Abs. 3 SGB VIII auch außerschulische Angebote für Jugendliche gehören. Pfadfinderstämme übernehmen diese Aufgaben. Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. ist jedoch kein Pfadfinderstamm und kein Dachverband der Pfadfinderschaft, sondern ein Förderverein, der offenbar aus einem Pfadfinderstamm in Münster hervorgegangen ist, der seinerseits im evangelischen Zweig der deutschen Pfadfinderschaft, dem CPD e.V., organisiert ist. Der Förderverein hat zehn Mitglieder, von denen erklärtermaßen lediglich zwei, der Vorsitzende und seine Stellvertretung, kontinuierlich (ehrenamtlich) die Ziele des Vereins verfolgen. Die Veranstaltungen, welche in den letzten drei Jahren organisiert wurden, richteten sich nicht nur an Gruppenleiter und ältere Pfadfinder des genannten Stammes in Münster. Trotz offener Veranstal- tungen ist die Zahl der daran Teilnehmenden übersichtlich geblieben. Die Feststellungsbescheide des Finanzamtes weisen zwar aus, dass der Förderverein als rechtsfä- hige Körperschaft den gemeinnützigen Zweck „Förderung der Jugendhilfe“ verfolgt. Er ist nach § 2 Abs. 1 der Satzung jedoch nicht vorrangig in der Jugendarbeit tätig, sondern hauptsächlich damit beschäftigt, Spenden zu sammeln, um sie an die dort so genannte Münsteraner Ortsgruppe der Christlichen Pfadfinderschaft Deutschland e.V. weiterzugeben, die dann ihrerseits mit Jugendlichen und für Jugendliche arbeitet. Auch wenn keine allzu hohen Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal „nicht unwesentlicher Bei- trag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe“ zu stellen sind, lässt der Förderverein aufgrund sei- ner personellen Voraussetzung nicht erwarten, diese erbringen zu können: die Spendensammlung und das überschaubare Angebot an Studienreisen für ältere Pfadfinder/-innen und Leiterkursen durch eine kleine Schar ehrenamtlich Aktiver ist noch kein wesentlicher Beitrag für die Münsteraner Ju- gendarbeit im Allgemeinen. Dies soll die Arbeit nicht disqualifizieren – auch dieser Beitrag zur Ju- gendarbeit ist sinnvoll und bereichernd. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Widerspruch des Fördervereins „Maria Sybilla Merian“ e.V. zurückzuweisen, da durch zwei ehrenamtliche Personen, die im Wesentlichen aktiv sind, ein nicht unwesentlicher Beitrag zur Jugendarbeit nicht möglich ist. Damit wird dem Förderverein die begehr- te Anerkennung als freier Träger versagt. Bei veränderter Sachlage kann der Förderverein einen neuen Antrag stellen. Da § 5 Abs. 2 Nr. 2 der städtischen Jugendamtssatzung in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Nr. 1 AG KJHG NRW die Entscheidung über die Anerkennung dem Jugendhilfeausschuss vorbehält, muss dieser auch über die Versagung der Anerkennung entscheiden. - 3 - V/0191/2019 I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anhang I: Antrag auf Anerkennung des Fördervereins „Maria Sybilla Merian“ e.V. nach § 75 SGB VIII vom 19.12.2017 Anhang II: Satzung des Fördervereins „Maria Sybilla Merian“ e.V. Anhang III: Sachbericht über die Tätigkeit in der freien Jugendhilfe vom 03.07.2018 Anhang IV: Ablehnungsbescheid zur Anerkennung des Fördervereins vom Amt für Kinder, Jugend- liche und Familien vom 07.12.2018 Anhang V: Widerspruch des Fördervereins zur Ablehnung der Anerkennung vom 12.12.2018 Anhang VI: Widerspruchsbescheid vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Entwurf
Anhang IV: Ablehnungsbescheid
5294 Zeichen
Stadt Münster 48127 Münster
Förderverein
Maria „Sybilla Merian“ e.V.
z.Hd. Herrn Breuker
Mein Zeichen (bitte angeben) Münster, 07.12.2018
51 20 0211
“ Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
-. Ihr Antrag vom 19.12.2017
Sehr geehrter Herr Breuker,
Zu Ihrem Antrag vom 19.12.2017, ergänzt durch Schreiben vom 03.07.2018,
02.08.2018, 11.09.2018 und 25.10.2018, auf Anerkennung des Fördervereins
„Maria Sybilla Merian“ e.V. als Träger der freien Jugendhilfe erlasse ich
folgenden
Bescheid:
1. Ihre Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe Iehne ich ab.
2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.
3. Kosten werden nicht erstattet.
Begründung:
$ 75 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gibt juristischen Personen wie
z.B. eingetragenen Vereinen einen Anspruch auf Anerkennung als freie Träger der
Jugendhilfe, wenn sie (a) seit mindestens drei Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe
tätig sind, (b) gemeinnützige Ziele verfolgen, (c). aufgrund der fachlichen und
personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen wesentlichen Beitrag
zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten können und (d) keinen Anlass zu
Zweifeln an ihrer Verfassungstreue bieten.
Dass Ihr eingetragener Verein die gesetzlichen Voraussetzungen (b) und (d) erfüllt,
steht außer Zweifel. Was (a) und (c) angeht, erfüllen Sie jedenfalls die letztgenannte
Voraussetzung nicht.
Jugendhilfe umfasst nach $ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB Vill Angebote der Jugendarbeit,
wozu gemäß $ 11 Abs. 3 SGB VIll auch außerschulische Angebote für Jugendliche
mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und
technischer Bildung sowie sportliche, spielerische oder gesellige und internationale
und erholsame Angebote gehören. Pfadfinderstämme machen alles dies: sie bieten
nachmittägliche oder abendliche Gruppenstunden und vor allem Zeltlager an, in denen
DER OBERBÜRGERMEISTER.
|| MÜNSTER
“Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien .
Hafenstraße 30
Ihr/e Ansprechpartner/-in:
Herr Paschert
Zimmer: 509
Telefon: 0251/492-5890
Fax: 0251/4 92-7796
Paschert@stadt-muenster.de
sich Kinder und Jugendliche erholen, naturnah körperlich und geistig betätigen, soziale
und kulturelle Fertigkeiten erwerben und Gesinnungsgenoss/inn/en aus dem In- und
Ausland treffen.
Ihr Verein ist jedoch kein Pfadfinderstamm und kein Dachverband der
Pfadfinderschaft, sondern ein kleiner Förderverein, der offenbar aus einem (zunächst
im Entstehen begriffenen und mittlerweile etablierten) Pfadfinderstamm in Münster
hervorgegangen ist, der seinerseits im evangelischen Zweig der deutschen _
Pfadfinderschaft, dem CPD e.V., organisiert ist. Ihr Verein hat gerade einmal zehn
Mitglieder, von denen erklärtermaßen lediglich zwei, nämlich Sie als Vorsitzender und
Ihr Stellvertreter, kontinuierlich (ehrenamtlich) die Ziele des Vereins verfolgen. Wenn
Sie auch hervorheben, dass Ihr Verein in drei Jahren mittlerweile ein knappes Dutzend
Veranstaltungen organisiert hat, die sich an Gruppenleiter und ältere Pfadfinder nicht
nur des genannten Stammes in Münster richten, ist die Zahl der daran Teilnehmenden
übersichtlich geblieben. Der erklärte Zweck und Schwerpunkt Ihrer Vereinsarbeit liegt
offensichtlich in der Akquise von Spenden für den einen Stamm hier in.Münster, und
Hauptmotiv für die Gründung dürfte das Recht sein, als vom Finanzamt als
gemeinnützig anerkannter e.V. Spendenquittungen zur Verminderung der Steuerlast
der Spendenden ausstellen zu können.
Die Feststellungsbescheide des Finanzamts weisen zwar aus, dass Ihr Verein als _
rechtsfähige Körperschaft den gemeinnützigen Zweck „Förderung der Jugendhilfe“
verfolgt, Er istnach $ 2 Abs. 1 Ihrer Satzung jedoch nicht vorrangig in der
Jugendarbeit tätig, sondern hauptsächlich damit beschäftigt, Spenden zu sammeln,
um sie an die dort so genannte Münsteraner Ortsgruppe der Christlichen
Pfadfinderschaft Deutschland e.V. weiterzugeben, die dann ihrerseits mit Jugendlichen
und für Jugendliche arbeitet.
Auch wenn keine allzu hohen Anforderungen an.das Tatbestandsmerkmal ‚nicht
unwesentlicher Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe" zu stellen sind: die
Spendensammlung und das überschaubare Angebot an Studienreisen für ältere
Pfadfinder/innen und Leiterkursen durch eine kleine Schar ehrenamtlich Aktiver ist
noch kein wesentlicher Beitrag für die Münsteraner Jugendarbeit im Allgemeinen. Das
soll Ihre Arbeit nicht disqualifizieren — auch Ihr Beitrag zur Jugendarbeit ist sinnvoll und
bereichernd.
Ich hoffe, dass Sie nachvollziehen können, warum ich Ihnen die Anerkennung nicht
geben darf, und dass Sie sich dadurch in Ihrem Engagement nicht entmutigen lassen.
Ihre Rechte:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats, nachdem er Ihnen
bekannt gegeben wurde, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien, Hafenstraße 30, 48153 Münster oder jeder anderen -
Dienststelle des Oberbürgermeisters der Stadt Münster Widerspruch erheben
Die allgemeine Postanschrift des Oberbürgermeisters der Stadt Münster lautet:
Der Oberbürgermeister
48427 Münster
Ein Nachtbriefkasten zur Fristwahrung befindet sich am-Stadthaus 1, Klemensstraße
10.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Ih
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Pohl ]\,{) al
ln le für Kinder, Jugendliche ı und Familien
2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Hafenstraße 30
- Boeselagerstraße 73A
- Tannenbergstraße
- Piusallee 38
- Klemensstraße 10
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0191/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37