Mandari Insight

V/0191/2019

Versagung der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - Förderverein "Maria Sybilla Merian" e.V.

Vorlagen 19.02.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 27.03.2019, TOP 15.2

Anhang VI: Widerspruchsbescheid

· application/pdf

Ansehen

Anhang II: Satzung des Fördervereins

· application/pdf

Ansehen

Anhang V: Widerspruch

· application/pdf

Ansehen

Anhang I: Antrag zur Anerkennung als freier Träger

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anhang III: Sachbericht über Tätigkeiten

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anhang IV: Ablehnungsbescheid

· application/pdf

Ansehen

Anhang VI: Widerspruchsbescheid

6014 Zeichen

Mein Zeichen (bitte angeben)  Münster, XX.XX.2019 
51 20 0001  
 
Ihr Widerspruch vom 12.12.2018 
 
Sehr geehrter Herr Breuker, 
mit Schreiben vom 12.12.2018, eingegangen bei der Stadt Münster am 17.12.2018 per 
Post, erheben Sie Wiederspruch gegen meinen Bescheid vom 07.12.2018.  
Nach Überprüfung des Sachverhaltes ergeht folgender  
Widerspruchsbescheid 
Ihren Widerspruch vom 12.12.2018 weise ich zurück. 
Diese Entscheidung ergeht gebühren- und kostenfrei. 
 
Begründung: 
Auch mit dem Widerspruch trägt der Antragssteller keinen neuen Sachverhalt vor, so 
dass es dabei verbleibt dass die Voraussetzungen hier nicht erfüllt sind.  
 
Nach nochmaliger Prüfung verbleibt es bei der Rechtsauffassung, die auch schon im 
Bescheid vom 07.12.2018 dargestellt wurde. Ihre Widerspruchsbegründung lässt mich 
nicht an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung zweifeln.  
Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. erfüllt auch weiterhin nicht die 
Voraussetzungen (a) und (c) des § 75 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII).  
 
§ 75 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gibt juristischen Personen wie 
z.B. eingetragenen Vereinen einen Anspruch auf Anerkennung als freie Träger der 
Jugendhilfe, wenn sie (a) seit mindestens drei Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe 
tätig sind, (b) gemeinnützige Ziele verfolgen, (c) aufgrund der fachlichen und 
personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen wesentlichen Beitrag 
zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten können und (d) keinen Anlass zu 
Zweifeln an ihrer Verfassungstreue bieten.  
 
Jugendhilfe umfasst nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII Angebote der Jugendarbeit, 
wozu gemäß § 11 Abs. 3 SGB VIII auch außerschulische Angebote für Jugendliche 
mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und 
technischer Bildung sowie sportliche, spielerische oder gesellige und internationale 
und erholsame Angebote gehören. Pfadfinderstämme machen alles dies: sie bieten 
nachmittägliche oder abendliche Gruppenstunden und vor allem Zeltlager an, in denen 
sich Kinder und Jugendliche erholen, naturnah körperlich und geistig betätigen, soziale 
und kulturelle Fertigkeiten erwerben und Gesinnungsgenoss/inn/en aus dem In- und 
Ausland treffen.  
  
 
Hafenstraße 30 
 
Ihr/e Ansprechpartner/-in: 
Herr Paschert 
Zimmer: 509 
Telefon: 02 51 / 4 92-5890 
Fax: 02 51 / 4 92-7796 
Paschert@stadt-muenster.de 
 
 
Stadt Münster ·48127 Münster  
Förderverein  
„Maria Sybilla Merian“ e.V. 
z.Hd. Herrn Breuker 
Tannenbergstr.23 
 
26603 Aurich

2 
Ihr Verein ist jedoch kein Pfadfinderstamm und kein Dachverband der 
Pfadfinderschaft, sondern ein kleiner Förderverein, der offenbar aus einem (zunächst 
im Entstehen begriffenen und mittlerweile etablierten) Pfadfinderstamm in Münster 
hervorgegangen ist, der seinerseits im evangelischen Zweig der deutschen 
Pfadfinderschaft, dem CPD e.V., organisiert ist. Ihr Verein hat gerade einmal zehn 
Mitglieder, von denen erklärtermaßen lediglich zwei, nämlich Sie als Vorsitzender und 
Ihr Stellvertreter, kontinuierlich (ehrenamtlich) die Ziele des Vereins verfolgen. Wenn 
Sie auch hervorheben, dass Ihr Verein in drei Jahren mittlerweile ein knappes Dutzend 
Veranstaltungen organisiert hat, die sich an Gruppenleiter und ältere Pfadfinder nicht  
nur des genannten Stammes in Münster richten, ist die Zahl der daran Teilnehmenden 
übersichtlich geblieben. Der erklärte Zweck und Schwerpunkt Ihrer Vereinsarbeit liegt 
offensichtlich in der Akquise von Spenden für den einen Stamm hier in Münster, und 
Hauptmotiv für die Gründung dürfte das Recht sein, als vom Finanzamt als 
gemeinnützig anerkannter e.V. Spendenquittungen zur Verminderung der Steuerlast 
der Spendenden ausstellen zu können. 
 
Die Feststellungsbescheide des Finanzamts weisen zwar aus, dass Ihr Verein als 
rechtsfähige Körperschaft den gemeinnützigen Zweck „Förderung der Jugendhilfe“ 
verfolgt. Er ist nach § 2 Abs. 1 Ihrer Satzung jedoch nicht vorrangig in der 
Jugendarbeit tätig, sondern hauptsächlich damit beschäftigt, Spenden zu sammeln, 
um sie an die dort so genannte Münsteraner Ortsgruppe der Christlichen 
Pfadfinderschaft Deutschland e.V. weiterzugeben, die dann ihrerseits mit Jugendlichen 
und für Jugendliche arbeitet.  
 
Auch wenn keine allzu hohen Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal „nicht 
unwesentlicher Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe“ zu stellen sind: die 
Spendensammlung und das überschaubare Angebot an Studienreisen fü r ältere 
Pfadfinder/innen und Leiterkursen durch eine kleine Schar ehrenamtlich Aktiver ist 
noch kein wesentlicher Beitrag für die Münsteraner Jugendarbeit im Allgemeinen. Das 
soll Ihre Arbeit nicht disqualifizieren – auch Ihr Beitrag zur Jugendarbeit ist sinnvoll und 
bereichernd. 
 
Gegen diesen Bescheid legten Sie mir Schreiben vom 12.12.2018 Widerspruch ein.  
 
Rechtliche Würdigung: 
Ihr Widerspruch ist zulässig, aber nicht begründet.  
 
Gesetzliche Grundlagen: 
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) 
 
Ihre Rechte:  
Gegen den Bescheid des Oberbürgermeisters der Stadt Münster in Gestalt dieses 
Widerspruchsbescheides können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe 
dieses Widerspruchsbescheides beim Verwaltungsgericht Münster (Postanschrift: 
Postfach 8048, 48043 Münster, Hausanschrift: Piusallee 38, 48147 Münster) schriftlich 
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erheben. Die 
Klage können Sie auch elektronisch und mit qualifizierter elektronischer Signatur über 
das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) beim 
Verwaltungsgericht Münster einreichen.

3 
Die Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr sind in der Verordnung über 
den elektronischen Schriftverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den 
Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen vom 07.11.2012 in der jeweils 
aktuellen Fassung geregelt.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
 
 
Pohl 
Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien

Anhang II: Satzung des Fördervereins

6324 Zeichen

Satzung MSM e.V.

SATZUNG

für den gemeinnützigen Verein

Förderverein „Maria Sybilla Merian“

Die folgende Satzung wurde in der Gründerversammlung vom 17. Dezember 2014 einstim-
mig errichtet und zuletzt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. November
2016 geändert.

&1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen „Förderverein ‚Maria Sybilla Merian‘ e.V.“.

(2) 'Sitz des Vereins ist Münster. ?Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Münster
unter der Nummer 5471 eingetragen.

(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

&2 Zweck des Vereins

(1) 'Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendarbeit Christlichen Pfadfinderschaft
Deutschlands e.V. (CPD) und dort der münsteraner Ortsgruppe („Siedlung Maria Sybilla Me-
rian“). Der Satzungszweck wird insbesondere durch Beschaffung von Mitteln durch Spenden
verwirklicht.

(2) 'Der Verein dient unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken i. S. des Ab-
schnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. ?Er ist selbstlos tätig; sein Zweck
ist nicht in erster Linie auf eigenwirtschaftliche Zwecke gerichtet.

(3) "Vereinsmittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. ?Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. ’Keine Person darf durch Ausgaben,
die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung be-
günstigt werden. *Nachgewiesene Auslagen werden erstattet.

83 Organe
Organe des Vereins sind
a) der Vorstand und
b) die Mitgliederversammlung.
84 Vorstand

(1) "Vorstand i.S.d. $ 26 BGB sind der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. Der
Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden vertreten, in des-
sen Abwesenheit durch den zweiten Vorsitzenden. °Für Rechtsgeschäfte mit einem Gesamt-
wert von über 1.000 Euro vertritt der Vorstand den Verein gemeinsam.

(2) Der Vorstand ist von der Haftung für einfache Fahrlässigkeit freigestellt.

Seite 1 von 3

Satzung MSM e.V.

$ 5 Mitgliederversammlung

(1) !Die Mitgliederversammlung sol! mindestens einmal im Jahr in öffentlicher Sitzung tagen.
?Ausschluss der Öffentlichkeit ist auf Antrag mit einfacher Mehrheit möglich. ?Die Mitglie-
derversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen unter
Bekanntgabe der Tagesordnung in Textform einberufen.

(2) Stimmberechtigt ist jedes anwesende ordentliche Mitglied.

(3) "Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen
Stimmen gefasst. ?Stimmenthaltungen bleiben hierfür außer Betracht. 3Zweidrittelmehrheit ist
erforderlich zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins. *Iede ordnungsgemäß
einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der Erschienen beschlussfä-
hig.

(4) "Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden geleitet. *Bei dessen Verhin-
derung bestimmt die Versammlung einen Leiter.

(5) "Über die Mitgliederversammlung wird ein schriftliches Protokoll geführt, in welchem die
gefassten Beschlüsse und die Ergebnisse der Wahlen festzuhalten sind. Das Protokoll ist vom
ersten Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterschreiben. ?Der Protokollführer wird
vom Versammlungsleiter bestimmt.

(6) Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
a) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes; Entlastung des Vorstandes.
b) Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages.
c) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung.
d) Wahl eines zweiten Vorsitzenden und, soweit notwendi g, eines ersten Vorsitzenden
gem. $ 4 Absatz 2 Satz 2.
e) Entscheidung über die Auflösung des Vereins.

(7) !Der Vorstand kann jederzeit einc außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die
Einberufung von einem Viertel aller Mitglieder schriftlich verlangt wird.

& 6 Mitgliedschaft

(1) "Ordentliches Mitglied des Vereins kann Jede natürliche Person werden. Über den schrift-
lichen Aufnahmeantrag entscheidet abschließend der Vorstand. ?Der für die Kassenführung
der Siedlung Maria Sybilla Merian in der Christlichen Pfadfinderschaft Deutschlands e.V.
Verantwortliche ist kraft Amtes ordentliches Mitglied des Vereins.

(2) Stattdessen kann jede natürliche oder juristische Person auch Fördermitglied des Vereins
werden, sofern sie sich mit den Zielen des Vereins identifiziert, Abs. 1 $.2 gilt entsprechend.

(3) 'Der Austritt ist schriftlich mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Jahresende gegenüber
dem Vorstand zu erklären. ?Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod eines Mitgliedes.

(4) Aus dem Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen wer-
den, wer durch sein Auftreten und durch seine Haltung den Vereinsinteressen zuwiderhandelt
oder auf andere Art und Weise das Ansehen des Vereins schädigt.

Seite 2 von 3

Satzung MSM e.V.

87 Beitrag

Der Verein kann einen jährlich im Voraus zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag erheben,
Dessen Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung. Sie kann eine Beitragsordnung be-
schließen.

88 Auflösung

(1) "Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermö-
gen nach erfolgter Liquidation der CPD mit der Maßgabe zu, die Gelder für ihre münsteraner
Ortsgruppe zu verwenden, soweit diese im Zeitpunkt der Auflösung noch besteht.
Andernfalls fällt das Vermögen der steuerbegünstigten Körperschaft zu, der das Vermögen
der CPD zugefallen ist. ?Dieser/Diese hat/haben es unmittelbar und ausschließlich für ge-
meinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden. *Ansprüche der Mitglieder an
das Vereinsvermögen sind ausgeschlossen.

(2) Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, wird der erste Vorsitzende
zum Liquidator bestimmt.

Münster, den 17. Dezember 2014

Seite 3 von 3

Anlage 3

BEITRAGSORDNUNG

Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 17. Dezember 2014 in Münster:

81 Gültigkeit

Diese Beitragsordnung gilt ab der Gründung des Vereins und bis auf weiteres.

8 2 Jahresbeitrag

Ein Jahresbeitrag wird bis auf weiteres von den ordentlichen Mitgliedern nicht erhoben.

$ 3 Förderbeitrag

Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt mindestens 25,-- Euro und ist zum 31. Dezem-
ber des jeweiligen Vorjahres fällig.

Seite 1 von 1

vn

m

Anhang V: Widerspruch

5678 Zeichen

SB2o141227

Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V.

Verein zur Förderung der Pfadfinderinnen und Pfadfinder in Münster

"Förderverein MSM + Boeselagerstr. 73A + 48163 Münster *

Stadt Münster

— Jugendamt —
Hafenstr. 30
48153 Münster

Widerspruch: Anerkennung als Träger d. freien Jugendhilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

in o: g: Sache lege ich gegen den Bescheid vom 07: Dezember 2018,
hier eingegangen am 11. Dezember 2018,

Widerspruch
ein und bitte um nochmalige Prüfung.

Zur Begründung führe ich aus, dass der Bescheid (meines Erachtens)
falsch ist. Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e. V. erfüllt die Vo-
raussetzungen für eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.

Unstreitig ist, dass wir gemeinnützige Ziele verfolgen und keinen An-
läss zu Zweifeln an uriserer Verfässungstreue bieten.

Nicht eindeutig positionieren Sie sich, ob Sie davon ausgehen, dass wir
seit mindestens drei Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind.
Daher möchte ich hierzu aus reiner Vorsicht in der gebotenen Kürze
vortragen: Wir haben bereits mehrere Aktionen in dem Zeitraum durch-
geführt. Das ergibt sich aus den vorgelegten Unterlagen und wird von
Ihnen wohl so auch nicht in Abrede gestellt. Es handelt sich um Maß-
nahmen der Jugendhilfe, was von Ihnen sicherlich nicht bezweifelt
wird.

Dabei müssen wir uns zwar enfgegenhalten lassen, viele Aktionen mit
den Pfadfindern zusammen gestaltet zu haben. Das ist jedoch der Situ-
ation geschuldet, dass wir eben noch nicht selbst anerkannt sind. An
den aktuellen Veranstaltungen lässt sich gut erkennen, dass wir uns wei-
ter mit eigenen Aktionen verdingen. So waren der Besuch der Villa Hü-
gel und die Maßnahme in Brüssel „Eigenleistungen“. Aktuell bereiten
wir eine Maßnahme in Jerusalem, Israel (‚;Yad Vashem erleben“) vort

Wir lassen — entgegen Ihrer Ansicht— auch aufgrund unserer fachlichen
und personellen Voraussetzungen erwarten, dass wir einen wesentli-
chen Beitrag. zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten kön-

Wesentlichkeit bestehen.

Dabei ist Ihnen selbstverständlich zuzugeben, dass wir mit unserer ge-
ringen Mitgliedergröße und noch weniger Aktiven nicht mit großen (z.
B. Sport-)Vereinen mithalten können. Richtigerweise führen Sie jedoch

Seite ı von 2

Ihr Zeichen: 51 zo ozı1

Ihre Nachricht vom: 07. Dezember 2018
Unser Zeichen: 180703-0001

Unsere Nachricht vom:

Bearbeiter:

Datum: ı2. Dezember 2018

Postanschrift:

Förderverein Maria „Sybilla Merian“ e.V.
2. Hd. Simon Breuker

Boeselagerstr. 73A

48163 Münster

Vorstand:

Erster Vorsitzender: Sinon Breuker
Zweiter Vorsitzender. Niccolo Ninfa

Kontoverbindung:

Inhaber: Förderverein „Maria Sybilla Me-
rian“ e.V.

IBAN: DE98 3506 0190 2100 5210 19

BIC: GENO DE Dı DKD

Institut: Bank f. Kirche und Diakonie e.G.

Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“
e.V. ist im Vereinsregister Münster unter
der Nummer VR 5471 eingetragen und
vom Finanzamt Münster-Außenstadt als
aemeinnützia anerkannt.

Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Schreiben vom: ı2. Dezember 2018

auch aus, dass an dieses Merkmal keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen. Wir decken andere
Interessen als z. B. ein Sportverein ab, der schon eine viel größere Zielgruppe hat. Damit können wir aber auch
naturgemäß weniger Menschen erreichen. Unsere Maßnahmen füllen dennoch derzeit noch bestehende Lü-
cken, insbesondere im Bereich der Jugend(politischen)bildung (abseits der parteipolitisch gefärbten Arbeit von
Jugendorganisation der politischen Parteien).

Unsere Ärbeit richtet sich nicht nur an ünsere Mitglieder. Vielmehr steht sie einem viel weiteren Kreis an
Menschen offen. Auch wird die Arbeit nicht nur von zwei Personen getragen. Richtig ist, dass im Wesentlichen
zwei Personen aktiv sind. Für konkrete Maßnahmen holen wir uns allerdings externe Hilfe: Bei der Besichti-
gung der Villa Hügel hat eine professionelle Fremdenführerin das Programm übernommen. In Brüssel haben
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, aber auch Referenten und Mitarbeiter staatlicher Einrichtungen das Pro-
gramm aktiv mitgestaltet. Insofern bedarf es für die Koordination keiner übermäßigen „menpower“.

Ich möchte auch noch einmal aufgreifen, dass das Finanzamt Münster-Außenstadt bereits festgestellt hat, dass
wir die Jugendhilfe fördern. Dabei ist sicherlich zwischen dem steuerrechtlichen und dem jugendpolitischen
Begriff der Förderung der Jugendhilfe zu unterscheiden. Mindestens als Anhaltspunkt dient es jedoch dennoch.
Dies gilt umisc_mehr, als wir unsere Satzung mittlerweile dahingehend geändert haben, dass nicht nur das
Sammeln von Geldern Satzungszweck ist, sondern auch die aktive Jugendarbeit selbst. Dies scheinen Sie in
Ihrem Bescheid noch nicht zu berücksichtigen.

Möglicherweise steht uns unser Name ein wenig im Wege: Wir haben als klassischer Förderverein angefangen.
Das spiegelt auch die vorgelegte Satzung wieder. Der Verein hat sich jedoch entwickelt und nunmehr auch die
aktive Förderung. der Jugendhilfe aufgenommen. Deshalb haben wir — wie ich Ihnen vorgelegt habe — auch
ünsere Satzung entsprechend angepasst. Der Name hat sich jedoch bekannt und bewährt. Br ist eine eigene
kleine Marke geworden, die wir nicht aufgeben möchten. — Aufgrund des Namens allerdings zu einem bloßen
Förderverein degradiert werden möchten wir auch nicht.

Daher bitte ich um nochmalige Prüfung des Sachverhalts. Dabei habe ich selbstverständlich volles Verständnis
dafür, dass sie im Interesse einer Gleichbehandlung gewisse Anforderungen an den Umfang der Arbeit stellen
müssen. Meines Erachtens sind die zulässigen Grenzen jedoch „erklommen“, so dass eine Anerkennung die
logische Folge wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Seite 2 von 2

Anhang I: Antrag zur Anerkennung als freier Träger

3032 Zeichen

5820141227.

Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V.

Verein zur Förderung der Pfadfinderinnen und Pfadfinder in Münster

"Förderverein MSM » Bocselagersir. T3A » 48163 Münster "

Stadt Münster . .
— Amt für Kinder, Jugendliche und Familien —
48127 Münster ö

- - per eMail: jugendamt@stadt-muenster.de -

Anerkennung als Träger der- freien Jugendhilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

. ich komme zurück auf (meine Anfrage vom 25. Mätz 2015. Damals

hatte ich angefragt, ob unser Verein nach $ 75 SGB VII als Träger
der freien-Jugendhilfe von Ihnen anerkannt werden könne. » .

Sie hatten daraufhin sinngemäß mitgeteilt, dass dies noch nicht mög-

lich sei, u. a. weil wir noch nicht ausreichend lange existieren. Leider
ist Ihre Antwort hier verloren gegangen. Ich meine jedoch, dass drei
Jahre notwendig seien. Unsere Gründungsversammlung hat am 17.
Dezember 2014 stattgefunden; der Verein existiert damit lange genug.

Weiter notwendig sei die tatsächliche Jugendarbeit, Über unseren Na-

‚men hinaus erfüllen wir dies: Vorrangig fördern wir natürlich weiter

die Pfadfinderarbeit. Das geschieht jedech auch durch enge Zusam-
menarbeit. So wirken wir regelmäßig an der Durchführung von Ver-
anstaltungen in Zusammenarbeit mit den Pfadfindern mit.

Ich gehe daher davon aus; dass die Bedingungen erfüllt sind und bitte‘

um entsprechende Prüfung. Benötigen Sie hierzu weitere Unterlagen?
Unsere Satzung liegt bereits seit o. g. Schreiben vor. Diese ist im We-
sentlichen unverändert. Lediglich im Bereich des Vorsitzes und der
Formalia hat sich etwas geändert (was vom AG Mllnster auch bean-

- 'standungsfrei eingetragen wyrde).

‘Im Falle eines positiven Urteils würde ich’ einen entsprechenden An-,

trag an den gem. $ 5 Abs. 2 Nr. 2 Jugendarntssatzung zuständigen
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien stellen. Ist dieser an

„eine bestimmte Form und/oder Frist gebunden?

Für den Fall, dass mit einer Bearbeitungszeit von mehr als sechs Wo-
chen zu rechnen ist, bitte ich um kurzen Hinweis. Denn ich bereite

- gerade meinen Umzug vor. Sie würden mich sonst u. U. nicht mehr

unter der (noch aktuellen) Adresse i in diesem Briefkopf erreichen.

. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne — vorzugsweise. per-eMäil oder :
. postalisch — zur Verfügung. \

Mit freundlichen Grüßen

gez. S. Breuker

Seite ı von 1

Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom:
Unser Zeichen: 150325-0001

‚ Unsere Nachricht vom:

“Bearbeiter:

Name: Simon Breuker

Datum: 19. Dezember 2017

Postanschrift:

“ Förderverein: Marla „Sybilla Merian“ e, v.

2. Hd. Simon Breuker
Boeselagerstr. 73A
48163 Münster

Vorstand: _
Erster Vorsitzender: Simon Breuker
Zweiter Vorsitzender: Niccolo Ninfa

Kontoverbindung:

Inhaber: Fördervörein . „Maria Sybille Mert-
an“ “eV.:

IBAN: : DEQ8-3506 0190 2100 5210 19

BIC: .  GENO DE Di DKD

Institüt: Bank f. Kirche und Diakonle e,G.

Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“

e.V. Ist Im Vereinsregister Münster unter
der Nummer VR 5471 eingetragen und
vom Finanzamt Münster-Außenstadt als
gemeinnützig anerkannt. .

Anlage A

1461 Zeichen

Anlage A zur V/0191/2019 
Kurzüberblick 
Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. stellte am 19.12.2017 den Antrag auf Anerkennung 
als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. Nach eingehender Prüfung der  Unterlagen 
lehnte das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Anerkennung am 07.12.2018 ab, da 
nicht alle Voraussetzungen gem. § 75 SGB VIII für die Anerkennung erfüllt werden. Daraufhin 
legte der Förderverein am 12.12.2018 Widerspruch ein. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
/

Anhang III: Sachbericht über Tätigkeiten

12070 Zeichen

Sbao141227

Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V.

Verein zur Förderung der Pfadfinderinnen und Pfadfinder in Münster

"Förderverein MSM + Boeselagerstr. 73A + 48163 Münster "

. Sachbericht über die Tätigkeit In der freien Jugendhilfe

der letzten drel Jahre

Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. gründete sich am 17.
November 2014 zunächst mit dem Ziel, die Siedlung Maria Sybilla Me-
rian! als Münsteraner Ortsgruppe der Christlichen Pfadfinderschaft
Deutschlands e.V. (CPD) finanziell zu unterstützen. Schnell wurde je-
doch klar, dass wir darüber hinaus auch inhaltlich (mit)arbeiten wollten:

Die Leitung der CPD-Gruppe ist relativ jung; im Förderverein finden
sich ältere und erfahrenere Pfadfinder. Dabei muss man wissen, dass
Pfadfinder bereits ab etwa 19 bis 20 Jahren als „Ältere“ bezeichnet wer-
den. Sie unterstützen als Älterenschaft die Leitung nach Kräften. Man-
che Aktion ist aber für die Jüngeren entweder nicht leistbar oder auf-
grund ihres Inhalts einfach noch nicht interessant genug.

Bereits im März 2015 haben wir den Erste-Hilfe-Kurs für die Siedlung
in Kooperation mit dieser veranstaltet. Die Gesamtorganisation lag in
unseren Händen, während die Siedlung die finanzielle Abwicklung
übernommen hat.

Im März bis Oktober 2015 haben wir Seminare mit den Teilnehme-
tinnen und Teilnehmern der Ferienfreizeit der Siedlung nach London
durchgeführt. Dabei ging es u. a. um die Geschichte der Pfadfinder,
Knigge in Großbritannien (insbesondere im Unterschied zu Deutsch-

. land), der Frage was man sinnvoll für eine solche Aktion mitnimmt und

— da die Gruppe vor Ort ein Theaterstück besuchen wollte — die Vorbe-
sprechung des Stückes „Richard I“. -

Die Seminarreihe wurde organisatorisch von Herrn Ninfa und inhaltlich
von mir betreut. Wir haben als Förderverein quasi als „Dienstleister“?
das Seminar nahezu vollständig übernommen. Hier hat die Siedlung —
außer der formellen Leitung und der Abrechnung — keine Aufgaben
übernommen. An der eigentlichen Aktion der Siedlung — nämlich der
Ferienfreizeit in London — waren wir als Förderverein dann jedoch nicht
mehr beteiligt.

! Aus der Siedlung ist mittlerweile ein Stamm geworden. Innerhalb der CPD werden
Gruppen als Siedlung bezeichnet, wenn sie sich noch im Aufbau befinden. Wenn sie
sich nach einigen Jahren bewährt haben, steigen sie zum Stamm auf. Die Münsteraner

. Gruppe heißt folglich mittlerweile „Stamm Maria Sybilla Merian“,

2 Ich bitte das Wort nicht im finanziellen Sinne zu verstehen: Der Verein hat (im Ge-
gensatz zu mir als Referenten) hierfür selbstverständlich kein Geld erhalten.

" Seite ı von 4

Ihr Zeichen:

ihre Nachricht vom:

Unser Zeichen: 180603-0002
Unsere Nachricht vom:

Bearbeiter:

Name: Simon. Breuker

Datum: 03. Juli 2018

Postanschrift:

Förderverein Marta „Sybilla Merian“ e.V.
z. Hd. Simon Breuker
Boeselagerstr. 73A

48163 Münster

Vorstand:

Erster Vorsitzender: Simon Breuker
Zweiter Vorsitzender. Niccolo Ninfa

Kontoverbindung:

Inhaber: Förderverein „Maria Sybilla Me-
rian” e.V. ö

IBAN: DE98 3506 0190 2100 5210 19

"BIC: GENO DE Dı DKD

Institut: Bank f, Kirche und Diakonie e.G.

Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“
e.V. ist im Vereinsregister Münster unter
der Nummer VR 5471 eingetragen und
vom Finanzamt Münster-Außenstadt als
aemeinnützia anerkannt.

Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Schreiben vom: 18. Juli 2018

Im September 2015 sind wir für ein Wochenende nach Celle gefahren, um uns mit der NS-Diktatur und deren
Folgen für die Menschen in der Welt, aber auch ganz in unserer Nähe auseinander zu setzen. Dabei bildete der
Besuch der KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen den (verzeihen Sie mir den Ausdruck:) „Höhepunkt“ der Veran-
staltung. Gleichzeitig war er thematischer Mittelpunkt der Veranstaltung, um den sich die übrigen Programm-
punkte drehten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren Jugendliche und junge Erwachsene aus Münster,

Die Maßnahme von in Kooperation mit der damals noch Siedlung statt. Sie beschränkte sich aber auf den
Zugang zu den Siedlungsmitgliedern zu Werbezwecken und die Möglichkeit, durch die Kooperation Zu-
schüsse zu erlangen. Da sich das Format mittlerweile zu etablieren scheint und wir auf eine eigene Zuschuss-
berechtigung hoffen, würde eine Kooperation künftig gar nicht mehr notwendig sein.

Vorbereitet, durchgeführt und anschließend nachbereitet habe ich die Aktion für den Förderverein.

Bereits kurz danach haben wir uns mit dem Thema „DDR-Unrecht“ beschäftigt. Dazu haben wir Teilnehme-
rinnen und Teilnehmer für fünf Tage im Mai 2016 nach Berlin eingeladen und uns im Rahmen eines Work-
shops vor Ort mit dem Thema beschäftigt. Anknüpfungspunkt, um das Thema „greifbarer“ zu machen, war
ein Besuch der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen (StaSi-Untersuchungsgefängnis). Dabei haben wir mit
einem Besuch des Dokumentationszentrums „NS-Zwangsarbeit“ den Bogen zum zuvor behandelten NS-
Unrecht geschlagen.

Die Aktion fand — vor allem auf Wunsch der Landeskirche — unter dem Schirm des Stammes statt. Faktisch
haben jedoch Herr Ninfa und ich die Organisation übernommen. Lediglich die Einladung und die Abrechnung
‚erfolgten über den Stamm.

Im Juli/August 2016 hat Herrn Ninfa für den Förderverein das „Projekt: Leberisfragen“ auf dem sog. Bundes-
lager der Pfadfinder als eigenständigen Stand durchgeführt. Dabei werden — wie der Name schon sagt — ver-
schiedene (Lebens-JFragen in den Raum gestellt und in verschiedenen Formen bearbeitet. So wird z. B. die
„Frage des Tages“ gestellt, die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch Einwerfen eines Steinchens
in mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ gekennzeichneten Plexiglasröhren beantwortet werden können. Die
‚Fragen stammen aus dem’ gesamten Bereich des Lebens und sind in der Regel in der Bevölkerung kontrovers
diskutiert (z. B.: „Sollte Sterbehilfe erlaubt sein?“) Da derart komplexe Fragen nicht abschließend mit einem
einfachen „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können, gibt es zudem die Möglichkeit, über sog. Schreibge-
spräche und in durch Herım Ninfa moderierten Gesprächsrunden das Thema du vertiefen.

Im April 2017 haben wir die Gruppenleiterschulung der CPD durch eigene Einheiten unterstützt. Dabei haben
die Pfadfinder den Kurs organisatorisch betreut und inhaltliche Aufgaben (d. h. im Wesentlichen die Gestal-
tung des Programms) abgegeben. Der Kurs richtete sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Nordrhein-
Westfalen und den grenznahen Teilen Niedersachsens und Hessens. Der Förderverein hat die Bereiche „C-
Arbeit“, Recht, Verkündigung, Versicherungen und Zuschüsse übernommen. Dabei hatte er freie Hand bei
der Gestaltung; lediglich der zeitliche Rahmen war abzusprechen und auf eine ausreichende Qualifikation der
Referenten zu achten.

Wir- Herr Ninfa und ich — haben die Organisation und Durchführung der dem Verein übertragenen Aufgaben
dann eigenständig übernommen und „unsere“ Veranstaltung dann auch so durchgeführt, wie es geplant.war.

Einen weiteren Erste-Hilfe-Kurs haben wir im Mai 2017 angeboten. An diesem nahmen dann auch Nicht-
Mitglieder der Siedlung Teil. Die Siedlung-hat hierbei die organisatorische Koordination übernommen, wäh-
rend wir uns um den inhaltlichen Teil gekümmert haben: Da wir selbst nicht über die Kompetenz verfügen,
entsprechende Kurse zu leiten, haben wir uns um einen geeigneten Referenten gekümmert und das Rahmen-
programm organisiert.

3 Christliche Arbeit. Die CPD als christlicher Bund richtet seine Arbeit nach christlichen Überzeugungen aus. Wie dies von Gruppen-
leitern in der Praxis vermittelt werden kann, ist Teil der sog. „C-Arbeit“.:
Seite 2 von 4

Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Schreiben vom: 18. Jull 2018.

Im Juni 2017 hat Herrn Ninfa das Projekt: Lebensfragen auf dem Pfingstlager der Pfadfinder wiederholt. Der
Rahmen war hier deutlich kleiner, so dass das Projekt lediglich in den Mittagspausen und’den Abendstunden
betrieben wurde. '

Im Januar 2018 hat Herr Ninfa für den Förderverein das „Projekt: Lebensfragen“ im Rahmen der sog. Win-
terfahrt der Siedlung als einmaligen Nachmittagsworkshop angeboten.

Im Februar 2018 haben wir als Tagesausflug die Villa Hügel besucht uns dort herumführen lassen und uns
im Rahmen eines von uns organisierten Workshops mit dem Thema „Industrialisierung‘“ beschäftigt. Diese ist
in NRW besonders durch die Kohle- und Stahlindustrie geprägt, wobei letztere maßgeblich durch das Unter-
nehmen Krupp geprägt ist, welches in der Villa Hügel seinen Stammsitz hat(te). An der Veranstaltung haben
junge Menschen aus Münster, aber auch Gäste aus Bonn und Solingen teilgenommen. Der Schwerpunkt lag
aber bei den Teilnehmern aus Münster. Vorbereitet und durchgeführt wurde die Aktion von mir als erstem
Vorsitzenden des Vorstandes. Eine Kooperation mit der Siedlung fand nicht statt.

Aufgrund des großen Erfolges hat Herr Ninfa uns im Mai 2018 wieder mit dem „Projekt: Lebensfragen“ auf
dem Pfingstlager der Pfadfinder repräsentiert. Dieses Mal war er mit einem eigenen Zelt: vertreten. Da der
Lagerplatz Teil eines großen Zeltplatzes für mehrere Gruppen war, konnten wir so auch Interessierte Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene erreichen.

B

Zuletzt haben wir die Aktion „Brüssel erleben“ angeboten, bei der wir mit fünf Teilnehmerinnen und Teilneh-
mern aus Brüssel sowie drei Teilnehmern aus NRW und zwei externen Teamern (plus meiner Person) nach’
Belgien gefahren sind. Vom 22. bis 26. Juni 2018 haben wir die Hauptstadt erkundet und uns über die Arbeit
der Institutionen der EU informiert. Höhepunkt war ein Besuch des Europaparlaments. .

Bei der Veranstaltung haben wir mit dem Stamm kooperiert, um einerseits dort besser Werbung machen zu
können und andererseits, weil wir derzeit noch nicht bei Ihnen zuschussberechtigt sind. Eine darüberhinaus-
gehende Kooperation gab es aber nicht. Auch hier würde die Kooperation künftig wegfallen. Die Teilnehme-
rinnen und Teilnehmer waren etwa zur Hälfte Mitglieder des Stammes, zur anderen nicht.

Für die zweite Jahreshälfte sind überwiegend Tagesaktionen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Münster
vorgesehen. Der Teilnehmerkreis wird sich wieder sowohl aus Mitgliedern der Siedlung, als auch Nicht-Mit-
gliedern speisen. Wir gehen von einer Mischung in etwa 1:1 aus. Kooperationen mit der Siedlung sind diesbe-
züglich nicht vorgesehen.

Für das kommende Jahr denken wir derzeit einen Austausch nach Israel an. Die Organisation würde vollständig
von hier übernommen werden, sofern eine eigene Zuschussbeantragung möglich wäre. Andernfalls würden
wir eine Kooperation mit dem Stamm eingehen „müssen“.

Dieser Sachbericht beschränkt sich auf Tätigkeiten der letzten drei Jahre, welche überwiegend in eigener Ver-

anfwortung durchgeführt wurden bzw. bei denen der Förderverein klar abgrenzbare Aufgaben selbstständig
“ übernommen hat. Kleinere „Zuarbeiten“ für die Siedlung haben keinen Eingang gefunden; sie würden mit

Sicherheit den Rahmen sprengen. "

Insgesamt ist in der Chronologie deutlich zu erkennen, dass der Förderverein sich in seinen Aktionen immer
weiter von der Zusammenarbeit mit dem Stamm löst (ohne dabei auf inhaltliche Distanz zum Stamm zu ge-
hen). Die künftigen Aktionen werden auch weiterhin Ergänzungen zum Programm der Pfadfinder bieten und
ihren Schwerpunkt dort haben, wo die Pfadfinder nicht tätig sein können oder wollen. Dabei sollen weiterhin
schwerpunktmäßig Programmpunkte für „Ältere“ angeboten werden. Die Teilnahme von Nicht-Mitgliedern
der Pfadfinder wird weiter angestrebt. Die Teilnahme von Nicht-Münsteranern wird weiter „toleriert“, um
einen größeren Pool an potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu erlangen. Dabei bleibt aber erklärtes
Ziel — das auch ganz klar so in Einladungen kommuniziert wird — dass der klare Schwerpunkt bei den

Seite 3 von 4

Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V.

Schreiben vom: 138. Juli 2018

D

Münsteranern liegt. So wurde z. B. für die Veranstaltung in Brüssel ein Vorrecht von Münsteraner Teilnehme-
rinnen und Teilnehmern im Falle einer „Überbuchung“ vorher festgelegt und entsprechend kommuniziert.

gez. S. Breuker

Seite 4 von 4

Beschlussvorlage

5747 Zeichen

V/0191/2019 
V/0191/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Versagung der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - Förderverein 
"Maria Sybilla Merian" e.V. 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.03.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Dem Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. wird die Anerkennung als Träger der freien 
Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII versagt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
  
Keine 
 
 
Begründung: 
Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. beantragte am 19.12.2017 beim Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. 
Der Träger wurde am 22.02.2018 schriftlich aufgefordert, die für die Anerkennung benötigten Unter-
lagen zur Prüfung einzureichen. Im weiteren Verlauf wurden vom Förderverein bis zum 25.10.2018 
die entsprechenden Unterlagen eingereicht.  
Nach eingehender Prüfung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wurde am 
07.12.2018 ein Ablehnungsbescheid zur Anerkennung des Fördervereins als freier Träger der Ju-
gendhilfe gem. § 75 SGB VIII verschickt. Daraufhin legte der Vorsitzende mit seinem Schreiben vom 
12.12.2018 Widerspruch ein.  
§ 75 SGB VIII gibt juristischen Personen wie z.B. eingetragenen Vereinen einen Anspruch auf Aner-
kennung als freie Träger der Jugendhilfe, wenn sie 
(a) seit mindestens drei Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind, 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
28.02.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Pohl 
Telefon: 492-5100 
PohlA@stadt-muenster.de 
Herr Paschert 
Telefon: 492-5890 
Paschert@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0191/2019 
(b) gemeinnützige Ziele verfolgen, 
(c)  aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen 
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten können und 
(d) keinen Anlass zu Zweifeln an ihrer Verfassungstreue bieten. 
Die gesetzlichen Voraussetzungen (b) und (d) werden beim Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. 
erfüllt. Die Voraussetzungen (a) und (c) werden nicht erfüllt. 
Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. ist auf dem Feld der Jugendhilfe aktiv, jedoch nicht 
vordergründig. Die Jugendhilfe umfasst nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII Angebote der Jugendar-
beit, wozu gemäß § 11 Abs. 3 SGB VIII auch außerschulische Angebote für Jugendliche gehören. 
Pfadfinderstämme übernehmen diese Aufgaben. 
Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. ist jedoch kein Pfadfinderstamm und kein Dachverband 
der Pfadfinderschaft, sondern ein Förderverein, der offenbar aus einem Pfadfinderstamm in Münster 
hervorgegangen ist, der seinerseits im evangelischen Zweig der deutschen Pfadfinderschaft, dem 
CPD e.V., organisiert ist. Der Förderverein hat zehn Mitglieder, von denen erklärtermaßen lediglich 
zwei, der Vorsitzende und seine Stellvertretung, kontinuierlich (ehrenamtlich) die Ziele des Vereins 
verfolgen.  
Die Veranstaltungen, welche in den letzten drei Jahren organisiert wurden, richteten sich nicht nur 
an Gruppenleiter und ältere Pfadfinder des genannten Stammes in Münster. Trotz offener Veranstal-
tungen ist die Zahl der daran Teilnehmenden übersichtlich geblieben.  
Die Feststellungsbescheide des Finanzamtes weisen zwar aus, dass der Förderverein als rechtsfä-
hige Körperschaft den gemeinnützigen Zweck „Förderung der Jugendhilfe“ verfolgt. Er ist nach § 2 
Abs. 1 der Satzung jedoch nicht vorrangig in der Jugendarbeit tätig, sondern hauptsächlich damit 
beschäftigt, Spenden zu sammeln, um sie an die dort so genannte Münsteraner Ortsgruppe der 
Christlichen Pfadfinderschaft Deutschland e.V. weiterzugeben, die dann ihrerseits mit Jugendlichen 
und für Jugendliche arbeitet.  
Auch wenn keine allzu hohen Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal „nicht unwesentlicher Bei-
trag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe“ zu stellen sind, lässt der Förderverein aufgrund sei-
ner personellen Voraussetzung nicht erwarten, diese erbringen zu können: die Spendensammlung 
und das überschaubare Angebot an Studienreisen für ältere Pfadfinder/-innen und Leiterkursen durch 
eine kleine Schar ehrenamtlich Aktiver ist noch kein wesentlicher Beitrag für die Münsteraner Ju-
gendarbeit im Allgemeinen. Dies soll die Arbeit nicht disqualifizieren – auch dieser Beitrag zur Ju-
gendarbeit ist sinnvoll und bereichernd. 
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Widerspruch des Fördervereins „Maria Sybilla Merian“ e.V. 
zurückzuweisen, da durch zwei ehrenamtliche Personen, die im Wesentlichen aktiv sind, ein nicht 
unwesentlicher Beitrag zur Jugendarbeit nicht möglich ist. Damit wird dem Förderverein die begehr-
te Anerkennung als freier Träger versagt. Bei veränderter Sachlage kann der Förderverein einen 
neuen Antrag stellen. 
Da § 5 Abs. 2 Nr. 2 der städtischen Jugendamtssatzung in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Nr. 1 AG 
KJHG NRW die Entscheidung über die Anerkennung dem Jugendhilfeausschuss vorbehält, muss 
dieser auch über die Versagung der Anerkennung entscheiden.

- 3 - 
V/0191/2019 
I.V. 
gez. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor  
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anhang I: Antrag auf Anerkennung des Fördervereins „Maria Sybilla Merian“ e.V. nach § 75 SGB 
VIII vom 19.12.2017 
Anhang II: Satzung des Fördervereins „Maria Sybilla Merian“ e.V. 
Anhang III: Sachbericht über die Tätigkeit in der freien Jugendhilfe vom 03.07.2018 
Anhang IV: Ablehnungsbescheid zur Anerkennung des Fördervereins vom Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien vom 07.12.2018 
Anhang V: Widerspruch des Fördervereins zur Ablehnung der Anerkennung vom 12.12.2018 
Anhang VI: Widerspruchsbescheid vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Entwurf

Anhang IV: Ablehnungsbescheid

5294 Zeichen

Stadt Münster 48127 Münster

Förderverein
Maria „Sybilla Merian“ e.V.
z.Hd. Herrn Breuker

Mein Zeichen (bitte angeben) Münster, 07.12.2018
51 20 0211

“ Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
-. Ihr Antrag vom 19.12.2017

Sehr geehrter Herr Breuker,

Zu Ihrem Antrag vom 19.12.2017, ergänzt durch Schreiben vom 03.07.2018,
02.08.2018, 11.09.2018 und 25.10.2018, auf Anerkennung des Fördervereins
„Maria Sybilla Merian“ e.V. als Träger der freien Jugendhilfe erlasse ich
folgenden

Bescheid:

1. Ihre Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe Iehne ich ab.
2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.
3. Kosten werden nicht erstattet.

Begründung:

$ 75 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gibt juristischen Personen wie
z.B. eingetragenen Vereinen einen Anspruch auf Anerkennung als freie Träger der
Jugendhilfe, wenn sie (a) seit mindestens drei Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe
tätig sind, (b) gemeinnützige Ziele verfolgen, (c). aufgrund der fachlichen und
personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen wesentlichen Beitrag
zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten können und (d) keinen Anlass zu
Zweifeln an ihrer Verfassungstreue bieten.

Dass Ihr eingetragener Verein die gesetzlichen Voraussetzungen (b) und (d) erfüllt,
steht außer Zweifel. Was (a) und (c) angeht, erfüllen Sie jedenfalls die letztgenannte
Voraussetzung nicht.

Jugendhilfe umfasst nach $ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB Vill Angebote der Jugendarbeit,
wozu gemäß $ 11 Abs. 3 SGB VIll auch außerschulische Angebote für Jugendliche
mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und
technischer Bildung sowie sportliche, spielerische oder gesellige und internationale
und erholsame Angebote gehören. Pfadfinderstämme machen alles dies: sie bieten
nachmittägliche oder abendliche Gruppenstunden und vor allem Zeltlager an, in denen

DER OBERBÜRGERMEISTER.

|| MÜNSTER

“Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien .

Hafenstraße 30

Ihr/e Ansprechpartner/-in:
Herr Paschert

Zimmer: 509

Telefon: 0251/492-5890
Fax: 0251/4 92-7796
Paschert@stadt-muenster.de

sich Kinder und Jugendliche erholen, naturnah körperlich und geistig betätigen, soziale
und kulturelle Fertigkeiten erwerben und Gesinnungsgenoss/inn/en aus dem In- und
Ausland treffen.

Ihr Verein ist jedoch kein Pfadfinderstamm und kein Dachverband der
Pfadfinderschaft, sondern ein kleiner Förderverein, der offenbar aus einem (zunächst
im Entstehen begriffenen und mittlerweile etablierten) Pfadfinderstamm in Münster
hervorgegangen ist, der seinerseits im evangelischen Zweig der deutschen _
Pfadfinderschaft, dem CPD e.V., organisiert ist. Ihr Verein hat gerade einmal zehn
Mitglieder, von denen erklärtermaßen lediglich zwei, nämlich Sie als Vorsitzender und
Ihr Stellvertreter, kontinuierlich (ehrenamtlich) die Ziele des Vereins verfolgen. Wenn
Sie auch hervorheben, dass Ihr Verein in drei Jahren mittlerweile ein knappes Dutzend
Veranstaltungen organisiert hat, die sich an Gruppenleiter und ältere Pfadfinder nicht
nur des genannten Stammes in Münster richten, ist die Zahl der daran Teilnehmenden
übersichtlich geblieben. Der erklärte Zweck und Schwerpunkt Ihrer Vereinsarbeit liegt
offensichtlich in der Akquise von Spenden für den einen Stamm hier in.Münster, und
Hauptmotiv für die Gründung dürfte das Recht sein, als vom Finanzamt als
gemeinnützig anerkannter e.V. Spendenquittungen zur Verminderung der Steuerlast
der Spendenden ausstellen zu können.

Die Feststellungsbescheide des Finanzamts weisen zwar aus, dass Ihr Verein als _
rechtsfähige Körperschaft den gemeinnützigen Zweck „Förderung der Jugendhilfe“
verfolgt, Er istnach $ 2 Abs. 1 Ihrer Satzung jedoch nicht vorrangig in der
Jugendarbeit tätig, sondern hauptsächlich damit beschäftigt, Spenden zu sammeln,
um sie an die dort so genannte Münsteraner Ortsgruppe der Christlichen
Pfadfinderschaft Deutschland e.V. weiterzugeben, die dann ihrerseits mit Jugendlichen
und für Jugendliche arbeitet.

Auch wenn keine allzu hohen Anforderungen an.das Tatbestandsmerkmal ‚nicht
unwesentlicher Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe" zu stellen sind: die
Spendensammlung und das überschaubare Angebot an Studienreisen für ältere
Pfadfinder/innen und Leiterkursen durch eine kleine Schar ehrenamtlich Aktiver ist
noch kein wesentlicher Beitrag für die Münsteraner Jugendarbeit im Allgemeinen. Das
soll Ihre Arbeit nicht disqualifizieren — auch Ihr Beitrag zur Jugendarbeit ist sinnvoll und
bereichernd.

Ich hoffe, dass Sie nachvollziehen können, warum ich Ihnen die Anerkennung nicht
geben darf, und dass Sie sich dadurch in Ihrem Engagement nicht entmutigen lassen.

Ihre Rechte:

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats, nachdem er Ihnen
bekannt gegeben wurde, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Amt für

Kinder, Jugendliche und Familien, Hafenstraße 30, 48153 Münster oder jeder anderen -

Dienststelle des Oberbürgermeisters der Stadt Münster Widerspruch erheben

Die allgemeine Postanschrift des Oberbürgermeisters der Stadt Münster lautet:

Der Oberbürgermeister

48427 Münster

Ein Nachtbriefkasten zur Fristwahrung befindet sich am-Stadthaus 1, Klemensstraße
10.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Äi
Ih
I
Pohl ]\,{) al

ln le für Kinder, Jugendliche ı und Familien

2

Beratungsverlauf (1)

27.03.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 15.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hafenstraße 30
  • Boeselagerstraße 73A
  • Tannenbergstraße
  • Piusallee 38
  • Klemensstraße 10

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0191/2019
Typ
Vorlagen
Datum
19.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37