0021/2022
Fahrplanwechsel 2022 - Vorzeitige Verschwenkung der Buslinie 149 zur Anbindung des Gymnasiums Zusestraße ab August 2022
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 12.05.2022 0021/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 17.05.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.06.2022 Fahrplanwechsel 2022 - Vorzeitige Verschwenkung der Buslinie 149 zur Anbindung des Gymnasiums Zusestraße ab August 2022 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 Maßnahmen zur Änderung des Busan- gebotes im Kölner Westen beschlossen (vgl. TOP 10.17, Vorlagen-Nr. 0540/2021). Unter anderem ist vorgesehen, die Buslinie 149 ab Sommer 2023 zur Anbindung des neuen Gymnasiums Zusestraße entsprechend zu verschwenken. Die seinerzeit getroffenen Annahmen haben sich mittlerweile verändert, sodass aus Sicht von Verwal- tung und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) folgende Gründe für eine vorzeitige Verschwenkung bereits ab August 2022 sprechen: Neben einer direkten Busanbindung des Stadtteils Widdersdorf an den neuen Schulstandort wird mit der Verschwenkung erreicht, dass die betrieblich notwendige Wendezeit von aktuell 13 Minuten an der Endhaltestelle „Zum Dammfelde“ aufgrund der dann längeren Fahrtzeit deutlich reduziert wird. Die verringerte Wendezeit verkürzt vor allem die Reisezeiten der Fahrgäste, die an der Haltestelle „Unter Gottes Gnaden“ zusteigen. Außerdem können damit Beschwerden der Anwohner*innen über zu lange Standzeiten der Busse an der Endhaltestelle entkräftet werden. Schüler*innen aus Widders- dorf mit dem Fahrtziel der Gesamtschule Wasseramselweg haben darüber hinaus künftig die Mög- lichkeit, an der Haltestelle „Dieselstraße“ von der Linie 149 auf die Linie 144 umzusteigen. Linienführung nach erfolgter Verschwenkung Im Rahmen dieser Maßnahme wird die Linie 149 von Weiden Zentrum kommend nach Bedienung der Haltestelle „Bf Lövenich“ auf die Kölner Straße geführt, um dann über die Ottostraße das neue Gym- nasium zusätzlich zur Linie 136 anzubinden. Von der Zusestraße aus wird über den Lise-Meitner- Ring der ursprüngliche Linienweg wieder erreicht. Damit besteht zukünftig eine direkte Busanbindung des Gymnasiums Zusestraße an den Stadtteil Widdersdorf (vgl. Abbildung 1). Ab August 2022 werden dann die Haltestellen „Curt-Stenvert-Bogen“, „An der Ronne“ und „Zaunstr.“ durch die Linie 149 nicht mehr angefahren. Sie werden aber weiterhin durch die Linien 145 und 172 bedient, was angesichts der aktuellen Fahrgastnachfrage absolut angemessen ist. Die Linie 145 bin- det die zuvor genannten Haltestellen an Werktagen weiterhin ganztägig im 20-Minuten-Takt an die Haltestellen „Weiden Zentrum“, „Bf Lövenich“, „Widdersdorf“ und „Bocklemünd“ an. 2 Abbildung 1: Liniennetz Stufe 3 gemäß Beschluss vom 24.06.2021 Betriebszeiten und Takte der Linie 149 Die Linie 149 wird montags bis freitags von ca. 6:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr eingesetzt. Abends, sams- tags und sonntags sowie am Wochenende im Nachtverkehr kommt gemäß dem beschlossenen Bus- konzept im Kölner Westen die Linie 148 zum Einsatz, die dann den direkten Weg nach Widdersdorf über die Haltestelle „An der Ronne“ nimmt und dabei die Wohngebiete in Lövenich mit anbindet. Finanzierung Die zusätzlichen Betriebskosten für die vorgezogene Verschwenkung der Linie 149 belaufen sich für das Jahr 2022 auf rd. 12.500 Euro und für Januar bis Ende Juli 2023 (ursprünglich geplanter Ter- min der Verschwenkung: August 2023) auf rd. 17.500 Euro unter vollständigem Einsatz von E- Bussen. Die Kosten für diese Veränderung fallen vergleichsweise niedrig aus, da bereits in Stufe 1 zusätzliche Betriebsmittel eingesetzt wurden, mit denen in der Folge dann auch die hier empfohlene Verschwenkung ermöglicht wird. Die Beauftragung zur Durchführung dieser Maßnahme erfolgt durch die Stadt Köln als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Rahmen der flexibleren Handha- bung kleiner Angebotsanpassungen bei der KVB zur Verfügung (vgl. Vorlagen-Nr. 3757/2014). Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgt durch die KVB im Rahmen ihrer gemeinwirtschaftlichen Ver- pflichtung und ist ggf. im Soll-Ausgleich zu berücksichtigen. Die ab August 2023 anfallenden Kosten wurden bereits in der Vorlage 0540/2021 benannt und vom Rat der Stadt Köln am 24.06.2021 beschlossen. Für diese Maßnahme fallen keine zusätzlichen Infrastrukturkosten an. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0021/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.05.2022
- Erstellt
- 04.01.2022 11:52