V/0017/2009
Bericht über das Unterbringungsgeschehen nach PsychKG und Betreuungsrecht in Münster (Gesundheitsbereichte Band 15)
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MUNSTERST ADT Gesundheitsberichte 15Band Bericht zur Entwicklung des Unterbringungsgeschehens nach PsychKG und Betreuungsrecht in Münster Impressum Herausgeberin Stadt Münster Gesundheitsamt Psychiatriekoordination Redaktion Dr. Eckhard Gollmer, Psychiatriekoordination Fachliche Arbeitskreis Psychiatrie Münster Begleitung Text Dr. Eckhard Gollmer Satz und Layout Heike Schaper Titel-Illustration Livingpage Media Agentur Druck Stadt Münster Januar 2009, 700 Diese Veröffentlichung erscheint in der Reihe „Gesundheitsberichterstattung“ des Gesundheitsamtes der Stadt Münster Gesundheitsberichte Band 15 Bericht zur Entwicklung des Unterbringungsgeschehens nach PsychKG und Betreuungsrecht in Münster Inhalt EINLEITUNG 4 1 Unterbringungsverfahren nach PsychKG und Betreuungsrecht 5 1.1.1 Gesundheitsberichterstattung zum Thema Unterbringungen 5 1.2 Rahmenbedingungen 6 1.3 Erläuterungen zur Datenlage und Methodik 6 1.3.1 PsychKG NRW 6 1.3.2 Betreuungsrecht 7 1.3.3 Landes- (lögd) und Bundesstatistik 7 2 Darstellung der verfügbaren Daten 9 2.1 PsychKG NRW (Gesetz über Hilfen und Schutzmassnahmen bei psychischen Krankheiten) 11 2.1.1 Gesamtzahlen 11 2.1.2 Vergleich der Datenquellen 12 2.1.3 Bevölkerungsbezogene Darstellung 13 2.1.4 Geschlechterverteilung 14 2.1.5 Altersverteilung 15 2.1.6 Diagnosenverteilung 16 2.1.7 Unterbringungsfälle – Unterge- brachte Personen 17 2.2 Daten zum Kontextgeschehen 17 2.2.1 Betreuungsrecht 17 2.2.2 Eingliederungshilfe 19 2.3 Behandlung in den Kliniken 20 2.3.1 LWL-Klinik für Psychiatrie 21 2.3.2 Klinik für Psychiatrie des UKM 23 2.3.3 Alexianer-Krankenhaus 23 3 Zusammenfassung der Ergebnisse 24 4 Bewertung der Ergebnisse 26 5 Schlussfolgerungen, Handlungsempfehlungen 28 LITERATUR 29 Einleitung EINLEITUNG Die zwangsweise Unterbringung eines psychisch kranken Menschen im psychiatrischen Krankenhaus ist Folge einer Krisensituation und Teil der psychiatrischen Notfallbehand- lung. Sie muss vom behandelnden Arzt dann in Erwägung gezogen werden, wenn sein Patient wegen einer psychiatr ischen Störung, wie z. B. einer Psychose oder Sucht- krankheit, sich selbst oder anderen zu scha den droht. Die Unterbringung als psychiatri- sche Notfallmaßnahme dient dazu, den Pati enten aus der belastenden Situation he- rauszunehmen und im psychiatrischen Krankenha us eine fachkundige Behandlung zu ermöglichen. Grundsätzlich wird wie in allen Bereichen de r Medizin auch in der psychiatrischen Not- fallsituation versucht, den Patienten zu info rmieren und sein Einverständnis für die vor- geschlagenen Behandlungsmaßnahmen zu e rreichen. Im Zusammenhang psychiatri- scher Erkrankungen wie z. B. Psychosen, Demenzen, schwer verlaufenden Sucht- krankheiten oder psychischen Stör ungen wie z. B. Suizidalität kann die freie Willensbil- dung und Urteilsfähigkeit vor übergehend oder länger so weitgehend beei nträchtigt und eingeschränkt sein, dass von Dritten an Ste lle des Patienten oder auch gegen seinen unmittelbaren Willen entschieden und gehandelt werden muss. Rechtsgrundlage ist hier das Gesetz über Hilfen und Schutzmass nahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW (§§ 10 ff)). Das 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz (BtG) hat kein einheitliches, geschlosse- nes Rechtssystem (Gesetzbuch) geschaffen, sondern nur schon bestehende Gesetze geändert, indem dort §§ eingefügt oder geändert wurden (z.B. 1896 ff im BGB oder 65 ff im FGG), oder es wurden auc h einige Gesetze neu gescha ffen, z.B. das Betreuungs- behörengesetz (BtBG), das die Angelegenheiten der Betreuungsstellen regelt. Nach Betreuungsrecht können Betroffene – zu ihrem Wohl, aber eben verbunden mit einer Freiheitsentziehung – auc h z. B. in Altenheimen unt ergebracht werden (§ 1906 (1)-(3) BGB); am ehesten dort kommen au ch die unterbringungsähnlichen Maßnahmen (§ 1906 (4) BGB) wie z. b. Bettgitter oder Vorstecktische zur Anwendung. Die rechtsstaatlichen Regelungen für diese Au snahmesituationen finden sich in den Landesgesetzen über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) sowie im Bundes-Betreuungsrecht (BtG, im BGB). Die Ausführungsbestim- mungen über Unterbringungsmaßnahmen sind im Bundesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) normiert. 4 Unterbringungsverfahren nach PsychKG und Betreuungsrecht 1 Unterbringungsverfahren nach PsychKG und Betreuungsrecht Die gesetzlichen Grundlagen für die Unterb ringung von psychisch Kranken sind mit der Betreuungsrechtsreform seit 1992 und dem PsychKG NRW 1999 neu gefasst und ver- ändert worden. Wenn ein Mensch wegen einer psychischen Krankheit untergebracht werden soll, müs- sen die Ärzte zunächst entscheiden, auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschehen kann. Willigt der Patienten ein, ist die Unterbringung nicht mit einer Freiheitsentziehung verbunden. Kann das Einverständnis des Patient en nicht erreicht werden, soll aber aus ärztlicher Sicht eine Unterbringung we gen einer Selbst- oder Fremdgefährdung mög- lichst unmittelbar erfolgen, ist die Grundlage das PsychKG NRW (Landesrecht). In diesem Fall wendet sich der Arzt direkt an die örtl iche Ordnungsbehörde (in Münster die Feuerwehr-Leitstelle). Diese prüft das ärztliche Zeugnis zur Unterbringung und leitet es an das Amtsgericht. Der Amtsrichter fa sst den Beschluss über die Unterbringung und ihre vorläufige Dauer. Bei Gefahr im Verzug kann bereits die untere Ordnungsbe- hörde die sofortige Unterbringung anordnen und durchführen; der richterliche Beschluss wird innerhalb des auf die Unterbringung folgenden Tages nachgeholt. Steht bei der Unterbringung („nur“) die Eigengefährdung des Betreuten im Vordergrund und ist eine unmittelbare Unterbringung nicht unbedingt erforderlich, ist Grundlage das Betreuungsrecht (BtR, Bundesrecht, § 1906 (1)-(3) BGB). Hier geht die Initiative in der Regel von dem Betreuer der erkrankten Person aus, der den Arzt um ein entsprechendes Gutachten bi ttet. Auch in diesem Verfahrensweg prüft der Amtsrichter den Unterbringungsantrag des gesetzlichen Betreuers und das hierzu vorgelegte ärztliche Zeugnis und fasst daraufhin seinen Beschluss. Zuständig ist in bei- den Fällen das örtliche Amtsgericht. Das Verfahren schützt die grundgesetzlich garan- tierte Freiheit des Bürgers, die nur zur Gefahrenabwehr durch richterlich kontrollierte Maßnahmen eingeschränkt werden kann. Weitergehende Informationen fin den sich in der städtisc he Broschüre „Handlungsleitli- nien für Unterbringungen“ (1) und der vom MAGS, Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (lögd) NRW, herausgegebenen Arbeitshilfe für die Kommunale Ge- sundheitsberichterstattung: Psychiatrische Krisenhilfe und Unterbringungspraxis ((2), S.19 ff.). 1.1 Gesundheitsberichterstattung zum Thema Unterbringungen „In NRW wurde die kommunale Gesundheitsber ichterstattung im Gesetz für den ÖGD 1997 als eine Aufgabe der unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter verankert. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, als die damit verbundenen konzeptionellen und me- thodischen Probleme (…) zwar erkannt, aber (…) nicht gelöst waren. Diese Situation hat sich bis heute nicht entscheidend geändert.“ (6) Nach der Veröffentlichung des Abschlussberichtes zum Forschungsprojekt „Kommunale Gesundheitsberichterstattung über psychiatrische Unterbringungen…“ (6) im Januar 2006 durch den Gesundheitsminister NRW gab auch dieser die Empfehlung, sich in den Kommunen regelmäßig mit den Entwicklungen der Unterbri ngungszahlen zu befassen, mit allen Beteiligten die Hintergründe zu er örtern und ggf. gemeinsam nach Einfluss- möglichkeiten auf das Unterbringungsgeschehen zu suchen. Im Rahmen der Diskussion des Gesundheits berichtes 13 über den Umsetzungsstand der Empfehlungen (5) im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung war dort schließlich am 16.10.2007 der Beschluss gefasst worden, die Verwaltung zu beauf- 5 Unterbringungsverfahren nach PsychKG und Betreuungsrecht tragen, zusammen mit den im Bereich der psychiatrischen Notfallbehandlung und Kri- senintervention tätigen Tr ägern und Institutionen den Ursachen der hohen Quote von Zwangsunterbringungen nach PsychKG und Betreuungsrecht in Münster nachzugehen. 1.2 Rahmenbedingungen Die städtische Broschüre „Handlungsleitlinien für Unterbringungen“ (1) war im Auftrag des Arbeitskreises Psychiatrie überarbei tet worden und wurde im Sommer 2008 neu herausgegeben; sie ist bereits wieder vergriffen. Der hier vorgelegte Bericht greift die j ährliche Berichterstattung zum Unterbringungsge- schehen des lögd auf und knüpft an die Gesundheitsberichte 12 (2003) (4) und 13 (2006) (5) an. Er entstand mit Unterstützung des Arbeitskreises Psychiatrie. Zeitgleich wurden das begleitende Forsch ungsprojekt IH – NRW zur Zuständigkeitsänderung der Eingliederungshilfe (s og. Hochzonung) (7) abgeschlossen, der Bericht zur psychiatri- schen, psychotherapeutischen und psychos ozialen Versorgung von Kindern und Ju- gendlichen (8) vorgelegt, das Jahresthema „Bündnis gegen Depression“ in der kommu- nalen Gesundheitskonferenz bearbeitet und intensive Bemühungen um den Fortbe- stand des Krisennotdienstes in Münster unternommen. Dieser Bericht entstand unter Bezugnahme auf die “Arbeitshilfe für die kommunale Ge- sundheitsberichterstattung zu r Psychiatrischen Krisenhilfe und Unterbringungspraxis“ (2), die das Ministerium für Arbeit, Ges undheit und Soziales NRW 2005 durch das ZPE Siegen vorgelegt hatte. Der dort beschriebene Prozess der komm unalen Gesundheitsberichterstattung und de- ren Nutzung für ein gemeindepsychiatrisches Qualitätsmanagment erfordert einen ho- hen koordinativen und wissensc haftlichen Aufwand und die Ko nzentration der vielen örtlichen Akteure der psychiatrischen Versor gung auf dies Thema, die hier nur ansatz- weise geleistet werden konnten. Die hier zusammengestellten Daten und ihre Bewertung können Anstoß geben zu der Diskussion aller für das Gesundheitswes en Verantwortlichen in der kommunalen Ge- sundheitskonferenz, das Thema der Psychia trischen Notfallversorgung und Kriseninter- vention mit dem bedeutsamen Aspekt der Zwangsmassnahmen und Unterbringungen auch in der kommenden Ratsperiode aufzugreif en und die notwendig en Strukturen in Münster weiter zu entwickeln. 1.3 Erläuterungen zur Datenlage und Methodik Die statistische Erfassung der Daten zu m Unterbringungsgeschehen ist komplex. Es sind verschiedene Stellen beteiligt; dies fü hrt zu einer uneinheitlichen Darstellung des Unterbringungsgeschehens. 1.3.1 PsychKG NRW Die amtliche Statistik der unteren Ordnungsbehörde bezieht si ch nur auf die Unterbrin- gungen nach PsychKG NRW und entsteht in der Stadt Münster bei der Feuerwehr. Dort werden alle Unterbringungsanträge nach P sychKG nach verschiedenen Merkmalen erfasst und gezählt. Die bei den unteren Ordnungsbehörden gesa mmelten Daten werden jahresweise an das Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundhe itsdienst NRW (lögd) übermittelt und dort zu einer Landesstatistik auf kommunaler Grundlage zusammengefasst (9). Diese 6 Unterbringungsverfahren nach PsychKG und Betreuungsrecht Daten über die Unterbringungsanträge umfassen zu 20 bis knapp 25 % auch auswärti- ge Bürger, die in den Münste raner Kliniken untergebracht werden. Deren Anteil müsste bei einem Vergleich der Unterbringungsquoten (Unterbringung be zogen auf die Bevöl- kerung) eigentlich herausgerechnet werden. In den fortgeschriebenen Jahresdaten des lögd werden diese Unterbringungen jedoch den Klinikstandorten zugerechnet und ver- fälschen (erhöhen) in diesem Umfang die Quoten an den Klinikstandorten. Verschiedene Studien bestätigten den Befund höherer Quoten öffentlich-rechtlicher Un- terbringungen in städtischen gegenüber ländlichen Regionen und in Regionen mit höhe- rer Versorgungsdichte (mehr psychiatrische Krankenhausbetten und niedergelassene Nervenärzte) ((7), Ss. 47, 58, 59). Unterschiede ergeben sich durch unterschi edliche Zähl- bzw. Zuordnungsweisen auch noch zwischen den Zahlen der einzelnen Klinik en und der ordnungsamt lichen Statistik. Die wesentlichen Verzerrungen und Inkongruenz en der Daten ergeben sich also auch durch den überregionalen Versorgungsauftrag der Münsteraner Kliniken. 1.3.2 Betreuungsrecht Das Unterbringungsgeschehen auf der Grundla ge des Betreuungsrechtes umfasst im Gegensatz zum PsychKG nicht nur zwangs weise Unterbringungen in psychiatrischen Krankenhäusern, sondern auch z. B. in Altenheimen, und darüber hinaus auch die sog. unterbringungsähnlichen Maßnahmen wie z. B. Fi xierungen, Bettgitter oder technische Einrichtungen, um Patienten oder Bewohner am Verlassen einer Einrichtung (Station, Altenheim) zu hindern. Daten hierüber bzw. über die richterlich genehmigten Maßnahmen liegen bei den Amts- gerichten vor, deren Zuständigkeitsbereich e mit den kommunalen Grenzen nicht (im- mer) übereinstimmen. Bundeswe it werden darüber hinaus bi sher die Unterbringungen auf der Grundlage des Betreuungsrechtes in psychiatrischen Kliniken wie auch in (Al- ten-)heimen sowie auch di e sog. unterbrin gungsähnlichen Maßnahmen nur insgesamt gezählt, so dass ein unmittelbarer Bezug zu den Unterbringungen nach den Landesge- setzen (PsychKGs) von vornherein nicht möglich ist. 1.3.3 Landes- (lögd) und Bundesstatistik In ihrer Antwort auf die kleine Anfrage 2083 vom 03.01.2005 (11) erläuterte die Landes- regierung, dass sie selbst die regional en Daten zu Unterbringungen nach dem PsychKG in einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten erst seit 1997 erfasst. Diese Da- ten werden inzwischen jähr lich vom lögd veröffentlicht. Für die Unterbringungen nach dem Betreuungsrecht ist eine Darstellung nac h einzelnen Kreisen und kreisfreien Städ- ten anhand der vorhandenen Zahlen bisher nicht möglich, da die zugrundeliegende Sta- tistik nur nach Gerichtsbezirken differenziert. Bei isolierter Betrachtung nur eines der Rechtsbereiche – etwa dem des PsychKG - entsteht ein völlig unvollst ändiges und unrichtiges Bild des Unterbringungsgeschehens. So stellte die wissenschaft liche Begleitung des Forschungsprojektes über psychiatri- sche Unterbringungen in ihrem Abschlussbericht (6) u. a. (S. 32) fest, „dass die veröf- fentlichten Zahlen das relev ante Problemfeld nur teilweise abdecken und außerdem sehr unterschiedlich interpretiert werden können. Die Häufig keit psychiatrischer Unter- bringungen ist – entgegen land läufiger Meinung – noch ke in aussagefähiger Indikator für die Qualität der Versorgung. Zwar wird eine hohe Zahl immer als Alarmsignal zu werten sein, andererseits kann aus einer geringen Häufigkeit noch nicht automatisch 7 Unterbringungsverfahren nach PsychKG und Betreuungsrecht auf eine hohe Versorgungsqualität geschlossen werden. Die Zahlen können jedoch (…) als Ausgangspunkt für weitergehende Recherchen genutzt werden.“ Die Unterbringungen auf der Grundlage des Betreuungsrechtes in psychiatrischen Kli- niken können gegenwärtig nur näherungsweise durch die st ädtische Betreuungsstelle (Amt 51) erfasst werden in den Fällen, in denen die Betreuungs stelle Kenntnis erlangt. Eine systematische Dokumentationspflicht und damit Mitteilungs- und Dokumentations- routine für Unterbringungen nach Betreuungsgesetz – vergleichbar der nach PsychKG - besteht nicht. Die außerordentlichen Häufig keitsunterschiede der jewe iligen Unterbringungsmaßnah- men im Bundesgebiet zeigen die Daten des B undesministeriums der Justiz ((10), (11)) zu den Gesamtzahlen und der Quote der Un terbringungsverfahren nach den verschie- denen Rechtsgrundlagen. Die hö chsten Quoten von mehr al s 3 Unterbringungsverfah- ren je 1000 Einwohner im Jahr 2005 wiesen die Länder Bayern (3,88), Schleswig- Holstein (3,42) und Nordrhein-Westfalen (3, 29), die niedrigsten Sa chsen-Anhalt (0,57) und Brandenburg (0,3) auf. Darüber hinaus ist bemerkenswert, wie sehr sich von Bun- desland zu Bundesland der relative Anteil der verschiedenen Rechtsgrundlagen unter- scheidet (10). Dies unterstreicht noch einm al, dass eine sinnvolle Betrachtung des Un- terbringungsgeschehens nur bei Berücksichtigung aller rechtlich begründeten und an- gewandten Unterbringungsarten möglich ist. 0 1 2 3 4 5 BGB § 1906 1,05 2,52 0,49 0,4 0,62 1,6 1,6 0,77 1,89 2,04 1,28 1,05 0,54 1,85 0,52 BGB § 1846 0,1 0,83 0,03 0,04 0,04 0,02 0,02 0,07 0,1 0,11 0,04 0,03 0,01 0,14 0,01 PsychKG 0,27 0,53 0,36 0,22 1,95 1,45 1,3 0,63 0,93 1,14 1,01 0,24 0,2 1,43 0,38 Bad.-W Bayern Berlin Brand. Bremen Hambur g Hessen Meckl.- V. Nieders. NRW Rhld.-Pf. Saarld. Sach.-A. Schl.-H. Thür. Abb. 1: Anzahl der Unterbringungsverfahren je 1000 Einwohner 2005 Die im Folgenden wieder gegebenen Zahlen und Daten für Münster beziehen sich auf die Zeit ab dem Jahr 2000, in dem das novellierte PsychKG NRW vom 17.12.1999 wirksam wurde, und entstammen weiterhi n den Veröffentlichungen des ZPE der Uni- versität Siegen, den Angaben de r Kliniken und des Amtsgeric htes im Arbeitskreis Psy- chiatrie und den Auswertungen des Gesundheitsamtes aus Anlass dieser Berichterstat- tung. 8 Darstellung der verfügbaren Daten 2 Darstellung der verfügbaren Daten aus Münster Das Unterbringungsgeschehen nach PsychKG ste llt nur einen Teilaspekt der Krisenin- terventionen und Notfallpsychiatrie mit Ma ßnahmen ohne oder gar gegen den Willen des Patienten dar. Um die Zahlen in ihre r Bedeutung richtig einzuordnen, müssen we- sentliche Aspekte des Betreuungsrechtes mit beobachtet und bewertet werden. Die Abb. 1 zeigt in einer Synopsis die unt erschiedlichen Daten der Stadt und des lögd sowie des Amtsgerichtes, die nach verschiedenen Systematiken und Zählweisen ent- stehen. 500 1500 2500 3500 4500 Alle rechtlich betreuten Personen (lögd) 2908 3132 3389 3405 3540 4564 Bestand an rechtlichen Betreuungen (Amtsgericht) 2567 2777 2943 3128 3385 3739 3977 4367 Einwohner (x100, lögd) 2656 2646 2690 2696 2700 2710 2721 Alle Unterbringungen (PsychKG u BtR, lögd) 586 855 888 842 823 Alle Unterbringungen (PsychKG, BtR u btrechtliche Massnahmen, AG) 1269 1189 1297 1382 1486 1594 1489 1438 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Abb. 2: Synopsis von Daten aus der Stadt Münster Die Abb. 1 zeigt den Zuwach s der rechtlichen Betreuu ngen anhand der Zahlen zum Stand an Betreuungen des Am tsgerichtes sowie der Daten des lögd zu allen rechtlich betreuten Personen in Münster. Sie steigen im Beobachtungszeitraum von ca. 2500 auf etwa 4500 und zeigen beinahe eine Verdopplung. Im Kontrast hierzu steigt die Bevölke- rungszahl nur maßvoll um ca. 7500 an. Im Gegensatz zum nahezu linearen Anstieg des Bestands an rech tlichen Betreuungen stagniert die Zahl sowohl der Unterbringungen nach PsychKG und Betreuungsrecht wie auch die Zahl aller dokumentierten Zwangs maßnahmen (der Unterbringungen nach PsychKG und Betreuungsrecht sowie der unterbringungsähnlichen Maßnahmen wie z.B. Fixierungen oder das Anbringen von Bettgittern). Die Gesamtzahl dieser Maßnah- 9 Darstellung der verfügbaren Daten men zeigt nach einem Höchstwert 2005 gegenwärtig sogar eine leicht fallende Tendenz (vgl. auch Abb. 2). Ein annähernd vollständiges Bild zum Unterb ringungsgeschehen ergibt sich somit erst, wenn neben den PsychKG-Unterbringungen auc h die betreuungsrechtlichen Maßnah- men in den Blick genommen werden. Die Abb. 2 verdeutlicht die Anteile der verschiedenen, von den unterschiedlichen Be- hörden dokumentierten Einzelmaßnahmen an der Gesamtheit der Unterbringungsmaß- nahmen: 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1800 Unterbringungen u unterbringungsähnliche Massnahmen nach Betreuungsrecht (Amtsgericht) 603 668 769 793 870 941 848 809 Unterbringungen nach PsychKG (Amtsgericht) 666 521 528 589 616 653 641 629 Alle Unterbringungen und unterbringungsähnliche Massnahmen (PsychKG u BtR, Amtsgericht) 1269 1189 1297 1381 1486 1594 1489 1438 Alle Unterbringungen (PsychKG u BtR, lögd) 1309 586 885 888 842 823 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Abb. 3: Daten zum Unterbringungsgeschehen nach PsychKG und Betreuungsrecht in Münster 10 Darstellung der verfügbaren Daten Die Anteile der verschiedenen Einzelmaßnahmen: • Unterbringungen und unter bringungsähnliche Maßnahm en nach Betreuungs- recht (§1906 BGB) (Zählung Amtsgericht) • Unterbringungen nach PsychKG NRW (Zählung Amtsgericht) • Alle Unterbringungen und unterbringungsähnlichen Maßnahmen nach PsychKG NRW und Betreuungsrecht (§1906 BGB) (Zählung Amtsgericht) • Alle Unterbringungen nach PsychKG und Betreuungsrecht (aber ohne unterbrin- gungsähnliche Maßnahmen) (Zählung Landesinstitut für den öffentlichen Ge- sundheitsdienst (lögd), nach Meldung durch die Kommunen) an der Gesamtheit der Unterbringungsmaßnahmen wird in der Abb. 2 deutlich. Auf die Unterschiede der Zuständigkeitsbezirke, der Zähl- und Zuordnungsweisen der beteilig- ten Behörden und die dadurch bedingte Ink ongruenz der verschie denen öffentlichen Darstellungen wurde bereits hingewiesen. Ein korrekter Vergleich der Gegebenheiten in den verschiedenen Kommunen des Landes ist auf grund der bisher vorliegenden Daten immer noch nicht ohne weiteres möglich. Im Folgenden werden die verfügbaren Dat en nach der gegenwärtig möglichen Gliede- rung – Maßnahmen nach PsychKG NRW und Betreuungsrecht – dargestellt. 2.1 PsychKG NRW (Gesetz über H ilfen und Schutzmassnahmen bei psychischen Krankheiten) 2.1.1 Gesamtzahlen Auch in Münster werden die Daten zum Unterbringungsgeschehen nach PsychKG NRW schon seit längerer Zeit durch die Untere Ordnungsbehörde gesammelt, so dass sich zu diesem Bereich verschiedene Teilaspekte darstellen lassen. 634 497 492 592 625 599565 641 0 100 200 300 400 500 600 700 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Einweisungen Abb.: 4: Entwicklung der PsychKG Fälle in der Stadt Münster seit 2000 – (Zahlen des lögd) Seit dem Jahr 2000 pendelt die Zahl der Un terbringungsfälle etwa zwischen 500 und 650, zuletzt mit leicht abnehmender Tendenz. 11 Darstellung der verfügbaren Daten 2.1.2 Vergleich der Datenquellen Für die Zeit ab 1999 liegen die Daten des Amtsgerichtes, der Unteren Ordnungsbehör- de (Stadt Münster) und der Kliniken zum Unterbringungsgeschehen nach PsychKG NRW vor. 300 350 400 450 500 550 600 650 700 Unterbringungen nach PsychKG (lögd) 634 497 492 565 592 641 625 Unterbringungen nach PsychKG (Amtsgericht) 666 521 528 589 616 653 641 629 Unterbringungen nach PsychKG (Kliniken) 519 396 391 413 489 532 491 498 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Abb. 5: Unterbringungsgeschehen nach PsychKG Vergleich der Datenquellen: Amtsgericht, lögd (Stadt), Kliniken Beim Vergleich der Daten des Amtsgerichtes , des lögd (Stadt) und der Kliniken werden die unterschiedlichen Dimensio nen anschaulich: Die Zahlen des Amtsgerichtes errei- chen im gesamten Beobachtun gszeitraum zwischen 1999 u nd 2007 jeweils die höch- sten Werte und liegen durchschnittlich um etwa 5% höher als die des lögd (Stadt); diese übertreffen die Zahlen aus den psychiatrisc hen Kliniken um ca. 20 – 25 %. Die Unter- schiede entstehen aus den vers chiedenen Zählweisen der Inst itutionen hinsichtlich der regionalen Zuordnungen der Unte rbringungsanträge bzw. -Fälle . Der parallele Verlauf der Graphen bestätigt die Vergleichbarkeit der Daten trotz der numerischen Differen- zen: • In den Zahlen der psychiatrischen Klin iken werden die aus Münster stammenden Patienten dargestellt, • die Zahlen des lögd (der Stadt) umfassen auch die aus benachbarten Kreisen und Städten in den Münsteraner Kliniken untergebrachten Patienten; • in die Zählung des Amtsgerichtes gehen schließlich auch noch solche Verfahren ein, die von benachbarten Amtsgerichten nach Münster übergeleitet werden. Der Vergleich der unterschiedlichen Date n macht deutlich, dass der auch andernorts beschriebene Kumulations-Effekt an den Klinikstandorten so auch für die Stadt Münster gilt: Der Anteil der auswärtigen Patienten, der in den zusammenfassenden Darstellun- gen des Unterbringungsgeschehens der Stadt Münster zugerechnet wir d, beträgt etwa 20 - 25 %. Beim interkommunalen Vergleich müsste er bei der Stadt Münster ab- und den Herkunftsgemeinden der Patienten zugerechnet werden. 12 Darstellung der verfügbaren Daten 2.1.3 Bevölkerungsbezogene Darstellung 0,5 1 1,5 2 2,5 3 Quote Unterbringungen nach PsychKG in MS (lögd) 2,39 1,87 1,83 2,1 2,19 2,37 2,3 Unterbringungen nach PsychKG in MS (Amtsgericht) 2,51 1,97 1,96 2,18 2,28 2,41 2,36 2,31 Unterbringungen nach PsychKG in MS (Kliniken) 1,95 1,5 1,45 1,53 1,81 1,96 1,8 1,83 Unterbringungen nach PsychKG in NRW (lögd) 1,08 1,11 1,12 1,08 1,1 1,12 1,11 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Abb. 6: Quoten (je 1000 Einwohner) der Unterbringungen nach PsychKG in der Stadt Münster und in NRW, ver- schiedene Datenquellen: Amtsgericht, lögd (Stadt), Kliniken Die vorstehenden Überl egungen gelten auch für die bev ölkerungsbezogene Betrach- tungsweise. Legt man die Daten aus den Kliniken zugrunde, die die tatsächlichen Ver- hältnisse der Unterbringungen Münsteraner Bür ger noch am ehesten darstellen, ist die Unterbringungsquote nach PsychKG in Münste r um etwa 1/3 höher als im Landes- durchschnitt. 13 Darstellung der verfügbaren Daten 2.1.4 Geschlechterverteilung 0 10 20 30 40 50 60 70 % %-Anteil Frauen an den PsychKG-Unterbringungen 41,64 39,44 41,46 43,54 42,23 43,21 44,32 43,6 47,2 %-Anteil Männer an den PsychKG-Unterbringungen 52,36 60,56 52,54 56,46 57,77 56,79 55,68 54,4 52,8 % Anteil Frauen an der Bevölkerung MS (31.12.2007) 53,2 %-Anteil Männer an der Bevölkerung MS (31.12.2007) 46,8 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Abb. 7: %-Anteile der Geschlechter an den Unterbringungen nach PsychKG und Vergleich zur Bevölkerung in Münster Der Anteil der weiblichen Patientinnen an den nach PsychKG Untergebrachten schwankt in den vergangenen 10 Jahren zwischen 40 und 47 % und ist damit um 5 – 10 % niedriger als es dem weiblichen Bevölker ungsanteil (ca. 53 %) entspricht. Das Über- wiegen der Männer unter den Unterbringungsfäll en nach PsychKG in Münster (ca. 56 %) ist nach den Ergebnissen anderer Untersuchungen (12, 13) vor allem auf den erhöh- ten Anteil von männlichen Patienten mit Suchtkrankheiten zurückzuführen. 14 Darstellung der verfügbaren Daten 2.1.5 Altersverteilung 0 10 20 30 40 50 60 % %-Anteil Bevölkerung >17J (229236) 51 28 21 %-Anteil Unterbringungen nach PsychKG 2007 (627) 47 32 20 18-44J 45-65J >65J Abb. 8: %-Anteile der Altersgruppen unter den Unterbringungen nach PsychKG im Vergleich zur Bevölkerung Die Betrachtung der Altersgruppen ergibt dagegen nicht so gravierende Unterschiede zwischen der Bevölkerung und den Unterb ringungsfällen nach PsychKG. Für das Jahr 2007 findet sich der Anteil der 45 - 65-j ährigen unter den Unterbringungsfällen etwas häufiger als es dem Bevölkerungsanteil unter den Erwachsenen entspricht. Aus dem Bericht zur psychiatrischen (…) Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Münster (Gesundheitsbericht 14) ist zu entn ehmen, dass im Jahr mit ca. 30 Unterbrin- gungen Minderjähriger mit familienrichterlicher Genehmigung zu rechnen ist. 0 5 10 15 20 25 30 35 % %-Anteil >59Jährige an den Unterbringungen nach PsychKG 23,82 21,53 29,47 25,13 27,53 32,45 28,96 %-Anteil >59Jährige an der Bevölkerung MS >17Jahre 26,19 %-Anteil >59Jährige an der Gesamtbevölkerung MS 21,95 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Abb. 9: %-Anteile Älterer Menschen an den Unterbringungen nach PsychKG in Münster (lögd) 15 Darstellung der verfügbaren Daten Der Anteil älterer Patienten (60+ Jahre) unter den Unterbringung en steigt im Beobach- tungszeitraum von etwa 25 auf um die 30 %. Dennoch ist der Anteil der älteren Men- schen unter den Unterbringungen im Vergleich zur alterskorrigierten Bevölkerung (>17 Jahre) nur gering (ca. + 2 %) erhöht. (Die Alterskorrektur erfolgt, weil auch unter den Untergebrachten Personen unter 18 Jahren praktisch nicht vorkommen, da für sie ande- re rechtliche Regelungen gelten). 2.1.6 Diagnosenverteilung Diagnosen 131 147 319 Abhängigkeitserkrankung Psychische Störung Psychose Abb. 10: Unterbringungen nach PsychKG 2007, Diagnosen, Stadt Münster Nach Erhebung des Gesundheitsamtes im J ahr 2007 erfolgten 53% der Unterbringun- gen nach PsychKG unter der Er stdiagnose einer Psychose, 25% der einer (nichtpsy- chotischen) psychischen Störung und 22% der einer Abhängigkeitserkrankung. 0 5 10 15 20 25 30 35 40 % %-Anteil Suchtkranker 37,38 29,78 27,85 26,97 31,93 28,08 29,6 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Abb. 11: %-Anteile Suchtkranker an den Unterbringungen nach PsychKG NRW in der Stadt Münster (17.12.2008) 16 Darstellung der verfügbaren Daten Der Anteil Suchtkranker an den untergebrachten Patienten erreicht im Jahr 2000 mit gut 37% den höchsten Wert und pendelt im weiteren Verlauf um ca. 30%. 2.1.7 Unterbringungsfälle – Untergebrachte Personen Die Betrachtung des Unterbringungsgeschehens in den Kliniken lässt weitere Probleme der Datenerfassung und –Darstellung erkennen: Erfasst, gezählt und dargestellt werden (bisher nur) die Behandlungsfälle, deren Zahl größer ist als die der behandelten Person en, da – abhängig von verschiedenen Ein- flussfaktoren – ein Teil der Patienten mehrfach im J ahr zur Behandlung aufgenommen und damit im jeweiligen Zusammenhang jeweils neu gezählt wird. 626 565 Fälle Patienten Abb. 12: Unterbringungen nach PsychKG 2007, Fälle - Patienten, Stadt Münster Für das Jahr 2007 ergab sich nach Erhebung im Gesundheitsamt, dass in ca. 10 % der Unterbringungen Mehrfachaufnahmen eines Patienten erfolgten. 2.2 Daten zum Kontextgeschehen 2.2.1 Betreuungsrecht Die für die Stadt Münster festgestellte En twicklung hin zu einer Zunahme des Bestan- des an rechtlichen Betreuungen und sonstiger betreuungsrechtlicher Maßnahmen findet sich auch im gesamten Bundesgebiet ((10), S. 29 ff, (11)): 17 Darstellung der verfügbaren Daten 170.000 180.000 190.000 200.000 210.000 220.000 230.000 Erstbestellung 192.281 205.266 208.491 215.914 218.254 223.365 222.843 224.432 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Abb. 13 Erstbestellung rechtlicher Betreuungen in Deutschland (Bundesamt für Justiz) 400 500 600 700 800 900 1000 1100 (Neu-)Anträge auf gesetzliche Betreuung 884 780 882 969 971 983 997 934 1011 Unterbringungen und unterbringungsähnliche Massnahmen nach Betreuungsrecht (§ 1906 BGB) 555 603 668 769 793 870 941 848 809 Unterbringungsanträge nach PsychKG 576 666 521 528 589 616 653 641 629 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Abb. 14: Entwicklungen in Münster nach den Daten des Amtsgerichtes 18 Darstellung der verfügbaren Daten Die Zahlen der Unterbringungen und unterbringungsähnlichen Maßnahmen nach Betreuungsrecht entwickeln sich seit dem Jahr 2001 etwa gleichsinnig zur Entwicklung der Unterbringungsanträge nach PsychKG NRW. Auch die Gesamtzahl der Neuanträge auf Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung beim Amtsgericht Münster zeigen etwa bis zum Jahr 2005 einen ähnlichen Anstieg und scheinen in d en letzten 3 Jahren auf ho- hem Niveau zu stagnieren. 0 0,2 0,4 0,6 0,8 1 1,2 1,4 Quote Quoten unterbringungsähnlicher Massnahmen nach Betreuungsrecht in MS 0,64 0,43 0,67 1,04 0,92 Quoten unterbringungsähnlicher Massnahmen nach Betreuungsrecht in NRW 0,67 0,68 0,89 1,04 1,02 1,04 1,22 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Abb. 15 Quoten (je 1000 Einwohner) unterbringungsähnlic her Maßnahmen nach Betreuungsrecht in der Stadt Müns- ter im Vergleich zum Land NRW Die bevölkerungsbezogenen Quoten unterbringungsähnlicher Maßnahmen nach Betreuungsrecht für die Stadt Münster liegen in den letzten 5 Jahren meist niedriger als der Landesdurchschnitt (Die Schwankungen in den Zahlen für Münster lassen auf Er- fassungsprobleme bei der Datengewinnung schließen). 2.2.2 Eingliederungshilfe Die Entwicklungen in der ambulanten und stationären Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wurden im Rahmen des Forschungsprojektes des MAGS zur Neuregelung der Zuständigkeiten in der Eingliederungshilf e (IH NRW) vom ZPE der Universität Sie- gen untersucht (7). Sie lassen eine deutliche Zunahme ambulanter Betreuungsverhält- nisse erkennen. So stieg die Zahl der in Münster ambul ant im Rahmen der Eingliede- rungshilfe betreuten Menschen mit psychisc her Behinderung und/oder Suchtkrankheit zwischen 2003 und 2007 von 144 auf 484. Der Umstand, dass immer mehr Menschen auch mit mittelgradigen und schwereren psychischen Beeinträchtigungen und Behinder ungen ambulant betreut werden, kann potentiell auch die Zahl derj enigen erhöhen, die im Krisen - und Notfall möglicherweise auch vorübergehend zwangsweis e untergebracht werden müss en. Ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang der Unterbringungszahl en mit den Entwickl ungen in der Ein- gliederungshilfe ist bisher aber nicht belegt. 19 Darstellung der verfügbaren Daten 0 500 1000 Alle Unterbringungen nach PsychKG u Betreuungsrecht (lögd) 586 855 888 842 823 Menschen mit seelischer Behinderung u/o Suchtkrankheit im ambulant betreuten Wohnen (ZPE) 144 356 345 420 484 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Abb. 16: Entwicklungen bei den Unterbringungszahlen und im ambulant betreuten Wohnen in Münster Mit der Zuständigkeitsverlagerung für di e Eingliederungshilfen zum Wohnen zu den Landschaftsverbänden (sog. Hoch zonung, vergleiche Gesundheitsbericht 13 (5)) seit 2003 nahm die Zahl ambulant betreuter Men schen mit psychiatrischen und/oder Sucht- krankheiten auch in Münster erheblich zu (v gl. (7)). Die Zahl der Unterbringungen da- gegen zeigt nach dem Maximum 2004 eine leicht fallende Tendenz. 2.3 Behandlung in den Kliniken Die Krankenhäuser erheben und s peichern ihre Daten nach jeweils eigenen Systemati- ken in Abstimmung mit ihren jeweiligen Tr ägern (in Münster der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, das Universitätsklinikum und die Alexianerkrankenhaus GmbH). Die Daten zum Unterbringungsgeschehen nac h PsychKG werden jährlich durch die PsychKG-Kommissionen der Bezirksregierung in den Kliniken erhoben und in den Be- suchsberichten veröffentlicht. 20 Darstellung der verfügbaren Daten 2.3.1 LWL-Klinik für Psychiatrie 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 Anzahl Alle Unterbringungen nach PsychKG und Betreuungsrecht (lögd) 586 885 888 842 823 PsychKG-Unterbringungen (lögd) 634 497 492 565 592 641 625 599 Betreuungsrechtliche Unterbringungen (lögd) 94 320 296 201 198 Unterbringungen nach PsychKG in der LWL-Klinik (Klinik) 443 330 334 356 425 472 429 443 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Abb. 17: Unterbringungen in der Stadt Münster, hier: LWL-Klinik Gemäß PsychKG NRW erfolgt die zwangswe ise Unterbringung von psychiatrischen Patienten in psychiatrischen Fachkrankenhäusern, in Münster zum weitaus größten Teil in der LWL-Klinik für Psychiatrie (zwisc hen 2000 und 2007 zu 66 bis 74 %), das ist et- was mehr als es dem Bevölkerungs anteil des Pflichtversorgungssektors entspricht und beruht auf der Funktion der LWL-Klinik als erster Anlaufstation bei akuten Krisen und insbesondere auf dem hohen An teil von Suchtkranken, die fast ausschließlich in der entsprechenden Fachabteilung der LWL-Klinik aufgenommen und behandelt werden. Die vorstehende Abbildung lässt erkennen, dass die Gesamtheit des Unterbringungs- geschehens nach PsychKG sich im Wesent lichen durch die Unterbringungen in der LWL-Klinik abbildet. Die Ge samtheit des Unterbringungsgeschehens nach PsychKG und Betreuungsrecht folgt auf dieser „Basis“ dagegen der Entwicklung der betreuungs- rechtlichen Unterbringungen. 21 Darstellung der verfügbaren Daten Legt man die Unterbringungszahlen der 3 M ünsteraner Kliniken aus den Berichten der PsychKG-Kommission zugrunde (in denen sich die Zahlen für die Münsteraner (ohne Auswärtige) am ehesten wiederfi nden), liegt der Anteil der in der LWL-Klinik Unterge- brachten noch deutlich höher; er steigt v on 84 % (2000-2002) auf nahezu 90 % (2006- 2007). 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 % %-Anteil LWL-Klinik an den PsychKG-Unterbringungen 84 84 84 85 87 88 89 89 %-Anteil Klinik für Psychiatrie des UKM … 77774645 % Anteil Alexianer-Krankenhaus … 99989676 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Abb. 18: %-Anteile der Kliniken an den Unterbringungen nach PsychKG in Münster Das Unterbringungsgeschehen nach Betreuungsre cht ist mit den bisher verfügbaren Daten nicht auf die Einrichtungen (Kliniken, Heime) bezogen darstellbar. 22 Darstellung der verfügbaren Daten Die Trends des Unterbringungsgeschehens nach dem PsychKG spiegeln sich also im Wesent- lichen in den Unterbringungszahlen der LWL-Klinik. 2518 32 19272628 38 293334 44 353636 48 0 100 200 300 400 500 600 700 10 40 70 100 130 PsychKG-Unterbringungen (lögd) 630 500 490 570 590 640 630 600 PsychKG-Unterbringungen (Kliniken) 530 390 400 420 490 540 480 500 LWL-Klinik Alle PsychKG- U 440 330 330 360 430 470 430 440 UKM Alle PsychKG-U 38 28 26 27 19 32 18 25 AKH Alle PsychKG-U 48 36 36 35 44 34 33 29 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Abb. 19: Unterbringungen in den Kliniken in Münster (maßstabs-angepasste Darstellung) 2.3.2 Klinik für Psychiatrie des UKM Die Entwicklungen bei den Unte rbringungen in der Klinik fü r Psychiatrie des UKM zei- gen insgesamt niedrige Zahlen. Die Unte rbringungen nehmen tendenziell ab, während die Zahl der Aufnahmen insgesamt steigt. Die Trends bei den Unterbringungen nach PsychKG und Betreuungsrecht in der Klinik für Psychiatrie des UKM verlaufen etwa gleichsinnig; weitere Entsprechungen sind nicht erkennbar. 2.3.3 Alexianer-Krankenhaus Auch bei der Betrachtung der Unterbringun gen im Alexianer-Krankenhaus lassen sich auf der Basis der bisher verfügbaren Daten keine weiteren bedeutsamen Trends erken- nen. 23 24 22B3 Zusammenfassung der Ergebnisse • Da Unterbringungen sowohl nach Psych KG als auch nach Betreuungsrecht er- folgen, müssen beide Rechtsbereiche für die Regionen bzw. Kommunen unbe- dingt gemeinsam betrachtet und bewertet werden, um das Unterbringungsge- schehen vollständig und richtig zu erfassen. • Im Bundesgebiet bestehen außerordentliche Häufigkeitsunterschiede der jeweili- gen Unterbringungsmaßnahmen. Dies zeigen die Daten des Bundesministeriums der Justiz zu den Gesamtzahlen und den Quoten der Unterbringungsverfahren nach den verschiedenen Rechtsgrundlagen. Nordrhein-Westfalen gehört zu der Gruppe der Länder mit den höchsten Quoten von mehr als 3 Unterbringungsver- fahren je 1000 Einwohner im Jahr 2005, wie auch Bayern und Schleswig- Holstein (die niedrigsten Quoten wiesen Sachsen-Anhalt (0,57) und Brandenburg (0,3) auf). Darüber hinaus ist bemerkenswe rt, wie sehr sich von Bundesland zu Bundesland der relative Anteil der Unterbringungen nach den verschiedenen Rechtsgrundlagen unterscheidet. Dies unterstreicht noch einmal, dass eine sinn- volle Betrachtung des Unterbringungsgesch ehens nur bei Berücksichtigung aller rechtlich begründeten und angewandten Unterbringungsarten möglich ist. • Im Gegensatz zum nahezu linearen Anst ieg des Bestands an rechtlichen Betreuungen stagniert in Münster die Za hl sowohl der Unterbringungen nach PsychKG und Betreuungsrecht wie auch di e Zahl aller dokumentierten Zwangs- maßnahmen (der Unterbringungen nach P sychKG und Betreuungsrecht sowie der unterbringungsähnlichen Maßnahmen wie z.B. Fixierungen oder das Anbrin- gen von Bettgittern). Die Gesamtzahl dieser Maßnahmen zeigt nach einem Höchstwert 2005 gegenwärtig sogar eine leicht fallende Tendenz. • Ein korrekter Vergleich der Gegebenhe iten in den verschiedenen Kommunen des Landes ist aufgrund der bisher vorliegenden Daten immer noch nicht ohne weiteres möglich. • Der Vergleich der unterschiedlichen Da ten macht deutlich, dass der auch an- dernorts beschriebene Kumulations-Effekt an den Klinikstandorten auch für die Stadt Münster gilt: Der Anteil der auswä rtigen Patienten, der in den zusammen- fassenden Darstellungen des Unterbringungs geschehens der Stadt Münster zu- gerechnet wird, beträgt et wa 20-25 %. Beim interkommunalen Vergleich müsste er bei der Stadt Münste r ab- und den Herkunftsgem einden der Patienten zuge- rechnet werden. Legt man di e Daten aus den Kliniken zugrunde, ist die Unter- bringungsquote nach PsychKG in Münste r um etwa 1/3 höher als im Landes- durchschnitt. • Der Anteil der weiblichen Patientinnen an den nach PsychKG Untergebrachten schwankt in den vergangenen 10 Jahren zwischen 40 und 47 % und ist damit um 5-10 % niedriger als es den weiblichen Bevölkerungsanteilen (ca. 53 %) ent- spricht. Unter den Unterbringungsfälle n nach PsychKG in Münster überwiegen die Männer (ca. 56 %). Nach den Ergebnis sen früherer Untersuchungen ist dies vor allem auf den erhöhten Anteil von Unterbringungen von männlichen Patien- ten mit Suchtkrankheiten zurückzuführen. • Die Betrachtung der Altersgruppen er gab dagegen nicht so gravierende Unter- schiede zwischen der Bevölkerung und den Unterbringungsfällen nach PsychKG. Zusammenfassung der Ergebnisse 25 Etwa zur Hälfte erfolgten Unterbringungen nach PsychKG unter der Diagnose ei- ner Psychose, zu je etwa einem Viertel unter der einer (nichtpsychotischen) psy- chischen Störung und der einer Abhängigkeitserkrankung. • Der Anteil Suchtkranker an den untergebrachten Patienten betrug im Jahr 2000 37 % und pendelte im weiteren Verlauf um ca. 30 %. • Erfasst, gezählt und dargestellt werden (b isher nur) die (Behandlungs- bzw. Un- terbringungs-) Fälle, deren Zahl größer is t als die der behandelten Personen, da – abhängig von verschiedenen Einflussfaktoren – ein Teil der Patienten mehr- fach im Jahr zur Behandlung aufgeno mmen und damit im jeweiligen Zusammen- hang jeweils neu gezählt wird. In zumindes t ca. 10% ist von mehrfachen Unter- bringungen eines Patienten auszugehen. • Angaben zur Dauer der zw angsweisen Unterbringungen werden bisher über- haupt nicht systematisch erhoben. Erst dadurch aber wäre tatsächlich eine an- nähernde quantitative Darstellung („Unterbringungstage“) des Unterbringungsge- schehens und erst damit ernsthafte Vergleiche der Gegebenheiten in den ver- schiedenen Kommunen und Institutionen möglich. • Die für die Stadt Münster festgestellt e Entwicklung hin zu einer Zunahme des Bestandes an rechtlichen Betreuungen und sonstiger betreuungsrechtlicher Maßnahmen findet sich auch im gesamten Bundesgebiet. • Die Zahl der in Münster ambulant im Rahmen der Neuregelung der Eingliede- rungshilfe betreuten Mensc hen mit psychischer Behinderung und/oder Sucht- krankheit stieg zwischen 2003 und 2007 von 144 auf 484. Ein unmittelbarer kau- saler Zusammenhang der Unterbringungszahl en mit den Entwicklungen in der Eingliederungshilfe ist bisher nicht belegt, aber natürlich hat sich mit der Zunah- me ambulanter Betreuungsverhältnisse mitte lgradig oder schwerer psychisch er- krankter Personen die Ausgangslage für No tfälle und Kriseninterventionen ver- ändert. • Die zwangsweise Unterbringung von p sychiatrischen Patienten gemäß PsychKG NRW erfolgt in psychiatrischen Fachkr ankenhäusern, in Münster zum weitaus größten Teil in der LWL-Klinik für Psychiatrie (zwischen 2000 und 2007 zu 66 bis 74 %), das ist etwas mehr als es dem Bevölkerungsanteil ih res Pflichtversor- gungssektors entspricht. Legt man die Un terbringungszahlen der 3 Münsteraner Kliniken aus den Berichten der PsychKG -Kommission zugrunde (in denen sich die Zahlen für die Münsteraner (ohne Auswärtige) am ehesten wiederfinden), liegt der Anteil der in der LWL-Klinik Untergebracht en noch deutlich höher; er steigt von 84 % (2000-2002) auf nahezu 90 % (2006-2007) . Die Trends des Un- terbringungsgeschehens nach PsychKG spiege ln sich also im Wesentlichen in den Entwicklungen bei der LWL-Klinik wieder. Die Trends bei den Unterbringun- gen nach PsychKG und Betreuungsrecht in der Klinik für Psychiatrie des UKM verlaufen etwa gleichsinnig; weitere Entsprechungen sind nicht erkennbar. Auch bei der Betrachtung der Unterbringungen im Alexianer-Krankenhaus lassen sich auf der Basis der bisher verfügbaren Da ten keine weiteren bedeutsamen Trends erkennen. • Für das Unterbringungsgeschehen nach Betreuungsrecht in psychiatrischen Kli- niken und (Alten-)heimen liegen bisher keine Daten in vergleichbarer Differenzie- rung vor. Zusammenfassung der Ergebnisse 26 23B4 Bewertung der Ergebnisse Die spezifische Situation in Münster is t geprägt von der außerordentlich hohen Versor- gungsdichte durch 3 psychiatrische Krank enhäuser mit auch überregionaler Versor- gungsfunktion, einer beträchtlichen Zahl niedergelassener Nervenärzte und Psychothe- rapeuten sowie einem differenziert aus gebauten komplementär en Betreuungssystem, mit in den letzten Jahren vermehrten Angeb oten ambulanter und st ationärer Eingliede- rungshilfe, tagesstruktur ierenden und Beschäftigungsangebot en wie auch speziellen Betreuungs- und Behandlungsangeboten für spezielle Patientengruppen (z.B. Patienten mit Essstörungen). Im Hinblick auf die Entwi cklung des Krankheitsgeschehens in der Bevölkerung wurde festgestellt, dass die anteilsmäßig bedeut enden Diagnosegruppen unt er den unterge- brachten Patienten diejenigen der schizophr enen Störungen, des Alkoholmissbrauchs- /abhängigkeit und der Demenzerkrankungen dar stellen, wobei der Anstieg der Zwangseinweisungen vermutlich zu einem großen Teil auf die sinkenden Behandlungs- dauern und steigende Wiederaufnahmen in den Kliniken zurückzuführen sind. An Besonderheiten speziell in der Stadt Münster wurde auc h auf die hohe Zahl von Studenten hingewiesen, die durch die spezifische Risikoverteilung für psychische Er- krankungen im jungen Erwachs enenalter möglicherweise zu Unterschieden in der Krankheitshäufigkeit und in deren Folge auch in der Häufigkeit von Zwangsunterbrin- gungen in Münster gegenüber anderen Regionen führen können. Aus der Universitätsklinik wurde darüber be richtet, dass dort ein nicht geringer Teil auswärtiger Patienten im Rahmen der Aufg abe der Tertiärversorgung (hochspezialisier- te Behandlungen) auf betreuungsrechtlicher Grundlage behandelt werde. Als Grund für die höheren Unterbringungsquot en in Münster gegenüber anderen Regi- onen wurde auch auf den Umstand verwiesen, da ss hier möglicherweise aufgrund der- qualitativ hochwertigen und schnell verfüg baren psychiatrischen Diagnostik und Be- handlung die Zahl von psychiatrischen Patienten höher sei, andernorts dagegen mögli- cherweise eine größere Zahl von psychiatr ischen Patienten in a llgemeinmedizinischen Versorgungsstrukturen, Polizeigewahrsam oder Heimeinrichtungen aufgenommen wür- den und so die Zahl psychiatrischer Ve rsorgungsfälle allgemein und eben auch der Zwangsunterbringungen dort mangels eines s pezifischen fachlichen psychiatrischen Angebotes geringer sei. In der LWL Klinik betrug der Anteil der PsychKG-Unterbringungen an allen Aufnahmen in den letzten Jahren (nur noch) ca. 7-8 %. In diesem Zusammenhang bedeut sam ist aber der Umstand, dass die Zahl der Unter- bringungen nichts aussagt über die jeweilige Unterbringungsdaue r, die im Einzelfall ei- nen Zeitraum von nur wenigen Stunden bis hin zu Monaten ode r gar Jahren (etwa im Falle der Unterbringung auf Grundlage des Betreuungsrechts in einem Altenheim) um- fassen kann. Erst mit der Erfassung der D auer aber wäre tatsächlich eine annähernde quantitative Darstellung („Unterbringungstage“) des Unterbringungsgeschehens und erst damit ernsthafte Vergleiche der Gegebenheiten in den verschiedenen Kommunen und Institutionen möglich. Festzustellen bleibt, dass weiterhin eine differenzierte Datenerfassung und Darstellung des Unterbringungsgeschehens nach Betreuungsrecht sowie unterbringungsähnlicher Bewertung der Ergebnisse 27 Maßnahmen bisher nicht besteht. Über das Unterbringungsgeschehen auch in Alten- heimen können daher gegenwärtig keine näheren An gaben erfolgen. Andererseits stel- len die Bereiche der Unterbringungen nach PsychKG einer- und Betreuungsrecht ande- rerseits ein System kommunizierender Röhr en dar, die wesentliche Wechselwirkungen untereinander ausüben und de shalb im Zusammenhang betrachtet und bewertet wer- den müssen. Verwiesen wird an dieser Stelle noch einm al auf die Ergebnisse des Forschungsprojek- tes auf Landesebene im Abschl ussbericht der Wissenschaft lichen Begleitung ((9), S. 331 ff.), in das auch Ergebnisse aus Münster eingeflossen sind und das für diesen Be- richt berücksichtigt wurde. Bewertung der Ergebnisse 28 24B5 Schlussfolgerungen, Handlungsempfehlungen Unterbringungszahlen nach dem PsychKg und dem Betreuungsrecht sind kein eindeu- tiger Indikator, weder für Qualität noch für Missstände im psychiatrischen Versorgungs- system. Sie sind zunächst einmal Beleg dafür, dass notwendige Behandlungen ermög- licht werden, die rechtlichen Rahm enbedingungen beachtet werden und Behandlungen nicht etwa in rechtlichen „Grauzonen“ erfolgen. Eine abschließende Bewertung nur mit den vorliegenden administrativen Daten ist nicht möglich, vielmehr müssen im Einzelfall Parameter wie die Behandlungsdauer und das Ergebnis der Behandlung mit betrachtet werden. Im interkommunalen Vergleich müssen die unterschiedlichen Versorgungsbe- dingungen beachtet werden. Aus den Berich ten der staatlichen Besuchskommissionen in den Münsteraner Klinken gibt es bislang keine Hinweise etwa auf missbräuchliche Unterbringungen. „Eine Reduzierung der Unterbringungshäufigkeit kann nur dann als Fortschritt im Sinne der Patienten betrachtet werden, wenn sie dur ch eine wirkliche Verbesserung der Kri- senhilfe und nicht nur durch einen Formw andel oder eine Neudefin ition der Zwangs- massnahmen erreicht wird. Die Beurteilung dieser Frage ist nur bei genauer Kenntnis der Entwicklung des Unterbringungsgeschehens auf regionaler E bene und hinreichen- der Transparenz der Praxis (…) möglich. Von daher kommt der Weiterentwicklung der kommunalen Berichterstattung zu diesem Thema und ihrer Verknüpfung mit dem ge- meindepsychiatrischen Qualitätsmanagement eine zentrale Bedeutung zu.“ ((6), 2003). Die regelmäßige Beobacht ung und Bewertung der psychiatr ischen Notfallversorgung und dabei besonders des Unterbringungsgeschehens durch die kommunalen Instanzen (Rat, Verwaltung und Gesundheitskonferenz ) im Rahmen der kommunalen Daseinsfür- sorge sind unabdingbar, um die psychiatrischen Notfallmaßnahmen und Kriseninterven- tionen sachgerecht zu organisieren und auf der rechtsstaatlichen Grundlage zu steuern. Hierzu sollten anlassbezogen Handlungsem pfehlungen in der kommunalen Gesund- heitskonferenz mit Unterstützung des Arbeitskreises Psychiatrie erarbeitet werden. Schlussfolgerungen, Handlungsempfehlungen 29 25BLITERATUR (1) Städtische Broschüre „Handlungsleitlinien für Unterbringungen“, (Stadt Münster, Ar- beitskreis Psychiatrie, 2008), (vergriffen) (2) MAGS, Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (lögd) NRW, Psychiat- rische Krisenhilfe und Unterbringungspraxis , Arbeitshilfe für die Kommunale Gesund- heitsberichterstattung (2005) (3) Gollmer, E., Zwangseinweisungen und psychiatrische Versorgungsstruktur, Ge- sundheitswesen 60 (1998) 694-700 (4) Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen Ver- sorgung und zur Integration von psychisch kranken Menschen in Münster (Stadt Müns- ter, Gesundheitsamt, Gesundheitsbericht Band 12, November 2002) (5) Bericht über den Umsetzungstand der Empfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen Versorgung und zur Integration von psychisch kranken Menschen in Münster (Stadt Münster, Gesundheitsamt, Ge- sundheitsbericht Band 13, November 2006) (6) Abschlussbericht der wissenschaftlic hen Begleitung, Kommunale Gesundheitsbe- richterstattung über psychiatrische Unterbringungen und Möglichkeiten ihrer Nutzung im Rahmen eines gemeindepsychiatrischen Qualitätsmanagments, Universität Siegen, ZPE, November 2003) (7) Selbständiges Wohnen behinderter Mensc hen – Individuelle Hilfen aus einer Hand. Abschlussbericht des Forschungsprojektes. Zentrum für Planung und Evaluation Sozia- ler dienste (ZPE) der Universität Siegen, August 2008 (8) Psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Münster (Stadt Münster, Gesundheitsamt, Gesundheitsbericht 14, November 2008) (9) Berichte zur kommunalen Unterbringungspr axis in NRW, Gesund heitsberichterstat- tung kommunaler Unterbringungspraxis in NRW, Bericht Stadt Münster (zuletzt 2006), Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundhei tsdienst (lögd) NRW, im Auftrag des MAGS (10) Betreuungszahlen 2005, Statistische und grafische Auswertungen der Sonderer- hebungen „Verfahren nach dem Betreuungsgesetz“ seitens des Bundesministeriums der Justiz (sowie ergänzender Erhebungen) – mit Änderungen; Stand 30.1.2007, Aus- wertung und Grafik: Horst Deinert (11) Bundesamt für Justiz, Referat III 3, 3004/2c - 1 - B7 136/2008, Verfahren nach dem Betreuungsgesetz, Zusammenstellung der Bundesergebnisse für die Jahre 1992 bis 2007 *), Stand: 2. Juli 2008 (12) Landtag NRW, 13. Wahlperi ode, Drucksache 13/6434, Antwort … auf die kleine Anfrage 2083 vom 5.1.2005 (13) Richter, D., Th. Reker Unterbringung en nach dem PsychKG-NW in ein psychiatri- sches Krankenhaus, Krankenhauspsychiatrie 2003; 14:8-13 (14) Richter, D. et al. Häufige Wiederaufnahmen suchtkranker Patienten, Psychiat Prax 2002; 29: 364-368 Literatur 30 Die Berichte können beim Gesundheitsamt, 48127 Münster bestellt werden. Die angegebenen Preise sind incl. Porto und Verpackung. Gesundheitsberichterstattung in Münster Mit dem Basisbericht „Das Gesundheitswesen in Münster – Gegenstand und Kooperationsfeld für Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichterstattung“ hat die Stadt Münster im Jahr 1993 einen ersten Schritt zur Realisierung der Gesundheitsberichterstattung getan. Durch Mitarbeit im Projekt „Kommunale Gesundheitsberichterstattung und regionale Gesundheitspolitik“ des Public Health Forschungsverbundes NRW an der Universität Bielefeld wurden weitere Grundlagen für eine systematische Berichterstattung geschaffen. Ausgehend davon sind folgende Berichte erstellt worden: 1 Grundlagen der kommunalen Psychiatrieplanung in Münster (1994). Bericht zu den Zukunftsaspekten der psychiatrischen Krankenversorgung bis zum Jahr 2000. (vergriffen) 2 Gesundheitsbericht über 4-jährige Kindergartenkinder in Münster (1994). Pilotstudie Teil I. 5 € 3 Gesundheitsbericht über entwicklungsauffällige und behinderte Kinder und Jugendliche in Münster (1996). 5 € 4 Sozialpädiatrische Untersuchungen und Erhebungen zum gesundheitlichen Befinden von Jugendlichen in Münster (1997) Beobachtungen im Rahmen der Schulentlassuntersuchungen von 327 Schülerinnen und Schülern der 9. Jahrgangsstufe an sechs weiterführenden Schulen in Münster. 5 € 5 Gesundheitsbericht über 5-jährige Kindergartenkinder (1997) und Längsschnittstudie (4 und 5-jährige Kinder) sowie Einschulkinder: Zeichnerischer Ausdruck, Impfstatus und psychische Auffälligkeiten. 10 € 6 „Gesund leben“. Tipps für den Alltag (1997). Eine Zusammenstellung über gesundheitsprophylaktische Maßnahmen und lebenspraktische Hilfen, aufgearbeitet in sechs verschiedenen Sprachen (Informationsschriften, kein Bericht). Einzelexemplare kostenlos. 7 Zur Gesundheitssituation der Flüchtlingskinder in Münster (1997). Gesundheitsberichte Band 7 Statistische und epidemiologische Darstellung einiger ausgewählter Gesundheitsindikatoren anlässlich einer Erhebung bei 178 Flüchtlingskindern unter 15 Jahren in allen städtischen Übergangseinrichtungen. 5 € 8 Weniger Kinderunfälle in Haus und Freizeit (1998) Gesundheitsberichte Band 8 Möglichkeiten der Vorbeugung für Kinder bis zu 6 Jahren in Münster. 5 € 9 Frauen und Medikamente – Gebrauch oder Missbrauch? (1999) Gesundheitsberichte Band 9 Der Bericht enthält die Dokumentation einer interdisziplinären Tagung und Handlungsempfehlungen der Gesundheitskonferenz. 125 Seiten. 7 € 10 Münsteraner sozialpädiatrische Berichte, Gesundheitsbefinden Kinder und Jugendlicher (Oktober 2000). Gesundheitsberichte Band 10. 15€ 11 Gesundheitsrahmenbericht für die Stadt Münster (2001). Gesundheitsberichte Band 11. 10 € 12 Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration psychisch kranker Menschen in Münster (2002). Gesundheitsberichte Band 12 Grundlagen der kommunalen Psychiatrieplanung in Münster (2). 5€ 13 Fortführung Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration psychisch kranker Menschen in Münster (2007) Gesundheitsberichte Band 13 kostenlos 14 Psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Münster (2008). Gesundheitsberichte Band 14. 5 € 15 Bericht zur Entwicklung des Unterbringungsgeschehens in Münster Gesundheitsberichte Band 15 kostenlos
Berichtsvorlage
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V/0017/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Gesundheitsamt Betrifft Bericht über das Unterbringungsgeschehen nach PsychKG und Betreuungsrecht in Münster (Gesundheitsberichte Band 15) Beratungsfolge 10.03.2009 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen Bericht 24.03.2009 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 29.04.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht Bericht: Anlass der Berichtsvorlage Nach der Veröffentlichung des Abschlussberichtes zum Forschungsprojekt „Kommunale Ge- sundheitsberichterstattung über psychiatrische Unterbringungen…“ im Januar 2006 durch den Gesundheitsminister NRW gab dieser die Empfehlung, sich in den Kommunen regelmäßig mit den Entwicklungen der Unterbringungszahlen zu befassen, mit allen Beteiligten die Hintergründe zu erörtern und ggf. gemeinsam nach Einflussmöglichkeiten auf das Unterbringungsgeschehen zu suchen. Im Rahmen der Diskussion des Berichtes über den Umsetzungsstand der Empfehlungen (Ge- sundheitsbericht Band 13, November 2006) hat der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Ar- beitsförderung am 16.10.2007 die Verwaltung beauftragt, zusammen mit den im Bereich der psy- chiatrischen Notfallbehandlung und Krisenintervention tätigen Trägern und Institutionen den Ur- sachen der hohen Quote von Zwangsunterbringungen nach PsychKG und Betreuungsrecht in Münster nachzugehen. Das Ergebnis dieser Analyse wird mit diesem Gesundheitsbericht Band 15 vorgelegt. Erläuterungen zum Begriff „Zwangsunterbringungen“ Die zwangsweise Unterbringung eines psychisc h kranken Menschen im psychiatrischen Kran- kenhaus ist Folge einer Krisensituation und Teil der psychiatrischen Notfallbehandlung. Die rechtsstaatlichen Regelungen für diese Ausnahmesituationen finden sich in den Landesgesetzen über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) sowie im Bundes- Betreuungsrecht (BGB). Die Ausführungsbestimmungen über Unterbringungsmaßnahmen sind im Bundesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) normiert. Vorlagen-Nr.: V/0017/2009 Auskunft erteilt: Herr Dr. Gollmer Ruf: 492 53 50 E-Mail: GollmerE@stadt-muenster.de Datum: 04.02.2009 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0017/2009 Erläuterung der Datenerhebung und –auswertung Durch vielfältige Untersuchungen ist belegt, dass das Unterbringungsgeschehen nach PsychKG und Betreuungsrecht für die Regionen bzw. Kommunen unbedingt gemeinsam betrachtet und bewertet werden muss. In einem weiten Überschneidungsbereich sind die jeweiligen Maßnah- men untereinander austauschbar. Bei isolierter Betrachtung nur eines der Rechtsbereiche – etwa dem des PsychKG - entsteht ein völlig unvollständiges und unrichtiges Bild des Unterbringungs- geschehens. So stellte die wissenschaftliche Begleitung des Forschungsprojektes über psychiatrische Unter- bringungen in ihrem Abschlussbericht (2003, 2006) u. a. fest, „dass die veröffentlichten Zahlen das relevante Problemfeld nur teilweise abdecke n und außerdem sehr unterschiedlich interpre- tiert werden können. Die Häufigkeit psychiatrischer Unterbringungen ist – entgegen landläufiger Meinung – noch kein aussagefähiger Indikator für die Qualität der Versorgung. Zwar wird eine hohe Zahl immer als Alarmsignal zu werten sein, andererseits kann aus einer geringen Häufigkeit noch nicht automatisch auf eine hohe Versorgungsqualität geschlossen werden. Die Zahlen kön- nen jedoch (…) als Ausgangspunkt für weitergehende Recherchen genutzt werden.“ Zusammenfassung der Ergebnisse • Da Unterbringungen sowohl nach PsychKG als auch nach Betreuungsrecht erfolgen, müssen beide Rechtsbereiche für die Regionen bzw. Kommunen unbedingt gemeinsam betrachtet und bewertet werden, um das Unterbringungsgeschehen vollständig und richtig zu erfassen. • Im Bundesgebiet bestehen außerordentliche Häufigkeitsunterschiede der jeweiligen Un- terbringungsmaßnahmen. Dies zeigen die Daten des Bundesministeriums der Justiz zu den Gesamtzahlen und den Quoten der Unterbringungsverfahren nach den verschiede- nen Rechtsgrundlagen. Nordrhein-Westfalen gehört zu der Gruppe der Länder mit den höchsten Quoten von mehr als 3 Unterbringungsverfahren je 1000 Einwohner im Jahr 2005, wie auch Bayern und Schleswig-Holstein (die niedrigsten Quoten wiesen Sachsen- Anhalt (0,57) und Brandenburg (0,3) auf). Darüber hinaus ist bemerkenswert, wie sehr sich von Bundesland zu Bundesland der relative Anteil der Unterbringungen nach den verschiedenen Rechtsgrundlagen unterscheidet. Dies unterstreicht noch einmal, dass ei- ne sinnvolle Betrachtung des Unterbringungsgeschehens nur bei Berücksichtigung aller rechtlich begründeten und angewandten Unterbringungsarten möglich ist. • Im Gegensatz zum nahezu linearen Anstieg des Bestands an rechtlichen Betreuungen stagniert in Münster die Zahl sowohl der Unterbringungen nach PsychKG und Betreu- ungsrecht wie auch die Zahl aller dokumentierten Zwangsmaßnahmen (der Unterbringun- gen nach PsychKG und Betreuungsrecht sowie der unterbringungsähnlichen Maßnahmen wie z.B. Fixierungen oder das Anbringen von Bettgittern). Die Gesamtzahl dieser Maß- nahmen zeigt nach einem Höchstwert 2005 gegenwärtig sogar eine leicht fallende Ten- denz. • Ein korrekter Vergleich der Gegebenheiten in den verschiedenen Kommunen des Landes ist aufgrund der bisher vorliegenden Daten immer noch nicht ohne weiteres möglich. • Der auch andernorts beschriebene Kumulations-Effekt an den Klinikstandorten gilt auch für die Stadt Münster: Der Anteil der auswärtigen Patienten, der in den zusammenfassen- den Darstellungen des Unterbringungsgeschehens der Stadt Münster zugerechnet wird, beträgt etwa 20-25 %. Beim interkommunalen Vergleich müsste er bei der Stadt Münster ab- und den Herkunftsgemeinden der Patienten zugerechnet werden. Legt man die Daten aus den Kliniken zugrunde, ist die Unterbringungsquote nach PsychKG in Münster um et- wa 1/3 höher als im Landesdurchschnitt. • Der Anteil der weiblichen Patientinnen an den nach PsychKG Untergebrachten schwankt in den vergangenen 10 Jahren zwischen 40 und 47 % und ist damit um 5-10 % niedriger als es den weiblichen Bevölkerungsanteilen (ca. 53 %) entspricht. Unter den Unterbrin- gungsfällen nach PsychKG in Münster überwiegen die Männer (ca. 56 %). Nach den Er- 3 V/0017/2009 gebnissen früherer Untersuchungen ist dies vor allem auf den erhöhten Anteil von Unter- bringungen von männlichen Patienten mit Suchtkrankheiten zurückzuführen. • Die Betrachtung der Altersgruppen ergab dagegen nicht so gravierende Unterschiede zwischen der Bevölkerung und den Unterbringungsfällen nach PsychKG. • Etwa zur Hälfte erfolgten Unterbringungen nach PsychKG unter der Diagnose einer Psy- chose, zu je etwa einem Viertel unter der einer (nichtpsychotischen) psychischen Störung und der einer Abhängigkeitserkrankung. • Der Anteil Suchtkranker an den untergebrachten Patienten betrug im Jahr 2000 37 % und pendelte im weiteren Verlauf um ca. 30 %. • Erfasst, gezählt und dargestellt werden (bisher nur) die (Behandlungs- bzw. Unterbrin- gungs-) Fälle, deren Zahl größer ist als die der behandelten Personen, da – abhängig von verschiedenen Einflussfaktoren – ein Teil der Patienten mehrfach im Jahr zur Behandlung aufgenommen und damit im jeweiligen Zusammenhang jeweils neu gezählt wird. In zu- mindest ca. 10% ist von mehrfachen Unterbringungen eines Patienten auszugehen. • Angaben zur Dauer der zwangsweisen Unterbringungen werden bisher überhaupt nicht systematisch erhoben. Erst dadurch aber wäre tatsächlich eine annähernde quantitative Darstellung („Unterbringungstage“) des Unterbringungsgeschehens und erst damit ernst- hafte Vergleiche der Gegebenheiten in den verschiedenen Kommunen und Institutionen möglich. • Die für die Stadt Münster festgestellte Entwicklung hin zu einer Zunahme des Bestandes an rechtlichen Betreuungen und sonstiger betreuungsrechtlicher Maßnahmen findet sich auch im gesamten Bundesgebiet. • Die Zahl der in Münster ambulant im Rahmen der Neuregelung der Eingliederungshilfe betreuten Menschen mit psychischer Behinderung und/oder Suchtkrankheit stieg zwi- schen 2003 und 2007 von 144 auf 484. Ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang der Unterbringungszahlen mit den Entwicklungen in der Eingliederungshilfe ist bisher nicht belegt, aber natürlich hat sich mit der Zunahme ambulanter Betreuungsverhältnisse mit- telgradig oder schwerer psychisch erkrankter Personen die Ausgangslage für Notfälle und Kriseninterventionen verändert. • Die zwangsweise Unterbringung von psychiatrischen Patienten gemäß PsychKG NRW erfolgt in psychiatrischen Fachkrankenhäusern, in Münster zum weitaus größten Teil in der LWL-Klinik für Psychiatrie (zwischen 2000 und 2007 zu 66 bis 74 %), das ist etwas mehr als es dem Bevölkerungsanteil ihres Pflichtversorgungssektors entspricht. Legt man die Unterbringungszahlen der 3 münsterschen Kliniken aus den Berichten der PsychKG- Kommission zugrunde (in denen sich die Zahlen für die Münsteraner (ohne Auswärtige) am ehesten wiederfinden), liegt der Anteil der in der LWL-Klinik Untergebrachten noch deutlich höher; er steigt von 84 % (2000-2002) auf nahezu 90 % (2006-2007). Die Trends des Unterbringungsgeschehens nach PsychKG spiegeln sich also im Wesentlichen in den Entwicklungen bei der LWL-Klinik wieder. Die Trends bei den Unterbringungen nach PsychKG und Betreuungsrecht in der Klinik für Psychiatrie des UKM verlaufen etwa gleichsinnig; weitere Entsprechungen sind nicht erkennbar. Auch bei der Betrachtung der Unterbringungen im Alexianer-Krankenhaus lassen sich auf der Basis der bisher verfüg- baren Daten keine weiteren bedeutsamen Trends erkennen. • Für das Unterbringungsgeschehen nach Betreuungsrecht in psychiatrischen Kliniken und (Alten-)heimen liegen bisher keine Daten in vergleichbarer Differenzierung vor. Bewertung der Ergebnisse Die spezifische Situation in Münster ist geprägt von der außerordentlich hohen Versorgungsdich- te durch 3 psychiatrische Krankenhäuser mit auch überregionaler Versorgungsfunktion, einer 4 V/0017/2009 beträchtlichen Zahl niedergelassener Nervenärzte und Psychotherapeuten sowie einem differen- ziert ausgebauten komplementären Betreuungssystem, mit in den letzten Jahren vermehrten Angeboten ambulanter und stationärer Eingliederungshilfe, tagesstrukturierenden und Beschäfti- gungsangeboten wie auch speziellen Betreuungs- und Behandlungsangeboten für spezielle Pati- entengruppen (z.B. Patienten mit Essstörungen). Die anteilsmäßig bedeutenden Diagnosegruppen unter den untergebrachten Patienten sind die- jenigen der schizophrenen Störungen, des Alkoholmissbrauchs-/abhängigkeit und der Demenz- erkrankungen, wobei der Anstieg der Zwangseinweisungen vermutlich zu einem großen Teil auf die sinkenden Behandlungsdauern und steigende Wiederaufnahmen in den Kliniken zurückzu- führen sind. An Besonderheiten speziell in der Stadt Münster wurde auch auf die hohe Zahl von Studenten hingewiesen, die durch die spezifische Risikoverteilung für psychische Erkrankungen im jungen Erwachsenenalter möglicherweise zu Unterschieden in der Krankheitshäufigkeit und in deren Folge auch in der Häufigkeit von Zwangsunterbringungen in Münster gegenüber anderen Regio- nen führen können. Aus der Universitätsklinik wurde darüber berichtet, dass dort ein nicht geringer Teil auswärtiger Patienten im Rahmen der Aufgabe der Tertiärversorgung (hochspezialisierte Behandlungen) auf betreuungsrechtlicher Grundlage behandelt werde. Als Grund für die höheren Unterbringungsquoten in Münster gegenüber anderen Regionen wurde auch auf den Umstand verwiesen, dass hier möglicherweise aufgrund der qualitativ hochwertigen und schnell verfügbaren psychiatrischen Diagnos tik und Behandlung die Zahl von psychiatri- schen Patienten höher sei, andernorts dagegen möglicherweise eine größere Zahl von psychiat- rischen Patienten in allgemeinmedizinischen Versorgungsstrukturen, Polizeigewahrsam oder Heimeinrichtungen aufgenommen würden und so die Zahl psychiatrischer Versorgungsfälle all- gemein und eben auch der Zwangsunterbringungen dort mangels eines spezifischen fachlichen psychiatrischen Angebotes geringer sei. In der LWL Klinik betrug der Anteil der PsychKG-Unterbringungen an allen Aufnahmen in den letzten Jahren (nur noch) ca. 7-8 %. In diesem Zusammenhang bedeutsam ist aber der Umstand, dass die Zahl der Unterbringungen nichts aussagt über die jeweilige Unterbringungsdauer, die im Einzelfall einen Zeitraum von nur wenigen Stunden bis hin zu Monaten oder gar Jahren (etwa im Falle der Unterbringung auf Grundlage des Betreuungsrechts in einem Altenheim) umfassen kann. Erst mit der Erfassung der Dauer aber wäre tatsächlich eine annähernde quantitative Darstellung („Unterbringungstage“) des Unterbringungsgeschehens und erst damit ernsthafte Vergleiche der Gegebenheiten in den verschiedenen Kommunen und Institutionen möglich. Festzustellen bleibt, dass weiterhin eine differenzierte Datenerfassung und Darstellung des Un- terbringungsgeschehens nach Betreuungsrecht sowie unterbringungsähnlicher Maßnahmen - wie Fixierungen oder z. B. technischer Systeme zur Verhinderung des Verlassens von geschützten Bereichen in Heimen - bisher nicht besteht. Über das Unterbringungsgeschehen auch in Alten- heimen können daher gegenwärtig keine näheren Angaben erfolgen. Andererseits stellen die Bereiche der Unterbringungen nach PsychKG einer- und Betreuungsrecht andererseits ein Sys- tem kommunizierender Röhren dar, die wesentliche Wechselwirkungen untereinander ausüben und deshalb im Zusammenhang betrachtet und bewertet werden müssen. Verwiesen wird an dieser Stelle noch einmal auf die Ergebnisse des Forschungsprojektes auf Landesebene im Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung, in das auch Ergebnisse aus Münster eingeflossen sind und das für diesen Bericht berücksichtigt wurde. Schlussfolgerungen, Handlungsempfehlungen Unterbringungszahlen nach dem PsychKG und dem Betreuungsrecht sind kein eindeutiger Indi- kator, weder für Qualität noch für Missstände im psychiatrischen Versorgungssystem. Sie sind 5 V/0017/2009 zunächst einmal Beleg dafür, dass notwendige Behandlungen ermöglicht werden, die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden und Behandlungen nicht etwa in rechtlichen „Grauzonen“ erfolgen. Eine abschließende Bewertung nur mit den vorliegenden administrativen Daten ist nicht möglich, vielmehr müssen im Einzelfall Parameter wie die Behandlungsdauer und das Ergebnis der Behandlung mit betrachtet werden. Im interkommunalen Vergleich müssen die unterschiedli- chen Versorgungsbedingungen beachtet werden. Aus den Berichten der staatlichen Besuchs- kommissionen in den münsterschen Klinken gibt es bislang keine Hinweise etwa auf missbräuch- liche Unterbringungen. „Eine Reduzierung der Unterbringungshäufigkeit kann nur dann als Fortschritt im Sinne der Pati- enten betrachtet werden, wenn sie durch eine wirkliche Verbesserung der Krisenhilfe und nicht nur durch einen Formwandel oder eine Neudefinition der Zwangsmassnahmen erreicht wird. Die Beurteilung dieser Frage ist nur bei genauer Kenntnis der Entwicklung des Unterbringungsge- schehens auf regionaler Ebene und hinreichender Transparenz der Praxis (…) möglich. Von da- her kommt der Weiterentwicklung der kommunalen Berichterstattung zu diesem Thema und ihrer Verknüpfung mit dem gemeindepsychiatrischen Qualitätsmanagement eine zentrale Bedeutung zu.“ (aus: Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung, Kommunale Gesundheitsbericht- erstattung über psychiatrische Unterbringungen und Möglichkeiten ihrer Nutzung im Rahmen eines gemeindepsychiatrischen Qualitätsmanagem ents, Universität Siegen, ZPE, November 2003). Die regelmäßige Beobachtung und Bewertung der psychiatrischen Notfallversorgung und dabei besonders des Unterbringungsgeschehens durch die kommunalen Instanzen (Rat, Verwaltung und Gesundheitskonferenz) im Rahmen der kommunalen Daseinsfürsorge sind unabdingbar, um die psychiatrischen Notfallmaßnahmen und Kriseninterventionen sachgerecht zu organisieren und auf der rechtsstaatlichen Grundlage zu steuern. Hierzu sollten anlassbezogen Handlungs- empfehlungen der kommunalen Gesundheitskonferenz mit Unterstützung des Arbeitskreises Psychiatrie erarbeitet werden. Weiteres Verfahren Gem. Beschluss des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Arbeitsförderung aus Oktober 2007 wird der Gesundheitsbericht 15 „Zwangsunterbringung nach PsychKG und Betreuungs- recht“ in der nächsten Gesundheitskonferenz beraten. Dabei wird es auch darum gehen, künftige Anforderungen für die Weiterentwicklung der Berichterstattung und den Aufbau eines Qualitäts- managements zum Thema „Zwangsunterbringungen“ zu formulieren. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Bericht zur Entwicklung des Unterbringungsgeschehens nach PsychKG und Betreuungsrecht in Münster (Gesundheitsberichte Band 15)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0017/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.02.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37