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V/0017/2009

Bericht über das Unterbringungsgeschehen nach PsychKG und Betreuungsrecht in Münster (Gesundheitsbereichte Band 15)

Vorlagen 09.02.2009

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Gesundheitsberichte_Band_15

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MUNSTERST ADT
Gesundheitsberichte 15Band
Bericht zur Entwicklung
des Unterbringungsgeschehens
nach PsychKG und
Betreuungsrecht in Münster

Impressum 
Herausgeberin Stadt Münster 
  Gesundheitsamt 
  Psychiatriekoordination 
 
Redaktion Dr. Eckhard Gollmer, Psychiatriekoordination 
 
Fachliche  Arbeitskreis Psychiatrie Münster 
Begleitung  
 
Text  Dr. Eckhard Gollmer 
 
Satz und Layout Heike Schaper 
 
Titel-Illustration Livingpage Media Agentur 
 
Druck  Stadt Münster 
 
 
 
Januar 2009, 700 
 
 
 
Diese Veröffentlichung erscheint in der Reihe 
„Gesundheitsberichterstattung“ des Gesundheitsamtes der Stadt Münster

Gesundheitsberichte Band 15 
Bericht zur Entwicklung des 
Unterbringungsgeschehens nach 
PsychKG und Betreuungsrecht 
in Münster

Inhalt 
EINLEITUNG     4 
1 Unterbringungsverfahren nach 
PsychKG und Betreuungsrecht 5 
1.1.1 Gesundheitsberichterstattung zum 
Thema Unterbringungen  5 
1.2 Rahmenbedingungen   6 
1.3 Erläuterungen zur Datenlage und 
Methodik    6 
1.3.1 PsychKG NRW   6 
1.3.2 Betreuungsrecht   7 
1.3.3 Landes- (lögd) und Bundesstatistik 7 
2  Darstellung der verfügbaren  
Daten     9 
2.1  PsychKG NRW (Gesetz über Hilfen 
und Schutzmassnahmen bei 
psychischen Krankheiten)  11 
2.1.1 Gesamtzahlen   11 
2.1.2 Vergleich der Datenquellen  12 
2.1.3 Bevölkerungsbezogene Darstellung 13 
2.1.4 Geschlechterverteilung  14 
2.1.5 Altersverteilung   15 
2.1.6 Diagnosenverteilung   16 
2.1.7 Unterbringungsfälle – Unterge- 
brachte Personen   17 
2.2  Daten zum Kontextgeschehen 17 
2.2.1 Betreuungsrecht   17 
2.2.2 Eingliederungshilfe   19 
2.3  Behandlung in den Kliniken  20 
2.3.1 LWL-Klinik für Psychiatrie  21 
2.3.2 Klinik für Psychiatrie des UKM 23 
2.3.3 Alexianer-Krankenhaus  23 
3 Zusammenfassung der  
Ergebnisse    24 
4 Bewertung der Ergebnisse  26 
5 Schlussfolgerungen, 
Handlungsempfehlungen  28 
LITERATUR     29

Einleitung 
EINLEITUNG 
Die zwangsweise Unterbringung eines psychisch kranken Menschen im psychiatrischen 
Krankenhaus ist Folge einer Krisensituation und Teil der psychiatrischen Notfallbehand-
lung. Sie muss vom behandelnden Arzt dann in Erwägung gezogen werden, wenn sein 
Patient wegen einer psychiatr ischen Störung, wie z. B.  einer Psychose oder Sucht-
krankheit, sich selbst oder anderen zu scha den droht. Die Unterbringung als psychiatri-
sche Notfallmaßnahme dient dazu, den Pati enten aus der belastenden Situation he-
rauszunehmen und im psychiatrischen Krankenha us eine fachkundige Behandlung zu 
ermöglichen. 
Grundsätzlich wird wie in allen Bereichen de r Medizin auch in der psychiatrischen Not-
fallsituation versucht, den Patienten zu info rmieren und sein Einverständnis für die vor-
geschlagenen Behandlungsmaßnahmen zu e rreichen. Im Zusammenhang psychiatri-
scher Erkrankungen wie z. B. Psychosen, Demenzen, schwer verlaufenden Sucht-
krankheiten oder psychischen Stör ungen wie z. B. Suizidalität kann die freie Willensbil-
dung und Urteilsfähigkeit vor übergehend oder länger  so weitgehend beei nträchtigt und 
eingeschränkt sein, dass von Dritten an Ste lle des Patienten oder  auch gegen seinen 
unmittelbaren Willen entschieden und gehandelt werden muss. Rechtsgrundlage ist hier 
das Gesetz über Hilfen und Schutzmass nahmen bei psychischen Krankheiten 
(PsychKG NRW (§§ 10 ff)). 
 
Das 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz (BtG) hat kein einheitliches, geschlosse-
nes Rechtssystem (Gesetzbuch) geschaffen, sondern nur schon bestehende Gesetze 
geändert, indem dort §§ eingefügt oder geändert wurden (z.B. 1896 ff im BGB oder 65 ff 
im FGG), oder es wurden auc h einige Gesetze neu gescha ffen, z.B. das Betreuungs-
behörengesetz (BtBG), das die Angelegenheiten der Betreuungsstellen regelt. 
Nach Betreuungsrecht können Betroffene – zu ihrem Wohl, aber eben verbunden mit 
einer Freiheitsentziehung – auc h z. B. in Altenheimen unt ergebracht werden (§ 1906 
(1)-(3) BGB); am ehesten dort kommen au ch die unterbringungsähnlichen Maßnahmen 
(§ 1906 (4) BGB) wie z. b. Bettgitter oder Vorstecktische zur Anwendung. 
Die rechtsstaatlichen Regelungen für diese Au snahmesituationen finden sich in den 
Landesgesetzen über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten 
(PsychKG) sowie im Bundes-Betreuungsrecht (BtG, im BGB). Die Ausführungsbestim-
mungen über Unterbringungsmaßnahmen sind im Bundesgesetz über die freiwillige 
Gerichtsbarkeit (FGG) normiert. 
 4

Unterbringungsverfahren nach PsychKG und Betreuungsrecht 
1 Unterbringungsverfahren nach PsychKG und Betreuungsrecht 
Die gesetzlichen Grundlagen für die Unterb ringung von psychisch Kranken sind mit der 
Betreuungsrechtsreform seit 1992 und dem PsychKG NRW 1999 neu gefasst und ver-
ändert worden. 
Wenn ein Mensch wegen einer psychischen Krankheit untergebracht werden soll, müs-
sen die Ärzte zunächst entscheiden, auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschehen 
kann. Willigt der Patienten ein, ist die Unterbringung nicht mit einer  Freiheitsentziehung 
verbunden. Kann das Einverständnis des Patient en nicht erreicht werden, soll aber aus 
ärztlicher Sicht eine Unterbringung we gen einer Selbst- oder Fremdgefährdung mög-
lichst unmittelbar erfolgen, ist die Grundlage das  
PsychKG NRW (Landesrecht).
 
In diesem Fall wendet sich  der Arzt direkt an die örtl iche Ordnungsbehörde (in Münster 
die Feuerwehr-Leitstelle). Diese prüft das ärztliche Zeugnis zur Unterbringung und leitet 
es an das Amtsgericht. Der Amtsrichter fa sst den Beschluss über die Unterbringung 
und ihre vorläufige Dauer. Bei Gefahr im Verzug kann bereits die untere Ordnungsbe-
hörde die sofortige Unterbringung anordnen und durchführen; der richterliche Beschluss 
wird innerhalb des auf die Unterbringung folgenden Tages nachgeholt. Steht bei der 
Unterbringung („nur“) die Eigengefährdung des Betreuten im Vordergrund und ist eine 
unmittelbare Unterbringung nicht unbedingt erforderlich, ist Grundlage das  
Betreuungsrecht (BtR, Bundesrecht, § 1906 (1)-(3) BGB).
 
Hier geht die Initiative in der Regel von dem Betreuer der erkrankten Person aus, der 
den Arzt um ein entsprechendes Gutachten bi ttet. Auch in diesem Verfahrensweg prüft 
der Amtsrichter den Unterbringungsantrag des  gesetzlichen Betreuers und das hierzu 
vorgelegte ärztliche Zeugnis und fasst daraufhin  seinen Beschluss. Zuständig ist in bei-
den Fällen das örtliche Amtsgericht. Das Verfahren schützt die grundgesetzlich garan-
tierte Freiheit des Bürgers, die nur zur Gefahrenabwehr durch richterlich kontrollierte 
Maßnahmen eingeschränkt werden kann. 
Weitergehende Informationen fin den sich in der städtisc he Broschüre „Handlungsleitli-
nien für Unterbringungen“ (1) und der vom MAGS, Landesinstitut für den Öffentlichen 
Gesundheitsdienst (lögd) NRW, herausgegebenen Arbeitshilfe für die Kommunale Ge-
sundheitsberichterstattung: Psychiatrische Krisenhilfe und Unterbringungspraxis ((2), 
S.19 ff.). 
1.1 Gesundheitsberichterstattung  zum Thema Unterbringungen 
„In NRW wurde die kommunale Gesundheitsber ichterstattung im Gesetz für den ÖGD 
1997 als eine Aufgabe der unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter verankert. 
Dies geschah zu einem Zeitpunkt, als die damit verbundenen konzeptionellen und me-
thodischen Probleme (…) zwar erkannt, aber (…) nicht gelöst waren. Diese Situation 
hat sich bis heute nicht entscheidend geändert.“ (6) 
Nach der Veröffentlichung des Abschlussberichtes zum Forschungsprojekt „Kommunale 
Gesundheitsberichterstattung über  psychiatrische Unterbringungen…“ (6) im Januar 
2006 durch den Gesundheitsminister NRW gab auch dieser die Empfehlung, sich in den 
Kommunen regelmäßig mit den Entwicklungen der Unterbri ngungszahlen zu befassen, 
mit allen Beteiligten die Hintergründe zu er örtern und ggf. gemeinsam nach Einfluss-
möglichkeiten auf das Unterbringungsgeschehen zu suchen. 
Im Rahmen der Diskussion des Gesundheits berichtes 13 über den Umsetzungsstand 
der Empfehlungen (5) im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung war 
dort schließlich am 16.10.2007 der Beschluss gefasst worden, die Verwaltung zu beauf- 
 5

Unterbringungsverfahren nach PsychKG und Betreuungsrecht 
tragen, zusammen mit den im Bereich der psychiatrischen Notfallbehandlung und Kri-
senintervention tätigen Tr ägern und Institutionen  den Ursachen der hohen Quote von 
Zwangsunterbringungen nach PsychKG und Betreuungsrecht in Münster nachzugehen. 
1.2 Rahmenbedingungen 
Die städtische Broschüre „Handlungsleitlinien für Unterbringungen“ (1) war im Auftrag 
des Arbeitskreises Psychiatrie überarbei tet worden und wurde im Sommer 2008 neu 
herausgegeben; sie ist bereits wieder vergriffen. 
Der hier vorgelegte Bericht greift die j ährliche Berichterstattung zum Unterbringungsge-
schehen des lögd auf und knüpft an die Gesundheitsberichte 12 (2003) (4) und 13 
(2006) (5) an. Er entstand mit Unterstützung des Arbeitskreises Psychiatrie. Zeitgleich 
wurden das begleitende Forsch ungsprojekt IH – NRW zur Zuständigkeitsänderung der 
Eingliederungshilfe (s og. Hochzonung) (7) abgeschlossen, der Bericht zur psychiatri-
schen, psychotherapeutischen und psychos ozialen Versorgung von Kindern und Ju-
gendlichen (8) vorgelegt, das Jahresthema „Bündnis gegen Depression“ in der kommu-
nalen Gesundheitskonferenz bearbeitet und intensive Bemühungen um den Fortbe-
stand des Krisennotdienstes in Münster unternommen. 
Dieser Bericht entstand unter Bezugnahme auf die “Arbeitshilfe für die kommunale Ge-
sundheitsberichterstattung zu r Psychiatrischen Krisenhilfe und Unterbringungspraxis“ 
(2), die das Ministerium für Arbeit, Ges undheit und Soziales NRW 2005 durch das ZPE 
Siegen vorgelegt hatte.  
Der dort beschriebene Prozess der komm unalen Gesundheitsberichterstattung und de-
ren Nutzung für ein gemeindepsychiatrisches  Qualitätsmanagment erfordert einen ho-
hen koordinativen und wissensc haftlichen Aufwand und die Ko nzentration der vielen 
örtlichen Akteure der psychiatrischen Versor gung auf dies Thema, die hier nur ansatz-
weise geleistet werden konnten. 
Die hier zusammengestellten Daten und ihre Bewertung können Anstoß geben zu der 
Diskussion aller für das Gesundheitswes en Verantwortlichen in der kommunalen Ge-
sundheitskonferenz, das Thema der Psychia trischen Notfallversorgung und Kriseninter-
vention mit dem bedeutsamen Aspekt der Zwangsmassnahmen und Unterbringungen 
auch in der kommenden Ratsperiode aufzugreif en und die notwendig en Strukturen in 
Münster weiter zu entwickeln. 
1.3 Erläuterungen zur Datenlage und Methodik 
Die statistische Erfassung der Daten zu m Unterbringungsgeschehen ist komplex. Es 
sind verschiedene Stellen beteiligt; dies fü hrt zu einer uneinheitlichen Darstellung des 
Unterbringungsgeschehens. 
1.3.1 PsychKG NRW 
Die amtliche Statistik der  unteren Ordnungsbehörde bezieht si ch nur auf die Unterbrin-
gungen nach PsychKG NRW und entsteht in der Stadt Münster bei der Feuerwehr. Dort 
werden alle Unterbringungsanträge nach P sychKG nach verschiedenen Merkmalen 
erfasst und gezählt. 
Die bei den unteren Ordnungsbehörden gesa mmelten Daten werden jahresweise an 
das Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundhe itsdienst NRW (lögd) übermittelt und 
dort zu einer Landesstatistik auf kommunaler Grundlage zusammengefasst (9). Diese  
 6

Unterbringungsverfahren nach PsychKG und Betreuungsrecht 
Daten über die Unterbringungsanträge umfassen zu 20 bis knapp 25 % auch auswärti-
ge Bürger, die in den Münste raner Kliniken untergebracht werden. Deren Anteil müsste 
bei einem Vergleich der Unterbringungsquoten (Unterbringung be zogen auf die Bevöl-
kerung) eigentlich herausgerechnet werden. In den fortgeschriebenen Jahresdaten des 
lögd werden diese Unterbringungen jedoch den Klinikstandorten zugerechnet und ver-
fälschen (erhöhen) in diesem Umfang die Quoten an den Klinikstandorten. 
Verschiedene Studien bestätigten den Befund höherer Quoten öffentlich-rechtlicher Un-
terbringungen in städtischen gegenüber ländlichen Regionen und in Regionen mit höhe-
rer Versorgungsdichte (mehr psychiatrische Krankenhausbetten und niedergelassene 
Nervenärzte) ((7), Ss. 47, 58, 59). 
Unterschiede ergeben sich durch unterschi edliche Zähl- bzw. Zuordnungsweisen auch 
noch zwischen den Zahlen der einzelnen Klinik en und der ordnungsamt lichen Statistik. 
Die wesentlichen Verzerrungen und Inkongruenz en der Daten ergeben sich also auch 
durch den überregionalen Versorgungsauftrag der Münsteraner Kliniken. 
1.3.2 Betreuungsrecht 
Das Unterbringungsgeschehen auf der Grundla ge des Betreuungsrechtes umfasst im 
Gegensatz zum PsychKG nicht nur zwangs weise Unterbringungen in psychiatrischen 
Krankenhäusern, sondern auch z. B. in Altenheimen, und  darüber hinaus auch die sog. 
unterbringungsähnlichen Maßnahmen wie z. B. Fi xierungen, Bettgitter oder technische 
Einrichtungen, um Patienten oder Bewohner am Verlassen einer Einrichtung (Station, 
Altenheim) zu hindern. 
Daten hierüber bzw. über die richterlich genehmigten Maßnahmen liegen bei den Amts-
gerichten vor, deren Zuständigkeitsbereich e mit den kommunalen Grenzen nicht (im-
mer) übereinstimmen. Bundeswe it werden darüber hinaus bi sher die Unterbringungen 
auf der Grundlage des Betreuungsrechtes in psychiatrischen Kliniken wie auch in (Al-
ten-)heimen sowie auch di e sog. unterbrin gungsähnlichen Maßnahmen nur insgesamt 
gezählt, so dass ein unmittelbarer Bezug zu den Unterbringungen nach den Landesge-
setzen (PsychKGs) von vornherein nicht möglich ist. 
1.3.3 Landes- (lögd) und Bundesstatistik 
In ihrer Antwort auf die kleine Anfrage 2083 vom 03.01.2005 (11) erläuterte die Landes-
regierung, dass sie selbst die regional en Daten zu Unterbringungen nach dem 
PsychKG in einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten erst seit 1997 erfasst. Diese Da-
ten werden inzwischen jähr lich vom lögd veröffentlicht. Für die Unterbringungen nach 
dem Betreuungsrecht ist eine Darstellung nac h einzelnen Kreisen und kreisfreien Städ-
ten anhand der vorhandenen Zahlen bisher nicht möglich, da die zugrundeliegende Sta-
tistik nur nach Gerichtsbezirken differenziert. 
Bei isolierter Betrachtung nur  eines der Rechtsbereiche – etwa dem des PsychKG - 
entsteht ein völlig unvollst ändiges und unrichtiges Bild  des Unterbringungsgeschehens. 
So stellte die wissenschaft liche Begleitung des Forschungsprojektes über psychiatri-
sche Unterbringungen in ihrem Abschlussbericht (6) u. a. (S. 32) fest, „dass die veröf-
fentlichten Zahlen das relev ante Problemfeld nur teilweise abdecken und außerdem 
sehr unterschiedlich interpretiert werden können. Die Häufig keit psychiatrischer Unter-
bringungen ist – entgegen land läufiger Meinung – noch ke in aussagefähiger Indikator 
für die Qualität der Versorgung.  Zwar wird eine hohe Zahl  immer als Alarmsignal zu 
werten sein, andererseits kann aus einer geringen Häufigkeit noch nicht automatisch  
 7

Unterbringungsverfahren nach PsychKG und Betreuungsrecht 
auf eine hohe Versorgungsqualität geschlossen werden. Die Zahlen können jedoch (…) 
als Ausgangspunkt für weitergehende Recherchen genutzt werden.“ 
Die Unterbringungen auf der Grundlage des Betreuungsrechtes in psychiatrischen Kli-
niken können gegenwärtig nur  näherungsweise durch die st ädtische Betreuungsstelle 
(Amt 51) erfasst werden in den Fällen, in denen die Betreuungs stelle Kenntnis erlangt. 
Eine systematische Dokumentationspflicht und damit Mitteilungs- und Dokumentations-
routine für Unterbringungen nach Betreuungsgesetz – vergleichbar der nach PsychKG - 
besteht nicht. 
Die außerordentlichen Häufig keitsunterschiede der jewe iligen Unterbringungsmaßnah-
men im Bundesgebiet zeigen die Daten des B undesministeriums der Justiz ((10), (11)) 
zu den Gesamtzahlen und der Quote der Un terbringungsverfahren nach den verschie-
denen Rechtsgrundlagen. Die hö chsten Quoten von mehr al s 3 Unterbringungsverfah-
ren je 1000 Einwohner im Jahr 2005 wiesen die Länder Bayern (3,88), Schleswig-
Holstein (3,42) und Nordrhein-Westfalen (3, 29), die niedrigsten Sa chsen-Anhalt (0,57) 
und Brandenburg (0,3) auf. Darüber hinaus ist bemerkenswert, wie sehr sich von Bun-
desland zu Bundesland der relative Anteil der verschiedenen Rechtsgrundlagen unter-
scheidet (10). Dies unterstreicht noch einm al, dass eine sinnvolle Betrachtung des Un-
terbringungsgeschehens nur bei Berücksichtigung aller rechtlich begründeten und an-
gewandten Unterbringungsarten möglich ist. 
0
1
2
3
4
5
BGB § 1906 1,05 2,52 0,49 0,4 0,62 1,6 1,6 0,77 1,89 2,04 1,28 1,05 0,54 1,85 0,52
BGB § 1846 0,1 0,83 0,03 0,04 0,04 0,02 0,02 0,07 0,1 0,11 0,04 0,03 0,01 0,14 0,01
PsychKG 0,27 0,53 0,36 0,22 1,95 1,45 1,3 0,63 0,93 1,14 1,01 0,24 0,2 1,43 0,38
Bad.-W Bayern Berlin Brand. Bremen Hambur
g Hessen Meckl.-
V. Nieders. NRW Rhld.-Pf. Saarld. Sach.-A. Schl.-H. Thür.
 
Abb. 1: Anzahl der Unterbringungsverfahren je 1000 Einwohner 2005  
Die im Folgenden wieder gegebenen Zahlen und Daten für Münster beziehen sich auf 
die Zeit ab dem Jahr 2000,  in dem das novellierte PsychKG NRW vom 17.12.1999 
wirksam wurde, und entstammen weiterhi n den Veröffentlichungen des ZPE der Uni-
versität Siegen, den Angaben de r Kliniken und des Amtsgeric htes im Arbeitskreis Psy-
chiatrie und den Auswertungen des Gesundheitsamtes aus Anlass dieser Berichterstat-
tung. 
 8

Darstellung der verfügbaren Daten 
2 Darstellung der verfügbaren Daten aus Münster 
Das Unterbringungsgeschehen nach PsychKG ste llt nur einen Teilaspekt der Krisenin-
terventionen und Notfallpsychiatrie mit Ma ßnahmen ohne oder gar gegen den Willen 
des Patienten dar. Um die Zahlen in ihre r Bedeutung richtig einzuordnen, müssen we-
sentliche Aspekte des Betreuungsrechtes mit beobachtet und bewertet werden. 
Die Abb. 1 zeigt in einer Synopsis die unt erschiedlichen Daten der Stadt und des lögd 
sowie des Amtsgerichtes, die nach verschiedenen Systematiken und Zählweisen ent-
stehen. 
500
1500
2500
3500
4500
Alle rechtlich betreuten
Personen (lögd)
2908 3132 3389 3405 3540 4564
Bestand an rechtlichen
Betreuungen (Amtsgericht)
2567 2777 2943 3128 3385 3739 3977 4367
Einwohner (x100, lögd) 2656 2646 2690 2696 2700 2710 2721
Alle Unterbringungen
(PsychKG u BtR, lögd)
586 855 888 842 823
Alle Unterbringungen
(PsychKG, BtR u btrechtliche
Massnahmen, AG)
1269 1189 1297 1382 1486 1594 1489 1438
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Abb. 2: Synopsis von Daten aus der Stadt Münster 
Die Abb. 1 zeigt den Zuwach s der rechtlichen Betreuu ngen anhand der Zahlen zum 
Stand an Betreuungen des Am tsgerichtes sowie der Daten des lögd zu allen rechtlich 
betreuten Personen in Münster. Sie steigen im Beobachtungszeitraum von ca. 2500 auf 
etwa 4500 und zeigen beinahe eine Verdopplung. Im Kontrast hierzu steigt die Bevölke-
rungszahl nur maßvoll um ca. 7500 an. 
Im Gegensatz zum nahezu linearen Anstieg des  Bestands an rech tlichen Betreuungen 
stagniert die Zahl sowohl der Unterbringungen nach PsychKG und Betreuungsrecht wie 
auch die Zahl aller dokumentierten Zwangs maßnahmen (der Unterbringungen nach 
PsychKG und Betreuungsrecht sowie der unterbringungsähnlichen Maßnahmen wie 
z.B. Fixierungen oder das Anbringen von Bettgittern). Die Gesamtzahl dieser Maßnah- 
 9

Darstellung der verfügbaren Daten 
men zeigt nach einem Höchstwert 2005 gegenwärtig sogar eine leicht fallende Tendenz 
(vgl. auch Abb. 2). 
Ein annähernd vollständiges Bild zum Unterb ringungsgeschehen ergibt sich somit erst, 
wenn neben den PsychKG-Unterbringungen auc h die betreuungsrechtlichen Maßnah-
men in den Blick genommen werden. 
Die Abb. 2 verdeutlicht die Anteile der verschiedenen, von den unterschiedlichen Be-
hörden dokumentierten Einzelmaßnahmen an der  Gesamtheit der Unterbringungsmaß-
nahmen: 
400
600
800
1000
1200
1400
1600
1800
Unterbringungen u
unterbringungsähnliche
Massnahmen nach
Betreuungsrecht
(Amtsgericht)
603 668 769 793 870 941 848 809
Unterbringungen nach
PsychKG (Amtsgericht)
666 521 528 589 616 653 641 629
Alle Unterbringungen und
unterbringungsähnliche
Massnahmen (PsychKG u
BtR, Amtsgericht)
1269 1189 1297 1381 1486 1594 1489 1438
Alle Unterbringungen
(PsychKG u BtR, lögd)
1309 586 885 888 842 823
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Abb. 3: Daten zum Unterbringungsgeschehen nach PsychKG und Betreuungsrecht in Münster 
 10

Darstellung der verfügbaren Daten 
Die Anteile der verschiedenen Einzelmaßnahmen: 
• Unterbringungen und unter bringungsähnliche Maßnahm en nach Betreuungs-
recht (§1906 BGB) (Zählung Amtsgericht) 
• Unterbringungen nach PsychKG NRW (Zählung Amtsgericht) 
• Alle Unterbringungen und unterbringungsähnlichen Maßnahmen nach PsychKG 
NRW und Betreuungsrecht (§1906 BGB) (Zählung Amtsgericht) 
• Alle Unterbringungen nach PsychKG und Betreuungsrecht (aber ohne unterbrin-
gungsähnliche Maßnahmen) (Zählung Landesinstitut für den öffentlichen Ge-
sundheitsdienst (lögd), nach Meldung durch die Kommunen) 
an der Gesamtheit der Unterbringungsmaßnahmen wird in der Abb. 2 deutlich. Auf die 
Unterschiede der Zuständigkeitsbezirke, der Zähl- und Zuordnungsweisen der beteilig-
ten Behörden und die dadurch bedingte Ink ongruenz der verschie denen öffentlichen 
Darstellungen wurde bereits hingewiesen. Ein korrekter Vergleich der Gegebenheiten in 
den verschiedenen Kommunen des Landes ist auf grund der bisher vorliegenden Daten 
immer noch nicht ohne weiteres möglich. 
Im Folgenden werden die verfügbaren Dat en nach der gegenwärtig möglichen Gliede-
rung – Maßnahmen nach PsychKG NRW und Betreuungsrecht – dargestellt. 
2.1 PsychKG NRW (Gesetz über H ilfen und Schutzmassnahmen bei 
psychischen Krankheiten) 
2.1.1 Gesamtzahlen 
Auch in Münster werden die Daten zum Unterbringungsgeschehen nach PsychKG 
NRW schon seit längerer Zeit durch die Untere Ordnungsbehörde gesammelt, so dass 
sich zu diesem Bereich verschiedene Teilaspekte darstellen lassen. 
634
497 492
592
625 599565
641
0
100
200
300
400
500
600
700
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Einweisungen
 
Abb.: 4: Entwicklung der PsychKG Fälle in der Stadt Münster seit 2000 – (Zahlen des lögd) 
Seit dem Jahr 2000 pendelt die Zahl der Un terbringungsfälle etwa zwischen 500 und 
650, zuletzt mit leicht abnehmender Tendenz. 
 11

Darstellung der verfügbaren Daten 
2.1.2 Vergleich der Datenquellen 
Für die Zeit ab 1999 liegen die Daten des Amtsgerichtes, der Unteren Ordnungsbehör-
de (Stadt Münster) und der Kliniken zum Unterbringungsgeschehen nach PsychKG 
NRW vor. 
300
350
400
450
500
550
600
650
700
Unterbringungen nach
PsychKG (lögd)
634 497 492 565 592 641 625
Unterbringungen nach
PsychKG (Amtsgericht)
666 521 528 589 616 653 641 629
Unterbringungen nach
PsychKG (Kliniken)
519 396 391 413 489 532 491 498
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007  
Abb. 5: Unterbringungsgeschehen nach PsychKG  
Vergleich der Datenquellen: Amtsgericht, lögd (Stadt), Kliniken 
Beim Vergleich der Daten des Amtsgerichtes , des lögd (Stadt) und der Kliniken werden 
die unterschiedlichen Dimensio nen anschaulich: Die Zahlen des Amtsgerichtes errei-
chen im gesamten Beobachtun gszeitraum zwischen 1999 u nd 2007 jeweils die höch-
sten Werte und liegen durchschnittlich um etwa 5% höher als die des lögd (Stadt); diese 
übertreffen die Zahlen aus den psychiatrisc hen Kliniken um ca. 20 – 25 %. Die Unter-
schiede entstehen aus den vers chiedenen Zählweisen der Inst itutionen hinsichtlich der 
regionalen Zuordnungen der Unte rbringungsanträge bzw. -Fälle . Der parallele Verlauf 
der Graphen bestätigt die Vergleichbarkeit der  Daten trotz der numerischen Differen-
zen: 
• In den Zahlen der psychiatrischen Klin iken werden die aus Münster stammenden 
Patienten dargestellt, 
• die Zahlen des lögd (der Stadt) umfassen auch die aus benachbarten Kreisen 
und Städten in den Münsteraner Kliniken untergebrachten Patienten;  
• in die Zählung des Amtsgerichtes gehen schließlich auch noch solche Verfahren 
ein, die von benachbarten Amtsgerichten nach Münster übergeleitet werden. 
Der Vergleich der unterschiedlichen Date n macht deutlich, dass der auch andernorts 
beschriebene Kumulations-Effekt an den Klinikstandorten so auch für die Stadt Münster 
gilt: Der Anteil der auswärtigen Patienten, der in den zusammenfassenden Darstellun-
gen des Unterbringungsgeschehens der Stadt Münster zugerechnet wir d, beträgt etwa 
20 - 25 %. Beim interkommunalen Vergleich müsste er bei der Stadt Münster ab- und 
den Herkunftsgemeinden der Patienten zugerechnet werden. 
 12

Darstellung der verfügbaren Daten 
2.1.3 Bevölkerungsbezogene Darstellung 
0,5
1
1,5
2
2,5
3
Quote
Unterbringungen nach
PsychKG in MS (lögd)
2,39 1,87 1,83 2,1 2,19 2,37 2,3
Unterbringungen nach
PsychKG in MS
(Amtsgericht)
2,51 1,97 1,96 2,18 2,28 2,41 2,36 2,31
Unterbringungen nach
PsychKG in MS (Kliniken)
1,95 1,5 1,45 1,53 1,81 1,96 1,8 1,83
Unterbringungen nach
PsychKG in NRW (lögd)
1,08 1,11 1,12 1,08 1,1 1,12 1,11
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
 
Abb. 6: Quoten (je 1000 Einwohner) der Unterbringungen  nach PsychKG in der Stadt Münster und in NRW, ver-
schiedene Datenquellen: Amtsgericht, lögd (Stadt), Kliniken 
Die vorstehenden Überl egungen gelten auch für die bev ölkerungsbezogene Betrach-
tungsweise. Legt man die Daten aus den Kliniken zugrunde, die die tatsächlichen Ver-
hältnisse der Unterbringungen Münsteraner Bür ger noch am ehesten darstellen, ist die 
Unterbringungsquote nach PsychKG in Münste r um etwa 1/3 höher als im Landes-
durchschnitt. 
 13

Darstellung der verfügbaren Daten 
2.1.4 Geschlechterverteilung 
0
10
20
30
40
50
60
70
%
%-Anteil Frauen an den
PsychKG-Unterbringungen
41,64 39,44 41,46 43,54 42,23 43,21 44,32 43,6 47,2
%-Anteil Männer an den 
PsychKG-Unterbringungen
52,36 60,56 52,54 56,46 57,77 56,79 55,68 54,4 52,8
% Anteil Frauen an der
Bevölkerung MS (31.12.2007)
53,2
%-Anteil Männer an der
Bevölkerung MS (31.12.2007)
46,8
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
 
Abb. 7: %-Anteile der Geschlechter an den Unterbringungen nach PsychKG und Vergleich zur Bevölkerung in 
Münster 
Der Anteil der weiblichen Patientinnen an den nach PsychKG Untergebrachten 
schwankt in den vergangenen 10 Jahren zwischen 40 und 47 % und ist damit um 5 – 10 
% niedriger als es dem weiblichen Bevölker ungsanteil (ca. 53 %) entspricht. Das Über-
wiegen der Männer unter den Unterbringungsfäll en nach PsychKG in Münster (ca. 56 
%) ist nach den Ergebnissen anderer Untersuchungen (12, 13) vor allem auf den erhöh-
ten Anteil von männlichen Patienten mit Suchtkrankheiten zurückzuführen. 
 14

Darstellung der verfügbaren Daten 
2.1.5 Altersverteilung 
0
10
20
30
40
50
60
%
%-Anteil Bevölkerung >17J
(229236)
51 28 21
%-Anteil Unterbringungen
nach PsychKG 2007 (627)
47 32 20
18-44J 45-65J >65J
 
Abb. 8: %-Anteile der Altersgruppen unter den Unterbringungen nach PsychKG im Vergleich zur Bevölkerung 
Die Betrachtung der Altersgruppen ergibt dagegen nicht so gravierende Unterschiede 
zwischen der Bevölkerung und den Unterb ringungsfällen nach PsychKG. Für das Jahr 
2007 findet sich der Anteil der 45 - 65-j ährigen unter den Unterbringungsfällen etwas 
häufiger als es dem Bevölkerungsanteil unter den Erwachsenen entspricht. 
Aus dem Bericht zur psychiatrischen (…) Versorgung von Kindern und Jugendlichen in 
Münster (Gesundheitsbericht 14) ist zu entn ehmen, dass im Jahr mit ca. 30 Unterbrin-
gungen Minderjähriger mit familienrichterlicher Genehmigung zu rechnen ist. 
0
5
10
15
20
25
30
35
%
%-Anteil >59Jährige an den
Unterbringungen nach
PsychKG
23,82 21,53 29,47 25,13 27,53 32,45 28,96
%-Anteil >59Jährige an der
Bevölkerung MS >17Jahre
26,19
%-Anteil >59Jährige an der
Gesamtbevölkerung MS
21,95
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
 
Abb. 9: %-Anteile Älterer Menschen an den Unterbringungen nach PsychKG in  Münster (lögd) 
 15

Darstellung der verfügbaren Daten 
 
Der Anteil älterer Patienten (60+ Jahre)  unter den Unterbringung en steigt im Beobach-
tungszeitraum von etwa 25 auf um die 30 %. Dennoch ist der Anteil der älteren Men-
schen unter den Unterbringungen im Vergleich zur alterskorrigierten Bevölkerung (>17 
Jahre) nur gering (ca. + 2  %) erhöht. (Die  Alterskorrektur erfolgt, weil auch unter den 
Untergebrachten Personen unter 18 Jahren praktisch nicht vorkommen, da für sie ande-
re rechtliche Regelungen gelten). 
2.1.6 Diagnosenverteilung 
Diagnosen 
131
147
319
Abhängigkeitserkrankung Psychische Störung Psychose
 
Abb. 10: Unterbringungen nach PsychKG 2007, Diagnosen, Stadt Münster 
Nach Erhebung des Gesundheitsamtes im J ahr 2007 erfolgten 53% der Unterbringun-
gen nach PsychKG unter der Er stdiagnose einer Psychose, 25% der einer (nichtpsy-
chotischen) psychischen Störung und 22% der einer Abhängigkeitserkrankung. 
0
5
10
15
20
25
30
35
40
%
%-Anteil Suchtkranker 37,38 29,78 27,85 26,97 31,93 28,08 29,6
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
Abb. 11: %-Anteile Suchtkranker an den Unterbringungen nach PsychKG NRW in der Stadt Münster (17.12.2008) 
 16

Darstellung der verfügbaren Daten 
Der Anteil Suchtkranker an den untergebrachten Patienten erreicht im Jahr 2000 mit gut 37% 
den höchsten Wert und pendelt im weiteren Verlauf um ca. 30%. 
2.1.7 Unterbringungsfälle – Untergebrachte Personen 
Die Betrachtung des Unterbringungsgeschehens in den Kliniken lässt weitere Probleme 
der Datenerfassung und –Darstellung erkennen: 
Erfasst, gezählt und dargestellt werden (bisher nur) die Behandlungsfälle, deren Zahl 
größer ist als die der behandelten Person en, da – abhängig von verschiedenen Ein-
flussfaktoren – ein Teil der Patienten mehrfach im J ahr zur Behandlung aufgenommen 
und damit im jeweiligen Zusammenhang jeweils neu gezählt wird. 
626
565
Fälle Patienten
Abb. 12: Unterbringungen nach PsychKG 2007, Fälle - Patienten, Stadt Münster 
Für das Jahr 2007 ergab sich nach Erhebung im  Gesundheitsamt, dass in ca. 10 % der 
Unterbringungen Mehrfachaufnahmen eines Patienten erfolgten. 
2.2 Daten zum Kontextgeschehen 
2.2.1 Betreuungsrecht 
Die für die Stadt Münster festgestellte En twicklung hin zu einer Zunahme des Bestan-
des an rechtlichen Betreuungen und sonstiger betreuungsrechtlicher Maßnahmen findet 
sich auch im gesamten Bundesgebiet ((10), S. 29 ff, (11)): 
 17

Darstellung der verfügbaren Daten 
 
170.000
180.000
190.000
200.000
210.000
220.000
230.000
Erstbestellung 192.281 205.266 208.491 215.914 218.254 223.365 222.843 224.432
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
 
Abb. 13 Erstbestellung rechtlicher Betreuungen in Deutschland (Bundesamt für Justiz) 
400
500
600
700
800
900
1000
1100
(Neu-)Anträge auf
gesetzliche Betreuung
884 780 882 969 971 983 997 934 1011
Unterbringungen und
unterbringungsähnliche
Massnahmen nach
Betreuungsrecht (§ 1906
BGB)
555 603 668 769 793 870 941 848 809
Unterbringungsanträge
nach PsychKG
576 666 521 528 589 616 653 641 629
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
 
Abb. 14: Entwicklungen in Münster nach den Daten des Amtsgerichtes 
 18

Darstellung der verfügbaren Daten 
Die Zahlen der Unterbringungen und unterbringungsähnlichen Maßnahmen nach 
Betreuungsrecht entwickeln sich seit dem Jahr  2001 etwa gleichsinnig zur Entwicklung 
der Unterbringungsanträge nach PsychKG NRW. Auch die Gesamtzahl der Neuanträge 
auf Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung beim Amtsgericht Münster zeigen etwa bis 
zum Jahr 2005 einen ähnlichen Anstieg und scheinen in d en letzten 3 Jahren auf ho-
hem Niveau zu stagnieren. 
0
0,2
0,4
0,6
0,8
1
1,2
1,4
Quote
Quoten
unterbringungsähnlicher
Massnahmen nach
Betreuungsrecht in MS
0,64 0,43 0,67 1,04 0,92
Quoten
unterbringungsähnlicher
Massnahmen nach
Betreuungsrecht in NRW
0,67 0,68 0,89 1,04 1,02 1,04 1,22
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
 
Abb. 15 Quoten (je 1000 Einwohner) unterbringungsähnlic her Maßnahmen nach Betreuungsrecht in der Stadt Müns-
ter im Vergleich zum Land NRW 
Die bevölkerungsbezogenen Quoten unterbringungsähnlicher Maßnahmen nach 
Betreuungsrecht für die Stadt Münster liegen in  den letzten 5 Jahren meist niedriger als 
der Landesdurchschnitt (Die Schwankungen in den Zahlen für Münster lassen auf Er-
fassungsprobleme bei der Datengewinnung schließen). 
2.2.2 Eingliederungshilfe 
Die Entwicklungen in der ambulanten und stationären Eingliederungshilfe für behinderte 
Menschen wurden im Rahmen des Forschungsprojektes des MAGS zur Neuregelung 
der Zuständigkeiten in der Eingliederungshilf e (IH NRW) vom ZPE der Universität Sie-
gen untersucht (7). Sie lassen eine deutliche  Zunahme ambulanter Betreuungsverhält-
nisse erkennen. So stieg die Zahl der in Münster ambul ant im Rahmen der Eingliede-
rungshilfe betreuten Menschen mit psychisc her Behinderung und/oder Suchtkrankheit 
zwischen 2003 und 2007 von 144 auf 484.  
Der Umstand, dass immer mehr Menschen auch mit mittelgradigen und schwereren 
psychischen Beeinträchtigungen und Behinder ungen ambulant betreut werden, kann 
potentiell auch die Zahl derj enigen erhöhen, die im Krisen - und Notfall möglicherweise 
auch vorübergehend zwangsweis e untergebracht werden müss en. Ein unmittelbarer 
kausaler Zusammenhang der Unterbringungszahl en mit den Entwickl ungen in der Ein-
gliederungshilfe ist bisher aber nicht belegt. 
 19

Darstellung der verfügbaren Daten 
 
0
500
1000
Alle Unterbringungen nach
PsychKG u
Betreuungsrecht (lögd)
586 855 888 842 823
Menschen mit seelischer
Behinderung u/o
Suchtkrankheit im
ambulant betreuten
Wohnen (ZPE)
144 356 345 420 484
2002 2003 2004 2005 2006 2007
 
Abb. 16: Entwicklungen bei den Unterbringungszahlen und im ambulant betreuten Wohnen in Münster 
Mit der Zuständigkeitsverlagerung für di e Eingliederungshilfen zum Wohnen zu den 
Landschaftsverbänden (sog. Hoch zonung, vergleiche Gesundheitsbericht 13 (5)) seit 
2003 nahm die Zahl ambulant betreuter Men schen mit psychiatrischen und/oder Sucht-
krankheiten auch in Münster erheblich zu (v gl. (7)). Die Zahl der Unterbringungen da-
gegen zeigt nach dem Maximum 2004 eine leicht fallende Tendenz. 
2.3 Behandlung in den Kliniken 
Die Krankenhäuser erheben und s peichern ihre Daten nach jeweils eigenen Systemati-
ken in Abstimmung mit ihren jeweiligen Tr ägern (in Münster der Landschaftsverband 
Westfalen-Lippe, das Universitätsklinikum und die Alexianerkrankenhaus GmbH). 
Die Daten zum Unterbringungsgeschehen nac h PsychKG werden jährlich durch die 
PsychKG-Kommissionen der Bezirksregierung in den Kliniken erhoben und in den Be-
suchsberichten veröffentlicht. 
 20

Darstellung der verfügbaren Daten 
2.3.1 LWL-Klinik für Psychiatrie 
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
Anzahl
Alle Unterbringungen nach
PsychKG und
Betreuungsrecht (lögd)
586 885 888 842 823
PsychKG-Unterbringungen
(lögd)
634 497 492 565 592 641 625 599
Betreuungsrechtliche
Unterbringungen (lögd)
94 320 296 201 198
Unterbringungen nach
PsychKG in der LWL-Klinik
(Klinik)
443 330 334 356 425 472 429 443
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
 
Abb. 17: Unterbringungen in der Stadt Münster, hier: LWL-Klinik 
Gemäß PsychKG NRW erfolgt die zwangswe ise Unterbringung von psychiatrischen 
Patienten in psychiatrischen Fachkrankenhäusern, in Münster zum weitaus größten Teil 
in der LWL-Klinik für Psychiatrie (zwisc hen 2000 und 2007 zu 66 bis 74 %), das ist et-
was mehr als es dem Bevölkerungs anteil des Pflichtversorgungssektors entspricht und 
beruht auf der Funktion der LWL-Klinik als erster Anlaufstation bei akuten Krisen und 
insbesondere auf dem hohen An teil von Suchtkranken, die fast ausschließlich in der 
entsprechenden Fachabteilung der LWL-Klinik aufgenommen und behandelt werden. 
Die vorstehende Abbildung lässt erkennen, dass die Gesamtheit des Unterbringungs-
geschehens nach PsychKG sich im Wesent lichen durch die Unterbringungen in der 
LWL-Klinik abbildet. Die Ge samtheit des Unterbringungsgeschehens nach PsychKG 
und Betreuungsrecht folgt auf dieser „Basis“ dagegen der Entwicklung der betreuungs-
rechtlichen Unterbringungen.  21

Darstellung der verfügbaren Daten 
Legt man die Unterbringungszahlen der 3 M ünsteraner Kliniken aus  den Berichten der 
PsychKG-Kommission zugrunde (in denen sich die Zahlen für die Münsteraner (ohne 
Auswärtige) am ehesten wiederfi nden), liegt der Anteil der in der LWL-Klinik Unterge-
brachten noch deutlich höher; er steigt v on 84 % (2000-2002) auf nahezu 90 % (2006-
2007). 
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
%
%-Anteil LWL-Klinik an den
PsychKG-Unterbringungen
84 84 84 85 87 88 89 89
%-Anteil Klinik für Psychiatrie
des UKM …
77774645
% Anteil Alexianer-Krankenhaus
…
99989676
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007  
Abb. 18: %-Anteile der Kliniken an den Unterbringungen nach PsychKG in Münster 
Das Unterbringungsgeschehen nach Betreuungsre cht ist mit den bisher verfügbaren 
Daten nicht auf die Einrichtungen (Kliniken, Heime) bezogen darstellbar. 
 22

Darstellung der verfügbaren Daten 
Die Trends des Unterbringungsgeschehens nach dem PsychKG spiegeln sich also im Wesent-
lichen in den Unterbringungszahlen der LWL-Klinik.  
2518
32
19272628
38
293334
44
353636
48
0
100
200
300
400
500
600
700
10
40
70
100
130
PsychKG-Unterbringungen
(lögd)
630 500 490 570 590 640 630 600
PsychKG-Unterbringungen
(Kliniken)
530 390 400 420 490 540 480 500
LWL-Klinik Alle PsychKG-
U
440 330 330 360 430 470 430 440
UKM Alle PsychKG-U 38 28 26 27 19 32 18 25
AKH Alle PsychKG-U 48 36 36 35 44 34 33 29
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
 
Abb. 19: Unterbringungen in den Kliniken in Münster (maßstabs-angepasste Darstellung) 
2.3.2 Klinik für Psychiatrie des UKM 
Die Entwicklungen bei den Unte rbringungen in der Klinik fü r Psychiatrie des UKM zei-
gen insgesamt niedrige Zahlen. Die Unte rbringungen nehmen tendenziell ab, während 
die Zahl der Aufnahmen insgesamt steigt. Die Trends bei den Unterbringungen nach 
PsychKG und Betreuungsrecht in der Klinik für Psychiatrie des UKM verlaufen etwa 
gleichsinnig; weitere Entsprechungen sind nicht erkennbar. 
2.3.3 Alexianer-Krankenhaus  
Auch bei der Betrachtung der Unterbringun gen im Alexianer-Krankenhaus lassen sich 
auf der Basis der bisher verfügbaren Daten keine weiteren bedeutsamen Trends erken-
nen. 
 23

24 
22B3 Zusammenfassung der Ergebnisse 
• Da Unterbringungen sowohl nach Psych KG als auch nach Betreuungsrecht er-
folgen, müssen beide Rechtsbereiche für die Regionen bzw. Kommunen unbe-
dingt gemeinsam betrachtet und bewertet werden, um das Unterbringungsge-
schehen vollständig und richtig zu erfassen. 
• Im Bundesgebiet bestehen außerordentliche Häufigkeitsunterschiede der jeweili-
gen Unterbringungsmaßnahmen. Dies zeigen die Daten des Bundesministeriums 
der Justiz zu den Gesamtzahlen und den Quoten der Unterbringungsverfahren 
nach den verschiedenen Rechtsgrundlagen. Nordrhein-Westfalen  gehört zu der 
Gruppe der Länder mit den höchsten Quoten von mehr als 3 Unterbringungsver-
fahren je 1000 Einwohner im  Jahr 2005, wie auch Bayern und Schleswig-
Holstein (die niedrigsten Quoten wiesen Sachsen-Anhalt (0,57) und Brandenburg 
(0,3) auf). Darüber hinaus ist bemerkenswe rt, wie sehr sich von Bundesland zu 
Bundesland der relative Anteil der  Unterbringungen nach den verschiedenen 
Rechtsgrundlagen unterscheidet. Dies unterstreicht noch einmal, dass eine sinn-
volle Betrachtung des Unterbringungsgesch ehens nur bei Berücksichtigung aller 
rechtlich begründeten und angewandten Unterbringungsarten möglich ist. 
• Im Gegensatz zum nahezu linearen Anst ieg des Bestands an rechtlichen 
Betreuungen stagniert in Münster die Za hl sowohl der Unterbringungen nach 
PsychKG und Betreuungsrecht wie auch di e Zahl aller dokumentierten Zwangs-
maßnahmen (der Unterbringungen nach P sychKG und Betreuungsrecht sowie 
der unterbringungsähnlichen Maßnahmen wie z.B. Fixierungen oder das Anbrin-
gen von Bettgittern). Die Gesamtzahl  dieser Maßnahmen zeigt nach einem 
Höchstwert 2005 gegenwärtig sogar eine leicht fallende Tendenz. 
• Ein korrekter Vergleich der Gegebenhe iten in den verschiedenen Kommunen 
des Landes ist aufgrund der bisher vorliegenden Daten immer noch nicht ohne 
weiteres möglich. 
• Der Vergleich der unterschiedlichen Da ten macht deutlich, dass der auch an-
dernorts beschriebene Kumulations-Effekt an den Klinikstandorten auch für die 
Stadt Münster gilt: Der Anteil der auswä rtigen Patienten, der in den zusammen-
fassenden Darstellungen des Unterbringungs geschehens der Stadt Münster zu-
gerechnet wird, beträgt et wa 20-25 %. Beim interkommunalen Vergleich müsste 
er bei der Stadt Münste r ab- und den Herkunftsgem einden der Patienten zuge-
rechnet werden. Legt man di e Daten aus den Kliniken  zugrunde, ist die Unter-
bringungsquote nach PsychKG in Münste r um etwa 1/3 höher als im Landes-
durchschnitt. 
• Der Anteil der weiblichen Patientinnen an den nach PsychKG Untergebrachten 
schwankt in den vergangenen 10 Jahren zwischen 40 und 47 % und ist damit um 
5-10 % niedriger als es den weiblichen Bevölkerungsanteilen (ca. 53 %) ent-
spricht. Unter den Unterbringungsfälle n nach PsychKG in Münster überwiegen 
die Männer (ca. 56 %). Nach den Ergebnis sen früherer Untersuchungen ist dies 
vor allem auf den erhöhten Anteil von Unterbringungen von männlichen Patien-
ten mit Suchtkrankheiten zurückzuführen. 
• Die Betrachtung der Altersgruppen er gab dagegen nicht so gravierende Unter-
schiede zwischen der Bevölkerung und den Unterbringungsfällen nach PsychKG. 
Zusammenfassung der Ergebnisse

25
 
Etwa zur Hälfte erfolgten Unterbringungen nach PsychKG unter der Diagnose ei-
ner Psychose, zu je etwa einem Viertel unter der einer (nichtpsychotischen) psy-
chischen Störung und der einer Abhängigkeitserkrankung. 
• Der Anteil Suchtkranker an den untergebrachten Patienten betrug im Jahr 2000 
37 % und pendelte im weiteren Verlauf um ca. 30 %. 
• Erfasst, gezählt und dargestellt werden (b isher nur) die (Behandlungs- bzw. Un-
terbringungs-) Fälle, deren Zahl größer is t als die der behandelten Personen, da 
– abhängig von verschiedenen Einflussfaktoren – ein Teil der Patienten mehr-
fach im Jahr zur Behandlung aufgeno mmen und damit im jeweiligen Zusammen-
hang jeweils neu gezählt wird. In zumindes t ca. 10% ist von mehrfachen Unter-
bringungen eines Patienten auszugehen. 
• Angaben zur Dauer der zw angsweisen Unterbringungen werden bisher über-
haupt nicht systematisch erhoben. Erst dadurch aber wäre tatsächlich eine an-
nähernde quantitative Darstellung („Unterbringungstage“) des Unterbringungsge-
schehens und erst damit ernsthafte Vergleiche der Gegebenheiten in den ver-
schiedenen Kommunen und Institutionen möglich. 
• Die für die Stadt Münster festgestellt e Entwicklung hin zu einer Zunahme des 
Bestandes an rechtlichen Betreuungen und sonstiger betreuungsrechtlicher 
Maßnahmen findet sich auch im gesamten Bundesgebiet. 
• Die Zahl der in Münster ambulant im  Rahmen der Neuregelung der Eingliede-
rungshilfe betreuten Mensc hen mit psychischer Behinderung und/oder Sucht-
krankheit stieg zwischen 2003 und 2007 von 144 auf 484. Ein unmittelbarer kau-
saler Zusammenhang der Unterbringungszahl en mit den Entwicklungen in der 
Eingliederungshilfe ist bisher nicht belegt, aber natürlich hat sich mit der Zunah-
me ambulanter Betreuungsverhältnisse mitte lgradig oder schwerer psychisch er-
krankter Personen die Ausgangslage für No tfälle und Kriseninterventionen ver-
ändert. 
• Die zwangsweise Unterbringung von p sychiatrischen Patienten gemäß PsychKG 
NRW erfolgt in psychiatrischen Fachkr ankenhäusern, in Münster zum weitaus 
größten Teil in der LWL-Klinik für Psychiatrie (zwischen 2000 und 2007 zu 66 bis 
74 %), das ist etwas mehr als es dem Bevölkerungsanteil ih res Pflichtversor-
gungssektors entspricht. Legt man die Un terbringungszahlen der 3 Münsteraner 
Kliniken aus den Berichten der PsychKG -Kommission zugrunde (in denen sich 
die Zahlen für die Münsteraner (ohne Auswärtige) am ehesten wiederfinden), 
liegt der Anteil der in der  LWL-Klinik Untergebracht en noch deutlich höher; er 
steigt von 84 % (2000-2002)  auf nahezu 90 % (2006-2007) . Die Trends des Un-
terbringungsgeschehens nach PsychKG spiege ln sich also im  Wesentlichen in 
den Entwicklungen bei der LWL-Klinik wieder.
 Die Trends bei den Unterbringun-
gen nach PsychKG und Betreuungsrecht in der Klinik für Psychiatrie des UKM 
verlaufen etwa gleichsinnig; weitere Entsprechungen sind nicht erkennbar. Auch 
bei der Betrachtung der Unterbringungen im  Alexianer-Krankenhaus lassen sich 
auf der Basis der bisher verfügbaren Da ten keine weiteren bedeutsamen Trends 
erkennen. 
• Für das Unterbringungsgeschehen nach Betreuungsrecht in psychiatrischen Kli-
niken und (Alten-)heimen liegen bisher keine Daten in vergleichbarer Differenzie-
rung vor. 
Zusammenfassung der Ergebnisse

26 
23B4 Bewertung der Ergebnisse 
Die spezifische Situation in Münster is t geprägt von der außerordentlich hohen Versor-
gungsdichte durch 3 psychiatrische Krank enhäuser mit auch überregionaler Versor-
gungsfunktion, einer beträchtlichen Zahl niedergelassener Nervenärzte und Psychothe-
rapeuten sowie einem differenziert aus gebauten komplementär en Betreuungssystem, 
mit in den letzten Jahren vermehrten Angeb oten ambulanter und st ationärer Eingliede-
rungshilfe, tagesstruktur ierenden und Beschäftigungsangebot en wie auch speziellen 
Betreuungs- und Behandlungsangeboten für spezielle Patientengruppen (z.B. Patienten 
mit Essstörungen). 
Im Hinblick auf die Entwi cklung des Krankheitsgeschehens in der Bevölkerung wurde 
festgestellt, dass die anteilsmäßig bedeut enden Diagnosegruppen unt er den unterge-
brachten Patienten diejenigen der schizophr enen Störungen, des Alkoholmissbrauchs-
/abhängigkeit und der Demenzerkrankungen dar stellen, wobei der Anstieg der 
Zwangseinweisungen vermutlich zu einem großen Teil auf die sinkenden Behandlungs-
dauern und steigende Wiederaufnahmen in den Kliniken zurückzuführen sind. 
An Besonderheiten speziell in  der Stadt Münster wurde auc h auf die hohe Zahl von 
Studenten hingewiesen, die durch  die spezifische Risikoverteilung für psychische Er-
krankungen im jungen Erwachs enenalter möglicherweise zu  Unterschieden in der 
Krankheitshäufigkeit und in deren Folge auch in der Häufigkeit von Zwangsunterbrin-
gungen in Münster gegenüber anderen Regionen  führen können. 
Aus der Universitätsklinik wurde darüber be richtet, dass dort ein nicht geringer Teil 
auswärtiger Patienten im Rahmen der Aufg abe der Tertiärversorgung (hochspezialisier-
te Behandlungen) auf betreuungsrechtlicher Grundlage behandelt werde. 
Als Grund für die höheren Unterbringungsquot en in Münster gegenüber anderen Regi-
onen wurde auch auf den Umstand verwiesen, da ss hier möglicherweise aufgrund der-
qualitativ hochwertigen und schnell verfüg baren psychiatrischen Diagnostik und Be-
handlung die Zahl von psychiatrischen Patienten höher sei,  andernorts dagegen mögli-
cherweise eine größere Zahl von psychiatr ischen Patienten in a llgemeinmedizinischen 
Versorgungsstrukturen, Polizeigewahrsam oder Heimeinrichtungen aufgenommen wür-
den und so die Zahl psychiatrischer Ve rsorgungsfälle allgemein und eben auch der 
Zwangsunterbringungen dort mangels eines s pezifischen fachlichen psychiatrischen 
Angebotes geringer sei. 
In der LWL Klinik betrug der Anteil der PsychKG-Unterbringungen an allen Aufnahmen 
in den letzten Jahren (nur noch) ca. 7-8 %.  
In diesem Zusammenhang bedeut sam ist aber der Umstand, dass die Zahl der Unter-
bringungen nichts aussagt über die jeweilige Unterbringungsdaue r, die im Einzelfall ei-
nen Zeitraum von nur wenigen Stunden bis hin zu Monaten ode r gar Jahren (etwa im 
Falle der Unterbringung auf Grundlage des Betreuungsrechts in einem Altenheim) um-
fassen kann. Erst mit der Erfassung der D auer aber wäre tatsächlich eine annähernde 
quantitative Darstellung („Unterbringungstage“) des Unterbringungsgeschehens und 
erst damit ernsthafte Vergleiche der Gegebenheiten in den verschiedenen Kommunen  
und Institutionen möglich. 
Festzustellen bleibt, dass weiterhin eine differenzierte Datenerfassung und Darstellung 
des Unterbringungsgeschehens nach Betreuungsrecht sowie unterbringungsähnlicher  
Bewertung der Ergebnisse

27
Maßnahmen bisher nicht besteht. Über das Unterbringungsgeschehen auch in Alten-
heimen können daher gegenwärtig keine näheren An gaben erfolgen. Andererseits stel-
len die Bereiche der Unterbringungen nach PsychKG einer- und Betreuungsrecht ande-
rerseits ein System kommunizierender Röhr en dar, die wesentliche Wechselwirkungen 
untereinander ausüben und de shalb im Zusammenhang betrachtet und bewertet wer-
den müssen. 
Verwiesen wird an dieser Stelle noch einm al auf die Ergebnisse des Forschungsprojek-
tes auf Landesebene im Abschl ussbericht der Wissenschaft lichen Begleitung ((9), S. 
331 ff.), in das auch Ergebnisse aus Münster eingeflossen sind und das für diesen Be-
richt berücksichtigt wurde. 
Bewertung der Ergebnisse

28 
24B5 Schlussfolgerungen, Handlungsempfehlungen 
Unterbringungszahlen nach dem PsychKg und dem Betreuungsrecht sind kein eindeu-
tiger Indikator, weder für Qualität noch für Missstände im psychiatrischen Versorgungs-
system. Sie sind zunächst einmal Beleg dafür, dass notwendige Behandlungen ermög-
licht werden, die rechtlichen Rahm enbedingungen beachtet werden und Behandlungen 
nicht etwa in rechtlichen „Grauzonen“ erfolgen. Eine abschließende Bewertung nur mit 
den vorliegenden administrativen Daten ist nicht möglich, vielmehr müssen im Einzelfall 
Parameter wie die Behandlungsdauer und das Ergebnis der Behandlung mit betrachtet 
werden. Im interkommunalen Vergleich müssen die unterschiedlichen Versorgungsbe-
dingungen beachtet werden. Aus den Berich ten der staatlichen Besuchskommissionen 
in den Münsteraner Klinken gibt es bislang keine Hinweise etwa auf missbräuchliche 
Unterbringungen. 
„Eine Reduzierung der Unterbringungshäufigkeit kann nur dann als Fortschritt im Sinne 
der Patienten betrachtet werden, wenn sie dur ch eine wirkliche Verbesserung der Kri-
senhilfe und nicht nur durch einen Formw andel oder eine Neudefin ition der Zwangs-
massnahmen erreicht wird. Die Beurteilung dieser Frage ist nur bei genauer Kenntnis 
der Entwicklung des Unterbringungsgeschehens  auf regionaler E bene und hinreichen-
der Transparenz der Praxis (…) möglich.  Von daher kommt der Weiterentwicklung der 
kommunalen Berichterstattung zu diesem Thema und ihrer Verknüpfung mit dem ge-
meindepsychiatrischen Qualitätsmanagement eine zentrale Bedeutung zu.“ ((6), 2003). 
Die regelmäßige Beobacht ung und Bewertung der psychiatr ischen Notfallversorgung 
und dabei besonders des Unterbringungsgeschehens durch die kommunalen Instanzen 
(Rat, Verwaltung und Gesundheitskonferenz ) im Rahmen der kommunalen Daseinsfür-
sorge sind unabdingbar, um die psychiatrischen Notfallmaßnahmen und Kriseninterven-
tionen sachgerecht zu organisieren und auf der rechtsstaatlichen Grundlage zu steuern. 
Hierzu sollten anlassbezogen Handlungsem pfehlungen in der kommunalen Gesund-
heitskonferenz mit Unterstützung des Arbeitskreises Psychiatrie erarbeitet werden. 
Schlussfolgerungen, Handlungsempfehlungen

29
25BLITERATUR  
(1) Städtische Broschüre „Handlungsleitlinien für Unterbringungen“, (Stadt Münster, Ar-
beitskreis Psychiatrie, 2008), (vergriffen) 
(2) MAGS, Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (lögd) NRW, Psychiat-
rische Krisenhilfe und Unterbringungspraxis , Arbeitshilfe für die Kommunale Gesund-
heitsberichterstattung (2005) 
(3) Gollmer, E., Zwangseinweisungen und psychiatrische Versorgungsstruktur, Ge-
sundheitswesen 60 (1998) 694-700 
(4) Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen Ver-
sorgung und zur Integration von psychisch kranken Menschen in Münster (Stadt Müns-
ter, Gesundheitsamt, Gesundheitsbericht Band 12, November 2002) 
(5) Bericht über den Umsetzungstand der Empfehlungen aus dem Handlungsprogramm 
zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen Versorgung und zur Integration 
von psychisch kranken Menschen in Münster (Stadt Münster, Gesundheitsamt, Ge-
sundheitsbericht Band 13, November 2006) 
(6) Abschlussbericht der wissenschaftlic hen Begleitung, Kommunale Gesundheitsbe-
richterstattung über psychiatrische Unterbringungen und Möglichkeiten ihrer Nutzung im 
Rahmen eines gemeindepsychiatrischen Qualitätsmanagments, Universität Siegen, 
ZPE, November 2003) 
(7) Selbständiges Wohnen behinderter Mensc hen – Individuelle Hilfen aus einer Hand. 
Abschlussbericht des Forschungsprojektes. Zentrum für Planung und Evaluation Sozia-
ler dienste (ZPE) der Universität Siegen, August 2008 
(8) Psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Kindern 
und Jugendlichen in Münster (Stadt Münster, Gesundheitsamt, Gesundheitsbericht 14, 
November 2008) 
(9) Berichte zur kommunalen Unterbringungspr axis in NRW, Gesund heitsberichterstat-
tung kommunaler Unterbringungspraxis in NRW, Bericht Stadt Münster (zuletzt 2006), 
Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundhei tsdienst (lögd) NRW, im Auftrag des 
MAGS 
(10) Betreuungszahlen 2005, Statistische und grafische Auswertungen der Sonderer-
hebungen „Verfahren nach dem Betreuungsgesetz“ seitens des Bundesministeriums 
der Justiz (sowie ergänzender Erhebungen) – mit Änderungen; Stand 30.1.2007, Aus-
wertung und Grafik: Horst Deinert 
(11) Bundesamt für Justiz, Referat III 3, 3004/2c - 1 - B7 136/2008, Verfahren nach dem 
Betreuungsgesetz, Zusammenstellung der Bundesergebnisse für die Jahre 1992 bis 
2007 *), Stand: 2. Juli 2008
 
(12) Landtag NRW, 13. Wahlperi ode, Drucksache 13/6434, Antwort … auf die kleine 
Anfrage 2083 vom 5.1.2005 
(13) Richter, D., Th. Reker Unterbringung en nach dem PsychKG-NW in ein psychiatri-
sches Krankenhaus, Krankenhauspsychiatrie 2003; 14:8-13 
(14) Richter, D. et al. Häufige Wiederaufnahmen suchtkranker Patienten, Psychiat Prax 
2002; 29: 364-368 
Literatur

30

Die Berichte können beim Gesundheitsamt, 48127 Münster bestellt werden. 
Die angegebenen Preise sind incl. Porto und Verpackung. 
 
Gesundheitsberichterstattung 
in Münster 
 
Mit dem Basisbericht „Das Gesundheitswesen in Münster – 
Gegenstand und Kooperationsfeld 
für Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichterstattung“ 
hat die Stadt Münster im Jahr 
1993 einen ersten Schritt zur Realisierung der 
Gesundheitsberichterstattung getan. 
Durch Mitarbeit im Projekt „Kommunale 
Gesundheitsberichterstattung und regionale 
Gesundheitspolitik“ des Public Health Forschungsverbundes 
NRW an der Universität 
Bielefeld wurden weitere Grundlagen für eine systematische 
Berichterstattung geschaffen. 
Ausgehend davon sind folgende Berichte erstellt worden: 
 
1 Grundlagen der kommunalen Psychiatrieplanung in 
Münster (1994). 
Bericht zu den Zukunftsaspekten der psychiatrischen 
Krankenversorgung bis zum 
Jahr 2000. (vergriffen) 
 
2 Gesundheitsbericht über 4-jährige Kindergartenkinder in 
Münster (1994). 
Pilotstudie Teil I. 5 € 
 
3 Gesundheitsbericht über entwicklungsauffällige und 
behinderte Kinder und 
Jugendliche in Münster (1996). 5 € 
 
4 Sozialpädiatrische Untersuchungen und Erhebungen zum 
gesundheitlichen 
Befinden von Jugendlichen in Münster (1997) 
Beobachtungen im Rahmen der 
Schulentlassuntersuchungen von 327 Schülerinnen 
und Schülern der 9. Jahrgangsstufe an sechs 
weiterführenden Schulen in Münster. 5 € 
 
5 Gesundheitsbericht über 5-jährige Kindergartenkinder 
(1997) 
und Längsschnittstudie (4 und 5-jährige Kinder) sowie 
Einschulkinder: Zeichnerischer 
Ausdruck, Impfstatus und psychische Auffälligkeiten. 10 € 
 
6 „Gesund leben“. Tipps für den Alltag (1997). 
Eine Zusammenstellung über gesundheitsprophylaktische 
Maßnahmen und 
lebenspraktische Hilfen, aufgearbeitet in sechs 
verschiedenen Sprachen 
(Informationsschriften, kein Bericht). Einzelexemplare 
kostenlos. 
 
7 Zur Gesundheitssituation der Flüchtlingskinder in Münster 
(1997). 
Gesundheitsberichte Band 7 
Statistische und epidemiologische Darstellung einiger 
ausgewählter 
Gesundheitsindikatoren anlässlich einer Erhebung bei 178 
Flüchtlingskindern unter 
15 Jahren in allen städtischen Übergangseinrichtungen. 5 € 
 
8 Weniger Kinderunfälle in Haus und Freizeit (1998) 
Gesundheitsberichte Band 8 
Möglichkeiten der Vorbeugung für Kinder bis zu 6 Jahren in 
Münster. 5 € 
 
9 Frauen und Medikamente – Gebrauch oder Missbrauch? 
(1999) 
Gesundheitsberichte Band 9 
Der Bericht enthält die Dokumentation einer 
interdisziplinären Tagung und 
Handlungsempfehlungen der Gesundheitskonferenz. 125 
Seiten. 7 € 
 
10 Münsteraner sozialpädiatrische Berichte, 
Gesundheitsbefinden Kinder und Jugendlicher (Oktober 
2000). 
Gesundheitsberichte Band 10.  
15€ 
 
11 Gesundheitsrahmenbericht für die Stadt Münster (2001). 
Gesundheitsberichte Band 11. 
10 € 
 
12 Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen 
Versorgung und der Integration psychisch kranker Menschen 
in Münster (2002). 
Gesundheitsberichte Band 12 
Grundlagen der kommunalen Psychiatrieplanung in Münster 
(2). 5€ 
 
13 Fortführung Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung 
der kommunalen psychosozialen  
 Versorgung und der Integration psychisch kranker 
Menschen in Münster (2007) 
Gesundheitsberichte Band 13 
kostenlos 
 
14 Psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale 
Versorgung 
von Kindern und Jugendlichen in Münster (2008). 
Gesundheitsberichte Band 14.  
5 € 
 
15 Bericht zur Entwicklung des Unterbringungsgeschehens 
in Münster
  
Gesundheitsberichte Band 15 
kostenlos

Berichtsvorlage

17025 Zeichen

V/0017/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Gesundheitsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bericht über das Unterbringungsgeschehen nach PsychKG und Betreuungsrecht in Münster 
(Gesundheitsberichte Band 15) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.03.2009 Kommission zur Förderung der Integration von  
 Menschen mit Behinderungen Bericht
24.03.2009 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
29.04.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Anlass der Berichtsvorlage
 
 
Nach der Veröffentlichung des Abschlussberichtes zum Forschungsprojekt „Kommunale Ge-
sundheitsberichterstattung über psychiatrische Unterbringungen…“ im Januar 2006 durch den 
Gesundheitsminister NRW gab dieser die Empfehlung, sich in den Kommunen regelmäßig mit 
den Entwicklungen der Unterbringungszahlen zu befassen, mit allen Beteiligten die Hintergründe 
zu erörtern und ggf. gemeinsam nach Einflussmöglichkeiten auf das Unterbringungsgeschehen 
zu suchen.  
Im Rahmen der Diskussion des Berichtes über den Umsetzungsstand der Empfehlungen (Ge-
sundheitsbericht Band 13, November 2006) hat der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Ar-
beitsförderung am 16.10.2007 die Verwaltung beauftragt, zusammen mit den im Bereich der psy-
chiatrischen Notfallbehandlung und Krisenintervention tätigen Trägern und Institutionen den Ur-
sachen der hohen Quote von Zwangsunterbringungen nach PsychKG und Betreuungsrecht in 
Münster nachzugehen. 
 
Das Ergebnis dieser Analyse wird mit diesem Gesundheitsbericht Band 15 vorgelegt. 
 
 
Erläuterungen zum Begriff „Zwangsunterbringungen“
 
 
Die zwangsweise Unterbringung eines psychisc h kranken Menschen im psychiatrischen Kran-
kenhaus ist Folge einer Krisensituation und Teil der psychiatrischen Notfallbehandlung. Die 
rechtsstaatlichen Regelungen für diese Ausnahmesituationen finden sich in den Landesgesetzen 
über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) sowie im Bundes-
Betreuungsrecht (BGB). Die Ausführungsbestimmungen über Unterbringungsmaßnahmen sind 
im Bundesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) normiert.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0017/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Gollmer 
Ruf: 
492 53 50 
E-Mail: 
GollmerE@stadt-muenster.de 
Datum: 
04.02.2009 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0017/2009 
 
Erläuterung der Datenerhebung und –auswertung 
 
Durch vielfältige Untersuchungen ist belegt, dass das Unterbringungsgeschehen nach PsychKG 
und Betreuungsrecht für die Regionen bzw. Kommunen unbedingt gemeinsam betrachtet und 
bewertet werden muss. In einem weiten Überschneidungsbereich sind die jeweiligen Maßnah-
men untereinander austauschbar. Bei isolierter Betrachtung nur eines der Rechtsbereiche – etwa 
dem des PsychKG - entsteht ein völlig unvollständiges und unrichtiges Bild des Unterbringungs-
geschehens. 
So stellte die wissenschaftliche Begleitung des  Forschungsprojektes über psychiatrische Unter-
bringungen in ihrem Abschlussbericht (2003, 2006) u. a. fest, „dass die veröffentlichten Zahlen 
das relevante Problemfeld nur teilweise abdecke n und außerdem sehr unterschiedlich interpre-
tiert werden können. Die Häufigkeit psychiatrischer Unterbringungen ist – entgegen landläufiger 
Meinung – noch kein aussagefähiger Indikator für die Qualität der Versorgung. Zwar wird eine 
hohe Zahl immer als Alarmsignal zu werten sein, andererseits kann aus einer geringen Häufigkeit 
noch nicht automatisch auf eine hohe Versorgungsqualität geschlossen werden. Die Zahlen kön-
nen jedoch (…) als Ausgangspunkt für weitergehende Recherchen genutzt werden.“ 
 
Zusammenfassung der Ergebnisse
 
 
• Da Unterbringungen sowohl nach PsychKG als auch nach Betreuungsrecht erfolgen, 
müssen beide Rechtsbereiche für die Regionen bzw. Kommunen unbedingt gemeinsam 
betrachtet und bewertet werden, um das Unterbringungsgeschehen vollständig und richtig 
zu erfassen. 
• Im Bundesgebiet bestehen außerordentliche Häufigkeitsunterschiede der jeweiligen Un-
terbringungsmaßnahmen. Dies zeigen die Daten des Bundesministeriums der Justiz zu 
den Gesamtzahlen und den Quoten der Unterbringungsverfahren nach den verschiede-
nen Rechtsgrundlagen. Nordrhein-Westfalen  gehört zu der Gruppe der Länder mit den 
höchsten Quoten von mehr als 3 Unterbringungsverfahren je 1000 Einwohner im Jahr 
2005, wie auch Bayern und Schleswig-Holstein (die niedrigsten Quoten wiesen Sachsen-
Anhalt (0,57) und Brandenburg (0,3) auf). Darüber hinaus ist bemerkenswert, wie sehr 
sich von Bundesland zu Bundesland der relative Anteil der Unterbringungen nach den 
verschiedenen Rechtsgrundlagen unterscheidet. Dies unterstreicht noch einmal, dass ei-
ne sinnvolle Betrachtung des Unterbringungsgeschehens nur bei Berücksichtigung aller 
rechtlich begründeten und angewandten Unterbringungsarten möglich ist. 
• Im Gegensatz zum nahezu linearen Anstieg des Bestands an rechtlichen Betreuungen 
stagniert in Münster die Zahl sowohl der Unterbringungen nach PsychKG und Betreu-
ungsrecht wie auch die Zahl aller dokumentierten Zwangsmaßnahmen (der Unterbringun-
gen nach PsychKG und Betreuungsrecht sowie der unterbringungsähnlichen Maßnahmen 
wie z.B. Fixierungen oder das Anbringen von Bettgittern). Die Gesamtzahl dieser Maß-
nahmen zeigt nach einem Höchstwert 2005 gegenwärtig sogar eine leicht fallende Ten-
denz. 
• Ein korrekter Vergleich der Gegebenheiten in den verschiedenen Kommunen des Landes 
ist aufgrund der bisher vorliegenden Daten immer noch nicht ohne weiteres möglich. 
• Der auch andernorts beschriebene Kumulations-Effekt an den Klinikstandorten gilt auch 
für die Stadt Münster: Der Anteil der auswärtigen Patienten, der in den zusammenfassen-
den Darstellungen des Unterbringungsgeschehens der Stadt Münster zugerechnet wird, 
beträgt etwa 20-25 %. Beim interkommunalen Vergleich müsste er bei der Stadt Münster 
ab- und den Herkunftsgemeinden der Patienten zugerechnet werden. Legt man die Daten 
aus den Kliniken zugrunde, ist die Unterbringungsquote nach PsychKG in Münster um et-
wa 1/3 höher als im Landesdurchschnitt. 
• Der Anteil der weiblichen Patientinnen an den nach PsychKG Untergebrachten schwankt 
in den vergangenen 10 Jahren zwischen 40 und 47 % und ist damit um 5-10 % niedriger 
als es den weiblichen Bevölkerungsanteilen (ca. 53 %) entspricht. Unter den Unterbrin-
gungsfällen nach PsychKG in Münster überwiegen die Männer (ca. 56 %). Nach den Er-

3 
V/0017/2009 
 
gebnissen früherer Untersuchungen ist dies vor allem auf den erhöhten Anteil von Unter-
bringungen von männlichen Patienten mit Suchtkrankheiten zurückzuführen. 
• Die Betrachtung der Altersgruppen ergab dagegen nicht so gravierende Unterschiede 
zwischen der Bevölkerung und den Unterbringungsfällen nach PsychKG. 
• Etwa zur Hälfte erfolgten Unterbringungen nach PsychKG unter der Diagnose einer Psy-
chose, zu je etwa einem Viertel unter der einer (nichtpsychotischen) psychischen Störung 
und der einer Abhängigkeitserkrankung. 
• Der Anteil Suchtkranker an den untergebrachten Patienten betrug im Jahr 2000 37 % und 
pendelte im weiteren Verlauf um ca. 30 %. 
• Erfasst, gezählt und dargestellt werden (bisher nur) die (Behandlungs- bzw. Unterbrin-
gungs-) Fälle, deren Zahl größer ist als die der behandelten Personen, da – abhängig von 
verschiedenen Einflussfaktoren – ein Teil der Patienten mehrfach im Jahr zur Behandlung 
aufgenommen und damit im jeweiligen Zusammenhang jeweils neu gezählt wird. In zu-
mindest ca. 10% ist von mehrfachen Unterbringungen eines Patienten auszugehen. 
• Angaben zur Dauer der zwangsweisen Unterbringungen werden bisher überhaupt nicht 
systematisch erhoben. Erst dadurch aber wäre tatsächlich eine annähernde quantitative 
Darstellung („Unterbringungstage“) des Unterbringungsgeschehens und erst damit ernst-
hafte Vergleiche der Gegebenheiten in den verschiedenen Kommunen und Institutionen 
möglich. 
• Die für die Stadt Münster festgestellte Entwicklung hin zu einer Zunahme des Bestandes 
an rechtlichen Betreuungen und sonstiger betreuungsrechtlicher Maßnahmen findet sich 
auch im gesamten Bundesgebiet. 
• Die Zahl der in Münster ambulant im Rahmen der Neuregelung der Eingliederungshilfe 
betreuten Menschen mit psychischer Behinderung und/oder Suchtkrankheit stieg zwi-
schen 2003 und 2007 von 144 auf 484. Ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang der 
Unterbringungszahlen mit den Entwicklungen in der Eingliederungshilfe ist bisher nicht 
belegt, aber natürlich hat sich mit der Zunahme ambulanter Betreuungsverhältnisse mit-
telgradig oder schwerer psychisch erkrankter Personen die Ausgangslage für Notfälle und 
Kriseninterventionen verändert. 
• Die zwangsweise Unterbringung von psychiatrischen Patienten gemäß PsychKG NRW 
erfolgt in psychiatrischen Fachkrankenhäusern, in Münster zum weitaus größten Teil in 
der LWL-Klinik für Psychiatrie (zwischen 2000 und 2007 zu 66 bis 74 %), das ist etwas 
mehr als es dem Bevölkerungsanteil ihres Pflichtversorgungssektors entspricht. Legt man 
die Unterbringungszahlen der 3 münsterschen Kliniken aus den Berichten der PsychKG-
Kommission zugrunde (in denen sich die Zahlen für die Münsteraner (ohne Auswärtige) 
am ehesten wiederfinden), liegt der Anteil der in der LWL-Klinik Untergebrachten noch 
deutlich höher; er steigt von 84 % (2000-2002) auf nahezu 90 % (2006-2007). Die Trends 
des Unterbringungsgeschehens nach PsychKG spiegeln sich also im Wesentlichen in den 
Entwicklungen bei der LWL-Klinik wieder. Die Trends bei den Unterbringungen nach 
PsychKG und Betreuungsrecht in der Klinik für Psychiatrie des UKM verlaufen etwa 
gleichsinnig; weitere Entsprechungen sind nicht erkennbar. Auch bei der Betrachtung der 
Unterbringungen im Alexianer-Krankenhaus lassen sich auf der Basis der bisher verfüg-
baren Daten keine weiteren bedeutsamen Trends erkennen. 
• Für das Unterbringungsgeschehen nach Betreuungsrecht in psychiatrischen Kliniken und 
(Alten-)heimen liegen bisher keine Daten in vergleichbarer Differenzierung vor. 
 
 
Bewertung der Ergebnisse
 
 
Die spezifische Situation in Münster ist geprägt von der außerordentlich hohen Versorgungsdich-
te durch 3 psychiatrische Krankenhäuser mit auch überregionaler Versorgungsfunktion, einer

4 
V/0017/2009 
 
beträchtlichen Zahl niedergelassener Nervenärzte und Psychotherapeuten sowie einem differen-
ziert ausgebauten komplementären Betreuungssystem, mit in den letzten Jahren vermehrten 
Angeboten ambulanter und stationärer Eingliederungshilfe, tagesstrukturierenden und Beschäfti-
gungsangeboten wie auch speziellen Betreuungs- und Behandlungsangeboten für spezielle Pati-
entengruppen (z.B. Patienten mit Essstörungen). 
Die anteilsmäßig bedeutenden Diagnosegruppen unter den untergebrachten Patienten sind die-
jenigen der schizophrenen Störungen, des Alkoholmissbrauchs-/abhängigkeit und der Demenz-
erkrankungen, wobei der Anstieg der Zwangseinweisungen vermutlich zu einem großen Teil auf 
die sinkenden Behandlungsdauern und steigende Wiederaufnahmen in den Kliniken zurückzu-
führen sind. 
An Besonderheiten speziell in der Stadt Münster wurde auch auf die hohe Zahl von Studenten 
hingewiesen, die durch die spezifische Risikoverteilung für psychische Erkrankungen im jungen 
Erwachsenenalter möglicherweise zu Unterschieden in der Krankheitshäufigkeit und in deren 
Folge auch in der Häufigkeit von Zwangsunterbringungen in Münster gegenüber anderen Regio-
nen  führen können. 
Aus der Universitätsklinik wurde darüber berichtet, dass dort ein nicht geringer Teil auswärtiger 
Patienten im Rahmen der Aufgabe der Tertiärversorgung (hochspezialisierte Behandlungen) auf 
betreuungsrechtlicher Grundlage behandelt werde. 
Als Grund für die höheren Unterbringungsquoten in Münster gegenüber anderen Regionen wurde 
auch auf den Umstand verwiesen, dass hier möglicherweise aufgrund der qualitativ hochwertigen 
und schnell verfügbaren psychiatrischen Diagnos tik und Behandlung die Zahl von psychiatri-
schen Patienten höher sei,  andernorts dagegen möglicherweise eine größere Zahl von psychiat-
rischen Patienten in allgemeinmedizinischen Versorgungsstrukturen, Polizeigewahrsam oder 
Heimeinrichtungen aufgenommen würden und so die Zahl psychiatrischer Versorgungsfälle all-
gemein und eben auch der Zwangsunterbringungen dort mangels eines spezifischen fachlichen 
psychiatrischen Angebotes geringer sei. 
In der LWL Klinik betrug der Anteil der PsychKG-Unterbringungen an allen Aufnahmen in den 
letzten Jahren (nur noch) ca. 7-8 %.  
 
In diesem Zusammenhang bedeutsam ist aber der Umstand, dass die Zahl der Unterbringungen 
nichts aussagt über die jeweilige Unterbringungsdauer, die im Einzelfall einen Zeitraum von nur 
wenigen Stunden bis hin zu Monaten oder gar Jahren (etwa im Falle der Unterbringung auf 
Grundlage des Betreuungsrechts in einem Altenheim) umfassen kann. Erst mit der Erfassung der 
Dauer aber wäre tatsächlich eine annähernde quantitative Darstellung („Unterbringungstage“) 
des Unterbringungsgeschehens und erst damit ernsthafte Vergleiche der Gegebenheiten in den 
verschiedenen Kommunen  und Institutionen möglich. 
Festzustellen bleibt, dass weiterhin eine differenzierte Datenerfassung und Darstellung des Un-
terbringungsgeschehens nach Betreuungsrecht sowie unterbringungsähnlicher Maßnahmen - wie 
Fixierungen oder z. B. technischer Systeme zur Verhinderung des Verlassens von geschützten 
Bereichen in Heimen - bisher nicht besteht. Über das Unterbringungsgeschehen auch in Alten-
heimen können daher gegenwärtig keine näheren Angaben erfolgen. Andererseits stellen die 
Bereiche der Unterbringungen nach PsychKG einer- und Betreuungsrecht andererseits ein Sys-
tem kommunizierender Röhren dar, die wesentliche Wechselwirkungen untereinander ausüben 
und deshalb im Zusammenhang betrachtet und bewertet werden müssen. 
Verwiesen wird an dieser Stelle noch einmal auf die Ergebnisse des Forschungsprojektes auf 
Landesebene im Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung, in das auch Ergebnisse 
aus Münster eingeflossen sind und das für diesen Bericht berücksichtigt wurde. 
 
 
Schlussfolgerungen, Handlungsempfehlungen
 
 
Unterbringungszahlen nach dem PsychKG und dem Betreuungsrecht sind kein eindeutiger Indi-
kator, weder für Qualität noch für Missstände im psychiatrischen Versorgungssystem. Sie sind

5 
V/0017/2009 
 
zunächst einmal Beleg dafür, dass notwendige Behandlungen ermöglicht werden, die rechtlichen 
Rahmenbedingungen beachtet werden und Behandlungen nicht etwa in rechtlichen „Grauzonen“ 
erfolgen. Eine abschließende Bewertung nur mit den vorliegenden administrativen Daten ist nicht 
möglich, vielmehr müssen im Einzelfall Parameter wie die Behandlungsdauer und das Ergebnis 
der Behandlung mit betrachtet werden. Im interkommunalen Vergleich müssen die unterschiedli-
chen Versorgungsbedingungen beachtet werden. Aus den Berichten der staatlichen Besuchs-
kommissionen in den münsterschen Klinken gibt es bislang keine Hinweise etwa auf missbräuch-
liche Unterbringungen. 
„Eine Reduzierung der Unterbringungshäufigkeit kann nur dann als Fortschritt im Sinne der Pati-
enten betrachtet werden, wenn sie durch eine wirkliche Verbesserung der Krisenhilfe und nicht 
nur durch einen Formwandel oder eine Neudefinition der Zwangsmassnahmen erreicht wird. Die 
Beurteilung dieser Frage ist nur bei genauer Kenntnis der Entwicklung des Unterbringungsge-
schehens auf regionaler Ebene und hinreichender Transparenz der Praxis (…) möglich. Von da-
her kommt der Weiterentwicklung der kommunalen Berichterstattung zu diesem Thema und ihrer 
Verknüpfung mit dem gemeindepsychiatrischen Qualitätsmanagement eine zentrale Bedeutung 
zu.“ (aus: Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung, Kommunale Gesundheitsbericht-
erstattung über psychiatrische Unterbringungen und Möglichkeiten ihrer Nutzung im Rahmen 
eines gemeindepsychiatrischen Qualitätsmanagem ents, Universität Siegen, ZPE, November 
2003). 
 
Die regelmäßige Beobachtung und Bewertung der psychiatrischen Notfallversorgung und dabei 
besonders des Unterbringungsgeschehens durch die kommunalen Instanzen (Rat, Verwaltung 
und Gesundheitskonferenz) im Rahmen der kommunalen Daseinsfürsorge sind unabdingbar, um 
die psychiatrischen Notfallmaßnahmen und Kriseninterventionen sachgerecht zu organisieren 
und auf der rechtsstaatlichen Grundlage zu steuern. Hierzu sollten anlassbezogen Handlungs-
empfehlungen der kommunalen Gesundheitskonferenz mit Unterstützung des Arbeitskreises 
Psychiatrie erarbeitet werden.   
 
 
Weiteres Verfahren
 
 
Gem. Beschluss des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Arbeitsförderung aus Oktober 
2007 wird der Gesundheitsbericht 15 „Zwangsunterbringung nach PsychKG und Betreuungs-
recht“ in der nächsten Gesundheitskonferenz beraten. Dabei wird es auch darum gehen, künftige 
Anforderungen für die Weiterentwicklung der Berichterstattung und den Aufbau eines Qualitäts-
managements zum Thema „Zwangsunterbringungen“ zu formulieren. 
 
 
In Vertretung 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlage:  Bericht zur Entwicklung des Unterbringungsgeschehens nach PsychKG und 
Betreuungsrecht in Münster (Gesundheitsberichte Band 15)

Beratungsverlauf (3)

10.03.2009 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.03.2009 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.04.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 5 Bericht
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0017/2009
Typ
Vorlagen
Datum
09.02.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37