1409/2025
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Weltstadthaus
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 5 - B31
5016 Zeichen
BP-Abwägung B31 / 2 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 – Arbeitstitel: „Weltstadthaus“ in Köln- Alt- stadt/Nord – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch einen Aushang im Bürgeramt Köln Bür- geramt Innenstadt, Ludwigstraße 8 in 50667 Köln vom 22.04.2025 bis zum 07.05.2025. Zeitgleich bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzuse- hen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. Im Zeitraum der Beteiligung ist 1 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei- chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich- tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe- schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 Das neue Hochhaus würde ich so nicht bauen, und zwar aus zwei Gründen: 1. Der Kölner Dom sollte sich in seiner Höhe weiterhin nein Das am 06. Februar 2025 durch den Stadtentwicklungsaus- schuss beschlossene Höhenentwicklungskonzept für die innere Stadt ist dann anzuwenden, wenn ein Vorhaben die Höhe von 40 m überschreitet bzw. seine Umgebung um 30 %. Mit einer Höhe von voraussichtlich 38,5 m trägt das Vorhaben dem Anlage 5 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung deutlich von der übrigen Innenstadtbebauung unterschei- den. Seine Einzigartigkeit ist für Köln von überragender Bedeutung. Nach meiner Kenntnis gibt es einen Ratsbe- schluss, der die Höhe der Innenstadtbebauung deshalb auf 22 m begrenzt. Das finde ich gut. Mit geplanten 38 m Höhe liegt das geplante neue Hochhaus deutlich darüber. Man sollte Bausünden der Vergangenheit nicht wiederho- len. „Schutzbereich“ Rechnung und bleibt unter einer Höhe von 40 m. Aus der näheren Umgebung lassen sich verschiedene Höhen ab- leiten, die für eine Bewertung zugrunde gelegt werden können. Durch Gebäude mit Höhen von teilweise 34 m („Wal“) bis ca. 75 m (Telekom-Gebäude) sowie ca. 33 m (C&A) in der näheren Umgebung wird die Höhe der Umgebung durch das Vorhaben um weniger als 30 % überschritten. Das Höhenentwicklungskon- zept ist somit nicht anzuwenden. 1.2 2. Das vorhandenene Ovalgebäude ist in der Kölner Ge- bäudelandschaft ein ausgesprochen attraktiver Bilckfang. Durch einen „großen Klotz“, wie er mit dem neuen Ge- bäude daneben entstehen soll, verliert das Ovalgebäude etwas von seiner Wirkung, es wird ein bisschen unschein- barer. Das wäre schade. Kenntnisnahme Das vorhandene Ovalgebäude, der sogenannte „Wal“ bleibt in seiner besonderen Architektur und städtebaulichen Wirkung er- halten. Auch durch die Erweiterung und Überbauung im Südwes- ten bleibt die ovale Form des Gebäudes unangetastet. Durch die begrenzte Höhenentwicklung tritt die Aufstockung im südwestli- chen Bereich auch aus verschiedenen Blickachsen in den Hinter- grund. Das städtebauliche Bild von Süden aus gesehen wird im Vergleich zum Bestand sogar aufgewertet. Durch die Übernahme der Gestaltung des damaligen Entwurfs- verfassers für den Neubau ist auch eine behutsame Verknüpfung von Alt- und Neubau gewährleistet. 1.3 Ich fände es sehr gut, wenn die Höhenbegrenzung in der Innenstadt eingehalten würde. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! ja Die Vorgaben des Höhenentwicklungskonzepts für die innere Stadt werden durch das Vorhaben eingehalten. Es wird auf die Antworten innerhalb dieser Stellungnahme unter 1.1 verwiesen. Stand 08.05.2025
Anlage 6 - B41
34468 Zeichen
BP-Abwägung B41 / 2 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67477/21 – Arbeitstitel: „Weltstadthaus“ in Köln-Alt- stadt/Nord – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be- lange Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 22.04.2025 bis zum 07.05.2025 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 17 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei- chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich- tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe- schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum end- gültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 Amprion GmbH im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Kenntnisnahme Entfällt 1.2 Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Ver- sorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. ja Die weiteren für Versorgungsleitungen zuständigen Unternehmen werden im Verfahren beteiligt. 2 2.1 Polizeipräsidium Köln / Direktion Verkehr Seitens der verkehrslenkenden Dienststelle bestehen keine Bedenken gegen den Bebauungsplan-Entwurf. Kenntnisnahme Entfällt Anlage 6 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 2.2 Bei einer baulichen Ausführung und Einschränkung des Verkehrsraumes muss die durchschnittliche Verkehrsbe- lastung der Nord-Süd-Fahrt und der Cäcilienstraße be- rücksichtigt werden. ja Bei einer baulicher Ausführung und ggf. zeitweisen Einschrän- kung des Verkehrsraums wird die durchschnittliche Verkehrsbe- lastung der Nord-Süd-Fahrt und der Cäcilienstraße berücksich- tigt. 3 Geologischer Dienst NRW zu o. g. Verfahren gebe ich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung folgende Informationen und Hinweise: Erdbebengefährdung Es wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hin- gewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deut- schen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist. Die Erdbebengefährdung wird in DIN 4149:2005 durch die Zuordnung zu Erdbebenzonen und geologischen Un- tergrundklassen eingestuft, die anhand der Karte der Erd- bebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350 000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) bestimmt werden. In den Technischen Baubestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf die Verwen- dung dieser Kartengrundlage explizit hingewiesen. Das hier relevante Planungsgebiet liegt in der Stadt Köln, Gemarkung Köln und ist der Erdbebenzone 1 sowie der geologischen Untergrundklasse T zuzuord- nen. Anwendungsteile, die nicht durch DIN 4149 abgedeckt werden, sind als Stand der Technik zu berücksichtigen. Dies betrifft hier insbesondere DIN EN 1998, Teil 5 „Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische As- pekte“. ja Die Hinweise zur Erdbebengefährdung werden im weiteren Ver- fahren berücksichtigt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Regelset- zer zurückgezogen und durch die Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt und stellt den Stand der Technik dar. Dieses Regelwerk ist jedoch bislang bauaufsichtlich nicht eingeführt. Wenn eine Bemessung nach Stand der Technik erfolgen soll, so ist DIN EN 1998 heranzuziehen. Hierbei ist zu beachten, dass sich die dann anzuwendende Untergrundklasse von der Unter- grundklasse nach DIN 4149 unterscheiden kann. Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 bzw. Bedeutungsklas- sen der relevanten Teile von DIN EN 1998 und der je- weils entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird aus- drücklich hingewiesen. 4 Zweckverband Kölner Randkanal von der Änderung im Bebauungsplan "Weltstadthaus in Köln-Altstadt/Nord" Sind wir nicht betroffen. Kenntnisnahme Entfällt 5 Stadtwerke Hürth AöR der Zweckverband Südlicher Randkanal (ZSR), vertreten durch die Stadtwerke Hürth, ist aufgefordert zum o.g. Be- bauungsplan Stellung zu nehmen. Der Bereich des Bebauungsplans berührt nicht die Be- lange des Südlichen Randkanals. Es wird keine weitere Stellungnahme abgegeben. Kenntnisnahme Entfällt 6 6.1 PLEdoc GmbH wir beziehen uns auf Ihre o.g. Maßnahme und teilen Ihnen hierzu mit, dass von uns verwaltete Versorgungs- anlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber von der geplanten Maßnahme nicht betroffen werden: OGE (Open Grid Europe GmbH), Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Kenntnisnahme Entfällt Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nord- bayern, Schwaig bei Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Es- sen Uniper Energy Storage GmbH, Düsseldorf: Erdgas- speicher Epe, Eschenfelden, Krummhörn 6.2 Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Er- satz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung fin- den. Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung plan- externer Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschlie- ßen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flä- chen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren. ja Die Pledoc GmbH wird im weiteren Verfahren beteiligt. 6.3 Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben Übersicht. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Pro- jektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. Kenntnisnahme Entfällt 7 7.1 Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 zur o. a. Bauleitplanung wird seitens des Dezernates 53 der Bezirksregierung Köln Folgendes angemerkt: Kenntnisnahme Entfällt Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb angemesse- ner Sicherheitsabstände bzw. nicht innerhalb von Ach- tungsabständen ohne Detailkenntnisse nach Leitfaden KAS-18 bezogen auf Betriebsbereiche nach § 3 Abs. 5a BImSchG („Störfallbetriebe“). 7.2 Die vorgesehenen baulichen Änderungen führen evtl. dazu, dass an bestehenden Gebäuden im Umfeld die Ab- leitbedingungen für Abgas- bzw. Abluftquellen angepasst werden müssen. ja Die Auswirkungen der Planung auf die Umgebung sowie die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen werden im weiteren Verfahren in Form eines Schallgutachtens ermittelt und ggf. Maß- nahmen zur Minimierung der Auswirkungen entwickelt. 8 Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseiti- gung Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere histori- sche Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bomben- abwürfe. Ich empfehle eine Überprüfung der zu überbau- enden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte. Die Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersu- chung. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschie- ben. Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen mechani- schen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründun- gen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Bohrlochde- tektion. Beachten Sie in diesem Fall den Leitfaden auf unserer Internetseite. Weitere Informationen finden Sie auf meiner Homepage. ja In die Hinweise des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird ein Hinweis zur Notwendigkeit einer systematischen Überprüfung auf Kampfmittel vor Beginn geplanter Bauarbeiten und Baugrund- untersuchungen aufgenommen. 9 Industrie- und Handelskammer Köln Ziel des städtebaulichen Konzepts ist die Entwicklung ei- nes belebten und überwiegend gewerblich genutzten Ge- bäudes mit Erhalt des bestehenden Einzelhandels, das Kenntnisnahme Entfällt Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung durch Büro Co-Working und Konferenzflächen, öffentli- che Nutzungen (Gastronomie, Zugänglichmachung der Kuppel im Weltstadthaus, öffentlich zugängliche Dachter- rasse als ein weiteres touristisches Highlight, Dienstleis- tungen, Freizeit) ergänzt wird. Das Konzept trägt zu einer modernen Innenstadtgestaltung bei und entspricht den Zielen des „Leitbild für die Handelslagen Hohe Straße und Schildergasse“. Das Projekt greift die Herausforde- rungen und die wirtschaftliche Notwendigkeit des beste- henden Einzelhandels auf und erzeugt positive Entwick- lungsimpulse. Die Vorgaben des Höhenentwicklungskonzept werden eingehalten. Die favorisierte Option 4 – Entwurf einer 3- geschossigen Überbauung (rd. 38,5 m) bleibt unter 40 m und nimmt Rücksicht auf die nähere Umgebung. Die IHK Köln begrüßt das Vorhaben. 10 Thyssengas GmbH von dem zuvor genannten behördlichen Verfahren wer- den weder geplante noch vorhandene Anlagen unserer Gesellschaft betroffen. Unter der Voraussetzung, dass die Planungsgrenzen bei- behalten werden, ist eine weitere Beteiligung an dem Verfahren nicht erforderlich. Anlagen: TG_20250325_0049_V01_Auskunft_Übersicht.pdf TG_20250325_0049_V01_TG-Aufstellung von Flächen- nutzungs- und Bebauungsplänen.pdf TG_20250325_0049_V01_TG- Datenschutzinformationen.pdf Kenntnisnahme Entfällt 11 Deutsche Telekom Technik GmbH ja Die Telekom Technik GmbH wird im weiteren Verfahren beteiligt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberech- tigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Tele- kom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen ab- zugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stel- lung: Im betroffenen Plangebiet sind Telekommunikationslinien der Telekom vorhanden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Telekommunikationslinien in ihrem Bestand und in ihrem weiteren Betrieb gefährdet sind. Sollte der weitere Verfahrensverlauf ergeben, dass Belange der Te- lekom - z. B. das Eigentum der Telekom, die ungestörte Nutzung ihres Netzes sowie ihre Vermögensinteressen - konkret berührt sind, behalten wir uns vor, unsere Inte- ressen wahrzunehmen und entsprechend auf das Verfah- ren einzuwirken. Aus diesem Grunde bitten wir Sie um Beteiligung bei den weiteren Planungen. 12 12.1 Evangelische Gemeinde Köln das Evangelische Landeskirchenamt hat uns Ihr Schrei- ben vom 11.03.2025 vorgelegt, in dem Sie um Äußerung gemäß§ 4 Abs. 1 BauGB zum oben angegebenen Bau- leitplanverfahren gebeten haben. Wir nehmen hierzu Stellung wie folgt. Das „Weltstadthauses", auf dessen Erweiterung und Um- nutzung sich das vorstehende Verfahren richtet, befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu der evangelischen Antoniterkirche und dem Citykirchenzentrum im Antoni- terquartier. Der räumliche Abstand beträgt nur wenige Meter. Kenntnisnahme Entfällt Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Die Antoniterkirche ist ein gotischer Bau aus dem 14. Jahrhundert; sie ist als Baudenkmal eingetragen. Auf- grund ihrer Lage in der hochfrequentierten Fußgänger- zone Schildergasse ist sie nach dem Dom die meistbe- suchte Kirche Kölns. Unter dem Titel „Antonitercitykirche" unterhält die Evangelische Gemeinde in der Kirche und dem zugehörigen Citykirchenzentrum ein breites liturgi- sches, seelsorgerisches und kulturelles Veranstaltungs- angebot, das von vielen Menschen dankbar angenom- men wird. Die Antonitercitykirche bildet damit einen wich- tigen spirituellen Gegenpol zum konsumorientierten und hektischen Getriebe der Großstadt. Vor diesem Hintergrund bestehen von unserer Seite fol- gende Bedenken gegen die vorgelegte Planung: 12.2 1. übermäßige Höhe Das Vorhaben dürfte gegen die Vorgaben des Kölner Hö- henentwicklungskonzeptes verstoßen. Denn da der ge- plante Gebäuderiegel zwischen der Schildergasse und der Cäcilienstraße mehr als 30 % höher als die maßgebli- che Umgebungsbebauung ist, darf er in der Schutzzone Innenstadt (Altstadt) nicht verwirklicht werden. Aufgrund dieser unmaßstäblichen Dimensionen würde das Vorhaben seine Umgebung in einer Weise dominie- ren, die mit dem hergebrachten Stadtbild unvereinbar wäre. Die Kölner Innenstadt wird besonders durch die Kirchenbauten geprägt, welche mit ihren Türmen und ho- hen Dächern steinerne Zeugen einer jahrhundertelangen Glaubensgeschichte sind. Durch Bauvorhaben wie das geplante drohen diese Glaubenzeichen und Baudenk- male optisch übertönt und aus der öffentlichen Wahrneh- mung verdrängt zu werden. Kenntnisnahme Das am 06. Februar 2025 durch den Stadtentwicklungsaus- schuss beschlossene Höhenentwicklungskonzept für die innere Stadt ist dann anzuwenden, wenn ein Vorhaben die Höhe von 40 m überschreitet bzw. seine Umgebung um 30 %. Mit einer Höhe von voraussichtlich 38,5 m trägt das Vorhaben dem „Schutzbereich“ Rechnung und bleibt unter einer Höhe von 40 m. Aus der näheren Umgebung lassen sich verschiedene Höhen ab- leiten, die für eine Bewertung zugrunde gelegt werden können. Durch Gebäude mit Höhen von teilweise 34 m („Wal“) bis ca. 75 m (Telekom-Gebäude) sowie ca. 33 m (C&A) in der näheren Umgebung wird die Höhe der Umgebung durch das Vorhaben um weniger als 30 % überschritten. Das Höhenentwicklungskon- zept ist somit nicht anzuwenden. Mit Rücksicht auf die Antoniterkirche wird im Bebauungsplan 67447/18 ein ovaler, konvexer Fassadenverlauf auf der Ostseite zum Kirchplatz hin festgesetzt. Diese wurde durch das beste- hende Weltstadthaus entsprechend umgesetzt und bleibt durch das Vorhaben unberührt. Eine Erweiterung und damit eine grö- Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Im konkreten Fall wäre die Antoniterkirche davon beson- ders betroffen. In der unmittelbaren Nachbarschaft eines derart hoch aufragenden und massiven Gebäudekomple- xes, wie er hier geplant ist, würde sie nicht mehr präg- nanter und eigenständiger Ort der Glaubensverkündung und der Stadtseelsorge wahrgenommen. Sie erschiene den Vorbeigehenden nur noch als unbedeutendes und leicht zu übersehendes Anhängsel des „Weltstadthau- ses“. Eine derartige städtebauliche Entwicklung würde es der Gemeinde erschweren, ihren Verkündigungsauftrag in der gleichen Weise wahrzunehmen wie bisher. Außer- dem droht die Denkmalwirkung des Gotteshauses beein- trächtigt zu werden. Die zulässige Gesamthöhe des Vor- habens ist daher auf die bisherige Höhe des „Weltstadt- hauses“ zu reduzieren. ßere Gebäudehöhe ist nur auf der von der Antoniterkirche abge- wandten Seite vorgesehen, eine Beeinträchtigung der Kirche ist somit nicht gegeben. 12.3 2. Verschattung Die Wahrnehmbarkeit der Antonitercitykirche als Bau- denkmal und spirituelles Zentrum würde nicht nur durch die optische Dominanz, sondern auch durch die Ver- schattungswirkung des geplanten Hochhauses herabge- setzt. Es ist zu befürchten, dass die Kirche und das Ci- tykirchenzentrum nicht mehr von der aus Südwesten ein- fallenden Nachmittags- und Abendsonne beschienen werden, wenn sich dort ein mehr als 38 m hoher und vo- raussichtlich ca. 60 m langer Querriegel auftürmt. Die kirchlichen Gebäude drohen von dem Vorhaben buch- stäblich in den Schatten gestellt zu werden. Das wäre ih- rer öffentlichen Wirkung und dem Verkündungsauftrag der Gemeinde abträglich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich das Angebot der Antonitercitykirche insbeson- dere an das Publikum wendet, das sich nachmittags und abends über die Schildergasse bewegt. Als Beispiel sind die werktäglichen 10-Minuten-Andachten um 18:00 Uhr anzuführen, die seit vielen Jahren ein fester Bestandteil des geistlichen Veranstaltungsprogramms sind. ja Im weiteren Verfahren wird die Verschattung durch das geplante Vorhaben auch im Bezug auf die Antoniterkirche geprüft. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Auch diese Gesichtspunkte sprechen dafür, die zulässige Gesamthöhe auf das Bestandsmaß zu reduzieren. Unab- hängig davon sollte der Bebauungsplan nicht beschlos- sen werden, ohne dass die Verschattungswirkung sorg- fältig untersucht worden ist. 12.4 3. Lärm, Licht und andere Unzuträglichkeiten Dem Erläuterungsbericht ist zu entnehmen, dass das „Weltstadthaus“ künftig auch für „Freizeitnutzungen“, „Events“, eine „ Multifunktionshalle für sportliche und kul- turelle Veranstaltungen“ sowie gastronomische Einrich- tungen zur Verfügung stehen soll. Insbesondere soll es der Bebauungsplan ermöglichen, ein Restaurant in der Kuppel des verglasten Bestandsgebäudes am lna- Gschössl-Weg und - laut dem Erläuterungsbericht als „touristisches Highlight“ - eine Dachterrasse mit Cafes/ Gastronomie auf dem riegelförmigen Baukörper an der Antonsgasse einzurichten. Hiergegen bestehen ebenfalls Bedenken. Es ist zu erwar- ten, dass die Gastronomie und andere Freizeitaktivitäten, für die das „Weltstadthaus“ künftig zusätzlich genutzt werden soll, zu erheblichen Lärmimmissionen führen werden. Die Gottesdienste und Andachten der Antoniter- citykirche würden empfindlich gestört, wenn sie in Zu- kunft vor einer lautstarken und ablenkenden Geräuschku- lisse aus Freizeitlärm (Gläserklirren, Gelächter, Anfeue- rungsrufe, Musik, Veranstaltungsdurchsagen usw.) statt- finden müssten. Erschwerend wirkt sich dabei aus, dass die großen goti- schen Fensterflächen den Umgebungsschall nahezu un- gehindert in den Kirchenraum dringen lassen. Dasselbe gilt für Lichtimmissionen. ja Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplans wird ein Schallgutachten erstellt, das so- wohl den Themenkomplex Verkehrslärm als auch den Themen- komplex Anlagenlärm betrachtet. Hierbei werden die Einwirkun- gen auf das Plangebiet sowie die Auswirkungen der Planung auf die Umgebung ermittelt und beurteilt. Sollten sich hieraus der Bedarf an Maßnahmen ergeben, werden diese über Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungs- plan oder Regelungen im Durchführungsvertrag gesichert. Insgesamt befindet sich das Vorhaben und somit auch die An- toniterkirche in der Kölner Innenstadt im Zentrum der Einkaufs- straßen und somit in einer gewissen Gemengelage, die gerade davon profitiert und sich als Innenstadtlage auszeichnet, dass verschiedene Nutzungen die Innenstadt beleben. Das geplante Vorhaben ist zudem ein Ansatz, um den strukturellen Herausfor- derungen mit Umsatzrückgängen und zunehmenden Leerstän- den in der Innenstadt zu begegnen und einem möglichen „Trai- ding-Down-Effekt“ zu vermeiden. Dies kommt auch der Umge- bung der Antoniterkirche zugute. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 12 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Entsprechenden Einwirkungen ist durch Festsetzungen im Bebauungsplan entgegenzuwirken. Diese müssen si- cherstellen, dass Gottesdienste und andere Veranstaltun- gen der Antonitercitykirche ohne akustische Störungen stattfinden können. Außerhalb geschlossener Räume sollten daher lärm intensive gastronomische und andere Freizeitnutzungen sowie der Einsatz von Beschallungs- technik ausgeschlossen werden. 12.5 Da sich erfahrungsgemäß auch übermäßige Lichtimmis- sionen, insbesondere durch Wechsellichtwerbung, stö- rend auf Gottesdienste und andere Veranstaltungen der Antonitercitykirche auswirken, sind insoweit ebenfalls schützende Festsetzungen zu treffen. Kenntnisnahme Durch die Gestaltungssatzung Hohe Straße / Schildergasse be- stehen bereits Vorgaben zu Werbeanlagen, so sind Werbeanla- gen mit wechselnden oder beweglichen Sichtflächen oder eine entsprechende bewegliche Leuchtschrift (einschließlich Lichtpro- jektion) im Plangebiet nicht zulässig. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob für das vorliegende Vorhaben Abweichungen von der Gestaltungssatzung Hohe Straße / Schildergasse erforderlich sind und hierfür Regelungen in den vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan aufgenommen werden müssen. 12.6 Schädliche Einflüsse können sich im Übrigen nicht nur aus Schall- und Lichtimmissionen, sondern auch aus dem Charakter und Gepräge von Freizeitaktivitäten erge- ben, welche in unmittelbarer Nachbarschaft einer religiö- sen Stätte unangemessen scheinen und/oder es an dem gebotenen Respekt vor der Würde eines Gotteshauses vermissen lassen. Dies gilt für Vergnügungsstätten aller Art, beispielsweise für solche mit sexuellem Kontext oder für Spielhallen, Wettbüros und Discotheken. Aus Rück- sicht auf die Antonitercitykirche und die durch sie vermit- telte Glaubensbotschaft sollten daher Festsetzungen zum Ausschluss derartiger unverträglicher Nutzungen getrof- fen werden. ja Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird die zulässige Art der baulichen Nutzung konkretisiert und textliche Festsetzungen hierzu erarbeitet. Der Ausschluss von Vergnügungsstätten wird in die Abwägung eingestellt und berücksichtigt. 13 13.1 Stadtentwässerungsbetriebe Köln die StEB Köln nimmt zum oben aufgeführten Vorhaben wie folgt Stellung. Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegenüber dem Vorhaben. Kenntnisnahme Entfällt Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 13 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 13.2 Jedoch bitte ich zu berücksichtigen, dass die Bewirt- schaftung des Niederschlagswassers vor Ort (bspw. Ver- sickerung) seitens der StEB Köln gefordert wird, sofern dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich- rechtliche Vorschriften noch wasserrechtliche Belange entgegenstehen. Darüber hinaus ist der Überflutungs- nachweis nach DIN 1968-100 für ein 100-jährliches Er- eignis zu führen. Sollte eine Einleitung des Niederschlagswassers in den öffentlichen Kanal erforderlich sein, ist dieses gedrosselt in den Mischwasserkanal einzuleiten. Der Anschluss an die vorhandene Regenwasserkanalisation ist nicht mög- lich. ja Das Plangebiet ist bereits vollständig versiegelt und in Teilen durch die Nord-Süd-Fahrt mit Tunneln unterbaut. Eine oberflä- chennahe Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswas- ser ist nicht möglich, so dass bereits im Bestand das Nieder- schlagswasser in das öffentliche Leitungsnetz eingeleitet wird. Im weiteren Verfahren wird der mögliche Rückhalt von Nieder- schlagswasser durch z. B. Dachbegrünung (u. a. Retentionsgrün- dach) geprüft. Darüber hinaus wird ein Überflutungsnachweis nach DIN 1968-100 geführt werden. Zur Einleitung und Drosselung der Einleitung in den Kanal wird die Abstimmung mit der StEB Köln erfolgen und ggf. Regelungen in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan oder Durchführungs- vertrag aufgenommen werden. 13.3 Ich bitte Sie darüber hinaus anzumerken, dass bei einer weiteren Planung das Technische Grundstücksmanage- ment der StEB Köln (Kanalanschluss@StEB-Koeln.de) eingebunden werden muss. ja Das Technische Grundstücksmanagement der StEB Köln wird im weiteren Planverfahren und der Konkretisierung der Planung ein- gebunden. 14 Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 seitens des Dezernates 25 (Verkehr, Energieleitungen) der Bezirksregierung Köln bestehen keine Bedenken ge- gen die o.g. Maßnahme. Daher wird Fehlanzeige angemeldet. Kenntnisnahme Entfällt 15 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vielen Dank für die Beteiligung an der o.g. Planung. Von dieser sind die Belange der Denkmalpflege betroffen, da sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Plangebiets nach DSchG NRW eingetragene Denkmäler befinden und das Plangebiet sich zusätzlich auf einer der denkmalwertkon- stituierenden Sichtachsen der UNESCO-Welterbestätte Kölner Dom befindet. Wir bestätigen die im Erläuterungsbericht festgestellte Betroffenheit der Denkmäler Kölner Dom und Antoniter- Kenntnisnahme Entfällt Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 14 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung kirche in vollem Umfang. Bei den älteren, höheren Vari- anten wäre sowohl die städtebauliche Wirkung der An- toniterkirche durch ein Hinterfangen des Dachreiters aus Blickrichtung Osten (Schildergasse) als auch die im sog. Sternenplan kartierte Blickachse auf die UNESCO Welt- erbestätte Kölner Dom – ggf. erheblich – beeinträchtigt gewesen. Aus zweiterem Umstand lässt sich unter ande- rem die an dieser Stelle im HEK ausgewiesene „Schutz- zone“ (Erläuterungsbericht S 6) herleiten. Wir begrüßen daher aus denkmalfachlicher Perspektive ausdrücklich die in o.g. Planung vorgesehene Variante mit einer maxi- malen Höhe von voraussichtlich 38,5 m (Option 4, S. 9). Darüber hinaus ist es wahrscheinlich, dass das Welt- stadthaus selbst aufgrund seines architektonischen An- spruches, seiner intentional und faktisch großen städte- baulichen Wirkung und nicht zuletzt aufgrund seiner Stel- lung im Oeuvre eines international wegweisenden Archi- tekten des ausgehenden 20. Jahrhunderts selbst zukünf- tig als denkmalwürdig beurteilt wird. Auch in diesem Kon- text ist Option 4 (vorauss. Max. 38,5m Höhe) als die am wenigsten den ursprünglichen Entwurf Renzo Pianos ver- ändernde aus denkmalfachlicher Sicht zu begrüßen – ebenso wie grundlegend die Fortführung der Planung am Objekt durch den Renzo Piano Building Workshop aus denkmalfachlicher Sicht begrüßenswert ist. Für evtl. Fragen und ggf. über die o.g. Hinweise hinaus- gehende denkmalfachliche Beratung stehen wir jederzeit auch im weiteren Planungsprozess zu Ihrer Verfügung. 16 16.1 Stadtwerke Köln GmbH namens und im Auftrag unserer Konzerngesellschaften, der RheinEnergie AG in Verbindung mit der RheinNetz GmbH und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG teilen wir Kenntnisnahme Im weiteren Verfahren wird die Erschließung des Vorhabens kon- kretisiert, zum entsprechenden Zeitpunkt werden die Planungen mit den jeweiligen Leitungsträgern abgestimmt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 15 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Ihnen zu dem o.g. Bebauungsplanverfahren folgendes mit: RheinEnergie AG / RheinNetz GmbH (RE/RNG) Gegen dieses Verfahren bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass die Versorgung der geplanten Bebauung mit Energie und Wasser frühzeitig mit den Versorgungsträgern abzustim- men sowie zu klären ist, ob bestehende Leitungen oder Anlagen betroffen sind. Aktuelle Kartenunterlagen mit der Lage von Anlagen und Leitungen können bei nachfolgen- der Stelle angefordert werden. RheinNetz GmbH, Leitungsauskunft, Mail: leitungsaus- kunft@rng.de. 16.2 Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) Die KVB hat grundsätzlich keine Bedenken hinsichtlich des Vorhabens. Allerdings sind aufgrund der unmittelba- ren Nähe der KVB-Anlagen zum Planungsbereich fol- gende Punkte zu beachten: 1. Der Stadtbahn- und Busbetrieb darf durch die Maß- nahme zu keiner Zeit eingeschränkt werden 2. Sollte es erforderlich sein, Buslinien weiträumig um- zuleiten und sich hierdurch die Fahrzeiten um drei Mi- nuten oder mehr verlängern, ist ein Vorlauf von min- destens drei Monaten erforderlich. 3. Die Verkehrszeichenpläne sowie die Bauzeitenpläne (gegebenenfalls auch die Verkehrszeichenpläne zur Kalkulation) und alle weiteren Abläufe, die den Linien- verkehr der KVB betreffen, sind uns rechtzeitig zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen. Kenntnisnahme Die Bauausführung ist nicht Gegenstand des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplans, sondern nachfolgender Planungs- und Ge- nehmigungsverfahren. Die Hinweise werden an den Vorhabenträ- ger zur weiteren Berücksichtigung weitergleitet. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 16 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 16.3 4. Die in unmittelbarer Nähe des Planungsraums ver- kehrende Stadtbahnlinie verursacht Erschütterungen und Lärmemissionen. Entsprechende Vorkehrungen zum Schutz vor diesen Immissionen sind zu treffen. Betriebliche Einschränkungen aufgrund möglicher späterer Forderungen der Anwohner können von der KVB AG nicht akzeptiert werden. ja Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplans wird ein Schallgutachten erstellt, das so- wohl den Themenkomplex Verkehrslärm als auch den Themen- komplex Anlagenlärm betrachtet. Hierbei werden die Einwirkun- gen auf das Plangebiet sowie die Auswirkungen der Planung auf die Umgebung ermittelt und beurteilt. Sollten sich hieraus der Be- darf an Maßnahmen ergeben, werden diese über Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan oder Regelungen im Durchführungsvertrag gesichert. 16.4 5. Der KVB AG dürfen durch die geplante Baumaß- nahme keinerlei Nachteile entstehen. Sämtliche Kos- ten, die der KVB AG im Zusammenhang mit der Bau- maßnahme entstehen, sind vom Verursacher zu tra- gen. ja Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme ent- stehen, werden in der Regel vom Vorhabenträger übernommen. Die genaue Verteilung und Übernahme der Kosten wird im Durchführungsvertrag geregelt. 16.5 6. Im Zuge des geplanten Ausbaus der Ost-West-Achse für den öffentlichen Personennahverkehr prüft die Stadt Köln derzeit zwei mögliche Alternativen mit ei- ner ober- oder unterirdischen Führung. Dabei sollen verschiedene Maßnahmen zur Neuorganisation des Fuß-, Rad- und Kraftfahrzeugverkehrs umgesetzt werden. Die Auswirkungen des Ausbaus der Ost- West-Achse auf die Zugänglichkeit des Plangebietes sind im weiteren Verfahren entsprechend zu berück- sichtigen. ja Die Auswirkungen des Ausbaus der Ost-West-Achse wird im wei- teren Verfahren bei der Konkretisierung der Planung berücksich- tigt. 17 Bezirksregierung Köln - Dezernat 26 die nördliche Spitze des Plangebiets liegt unterhalb des Bauschutzbereichs des Verkehrsflughafens Köln-Bonn gem. § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG), unter dem An- flugsektor auf die Bahn 13R. Da dieser jedoch erst ab ei- ner Höhe von 168 m über NHN betroffen wäre, würden aus zivilen Hindernis- und Flugbetriebsgründen keine Be- denken gegen die Planung bestehen. Kenntnisnahme Entfällt Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Für Fragen zur Bauleitplanung wenden Sie sich in Zu- kunft gerne direkt an mich oder das Funktionspostfach luftverkehr-bauleitplanung@brd.nrw.de. Stand 05.05.2025
Anlage 2 - Geltungsbereich
379 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes Weltstadthaus in Köln - Altstadt/Nord Maßstab 1 : 2 500
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1676 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach Satz 1 sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen, zur Verfügung zu stellen. Bereits stattgefunden hat am 22.04. – 07.05.2025 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines Aushangplakates nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 4 - Städtebauliches Planungskonzept
5049 Zeichen
Erweiterung Weltstadthaus Köln Vorgabenbeschluss Juni 2025 Anlage 4 Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 Luftaufnahme Bestand P&C Köln Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 Erweiterung Weltstadthaus Köln - JC Real Estate Renzo Piano Building Workshop- 4 -12. Januar 2024 Skizzen/ Modellstudien Erweiterung Weltstadthaus Köln - JC Real Estate Renzo Piano Building Workshop - 4 - 12. Januar 2024 Skizzen/ Modellstudien Erweiterung Weltstadthaus Köln - JC Real Estate Renzo Piano Building Workshop - 8 - 24. Juni 2024 Massenmodellstudien zu Varianten Skizzen / Modellstudien Erweiterungsentwürfe Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 Option 1: Entwurf Hochhaus 70m (2022) Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 +70.00 Option 1: Entwurf Hochhaus 70m (2022) Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 +41.90 Option 2: Entwurf Überbauung 41,90 m (2023) Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 +41.90 Option 2: Entwurf Überbauung 41,90 m (2023) Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 +48.80 +39.00 +39.00 +48.80 Option 3: Entwurf Hybridlösung 39 m / 48 m (2024) Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 +39.00 +48.80 Option 3: Entwurf Hybridlösung 39 m / 48 m (2024) Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 +38.30 Option 4: Entwurf flache Überbauung 38,50 m (2024) Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 +38.30 +38.30 Option 4: Entwurf flache Überbauung 38,50 m (2024) Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 Option 1: Entwurf Hochhaus 70m (2022) Köln 2020 - Peek & Cloppenburg RPBW, 27.06.2022 1/400 @ A3 Alternative 2 - Dachaufsicht Grundriss Alt2 Dachaufsicht Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 S C H IL D E R G A S S E A N T O N S G A S S E I N A - G E S C H L Ö S S L - W E G N O R D - S Ü D - F A H R T (T U N N E L) C Ä C I L IE N S T R A S S E Dachterrasse Dachterrasse Photovoltaik +41.90 +24.28 +34.00 Köln Erweiterung - MIDSTAD RPBW, Juli 2024 Erweiterung Dachaufsicht Dachaufsicht Option 2: Entwurf Überbauung 41,9 m (2023) Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 S C H IL D E R G A S S E A N T O N S G A S S E I N A - G E S C H L Ö S S L - W E G N O R D - S Ü D - F A H R T (T U N N E L) C Ä C I L IE N S T R A S S E Dachterrasse +34.00 +38.30 +48.80 Köln Erweiterung - MIDSTAD RPBW, Juli 2024 Erweiterung Dachaufsicht Dachaufsicht Option 3: Entwurf Hybridlösung 39m / 48 m (2024) Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 Option 4: Entwurf flache Überbauung 38,50 m (2024) S C H IL D E R G A S S E A N T O N S G A S S E I N A - G E S C H L Ö S S L - W E G N O R D - S Ü D - F A H R T (T U N N E L) C Ä C I L IE N S T R A S S E Dachterrasse +34.00 +38.30 +48.80 Köln Erweiterung - MIDSTAD RPBW, Juli 2024 Erweiterung Dachaufsicht Dachaufsicht Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 Option 1: Entwurf Hochhaus 70m (2022) Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 Option 2: Entwurf Überbauung 41,90 m (2023) Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 Option 3: Entwurf Hybridlösung 39 m / 48 m (2024) Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 Option 4: Entwurf flache Überbauung 38,50 m (2024) Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 Option 1: Entwurf Hochhaus 70m (2022) Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 Option 2: Entwurf Überbauung 41,90 m (2023) Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 Option 3: Entwurf Hybridlösung 39 m / 48 m (2024) Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 Option 4: Entwurf flache Überbauung 38,50 m (2024) Option 4: Entwurf flache Überbauung 38,50 m (2025) Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 Erweiterung Weltstadthaus Köln - JC Real Estate Renzo Piano Building Workshop - 30 - 24. Juni 2024 Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 Erweiterung Weltstadthaus Köln - JC Real Estate Renzo Piano Building Workshop - 32 - 24. Juni 2024 Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 Erweiterung Weltstadthaus Köln - JC Real Estate Renzo Piano Building Workshop - 34 - 24. Juni 2024 Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad Renzo Piano Building Workshop Juni 2025 RPBW Renzo Piano Building Workshop 34, rue des Archives F-75004 Paris France www.rpbw.com
Anlage 3 - Erläuterungsbericht
45415 Zeichen
1 Anlage 3 Erläuterungen zum Vorgabenbeschluss zum Bebauungsplanentwurf 67447/21 Arbeitstitel: „Weltstadthaus in Köln Altstadt/Nord“ Stand: Vorgabenbeschluss 1. Anlass und Ziel der Planung, Verfahren 1.1. Anlass und Ziel der Planung Das Weltstadthaus auf der Schildergasse in der Kölner Innenstadt (nachfolgend „Weltstadt- haus“) soll umgebaut und durch eine n aufgestockten Anbau erweitert werden, um das Ge- bäude in eine vielseitig nutzbare Immobilie umzuwandeln und dessen Erhalt und Nutzung langfristig zu sichern. Das Weltstadthaus ist ein markantes Bauwerk des renommierten Architekturbüros Renzo Piano Building Workshop (nachfolgend „Büro Renzo Piano “). Seit seiner Fertigstellung im Jahre 2005 betreibt die auf den textilen Einzelhandel spezialisierte Peek & Cloppenburg B.V. & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (nachfolgend „P&C“) dort eine Filiale mit rund 350 Mitarbei- tenden. Allerdings ist der heutige Hand elssektor, insbesondere der stationäre Modehandel, im Zuge von multiplen Krisen (Corona, Energiepreissteigerungen, Inflation u. a.) sowie auf- grund des digitalen Wandels einem schnellen und starken Transformationsdruck ausgesetzt. Überdimensionierte Einzelhandelsfläche Dies wirkt sich auch auf das Geschäftsmodell von P&C aus. Künftig werden geringere Ver- kaufsflächen (aber bei gleichbleibender Mitarbeiterzahl) be ansprucht. Die nicht mehr benö- tigten Flächen können aufgrund der baulichen Struktur des Gebäudes nicht sinnvoll und effi- zient anderweitig genutzt werden, was langfristig die Wirtschaftlichkeit des Objekts gefährdet. Fehlende Drittverwendungsfähigkeit Die Konzeption als reine Handelsimmobilie macht es notwendig, in die bauliche Substanz und Haustechnik umfassend einzugreifen, um weitere Nutzungen zu ermöglichen. Hoher Energieverbrauch und CO₂-Belastung Die veraltete Haustechnik und die ineffiziente Nutzung des Gebäudes führen zu überdurch- schnittlich hohen Nebenkosten und Emissionen. Darüber hinaus steht das Umfeld des Weltstadthauses vor strukturellen Herausforde- rungen: Ein erkennbarer Umsatzrückgang und zunehmende Leerstände, insbesondere in der Hohe Straße und bereits ansatzweise auf der Schildergasse, gefährden die Attraktivität des Quar- tiers. Der sichtbare Trading -Down-Effekt, der durch Low -Budget-Shopping ausgelöst wird, wirkt sich auf das Geschäftsmodell von P&C aus und droht gleichzeitig das Image der Innen- stadt weiter zu schwächen. Aufgrund der abnehmenden Attraktivität der Innenst adt und der fehlenden Aufenthaltsqualität im Bereich der Schildergasse, suchen immer weniger Kunden die Innenstadt auf. Die fehlende bzw. abnehmende Belebung führt zudem insbesondere in den Abendstunden zu einem nachlassenden Sicherheitsgefühl der Innenstadtbesucher*in- nen. 2 Zur Verwirklichung des heute vorhandenen Kaufhauses wurde in den 1990er Jahren der Be- bauungsplan 67447/18 aufgestellt. Das nun geplante Erweiterungsvorhaben ist jedoch nicht mit den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsp lanes realisierbar, sodass pla- nungsrechtliche Schritte der Anpassung erforderlich sind. Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Das V erfahren soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. 1.2. Verfahren Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 11. Dezember 2024 den Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungspla- nes nach § 12 Abs. 2 BauGB gestellt. Der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, zur Einleitung des Planverfahrens und zur Durchführung der freiwilligenfrühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung wurde am 06. Februar 2025 durch den Stadtentwicklungsausschuss gefasst (Vorlagen- Nr. 3894/2024). Vorprüfung des Einzelfalls Da im Rahmen der Vorhabenplanung großflächiger Einzelhandel im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit einer zulässigen Geschossfläche von mehr als 1.200 m² vorgesehen ist, wird dem Bebauungsplanverfahren nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Ge- setzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung des Ein- zelfalls vorangestellt. Hierbei wird geprüft, ob eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVPG durchzuführen ist. Es ist nachzuweisen, dass durch die Aufstellung des vor- habenbezogenen Bebauungsplanes keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die ei- ner Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG oder dem Landesrecht unterliegen. In diesem Zusammenhang ist außerdem darzustellen, dass die in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter nicht beeinträchtigt und keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von Unfällen nach § 50 S. 1 Bundes-Im- missionsschutzgesetz (BImSchG) verletzt werden. Da die Einzelhandelsnutzung bereits im Plangebiet vorhanden ist, kann davon ausgegangen werden, dass durch die neuerliche Überplanung des Gebietes keine negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten sind. Beschleunigtes Verfahren Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Nachverdichtung bzw. Maßnahme der Innenentwicklung, daher ist vorgesehen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan im be- schleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen. Die positiven Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 bis 3 BauGB werden erfüllt: Aufgrund der Größe des Geltungsbereiches mit insgesamt ca. 7.500 m² liegt die vor- gesehene Grundfläche auch bei einer weiterhin bestehenbleibenden vollflächigen Versiege- lung unter dem in § 13a Abs. 1 Nr. 1 aufgeführten Schwellenwert von 20.000 m². Der Nachweis, dass keine negativen Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 13a Abs. 1 S. 4 und 5 BauGB vorliegen, erfolgt im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls im weiteren Ver- fahren. Aufgrund der Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB i. V. m § 13 BauGB bestehen Möglichkeiten zur Erleichterung des Planaufstellungsverfahrens. D iese werden im Folgenden aufgeführt und deren Anwendung erläutert: 3 Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit sowie der Behör- den und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB kann ab- gesehen werden. Im vorliegenden Planverfahren wird im Sinne der Verfahrenstransparenz von dieser Verfahrenserleichterung kein Gebrauch gemacht und sowohl eine frühzeitige Beteili- gung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als auch eine frühzeitige Behörden- beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. An Stelle der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB kann die Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gewährt werden. Im vorliegenden Planverfahren wird im Sinne der Verfahrenstransparenz von dieser Verfahrenserleichterung kein Gebrauch gemacht und die Öffentlichkeits - und Behör- denbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umwelt- bezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklä- rung nach § 10a Abs. 1 BauGB kann abgesehen und eine Planüberwachung (Monito- ring) gemäß § 4c BauGB muss nicht durchgeführt werden. Im vorliegenden Planverfahren wird von diesen Verfahrenserleichterungen in Teilen Gebrauch gemacht. Gleichwohl werden die relevanten Umweltbelange und mögliche Minimierung der umweltrelevanten Auswirkungen auf das Plangebiet und seine Um- gebung im Verfahren umfassend berücksichtigt und in die Planung eingearbeitet. Au- ßerdem wird auf Basis der getroffenen Festsetzungen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgelegt. Frühzeitige Beteiligungen Mit Schreiben vom 11. März 2025 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme bis zum 11. April 2025 gebeten. Zur frühzeitige n Beteiligung der Öffen tlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden die Pla- nungsunterlagen durch ein Aushangplakat vom 22. April 2025 bis einschließlich 07. Mai 2025 öffentlich zugänglich gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte am 09. April 2025 im Amtsblatt der Stadt Köln. Insgesamt gingen 38 Stellungnahmen von Dienststellen der Stadt Köln, Behörden und sons- tigen Trägern öffentlicher Belange ein. Folgende Themen wurden in den Stellungnahmen insbesondere angesprochen: Erdbeben- gefährdung, Immissionsschutz (Schall), Verkehr, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Nut- zung von Solarenergie, Niederschlagswasserbewirtschaftung, Verschattung. 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Stadtteil Köln -Altstadt/Nord, im Zentrum der Einkaufsstraßen in der Kölner Innenstadt. Der Kölner Dom ist fußläufig ca. 850 m entfernt. Das ca. 7.500 m² große Plangebiet liegt auf der Überbauungsfläche Schildergasse / Nord- Süd-Fahrt. Es wird im Norden durch die Schildergasse, im Osten durch den Ina -Gschlössl- Weg (Ostseite der Nord-Süd-Fahrt), im Süden durch die Cäcilienstraße und im Westen durch die Antonsgasse begrenzt. Es entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplan es 67447/18. 4 Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan es umfasst die Flurstücke 581, 1088, 1089, 1090, 1091, 1092, 1093, 1094, 1095, 1096, 1097,1098, 1099, 1100, 1101, 1102, 1103, 1104, 1105, 1110, 1111, 1112, 1113, 1114, 1115, 1116 der Flur 7 in der Gemar- kung Köln. 2.2. Vorhandene Baustruktur und derzeitige Nutzung Das Plangebiet wird heute bereits überwiegend durch das Weltstadthaus genutzt. Der Haupt- baukörper stellt sich als sechsgeschossiges Bauwerk mit einer Höhe von bis zu 34 m und damit 87,27 m über Normalnull (NN) dar. Das vorhandene Weltstadthaus verfügt beginnend vom Eckbereich Schildergasse / Antonsgasse bis zur Cäcilienstraße über eine im Halboval geschwungene, konvexe Fassade aus Glas, die sich nach oben verjüngt. Südwestlich und damit in direkte r Nähe zum Plangebiet befindet sich die Tiefgarage Schil- dergasse mit der Ein- / Ausfahrt an der Cäcilienstraße. Die Umgebung des Plangebietes ist durch eine hohe städtebauliche Dichte mit bis zu sie- bengeschossigen Gebäuden geprägt. Charakteristisch für diesen Innenstadtbereich sind die schmalen Wegeverbindungen, wie sie auch im Westen mit der Antonsgasse und im Osten mit dem Ina -Gschlössl-Weg angrenzend an den Baukörper des Weltstadthauses zu finden sind. Der Gebäudekomplex wird von der Nord -Süd-Fahrt unterführt. Im Süden des vorhandenen Gebäudes trifft eine Ausfahrt der Nord-Süd-Fahrt ebenerdig auf die jeweils dreispurig ausge- baute Cäcilienstraße. In der Mitte der Cäcilienstraße verlaufen Straßenbahnlinien. Beidseitig der Nord-Süd-Fahrt besteht eine fußläufige Verbindung zwischen Schildergasse und Cäcili- enstraße. Westlich und nördlich ist der Bereich insbesondere von Einzelhandelsnutzung umgeben. Die im Norden angrenzende Schildergasse ist als Fußgängerbereich mit Einzelhandel zu beiden Straßenseiten ausgepr ägt. Im Nordosten des Plangebiet es befindet sich die denkmalge- schützte Antoniterkirche sowie im Osten das Antoniter Quartier, welches unter anderem mit Flächen zur gewerblichen Nutzung und für Wohnflächen genutzt wird. 2.3. Erschließung Das Plangebiet ist über die Kölner Hauptverkehrsachsen Nord-Süd-Fahrt und Cäcilienstraße (Ost-West-Achse) an das Straßenverkehrsnetz angebunden. Fußläufig sind mehrere Halte- stellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erreichbar. Das Plangebiet ist bereits heute vollständig technisch erschlossen. Die Ver- und Entsorgung erfolgt auch weiterhin über das vorhandene Leitungsnetz. 2.3.1. ÖPNV Über die fußläufig ca. 400 m entfernte Haltestelle Neumarkt und die ca. 700 m entfernte Haltestelle Heumarkt ist das Plangebiet an den ÖPNV anges chlossen. An beiden Haltestel- len besteht der Anschluss an verschiedene Stadtbahn- und Buslinien, wodurch eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV sichergestellt ist. Über die Haltestelle Neumarkt ist der Kölner Hauptbahnhof in wenigen Minuten erreichbar, fußläufig ist dieser über die Innenstadt in ca. 1.000 m zu erreichen. Am Kölner Hauptbahnhof besteht Anschluss an den Regional- und Fernverkehr der Deutschen Bahn AG. 5 2.3.2. Motorisierter Individualverkehr Über die Hauptverkehrsachsen Nord-Süd-Fahrt und Cäcilienstraße (Ost-West-Achse) ist das Plangebiet in das Straßenverkehrsnetz der Stadt Köln eingebunden. Im Westen verläuft zu- dem die Antonsgasse als Einbahnstraße, die in die Fußgängerzone übergeht. In der direkten Umgebung befinden sich in fußläufiger Entfernun g verschiedene öffentliche Parkhäuser. 2.3.3. Fuß- und Radwegeverkehr Entlang der Cäcilienstraße (Ost -West-Achse) befinden sich beidseitig Fuß - und Radwege. Außerdem besteht östlich und westlich des Plangebietes (Antonsgasse und Ina-Geschlössl- Weg) über Fußwege der Zugang zur Fußgängerzone in der Schildergasse. Diese ist für Rad- verkehr werktags von 20 Uhr abends bis 11 Uhr vormittags und an Sonn - und Feiertagen ganztags freigegeben. 3. Planungsvorgaben 3.1. Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Tei labschnitt Region Köln, stellt den Be- reich, in dem das Plangebiet gelegen ist, als einen „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) dar. Nach der regionalplanerischen Definition der ASB (Ziff. B.2.1) sollen innerhalb der ASB entsprechend dem Bedarf in der Baulei tplanung unter anderem gewerbliche Bauflächen für die Bestandssicherung und Erweiterung vorhandener Gewerbebetriebe und für die Ansied- lung neuer, nicht überwiegend belästigender Gewerbetriebe dargestellt bzw. festgesetzt wer- den. Am 10. Dezember 2021 hat de r Regionalrat Köln den Aufstellungsbeschluss für einen Ge- samtplan der bisherigen Teilräume Aachen, Köln und Bonn / Rhein-Sieg gefasst und am 11. Oktober 2024 den zweiten Planentwurf zur zweiten Beteiligung beschlossen. Der Bereich des Plangebietes wird weiterhin unverändert als ASB festgelegt, so dass die Bauleitplanung auch den Festlegungen des zweiten Entwurfes des neuen Regionalplanes entspricht. 3.2. Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als gemischte Baufläche im Sinne des § 1 Abs. 2 BauNVO, welche dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbetrieben - die das Wohnen nicht wesentlich stören - dient, ausgewiesen. In dem durch die Nord-Süd-Fahrt un- terführten Bereich ist das Plangebiet zudem als Fläche für Hauptverkehrszüge dargestellt. Bei Beachtung des Entwicklungsgebots können aus der gemischten Baufläche im FNP im Bebauungsplan z. B. Mischgebiete, urbane Gebiete oder Kerngebiete entwickelt werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan entspricht mit seinen vorgese henen Nutzungen damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB. 3.3. Bebauungsplan Zur Verwirklichung des heute vorhandenen Kaufhauses wurde in den 1990er Jahren der Be- bauungsplan 67447/18 aufgestellt. Dieser setzt ein Kerngebiet (MK) fest und fasst durch die Festsetzung von Baulinien für verschiedene Höhen, der Zahl der Vollgeschosse als Höchst- maß und zwingende Gebäudehöhen das später realisierte Gebäude relativ eng. Das nun geplante Erweiterungsvorhaben ist jedoch nicht mit den Festsetzungen des rechts- verbindlichen Bebauungsplanes realisierbar, sodass planungsrechtliche Schritte der Anpas- sung erforderlich sind. 6 Der Bebauungsplan 67447/18 wurde unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bun- desverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen einer Prüfung unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass der Bebauungsplan 67447/18 an offensichtlichen Rechtsfehlern leidet: Zum einen dürfte ein Bekanntmachungsmangel vorlie- gen, da ein Hinweis in der Bekanntmachung fehlt, dass alle DIN-Normen, auf die in den textli- chen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, zur dauernden Einsichtnahme bei der Stadt Köln bereitgehalten werden und zum anderen dürfte ein durchgreifender mate- riell-rechtlicher Mangel vorliegen, da die auf § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB gestützte Darstellung von Lärmpegelbereichen, an die nach der textlichen Festsetzung die Vorgabe anknüpft, Vor- kehrungen passiven Lärmschutzes nach Maßgabe der DIN 4109 zu treffen, nicht hinreichend bestimmt ist. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist deshalb das Verfahren der Neuaufstellung eines vor- habenbezogenen Bebauungsplanes einem Bebauungsplan -Änderungsverfahren vorzuzie- hen, um die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem städtebaulich hoch verdichteten Bereich sicherzustellen beziehungsweise zu gewährleisten. 3.4. Landschaftsplan Der Landschaftsplan (LP) der Stadt Köln weist das Gebiet als Bereich mit dem Entwicklungs- ziel 6 („Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesse- rung des Klimas“) aus. 3.5. Landschaftsschutzgebiete Das nächste zum Vorhaben gelegene Landschaftsschutzgebiet befindet sich mit dem Rhein in einer Entfernung von ca. 700 m und wird durch die Planung somit nicht beeinträchtigt. Auch andere Schutzgebiete werden durch die Planung nicht berührt. 3.6. Denkmalschutz Das Plangebiet ist westlich der Antoniterkirche gelegen, die seit dem 07. Dezember 1981 als Denkmal geschützt ist. Mit Rücksicht auf die Antoniterkirche wird im Bebauungsplan 67447/18 ein ovaler, konvexer Fassadenve rlauf auf der Ostseite zum Kirchplatz hin festge- setzt. Der Fassadenverlauf bleibt durch das Vorhaben unberührt. Das Plangebiet liegt ausweislich des sog. Sternenplan es der Stadt Köln in einer Blickbezie- hung zum Kölner Dom. Das Plangebiet liegt innerhalb eines archäologischen Fundgebiets mit folgenden Bodendenk- mälern innerhalb und in naher Umgebung des Plangebiets: Römische Hauptstraße (decumanus maximus) und Innenbebauung der römischen und mittelalterlichen Stadt (DE_05315000_B_467) Römische Thermenanlage (DE_05315000_B_208) Römische Bebauung und Straßen; mittelalterliches St. Elisabeth -Kloster (DE_05315000_B_498) Römische Bebauung, Straßen, Forum und Zentralheiligtum, Themen; mittelalterliches Sackbrüder-, später Antoniterkloster (DE_05315000_B_499) Im gesamten Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist daher mit Fun- den zu rechnen. Es wird auf die Vorgaben des § 14 ff. Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) hingewiesen. 7 3.7. Höhenentwicklungskonzept (HEK) Am 06. Februar 2025 hat der Stadtentwicklungsauss chuss das Höhenentwicklungskonzept für die innere Stadt (HEK) beschlossen (Vorlagen-Nr. 3029/2024) Das Höhenentwicklungs- konzept ist dann anzuwenden, wenn ein Vorhaben die Höhe von 40 m überschreitet bzw. die Höhe seiner Umgebung um 30 %. Mit einer Höhe von voraussichtlich 38,5 m trägt das Vor- haben dem „Schutzbereich“ Rechnung und bleibt unter einer Höhe von 40 m. Aus der nähe- ren Umgebung lassen sich verschiedene Höhen ableiten, die für eine Bewertung zugrunde gelegt werden können. Durch Gebäude mit Höhen von teilweise 34 m („Wal“) bis ca. 75 m (Telekom-Gebäude) sowie ca. 33 m (C&A) in der näheren Umgebung wird die Höhe der Um- gebung durch das Vorhaben um weniger als 30 % überschritten. Das geplante Vorhaben bleibt damit unter den im HEK als verträglich definierten Höhenvorgaben, so dass die im HEK enthaltenen Prüfungs- und Bewertungsvorgaben nicht zur Anwendung kommen. 3.8. Ausbau Ost-West-Achse Für den Ausbau der Ost-West-Achse für den ÖPNV werden derzeit von der Stadt Köln zwei verschiedene Alternativen mit einer zukünftig entweder ober - oder unterirdischen Führung geprüft. Hierbei sollen verschiedene Maßnahmen zur Neuorganisation des Fuß -, Rad- und Kraftfahrzeugverkehrs umgesetzt werden, um die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der In- nenstadt zu verbessern. Die Maßnahmen gleichen sich bei beiden bezüglich der Führung des ÖPNV geprüften Vari- anten. Umgesetzt werden soll u. a. eine Reduzierung der Kfz -Fahrstreifen, ein Tempolimit von 30 km/h für die Innenstadt sowie die Reduzierung des Durchgangsverkehrs bei Sicher- stellung von Zufahrt- und Anliefermöglichkeit für Anwohnende und Geschäfte. Die Auswirkungen des Ausbaus der Ost -West-Achse insbesondere auf die Zugänglichkeit des Plangebietes und der Gebäude von Süden und die Adressbildung in diesem Bereich sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. 3.9. Ein Leitbild für die Handelslagen Hohe Straße und Schildergasse Der Abschlussbericht zum Leitbild für die Handelslagen Hohe Str aße / Schildergasse und Umfeld in der Innenstadt (Vorlagen-Nr. 2106/2023) wurde u. a. vom Stadtentwicklungsaus- schuss der Stadt Köln am 31. August 2023 zur Kenntnis genommen. Dieses Leitbild soll als Zukunftsvision die Grundlage für die weitere konkrete Entwicklung der Handelslagen der Stadt Köln dienen. Der Fokus liegt hierbei auf der Entwicklung verschiedener Quartiere, die eigene, individuelle Besonderheiten auf weisen und hierdurch jeweils unterschiedliche Ziel- gruppen ansprechen. Das Leitbild formuliert für diesen räumlichen Bereich die Zielsetzung eines durchmischten Nutzungsangebots bestehend aus „Einkaufen, Genießen und Verweilen“. Mit Blick auf die Obergeschosse, welche zunehmend in den einstmalig monostrukturell genutzten Handelsim- mobilien für andere Nutzungen verfügbar werden, sollen gemäß Leitbild Freizeitnutzungen sowie Gastronomie das Quartier beleben und den Erlebniswert auch in den Abendstunden erhöhen. Diesen Zielen entspricht das geplante Vorhaben mit einer Fokussierung des Ein- zelhandels auf das Erdgeschoss und Bereiche der Obergeschosse und einem ergänzendem Nutzungsmix, u. a. aus Gastronomie, Dienstleistungen, und Freizeitnutzungen. 3.10. Städtebauliches Entwicklungskonzept „Köln-Katalog“ Am 23. März 2023 hat der Rat den Köln -Katalog als Konzept für eine nachhaltige Stadtent- wicklung beschlossen (Vorlagen-Nr. 3068/2022). Als städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) wird d er Köln-Katalog bei bebauungsplanrelevanten Vor haben 8 berücksichtigt, dies erfolgt unter dem Aspekt der Abwägung im Abgleich mit anderen Belan- gen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Der Köln-Katalog zeigt, wie kompakte und somit flächensparende Quartiere, die sozial und funktional durchmischt sind, das Prinzip der kurzen Wege verfolgen, ausreichend Grünflä- chen aufweisen und nachhaltig sind, in Köln entwickelt werden können. Hierbei werden Stra- tegien für eine qualitätvolle Dichte aufgezeigt und Quartierstypologien definiert. Das Plangebiet Iiegt innerhalb der Innenstadt mit einer Quartiersdichte höher als 1,5. Insbesondere die Strategien zur vertikalen Dichte, die sich mit der Höhenentwicklung der Gebäude und deren Zusammenspiel beschäftigen, der grünen Vielfalt wie u. a. n utzbare Dachflächen und der Nutzungsvielfalt finden sich in der Vorhabenplanung wieder. Für die Innenstadt kommt insbesondere die 6. Quartierstypologie „Vertikale entwickeln“ zur Anwendung. Hierbei soll der klassische Blockrand konsequent weiterentwickelt werden mit vereinzelt gesetzten Hochpunkten. In den Gebäuden sind integrierte und gestapelte Nutzun- gen vorgesehen. Durch die Ergänzung sowohl durch einen neuen Baukörper als auch durch die vorgesehenen Nutzungen im Bestand und im Neubau wird insbesondere den integrierten und gestapelten Nutzungen Rechnung getragen. Ein Hochpunkt wird nur insoweit umgesetzt, wie es auch mit den Vorgaben des Höhenentwicklungskonzepts vereinbar ist. Gleichzeitig ist vorgesehen, die geplante Dachterrasse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 3.11. Gestaltungssatzung Hohe Straße / Schildergasse Die Gestaltungssatzung Hohe Straße / Schildergasse vom 13. Januar 2006 setzt für ihren Geltungsbereich Vorgaben fest, um die Erhaltung des Straßen - und Platzbildes dieses Ge- biets zu sichern sowie die äußere Gestaltung baulicher Anlagen positiv zu beeinflussen. Die Regelungen der Satzung umfassen insbesondere Vorgaben zur Größe und Anordnung von Werbeanlagen an Gebäuden sowie im öffentlichen Straßenraum sowie zu Antennenanlagen. 3.12. Bedeutungsplan der Stadt Köln Der Bedeutungsplan der Stadt Köln, der fortlaufend aktualisiert wird, hierarchisiert die öffent- lichen Räume, um hierdurch mit stadtverwaltungsinternen und -externen Akteuren gemein- sam Qualitätsziele im öffentlichen Raum zu erreichen. Dadurch wird eine Grundlage geschaf- fen, auf die sich die Anwendung von gestalterischen Standards für die Planung und Instand- haltung von öffentlichen Räumen bezieht. Der Kreuzungsbereich „Cäcilienstraße / Nord-Süd-Fahrt“ fällt in die Kategorie „Verbindungen Stadtweit“, die Weiterführung der Cäcilienstraße nach Westen ist der Kategorie „Bedeutung Stadtweit“ und die Schildergasse der Kategorie „Bedeutung International“ zugeordnet. Diese Räume sind stark von Fußgängern frequentiert und Aufenthaltsqualität hat hier einen hohen Stellenwert. Der Gestaltungs- und Instandhaltungsanspruch in diesen Räumen ist daher hoch bzw. besonders hoch. 4. Darstellung der planerischen Zielvorgaben Durch die Erweiterung des Weltstadthauses soll der Bestand zukunftssichernd an Attraktivität gewinnen. Dies soll auch positiv auf das nähere Umfeld sowie die Innenstadt insgesamt aus- strahlen. Die Projektziele umfassen: Zukunftsfähiges Handelsflächenkonzept: Anpassung der Handelsfläche auf ein nachhaltiges, wirtschaftlich tragbares Maß und Sc haffung flexibler Flächen, die für vielfältige Nutzungsformen geeignet sind. 9 Multifunktionalität: Entwicklung eines Multi-Use-Gebäudes, das Einzelhandel, Büro, Gastronomie, Sport, Events und öffentliche Nutzungen harmonisch integriert. Das bis- her nicht nutzbare oberste Stockwerk des Weltstadthauses kann durch Schaffung von Fluchtwegen im Zuge der Planung zukünftig der Öffentlichkeit für Veranstaltungen zu- gänglich gemacht werden. Öffentliche Nutzung und Belebung: Förderung der Attraktivität durch öffentliche Be- reiche wie z. B. eine Dachterrasse mit Spielplatz, Cafés / Gastronomie und eine Mul- tifunktionshalle für sportliche und kulturelle Veranstaltungen. Ressourceneffizienz: Umrüstung der technischen Anlagen zur Reduktion des Ener- gieverbrauchs und der CO ₂-Emissionen; Nachhaltigkeit durch Materialeinsatz und Dachbegrünung. Belebung des Quartiers: Schaffung eines architektonischen und funktionalen High- lights, das als Impulsgeber für das Umfeld fungiert. Orientierung (auch) zur Cäcilien- straße und angemessenes Erscheinungsbild auch aus der Fußgängerperspektive. Erhöhung der Sicherheit durch Belebung / Frequenzsteigerung: Durch die In- tegration vielfältiger Nutzungen wird das Projekt darauf ausgerichtet, eine durchge- hende Nutzung des Gebäudes über den gesamten Tag und alle Wochentage hinweg zu gewährleisten. Diese kontinuierliche Präsenz und Aktivität sorgt für eine höhere Frequenz, wodurch das Sicherheitsempfinden vor Ort verbessert wird. Die Belebung schafft eine stärkere soziale Kontrolle im Umfeld der Immobilie. Um diese Ziele zu erreichen, sind folgende Maßnahmen und damit einhergehende Investiti- onen erforderlich: Umbau des Bestandsgebäudes: Die Schaffung neuer Treppenhäuser und Fluchtwege so- wie eine umfassende Modernisierung der zentralen Haustechnik ermöglichen eine effiziente und flexible Nutzung. Sie sind zudem Voraussetzung für die Schaffung von zusätzlicher Fläche (ca. 9.000 m²): Der geplante Anbau sowie die Aufstockung auf der Fläche des ehemaligen Lederwaren Voegels-Gebäudes (Cäcilienstraße 26) und zum Teil auf einem Bereich des Bestandsobjekts im Bereich der Antonsgasse schafft zusätzliche Fläche n, die eine wirtschaftliche Integration von öffentlichen, neuen frequenzbringenden Nutzungen in dem Projekt möglich machen. 4.1. Historie und Genese zur Entwicklung der favorisierten Planungsvariante zur Darstellung des Abwägungsprozesses Diese Planziele sind bei der Entwicklung und Realisierung stets zu berücksichtigen. Hiervon ausgehend wurden über die letzten Jahre in Abstimmung mit dem Büro Renzo Piano insge- samt vier Optionen zur Erweiterung des Weltstadthauses ausgearbeitet, die jeweils eine Er- weiterung um ca. 9.000 m² Geschossfläche ermöglichen, in ihrer näheren baulichen Ausge- staltung jedoch divergieren. Hierbei handelt es sich um eine auf Grundlage der wirtsch aftlichen Notwendigkeit ermittelte Mindestquadratmeterzahl, die - neben einem vielfältigen Nutzungsmix und umfangreichen Investitionen in die Erweiterung - für die Zukunftssicherung des Bestandsgebäudes inklusive der vorhandenen Einzelhandelsnutzung erforderlich ist. 4.1.1. Entwurf eines 70 m hohen Hochhauses (Option 1) Der erste Entwurf (Option 1) orientierte sich an dem Grundriss der vorhandenen Bestands- bebauung. Er sah einen Abriss des ehemaligen Voegels-Gebäudes (Cäcilienstraße 26) an der Südwestseite des Plangebietes und die dortige Errichtung eines Hochhauses von 70 m vor, das an die Bestandsbebauung des Weltstadthauses angeschlossen werden sollte. In 10 Anbetracht dieser Höhe sowie mit Blick auf die potenzielle Sichtbeziehung zu dem unter U- NESCO-Weltkulturerbeschutz stehenden Kölner Dom, wurde die Realisierung dieser Option nicht weiterverfolgt. 4.1.2. Entwurf eines „gekippten Hochhauses“ als 4-geschossige Massenüberbau- ung auf dem Bestandsgebäude (Option 2) Der zweite Entwurf (Option 2) sah ein 4 -geschossiges, „gekipptes Hochhaus” vor. Er bein- haltete die Errichtung eines Neubaus im Südwesten des Plangebietes (ehemaliges Voegels- Gebäude, Cäcilienstraße 26) mit einer Höhe von 41,90 m, der dann visuell in Richtung der Schildergasse gekippt werden sollte. Das Hauptvolumen des Erweiterungsbaus sollte ober- halb des Bestandsgebäudes längs der Antonsgasse liegen. Durch den so in die horizontale Ebene umgeleiteten Erweiterungsbau wurde auf die Sichtbeziehung zum Kölner Dom Rück- sicht genommen, worin der Vorzug gegenüber Option 1 liegt. Zugleich wirkte der horizontal verlaufende Baukörper in dieser Größe von 41,90 m und vier Geschossen im Vergleich zu seinem Umfeld jedoch sehr massiv, sodass auch diese Option zurückgestellt wurde. 4.1.3. Entwurf eines Gebäude-Hybriden aus einem 48 m hohen Hochhausteil und einer 3-geschossigen Überbauung mit 39 m (Option 3) Der dritte Entwurf (Option 3) sah eine Kombination aus einem 48 m hohen Hochhaus im Südwesten des Plangebietes (Cäcilienstraße / Antonsgasse) sowie einer Erhöhung der Be- standsbebauung an der Antonsgasse um 3 Geschosse vor. Aufgrund einer nicht auszuschließenden Beeinflussung der Sichtbeziehung zum Kölner Dom, die nur durch eine vor den eigentlichen Planungen zu erfolgenden, intensiven gutachterlichen Bewertung ausgeschlossen werden könn te, sowie einer sich möglicherweise intensivieren- den öffentlichen Berichterstattung, die die Höhe von fast 50 m kritisch thematisierte, wird die Genehmigungsfähigkeit in Frage gestellt und von der Vorhabenträgerin in Anbetracht eines hohen wirtschaftlichen Risiko (z. B. aufgrund hoher Vorlauf - und Planungskosten) als unsi- cher bewertet. 4.1.4. Entwurf einer 3-geschossigen Überbauung (rd. 38,50 m) auf dem Bestands- gebäude unter Einbeziehung des Bereich es Cäcilienstraße / Antonsgasse (Option 4) Unter Berücksichtigung der zu den Optionen 1 bis 3 getroffenen Ableitungen sieht der vierte Entwurf (Option 4) nunmehr eine 3 -geschossige Überbauung des Gebäudeteils längs der Antonsgasse mit einer Verbreiterung auf dem Innendachteil vor. Dieser 3-geschossige Über- bau rückt auch längs der Antonsgasse zurück und reduziert dadurch seine Sichtbarkeit und Wirkung. Die Konzeption sieht ergänzend den Abriss des Voegels-Gebäudes (Cäcilienstraße 26) vor. An dieser Stelle soll ein neues Gebäude entstehen, welches mit dem in Holzhybrid- bauweise erweiterten, vorhandenen Baukörper längs der Antonsgasse verbunden wird. Auf diese Weise ergibt sich ein harmonisches Gesamtbild der geplanten Erweiterung. Die Erwei- terung längs der Antonsgasse orientiert sich im Wesentlichen an der oberen Kante des i m Osten verlaufenden, konvexen Halbovals („Wal“) und fügt sich an diesen harmonisch an. Die Erweiterung liegt in der Höhe insgesamt unter 40 m und fügt sich rücksichtsvoll in die nähere Umgebung ein. Durch die Verbindung der Gebäude entstehen zusätzliche S ynergien, die etwa bei der Unterbringung der technischen Einheiten praktisch nutzbar gemacht werden können. Zudem wird die Ansicht von der Cäcilienstraße durch die reduzierte und damit filig- ranere Gebäudefront wie auch durch den schmalen Seitenanbau positiv geprägt. Aufgrund der stilistischen Vorzüge dieser Option 4 sowie dem Umstand, dass die notwendi- gen Maßnahmen an dem Bestand gegenüber den anderen Varianten deutlich reduziert sind, 11 stellt sich diese Option 4 als favorisierte und damit im Rahmen dieses Verfahrens verfolgte Planungsvariante dar. 4.2. Planungs- und Nutzungskonzept / städtebauliches Konzept der Option 4 Ziel des städtebaulichen Konzeptes ist die Entwicklung eines belebten und überwiegend ge- werblich genutzten Gebäudes mit Erhalt des bestehenden E inzelhandels, der durch Büro, Co-Working und Konferenzflächen, welche durch öffentliche Nutzungen (Gastronomie, Zu- gänglichmachung der Kuppel im Weltstadthaus, öffentlich zugängliche Dachterrasse als ein weiteres touristisches Highlight, Dienstleistungen, Freizeit) ergänzt wird. Das Konzept ist da- mit Ausdruck einer modernen Innenstadtgestaltung. Auf die Herausforderungen und die wirt- schaftliche Notwendigkeit des Projektes für den bestehenden Einzelhandel sowie die mit dem Konzept verbundenen positiven Entwicklungsimpulse wurde bereits unter Ziff. 4. ausführlich eingegangen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird diesbezüglich darauf verwiesen. Für die weiteren Einzelh eiten der Erweiterung wird auf die Ausführungen unter Ziff. 4.1.4. verwiesen. Mit dem geplanten attraktiven gastronomischen Angebot, wie in der Antonsgasse, in der Weltstadthauskuppel sowie auf der Dachterrasse, belebt die Ergänzung des Weltstadthau- ses die Innenstadt und steigert so die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und verstärkt das Sicherheitsgefühl im Quartier. Das Projekt soll sowohl den Bestand als auch sein Umfeld attraktivieren („Ein Haus, das lebt und seine Umgebung belebt.“). Das Antoniter Quartier, welches durch seine An - und Umbauten zu einem attraktiven Anziehungsort geworden ist, findet in der Erweiterung eine ideale Ergänzung und bildet durch die Belebung und Attrakti- vierung der Antonsgasse bis hin zur Cäcilienstraße einen in sich stimmigen Abschluss („Drei- eck“). Durch die attraktive Gastronomie in der Antonsgasse und dem gepflegten / kuratierten Angebot, wird die Verbindung zwischen Cäciliens traße und Schildergasse in das Bewusst- sein der Öffentlichkeit gerückt, wodurch das ganze Quartier profitiert und eine Ausstrahlungs- wirkung über die Cäcilienstraße hinaus hat. Die architektonische Gestaltung soll dem Ort und dem bestehenden Weltstadthaus an ge- messen und herausragend sein. Durch die Beauftragung des gleichen Entwurfsverfassers Renzo Piano wie seinerzeit beim Weltstadthaus, ist ein Entwurf als Gesamtkonzept vorgese- hen. Es ist geplant, den Entwurf frühzeitig dem Gestaltungsbeirat der Stadt Köln vorzulegen. 4.3. Verkehr Die Nord-Süd-Fahrt wird durch die Planung nicht beeinträchtigt und bleibt weiterhin unterhalb des Gebäudekomplexes erhalten. Aufgrund der sehr gut durch den ÖPNV erschlossenen und in der Innenstadt integrierten Lage sind keine Stellplätze im Rahmen der Vorhabenplanung vorgesehen. In der näheren Umgebung bestehen ausreichend Möglichkeiten zur Unterbringung des Stellplatzbedarfes in bereits bestehenden Parkhäusern. Im weiteren Verfahren wird der konkrete Nachweis und die Unterbringung an anderer Stelle in der Umgebung des Plangebiet es unter Berücksichti- gung der Möglichkeit der Stellplatzablöse sowie bereits in der Vergangenheit erfolgter Zah- lungen und vertraglicher Regelungen erarbeitet. Im Untergeschoss sind nach aktuellem Planung sstand Fahrradabstellplätze vorgesehen. Hier kann voraussichtlich der Nachweis gemäß der „Satzung über die Herstellung von Stell- plätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträ- gen der Stadt Köln“ vom 31. Mai 2022 für die Fahrradabstellplätze erbracht werden. Inwieweit die Fahrradabstellplätze auch für die Öffentlichkeit genutzt werden können , ist im weiteren Planverfahren abzustimmen. 12 5. Auswirkungen der Planung Im Rahmen der Anwendung des § 13a BauGB ist eine förmliche U mweltprüfung nicht erfor- derlich. Entsprechend der Vorschrift des § 13a Abs . 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB bedarf es im Verfahren keines Umweltberichtes im Sinne des § 2a BauGB. Gleichwohl werden die Umweltbelange geprüft und in die Abwägung eingestellt. Das Plangebiet ist bereits heute vollständig versiegelt. Dies bleibt durch das Vorhaben un- verändert. Folgende Untersuchungen und Gutachten können nach aktuellem Stand für das weitere Verfahren erforderlich werden: Schallgutachten Verkehrsgutachten Verkehrsbedingte Luftschadstoffe Artenschutzprüfung (ASP I) Die Entwässerungsplanung mit Überflutungsnachweis wird in der weiteren Ausarbeitung und Konkretisierung der Vorhabenplanung bzw. der Erstellung des Vorhaben - und Erschlie- ßungsplans integriert. Im Rahmen der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Dienststellen und Träger öf- fentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB können weitere Anforderungen benannt werden. 5.1. Landschafts- / Ortsbild Das markante Bestandsgebäude mit seiner im Halboval geschwungenen, konvexen Fassade aus Glas, die sich nach oben verjüngt, bleibt erhalten. Hierdurch wird das in der Vergangen- heit abgestimmte Vorgehen zur Berücksichtigung der denkmalgeschützten Antoniterkirche nordwestlich des Plangebietes fortgeführt. Zur Berücksichtigung des Ortsbild es erfolgte eine umfassende Variantenerarbeitung und Prüfung, die unter Ziff. 4.1. näher erläutert wird. Hierbei wurden die Vorgaben des Höhen- konzepts von 2007 bzw. des Höhenentwicklungskonzepts insbesondere im Hinblick auf die Sichtbarkeit des Kölner Doms berücksichtigt (siehe hierzu Ziff. 3.7). 5.2. Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt Das Plangebiet befindet sich im verdichteten Innenstadtbereich. Das Gelände ist weitgehend eben und vollständig mit bis zu sechs Geschossen bebaut. D ie Fläche ist durch die beste- hende bauliche Ausprägung und Nutzung bereits stark anthropogen überprägt und für die umweltbezogenen Schutzgüter von vergleichsweise geringer ökologischer Wertigkeit. Es werden durch die Planung keine natürlichen Ressourcen in Anspruch genommen und keine zusätzlichen Flächen versiegelt. Schutzgebiete wie Naturschutzgebiete oder Wasserschutz- gebiete sind durch die Planung nicht betroffen. 5.3. Artenschutz Um sicherzustellen, dass beim vorgesehen en Abbruch des Voegels -Gebäudes (Cäcilien - straße 26) keine Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ein- treten, ist vorgesehen, zunächst eine Vorprüfung (Artenschutzprüfung ASP Stufe I) durchzu- führen. 5.4. Baumkataster Gemäß dem Baumkataster der Stadt Köln liegen innerhalb des Geltungsbereich es des Be- bauungsplanes keine eingetragenen Bäume. Im näheren Umfeld befinden sich in der Schil- dergasse, in der Cäcilienstraße und an der Ecke Cäcilienstraße / Anton iterstraße mehrere Einzelbäume. Diese werden durch die Vorhabenplanung voraussichtlich nicht berührt. 13 5.5. Verkehr Durch das Vorhaben wird die Fläche des Einzelhandels reduziert und durch andere Nutzun- gen ersetzt. Hinzu kommt eine Fläche von ca. 9.000 m², die ebenfalls mit neuen Nutzungen belegt wird. Im Rahmen der weiteren Konkretisierung der Vorhabenplanung wird der sich daraus ergebende Mehrverkehr insbesondere durch die erforderlichen nachzuweisenden Stellplätze ermittelt. Aufgrund der sehr gut durch den ÖPNV erschlossenen und in der Innenstadt integrierten Lage sind keine Stellplätze im Rahmen der Vorhabenplanung vorgesehen. In der näheren Umgebung bestehen ausreichend Möglichkeiten zur Unterbringung des Stellplatzbedarf in bereits bestehenden Parkhäusern. 5.6. Klima Das Plangebiet liegt gemäß der Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ im Be- reich der Bewertung: Klasse 1 – sehr hoch belastete Siedlungsfläche. Maßnahmen zur Verbesserung u. a. des Mikroklimas wie z. B. Dach- und Fassadenbegrü- nung sind im weiteren Verfahren zu prüfen und zu erarbeiten. 5.7. Energiekonzept Am 17. März 2022 hat der Rat die so genannten Klimaschutzleitlinien (Leitlinien zum Klima- schutz in der Umsetzung nicht -städtischer Neubauvorhaben in Köln – Vorlagen- Nr. 4286/2021) beschlossen. Für Nichtwohngebäude wurden hierbei Grundsätze sowie ver- bindliche Anforderungen erarbeitet. Hierzu gehören Vorgaben zu Effizienzstandards sowie zum Einsatz von Photovoltaik. Die Umsetzung der Vorgaben sowie Empfehlungen der Kli- maschutzleitlinien ist unter Berücksichtigung de r Bestandserhaltung und des Bestandsum- baus im weiteren Verfahren zu prüfen und abzustimmen. 5.8. Entwässerungskonzept Das Plangebiet ist bereits vollständig versiegelt und in Teilen durch die Nord -Süd-Fahrt mit Tunneln unterbaut. Eine oberflächennahe Rückhaltung und Versickerung von Niederschlags- wasser ist nicht möglich, so das bereits im Bestand das Niederschlagswasser in das öffentli- che Leitungsnetz eingeleitet wird. Im weiteren Verfahren ist der mögliche Rückhalt von Niederschlagswasser durch z. B. Dach- begrünung (u. a. Retentionsgründach) zu prüfen. Ebenso ist die Möglichkeit zur schadlosen Ableitung von Niederschlagswasser aus einem 100-jährlichen Starkregenereignis zu ermit- teln (Überflutungsnachweis nach DIN 1968-100). 5.9. Mensch, Gesundheit, Bevölkerung 5.9.1. Lärm Zur Prüfung der Einwirkungen durch Verkehrslärm und Anlagenlärm aus der Umgebung auf das Plangebiet sowie durch das Vorhaben auf die Umgebung wird ein Schallgutachten erar- beitet. In diesem wird die Einhaltung der gesetzlichen Richt- und Orientierungswerte geprüft und soweit erforderlich Maßnahmen zur Umsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan erarbeitet. 5.9.2. Luftschadstoffe Zur Ermittlung der verkehrsbedingten Luftschadstoffe soll ein Fachgutachten im we iteren Verfahren erarbeitet werden. 14 5.9.3. Altlasten / Altstandort Bisher liegen keine Informationen zu Altlasten im Plangebiet vor. 5.9.4. Kampfmittel Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt gemäß den Luftbildern aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen grundsätzlich in einem Bom- benabwurfgebiet bzw. in einem Gebiet, in dem vermehrte Kampfhandlungen stattgefunden haben. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Vor bodeneingreifenden Maßnahmen sind daher die Flächen auf Vorhandensein von Kampf- mitteln zu überprüfen. Die Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie beispielsweise Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. erfordern die Durchführung von Sicherheitsdetektio- nen. 5.9.5. Erschütterungen Aufgrund der direkten Nähe zur Stadtbahn in de r Cäcilienstraße ist mit Auswirkungen durch Erschütterungen zu rechnen. Dies ist in der konkreten Vorhabenplanung zu berücksichtigen. 5.9.6. Potenzielle Besonnungsdauer Durch die Bestandssituation ist insbesondere im Osten und Westen entlang der Antonsgasse und dem Ina -Gschlössl-Weg der Abstand zu den umgebenden Bestandsgebäuden relativ eng. Um die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung zu untersuchen und die ge- sunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten, ist daher zu prüfen, ob gemäß der Vorgaben des Positionspapiers „Versorgung mit Tageslicht / Besonnung“ des Stadtplanungs- amt eine Verschattungsuntersuchung erforderlich ist. 5.10. Kultur- und sonstige Sachgüter Das markante Bestandsgebäude von Renzo Piano bleibt erhalten und wird rücksichtsvoll durch den Anbau e rgänzt. In der Umgebung befindliche Denkmäler wie z. B. die Antoniter- kirche und der Kölner Dom werden berücksichtigt und die Auswirkungen auf diese unter- sucht. Sachgüter wie infrastrukturelle Einrichtungen in den Verkehrsachsen sowie die Nord -Süd- Fahrt werden durch die Vorhabenplanung voraussichtlich nicht berührt. 6. Planverwirklichung 6.1. Bodenordnung Die überplanten Flurstücke im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan es befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers sowie der Stadt Köln. Ein Bodenordnungs- verfahren wird nicht erforderlich. 6.2. Kosten Die Übernahme der im Zusammenhang mit dem Vorhaben und für die relevanten Erschlie- ßungsanlagen anfallenden Kosten durch den Vorhabenträger wird im Durchführungsvertrag geregelt. 15 6.3. Durchführungsvertrag Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsvertrag geregelt werden. Der Durchführungsbetrag beinhaltet gemäß § 12 Abs. 1 BauGB u. a. Regelungen zu folgen- den Themen: Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist Tragung der Planungs- und Erschließungskosten Geprüft wird im Verfahren, inwieweit die bestehenden Verträge zur Überbauung der Nord - Süd-Fahrt mit dem Bestandsgebäude aktualisiert werden müssen.
Beschlussvorlage Ausschuss
6801 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 1409/2025 Freigabedatum 27.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Weltstadthaus Anhörung der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffetnlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf Grundlage des städte- baulichen Planungskonzeptes gemäß Option 4 Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu be- rücksichtigen. 2. Verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ohne Ein- schränkung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Planung Das Weltstadthaus auf der Schildergasse in der Kölner Innenstadt (nachfolgend „Weltstadthaus“) soll umgebaut und durch einen aufgestockten Anbau erweitert wer- den, um das Gebäude in eine vielseitig nutzbare Immobilie umzuwandeln und dessen Erhalt und Nutzung langfristig zu sichern. Das Weltstadthaus ist ein markantes Bauwerk des renommierten Architekturbüros Renzo Piano Building Workshop (nachfolgend „Büro Renzo Piano“). Seit seiner Fer- tigstellung im Jahre 2005 betreibt die auf den textilen Einzelhandel spezialisierte Peek & Cloppenburg B.V. & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (nachfolgend „P&C“) dort eine Fi- liale mit rund 350 Mitarbeitenden. Allerdings ist der heutige Handelssektor, insbeson- dere der stationäre Modehandel, im Zuge von multiplen Krisen (Corona, Energiepreis- steigerungen, Inflation u. a.) sowie aufgrund des digitalen Wandels einem schnellen und starken Transformationsdruck ausgesetzt. Überdimensionierte Einzelhandelsfläche Dies wirkt sich auch auf das Geschäftsmodell von P&C aus. Künftig werden geringere Verkaufsflächen (aber bei gleichbleibender Mitarbeiterzahl) beansprucht. Die nicht mehr benötigten Flächen können aufgrund der baulichen Struktur des Gebäudes nicht sinnvoll und effizient anderweitig genutzt werden, was langfristig die Wirtschaftlichkeit des Objekts gefährdet. Fehlende Drittverwendungsfähigkeit Die Konzeption als reine Handelsimmobilie macht es notwendig, in die bauliche Sub- stanz und Haustechnik umfassend einzugreifen, um weitere Nutzungen zu ermögli- chen. Hoher Energieverbrauch und CO₂-Belastung Die veraltete Haustechnik und die ineffiziente Nutzung des Gebäudes führen zu über- durchschnittlich hohen Nebenkosten und Emissionen. Darüber hinaus steht das Umfeld des Weltstadthauses vor strukturellen Heraus- forderungen: Ein erkennbarer Umsatzrückgang und zunehmende Leerstände, insbesondere in der Hohe Straße und bereits ansatzweise auf der Schildergasse, gefährden die Attraktivi- tät des Quartiers. Der sichtbare Trading-Down-Effekt, der durch Low -Budget-Shop- ping ausgelöst wird, wirkt sich auf das Geschäftsmodell von P&C aus und droht gleichzeitig das Image der Innenstadt weiter zu schwächen. Aufgrund der abnehmen- den Attraktivität der Innenstadt und der fehlenden Aufenthaltsqualität im Bereich der Schildergasse, suchen immer weniger Kunden die Innenstadt auf. Die fehlende bzw. 3 abnehmende Belebung führt zudem insbesondere in den Abendstunden zu einem nachlassenden Sicherheitsgefühl der Innenstadtbesucher*innen. Zur Verwirklichung des heute vorhandenen Kaufhauses wurde in den 1990er Jahren der Bebauungsplan 67447/18 aufgestellt. Das nun geplante Erweiterungsvorhaben ist jedoch nicht mit den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes reali- sierbar, sodass planungsrechtliche Schritte der Anpassung erforderlich sind. Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungs- rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Das Verfahren soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Bauge- setzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Zur Verwirklichung des heute vorhandenen Kaufhauses wurde in den 1990er Jahren der Bebauungsplan 67447/18 aufgestellt. Das nun geplante Erweiterungsvorhaben ist jedoch nicht mit den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes realisierbar, sodass planungsrechtliche Schritte der Anpassung erforderlich sind. Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Das Verfahren soll in Anwendung des beschleu- nigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Verfahren Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 11. Dezember 2024 den Antrag auf Ein- leitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 Abs. 2 BauGB gestellt. Der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, zur Ein- leitung des Planverfahrens und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei- ligung wurde am 06. Februar 2025 durch den Stadtentwicklungsausschuss gefasst (Vorlagen-Nr. 3894/2024). Äußerungen aus der Öffentlichkeit zur Planung Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses wurde vom 22.04. – 07.05.2025 die freiwillige frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB i. V. m. § 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB in Form eines Aushangplakates durchgeführt. Es ist eine Stellung- nahme eingegangen. Auswirkungen auf den Klimaschutz Durch die Realisierung der Planungen wird eine energetische Optimierung der Ist-Si- tuation erreicht, dennoch ist insgesamt von negativen Auswirkungen auf den Klima- schutz auszugehen, da das Gebäude an der Ecke Antonsgasse/Cäcilienstraße rück- gebaut und der Bestand entsprechend der Planungen erweitert. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich Anlage 3 Erläuterungsbericht Anlage 4 Städtebauliches Planungskonzept Anlage 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Ab- satz 1 BauGB
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Brückenstraße 5
- Cäcilienstraße 26
- Schildergasse
- Antonsgasse
- Hohe Straße
- Ludwigstraße 8
- Kirchplatz
- Ina-Gschlössl-Weg
- Nord-Süd-Fahrt
- Hauptstraße
- Neumarkt
- Heumarkt
- Straße 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1409/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.05.2025
- Erstellt
- 07.05.2025 09:45