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1409/2025

Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Weltstadthaus

Beschlussvorlage Ausschuss 27.05.2025

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Anlage 5 - B31

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Anlage 6 - B41

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Anlage 2 - Geltungsbereich

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 4 - Städtebauliches Planungskonzept

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Anlage 3 - Erläuterungsbericht

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 5 - B31

5016 Zeichen

BP-Abwägung B31 
/ 2 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 – Arbeitstitel: „Weltstadthaus“ in Köln- Alt-
stadt/Nord – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch einen Aushang im Bürgeramt Köln Bür-
geramt Innenstadt, Ludwigstraße 8 in 50667 Köln vom 22.04.2025 bis zum 07.05.2025. 
Zeitgleich bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzuse-
hen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. 
Im Zeitraum der Beteiligung ist 1 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern 
sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen 
Planentwurf zu berücksichtigen. 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
Das neue Hochhaus würde ich so nicht bauen, und zwar 
aus zwei Gründen: 
1. Der Kölner Dom sollte sich in seiner Höhe weiterhin
nein Das am 06. Februar 2025 durch den Stadtentwicklungsaus-
schuss beschlossene Höhenentwicklungskonzept für die innere 
Stadt ist dann anzuwenden, wenn ein Vorhaben die Höhe von 
40 m überschreitet bzw. seine Umgebung um 30 %. Mit einer 
Höhe von voraussichtlich 38,5 m trägt das Vorhaben dem 
Anlage 5

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
deutlich von der übrigen Innenstadtbebauung unterschei-
den. Seine Einzigartigkeit ist für Köln von überragender 
Bedeutung. Nach meiner Kenntnis gibt es einen Ratsbe-
schluss, der die Höhe der Innenstadtbebauung deshalb 
auf 22 m begrenzt. Das finde ich gut. Mit geplanten 38 m 
Höhe liegt das geplante neue Hochhaus deutlich darüber. 
Man sollte Bausünden der Vergangenheit nicht wiederho-
len. 
„Schutzbereich“ Rechnung und bleibt unter einer Höhe von 40 m. 
Aus der näheren Umgebung lassen sich verschiedene Höhen ab-
leiten, die für eine Bewertung zugrunde gelegt werden können. 
Durch Gebäude mit Höhen von teilweise 34 m („Wal“) bis ca. 
75 m (Telekom-Gebäude) sowie ca. 33 m (C&A) in der näheren 
Umgebung wird die Höhe der Umgebung durch das Vorhaben 
um weniger als 30 % überschritten. Das Höhenentwicklungskon-
zept ist somit nicht anzuwenden. 
1.2 2. Das vorhandenene Ovalgebäude ist in der Kölner Ge-
bäudelandschaft ein ausgesprochen attraktiver Bilckfang. 
Durch einen „großen Klotz“, wie er mit dem neuen Ge-
bäude daneben entstehen soll, verliert das Ovalgebäude 
etwas von seiner Wirkung, es wird ein bisschen unschein-
barer. Das wäre schade. 
 
Kenntnisnahme Das vorhandene Ovalgebäude, der sogenannte „Wal“ bleibt in 
seiner besonderen Architektur und städtebaulichen Wirkung er-
halten. Auch durch die Erweiterung und Überbauung im Südwes-
ten bleibt die ovale Form des Gebäudes unangetastet. Durch die 
begrenzte Höhenentwicklung tritt die Aufstockung im südwestli-
chen Bereich auch aus verschiedenen Blickachsen in den Hinter-
grund. Das städtebauliche Bild von Süden aus gesehen wird im 
Vergleich zum Bestand sogar aufgewertet. 
Durch die Übernahme der Gestaltung des damaligen Entwurfs-
verfassers für den Neubau ist auch eine behutsame Verknüpfung 
von Alt- und Neubau gewährleistet. 
1.3 Ich fände es sehr gut, wenn die Höhenbegrenzung in der 
Innenstadt eingehalten würde. 
 
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 
ja Die Vorgaben des Höhenentwicklungskonzepts für die innere 
Stadt werden durch das Vorhaben eingehalten. 
 
Es wird auf die Antworten innerhalb dieser Stellungnahme unter 
1.1 verwiesen. 
Stand 08.05.2025

Anlage 6 - B41

34468 Zeichen

BP-Abwägung B41 
/ 2 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67477/21 – Arbeitstitel: „Weltstadthaus“ in Köln-Alt-
stadt/Nord – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be-
lange 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 
22.04.2025 bis zum 07.05.2025 durchgeführt. 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 17 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. 
Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum end-
gültigen Planentwurf zu berücksichtigen. 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
Amprion GmbH 
im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 
Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. 
Kenntnisnahme Entfällt 
1.2 Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Ver-
sorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt 
haben. 
ja Die weiteren für Versorgungsleitungen zuständigen Unternehmen 
werden im Verfahren beteiligt.  
2 
2.1 
Polizeipräsidium Köln / Direktion Verkehr 
Seitens der verkehrslenkenden Dienststelle bestehen 
keine Bedenken gegen den Bebauungsplan-Entwurf. 
Kenntnisnahme Entfällt 
Anlage 6

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
2.2 Bei einer baulichen Ausführung und Einschränkung des 
Verkehrsraumes muss die durchschnittliche Verkehrsbe-
lastung der Nord-Süd-Fahrt und der Cäcilienstraße be-
rücksichtigt werden. 
ja Bei einer baulicher Ausführung und ggf. zeitweisen Einschrän-
kung des Verkehrsraums wird die durchschnittliche Verkehrsbe-
lastung der Nord-Süd-Fahrt und der Cäcilienstraße berücksich-
tigt. 
3 
 
Geologischer Dienst NRW 
zu o. g. Verfahren gebe ich im Rahmen der frühzeitigen 
Beteiligung folgende Informationen und Hinweise: 
 
Erdbebengefährdung 
Es wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hin-
gewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher 
Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen 
des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deut-
schen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist. 
 
Die Erdbebengefährdung wird in DIN 4149:2005 durch 
die Zuordnung zu Erdbebenzonen und geologischen Un-
tergrundklassen eingestuft, die anhand der Karte der Erd-
bebenzonen und geologischen Untergrundklassen der 
Bundesrepublik Deutschland 1 : 350 000, Bundesland 
Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) 
bestimmt werden. In den Technischen Baubestimmungen 
des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf die Verwen-
dung dieser Kartengrundlage explizit hingewiesen. 
 
 Das hier relevante Planungsgebiet liegt in der Stadt 
Köln, Gemarkung Köln und ist der Erdbebenzone 1 
sowie der geologischen Untergrundklasse T zuzuord-
nen. 
 
Anwendungsteile, die nicht durch DIN 4149 abgedeckt 
werden, sind als Stand der Technik zu berücksichtigen. 
Dies betrifft hier insbesondere DIN EN 1998, Teil 5 
„Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische As-
pekte“. 
ja Die Hinweise zur Erdbebengefährdung werden im weiteren Ver-
fahren berücksichtigt.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Regelset-
zer zurückgezogen und durch die Teile 1, 1/NA und 5 des 
Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt und stellt den Stand 
der Technik dar. Dieses Regelwerk ist jedoch bislang 
bauaufsichtlich nicht eingeführt. Wenn eine Bemessung 
nach Stand der Technik erfolgen soll, so ist DIN EN 1998 
heranzuziehen. Hierbei ist zu beachten, dass sich die 
dann anzuwendende Untergrundklasse von der Unter-
grundklasse nach DIN 4149 unterscheiden kann. 
 
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für 
Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 bzw. Bedeutungsklas-
sen der relevanten Teile von DIN EN 1998 und der je-
weils entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird aus-
drücklich hingewiesen. 
4 Zweckverband Kölner Randkanal 
von der Änderung im Bebauungsplan "Weltstadthaus in 
Köln-Altstadt/Nord" Sind wir nicht betroffen. 
Kenntnisnahme Entfällt  
5 Stadtwerke Hürth AöR 
der Zweckverband Südlicher Randkanal (ZSR), vertreten 
durch die Stadtwerke Hürth, ist aufgefordert zum o.g. Be-
bauungsplan Stellung zu nehmen. 
Der Bereich des Bebauungsplans berührt nicht die Be-
lange des Südlichen Randkanals. Es wird keine weitere 
Stellungnahme abgegeben. 
Kenntnisnahme Entfällt  
6 
6.1 
PLEdoc GmbH 
wir beziehen uns auf Ihre o.g. Maßnahme und teilen 
Ihnen hierzu mit, dass von uns verwaltete Versorgungs-
anlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. 
Betreiber von der geplanten Maßnahme nicht betroffen 
werden: 
 OGE (Open Grid Europe GmbH), Essen 
 Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen 
Kenntnisnahme Entfällt

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nord-
bayern, Schwaig bei Nürnberg 
 Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH 
(MEGAL), Essen 
 Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft 
mbH (METG), Essen 
 Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft 
mbH & Co. KG (NETG), Dortmund 
 Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Es-
sen 
 Uniper Energy Storage GmbH, Düsseldorf: Erdgas-
speicher Epe, Eschenfelden, Krummhörn 
6.2 Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Er-
satz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, 
dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren 
Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung fin-
den. 
 
Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung plan-
externer Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns 
verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschlie-
ßen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flä-
chen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren. 
ja Die Pledoc GmbH wird im weiteren Verfahren beteiligt. 
6.3 Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan 
markierte Bereich. 
Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben 
Übersicht. 
 
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Pro-
jektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung 
mit uns. 
Kenntnisnahme Entfällt  
7 
7.1 
Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 
zur o. a. Bauleitplanung wird seitens des Dezernates 53 
der Bezirksregierung Köln Folgendes angemerkt: 
Kenntnisnahme Entfällt

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb angemesse-
ner Sicherheitsabstände bzw. nicht innerhalb von Ach-
tungsabständen ohne Detailkenntnisse nach Leitfaden 
KAS-18 bezogen auf Betriebsbereiche nach § 3 Abs. 5a 
BImSchG („Störfallbetriebe“). 
7.2 Die vorgesehenen baulichen Änderungen führen evtl. 
dazu, dass an bestehenden Gebäuden im Umfeld die Ab-
leitbedingungen für Abgas- bzw. Abluftquellen angepasst 
werden müssen. 
ja  Die Auswirkungen der Planung auf die Umgebung sowie die auf 
das Plangebiet einwirkenden Immissionen werden im weiteren 
Verfahren in Form eines Schallgutachtens ermittelt und ggf. Maß-
nahmen zur Minimierung der Auswirkungen entwickelt. 
8 
 
Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseiti-
gung 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere histori-
sche Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bomben-
abwürfe. Ich empfehle eine Überprüfung der zu überbau-
enden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich 
der beigefügten Karte. Die Beauftragung der Überprüfung 
erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersu-
chung. 
 
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind 
diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschie-
ben. 
 
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen mechani-
schen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründun-
gen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Bohrlochde-
tektion. Beachten Sie in diesem Fall den Leitfaden auf 
unserer Internetseite. Weitere Informationen finden Sie 
auf meiner Homepage. 
ja  In die Hinweise des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird 
ein Hinweis zur Notwendigkeit einer systematischen Überprüfung 
auf Kampfmittel vor Beginn geplanter Bauarbeiten und Baugrund-
untersuchungen aufgenommen. 
9 Industrie- und Handelskammer Köln 
Ziel des städtebaulichen Konzepts ist die Entwicklung ei-
nes belebten und überwiegend gewerblich genutzten Ge-
bäudes mit Erhalt des bestehenden Einzelhandels, das 
Kenntnisnahme Entfällt

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
durch Büro Co-Working und Konferenzflächen, öffentli-
che Nutzungen (Gastronomie, Zugänglichmachung der 
Kuppel im Weltstadthaus, öffentlich zugängliche Dachter-
rasse als ein weiteres touristisches Highlight, Dienstleis-
tungen, Freizeit) ergänzt wird. Das Konzept trägt zu einer 
modernen Innenstadtgestaltung bei und entspricht den 
Zielen des „Leitbild für die Handelslagen Hohe Straße 
und Schildergasse“. Das Projekt greift die Herausforde-
rungen und die wirtschaftliche Notwendigkeit des beste-
henden Einzelhandels auf und erzeugt positive Entwick-
lungsimpulse. 
Die Vorgaben des Höhenentwicklungskonzept werden 
eingehalten. Die favorisierte Option 4 – Entwurf einer 3-
geschossigen Überbauung (rd. 38,5 m) bleibt unter 40 m 
und nimmt Rücksicht auf die nähere Umgebung. 
 
Die IHK Köln begrüßt das Vorhaben. 
10 Thyssengas GmbH 
von dem zuvor genannten behördlichen Verfahren wer-
den weder geplante noch vorhandene Anlagen unserer 
Gesellschaft betroffen. 
 
Unter der Voraussetzung, dass die Planungsgrenzen bei-
behalten werden, ist eine weitere Beteiligung an dem 
Verfahren nicht erforderlich. 
 
Anlagen: 
TG_20250325_0049_V01_Auskunft_Übersicht.pdf 
TG_20250325_0049_V01_TG-Aufstellung von Flächen-
nutzungs- und Bebauungsplänen.pdf 
TG_20250325_0049_V01_TG-
Datenschutzinformationen.pdf 
Kenntnisnahme Entfällt  
11 Deutsche Telekom Technik GmbH ja Die Telekom Technik GmbH wird im weiteren Verfahren beteiligt.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom 
genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberech-
tigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Tele-
kom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle 
Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen 
sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und 
dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen ab-
zugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stel-
lung: 
 
Im betroffenen Plangebiet sind Telekommunikationslinien 
der Telekom vorhanden. Es ist nicht ausgeschlossen, 
dass diese Telekommunikationslinien in ihrem Bestand 
und in ihrem weiteren Betrieb gefährdet sind. Sollte der 
weitere Verfahrensverlauf ergeben, dass Belange der Te-
lekom - z. B. das Eigentum der Telekom, die ungestörte 
Nutzung ihres Netzes sowie ihre Vermögensinteressen - 
konkret berührt sind, behalten wir uns vor, unsere Inte-
ressen wahrzunehmen und entsprechend auf das Verfah-
ren einzuwirken. Aus diesem Grunde bitten wir Sie um 
Beteiligung bei den weiteren Planungen. 
12 
12.1 
Evangelische Gemeinde Köln 
das Evangelische Landeskirchenamt hat uns Ihr Schrei-
ben vom 11.03.2025 vorgelegt, in dem Sie um Äußerung 
gemäß§ 4 Abs. 1 BauGB zum oben angegebenen Bau-
leitplanverfahren gebeten haben. 
Wir nehmen hierzu Stellung wie folgt. 
 
Das „Weltstadthauses", auf dessen Erweiterung und Um-
nutzung sich das vorstehende Verfahren richtet, befindet 
sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu der evangelischen 
Antoniterkirche und dem Citykirchenzentrum im Antoni-
terquartier. Der räumliche Abstand beträgt nur wenige 
Meter.  
 
Kenntnisnahme Entfällt

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die Antoniterkirche ist ein gotischer Bau aus dem 14. 
Jahrhundert; sie ist als Baudenkmal eingetragen. Auf-
grund ihrer Lage in der hochfrequentierten Fußgänger-
zone Schildergasse ist sie nach dem Dom die meistbe-
suchte Kirche Kölns. Unter dem Titel „Antonitercitykirche" 
unterhält die Evangelische Gemeinde in der Kirche und 
dem zugehörigen Citykirchenzentrum ein breites liturgi-
sches, seelsorgerisches und kulturelles Veranstaltungs-
angebot, das von vielen Menschen dankbar angenom-
men wird. Die Antonitercitykirche bildet damit einen wich-
tigen spirituellen Gegenpol zum konsumorientierten und 
hektischen Getriebe der Großstadt. 
 
Vor diesem Hintergrund bestehen von unserer Seite fol-
gende Bedenken gegen die vorgelegte Planung: 
12.2 1. übermäßige Höhe 
Das Vorhaben dürfte gegen die Vorgaben des Kölner Hö-
henentwicklungskonzeptes verstoßen. Denn da der ge-
plante Gebäuderiegel zwischen der Schildergasse und 
der Cäcilienstraße mehr als 30 % höher als die maßgebli-
che Umgebungsbebauung ist, darf er in der Schutzzone 
Innenstadt (Altstadt) nicht verwirklicht werden. 
 
Aufgrund dieser unmaßstäblichen Dimensionen würde 
das Vorhaben seine Umgebung in einer Weise dominie-
ren, die mit dem hergebrachten Stadtbild unvereinbar 
wäre. Die Kölner Innenstadt wird besonders durch die 
Kirchenbauten geprägt, welche mit ihren Türmen und ho-
hen Dächern steinerne Zeugen einer jahrhundertelangen 
Glaubensgeschichte sind. Durch Bauvorhaben wie das 
geplante drohen diese Glaubenzeichen und Baudenk-
male optisch übertönt und aus der öffentlichen Wahrneh-
mung verdrängt zu werden. 
 
Kenntnisnahme Das am 06. Februar 2025 durch den Stadtentwicklungsaus-
schuss beschlossene Höhenentwicklungskonzept für die innere 
Stadt ist dann anzuwenden, wenn ein Vorhaben die Höhe von 
40 m überschreitet bzw. seine Umgebung um 30 %. Mit einer 
Höhe von voraussichtlich 38,5 m trägt das Vorhaben dem 
„Schutzbereich“ Rechnung und bleibt unter einer Höhe von 40 m. 
Aus der näheren Umgebung lassen sich verschiedene Höhen ab-
leiten, die für eine Bewertung zugrunde gelegt werden können. 
Durch Gebäude mit Höhen von teilweise 34 m („Wal“) bis ca. 
75 m (Telekom-Gebäude) sowie ca. 33 m (C&A) in der näheren 
Umgebung wird die Höhe der Umgebung durch das Vorhaben 
um weniger als 30 % überschritten. Das Höhenentwicklungskon-
zept ist somit nicht anzuwenden. 
 
Mit Rücksicht auf die Antoniterkirche wird im Bebauungsplan 
67447/18 ein ovaler, konvexer Fassadenverlauf auf der Ostseite 
zum Kirchplatz hin festgesetzt. Diese wurde durch das beste-
hende Weltstadthaus entsprechend umgesetzt und bleibt durch 
das Vorhaben unberührt. Eine Erweiterung und damit eine grö-

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Im konkreten Fall wäre die Antoniterkirche davon beson-
ders betroffen. In der unmittelbaren Nachbarschaft eines 
derart hoch aufragenden und massiven Gebäudekomple-
xes, wie er hier geplant ist, würde sie nicht mehr präg-
nanter und eigenständiger Ort der Glaubensverkündung 
und der Stadtseelsorge wahrgenommen. Sie erschiene 
den Vorbeigehenden nur noch als unbedeutendes und 
leicht zu übersehendes Anhängsel des „Weltstadthau-
ses“. Eine derartige städtebauliche Entwicklung würde es 
der Gemeinde erschweren, ihren Verkündigungsauftrag 
in der gleichen Weise wahrzunehmen wie bisher. Außer-
dem droht die Denkmalwirkung des Gotteshauses beein-
trächtigt zu werden. Die zulässige Gesamthöhe des Vor-
habens ist daher auf die bisherige Höhe des „Weltstadt-
hauses“ zu reduzieren. 
ßere Gebäudehöhe ist nur auf der von der Antoniterkirche abge-
wandten Seite vorgesehen, eine Beeinträchtigung der Kirche ist 
somit nicht gegeben. 
12.3 2. Verschattung 
Die Wahrnehmbarkeit der Antonitercitykirche als Bau-
denkmal und spirituelles Zentrum würde nicht nur durch 
die optische Dominanz, sondern auch durch die Ver-
schattungswirkung des geplanten Hochhauses herabge-
setzt. Es ist zu befürchten, dass die Kirche und das Ci-
tykirchenzentrum nicht mehr von der aus Südwesten ein-
fallenden Nachmittags- und Abendsonne beschienen 
werden, wenn sich dort ein mehr als 38 m hoher und vo-
raussichtlich ca. 60 m langer Querriegel auftürmt. Die 
kirchlichen Gebäude drohen von dem Vorhaben buch-
stäblich in den Schatten gestellt zu werden. Das wäre ih-
rer öffentlichen Wirkung und dem Verkündungsauftrag 
der Gemeinde abträglich. Dabei ist zu berücksichtigen, 
dass sich das Angebot der Antonitercitykirche insbeson-
dere an das Publikum wendet, das sich nachmittags und 
abends über die Schildergasse bewegt. Als Beispiel sind 
die werktäglichen 10-Minuten-Andachten um 18:00 Uhr 
anzuführen, die seit vielen Jahren ein fester Bestandteil 
des geistlichen Veranstaltungsprogramms sind. 
ja Im weiteren Verfahren wird die Verschattung durch das geplante 
Vorhaben auch im Bezug auf die Antoniterkirche geprüft.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 11 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
Auch diese Gesichtspunkte sprechen dafür, die zulässige 
Gesamthöhe auf das Bestandsmaß zu reduzieren. Unab-
hängig davon sollte der Bebauungsplan nicht beschlos-
sen werden, ohne dass die Verschattungswirkung sorg-
fältig untersucht worden ist. 
12.4 3. Lärm, Licht und andere Unzuträglichkeiten 
Dem Erläuterungsbericht ist zu entnehmen, dass das 
„Weltstadthaus“ künftig auch für „Freizeitnutzungen“, 
„Events“, eine „ Multifunktionshalle für sportliche und kul-
turelle Veranstaltungen“ sowie gastronomische Einrich-
tungen zur Verfügung stehen soll. Insbesondere soll es 
der Bebauungsplan ermöglichen, ein Restaurant in der 
Kuppel des verglasten Bestandsgebäudes am lna-
Gschössl-Weg und - laut dem Erläuterungsbericht als 
„touristisches Highlight“ - eine Dachterrasse mit Cafes/ 
Gastronomie auf dem riegelförmigen Baukörper an der 
Antonsgasse einzurichten. 
 
Hiergegen bestehen ebenfalls Bedenken. Es ist zu erwar-
ten, dass die Gastronomie und andere Freizeitaktivitäten, 
für die das „Weltstadthaus“ künftig zusätzlich genutzt 
werden soll, zu erheblichen Lärmimmissionen führen 
werden. Die Gottesdienste und Andachten der Antoniter-
citykirche würden empfindlich gestört, wenn sie in Zu-
kunft vor einer lautstarken und ablenkenden Geräuschku-
lisse aus Freizeitlärm (Gläserklirren, Gelächter, Anfeue-
rungsrufe, Musik, Veranstaltungsdurchsagen usw.) statt-
finden müssten. 
 
Erschwerend wirkt sich dabei aus, dass die großen goti-
schen Fensterflächen den Umgebungsschall nahezu un-
gehindert in den Kirchenraum dringen lassen. Dasselbe 
gilt für Lichtimmissionen.  
 
ja Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplans wird ein Schallgutachten erstellt, das so-
wohl den Themenkomplex Verkehrslärm als auch den Themen-
komplex Anlagenlärm betrachtet. Hierbei werden die Einwirkun-
gen auf das Plangebiet sowie die Auswirkungen der Planung auf 
die Umgebung ermittelt und beurteilt.  
 
Sollten sich hieraus der Bedarf an Maßnahmen ergeben, werden 
diese über Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungs-
plan oder Regelungen im Durchführungsvertrag gesichert. 
 
Insgesamt befindet sich das Vorhaben und somit auch die An-
toniterkirche in der Kölner Innenstadt im Zentrum der Einkaufs-
straßen und somit in einer gewissen Gemengelage, die gerade 
davon profitiert und sich als Innenstadtlage auszeichnet, dass 
verschiedene Nutzungen die Innenstadt beleben. Das geplante 
Vorhaben ist zudem ein Ansatz, um den strukturellen Herausfor-
derungen mit Umsatzrückgängen und zunehmenden Leerstän-
den in der Innenstadt zu begegnen und einem möglichen „Trai-
ding-Down-Effekt“ zu vermeiden. Dies kommt auch der Umge-
bung der Antoniterkirche zugute.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 12 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Entsprechenden Einwirkungen ist durch Festsetzungen 
im Bebauungsplan entgegenzuwirken. Diese müssen si-
cherstellen, dass Gottesdienste und andere Veranstaltun-
gen der Antonitercitykirche ohne akustische Störungen 
stattfinden können. Außerhalb geschlossener Räume 
sollten daher lärm intensive gastronomische und andere 
Freizeitnutzungen sowie der Einsatz von Beschallungs-
technik ausgeschlossen werden. 
12.5 Da sich erfahrungsgemäß auch übermäßige Lichtimmis-
sionen, insbesondere durch Wechsellichtwerbung, stö-
rend auf Gottesdienste und andere Veranstaltungen der 
Antonitercitykirche auswirken, sind insoweit ebenfalls 
schützende Festsetzungen zu treffen. 
Kenntnisnahme Durch die Gestaltungssatzung Hohe Straße / Schildergasse be-
stehen bereits Vorgaben zu Werbeanlagen, so sind Werbeanla-
gen mit wechselnden oder beweglichen Sichtflächen oder eine 
entsprechende bewegliche Leuchtschrift (einschließlich Lichtpro-
jektion) im Plangebiet nicht zulässig. Im weiteren Verfahren wird 
geprüft, ob für das vorliegende Vorhaben Abweichungen von der 
Gestaltungssatzung Hohe Straße / Schildergasse erforderlich 
sind und hierfür Regelungen in den vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan aufgenommen werden müssen. 
12.6 Schädliche Einflüsse können sich im Übrigen nicht nur 
aus Schall- und Lichtimmissionen, sondern auch aus 
dem Charakter und Gepräge von Freizeitaktivitäten erge-
ben, welche in unmittelbarer Nachbarschaft einer religiö-
sen Stätte unangemessen scheinen und/oder es an dem 
gebotenen Respekt vor der Würde eines Gotteshauses 
vermissen lassen. Dies gilt für Vergnügungsstätten aller 
Art, beispielsweise für solche mit sexuellem Kontext oder 
für Spielhallen, Wettbüros und Discotheken. Aus Rück-
sicht auf die Antonitercitykirche und die durch sie vermit-
telte Glaubensbotschaft sollten daher Festsetzungen zum 
Ausschluss derartiger unverträglicher Nutzungen getrof-
fen werden. 
ja Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird die zulässige Art der 
baulichen Nutzung konkretisiert und textliche Festsetzungen 
hierzu erarbeitet. Der Ausschluss von Vergnügungsstätten wird in 
die Abwägung eingestellt und berücksichtigt. 
13 
13.1 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln 
die StEB Köln nimmt zum oben aufgeführten Vorhaben 
wie folgt Stellung.  
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegenüber 
dem Vorhaben. 
Kenntnisnahme Entfällt

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 13 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
13.2 Jedoch bitte ich zu berücksichtigen, dass die Bewirt-
schaftung des Niederschlagswassers vor Ort (bspw. Ver-
sickerung) seitens der StEB Köln gefordert wird, sofern 
dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-
rechtliche Vorschriften noch wasserrechtliche Belange 
entgegenstehen. Darüber hinaus ist der Überflutungs-
nachweis nach DIN 1968-100 für ein 100-jährliches Er-
eignis zu führen.  
Sollte eine Einleitung des Niederschlagswassers in den 
öffentlichen Kanal erforderlich sein, ist dieses gedrosselt 
in den Mischwasserkanal einzuleiten. Der Anschluss an 
die vorhandene Regenwasserkanalisation ist nicht mög-
lich.  
ja Das Plangebiet ist bereits vollständig versiegelt und in Teilen 
durch die Nord-Süd-Fahrt mit Tunneln unterbaut. Eine oberflä-
chennahe Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswas-
ser ist nicht möglich, so dass bereits im Bestand das Nieder-
schlagswasser in das öffentliche Leitungsnetz eingeleitet wird. 
Im weiteren Verfahren wird der mögliche Rückhalt von Nieder-
schlagswasser durch z. B. Dachbegrünung (u. a. Retentionsgrün-
dach) geprüft. Darüber hinaus wird ein Überflutungsnachweis 
nach DIN 1968-100 geführt werden. 
 
Zur Einleitung und Drosselung der Einleitung in den Kanal wird 
die Abstimmung mit der StEB Köln erfolgen und ggf. Regelungen 
in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan oder Durchführungs-
vertrag aufgenommen werden. 
13.3 Ich bitte Sie darüber hinaus anzumerken, dass bei einer 
weiteren Planung das Technische Grundstücksmanage-
ment der StEB Köln (Kanalanschluss@StEB-Koeln.de) 
eingebunden werden muss. 
ja Das Technische Grundstücksmanagement der StEB Köln wird im 
weiteren Planverfahren und der Konkretisierung der Planung ein-
gebunden. 
14 Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 
seitens des Dezernates 25 (Verkehr, Energieleitungen) 
der Bezirksregierung Köln bestehen keine Bedenken ge-
gen die o.g. Maßnahme. 
Daher wird Fehlanzeige angemeldet. 
Kenntnisnahme Entfällt  
15 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland 
vielen Dank für die Beteiligung an der o.g. Planung. Von 
dieser sind die Belange der Denkmalpflege betroffen, da 
sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Plangebiets nach 
DSchG NRW eingetragene Denkmäler befinden und das 
Plangebiet sich zusätzlich auf einer der denkmalwertkon-
stituierenden Sichtachsen der UNESCO-Welterbestätte 
Kölner Dom befindet. 
 
Wir bestätigen die im Erläuterungsbericht festgestellte 
Betroffenheit der Denkmäler Kölner Dom und Antoniter-
Kenntnisnahme Entfällt

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 14 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
kirche in vollem Umfang. Bei den älteren, höheren Vari-
anten wäre sowohl die städtebauliche Wirkung der An-
toniterkirche durch ein Hinterfangen des Dachreiters aus 
Blickrichtung Osten (Schildergasse) als auch die im sog. 
Sternenplan kartierte Blickachse auf die UNESCO Welt-
erbestätte Kölner Dom – ggf. erheblich – beeinträchtigt 
gewesen. Aus zweiterem Umstand lässt sich unter ande-
rem die an dieser Stelle im HEK ausgewiesene „Schutz-
zone“ (Erläuterungsbericht S 6) herleiten. Wir begrüßen 
daher aus denkmalfachlicher Perspektive ausdrücklich 
die in o.g. Planung vorgesehene Variante mit einer maxi-
malen Höhe von voraussichtlich 38,5 m (Option 4, S. 9). 
 
Darüber hinaus ist es wahrscheinlich, dass das Welt-
stadthaus selbst aufgrund seines architektonischen An-
spruches, seiner intentional und faktisch großen städte-
baulichen Wirkung und nicht zuletzt aufgrund seiner Stel-
lung im Oeuvre eines international wegweisenden Archi-
tekten des ausgehenden 20. Jahrhunderts selbst zukünf-
tig als denkmalwürdig beurteilt wird. Auch in diesem Kon-
text ist Option 4 (vorauss. Max. 38,5m Höhe) als die am 
wenigsten den ursprünglichen Entwurf Renzo Pianos ver-
ändernde aus denkmalfachlicher Sicht zu begrüßen – 
ebenso wie grundlegend die Fortführung der Planung am 
Objekt durch den Renzo Piano Building Workshop aus 
denkmalfachlicher Sicht begrüßenswert ist. 
 
Für evtl. Fragen und ggf. über die o.g. Hinweise hinaus-
gehende denkmalfachliche Beratung stehen wir jederzeit 
auch im weiteren Planungsprozess zu Ihrer Verfügung. 
16 
16.1 
Stadtwerke Köln GmbH 
namens und im Auftrag unserer Konzerngesellschaften, 
der RheinEnergie AG in Verbindung mit der RheinNetz 
GmbH und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG teilen wir 
Kenntnisnahme Im weiteren Verfahren wird die Erschließung des Vorhabens kon-
kretisiert, zum entsprechenden Zeitpunkt werden die Planungen 
mit den jeweiligen Leitungsträgern abgestimmt.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Ihnen zu dem o.g. Bebauungsplanverfahren folgendes 
mit:  
 
RheinEnergie AG / RheinNetz GmbH (RE/RNG) 
Gegen dieses Verfahren bestehen aus unserer Sicht 
keine Bedenken.  
 
Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass die 
Versorgung der geplanten Bebauung mit Energie und 
Wasser frühzeitig mit den Versorgungsträgern abzustim-
men sowie zu klären ist, ob bestehende Leitungen oder 
Anlagen betroffen sind. Aktuelle Kartenunterlagen mit der 
Lage von Anlagen und Leitungen können bei nachfolgen-
der Stelle angefordert werden.  
 
RheinNetz GmbH, Leitungsauskunft, Mail: leitungsaus-
kunft@rng.de. 
16.2 Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) 
Die KVB hat grundsätzlich keine Bedenken hinsichtlich 
des Vorhabens. Allerdings sind aufgrund der unmittelba-
ren Nähe der KVB-Anlagen zum Planungsbereich fol-
gende Punkte zu beachten: 
1. Der Stadtbahn- und Busbetrieb darf durch die Maß-
nahme zu keiner Zeit eingeschränkt werden 
2. Sollte es erforderlich sein, Buslinien weiträumig um-
zuleiten und sich hierdurch die Fahrzeiten um drei Mi-
nuten oder mehr verlängern, ist ein Vorlauf von min-
destens drei Monaten erforderlich. 
3. Die Verkehrszeichenpläne sowie die Bauzeitenpläne 
(gegebenenfalls auch die Verkehrszeichenpläne zur 
Kalkulation) und alle weiteren Abläufe, die den Linien-
verkehr der KVB betreffen, sind uns rechtzeitig zur 
Prüfung und Abstimmung vorzulegen. 
Kenntnisnahme Die Bauausführung ist nicht Gegenstand des vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplans, sondern nachfolgender Planungs- und Ge-
nehmigungsverfahren. Die Hinweise werden an den Vorhabenträ-
ger zur weiteren Berücksichtigung weitergleitet.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 16 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
16.3 4. Die in unmittelbarer Nähe des Planungsraums ver-
kehrende Stadtbahnlinie verursacht Erschütterungen 
und Lärmemissionen. Entsprechende Vorkehrungen 
zum Schutz vor diesen Immissionen sind zu treffen. 
Betriebliche Einschränkungen aufgrund möglicher 
späterer Forderungen der Anwohner können von der 
KVB AG nicht akzeptiert werden. 
ja Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplans wird ein Schallgutachten erstellt, das so-
wohl den Themenkomplex Verkehrslärm als auch den Themen-
komplex Anlagenlärm betrachtet. Hierbei werden die Einwirkun-
gen auf das Plangebiet sowie die Auswirkungen der Planung auf 
die Umgebung ermittelt und beurteilt. Sollten sich hieraus der Be-
darf an Maßnahmen ergeben, werden diese über Festsetzungen 
im vorhabenbezogenen Bebauungsplan oder Regelungen im 
Durchführungsvertrag gesichert. 
16.4 5. Der KVB AG dürfen durch die geplante Baumaß-
nahme keinerlei Nachteile entstehen. Sämtliche Kos-
ten, die der KVB AG im Zusammenhang mit der Bau-
maßnahme entstehen, sind vom Verursacher zu tra-
gen. 
ja Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme ent-
stehen, werden in der Regel vom Vorhabenträger übernommen. 
Die genaue Verteilung und Übernahme der Kosten wird im 
Durchführungsvertrag geregelt.  
16.5 6. Im Zuge des geplanten Ausbaus der Ost-West-Achse 
für den öffentlichen Personennahverkehr prüft die 
Stadt Köln derzeit zwei mögliche Alternativen mit ei-
ner ober- oder unterirdischen Führung. Dabei sollen 
verschiedene Maßnahmen zur Neuorganisation des 
Fuß-, Rad- und Kraftfahrzeugverkehrs umgesetzt 
werden. Die Auswirkungen des Ausbaus der Ost-
West-Achse auf die Zugänglichkeit des Plangebietes 
sind im weiteren Verfahren entsprechend zu berück-
sichtigen. 
ja Die Auswirkungen des Ausbaus der Ost-West-Achse wird im wei-
teren Verfahren bei der Konkretisierung der Planung berücksich-
tigt. 
17 Bezirksregierung Köln - Dezernat 26 
die nördliche Spitze des Plangebiets liegt unterhalb des 
Bauschutzbereichs des Verkehrsflughafens Köln-Bonn 
gem. § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG), unter dem An-
flugsektor auf die Bahn 13R. Da dieser jedoch erst ab ei-
ner Höhe von 168 m über NHN betroffen wäre, würden 
aus zivilen Hindernis- und Flugbetriebsgründen keine Be-
denken gegen die Planung bestehen. 
 
Kenntnisnahme Entfällt

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67447/21 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Für Fragen zur Bauleitplanung wenden Sie sich in Zu-
kunft gerne direkt an mich oder das Funktionspostfach 
luftverkehr-bauleitplanung@brd.nrw.de. 
Stand 05.05.2025

Anlage 2 - Geltungsbereich

379 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes
 Weltstadthaus
in Köln - Altstadt/Nord
Maßstab  1 : 2 500

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1676 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den 
nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen 
Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei 
Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu 
veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach Satz 1 sind eine oder mehrere andere 
leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch 
eine öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen, zur Verfügung zu stellen. Bereits 
stattgefunden hat am 22.04. – 07.05.2025 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines 
Aushangplakates nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch. 
  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 4 - Städtebauliches Planungskonzept

5049 Zeichen

Erweiterung Weltstadthaus Köln
Vorgabenbeschluss
Juni 2025
Anlage 4

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
Luftaufnahme Bestand P&C Köln

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
Erweiterung Weltstadthaus Köln - JC Real Estate
Renzo Piano Building Workshop- 4 -12. Januar 2024 
Skizzen/ Modellstudien
Erweiterung Weltstadthaus Köln - JC Real Estate
Renzo Piano Building Workshop - 4 - 12. Januar 2024 
Skizzen/ Modellstudien
Erweiterung Weltstadthaus Köln - JC Real Estate
Renzo Piano Building Workshop - 8 - 24. Juni 2024 
Massenmodellstudien 
zu Varianten
Skizzen / Modellstudien Erweiterungsentwürfe

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
Option 1: Entwurf Hochhaus 70m (2022)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
+70.00
Option 1: Entwurf Hochhaus 70m (2022)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
+41.90
Option 2: Entwurf Überbauung 41,90 m (2023)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
+41.90
Option 2: Entwurf Überbauung 41,90 m (2023)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
+48.80
+39.00
+39.00
+48.80
Option 3: Entwurf Hybridlösung 39 m / 48 m (2024)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
+39.00
+48.80
Option 3: Entwurf Hybridlösung 39 m / 48 m (2024)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
+38.30
Option 4: Entwurf flache Überbauung 38,50 m (2024)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
+38.30
+38.30
Option 4: Entwurf flache Überbauung 38,50 m (2024)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
Option 1: Entwurf Hochhaus 70m (2022)
Köln 2020 - Peek & Cloppenburg
RPBW, 27.06.2022 1/400 @ A3
Alternative 2 - Dachaufsicht
Grundriss Alt2 Dachaufsicht

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
S
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A N T O N S G A S S E
I N A - G E S C H L Ö S S L - W E G
N O R D - S Ü D - F A H R T
(T U N N E L)
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Dachterrasse
Dachterrasse
Photovoltaik
+41.90
+24.28
+34.00
Köln Erweiterung - MIDSTAD
RPBW, Juli 2024
Erweiterung Dachaufsicht
Dachaufsicht
Option 2: Entwurf Überbauung 41,9 m (2023)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
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A N T O N S G A S S E
I N A - G E S C H L Ö S S L - W E G
N O R D - S Ü D - F A H R T
(T U N N E L)
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Dachterrasse
+34.00
+38.30
+48.80
Köln Erweiterung - MIDSTAD
RPBW, Juli 2024
Erweiterung Dachaufsicht
Dachaufsicht
Option 3: Entwurf Hybridlösung 39m / 48 m (2024)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
Option 4: Entwurf flache Überbauung 38,50 m (2024)
S
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A N T O N S G A S S E
I N A - G E S C H L Ö S S L - W E G
N O R D - S Ü D - F A H R T
(T U N N E L)
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Dachterrasse
+34.00
+38.30
+48.80
Köln Erweiterung - MIDSTAD
RPBW, Juli 2024
Erweiterung Dachaufsicht
Dachaufsicht

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
Option 1: Entwurf Hochhaus 70m (2022)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
Option 2: Entwurf Überbauung 41,90 m (2023)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
Option 3: Entwurf Hybridlösung 39 m / 48 m (2024)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
Option 4: Entwurf flache Überbauung 38,50 m (2024)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
Option 1: Entwurf Hochhaus 70m (2022)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
Option 2: Entwurf Überbauung 41,90 m (2023)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
Option 3: Entwurf Hybridlösung 39 m / 48 m (2024)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
Option 4: Entwurf flache Überbauung 38,50 m (2024)

Option 4: Entwurf flache Überbauung 38,50 m (2025)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
Erweiterung Weltstadthaus Köln - JC Real Estate
Renzo Piano Building Workshop - 30 - 24. Juni 2024

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
Erweiterung Weltstadthaus Köln - JC Real Estate
Renzo Piano Building Workshop - 32 - 24. Juni 2024

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
Erweiterung Weltstadthaus Köln - JC Real Estate
Renzo Piano Building Workshop - 34 - 24. Juni 2024

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop Juni 2025
RPBW 
Renzo Piano Building Workshop
34, rue des Archives
F-75004 Paris
France
www.rpbw.com

Anlage 3 - Erläuterungsbericht

45415 Zeichen

1 
 
  Anlage 3 
 
 
Erläuterungen zum Vorgabenbeschluss   
zum Bebauungsplanentwurf 67447/21 
Arbeitstitel: „Weltstadthaus in Köln Altstadt/Nord“  
Stand: Vorgabenbeschluss 
 
1. Anlass und Ziel der Planung, Verfahren 
1.1. Anlass und Ziel der Planung 
Das Weltstadthaus auf der Schildergasse in der Kölner Innenstadt (nachfolgend „Weltstadt-
haus“) soll umgebaut und durch eine n aufgestockten Anbau erweitert werden, um das Ge-
bäude in eine vielseitig nutzbare Immobilie umzuwandeln und dessen Erhalt  und Nutzung 
langfristig zu sichern. 
Das Weltstadthaus ist ein markantes Bauwerk des renommierten Architekturbüros Renzo 
Piano Building Workshop (nachfolgend „Büro Renzo Piano “). Seit seiner Fertigstellung im 
Jahre 2005 betreibt die auf den textilen Einzelhandel spezialisierte Peek & Cloppenburg B.V. 
& Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (nachfolgend „P&C“) dort eine Filiale mit rund 350 Mitarbei-
tenden. Allerdings ist der heutige Hand elssektor, insbesondere der stationäre Modehandel, 
im Zuge von multiplen Krisen (Corona, Energiepreissteigerungen, Inflation u.  a.) sowie auf-
grund des digitalen Wandels einem schnellen und starken Transformationsdruck ausgesetzt.  
Überdimensionierte Einzelhandelsfläche 
Dies wirkt sich auch auf das Geschäftsmodell von P&C aus. Künftig werden geringere Ver-
kaufsflächen (aber bei gleichbleibender Mitarbeiterzahl) be ansprucht. Die nicht mehr benö-
tigten Flächen können aufgrund der baulichen Struktur des Gebäudes nicht sinnvoll und effi-
zient anderweitig genutzt werden, was langfristig die Wirtschaftlichkeit des Objekts gefährdet.  
Fehlende Drittverwendungsfähigkeit 
Die Konzeption als reine Handelsimmobilie macht es notwendig, in die bauliche Substanz 
und Haustechnik umfassend einzugreifen, um weitere Nutzungen zu ermöglichen.  
Hoher Energieverbrauch und CO₂-Belastung 
Die veraltete Haustechnik und die ineffiziente Nutzung des Gebäudes führen zu überdurch-
schnittlich hohen Nebenkosten und Emissionen.  
Darüber hinaus steht das Umfeld des Weltstadthauses vor strukturellen Herausforde-
rungen:  
Ein erkennbarer Umsatzrückgang und zunehmende Leerstände, insbesondere in der Hohe 
Straße und bereits ansatzweise auf der Schildergasse, gefährden die Attraktivität des Quar-
tiers. Der sichtbare Trading -Down-Effekt, der durch Low -Budget-Shopping ausgelöst wird, 
wirkt sich auf das Geschäftsmodell von P&C aus und droht gleichzeitig das Image der Innen-
stadt weiter zu schwächen. Aufgrund der abnehmenden Attraktivität der Innenst adt und der 
fehlenden Aufenthaltsqualität im Bereich der Schildergasse, suchen immer weniger Kunden 
die Innenstadt auf. Die fehlende bzw. abnehmende Belebung führt zudem insbesondere in 
den Abendstunden zu einem nachlassenden Sicherheitsgefühl der Innenstadtbesucher*in-
nen.

2 
 
Zur Verwirklichung des heute vorhandenen Kaufhauses wurde in den 1990er Jahren der Be-
bauungsplan 67447/18 aufgestellt. Das nun geplante Erweiterungsvorhaben ist jedoch nicht 
mit den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsp lanes realisierbar, sodass pla-
nungsrechtliche Schritte der Anpassung erforderlich sind. Durch die Neuaufstellung eines 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Das V erfahren soll in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. 
1.2. Verfahren  
Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 11. Dezember 2024 den Antrag auf Einleitung 
eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungspla-
nes nach § 12 Abs. 2 BauGB gestellt.  
Der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, zur Einleitung 
des Planverfahrens und zur Durchführung der freiwilligenfrühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung wurde am 06. Februar 2025 durch den Stadtentwicklungsausschuss gefasst (Vorlagen-
Nr. 3894/2024).  
Vorprüfung des Einzelfalls 
Da im Rahmen der Vorhabenplanung großflächiger Einzelhandel im Sinne des § 11 Abs. 3 
S. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit einer zulässigen Geschossfläche von mehr als 
1.200 m² vorgesehen ist, wird dem Bebauungsplanverfahren nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Ge-
setzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung des Ein-
zelfalls vorangestellt. Hierbei wird geprüft, ob eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung 
gemäß UVPG durchzuführen ist. Es ist nachzuweisen, dass durch die Aufstellung des vor-
habenbezogenen Bebauungsplanes keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die ei-
ner Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG oder dem 
Landesrecht unterliegen. In diesem Zusammenhang ist außerdem darzustellen, dass  die in 
§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter nicht beeinträchtigt und keine Pflichten zur 
Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von Unfällen nach § 50 S. 1 Bundes-Im-
missionsschutzgesetz (BImSchG) verletzt werden.  
Da die Einzelhandelsnutzung bereits im Plangebiet vorhanden ist, kann davon ausgegangen 
werden, dass durch die neuerliche Überplanung des Gebietes keine negativen Auswirkungen 
auf die Schutzgüter zu erwarten sind.  
Beschleunigtes Verfahren  
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Nachverdichtung bzw. Maßnahme der 
Innenentwicklung, daher ist vorgesehen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan im be-
schleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen. 
Die positiven Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 bis 3 BauGB werden 
erfüllt: Aufgrund der Größe des Geltungsbereiches mit insgesamt ca. 7.500 m² liegt die vor-
gesehene Grundfläche auch bei einer weiterhin bestehenbleibenden vollflächigen Versiege-
lung unter dem in § 13a Abs. 1 Nr. 1 aufgeführten Schwellenwert von 20.000 m².  
Der Nachweis, dass keine negativen Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 13a Abs. 1 S. 4 
und 5 BauGB vorliegen, erfolgt im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls im weiteren Ver-
fahren. 
Aufgrund der Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB i. V. m § 13 
BauGB bestehen Möglichkeiten zur Erleichterung des Planaufstellungsverfahrens. D iese 
werden im Folgenden aufgeführt und deren Anwendung erläutert:

3 
 
 Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit sowie der Behör-
den und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB kann ab-
gesehen werden.  
Im vorliegenden Planverfahren wird im Sinne der Verfahrenstransparenz von dieser 
Verfahrenserleichterung kein Gebrauch gemacht und sowohl eine frühzeitige Beteili-
gung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als auch eine frühzeitige Behörden-
beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 
 An Stelle der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB kann die Gelegenheit 
zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gewährt werden.  
Im vorliegenden Planverfahren wird im Sinne der Verfahrenstransparenz von dieser 
Verfahrenserleichterung kein Gebrauch gemacht und die Öffentlichkeits - und Behör-
denbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. 
 Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach 
§ 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umwelt-
bezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklä-
rung nach § 10a Abs. 1 BauGB kann abgesehen und eine Planüberwachung (Monito-
ring) gemäß § 4c BauGB muss nicht durchgeführt werden.   
Im vorliegenden Planverfahren wird von diesen Verfahrenserleichterungen in Teilen 
Gebrauch gemacht. Gleichwohl werden die relevanten Umweltbelange und mögliche 
Minimierung der umweltrelevanten Auswirkungen auf das Plangebiet und seine Um-
gebung im Verfahren umfassend berücksichtigt und in die Planung eingearbeitet. Au-
ßerdem wird auf Basis der getroffenen Festsetzungen eine allgemeine Vorprüfung des 
Einzelfalls vorgelegt. 
Frühzeitige Beteiligungen 
Mit Schreiben vom 11.  März 2025 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme 
bis zum 11. April 2025 gebeten.  
Zur frühzeitige n Beteiligung der Öffen tlichkeit gemäß § 3 Abs.  1 BauGB wurden die Pla-
nungsunterlagen durch ein Aushangplakat vom 22. April 2025 bis einschließlich 07. Mai 2025 
öffentlich zugänglich gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte am 09. April 2025 im Amtsblatt 
der Stadt Köln. 
Insgesamt gingen 38 Stellungnahmen von Dienststellen der Stadt Köln, Behörden und sons-
tigen Trägern öffentlicher Belange ein.  
Folgende Themen wurden in den Stellungnahmen insbesondere angesprochen:  Erdbeben-
gefährdung, Immissionsschutz (Schall), Verkehr, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Nut-
zung von Solarenergie, Niederschlagswasserbewirtschaftung, Verschattung.   
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
2.1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Köln -Altstadt/Nord, im Zentrum der Einkaufsstraßen in der 
Kölner Innenstadt. Der Kölner Dom ist fußläufig ca. 850 m entfernt.  
Das ca. 7.500  m² große Plangebiet liegt auf der Überbauungsfläche Schildergasse  / Nord-
Süd-Fahrt. Es wird im Norden durch die Schildergasse, im Osten durch den Ina -Gschlössl-
Weg (Ostseite der Nord-Süd-Fahrt), im Süden durch die Cäcilienstraße und im Westen durch 
die Antonsgasse begrenzt. Es entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplan es 
67447/18.

4 
 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan es umfasst die Flurstücke 
581, 1088, 1089, 1090, 1091, 1092, 1093, 1094, 1095, 1096, 1097,1098, 1099, 1100, 1101, 
1102, 1103, 1104, 1105, 1110, 1111, 1112, 1113, 1114, 1115, 1116 der Flur 7 in der Gemar-
kung Köln. 
2.2. Vorhandene Baustruktur und derzeitige Nutzung 
Das Plangebiet wird heute bereits überwiegend durch das Weltstadthaus genutzt. Der Haupt-
baukörper stellt sich als sechsgeschossiges Bauwerk mit einer Höhe von bis zu 34 m und 
damit 87,27 m über Normalnull (NN) dar. Das vorhandene Weltstadthaus verfügt beginnend 
vom Eckbereich Schildergasse / Antonsgasse bis zur Cäcilienstraße über eine im Halboval 
geschwungene, konvexe Fassade aus Glas, die sich nach oben verjüngt.  
Südwestlich und damit in direkte r Nähe zum Plangebiet befindet sich die Tiefgarage Schil-
dergasse mit der Ein- / Ausfahrt an der Cäcilienstraße. 
Die Umgebung des Plangebietes ist durch eine hohe städtebauliche Dichte mit bis zu sie-
bengeschossigen Gebäuden geprägt. Charakteristisch für diesen Innenstadtbereich sind die 
schmalen Wegeverbindungen, wie sie auch im Westen mit der Antonsgasse und im Osten 
mit dem Ina -Gschlössl-Weg angrenzend an den Baukörper des Weltstadthauses zu finden 
sind. 
Der Gebäudekomplex wird von der Nord -Süd-Fahrt unterführt. Im Süden des vorhandenen 
Gebäudes trifft eine Ausfahrt der Nord-Süd-Fahrt ebenerdig auf die jeweils dreispurig ausge-
baute Cäcilienstraße. In der Mitte der Cäcilienstraße verlaufen Straßenbahnlinien. Beidseitig 
der Nord-Süd-Fahrt besteht eine fußläufige Verbindung zwischen Schildergasse und Cäcili-
enstraße. 
Westlich und nördlich ist der Bereich insbesondere von Einzelhandelsnutzung umgeben. Die 
im Norden angrenzende Schildergasse ist als Fußgängerbereich mit Einzelhandel zu beiden 
Straßenseiten ausgepr ägt. Im Nordosten des Plangebiet es befindet sich die denkmalge-
schützte Antoniterkirche sowie im Osten das Antoniter Quartier, welches unter anderem mit 
Flächen zur gewerblichen Nutzung und für Wohnflächen genutzt wird. 
2.3. Erschließung 
Das Plangebiet ist über die Kölner Hauptverkehrsachsen Nord-Süd-Fahrt und Cäcilienstraße 
(Ost-West-Achse) an das Straßenverkehrsnetz angebunden. Fußläufig sind mehrere Halte-
stellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erreichbar. 
Das Plangebiet ist bereits heute vollständig technisch erschlossen. Die Ver- und Entsorgung 
erfolgt auch weiterhin über das vorhandene Leitungsnetz. 
2.3.1. ÖPNV 
Über die fußläufig ca. 400 m entfernte Haltestelle Neumarkt und die ca. 700 m entfernte 
Haltestelle Heumarkt ist das Plangebiet an den ÖPNV anges chlossen. An beiden Haltestel-
len besteht der Anschluss an verschiedene Stadtbahn- und Buslinien, wodurch eine sehr 
gute Anbindung an den ÖPNV sichergestellt ist.  
Über die Haltestelle Neumarkt ist der Kölner Hauptbahnhof in wenigen Minuten erreichbar, 
fußläufig ist dieser über die Innenstadt in ca. 1.000 m zu erreichen. Am Kölner Hauptbahnhof 
besteht Anschluss an den Regional- und Fernverkehr der Deutschen Bahn AG.

5 
 
2.3.2. Motorisierter Individualverkehr 
Über die Hauptverkehrsachsen Nord-Süd-Fahrt und Cäcilienstraße (Ost-West-Achse) ist das 
Plangebiet in das Straßenverkehrsnetz der Stadt Köln eingebunden. Im Westen verläuft zu-
dem die Antonsgasse als Einbahnstraße, die in die Fußgängerzone übergeht.  
In der direkten Umgebung befinden sich in fußläufiger Entfernun g verschiedene öffentliche 
Parkhäuser. 
2.3.3. Fuß- und Radwegeverkehr 
Entlang der Cäcilienstraße (Ost -West-Achse) befinden sich beidseitig Fuß - und Radwege. 
Außerdem besteht östlich und westlich des Plangebietes (Antonsgasse und Ina-Geschlössl-
Weg) über Fußwege der Zugang zur Fußgängerzone in der Schildergasse. Diese ist für Rad-
verkehr werktags von 20 Uhr abends bis 11 Uhr vormittags und an Sonn - und Feiertagen 
ganztags freigegeben. 
3. Planungsvorgaben 
3.1. Regionalplan  
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Tei labschnitt Region Köln, stellt den Be-
reich, in dem das Plangebiet gelegen ist, als einen „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) 
dar. Nach der regionalplanerischen Definition der ASB (Ziff. B.2.1) sollen innerhalb der ASB 
entsprechend dem Bedarf in der Baulei tplanung unter anderem gewerbliche Bauflächen für 
die Bestandssicherung und Erweiterung vorhandener Gewerbebetriebe und für die Ansied-
lung neuer, nicht überwiegend belästigender Gewerbetriebe dargestellt bzw. festgesetzt wer-
den. 
Am 10. Dezember 2021 hat de r Regionalrat Köln den Aufstellungsbeschluss für einen Ge-
samtplan der bisherigen Teilräume Aachen, Köln und Bonn  / Rhein-Sieg gefasst  und am 
11. Oktober 2024 den zweiten Planentwurf zur zweiten Beteiligung beschlossen. Der Bereich 
des Plangebietes wird weiterhin unverändert als ASB festgelegt, so dass die Bauleitplanung 
auch den Festlegungen des zweiten Entwurfes des neuen Regionalplanes entspricht. 
3.2. Flächennutzungsplan 
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als gemischte Baufläche im Sinne des § 1 
Abs. 2 BauNVO, welche dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbetrieben - die das 
Wohnen nicht wesentlich stören - dient, ausgewiesen. In dem durch die Nord-Süd-Fahrt un-
terführten Bereich ist das Plangebiet zudem als Fläche für Hauptverkehrszüge dargestellt.  
Bei Beachtung des Entwicklungsgebots können aus der gemischten Baufläche im FNP im 
Bebauungsplan z. B. Mischgebiete, urbane Gebiete oder Kerngebiete entwickelt werden. Der 
vorhabenbezogene Bebauungsplan entspricht mit seinen vorgese henen Nutzungen damit 
dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB. 
3.3. Bebauungsplan 
Zur Verwirklichung des heute vorhandenen Kaufhauses wurde in den 1990er Jahren der Be-
bauungsplan 67447/18 aufgestellt. Dieser setzt ein Kerngebiet (MK) fest und fasst durch die 
Festsetzung von Baulinien für verschiedene Höhen, der Zahl der Vollgeschosse als Höchst-
maß und zwingende Gebäudehöhen das später realisierte Gebäude relativ eng. 
Das nun geplante Erweiterungsvorhaben ist jedoch nicht mit den Festsetzungen des rechts-
verbindlichen Bebauungsplanes realisierbar, sodass planungsrechtliche Schritte der Anpas-
sung erforderlich sind.

6 
 
Der Bebauungsplan 67447/18 wurde unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bun-
desverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen 
einer Prüfung unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass der Bebauungsplan 67447/18 an 
offensichtlichen Rechtsfehlern leidet: Zum einen dürfte ein Bekanntmachungsmangel vorlie-
gen, da ein Hinweis in der Bekanntmachung fehlt, dass alle DIN-Normen, auf die in den textli-
chen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, zur dauernden Einsichtnahme 
bei der Stadt Köln bereitgehalten werden und zum anderen dürfte ein durchgreifender mate-
riell-rechtlicher Mangel vorliegen, da die auf § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB gestützte Darstellung 
von Lärmpegelbereichen, an die nach der textlichen Festsetzung die Vorgabe anknüpft, Vor-
kehrungen passiven Lärmschutzes nach Maßgabe der DIN 4109 zu treffen, nicht hinreichend 
bestimmt ist. 
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist deshalb das Verfahren der Neuaufstellung eines vor-
habenbezogenen Bebauungsplanes einem Bebauungsplan -Änderungsverfahren vorzuzie-
hen, um die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem städtebaulich hoch verdichteten 
Bereich sicherzustellen beziehungsweise zu gewährleisten. 
3.4. Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan (LP) der Stadt Köln weist das Gebiet als Bereich mit dem Entwicklungs-
ziel 6 („Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesse-
rung des Klimas“) aus. 
3.5. Landschaftsschutzgebiete 
Das nächste zum Vorhaben gelegene Landschaftsschutzgebiet befindet sich mit dem Rhein 
in einer Entfernung von ca. 700 m und wird durch die Planung somit nicht beeinträchtigt. 
Auch andere Schutzgebiete werden durch die Planung nicht berührt. 
3.6. Denkmalschutz 
Das Plangebiet ist westlich der Antoniterkirche gelegen, die seit dem 07. Dezember 1981 als 
Denkmal geschützt ist. Mit Rücksicht auf die Antoniterkirche wird im Bebauungsplan 
67447/18 ein ovaler, konvexer Fassadenve rlauf auf der Ostseite zum Kirchplatz hin festge-
setzt. Der Fassadenverlauf bleibt durch das Vorhaben unberührt. 
Das Plangebiet liegt ausweislich des sog. Sternenplan es der Stadt Köln in einer Blickbezie-
hung zum Kölner Dom. 
Das Plangebiet liegt innerhalb eines archäologischen Fundgebiets mit folgenden Bodendenk-
mälern innerhalb und in naher Umgebung des Plangebiets: 
 Römische Hauptstraße (decumanus maximus) und Innenbebauung der römischen 
und mittelalterlichen Stadt (DE_05315000_B_467) 
 Römische Thermenanlage (DE_05315000_B_208) 
 Römische Bebauung und Straßen; mittelalterliches St. Elisabeth -Kloster 
(DE_05315000_B_498) 
 Römische Bebauung, Straßen, Forum und Zentralheiligtum, Themen; mittelalterliches 
Sackbrüder-, später Antoniterkloster (DE_05315000_B_499) 
Im gesamten Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist daher mit Fun-
den zu rechnen. Es wird auf die Vorgaben des § 14 ff. Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) 
hingewiesen.

7 
 
3.7. Höhenentwicklungskonzept (HEK) 
Am 06. Februar 2025 hat der Stadtentwicklungsauss chuss das Höhenentwicklungskonzept 
für die innere Stadt (HEK) beschlossen (Vorlagen-Nr. 3029/2024) Das Höhenentwicklungs-
konzept ist dann anzuwenden, wenn ein Vorhaben die Höhe von 40 m überschreitet bzw. die 
Höhe seiner Umgebung um 30 %. Mit einer Höhe von voraussichtlich 38,5 m trägt das Vor-
haben dem „Schutzbereich“ Rechnung und bleibt unter einer Höhe von 40 m. Aus der nähe-
ren Umgebung lassen sich verschiedene Höhen ableiten, die für eine Bewertung zugrunde 
gelegt werden können. Durch Gebäude mit Höhen von teilweise 34  m („Wal“) bis ca. 75  m 
(Telekom-Gebäude) sowie ca. 33 m (C&A) in der näheren Umgebung wird die Höhe der Um-
gebung durch das Vorhaben um weniger als 30  % überschritten. Das geplante Vorhaben 
bleibt damit unter den im HEK als verträglich definierten Höhenvorgaben, so dass die im HEK 
enthaltenen Prüfungs- und Bewertungsvorgaben nicht zur Anwendung kommen. 
3.8. Ausbau Ost-West-Achse 
Für den Ausbau der Ost-West-Achse für den ÖPNV werden derzeit von der Stadt Köln zwei 
verschiedene Alternativen mit einer zukünftig entweder ober - oder unterirdischen Führung 
geprüft. Hierbei sollen verschiedene Maßnahmen zur Neuorganisation des Fuß -, Rad- und 
Kraftfahrzeugverkehrs umgesetzt werden, um die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der In-
nenstadt zu verbessern. 
Die Maßnahmen gleichen sich bei beiden bezüglich der Führung des ÖPNV geprüften Vari-
anten. Umgesetzt werden soll u.  a. eine Reduzierung der Kfz -Fahrstreifen, ein Tempolimit 
von 30 km/h für die Innenstadt sowie die Reduzierung des Durchgangsverkehrs bei Sicher-
stellung von Zufahrt- und Anliefermöglichkeit für Anwohnende und Geschäfte. 
Die Auswirkungen des Ausbaus der Ost -West-Achse insbesondere auf die Zugänglichkeit 
des Plangebietes und der Gebäude von Süden und die Adressbildung in diesem Bereich sind 
im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. 
3.9. Ein Leitbild für die Handelslagen Hohe Straße und Schildergasse  
Der Abschlussbericht zum Leitbild für die Handelslagen Hohe Str aße / Schildergasse und 
Umfeld in der Innenstadt  (Vorlagen-Nr. 2106/2023) wurde u. a. vom Stadtentwicklungsaus-
schuss der Stadt Köln am 31. August 2023 zur Kenntnis genommen. Dieses Leitbild soll als 
Zukunftsvision die Grundlage für die weitere konkrete Entwicklung der Handelslagen der 
Stadt Köln dienen. Der Fokus liegt hierbei auf der Entwicklung verschiedener Quartiere, die 
eigene, individuelle Besonderheiten auf weisen und hierdurch jeweils unterschiedliche Ziel-
gruppen ansprechen. 
Das Leitbild formuliert für diesen räumlichen Bereich die Zielsetzung eines durchmischten 
Nutzungsangebots bestehend aus „Einkaufen, Genießen und Verweilen“. Mit Blick auf die 
Obergeschosse, welche zunehmend in den einstmalig monostrukturell genutzten Handelsim-
mobilien für andere Nutzungen verfügbar werden, sollen gemäß Leitbild Freizeitnutzungen 
sowie Gastronomie das Quartier beleben und den Erlebniswert auch in den Abendstunden 
erhöhen. Diesen Zielen entspricht das geplante Vorhaben mit einer Fokussierung des Ein-
zelhandels auf das Erdgeschoss und Bereiche der Obergeschosse und einem ergänzendem 
Nutzungsmix, u. a. aus Gastronomie, Dienstleistungen, und Freizeitnutzungen. 
3.10. Städtebauliches Entwicklungskonzept „Köln-Katalog“ 
Am 23. März 2023 hat der Rat den Köln -Katalog als Konzept für eine nachhaltige Stadtent-
wicklung beschlossen (Vorlagen-Nr. 3068/2022). Als städtebauliches Entwicklungskonzept 
(§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) wird d er Köln-Katalog bei bebauungsplanrelevanten Vor haben

8 
 
berücksichtigt, dies erfolgt unter dem Aspekt der Abwägung im Abgleich mit anderen Belan-
gen (§ 1 Abs. 7 BauGB). 
Der Köln-Katalog zeigt, wie kompakte und somit flächensparende Quartiere, die sozial und 
funktional durchmischt sind, das Prinzip der kurzen Wege verfolgen, ausreichend Grünflä-
chen aufweisen und nachhaltig sind, in Köln entwickelt werden können. Hierbei werden Stra-
tegien für eine qualitätvolle Dichte aufgezeigt und Quartierstypologien definiert. 
Das Plangebiet Iiegt innerhalb der Innenstadt mit einer Quartiersdichte höher als 1,5.  
Insbesondere die Strategien zur vertikalen Dichte, die sich mit der Höhenentwicklung der 
Gebäude und deren Zusammenspiel beschäftigen, der grünen Vielfalt wie u.  a. n utzbare 
Dachflächen und der Nutzungsvielfalt finden sich in der Vorhabenplanung wieder.  
Für die Innenstadt kommt insbesondere die 6. Quartierstypologie „Vertikale entwickeln“ zur 
Anwendung. Hierbei soll der klassische Blockrand konsequent weiterentwickelt  werden mit 
vereinzelt gesetzten Hochpunkten. In den Gebäuden sind integrierte und gestapelte Nutzun-
gen vorgesehen.  
Durch die Ergänzung sowohl durch einen neuen Baukörper als auch durch die vorgesehenen 
Nutzungen im Bestand und im Neubau wird insbesondere  den integrierten und gestapelten 
Nutzungen Rechnung getragen. Ein Hochpunkt wird nur insoweit umgesetzt, wie es auch mit 
den Vorgaben des Höhenentwicklungskonzepts vereinbar ist. Gleichzeitig ist vorgesehen, die 
geplante Dachterrasse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 
3.11. Gestaltungssatzung Hohe Straße / Schildergasse 
Die Gestaltungssatzung Hohe Straße / Schildergasse  vom 13. Januar 2006  setzt für ihren 
Geltungsbereich Vorgaben fest, um die Erhaltung des Straßen - und Platzbildes dieses Ge-
biets zu sichern sowie die äußere Gestaltung baulicher Anlagen positiv zu beeinflussen. Die 
Regelungen der Satzung umfassen insbesondere Vorgaben zur Größe und Anordnung von 
Werbeanlagen an Gebäuden sowie im öffentlichen Straßenraum sowie zu Antennenanlagen. 
3.12. Bedeutungsplan der Stadt Köln 
Der Bedeutungsplan der Stadt Köln, der fortlaufend aktualisiert wird, hierarchisiert die öffent-
lichen Räume, um hierdurch mit stadtverwaltungsinternen und -externen Akteuren gemein-
sam Qualitätsziele im öffentlichen Raum zu erreichen. Dadurch wird eine Grundlage geschaf-
fen, auf die sich die Anwendung von gestalterischen Standards für die Planung und Instand-
haltung von öffentlichen Räumen bezieht. 
Der Kreuzungsbereich „Cäcilienstraße / Nord-Süd-Fahrt“ fällt in die Kategorie „Verbindungen 
Stadtweit“, die Weiterführung der Cäcilienstraße nach Westen ist der Kategorie „Bedeutung 
Stadtweit“ und die Schildergasse der Kategorie „Bedeutung International“ zugeordnet. Diese 
Räume sind stark von Fußgängern frequentiert und Aufenthaltsqualität hat hier einen hohen 
Stellenwert. Der Gestaltungs- und Instandhaltungsanspruch in diesen Räumen ist daher hoch 
bzw. besonders hoch. 
4. Darstellung der planerischen Zielvorgaben 
Durch die Erweiterung des Weltstadthauses soll der Bestand zukunftssichernd an Attraktivität 
gewinnen. Dies soll auch positiv auf das nähere Umfeld sowie die Innenstadt insgesamt aus-
strahlen. Die Projektziele umfassen: 
 Zukunftsfähiges Handelsflächenkonzept:  Anpassung der Handelsfläche auf ein 
nachhaltiges, wirtschaftlich tragbares Maß und Sc haffung flexibler Flächen, die für 
vielfältige Nutzungsformen geeignet sind.

9 
 
 Multifunktionalität: Entwicklung eines Multi-Use-Gebäudes, das Einzelhandel, Büro, 
Gastronomie, Sport, Events und öffentliche Nutzungen harmonisch integriert. Das bis-
her nicht nutzbare oberste Stockwerk des Weltstadthauses kann durch Schaffung von 
Fluchtwegen im Zuge der Planung zukünftig der Öffentlichkeit für Veranstaltungen zu-
gänglich gemacht werden. 
 Öffentliche Nutzung und Belebung: Förderung der Attraktivität durch öffentliche Be-
reiche wie z. B. eine Dachterrasse mit Spielplatz, Cafés / Gastronomie und eine Mul-
tifunktionshalle für sportliche und kulturelle Veranstaltungen. 
 Ressourceneffizienz: Umrüstung der technischen Anlagen zur Reduktion des Ener-
gieverbrauchs und der CO ₂-Emissionen; Nachhaltigkeit durch Materialeinsatz und 
Dachbegrünung. 
 Belebung des Quartiers: Schaffung eines architektonischen und funktionalen High-
lights, das als Impulsgeber für das Umfeld fungiert. Orientierung (auch) zur Cäcilien-
straße und angemessenes Erscheinungsbild auch aus der Fußgängerperspektive. 
 Erhöhung der Sicherheit durch Belebung  / Frequenzsteigerung: Durch die In-
tegration vielfältiger Nutzungen wird das Projekt darauf ausgerichtet, eine durchge-
hende Nutzung des Gebäudes über den gesamten Tag und alle Wochentage hinweg 
zu gewährleisten. Diese kontinuierliche Präsenz und Aktivität sorgt für eine höhere 
Frequenz, wodurch das Sicherheitsempfinden vor Ort verbessert wird.  Die Belebung 
schafft eine stärkere soziale Kontrolle im Umfeld der Immobilie. 
Um diese Ziele zu erreichen, sind folgende Maßnahmen und damit einhergehende Investiti-
onen erforderlich: 
Umbau des Bestandsgebäudes: Die Schaffung neuer Treppenhäuser und Fluchtwege so-
wie eine umfassende Modernisierung der zentralen Haustechnik ermöglichen eine effiziente 
und flexible Nutzung.  
Sie sind zudem Voraussetzung für die Schaffung von zusätzlicher Fläche (ca. 9.000 m²): 
Der geplante Anbau sowie die Aufstockung auf der Fläche des ehemaligen Lederwaren 
Voegels-Gebäudes (Cäcilienstraße 26) und zum Teil auf einem Bereich des Bestandsobjekts 
im Bereich der Antonsgasse schafft zusätzliche Fläche n, die eine wirtschaftliche Integration 
von öffentlichen, neuen frequenzbringenden Nutzungen in dem Projekt möglich machen. 
4.1. Historie und Genese zur Entwicklung der favorisierten Planungsvariante zur 
Darstellung des Abwägungsprozesses 
Diese Planziele sind bei der Entwicklung und Realisierung stets zu berücksichtigen. Hiervon 
ausgehend wurden über die letzten Jahre in Abstimmung mit dem Büro Renzo Piano insge-
samt vier Optionen zur Erweiterung des Weltstadthauses ausgearbeitet, die jeweils eine Er-
weiterung um ca. 9.000 m² Geschossfläche ermöglichen, in ihrer näheren baulichen Ausge-
staltung jedoch divergieren. 
Hierbei handelt es sich um eine auf Grundlage der wirtsch aftlichen Notwendigkeit ermittelte 
Mindestquadratmeterzahl, die - neben einem vielfältigen Nutzungsmix und umfangreichen 
Investitionen in die Erweiterung - für die Zukunftssicherung des Bestandsgebäudes inklusive 
der vorhandenen Einzelhandelsnutzung erforderlich ist. 
4.1.1. Entwurf eines 70 m hohen Hochhauses (Option 1)  
Der erste Entwurf (Option 1) orientierte sich an dem Grundriss der vorhandenen Bestands-
bebauung. Er sah einen Abriss des ehemaligen Voegels-Gebäudes (Cäcilienstraße 26) an 
der Südwestseite des Plangebietes und die dortige Errichtung eines Hochhauses von 70  m 
vor, das an die Bestandsbebauung des Weltstadthauses angeschlossen werden sollte. In

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Anbetracht dieser Höhe sowie mit Blick auf die potenzielle Sichtbeziehung zu dem unter U-
NESCO-Weltkulturerbeschutz stehenden Kölner Dom, wurde die Realisierung dieser Option 
nicht weiterverfolgt. 
4.1.2. Entwurf eines „gekippten Hochhauses“ als 4-geschossige Massenüberbau-
ung auf dem Bestandsgebäude (Option 2)  
Der zweite Entwurf (Option 2) sah ein 4 -geschossiges, „gekipptes Hochhaus” vor. Er bein-
haltete die Errichtung eines Neubaus im Südwesten des Plangebietes (ehemaliges Voegels-
Gebäude, Cäcilienstraße 26) mit einer Höhe von 41,90 m, der dann visuell in Richtung der 
Schildergasse gekippt werden sollte. Das Hauptvolumen  des Erweiterungsbaus sollte ober-
halb des Bestandsgebäudes längs der Antonsgasse liegen. Durch den so in die horizontale 
Ebene umgeleiteten Erweiterungsbau wurde auf die Sichtbeziehung zum Kölner Dom Rück-
sicht genommen, worin der Vorzug gegenüber Option 1 liegt. Zugleich wirkte der horizontal 
verlaufende Baukörper in dieser Größe von 41,90 m und vier Geschossen im Vergleich zu 
seinem Umfeld jedoch sehr massiv, sodass auch diese Option zurückgestellt wurde. 
4.1.3. Entwurf eines Gebäude-Hybriden aus einem 48 m hohen  Hochhausteil und 
einer 3-geschossigen Überbauung mit 39 m (Option 3)  
Der dritte Entwurf (Option 3) sah eine Kombination aus einem 48 m hohen Hochhaus im 
Südwesten des Plangebietes (Cäcilienstraße / Antonsgasse) sowie einer Erhöhung der Be-
standsbebauung an der Antonsgasse um 3 Geschosse vor.  
Aufgrund einer nicht auszuschließenden Beeinflussung der Sichtbeziehung zum Kölner Dom, 
die nur durch eine vor den eigentlichen Planungen zu erfolgenden, intensiven gutachterlichen 
Bewertung ausgeschlossen werden könn te, sowie einer sich möglicherweise intensivieren-
den öffentlichen Berichterstattung, die die Höhe von fast 50 m kritisch thematisierte, wird die 
Genehmigungsfähigkeit in Frage gestellt und von der Vorhabenträgerin in Anbetracht eines 
hohen wirtschaftlichen Risiko (z. B. aufgrund hoher Vorlauf - und Planungskosten) als unsi-
cher bewertet. 
4.1.4. Entwurf einer 3-geschossigen Überbauung (rd. 38,50 m) auf dem Bestands-
gebäude unter Einbeziehung des Bereich es Cäcilienstraße  / Antonsgasse 
(Option 4)  
Unter Berücksichtigung der zu den Optionen 1 bis 3 getroffenen Ableitungen sieht der vierte 
Entwurf (Option 4) nunmehr eine 3 -geschossige Überbauung des Gebäudeteils längs der 
Antonsgasse mit einer Verbreiterung auf dem Innendachteil vor. Dieser 3-geschossige Über-
bau rückt auch längs der Antonsgasse zurück und reduziert dadurch seine Sichtbarkeit und 
Wirkung. Die Konzeption sieht ergänzend den Abriss des Voegels-Gebäudes (Cäcilienstraße 
26) vor. An dieser Stelle soll ein neues Gebäude entstehen, welches mit dem in Holzhybrid-
bauweise erweiterten, vorhandenen Baukörper längs der Antonsgasse verbunden wird. Auf 
diese Weise ergibt sich ein harmonisches Gesamtbild der geplanten Erweiterung. Die Erwei-
terung längs der Antonsgasse orientiert sich im Wesentlichen an der oberen Kante des i m 
Osten verlaufenden, konvexen Halbovals („Wal“) und fügt sich an diesen harmonisch an. Die 
Erweiterung liegt in der Höhe insgesamt unter 40 m und fügt sich rücksichtsvoll in die nähere 
Umgebung ein. Durch die Verbindung der Gebäude entstehen zusätzliche S ynergien, die 
etwa bei der Unterbringung der technischen Einheiten praktisch nutzbar gemacht werden 
können. Zudem wird die Ansicht von der Cäcilienstraße durch die reduzierte und damit filig-
ranere Gebäudefront wie auch durch den schmalen Seitenanbau positiv geprägt. 
Aufgrund der stilistischen Vorzüge dieser Option 4 sowie dem Umstand, dass die notwendi-
gen Maßnahmen an dem Bestand gegenüber den anderen Varianten deutlich reduziert sind,

11 
 
stellt sich diese Option 4 als favorisierte und damit im Rahmen dieses Verfahrens verfolgte 
Planungsvariante dar. 
4.2. Planungs- und Nutzungskonzept / städtebauliches Konzept der Option 4 
Ziel des städtebaulichen Konzeptes ist die Entwicklung eines belebten und überwiegend ge-
werblich genutzten Gebäudes mit Erhalt des bestehenden E inzelhandels, der durch Büro, 
Co-Working und Konferenzflächen, welche durch öffentliche Nutzungen (Gastronomie, Zu-
gänglichmachung der Kuppel im Weltstadthaus, öffentlich zugängliche Dachterrasse als ein 
weiteres touristisches Highlight, Dienstleistungen, Freizeit) ergänzt wird. Das Konzept ist da-
mit Ausdruck einer modernen Innenstadtgestaltung. Auf die Herausforderungen und die wirt-
schaftliche Notwendigkeit des Projektes für den bestehenden Einzelhandel sowie die mit dem 
Konzept verbundenen positiven Entwicklungsimpulse wurde bereits unter Ziff. 4. ausführlich 
eingegangen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird diesbezüglich darauf verwiesen. 
Für die weiteren Einzelh eiten der Erweiterung wird auf die Ausführungen unter Ziff. 4.1.4. 
verwiesen. 
Mit dem geplanten attraktiven gastronomischen Angebot, wie in der Antonsgasse, in der  
Weltstadthauskuppel sowie auf der Dachterrasse, belebt die Ergänzung des Weltstadthau-
ses die Innenstadt und steigert so die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und verstärkt 
das Sicherheitsgefühl im Quartier. Das Projekt soll sowohl den Bestand als auch sein Umfeld 
attraktivieren („Ein Haus, das lebt und seine Umgebung belebt.“). Das Antoniter Quartier, 
welches durch seine An - und Umbauten zu einem attraktiven Anziehungsort geworden ist, 
findet in der Erweiterung eine ideale Ergänzung und bildet durch  die Belebung und Attrakti-
vierung der Antonsgasse bis hin zur Cäcilienstraße einen in sich stimmigen Abschluss („Drei-
eck“). Durch die attraktive Gastronomie in der Antonsgasse und dem gepflegten / kuratierten 
Angebot, wird die Verbindung zwischen Cäciliens traße und Schildergasse in das Bewusst-
sein der Öffentlichkeit gerückt, wodurch das ganze Quartier profitiert und eine Ausstrahlungs-
wirkung über die Cäcilienstraße hinaus hat. 
Die architektonische Gestaltung soll dem Ort und dem bestehenden Weltstadthaus an ge-
messen und herausragend sein. Durch die Beauftragung des gleichen Entwurfsverfassers 
Renzo Piano wie seinerzeit beim Weltstadthaus, ist ein Entwurf als Gesamtkonzept vorgese-
hen. Es ist geplant, den Entwurf frühzeitig dem Gestaltungsbeirat der Stadt Köln vorzulegen. 
4.3. Verkehr 
Die Nord-Süd-Fahrt wird durch die Planung nicht beeinträchtigt und bleibt weiterhin unterhalb 
des Gebäudekomplexes erhalten.  
Aufgrund der sehr gut durch den ÖPNV erschlossenen und in der Innenstadt integrierten 
Lage sind keine Stellplätze im Rahmen der Vorhabenplanung vorgesehen. In der näheren 
Umgebung bestehen ausreichend Möglichkeiten zur Unterbringung des Stellplatzbedarfes in 
bereits bestehenden Parkhäusern. Im weiteren Verfahren wird der konkrete Nachweis und 
die Unterbringung an anderer Stelle in der Umgebung des Plangebiet es unter Berücksichti-
gung der Möglichkeit der Stellplatzablöse sowie bereits in der Vergangenheit erfolgter Zah-
lungen und vertraglicher Regelungen erarbeitet. 
Im Untergeschoss sind nach aktuellem Planung sstand Fahrradabstellplätze vorgesehen. 
Hier kann voraussichtlich der Nachweis gemäß der „Satzung über die Herstellung von Stell-
plätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträ-
gen der Stadt Köln“ vom 31. Mai 2022 für die Fahrradabstellplätze erbracht werden. Inwieweit 
die Fahrradabstellplätze auch für die Öffentlichkeit genutzt werden können , ist im weiteren 
Planverfahren abzustimmen.

12 
 
5. Auswirkungen der Planung 
Im Rahmen der Anwendung des § 13a BauGB ist eine förmliche U mweltprüfung nicht erfor-
derlich. Entsprechend der Vorschrift des § 13a Abs . 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 
Abs. 3 S. 1 BauGB bedarf es im Verfahren keines Umweltberichtes im Sinne des § 2a BauGB. 
Gleichwohl werden die Umweltbelange geprüft und in die Abwägung eingestellt. 
Das Plangebiet ist bereits heute vollständig versiegelt. Dies bleibt durch das Vorhaben un-
verändert. Folgende Untersuchungen und Gutachten können nach aktuellem Stand für das 
weitere Verfahren erforderlich werden: 
 Schallgutachten 
 Verkehrsgutachten 
 Verkehrsbedingte Luftschadstoffe 
 Artenschutzprüfung (ASP I) 
Die Entwässerungsplanung mit Überflutungsnachweis wird in der weiteren Ausarbeitung und 
Konkretisierung der Vorhabenplanung bzw. der Erstellung des Vorhaben - und Erschlie-
ßungsplans integriert. 
Im Rahmen der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Dienststellen und Träger öf-
fentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB können weitere Anforderungen benannt werden. 
5.1. Landschafts- / Ortsbild 
Das markante Bestandsgebäude mit seiner im Halboval geschwungenen, konvexen Fassade 
aus Glas, die sich nach oben verjüngt, bleibt erhalten. Hierdurch wird das in der Vergangen-
heit abgestimmte Vorgehen zur Berücksichtigung der denkmalgeschützten Antoniterkirche 
nordwestlich des Plangebietes fortgeführt.  
Zur Berücksichtigung des Ortsbild es erfolgte eine umfassende Variantenerarbeitung und 
Prüfung, die unter Ziff. 4.1. näher erläutert wird. Hierbei wurden die Vorgaben des Höhen-
konzepts von 2007 bzw. des Höhenentwicklungskonzepts insbesondere im Hinblick auf die 
Sichtbarkeit des Kölner Doms berücksichtigt (siehe hierzu Ziff. 3.7). 
5.2. Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt 
Das Plangebiet befindet sich im verdichteten Innenstadtbereich. Das Gelände ist weitgehend 
eben und vollständig mit bis zu sechs Geschossen bebaut. D ie Fläche ist durch die beste-
hende bauliche Ausprägung und Nutzung bereits stark anthropogen überprägt und für die 
umweltbezogenen Schutzgüter von vergleichsweise geringer ökologischer  Wertigkeit. Es 
werden durch die Planung keine natürlichen Ressourcen in Anspruch genommen und keine 
zusätzlichen Flächen versiegelt. Schutzgebiete wie Naturschutzgebiete oder Wasserschutz-
gebiete sind durch die Planung nicht betroffen.  
5.3. Artenschutz  
Um sicherzustellen, dass beim vorgesehen en Abbruch des Voegels -Gebäudes (Cäcilien - 
straße 26) keine Verbotstatbestände nach §  44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ein-
treten, ist vorgesehen, zunächst eine Vorprüfung (Artenschutzprüfung ASP Stufe I) durchzu-
führen. 
5.4. Baumkataster 
Gemäß dem Baumkataster der Stadt Köln liegen innerhalb des Geltungsbereich es des Be-
bauungsplanes keine eingetragenen Bäume. Im näheren Umfeld befinden sich in der Schil-
dergasse, in der Cäcilienstraße und an der Ecke Cäcilienstraße / Anton iterstraße mehrere 
Einzelbäume. Diese werden durch die Vorhabenplanung voraussichtlich nicht berührt.

13 
 
5.5. Verkehr 
Durch das Vorhaben wird die Fläche des Einzelhandels reduziert und durch andere Nutzun-
gen ersetzt. Hinzu kommt eine Fläche von ca. 9.000 m², die ebenfalls mit neuen Nutzungen 
belegt wird. Im Rahmen der weiteren Konkretisierung der Vorhabenplanung wird der sich 
daraus ergebende Mehrverkehr insbesondere durch die erforderlichen nachzuweisenden 
Stellplätze ermittelt. 
Aufgrund der sehr gut durch den ÖPNV erschlossenen und in der Innenstadt integrierten 
Lage sind keine Stellplätze im Rahmen der Vorhabenplanung vorgesehen. In der näheren 
Umgebung bestehen ausreichend Möglichkeiten zur Unterbringung des Stellplatzbedarf in  
bereits bestehenden Parkhäusern.  
5.6. Klima  
Das Plangebiet liegt gemäß der Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ im Be-
reich der Bewertung: Klasse 1 – sehr hoch belastete Siedlungsfläche. 
Maßnahmen zur Verbesserung u.  a. des Mikroklimas wie z.  B. Dach- und Fassadenbegrü-
nung sind im weiteren Verfahren zu prüfen und zu erarbeiten.  
5.7. Energiekonzept 
Am 17. März 2022 hat der Rat die so genannten Klimaschutzleitlinien (Leitlinien zum Klima-
schutz in der Umsetzung nicht -städtischer Neubauvorhaben in Köln – Vorlagen-
Nr. 4286/2021) beschlossen. Für Nichtwohngebäude wurden hierbei Grundsätze sowie ver-
bindliche Anforderungen erarbeitet. Hierzu gehören Vorgaben zu Effizienzstandards sowie 
zum Einsatz von Photovoltaik. Die Umsetzung der Vorgaben sowie Empfehlungen  der Kli-
maschutzleitlinien ist unter Berücksichtigung de r Bestandserhaltung und des Bestandsum-
baus im weiteren Verfahren zu prüfen und abzustimmen. 
5.8. Entwässerungskonzept 
Das Plangebiet ist bereits vollständig versiegelt und in Teilen durch die Nord -Süd-Fahrt mit 
Tunneln unterbaut. Eine oberflächennahe Rückhaltung und Versickerung von Niederschlags-
wasser ist nicht möglich, so das bereits im Bestand das Niederschlagswasser in das öffentli-
che Leitungsnetz eingeleitet wird. 
Im weiteren Verfahren ist der mögliche Rückhalt von Niederschlagswasser durch z. B. Dach-
begrünung (u. a. Retentionsgründach) zu prüfen. Ebenso ist die Möglichkeit zur schadlosen 
Ableitung von Niederschlagswasser aus einem 100-jährlichen Starkregenereignis zu ermit-
teln (Überflutungsnachweis nach DIN 1968-100). 
5.9. Mensch, Gesundheit, Bevölkerung 
5.9.1. Lärm 
Zur Prüfung der Einwirkungen durch Verkehrslärm und Anlagenlärm aus der Umgebung auf 
das Plangebiet sowie durch das Vorhaben auf die Umgebung wird ein Schallgutachten erar-
beitet. In diesem wird die Einhaltung der gesetzlichen Richt- und Orientierungswerte geprüft 
und soweit erforderlich Maßnahmen zur Umsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
erarbeitet.  
5.9.2. Luftschadstoffe 
Zur Ermittlung der verkehrsbedingten Luftschadstoffe soll ein Fachgutachten im we iteren 
Verfahren erarbeitet werden.

14 
 
5.9.3. Altlasten / Altstandort 
Bisher liegen keine Informationen zu Altlasten im Plangebiet vor. 
5.9.4. Kampfmittel 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt gemäß den Luftbildern 
aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen grundsätzlich in einem Bom-
benabwurfgebiet bzw. in einem Gebiet, in dem vermehrte Kampfhandlungen stattgefunden 
haben.  
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau 
von 1945 abzuschieben. 
Vor bodeneingreifenden Maßnahmen sind daher die Flächen auf Vorhandensein von Kampf-
mitteln zu überprüfen. Die Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag 
auf Kampfmitteluntersuchung. 
Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie  beispielsweise Rammarbeiten, 
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. erfordern die Durchführung von Sicherheitsdetektio-
nen.  
5.9.5. Erschütterungen 
Aufgrund der direkten Nähe zur Stadtbahn in de r Cäcilienstraße ist mit Auswirkungen durch 
Erschütterungen zu rechnen. Dies ist in der konkreten Vorhabenplanung zu berücksichtigen. 
5.9.6. Potenzielle Besonnungsdauer  
Durch die Bestandssituation ist insbesondere im Osten und Westen entlang der Antonsgasse 
und dem Ina -Gschlössl-Weg der Abstand zu den umgebenden Bestandsgebäuden relativ 
eng. Um die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung zu untersuchen und die ge-
sunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten, ist daher zu prüfen, ob gemäß der 
Vorgaben des Positionspapiers „Versorgung mit Tageslicht / Besonnung“ des Stadtplanungs-
amt eine Verschattungsuntersuchung erforderlich ist. 
5.10. Kultur- und sonstige Sachgüter 
Das markante Bestandsgebäude von Renzo Piano bleibt erhalten und wird rücksichtsvoll 
durch den Anbau e rgänzt. In der Umgebung befindliche Denkmäler wie z. B. die Antoniter-
kirche und der Kölner Dom werden berücksichtigt und die Auswirkungen auf diese unter-
sucht. 
Sachgüter wie infrastrukturelle Einrichtungen in den Verkehrsachsen sowie die Nord -Süd-
Fahrt werden durch die Vorhabenplanung voraussichtlich nicht berührt. 
6. Planverwirklichung 
6.1. Bodenordnung 
Die überplanten Flurstücke im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan es 
befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers sowie der Stadt Köln. Ein Bodenordnungs-
verfahren wird nicht erforderlich. 
6.2. Kosten  
Die Übernahme der im Zusammenhang mit dem Vorhaben und für die relevanten Erschlie-
ßungsanlagen anfallenden Kosten durch den Vorhabenträger wird im Durchführungsvertrag 
geregelt.

15 
 
6.3. Durchführungsvertrag 
Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsvertrag geregelt  
werden. 
Der Durchführungsbetrag beinhaltet gemäß § 12 Abs. 1 BauGB u. a. Regelungen zu folgen-
den Themen: 
 Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist 
 Tragung der Planungs- und Erschließungskosten 
Geprüft wird im Verfahren, inwieweit die bestehenden Verträge zur Überbauung der Nord -
Süd-Fahrt mit dem Bestandsgebäude aktualisiert werden müssen.

Beschlussvorlage Ausschuss

6801 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
Vorlagen-Nummer 
 1409/2025 
Freigabedatum 
27.05.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Weltstadthaus 
Anhörung der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffetnlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf Grundlage des städte-
baulichen Planungskonzeptes gemäß Option 4 Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu be-
rücksichtigen. 
2. Verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Anlass und Ziel der Planung 
 
Das Weltstadthaus auf der Schildergasse in der Kölner Innenstadt (nachfolgend 
„Weltstadthaus“) soll umgebaut und durch einen aufgestockten Anbau erweitert wer-
den, um das Gebäude in eine vielseitig nutzbare Immobilie umzuwandeln und dessen 
Erhalt und Nutzung langfristig zu sichern.  
Das Weltstadthaus ist ein markantes Bauwerk des renommierten Architekturbüros 
Renzo Piano Building Workshop (nachfolgend „Büro Renzo Piano“). Seit seiner Fer-
tigstellung im Jahre 2005 betreibt die auf den textilen Einzelhandel spezialisierte Peek 
& Cloppenburg B.V. & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (nachfolgend „P&C“) dort eine Fi-
liale mit rund 350 Mitarbeitenden. Allerdings ist der heutige Handelssektor, insbeson-
dere der stationäre Modehandel, im Zuge von multiplen Krisen (Corona, Energiepreis-
steigerungen, Inflation u. a.) sowie aufgrund des digitalen Wandels einem schnellen 
und starken Transformationsdruck ausgesetzt.  
 
Überdimensionierte Einzelhandelsfläche  
Dies wirkt sich auch auf das Geschäftsmodell von P&C aus. Künftig werden geringere 
Verkaufsflächen (aber bei gleichbleibender Mitarbeiterzahl) beansprucht. Die nicht 
mehr benötigten Flächen können aufgrund der baulichen Struktur des Gebäudes nicht 
sinnvoll und effizient anderweitig genutzt werden, was langfristig die Wirtschaftlichkeit 
des Objekts gefährdet.  
 
Fehlende Drittverwendungsfähigkeit  
Die Konzeption als reine Handelsimmobilie macht es notwendig, in die bauliche Sub-
stanz und Haustechnik umfassend einzugreifen, um weitere Nutzungen zu ermögli-
chen.  
 
Hoher Energieverbrauch und CO₂-Belastung  
Die veraltete Haustechnik und die ineffiziente Nutzung des Gebäudes führen zu über-
durchschnittlich hohen Nebenkosten und Emissionen.  
 
Darüber hinaus steht das Umfeld des Weltstadthauses vor strukturellen Heraus-
forderungen:  
Ein erkennbarer Umsatzrückgang und zunehmende Leerstände, insbesondere in der 
Hohe Straße und bereits ansatzweise auf der Schildergasse, gefährden die Attraktivi-
tät des Quartiers. Der sichtbare Trading-Down-Effekt, der durch Low -Budget-Shop-
ping ausgelöst wird, wirkt sich auf das Geschäftsmodell von P&C aus und droht 
gleichzeitig das Image der Innenstadt weiter zu schwächen. Aufgrund der abnehmen-
den Attraktivität der Innenstadt und der fehlenden Aufenthaltsqualität im Bereich der 
Schildergasse, suchen immer weniger Kunden die Innenstadt auf. Die fehlende bzw.

3 
abnehmende Belebung führt zudem insbesondere in den Abendstunden zu einem 
nachlassenden Sicherheitsgefühl der Innenstadtbesucher*innen.  
Zur Verwirklichung des heute vorhandenen Kaufhauses wurde in den 1990er Jahren 
der Bebauungsplan 67447/18 aufgestellt. Das nun geplante Erweiterungsvorhaben ist 
jedoch nicht mit den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes reali-
sierbar, sodass planungsrechtliche Schritte der Anpassung erforderlich sind. Durch 
die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. 
Das Verfahren soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Bauge-
setzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Zur Verwirklichung des heute vorhandenen 
Kaufhauses wurde in den 1990er Jahren der Bebauungsplan 67447/18 aufgestellt. 
Das nun geplante Erweiterungsvorhaben ist jedoch nicht mit den Festsetzungen des 
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes realisierbar, sodass planungsrechtliche Schritte 
der Anpassung erforderlich sind. Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung 
des Vorhabens geschaffen werden. Das Verfahren soll in Anwendung des beschleu-
nigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. 
 
Verfahren 
Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 11. Dezember 2024 den Antrag auf Ein-
leitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes nach § 12 Abs. 2 BauGB gestellt. 
Der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, zur Ein-
leitung des Planverfahrens und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei-
ligung wurde am 06. Februar 2025 durch den Stadtentwicklungsausschuss gefasst 
(Vorlagen-Nr. 3894/2024). 
 
Äußerungen aus der Öffentlichkeit zur Planung 
Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses wurde vom 22.04. – 07.05.2025 die freiwillige 
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB i. V. m. § 13a Absatz 
2 Nr. 2 BauGB in Form eines Aushangplakates durchgeführt. Es ist eine Stellung-
nahme eingegangen. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Durch die Realisierung der Planungen wird eine energetische Optimierung der Ist-Si-
tuation erreicht, dennoch ist insgesamt von negativen Auswirkungen auf den Klima-
schutz auszugehen, da das Gebäude an der Ecke Antonsgasse/Cäcilienstraße rück-
gebaut und der Bestand entsprechend der Planungen erweitert. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich 
Anlage 3 Erläuterungsbericht 
Anlage 4 Städtebauliches Planungskonzept 
Anlage 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB 
Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der 
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Ab-
satz 1 BauGB

Beratungsverlauf (2)

26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Brückenstraße 5
  • Cäcilienstraße 26
  • Schildergasse
  • Antonsgasse
  • Hohe Straße
  • Ludwigstraße 8
  • Kirchplatz
  • Ina-Gschlössl-Weg
  • Nord-Süd-Fahrt
  • Hauptstraße
  • Neumarkt
  • Heumarkt
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
1409/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.05.2025
Erstellt
07.05.2025 09:45