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2007/0115

Änderung Nahverkehrsplan

Magistratsvorlage 16.02.2007

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2007/0115

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2007/0115

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
15.03.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III 
ÖPNV-Koordination 
 
 
Amt: Dezernat III  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
I                  II 
VI                67 
20               Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0115 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Änderung Nahverkehrsplan 
 
Vorlage vom: 16.02.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat nimmt den Bericht zur Entwicklung des Wettbewerbs im ÖPNV zur Kenntnis und 
beschließt bis zur Sommerpause ein Änderungsverfahren für den Nahverkehrsplan Stadt 
Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg durchzuführen. 
2. Die Magistratsvorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zu geben. 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom 21.03.2007 
 
Der Magistrat nimmt Kenntnis und stimmt der weiteren Vorge hensweise zu.

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage III vom 27. Februar 2007 
 
 
Die Stadt Darmstadt und die DADINA werden bis zur Sommerpause ein Änderungsverfahren für 
den Nahverkehrsplan der DADINA 2004-2009 durchführen. Die Änderungen erfolgen zur 
Anpassung des Nahverkehrsplans an die Situation nach dem Urteil des BVerwG vom 19.10.2006 
und umfassen u.a.: 
- Grundlegende Änderung der Linienbündelung, 
- detailliertere Angaben zu den Qualitätskriterien, da bei eigenwirtschaftlic hen Verkehren nur 
die Vorgaben des Nahverkehrsplans gelten, 
- detailliertere Darstellung des geforderten Anschlusses der Busse an das 
Verkehrsmanagementsystem (VMS) der HEAG mobilo, ggf. mit Beistellung (Bereit-stellung 
der Geräte durch die HEAG mobilo), 
- ggf. detailliertere Darstellung von im NVP enthaltenen Fahrplanmaßnahmen. 
 
Begründung: 
 
+Am 19.10.2006 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ein grundsätzliches Urteil zur 
Finanzierung und zum Wettbewerb im ÖPNV gefällt. Anfang Januar ist die Urteils- 
begründung veröffentlicht worden. Danach kommt v.a. eigenwirtschaftlichen Verkehren eine 
größere Bedeutung zu. Nach der Definition des BVerwG heben auch originäre Zuschüsse der 
Aufgabenträger die Eigenwirtschaftlichkeit nicht auf, auch Zuschüsse zur Schülerbeförderung nach 
§ 45a Personenbeförderungsgesetz (PbefG), Durchtarifierungsverluste und Ausgleich für 
Schwerbehinderte zählen bei der Eigenwirtschaftlichkeit mit. Dadurch wird es in der Zukunft 
verstärkt eigenwirtschaftliche Anträge – wie bei den Linien H und U – geben. Durch die 
Unterscheidung im PBefG zwischen eigen- und gemeinwirtschaftlichen Verkehren besteht eine 
rechtssichere Teilbereichsausnahme von der EU-Verordnung 1191/69. Bei eigenwirtschaftlichen 
Verkehren liegt die Initiative beim Verkehrsunternehmen, bei gemeinwirtschaftlichen Verkehren 
beim Aufgabenträger. 
 
Das Land Hessen wird seine Erlasse, die eine enge Definition der Eigenwirtschaftlichkeit 
beinhalten, zurückziehen und voraussichtlich im März 2007 durch einen neuen Erlass ersetzen, in 
dem auch der Ablauf eigenwirtschaftlicher Genehmigungsanträge vorgegeben wird. Es werden 
vorläufig keine Ausschreibungen für die im Dezember 2007 auslaufenden Linienbündel vorbereitet. 
 
Durch die Stärkung der eigenwirtschaftlic hen Verkehre kommt dem Nahverkehrsplan (NVP) eine 
größere Bedeutung zu. Während bei Ausschreibungen die Aufgabenträger in den 
Verdingungsunterlagen ihre detaillierten Vorgaben zu Qualität, Betrieb und Fahrplan der Verkehre 
machen können, kommen beim Genehmigungswettbewerb (eigenwirtschaftliche Verkehre) v.a. die 
Inhalte des NVP zum Tragen. Dies war auch bei den Linien H und U der Fall. Obwohl der NVP von 
Stadt Darmstadt und DADINA bereits zahlreiche Vorgaben zu Qualitätskriterien enthält, könnten 
diese durchaus noch konkreter gefasst werden. Insbesondere für den Anschluss an das Verkehrs-
Management-System (VMS) der HEAG mobilo wären detaillierte Angaben notwendig.  
 
 
 
 
Durch die neue Definition der Eigenwirtschaftlichkeit erhält auch die Änderung  Linienbündelung 
größere Bedeutung. Die Linienbündelung wurde damals in Abstimmung mit den 
Verkehrsunternehmen unter anderen Voraussetzungen erstellt und soll nun vom Anwaltsbüro BBG

3 
... 
und Partner aus Bremen überarbeitet werden, um die zukünftige Vergabe und Finanzierung der 
HEAG-Buslinien rechtssicher zu gestalten. 
 
Darmstadt, 27. Februar 2007 
III wei-br                Nst. 3937 
 
 
 
Der Dezernent II  Der Dezernent III  Der Dezernent VI 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz  Klaus Feuchtinger  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister   Stadtrat   Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0115
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.02.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00