2357/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Deutz-Mülheimer-Straße (Az.: 02-1600-221/20)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3837 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/66/662/1
Vorlagen-Nummer
2357/2021
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Deutz-Mülheimer-Straße (Az.: 02-1600-221/20)
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
Gremium Datum
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird mit der Ein-
richtung einer zeitlich begrenzten Haltezone für den Lieferverkehr im Bereich Deutz-Mülheimer-
Straße/Formesstraße beauftragt, um das Freihalten der Radwege sicherzustellen, sowie mit der Aus-
stellung von Fahrradnadeln auf Höhe der Deutz-Mülheimer-Str.292.
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Der Petent macht einige Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssituation an der Deutz-Mülheimer
Straße (s. Anlage).
Stellungnahme der Verwaltung:
In dem Bereich der Deutz-Mülheimer-Straße, die vom Petenten genannt wurde, befindet sich eine
30er-Zone. Es wurden dort vier Messstellen für mobile Geschwindigkeitskontrollen eingerichtet und
diese wurden bei Geschwindigkeitskontrollen berücksichtigt.
Es wurden fünf mobile Messungen durchgeführt und eine semistationäre Anlage („Anhänger“) war im
Einsatz.
Datum Durchfahrten Verstöße Verstoßquote
17.02.2020 250 4 1,6%
24.06.2020 192 9 4,6%
13.07.2020 256 17 6,6%
07.08.2020 239 21 8,7%
15.09.2020 139 7 5,0%
Semistationäre:
(in bei Fahrtrichtungen)
Datum Durchfahrten Verstöße Verstoßquote
17.07.-
20.07.2020 7.527 70 0,9%
17.07.-
20.07.2020 5.428 18 0,3%
Weitere geplante mobile Messungen wurden dadurch verhindert, dass vor Ort kein Stellplatz zur Ver-
fügung stand.
Es lässt sich anhand der Zahlen feststellen, dass die Anzahl der Geschwindigkeitsverstöße in der
Relation zu vergleichbaren Straßen im Stadtgebiet sehr gering ist.
Die angesprochene Örtlichkeit wurde bezüglich der weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen überprüft.
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Aufgrund der gegebenen örtlichen Bedingungen ist ein deutliches Überschreiten der Geschwindig-
keitsbegrenzung nicht möglich. Somit sind bauliche Maßnahmen zur Verhinderung einer Geschwin-
digkeitsüberschreitung nicht erforderlich.
Auf der Deutz-Mülheimer Straße 292 wird grundsätzlich ein zusätzlicher Bedarf nach Fahrradabstell-
plätzen gesehen und die Verwaltung wird den Bürgerantrag in das Arbeitsprogramm zur Schaffung
von zusätzlichen Fahrradabstellplätzen aufnehmen.
Die Situation im Bereich des Radfahrstreifens am Knoten Deutz-Mülheimer-Str./Hafenstr. ist der Ver-
waltung bekannt. Derzeit wird eine Planung zum Schutz des Radfahrstreifens vor parkenden Fahr-
zeugen erarbeitet. Um die Andienung der ansässigen Gastronomiebetriebe und des Kiosks zu ge-
währleisten, soll eine Ladezone (Formesstraße) mit zeitlicher Begrenzung eingerichtet werden.
Entlang der Formesstraße wird auf der rechten Fahrbahnseite (zwischen Hausnummer 2 und 2a) ein
eingeschränktes Haltverbot (VZ 286-10 und 286-20 StVO) zwischen 10:00 und 16:00
Uhr/Zusatzzeichen 1040-30 StVO) errichtet. Dies soll dazu dienen, dass die umliegenden Gastrono-
men und Händler*innen täglich zu bestimmten Uhrzeiten ungehindert ihre Warenanlieferungen an-
nehmen können. Des Weiteren soll sich dadurch die Parksituation für die Anwohnenden im Wohnge-
biet deutlich entschärfen.
An der oben genannten Örtlichkeit befindet sich bereits ein Fußgängerüberweg (Deutz-Mülheimer-
Straße/Höhe Hausnummer 298). Somit ist ein weiterer Fußgängerüberweg auf Höhe Hausnummer
292 nicht erforderlich.
Verkehrstechnische Maßnahmen sind zurzeit nicht erforderlich.
Anlage
Eingabe
Anlage - Eingabe
2307 Zeichen
Anlage Sehr geehrte Damen und Herren, Als Anwohner der Deutz-Mülheimer Straße wende ich mich an Sie mit der Bitte sich im Bereich der Deutz-Mülheimer Straße für eine Verbesserung der Straßenverkehrssituation einzusetzen. Die Straße ist zwischen Hausnummer 183 und Mülheimer Brücke eine Tempo 30 Straße, die aber auf Grund ihrer baulichen Anlage zum Rasen verleitet (gerade Linie ohne Hindernisse) . Auf Grund der baulichen Situation verstärkt sich der Schall sodass es dadurch sehr laut werden kann. Ein weiterers Problem ist das durch fehlende Radinfrastruktur auch sehr viele Radfahrerende auf der Straße sind, was natürlich bei Überschreitung von Tempo 30 richtig gefährlich sein kann. Die Straße ist eine wichtige Verbindung zwischen dem Mülheimer Zentrum , Deutz im Süden aber auch Dünnwald im Norden sowie dem Rhein. Deshalb ist es meines Erachtens fahrlässig, dass dort keinerlei Verkehrsinseln oder einbremsende bauliche Elemente vorhanden sind. Diese sollten so gestaltet werden, dass Radfahrerende an ihnen vorbei fahren können ohne auf die Gegenfahrbahn ausweichen zu müssen. Ein weiteres Problem auf der Straße sind fehlende Lieferzonen, was dazu führt das überall Paketboten in der zweiten Reihe halten. Könnte man nicht zumindest tagsüber (9-18 Uhr) in regelmäßigen Abständen entsprechende Zonen einrichten ? Besonders gefährlich wird es im Bereich der Kreuzung zur Formesstraße. Hier befinden sich mittlerweile vier Gastronomiebetriebe, sowie ein Kiosk , die täglich Warenanlieferungen haben. Allerdings gibt es für diese keine Lieferzonen, sodass die LKW regelmäßig auf dem Radweg parken. Können Sie nicht hier bei der Verwaltung um eine Einrichtung einer Lieferzone in der Hafenstraße oder Formesstraße bitten? Selbstverständlich in Absprache mit den Gastronomen. Diese sollte auch nur im Tagesbereich von 9-17 Uhr ausgewiesen werden. Zudem sollten dort weitere Abstellmöglichkeiten für Radfahrende ausgewiesen werden, beispielsweise vor Hausnummer 292 , hier müsste meines Erachtens auch noch ein Zebrastreifen eingerichtet werden. Viele Familien mit Kinderwagen kreuzen hier die Straße um zum Rhein zu gelangen. Insgesamt würde ich mich freuen, wenn entsprechende Maßnahmen bereits kurz bis mittelfristig angegangen werden könnten. Freundliche Grüße,
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Deutz-Mülheimer Straße 292
- Formesstraße
- Hafenstraße
- Mülheimer Brücke
- Straße 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2357/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 30.06.2021
- Erstellt
- 17.06.2021 13:58