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1467/2021

Zentralarchiv für deutsche und internationale Kunstmarktforschung ZADIK - Fördervertrag Mietkostenzuschuss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.06.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

9228 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41/41/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1467/2021 
Freigabedatum 
11.06.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zentralarchiv für deutsche und internationale Kunstmarktforschung ZADIK - Fördervertrag 
Mietkostenzuschuss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – zur Siche-
rung des Fortbestands des „Zentralarchiv für deutsche und internationale Kunstmarktforschung“ eine 
Bezuschussung der Mietkosten als institutionelle Förderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung an 
die Universität zu Köln in Höhe von 116.200€ im Jahr 2021 und jährlich 131.200€ ab dem Jahr 2022. 
Dazu soll mit der Universität zu Köln eine Fördervereinbarung für den Zeitraum vom 01. Januar 2021 
bis 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden. Zu gegebener Zeit ist die Fortführung der Förderung 
zu prüfen und eine Verlängerung der Fördervereinbarung dem Rat zur erneuten Beschlussfassung 
vorzulegen. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 
Finanzausschuss 21.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  116.200 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    131.200 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
1992 gründeten der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler (BVDG) den Zentralarchiv 
für deutsche und internationale Kunstmarktforschung e. V. (ZADIK e. V.). Das Archiv (ZADIK) sam-
melt und bewahrt seitdem die Archive bedeutender Galerien und Kunsthändler/innen, Kuratoren und 
Kunstkritiker, Sammler und Fachfotografen und bietet damit ein Sammlungsrepertoire, das von tradi-
tionellen kunsthistorischen Archiven und Bibliotheken nicht gepflegt wird. Das ZADIK ist auf diese 
Weise zu einem weltweit bedeutenden Spezialarchiv zur Geschichte des Kunsthandels geworden. 
Die Stadt Köln hat ein hohes Interesse an der Sicherstellung der Nachlassverwaltung von bedeuten-
den Galeristen, Künstlern und Kunstmarktprotagonisten, dazu stellt das ZADIK folgende Aufgaben-
wahrnehmung weiter sicher:  
 Erschließen, Aufbereiten und Digitalisieren von Nachlässen 
 Öffnen des Archivbestandes für Wissenschaftler und Forschende 
 Herausgabe der Publikation „Sediment – Mitteilungen zur Geschichte des Kunsthandels“ und 
weiterer Publikationen 
 Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarmachen des Archivbestandes  
 Internationale und nationale Vernetzung

3 
Seit vielen Jahren hat das ZADIK seinen Sitz im Mediapark in Köln. Die dortigen Räume hatte der 
ZADIK e.V. von der SK Stiftung Kultur der Sparkasse KölnBonn angemietet. Diese hat bis 2018 einen 
Großteil der Mietaufwendungen finanziert, zog sich aber grundsätzlich aus dieser – und anderen kul-
turellen Förderungen – zurück. 
Auf Basis einer gemeinsamen Willenserklärung von Bund, Land und Stadt Köln, soll dem ZADIK eine 
zukunftssichere Perspektive in Köln gegeben werden. Gemeinsam wurde eine solche entwickelt, den 
Verein in ein Institut der Universität Köln - zu einem späteren Zeitpunkt auch in räumlicher Hinsicht - 
umzuwandeln. Die räumliche Anbindung ist für ca. 2030 geplant, da die Universität erst dann über 
entsprechende Raumkapazitäten verfügen wird. 
Da keine alternativen städtischen Raumkapazitäten zur Verfügung stehen, wurde von Frau Oberbür-
germeisterin Reker gegenüber Land und Bund – vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfas-
sung durch den Rat – die Möglichkeit eröffnet, dass die Stadt Köln den stufenweisen Rückzug der SK 
Stiftung Kultur bei den Mietkosten bis zu einer vollständigen räumlichen Einbindung in die Universität 
kompensiert. 
Seit 01.01.2020 ist das ZADIK ein wissenschaftliches Institut der Philosophischen Fakultät der Uni-
versität zu Köln. Der Übergang der Geschäfte vom ZADIK e.V. auf die Universität ist dabei im Jahr 
2020 schrittweise erfolgt. Das Land NRW bzw. die Universität zu Köln trägt nun die Personal- und 
Sachkosten des ZADIK sowie die Gemeinkosten. Der Bund ist durch Projektförderungen involviert.  
Die Universität ist zum 15.05.2020 in den Mietvertrag mit der SK Stiftung Kultur eingetreten. Die Miete 
für das ZADIK einschließlich Nebenkosten erhöht sich wegen des sukzessiven Rückzugs der Stiftung 
aus der Förderung weiter in 2021 auf 116.200 Euro/Jahr und nochmals ab 2022 auf 131.200 Eu-
ro/Jahr. 
Bisherige Förderung durch die Stadt Köln: 
Der ZADIK e.V. hatte in 2019 eine institutionelle Förderung in Höhe von 81.500 Euro erhalten. Im 
Haushaltsplan 2020/2021 ist eine Institutionelle Förderung in Höhe von insgesamt 101.100 Euro für 
2020 bzw. 116.200 Euro für 2021 eingestellt worden. Die Summe teilt sich in 2020 auf in einen Be-
triebskostenzuschuss in Höhe von 30.000 Euro und eine Aufstockung für die Mietkosten. 
Vor diesem Hintergrund wurden für das Haushaltsjahr 2020 als „Übergangsjahr“ die folgenden Zu-
schüsse bewilligt: 
 Zadik e.V:  Betriebskostenzuschuss, maximal 30.000 Euro 
 Universität zu Köln: Mietkostenzuschuss für die Kostenart Mietkosten und Mietnebenkosten, 
maximal 65.000 Euro (für den Zeitraum 15.05. bis 31.12.2020) 
Die ursprünglich vorgesehene Gesamtfördersumme in Höhe von 101.100 Euro für das Jahr 2020 war 
wegen der förderrechtlichen Aufteilung der Kosten auf zwei Fördermittelnehmende bzw. auf den Zeit-
raum vor und nach dem Mietvertragsübergang rechnerisch nicht vollständig notwendig.  
Die gewährte Zuwendung darf nicht zur Subventionierung weiterer Bereiche des Betriebes verwendet 
werden. 
Beabsichtigte Fördervereinbarung 2021 bis 2025: 
Das ZADIK ist wie eingangs beschrieben zu einem weltweit bedeutenden Spezialarchiv zur Geschich-
te des Kunsthandels geworden. Dieses gilt es bis zum Umzug in Räumlichkeiten der Universität Köln 
in einer gemeinsamen Anstrengung des Landes NRW und der Stadt Köln mit Unterstützung durch 
den Bund in seinem Bestand abzusichern.  
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung, mit der Universität zu Köln eine Fördervereinba-
rung zum Fortbestand des ZADIK abzuschließen. Die Parameter bzw. Bedingungen der städtischen 
Förderung sollen im Wesentlichen sein: 
 Die Förderung erfolgt zweckgebunden zur Zahlung der Miete und der Mietnebenkosten gemäß 
des zwischen der Universität zu Köln (früher ZADIK e. V.) und der SK Stiftung Kultur der Spar-
kasse KölnBonn abgeschlossenen Mietvertrages

4 
 Die o.g. Aufgabenwahrnehmung ist sicherzustellen 
 Die Fördervereinbarung steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Entscheidungen 
bzw. der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel im Haushalt der Stadt Köln 
 Vorgesehen ist ein Betrag von bis zu 116.200 Euro im Jahr 2021 und bis zu 131.200 Euro ab 
dem Jahr 2022 bis 2025 
 Die Förderung erfolgt ab dem 01.01.2021 und für die Dauer des Fortbestands des Mietvertrags, 
längstens bis zum 31.12.2025. Zum Ablauf dieser Frist ist eine Verlängerung zu prüfen und 
kann gegebenenfalls eine neue Fördervereinbarung abgeschlossen werden 
Die vorgenannte Verlängerungsoption bezieht sich auf den Zeitpunkt des geplanten Umzugs in 
Räumlichkeiten der Universität, welcher aktuell für ca. 2030 vorgesehen ist. Die Rahmenbedingungen 
der Förderung können sich bis dahin jedoch wesentlich verändern, sodass die nun beabsichtigte För-
dervereinbarung einen dementsprechend kürzeren Zeithorizont vorsieht. Eine Verlängerung der För-
dervereinbarung ist dem Rat zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen. 
 
Finanzierung 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. 
Im Haushaltsplan 2020/2021 ist im Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung in Zeile 15-
Transferaufwendungen in der Rubrik Bildende Kunst, Film, Literatur ein Zuschuss für das Zentralar-
chiv des internationalen Kunsthandels in Höhe von 116.200 Euro veranschlagt. 
Dezernat VII, Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022ff in-
nerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel in Höhe von je 131.200 Euro vor-
sehen. 
Bewirtschaftungsverfügung 
Ziel der Förderung ist die Sicherung des ZADIK als bedeutendes Spezialarchiv zur Geschichte des 
Kunsthandels. Die beabsichtigte Förderung dient damit unmittelbar der Sicherung bestehender kultu-
reller Strukturen in Köln. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen abge-
schlossen werden. Die Universität zu Köln benötigt zur eigenen Planung und zukunftsausgerichteten 
Abstimmung für das ZADIK eine verbindliche Beschlussfassung noch vor der Sommerpause.

Beratungsverlauf (3)

07.09.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2021 Rat
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1467/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.06.2021
Erstellt
19.04.2021 13:42