1467/2021
Zentralarchiv für deutsche und internationale Kunstmarktforschung ZADIK - Fördervertrag Mietkostenzuschuss
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/1 Vorlagen-Nummer 1467/2021 Freigabedatum 11.06.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zentralarchiv für deutsche und internationale Kunstmarktforschung ZADIK - Fördervertrag Mietkostenzuschuss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – zur Siche- rung des Fortbestands des „Zentralarchiv für deutsche und internationale Kunstmarktforschung“ eine Bezuschussung der Mietkosten als institutionelle Förderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung an die Universität zu Köln in Höhe von 116.200€ im Jahr 2021 und jährlich 131.200€ ab dem Jahr 2022. Dazu soll mit der Universität zu Köln eine Fördervereinbarung für den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden. Zu gegebener Zeit ist die Fortführung der Förderung zu prüfen und eine Verlängerung der Fördervereinbarung dem Rat zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen. Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 Finanzausschuss 21.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 116.200 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 131.200 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1992 gründeten der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler (BVDG) den Zentralarchiv für deutsche und internationale Kunstmarktforschung e. V. (ZADIK e. V.). Das Archiv (ZADIK) sam- melt und bewahrt seitdem die Archive bedeutender Galerien und Kunsthändler/innen, Kuratoren und Kunstkritiker, Sammler und Fachfotografen und bietet damit ein Sammlungsrepertoire, das von tradi- tionellen kunsthistorischen Archiven und Bibliotheken nicht gepflegt wird. Das ZADIK ist auf diese Weise zu einem weltweit bedeutenden Spezialarchiv zur Geschichte des Kunsthandels geworden. Die Stadt Köln hat ein hohes Interesse an der Sicherstellung der Nachlassverwaltung von bedeuten- den Galeristen, Künstlern und Kunstmarktprotagonisten, dazu stellt das ZADIK folgende Aufgaben- wahrnehmung weiter sicher: Erschließen, Aufbereiten und Digitalisieren von Nachlässen Öffnen des Archivbestandes für Wissenschaftler und Forschende Herausgabe der Publikation „Sediment – Mitteilungen zur Geschichte des Kunsthandels“ und weiterer Publikationen Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarmachen des Archivbestandes Internationale und nationale Vernetzung 3 Seit vielen Jahren hat das ZADIK seinen Sitz im Mediapark in Köln. Die dortigen Räume hatte der ZADIK e.V. von der SK Stiftung Kultur der Sparkasse KölnBonn angemietet. Diese hat bis 2018 einen Großteil der Mietaufwendungen finanziert, zog sich aber grundsätzlich aus dieser – und anderen kul- turellen Förderungen – zurück. Auf Basis einer gemeinsamen Willenserklärung von Bund, Land und Stadt Köln, soll dem ZADIK eine zukunftssichere Perspektive in Köln gegeben werden. Gemeinsam wurde eine solche entwickelt, den Verein in ein Institut der Universität Köln - zu einem späteren Zeitpunkt auch in räumlicher Hinsicht - umzuwandeln. Die räumliche Anbindung ist für ca. 2030 geplant, da die Universität erst dann über entsprechende Raumkapazitäten verfügen wird. Da keine alternativen städtischen Raumkapazitäten zur Verfügung stehen, wurde von Frau Oberbür- germeisterin Reker gegenüber Land und Bund – vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfas- sung durch den Rat – die Möglichkeit eröffnet, dass die Stadt Köln den stufenweisen Rückzug der SK Stiftung Kultur bei den Mietkosten bis zu einer vollständigen räumlichen Einbindung in die Universität kompensiert. Seit 01.01.2020 ist das ZADIK ein wissenschaftliches Institut der Philosophischen Fakultät der Uni- versität zu Köln. Der Übergang der Geschäfte vom ZADIK e.V. auf die Universität ist dabei im Jahr 2020 schrittweise erfolgt. Das Land NRW bzw. die Universität zu Köln trägt nun die Personal- und Sachkosten des ZADIK sowie die Gemeinkosten. Der Bund ist durch Projektförderungen involviert. Die Universität ist zum 15.05.2020 in den Mietvertrag mit der SK Stiftung Kultur eingetreten. Die Miete für das ZADIK einschließlich Nebenkosten erhöht sich wegen des sukzessiven Rückzugs der Stiftung aus der Förderung weiter in 2021 auf 116.200 Euro/Jahr und nochmals ab 2022 auf 131.200 Eu- ro/Jahr. Bisherige Förderung durch die Stadt Köln: Der ZADIK e.V. hatte in 2019 eine institutionelle Förderung in Höhe von 81.500 Euro erhalten. Im Haushaltsplan 2020/2021 ist eine Institutionelle Förderung in Höhe von insgesamt 101.100 Euro für 2020 bzw. 116.200 Euro für 2021 eingestellt worden. Die Summe teilt sich in 2020 auf in einen Be- triebskostenzuschuss in Höhe von 30.000 Euro und eine Aufstockung für die Mietkosten. Vor diesem Hintergrund wurden für das Haushaltsjahr 2020 als „Übergangsjahr“ die folgenden Zu- schüsse bewilligt: Zadik e.V: Betriebskostenzuschuss, maximal 30.000 Euro Universität zu Köln: Mietkostenzuschuss für die Kostenart Mietkosten und Mietnebenkosten, maximal 65.000 Euro (für den Zeitraum 15.05. bis 31.12.2020) Die ursprünglich vorgesehene Gesamtfördersumme in Höhe von 101.100 Euro für das Jahr 2020 war wegen der förderrechtlichen Aufteilung der Kosten auf zwei Fördermittelnehmende bzw. auf den Zeit- raum vor und nach dem Mietvertragsübergang rechnerisch nicht vollständig notwendig. Die gewährte Zuwendung darf nicht zur Subventionierung weiterer Bereiche des Betriebes verwendet werden. Beabsichtigte Fördervereinbarung 2021 bis 2025: Das ZADIK ist wie eingangs beschrieben zu einem weltweit bedeutenden Spezialarchiv zur Geschich- te des Kunsthandels geworden. Dieses gilt es bis zum Umzug in Räumlichkeiten der Universität Köln in einer gemeinsamen Anstrengung des Landes NRW und der Stadt Köln mit Unterstützung durch den Bund in seinem Bestand abzusichern. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung, mit der Universität zu Köln eine Fördervereinba- rung zum Fortbestand des ZADIK abzuschließen. Die Parameter bzw. Bedingungen der städtischen Förderung sollen im Wesentlichen sein: Die Förderung erfolgt zweckgebunden zur Zahlung der Miete und der Mietnebenkosten gemäß des zwischen der Universität zu Köln (früher ZADIK e. V.) und der SK Stiftung Kultur der Spar- kasse KölnBonn abgeschlossenen Mietvertrages 4 Die o.g. Aufgabenwahrnehmung ist sicherzustellen Die Fördervereinbarung steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Entscheidungen bzw. der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel im Haushalt der Stadt Köln Vorgesehen ist ein Betrag von bis zu 116.200 Euro im Jahr 2021 und bis zu 131.200 Euro ab dem Jahr 2022 bis 2025 Die Förderung erfolgt ab dem 01.01.2021 und für die Dauer des Fortbestands des Mietvertrags, längstens bis zum 31.12.2025. Zum Ablauf dieser Frist ist eine Verlängerung zu prüfen und kann gegebenenfalls eine neue Fördervereinbarung abgeschlossen werden Die vorgenannte Verlängerungsoption bezieht sich auf den Zeitpunkt des geplanten Umzugs in Räumlichkeiten der Universität, welcher aktuell für ca. 2030 vorgesehen ist. Die Rahmenbedingungen der Förderung können sich bis dahin jedoch wesentlich verändern, sodass die nun beabsichtigte För- dervereinbarung einen dementsprechend kürzeren Zeithorizont vorsieht. Eine Verlängerung der För- dervereinbarung ist dem Rat zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen. Finanzierung Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. Im Haushaltsplan 2020/2021 ist im Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung in Zeile 15- Transferaufwendungen in der Rubrik Bildende Kunst, Film, Literatur ein Zuschuss für das Zentralar- chiv des internationalen Kunsthandels in Höhe von 116.200 Euro veranschlagt. Dezernat VII, Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022ff in- nerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel in Höhe von je 131.200 Euro vor- sehen. Bewirtschaftungsverfügung Ziel der Förderung ist die Sicherung des ZADIK als bedeutendes Spezialarchiv zur Geschichte des Kunsthandels. Die beabsichtigte Förderung dient damit unmittelbar der Sicherung bestehender kultu- reller Strukturen in Köln. Begründung der Dringlichkeit Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen abge- schlossen werden. Die Universität zu Köln benötigt zur eigenen Planung und zukunftsausgerichteten Abstimmung für das ZADIK eine verbindliche Beschlussfassung noch vor der Sommerpause.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1467/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.06.2021
- Erstellt
- 19.04.2021 13:42