Anfrage (Hammer); Baum- und Bodenschäden durch Markt- und Kirmesbetrieb im LSG Zündorfer Groov (Landschaftsschutzgebiet L20)
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0054/2026 vom 14.01.2026
Stand: Am 16.03.2026 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Anfrage (Frau Hammer); Baum- und Bodenschäden durch Markt- und Kirmesbetrieb im LSG Zündorfer Groov (Landschaftsschutzgebiet L20)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anfrage (Frau Hammer); Baum- und Bodenschäden durch Markt- und Kirmesbetrieb im LSG Zündorfer Groov (Landschaftsschutzgebiet L20) Während des sog. "Inselfestes" wurden teils massive Fahrgeschäfte, Buden und Fahrzeuge auf unversiegelten Wiesenflächen errichtet bzw. abgestellt – auch im Trauf- und (Stamm-)Wurzelbereich besonders geschützter Bäume, darunter der Allee. Fotos dokumentieren schwere Bodenverdichtungen und Schäden. Der Wurzelbereich zahlreicher Altbäume ist betroffen. Neben der Bodenverdichtung durch Befahren und Abstellen - teil mit Schwerlastfahrzeugen - besteht Gefahr, dass Schadstoffe wie Öl und Bremsflüssigkeit aus parkenden Fahrzeugen austraten. Der durch ein Starkregenereignis aufgeweichte Wiesenboden wurde durch die schweren Fahrzeuge erheblich zerstört (Fotos insbesondere vom Abbau liegen uns vor). Mitarbeitende der Schausteller wurden beim "Wildpinkeln" beim Kinderspielplatz im LSG gesehen. Von den Fahrgeschäften ging zudem enormer Lärm und grelle, flackernde Beleuchtung aus, die artenschutzrechtlich zu bewerten wäre. Wir halten es für dringend erforderlich, den Veranstaltern künftig entsprechende Auflagen zum Schutz der Vegetation und des Lebensraumes zu machen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Ebenso sind sie bereits jetzt für die aktuell entstandenen Schäden haftbar zu machen. Wir gehen davon aus, dass die Veranstaltung nur z.T. im zulässigen Rahmen stattfand und daher also teilweise eine unrechtmäßige Nutzung vorlag. Wie wird die UNB sicherstellen, dass die aktuellen Schäden zulasten der Verursacher beseitigt werden und der Landschaftsschutz künftig beachtet wird? Welche artenschutzrechtlichen Maßnahmen sind künftig insbesondere in der Brutzeit angezeigt?
Beratungsverlauf
-
16.03.2026
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz