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AN/0054/2026

Anfrage (Hammer); Baum- und Bodenschäden durch Markt- und Kirmesbetrieb im LSG Zündorfer Groov (Landschaftsschutzgebiet L20)

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 14.01.2026

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 16.03.2026, TOP 2.1.1

Anfrage (Frau Hammer); Baum- und Bodenschäden durch Markt- und Kirmesbetrieb im LSG Zündorfer Groov (Landschaftsschutzgebiet L20)

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Anfrage (Frau Hammer); Baum- und Bodenschäden durch Markt- und Kirmesbetrieb im LSG Zündorfer Groov (Landschaftsschutzgebiet L20)

1740 Zeichen

Anfrage (Frau Hammer); Baum- und Bodenschäden durch Markt- und Kirmesbetrieb 
im LSG Zündorfer Groov (Landschaftsschutzgebiet L20) 
Während des sog. "Inselfestes" wurden teils massive Fahrgeschäfte, Buden und 
Fahrzeuge auf unversiegelten Wiesenflächen errichtet bzw. abgestellt – auch im 
Trauf- und (Stamm-)Wurzelbereich besonders geschützter Bäume, darunter der 
Allee. Fotos dokumentieren schwere Bodenverdichtungen und Schäden. Der 
Wurzelbereich zahlreicher Altbäume ist betroffen. Neben der Bodenverdichtung 
durch Befahren und Abstellen - teil mit Schwerlastfahrzeugen - besteht Gefahr, dass 
Schadstoffe wie Öl und Bremsflüssigkeit aus parkenden Fahrzeugen austraten. Der 
durch ein Starkregenereignis aufgeweichte Wiesenboden wurde durch die schweren 
Fahrzeuge erheblich zerstört (Fotos insbesondere vom Abbau liegen uns vor). 
Mitarbeitende der Schausteller wurden beim "Wildpinkeln" beim Kinderspielplatz im 
LSG gesehen. 
Von den Fahrgeschäften ging zudem enormer Lärm und grelle, flackernde 
Beleuchtung aus, die artenschutzrechtlich zu bewerten wäre. 
 
Wir halten es für dringend erforderlich, den Veranstaltern künftig entsprechende 
Auflagen zum Schutz der Vegetation und des Lebensraumes zu machen und deren 
Einhaltung zu kontrollieren. 
Ebenso sind sie bereits jetzt für die aktuell entstandenen Schäden haftbar zu 
machen. 
Wir gehen davon aus, dass die Veranstaltung nur z.T. im zulässigen Rahmen 
stattfand und daher also teilweise eine unrechtmäßige Nutzung vorlag. 
 
Wie wird die UNB sicherstellen, dass die aktuellen Schäden zulasten der 
Verursacher beseitigt werden und der Landschaftsschutz künftig beachtet wird? 
Welche artenschutzrechtlichen Maßnahmen sind künftig insbesondere in der Brutzeit 
angezeigt?

Beratungsverlauf (1)

16.03.2026 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0054/2026
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
14.01.2026
Erstellt
14.01.2026 11:41