V/0320/2025
Gewaltbericht 2024
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Berichtsvorlage
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V/0320/2025
V/0320/2025
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Bericht zu Gewaltvorfällen bei der Stadt Münster 2024
Beratungsfolge
03.06.2025 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Bericht
25.06.2025 Integrationsrat Bericht
Bericht:
Seit über 10 Jahren fordert die Stadt Münster ihre Mitarbeitenden auf, Gewaltvorfälle zu melden.
Durch den Grundsatz „Null Toleranz gegenüber Gewalt“ setzt sich die Stadt Münster als Arbeitgebe-
rin für ein sicheres Arbeitsumfeld ein und sensibilisiert Mitarbeitende und Führungskräfte dafür, so-
wohl präventiv Gewaltvorfällen entgegen zu wirken als auch Gewaltvorfälle am Arbeitsplatz nicht zu
dulden und angemessen auf diese zu reagieren.
So werden auf Grundlage der Meldungen der Gewaltvorfälle die Präventions- und Nachsorgeangebo-
te weiterentwickelt und im Einzelfall direkt und unmittelbare Hilfsangebote konzipiert. Zusätzlich die-
nen dies Gewaltmeldungen als Datengrundlage für die Auswertung in diesem Bericht.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 121 Gewaltvorfälle aus den Ämtern und Einrichtungen gemeldet.
Nachdem im Jahr 2023 mit 114 Gewaltmeldungen ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den vorheri-
gen drei Jahren erkennbar ist, lässt sich leider ein weiterer Anstieg der Gewaltvorfälle verzeichnen.
Damit wird 2024 der Trend des Vorjahres fortgesetzt und erreicht den Höchststand. Demnach hat
sich im Vergleich zum Tiefpunkt im Jahr 2021 (60 Meldungen) die Zahl der Gewaltmeldungen bis
2024 mehr als verdoppelt (Abb. 1). Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Anstieg de r Meldungen
nicht unbedingt bedeutet, dass mehr Gewaltvorfälle geschehen, sondern dass möglicherweise mehr
Fälle aufgrund von z.B. der Sensibilisierung gemeldet worden sind.
Personal- und
Organisationsamt
16.05.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Fehlker
Telefon: 492 1168
Fehlker@stadt-muenster.de
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Abb. 1: Entwicklung der Anzahl der Gewaltmeldungen von 2017 bis 2024 in absoluten Zahlen
Die gesamtstädtische Anzahl der Gewaltmeldungen spiegelt sich in den Ämtern wider. Somit waren
im Jahr 2024 Mitarbeitende aus 21 Ämtern und Einrichtungen von einem Gewaltvorfall betroffen
(Abb.2). Im Hinblick auf die Gewaltmeldungen nach Ämtern zeigt sich vor allem beim Ordnungsamt,
Sozialamt und bei der Feuerwehr eine hohe Anzahl an Vorfällen.
Beim Ordnungsamt ist ein Anstieg zu erkennen. Nach einem minimalen Rückgang im Jahr 2023 hat
sich die Zahl der Gewaltmeldungen von 12 auf 21 Meldungen erhöht. Insbesondere aus den Gewalt-
meldungen aus d er Fachstelle Außendienste des Ordnungsamtes entsteht der Eindruck, dass die
Mitarbeitenden zunehmend aggressivem Verhalten, verbalen Angriffen und physischen Übergriffen
ausgesetzt sind.
Bei der Feuerwehr wurden 27 Gewaltvorfälle gemeldet, sodass dies den höchsten Wert im Vergleich
zu den anderen Ämtern darstellt. Zwar ist im Vergleich zum Vorjahr ein minimaler Rückgang zu ver-
zeichnen, dennoch führt das innovative Melde - und Erfassungssystem (IMEG), welches im Vorjah r
als Pilotprojekt eingeführt wurde, zu einer hohen Erfassungsrate. Das Melde- und Erfassungssystem
stellt eine niederschwellige Möglichkeit zum Melden von Gewaltvorfällen dar. Möglicherweise ist der
Anstieg der Vorfälle auf das konsequente Melden der Gewaltvorfälle durch das Meldesystem zurück-
zuführen, sodass es wahrscheinlich seit 2022 keinen realen Anstieg der Gewaltvorfälle gab. Ersicht-
lich ist, dass aufgrund der hohen Anzahl an Vorfällen die Gewalt leider weiterhin zum Arbeitsalltag der
Einsatzkräfte gehört.
Die AWM liegt bei einer ähnlichen Anzahl mit 11 Gewaltmeldungen wie im Vorjahr. Die Gewaltvorfälle
ereigneten sich überwiegend im Straßenreinigungsdienst und auf Recyclinghöfen.
Bemerkenswert ist der deutliche Rückgang der Gewaltmeldungen im Jobcenter von 21 auf 7 Gewalt-
vorfällen. Diese entsprechen damit wieder dem Niveau der Jahre 2020 bis 2022. Diese Entwicklung
könnte darauf zurückzuführen sein, dass die Betreuung von obdachlosen Männern 2023 aus einer
Außenstelle in das Stadthaus 2 verlegt wurde. Aufgrund von Vorfällen mit dieser Personengruppe im
Jahr 2024 erfolgte die Betreuung aller Obdachlosen (Männer und Frauen) in der Auszahlungsstelle
für Wohnungslose. Die Auszahlungsstelle für Wohnungslose befindet sich im Erdgeschoss von
Stadthaus 2 und ist durch einen separaten Eingang zugänglich. Dort wurde zudem zum Schutz der
Mitarbeitenden eine eigene Sicherheitskraft eingesetzt.
Aus dem Umfeld des Bahnhofs wurden insgesamt 5 Gewaltvorfälle gemeldet. Davon stammen 3 der
Vorfälle als Meldung vom Ordnungsamt und 2 Vorfälle als Meldung von der Feuerwehr. Bei den Vor-
fällen, die sich im Bahnhofsumfeld ereigneten, lässt sich eine hohe Aggressivität der Täter*innen er-
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kennen, sowie das von den betroffenen Mitarbeitenden teilweise ein Alkoholeinfluss wahrgenommen
wurde.
Zu den 121 gemeldeten Vorfällen in 2024 wurden 9 Vorfälle gemeldet, die als Sonderfälle aufge-
nommen wurden und nicht in die Statistik eingeflossen sind, da sie z.B. keine städtischen Mitarbei-
tende, sondern Sicherheitskräfte betrafen. Laut Geschäftsanweisung „Umgang mit Gewalt am Ar-
beitsplatz – Handlungsempfehlungen für die Stadtverwaltung Münster“ geht es um Gewalt von Bür-
ger*innen gegenüber städtischen Mitarbeitenden, weshalb dieses Kriterium nicht von den 9 Vorfällen
erfüllt wurde.
Abb. 2: Gewaltmeldungen in 2024 nach Ämtern im Zeitvergleich – absolute Zahlen
Bei der Betrachtung der Gewaltmeldungen pro Amt in Relation zur Anzahl der Mitarbeitenden erreicht
das Ordnungsamt den höchsten Wert (Abb. 3 ). 9,5% der Mitarbeitenden waren hier im letzten Jahr
von einem Gewaltvorfall betroffen. Im Sozialamt waren es 7,8% der Mitarbeitenden. Ersichtlich wird,
dass trotz der höchsten Anzahl von 27 Gewaltmeldungen bei der Feuerwehr nur 5,7% der Mitarbei-
tenden von einem Gewaltvorfall betroffen waren. Die Zahl relativiert sich somit durch die vielen Mitar-
beitenden.
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Abb.3: Gewaltmeldungen nach Ämtern relativ zur Mitarbeitendenzahl 2024
Im Jahr 2024 waren insgesamt bei den 121 Gewaltvorfällen, 151 Mitarbeitende betroffen. Diese hohe
Anzahl an betroffenen Mitarbeitenden in Relation zu der Anzahl an gemeldeten Gewaltvorfällen lässt
sich u.a. damit begründen, dass bei Einsätzen der Feuerwehr oftmals mehrere Einsatzkräfte einge-
setzt sind oder auch Mitarbeitende des Ordnungsamts oft mindestens zu zweit unterwegs sind.
Abb. 4: Opfer der Gewalt nach Geschlecht 2024
Von den 151 betroffenen Mitarbeitenden sind 99 Männer und 52 Frauen und keine Person mit dem
Geschlechtsmerkmal divers (Abb. 3). Insbesondere bei der Feuerwehr als auch beim Ordnungsamt
und bei den AWM ist der Anteil der betroffenen Männer höher als die der Frauen. Dies lässt sich auf
den höheren Anteil an Männern in diesen Ämtern zurückführen. Eine umgekehrte Tendenz ist beim
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie beim Gesundheits - und Veterinäramt erkennbar
(Abb. 4). Eine Schwerbehinderung lag anders als zum Vorjahr bei 4 der betroffenen Mitarbeitenden
vor.
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Abb. 5: Gewaltmeldungen in 2024 nach Geschlecht und Ämtern in absoluten Zahlen
Zusätzlich zum Geschlecht der betroffenen Mitarbeitenden wurde auch das der Angreifer*innen er-
fasst. Von den insgesamt 121 Angreifer*innen waren 87 männlich, 32 weiblich und 2 divers. Bereits in
den Vorjahren wurde der überwiegende Anteil an Männern als Angreifer*innen beobachtet.
In der GA „Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz – Handlungsempfehlung für die Stadt verwaltung
Münster“ wird Gewalt in fünf Stufen eingeteilt. Sie reicht von Stufe 1, einer „kontroversen Gesprächs-
situation“, über Stufe 2, die „unangepasstes Sozialverhalten“ umfasst, sowie Stufe 3, in der Sachbe-
schädigung eingeordnet wird. Stufe 4 beinhaltet verschiedene Vorfälle wie Körperverletzung, Bedro-
hung, üble Nachrede, Schubsen oder Treten. Die Stufe 5 umfasst Gewalttaten wie Geiselnahme oder
Amoklauf.
Die 121 Gewaltmeldungen wurden diesen Stufen zugeordnet. Dabei entsprachen 33 Vorfälle der Stu-
fe 2. Wie bereits in den Vorjahren zu verzeichnen war, wurden mit 88 Vorfällen der Großteil der Stufe
4 „Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von
Straftaten“ zugeordnet (Abb. 5). Auffallend ist, dass aus den einzelnen Gewaltmeldungen eine hohe
Aggressivität bezogen auf Beleidigungen und Androhungen hervor geht.
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Abb. 6: Gewaltmeldungen in 2023 nach Stufen der Gewalt – absolute Zahlen
Des Weiteren wurde erfasst, ob ein Vorfall in einem sexistischen, homofei ndlichen, rassistischen,
ableistischen oder antisemitischen Kontext stand (Abb. 6). Insgesamt gab es im Jahr 2024 bei 16
Gewaltvorfällen einen sexistischen Zusammenhang. Aus den Vorfällen geht hervor, dass es sich bei
diesen überwiegend um verbale, teils m assive Äußerungen handelt, welche überwiegend von Män-
nern und teilweise von Frauen geäußert wurden. Diese sind alle der Stufe 4 zugeordnet worden. 5
der sexistischen Äußerungen ereigneten sich im Sozialamt, 3 jeweils beim Ordnungsamt und den
AWM, 2 bei der Feuerwehr und jeweils 1 Vorfall im Amt für Migration und Integration, Gesundheits -
und Veterinäramt sowie im Jobcenter. Bei 6 Gewaltvorfällen gab es antisemitische Äußerungen ge-
genüber den betroffenen Mitarbeitenden. Es gab 2 Gewaltvorfälle mit ableistisc hen Zusammenhang
und 3 Gewaltvorfälle mit rassistischen Zusammenhang. Aufzuführen ist, dass bei den Gewaltvorfällen
gegenüber den 4 Schwerbehinderten kein ableistischer Zusammenhang festzustellen ist.
Abb. 7: Gewaltmeld ungen nach Ämtern mit homofeindlichen , sexistischen, rassistischen, antisemitischen oder ableistischen
Zusammenhang
Die sexistisch geprägten Gewaltvorfälle knüpfen an das Thema des „Grenzachtenden Umgangs“ an,
auf das die Stadt Münster einen besonderen Blick wirft. Es wird Wert auf eine konsequente Linie ge-
gen sexuelle Belästigung und Übergriffe aller Art gelegt. So ist die Stadt Münster bereits dem Bündnis
„Gemeinsam gegen Sexismus“ beigetreten.
Diese Form der Gewalt betrifft nach wie vor überwiegend Frauen. Mit der Erstell ung eines Rahmen-
konzepts werden wichtige Ansprechstellen benannt, um einfache und klare Beschwerdewege zu
etablieren. Die betroffenen Mitarbeitenden haben durch explizit geschulte Anlaufstellen die Möglich-
keit interne sowie auch externe Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen.
Die Stadt Münster stellt ihren Mitarbeitenden verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, um Gewalt-
vorfälle sowohl zu verhindern als auch angemessen darauf zu reagieren. Besonders großen Wert legt
sie dabei auf Fortbildungen im Bereich der Gewaltprävention. Neben spezifischen, anlassbezogenen
Schulungen innerhalb der Organisation werden im Fortbildungsprogramm mehrere Weiterbildungen
zu diesem Thema angeboten. Im Jahr 2024 wurden beispielsweise die Themen „Deeskalation“ und
„Gewaltfreie Kommunikation“ behandelt.
Wenn Mitarbeitende von einem Gewaltvorfall betroffen sind, wird ihnen umgehend ein Gesprächsan-
gebot durch die Betriebliche Sozialberatung unterbreitet. Für Mitarbeitende der Feuerwehr übernimmt
diese Aufgabe das Psychosoziale Unterstützungsteam. Im Jahr 2024 führte die Betriebliche Sozialbe-
ratung insgesamt 115 Erstkontakte mit Mitarbeitenden nach einem Gewaltvorfall. Von diesen haben
35 Personen das Angebot einer weiterführenden Beratung wahrgenommen.
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Die Stadt Münster hat eine di gitale Plattform eingerichtet, um die mentale Gesundheit ihrer Mitarbei-
tenden gezielt zu unterstützen. Über diese Plattform haben Beschäftigte die Möglichkeit, sowohl in-
terne Ansprechpersonen als auch externe Psycholog*innen zu kontaktieren und bei Bedarf eine Bera-
tung in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus bietet die Plattform eine Vielzahl an informativen Video-
und Textbeiträgen sowie kurze Online -Schulungen, unter anderem zum Thema Gewaltprävention.
Ein Vorteil dieses Angebots ist die anonyme Nutzungsmöglichkeit, die es den Mitarbeitenden erlaubt,
sich ohne Hemmschwelle und unabhängig von Ort und Zeit Unterstützung einzuholen. Die Plattform
kann zudem von privaten Endgeräten aus genutzt werden, was einen besonders flexiblen und nied-
rigschwelligen Zugang zu den bereitgestellten Angeboten ermöglicht.
Zur Nachsorge gehört zudem die Empfehlung, nach jedem Vorfall eine Unfallanzeige zu erstellen. Mit
der Dokumentation des Vorfalls im Sinne einer Unfallanzeige besteht die Möglichkeit, über die zu-
ständige Unfallkasse schnell und unkompliziert psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch zu
nehmen. Da die psychische Reaktion auf einen Gewaltvorfall mit einer zeitlichen Verzögerung eintre-
ten kann, wird dazu geraten auch dann eine Unfallanzeige zu stellen, wenn die Betroffenheit zunächst
gering erscheint.
Ab einem Gewaltvorfall der Stufe 3 besteht zudem die Empfehlung entsprechend der GA „Umgang
mit Gewalt am Arbeitsplatz - Handlungsempfehlung für die Stadtverwaltung Münster“, auf dem
Dienstweg Strafanzeige oder Strafantrag zu erstatten. In 2024 wurden 27 Strafanträge und Strafan-
zeigen gestellt, von denen das Personal- und Organisationsamt in 12 Fällen eine Rückmeldung erhal-
ten hat (Tab. 1). Das Verfahren wurde in vier Fällen eingestellt, weil der/die Angreifer*in aufgrund von
psychischen Störungen nicht in der Lage war, dass Unrecht der Tat in der Situation einzusehen. Die
Rückmeldungen aus den Vorjahren zeigen, dass sich die Verfahren oft über einen längeren Zeitraum
hinziehen. Ergänzend zu den Strafanträgen und Strafanzeigen wurden 13 Hausverbote beantragt.
Anzahl der Strafanträge 27
Rückmeldung erhalten 12
eingestellt 4
Tab. 1: Strafanträge an die Staatsanwaltschaft und Rückmeldungen
Wie bereits seit mehreren Jahren wurden auch in 2024 in den Stadthäusern 1 und 2 Sicherheitsdiens-
te eingesetzt. Der Fokus liegt dabei auf der Steuerung von Terminkund*innen. Der Sicherheitsdienst
begleitet bei Bedarf zudem während eines Termins und kann von den Sachbearbeiterinnen und
Sachbearbeitern alarmiert oder um Unterstü tzung gebeten werden. Weitere regelmäßige Einsätze
von Sicherheitsdiensten gab es beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, beim
Sportamt und in der Stadtbücherei. Zudem gab es in mehreren Ämtern Sicherheitsdienste für einzel-
ne Veranstaltungen.
Die Stadt Münster wirkt beim Präventionsnetzwerkes #sicherimDienst mit, das aus dem landesweite
Projekt NRW-Initiative „Mehr Schutz und Sicherheit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst“ hervor-
gegangen ist. Das Netzwerk dient als Austausch-Forum zum Thema Gewalt gegen Mitarbeitende am
Arbeitsplatz.
Zur Prävention und Nachsorge von Gewalt gegen Kommunalpolitiker*innen hat die Stadt Münster auf
der Basis des Konzeptes zur Gewaltprävention für Mitarbeitende ein eigenes Konzept erstellt und mit
dem Ältestenrat abgestimmt. Demnach sollen Gewaltvorfälle gegen Mandatsträgerinnen und Man-
datsträger dem Oberbürgermeister gemeldet werden; hierfür liegt ein Vordruck vor. In 2024 wurde auf
diesem Weg ein Vorfall gemeldet. Die Stadt wird auch dieses Themenfeld weiterhin aufmerksam be-
obachten.
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i.V.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Anlage A
Anlage A
1490 Zeichen
Anlage A zur V/0320/2025 Kurzüberblick Im Bericht über Gewaltvorfälle gegen Mitarbeitende der Stadt Münster wird die Statistik über die internen Gewaltmeldungen für das Jahr 2024 erläutert. Zudem werden aktuelle Entwicklungen vorgestellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dem Bericht werden Zahlen und Entwicklungen rund um das Thema Gewalt am Arbeitsplatz dokumentiert. Sie stellen die Grundlage für Anpassungen und Veränderungen in den Maßnah- men zur Prävention und zur Nachsorge von Gewaltvorfällen dar. Im Integrationsrat, im Ausschuss für Gleichstellung, im Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung sowie im Verwaltungsvorstand wird jährlich über die Ge- waltvorfälle berichtet. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Aus dieser Berichtsvorlage resultieren keine direkten Finanzbedarfe. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0320/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.05.2025
- Erstellt
- 07.05.2025 11:39