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V/0320/2025

Gewaltbericht 2024

Vorlagen 07.05.2025

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Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

15422 Zeichen

V/0320/2025 
V/0320/2025 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht zu Gewaltvorfällen bei der Stadt Münster 2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.06.2025 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
   24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Bericht 
   25.06.2025 Integrationsrat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Seit über 10 Jahren fordert die Stadt Münster ihre Mitarbeitenden auf, Gewaltvorfälle zu melden. 
Durch den Grundsatz „Null Toleranz gegenüber Gewalt“ setzt sich die Stadt Münster als Arbeitgebe-
rin für ein sicheres Arbeitsumfeld  ein und sensibilisiert Mitarbeitende und Führungskräfte dafür, so-
wohl präventiv Gewaltvorfällen entgegen zu wirken als auch Gewaltvorfälle am Arbeitsplatz nicht zu 
dulden und angemessen auf diese zu reagieren.    
So werden auf Grundlage der Meldungen der Gewaltvorfälle die Präventions- und Nachsorgeangebo-
te weiterentwickelt und im Einzelfall direkt und unmittelbare Hilfsangebote konzipiert. Zusätzlich die-
nen dies Gewaltmeldungen als Datengrundlage für die Auswertung in diesem Bericht.  
 
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 121 Gewaltvorfälle  aus den Ämtern und Einrichtungen gemeldet. 
Nachdem im Jahr 2023 mit 114 Gewaltmeldungen ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den vorheri-
gen drei Jahren erkennbar ist, lässt sich leider ein weiterer Anstieg der Gewaltvorfälle verzeichnen. 
Damit wird 2024  der Trend des Vorjahres fortgesetzt und erreicht den Höchststand. Demnach hat 
sich im Vergleich zum Tiefpunkt im Jahr 2021 (60 Meldungen) die Zahl der Gewaltmeldungen bis 
2024 mehr als verdoppelt (Abb. 1). Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Anstieg de r Meldungen 
nicht unbedingt bedeutet, dass mehr Gewaltvorfälle geschehen, sondern dass möglicherweise mehr 
Fälle aufgrund von z.B. der Sensibilisierung gemeldet worden sind.  
 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
16.05.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Fehlker 
Telefon: 492 1168 
Fehlker@stadt-muenster.de

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V/0320/2025 
 
Abb. 1: Entwicklung der Anzahl der Gewaltmeldungen von 2017 bis 2024 in absoluten Zahlen  
 
Die gesamtstädtische Anzahl der Gewaltmeldungen spiegelt sich in den Ämtern wider. Somit waren 
im Jahr 2024 Mitarbeitende aus 21 Ämtern und Einrichtungen von einem Gewaltvorfall betroffen 
(Abb.2). Im Hinblick auf die Gewaltmeldungen nach Ämtern zeigt sich vor allem beim Ordnungsamt, 
Sozialamt und bei der Feuerwehr eine hohe Anzahl an Vorfällen.  
 
Beim Ordnungsamt ist ein Anstieg zu erkennen. Nach einem minimalen Rückgang im Jahr 2023 hat 
sich die Zahl der Gewaltmeldungen von 12 auf 21 Meldungen erhöht. Insbesondere aus den Gewalt-
meldungen aus d er Fachstelle Außendienste des Ordnungsamtes entsteht der Eindruck, dass die 
Mitarbeitenden zunehmend aggressivem Verhalten, verbalen Angriffen und physischen Übergriffen 
ausgesetzt sind.  
 
Bei der Feuerwehr wurden 27 Gewaltvorfälle gemeldet, sodass dies den höchsten Wert im Vergleich 
zu den anderen Ämtern darstellt. Zwar ist im Vergleich zum Vorjahr ein minimaler Rückgang zu ver-
zeichnen, dennoch führt das innovative Melde - und Erfassungssystem (IMEG), welches im Vorjah r 
als Pilotprojekt eingeführt wurde, zu einer hohen Erfassungsrate. Das Melde- und Erfassungssystem 
stellt eine niederschwellige Möglichkeit zum Melden von Gewaltvorfällen dar. Möglicherweise ist der 
Anstieg der Vorfälle auf das konsequente Melden der Gewaltvorfälle durch das Meldesystem zurück-
zuführen, sodass es wahrscheinlich seit 2022 keinen realen Anstieg der Gewaltvorfälle gab. Ersicht-
lich ist, dass aufgrund der hohen Anzahl an Vorfällen die Gewalt leider weiterhin zum Arbeitsalltag der 
Einsatzkräfte gehört.  
 
Die AWM liegt bei einer ähnlichen Anzahl mit 11 Gewaltmeldungen wie im Vorjahr. Die Gewaltvorfälle 
ereigneten sich überwiegend im Straßenreinigungsdienst und auf Recyclinghöfen.  
 
Bemerkenswert ist der deutliche Rückgang der Gewaltmeldungen im Jobcenter von 21 auf 7 Gewalt-
vorfällen. Diese entsprechen damit wieder dem Niveau der Jahre 2020 bis 2022. Diese Entwicklung 
könnte darauf zurückzuführen sein, dass die Betreuung von obdachlosen Männern 2023 aus einer 
Außenstelle in das Stadthaus 2 verlegt wurde. Aufgrund von Vorfällen mit dieser Personengruppe im 
Jahr 2024 erfolgte die Betreuung aller Obdachlosen (Männer und Frauen) in der Auszahlungsstelle 
für Wohnungslose. Die Auszahlungsstelle für Wohnungslose befindet sich im Erdgeschoss von 
Stadthaus 2 und ist durch einen separaten Eingang zugänglich. Dort wurde zudem zum Schutz der 
Mitarbeitenden eine eigene Sicherheitskraft eingesetzt. 
  
Aus dem Umfeld des Bahnhofs wurden insgesamt 5 Gewaltvorfälle gemeldet. Davon stammen 3 der 
Vorfälle als Meldung vom Ordnungsamt und 2 Vorfälle als Meldung von der Feuerwehr. Bei den Vor-
fällen, die sich im Bahnhofsumfeld ereigneten, lässt sich eine hohe Aggressivität der Täter*innen er-

- 3 - 
V/0320/2025 
kennen, sowie das von den betroffenen Mitarbeitenden teilweise ein Alkoholeinfluss wahrgenommen 
wurde. 
 
Zu den 121 gemeldeten Vorfällen in 2024 wurden 9 Vorfälle gemeldet, die als Sonderfälle aufge-
nommen wurden und nicht in die Statistik eingeflossen sind, da sie z.B. keine städtischen Mitarbei-
tende, sondern Sicherheitskräfte betrafen. Laut Geschäftsanweisung „Umgang mit Gewalt am Ar-
beitsplatz – Handlungsempfehlungen für die Stadtverwaltung Münster“ geht es um Gewalt von Bür-
ger*innen gegenüber städtischen Mitarbeitenden, weshalb dieses Kriterium nicht von den 9 Vorfällen 
erfüllt wurde. 
 
 
  
Abb. 2: Gewaltmeldungen in 2024 nach Ämtern im Zeitvergleich – absolute Zahlen                 
                      
Bei der Betrachtung der Gewaltmeldungen pro Amt in Relation zur Anzahl der Mitarbeitenden erreicht 
das Ordnungsamt den höchsten Wert (Abb. 3 ). 9,5% der Mitarbeitenden waren hier im letzten Jahr 
von einem Gewaltvorfall betroffen. Im Sozialamt waren es 7,8% der Mitarbeitenden. Ersichtlich wird, 
dass trotz der höchsten Anzahl von 27 Gewaltmeldungen bei der Feuerwehr nur 5,7% der Mitarbei-
tenden von einem Gewaltvorfall betroffen waren. Die Zahl relativiert sich somit durch die vielen Mitar-
beitenden.

- 4 - 
V/0320/2025 
 
Abb.3: Gewaltmeldungen nach Ämtern relativ zur Mitarbeitendenzahl 2024 
 
Im Jahr 2024 waren insgesamt bei den 121 Gewaltvorfällen, 151 Mitarbeitende betroffen. Diese hohe 
Anzahl an betroffenen Mitarbeitenden in Relation zu der Anzahl an gemeldeten Gewaltvorfällen lässt 
sich u.a. damit begründen, dass bei Einsätzen der Feuerwehr  oftmals mehrere Einsatzkräfte einge-
setzt sind oder auch Mitarbeitende des Ordnungsamts oft mindestens zu zweit unterwegs sind.  
 
 
  
Abb. 4: Opfer der Gewalt nach Geschlecht 2024  
 
Von den 151 betroffenen Mitarbeitenden sind 99 Männer und 52 Frauen und keine Person mit dem 
Geschlechtsmerkmal divers (Abb. 3). Insbesondere bei der Feuerwehr als auch beim Ordnungsamt 
und bei den AWM ist der Anteil der betroffenen Männer höher als die der Frauen. Dies lässt sich auf 
den höheren Anteil an Männern in diesen Ämtern zurückführen. Eine umgekehrte Tendenz ist beim 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie beim Gesundheits - und Veterinäramt erkennbar 
(Abb. 4). Eine Schwerbehinderung lag anders als zum Vorjahr bei 4 der betroffenen Mitarbeitenden 
vor.

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Abb. 5: Gewaltmeldungen in 2024 nach Geschlecht und Ämtern in absoluten Zahlen  
 
Zusätzlich zum Geschlecht der betroffenen Mitarbeitenden wurde auch das der Angreifer*innen er-
fasst. Von den insgesamt 121 Angreifer*innen waren 87 männlich, 32 weiblich und 2 divers. Bereits in 
den Vorjahren wurde der überwiegende Anteil an Männern als Angreifer*innen beobachtet.  
 
In der GA „Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz – Handlungsempfehlung für die Stadt verwaltung 
Münster“ wird Gewalt in fünf Stufen eingeteilt. Sie reicht von Stufe 1, einer „kontroversen Gesprächs-
situation“, über Stufe 2, die „unangepasstes Sozialverhalten“ umfasst, sowie Stufe 3, in der Sachbe-
schädigung eingeordnet wird. Stufe 4 beinhaltet verschiedene Vorfälle wie Körperverletzung, Bedro-
hung, üble Nachrede, Schubsen oder Treten. Die Stufe 5 umfasst Gewalttaten wie Geiselnahme oder 
Amoklauf. 
 
Die 121 Gewaltmeldungen wurden diesen Stufen zugeordnet. Dabei entsprachen 33 Vorfälle der Stu-
fe 2. Wie bereits in den Vorjahren zu verzeichnen war, wurden mit 88 Vorfällen der Großteil der Stufe 
4 „Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von 
Straftaten“ zugeordnet (Abb. 5). Auffallend ist, dass aus den  einzelnen Gewaltmeldungen eine hohe 
Aggressivität bezogen auf Beleidigungen und Androhungen hervor geht.

- 6 - 
V/0320/2025 
Abb. 6: Gewaltmeldungen in 2023 nach Stufen der Gewalt – absolute Zahlen  
Des Weiteren wurde erfasst, ob ein Vorfall in einem sexistischen, homofei ndlichen, rassistischen, 
ableistischen oder antisemitischen Kontext stand (Abb. 6). Insgesamt gab es im Jahr 2024 bei 16 
Gewaltvorfällen einen sexistischen Zusammenhang. Aus den Vorfällen geht hervor, dass es sich bei 
diesen überwiegend um verbale, teils m assive Äußerungen handelt, welche überwiegend von Män-
nern und teilweise von Frauen geäußert wurden. Diese sind alle der Stufe 4 zugeordnet worden. 5 
der sexistischen Äußerungen ereigneten sich im Sozialamt, 3 jeweils beim Ordnungsamt und den 
AWM, 2 bei der Feuerwehr und jeweils 1 Vorfall im Amt für Migration und Integration, Gesundheits - 
und Veterinäramt sowie im Jobcenter. Bei 6 Gewaltvorfällen gab es antisemitische Äußerungen ge-
genüber den betroffenen Mitarbeitenden. Es gab 2 Gewaltvorfälle mit ableistisc hen Zusammenhang 
und 3 Gewaltvorfälle mit rassistischen Zusammenhang. Aufzuführen ist, dass bei den Gewaltvorfällen 
gegenüber den 4 Schwerbehinderten kein ableistischer Zusammenhang festzustellen ist.  
 
 
Abb. 7: Gewaltmeld ungen nach Ämtern mit homofeindlichen , sexistischen, rassistischen, antisemitischen oder ableistischen 
Zusammenhang  
 
Die sexistisch geprägten Gewaltvorfälle knüpfen an das Thema des „Grenzachtenden Umgangs“ an, 
auf das die Stadt Münster einen besonderen Blick wirft. Es wird Wert auf eine konsequente Linie ge-
gen sexuelle Belästigung und Übergriffe aller Art gelegt. So ist die Stadt Münster bereits dem Bündnis 
„Gemeinsam gegen Sexismus“ beigetreten. 
Diese Form der Gewalt betrifft nach wie vor überwiegend Frauen. Mit der Erstell ung eines Rahmen-
konzepts werden wichtige Ansprechstellen benannt, um einfache und klare Beschwerdewege zu 
etablieren. Die betroffenen Mitarbeitenden haben durch explizit geschulte Anlaufstellen die Möglich-
keit interne sowie auch externe Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. 
 
Die Stadt Münster stellt ihren Mitarbeitenden verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, um Gewalt-
vorfälle sowohl zu verhindern als auch angemessen darauf zu reagieren. Besonders großen Wert legt 
sie dabei auf Fortbildungen im Bereich der Gewaltprävention. Neben spezifischen, anlassbezogenen 
Schulungen innerhalb der Organisation werden im Fortbildungsprogramm mehrere Weiterbildungen 
zu diesem Thema angeboten. Im Jahr 2024 wurden beispielsweise die Themen „Deeskalation“ und 
„Gewaltfreie Kommunikation“ behandelt. 
  
Wenn Mitarbeitende von einem Gewaltvorfall betroffen sind, wird ihnen umgehend ein Gesprächsan-
gebot durch die Betriebliche Sozialberatung unterbreitet. Für Mitarbeitende der Feuerwehr übernimmt 
diese Aufgabe das Psychosoziale Unterstützungsteam. Im Jahr 2024 führte die Betriebliche Sozialbe-
ratung insgesamt 115 Erstkontakte mit Mitarbeitenden nach einem Gewaltvorfall. Von diesen haben 
35 Personen das Angebot einer weiterführenden Beratung wahrgenommen.

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V/0320/2025 
Die Stadt Münster hat eine di gitale Plattform eingerichtet, um die mentale Gesundheit ihrer Mitarbei-
tenden gezielt zu unterstützen. Über diese Plattform haben Beschäftigte die Möglichkeit, sowohl in-
terne Ansprechpersonen als auch externe Psycholog*innen zu kontaktieren und bei Bedarf eine Bera-
tung in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus bietet die Plattform eine Vielzahl an informativen Video- 
und Textbeiträgen sowie kurze Online -Schulungen, unter anderem zum Thema  Gewaltprävention.  
Ein Vorteil dieses Angebots ist die anonyme Nutzungsmöglichkeit, die es den Mitarbeitenden erlaubt, 
sich ohne Hemmschwelle und unabhängig von Ort und Zeit Unterstützung einzuholen. Die Plattform 
kann zudem von privaten Endgeräten aus genutzt werden, was einen besonders flexiblen und nied-
rigschwelligen Zugang zu den bereitgestellten Angeboten ermöglicht.  
 
Zur Nachsorge gehört zudem die Empfehlung, nach jedem Vorfall eine Unfallanzeige zu erstellen. Mit 
der Dokumentation des Vorfalls im Sinne einer Unfallanzeige besteht die Möglichkeit, über die zu-
ständige Unfallkasse schnell und unkompliziert psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch zu 
nehmen. Da die psychische Reaktion auf einen Gewaltvorfall mit einer zeitlichen Verzögerung eintre-
ten kann, wird dazu geraten auch dann eine Unfallanzeige zu stellen, wenn die Betroffenheit zunächst 
gering erscheint.  
 
Ab einem Gewaltvorfall der Stufe 3 besteht zudem die Empfehlung entsprechend der GA „Umgang 
mit Gewalt am Arbeitsplatz - Handlungsempfehlung für die Stadtverwaltung Münster“, auf dem 
Dienstweg Strafanzeige oder Strafantrag zu erstatten. In 2024 wurden 27 Strafanträge und Strafan-
zeigen gestellt, von denen das Personal- und Organisationsamt in 12 Fällen eine Rückmeldung erhal-
ten hat (Tab. 1). Das Verfahren wurde in vier Fällen eingestellt, weil der/die Angreifer*in aufgrund von 
psychischen Störungen nicht in der Lage war, dass Unrecht der Tat in der Situation einzusehen. Die 
Rückmeldungen aus den Vorjahren zeigen, dass sich die Verfahren oft über einen längeren Zeitraum 
hinziehen. Ergänzend zu den Strafanträgen und Strafanzeigen wurden 13 Hausverbote beantragt. 
 
Anzahl der Strafanträge 27 
Rückmeldung erhalten 12 
eingestellt 4 
Tab. 1: Strafanträge an die Staatsanwaltschaft und Rückmeldungen  
 
Wie bereits seit mehreren Jahren wurden auch in 2024 in den Stadthäusern 1 und 2 Sicherheitsdiens-
te eingesetzt. Der Fokus liegt dabei auf der Steuerung von Terminkund*innen. Der Sicherheitsdienst 
begleitet bei Bedarf zudem während eines Termins und kann von den Sachbearbeiterinnen und 
Sachbearbeitern alarmiert oder um Unterstü tzung gebeten werden. Weitere regelmäßige Einsätze 
von Sicherheitsdiensten gab es beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, beim 
Sportamt und in der Stadtbücherei. Zudem gab es in mehreren Ämtern Sicherheitsdienste für einzel-
ne Veranstaltungen.    
 
Die Stadt Münster wirkt beim Präventionsnetzwerkes #sicherimDienst mit, das aus dem landesweite 
Projekt NRW-Initiative „Mehr Schutz und Sicherheit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst“ hervor-
gegangen ist. Das Netzwerk dient als Austausch-Forum zum Thema Gewalt gegen Mitarbeitende am 
Arbeitsplatz.  
 
Zur Prävention und Nachsorge von Gewalt gegen Kommunalpolitiker*innen hat die Stadt Münster auf 
der Basis des Konzeptes zur Gewaltprävention für Mitarbeitende ein eigenes Konzept erstellt und mit 
dem Ältestenrat abgestimmt. Demnach sollen Gewaltvorfälle gegen Mandatsträgerinnen und Man-
datsträger dem Oberbürgermeister gemeldet werden; hierfür liegt ein Vordruck vor. In 2024 wurde auf 
diesem Weg ein Vorfall gemeldet. Die Stadt wird auch dieses Themenfeld weiterhin aufmerksam be-
obachten.

- 8 - 
V/0320/2025 
 
i.V.  
Wolfgang Heuer  
Stadtrat  
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

1490 Zeichen

Anlage A zur V/0320/2025 
Kurzüberblick 
Im Bericht über Gewaltvorfälle gegen Mitarbeitende der Stadt Münster wird die Statistik über die 
internen Gewaltmeldungen für das Jahr 2024 erläutert. Zudem werden aktuelle Entwicklungen 
vorgestellt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dem Bericht werden Zahlen und Entwicklungen rund um das Thema Gewalt am Arbeitsplatz 
dokumentiert. Sie stellen die Grundlage für Anpassungen und Veränderungen in den Maßnah-
men zur Prävention und zur Nachsorge von Gewaltvorfällen dar.  
Im Integrationsrat, im Ausschuss für Gleichstellung, im Ausschuss für Personal, Digitalisierung, 
Organisation, Sicherheit und Ordnung sowie im Verwaltungsvorstand wird jährlich über die Ge-
waltvorfälle berichtet.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Aus dieser Berichtsvorlage resultieren keine direkten Finanzbedarfe.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (3)

03.06.2025 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.06.2025 Integrationsrat
TOP 4.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0320/2025
Typ
Vorlagen
Datum
07.05.2025
Erstellt
07.05.2025 11:39