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AN/1056/2025

Änderungsantrag zu TOP 3.1.3:Mieten runter! Mietpreisüberhöhung und Mietwucher effektiv bekämpfen und verhindern

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 03.07.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

2606 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.07.2025 
 
AN/1056/2025 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 03.07.2025 
 
Änderungsantrag zu TOP 3.1.3:Mieten runter! Mietpreisüberhöhung und Mietwucher 
effektiv bekämpfen und verhindern 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die antragsstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.3 auf 
die Tagesordnung der Sitzung des Rats am 03.07.2025 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
Der Beschluss wird wie folgt ersetzt: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt bis Ende 2025 den städtischen Internetauftritt zum 
Thema Wohnraumschutz (ggf. mit externer Begleitung) dahingehend zu überarbeiten, 
dass eine verbesserte Aufklärung, sowie Hilfestellungen für betroffene Mieterhaus-
halte erreicht wird. Insbesondere ist ein digitaler Mietspiegelrechner sowie ein Online-
Meldeformular zu entwickeln. Darüber hinaus wird der Tatbestand der Mietpreisüber-
höhung, des Mietwuchers sowie die konkreten Schritte der Prüfung und Ahndung auf 
der Website der Stadt Köln dargestellt.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich, zunächst im Rahmen eines Pilot-
projekts für 1 Jahr ein Monitoring von Wohnungsinseraten einzuführen (extern beglei-
tet) , wie es bereits beispielsweise in den Städten Frankfurt und Freiburg durchge-
führt wird. Bei überhöhten Mieten informiert die Verwaltung die Vermietenden mit 
dem Ziel, die Miete auf ein rechtmäßiges Niveau abzusenken. Dem Rat ist eine Eva-
luierung so zeitig vorzulegen, dass eine nahtlose Verstetigung beschlossen werden 
kann. 
 
3. Die zuständigen Fachausschüsse sind regelmäßig zu informieren. 
 
4. Der Rat unterstützt die Initiative des Bundesrates, angestoßen durch die Länder Bay-
ern, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen, die Anwendung des § 
5 Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) zu erleichtern und den Bußgeldrahmen zu erhö-
hen.

- 2 - 
 
 
5. Zur Finanzierung der Maßnahmen in Ziff. 1 und 2 stehen im Doppelhaushalt 2025/26 
in 2025 Mittel im Teilplan 1005 –Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit -
Teilplanzeile 15 - Soziale Wohnraumagentur - in Höhe von 50.000€ zur Verfügung. 
 
 
Begründung:  
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Lino Hammer    gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

03.07.2025 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1056/2025
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
03.07.2025
Erstellt
03.07.2025 07:52