AN/1056/2025
Änderungsantrag zu TOP 3.1.3:Mieten runter! Mietpreisüberhöhung und Mietwucher effektiv bekämpfen und verhindern
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
2606 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.07.2025 AN/1056/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 03.07.2025 Änderungsantrag zu TOP 3.1.3:Mieten runter! Mietpreisüberhöhung und Mietwucher effektiv bekämpfen und verhindern Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragsstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.3 auf die Tagesordnung der Sitzung des Rats am 03.07.2025 zu setzen: Beschluss: Der Beschluss wird wie folgt ersetzt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt bis Ende 2025 den städtischen Internetauftritt zum Thema Wohnraumschutz (ggf. mit externer Begleitung) dahingehend zu überarbeiten, dass eine verbesserte Aufklärung, sowie Hilfestellungen für betroffene Mieterhaus- halte erreicht wird. Insbesondere ist ein digitaler Mietspiegelrechner sowie ein Online- Meldeformular zu entwickeln. Darüber hinaus wird der Tatbestand der Mietpreisüber- höhung, des Mietwuchers sowie die konkreten Schritte der Prüfung und Ahndung auf der Website der Stadt Köln dargestellt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich, zunächst im Rahmen eines Pilot- projekts für 1 Jahr ein Monitoring von Wohnungsinseraten einzuführen (extern beglei- tet) , wie es bereits beispielsweise in den Städten Frankfurt und Freiburg durchge- führt wird. Bei überhöhten Mieten informiert die Verwaltung die Vermietenden mit dem Ziel, die Miete auf ein rechtmäßiges Niveau abzusenken. Dem Rat ist eine Eva- luierung so zeitig vorzulegen, dass eine nahtlose Verstetigung beschlossen werden kann. 3. Die zuständigen Fachausschüsse sind regelmäßig zu informieren. 4. Der Rat unterstützt die Initiative des Bundesrates, angestoßen durch die Länder Bay- ern, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen, die Anwendung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) zu erleichtern und den Bußgeldrahmen zu erhö- hen. - 2 - 5. Zur Finanzierung der Maßnahmen in Ziff. 1 und 2 stehen im Doppelhaushalt 2025/26 in 2025 Mittel im Teilplan 1005 –Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit - Teilplanzeile 15 - Soziale Wohnraumagentur - in Höhe von 50.000€ zur Verfügung. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1056/2025
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 03.07.2025
- Erstellt
- 03.07.2025 07:52