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Anfrage zu Ausfällen von Bussen und Bahnen der KVB

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 4071/2018 vom 11.12.2018

Stand: Am 11.12.2018 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 Vorlagen-Nummer 11.12.2018 4071/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 11.12.2018 Anfrage zu Ausfällen von Bussen und Bahnen der KVB hier: Anfrage der Ratsgruppe BUNT in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.09.2018, TOP 5.2.5 In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.09.2018 wurde die Anfrage AN/1234/2018 der Rats- gruppe BUNT vom 05.09.2018 zu Ausfällen von Bussen und Bahnen der Kölner Verkehrs- Betriebe AG (KVB) an die Verwaltung unter Einbeziehung der KVB zur Beantwortung übergeben. Die KVB hat dazu wie folgt Stellung genommen: Frage 1: „Wie oft gab es von 2016 bis heute Ausfälle von Fahrzeugen der KVB oder beauftragter Unterneh- men? (Wenn möglich, bitte nach Haupt- und Nebenverkehrszeit aufschlüsseln.)“ Antwort der KVB: Die Ausfallquote bei der Stadtbahn der KVB lag in 2016 bei 1,14 %, in 2017 bei 1,54 % und im ersten Halbjahr 2018 bei 2,39 %. Beim Bus lag sie in 2016 bei 0,68 %, in 2017 bei 0,73 % und im ersten Halbjahr 2018 bei 0,87 %. Eine entsprechende Aufschlüsselung der Ausfälle nach Haupt- und Ne- benverkehrszeiten ist rückblickend nicht möglich. Frage 2: „Halten KVB oder beauftragte Unternehmen Ersatzbusse, -bahnen und -fahrer*innen vor, die jederzeit einen Fahrzeugausfall bzw. einen Personalausfall kompensieren können?“ Antwort der KVB: Die Fahrzeugreserve beträgt 33 Busse und 23 Züge, die anlassbezogen für Ausfälle und/oder geplan- te Werkstattaufenthalte vorgehalten werden. Die Personalreserve liegt bei 17 Stadtbahnfahrern/- innen, sowie bei 10 Busfahrern/-innen. Frage 3: „Wie oft nutzten die Kunden der KVB seit 2012 die Mobilitätsgarantie NRW bei Ausfällen und Ver- spätungen? Wie viel wurde seit 2012 an Fahrgäste erstattet?“ Antwort der KVB: Die Anzahl der Fälle ist nicht mehr zu ermitteln. Die Ausgaben zur Mobilitätsgarantie sowie die Kulan- zerstattungen bei der KVB können der folgenden Tabelle entnommen werden. 2 Frage 4: - Kein Fragetext vorhanden - Frage 5: „Was kann ein Fahrgast tun, um eine Erstattung nach der Mobilitätsgarantie NRW zu erhalten? Wel- che Nachweise müssen erbracht werden?“ Antwort der KVB: Die Kriterien der KVB zur Mobilitätsgarantie sind sowohl als Flyer, als auch online, z. B. auf der KVB Homepage unter https://www.kvb.koeln/service/mobigarantie/index.html einsehbar. Demnach kann der Kunde entweder ein Antragsformular ausfüllen, welches dann an ein Verkehrsunternehmen im VRS geschickt wird oder in einem Kundencenter abgegeben werden kann. Alternativ kann ein Onli- neantrag mit Upload-Funktion genutzt werden, mit deren Hilfe eine Kopie der Taxiquittung auf elekt- ronischem Weg unter dem Link https://www.kvb.koeln/service/mobigarantie/antrag.html eingereicht werden kann. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 11.12.2018

    Verkehrsausschuss

    TOP 6.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Sache ist erledigt

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