0890/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage in der Sitzung der BV Nippes vom 12.03.2026 zur Belegung von Unterkünften für Geflüchtete
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
4060 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/562 Vorlagen-Nummer 0890/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage in der Sitzung der BV Nippes vom 12.03.2026 zur Belegung von Unterkünften für Geflüchtete In der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 12. März 2026 hat die Bezirksvertreterin Frau Dr. Joanna Dommnich (Die Linke) bezüglich der Mitteilung zur „Entwicklung der Unter- bringungsressourcen für Geflüchtete bei der Stadt Köln bis einschließlich 2027“ (Vorlage 0352/2026) folgende schriftliche Fragen gestellt: 1. Was bedeutet die „Verdichtung" für Einrichtungen im Stadtbezirk Nippes? 2. Welche Konsequenzen hat eine „Verdichtung" für die Umsetzung des Gewaltschutz- konzeptes der Stadt Köln? 3. Werden die Personalschlüssel für die Betreuung entsprechend erhöht? 4. Durch welche Maßnahmen und Angebote erhalten Minderjährige Entlastung und Un- terstützung? 5. Wird vor einer Verlegung die Lage der Schulkinder berücksichtigt und wenn ja, wie? 6. Werden Nachbarschaften über eine Erhöhung der Bewohner*innenzahl entsprechend informiert und wenn ja, durch welche Maßnahmen? Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 1. Verdichtung bedeutet, dass auch bei den Unterkünften für Geflüchtete im Stadtbezirk Nippes im Laufe der Jahre 2026/2027 eine optimierte Belegung stattfinden wird, da ge- samtstädtisch Unterbringungsressourcen wegfallen. Die Unterkünfte im Bezirk Nippes haben insgesamt 1.066 Unterbringungsplätze. Zum 31. Dezember 2025 waren davon 895 Plätze mit geflüchteten Menschen belegt und zum 15. März 2026 waren es 918 Plätze. Die Anzahl der untergebrachten Menschen wird sich durch die Optimierung an die Zahl der tatsächlich vorhandenen Unterbrin- gungsplätze stärker annähern. 2. Das Gewaltschutzkonzept der Stadt Köln gilt unabhängig vom Ausmaß der Belegung der Unterkünfte für Geflüchtete uneingeschränkt fort. Die Bewohnenden der Unter- künfte werden je nach Standort unverändert von einer Heimleitung und Fachkräften der Sozialen Arbeit - sowohl der Betreuungsträger als auch des Sozialen Dienstes - sozialarbeiterisch betreut. Auch der Gewaltschutzkoordinator steht als Ansprechpart- ner bei Gewaltvorfällen zur Verfügung. Es ist nicht zwangsläufig allein aufgrund einer optimierten Belegung mit mehr Gewaltvorfällen zu rechnen. Zum einen achtet der So- ziale Dienst auf eine sozial verträgliche Belegung und zum anderen sind Schwankun- gen in der Belegung seit Jahren Alltag in den Unterkünften. Außerdem sind über die 2 Hälfte der Unterbringungsplätze in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenem Sa- nitär und eigener Küche ausgestattet. 3. Der Personalschlüssel ist mit der Anzahl der vorhandenen Plätze verknüpft und wird regelmäßig an die tatsächliche Belegung angepasst. Eine Erhöhung über das Maß der belegten Plätze hinaus ist daher nicht erforderlich. 4. Kinder und Jugendliche besuchen Kindertagestätten und Schulen. Außerdem werden Eltern und Kinder bei der Einbindung in das soziale Umfeld ihrer Unterkunft wie in Sportvereinen, Jugendzentren oder andere Angebote für Kinder und Jugendliche im Stadtviertel einbezogen. An einzelnen Standorten gibt es durch Träger oder Ehrenamt organisierte Lern- und Freizeitangebote vor Ort. 5. Die soziale Situation der einzelnen Familien wird vor einer Verlegung - unabhängig, ob diese innerhalb oder nach außerhalb der bisherigen Einrichtung erfolgt - von der zu- ständigen Fachkraft der Sozialen Arbeit zunächst analysiert und bei der Verlegungs- entscheidung nach Möglichkeit berücksichtigt. Dazu gehört auch, dass bestehende Anbindungen der Kinder an Schulen möglichst aufrecht erhalten bleiben, indem etwa günstige Verkehrswege von der neuen Unterkunft zur Schule eruiert werden. 6. Nein, eine laufende Information der Nachbarschaft über die Fluktuation der Belegung in städtischen Unterkünften für Geflüchtete ist weder in der Vergangenheit erfolgt noch ist sie in Zukunft vorgesehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0890/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 08.04.2026
- Erstellt
- 25.03.2026 14:42