Mandari Insight

AN/1108/2019

Erfolgreiches Schulkonzept nicht gefährden – Holweide-Erlass erhalten

Gem. Antrag nach § 3 (Linke) 28.08.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 09.09.2019, TOP 2.1

Gem. Antrag nach § 3 (Linke)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Antrag nach § 3 (Linke)

4293 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln 
Einzelmandatsträgerin Lisa Gerlach 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.08.2019 
 
AN/1108/2019 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.09.2019 
 
Erfolgreiches Schulkonzept nicht gefährden – Holweide-Erlass erhalten 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zu setzen: 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Rates der Stadt Köln appelliert an das Mi-
nisterium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Sondererlasse wie den 
sog. Holweide-Erlass, der die Gesamtschulen Holweide und Höhenhaus betrifft, nicht auszu-
setzen, sondern wie bisher weiterzuführen, und bei einer Neuregelung der gesetzlichen 
Grundlagen Spielräume für besondere pädagogische Konzeptionen der Schulen weiterhin 
zuzulassen. 
 
Begründung:  
Der Holweide-Erlass von 1984 ermöglicht es den landesweit renommierten Gesamtschulen 
Holweide und Höhenhaus, auf die Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Deutsch, 
Physik, Chemie bis zur Klasse 10, in Mathematik bis Klasse 9 zu verzichten. Die Sonderre-
gelung wurde erstmals 1993 in die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz aufgenommen 
und seitdem von der KMK in regelmäßigen Abständen bestätigt. 
Die Schülerinnen und Schüler werden in den genannten Fächern und Jahrgängen nicht auf 
Kurse mit unterschiedlichen Leistungsniveaus aufgeteilt. Auch eine Kurszuweisung auf dem 
Zeugnis erfolgt nicht. Stattdessen wird der Unterricht innerhalb der Klassen binnendifferen-
ziert, so dass jede Schülerin und jeder Schüler den methodischen Zugang und die inhaltliche

- 2 - 
 
Tiefe individuell wählen kann. Von der individuellen Passgenauigkeit des Lernstoffes profitie-
ren sowohl leistungsstarke als auch leistungsschwächere Schüler/innen. Kinder und Jugend-
liche mit unterschiedlichen Begabungen, verschiedener sozialer und kultureller Herkunft sol-
len auf diese Weise länger im Klassenverband zusammen unterrichtet werden und dadurch 
verlässliche, beziehungs- und leistungsfördernde Rahmenbedingungen erhalten. Die Schu-
len sehen den Erlass als zentrales Element der pädagogischen Arbeit und als Grundbedin-
gung für das Gelingen der Inklusion an ihrer Schule.  
Beide Kölner Gesamtschulen wehren sich seit Juni gegen die Absicht der Ministerin für 
Schule und Weiterbildung, diese Regelung aufzuheben. In einem vierseitigen, einstimmigen 
Beschluss der Schulkonferenz vom 1.7.2019 bittet die Schulgemeinde der Gesamtschule 
Holweide die Ministerin, von der Absicht, den Holweide-Erlass als obsolet zu betrachten, 
Abstand zu nehmen.  
Die Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe (APO SI) aus 
dem Jahr 2012 ermöglicht es allen Gesamtschulen des Landes, sich dem pädagogischen 
Konzept der beiden Gesamtschulen anzunähern. Diese gesetzliche Möglichkeit wird seitdem 
von einer ständig zunehmenden Zahl von Gesamtschulen im ganzen Land genutzt, um die 
äußere Fachleistungsdifferenzierung für einige Schuljahre aufzuschieben. Sie entwickeln 
sich also in die Richtung der beiden Kölner Schulen. 
In diesem Umfeld der Schulentwicklung an den Gesamtschulen wäre es sehr zu bedauern, 
wenn die pädagogisch erfolgreiche Sonderregelung für beide Kölner Gesamtschulen aus 
rein juristischen Gründen gefährdet wäre. Bei einer Neufassung der APO SI muss unbedingt 
darauf geachtet werden, dass die Kölner Sonderregelung in der allgemeinen, für alle Schu-
len des Landes gültigen APO SI abgesichert wird und allen Schulen die Möglichkeit eröffnet 
wird, eigene pädagogische Konzepte zu bewahren bzw. weiterzuentwickeln. Die Auffassung 
des Ministeriums, der Genehmigungsvorbehalt sei durch die Reform der APO SI im Jahr 
2012 entfallen, ist nicht nachvollziehbar und bietet vielmehr Anlass zur Nachbesserung der 
geltenden rechtlichen Bestimmungen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Dr. Barbara Lübbecke 
gez. 
Michael Weisenstein 
gez. 
Lisa Gerlach 
SPD-
Fraktionsgeschäftsführerin 
Fraktionsgeschäftsführer 
DIE LINKE 
Einzelmandatsträgerin 
BUNT

- 3 -

Beratungsverlauf (1)

09.09.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1108/2019
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
Datum
28.08.2019
Erstellt
28.08.2019 10:29