AN/1108/2019
Erfolgreiches Schulkonzept nicht gefährden – Holweide-Erlass erhalten
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Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln Einzelmandatsträgerin Lisa Gerlach Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.08.2019 AN/1108/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.09.2019 Erfolgreiches Schulkonzept nicht gefährden – Holweide-Erlass erhalten Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zu setzen: Beschluss: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Rates der Stadt Köln appelliert an das Mi- nisterium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Sondererlasse wie den sog. Holweide-Erlass, der die Gesamtschulen Holweide und Höhenhaus betrifft, nicht auszu- setzen, sondern wie bisher weiterzuführen, und bei einer Neuregelung der gesetzlichen Grundlagen Spielräume für besondere pädagogische Konzeptionen der Schulen weiterhin zuzulassen. Begründung: Der Holweide-Erlass von 1984 ermöglicht es den landesweit renommierten Gesamtschulen Holweide und Höhenhaus, auf die Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Deutsch, Physik, Chemie bis zur Klasse 10, in Mathematik bis Klasse 9 zu verzichten. Die Sonderre- gelung wurde erstmals 1993 in die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz aufgenommen und seitdem von der KMK in regelmäßigen Abständen bestätigt. Die Schülerinnen und Schüler werden in den genannten Fächern und Jahrgängen nicht auf Kurse mit unterschiedlichen Leistungsniveaus aufgeteilt. Auch eine Kurszuweisung auf dem Zeugnis erfolgt nicht. Stattdessen wird der Unterricht innerhalb der Klassen binnendifferen- ziert, so dass jede Schülerin und jeder Schüler den methodischen Zugang und die inhaltliche - 2 - Tiefe individuell wählen kann. Von der individuellen Passgenauigkeit des Lernstoffes profitie- ren sowohl leistungsstarke als auch leistungsschwächere Schüler/innen. Kinder und Jugend- liche mit unterschiedlichen Begabungen, verschiedener sozialer und kultureller Herkunft sol- len auf diese Weise länger im Klassenverband zusammen unterrichtet werden und dadurch verlässliche, beziehungs- und leistungsfördernde Rahmenbedingungen erhalten. Die Schu- len sehen den Erlass als zentrales Element der pädagogischen Arbeit und als Grundbedin- gung für das Gelingen der Inklusion an ihrer Schule. Beide Kölner Gesamtschulen wehren sich seit Juni gegen die Absicht der Ministerin für Schule und Weiterbildung, diese Regelung aufzuheben. In einem vierseitigen, einstimmigen Beschluss der Schulkonferenz vom 1.7.2019 bittet die Schulgemeinde der Gesamtschule Holweide die Ministerin, von der Absicht, den Holweide-Erlass als obsolet zu betrachten, Abstand zu nehmen. Die Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe (APO SI) aus dem Jahr 2012 ermöglicht es allen Gesamtschulen des Landes, sich dem pädagogischen Konzept der beiden Gesamtschulen anzunähern. Diese gesetzliche Möglichkeit wird seitdem von einer ständig zunehmenden Zahl von Gesamtschulen im ganzen Land genutzt, um die äußere Fachleistungsdifferenzierung für einige Schuljahre aufzuschieben. Sie entwickeln sich also in die Richtung der beiden Kölner Schulen. In diesem Umfeld der Schulentwicklung an den Gesamtschulen wäre es sehr zu bedauern, wenn die pädagogisch erfolgreiche Sonderregelung für beide Kölner Gesamtschulen aus rein juristischen Gründen gefährdet wäre. Bei einer Neufassung der APO SI muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Kölner Sonderregelung in der allgemeinen, für alle Schu- len des Landes gültigen APO SI abgesichert wird und allen Schulen die Möglichkeit eröffnet wird, eigene pädagogische Konzepte zu bewahren bzw. weiterzuentwickeln. Die Auffassung des Ministeriums, der Genehmigungsvorbehalt sei durch die Reform der APO SI im Jahr 2012 entfallen, ist nicht nachvollziehbar und bietet vielmehr Anlass zur Nachbesserung der geltenden rechtlichen Bestimmungen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Michael Weisenstein gez. Lisa Gerlach SPD- Fraktionsgeschäftsführerin Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE Einzelmandatsträgerin BUNT - 3 -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1108/2019
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
- Datum
- 28.08.2019
- Erstellt
- 28.08.2019 10:29