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3094/2020

Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Beschaffung eines Qualitätsmanagement-Tools für die Kölner Lichtsignalanlagen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.12.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.02.2021, TOP 10.12

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1- Stellungnahme RPA

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

15137 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3094/2020 
Freigabedatum 
23.12.020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Beschaffung eines Qualitätsmanagement-Tools für die 
Kölner Lichtsignalanlagen sowie Beschluss zur Bereitstellung von außerplanmäßigen 
investiven Verpflichtungsermächtigungen und Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen; 
hier: neue Finanzstelle 6400-1201-0-0012 LSA-Qualitätsmanagement-Tool 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat stellt den Bedarf für die Beschaffung eines Qualitätsmanagement-Tools für die Kölner 
Lichtsignalanlagen (LSA) - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes im Rahmen 
der „Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ - mit Kosten in Höhe von 
880.290,60 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. 
 
2. Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln 
des Bundes im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ - die 
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe 
von 838.640,60 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024 (495.718,30 € in 2022, 296.809,80 € in 
2023 und 46.112,50 € in 2024) im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der neuen Fi-
nanzstelle 6400-1201-0-0012, LSA-Qualitätsmanagement-Tool Teilplanzeile 9, Auszahlungen für 
den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die Bereitstellung der benötigten Kassenmittel bei 
der gleichen Finanzstelle für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 41.650 € erfolgt durch außer-
planmäßige Umbuchungen im Rahmen der Bewirtschaftung.  
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch veranschlagte, aber nicht benötigte 
Verpflichtungsermächtigungen im gleichen Teilfinanzplan zu Lasten der                                            
Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse. Aus dieser Finanzstelle erfolgt auch die De-
ckung für die in 2021 benötigten Kassenmittel in Höhe von 41.650 €.  
 
3. Der Rat beschließt - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes im Rahmen der 
Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ - die Freigabe einer investiven Aus-
zahlungsermächtigung in Höhe von 41.650 € für das Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 1201, 
Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6400-1201-0-0012, LSA-Qualitätsmanagement-Tool, Teil-
planzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für die Beschaffung 
eines Qualitätsmanagement-Tools für die Kölner Lichtsignalanlagen. 
 
 
 
Verkehrsausschuss 19.01.2021 
Finanzausschuss 01.02.2021 
Rat 04.02.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   880.290,60 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 440.145,30 
 50 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   44.014,53 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   22.007,27 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Ausgangslage 
 
Im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 – 2020“ unterstützt die Bundesregierung die 
Kommunen mit besonders hohen Stickstoffdioxid (NO2)-Belastungen bei der Gestaltung nachhaltiger 
und emissionsarmer Mobilität. Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale 
Infrastruktur (BMVI) zielt im Rahmen der Förderrichtlinie zur „Digitalisierung kommunaler Verkehrs-
systeme“ darauf ab, Vorhaben im Bereich der Digitalisierung des Verkehrssystems umzusetzen, die 
kurz- bis mittelfristig zur Emissionsreduzierung der Luftschadstoffe beitragen können. Die Förderricht-
linie bietet damit den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, Maßnahmen für eine effiziente und 
nachhaltige Gestaltung des Verkehrssystems umzusetzen, die für eine langfristige Einhaltung der 
Luftschadstoffgrenzwerte von grundlegender Bedeutung sind. 
 
Im Kölner Stadtgebiet besteht, wie auch in anderen Großstädten, eine grenzwertüberschreitende Be-
lastung mit dem Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2). Das Landesamt für Natur, Umwelt und Ver-
braucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) betreibt auf Kölner Stadtgebiet ein Messnetz mit 
zehn Passivsammlern und vier Messcontainern.

3 
 
Für die Stadt Köln wird der maximale NO2-Wert am Clevischen Ring mit 62 µg/m³ im Jahr 2017, 59 
µg/m³ im Jahr 2018 und 44 µg/m³ im Jahr 2019 aufgeführt. Für die Messstelle in der Justinianstraße 
wurde für das Jahr 2019 ein Jahresmittelwert von 43 µg/m³ ermittelt. An allen weiteren Messstellen in 
Köln wurde in 2019 der Grenzwert von 40 µg/m³ eingehalten, ein Jahresmittelwert für 2020 liegt noch 
nicht vor. 
 
Die Einwohnerzahl Kölns wird in den kommenden Jahren weiterhin überdurchschnittlich stark wach-
sen, ebenso die Pendlerbewegungen aus dem Umland. Zusätzlich erschweren viele Baumaßnahmen 
auf dem Autobahnring (z. B. Leverkusener Rheinbrücke) einen ungestörten Verkehrsfluss, in deren 
Folge die städtischen Brücken und Straßen zusätzlich belastet werden. Daher ist nicht zu erwarten, 
dass sich eine Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung ohne umfängliche und gezielte Maßnahmen 
von selbst einstellt. 
 
Das Amt für Verkehrsmanagement folgte dem Sonderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr und 
digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssys-
teme“, vom 15. Mai 2020. Beantragt wurden Fördermittel für die Beschaffung eines Qualitätsma-
nagement-Tools, um damit ein möglichst automatisiertes Qualitätsmanagement für die Kölner Licht-
signalanlagen zu konzipieren, aufzubauen und in Betrieb zu nehmen. Die Ziele sind die Wahrneh-
mung der Aufgaben des Verkehrsmanagements durch die künftige rund um die Uhr (24 Stunden/7 
Tage die Woche) besetzte Verkehrs- und Tunnelleitzentrale und die Qualitätssicherung der Lichtsig-
nalanlagen. 
 
Mit der Einführung eines Qualitätsmanagement-Tool soll der öffentliche Personennahverkehr gestärkt 
und der ÖPNV-Anteil im Modal Split erhöht werden, wodurch sich eine Emissionsreduzierung der 
Schadstoffe erzielen lässt. Mit Hilfe des Qualitätsmanagement-Tool wird die Funktionalität der Licht-
signalanlagen innerhalb des Stadtgebietes überwacht. Dadurch wird es möglich, kurzfristig auf even-
tuelle Störungen zu reagieren und die Störungen des Verkehrsablaufs und dadurch auftretende Ver-
spätungen gering zu halten. Der stabile Fahrtablauf, die Einhaltung der Taktung und die Pünktlichkeit 
werden maßgeblich von der Qualität aller Lichtsignalanlagen beeinflusst. Das zeitnahe Erkennen von 
Störungen, Störeinflüssen und möglichen Verbesserungspotenzialen ist dabei unverzichtbar und wird 
durch ein Qualitätsmanagement-Tool wesentlich vereinfacht und optimiert. Ohne dieses Tool ist es 
äußerst komplex, eine Übersicht über eventuelle Störungen, bei der Vielzahl der Lichtsignalanlagen 
im Stadtgebiet, zu erhalten und situationsbezogen und unmittelbar Störungen zu erkennen. 
 
Die Maßnahme führt demnach zu einer Verstetigung der Fahrtabläufe im öffentlichen Personennah-
verkehr und im Individualverkehr und damit zu einer Minderung der Luftschadstoffe. Zudem bewirkt 
eine Verstetigung der Fahrtabläufe im ÖPNV eine höhere Attraktivität für die Bürgerinnen und Bürger, 
so dass der Anreiz erhöht wird, verstärkt den ÖPNV zu nutzen.  
Die Maßnahme ist eine wichtige Grundlage zur Erkenntnisgewinnung hinsichtlich der Qualität des 
ÖPNV-Ablaufs an Lichtsignalanlagen. So kann situationsbezogen auf eventuelle Störungen einge-
gangen und die Lichtsignalanlagenschaltung bedarfsgerecht angepasst werden. 
 
Entsprechend des Förderaufrufs werden die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Ver-
kehrsabwicklung und somit zur Minderung der Luftschadstoffbelastung beitragen.  
Die Grundlage für die Antragstellung bildet der Green City Masterplan der Stadt Köln und bezieht sich 
auf folgende Steckbriefe: 
Steckbrief M 1.3 „Maßnahme Nr. 1.3: Kommunikationsaktivitäten“,  
Steckbrief M 1.15: „Maßnahme Nr. 1.15: Digitalisierung der LSA- und Kreuzungsgeometriedaten zur 
Etablierung Kooperativer Systeme“, 
Steckbrief M 2.4: „Maßnahme Nr. 2.4: Mobilitätsmanagement“, 
Steckbrief M 2.6: „Maßnahme Nr. 2.6: Bussonderfahrstreifen und Vorrangschaltung an Lichtsignalan-
lagen. 
 
Vorgesehene Maßnahmen

4 
Das Gesamtprojekt ist in drei Arbeitspakete gegliedert. 
 
AP 1 Erstellung eines Qualitätsmanagement-Konzeptes 
Im ersten Schritt muss ein detailliertes Qualitätsmanagement-Konzept, welches die Auswertung der 
Prozess- und Verkehrsdaten und das Berichtswesen definiert, erarbeitet werden. Zunächst erfolgen 
eine Bestandsaufnahme und eine klare Zieldefinition. Daraufhin wird ein Soll-Konzept entwickelt, in 
welchem die Aufbau- und Ablauforganisation festgelegt wird. Gedanken zur Qualitätspolitik und zu 
den Qualitätszielen werden formuliert und es wird ein Terminplan zur Umsetzung des Soll-Konzeptes 
erstellt. 
 
AP 2 Beschaffung eines Qualitätsmanagement-Tools  
Auf der Basis dieses Konzeptes muss ein Qualitätsmanagement-Tool für Lichtsignalanlagen beschafft 
werden, welches die Prozess- und Verkehrsdaten der Lichtsignalanlagen ständig analysiert und Un-
regelmäßigkeiten erkennt. Die Qualitätssicherung der ÖPNV-Beschleunigung bedarf selbstverständ-
lich der ständigen Überprüfung der Meldeketten, der Warte- und Signalverlustzeiten. Wichtig für den 
ÖPNV ist aber auch, dass die Detektordaten aller übrigen Verkehre korrekt sind und „Grüne Wellen“ 
für den Kraftfahrzeugverkehr aufrechterhalten bleiben.  
 
AP 3 Versorgung der knotenspezifischen Daten und Testbetrieb des Qualitätsmanagement-Tools 
Abschließend muss die Software mit allen knotenspezifischen Daten versorgt werden. Dies ist für 
einen reibungslosen Betrieb notwendig, da die knotenspezifischen Daten als Grundlage für die Quali-
tätsüberwachung herangezogen werden müssen. Zudem ist es notwendig, das Qualitätsmanage-
ment-Tool umfassend auf etwaige Fehler zu testen, um Nachrüstungen noch durchführen zu können.  
 
Aufgrund der funktionalen Zusammenhänge, der Gewährleistung zur Funktionalität im Gesamtsystem 
und entsprechend der Vorgaben aus KRITIS, ist eine Vergabe der Leistungen nur an die bisherigen 
Systembetreiber möglich. Für die geplanten Ausführungen erfolgte eine Preisabfrage bei den Sys-
tembetreibern.  
 
Die Maßnahmen sollen bis Ende 2024 durchgeführt werden. 
 
Kosten 
 
Die Kosten für die Anschaffung des Qualitätsmanagement-Tools betragen 880.290,60 € (brutto).  
 
Förderung 
 
Gemäß der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ und dem daraus resultie-
renden Sonderaufruf mit dem Förderschwerpunkt „Automation, Kooperation und Vernetzung“ des 
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde ein Antrag auf Förderung 
gestellt. Der Fördersatz beträgt 50 % und ist auf maximal 440.145,30 € begrenzt.  
Die Projektlaufzeit ist bis 31.12.2024 festgesetzt. 
Entsprechend des Förderaufrufs werden die vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung des öffentli-
chen Personennahverkehrs und somit zur Minderung der Luftschadstoffbelastung beitragen und be-
dürfen eines zeitnahen Beginns der Umsetzung.  
 
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes 
 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist beigefügt (Anlage)  
 
Finanzierung 
 
Für die investiven Auszahlungen in Höhe von 880.290,60 € wird die Bereitstellung einer außerplan-
mäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 838.640,60 € im Haushalts-
jahr 2021 zu Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024 (495.718,30 € in 2022, 296.809,80 € in 2023 und 
46.112,50 € in 2024) im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der neuen Finanzstelle 6400-
1201-0-0012, LSA-Qualitätsmanagement-Tool Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von be-
weglichem Anlagevermögen erforderlich.

5 
Die Bereitstellung der benötigten Kassenmittel bei der gleichen Finanzstelle für das Haushaltsjahr 
2021 in Höhe von 41.650 € erfolgt durch außerplanmäßige Umbuchungen im Rahmen der Bewirt-
schaftung. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch veranschlagte, aber nicht be-
nötigte Verpflichtungsermächtigungen im gleichen Teilfinanzplan zu Lasten der Finanzstelle 6601-
1201-0-1088, Ost-West-Achse. Die Maßnahme Ost-West-Achse verzögert sich. Aus dieser Finanz-
stelle erfolgt auch die Deckung für die in 2021 benötigten Kassenmittel in Höhe von 41.650 €.  
Hinsichtlich der für die Ablösung der Verpflichtungsermächtigungen in den Jahren 2022-2024 not-
wendigen Kassenmittel wird Dezernat III im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. die 
erforderlichen Mittel innerhalb des dann zugewiesenen Budgets vorsehen. Die Einzahlungen aus den 
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Bundesförderung werden im 
Hpl.-Entwurf 2022 ff. im Teilfinanzplan 1201 (Teilplanzeile 1) entsprechend veranschlagt. 
 
Darüber hinaus wird im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2024 ff. ein entsprechender An-
satz im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann dem Dez. III zuge-
wiesenen Budgets in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von jährlich      
44.014,53 € berücksichtigt. Diesen Aufwendungen stehen mit Blick auf die Bundesförderung Erträge 
aus der Auflösung von Sonderposten (Teilplanzeile 2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen) in 
Höhe von jährlich 22.007,27 € gegenüber. 
 
 
Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise 
 
Das Vorhaben stellt eine Umsetzung von Maßnahmen aus dem Green City Masterplan der Stadt Köln 
zur Reduzierung der Stickoxidbelastung dar. Bei der Einhaltung der Grenzwerte für Luftschadstoffe 
handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung, die durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen 
zu erfüllen ist. Des Weiteren wurden seitens der Stadt Köln für diese Maßnahme Fördermittel des 
Bundes aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ gemäß der „Förderrichtlinie Digitalisierung kommu-
naler Verkehrssysteme“  beantragt.  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine 
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-
duktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
 
Anlage 
 
Anlage: Stellungnahme RPA

Anlage 1- Stellungnahme RPA

2492 Zeichen

14 
142 
- 64 -
/t(--·.12.2020 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Beschaffung eines Qualitätsmanagement-Tools 
für die Kölner Lichtsi_gnalanlagen sowie Beschluss zur Bereitstellung von außerplan­
mäßigen investiven Verpflichtungsermächtig'ungen und Freigabe von investiven Aus­
zahlungsermächtigungen (142/24/09/20) 
hier: Bedarfsfeststellung, Vorlagen-Nummer: 3094/2020 
voraussichtliche Auftragssumme:739.740,00 EUR netto 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Vorlage zum Bedarfsfeststellungsbeschluss für Rat der Stadt Köln dokumentiert -64, Amt 
für Verkehrsmanagement -das Ergebnis der Be_darfsprüfung. 
Die Zielsetzung der Verstetigung des Verkehrsflusses durch Verringerung von Standzeiten 
sowie der Sicherung des ÖPNV und der damit einhergehenden Verringerung von Schadstof­
femissionen ist nachvollziehbar dargestellt. 
Die Auftragssumme kalkulieren Sie mit 880.290,60 EUR brutto/ 739.740,00 EUR netto. 
Ausweislich der vorliegenden Kostenschätzung wurden keine Wartungskosten in Ansatz ge­
bracht. Bei der Kalkulierung ist der Gesamtauftragswert zu ermitteln. Wartungskosten wer­
den hierbei grundsätzlich auf 48 Monate angesetzt. Da das Amt für Verkehrsmanagement 
erwartet, dass die Wartung der geplanten Basismodule des Qualitätsmanagemeritsystems 
mit dem bestehenden Systempflegevertrag abgedeckt ist, wird für die Systempflege der indi­
viduellen Erweiterungen ein Betrag von 1.200 Euro jährlich zum Ansatz gebracht. Somit er­
höhen sich die zu erwartenden Kosten im Hinblick auf eine anzusetzende Systempflege in 
Höhe von 4.800,00 € netto. 
Aus Sicht des RPA sind diese, Kosten ungewöhnlich niedrig und daher nicht nachvollziehbar. . . 
Demgegenüber stehen Ko�ten in Höhe von 75.000 € netto für 5 Workshops a 15.000 € zur 
Definition individueller Funktionen. 
Angesichts der Tatsache, dass ein Grund- und Erweiterungssystem der zu Beschaffung ge­
dachten Software bereits bestehen, ist davon auszugehen, dass dieses grundsätzlich durch 
die Softwareherstellerin konzeptioniert ist. Die weiteren Kosten zur Anpassung bestehender 
Software an die Belange der Stadt Köln im Rahmen der Workshops -neben den bereits kal­
kulierten Kosten in Höhe von 100.000 € netto für das Customizing- sind in dieser Höhe nicht 
nachvollziehbar. 
Ich .bitte Sie, insbesondere angesichts Ihrer Einschätzung, dass eine Vergabe der Leistun­
gen nur an die bisherigen Systembetreiber möglich sei, d[e Beteiligung der zuständigen 
Vergabestelle sic�erzustellen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
. ')

Beratungsverlauf (3)

19.01.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
01.02.2021 Finanzausschuss
TOP 10.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.02.2021 Rat
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3094/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.12.2020
Erstellt
22.10.2020 12:15