3094/2020
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Beschaffung eines Qualitätsmanagement-Tools für die Kölner Lichtsignalanlagen
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 3094/2020 Freigabedatum 23.12.020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Beschaffung eines Qualitätsmanagement-Tools für die Kölner Lichtsignalanlagen sowie Beschluss zur Bereitstellung von außerplanmäßigen investiven Verpflichtungsermächtigungen und Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen; hier: neue Finanzstelle 6400-1201-0-0012 LSA-Qualitätsmanagement-Tool Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt den Bedarf für die Beschaffung eines Qualitätsmanagement-Tools für die Kölner Lichtsignalanlagen (LSA) - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes im Rahmen der „Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ - mit Kosten in Höhe von 880.290,60 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. 2. Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ - die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 838.640,60 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024 (495.718,30 € in 2022, 296.809,80 € in 2023 und 46.112,50 € in 2024) im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der neuen Fi- nanzstelle 6400-1201-0-0012, LSA-Qualitätsmanagement-Tool Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die Bereitstellung der benötigten Kassenmittel bei der gleichen Finanzstelle für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 41.650 € erfolgt durch außer- planmäßige Umbuchungen im Rahmen der Bewirtschaftung. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen im gleichen Teilfinanzplan zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse. Aus dieser Finanzstelle erfolgt auch die De- ckung für die in 2021 benötigten Kassenmittel in Höhe von 41.650 €. 3. Der Rat beschließt - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ - die Freigabe einer investiven Aus- zahlungsermächtigung in Höhe von 41.650 € für das Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6400-1201-0-0012, LSA-Qualitätsmanagement-Tool, Teil- planzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für die Beschaffung eines Qualitätsmanagement-Tools für die Kölner Lichtsignalanlagen. Verkehrsausschuss 19.01.2021 Finanzausschuss 01.02.2021 Rat 04.02.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 880.290,60 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 440.145,30 50 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 44.014,53 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 22.007,27 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Ausgangslage Im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 – 2020“ unterstützt die Bundesregierung die Kommunen mit besonders hohen Stickstoffdioxid (NO2)-Belastungen bei der Gestaltung nachhaltiger und emissionsarmer Mobilität. Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zielt im Rahmen der Förderrichtlinie zur „Digitalisierung kommunaler Verkehrs- systeme“ darauf ab, Vorhaben im Bereich der Digitalisierung des Verkehrssystems umzusetzen, die kurz- bis mittelfristig zur Emissionsreduzierung der Luftschadstoffe beitragen können. Die Förderricht- linie bietet damit den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, Maßnahmen für eine effiziente und nachhaltige Gestaltung des Verkehrssystems umzusetzen, die für eine langfristige Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte von grundlegender Bedeutung sind. Im Kölner Stadtgebiet besteht, wie auch in anderen Großstädten, eine grenzwertüberschreitende Be- lastung mit dem Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2). Das Landesamt für Natur, Umwelt und Ver- braucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) betreibt auf Kölner Stadtgebiet ein Messnetz mit zehn Passivsammlern und vier Messcontainern. 3 Für die Stadt Köln wird der maximale NO2-Wert am Clevischen Ring mit 62 µg/m³ im Jahr 2017, 59 µg/m³ im Jahr 2018 und 44 µg/m³ im Jahr 2019 aufgeführt. Für die Messstelle in der Justinianstraße wurde für das Jahr 2019 ein Jahresmittelwert von 43 µg/m³ ermittelt. An allen weiteren Messstellen in Köln wurde in 2019 der Grenzwert von 40 µg/m³ eingehalten, ein Jahresmittelwert für 2020 liegt noch nicht vor. Die Einwohnerzahl Kölns wird in den kommenden Jahren weiterhin überdurchschnittlich stark wach- sen, ebenso die Pendlerbewegungen aus dem Umland. Zusätzlich erschweren viele Baumaßnahmen auf dem Autobahnring (z. B. Leverkusener Rheinbrücke) einen ungestörten Verkehrsfluss, in deren Folge die städtischen Brücken und Straßen zusätzlich belastet werden. Daher ist nicht zu erwarten, dass sich eine Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung ohne umfängliche und gezielte Maßnahmen von selbst einstellt. Das Amt für Verkehrsmanagement folgte dem Sonderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssys- teme“, vom 15. Mai 2020. Beantragt wurden Fördermittel für die Beschaffung eines Qualitätsma- nagement-Tools, um damit ein möglichst automatisiertes Qualitätsmanagement für die Kölner Licht- signalanlagen zu konzipieren, aufzubauen und in Betrieb zu nehmen. Die Ziele sind die Wahrneh- mung der Aufgaben des Verkehrsmanagements durch die künftige rund um die Uhr (24 Stunden/7 Tage die Woche) besetzte Verkehrs- und Tunnelleitzentrale und die Qualitätssicherung der Lichtsig- nalanlagen. Mit der Einführung eines Qualitätsmanagement-Tool soll der öffentliche Personennahverkehr gestärkt und der ÖPNV-Anteil im Modal Split erhöht werden, wodurch sich eine Emissionsreduzierung der Schadstoffe erzielen lässt. Mit Hilfe des Qualitätsmanagement-Tool wird die Funktionalität der Licht- signalanlagen innerhalb des Stadtgebietes überwacht. Dadurch wird es möglich, kurzfristig auf even- tuelle Störungen zu reagieren und die Störungen des Verkehrsablaufs und dadurch auftretende Ver- spätungen gering zu halten. Der stabile Fahrtablauf, die Einhaltung der Taktung und die Pünktlichkeit werden maßgeblich von der Qualität aller Lichtsignalanlagen beeinflusst. Das zeitnahe Erkennen von Störungen, Störeinflüssen und möglichen Verbesserungspotenzialen ist dabei unverzichtbar und wird durch ein Qualitätsmanagement-Tool wesentlich vereinfacht und optimiert. Ohne dieses Tool ist es äußerst komplex, eine Übersicht über eventuelle Störungen, bei der Vielzahl der Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet, zu erhalten und situationsbezogen und unmittelbar Störungen zu erkennen. Die Maßnahme führt demnach zu einer Verstetigung der Fahrtabläufe im öffentlichen Personennah- verkehr und im Individualverkehr und damit zu einer Minderung der Luftschadstoffe. Zudem bewirkt eine Verstetigung der Fahrtabläufe im ÖPNV eine höhere Attraktivität für die Bürgerinnen und Bürger, so dass der Anreiz erhöht wird, verstärkt den ÖPNV zu nutzen. Die Maßnahme ist eine wichtige Grundlage zur Erkenntnisgewinnung hinsichtlich der Qualität des ÖPNV-Ablaufs an Lichtsignalanlagen. So kann situationsbezogen auf eventuelle Störungen einge- gangen und die Lichtsignalanlagenschaltung bedarfsgerecht angepasst werden. Entsprechend des Förderaufrufs werden die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Ver- kehrsabwicklung und somit zur Minderung der Luftschadstoffbelastung beitragen. Die Grundlage für die Antragstellung bildet der Green City Masterplan der Stadt Köln und bezieht sich auf folgende Steckbriefe: Steckbrief M 1.3 „Maßnahme Nr. 1.3: Kommunikationsaktivitäten“, Steckbrief M 1.15: „Maßnahme Nr. 1.15: Digitalisierung der LSA- und Kreuzungsgeometriedaten zur Etablierung Kooperativer Systeme“, Steckbrief M 2.4: „Maßnahme Nr. 2.4: Mobilitätsmanagement“, Steckbrief M 2.6: „Maßnahme Nr. 2.6: Bussonderfahrstreifen und Vorrangschaltung an Lichtsignalan- lagen. Vorgesehene Maßnahmen 4 Das Gesamtprojekt ist in drei Arbeitspakete gegliedert. AP 1 Erstellung eines Qualitätsmanagement-Konzeptes Im ersten Schritt muss ein detailliertes Qualitätsmanagement-Konzept, welches die Auswertung der Prozess- und Verkehrsdaten und das Berichtswesen definiert, erarbeitet werden. Zunächst erfolgen eine Bestandsaufnahme und eine klare Zieldefinition. Daraufhin wird ein Soll-Konzept entwickelt, in welchem die Aufbau- und Ablauforganisation festgelegt wird. Gedanken zur Qualitätspolitik und zu den Qualitätszielen werden formuliert und es wird ein Terminplan zur Umsetzung des Soll-Konzeptes erstellt. AP 2 Beschaffung eines Qualitätsmanagement-Tools Auf der Basis dieses Konzeptes muss ein Qualitätsmanagement-Tool für Lichtsignalanlagen beschafft werden, welches die Prozess- und Verkehrsdaten der Lichtsignalanlagen ständig analysiert und Un- regelmäßigkeiten erkennt. Die Qualitätssicherung der ÖPNV-Beschleunigung bedarf selbstverständ- lich der ständigen Überprüfung der Meldeketten, der Warte- und Signalverlustzeiten. Wichtig für den ÖPNV ist aber auch, dass die Detektordaten aller übrigen Verkehre korrekt sind und „Grüne Wellen“ für den Kraftfahrzeugverkehr aufrechterhalten bleiben. AP 3 Versorgung der knotenspezifischen Daten und Testbetrieb des Qualitätsmanagement-Tools Abschließend muss die Software mit allen knotenspezifischen Daten versorgt werden. Dies ist für einen reibungslosen Betrieb notwendig, da die knotenspezifischen Daten als Grundlage für die Quali- tätsüberwachung herangezogen werden müssen. Zudem ist es notwendig, das Qualitätsmanage- ment-Tool umfassend auf etwaige Fehler zu testen, um Nachrüstungen noch durchführen zu können. Aufgrund der funktionalen Zusammenhänge, der Gewährleistung zur Funktionalität im Gesamtsystem und entsprechend der Vorgaben aus KRITIS, ist eine Vergabe der Leistungen nur an die bisherigen Systembetreiber möglich. Für die geplanten Ausführungen erfolgte eine Preisabfrage bei den Sys- tembetreibern. Die Maßnahmen sollen bis Ende 2024 durchgeführt werden. Kosten Die Kosten für die Anschaffung des Qualitätsmanagement-Tools betragen 880.290,60 € (brutto). Förderung Gemäß der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ und dem daraus resultie- renden Sonderaufruf mit dem Förderschwerpunkt „Automation, Kooperation und Vernetzung“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde ein Antrag auf Förderung gestellt. Der Fördersatz beträgt 50 % und ist auf maximal 440.145,30 € begrenzt. Die Projektlaufzeit ist bis 31.12.2024 festgesetzt. Entsprechend des Förderaufrufs werden die vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung des öffentli- chen Personennahverkehrs und somit zur Minderung der Luftschadstoffbelastung beitragen und be- dürfen eines zeitnahen Beginns der Umsetzung. Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist beigefügt (Anlage) Finanzierung Für die investiven Auszahlungen in Höhe von 880.290,60 € wird die Bereitstellung einer außerplan- mäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 838.640,60 € im Haushalts- jahr 2021 zu Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024 (495.718,30 € in 2022, 296.809,80 € in 2023 und 46.112,50 € in 2024) im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der neuen Finanzstelle 6400- 1201-0-0012, LSA-Qualitätsmanagement-Tool Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von be- weglichem Anlagevermögen erforderlich. 5 Die Bereitstellung der benötigten Kassenmittel bei der gleichen Finanzstelle für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 41.650 € erfolgt durch außerplanmäßige Umbuchungen im Rahmen der Bewirt- schaftung. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch veranschlagte, aber nicht be- nötigte Verpflichtungsermächtigungen im gleichen Teilfinanzplan zu Lasten der Finanzstelle 6601- 1201-0-1088, Ost-West-Achse. Die Maßnahme Ost-West-Achse verzögert sich. Aus dieser Finanz- stelle erfolgt auch die Deckung für die in 2021 benötigten Kassenmittel in Höhe von 41.650 €. Hinsichtlich der für die Ablösung der Verpflichtungsermächtigungen in den Jahren 2022-2024 not- wendigen Kassenmittel wird Dezernat III im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. die erforderlichen Mittel innerhalb des dann zugewiesenen Budgets vorsehen. Die Einzahlungen aus den Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Bundesförderung werden im Hpl.-Entwurf 2022 ff. im Teilfinanzplan 1201 (Teilplanzeile 1) entsprechend veranschlagt. Darüber hinaus wird im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2024 ff. ein entsprechender An- satz im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann dem Dez. III zuge- wiesenen Budgets in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von jährlich 44.014,53 € berücksichtigt. Diesen Aufwendungen stehen mit Blick auf die Bundesförderung Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (Teilplanzeile 2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen) in Höhe von jährlich 22.007,27 € gegenüber. Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise Das Vorhaben stellt eine Umsetzung von Maßnahmen aus dem Green City Masterplan der Stadt Köln zur Reduzierung der Stickoxidbelastung dar. Bei der Einhaltung der Grenzwerte für Luftschadstoffe handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung, die durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zu erfüllen ist. Des Weiteren wurden seitens der Stadt Köln für diese Maßnahme Fördermittel des Bundes aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ gemäß der „Förderrichtlinie Digitalisierung kommu- naler Verkehrssysteme“ beantragt. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlage Anlage: Stellungnahme RPA
Anlage 1- Stellungnahme RPA
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14 142 - 64 - /t(--·.12.2020 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Beschaffung eines Qualitätsmanagement-Tools für die Kölner Lichtsi_gnalanlagen sowie Beschluss zur Bereitstellung von außerplan mäßigen investiven Verpflichtungsermächtig'ungen und Freigabe von investiven Aus zahlungsermächtigungen (142/24/09/20) hier: Bedarfsfeststellung, Vorlagen-Nummer: 3094/2020 voraussichtliche Auftragssumme:739.740,00 EUR netto Sehr geehrte Damen und Herren, mit Vorlage zum Bedarfsfeststellungsbeschluss für Rat der Stadt Köln dokumentiert -64, Amt für Verkehrsmanagement -das Ergebnis der Be_darfsprüfung. Die Zielsetzung der Verstetigung des Verkehrsflusses durch Verringerung von Standzeiten sowie der Sicherung des ÖPNV und der damit einhergehenden Verringerung von Schadstof femissionen ist nachvollziehbar dargestellt. Die Auftragssumme kalkulieren Sie mit 880.290,60 EUR brutto/ 739.740,00 EUR netto. Ausweislich der vorliegenden Kostenschätzung wurden keine Wartungskosten in Ansatz ge bracht. Bei der Kalkulierung ist der Gesamtauftragswert zu ermitteln. Wartungskosten wer den hierbei grundsätzlich auf 48 Monate angesetzt. Da das Amt für Verkehrsmanagement erwartet, dass die Wartung der geplanten Basismodule des Qualitätsmanagemeritsystems mit dem bestehenden Systempflegevertrag abgedeckt ist, wird für die Systempflege der indi viduellen Erweiterungen ein Betrag von 1.200 Euro jährlich zum Ansatz gebracht. Somit er höhen sich die zu erwartenden Kosten im Hinblick auf eine anzusetzende Systempflege in Höhe von 4.800,00 € netto. Aus Sicht des RPA sind diese, Kosten ungewöhnlich niedrig und daher nicht nachvollziehbar. . . Demgegenüber stehen Ko�ten in Höhe von 75.000 € netto für 5 Workshops a 15.000 € zur Definition individueller Funktionen. Angesichts der Tatsache, dass ein Grund- und Erweiterungssystem der zu Beschaffung ge dachten Software bereits bestehen, ist davon auszugehen, dass dieses grundsätzlich durch die Softwareherstellerin konzeptioniert ist. Die weiteren Kosten zur Anpassung bestehender Software an die Belange der Stadt Köln im Rahmen der Workshops -neben den bereits kal kulierten Kosten in Höhe von 100.000 € netto für das Customizing- sind in dieser Höhe nicht nachvollziehbar. Ich .bitte Sie, insbesondere angesichts Ihrer Einschätzung, dass eine Vergabe der Leistun gen nur an die bisherigen Systembetreiber möglich sei, d[e Beteiligung der zuständigen Vergabestelle sic�erzustellen. Mit freundlichen Grüßen . ')
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3094/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.12.2020
- Erstellt
- 22.10.2020 12:15