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1114/2024/1

Änderung des Deutzer Gymnasiums, Schaurtestraße 1, 50679 Köln-Deutz, Schulnummer 166571 zum Schuljahr 2025/26

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 25.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 05.09.2024, TOP 3.12

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1 - Stellungnahme der Schulkonferenz

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Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

14762 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1114/2024/1 
Freigabedatum 
25.06.2024  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Änderung des Deutzer Gymnasiums, Schaurtestraße 1, 50679 Köln-Deutz, 
Schulnummer 166571 zum Schuljahr 2025/26 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 
 
 
Begründung der Dringlichkeit  
 
Vor dem Hintergrund der Wiedereinführung von G9 ist es erforderlich, die Zügigkeit des Gym-
nasiums Schaurtestraße aufgrund der Raumsituation zu reduzieren.  
 
Mit dieser Vorlage wird der erforderliche schulrechtliche Beschluss gemäß § 81 Absatz 2 
Schulgesetz NRW zur Reduzierung der Zügigkeit von derzeit drei auf zukünftig zwei Züge in 
der Sekundarstufe I sowie von derzeit fünf auf zukünftig drei Züge in der Sekundarstufe II zum 
Schuljahr 2025/26 ermöglicht.  
 
Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln muss diese Änderung durch die obere 
Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) genehmigt werden. Um im Zeitplan zu bleiben, ist es 
dringend notwendig, die Beratungskette am 10.06.2024 mit der Sitzung des Ausschusses 
Schule und Weiterbildung zu starten und am 27.06.2024 dem Rat der Stadt Köln zum Be-
schluss vorzulegen.  
 
Nur so steht rechtzeitig zum Anmeldeverfahren, das bereits im Herbst 2024 mit Informations-
maßnahmen für die Elternschaft beginnt, fest, welche Platzkapazität an Gymnasien zum 
Schuljahr 2025/26 zur Verfügung stehen. 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), das 
Deutzer Gymnasium, Schaurtestraße 1, 50679 Köln-Deutz, Schulnummer 166571 von derzeit 
drei auf zukünftig zwei Züge in der Sekundarstuf e I sowie von derzeit fünf auf zukünftig drei 
Züge in der Sekundarstufe II zu reduzieren. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2025/26 ab-
bauend ab dem 5. Schuljahr umgesetzt werden. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschluss-
fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung 
des Beschlusses zu stellen.

2 
 
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal-
tungsgerichtsordnung angeordnet. 
 
 
☒ ungeändert 
zugestimmt 
☐ geändert 
zugestimmt 
(siehe z. B. „Anlage 1“ 
oder „Anlage 1 und 2“) 
 ☐ abgelehnt 
 
Datum  Unterschrift  Unterschrift 
25.06.2024  gez. Hupke 
Bezirksbürgermeister 
 gez. Leitner

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
(0) Ausgangslage 
Das Deutzer Gymnasium, Schaurtestraße 1, 50679 Köln-Deutz, Schulnummer 166571 wird ak-
tuell mit drei Zügen in der SEK I und fünf Zügen in der SEK II geführt. Die Rückkehr zum Bil-
dungsgang G9 ist für die Schule aufgrund der Raumsituation nur darstellbar, wenn sie in ihrer 
Zügigkeit reduziert wird.  
Die schulrechtliche Änderung muss daher zum Schuljahr 2025/26 erfolgen.  
 
(1) Hintergrund 
Der Rat der Stadt Köln hat am 14.02.2017 die Zügigkeitserweiterung des Deutzer Gymnasiums, 
Schaurtestraße aufgrund der stadtweiten Bedarfe an Gymnasialplätzen von zwei Zügen auf drei 
Züge in der Sekundarstufe I und von drei Zügen auf fünf Züge in der Sekun darstufe II zum 
Schuljahr 2017/18 im Raumbestand beschlossen. Dieser Beschluss basierte noch auf der Situ-
ation des G8-Bildungsganges. Dafür wurden auch die Raumkapazitäten genutzt, die durch Er-
weiterungsbaumaßnahmen (Fertigstellung in unterschiedlichen Bauabschnitten zwischen 2011 
und 2014), fußend auf dem damaligen G9 - Raumprogramm für zwei Züge, für Zwecke des 
Ganztags und der Inklusion zur Verfügung gestellt wurden. Der Beschluss zur Kapazitätsaus-
weitung zum Schuljahr 2017/18 geschah in dem Bewusstsein, mit dieser Entscheidung gleich-
zeitig längerfristig auf die Einführung des gebundenen Ganztags zu verzichten und inklusive 
Unterrichtsangebote, wenn überhaupt, eingeschränkt im vorhandenen Raumbestand organisie-
ren zu können. 
Vor dem Hintergrund der Wiedereinführung von G9 ist es erforderlich, die Änderung der Zügig-
keit zukünftig wieder zurückzunehmen. Die entfallenden Schulplätze sind an anderer Stelle neu 
zu schaffen. Durch die Errichtung des Gymnasiums an der Brügelmannstraße entstehen woh-
nortnah neue Schu lplätze, mit denen der Entfall der Plätze am Gymnasium Schaurtestraße 
kompensiert werden können. 
In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 (siehe Vorlage 3033/2023) wird die 
Anpassung der Zügigkeit des Gymnasiums Schaurtestraße unter der Maßnahmennummer 1-
GY-1 (ehemals M11a) geführt. 
 
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme 
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wird unter Berücksichtigung der Bevölkerungsent-
wicklung und des Elternwahlverhaltens kontinuierlich geprüft, ob das vorhandene Schulangebot 
die Nachfrage nach Gymnasialplätzen abbilden kann. Dabei erfolgt neben der stadtweiten Per-
spektive auch eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Stadtteile und Planungsregionen. 
Beim Stadtbezirk Innenstadt wird dabei auch berücksichtigt, dass dieser traditionell aufgrund 
der zentralen Lage und der guten Erreichbarkeit aus den benachbarten Stadtbezirken zur ge-
samtstädtischen Versorgung mit Schülerplätzen beiträgt.  
Auf dieser Basis werden die Raumbedarfe für aktuell zu planende Schulsanierungen oder bau-
liche Ergänzungen ermittelt. 
 
Bestand: 
Zum Schuljahr 2023/2024 ist das im Stadtteil Deutz liegende städtische Gymnasium in der Zü-
gigkeit wie folgt festgelegt und kann entsprechend Schüler*innen aufnehmen: 
Stadt-
teil Standort 
SEK I SEK II 
Züge SI Kapazität  
Ø 27 
Kapazität  
Ø 29 Züge SII Kapazität  
Ø 19,5 
Deutz Schaurtestraße 3 81 87 5 97,5

4 
 
1 
 
Im Schuljahr 2022/23 wurden rund 700 Schüler*innen an diesem Schulstandort geführt, zum 
Schuljahr 2023/24 sind es rund 705 Schüler*innen.  
Seit dem Schuljahr 2012/2013 wurden an dem Gymnasium (im Bildungsgang G8) je drei Ein-
gangsklassen in der Sekundarstufe I gebildet.  
Im Stadtbezirk Innenstadt sind zum Schuljahr 2023/24 neun Gymnasien verortet, die insgesamt 
über 33 Züge in der Sekundarstufe I und damit über insgesamt 957 Schulplätze in den Ein-
gangsklassen bei Ausnutzung der maximalen Klassenbildungswerte verfügen. Von den Gym-
nasien sind acht in städtischer Trägerschaft und werden ergänzt durch ein 4-zügiges Gymna-
sium des Erzbistums.  
Im Stadtbezirk Innenstadt stehen nach der aktuellen Einschätzung im Rahmen der Schulent-
wicklungsplanung 2023 rund 20-22 Züge der Schulform Gymnasium für die Bedarfe aus den 
umliegenden Stadtbezirke zur Verfügung. 
 
Prognose der Schülerzahlentwicklung: 
Zur Prognose des Bedarfs an Gymnasialplätzen wird in Szenarien betrachtet, wie sich geplante 
Maßnahmen in der jeweiligen Planungsregion auf die Bedarfslage auswirken.  
Für den Stadtbezirk Innenstadt sind im Rahmen der Stärkungspakete (Vgl. Vorlage 3904/2022) 
zum Schuljahr 2025/26 folgende Maßnahmen vorgesehen: 
 Gymnasium Brügelmannstraße in Deutz aufwachsend mit 4 Zügen in der Sekundarstufe 
I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II 
 108 Plätze in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 96 
Regelplätze und 12 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) 
 
 Gymnasium Neustadt/Nord aufwachsend mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zü-
gen in der Sekundarstufe II 
 108 Plätze in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 96 
Regelplätze und 12 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) 
 
Durch die vorgesehenen neuen Gymnasien im Stadtbezirk Innenstadt vergrößert sich die Zahl 
der verfügbaren Gymnasialplätze. 
Unter Berücksichtigung der neu entstehenden Züge und der Zügigkeitsreduzierung des Gym-
nasiums Schaurtestraße zeigt die Kalkulation, dass in den Jahren ab 2025/26 dennoch die 
Nachfrage nach Gymnasialplätzen sowohl im Bereich Deutz als auch stadtweit gedeckt werden 
kann. Perspektivisch stehen im Stadtbezirk Innenstadt dann 41 Züge in der Sekundarstufe I 
und somit 1.149 Schulplätze in den Eingangsklassen nach maximalem Klassenbildungswert 
zur Verfügung.  
Dies ist mit verschiedenen Facetten sowohl in der Vorlage „Sammelbeschluss zur schulrechtli-
chen Änderung mehrerer Gymnasien gemäß § 81 Schulgesetz NRW „ (4030/2022, Anlage Teil-
schulentwicklungsplanung Gymnasien) dargestellt worden als auch in der Schulentwicklungs-
planung Köln 2023. Mit den ab 2025/26 bestehenden Zügigkeiten lässt sich stadtweit der er-
wartete Bedarf decken. 
 
(3) Zur Raum- und Gebäudesituation 
Im Zuge einer baulichen Erweiterung sind die vorhandenen Raumkapazitäten des Gymnasiums 
Schaurtestraße auf das damals aktuelle Raumprogramm für ein Gymnasium mit zwei Zügen in 
der SEK I und drei Zügen in der SEK II (G9) ausgerichtet worden. Im Jahr 2014 wurden die 
letzten Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten fertig gestellt. 
Bei der Zügigkeitserweiterung zum Schuljahr 2017/2018 konnten keine räumlichen Ergänzun-
gen vorgenommen werden. Zum damaligen Zeitpunkt wurde bereits festgestellt, dass soweit in

5 
 
Bezug auf § 79 Schulgesetz (Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und Schulge-
bäude) ein Ermessensspielraum besteht und die Schulbauleitlinie der Stadt Köln die grundsätz-
liche Sollvorgabe für den Raumbestand darstellt, die Raumsituation am Gymnasium Schaur-
testraße bei einer 3/5-Zügigkeit maximal die unterste Grenze des Ermessensspielraums dar-
stellen kann. 
Auch die Bezirksregierung wies im Rahmen der Genehmigung der Zügigkeitserweiterung vom 
09.03.2017 auf die beengte Raumsituation und den Bedarf einer regelmäßigen Überprüfung 
hin.  
Verschiedene Standortprüfungen in den vergangenen Jahren haben eine bauliche Erweiterung, 
um das Raumprogramm für ein 3/5-zügiges Gymnasium (G9) zu erfüllen, ausgeschlossen. Die 
erforderlichen Möglichkeiten auf dem Grundstück bestehen nicht. 
Zwar lassen sich laut schulfachlicher Einschätzung an einem Gymnasium mit 3/5 Zügen die 
pädagogischen Anforderungen besser abbilden, jedoch lässt sich die Umsetzung von G9 am 
Standort Schaurtestraße nur durch die Rückkehr zur 2/3-Zügigkeit realisieren.  
Es ist daher festzustellen, dass eine Baumaßnahme am Standort Schaurtestraße zur Erfüllung 
des Raumprogramms für ein 3/5-zügiges Gymnasium nicht möglich ist. Auch eine Inanspruch-
nahme von Grundstücksflächen an nahegelegenen Standorten wurde seitens des Schulträgers 
geprüft und als nicht sinnvoll erachtet.  
Im Bereich der Unterrichtsräume gibt es für das Gymnasium zum Schuljahr 2026/27 noch einen 
zusätzlichen Bedarf, der jedoch bereits zum Schuljahr 2027/28 durch die fortschreitende Redu-
zierung ausgewachsen sein wird. Zur Überbrückung dieser Spitze im Klassenraumbedarf wurde 
bereits im Einvernehmen mit der Schule eine Lösung zur Sicherstellung des G9-Betriebes ge-
funden. Eine Containeranlage am nahegelegenen Standort Gotenring kann zum Schuljahr 
2026/27 vorübergehend für die Bereitstellung der notwendigen Räume genutzt werden. 
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenzen 
Bei Änderungen ist die betroffene Schule nach § 76 SchulG NRW zu beteiligen.  
Bereits im Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 
(siehe Vorlage 3033/2023) hat die  Schulkonferenz des Gymnasiums Schaurtestraße im De-
zember 2023 zu der geplanten Zügigkeitsreduzierung ihrer Schule Stellung genommen. Die 
Schulkonferenz sprach sich einstimmig dafür aus, an der Dreizügigkeit festzuhalten und be-
gründete dies mit einer hohen Nachfrage, den Auswirkungen auf die Unterrichtsgestaltung so-
wie pädagogischen Faktoren (siehe Anlage). 
Im Jahr 2023 fanden Gespräche zwischen Schulträger, Schule und Bezirksregierung bezüglich 
der Schulplatzsituation am Deutzer Gymnasium Schaurtestraße statt. Der Schulträger erörterte 
hier die Raum- und Grundstückssituation. 
 
(5) Personalkosten 
Sekretariat 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schüler*innenzahlen u. a. nach der Schulform sowie der Si-
cherstellung einer Grundversorgung. Sofern bei einer Zügigkeitsreduzierung nicht schon durch 
die Gewährung der Grundversorgung eine mögliche Einsparung aufgeht, kann diese nachhaltig 
erst nach abgeschlossener Umsetzung erreicht werden, bei Gymnasien somit nach neun Jah-
ren. Aktuell liegt der Stellenbedarf für das Schulsekretariat des Gymnasiums Schaurtestraße 
rechnerisch nur mit 7,5 Wochenstunden über der Grundversorgung.  
 
Büroarbeitsplatz 
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die bestehenden Arbeitsplätze weiter genutzt wer-
den können.

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Hausmeister*innenstelle(n) 
Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeister*innenstellen ist die tarifliche Reinigungs-
fläche. Die schulrechtliche Änderung hat keinen Einfluss auf die Bewertung der vorhandenen 
Schulhausmeister*innenstelle des Gymnasiums. 
 
(6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden) und Trä-
ger von Ersatzschulen auf Kölner Stadtgebiet (private Schulen). Nach § 80 Absatz 7 Schulge-
setz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen 
gegenseitig über ihre Planungen. 
Da aktuell und in den vergangenen Jahren nur vereinzelt Schülerinnen und Schüler aus be-
nachbarten Kommunen das Gymnasium Schaurtestraße besuchen bzw. besucht haben, hat 
die Änderung der Schule lediglich regionalen Bedeutung. Die Stadt Köln verzichtet daher in 
diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. 
 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung des Deutzer Gymnasiums, Schau-
rtestraße 1, 50679 Köln-Deutz zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisato-
rischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens ge-
zwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schul-
jahres 2025/26 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist für die Ausfüh-
rung des Beschlusses zur Zügigkeitsreduzierung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 
2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
Anlagen

Anlage 1 - Stellungnahme der Schulkonferenz

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Protokoll zur Schulkonferenz vom 12.12.2023 
Deutzer Gymnasium Schaurtestraße  
Ort: Schule, Raum C114  
Zeit: 19:00 - 21:20 Uhr  
Protokollführer: Elternseite 
Anwesende: 
Schulleitung:  
Die Vertreter der Lehrer/innen, der Schüler/innen und Eltern sind vollständig anwesend. Die 
Schulkonferenz ist beschlussfähig. Die Anwesenheitsliste wird als Anlage zu diesem Protokoll 
genommen.  
Punkt 4 zur Zügigkeit am Deutzer Gymnasium Schaurtestraße (zusätzlich neuer TOP): 
Frau              informiert die Mitglieder der Schulkonferenz über die Rückkehr der Schule zur 
Zweizügigkeit aufgrund von G9 voraussichtlich zum Schuljahr 2026/2027. Eine Beibehaltung 
der bisherigen Dreizügigkeit lässt sich aufgrund des begrenzten Raumangebotes am 
Schaurte nicht darstellen. Frau             erläutert in diesem Zusammenhang die Umstände, die 
zur seinerzeiYgen Erweiterung auf die Dreizügigkeit zum 01.08.18 geführt haben. In 
der Vergangenheit wurde gegenüber dem zuständigen Dezernat in der Bezirksregierung die 
Beibehaltung der Dreizügigkeit seitens der Schulleitung vorgetragen. Frau           trägt de
n Schulkonferenzmitgliedern die seinerzeiYge Sachverhaltsdarstellung vor. 
Folgender Passus, der bereits im Vorfeld an den Schulträger kommuniziert wurde, wird  
vorgelesen:  
Aus mehreren Gründen betrachten wir eine Zweizügigkeit als sehr kri8sch: 
Das Deutzer Gymnasium Schaurtestraße konnte in den letzten Jahren hohe Anmeldezahlen 
verzeichnen. Eine Klassenstärke von Schülerinnen und Schülern musste leider in den letzten 
zwölf Jahren immer wieder abgewiesen werden. Ich gehe davon aus, dass sich diese
 Situa8on aufgrund guter Lernbedingungen, was auch den Bereich der Digitalisierung betriK,
 einer insgesamt guten AusstaLung und einer sehr guten Erreichbarkeit auch in ZukunM nicht 
ändern wird. Außerdem gehört das Deutzer Gymnasium Schaurtestraße zu den wenigen 
offenen Ganztagsschulen und wird alleine deshalb von einer bes8mmten Elternklientel f
ür ihre Kinder ausgewählt. Als offene Ganztagsschule bietet die Schule eine echte Alterna8ve
 im Veedel Deutz zur Thusneldastraße, das den geschlossenen Ganztag anbietet. Eine Zweiz
ügigkeit würde besonders auch Herausforderungen für die Oberstufe bedeuten, denn 
weniger Schüler:innen in der Oberstufe würde zu  Einschränkungen
 hinsichtlich der Fächerwahl führen. Diese Gründe wurden weit im Voraus bereits mit Unterst
ützung des Dezernenten Herrn               kommuniziert. 
Die Schulkonferenz spricht sich einsImmig dafür aus, an einer Dreizügigkeit festzuhalten 
und die Stellungnahme an die Verantwortlichen der Schulentwicklungsplanung weiterzulei
ten.

Beratungsverlauf (1)

05.09.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.12 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1114/2024/1
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.06.2024
Erstellt
17.06.2024 12:44