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0760/2018

Fälle von Zweckentfremdung nach der Wohnraumschutzsatzung seit 2014

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 15.03.2018

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5049 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56/561/3 
AN/0226/2018 
Vorlagen-Nummer 
 0760/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.03.2018 
 
Fälle von Zweckentfremdung nach der Wohnraumschutzsatzung seit 2014 
Fälle von Zweckentfremdung nach der Wohnraumschutzsatzung seit 2014 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt bezüglich der Zweckentfremdung von Wohnraum seit Ein-
führung der Wohnraumschutzsatzung mehrere Fragen an die Verwaltung in die Sitzung der BV 5 ein. 
 
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 
Frage 1: 
Wie viele Fälle von Zweckentfremdung von Wohnraum gemäß der Wohnraumschutzsatzung wurden 
seit der Einführung verfolgt? Wie sehen die Zahlen hierzu für den Stadtbezirk Nippes aus? 
Antwort der Verwaltung: 
Seit Einführung der Wohnraumschutzsatzung zum 01.07.2014 wurden stadtweit insgesamt 492 Er-
mittlungsverfahren mit dem Anfangsverdacht von Verstößen gegen die Vorschriften der Wohnraum-
schutzsatzung eingeleitet. In 245 dieser Verfahren wurden Ermittlungen aufgrund von möglichen Ver-
stößen durch Umwandlungen zu Ferienwohnungen aufgenommen. Die restlichen 247 Ermittlungsver-
fahren betrafen andere Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum, etwa den Verdacht auf dau-
erhaften Leerstand, Abbruch oder sonstige zweckfremde Nutzung. 
 
Für den Stadtbezirk Nippes sind im Zeitraum vom 01.07.2014 bis einschließlich 28.02.2018 insge-
samt 42 Verstoßverfahren eröffnet worden. 15 dieser Verfahren bezogen sich auf Verstöße gegen die 
Wohnraumschutzsatzung durch Umwandlung von Wohnraum zu Ferienwohnungszwecken. 
Frage 2: 
Wie viele Fälle von Zweckentfremdung wurden ermittelt und wie viele Strafen in welcher Höhe wur-
den seither verhängt? Wie sehen die Zahlen hierzu für den Stadtbezirk Nippes aus? 
Antwort der Verwaltung: 
In 196 abgeschlossenen Verfahren hat sich ein Verstoß gegen die Wohnraumschutzsatzung nicht 
bestätigt bzw. wurden Nichtwohnnutzungen festgestellt, die schon vor dem Inkrafttreten der Satzung 
etabliert wurden und wohnungsrechtlich nicht verfolgbar sind. In weiteren 59 Verfahren wurde der 
Verstoß nach Intervention durch das Amt für Wohnungswesen beseitigt und der jeweilige Wohnraum 
wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt. In 237 Verfahren laufen derzeit entsprechende Ermittlungen. 
Stadtweit wurden in 18 Fällen betreffend 61 Wohneinheiten Bußgelder in einer Höhe von insgesamt 
295.000,00 Euro verhängt. 
 
Im Stadtbezirk Nippes ergaben die Ermittlungen in 16 von 42 Fällen keinen Verstoß gegen die Wohn-
raumschutzsatzung. Die weiteren Verfahren befinden sich noch im Ermittlungsstand. In einem noch 
anhängigen Fall wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.  
Frage 3:

2 
 
Wie viele der verfolgten Fälle gehen auf Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung zurück, wie 
viele Fälle wurden von der Verwaltung selbst aktiv ermittelt? Wie sehen die Zahlen hierzu für den 
Stadtbezirk Nippes aus? 
Antwort der Verwaltung: 
In 277 Fällen wurden mögliche Verstöße gegen die Wohnraumschutzsatzung von Bürgerinnen und 
Bürgern gemeldet. Verwaltungsintern (durch die Wohnungsaufsicht oder andere städtische Dienst-
stellen) wurden seit Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung 100 Verstöße gemeldet, bzw. ermittelt. 
Bei den übrigen 115 Verfahren sind ohne größeren Verwaltungsaufwand keine näheren Angaben zu 
dem Anstoßenden möglich bzw. wurden diese auch nicht statistisch erfasst. 
Im Stadtbezirk Nippes sind in der Zeit vom 01.07.2014 bis einschließlich 28.02.2018 insgesamt 23 
Hinweise zu möglichen Verstößen gegen die Wohnraumschutzsatzung aus der Bevölkerung bei der 
Wohnungsaufsicht eingegangen. In zwei Fällen wurden verwaltungsintern mögliche Verstöße be-
kannt. Bei 17 weiteren Verfahren sind keine statistischen Angaben zur Herkunft der Verdachtsmel-
dungen vorhanden. 
Fragen 4 und 5: 
Ist geplant, die Zweckentfremdung verstärkt zu verfolgen und ggf. wie? 
Falls nein, worin ist das begründet? 
Antwort der Verwaltung: 
Die Ankündigung im Koalitionsvertrag 2017 von CDU und FDP in NRW, die Zweckentfremdungsver-
ordnung aufzuheben und das Wohnungsaufsichtsgesetz zu überprüfen beinhaltet die Option, dass 
die Ermächtigungsgrundlage für ein Zweckentfremdungsverbot in den Kommunen in NRW keinen 
Bestand haben wird. Diese Ankündigung im Koalitionsvertag hat jedenfalls mit ihrem Erscheinen dazu 
geführt, dass alle Intensivierungsüberlegungen für die Verfolgung von Wohnraumzweckentfremdun-
gen in Köln vorerst zurückgestellt werden mussten. Bei der gegebenen Wohnungsmarktenge Kölns 
sieht die Verwaltung jedoch keine Zweifel an der Notwendigkeit eines Fortbestands des Satzungs-
rechts aus § 10 WAG.  
Im Falle eines offiziellen Bekenntnisses der Landesregierung hierzu wird angestrebt, mit einer stärke-
ren Personalressource auch die gewerbliche Vermietung von Wohnraum zu Ferienwohnungszwecken 
aktiver zu verfolgen. Bei der bestehenden Personalsituation ist eine adäquate Verfolgung dieses Ge-
schäftsmodells in zum Wohnen bestimmten Räumen derzeit nicht möglich.

Beratungsverlauf (1)

15.03.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0760/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.03.2018
Erstellt
08.03.2018 12:04