1372/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parksituation Lokomotivstraße in Köln-Nippes
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Anlage 3 erneute Schreiben
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Von: 66-SVB <66-SVB@STADT-KOELN.DE> Gesendet: Donnerstag, 20. April 2023 13:02 An: Cc: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: AW: Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parksituation Lokomotivstraße in Köln-Nippes“ Aktenzeichen 189/22 S Sehr geehrte, in verkehrsberuhigten Bereichen ausgewiesen durch Verkehrszeichen 325 ist das Parken gemäß § 12 StVO nur auf den eigens dafür gekennzeichneten Flächen zulässig. Ausnahmen hiervon bestehen nur zum Ein- und Aussteigen bzw. Be- und Entladen. Der Bereich in dem keine Parkflächen gekennzeichnet worden sind, gilt Parkverbot, so dass wiederrechtlich abgestellte Fahrzeuge zu überwachen sind. Gemäß §§ 39 Abs.1 i.V.m. 45 Abs. 9 StVO hält der Gesetzgeber an, verkehrstechnische Maßnahmen nur dort zu treffen, wo ein zwingendes Erfordernis besteht. Durch die bestehende gesetzliche Regelung ergibt sich kein zwingendes Erfordernis zur Anbringung einer Haltverbotsbeschilderung. Gerne können Sie sich im akuten Fall weiterhin an die Leitstelle des Ordnungs- und Verkehrsdienstes unter der 0221-221-32000 wenden und um Abhilfe bitten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ihre Straßenverkehrsbehörde Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Verkehrsmanagement StVO-Anordnungen ortsfest Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefax: 0221/221-27111 E-Mail: verkehrmanagement@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de www.instagram.com/stadt.koeln www.twitter.com/Koeln www.youtube.com/user/Koeln https://www.facebook.com/stadt.koeln50 Von: Gesendet: Donnerstag, 20. April 2023 08:25 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden < geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de > Betreff: Re: Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parksituation Lokomotivstraße in Köln-Nippes“ Aktenzeichen 189/22 S Sehr geehrte Frau Shepperson, vielen Dank für Ihre Antwort. Dummerweise kennen die Autobesitzer aber den Paragrafen, den Sie als Begründung heranziehen leider nicht - oder es ist ihnen schlichtweg egal und sie stellen ihr Auto einfach ab, wo es gerade passt. Dann wäre zumindest ein Parkverbotsschild an der Stelle hilfreich und manche Autofahrer würden vielleicht darüber nachdenken. Just heute habe ich nämlich das Problem das mein Stück vor dem Gartenzaun zugeparkt ist und ich Handwerker erwarte, die am Zaun arbeiten müssen. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Shepperson, Zimmer 507 T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 189/22 17.04.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parksituation Lokomotivstraße in Köln-Nippes“ Aktenzeichen 189/22 S Sehr geehrte, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.11.2022, in dem Sie anregen einen Poller zu in- stallieren um das Parken in der Lokomotivstraße zu unterbinden. Das Amt für Verkehrsmanagement hat Ihr Anliegen geprüft und teilt mir nun mit, dass der Bereich der Lokomotivstraße bereits mit dem Verkehrszeichen 325 Straßenver- kehrsordnung (StVO) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist. Der Regelungs- inhalt dieser Beschilderung gestattet das Parken innerhalb dieser verkehrsberuhigten Bereiche nur in den dafür vorgesehen Flächen. Nach §§ 39 Abs.1 in Verbindung mit 45 Abs. 9 StVO hält der Gesetzgeber an, verkehrstechnische Maßnahmen nur dort zu treffen, wo ein zwingendes Erfordernis besteht. Durch die bestehende gesetzliche Regelung ergibt sich kein zwingendes Erfordernis zur Anbringung von Pollern in dem widerrechtlich geparkten Bereich. Darüber hinaus ist auch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit von der alleinigen Anordnung von Pol- lern in Mischverkehrsflächen abzusehen. Den Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln habe ich gebeten hier vermehrt zu kontrollieren. Sollten Sie ein widerrechtlich geparktes Fahrzeug beobachten, können Sie dies gerne telefonisch melden unter Telefonnummer: 0221/221-32000. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an das Amt für Verkehrsma- nagement, Frau Dück unter Telefonnummer: 0221/221- 27027 oder per E-Mail: ver- kehrsmanagement@stadt-koeln.de wenden. - 2 - Die Bezirksvertretung Nippes erhält Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben zur Kenntnis. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Nippes wün- schen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de mit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1372/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.05.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parksituation Lokomotivstraße in Köln-Nippes Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Mittwoch, 2. November 2022 13:00 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Parksituation Lokomotivstraße in Köln-Nippes Sehr geehrte Damen und Herren, heute wende ich mich mit folgendem Anliegen an Sie: Seit geraumer Zeit ärgere ich mich über das zunehmend rücksichtslose Verhalten von Autofahrern, die ihre Autos in der Lokomotivstraße direkt an unseren Garten angrenzenden Stück (Spiel)-straße abstellen und teilweise das Gartentor so zuparken, dass es für uns als Anwohner schwer bis unmöglich ist, das Gartentor zu nutzen. Uns wurde bei unserem Einzug mitgeteilt, dass es sich bei der Fläche vor unserem Garten nicht um Parkplätze handelt, sondern dass diese Fläche freigehalten werden muss für die Feuerwehr, um einen möglichen Brand in den über uns gelegenen Wohnungen löschen zu können. Jedoch ist diese Fläche fast immer zugeparkt, da es auch für die Autofahrer nicht wirklich ersichtlich ist, dass es sich nicht um eine Parkfläche handelt bzw. dass es eine Fläche ist, die für die Feuerwehr freigehalten werden muss. Und die, die wissen, dass es keine Parkplätze sind, nehmen es in Kauf, dass sie eventuell ein Verwarngeld bekommen. Da dies aber nur 10 Euro sind, ist es für viele doch einfacher, das Auto dort abzustellen als eventuell etwas weiter entfernt. Ich habe nun einen Vorschlag zu machen, wie diese Situation vielleicht behoben werden kann: Warum kann man nicht einfach vor dem Gartenzaun der angrenzenden Gärten Pöller (siehe Foto) im gewissen Abstand setzen, die ein Parken verhindern, aber durch die Feuerwehr und bei einem möglichen Einsatz schnell demontiert werden könnten? Ich würde mich freuen, wenn Sie meinen Vorschlag prüfen könnten und hoffentlich finden, das er leicht umzusetzen ist. Vielen Dank für eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1372/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 25.04.2023
- Erstellt
- 24.04.2023 15:59