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1372/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parksituation Lokomotivstraße in Köln-Nippes

Mitteilung BV 25.04.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.05.2023, TOP 2.5

Anlage 3 erneute Schreiben

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 3 erneute Schreiben

2459 Zeichen

Von:  66-SVB <66-SVB@STADT-KOELN.DE>  
Gesendet:  Donnerstag, 20. April 2023 13:02 
An:   
Cc:  02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff:  AW: Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parksituation Lokomotivstraße in Köln-Nippes“ 
Aktenzeichen 189/22 S 
 
Sehr geehrte, 
 
in verkehrsberuhigten Bereichen ausgewiesen durch Verkehrszeichen 325 ist das Parken gemäß § 12 
StVO nur auf den eigens dafür gekennzeichneten Flächen zulässig. Ausnahmen hiervon bestehen nur 
zum Ein- und Aussteigen bzw. Be- und Entladen. Der Bereich in dem keine Parkflächen 
gekennzeichnet worden sind, gilt Parkverbot, so dass wiederrechtlich abgestellte Fahrzeuge zu 
überwachen sind.  
 
Gemäß §§ 39 Abs.1 i.V.m. 45 Abs. 9 StVO hält der Gesetzgeber an, verkehrstechnische Maßnahmen 
nur dort zu treffen, wo ein zwingendes Erfordernis besteht. Durch die bestehende gesetzliche 
Regelung ergibt sich kein zwingendes Erfordernis zur Anbringung einer Haltverbotsbeschilderung. 
Gerne können Sie sich im akuten Fall weiterhin an die Leitstelle des Ordnungs- und Verkehrsdienstes 
unter der 0221-221-32000 wenden und um Abhilfe bitten.  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Ihre Straßenverkehrsbehörde 
 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin  
Amt für Verkehrsmanagement 
StVO-Anordnungen ortsfest 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
 
Telefax: 0221/221-27111 
 
E-Mail: verkehrmanagement@stadt-koeln.de  
Internet: www.stadt-koeln.de  
 
www.instagram.com/stadt.koeln  
www.twitter.com/Koeln  
www.youtube.com/user/Koeln  
https://www.facebook.com/stadt.koeln50

Von:   
Gesendet:  Donnerstag, 20. April 2023 08:25 
An:  02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden < geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de > 
Betreff:  Re: Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parksituation Lokomotivstraße in Köln-Nippes“ 
Aktenzeichen 189/22 S 
 
  
Sehr geehrte Frau Shepperson, 
 
vielen Dank für Ihre Antwort. 
 
Dummerweise kennen die Autobesitzer aber den Paragrafen, den Sie als Begründung 
heranziehen leider nicht - oder es ist ihnen schlichtweg egal und sie stellen ihr Auto einfach 
ab, wo es gerade passt. Dann wäre zumindest ein Parkverbotsschild an der Stelle hilfreich und 
manche Autofahrer würden vielleicht darüber nachdenken. 
 
Just heute habe ich nämlich das Problem das mein Stück vor dem Gartenzaun zugeparkt ist 
und ich Handwerker erwarte, die am Zaun arbeiten müssen.  
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 Antwortschreiben

2785 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau Shepperson, Zimmer 507  
T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 189/22 17.04.2023 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parksituation Lokomotivstraße in Köln-Nippes“ 
Aktenzeichen 189/22 S 
 
Sehr geehrte, 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.11.2022, in dem Sie anregen einen Poller zu in-
stallieren um das Parken in der Lokomotivstraße zu unterbinden. 
Das Amt für Verkehrsmanagement hat Ihr Anliegen geprüft und teilt mir nun mit, dass 
der Bereich der Lokomotivstraße bereits mit dem Verkehrszeichen 325 Straßenver-
kehrsordnung (StVO) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist. Der Regelungs-
inhalt dieser Beschilderung gestattet das Parken innerhalb dieser verkehrsberuhigten 
Bereiche nur in den dafür vorgesehen Flächen. Nach §§ 39 Abs.1 in Verbindung mit 
45 Abs. 9 StVO hält der Gesetzgeber an, verkehrstechnische Maßnahmen nur dort zu 
treffen, wo ein zwingendes Erfordernis besteht. 
Durch die bestehende gesetzliche Regelung ergibt sich kein zwingendes Erfordernis 
zur Anbringung von Pollern in dem widerrechtlich geparkten Bereich. Darüber hinaus 
ist auch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit von der alleinigen Anordnung von Pol-
lern in Mischverkehrsflächen abzusehen.  
Den Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln habe ich gebeten hier vermehrt zu 
kontrollieren. Sollten Sie ein widerrechtlich geparktes Fahrzeug beobachten, können 
Sie dies gerne telefonisch melden unter Telefonnummer: 0221/221-32000. 
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch 
fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an das Amt für Verkehrsma-
nagement, Frau Dück unter Telefonnummer: 0221/221- 27027 oder per E-Mail: ver-
kehrsmanagement@stadt-koeln.de wenden.

- 2 - 
 
Die Bezirksvertretung Nippes erhält Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben zur 
Kenntnis.  
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Nippes wün-
schen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an 
Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de mit. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Mitteilung BV

385 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1372/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.05.2023 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parksituation Lokomotivstraße in 
Köln-Nippes 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1921 Zeichen

Von:   
Gesendet:  Mittwoch, 2. November 2022 13:00 
An:  02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff:  Parksituation Lokomotivstraße in Köln-Nippes 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
heute wende ich mich mit folgendem Anliegen an Sie: Seit geraumer Zeit ärgere ich mich 
über das zunehmend rücksichtslose Verhalten von Autofahrern, die ihre Autos in der 
Lokomotivstraße direkt an unseren Garten angrenzenden Stück (Spiel)-straße abstellen und 
teilweise das Gartentor so zuparken, dass es für uns als Anwohner schwer bis unmöglich ist, 
das Gartentor zu nutzen.  
 
Uns wurde bei unserem Einzug mitgeteilt, dass es sich bei der Fläche vor unserem Garten 
nicht um Parkplätze handelt, sondern dass diese Fläche freigehalten werden muss für die 
Feuerwehr, um einen möglichen Brand in den über uns gelegenen Wohnungen löschen zu 
können. 
 
Jedoch ist diese Fläche fast immer zugeparkt, da es auch für die Autofahrer nicht wirklich 
ersichtlich ist, dass es sich nicht um eine Parkfläche handelt bzw. dass es eine Fläche ist, die 
für die Feuerwehr freigehalten werden muss. Und die, die wissen, dass es keine Parkplätze 
sind, nehmen es in Kauf, dass sie eventuell ein Verwarngeld bekommen. Da dies aber nur 10 
Euro sind, ist es für viele doch einfacher, das Auto dort abzustellen als eventuell etwas weiter 
entfernt. 
 
Ich habe nun einen Vorschlag zu machen, wie diese Situation vielleicht behoben werden 
kann:  
Warum kann man nicht einfach vor dem Gartenzaun der angrenzenden Gärten Pöller (siehe 
Foto)  im gewissen Abstand setzen, die ein Parken verhindern, aber durch die Feuerwehr und 
bei einem möglichen Einsatz schnell demontiert werden könnten? 
 
Ich würde mich freuen, wenn Sie meinen Vorschlag prüfen könnten und hoffentlich finden, 
das er leicht umzusetzen ist. 
 
Vielen Dank für eine Rückmeldung. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

04.05.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1372/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
25.04.2023
Erstellt
24.04.2023 15:59