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AN/0170/2019

Unvermeidbare Flüge kompensieren

GUT Antrag nach § 3 04.02.2019

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2019 01 Flugscham Antwort

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GUT Antrag nach § 3

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Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen im Umweltbundesamt

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2019 01 Flugscham Antwort

4794 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/11/113 
 
Vorlagen-Nummer 30.01.2019 
 0333/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 31.01.2019 
 
Flugcham - Verzicht auf das Flugzeug bei städtischen Dienstreisen 
1. Ist es Dienstreisenden bislang – hinsichtlich der Umweltverträglichkeit – freigestellt wel-
ches Verkehrsmittel sie benutzen? 
 
Gemäß § 3 Abs. 1 LRKG NRW (Landesreisekostenrecht) dürfen Dienstreisen und Dienstgänge nur 
durchgeführt werden, wenn der angestrebte Zweck nicht mit geringerem Kostenaufwand erreicht 
werden kann. Sie sind wirtschaftlich durchzuführen und zeitlich auf das unbedingt notwendige Maß zu 
beschränken. Dienstreisen und Dienstgänge sind – soweit nicht triftige Gründe entgegenstehen – 
vorrangig mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln durchzuführen. Insoweit ist es nicht den 
Dienstreisenden freigestellt welches Verkehrsmittel sie nutzen, sondern es wird durch die Vorgesetz-
ten darauf geachtet, welches Verkehrsmittel benutzt wird. 
 
In der amtlichen Begründung zu § 3 Abs. 1 S. 2-3 wird deutlich herausgestellt, dass der Blick neben 
den entstehenden Kosten auch auf den Einsatz von Arbeitszeit zu richten ist. Aus wirtschaftlichen 
Überlegungen gilt es unbedingt zu vermeiden, unnötig Arbeitszeit für Dienstreisen einzusetzen. 
 
Grundsätzlich sind also für die Durchführung von Dienstreisen regelmäßig verkehrende Beförde-
rungsmittel zu nutzen, welche bei der Mehrzahl der städtischen Dienstreisen auch genutzt werden. 
Hier erhält die Stadt Köln jährlich auch eine Umweltbescheinigung der Deutschen Bahn. 
Im Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 wurden beispielsweise 1.470.816 Personenkilometer im DB 
Fernverkehr zurückgelegt.  
Durch den Einsatz von Ökostrom aus erneuerbaren Energien sind diese Dienstreisen im DB Fernver-
kehr CO2 –frei. 
Bei 11-Personal- und Verwaltungsmanagement werden jährlich ca. 6000 Dienstreisen abgerechnet. 
Im Jahre 2017 wurden jedoch alleine 4695 Fahrten mit der Deutschen Bahn durchgeführt. Im Jahre 
2018 wurde die Bahn insgesamt für 4472 Fahrten genutzt.  
 
Daraus ist ersichtlich, dass die Dienstreisen die mit dem Flugzeug zurückgelegt werden, im Verhältnis 
sehr gering sind. Wie viele Flugkilometer bei Dienstreisen zurückgelegt wurden, kann von hier aus 
nicht beantwortet werden, da es im Gegensatz zur Deutschen Bahn, kein zentrales Buchungsportal 
gibt, wo entsprechende Auswertungen eingeholt werden könnten. 
  
In einigen Fällen ist es jedoch aus Kosten- und Arbeitszeitgründen sinnvoll Dienstreisen mit dem 
Flugzeug durchzuführen. 
Die Flugpreise sind oftmals sogar günstiger als die Fahrkarten der DB. Hinzu kommt, dass durch die 
Nutzung des Flugzeugs teilweise die Dienstreise an einem Tag durchgeführt werden kann und somit 
Arbeitszeit und Übernachtungskosten vor Ort eingespart werden können. Dies ist z. B. der Fall bei 
Dienstreisen nach Berlin oder Leipzig, wo die Fahrtzeit mit der Bahn pro Strecke zwischen 4-5 Stun-
den beträgt. 
Gemäß § 8 Abs. 1 LRKG NRW ergibt sich die Notwendigkeit einer Übernachtung, wenn der Dienst-
reisende seine Wohnung vor 6 Uhr verlassen müsste, um rechtzeitig zum Beginn des auswärtigen

2 
 
Dienstgeschäftes vor Ort zu sein oder nach 22 Uhr wieder an seine Wohnung zurückkehrt. 
Das macht in der Regel mindestens eine Übernachtung an Geschäftsort bei einem der o. g. Beispiele 
erforderlich und bindet dementsprechend auch Arbeitszeiten des Reisenden. 
 
 
 
2. Wie viele Flugkilometer wurden bei Dienstreisen in 2017/2018 innerhalb 
Deutschlands/Europas/weltweit zurückgelegt, wie hoch wären die 
Kompensationszahlungen dafür gewesen? 
 
Die Buchungen werden dezentral durch die einzelnen Ämter vorgenommen. Im Gegensatz zum 
Bahnportal gibt es kein Flugbuchungsportal, über das entsprechende Auswertungen erstellt werden 
können. Insoweit kann die Anzahl der Flugkilometer nicht ermittelt werden. 
 
3. Ist vorgesehen in Zukunft bei Dienstreisen auf klimaschädliche Flugreisen zu 
verzichten, falls ja, in welchem Umfang? 
 
Aus den oben genannten Gründen sollte daher generell nicht auf den Einsatz des Flugzeuges bei der 
Durchführung von Dienstreisen verzichtet werden. 
 
 
4. Wird es von Seiten der Stadt Köln bei nicht vermeidbaren Flugreisen  
Kompensationszahlungen geben? 
 
Von Seiten der Stadt sind aktuell keine Kompensationszahlungen bei nicht vermeidbaren Flugreisen 
geplant. 
 
 
5. Ist vorgesehen, in Köln ebenfalls Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen 
zu erstellen? 
 
Insgesamt lässt sich festhalten dass die Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen, die sich das 
Umweltbundesamt gegeben hat, auch bei der Stadt Köln Berücksichtigung finden, ohne dass sie bis-
her niedergeschrieben wurden. 
 
 
 
Gez. Dr. Keller

GUT Antrag nach § 3

3444 Zeichen

Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 04.02.2019 
AN/0170/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.02.2019 
 
Unvermeidbare Flüge kompensieren 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
unsere Ratsgruppe GUT bittet Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 14. Februar 2019 zu 
nehmen.  
 
Beschluss:  
 
1. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung ihre „Informationen zur Durchführung von Dienstgän-
gen/Dienstreisen/Fortbildungen“ unter Klimaschutzaspekten zu überarbeiten. Ziel sollen Leitlinien sein, 
die im Einklang mit den Klimaschutzzielen der Stadt Köln, sowie des Landesreiskostengesetzes (NRW) ste-
hen. Dabei ist die Vermeidung von Flugreisen als ein wesentlicher Aspekt darzustellen, Grundlage der 
Neufassung sollen die „Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen im Umweltbundesamtes“ sein (sie-
he Anlage). 
 
2. Der Rat der Stadt beschließt, dass zukünftig bei allen Flügen, die Ratsmitglieder und Angehörige der Ver-
waltung für die Stadt Köln unternehme n müssen, ein Beitrag an Atmosfair oder eine andere Initiative ge-
zahlt wird. Damit werden Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern finanziert. Die Höhe des jeweiligen 
Betrages pro Flugreise richtet sich nach den jeweiligen Berechnungskriterien der Initiativen und ermög-
licht die Einsparung der durch den Flug verursachten CO2-Emissionen an anderer Stelle. Die Verwaltung 
wird aufgefordert, umgehend die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. 
 
Begründung: 
 
Der Flugverkehr ist für einen erheblichen Teil des CO2-Ausstoßes verantwortlich. Auch das Umweltbundesamt 
kommt zu dem Schluss: „Fliegen ist die klimaschädlichste Art sich fortzubewegen.“ 1  
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Köln 
 
Tobias Scholz, MdR  
Thor Zimmermann, MdR  
Referent*innen:  
Aline Damaske  
Thomas Schmeckpeper  
Thomas Geffe  
 
Laurenzplatz 1 -3, Zi. 512 
50667 Köln  
Tel.: 0221/221-22176 
gut@s tadt-koeln.de 
www.dieguten.koel n

- 2 - 
 
Das Umweltbundesamt geht aber auch mit gutem Beispiel voran, und empfiehlt in seinen „Leitlinien für umwelt-
verträgliche Dienstreisen“  wenn möglich auf Dienstreisen ganz zu verzichten, oder umweltverträgliche öffentli-
che Verkehrsmittel zu benutzen. Kann auf eine Flugreise nicht verzichtet werden, wird diese „durch anspruchsvol-
le internationale Klimaschutzprojekte kompensiert.“ 
Auch in vielen Kommunen werden ähnliche Maßnahmen getroffen. So beschloss die Stadt Düsseldorf2 bereits 
2008 CO2-Kompensationszahlungen zu leisten, zielgerichtet an Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern. 
In Köln gibt es bislang weder Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen, noch Kompensationszahlungen. Aus 
einer Antwort (0333/2019, siehe Anlage) der Verwaltung geht leider hervor, dass die Kölner Verwaltung nicht 
beabsichtigt in Zukunft etwas daran zu ändern. 
Dies sieht unsere Ratsgruppe GUT anders! Was dem Umweltbundesamt, der Bundesregierung und der Stadt Düs-
seldorf möglich ist, wollen wir auch in Köln: Nach Möglichkeit Flüge vermeiden, zumindest die C02-Emissionen 
kompensieren. 
 
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich. 
 
Gez. Tobias Scholz und Thor Zimmermann 
 
Anlagen 
 
Quellen/Anmerkungen:  
1 https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps -fuer-den-alltag/mobilitaet/flugreisen   
2 Düsseldorf zahlte  in den vergangenen Jahren an atmosfair.de Kompensationszahlungen bis maximal rund 8000 €.

Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen im Umweltbundesamt

2886 Zeichen

Leitlinien für umweltverträgliche
Dienstreisen im Umweltbundesamt
3. Wir wählen unsere Unterkünfte vor Ort danach aus, den Verkehrs-
aufwand so gering wie möglich zu halten. Bei der Wahl von Un-
terkünften berücksichtigen wir im reisekostenrechtlich zulässigen 
Rahmen nach EMAS oder ISO 14001 zertifizierte Einrichtungen.
4. Wir bitten unsere für die Vorbereitung und Buchung der Dienstrei-
sen zuständigen Partner, uns bei der Umsetzung dieser Leitlinien 
zu unterstützen und die umweltfreundlichsten Reisemöglichkeiten
 zu bevorzugen.
Hintergrund 
Zur Erfüllung unserer Aufgaben unternehmen die Mitarbeitenden des 
Umweltbundesamtes zahlreiche Dienstreisen. Auf der Grundlage der 
Umweltleitlinien des Umweltbundesamtes orientieren wir uns an den 
Grundsätzen einer nachhaltigen Mobilität und verpflichten uns zu den 
folgenden Leitlinien für ein umweltverträgliches Dienstreisemanage-
ment:
1. Wir verringern den durch Dienstreisen erzeugten Verkehrsaufwand, 
indem wir
▸ möglichst kritisch prüfen, ob die Dienstreise vermeidbar ist,
▸ Dienstreisen durch moderne Kommunikationsmittel wie Telefon und 
Videokonferenzen ersetzen,
▸ mehrere Dienstgeschäfte zu einer Dienstreise verknüpfen und
▸ bei der Wahl der Besprechungs- und Veranstaltungsorte den Teilneh-
mern kurze und umweltverträgliche Anreisen ermöglichen.
Das UBA entwickelt die dafür notwendigen technischen und organisato-
rischen Voraussetzungen weiter.
Technische und organisatorische
Voraussetzungen
2. Für Dienstreisen benutzen wir bevorzugt umweltverträgliche öffentli-
che Verkehrsmittel und versuchen, Flugreisen zu vermeiden.
▸ Bei Fernreisen mit dem Flugzeug bevorzugen wir Direktflüge ohne 
klimaschädliche zusätzliche Starts und Landungen.
▸ Treibhausgasemissionen die durch nicht vermeidbare Dienstreisen 
mit dem Flugzeug und dem Pkw entstanden sind, werden durch an-
spruchsvolle internationale Klimaschutzprojekte kompensiert. Die-
se Maßnahme basiert auf einem Beschluss der Bundesregierung und 
umfasst zur Zeit alle Ministerien und Bundesoberbehörden.
▸ Bei Bahnreisezeiten unter vier Stunden oder bei mehrtägigen Dienst-
reisen geben wir der Bahn den Vorrang.
▸ Wir führen unsere Bahnreisen CO2-frei durch, indem wir uns am Um-
welt-Plus-Angebot der Deutschen Bahn AG beteiligen.
▸ Für den Verkehr am Dienstort bevorzugen wir Bus und Bahn, das 
Fahrrad oder gehen zu Fuß.
Kontakt:
Umweltbundesamt, Postfach 14 06, 06813 Dessau-Roßlau
www.umweltbundesamt.de/dasuba/wer-wir-sind/
umweltmanagement-im-uba
 /umweltbundesamt.de
  /umweltbundesamt
Michael Bölke, Fachgebiet I 3.1 
Tel.: 0340/2103-2267 , E-Mail: michael.boelke@uba.de
Die Bahn ist sowohl im Nah- als auch im Fernverkehrs ein umweltverträgliches Verkehrsmittel.
Quelle: Thaut Images / Fotolia.com
Durch eine vorausschauende Wahl der Unterkunft soll der Verkehr so gering wie möglich gehalten werden.
Quelle: ArTo / Fotolia.com
Stand: Juni 2016

Beratungsverlauf (1)

14.02.2019 Rat
TOP 3.1.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0170/2019
Typ
GUT Antrag nach § 3
Datum
04.02.2019
Erstellt
04.02.2019 10:40