AN/0170/2019
Unvermeidbare Flüge kompensieren
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2019 01 Flugscham Antwort
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/113 Vorlagen-Nummer 30.01.2019 0333/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 31.01.2019 Flugcham - Verzicht auf das Flugzeug bei städtischen Dienstreisen 1. Ist es Dienstreisenden bislang – hinsichtlich der Umweltverträglichkeit – freigestellt wel- ches Verkehrsmittel sie benutzen? Gemäß § 3 Abs. 1 LRKG NRW (Landesreisekostenrecht) dürfen Dienstreisen und Dienstgänge nur durchgeführt werden, wenn der angestrebte Zweck nicht mit geringerem Kostenaufwand erreicht werden kann. Sie sind wirtschaftlich durchzuführen und zeitlich auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Dienstreisen und Dienstgänge sind – soweit nicht triftige Gründe entgegenstehen – vorrangig mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln durchzuführen. Insoweit ist es nicht den Dienstreisenden freigestellt welches Verkehrsmittel sie nutzen, sondern es wird durch die Vorgesetz- ten darauf geachtet, welches Verkehrsmittel benutzt wird. In der amtlichen Begründung zu § 3 Abs. 1 S. 2-3 wird deutlich herausgestellt, dass der Blick neben den entstehenden Kosten auch auf den Einsatz von Arbeitszeit zu richten ist. Aus wirtschaftlichen Überlegungen gilt es unbedingt zu vermeiden, unnötig Arbeitszeit für Dienstreisen einzusetzen. Grundsätzlich sind also für die Durchführung von Dienstreisen regelmäßig verkehrende Beförde- rungsmittel zu nutzen, welche bei der Mehrzahl der städtischen Dienstreisen auch genutzt werden. Hier erhält die Stadt Köln jährlich auch eine Umweltbescheinigung der Deutschen Bahn. Im Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 wurden beispielsweise 1.470.816 Personenkilometer im DB Fernverkehr zurückgelegt. Durch den Einsatz von Ökostrom aus erneuerbaren Energien sind diese Dienstreisen im DB Fernver- kehr CO2 –frei. Bei 11-Personal- und Verwaltungsmanagement werden jährlich ca. 6000 Dienstreisen abgerechnet. Im Jahre 2017 wurden jedoch alleine 4695 Fahrten mit der Deutschen Bahn durchgeführt. Im Jahre 2018 wurde die Bahn insgesamt für 4472 Fahrten genutzt. Daraus ist ersichtlich, dass die Dienstreisen die mit dem Flugzeug zurückgelegt werden, im Verhältnis sehr gering sind. Wie viele Flugkilometer bei Dienstreisen zurückgelegt wurden, kann von hier aus nicht beantwortet werden, da es im Gegensatz zur Deutschen Bahn, kein zentrales Buchungsportal gibt, wo entsprechende Auswertungen eingeholt werden könnten. In einigen Fällen ist es jedoch aus Kosten- und Arbeitszeitgründen sinnvoll Dienstreisen mit dem Flugzeug durchzuführen. Die Flugpreise sind oftmals sogar günstiger als die Fahrkarten der DB. Hinzu kommt, dass durch die Nutzung des Flugzeugs teilweise die Dienstreise an einem Tag durchgeführt werden kann und somit Arbeitszeit und Übernachtungskosten vor Ort eingespart werden können. Dies ist z. B. der Fall bei Dienstreisen nach Berlin oder Leipzig, wo die Fahrtzeit mit der Bahn pro Strecke zwischen 4-5 Stun- den beträgt. Gemäß § 8 Abs. 1 LRKG NRW ergibt sich die Notwendigkeit einer Übernachtung, wenn der Dienst- reisende seine Wohnung vor 6 Uhr verlassen müsste, um rechtzeitig zum Beginn des auswärtigen 2 Dienstgeschäftes vor Ort zu sein oder nach 22 Uhr wieder an seine Wohnung zurückkehrt. Das macht in der Regel mindestens eine Übernachtung an Geschäftsort bei einem der o. g. Beispiele erforderlich und bindet dementsprechend auch Arbeitszeiten des Reisenden. 2. Wie viele Flugkilometer wurden bei Dienstreisen in 2017/2018 innerhalb Deutschlands/Europas/weltweit zurückgelegt, wie hoch wären die Kompensationszahlungen dafür gewesen? Die Buchungen werden dezentral durch die einzelnen Ämter vorgenommen. Im Gegensatz zum Bahnportal gibt es kein Flugbuchungsportal, über das entsprechende Auswertungen erstellt werden können. Insoweit kann die Anzahl der Flugkilometer nicht ermittelt werden. 3. Ist vorgesehen in Zukunft bei Dienstreisen auf klimaschädliche Flugreisen zu verzichten, falls ja, in welchem Umfang? Aus den oben genannten Gründen sollte daher generell nicht auf den Einsatz des Flugzeuges bei der Durchführung von Dienstreisen verzichtet werden. 4. Wird es von Seiten der Stadt Köln bei nicht vermeidbaren Flugreisen Kompensationszahlungen geben? Von Seiten der Stadt sind aktuell keine Kompensationszahlungen bei nicht vermeidbaren Flugreisen geplant. 5. Ist vorgesehen, in Köln ebenfalls Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen zu erstellen? Insgesamt lässt sich festhalten dass die Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen, die sich das Umweltbundesamt gegeben hat, auch bei der Stadt Köln Berücksichtigung finden, ohne dass sie bis- her niedergeschrieben wurden. Gez. Dr. Keller
GUT Antrag nach § 3
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Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 04.02.2019 AN/0170/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.02.2019 Unvermeidbare Flüge kompensieren Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, unsere Ratsgruppe GUT bittet Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 14. Februar 2019 zu nehmen. Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung ihre „Informationen zur Durchführung von Dienstgän- gen/Dienstreisen/Fortbildungen“ unter Klimaschutzaspekten zu überarbeiten. Ziel sollen Leitlinien sein, die im Einklang mit den Klimaschutzzielen der Stadt Köln, sowie des Landesreiskostengesetzes (NRW) ste- hen. Dabei ist die Vermeidung von Flugreisen als ein wesentlicher Aspekt darzustellen, Grundlage der Neufassung sollen die „Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen im Umweltbundesamtes“ sein (sie- he Anlage). 2. Der Rat der Stadt beschließt, dass zukünftig bei allen Flügen, die Ratsmitglieder und Angehörige der Ver- waltung für die Stadt Köln unternehme n müssen, ein Beitrag an Atmosfair oder eine andere Initiative ge- zahlt wird. Damit werden Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern finanziert. Die Höhe des jeweiligen Betrages pro Flugreise richtet sich nach den jeweiligen Berechnungskriterien der Initiativen und ermög- licht die Einsparung der durch den Flug verursachten CO2-Emissionen an anderer Stelle. Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Begründung: Der Flugverkehr ist für einen erheblichen Teil des CO2-Ausstoßes verantwortlich. Auch das Umweltbundesamt kommt zu dem Schluss: „Fliegen ist die klimaschädlichste Art sich fortzubewegen.“ 1 Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Köln Tobias Scholz, MdR Thor Zimmermann, MdR Referent*innen: Aline Damaske Thomas Schmeckpeper Thomas Geffe Laurenzplatz 1 -3, Zi. 512 50667 Köln Tel.: 0221/221-22176 gut@s tadt-koeln.de www.dieguten.koel n - 2 - Das Umweltbundesamt geht aber auch mit gutem Beispiel voran, und empfiehlt in seinen „Leitlinien für umwelt- verträgliche Dienstreisen“ wenn möglich auf Dienstreisen ganz zu verzichten, oder umweltverträgliche öffentli- che Verkehrsmittel zu benutzen. Kann auf eine Flugreise nicht verzichtet werden, wird diese „durch anspruchsvol- le internationale Klimaschutzprojekte kompensiert.“ Auch in vielen Kommunen werden ähnliche Maßnahmen getroffen. So beschloss die Stadt Düsseldorf2 bereits 2008 CO2-Kompensationszahlungen zu leisten, zielgerichtet an Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern. In Köln gibt es bislang weder Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen, noch Kompensationszahlungen. Aus einer Antwort (0333/2019, siehe Anlage) der Verwaltung geht leider hervor, dass die Kölner Verwaltung nicht beabsichtigt in Zukunft etwas daran zu ändern. Dies sieht unsere Ratsgruppe GUT anders! Was dem Umweltbundesamt, der Bundesregierung und der Stadt Düs- seldorf möglich ist, wollen wir auch in Köln: Nach Möglichkeit Flüge vermeiden, zumindest die C02-Emissionen kompensieren. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich. Gez. Tobias Scholz und Thor Zimmermann Anlagen Quellen/Anmerkungen: 1 https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps -fuer-den-alltag/mobilitaet/flugreisen 2 Düsseldorf zahlte in den vergangenen Jahren an atmosfair.de Kompensationszahlungen bis maximal rund 8000 €.
Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen im Umweltbundesamt
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Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen im Umweltbundesamt 3. Wir wählen unsere Unterkünfte vor Ort danach aus, den Verkehrs- aufwand so gering wie möglich zu halten. Bei der Wahl von Un- terkünften berücksichtigen wir im reisekostenrechtlich zulässigen Rahmen nach EMAS oder ISO 14001 zertifizierte Einrichtungen. 4. Wir bitten unsere für die Vorbereitung und Buchung der Dienstrei- sen zuständigen Partner, uns bei der Umsetzung dieser Leitlinien zu unterstützen und die umweltfreundlichsten Reisemöglichkeiten zu bevorzugen. Hintergrund Zur Erfüllung unserer Aufgaben unternehmen die Mitarbeitenden des Umweltbundesamtes zahlreiche Dienstreisen. Auf der Grundlage der Umweltleitlinien des Umweltbundesamtes orientieren wir uns an den Grundsätzen einer nachhaltigen Mobilität und verpflichten uns zu den folgenden Leitlinien für ein umweltverträgliches Dienstreisemanage- ment: 1. Wir verringern den durch Dienstreisen erzeugten Verkehrsaufwand, indem wir ▸ möglichst kritisch prüfen, ob die Dienstreise vermeidbar ist, ▸ Dienstreisen durch moderne Kommunikationsmittel wie Telefon und Videokonferenzen ersetzen, ▸ mehrere Dienstgeschäfte zu einer Dienstreise verknüpfen und ▸ bei der Wahl der Besprechungs- und Veranstaltungsorte den Teilneh- mern kurze und umweltverträgliche Anreisen ermöglichen. Das UBA entwickelt die dafür notwendigen technischen und organisato- rischen Voraussetzungen weiter. Technische und organisatorische Voraussetzungen 2. Für Dienstreisen benutzen wir bevorzugt umweltverträgliche öffentli- che Verkehrsmittel und versuchen, Flugreisen zu vermeiden. ▸ Bei Fernreisen mit dem Flugzeug bevorzugen wir Direktflüge ohne klimaschädliche zusätzliche Starts und Landungen. ▸ Treibhausgasemissionen die durch nicht vermeidbare Dienstreisen mit dem Flugzeug und dem Pkw entstanden sind, werden durch an- spruchsvolle internationale Klimaschutzprojekte kompensiert. Die- se Maßnahme basiert auf einem Beschluss der Bundesregierung und umfasst zur Zeit alle Ministerien und Bundesoberbehörden. ▸ Bei Bahnreisezeiten unter vier Stunden oder bei mehrtägigen Dienst- reisen geben wir der Bahn den Vorrang. ▸ Wir führen unsere Bahnreisen CO2-frei durch, indem wir uns am Um- welt-Plus-Angebot der Deutschen Bahn AG beteiligen. ▸ Für den Verkehr am Dienstort bevorzugen wir Bus und Bahn, das Fahrrad oder gehen zu Fuß. Kontakt: Umweltbundesamt, Postfach 14 06, 06813 Dessau-Roßlau www.umweltbundesamt.de/dasuba/wer-wir-sind/ umweltmanagement-im-uba /umweltbundesamt.de /umweltbundesamt Michael Bölke, Fachgebiet I 3.1 Tel.: 0340/2103-2267 , E-Mail: michael.boelke@uba.de Die Bahn ist sowohl im Nah- als auch im Fernverkehrs ein umweltverträgliches Verkehrsmittel. Quelle: Thaut Images / Fotolia.com Durch eine vorausschauende Wahl der Unterkunft soll der Verkehr so gering wie möglich gehalten werden. Quelle: ArTo / Fotolia.com Stand: Juni 2016
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0170/2019
- Typ
- GUT Antrag nach § 3
- Datum
- 04.02.2019
- Erstellt
- 04.02.2019 10:40