0659/2025
Förderprogramm Umweltbildung: Bilanz 2024 und Aktualisierung Richtlinie
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Anlage 3 Überarbeitet Förderrichtlinie Stand März 2025
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Förderprogramm „Umweltbildung“ Förderrichtlinie der Stadt Köln zur Gewährung von Zuschüssen für Umweltbildungsprojekte Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Stand: 20.03.2025 2 Inhalt Ziele der Förderung ................................ ................................ ................................ ............... 3 Geltungsbereich und Rechtsanspruch ................................ ................................ ................... 3 A) Rahmenbedingungen ................................ ................................ ................................ ..... 3 1. Formale Rahmenbedingungen ................................ ................................ ................... 3 2. Antragsberechtigung ................................ ................................ ................................ .. 4 a) Antragsberechtigt sind: ................................ ................................ .......................... 4 b) Nicht antragsberechtigt sind: ................................ ................................ .................. 4 3. Themen und Arten von Aktivitäten ................................ ................................ ............. 4 a) Förderfähige Themen und Aktivitäten ................................ ................................ .... 4 b) Nicht förderfähige Themen und Aktivitäten ................................ ............................. 5 4. Finanzielle Rahmenbedingungen ................................ ................................ ............... 5 a) Allgemeine finanzielle Rahmenbedingungen ................................ .......................... 5 b) Zuwendungsfähige Posten ................................ ................................ ..................... 5 c) Nicht zuwendungsfähige Posten ................................ ................................ ............ 6 5. Doppelförderung ................................ ................................ ................................ ........ 6 B) Antrags- und Förderverfahren ................................ ................................ ........................ 7 1. Hinweise zur Antragsstellung ................................ ................................ ..................... 7 2. Förderantrag ................................ ................................ ................................ .............. 7 3. Bewilligungsverfahren ................................ ................................ ................................ 8 C) Projektdurchführung ................................ ................................ ................................ ....... 9 1. Mitteilungspflichten ................................ ................................ ................................ .... 9 2. Hinweis auf die Förderung im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ............ 9 D) Abrechnungsverfahren ................................ ................................ ................................ ..10 1. Verwendungsnachweis ................................ ................................ .............................10 2. Rückforderung von Zuwendungen ................................ ................................ ............10 3. Hinweis zum Steuerrecht ................................ ................................ ..........................10 E) Inkrafttreten ................................ ................................ ................................ ...................11 3 Ziele der Förderung Umweltbildung ist eine zentrale Säule der kommunalen vorsorgenden Umweltpolitik. Eine umfassende Bildung im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit schafft die Voraussetzungen für ein zukunftsfähiges Denken und Handeln. Aus diesem Grund hat die Stadt Köln 2018 das „Ganzheitliche Kölner Umweltbildungskonzept“ (UBK) beschlossen. Ein wichtiger Baustein des UBK ist das Förderprogramm für Umweltbildung. Mit dem Förderprogramm soll es den zahlreichen Umweltbildungsakteur*innen und Engagierten ermöglicht werden, Bildungsprojekte umzusetzen. Das Ziel ist dabei die Sensibilisierung der Bürger*innen für die Handlungsfelder Natur/Biodiversität, Klima, Konsum und Ressourcen. Die Bildungsprojekte sollen Natur und Umwelt erlebbar machen, regionale und globale Zusammenhänge vermitteln und Zugangsmöglichkeiten für eigenes Engagement eröffnen. Geltungsbereich und Rechtsanspruch Die Förderung von Bildungsprojekten gemäß dieser Richtlinie bezieht sich auf das Stadtgebiet Köln. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Stadt Köln entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. A) Rahmenbedingungen 1. Formale Rahmenbedingungen Die Förderung wird nur für Projekte ermöglicht, die noch nicht begonnen wurden und deren Beginn im selben Kalenderjahr wie die Antragsstellung liegt. Die Fördermittelempfänger*innen dürfen mit dem Projekt nicht beginnen, bevor eine Bewilligung vorliegt. Ein vorzeitiger Projektbeginn führt zum Förderungssauschluss und gegebenenfalls zur Rückforderung von Zuwendungen. In Ausnahmefällen kann die Stadt Köln dem Beginn des Projektes vor Erteilung des Bewilligungsbescheides zustimmen. Hierzu ist schriftlich eine Erlaubnis einzuholen. Aus dieser Erlaubnis ist jedoch kein Anspruch auf Bewilligung einer Zuwendung abzuleiten. Das Beginndatum ist so zu setzen, dass zwischen Antragstellung und Projektbeginn ein Minimum von 4 Wochen liegt. Der Projektzeitraum ist so zu wählen, dass alle finanziellen Verpflichtungen sowie Vor- und Nachbereitung des Projektes inbegriffen sind. Die Projekte müssen innerhalb von 12 Monaten nach Projektbeginn abgeschlossen sein und auf freiwilliger Basis bestehen. Die Projekte beziehungsweise ihre Erzeugnisse müssen für einen erweiterten Personenkreis zugänglich beziehungsweise erlebbar gemacht werden. Darüber hinaus sollten die Projekte einen Multiplikator*inneneffekt aufweisen. 4 Bei Ausgaben im Rahmen des Projektes und der Vergabe von Aufträge sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs zu beachten. Bei der Planung und Durchführung sind die Verhältnismäßigkeit, Sinnhaftigkeit, der Nutzen und die Realisierbarkeit zu berücksichtigen. Da es sich um Projekte der Umweltbildung handelt, sind außerdem Nachhaltigkeitskriterien wie Regionalität und Umweltverträglichkeit zu beachten. Die Aufträge müssen an geeignete sach- und fachkundige Auftragnehmer*innen vergeben werden. Die Stadt Köln behält sich vor, von den Regelungen dieser Förderrichtlinie bei besonders förderwürdigen Projekten abzuweichen. 2. Antragsberechtigung a) Antragsberechtigt sind: Eingetragene Vereine (e.V.), Schulen (und deren Fördervereine), Kindergärten und - tagesstätten (und deren Fördervereine), Berufskollegs, Netzwerke, Arbeitsgruppen, Initiativen und weitere Bildungseinrichtungen und -anbieter*innen. b) Nicht antragsberechtigt sind: Privatpersonen Antragsstellende, die im laufenden Haushaltsjahr bereits eine Förderung innerhalb des Förderprogramms Umweltbildung erhalten haben Folgeantragsstellende, deren Verfahren im Förderprogramm Umweltbildung nicht vollständig abgeschlossen ist (inkl. Verwendungsnachweis) 3. Themen und Arten von Aktivitäten a) Förderfähige Themen und Aktivitäten Gefördert werden Projekte im Stadtgebiet Köln, die der Umweltbildung dienen und mindestens einem der folgenden Handlungsfeldern zuzuordnen sind: Natur/Biodiversität Klima Lebensstil und Konsum Ressourcen Folgende Projektformate können unter anderem gefördert werden: Workshops, Seminare, Konferenzen Unterrichtseinheiten, Projekttage Exkursionen Theaterarbeit, Radio-/ Foto-/ Filmprojekte Themenbezogene Ausstellungen mit Begleitprogramm Gestaltung von Gärten in Bildungseinrichtungen 5 b) Nicht förderfähige Themen und Aktivitäten Institutionelle, organisationsbezogene Aktivitäten (bspw. Mitgliederversammlungen), Spendensammlungen, Veranstaltungen, die ausschließlich oder überwiegend der Selbstdarstellung dienen Themen und Aktivitäten, die von anderen städtischen Förderprogrammen abgedeckt sind 4. Finanzielle Rahmenbedingungen a) Allgemeine finanzielle Rahmenbedingungen Projekte mit einem Gesamtvolumen von 500 bis 6.000 Euro sind förderfähig. Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung. Das bedeutet, es wird ein fester und nicht veränderbarer Betrag bewilligt. Fallen die Ausgaben geringer aus, als der ursprünglich bewilligte Zuschuss, muss die Stadt als Fördermittelgeberin unmittelbar informiert werden. Grundsätzlich ist für eine Förderung im Rahmen des Förderprogrammes Umweltbildung ein Eigenanteil einzubringen. Der Eigenanteil der Antragsstellenden beträgt mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (bei einem Gesamtvolumen von 6.000 Euro ergibt sich daraus eine maximale Zuwendung von 4.800 Euro und ein Eigenanteil von 1.200 Euro). Der Eigenanteil kann sich aus Eigenmitteln, Sachleistungen und Eigenleistungen zusammensetzen. Als Eigenleistungen können auch unentgeltliche Leistungen der Antragsstellenden in Form von persönlicher (oder sonstiger ehrenamtlicher) Arbeitsleistung anerkannt werden. Diese Arbeiten werden als fiktive Kosten in Höhe von pauschal 10 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde angerechnet. Eigenleistungen können nur anerkannt werden, wenn seitens der Fördemittelempfangenden hierfür weder ein Gehalt noch eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Daher stellen Überstunden auch keine Eigenleistungen dar. Der Eigenanteil kann durch Fördermittel eines Dritten gedeckt werden, sofern dies nach den Bestimmungen des Dritten möglich ist. b) Zuwendungsfähige Posten Projektbezogene Sachausgaben: Zu den projektbezogenen Sachkosten zählen beispielsweise die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien, um das Projekt durchzuführen. Dies können auch Druckkosten oder Raummieten für Veranstaltungen sein. Die Miete von speziellem Werkzeug, Arbeitsgeräten, Mobiliar und Inventar ist ebenfalls förderfähig. Fahrtkosten: Es gelten die Vorgaben des Reisekostenrechts NRW, Landesreisekostengesetz (LRKG). Honorar- und Personalkosten, die bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Projektes entstehen, sind zuwendungsfähige Posten. Fördermittel dürfen allerdings nur dann für Personalkosten verwendet werden, 6 wenn die Tätigkeiten nicht Bestandteil laufender Personalpflichten sind. Außerdem müssen diese Personen, an die Aufträge vergeben werden, entsprechend qualifiziert sein. Ehrenamtliche Eigenleistungen: Ehrenamtliche Tätigkeiten im Rahmen des Projektes können mit einem Pauschalbetrag von 10 Euro pro Stunde vergütet und als zuwendungsfähige Posten anerkannt werden. Die Höhe der Ausgaben für ehrenamtliche Eigenleistungen darf 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Über die ehrenamtlichen Leistungen ist ein entsprechender Stundennachweis zu erbringen, der Angaben zum Namen des*der ehrenamtlich Tätigen, Datum, Dauer und Art der Leistung enthält. c) Nicht zuwendungsfähige Posten Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (z.B. Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen) Spenden an Dritte Kosten die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten der Zuwendungsempfangenden entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühren, Bußgelder) oder die genannte Höchstgrenze überschreiten Laufende Personalkosten Laufende Sachkosten (z.B. Raummiete Büro, Software, Energiekosten) Anschaffungskosten für Bürogeräte und Inventar (zum Beispiel Computer, Beamer, Büroschränke, spezielle Elektrogeräte/Werkzeuge etc.) Transportmittel Posten, die aufgrund von Auflagen, Satzungen der Stadt Köln oder Ähnlichem verpflichtend vom Antragsstellenden umzusetzen sind 5. Doppelförderung Der förderfähige Anteil des gleichen Projektes darf nicht von mehreren Fördermittelgeber*innen bzw. Dienststellen der Stadt Köln gefördert werden (Verbot der Doppelförderung). 7 B) Antrags- und Förderverfahren 1. Hinweise zur Antragsstellung Anträge können vom 1. Januar bis zum 1. Oktober eines Jahres für Projekte, die im selben Kalenderjahr beginnen, in digitaler Form über das Online-Förderportal der Stadt Köln gestellt werden: www.stadt-koeln.de/foerderprogramm-umweltbildung. Zuständige Kontaktstelle für das Förderprogramm ist das Umwelt- und Verbraucherschutzamt: FoerderungUmweltbildung@STADT-KOELN.de Die Förderung der Stadt Köln erfolgt grundsätzlich subsidiär. Die Fördermittelempfangenden haben sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen. Vom Prinzip der Subsidiarität kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden, sodass die Stadt Köln vorrangig fördert. 2. Förderantrag Zur Antragsstellung sind die im Fördermittelportal hinterlegten Dokumente zu beachten und zu nutzen. Der Förderantrag muss folgende Angaben enthalten: Projekttitel Name der antragstellenden Person und Kontaktdaten Name der Institution und ggf. Rechtsform und vertretungsberechtigte Person Förderzeitraum von/bis (Vollständige Laufzeit des beantragten Projektes, inklusive Vor- und Nachbereitung.) Projektbeschreibung Kosten- und Finanzierungsplan Sofern das Projekt nicht auf dem Grundstück der Antragstellenden durchgeführt werden soll, ist eine entsprechende Erlaubnis des*der Grundstückseigentümer*in vorzulegen (Eigentumsnachweis) Erklärung, dass o mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. o die Anstragsstellenden die notwendigen wirtschaftlichen, fachlichen und organisatorischen Kompetenz zur Erfüllung der Projektziele besitzen. o die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß §15 Umsatzsteuergesetz besteht. o einer Veröffentlichung im Rahmen der Förderberichterstattung zugestimmt wird. o eine Gesamtfinanzierung des Projektes durch Eigenmittel oder Mittel von Dritten nicht möglich ist. 8 3. Bewilligungsverfahren Eingegangene Anträge werden von der Koordinationsstelle Umweltbildung auf ihre Vollständigkeit, Plausibilität und grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft. Die Prüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher wird darauf hingewiesen, einen Antrag frühzeitig vor geplantem Projektbeginn zu stellen. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Bewilligung der förderfähigen Posten in Form eines Zuwendungsbescheides. Daraufhin kann der*die Antragsteller*in den Mittelabruf eigenständig auslösen und die Mittel werden zeitnah ausgezahlt. Der Zuschuss wird nur auf das im Förderantrag benannte Konto der antragstellenden Person ausgezahlt. 9 C) Projektdurchführung 1. Mitteilungspflichten Die Zuwendungsempfangenden sind verpflichtet umgehend elektronisch oder schriftlich mitzuteilen, wenn sich Änderungen bei dem geförderten Vorhaben ergeben. Dies ist insbesondere gegeben, wenn • sich Änderungen bezüglich Art und Umfang der im Antrag angegebenen Posten im Kostenplan ergeben. • das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird. • der Förderzweck bzw. das geförderte Projekt entgegen des Antrages geändert wird. • die Zuwendungsempfangenden ihre Tätigkeit einstellen, die Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern. • die Fördermittel nicht verbraucht werden oder sich die Finanzierung ändert (dies umfasst auch den Fall das Mittel von Dritten hinzukommen). 2. Hinweis auf die Förderung im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Die Zuwendungsempfangenden verpflichten sich, in geeigneter Form auf die finanzielle Förderung der Stadt Köln hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen (zum Beispiel bei Veranstaltungen, Pressemitteilungen, Broschüren, Plakaten, Rundfunk und Fernsehen, Online Medien oder Internet). 10 D) Abrechnungsverfahren 1. Verwendungsnachweis Nach Abschluss des Projektes sind die Zuwendungsempfangenden verpflichtet, innerhalb von drei Monaten einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis über die Kosten und Einnahmen vorzulegen. Auch hierzu sind die im Fördermittelportal hinterlegten Dokumente zu beachten und nutzen. Im Sachbericht müssen die Durchführung des Projektes und die Verwendung der Fördermittel dargestellt werden (inkl. Zielerreichung gemäß Förderantrag). Der zahlenmäßige Nachweis muss die Einnahmen sowie die Summe der entstandenen Kosten getrennt nach Personal- und Sachkosten entsprechend des bei Antragstellung vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplans enthalten. Eigengeleistete oder ehrenamtliche Stunden sind über einen Stundennachweis zu dokumentieren. Dazu eine unterschriebene Erklärung mit der Summe der Einnahmen, den entstandenen Kosten, der Bestätigung der sachgerechten Verwendung vorzulegen. Die Zuwendungsempfangenden verpflichten sich, alle Unterlagen und Nachweise (Originalbelege und Zahlungsnachweise) 10 Jahre aufzubewahren und der Stadt Köln auf Verlangen jederzeit zur Prüfung vorzulegen. 2. Rückforderung von Zuwendungen Zuschüsse müssen zurückgezahlt werden, wenn das Projekt nicht sach- und fachgerecht ausgeführt wurde, die Mittel entgegen der Angaben im Projektantrag verwendet wurden oder sich nach der Durchführung des Projektes Umstände herausstellen, die eine Zuwendung von vornherein ausgeschlossen hätten. wenn die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde. nach entsprechendem Fristablauf kein Verwendungsnachweis erbracht wird. der Zuwendungsbescheid zurückgenommen, widerrufen oder sonst unwirksam wird. Nicht verbrauchte Mittel oder überschüssige Zuwendungen aufgrund einer anderen Finanzierung oder Förderung sind zurückzuzahlen. Die Fördermittel sind dann auf Anforderung der Stadt Köln innerhalb von vier Wochen zurückzuzahlen. 3. Hinweis zum Steuerrecht Mögliche Steuerbelastungen aus einer Umsatzsteuerpflicht oder aus der Aberkennung der Gemeinnützigkeit gehen nicht zu Lasten der Stadt Köln und führen nicht zu einer Erhöhung der Förderung. Das rechtliche Risiko und mögliche Belastungen sind von den Zuwendungsempfangenden zu tragen. 11 E) Inkrafttreten Das Förderprogramm tritt ab dem 01. Oktober 2020 in Kraft. Die Richtlinie wurde zuletzt am 20. März 2025 aktualisiert.
Anlage 2 Förderrichtlinie Umweltbildung Synopse
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Förderprogramm „Umweltbildung“ Förderrichtlinie der Stadt Köln zur Gewährung von Zuschüssen für Umweltbildungsprojekte Version vom 15.07.2021 Version vom 05.03.2025 1. Ziele der Förderung Umweltbildung ist eine fundamentale Säule der kommunalen vorsorgenden Umweltpolitik. Die Bewusstseinsbildung und die Wertschätzung von Ressourcen sind hier die wesentlichen Kernpunkte. Da es in Köln zahlreiche Umweltbildungsakteur*innen und Projektideen gibt, wurde im Rahmen des „Ganzheitlichen Kölner Umweltbildungskonzeptes“ (UBK) ein Förderprogramm für Umweltbildungsprojekte vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Ziel dieses Förderprogramms ist es über Umweltbildungsprojekte Menschen für ihre Umwelt und die Natur Kölns zu sensibilisieren und zu begeistern. Es ist für Projekte gedacht, die Natur und Umwelt erlebbar machen, Zusammenhänge vermitteln und Zugangsmöglichkeiten eröffnen. Damit sollen die stadttypischen Tier- und Pflanzengemeinschaften und ihre Lebensräume geschätzt, geschützt und für die zukünftigen Generationen bewahrt werden. Gemäß dem Leitsatz „Du schützt nur das, was du kennst und siehst nur das, was du weißt“. Präambel: Ziele der Förderung Umweltbildung ist eine zentrale Säule der kommunalen vorsorgenden Umweltpolitik. Eine umfassende Bildung im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit schafft die Voraussetzungen für ein zukunftsfähiges Denken und Handeln. Aus diesem Grund hat die Stadt Köln 2018 das „Ganzheitliche Kölner Umweltbildungskonzept“ (UBK) beschlossen. Ein wichtiger Baustein des UBK ist das Förderprogramm für Umweltbildung. Mit dem Förderprogramm soll es den zahlreichen Umweltbildungsakteur*innen und Engagierten ermöglicht werden, Bildungsprojekte umzusetzen. Das Ziel ist dabei die Sensibilisierung der Bürger*innen für die Handlungsfelder Natur/Biodiversität, Klima, Konsum und Ressourcen. Die Bildungsprojekte sollen Natur und Umwelt erlebbar machen, regionale und globale Zusammenhänge vermitteln und Zugangsmöglichkeiten für eigenes Engagement eröffnen. 2. Antragsberechtigte Das Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige oder eingetragene Vereine, gemeinnützige Unternehmen, Verbände, Schulen, Kindergärten, Kitas, Arbeitsgruppen und sonstige Bildungseinrichtungen. Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen. Zu A) Rahmenbedingungen 2. Antragsberechtigung a) Antragsberechtigt sind: Eingetragene Vereine (e.V.), Schulen (und deren Fördervereine), Kindergärten und -tagesstätten (und deren Fördervereine), Berufskollegs, Netzwerke, Arbeitsgruppen, Initiativen und weitere Bildungseinrichtungen und -anbieter*innen. b) Nicht antragsberechtigt sind: Privatpersonen Antragsstellende, die im laufenden Haushaltsjahr bereits eine Förderung innerhalb des Förderprogramms Umweltbildung erhalten haben Folgeantragsstellende, deren Verfahren im Förderprogramm Umweltbildung nicht vollständig abgeschlossen ist. (inkl. Verwendungsnachweis) 3. Gegenstand der Förderung Gefördert werden Projekte in Köln, die der Umweltbildung dienen und den vier Handlungsfeldern „Natur/Biodiversität“, „Klima“, „Lebensstil und Konsum“ und „Ressourcen“ zuzuordnen sind. Projekte können zum Beispiel sein: Bau eines Lehrpfades, Gestaltung eines Schulgartens, Aufstellung von Nisthilfen, Anlage von Blühflächen, Projektwochen oder sonstige Veranstaltungen, Workshops, Exkursionen etc. Zu B) Rahmenbedingungen 3. Themen und Arten von Aktivitäten a) Förderfähige Themen und Aktivitäten Gefördert werden Projekte im Stadtgebiet Köln, die der Umweltbildung dienen und mindestens einem der folgenden Handlungsfeldern zuzuordnen sind: Natur/Biodiversität Klima Lebensstil und Konsum Ressourcen Folgende Projektformate können unter anderem gefördert werden: Workshops, Seminare, Konferenzen Unterrichtseinheiten, Projekttage Exkursionen Theaterarbeit, Radio-/ Foto-/ Filmprojekte Themenbezogene Ausstellungen mit Begleitprogramm Gestaltung von Gärten in Bildungseinrichtungen b) Nicht förderfähige Themen und Aktivitäten Institutionelle, organisationsbezogene Aktivitäten (bspw. Mitgliederversammlungen), Spendensammlungen, Veranstaltungen, die ausschließlich oder überwiegend der Selbstdarstellung dienen Themen und Aktivitäten, die von anderen städtischen Förderprogrammen abgedeckt sind 4. Fördervolumen und Art der Förderung Projekte mit einem Gesamtvolumen von 500 bis 6.000 Euro sind förderfähig. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Daraus ergeben sich ein Fördervolumen von maximal 4.800 Euro und ein zu leistender Eigenanteil von 20 Prozent. Der Eigenanteil kann sich aus Eigenmitteln, Sachleistungen und Eigenleistungen zusammensetzen. Eigenanteil: Als Eigenleistung können auch unentgeltliche Leistungen der Antragstellenden in Form von persönlicher Arbeitsleistung anerkannt werden. Die eigengeleistete Arbeitszeit wird gegen Nachweis auf Stundenbasis als anrechenbare Kosten anerkannt (pro Stunde 10,00 €) und darf insgesamt maximal 20% der Gesamtkosten betragen. Eine entsprechende Kalkulation ist dem Förderantrag beizufügen. Dies kann in Form eines unterschriebenen Stundennachweises erfolgen. Sofern die Arbeitsleistung eine besondere Zu B) Rahmenbedingungen 4. Finanzielle Rahmenbedingungen a) Allgemeine finanzielle Rahmenbedingungen Projekte mit einem Gesamtvolumen von 500 bis 6.000 Euro sind förderfähig. Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung. Das bedeutet, es wird ein fester und nicht veränderbarer Betrag bewilligt. Fallen die Ausgaben geringer aus, als der ursprünglich bewilligte Zuschuss, muss die Stadt als Fördermittelgeberin unmittelbar informiert werden. Grundsätzlich ist für eine Förderung im Rahmen des Förderprogrammes Umweltbildung ein Eigenanteil einzubringen. Der Eigenanteil der Antragssteller*innen beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (bei einem Qualifikation erfordert, kann die fördermittelvergebende Dienststelle in angemessenem Umfang einen höheren Betrag festlegen. Eigenleistungen können nur anerkannt werden, wenn seitens des*der Fördermittelempfängers*in hierfür weder ein Gehalt noch eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Daher stellen Überstunden auch keine Eigenleistungen dar. Förderfähiger Anteil: Förderfähig sind die bei der Durchführung des Projektes entstehenden Personal- und Sachkosten. Ausgenommen sind laufende Personalkosten des*der Fördermittelempfängers*in. Zu den projektbezogenen Sachkosten zählen beispielsweise auch Druckkosten, Raummieten und die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien, um das Projekt durchzuführen. Die Miete von speziellem Werkzeug, Arbeitsgeräten, Mobiliar und Inventar ist ebenfalls förderfähig, die Anschaffung jedoch nicht. Die Förderung wird für ein bestimmtes, sachlich und zeitlich begrenztes Vorhaben gewährt (Projektförderung). Der*die Fördermittelempfänger*in darf mit dem Projekt nicht beginnen, bevor eine Bewilligung vorliegt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Förderungsausschluss und gegebenenfalls zur Rückforderung von Zuwendungen. Der*die Fördermittelempfänger*in hat hierüber eine Eigenerklärung abzugeben. In Ausnahmefällen kann die Stadt Köln dem Beginn des Projektes vor Erteilung des Bewilligungsbescheides zustimmen. Hierzu ist schriftlich eine Erlaubnis einzuholen. Aus dieser Erlaubnis ist jedoch kein Anspruch auf Bewilligung eines Zuschusses abzuleiten. Das Beginndatum ist so zu setzen, dass zwischen Antragstellung und Projektbeginn ein Minimum von 4 Wochen liegt. Der Projektzeitraum ist so zu wählen, dass alle finanziellen Verpflichtungen sowie Vor- und Nachbereitung des Projektes inbegriffen sind. Die Stadt behält sich vor, von den Regelungen dieser Förderrichtlinie bei besonders förderwürdigen Projekten abzuweichen. Gesamtvolumen von 6.000 Euro ergibt sich daraus eine maximale Zuwendung von 4.800 Euro und ein Eigenanteil von 1.200 Euro). Der Eigenanteil kann sich aus Eigenmitteln, Einnahmen, Sachleistungen und Eigenleistungen zusammensetzen. Als Eigenleistungen können auch unentgeltliche Leistungen der Antragsstellenden in Form von persönlicher (oder sonstiger ehrenamtlicher) Arbeitsleistung anerkannt werden. Diese Arbeiten werden als fiktive Kosten in Höhe von pauschal 10 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde angerechnet. Eigenleistungen können nur anerkannt werden, wenn seitens der Fördemittelempfangenden hierfür weder ein Gehalt noch eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Daher stellen Überstunden auch keine Eigenleistungen dar. Der Eigenanteil kann durch Fördermittel eines Dritten gedeckt werden, sofern dies nach den Bestimmungen des Dritten möglich ist. a) Zuwendungsfähige Posten Projektbezogene Sachausgaben: Zu den projektbezogenen Sachkosten zählen beispielsweise die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien, um das Projekt durchzuführen. Dies können auch Druckkosten oder Raummieten für Veranstaltungen sein. Die Miete von speziellem Werkzeug, Arbeitsgeräten, Mobiliar und Inventar ist ebenfalls förderfähig. Fahrtkosten: Es gelten die Vorgaben des Reisekostenrechts NRW, Landesreisekostengesetz (LRKG). Honorar- und Personalkosten, die bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Projektes entstehen, sind zuwendungsfähige Posten. Fördermittel dürfen allerdings nur dann für Personalkosten verwendet werden, wenn die Tätigkeiten nicht Bestandteil laufender Personalpflichten sind. Außerdem müssen diese Personen, an die Aufträge vergeben werden, entsprechend qualifiziert sein. Ehrenamtliche Eigenleistungen: Ehrenamtliche Tätigkeiten im Rahmen des Projektes können mit einem Pauschalbetrag von 10 Euro pro Stunde vergütet und als zuwendungsfähige Posten anerkannt werden. Die Höhe der Ausgaben für ehrenamtliche Eigenleistungen darf 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Über die ehrenamtlichen Leistungen ist ein entsprechender Stundennachweis zu erbringen, der Angaben zum Namen des*der ehrenamtlich Tätigen, Datum, Dauer und Art der Leistung enthält. 5. Fördervoraussetzungen • Es handelt sich um ein in sich abgeschlossenes Projekt in Köln, mit dem noch nicht begonnen wurde (vgl. abweichend 4. Ausnahme vorzeitiger Maßnahmenbeginn). • Das Projekt besteht auf freiwilliger Basis. • Der*die Antragsteller*in besitzt die für die Erfüllung der Projektaufgaben und -ziele notwendige wirtschaftliche, fachliche und organisatorische Kompetenz. • Das Projekt entspricht den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Kosteneffizienz. • Bei der Planung und Durchführung sind die Verhältnismäßigkeit, die Sinnhaftigkeit, der Nutzen und die Realisierbarkeit zu berücksichtigen. • Das Förderprojekt muss innerhalb von 12 Monaten (ab dem Datum des Zuwendungsbescheides) umgesetzt sein. • Das Projekt beziehungsweise seine Ergebnisse müssen für einen erweiterten Personenkreis zugänglich beziehungsweise erlebbar gemacht werden. Darüber hinaus sollten die Projekte einen Multiplikatoreneffekt aufweisen. A) Rahmenbedingungen Formale Rahmenbedingungen Die Förderung wird nur für Projekte ermöglicht, die noch nicht begonnen wurden und deren Beginn im selben Kalenderjahr wie die Antragsstellung liegt. Die Fördermittelempfänger*innen dürfen mit dem Projekt nicht beginnen, bevor eine Bewilligung vorliegt. Ein vorzeitiger Projektbeginn führt zum Förderungssauschluss und gegebenenfalls zur Rückforderung von Zuwendungen. Die Fördermittelempfänger*innen haben hierüber eine Erklärung abzugeben. In Ausnahmefällen kann die Stadt Köln dem Beginn des Projektes vor Erteilung des Bewilligungsbescheides zustimmen. Hierzu ist schriftlich eine Erlaubnis einzuholen. Aus dieser Erlaubnis ist jedoch kein Anspruch auf Bewilligung eines Zuschusses abzuleiten. Das Beginndatum ist so zu setzen, dass zwischen Antragstellung und Projektbeginn ein Minimum von 4 Wochen liegt. Der Projektzeitraum ist so zu wählen, dass alle Ausgaben sowie Vor- und Nachbereitung des Projektes inbegriffen sind. Die Projekte müssen innerhalb von 12 Monaten nach Projektbeginn abgeschlossen sein und auf freiwilliger Basis bestehen. Die Projekte beziehungsweise ihre Erzeugnisse müssen für einen erweiterten Personenkreis zugänglich beziehungsweise erlebbar gemacht werden. Darüber hinaus sollten die Projekte einen Multiplikator*inneneffekt aufweisen. Bei Ausgaben im Rahmen des Projektes und der Vergabe von Aufträge sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs zu beachten. Bei der Planung und Durchführung sind die Verhältnismäßigkeit, Sinnhaftigkeit, der Nutzen und die Realisierbarkeit zu berücksichtigen. Da es sich um Projekte der Umweltbildung handelt, sind außerdem Nachhaltigkeitskriterien wie Regionalität und Umweltverträglichkeit zu beachten. Die Aufträge müssen an geeignete sach- und fachkundige Auftragnehmer*innen vergeben werden. Die Stadt Köln behält sich vor, von den Regelungen dieser Förderrichtlinie bei besonders förderwürdigen Projekten abzuweichen. 6. Nicht zuwendungsfähige Posten sind: Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (z.B. Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen Spenden an Dritte Kosten die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten des*der Zuwendungsempfängers*in entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühren, Bußgelder) oder die genannte Höchstgrenze überschreiten Laufende Personalkosten des*der Zuwendungsempfängers*in Anschaffungskosten für benötigte Bürogeräte zur Durchführung eines Projektes (zum Beispiel Laptop oder Beamer) Zu A) Rahmenbedingungen 4. Finanzielle Rahmenbedingungen c) Nicht zuwendungsfähige Posten Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (z.B. Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen) Spenden an Dritte Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten des*der Zuwendungsempfängers*in entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühren, Bußgelder) Kosten, die das bewilligte Gesamtvolumen überschreiten Laufende Personalkosten Laufende Sachkosten (z.B. Raummiete Büro, Software, Energiekosten) Anschaffungskosten für benötigte Bürogeräte und Inventar (zum Beispiel Computer, Beamer, Büroschränke, spezielle Elektrogeräte/Werkzeuge etc.) Transportmittel Posten, die aufgrund von Auflagen, Satzungen der Stadt Köln oder Ähnlichem verpflichtend vom Antragsstellenden umzusetzen sind 7. Doppelförderung / Überfinanzierung Der förderfähige Anteil des gleichen Projektes darf nicht von mehreren Fördermittelgeber*innen bzw. Dienststellen der Stadt Köln gefördert werden (Verbot der Doppelförderung). Nicht ausgeschlossen ist, dass mehrere Fördermittelgeber*innen oder Förderprogramme der Stadt Köln und ihrer Beteiligungen ein Projekt unterstützen, wenn sichergestellt ist, dass der Eigenanteil von 20 Prozent nicht unterschritten wird und eine Übereinkunft zwischen den beteiligten Fördermittelgeber*innen besteht. Zu A) Rahmenbedingungen 5. Doppelförderung Der förderfähige Anteil des gleichen Projektes darf nicht von mehreren Fördermittelgeber*innen bzw. Dienststellen der Stadt Köln gefördert werden (Verbot der Doppelförderung). 8. Antragstellung Anträge können ganzjährig in digitaler Form bei der Stadt Köln gestellt werden: www.stadt- koeln.de/foerderprogramm-umweltbildung. Zuständige Kontaktstelle für das Förderprogramm ist C) Antrags- und Förderverfahren 1. Hinweise zur Antragsstellung Anträge können vom 1. Januar bis zum 1. Oktober eines Jahres für Projekte im selben Jahr, in digitaler das Umwelt- und Verbraucherschutzamt: FoerderungUmweltbildung@STADT-KOELN.de, Tel.: 0221 221 31453. Die Förderung der Stadt Köln erfolgt grundsätzlich subsidiär. Der*die Fördermittelempfänger*in hat sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen. Vom Prinzip der Subsidiarität kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden, sodass die Stadt Köln vorrangig fördert. Form über das Online-Förderportal der Stadt Köln gestellt werden: www.stadt-koeln.de/foerderprogramm- umweltbildung. Zuständige Kontaktstelle für das Förderprogramm ist das Umwelt- und Verbraucherschutzamt: FoerderungUmweltbildung@STADT-KOELN.de Die Förderung der Stadt Köln erfolgt grundsätzlich subsidiär. Die Fördermittelempfangenden haben sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen. Vom Prinzip der Subsidiarität kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden, sodass die Stadt Köln vorrangig fördert. 9. Der Förderantrag Der Förderantrag muss folgende Angaben enthalten: • Name des Projekts • Name der antragstellenden Person und Kontaktdaten • Rechtsform und vertretungsberechtigte Person • Förderzeitraum von/ bis (vollständiger Förderzeitraum des Projektes, maximal 12 Monate, inklusive Vor- und Nachbereitung. Lediglich die Ausgaben, die im Förderzeitraum getätigt wurden, können anerkannt werden. Der Förderzeitraum darf nicht in der Vergangenheit liegen) • Projektbeschreibung (inkl. Projektlageplan (falls zutreffend), Kurzpräsentation zum*zur Antragsteller*in, Zielen, Zielgruppen, geplanten Aktivitäten, Zeitplanung, Beitrag/ Nutzen des Projektes) • Kosten- und Finanzierungsplan (aufgeschlüsselt nach Projektaktivität und unterteilt in Personal- und Sachkosten) • Beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/ Zuschüsse von Dritten. Dies umfasst auch beantragte oder bewilligte Fördermittel bei der Stadt Köln • Erklärung o dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde o dass der*die Antragsteller*in die für die Erfüllung der Projektaufgaben und –ziele notwendige wirtschaftliche, fachliche und organisatorische Kompetenz besitzt o über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz o dass einer Veröffentlichung im Rahmen der Förderberichterstattung zugestimmt wird o dass eine Finanzierung durch Eigenmittel oder Mittel von Dritten nicht möglich ist (vgl. abweichend 8) • Sofern das Projekt nicht auf dem Grundstück der antragstellenden Person durchgeführt werden soll, ist eine entsprechende Erlaubnis des*der Zu B) Antrags- und Förderverfahren 2. Förderantrag Zur Antragsstellung sind die im Fördermittelportal hinterlegten Dokumente zu beachten und zu nutzen. Der Förderantrag muss folgende Angaben enthalten: Projekttitel Name der antragstellenden Person und Kontaktdaten Name der Institution und ggf. Rechtsform und vertretungsberechtigte Person Förderzeitraum von/ bis (Vollständige Laufzeit des beantragten Projektes, inklusive Vor- und Nachbereitung.) Projektbeschreibung Kosten- und Finanzierungsplan Sofern das Projekt nicht auf dem Grundstück der Antragstellenden durchgeführt werden soll, ist eine entsprechende Erlaubnis des*der Grundstückseigentümer*in vorzulegen (Eigentumsnachweis) Erklärung, dass o mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. o die Anstragsstellenden die notwendigen wirtschaftlichen, fachlichen und organisatorischen Kompetenz zur Erfüllung der Projektziele besitzen. o die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz besteht. o einer Veröffentlichung im Rahmen der Förderberichterstattung zugestimmt wird. Grundstückeigentümers*in vorzulegen (Eigentumsnachweis) o eine Gesamtfinanzierung des Projektes durch Eigenmittel oder Mittel von Dritten nicht möglich ist. 10. Bewilligungsverfahren Eingegangene Anträge werden von der Koordinationsstelle Umweltbildung auf ihre Vollständigkeit, Plausibilität und grundsätzliche Förderwürdigkeit geprüft. Die Prüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Bewilligung in Form eines Zuwendungsescheides im Online Antrag. Daraufhin kann der*die Antragsteller*in den Mittelabruf eigenständig auslösen und die Mittel werden zeitnah ausgezahlt. Der Zuschuss wird nur auf das im Förderantrag benannte Konto der antragstellenden Person ausgezahlt. Zu B) Antrags- und Förderverfahren 3. Bewilligungsverfahren Eingegangene Anträge werden von der Koordinationsstelle Umweltbildung auf ihre Vollständigkeit, Plausibilität und grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft. Die Prüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher wird darauf hingewiesen, einen Antrag frühzeitig vor geplantem Projektbeginn zu stellen. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Bewilligung der förderfähigen Posten in Form eines Zuwendungsbescheides. Der Zuschuss wird nur auf das von der antragstellenden Person im Förderantrag benannte Konto ausgezahlt. 11. Verwendungsnachweis Nach Abschluss des Projektes ist der*die Zuwendungsempfänger*in verpflichtet, innerhalb von drei Monaten einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis über die Kosten und Einnahmen vorzulegen. Im Sachbericht müssen die Durchführung des Projektes und die Verwendung der Fördermittel dargestellt werden (inkl. Zielerreichung der Förderung – gemäß Förderantrag). Der zahlenmäßige Nachweis muss die Einnahmen sowie die Summe der entstandenen Kosten getrennt nach Personal- und Sachkosten entsprechend des bei Antragstellung vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplans enthalten. Eigengeleistete oder ehrenamtliche Stunden sind über einen Stundennachweis zu dokumentieren. Dazu sind eine unterschriebene Erklärung mit der Summe der Einnahmen, den entstandenen Kosten, der Bestätigung der sachgerechten Verwendung und eine Fotodokumentation des Ausgangs- und Endzustandes vorzulegen. Der*die Zuwendungsempfänger*in verpflichtet sich alle Unterlagen und Nachweise (Belege und Zahlungsnachweise) 10 Jahre aufzubewahren und der Stadt Köln auf Verlangen jederzeit zur Prüfung vorzulegen. D) Abrechnungsverfahren 1. Verwendungsnachweis Nach Abschluss des Projektes sind die Zuwendungsempfangenden verpflichtet, innerhalb von drei Monaten einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis über die Kosten und Einnahmen vorzulegen. Auch hierzu sind die im Fördermittelportal hinterlegten Dokumente zu beachten und zu nutzen. Im Sachbericht müssen die Durchführung des Projektes und die Verwendung der Fördermittel dargestellt werden (inkl. Zielerreichung gemäß Förderantrag). Der zahlenmäßige Nachweis muss die Einnahmen sowie die Summe der entstandenen Kosten getrennt nach Personal- und Sachkosten entsprechend des bei Antragstellung vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplans enthalten. Eigengeleistete oder ehrenamtliche Stunden sind über einen Stundennachweis zu dokumentieren. Dazu eine unterschriebene Erklärung mit der Summe der Einnahmen, den entstandenen Kosten, der Bestätigung der sachgerechten Verwendung vorzulegen. Die Zuwendungsempfangenden verpflichten sich, alle Unterlagen und Nachweise (Originalbelege und Zahlungsnachweise) 10 Jahre aufzubewahren und der Stadt Köln auf Verlangen jederzeit zur Prüfung vorzulegen. 12. Mitteilungspflichten Der*die Zuwendungsempfänger*in ist verpflichtet elektronisch oder schriftlich mitzuteilen, wenn sich wesentliche Änderungen bei dem geförderten Vorhaben ergeben. Dies ist insbesondere gegeben, wenn • das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird • der Förderzweck bzw. das geförderte Projekt entgegen des Antrages geändert wird • der*die Zuwendungsempfänger*in seine*ihre Tätigkeit einstellt, die Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern • die Fördermittel nicht verbraucht werden oder sich die Finanzierung ändert (dies umfasst auch den Fall das Mittel von Dritten hinzukommen) • die ausgezahlten Beträge nicht innerhalb eines Jahres nach Auszahlung verbraucht werden können C) Projektdurchführung 1. Mitteilungspflichten Die Zuwendungsempfangenden sind verpflichtet umgehend mitzuteilen, wenn sich Änderungen bei dem geförderten Vorhaben ergeben. Dies ist insbesondere gegeben, wenn • sich Änderungen bezüglich Art und Umfang der im Antrag angegebenen Posten im Kostenplan ergeben. • das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird. • der Förderzweck bzw. das geförderte Projekt entgegen des Antrages geändert wird. • die Zuwendungsempfangenden ihre Tätigkeit einstellen, die Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern. • die Fördermittel nicht verbraucht werden oder sich die Finanzierung ändert (dies umfasst auch den Fall das Mittel von Dritten hinzukommen). 13. Rückforderung von Zuschüssen Zuschüsse müssen zurückgezahlt werden, wenn das Projekt nicht sach- und fachgerecht ausgeführt wurden, die Mittel entgegen der Angaben im Projektantrag verwendet wurden oder sich nach der Durchführung des Projektes Umstände herausstellen, die eine Bezuschussung von vorneherein ausgeschlossen hätten. Die Zuwendung ist unverzüglich zu erstatten, soweit der Zuwendungsbescheid zurückgenommen, widerrufen oder sonst unwirksam wird. Nicht verbrauchte Mittel oder überschüssige Zuwendungen aufgrund einer anderen Finanzierung oder Förderung sind zurückzuzahlen. Die Fördermittel sind auf Anforderung der Stadt Köln innerhalb eines Monats verzinst zurückzuzahlen, wenn die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde. Zu D) Abrechnungsverfahren 2. Rückforderung von Zuwendungen Zuschüsse müssen zurückgezahlt werden, wenn das Projekt nicht sach- und fachgerecht ausgeführt wurde, die Mittel entgegen der Angaben im Projektantrag verwendet wurden oder sich nach der Durchführung des Projektes Umstände herausstellen, die eine Zuwendung von vornherein ausgeschlossen hätten. wenn die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde. nach entsprechendem Fristablauf kein Verwendungsnachweis erbracht wird. der Zuwendungsbescheid zurückgenommen, widerrufen oder sonst unwirksam wird. Nicht verbrauchte Mittel oder überschüssige Zuwendungen aufgrund einer anderen Finanzierung oder Förderung sind zurückzuzahlen. Die Fördermittel sind dann auf Anforderung der Stadt Köln innerhalb von vier Wochen zurückzuzahlen. 14. Rechtsanspruch Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zuschüsse können nur gewährt werden, soweit es die Haushaltslage der Stadt Köln zulässt bzw. die zur Verfügung stehenden Mittel noch nicht aufgebraucht sind. Präambel: Geltungsbereich und Rechtsanspruch Die Förderung von Begrünungsmaßnahmen gemäß dieser Richtlinie bezieht sich auf das Stadtgebiet Köln. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Stadt Köln entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Förderprogramm „GRÜNhoch3 Dächer | Fassaden | Höfe“ wurde am 05.07.2018 mit Wirkung vom 01.08.2018 mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren, und am 16.05.2023 mit einer Verlängerung um weitere fünf Jahre bis zum 31.07.2028, vom Rat der Stadt Köln beschlossen. 15. Hinweis auf die Förderung im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Der*die Zuwendungsempfänger*in verpflichtet sich, in geeigneter Form auf die finanzielle Förderung der Stadt Köln hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen (zum Beispiel bei Veranstaltungen, Pressemitteilungen, Broschüren, Plakaten, Rundfunk und Fernsehen, Online Medien oder Internet). Zu C) Projektdurchführung 2. Hinweis auf die Förderung im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Die Zuwendungsempfangenden verpflichten sich, in geeigneter Form auf die finanzielle Förderung der Stadt Köln hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen (zum Beispiel bei Veranstaltungen, Pressemitteilungen, Broschüren, Plakaten, Rundfunk und Fernsehen, Online Medien oder Internet). Zu D) Abrechnungsverfahren 3. Hinweis zum Steuerrecht Mögliche Steuerbelastungen aus einer Umsatzsteuerpflicht oder aus der Aberkennung der Gemeinnützigkeit gehen nicht zu Lasten der Stadt Köln und führen nicht zu einer Erhöhung der Förderung. Das rechtliche Risiko und mögliche Belastungen sind von den Zuwendungsempfangenden zu tragen. 16. Inkrafttreten Das Förderprogramm tritt ab dem 01. Oktober 2020 in Kraft. Die Richtlinie wurde am 15. Juli 2021 aktualisiert E) Inkrafttreten Das Förderprogramm tritt ab dem 01. Oktober 2020 in Kraft. Die Richtlinie wurde zuletzt am 20. März 2025 aktualisiert.
Anlage 1 Statistik 2023 und 2024 Umweltbildung
17133 Zeichen
Bilanz 2023 und 2024 Förderprogramm Umweltbildung Stand: 7.3.2025 Antragsjahr Einrichtung Name des Projektes Beschreibung angeforderter Betrag genehmigter Betrag Bemerkung 2022 Schule Wildblumenbeete und Vogelbruthecken Ziel des Projekts ist es, die Biodiversität im Schulgartens zu fördern und Kinder mit Naturerfahrungen vertraut zu machen. Dafür sind Wildblumenbeete und Vogelbruthecken angedacht. Außerdem werden diverse Aktionen durchgeführt (Mikroskopieren von Teichwasser, Libellenbeobachtungen, Pflege von Fischen und Libellenlarven, Wasserpflanzenuntersuchungen). Maßnahmen finden im gereits bestehenden Schulgarten statt. 4.298,80 4.299,00 Bewilligung und Auszahlung erfolgten in 2023 2023 Schule Projekt Schulgarten: Mehr Natur in unserer Schule - mitten in der Stadt Bau von Hochbeeten, Kräuterspirale, Komposthaufen, Anpflanzungen von Sträuchern, Stauden, Beeren etc. 4.800,00 4.800,00 2023 Schule Schulzoo: Biodiversität erleben und schützen lernen Aufbau eines Schulzoos hier Aquarien, Terrarien unter dem Motto "Biodiversität erleben und schützen lernen" 4.800,00 4.800,00 2023 Schule Der Schulgarten wird echter Klassenraum Bau einer Pergola (Grünes Klassenzimmer), eines Gerätehauses und Beschaffung von Material 4.762,23 4.763,00 2023 Schule Grüne Osasen für unseren Pausenhof Umwandlung von durch Baumfällung entstandenen Brachflächen in bepflanzte Flächen als Schulgarten, alternativen Aufenthaltsbereich in den Pausen; Nutzung durch Garten-/Umwelt-/Homepage-AG der Schule 2.000,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft. 2024 Schule Schulgarten der GGS Anna-Langohr-Schule Die Erweiterung eines bereits existierenden Schulgartens. Hierbei sollen Hochbeete installiert, Kräutergärten angelegt, insektenfreundliche Blumenwiesen etabliert und Insektenhotels aufgestellt werden 1.800,00 1.800,00 2024 Schule Schulgarten "Gemüseackerdemie" 12 Gemüsebeete sollen angelegt werden, Materialkosten für Pflanzen, Erde, Gartengeräte etc. und Jahresbeitrag für Programm Volle Möhre 1, GemüseAckerdemie 2.800,00 2.800,00 2024 Schule Nachhaltiger Schulgarten Zusammen mit einem Landwirt werden neue Beete im Schulgarten angelegt u.a. für Gemüse sowie ein Bewässerungs-System installiert 2.192,00 2.192,00 2024 Schule Workshops und Führungen Workshops zum Thema Nachhaltigkeit u.a. mit Museumsbesuch und Umweltpädagogischem Programm im Schokoladenmuseum Köln 4.592,00 4.592,00 2024 Schule Terassengarten im Schulgarten der GHS Der Schulgarten soll in einen Terrassengarten für Kräuter umgewandelt werden. Projekt mit ConAction. Nur Sachkosten! 1.405,22 1.406,00 2024 Schule Schulgarten Wilhem-Busch-Realschule Gestaltung von 5 Lernräumen: grünes Klassenzimmer, Teich, Gemüsebeet, Wildwiesenbereich, experimenteller Bereich für SuS. In Kooperation mit der Uni, Institut für Biologiedidaktik. 4.800,00 4.800,00 2024 Schule Projektwoche Insekten entdecken, Sommerferienprogramm Sommerferienprogramm Insekten entdecken (Anbieter Startchancen) 4.500,00 4.500,00 2024 Schule Grundschule Mommsenstraße Sommerferienprogramm Insekten entdecken (Anbieter Startchancen) 2.400,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft. 2024 Schule Bienen am HvB Bienen beobachten und mit Bienen arbeiten 2.882,56 1.692,00 Bilanz 2023 und 2024 Förderprogramm Umweltbildung Stand: 7.3.2025 2024 Schule Schulgarten Anlage & Gestaltung eines Schulgartens als Lernort 2.619,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft. 2024 Schule Gärtnern mit wenig Geld -mobiler Schulgarten auf versiegelter Fläche Interimsstandort mit Wunsch -Perspektive Umzug Teilantrag, Gesamtprojekt mit Querwaldein über Fördersumme 15.980 € / Fehlender Kostenplan, falscher Förderbetrag (6.000 €) 4.800,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft. 2023 Offener Ganztag Schulbienen Gertrud-Bollenrath-Schule Aufbau einer Schulimkerei mit Bienen-AG für den Unterricht Sek.I und OGS Primarstufe. Fachliche Unterstützung durch den Kölner Imkerverein. Beschluss Lehrerkonferenz, Team aus 4 Kolleg*innen Lehr- und OGS-Fachkräften. 4.238,00 3.183,00 Bewilligung in 2023, Auszahlung erst in 2024 2024 Offener Ganztag Projektwoche Insekten entdecken Angebot für 40 Kinder in den Osterferien der OGS Konrad-Adenauer-Straße, Startchancen 4.800,00 4.800,00 2024 Offener Ganztag AG "EcoKids" AG zu den Themen Umwelt, Klima in der Stadt, Artenvielfalt & Ozeane 792,00 792,00 2024 Offener Ganztag Projektwoche Insekten entdecken, Sommerferienprogramm Konzept von Startchancen! Angebot für 1 Projektwoche für 2 stündige Workshop für je 10 Kinder. Zielgruppe 120 Kinder. 1.-4-Klasse 4.500,00 4.500,00 2024 Offener Ganztag Projektwoche Insekten entdecken, Sommerferienprogramm Konzept von Startchancen! Angebot für 3 Projektage am 16. bis 18.07.2024 . Berechnet werden pro Tag 5 Std (inkl.1 Std. Mittag) 4.500,00 4.500,00 2024 Offener Ganztag IN VIA Köln e.V.- OGS Vietorstraße Sommerferienprogramm Insekten entdecken (Anbieter Startchancen) 1.500,00 1.500,00 2024 Offener Ganztag KJA Köln gGbmH Sommerferienprogramm Insekten entdecken (Anbieter Startchancen) 3.948,00 3.948,00 2024 Offener Ganztag Projektwoche Insekten entdecken, Sommerferienprogramm Sommerferienprogramm Insekten entdecken (Anbieter Startchancen) 2.280,00 2.280,00 2024 Offener Ganztag KJA Köln gGbmH Sommerferienprogramm Insekten entdecken (Anbieter Startchancen) 4.800,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft. 2024 Offener Ganztag Stephan-Lochner-Schule/ Netzwerk e.V. Sommerferienprogramm Insekten entdecken (Anbieter Startchancen) 1.500,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft. 2024 Offener Ganztag Insekten entdecken in der OGS Regenbogen Sommerferienprogramm Insekten entdecken (Anbieter Startchancen) 1.500,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft. 2024 Offener Ganztag OGS Adlerstraße Sommerferienprogramm Insekten entdecken (Anbieter Startchancen) 1.875,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft. 2022 Jugendzentrum Natürlich Klettern- AbenteuerHallenKalk Planung von 4 eintägigen und einer Oster-Kletter- Exkursion im Umfeld von Köln (Eifel, Luxemburg) Ziel: Die Natur durch u. mit Klettern für die Kinder ab 10 J erlebbar machen 4.616,00 4.610,00 Bewilligung und Auszahlung erfolgten in 2023 2023 Jugendzentrum Fleming wird grün Angebote für Kinder, Jugendlichen, die das Kinder u. Jugendhaus F2 besuchen: Müllentsorgung, Upcycling; Bepflanzung im Umfeld; Ausflug nach Garzweiler 2.802,00 2.802,00 2023 Jugendzentrum Trickfilmwerkstatt 2023 Trickfilme aus Naturmaterialien zum Thema : Was wünsche ich mir für meine Umwelt? Sommerferienangebot für Kinder und Jugendliche ab 8 Jahre 4.798,42 4.799,00 Bilanz 2023 und 2024 Förderprogramm Umweltbildung Stand: 7.3.2025 2023 Jugendzentrum 1.Fachtag zur Nachhaltigkeit Interne Fachtagung AK Nachhaltigkeit, BNE. Einführung zur Implementierung von Nachhaltigkeit in den über 20 Einrichtungen. Themen: Naturschutz, umweltfreundliche Mobilität, nachhaltiger Konsum, Klimaanpassung, Energie & Wasser, Ernährung, Pädagogik. Zielgruppe: Multiplikator*innen Schulung, ca. 80 Personen (je zwei Mitarbeiter*innen aus jeder Einrichtung) 2.568,00 2.120,00 Bewilligung in 2023, Auszahlung erst in 2024 2024 Jugendzentrum Wunderbare Wasser-Werkstatt Jugendprogramm zum Thema Wasser 4.794,84 4.795,00 2023 Kindertagesstätte Anlegen und Bepflanzen von Hochbeeten Pflanzen, Gartenmaterial sowie Sitzbänke für den neuen Gartenbereich der Kita 2.339,00 2.340,00 2024 sonstige Bildungseinrichtung Grüne Lernorte an Uni und Schule Begrünung eines Hinterhofs der Uni Köln durch 6 Lehramtsstudierende, Berufsfeldpraktikum, ökolog.Freiraumplanung mit Unterstützung der Dozenten. 4.800,00 0,00 Antrag entsprach nicht den Förderkriterien. 2024 Umweltbildungsanbieter*in Klimatag 2024 im Kölner Zoo Miete von Pavillions und Infrastruktur - nicht förderfähig. 3.899,20 0,00 Antrag entsprach nicht den Förderkriterien. 2023 Umweltbildungsanbieter*in Klimatag im Kölner Zoo 2.696,00 2.696,00 2023 Umweltbildungsanbieter*in Markt im Stadtgarten Veranstaltung regionaler Lebensmittel-Markt, Sa 17 und So 18 Juni 2023. Informationen, Genuss und kulturelles Angebot 4.800,00 4.800,00 2023 Umweltbildungsanbieter*in Biologische Vielfalt zum Mitmachen Informations- und Mitmachstand mit Bau von Insektenhotels 676,00 676,00 2023 Umweltbildungsanbieter*in Ernährungshelden (Theaterprogramm) Interaktives Theaterprogramm für Kinder der 3. bis 5.Klassen zur nachhaltigen Ernährung und Gesundheit. Zielgruppe: 15 Schulen in Köln 4.257,00 4.257,00 Bewilligung in 2023, Auszahlung erst in 2024 2023 Umweltbildungsanbieter*in Fundus 17 Aufführung des Theaterstücks "Fundus 17" und Partizipation an 4 weiterführenden Schulen 4.785,84 4.273,73 Bewilligung in 2023, Auszahlung erst in 2024 2024 Umweltbildungsanbieter*in KunstWerkNatur Kunst und Natur Angebot für 15 Kinder und Jugendliche 4.600,00 4.600,00 2024 Umweltbildungsanbieter*in Young Climathon Köln 2025 Event für SuS aller Schulen in Köln an der CBS International Business School Köln 4.800,00 0,00 2024 Umweltbildungsanbieter*in Theaterpädagogisches Ernährungsprogramm "Ernährungshelden" Ernährungshelden Themen: Nährstoffe, Ernährungspyramide, Ernährung und gesellschaftl. Handlungsfelder. Unterrichtsmaterial zur Vor- u- Nachbereitung. 4.800,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft. 2024 Umweltbildungsanbieter*in Nix wie raus- auch im Winter Für 16 Kitas, 3-stündige Termine (Ausflüge zu lokalen Naturorten ) mit Referent*innen. Kostenloses Angebot für Kitas. 4.800,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft. 2023 gemeinnütziger Verein Exkursion zur Fällung eines Baumes Baumfällung mit theatralischer Vorbereitung durch einen Schauspieler. Bus-Exkursion nach Neunkirchen- Seelscheid, Privatwald. Zielgruppe: Familien, Kölner*innen. 4.770,80 0,00 Antrag entsprach nicht den Förderkriterien. 2023 gemeinnütziger Verein Damit Köln besser isst! Druck und Gestaltung Kochbuch zur Ernährung für Kitas, Ernährungsbildung für Kinder 4.776,00 4.776,00 Bilanz 2023 und 2024 Förderprogramm Umweltbildung Stand: 7.3.2025 2023 gemeinnütziger Verein Basteln mit Wachs 2 Workshops für Kinder zum Basteln mit Wachs 1.535,68 1.536,00 2023 gemeinnütziger Verein Werde Naturforscherin mit FEE Naturpädagogische Massnahmen (Workshops) für Mädchen zwischen 6 und 14 Jahren zur Wissensvermittlung über heimische Tier- und Pflanzenwelt und ökologische Zusammenhänge 4.830,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft. 2023 gemeinnütziger Verein Aufklärungskampagne Fahrradfahren Bei zwei Aktionstagen am Wochenende sollen Bürger*innen motiviert werden an der Verkehrswende in Köln mitzuwirken. Ziel Personenkreis zu erweitern anstatt zu polarisieren. 2.014,24 0,00 Keine Antwort vom Antragsstellenden. 2023 gemeinnütziger Verein Nistkästen für Gartenschläfer-Workshop In einem Workshop sollen Nistkästen gebaut werden 400,00 400,00 2023 gemeinnütziger Verein Klimawandel und Flüchtlingsmigration 1 Bestehende Bildungsmodule zur Thematik werden weiter ausgearbeitet für die Bildungsarbeit mit Jugendlichen ab 7. Klasse, für die Zielgruppe Multiplikatoren 4.800,00 0,00 Antrag wurde zurückgezogen. 2023 gemeinnütziger Verein Klimawandel und Flüchtlingsmigration 2 Bestehende Bildungsmodule zur Thematik werden weiter ausgearbeitet für die Bildungsarbeit mit Jugendlichen ab 7. Klasse, für die Zielgruppe Multiplikatoren 4.800,00 0,00 Antrag wurde zurückgezogen. 2023 gemeinnütziger Verein Markt im Stadtgarten Teil 2 Austausch von Wissen und Erfahrung über Lebensmittel und ihre Produktion in unserer Region. Die Erzeuger:innen erzählen woher die Produkte stammen, wie sie entstehen und wer hinter ihnen steht. Durch den direkten Kontakt zwischen Produzent:innen und Konsument:innen, werden die Lebensmittel aus der Anonymität hinein in die städtische Nachbarschaft geholt. 4.800,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft. 2024 gemeinnütziger Verein Nachhaltige Kinder- und Jugendstädte Kooperationsprojekt mit Stiftung Umwelt-und Entwicklung e.V. 4.800,00 0,00 Antrag entsprach nicht den Förderkriterien. 2024 gemeinnütziger Verein Gemeinsam Wachsen In einer Aktionswoche werden mit Natur-u. Kunstpädagog*innen 6 Hochbeete bepflanzt, Gartenmöbel gebaut. Zielgruppe Kinder + Familien aus dem Sozialraum 4.780,00 4.780,00 2024 gemeinnütziger Verein Buntes Basteln mit den Schätzen der Natur 2 Workshops in Finkens Garten für insgesamt 20 Kinder im Juni 2024 1.535,68 1.536,00 2024 gemeinnütziger Verein Spende dein Pfand e.V. Pfandsammelaktion auf der FIBO 6.000,00 0,00 Antrag entsprach nicht den Förderkriterien. 2024 gemeinnütziger Verein Festival der nachhaltigen Transformation Skizze für das geplante Festival Programm 2.100,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft. 2023 Bürger*inneninitiative Exkursion zur Umweltbildung Exkursion mit den Multiplikator*innen des Bürgervereins zum Freilichtmuseum Lindlar mit Workshop 2.012,00 0,00 Antrag wurde zurückgezogen. 2023 Bürger*inneninitiative Bepflanzung des Alpener Platzes Die Pflanzpatenschaft besteht seit 10 Jahren. Es sollen Materialien wie Kübel, Erde und Pflanzen beschafft werden 936,00 0,00 Antrag entsprach nicht den Förderkriterien. 2023 Bürger*inneninitiative Workshop zum Wassermanagement im Urbanen Raum in Zeiten des Klimawandels Inhalte: Wassermanagement beim Gärtnern; Präsentation der Methoden des erfolgreichen Wassermanagements; Praxisteil 1.056,00 898,54 Bewilligung in 2023, Auszahlung erst in 2024 2024 Bürger*inneninitiative Urbanes Gärtnern / Picco Platz Urbanes Gärtnern im Gemeinschaftsgarten mit Bildung zu sozial-ökologischen Themen 5.000,00 0,00 Antrag entsprach nicht den Förderkriterien. 2023 Seniorenzentrum Begegnungen in grüner Wohlfühloase! Hochbeete und Pflanzen ein Garten für die Bewohner*Innen aus 15 unterschiedlichen Nationen 1.651,20 0,00 Antrag wurde zurückgezogen. 2023 Seniorenzentrum Garten verbindet Jung und Alt! Hochbeete und Pflanzen für Altenpflegeheim und Kindergarten zur gemeisnamen Nutzung 2.646,96 0,00 Antrag wurde zurückgezogen. 2023 Seniorenzentrum „Vom Pflanzen bis auf den Teller“ Kräuter, Pflanzen und Gemüse in einem Garten für die Bewohner*innen (junge Menschen mit körperl. Handikap) 668,00 0,00 Antrag wurde zurückgezogen. 2023 Seniorenzentrum „Vom Pflanzen bis auf den Teller“ Pflanzen im Garten für die Bewohner*innen, junge Menschen mit körperl. Handikap 1.153,60 1.124,00 Bilanz 2023 und 2024 Förderprogramm Umweltbildung Stand: 7.3.2025 2023 Seniorenzentrum Multikulturelle Begegnung Hochbeete und Pflanzen für Altenpflegeheim und Kindergarten zur gemeinsamen Nutzung 2.320,00 2.320,00 2023 Seniorenzentrum Garten verbindet Jung und Alt! Hochbeete und Pflanzen für Altenpflegeheim und Kindergarten zur gemeisnamen Nutzung 1.946,00 1.946,00 2023 Seniorenzentrum Mit allen Sinnen erleben Hochbeete und Pflanzen ein Garten für die Bewohner*Innen aus 15 unterschiedlichen Nationen 1.390,80 1.391,00 2024 Seniorenzentrum Gartenprojekt für Jung und Alt Gartenprojekt (72 Std. BDKJ) mit Kita St. Stephan und Messdiener*innen. Hochbeete zur Nutzung von Rollstuhlfahrer*innen sollen aufgebaut und bepflanzt werden. 2.338,78 2.339,00 2024 Gesundheitseintrichtung Sozialpsychiartrisches Zentrum Nippes Für das Café der Kontaktstelle wird ein Sodastream für Sprudelwasser benötigt und es werden mit den Menschen vor Ort Schallbrechende Bilder gebaut. Beide Dinge werden mit den Menschen gemeinsam angeschafft und genutzt, somit wird das Bewusstsein für nachhaltiges Arbeiten und Leben geschärft. 256,00 0,00 Antrag entsprach nicht den Förderkriterien. 2024 Kirchengemeinde LoLi schafft Lebensräume Zur BDKJ Aktion 72 Stunden sollen Vogel- Igelhäuser und Hochbeete gebaut werden 2.412,00 2.412,00 2024 Privatperson PV Anlage mit Speicher 0,00 Antrag wurde für das falsche Förderprogramm gestellt. 2023 Privatperson Dachbegrünung 0,00 Antrag wurde für das falsche Förderprogramm gestellt. 2024 Privatperson Balkonkraftwerk 0,00 Antrag wurde für das falsche Förderprogramm gestellt. 2024 Privatperson Photovoltaik-Anlage 0,00 Antrag wurde für das falsche Förderprogramm gestellt. 2024 Privatperson Photovoltaik-Anlage 0,00 Antrag wurde für das falsche Förderprogramm gestellt. 2024 Privatperson Balkonkraftwerk 0,00 Antrag wurde für das falsche Förderprogramm gestellt. 2024 Privatperson Photovoltaik-Anlage 0,00 Antrag wurde für das falsche Förderprogramm gestellt. Statistik: 2023 33 Anträge in 2023 + 1 Antrag aus November 2022 12 Absagen (zurückgezogen, falches Programm, enstpricht nicht den Förderkriterien oder Fördersumme ausgeschöpft) 22 Bewilligungen mit Summe von 60.701,27€ Auszahlungen 2023 in Höhe von 55.776,54€ (aufgund zeitlicher Verschiebung zwischen Bewilligung und Auszahlung) 2024 44 Anträge in 2024 23 Absagen (falsches Programm, entspricht nicht den Förderkriterien oder Fördersumme erschöpft) 21 Bewilligungen mit Summe von 66.564,00€ Auszahlungen 2024 in Höhe von 81.296,27€ (aufgund zeitlicher Verschiebung zwischen Bewilligung und Auszahlung)
Mitteilung Ausschuss
5510 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/574 Vorlagen-Nummer 13.03.2025 0659/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.03.2025 Förderprogramm Umweltbildung: Bilanz 2024 und Aktualisierung Richtlinie Umweltbildung ist eine fundamentale Säule der kommunalen vorsorgenden Umweltpolitik. Da- bei sind die Bewusstseinsbildung und die Wertschätzung von Ressourcen Kernpunkte. Um diesen Handlungserfordernissen gerecht zu werden und die in Köln zahlreich vertretenen akti- ven Umweltbildner*innen und Ideen für Projekte zu unterstützen, wurde am 27.09.2018 das „Ganzheitliche Kölner Umweltbildungskonzept“ (UBK) vom Rat der Stadt Köln beschlossen (Vorlagennr. 0510/2018). Bestandteil des UBK ist ein Förderprogramm für Umweltbildungsprojekte, das vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln im Oktober 2020 gestartet wurde. Hierfür wurde im UBK pro Haushaltsjahr eine Summe von 50.000 EUR festgeschrieben. In den Jahren 2023 und 2024 wurde diese Summe durch weitere Mittel aufgestockt, da die ursprünglich bereitge- stellten Mittel bereits Mitte des jeweiligen Jahres ausgeschöpft waren. Die zur Verfügung ste- henden Mittel wurden in allen Haushaltsjahren seit Beginn des Förderprogrammes vollständig ausgeschöpft. Informationen siehe unter: www.stadt-koeln.de/foerderprogramm-umweltbildung Ziel dieses Förderprogramms ist es, über Umweltbildungsprojekte Menschen für ihre Umwelt und die Natur Kölns zu sensibilisieren und zu begeistern. Es sind Projekte adressiert, die Na- tur und Umwelt erlebbar machen, Zusammenhänge vermitteln und Zugangsmöglichkeiten er- öffnen. Bilanz für die Jahre 2023 und 2024 Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt über das digitale Fördermanagement der Stadt Köln. Im Haushaltsjahr 2023 wurden insgesamt 33 Anträge gestellt. Ein weiterer Antrag aus Novem- ber 2022 wurde ebenfalls 2023 bearbeitet. 12 Anträge wurden abgelehnt, weil der Antrag zu- rückgezogen wurde (7 Anträge), nicht den Kriterien der Richtlinie entsprachen (2 Anträge), für das falsche Förderprogramm gestellt wurde (1 Antrag) bzw. für die restlichen 2 Anträge keine Mittel mehr im Fördertopf bereitstanden, da dieser bereits ausgeschöpft war. 22 Anträge (inkl. des einen Antrages aus 2022) wurden bewilligt mit einer Gesamtsumme in Höhe von 60.701,27 EUR. Ausgezahlt wurden im Haushaltsjahr 2023 insgesamt 55.776,54 EUR. Die Differenz der Summen ergibt sich aufgrund einer zeitlichen Verschiebung zwischen Bewilli- gung und Auszahlung zwischen den jeweiligen Haushaltsjahren. Im Haushaltsjahr 2024 wurden insgesamt 44 Anträge gestellt. 23 Anträge wurden abgelehnt, da sie nicht den Kriterien der Richtlinie nicht entsprachen (5 Anträge), für das falsche Förder- programm gestellt wurden (6 Anträge), bzw. für die restlichen 12 Anträge keine Mittel mehr im 2 Fördertopf bereitstanden, da dieser bereits ausgeschöpft war. 21 Anträge wurden bewilligt mit einer Gesamtsumme in Höhe von 66.564,00 EUR. Ausgezahlt wurden im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 81.296,27 EUR. Gefördert wurden Projekte in Köln, die der Umweltbildung dienen und den vier Handlungsfel- dern "Natur/Biodiversität", "Klima", "Lebensstil und Konsum" und "Ressourcen" zuzuordnen sind. Im beiden Jahren (2023 und 2024) wurden Anträge zu allen vier Handlungsfeldern eingereicht und bewilligt: die Antragsstellenden reichten von Bildungseinrichtungen, über Vereine, Senio- renheime, Jugendzentren bis hin zu Naturschutzverbänden. Beantragt wurden zum Beispiel: Gestaltung von Schulgärten, Theaterstücke zum Thema Ernährung und Nachhaltigkeit, Pro- jekttage/-woche zum Thema Insekten oder Wasser, generationenübergreifende Gartenpro- jekte, Workshops zum Thema Nachhaltigkeit bzw. Kunst und Natur, Bau von Hochbeeten, In- sektenhotels und Nistkästen (siehe Anlage 1). Die Vielfalt der beantragten Projekte und Maßnahmen zeigt die große Bandbreite der Bedarfe, steht aber auch für das fassettenreiche Angebot der durch das Förderprogramm zusätzlich geschaffenen Projekte. Somit wurde das Ziel des Förderprogrammes erreicht und zusätzliche Angebote der Umweltbildung geschaffen. Aktualisierung der Richtlinie des Förderprogrammes Umweltbildung in 2025 Seit Beginn des Förderprogrammes im Jahr 2020 konnten Erfahrungen mit dem Förderpro- gramm und Erkenntnisse über die Anwendung der Richtlinie gesammelt werden. Diese haben gezeigt, dass es erforderlich ist, die Richtlinie nach der ersten Aktualisierung im Jahr 2021 er- neut zu überarbeiten. Die Überarbeitung betrifft in erster Linie redaktionelle Änderungen, um den Antragstellenden klarer zu kommunizieren, welche Projekte und Maßnahmen förderfähig sind und wie eine reibungslose Antragstellung umgesetzt werden kann. Ebenso wurden die thematischen Abschnitte der Richtlinie übersichtlicher angeordnet. Zum Vergleich der alten und neuen Version der Richtlinie wurde eine Synopse erstellt (siehe Anlage 2). Die aktualisierte Richtlinie ist in Anlage 3 angefügt. Die Richtlinie wird mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt. Zurzeit ist es aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nicht möglich, neue Anträge im För- derprogramm Umweltbildung zu stellen. Mit Genehmigung und Inkrafttreten des Haushaltes 2025/2026 können wieder Anträge auf der Grundlage der neuen Richtlinie gestellt werden. Gez. Wolfgramm Anlagen: Anlage 1 Statistik 2023 und 2024 Umweltbildung Anlage 2 Förderrichtlinie Umweltbildung Synopse Anlage 3 Überarbeitet Förderrichtlinie Stand März 2025
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0659/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.03.2025
- Erstellt
- 04.03.2025 12:38