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0659/2025

Förderprogramm Umweltbildung: Bilanz 2024 und Aktualisierung Richtlinie

Mitteilung Ausschuss 13.03.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 20.03.2025, TOP 7.8

Anlage 3 Überarbeitet Förderrichtlinie Stand März 2025

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Anlage 2 Förderrichtlinie Umweltbildung Synopse

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Anlage 1 Statistik 2023 und 2024 Umweltbildung

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 3 Überarbeitet Förderrichtlinie Stand März 2025

18536 Zeichen

Förderprogramm „Umweltbildung“ 
 
 
 
 
 
 
 
Förderrichtlinie der Stadt Köln zur Gewährung von 
Zuschüssen für Umweltbildungsprojekte 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Stand: 20.03.2025

2 
 
Inhalt 
Ziele der Förderung ................................ ................................ ................................ ............... 3 
Geltungsbereich und Rechtsanspruch ................................ ................................ ................... 3 
A) Rahmenbedingungen ................................ ................................ ................................ ..... 3 
1. Formale Rahmenbedingungen ................................ ................................ ................... 3 
2. Antragsberechtigung ................................ ................................ ................................ .. 4 
a) Antragsberechtigt sind: ................................ ................................ .......................... 4 
b) Nicht antragsberechtigt sind: ................................ ................................ .................. 4 
3. Themen und Arten von Aktivitäten ................................ ................................ ............. 4 
a) Förderfähige Themen und Aktivitäten ................................ ................................ .... 4 
b) Nicht förderfähige Themen und Aktivitäten ................................ ............................. 5 
4. Finanzielle Rahmenbedingungen ................................ ................................ ............... 5 
a) Allgemeine finanzielle Rahmenbedingungen ................................ .......................... 5 
b) Zuwendungsfähige Posten ................................ ................................ ..................... 5 
c) Nicht zuwendungsfähige Posten ................................ ................................ ............ 6 
5. Doppelförderung ................................ ................................ ................................ ........ 6 
B) Antrags- und Förderverfahren ................................ ................................ ........................ 7 
1. Hinweise zur Antragsstellung ................................ ................................ ..................... 7 
2. Förderantrag ................................ ................................ ................................ .............. 7 
3. Bewilligungsverfahren ................................ ................................ ................................  8 
C) Projektdurchführung ................................ ................................ ................................ ....... 9 
1. Mitteilungspflichten ................................ ................................ ................................ .... 9 
2. Hinweis auf die Förderung im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ............ 9 
D) Abrechnungsverfahren ................................ ................................ ................................ ..10 
1. Verwendungsnachweis ................................ ................................ .............................10 
2. Rückforderung von Zuwendungen ................................ ................................ ............10 
3. Hinweis zum Steuerrecht ................................ ................................ ..........................10 
E) Inkrafttreten ................................ ................................ ................................ ...................11

3 
 
Ziele der Förderung 
Umweltbildung ist eine zentrale Säule der kommunalen vorsorgenden Umweltpolitik. 
Eine umfassende Bildung im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit schafft die 
Voraussetzungen für ein zukunftsfähiges Denken und Handeln. Aus diesem Grund 
hat die Stadt Köln 2018 das „Ganzheitliche Kölner Umweltbildungskonzept“ (UBK) 
beschlossen. Ein wichtiger Baustein des UBK ist das Förderprogramm für 
Umweltbildung. Mit dem Förderprogramm soll es den zahlreichen 
Umweltbildungsakteur*innen und Engagierten ermöglicht werden, Bildungsprojekte 
umzusetzen. Das Ziel ist dabei die Sensibilisierung der Bürger*innen für die 
Handlungsfelder Natur/Biodiversität, Klima, Konsum und Ressourcen. Die 
Bildungsprojekte sollen Natur und Umwelt erlebbar machen, regionale und globale 
Zusammenhänge vermitteln und Zugangsmöglichkeiten für eigenes Engagement 
eröffnen. 
 
Geltungsbereich und Rechtsanspruch 
Die Förderung von Bildungsprojekten gemäß dieser Richtlinie bezieht sich auf das 
Stadtgebiet Köln. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Stadt Köln 
entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren 
Haushaltsmittel.  
 
 
A) Rahmenbedingungen 
 
1. Formale Rahmenbedingungen  
Die Förderung wird nur für Projekte ermöglicht, die noch nicht begonnen wurden 
und deren Beginn im selben Kalenderjahr wie die Antragsstellung liegt.  
Die Fördermittelempfänger*innen dürfen mit dem Projekt nicht beginnen, bevor eine 
Bewilligung vorliegt. Ein vorzeitiger Projektbeginn führt zum Förderungssauschluss 
und gegebenenfalls zur Rückforderung von Zuwendungen. In Ausnahmefällen kann 
die Stadt Köln dem Beginn des Projektes vor Erteilung des Bewilligungsbescheides 
zustimmen. Hierzu ist schriftlich eine Erlaubnis einzuholen. Aus dieser Erlaubnis ist 
jedoch kein Anspruch auf Bewilligung einer Zuwendung abzuleiten. Das 
Beginndatum ist so zu setzen, dass zwischen Antragstellung und Projektbeginn ein 
Minimum von 4 Wochen liegt. Der Projektzeitraum ist so zu wählen, dass alle 
finanziellen Verpflichtungen sowie Vor- und Nachbereitung des Projektes inbegriffen 
sind. 
Die Projekte müssen innerhalb von 12 Monaten nach Projektbeginn 
abgeschlossen sein und auf freiwilliger Basis bestehen.  
Die Projekte beziehungsweise ihre Erzeugnisse müssen für einen erweiterten 
Personenkreis zugänglich beziehungsweise erlebbar gemacht werden. Darüber 
hinaus sollten die Projekte einen Multiplikator*inneneffekt aufweisen.

4 
 
Bei Ausgaben im Rahmen des Projektes und der Vergabe von Aufträge sind die 
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Transparenz, Gleichbehandlung und 
des Wettbewerbs zu beachten. Bei der Planung und Durchführung sind die 
Verhältnismäßigkeit, Sinnhaftigkeit, der Nutzen und die Realisierbarkeit zu 
berücksichtigen. Da es sich um Projekte der Umweltbildung handelt, sind außerdem 
Nachhaltigkeitskriterien wie Regionalität und Umweltverträglichkeit zu beachten. Die 
Aufträge müssen an geeignete sach- und fachkundige Auftragnehmer*innen 
vergeben werden.  
Die Stadt Köln behält sich vor, von den Regelungen dieser Förderrichtlinie bei 
besonders förderwürdigen Projekten abzuweichen. 
 
2. Antragsberechtigung 
a) Antragsberechtigt sind: 
Eingetragene Vereine (e.V.), Schulen (und deren Fördervereine), Kindergärten und -
tagesstätten (und deren Fördervereine), Berufskollegs, Netzwerke, Arbeitsgruppen, 
Initiativen und weitere Bildungseinrichtungen und -anbieter*innen.  
b) Nicht antragsberechtigt sind: 
 Privatpersonen 
 Antragsstellende, die im laufenden Haushaltsjahr bereits eine Förderung 
innerhalb des Förderprogramms Umweltbildung erhalten haben  
 Folgeantragsstellende, deren Verfahren im Förderprogramm Umweltbildung 
nicht vollständig abgeschlossen ist (inkl. Verwendungsnachweis) 
 
3. Themen und Arten von Aktivitäten 
a) Förderfähige Themen und Aktivitäten 
Gefördert werden Projekte im Stadtgebiet Köln, die der Umweltbildung dienen und 
mindestens einem der folgenden Handlungsfeldern zuzuordnen sind: 
 Natur/Biodiversität 
 Klima 
 Lebensstil und Konsum 
 Ressourcen 
Folgende Projektformate können unter anderem gefördert werden:  
 Workshops, Seminare, Konferenzen 
 Unterrichtseinheiten, Projekttage  
 Exkursionen 
 Theaterarbeit, Radio-/ Foto-/ Filmprojekte 
 Themenbezogene Ausstellungen mit Begleitprogramm 
 Gestaltung von Gärten in Bildungseinrichtungen

5 
 
b) Nicht förderfähige Themen und Aktivitäten 
 Institutionelle, organisationsbezogene Aktivitäten (bspw. 
Mitgliederversammlungen), Spendensammlungen, Veranstaltungen, die 
ausschließlich oder überwiegend der Selbstdarstellung dienen 
 Themen und Aktivitäten, die von anderen städtischen Förderprogrammen 
abgedeckt sind 
 
4.  Finanzielle Rahmenbedingungen 
a) Allgemeine finanzielle Rahmenbedingungen 
Projekte mit einem Gesamtvolumen von 500 bis 6.000 Euro sind förderfähig. Die 
Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung. Das bedeutet, es wird ein 
fester und nicht veränderbarer Betrag bewilligt. Fallen die Ausgaben geringer aus, als 
der ursprünglich bewilligte Zuschuss, muss die Stadt als Fördermittelgeberin 
unmittelbar informiert werden. 
Grundsätzlich ist für eine Förderung im Rahmen des Förderprogrammes 
Umweltbildung ein Eigenanteil einzubringen. 
 Der Eigenanteil der Antragsstellenden beträgt mindestens 20 Prozent der 
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (bei einem Gesamtvolumen von 6.000 
Euro ergibt sich daraus eine maximale Zuwendung von 4.800 Euro und ein 
Eigenanteil von 1.200 Euro).  
 Der Eigenanteil kann sich aus Eigenmitteln, Sachleistungen und 
Eigenleistungen zusammensetzen. Als Eigenleistungen können auch 
unentgeltliche Leistungen der Antragsstellenden in Form von persönlicher 
(oder sonstiger ehrenamtlicher) Arbeitsleistung anerkannt werden. Diese 
Arbeiten werden als fiktive Kosten in Höhe von pauschal 10 Euro pro 
geleisteter Arbeitsstunde angerechnet. Eigenleistungen können nur anerkannt 
werden, wenn seitens der Fördemittelempfangenden hierfür weder ein Gehalt 
noch eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Daher stellen Überstunden 
auch keine Eigenleistungen dar.  
 Der Eigenanteil kann durch Fördermittel eines Dritten gedeckt werden, 
sofern dies nach den Bestimmungen des Dritten möglich ist.   
 
b) Zuwendungsfähige Posten 
 Projektbezogene Sachausgaben: Zu den projektbezogenen Sachkosten 
zählen beispielsweise die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien, um das 
Projekt durchzuführen. Dies können auch Druckkosten oder Raummieten für 
Veranstaltungen sein. Die Miete von speziellem Werkzeug, Arbeitsgeräten, 
Mobiliar und Inventar ist ebenfalls förderfähig. 
 Fahrtkosten: Es gelten die Vorgaben des Reisekostenrechts NRW, 
Landesreisekostengesetz (LRKG).  
 Honorar- und Personalkosten, die bei der Vorbereitung, Durchführung und 
Nachbereitung des Projektes entstehen, sind zuwendungsfähige Posten. 
Fördermittel dürfen allerdings nur dann für Personalkosten verwendet werden,

6 
 
wenn die Tätigkeiten nicht Bestandteil laufender Personalpflichten sind. 
Außerdem müssen diese Personen, an die Aufträge vergeben werden, 
entsprechend qualifiziert sein.  
 Ehrenamtliche Eigenleistungen: Ehrenamtliche Tätigkeiten im Rahmen des 
Projektes können mit einem Pauschalbetrag von 10 Euro pro Stunde vergütet 
und als zuwendungsfähige Posten anerkannt werden. Die Höhe der Ausgaben 
für ehrenamtliche Eigenleistungen darf 20 Prozent der zuwendungsfähigen 
Gesamtausgaben nicht überschreiten. Über die ehrenamtlichen Leistungen ist 
ein entsprechender Stundennachweis zu erbringen, der Angaben zum Namen 
des*der ehrenamtlich Tätigen, Datum, Dauer und Art der Leistung enthält.  
 
c) Nicht zuwendungsfähige Posten  
 Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung  
 Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (z.B. Abschreibungen, 
Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen) 
 Spenden an Dritte  
 Kosten die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten der 
Zuwendungsempfangenden entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühren, 
Bußgelder) oder die genannte Höchstgrenze überschreiten 
 Laufende Personalkosten  
 Laufende Sachkosten (z.B. Raummiete Büro, Software, Energiekosten)  
 Anschaffungskosten für Bürogeräte und Inventar (zum Beispiel Computer, 
Beamer, Büroschränke, spezielle Elektrogeräte/Werkzeuge etc.)  
 Transportmittel  
 Posten, die aufgrund von Auflagen, Satzungen der Stadt Köln oder Ähnlichem 
verpflichtend vom Antragsstellenden umzusetzen sind 
 
5. Doppelförderung 
Der förderfähige Anteil des gleichen Projektes darf nicht von mehreren 
Fördermittelgeber*innen bzw. Dienststellen der Stadt Köln gefördert werden (Verbot 
der Doppelförderung).

7 
 
B) Antrags- und Förderverfahren 
 
1. Hinweise zur Antragsstellung 
Anträge können vom 1. Januar bis zum 1. Oktober eines Jahres für Projekte, die 
im selben Kalenderjahr beginnen, in digitaler Form über das Online-Förderportal 
der Stadt Köln gestellt werden: 
www.stadt-koeln.de/foerderprogramm-umweltbildung. 
Zuständige Kontaktstelle für das Förderprogramm ist das Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt: 
FoerderungUmweltbildung@STADT-KOELN.de 
Die Förderung der Stadt Köln erfolgt grundsätzlich subsidiär. Die 
Fördermittelempfangenden haben sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung 
durch Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen.  
Vom Prinzip der Subsidiarität kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden, 
sodass die Stadt Köln vorrangig fördert. 
 
2. Förderantrag 
Zur Antragsstellung sind die im Fördermittelportal hinterlegten Dokumente zu 
beachten und zu nutzen. Der Förderantrag muss folgende Angaben enthalten:  
 Projekttitel 
 Name der antragstellenden Person und Kontaktdaten  
 Name der Institution und ggf. Rechtsform und vertretungsberechtigte Person 
 Förderzeitraum von/bis (Vollständige Laufzeit des beantragten Projektes, 
inklusive Vor- und Nachbereitung.) 
 Projektbeschreibung  
 Kosten- und Finanzierungsplan   
 Sofern das Projekt nicht auf dem Grundstück der Antragstellenden durchgeführt 
werden soll, ist eine entsprechende Erlaubnis des*der 
Grundstückseigentümer*in vorzulegen (Eigentumsnachweis) 
 Erklärung, dass 
o mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. 
o die Anstragsstellenden die notwendigen wirtschaftlichen, fachlichen und 
organisatorischen Kompetenz zur Erfüllung der Projektziele besitzen. 
o die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß §15 Umsatzsteuergesetz 
besteht. 
o einer Veröffentlichung im Rahmen der Förderberichterstattung zugestimmt 
wird. 
o eine Gesamtfinanzierung des Projektes durch Eigenmittel oder Mittel von 
Dritten nicht möglich ist.

8 
 
3. Bewilligungsverfahren 
Eingegangene Anträge werden von der Koordinationsstelle Umweltbildung auf ihre 
Vollständigkeit, Plausibilität und grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft. Die Prüfung 
kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher wird darauf hingewiesen, einen Antrag 
frühzeitig vor geplantem Projektbeginn zu stellen. 
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Bewilligung der förderfähigen 
Posten in Form eines Zuwendungsbescheides. Daraufhin kann der*die 
Antragsteller*in den Mittelabruf eigenständig auslösen und die Mittel werden zeitnah 
ausgezahlt. 
Der Zuschuss wird nur auf das im Förderantrag benannte Konto der antragstellenden 
Person ausgezahlt.

9 
 
C) Projektdurchführung 
 
1. Mitteilungspflichten 
Die Zuwendungsempfangenden sind verpflichtet umgehend elektronisch oder 
schriftlich mitzuteilen, wenn sich Änderungen bei dem geförderten Vorhaben 
ergeben. Dies ist insbesondere gegeben, wenn 
• sich Änderungen bezüglich Art und Umfang der im Antrag angegebenen 
Posten im Kostenplan ergeben. 
• das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen 
verwirklicht wird. 
• der Förderzweck bzw. das geförderte Projekt entgegen des Antrages geändert 
wird.  
• die Zuwendungsempfangenden ihre Tätigkeit einstellen, die Rechtsform 
ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern.  
• die Fördermittel nicht verbraucht werden oder sich die Finanzierung ändert 
(dies umfasst auch den Fall das Mittel von Dritten hinzukommen). 
 
 
2. Hinweis auf die Förderung im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Die Zuwendungsempfangenden verpflichten sich, in geeigneter Form auf die 
finanzielle Förderung der Stadt Köln hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für 
Veröffentlichungen (zum Beispiel bei Veranstaltungen, Pressemitteilungen, 
Broschüren, Plakaten, Rundfunk und Fernsehen, Online Medien oder Internet).

10 
 
D) Abrechnungsverfahren 
 
1. Verwendungsnachweis 
Nach Abschluss des Projektes sind die Zuwendungsempfangenden verpflichtet, 
innerhalb von drei Monaten einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis 
über die Kosten und Einnahmen vorzulegen. Auch hierzu sind die im 
Fördermittelportal hinterlegten Dokumente zu beachten und nutzen.  
 Im Sachbericht müssen die Durchführung des Projektes und die Verwendung 
der Fördermittel dargestellt werden (inkl. Zielerreichung gemäß Förderantrag). 
 Der zahlenmäßige Nachweis muss die Einnahmen sowie die Summe der 
entstandenen Kosten getrennt nach Personal- und Sachkosten entsprechend 
des bei Antragstellung vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplans enthalten. 
Eigengeleistete oder ehrenamtliche Stunden sind über einen Stundennachweis 
zu dokumentieren.  
 Dazu eine unterschriebene Erklärung mit der Summe der Einnahmen, den 
entstandenen Kosten, der Bestätigung der sachgerechten Verwendung 
vorzulegen. 
Die Zuwendungsempfangenden verpflichten sich, alle Unterlagen und Nachweise 
(Originalbelege und Zahlungsnachweise) 10 Jahre aufzubewahren und der Stadt 
Köln auf Verlangen jederzeit zur Prüfung vorzulegen.  
 
2. Rückforderung von Zuwendungen 
Zuschüsse müssen zurückgezahlt werden, wenn  
 das Projekt nicht sach- und fachgerecht ausgeführt wurde, die Mittel entgegen 
der Angaben im Projektantrag verwendet wurden oder sich nach der 
Durchführung des Projektes Umstände herausstellen, die eine Zuwendung von 
vornherein ausgeschlossen hätten.  
 wenn die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt 
wurde.  
 nach entsprechendem Fristablauf kein Verwendungsnachweis erbracht wird. 
 der Zuwendungsbescheid zurückgenommen, widerrufen oder sonst unwirksam 
wird.  
Nicht verbrauchte Mittel oder überschüssige Zuwendungen aufgrund einer anderen 
Finanzierung oder Förderung sind zurückzuzahlen.  
Die Fördermittel sind dann auf Anforderung der Stadt Köln innerhalb von vier 
Wochen zurückzuzahlen.  
3. Hinweis zum Steuerrecht 
Mögliche Steuerbelastungen aus einer Umsatzsteuerpflicht oder aus der 
Aberkennung der Gemeinnützigkeit gehen nicht zu Lasten der Stadt Köln und führen 
nicht zu einer Erhöhung der Förderung. Das rechtliche Risiko und mögliche 
Belastungen sind von den Zuwendungsempfangenden zu tragen.

11 
 
 
E) Inkrafttreten 
Das Förderprogramm tritt ab dem 01. Oktober 2020 in Kraft. Die Richtlinie wurde 
zuletzt am 20. März 2025 aktualisiert.

Anlage 2 Förderrichtlinie Umweltbildung Synopse

28686 Zeichen

Förderprogramm „Umweltbildung“ 
Förderrichtlinie der Stadt Köln zur Gewährung von Zuschüssen für Umweltbildungsprojekte 
 
Version vom 15.07.2021 Version vom 05.03.2025 
1. Ziele der Förderung  
Umweltbildung ist eine fundamentale Säule der 
kommunalen vorsorgenden Umweltpolitik. Die 
Bewusstseinsbildung und die Wertschätzung von 
Ressourcen sind hier die wesentlichen Kernpunkte. 
Da es in Köln zahlreiche 
Umweltbildungsakteur*innen und Projektideen gibt, 
wurde im Rahmen des „Ganzheitlichen Kölner 
Umweltbildungskonzeptes“ (UBK) ein 
Förderprogramm für Umweltbildungsprojekte vom 
Rat der Stadt Köln beschlossen. Ziel dieses 
Förderprogramms ist es über 
Umweltbildungsprojekte Menschen für ihre Umwelt 
und die Natur Kölns zu sensibilisieren und zu 
begeistern. Es ist für Projekte gedacht, die Natur und 
Umwelt erlebbar machen, Zusammenhänge 
vermitteln und Zugangsmöglichkeiten eröffnen. 
Damit sollen die stadttypischen Tier- und 
Pflanzengemeinschaften und ihre Lebensräume 
geschätzt, geschützt und für die zukünftigen 
Generationen bewahrt werden. Gemäß dem Leitsatz 
„Du schützt nur das, was du kennst und siehst nur 
das, was du weißt“. 
Präambel: Ziele der Förderung 
Umweltbildung ist eine zentrale Säule der 
kommunalen vorsorgenden Umweltpolitik. Eine 
umfassende Bildung im Bereich Umwelt und 
Nachhaltigkeit schafft die Voraussetzungen für ein 
zukunftsfähiges Denken und Handeln. Aus diesem 
Grund hat die Stadt Köln 2018 das „Ganzheitliche 
Kölner Umweltbildungskonzept“ (UBK) beschlossen. 
Ein wichtiger Baustein des UBK ist das 
Förderprogramm für Umweltbildung. Mit dem 
Förderprogramm soll es den zahlreichen 
Umweltbildungsakteur*innen und Engagierten 
ermöglicht werden, Bildungsprojekte umzusetzen. 
Das Ziel ist dabei die Sensibilisierung der 
Bürger*innen für die Handlungsfelder 
Natur/Biodiversität, Klima, Konsum und Ressourcen. 
Die Bildungsprojekte sollen Natur und Umwelt 
erlebbar machen, regionale und globale 
Zusammenhänge vermitteln und 
Zugangsmöglichkeiten für eigenes Engagement 
eröffnen. 
2. Antragsberechtigte  
Das Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige 
oder eingetragene Vereine, gemeinnützige 
Unternehmen, Verbände, Schulen, Kindergärten, 
Kitas, Arbeitsgruppen und sonstige 
Bildungseinrichtungen. Privatpersonen sind von der 
Förderung ausgeschlossen. 
Zu A) Rahmenbedingungen 
2. Antragsberechtigung 
a) Antragsberechtigt sind: 
Eingetragene Vereine (e.V.), Schulen (und deren 
Fördervereine), Kindergärten und -tagesstätten (und 
deren Fördervereine), Berufskollegs, Netzwerke, 
Arbeitsgruppen, Initiativen und weitere 
Bildungseinrichtungen und  
-anbieter*innen.  
 
b) Nicht antragsberechtigt sind: 
 Privatpersonen 
 Antragsstellende, die im laufenden 
Haushaltsjahr bereits eine Förderung 
innerhalb des Förderprogramms 
Umweltbildung erhalten haben  
 Folgeantragsstellende, deren Verfahren im 
Förderprogramm Umweltbildung nicht 
vollständig abgeschlossen ist. (inkl. 
Verwendungsnachweis)

3. Gegenstand der Förderung  
Gefördert werden Projekte in Köln, die der 
Umweltbildung dienen und den vier 
Handlungsfeldern „Natur/Biodiversität“, „Klima“, 
„Lebensstil und Konsum“ und „Ressourcen“ 
zuzuordnen sind. Projekte können zum Beispiel sein: 
Bau eines Lehrpfades, Gestaltung eines 
Schulgartens, Aufstellung von Nisthilfen, Anlage von 
Blühflächen, Projektwochen oder sonstige 
Veranstaltungen, Workshops, Exkursionen etc. 
Zu B) Rahmenbedingungen 
3. Themen und Arten von Aktivitäten 
a) Förderfähige Themen und Aktivitäten 
Gefördert werden Projekte im Stadtgebiet Köln, die 
der Umweltbildung dienen und mindestens einem 
der folgenden Handlungsfeldern zuzuordnen sind: 
 Natur/Biodiversität 
 Klima 
 Lebensstil und Konsum 
 Ressourcen 
Folgende Projektformate können unter anderem 
gefördert werden:  
 Workshops, Seminare, Konferenzen 
 Unterrichtseinheiten, Projekttage  
 Exkursionen 
 Theaterarbeit, Radio-/ Foto-/ Filmprojekte 
 Themenbezogene Ausstellungen mit 
Begleitprogramm 
 Gestaltung von Gärten in 
Bildungseinrichtungen 
b) Nicht förderfähige Themen und Aktivitäten 
 Institutionelle, organisationsbezogene 
Aktivitäten (bspw. 
Mitgliederversammlungen), 
Spendensammlungen, Veranstaltungen, die 
ausschließlich oder überwiegend der 
Selbstdarstellung dienen 
 Themen und Aktivitäten, die von anderen 
städtischen Förderprogrammen abgedeckt 
sind 
4. Fördervolumen und Art der Förderung  
Projekte mit einem Gesamtvolumen von 500 bis 
6.000 Euro sind förderfähig. Der Zuschuss beträgt 80 
Prozent der förderfähigen Kosten. Daraus ergeben 
sich ein Fördervolumen von maximal 4.800 Euro und 
ein zu leistender Eigenanteil von 20 Prozent. Der 
Eigenanteil kann sich aus Eigenmitteln, 
Sachleistungen und Eigenleistungen 
zusammensetzen. Eigenanteil: Als Eigenleistung 
können auch unentgeltliche Leistungen der 
Antragstellenden in Form von persönlicher 
Arbeitsleistung anerkannt werden. Die 
eigengeleistete Arbeitszeit wird gegen Nachweis auf 
Stundenbasis als anrechenbare Kosten anerkannt 
(pro Stunde 10,00 €) und darf insgesamt maximal 
20% der Gesamtkosten betragen. Eine 
entsprechende Kalkulation ist dem Förderantrag 
beizufügen. Dies kann in Form eines 
unterschriebenen Stundennachweises erfolgen. 
Sofern die Arbeitsleistung eine besondere 
Zu B) Rahmenbedingungen 
4. Finanzielle Rahmenbedingungen 
a) Allgemeine finanzielle Rahmenbedingungen 
Projekte mit einem Gesamtvolumen von 500 bis 
6.000 Euro sind förderfähig. Die Förderung erfolgt in 
Form einer Festbetragsfinanzierung. Das bedeutet, 
es wird ein fester und nicht veränderbarer Betrag 
bewilligt. Fallen die Ausgaben geringer aus, als der 
ursprünglich bewilligte Zuschuss, muss die Stadt als 
Fördermittelgeberin unmittelbar informiert werden.  
Grundsätzlich ist für eine Förderung im Rahmen des 
Förderprogrammes Umweltbildung ein Eigenanteil 
einzubringen.  
 Der Eigenanteil der Antragssteller*innen 
beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen 
Gesamtausgaben (bei einem

Qualifikation erfordert, kann die 
fördermittelvergebende Dienststelle in 
angemessenem Umfang einen höheren Betrag 
festlegen. Eigenleistungen können nur anerkannt 
werden, wenn seitens des*der 
Fördermittelempfängers*in hierfür weder ein Gehalt 
noch eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. 
Daher stellen Überstunden auch keine 
Eigenleistungen dar. Förderfähiger Anteil: 
Förderfähig sind die bei der Durchführung des 
Projektes entstehenden Personal- und Sachkosten. 
Ausgenommen sind laufende Personalkosten 
des*der Fördermittelempfängers*in. Zu den 
projektbezogenen Sachkosten zählen beispielsweise 
auch Druckkosten, Raummieten und die Beschaffung 
von Verbrauchsmaterialien, um das Projekt 
durchzuführen. Die Miete von speziellem Werkzeug, 
Arbeitsgeräten, Mobiliar und Inventar ist ebenfalls 
förderfähig, die Anschaffung jedoch nicht. Die 
Förderung wird für ein bestimmtes, sachlich und 
zeitlich begrenztes Vorhaben gewährt 
(Projektförderung). Der*die 
Fördermittelempfänger*in darf mit dem Projekt 
nicht beginnen, bevor eine Bewilligung vorliegt. Ein 
vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum 
Förderungsausschluss und gegebenenfalls zur 
Rückforderung von Zuwendungen. Der*die 
Fördermittelempfänger*in hat hierüber eine 
Eigenerklärung abzugeben. In Ausnahmefällen kann 
die Stadt Köln dem Beginn des Projektes vor 
Erteilung des Bewilligungsbescheides zustimmen. 
Hierzu ist schriftlich eine Erlaubnis einzuholen. Aus 
dieser Erlaubnis ist jedoch kein Anspruch auf 
Bewilligung eines Zuschusses abzuleiten. Das 
Beginndatum ist so zu setzen, dass zwischen 
Antragstellung und Projektbeginn ein Minimum von 
4 Wochen liegt. Der Projektzeitraum ist so zu 
wählen, dass alle finanziellen Verpflichtungen sowie 
Vor- und Nachbereitung des Projektes inbegriffen 
sind. Die Stadt behält sich vor, von den Regelungen 
dieser Förderrichtlinie bei besonders förderwürdigen 
Projekten abzuweichen. 
Gesamtvolumen von 6.000 Euro ergibt sich 
daraus eine maximale Zuwendung von 
4.800 Euro und ein Eigenanteil von 1.200 
Euro). 
 Der Eigenanteil kann sich aus Eigenmitteln, 
Einnahmen, Sachleistungen und 
Eigenleistungen zusammensetzen. Als 
Eigenleistungen können auch unentgeltliche 
Leistungen der Antragsstellenden in Form 
von persönlicher (oder sonstiger 
ehrenamtlicher) Arbeitsleistung anerkannt 
werden. Diese Arbeiten werden als fiktive 
Kosten in Höhe von pauschal 10 Euro pro 
geleisteter Arbeitsstunde angerechnet. 
Eigenleistungen können nur anerkannt 
werden, wenn seitens der 
Fördemittelempfangenden hierfür weder 
ein Gehalt noch eine 
Aufwandsentschädigung gezahlt wird. 
Daher stellen Überstunden auch keine 
Eigenleistungen dar.  
 Der Eigenanteil kann durch Fördermittel 
eines Dritten gedeckt werden, sofern dies 
nach den Bestimmungen des Dritten 
möglich ist. 
a) Zuwendungsfähige Posten 
 Projektbezogene Sachausgaben: Zu den 
projektbezogenen Sachkosten zählen 
beispielsweise die Beschaffung von 
Verbrauchsmaterialien, um das Projekt 
durchzuführen. Dies können auch 
Druckkosten oder Raummieten für 
Veranstaltungen sein. Die Miete von 
speziellem Werkzeug, Arbeitsgeräten, 
Mobiliar und Inventar ist ebenfalls 
förderfähig. 
 Fahrtkosten: Es gelten die Vorgaben des 
Reisekostenrechts NRW, 
Landesreisekostengesetz (LRKG).  
 Honorar- und Personalkosten, die bei der 
Vorbereitung, Durchführung und 
Nachbereitung des Projektes entstehen, 
sind zuwendungsfähige Posten. 
Fördermittel dürfen allerdings nur dann für 
Personalkosten verwendet werden, wenn 
die Tätigkeiten nicht Bestandteil laufender 
Personalpflichten sind. Außerdem müssen 
diese Personen, an die Aufträge vergeben 
werden, entsprechend qualifiziert sein. 
 Ehrenamtliche Eigenleistungen: 
Ehrenamtliche Tätigkeiten im Rahmen des 
Projektes können mit einem Pauschalbetrag

von 10 Euro pro Stunde vergütet und als 
zuwendungsfähige Posten anerkannt 
werden. Die Höhe der Ausgaben für 
ehrenamtliche Eigenleistungen darf 20 
Prozent der zuwendungsfähigen 
Gesamtausgaben nicht überschreiten. Über 
die ehrenamtlichen Leistungen ist ein 
entsprechender Stundennachweis zu 
erbringen, der Angaben zum Namen 
des*der ehrenamtlich Tätigen, Datum, 
Dauer und Art der Leistung enthält.  
5. Fördervoraussetzungen  
• Es handelt sich um ein in sich abgeschlossenes 
Projekt in Köln, mit dem noch nicht begonnen wurde 
(vgl. abweichend 4. Ausnahme vorzeitiger 
Maßnahmenbeginn).  
• Das Projekt besteht auf freiwilliger Basis.  
• Der*die Antragsteller*in besitzt die für die 
Erfüllung der Projektaufgaben und -ziele notwendige 
wirtschaftliche, fachliche und organisatorische 
Kompetenz.  
• Das Projekt entspricht den Grundsätzen der 
Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Kosteneffizienz.  
• Bei der Planung und Durchführung sind die 
Verhältnismäßigkeit, die Sinnhaftigkeit, der Nutzen 
und die Realisierbarkeit zu berücksichtigen.  
• Das Förderprojekt muss innerhalb von 12 Monaten 
(ab dem Datum des Zuwendungsbescheides) 
umgesetzt sein.  
• Das Projekt beziehungsweise seine Ergebnisse 
müssen für einen erweiterten Personenkreis 
zugänglich beziehungsweise erlebbar gemacht 
werden. Darüber hinaus sollten die Projekte einen 
Multiplikatoreneffekt aufweisen. 
A) Rahmenbedingungen 
Formale Rahmenbedingungen  
Die Förderung wird nur für Projekte ermöglicht, die 
noch nicht begonnen wurden und deren Beginn im 
selben Kalenderjahr wie die Antragsstellung liegt.  
Die Fördermittelempfänger*innen dürfen mit dem 
Projekt nicht beginnen, bevor eine Bewilligung 
vorliegt. Ein vorzeitiger Projektbeginn führt zum 
Förderungssauschluss und gegebenenfalls zur 
Rückforderung von Zuwendungen. Die 
Fördermittelempfänger*innen haben hierüber eine 
Erklärung abzugeben. In Ausnahmefällen kann die 
Stadt Köln dem Beginn des Projektes vor Erteilung 
des Bewilligungsbescheides zustimmen. Hierzu ist 
schriftlich eine Erlaubnis einzuholen. Aus dieser 
Erlaubnis ist jedoch kein Anspruch auf Bewilligung 
eines Zuschusses abzuleiten. Das Beginndatum ist so 
zu setzen, dass zwischen Antragstellung und 
Projektbeginn ein Minimum von 4 Wochen liegt. Der 
Projektzeitraum ist so zu wählen, dass alle Ausgaben 
sowie Vor- und Nachbereitung des Projektes 
inbegriffen sind. 
Die Projekte müssen innerhalb von 12 Monaten 
nach Projektbeginn abgeschlossen sein und auf 
freiwilliger Basis bestehen.  
Die Projekte beziehungsweise ihre Erzeugnisse 
müssen für einen erweiterten Personenkreis 
zugänglich beziehungsweise erlebbar gemacht 
werden. Darüber hinaus sollten die Projekte einen 
Multiplikator*inneneffekt aufweisen.   
Bei Ausgaben im Rahmen des Projektes und der 
Vergabe von Aufträge sind die Grundsätze der 
Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Transparenz, 
Gleichbehandlung und des Wettbewerbs zu 
beachten. Bei der Planung und Durchführung sind 
die Verhältnismäßigkeit, Sinnhaftigkeit, der Nutzen 
und die Realisierbarkeit zu berücksichtigen. 
Da es sich um Projekte der Umweltbildung handelt, 
sind außerdem Nachhaltigkeitskriterien wie 
Regionalität und Umweltverträglichkeit zu beachten. 
Die Aufträge müssen an geeignete sach- und

fachkundige Auftragnehmer*innen vergeben 
werden.  
Die Stadt Köln behält sich vor, von den Regelungen 
dieser Förderrichtlinie bei besonders förderwürdigen 
Projekten abzuweichen. 
6. Nicht zuwendungsfähige Posten sind:  
 Zuführungen an Rücklagen aus der 
städtischen Förderung 
 Nicht zahlungswirksame Aufwendungen 
und Kosten (z.B. Abschreibungen, Bildung 
von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen 
 Spenden an Dritte 
 Kosten die durch Versäumnisse oder 
Fehlverhalten des*der 
Zuwendungsempfängers*in entstanden 
sind (z.B. Versäumnisgebühren, Bußgelder) 
oder die genannte Höchstgrenze 
überschreiten  
 Laufende Personalkosten des*der 
Zuwendungsempfängers*in 
 Anschaffungskosten für benötigte 
Bürogeräte zur Durchführung eines 
Projektes (zum Beispiel Laptop oder 
Beamer) 
Zu A) Rahmenbedingungen 
4. Finanzielle Rahmenbedingungen 
c) Nicht zuwendungsfähige Posten  
 Zuführungen an Rücklagen aus der 
städtischen Förderung  
 Nicht zahlungswirksame Aufwendungen 
und Kosten (z.B. Abschreibungen, Bildung 
von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen) 
 Spenden an Dritte  
 Kosten, die durch Versäumnisse oder 
Fehlverhalten des*der 
Zuwendungsempfängers*in entstanden 
sind (z.B. Versäumnisgebühren, Bußgelder) 
 Kosten, die das bewilligte Gesamtvolumen 
überschreiten 
 Laufende Personalkosten  
 Laufende Sachkosten (z.B. Raummiete Büro, 
Software, Energiekosten)  
 Anschaffungskosten für benötigte 
Bürogeräte und Inventar (zum Beispiel 
Computer, Beamer, Büroschränke, spezielle 
Elektrogeräte/Werkzeuge etc.)  
 Transportmittel  
 Posten, die aufgrund von Auflagen, 
Satzungen der Stadt Köln oder Ähnlichem 
verpflichtend vom Antragsstellenden 
umzusetzen sind 
7. Doppelförderung / Überfinanzierung  
Der förderfähige Anteil des gleichen Projektes darf 
nicht von mehreren Fördermittelgeber*innen bzw. 
Dienststellen der Stadt Köln gefördert werden 
(Verbot der Doppelförderung). Nicht ausgeschlossen 
ist, dass mehrere Fördermittelgeber*innen oder 
Förderprogramme der Stadt Köln und ihrer 
Beteiligungen ein Projekt unterstützen, wenn 
sichergestellt ist, dass der Eigenanteil von 20 Prozent 
nicht unterschritten wird und eine Übereinkunft 
zwischen den beteiligten Fördermittelgeber*innen 
besteht. 
Zu A) Rahmenbedingungen 
5. Doppelförderung 
Der förderfähige Anteil des gleichen Projektes darf 
nicht von mehreren Fördermittelgeber*innen bzw. 
Dienststellen der Stadt Köln gefördert werden 
(Verbot der Doppelförderung).  
 
8. Antragstellung  
Anträge können ganzjährig in digitaler Form bei der 
Stadt Köln gestellt werden: www.stadt-
koeln.de/foerderprogramm-umweltbildung. 
Zuständige Kontaktstelle für das Förderprogramm ist 
C) Antrags- und Förderverfahren 
1. Hinweise zur Antragsstellung 
Anträge können vom 1. Januar bis zum 1. Oktober 
eines Jahres für Projekte im selben Jahr, in digitaler

das Umwelt- und Verbraucherschutzamt: 
FoerderungUmweltbildung@STADT-KOELN.de, Tel.: 
0221 221 31453. Die Förderung der Stadt Köln 
erfolgt grundsätzlich subsidiär. Der*die 
Fördermittelempfänger*in hat sich vorrangig um 
andere Arten der Finanzierung durch Eigenmittel, 
Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu 
bemühen. Vom Prinzip der Subsidiarität kann in 
begründeten Einzelfällen abgewichen werden, 
sodass die Stadt Köln vorrangig fördert. 
Form über das Online-Förderportal der Stadt Köln 
gestellt werden: 
www.stadt-koeln.de/foerderprogramm-
umweltbildung. 
Zuständige Kontaktstelle für das Förderprogramm ist 
das Umwelt- und Verbraucherschutzamt: 
FoerderungUmweltbildung@STADT-KOELN.de 
Die Förderung der Stadt Köln erfolgt grundsätzlich 
subsidiär. Die Fördermittelempfangenden haben sich 
vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch 
Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von 
Dritten zu bemühen.  
Vom Prinzip der Subsidiarität kann in begründeten 
Einzelfällen abgewichen werden, sodass die Stadt 
Köln vorrangig fördert. 
9. Der Förderantrag  
Der Förderantrag muss folgende Angaben enthalten:  
• Name des Projekts  
• Name der antragstellenden Person und 
Kontaktdaten  
• Rechtsform und vertretungsberechtigte Person  
• Förderzeitraum von/ bis (vollständiger 
Förderzeitraum des Projektes, maximal 12 Monate, 
inklusive Vor- und Nachbereitung. Lediglich die 
Ausgaben, die im Förderzeitraum getätigt wurden, 
können anerkannt werden. Der Förderzeitraum darf 
nicht in der Vergangenheit liegen) 
• Projektbeschreibung (inkl. Projektlageplan (falls 
zutreffend), Kurzpräsentation zum*zur 
Antragsteller*in, Zielen, Zielgruppen, geplanten 
Aktivitäten, Zeitplanung, Beitrag/ Nutzen des 
Projektes)  
• Kosten- und Finanzierungsplan (aufgeschlüsselt 
nach Projektaktivität und unterteilt in Personal- und 
Sachkosten) • Beantragte oder bereits bewilligte 
Förderungen/ Zuschüsse von Dritten. Dies umfasst 
auch beantragte oder bewilligte Fördermittel bei der 
Stadt Köln  
• Erklärung o dass mit dem Vorhaben noch nicht 
begonnen wurde o dass der*die Antragsteller*in die 
für die Erfüllung der Projektaufgaben und –ziele 
notwendige wirtschaftliche, fachliche und 
organisatorische Kompetenz besitzt o über die 
Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 
Umsatzsteuergesetz o dass einer Veröffentlichung 
im Rahmen der Förderberichterstattung zugestimmt 
wird o dass eine Finanzierung durch Eigenmittel oder 
Mittel von Dritten nicht möglich ist (vgl. abweichend 
8)  
• Sofern das Projekt nicht auf dem Grundstück der 
antragstellenden Person durchgeführt werden soll, 
ist eine entsprechende Erlaubnis des*der 
Zu B) Antrags- und Förderverfahren 
2. Förderantrag 
Zur Antragsstellung sind die im Fördermittelportal 
hinterlegten Dokumente zu beachten und zu nutzen.  
Der Förderantrag muss folgende Angaben enthalten:  
 Projekttitel 
 Name der antragstellenden Person und 
Kontaktdaten  
 Name der Institution und ggf. Rechtsform und 
vertretungsberechtigte Person 
 Förderzeitraum von/ bis (Vollständige 
Laufzeit des beantragten Projektes, inklusive 
Vor- und Nachbereitung.) 
 Projektbeschreibung  
 Kosten- und Finanzierungsplan   
 Sofern das Projekt nicht auf dem Grundstück 
der Antragstellenden durchgeführt werden 
soll, ist eine entsprechende Erlaubnis des*der 
Grundstückseigentümer*in vorzulegen 
(Eigentumsnachweis) 
 Erklärung, dass 
o mit dem Vorhaben noch nicht begonnen 
wurde. 
o die Anstragsstellenden die notwendigen 
wirtschaftlichen, fachlichen und 
organisatorischen Kompetenz zur 
Erfüllung der Projektziele besitzen. 
o die Berechtigung zum Vorsteuerabzug 
gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz besteht. 
o einer Veröffentlichung im Rahmen der 
Förderberichterstattung zugestimmt wird.

Grundstückeigentümers*in vorzulegen 
(Eigentumsnachweis) 
o eine Gesamtfinanzierung des Projektes 
durch Eigenmittel oder Mittel von Dritten 
nicht möglich ist. 
10. Bewilligungsverfahren  
Eingegangene Anträge werden von der 
Koordinationsstelle Umweltbildung auf ihre 
Vollständigkeit, Plausibilität und grundsätzliche 
Förderwürdigkeit geprüft. Die Prüfung kann einige 
Zeit in Anspruch nehmen. Nach Prüfung der 
eingereichten Unterlagen erfolgt die Bewilligung in 
Form eines Zuwendungsescheides im Online Antrag. 
Daraufhin kann der*die Antragsteller*in den 
Mittelabruf eigenständig auslösen und die Mittel 
werden zeitnah ausgezahlt. Der Zuschuss wird nur 
auf das im Förderantrag benannte Konto der 
antragstellenden Person ausgezahlt. 
Zu B) Antrags- und Förderverfahren 
3. Bewilligungsverfahren 
Eingegangene Anträge werden von der 
Koordinationsstelle Umweltbildung auf ihre 
Vollständigkeit, Plausibilität und grundsätzliche 
Förderfähigkeit geprüft. Die Prüfung kann einige Zeit 
in Anspruch nehmen. Daher wird darauf 
hingewiesen, einen Antrag frühzeitig vor geplantem 
Projektbeginn zu stellen. 
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt 
die Bewilligung der förderfähigen Posten in Form 
eines Zuwendungsbescheides. 
Der Zuschuss wird nur auf das von der 
antragstellenden Person im Förderantrag benannte 
Konto ausgezahlt. 
11. Verwendungsnachweis  
Nach Abschluss des Projektes ist der*die 
Zuwendungsempfänger*in verpflichtet, innerhalb 
von drei Monaten einen Sachbericht und einen 
zahlenmäßigen Nachweis über die Kosten und 
Einnahmen vorzulegen. Im Sachbericht müssen die 
Durchführung des Projektes und die Verwendung 
der Fördermittel dargestellt werden (inkl. 
Zielerreichung der Förderung – gemäß 
Förderantrag). Der zahlenmäßige Nachweis muss die 
Einnahmen sowie die Summe der entstandenen 
Kosten getrennt nach Personal- und Sachkosten 
entsprechend des bei Antragstellung vorgelegten 
Kosten- und Finanzierungsplans enthalten. 
Eigengeleistete oder ehrenamtliche Stunden sind 
über einen Stundennachweis zu dokumentieren. 
Dazu sind eine unterschriebene Erklärung mit der 
Summe der Einnahmen, den entstandenen Kosten, 
der Bestätigung der sachgerechten Verwendung und 
eine Fotodokumentation des Ausgangs- und 
Endzustandes vorzulegen. Der*die 
Zuwendungsempfänger*in verpflichtet sich alle 
Unterlagen und Nachweise (Belege und 
Zahlungsnachweise) 10 Jahre aufzubewahren und 
der Stadt Köln auf Verlangen jederzeit zur Prüfung 
vorzulegen. 
D) Abrechnungsverfahren 
1. Verwendungsnachweis 
Nach Abschluss des Projektes sind die 
Zuwendungsempfangenden verpflichtet, innerhalb 
von drei Monaten einen Sachbericht und einen 
zahlenmäßigen Nachweis über die Kosten und 
Einnahmen vorzulegen. Auch hierzu sind die im 
Fördermittelportal hinterlegten Dokumente zu 
beachten und zu nutzen. 
 Im Sachbericht müssen die Durchführung 
des Projektes und die Verwendung der 
Fördermittel dargestellt werden (inkl. 
Zielerreichung gemäß Förderantrag). 
 Der zahlenmäßige Nachweis muss die 
Einnahmen sowie die Summe der 
entstandenen Kosten getrennt nach 
Personal- und Sachkosten entsprechend des 
bei Antragstellung vorgelegten Kosten- und 
Finanzierungsplans enthalten. 
Eigengeleistete oder ehrenamtliche 
Stunden sind über einen Stundennachweis 
zu dokumentieren.  
 Dazu eine unterschriebene Erklärung mit 
der Summe der Einnahmen, den 
entstandenen Kosten, der Bestätigung der 
sachgerechten Verwendung vorzulegen. 
Die Zuwendungsempfangenden verpflichten sich, 
alle Unterlagen und Nachweise (Originalbelege und 
Zahlungsnachweise) 10 Jahre aufzubewahren und

der Stadt Köln auf Verlangen jederzeit zur Prüfung 
vorzulegen.  
12. Mitteilungspflichten  
Der*die Zuwendungsempfänger*in ist verpflichtet 
elektronisch oder schriftlich mitzuteilen, wenn sich 
wesentliche Änderungen bei dem geförderten 
Vorhaben ergeben. Dies ist insbesondere gegeben, 
wenn  
• das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem 
geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird  
• der Förderzweck bzw. das geförderte Projekt 
entgegen des Antrages geändert wird  
• der*die Zuwendungsempfänger*in seine*ihre 
Tätigkeit einstellt, die Rechtsform ändert oder sich 
Beteiligungsverhältnisse ändern  
• die Fördermittel nicht verbraucht werden oder sich 
die Finanzierung ändert (dies umfasst auch den Fall 
das Mittel von Dritten hinzukommen)  
• die ausgezahlten Beträge nicht innerhalb eines 
Jahres nach Auszahlung verbraucht werden können 
C) Projektdurchführung 
1. Mitteilungspflichten 
Die Zuwendungsempfangenden sind verpflichtet 
umgehend mitzuteilen, wenn sich Änderungen bei 
dem geförderten Vorhaben ergeben. Dies ist 
insbesondere gegeben, wenn 
• sich Änderungen bezüglich Art und Umfang 
der im Antrag angegebenen Posten im 
Kostenplan ergeben. 
• das Ziel der Förderung nicht oder nicht in 
dem geförderten Zeitrahmen verwirklicht 
wird.  
• der Förderzweck bzw. das geförderte Projekt 
entgegen des Antrages geändert wird.  
• die Zuwendungsempfangenden ihre Tätigkeit 
einstellen, die Rechtsform ändert oder sich 
Beteiligungsverhältnisse ändern.  
• die Fördermittel nicht verbraucht werden 
oder sich die Finanzierung ändert (dies 
umfasst auch den Fall das Mittel von Dritten 
hinzukommen). 
13. Rückforderung von Zuschüssen 
Zuschüsse müssen zurückgezahlt werden, wenn das 
Projekt nicht sach- und fachgerecht ausgeführt 
wurden, die Mittel entgegen der Angaben im 
Projektantrag verwendet wurden oder sich nach der 
Durchführung des Projektes Umstände 
herausstellen, die eine Bezuschussung von 
vorneherein ausgeschlossen hätten. Die Zuwendung 
ist unverzüglich zu erstatten, soweit der 
Zuwendungsbescheid zurückgenommen, widerrufen 
oder sonst unwirksam wird. Nicht verbrauchte Mittel 
oder überschüssige Zuwendungen aufgrund einer 
anderen Finanzierung oder Förderung sind 
zurückzuzahlen. Die Fördermittel sind auf 
Anforderung der Stadt Köln innerhalb eines Monats 
verzinst zurückzuzahlen, wenn die Zuwendung durch 
unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt 
wurde. 
Zu D) Abrechnungsverfahren 
2. Rückforderung von Zuwendungen 
Zuschüsse müssen zurückgezahlt werden, wenn  
 das Projekt nicht sach- und fachgerecht 
ausgeführt wurde, die Mittel entgegen der 
Angaben im Projektantrag verwendet 
wurden oder sich nach der Durchführung 
des Projektes Umstände herausstellen, die 
eine Zuwendung von vornherein 
ausgeschlossen hätten.  
 wenn die Zuwendung durch unrichtige oder 
unvollständige Angaben erwirkt wurde. 
 nach entsprechendem Fristablauf kein 
Verwendungsnachweis erbracht wird.  
 der Zuwendungsbescheid 
zurückgenommen, widerrufen oder sonst 
unwirksam wird.  
Nicht verbrauchte Mittel oder überschüssige 
Zuwendungen aufgrund einer anderen Finanzierung 
oder Förderung sind zurückzuzahlen.  
Die Fördermittel sind dann auf Anforderung der 
Stadt Köln innerhalb von vier Wochen 
zurückzuzahlen.

14. Rechtsanspruch  
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 
Zuschüsse können nur gewährt werden, soweit es 
die Haushaltslage der Stadt Köln zulässt bzw. die zur 
Verfügung stehenden Mittel noch nicht 
aufgebraucht sind. 
Präambel: Geltungsbereich und Rechtsanspruch 
Die Förderung von Begrünungsmaßnahmen gemäß 
dieser Richtlinie bezieht sich auf das Stadtgebiet 
Köln. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht 
nicht. Die Stadt Köln entscheidet nach 
pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der 
verfügbaren Haushaltsmittel. Das Förderprogramm 
„GRÜNhoch3 Dächer | Fassaden | Höfe“ wurde am 
05.07.2018 mit Wirkung vom 01.08.2018 mit einer 
Geltungsdauer von fünf Jahren, und am 16.05.2023 
mit einer Verlängerung um weitere fünf Jahre bis 
zum 31.07.2028, vom Rat der Stadt Köln 
beschlossen. 
15. Hinweis auf die Förderung im Rahmen der 
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Der*die Zuwendungsempfänger*in verpflichtet sich, 
in geeigneter Form auf die finanzielle Förderung der 
Stadt Köln hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für 
Veröffentlichungen (zum Beispiel bei 
Veranstaltungen, Pressemitteilungen, Broschüren, 
Plakaten, Rundfunk und Fernsehen, Online Medien 
oder Internet). 
Zu C) Projektdurchführung 
2. Hinweis auf die Förderung im Rahmen der 
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Die Zuwendungsempfangenden verpflichten sich, in 
geeigneter Form auf die finanzielle Förderung der 
Stadt Köln hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für 
Veröffentlichungen (zum Beispiel bei 
Veranstaltungen, Pressemitteilungen, Broschüren, 
Plakaten, Rundfunk und Fernsehen, Online Medien 
oder Internet).  
 Zu D) Abrechnungsverfahren 
3. Hinweis zum Steuerrecht 
Mögliche Steuerbelastungen aus einer 
Umsatzsteuerpflicht oder aus der Aberkennung der 
Gemeinnützigkeit gehen nicht zu Lasten der Stadt 
Köln und führen nicht zu einer Erhöhung der 
Förderung. Das rechtliche Risiko und mögliche 
Belastungen sind von den 
Zuwendungsempfangenden zu tragen. 
16. Inkrafttreten  
Das Förderprogramm tritt ab dem 01. Oktober 2020 
in Kraft. Die Richtlinie wurde am 15. Juli 2021 
aktualisiert 
E) Inkrafttreten 
Das Förderprogramm tritt ab dem 01. Oktober 2020 
in Kraft. Die Richtlinie wurde zuletzt am 20. März 
2025 aktualisiert.

Anlage 1 Statistik 2023 und 2024 Umweltbildung

17133 Zeichen

Bilanz 2023 und 2024 Förderprogramm Umweltbildung Stand: 7.3.2025
Antragsjahr Einrichtung Name des Projektes Beschreibung angeforderter Betrag genehmigter Betrag Bemerkung
2022 Schule Wildblumenbeete und Vogelbruthecken Ziel des Projekts ist es, die Biodiversität im 
Schulgartens zu fördern und Kinder mit 
Naturerfahrungen vertraut zu machen. Dafür sind 
Wildblumenbeete und Vogelbruthecken angedacht. 
Außerdem werden diverse Aktionen durchgeführt 
(Mikroskopieren von Teichwasser, 
Libellenbeobachtungen, Pflege von Fischen und 
Libellenlarven, Wasserpflanzenuntersuchungen). 
Maßnahmen finden im gereits bestehenden 
Schulgarten statt.
4.298,80  4.299,00  Bewilligung und Auszahlung erfolgten in 2023
2023 Schule Projekt Schulgarten: Mehr Natur in unserer 
Schule - mitten in der Stadt
Bau von Hochbeeten, Kräuterspirale, Komposthaufen, 
Anpflanzungen von Sträuchern, Stauden, Beeren etc. 
4.800,00  4.800,00  
2023 Schule Schulzoo:  Biodiversität erleben und 
schützen lernen 
Aufbau eines Schulzoos hier Aquarien, Terrarien unter 
dem Motto "Biodiversität erleben und schützen 
lernen" 
4.800,00  4.800,00  
2023 Schule Der Schulgarten wird echter Klassenraum Bau einer Pergola (Grünes Klassenzimmer), eines 
Gerätehauses und Beschaffung von Material 
4.762,23  4.763,00  
2023 Schule Grüne Osasen für unseren Pausenhof Umwandlung von durch Baumfällung entstandenen 
Brachflächen in bepflanzte Flächen als Schulgarten, 
alternativen Aufenthaltsbereich in den Pausen; 
Nutzung durch Garten-/Umwelt-/Homepage-AG der 
Schule
2.000,00  0,00  Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft.
2024 Schule Schulgarten der GGS Anna-Langohr-Schule Die Erweiterung eines
bereits existierenden Schulgartens. Hierbei sollen 
Hochbeete
installiert, Kräutergärten angelegt, 
insektenfreundliche
Blumenwiesen etabliert und Insektenhotels 
aufgestellt werden
1.800,00  1.800,00  
2024 Schule Schulgarten "Gemüseackerdemie" 12 Gemüsebeete sollen angelegt werden, 
Materialkosten für Pflanzen, Erde, Gartengeräte etc. 
und Jahresbeitrag für Programm Volle Möhre 1, 
GemüseAckerdemie
2.800,00 2.800,00 
2024 Schule Nachhaltiger Schulgarten Zusammen mit einem Landwirt werden neue Beete 
im Schulgarten angelegt u.a. für Gemüse sowie ein 
Bewässerungs-System installiert 
2.192,00 2.192,00 
2024 Schule Workshops und Führungen Workshops zum Thema Nachhaltigkeit u.a. mit 
Museumsbesuch und Umweltpädagogischem 
Programm im Schokoladenmuseum Köln
4.592,00 4.592,00 
2024 Schule Terassengarten im Schulgarten der GHS Der Schulgarten soll in einen Terrassengarten für 
Kräuter umgewandelt werden. Projekt mit ConAction. 
Nur Sachkosten!
1.405,22 1.406,00 
2024 Schule Schulgarten Wilhem-Busch-Realschule Gestaltung von 5 Lernräumen: grünes Klassenzimmer, 
Teich, Gemüsebeet, Wildwiesenbereich, 
experimenteller Bereich für SuS. In Kooperation mit 
der Uni, Institut für Biologiedidaktik.  
4.800,00 4.800,00 
2024 Schule Projektwoche Insekten entdecken, 
Sommerferienprogramm 
Sommerferienprogramm Insekten entdecken 
(Anbieter Startchancen)
4.500,00 4.500,00 
2024 Schule Grundschule Mommsenstraße Sommerferienprogramm Insekten entdecken 
(Anbieter Startchancen)
2.400,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft.
2024 Schule Bienen am HvB Bienen beobachten und mit Bienen arbeiten 2.882,56 1.692,00

Bilanz 2023 und 2024 Förderprogramm Umweltbildung Stand: 7.3.2025
2024 Schule Schulgarten Anlage & Gestaltung eines Schulgartens als Lernort 2.619,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft.
2024 Schule Gärtnern mit wenig Geld -mobiler 
Schulgarten auf versiegelter Fläche 
Interimsstandort mit  Wunsch -Perspektive 
Umzug
Teilantrag, Gesamtprojekt mit Querwaldein über 
Fördersumme 15.980 € / Fehlender Kostenplan, 
falscher Förderbetrag (6.000 €) 
4.800,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft.
2023 Offener Ganztag Schulbienen Gertrud-Bollenrath-Schule Aufbau einer Schulimkerei mit Bienen-AG für den 
Unterricht Sek.I und OGS Primarstufe. Fachliche 
Unterstützung durch den  Kölner Imkerverein. 
Beschluss Lehrerkonferenz, Team aus 4 Kolleg*innen 
Lehr- und OGS-Fachkräften.
4.238,00  3.183,00 Bewilligung in 2023, Auszahlung erst in 2024
2024 Offener Ganztag Projektwoche Insekten entdecken Angebot für 40 Kinder in den Osterferien der OGS 
Konrad-Adenauer-Straße, Startchancen 
4.800,00 4.800,00 
2024 Offener Ganztag AG "EcoKids" AG zu den Themen Umwelt, Klima in der Stadt, 
Artenvielfalt & Ozeane
792,00 792,00 
2024 Offener Ganztag Projektwoche Insekten entdecken, 
Sommerferienprogramm 
Konzept von Startchancen! Angebot für 1 
Projektwoche für  2 stündige Workshop für je 10 
Kinder. Zielgruppe 120 Kinder. 1.-4-Klasse
4.500,00 4.500,00 
2024 Offener Ganztag Projektwoche Insekten entdecken, 
Sommerferienprogramm 
Konzept von Startchancen! Angebot für 3 Projektage 
am 16. bis 18.07.2024 . Berechnet werden pro Tag 5 
Std (inkl.1 Std. Mittag) 
4.500,00 4.500,00 
2024 Offener Ganztag IN VIA Köln e.V.- OGS Vietorstraße Sommerferienprogramm Insekten entdecken 
(Anbieter Startchancen)
1.500,00 1.500,00 
2024 Offener Ganztag KJA Köln gGbmH Sommerferienprogramm Insekten entdecken 
(Anbieter Startchancen)
3.948,00 3.948,00 
2024 Offener Ganztag Projektwoche Insekten entdecken, 
Sommerferienprogramm 
Sommerferienprogramm Insekten entdecken 
(Anbieter Startchancen)
2.280,00 2.280,00 
2024 Offener Ganztag KJA Köln gGbmH Sommerferienprogramm Insekten entdecken 
(Anbieter Startchancen)
4.800,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft.
2024 Offener Ganztag Stephan-Lochner-Schule/ Netzwerk e.V. Sommerferienprogramm Insekten entdecken 
(Anbieter Startchancen)
1.500,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft.
2024 Offener Ganztag Insekten entdecken in der OGS Regenbogen Sommerferienprogramm Insekten entdecken 
(Anbieter Startchancen)
1.500,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft.
2024 Offener Ganztag OGS Adlerstraße Sommerferienprogramm Insekten entdecken 
(Anbieter Startchancen)
1.875,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft.
2022 Jugendzentrum Natürlich Klettern- AbenteuerHallenKalk Planung von 4 eintägigen und einer Oster-Kletter-
Exkursion im Umfeld von Köln (Eifel, Luxemburg) Ziel: 
Die Natur durch u. mit Klettern für die Kinder ab 10 J 
erlebbar machen
4.616,00  4.610,00  Bewilligung und Auszahlung erfolgten in 2023
2023 Jugendzentrum Fleming wird grün Angebote für Kinder, Jugendlichen, die das Kinder u. 
Jugendhaus F2 besuchen: Müllentsorgung, Upcycling; 
Bepflanzung im Umfeld; Ausflug nach Garzweiler
2.802,00  2.802,00  
2023 Jugendzentrum Trickfilmwerkstatt 2023 Trickfilme aus Naturmaterialien zum Thema : Was 
wünsche ich mir für meine Umwelt? 
Sommerferienangebot für Kinder und Jugendliche ab 
8 Jahre
4.798,42  4.799,00

Bilanz 2023 und 2024 Förderprogramm Umweltbildung Stand: 7.3.2025
2023 Jugendzentrum 1.Fachtag zur Nachhaltigkeit Interne Fachtagung AK Nachhaltigkeit, BNE. 
Einführung zur Implementierung von Nachhaltigkeit 
in den über 20  Einrichtungen. Themen: Naturschutz, 
umweltfreundliche Mobilität, nachhaltiger Konsum, 
Klimaanpassung, Energie & Wasser, Ernährung, 
Pädagogik. Zielgruppe: Multiplikator*innen Schulung, 
ca. 80 Personen (je zwei Mitarbeiter*innen aus jeder 
Einrichtung)
2.568,00  2.120,00  Bewilligung in 2023, Auszahlung erst in 2024
2024 Jugendzentrum Wunderbare Wasser-Werkstatt Jugendprogramm zum Thema Wasser 4.794,84 4.795,00 
2023 Kindertagesstätte Anlegen und Bepflanzen von Hochbeeten Pflanzen, Gartenmaterial sowie Sitzbänke für den 
neuen Gartenbereich der Kita 
2.339,00  2.340,00  
2024 sonstige Bildungseinrichtung Grüne Lernorte an Uni und Schule Begrünung eines Hinterhofs der Uni Köln durch 6 
Lehramtsstudierende, Berufsfeldpraktikum, 
ökolog.Freiraumplanung mit Unterstützung der 
Dozenten.
4.800,00 0,00 Antrag entsprach nicht den Förderkriterien.
2024 Umweltbildungsanbieter*in Klimatag 2024 im Kölner Zoo Miete von Pavillions und Infrastruktur - nicht 
förderfähig.
3.899,20 0,00 Antrag entsprach nicht den Förderkriterien.
2023 Umweltbildungsanbieter*in Klimatag im Kölner Zoo 2.696,00  2.696,00  
2023 Umweltbildungsanbieter*in Markt im Stadtgarten Veranstaltung regionaler Lebensmittel-Markt, Sa 17 
und So 18 Juni 2023. Informationen, Genuss und 
kulturelles Angebot
4.800,00  4.800,00  
2023 Umweltbildungsanbieter*in Biologische Vielfalt zum Mitmachen Informations- und Mitmachstand mit Bau von 
Insektenhotels
676,00  676,00  
2023 Umweltbildungsanbieter*in Ernährungshelden (Theaterprogramm) Interaktives Theaterprogramm für Kinder der 3. bis 
5.Klassen zur nachhaltigen  Ernährung und 
Gesundheit. Zielgruppe: 15 Schulen  in Köln 
4.257,00  4.257,00  Bewilligung in 2023, Auszahlung erst in 2024
2023 Umweltbildungsanbieter*in Fundus 17 Aufführung des Theaterstücks "Fundus 17" und 
Partizipation an 4 weiterführenden Schulen
4.785,84  4.273,73 Bewilligung in 2023, Auszahlung erst in 2024
2024 Umweltbildungsanbieter*in KunstWerkNatur Kunst und Natur Angebot  für 15 Kinder und 
Jugendliche 
4.600,00 4.600,00 
2024 Umweltbildungsanbieter*in Young Climathon Köln 2025 Event für SuS aller Schulen in Köln an der CBS 
International Business School Köln 
4.800,00 0,00 
2024 Umweltbildungsanbieter*in Theaterpädagogisches 
Ernährungsprogramm "Ernährungshelden"
Ernährungshelden Themen: Nährstoffe, 
Ernährungspyramide, Ernährung und gesellschaftl. 
Handlungsfelder. Unterrichtsmaterial zur Vor- u- 
Nachbereitung.
4.800,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft.
2024 Umweltbildungsanbieter*in Nix wie raus- auch im Winter Für 16 Kitas, 3-stündige Termine  (Ausflüge zu lokalen 
Naturorten ) mit Referent*innen. Kostenloses 
Angebot für Kitas. 
4.800,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft.
2023 gemeinnütziger Verein Exkursion zur Fällung eines Baumes Baumfällung mit theatralischer Vorbereitung durch 
einen Schauspieler. Bus-Exkursion nach Neunkirchen-
Seelscheid, Privatwald. Zielgruppe: Familien, 
Kölner*innen. 
4.770,80  0,00  Antrag entsprach nicht den Förderkriterien.
2023 gemeinnütziger Verein Damit Köln besser isst!  Druck und Gestaltung Kochbuch zur Ernährung für 
Kitas, Ernährungsbildung für Kinder 
4.776,00  4.776,00

Bilanz 2023 und 2024 Förderprogramm Umweltbildung Stand: 7.3.2025
2023 gemeinnütziger Verein Basteln mit Wachs 2 Workshops für Kinder zum Basteln mit Wachs 1.535,68  1.536,00  
2023 gemeinnütziger Verein Werde Naturforscherin mit FEE Naturpädagogische Massnahmen (Workshops) für 
Mädchen zwischen 6 und 14 Jahren zur 
Wissensvermittlung über heimische Tier- und 
Pflanzenwelt und ökologische Zusammenhänge
4.830,00  0,00  Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft.
2023 gemeinnütziger Verein Aufklärungskampagne Fahrradfahren Bei zwei Aktionstagen am Wochenende sollen 
Bürger*innen motiviert werden  an der 
Verkehrswende in Köln mitzuwirken. Ziel 
Personenkreis zu erweitern anstatt zu polarisieren. 
2.014,24  0,00  Keine Antwort vom Antragsstellenden.
2023 gemeinnütziger Verein Nistkästen für Gartenschläfer-Workshop In einem Workshop sollen Nistkästen gebaut werden 400,00  400,00  
2023 gemeinnütziger Verein Klimawandel und Flüchtlingsmigration 1 Bestehende Bildungsmodule zur Thematik werden 
weiter ausgearbeitet für die Bildungsarbeit mit  
Jugendlichen ab 7. Klasse, für die Zielgruppe 
Multiplikatoren 
4.800,00  0,00  Antrag wurde zurückgezogen.
2023 gemeinnütziger Verein Klimawandel und Flüchtlingsmigration  2 Bestehende Bildungsmodule zur Thematik werden 
weiter ausgearbeitet für die Bildungsarbeit mit  
Jugendlichen ab 7. Klasse, für die Zielgruppe 
Multiplikatoren 
4.800,00  0,00  Antrag wurde zurückgezogen.
2023 gemeinnütziger Verein Markt im Stadtgarten Teil 2 Austausch von Wissen und Erfahrung über 
Lebensmittel und ihre Produktion in unserer Region. 
Die Erzeuger:innen erzählen woher die Produkte 
stammen, wie sie entstehen und wer hinter ihnen 
steht.  Durch den direkten Kontakt zwischen 
Produzent:innen und Konsument:innen, werden die 
Lebensmittel aus der Anonymität hinein in die 
städtische Nachbarschaft geholt.
4.800,00  0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft.
2024 gemeinnütziger Verein Nachhaltige Kinder- und Jugendstädte Kooperationsprojekt mit Stiftung Umwelt-und 
Entwicklung e.V. 
4.800,00 0,00  Antrag entsprach nicht den Förderkriterien.
2024 gemeinnütziger Verein Gemeinsam Wachsen In einer Aktionswoche werden mit Natur-u. 
Kunstpädagog*innen 6 Hochbeete bepflanzt, 
Gartenmöbel gebaut. Zielgruppe Kinder + Familien 
aus dem Sozialraum
4.780,00 4.780,00 
2024 gemeinnütziger Verein Buntes Basteln mit den Schätzen der Natur 2 Workshops in Finkens Garten für insgesamt 20 
Kinder im Juni 2024
1.535,68 1.536,00 
2024 gemeinnütziger Verein Spende dein Pfand e.V. Pfandsammelaktion auf der FIBO 6.000,00 0,00 Antrag entsprach nicht den Förderkriterien.
2024 gemeinnütziger Verein Festival der nachhaltigen Transformation Skizze für das geplante Festival Programm 2.100,00 0,00 Fördertopf Umweltbildung war ausgeschöpft.
2023 Bürger*inneninitiative Exkursion zur Umweltbildung Exkursion mit den Multiplikator*innen des 
Bürgervereins zum  Freilichtmuseum Lindlar mit 
Workshop
2.012,00  0,00  Antrag wurde zurückgezogen.
2023 Bürger*inneninitiative Bepflanzung des Alpener Platzes Die Pflanzpatenschaft besteht seit 10 Jahren. Es sollen 
Materialien wie Kübel, Erde und Pflanzen beschafft 
werden
936,00  0,00  Antrag entsprach nicht den Förderkriterien.
2023 Bürger*inneninitiative Workshop zum Wassermanagement im 
Urbanen Raum in Zeiten des Klimawandels
Inhalte: Wassermanagement beim Gärtnern; 
Präsentation der Methoden des erfolgreichen 
Wassermanagements; Praxisteil 
1.056,00  898,54  Bewilligung in 2023, Auszahlung erst in 2024
2024 Bürger*inneninitiative Urbanes Gärtnern / Picco Platz Urbanes Gärtnern im Gemeinschaftsgarten mit 
Bildung zu sozial-ökologischen Themen
5.000,00 0,00 Antrag entsprach nicht den Förderkriterien.
2023 Seniorenzentrum Begegnungen in grüner Wohlfühloase! Hochbeete und Pflanzen ein Garten für die 
Bewohner*Innen aus 15 unterschiedlichen Nationen
1.651,20  0,00  Antrag wurde zurückgezogen.
2023 Seniorenzentrum Garten verbindet Jung und Alt! Hochbeete und Pflanzen für Altenpflegeheim und 
Kindergarten zur gemeisnamen Nutzung
2.646,96  0,00  Antrag wurde zurückgezogen.
2023 Seniorenzentrum „Vom Pflanzen bis auf den Teller“ Kräuter, Pflanzen und Gemüse in einem Garten für 
die Bewohner*innen (junge Menschen mit körperl. 
Handikap)
668,00  0,00  Antrag wurde zurückgezogen.
2023 Seniorenzentrum „Vom Pflanzen bis auf den Teller“ Pflanzen im Garten für die Bewohner*innen, junge 
Menschen mit körperl. Handikap
1.153,60  1.124,00

Bilanz 2023 und 2024 Förderprogramm Umweltbildung Stand: 7.3.2025
2023 Seniorenzentrum Multikulturelle Begegnung Hochbeete und Pflanzen für Altenpflegeheim und 
Kindergarten zur gemeinsamen Nutzung
2.320,00  2.320,00  
2023 Seniorenzentrum Garten verbindet Jung und Alt! Hochbeete und Pflanzen für Altenpflegeheim und 
Kindergarten zur gemeisnamen Nutzung
1.946,00  1.946,00  
2023 Seniorenzentrum Mit allen Sinnen erleben Hochbeete und Pflanzen ein Garten für die 
Bewohner*Innen aus 15 unterschiedlichen Nationen
1.390,80  1.391,00  
2024 Seniorenzentrum Gartenprojekt für Jung und Alt Gartenprojekt (72 Std. BDKJ) mit Kita St. Stephan und 
Messdiener*innen. Hochbeete zur Nutzung von 
Rollstuhlfahrer*innen sollen aufgebaut und bepflanzt 
werden.
2.338,78 2.339,00 
2024 Gesundheitseintrichtung Sozialpsychiartrisches Zentrum Nippes Für das Café der Kontaktstelle wird ein Sodastream 
für Sprudelwasser benötigt und es werden mit den 
Menschen vor Ort Schallbrechende Bilder gebaut. 
Beide Dinge werden mit den Menschen gemeinsam 
angeschafft und genutzt, somit wird das Bewusstsein 
für nachhaltiges Arbeiten und Leben geschärft.
256,00 0,00 Antrag entsprach nicht den Förderkriterien.
2024 Kirchengemeinde LoLi schafft Lebensräume Zur BDKJ Aktion 72 Stunden sollen Vogel- Igelhäuser 
und Hochbeete gebaut werden 
2.412,00 2.412,00 
2024  Privatperson PV Anlage mit Speicher 0,00 Antrag wurde für das falsche Förderprogramm gestellt.
2023 Privatperson Dachbegrünung 0,00  Antrag wurde für das falsche Förderprogramm gestellt.
2024 Privatperson Balkonkraftwerk 0,00 Antrag wurde für das falsche Förderprogramm gestellt.
2024 Privatperson Photovoltaik-Anlage 0,00 Antrag wurde für das falsche Förderprogramm gestellt.
2024 Privatperson Photovoltaik-Anlage 0,00 Antrag wurde für das falsche Förderprogramm gestellt.
2024 Privatperson Balkonkraftwerk 0,00 Antrag wurde für das falsche Förderprogramm gestellt.
2024 Privatperson Photovoltaik-Anlage 0,00 Antrag wurde für das falsche Förderprogramm gestellt.
Statistik:
2023 33 Anträge in 2023 + 1 Antrag aus November 2022
12 Absagen (zurückgezogen, falches Programm, enstpricht nicht den Förderkriterien oder Fördersumme ausgeschöpft)
22 Bewilligungen mit Summe von 60.701,27€
Auszahlungen 2023 in Höhe von 55.776,54€ (aufgund zeitlicher Verschiebung zwischen Bewilligung und Auszahlung)
2024 44 Anträge in 2024
23 Absagen (falsches Programm, entspricht nicht den Förderkriterien oder Fördersumme erschöpft)
21 Bewilligungen mit Summe von 66.564,00€
Auszahlungen 2024 in Höhe von 81.296,27€ (aufgund zeitlicher Verschiebung zwischen Bewilligung und Auszahlung)

Mitteilung Ausschuss

5510 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 13.03.2025 
 0659/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.03.2025 
 
Förderprogramm Umweltbildung: Bilanz 2024 und Aktualisierung Richtlinie 
Umweltbildung ist eine fundamentale Säule der kommunalen vorsorgenden Umweltpolitik. Da-
bei sind die Bewusstseinsbildung und die Wertschätzung von Ressourcen Kernpunkte. Um 
diesen Handlungserfordernissen gerecht zu werden und die in Köln zahlreich vertretenen akti-
ven Umweltbildner*innen und Ideen für Projekte zu unterstützen, wurde am 27.09.2018 das 
„Ganzheitliche Kölner Umweltbildungskonzept“ (UBK) vom Rat der Stadt Köln beschlossen 
(Vorlagennr. 0510/2018). 
 
Bestandteil des UBK ist ein Förderprogramm für Umweltbildungsprojekte, das vom Umwelt- 
und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln im Oktober 2020 gestartet wurde. Hierfür wurde im 
UBK pro Haushaltsjahr eine Summe von 50.000 EUR festgeschrieben. In den Jahren 2023 
und 2024 wurde diese Summe durch weitere Mittel aufgestockt, da die ursprünglich bereitge-
stellten Mittel bereits Mitte des jeweiligen Jahres ausgeschöpft waren. Die zur Verfügung ste-
henden Mittel wurden in allen Haushaltsjahren seit Beginn des Förderprogrammes vollständig 
ausgeschöpft. 
 
Informationen siehe unter: www.stadt-koeln.de/foerderprogramm-umweltbildung 
 
Ziel dieses Förderprogramms ist es, über Umweltbildungsprojekte Menschen für ihre Umwelt 
und die Natur Kölns zu sensibilisieren und zu begeistern. Es sind Projekte adressiert, die Na-
tur und Umwelt erlebbar machen, Zusammenhänge vermitteln und Zugangsmöglichkeiten er-
öffnen. 
 
Bilanz für die Jahre 2023 und 2024 
Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt über das digitale Fördermanagement der Stadt 
Köln. 
Im Haushaltsjahr 2023 wurden insgesamt 33 Anträge gestellt. Ein weiterer Antrag aus Novem-
ber 2022 wurde ebenfalls 2023 bearbeitet. 12 Anträge wurden abgelehnt, weil der Antrag zu-
rückgezogen wurde (7 Anträge), nicht den Kriterien der Richtlinie entsprachen (2 Anträge), für 
das falsche Förderprogramm gestellt wurde (1 Antrag) bzw. für die restlichen 2 Anträge keine 
Mittel mehr im Fördertopf bereitstanden, da dieser bereits ausgeschöpft war. 22 Anträge (inkl. 
des einen Antrages aus 2022) wurden bewilligt mit einer Gesamtsumme in Höhe von 
60.701,27 EUR. Ausgezahlt wurden im Haushaltsjahr 2023 insgesamt 55.776,54 EUR. Die 
Differenz der Summen ergibt sich aufgrund einer zeitlichen Verschiebung zwischen Bewilli-
gung und Auszahlung zwischen den jeweiligen Haushaltsjahren. 
 
Im Haushaltsjahr 2024 wurden insgesamt 44 Anträge gestellt. 23 Anträge wurden abgelehnt, 
da sie nicht den Kriterien der Richtlinie nicht entsprachen (5 Anträge), für das falsche Förder-
programm gestellt wurden (6 Anträge), bzw. für die restlichen 12 Anträge keine Mittel mehr im

2 
 
Fördertopf bereitstanden, da dieser bereits ausgeschöpft war. 21 Anträge wurden bewilligt mit 
einer Gesamtsumme in Höhe von 66.564,00 EUR. Ausgezahlt wurden im Haushaltsjahr 2024 
insgesamt 81.296,27 EUR. 
 
Gefördert wurden Projekte in Köln, die der Umweltbildung dienen und den vier Handlungsfel-
dern "Natur/Biodiversität", "Klima", "Lebensstil und Konsum" und "Ressourcen" zuzuordnen 
sind. 
 
Im beiden Jahren (2023 und 2024) wurden Anträge zu allen vier Handlungsfeldern eingereicht 
und bewilligt: die Antragsstellenden reichten von Bildungseinrichtungen, über Vereine, Senio-
renheime, Jugendzentren bis hin zu Naturschutzverbänden. Beantragt wurden zum Beispiel: 
Gestaltung von Schulgärten, Theaterstücke zum Thema Ernährung und Nachhaltigkeit, Pro-
jekttage/-woche zum Thema Insekten oder Wasser, generationenübergreifende Gartenpro-
jekte, Workshops zum Thema Nachhaltigkeit bzw. Kunst und Natur, Bau von Hochbeeten, In-
sektenhotels und Nistkästen (siehe Anlage 1). 
 
Die Vielfalt der beantragten Projekte und Maßnahmen zeigt die große Bandbreite der Bedarfe, 
steht aber auch für das fassettenreiche Angebot der durch das Förderprogramm zusätzlich 
geschaffenen Projekte. Somit wurde das Ziel des Förderprogrammes erreicht und zusätzliche 
Angebote der Umweltbildung geschaffen.  
 
 
Aktualisierung der Richtlinie des Förderprogrammes Umweltbildung in 2025 
Seit Beginn des Förderprogrammes im Jahr 2020 konnten Erfahrungen mit dem Förderpro-
gramm und Erkenntnisse über die Anwendung der Richtlinie gesammelt werden. Diese haben 
gezeigt, dass es erforderlich ist, die Richtlinie nach der ersten Aktualisierung im Jahr 2021 er-
neut zu überarbeiten. Die Überarbeitung betrifft in erster Linie redaktionelle Änderungen, um 
den Antragstellenden klarer zu kommunizieren, welche Projekte und Maßnahmen förderfähig 
sind und wie eine reibungslose Antragstellung umgesetzt werden kann. Ebenso wurden die 
thematischen Abschnitte der Richtlinie übersichtlicher angeordnet. 
 
Zum Vergleich der alten und neuen Version der Richtlinie wurde eine Synopse erstellt (siehe 
Anlage 2). Die aktualisierte Richtlinie ist in Anlage 3 angefügt. Die Richtlinie wird mit sofortiger 
Wirkung in Kraft gesetzt. 
 
Zurzeit ist es aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nicht möglich, neue Anträge im För-
derprogramm Umweltbildung zu stellen. Mit Genehmigung und Inkrafttreten des Haushaltes 
2025/2026 können wieder Anträge auf der Grundlage der neuen Richtlinie gestellt werden. 
 
Gez. Wolfgramm 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Statistik 2023 und 2024 Umweltbildung 
Anlage 2 Förderrichtlinie Umweltbildung Synopse 
Anlage 3 Überarbeitet Förderrichtlinie Stand März 2025

Beratungsverlauf (1)

20.03.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0659/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.03.2025
Erstellt
04.03.2025 12:38