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V/0211/2021

Querung des Dingbängerweges in Höhe des THC Münster e. V.

Vorlagen 15.03.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 10.06.2021, TOP 6.3

Beschlussvorlage

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Anlage 1 Lageplan 11100

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Anlage A

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Beschlussvorlage

6036 Zeichen

V/0211/2021 
V/0211/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Querung des Dingbängerweges in Höhe des THC Münster e. V.  
 
Planungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   06.05.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Planung und dem Bau eines Fahrbahnteilers auf dem Dingbängerweg nördlich der vorhande-
nen Zufahrt zu den Sportanlagen wird auf Grundlage der Ausführungsplanung vom März 2021 (An-
lage 1) zugestimmt. Der Planungs- und Baubeschluss vom 26.08.2020 im Haupt- und Finanzaus-
schuss (V/0755/2020) wird hiermit ersetzt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 275.000€ für 
den Fahrbahnteiler und 20.000€ für die Beleuchtung entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen 
von 206.500€. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt.  
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2021 275.000 Fahrbahnteiler 
Einzahlungen   2021 206.500 70% der förder-
fähigen Kosten 
Investitionsmaßnah-
me 
0008 Verkehrsanlagen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
12.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Fluchtmann 
Telefon: 492-6659 
FluchtmannJ@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0211/2021 
Auszahlungen    2021 20.000 Beleuchtung  
Saldo  88.500  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei den o. g. Investi-
tionsmaßnahmen veranschlagt. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Im Rahmen der Fortführung der mit der Vorlage beschlossenen Planung haben sich für die Maßnah-
me höhere Baukosten ergeben (-V/0755/2020: 136.000 € Baukosten bei 95.200 € Förderung und 
40.800 € Eigenanteil der Stadt). Aufgrund der deutlich höheren Baukosten wird ein neuer Planungs- 
und Baubeschluss erforderlich. 
 
Grund für die gestiegenen Kosten ist vor allem der für die barrierefreie Herstellung der Querungsstelle 
miteinzubeziehende Radweg, welcher um etwa 40 cm im Bereich der Querung angehoben werden 
muss. Bei der zugrundeliegenden Vorentwurfsplanung war die Vermessungsgrundlage nicht gege-
ben, sodass der Höhenunterschied zwischen Fahrbahn und Geh- und Radweg und der zur Herstel-
lung der Barrierefreiheit notwendigen Anhebung des Geh- und Radweges erst im Zuge der Ausfüh-
rungsplanung festgestellt wurde. Des Weiteren entsteht noch ein Seitenablauf mit Verrohrung, wel-
cher das Niederschlagswasser von der östlichen Seite des Radweges in den westlich gelegenen 
Graben leitet.  
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Wie bereits in der Beschlussvorlage V/0755/2020 erläutert, ist Ziel der Maßnahme, eine Erhöhung der 
Verkehrssicherheit der querenden Radfahrer und Fußgänger (insbesondere Kinder) zu erreichen. 
 
Wie bereits im o. g. Beschluss schlägt die Verwaltung weiterhin vor, den geplanten Fahrbahnteiler 
nördlich der vorhandenen Zufahrt zu den Sportanlagen einzubauen. Hierfür muss die Fahrbahn nach 
Westen verschwenkt werden. Für die Aufweitung der Fahrspuren ist an dieser Stelle kein Grunder-
werb notwendig. Die Mittelinsel ist in einer Breite von 2,50 m vorgesehen. Die Fahrstreifen im Bereich 
der Mittelinsel erhalten die Breite von 3,25 m in jeder Richtung.  
 
Die geplante Mittelinsel an dieser Stelle bietet den Radfahrern und Fußgängern, die die Örtlichkeit 
aus Richtung Sentrup oder Mecklenbeck erreichen, eine sichere und attraktive Querungsmöglichkeit. 
Sie bewirkt eine Trennung der beiden Fahrtrichtungen, so dass die Kinder immer nur einen Fahr-
zeugstrom beobachten und lediglich einen Fahrstreifen in einem Zug überqueren müssen.  
 
Um einen barrierefreien Übergang von der Mittelinsel zu ermöglichen, muss der im Bestand etwa  
40 cm tiefer verlaufende Geh- und Radweg im Bereich der Querung angehoben werden. Um eine 
nicht zu starke Steigung zu erhalten, wird die Anhebung des Geh- und Radweges ab dem geplanten 
Baubeginn durchgeführt, welche durch eine Winkelstützmauer nach Osten gesichert wird. Ein An-
gleich an die Bestandshöhe ist am Bauende geplant.  
 
Das Niederschlagswasser, welches im Bestand auf die östlich gelegenen privaten Flächen fließt, soll 
nun über eine Rinne in Richtung Süden in einen vorhandenen Graben oder in Richtung Norden in 
einen Rinnenablauf geführt werden. Von dem Rinnenablauf wird das Niederschlagswasser über eine 
Verrohrung in den westlich gelegenen Graben geleitet.

- 3 - 
V/0211/2021 
       
3. Ausschreibung und Bau 
 
Ausschreibung und Umsetzung sollen in 2021 erfolgen, sobald die Maßnahme beschlossen ist und 
die Fördermittel bewilligt sind. Die Bewilligung wird in Kürze erwartet. 
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt. 
Nach dem derzeitigen Planungsstand sind kleinere Leitungsverlegungen durch die Telekom und 
durch Stadtnetze Münster geplant. 
 
Arbeiten seitens des Kanalbaus sind nicht geplant.  
 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Die Planung löst keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus.  
Es handelt sich um eine zuwendungsfähige Maßnahme des Landes Nordrhein-Westfalen; Verbesse-
rung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise nach den Förderricht-
linien Nahmobilität – FöRi-Nah (SMBI. NRW 910), bei der 70% der zuwendungsfähigen Kosten er-
stattet werden. 
 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme ist keine Genehmigung erforderlich. 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich 
 
 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Lageplan Nr. 11100

Anlage 1 Lageplan 11100

78 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0211/2021 
 
Dingbängerweg – Fahrbahnteiler Hs.-Nr. 349

Anlage A

1618 Zeichen

Anlage A zur V/0211/2021 
Kurzüberblick 
 
Ziel der Planung ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit der querenden Fußgänger und Rad-
fahrer auf dem Dingbängerweg in Höhe der Sportanlagen des THC Münster e. V. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet auf dem Dingbängerweg in Höhe der Sportanlagen des THC Münster e.V. eine 
sichere Querung zu ermöglichen  
 
Zielerreichung: Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in 2021. Für die Maßnahme entstehen 
Kosten in Höhe von ca. 295.000€. Dem gegenüber stehen 206.500€ Einnahmen aus Zuwendun-
gen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (2)

27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.06.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Dingbängerweg

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Details

Aktenzeichen
V/0211/2021
Typ
Vorlagen
Datum
15.03.2021
Erstellt
10.03.2021 08:19