V/0211/2021
Querung des Dingbängerweges in Höhe des THC Münster e. V.
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Beschlussvorlage
6036 Zeichen
V/0211/2021
V/0211/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Querung des Dingbängerweges in Höhe des THC Münster e. V.
Planungs- und Baubeschluss
Beratungsfolge
22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
06.05.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Planung und dem Bau eines Fahrbahnteilers auf dem Dingbängerweg nördlich der vorhande-
nen Zufahrt zu den Sportanlagen wird auf Grundlage der Ausführungsplanung vom März 2021 (An-
lage 1) zugestimmt. Der Planungs- und Baubeschluss vom 26.08.2020 im Haupt- und Finanzaus-
schuss (V/0755/2020) wird hiermit ersetzt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 275.000€ für
den Fahrbahnteiler und 20.000€ für die Beleuchtung entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen
von 206.500€. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen
Investitionsmaßnah-
me
0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 2021 275.000 Fahrbahnteiler
Einzahlungen 2021 206.500 70% der förder-
fähigen Kosten
Investitionsmaßnah-
me
0008 Verkehrsanlagen, Neubau und
Erneuerung
Amt für Mobilität und Tiefbau
12.04.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Fluchtmann
Telefon: 492-6659
FluchtmannJ@stadt-
muenster.de
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V/0211/2021
Auszahlungen 2021 20.000 Beleuchtung
Saldo 88.500
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei den o. g. Investi-
tionsmaßnahmen veranschlagt.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Im Rahmen der Fortführung der mit der Vorlage beschlossenen Planung haben sich für die Maßnah-
me höhere Baukosten ergeben (-V/0755/2020: 136.000 € Baukosten bei 95.200 € Förderung und
40.800 € Eigenanteil der Stadt). Aufgrund der deutlich höheren Baukosten wird ein neuer Planungs-
und Baubeschluss erforderlich.
Grund für die gestiegenen Kosten ist vor allem der für die barrierefreie Herstellung der Querungsstelle
miteinzubeziehende Radweg, welcher um etwa 40 cm im Bereich der Querung angehoben werden
muss. Bei der zugrundeliegenden Vorentwurfsplanung war die Vermessungsgrundlage nicht gege-
ben, sodass der Höhenunterschied zwischen Fahrbahn und Geh- und Radweg und der zur Herstel-
lung der Barrierefreiheit notwendigen Anhebung des Geh- und Radweges erst im Zuge der Ausfüh-
rungsplanung festgestellt wurde. Des Weiteren entsteht noch ein Seitenablauf mit Verrohrung, wel-
cher das Niederschlagswasser von der östlichen Seite des Radweges in den westlich gelegenen
Graben leitet.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Wie bereits in der Beschlussvorlage V/0755/2020 erläutert, ist Ziel der Maßnahme, eine Erhöhung der
Verkehrssicherheit der querenden Radfahrer und Fußgänger (insbesondere Kinder) zu erreichen.
Wie bereits im o. g. Beschluss schlägt die Verwaltung weiterhin vor, den geplanten Fahrbahnteiler
nördlich der vorhandenen Zufahrt zu den Sportanlagen einzubauen. Hierfür muss die Fahrbahn nach
Westen verschwenkt werden. Für die Aufweitung der Fahrspuren ist an dieser Stelle kein Grunder-
werb notwendig. Die Mittelinsel ist in einer Breite von 2,50 m vorgesehen. Die Fahrstreifen im Bereich
der Mittelinsel erhalten die Breite von 3,25 m in jeder Richtung.
Die geplante Mittelinsel an dieser Stelle bietet den Radfahrern und Fußgängern, die die Örtlichkeit
aus Richtung Sentrup oder Mecklenbeck erreichen, eine sichere und attraktive Querungsmöglichkeit.
Sie bewirkt eine Trennung der beiden Fahrtrichtungen, so dass die Kinder immer nur einen Fahr-
zeugstrom beobachten und lediglich einen Fahrstreifen in einem Zug überqueren müssen.
Um einen barrierefreien Übergang von der Mittelinsel zu ermöglichen, muss der im Bestand etwa
40 cm tiefer verlaufende Geh- und Radweg im Bereich der Querung angehoben werden. Um eine
nicht zu starke Steigung zu erhalten, wird die Anhebung des Geh- und Radweges ab dem geplanten
Baubeginn durchgeführt, welche durch eine Winkelstützmauer nach Osten gesichert wird. Ein An-
gleich an die Bestandshöhe ist am Bauende geplant.
Das Niederschlagswasser, welches im Bestand auf die östlich gelegenen privaten Flächen fließt, soll
nun über eine Rinne in Richtung Süden in einen vorhandenen Graben oder in Richtung Norden in
einen Rinnenablauf geführt werden. Von dem Rinnenablauf wird das Niederschlagswasser über eine
Verrohrung in den westlich gelegenen Graben geleitet.
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V/0211/2021
3. Ausschreibung und Bau
Ausschreibung und Umsetzung sollen in 2021 erfolgen, sobald die Maßnahme beschlossen ist und
die Fördermittel bewilligt sind. Die Bewilligung wird in Kürze erwartet.
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt.
Nach dem derzeitigen Planungsstand sind kleinere Leitungsverlegungen durch die Telekom und
durch Stadtnetze Münster geplant.
Arbeiten seitens des Kanalbaus sind nicht geplant.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Die Planung löst keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus.
Es handelt sich um eine zuwendungsfähige Maßnahme des Landes Nordrhein-Westfalen; Verbesse-
rung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise nach den Förderricht-
linien Nahmobilität – FöRi-Nah (SMBI. NRW 910), bei der 70% der zuwendungsfähigen Kosten er-
stattet werden.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme ist keine Genehmigung erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes
frühzeitig über die Maßnahme informiert.
I.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Lageplan Nr. 11100
Anlage 1 Lageplan 11100
78 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0211/2021 Dingbängerweg – Fahrbahnteiler Hs.-Nr. 349
Anlage A
1618 Zeichen
Anlage A zur V/0211/2021 Kurzüberblick Ziel der Planung ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit der querenden Fußgänger und Rad- fahrer auf dem Dingbängerweg in Höhe der Sportanlagen des THC Münster e. V. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet auf dem Dingbängerweg in Höhe der Sportanlagen des THC Münster e.V. eine sichere Querung zu ermöglichen Zielerreichung: Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in 2021. Für die Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von ca. 295.000€. Dem gegenüber stehen 206.500€ Einnahmen aus Zuwendun- gen. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Dingbängerweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0211/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.03.2021
- Erstellt
- 10.03.2021 08:19