2194/2019
Markierung eines Schutzstreifens auf der Wichheimer Straße
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Anlage1 - Wichheimer Str. Planausschnitt
146 Zeichen
1.7 4.9 1.5 W ichheim er Straße Herler Ring Radweg Bestand vorh. Radweg-Einschleusung auf Fahrbahn Längsparken vorh, nicht bewirtschaftet xx
Mitteilung BV
1526 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 2194/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.09.2019 Markierung eines Schutzstreifens auf der Wichheimer Straße hier Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim vom 16.04.2018, TOP 8.1.1 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Einzeichnung eines zuführenden Radwegestreifens auf der Wichheimer Straße durch Abtrennung von der Fahrspur. Der Radwegestreifen führt hin zum Fahrradweg auf der Wichheimer Straße, in Richtung Holweide, auf Höhe der Hausnummern 150-154. Zudem beschließt die Bezirksvertretung Mülheim, dass die Verwaltung einen deutlichen Hinweis auf den vorhandenen Radweg auf der Wichheimer Straße in Richtung Holweide auf Höhe der Hausnum- mern 150 – 154 anbringt.“ Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen einer Erneuerung der Signalanlage an der Kreuzung Herler Ring/Buchheimer Ring/Wichheimer Straße/Wuppertaler Straße wurden auch neue Markierungen im Kreuzungsbereich aufgetragen. Entsprechend des Beschlusses der Bezirksvertretung Mülheim vom 16.04.2018 (AN/0444/2018) wurde ein Schutzstreifen von der Einfahrt in die Wichheimer Straße bis zum Beginn des Radwegs markiert. Zusätzlich wurde auf der gegenüberliegenden Seite in der Wuppertaler Stra- ße eine vorgezogene Aufstellfläche für Radfahrende gekennzeichnet, die Radfahrenden ein komfor- tables und sicheres Queren der Kreuzung ermöglicht. Anlage: Planausschnitt der Maßnahme
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2194/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 12.08.2019
- Erstellt
- 18.06.2019 08:31