4246/2021
Fahrplanwechsel 2022 - Anbindung Gewerbegebiet Porz-Eil
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Anlage 1, Auszug BV 7 (Porz) vom 07.04.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 08.04.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirks vertretung Porz vom 07.04.2022 öffentlich 7.6 Fahrplanwechsel 2022 - Anbindung Gewerbegebiet Porz-Eil 4246/2021 Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Fahrplan- wechsel 2022 – Anbindung Gewerbegebiet Porz-Eil" AN/0783/2022 Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Beschlussvorlage Fahrplanwechsel 2022 – Anbindung Gewerbegebiet Porz-Eil" AN/0703/2022 Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt zuerst über die beiden Anträge als Bitte an den Verkehrsausschuss, welcher die Verwaltung um Prüfung bitten soll, abstimmen und dann über den so geänderten Beschlusstext der Vorlage 4246/2021. I. Beschluss über den Änderungsantrag (CDU und Grüne) AN/0783/2022: Der Rat spricht sich für die Umsetzung eines Pilotprojektes zur Anbindung des Gewerbegebietes Porz Eil aus. Hierbei soll ein Shuttle-Verkehr zwischen der Stadtbahnhaltestelle „Steinstraße“ und der Haltestelle Ferdinand-Porsche-Straße eingerichtet werden, der zum Schichtwechsel 3 Mal täglich ein ÖPNV-Angebot für jeweils eine Stunde schafft. Dieses Pilotprojekt wird auf zwei Jahre befristet und kann in dieser Zeit auch sich wechselnden Bedürfnissen und Anforderungen angepasst werden. Vor Ablauf der 2 Jahre ist den zuständigen Gremien rechtzeitig ein Vor- schlag zum weiteren Vorgehen vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Beschluss über den Änderungsantrag (SPD) AN/0703/2022: Die Bezirksvertretung Porz stimmt der Beschlussvorlage in der Form der Alternative mit der Maßgabe zu, dass die Verlängerung der vorhandenen Linie 161 über Porz - Markt hinaus in das Gewerbegebiet Porz-Eil mit einem ab Porz-Markt geänderten Linienschild fortgeführt wird. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme von Frau Bastian (FDP) zugestimmt. III. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage 4246/2021: Die Bezirksvertretung Porz bittet, dass der Verkehrsausschuss die Verwaltung mit folgender Prüfung beauftragt: 1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung eines Pilotprojektes zur Anbindung des Gewerbegebietes Porz Eil aus. Hierbei soll ein Shuttle-Verkehr zwi- schen der Stadtbahnhaltestelle „Steinstraße“ und der Haltestelle Ferdinand- Porsche-Straße eingerichtet werden, der zum Schichtwechsel 3 Mal täglich ein ÖPNV-Angebot für jeweils eine Stunde schafft. Dieses Pilotprojekt wird auf zwei Jahre befristet und kann in dieser Zeit auch sich wechselnden Be- dürfnissen und Anforderungen angepasst werden. Vor Ablauf der 2 Jahre ist den zuständigen Gremien rechtzeitig ein Vorschlag zum weiteren Vorge- hen vorzulegen. 2. Die Bezirksvertretung Porz stimmt der Beschlussvorlage in der Form der Alternative mit der Maßgabe zu, dass die Verlängerung der vorhandenen Li- nie 161 über Porz - Markt hinaus in das Gewerbegebiet Porz-Eil mit einem ab Porz-Markt geänderten Linienschild fortgeführt wird. Der Verkehrsausschuss soll nach der Prüfung einer der beiden Alternativen zur Umsetzung beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 4246/2021 Freigabedatum 15.03.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fahrplanwechsel 2022 - Anbindung Gewerbegebiet Porz-Eil Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat spricht sich auf Basis der im 4. Abschnitt dargestellten Begründung gegen eine zusätzliche ÖPNV-Anbindung des Gewerbegebiets Porz-Eil zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2022 aus. Die Verwaltung wird gebeten, unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit der neu einzu- richtenden Anbindung des GE Marsdorf eine aktualisierte Prüfung in ca. 2 Jahren vorzunehmen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die BV Porz der Vorlage uneinge- schränkt zustimmt. Alternative: 1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung (3. Kapitel) beschriebenen Ver- längerung der KVB-Buslinie 161 in das Gewerbegebiet Porz-Eil bei gleichzeitiger Taktverdich- tung auf dem gesamten Linienweg aus. Die Umsetzung dieses zunächst zeitlich befristeten Pi- lotprojekts erfolgt zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2022. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der KVB die Fahrgastentwicklung in den zwei Jahren ab dem Umsetzungszeitpunkt kontinuierlich zu beobachten. Sofern der durch- schnittliche Besetzungsgrad in diesen zwei Jahren weniger als 10 Fahrgäste pro Fahrt auf dem Linienabschnitt zwischen der Haltestelle Theodor-Heuss-Straße und der neuen Haltestel- le in der Ferdinand-Porsche-Straße beträgt, sollte das Angebot modifiziert, gegebenenfalls wieder eingestellt werden. Die Verwaltung wird den politischen Gremien in diesem Fall einen Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen. Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 22.000 Euro für 2022, 385.000 Euro für 2023 und 370.000 Euro für 2024 ff wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen Bedingungen wird dies zu einer Ergebnisbelastung Verkehrsausschuss 29.03.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.04.2022 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 02.05.2022 Rat 05.05.2022 2 im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert und da- mit auf die Jahre 2023 – 2025 ff. prognostiziert. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die BV Porz der Vorlage uneinge- schränkt zustimmt. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung 1. Ausgangslage Im Gewerbegebiet Porz-Eil sitzen an der Humboldtstraße neben der Deutz AG auch weitere Zentra- len größerer Firmen - wie die toom Baumarkt GmbH und REWE Markt GmbH - sowie im nördlicheren Bereich zwischen Frankfurter Straße und Rudolf-Diesel-Straße viele verschiedene kleinere Betriebe und Unternehmen. Am Standort Porz-Eil der Deutz AG arbeiten ca. 1.400 Mitarbeitende in der Produktion sowie ca. 1.000 Mitarbeitende im kaufmännischen Bereich. Die Produktion ist in drei Schichten (06:00-14:00 Uhr, 14:00-22:00 Uhr, 22:00-06:00 Uhr) aufgeteilt, wovon die Nachtschicht sowie der Betrieb am Wo- chenende nur einen geringen Anteil der Beschäftigten (ca. 100 Personen) ausmacht. Im kaufmänni- schen Bereich wird – wie üblich – tagsüber zwischen der morgendlichen und nachmittäglichen Haupt- verkehrszeit (HVZ) gearbeitet. Nach Aussage des Unternehmens wird derzeit von rund 300 Mitarbei- tenden ein Jobticket genutzt. Der deutlich größere Anteil der Beschäftigten nutzt für den Arbeitsweg das Auto. Zu den weiteren Firmen und Unternehmen liegen keine konkreten Daten vor. Bisher verkehren die Linie 151, 152 und 154 am äußeren Rand des Gewerbegebietes, sodass in der Mitte des Gebietes eine Erschließung gemäß den Kriterien des 3. Nahverkehrsplans mit einem Radi- us von 400 m bis zur nächsten Bushaltestelle nicht gegeben ist und – vor allem aus dem nördlichen Bereich – teilweise weite Fußwege für die Beschäftigten vom jeweiligen Betrieb zur nächsten Halte- stelle erforderlich sind. Das Gewerbegebiet liegt im „Außenbereich“ des stadtweiten Fahrradverleihsystems „KVB-Rad“ (Vor- lagen-Nr. 3281/2018) und damit im Bereich möglicher fest definierter Standortzonen für die Leihräder. Im Gewerbegebiet ist jedoch bisher keine Leihrad-Station vorhanden bzw. vorgesehen. Das Bediengebiet des On-Demand-Angebot „Isi“ in Porz deckt zwar auch den Bereich des Gewerbe- gebietes ab, dessen Nutzung ist jedoch für häufig/regelmäßig zurückzulegende Wege – wie der Weg zur Arbeit – als weniger geeignet einzustufen. 2. Prüfung von Varianten Zur besseren Erschließung des Gewerbegebietes Porz-Eil wurden Varianten geprüft, bei denen die vorhandenen Buslinien mit verlängerten/angepassten Linienwegen durch das Gewerbegebiet geführt werden könnten. Führung der vorhandenen Linien 151/152 bzw. 154 durch das Gewerbegebiet Angepasste Führungen der in der Nähe verkehrenden Linien 151 oder 152 wurden frühzeitig ausge- schlossen, da diese keine Verknüpfung des Gewerbegebietes an die nahegelegenen Haltestellen der S-Bahn und Stadtbahn in der Steinstraße bieten würden. Darüber hinaus weisen die beiden Linien heute nördlich und südlich des Gewerbegebietes einen aufeinander abgestimmten 10-Minuten-Takt auf, welcher bei geänderter Linienführung schwer beizubehalten wäre. Eine verlängerte Führung der Linie 154 zwischen den Haltestellen „Theodor-Heuss-Straße“ und „Ru- 4 dolf-Diesel-Straße“ über die Humboldtstraße, Steinstraße und Frankfurter Straße würde zwar das Gewerbegebiet gut an die S-Bahn und Stadtbahn anbinden, jedoch würde für rund 1.400 Fahrgäste pro Tag (in beide Richtungen), die heute auf diesem Abschnitt die Linie nutzen, eine Fahrzeitverlän- gerung von ca. 5 Minuten entstehen. Dies ist aus Sicht von Verwaltung und KVB als erheblich nach- teilig anzusehen, weshalb diese Variante ebenfalls ausgeschlossen wurde. Führung einer neuen/verlängerten Linie mit großer Schleifenfahrt durch das Gewerbegebiet Mit der Einführung einer neuen bzw. verlängerten Linie ins Gewerbegebiet, die dann im Uhrzeigersinn die Humboldtstraße und dann den nördlichen Bereich des Gewerbegebietes befährt, würden die Be- schäftigten zwar von den Haltestellen der S-Bahn/Stadtbahn „Steinstraße“ schnell zu ihren Arbeits- plätzen ins Gewerbegebiet gebracht. Für den Rückweg müssten sie jedoch aufgrund der notwendi- gen Schleifenfahrt durch den nördlicheren Bereich eine längere Fahrt in Kauf nehmen. Da dies für Fahrgäste unattraktiv wäre, wurden Linienvarianten mit einem Einrichtungsverkehr als nicht zielfüh- rend ausgeschlossen. Führung einer neuen Linie im Zweirichtungsverkehr in das Gewerbegebiet Grundsätzlich wird bei Einführung neuer Linien die Führung im Zweirichtungsverkehr über dieselbe Strecke angestrebt, um die Nutzung für die Fahrgäste verständlich und attraktiv zu gestalten. In die- sem Fall wurden mögliche Varianten von kurzen Linien geprüft, die nur zwischen den S-Bahn- /Stadtbahn-Haltestellen und dem Gewerbegebiet pendeln würden. Diese kurzen Varianten hätten zwar einen deutlichen Betriebskostenvorteil gegenüber den bereits beschriebenen Varianten, wären jedoch aufgrund eines zeitlich knapp kalkulierten Umlaufs und den zu erwartenden Staus auf der Frankfurter Straße besonders verspätungsanfällig und damit unattraktiv für die Wege von/zur S- Bahn/Stadtbahn. Würde hier der Umlauf mit ausreichenden Wendezeiten usw. kalkuliert, würde dies zugleich bedeuten, dass die Betriebskosten deutlich stiegen und der zuvor beschrieben Kostenvorteil nicht mehr existierte. Daher wurden diese Varianten verworfen. Führung einer neuen/verlängerten Linie bis zur Deutz AG Eine neue Linie, die zwischen den Haltestellen der S-Bahn/Stadtbahn „Steinstraße“ und dem Gewer- begebiet – mit Endhaltestelle sowie Wendefahrt auf dem Gelände der Deutz AG – verkehrt, wurde aufgrund der mehrheitlich privaten Eigentumsverhältnisse und den mit der baulichen Herstellung der erforderlichen ÖPNV-Anlagen verbundenen, komplizierten Regelungen zur Verkehrssicherungspflicht ausgeschlossen. 3. Bevorzugte Führung einer verlängerten Linie 161 in das Gewerbegebiet (Beschlussalternative) Aus den o. g. Gründen wurde letztendlich eine Variante entwickelt, bei der die vorhandene Linie 161, die heute zwischen dem Köln/Bonn Flughafen und Porz Mitte - über die Haltestelle „Bf. Porz“ (S12, RE8, RE9) - verkehrt, in das Gewerbegebiet Porz-Eil verlängert wird. Bei dieser Variante würde der Linienweg über „Porz Markt“ – parallel zur Linie 154 über die Friedrich- straße, Deutzer Weg, Steinstraße und Theodor-Heuss-Straße – und dann weiter über die Humboldt- straße – Steinstraße – Rudolf-Diesel-Straße bis zur Ferdinand-Porsche-Straße verlängert (siehe Ab- bildung 1). Für eine Umsetzung dieser Linienführung würden zwei neue Haltestellen (jeweils beidseitig Haltekan- ten) auf der Humboldtstraße und eine Haltestelle/Warteposition (eine Haltekante an der Nordseite) der Ferdinand-Porsche-Straße erforderlich. Zur sicheren Querung der Humboldtstraße für Fahrgäste wäre die Erforderlichkeit von Querungshilfen zu den Haltekanten auf der Westseite zu prüfen. Um während der HVZ einen gleichbleibenden Anschluss an der S-Bahn-Haltestelle „Steinstraße“ zu gewährleisten, sollte die heute tagsüber im 30-Minuten-Takt verkehrende Linie 161 montags bis frei- tags zu den Zeiten ca. 5:00 – 9:00 Uhr und ca. 13:30 – 18:00 Uhr auf einen 20-Minuten-Takt verdich- tet werden. Damit würde die Linie 161 zu diesen Zeiten aufgrund der Taktverdichtung an Attraktivität für Beschäf- tigte und Schüler*innen gewinnen, die Anbindung des Flughafens gegenüber heute verbessert und das Gewerbegebiet erhielte die gewünschte Anbindung an die Haltestellen „Steinstraße“ der S-Bahn/Stadtbahn sowie an Porz Mitte. Darüber hinaus könnte die verdichtete Linie 161 die vorhan- 5 denen Buslinien zwischen Porz Markt und Humboldtstraße etwas entlasten [vgl. AN/1610/2016 bzw. Vorlagen-Nr.: 0958/2017 (Anlage 2, lfd. Nr. 80 + 81), Vorlagen-Nr.: 2259/2018, AN/0338/2019]. Abbildung 1: Übersicht Verlängerung Linie 161 tagsüber (zu bestimmten Zeiten) Außerhalb dieser Zeiten würde die Linie 161 wie heute verkehren (Linienweg endet am Porz Markt; 30-Minuten-Takt zwischen ca. 9:00 – 13:30 Uhr, abends 60-Minuten-Takt). Um jedoch den Schichtar- beitenden (Ende der zweiten und Beginn der dritten Schicht) im Gewerbegebiet zwischen ca. 21:30 – 22:30 Uhr ein Angebot zu schaffen, würde für diesen Zeitbereich ein Shuttle zwischen der Stadtbahn- haltestelle „Steinstraße“ und der Endhaltestelle in der Ferdinand-Porsche-Straße vorgeschlagen, der unabhängig von der Linie 161 verkehrt (siehe Abbildung 2). Im Falle einer Umsetzung dieser Linienverlängerung würden Verwaltung und die KVB zudem – ana- log zu der derzeit vorgeschlagenen Umsetzung eines Pilotversuches der Buserschließung des Ge- werbegebietes Marsdorf nach den Sommerferien 2022 – empfehlen, die Anbindung des Gewerbege- bietes Porz-Eil zunächst versuchsweise herzustellen und die Fahrgastentwicklung in den zwei Jahren ab der Umsetzung zu beobachten. Sofern der durchschnittliche Besetzungsgrad in diesen zwei Jah- ren weniger als 10 Fahrgäste pro Fahrt auf dem Linienabschnitt zwischen der Haltestelle Theodor- Heuss-Straße und der neuen Haltestelle in der Ferdinand-Porsche-Straße beträgt, sollte das Angebot modifiziert, gegebenenfalls wieder eingestellt werden. Die Verwaltung würde dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung Porz in diesem Fall einen Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen. 6 Abbildung 2: Shuttle-Buslinie abends (ca. 21:30-22:30 Uhr) Finanzierung der Beschlussalternative Betriebskosten und Erlöse Die zusätzlichen Betriebskosten für die modifizierte Buslinie 161 mit den abendlichen Shuttle-Fahrten ins Gewerbegebiet würden ab dem kommenden Jahr rd. 400.000 Euro pro Jahr betragen. Einer ersten Einschätzung nach ist das Potenzial für neue Fahrgelderlöse aus der Anbindung des Gewerbegebietes jedoch sehr gering. Die wenigen zu erwartenden Neukunden ermöglichen nach einer zweijährigen Etablierungsphase ab 2024 voraussichtlich jährlich zusätzliche Erlöse in Höhe von 30.000 Euro. Die zuvor beschriebenen Maßnahmen entsprächen nach Maßgabe des Öffentlichen Dienstleistungs- auftrags (ÖDLA) einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und führen gem. Ziffer 9.1 in Verbindung mit 13.1. ÖDLA zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs. Im Folgenden sind die zusätzlichen Kosten, die prognostizierten Erlöse sowie der daraus entstehende zusätzliche Verlust nach Entfaltung der Wirkung der oben aufgeführten Maßnahme (Beschlussalter- native) dargestellt: Jahr Zusätzliche Betriebskosten Zusätzliche Einnahmen (Prognose) Zusätzlicher Verlust 2022 22.000 Euro 0 Euro 22.000 Euro 2023 400.000 Euro 15.000 Euro 385.000 Euro 2024 400.000 Euro 30.000 Euro 370.000 Euro Der zusätzlich entstehende Verlust der KVB i. H. v. 22.000 Euro für 2022, 385.000 Euro für 2023 und 370.000 Euro für 2024 ff. würde aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen Bedingungen wird dies zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird jeweils um ein Jahr verzögert für die Jahre 2023- 2025 ff. prognostiziert. Infrastrukturkosten (Investitionen Stadt Köln) Für die beschriebene Verlängerung der Linie 161 in das Gewerbegebiet Porz-Eil wäre die Einrichtung von drei neuen Haltestellen vorgesehen (siehe Abbildungen): 7 - Humboldtstraße (Höhe Stresemannstraße), Haltekanten beidseitig; - Humboldtstraße (Höhe Humboldtstraße 140-142), Haltekanten beidseitig; - Ferdinand-Porsche-Straße (Haltestelle und Warteposition), Haltekante einseitig. Die Haltestellen würden zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme nur provisorisch, und damit noch nicht barrierefrei, eingerichtet. An den beiden Haltekanten auf der Humboldtstraße in Fahrtrichtung Nord sowie an der Haltekante auf der Ferdinand-Porsche-Straße würde zunächst lediglich durch die KVB ein Haltestellenmast aufgestellt und ggf. durch die Verwaltung eine Haltestellenmarkierung auf der Fahrbahn aufgebracht. Für die Einrichtung der beiden Haltekanten auf der Humboldtstraße (Westseite) in Fahrtrichtung Süd wären die dort vorhandenen Grünstreifen zunächst provisorisch zu befestigen sowie ggf. provisori- sche Querungshilfen und Markierungen auf der Straße aufzubringen. Mit der Umsetzung bzw. der Fertigstellung dieser Maßnahmen wäre jedoch aufgrund der bestehenden Prioritäten und Zeitläufe voraussichtlich erst in 2023 zu rechnen. Die bei Umsetzung der Linienverlängerung entstehenden Kosten für die Provisorien würden zum jet- zigen Planungsstand auf rd. 35.000 Euro geschätzt. Diese sowie darüber hinaus eventuell noch anfal- lende Kosten für Anpassungsarbeiten im öffentlichen Straßenland, die zum jetzigen Planungsstand nicht beziffert werden können, wären konsumtiv bereitzustellen. Bei Beschluss der Alternative stehen für die in 2022 durchzuführenden Arbeiten (Provisorien und An- passungen) im Hpl. 2022 im Teilergebnisplan 1201 - Straßen, Wege und Plätze in der Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Für den Fall, dass die Arbeiten ganz oder teilweise erst im Jahr 2023 erfolgen können, wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023/2024 innerhalb des dann zu- gewiesenen Budgets entsprechende Mittel im Haushaltsjahr 2023, ggf. durch Umschichtungen, vor- sehen. Die im Rahmen der Einrichtung der provisorischen Haltestellen anfallenden Kosten für das Aufstellen der Haltestellenmaste wären durch die KVB in den jährlichen Betriebskosten berücksichtigt. Die Planung und der endgültige barrierefreie Ausbau würden zu einem späteren Zeitpunkt entspre- chend der vorhandenen Personalkapazitäten – voraussichtlich ab 2026 – erfolgen. Im Falle der Anbindung des Gewerbegebietes mit der Linie 161 wie oben beschrieben, werden die Kosten für einen endgültigen barrierefreien Ausbau der Haltestellen inklusive zweier ausgebauter Querungshilfen und De-/Markierungen zum jetzigen Planungsstand auf mindestens rd. 270.000 Euro geschätzt. Entsprechende Baubeschlüsse würden den politischen Gremien in separaten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt. Die im Rahmen des endgültigen barrierefreien Ausbaus der Haltestellen anfallenden Kosten wären investiv bereitzustellen. Die Finanzierung erfolgt in diesem Fall aus dem Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Fi- nanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8, Auszah- lung für Baumaßnahmen. Ausreichende Mittel werden im Hpl-Entwurf 2023/2024 inklusive Mittelfrist- planung berücksichtigt. Des Weiteren ist im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2027 ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 5.400 Euro vorzusehen. Diese Mittel wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsaufstel- lungsprozesse 2023/2024 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um- schichtungen, vorsehen. 4. Vorschlag der Verwaltung Nach Abwägen aller Überlegungen kommen Verwaltung und die KVB zu dem Ergebnis, dass die An- bindung des Gewerbegebietes aufgrund des derzeit gering eingeschätzten Potenzials und des daraus entstehenden hohen Verlustes der KVB, wie oben dargestellt, zunächst nicht empfohlen und zurück- gestellt wird. 8 Aufgrund der hohen entstehenden Infrastruktur- und Betriebskosten wird die Erschließung des Ge- werbegebietes Porz-Eil mit einer verlängerten Linie 161 zurzeit nicht empfohlen. Zunächst sollte der Erfolg des Pilotversuchs zur Erschließung des Gewerbegebietes Marsdorf, der sich derzeit im politi- schen Entscheidungsprozess befindet, abgewartet und die Anbindung des Gewerbegebiets Porz-Eil - bis diese Ergebnisse vorliegen - zurückgestellt werden. Aus diesen Erfahrungen kann dann der Pi- lotversuch zur Anbindung des Gewerbegebiets Eil mit einer verlängerten Linie 161 ggf. noch optimiert und dann zu einem der dann nächsten Fahrplanwechsel vorgeschlagen werden. Eine mögliche Verbesserung für die Anbindung des Gewerbegebietes sieht die Verwaltung und KVB jedoch in der Ausweitung von Leihradstationen des KVB-Rads. Eine Station in der Nähe der S-Bahn/Stadtbahn-Haltestellen Steinstraße sowie ein bis zwei Stationen im Gewerbegebiet Porz-Eil (z. B. im Bereich Humboldtstraße/Stresemannstraße und Ferdinand-Porsche-Straße) könnte eine Verknüpfung zwischen dem Schienenverkehr und den Arbeitsplatzstandorten deutlich verbessern. Des Weiteren wurden unlängst Gespräche zwischen Verwaltung, KVB und dem Flughafen Köln/Bonn aufgenommen. Da der Flughafen plant, eine Befragung zur Mobilität der Mitarbeitenden durchzufüh- ren, wird es als sinnvoll erachtet, diese Ergebnisse abzuwarten, um das Angebot auch entsprechend des dortigen Bedarfs zu optimieren. 5. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellten Maßnahmen der Beschlussalternative würden den Umweltverbund im Bereich öf- fentlicher Personennahverkehr stärken und den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitäts- möglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw bieten. Somit würde diese Maßnahme zu ei- ner möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes beitragen. Insgesamt kann die in der Beschlussalternative dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Kli- maschutz bewertet werden.
Anlage 2, Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der BV 7 (Porz) vom 07.04.2022
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Anlage 2 Anlage zur Beschlussvorlage 4246/2021 Fahrplanwechsel 2022 - Anbindung Gewerbegebiet Porz-Eil Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 07.04.2022 (Anlage 1). Der geänderte Beschluss lautet: „Die Bezirksvertretung Porz bittet, dass der Verkehrsausschuss die Verwaltung mit folgender Prüfung beauftragt: 1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung eines Pilotprojektes zur Anbindung des Gewerbegebietes Porz Eil aus. Hierbei soll ein Shuttle-Verkehr zwischen der Stadtbahnhaltestelle „Steinstraße“ und der Haltestelle Ferdinand-Porsche-Straße eingerichtet werden, der zum Schichtwechsel 3 Mal täglich ein ÖPNV-Angebot für jeweils eine Stunde schafft. Dieses Pilotprojekt wird auf zwei Jahre befristet und kann in dieser Zeit auch sich wechselnden Bedürfnissen und Anforderungen angepasst werden. Vor Ablauf der 2 Jahre ist den zuständigen Gremien rechtzeitig ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorzulegen. 2. Die Bezirksvertretung Porz stimmt der Beschlussvorlage in der Form der Alternative mit der Maßgabe zu, dass die Verlängerung der vorhandenen Linie 161 über Porz - Markt hinaus in das Gewerbegebiet Porz-Eil mit einem ab Porz-Markt geänderten Linienschild fortgeführt wird. Der Verkehrsausschuss soll nach der Prüfung einer der beiden Alternativen zur Umsetzung beschließen.“ Stellungnahme der Verwaltung Die Verwaltung bekräftigt den zusammen mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) erarbeiteten Vorschlag, aufgrund des gegenüber den hohen entstehenden Infrastruktur- und Betriebskosten zu gering eingeschätzten Potenzials, die Erschließung des Gewerbegebietes Porz Eil durch Verlängerung der Buslinie 161 in den Hauptverkehrszeiten zunächst zurückzustellen und dem ursprünglichen Beschlussvorschlag zu folgen. Die verschiedenen Bedarfe in Gewerbegebieten – zum einen der zu „üblichen“ Arbeitszeiten Beschäftigten (Beginn und Ende in den Hauptverkehrszeiten) sowie denen, die in Schichten arbeiten – erfordern für eine gute ÖPNV-Anbindung eine Abdeckung von großen Zeitbereichen über den Tag, was zu entsprechend hohen Betriebskosten führt. Bisher fehlen Erfahrungswerte zur Nutzung von Busangeboten, deren ausschließliche Funktion die Bedienung von Gewerbegebieten ist. Ohne genauere Untersuchung/Befragung, wie viele der Beschäftigten in diesem Gebiet, die heute mit dem Auto zur Arbeitsstätte fahren, auf den Bus umsteigen würden, wird das Potenzial durch Verwaltung und KVB jedoch zunächst als gering eingeschätzt. Nach erster Einschätzung führt auch der unter Beschlusspunkt 1 aufgeführte Shuttleverkehr zu fast vergleichbaren Kosten, da sowohl die Infrastruktur, wie auch Fahrzeuge und Personal zu beschaffen bzw. vorzuhalten sind. Aufgrund der im Gewerbegebiet Marsdorf bereits genauer untersuchten Ausgangslage wird dort im Sommer 2022 eine zweijährige Pilotphase mit einer neuen ganztägigen Buslinienführung durch das Gebiet begonnen, um das Verhalten der Beschäftigten aber auch das der ansässigen Unternehmen hinsichtlich Kostenbeteiligung/Einführung von Jobtickets zu analysieren. Anlage 2 Verwaltung und KVB schlagen deshalb vor, zunächst die Erfahrungen aus dem Pilotversuch in Marsdorf abzuwarten und dann eine erneute Potenzialabschätzung für das Gewerbegebiet Porz Eil – ggf. ergänzt durch weitere Untersuchungen/Befragungen der Unternehmen im Gewerbegebiet – vorzunehmen und den möglichen Kostendeckungsgrad neu zu bewerten. Als kurzfristige Verbesserung zur Anbindung des Gewerbegebiets schlagen Verwaltung und KVB die Ausweitung des KVB-Leihradsystems mit zusätzlichen Stationen im Gewerbegebiet Porz Eil vor, anhand dessen dann bereits erste Erkenntnisse hinsichtlich des vorhandenen Bedarfes gewonnen werden können. Die Maßgabe im Beschlusspunkt 2 zum Wechseln der Liniennummer im Linienverlauf sehen Verwaltung und KVB äußerst kritisch. Aus Sicht der Verwaltung und KVB ist eine Buslinie mit zwei Liniennummern nicht fahrgastfreundlich und sollte deshalb unbedingt vermieden werden.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 04/2023
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Dezernat, Dienststelle
III/68/681/1
Vorlagen-Nummer
4246/2021
Stand: 06.04.2023
Sachstandsbericht
Fahrplanwechsel 2022 - Anbindung Gewerbegebiet Porz-Eil
Beschluss:
Der Rat spricht sich auf Basis der im 4. Abschnitt dargestellten Begründung gegen eine zu-
sätzliche ÖPNV-Anbindung des Gewerbegebiets Porz-Eil zum kommenden Fahrplanwechsel
im Dezember 2022 aus. Die Verwaltung wird gebeten, unter Berücksichtigung der Erfahrun-
gen mit der neu einzurichtenden Anbindung des GE Marsdorf eine aktualisierte Prüfung in ca.
2 Jahren vorzunehmen.
Darüber hinaus wird die KVB nach Evaluierung des bereits vorhandenen On-Demand-
Angebotes nach der Pilotphase, eine Ausweitung der Betriebszeiten und/oder –räume prüfen
und ggf. anpassen.
Die Gewerbetreibenden sollen gezielt angefragt werden, ob sie den Bedarf einer Fahrzeiter-
weiterung unterstützen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Bus Anbindung des GE Marsdorf wurde 2022 umgesetzt und der Pilotbetrieb des On-
Demand-Angebotes läuft.
Nächste Schritte:
Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit der neu eingerichteten An-
bindung des GE Marsdorf eine aktualisierte Prüfung in ca. 2 Jahren vornehmen. Darüber hin-
aus wird die KVB nach Evaluierung des vorhandenen On-Demand-Angebotes nach der Pi-
lotphase eine Ausweitung der Betriebszeiten und/oder –räume prüfen und ggf. anpassen.
Die Gewerbetreibenden werden im Rahmen der erneuten Prüfung gezielt angefragt, ob sie
den Bedarf einer Fahrzeiterweiterung unterstützen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Nach Abschluss des Pilotprojektes On-Demand-Angebot sowie des Probebetriebs der Busan-
bindung des GE Marsdorf im 2. Quartal 2025.
Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 05.05.2022
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Anlage 3 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 05.05.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 3. Sondersitzung/13. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.05.2022 öffentlich 1.1 Fahrplanwechsel 2022 - Anbindung Gewerbegebiet Porz-Eil 4246/2021 Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 05.05.2022 AN/0999/2022 1. Beschluss (mündlich geänderter Änderungsantrag AN/0999/2022): Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: Darüber hinaus wird die KVB nach Evaluierung des bereits vorhandenen On-De- mand-Angebotes nach der Pilotphase, eine Ausweitung der Betriebszeiten und/oder –räume prüfen und ggf. anpassen. Die Gew erbetreibenden sollen gezielt angefragt w erden, ob sie den Bedarf einer Fahrzeiterw eiterung unterstützen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Volt-Fraktion 2 2. Geänderter Beschluss (Verwaltungsvorlage und Änderungsantrag AN/0999/2022): Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat spricht sich auf Basis der im 4. Abschnitt dargestellten Begründung gegen eine zusätzliche ÖPNV-Anbindung des Gewerbegebiets Porz-Eil zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2022 aus. Die Verwaltung wird gebeten, unter Be- rücksichtigung der Erfahrungen mit der neu einzurichtenden Anbindung des GE Marsdorf eine aktualisierte Prüfung in ca. 2 Jahren vorzunehmen. Darüber hinaus w ird die KVB nach Evaluierung des bereits vorhandenen On-De- mand-Angebotes nach der Pilotphase, eine Ausw eitung der Betriebszeiten und/oder –räume prüfen und ggf. anpassen. Die Gew erbetreibenden sollen gezielt angefragt w erden, ob sie den Bedarf einer Fahrzeiterw eiterung unterstützen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4246/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 15.03.2022
- Erstellt
- 03.12.2021 14:08