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3698/2022

Sachstandsbericht Schwerbehindertenstelle

Mitteilung Ausschuss 06.02.2023

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 13.02.2023, TOP 4.8

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6223 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-6 
 
Vorlagen-Nummer  06.02.2023 
 3698/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 13.02.2023 
 
Sachstandsbericht Schwerbehindertenstelle 
Die Schwerbehindertenstelle berichtet über die aktuelle Situation und die Entwicklung im ver-
gangenen Jahr: 
1. Schwerbehinderte Menschen in Köln 
Die Anzahl der in Köln gemeldeten Personen mit festgestellter Schwerbehinderung liegt aktu-
ell bei 114.088 (Stichtag 15.01.2023).  
Die nachfolgende Grafik zeigt die Verteilung nach dem Grad der Behinderung.  
 
2. Kennzahlen 
Bei der Schwerbehindertenstelle Köln sind im Jahr 2022 rund 20.000 Anträge auf Feststellung 
einer Schwerbehinderung eingegangen und bearbeitet worden. Hinzu kamen 4.000 neue Wi-
dersprüche und knapp 4.200 durchzuführende Nachprüfungsverfahren, in denen bestehende 
Feststellungsbescheide überprüft und an die aktuellen gesundheitlichen Verhältnisse ange-

2 
 
passt wurden.  
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Schwerbehindertenanträge und Widersprüche 
liegt derzeit zwischen 4 und 4,5 Monaten.  
3. Projekt „beschleunigtes Verfahren“ 
Im 4. Quartal 2021 hat die Schwerbehindertenstelle das Pilotprojekt „Beschleunigtes Verfah-
ren“ gestartet. Ziel des Projekts ist die dienstleistungsorientierte Verbesserung der bisherigen 
Prioritätensteuerung bei der Bearbeitung eingehender Schwerbehindertenanträge. Dabei be-
steht der eigene Anspruch, Anträge von schwerst- und lebensbedrohlich erkrankten Men-
schen innerhalb weniger Tage und – falls zusätzlich Befundberichte eingeholt werden müssen 
– innerhalb von maximal 6 Wochen abschließend zu bearbeiten.  
Hierfür sichten besonders geschulte Mitarbeitende täglich sämtliche Antragseingänge. An-
hand der geltend gemachten gesundheitlichen Einschränkung stellen sie fest, ob und welche 
Vorgänge im beschleunigten Verfahren zu bearbeiten sind. Die Diagnose gibt Aufschluss, ob 
eine schwerste, lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt: So gelten beispielsweise bösartige 
Tumore ebenso wie bestimmte degenerative Nervenerkrankungen (z.B. Amyotrophe Late-
ralsklerose –ALS-) als potentiell lebensbedrohlich.  
Die entsprechenden Anträge werden im Anschluss weiter mit Priorität bearbeitet, um den Be-
treffenden schnellstmöglich helfen zu können.  
Üblicherweise werden in sämtlichen Verfahren medizinische Gutachter*innen eingebunden, 
um die gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu beurteilen und den Grad der Behinderung 
festzulegen.  
Insbesondere bei Krebserkrankungen stellt der Gesetzgeber jedoch sehr klar und differenziert 
auf die histologischen Befunde ab. Daher kann anhand des Befundes der festzustellende 
Grad der Behinderung sicher festgelegt werden. Durch gezielte Schulungen konnte den ein-
gebundenen Mitarbeitenden das erforderliche Wissen vermittelt werden, so dass sie in Einzel-
fällen selbst rechtssicher und eigenständig die Beurteilungen durchführen können. Hierdurch 
lässt sich die Laufzeit bei den Vorgängen, in denen ausschließlich eine Krebserkrankung gel-
tend gemacht wird, zusätzlich erheblich verkürzen.  
Bei allen anderen Anträgen werden ärztliche Gutachter*innen beteiligt, welche die verschie-
denen Einschränkungen aufgrund ihrer Praxiserfahrung und medizinischen Vorbildung umfas-
send beurteilen können.  
Zum 01.07.2022 wurde das Pilotprojekt in den Regelbetrieb übernommen. Eine feste Gruppe 
Mitarbeitender ist seitdem für die besonders eilbedürften Anträge zuständig. Bis zum Jahres-
ende konnten im Beschleunigten Verfahren insgesamt rund 1.000 Anträge mit einer durch-
schnittlichen Laufzeit von 31 Kalendertagen abschließend bearbeitet werden.  
War im Einzelfall eine eigenständige Beurteilung durch die hierfür geschulten Kolleg*innen 
möglich, betrug die durchschnittliche Laufzeit lediglich 18 Kalendertage. Sind einem Antrag 
aussagekräftige Befundberichte beigelegt, ist eine Bescheiderteilung unmittelbar nach An-
tragseingang möglich.  
Die Resonanz der Betroffenen ist durchgehend positiv. Durch die verkürzte Verfahrensdauer 
können schwer erkrankte Personen die ihnen zustehenden Erleichterungen noch zügiger in 
Anspruch nehmen.

3 
 
 
4. Einführung E-Akte Schwerbehindertenstelle 
Die Schwerbehindertenstelle hat planmäßig am 15.02.2022 die vollelektronische Akte einge-
führt. Dadurch wurde ein weiterer, wichtiger Schritt zur Prozessoptimierung realisiert. Bereits 
mit Einscannen eines Antrags, Widerspruchs oder Befundberichtes wird ein automatisierter 
Workflow ausgelöst. 
Durch umsichtige Planung im Vorfeld konnte die E-Akte reibungslos und ohne Einschränkun-
gen des Bürgerservices umgesetzt werden. Mittelfristig werden sich die Effekte der Ge-
schäftsprozessoptimierung durch etwas kürzere Laufzeiten zeigen.  
5. Antragsvordrucke und Bescheide in einfacher Sprache 
Das Anliegen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, den Schwerbehindertenantrag 
in leichte Sprache zu übersetzen, wurde mehrfach der Bezirksregierung und dem Ministerium 
schriftlich wie mündlich vorgetragen.  
Das für die Schwerbehindertenanträge zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und 
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat sich wiederholt mit der Thematik be-
fasst. Wie im vorhergehenden Bericht geschildert, sieht das Ministerium das Risiko, dass in 
leichte Sprache übersetzte Texte eher unverständlicher werden, als eine Hilfe darzustellen. In 
leichte Sprache übersetzte Texte mit rechtlich relevanten Passagen, wie hier die Schweige-
pflichtentbindung sowie die Angaben zur Datenschutzgrundverordnung, würden in der Regel 
erheblich länger: Häufig seien die Übersetzungen 4 bis 5 Mal so lang wie das ursprüngliche 
Dokument, so dass sich der in leichte Sprache übersetzte Antrag nicht mehr erschließe.  
Diese Einschätzung und Erfahrung des MAGS hat sich dort nach erneuter, eingehender Prü-
fung bestätigt. Festzustellen ist, dass in den vergangenen fünf Jahren weder beim Ministerium 
noch bei der Kölner Schwerbehindertenstelle ein Antrag in leichter Sprache nachgefragt wur-
de.  
Das Ministerium wird das Thema aktuell nicht weiterverfolgen, weil ein übersetzter Antrag 
neue Barrieren aufbauen würde und insofern nicht die gewünschte Vereinfachung brächte.  
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

13.02.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3698/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.02.2023
Erstellt
03.11.2022 12:01