2007/0477
Schulentwicklungsplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt; Teil B: Berufl. Schulen
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2007/0477
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 16.08.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat IV Amt: Schulamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Öffentlich: Verteiler: IV 40 Stvv Vorlage-Nr. 2007/0477 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Schulentwicklungsplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt; Teil B: Berufl. Schulen Vorlage vom: 06.08.2007 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Teil B: Berufliche Schulen nebst Auflagen und Organisationsgenehmigung zur Kenntnis. Anlagen: Genehmigungserlass des Hess. Kultusministeriums vom 12. Juli 2007 Beschluss des Magistrats vom 22.08.2007 Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis. 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.08.2007 Dem Hessischen Kultusministerium wurde mit Schreiben vom 24. Oktober 2006 die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Teil B: Berufl. Schulen zur Zustimmung vorgelegt. Mit Erlass vom 12. Juli 2007 hat das Kultusministerium seine Zustimmung erteilt. Insbesondere wird der mit der Planung verbundene Einstieg in eine Bildung regionaler Bildungszentren lobend hervorgehoben und ausdrücklich begrüßt. Ebenso wird die enge Kooperation mit dem Schulträger Landkreis Darmstadt-Dieburg positiv bewertet sowie die Verlagerung des Berufsfeldes Agrarwirtschaft an die Landrat-Gruber-Schule in Dieburg befürwortet. Die erteilten Auflagen erfordern keinen aktuellen Handlungsbedarf. Hinsichtlich der gemäß Ziffer 1 der Auflagen geforderten Schulbezirkssatzung für berufliche Schulen in Darmstadt ist anzumerken, dass eine solche Satzung aus dem Jahre 1996 bereits existiert und vom damals zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt auch genehmigt wurde. Die Satzung wurde dem Hess. Kultusministerium zwischenzeitlich bereits übersandt. Eine Aktualisierung und Fortschreibung der Satzung wird im Zusammenhang mit der Organisationsveränderung und Abgabe des Fachbereichs Agrarwirtschaft nach Dieburg erfolgen. Darmstadt, 16. August 2007 La/sto 4020.01.08.01 Dezernent IV Dr. Dierk Molter Stadtrat Anlage
anlage 1
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Hessisches Kultusministerium Die Ministerin Hessisches Kultusministerium Postfach 3160 65021 Wiesbaden Aktenzeichen IV.6 - 620.020.024 -8 - Wissenschaftsstadt Darmstadt Durchwahl 2649 Der Magistrat H Ihr Zeichen Neues Rathaus am Luisenplatz Ihre Nachricht Luisenplatz 5 = } Datum 12. Juli 2007 64283 Darmstadt Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Teil B: Berufliche Schulen Ihr Antrag vom 24. Oktober 2006 Stellungnahme des Staatlichen Schulamts vom 16. April 2007 Mit Schreiben vom 24. Oktober 2006 haben Sie mir die Fortschreibung des Schul- entwicklungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Teil B: Berufliche Schulen, gemäß $ 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBI. IS. 442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2006 (GVBL IS. 386), zur Zustimmung vorgelegt. A. Schulentwicklungsplanung allgemein Grundsätzlich ist positiv zu bewerten, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg als eigenständiger Schulträger bei der Erstellung des Schulentwicklungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt wurde. Dadurch können schulträ- gerübergreifende Belange berücksichtigt und gerade im Bereich der berufli- chen Bildung Schulträgergrenzen überwunden werden. Mit diesem Schulent- wicklungsplan gelingt in der Region der Einstieg in die Umsetzung der im Arbeitskreis „Regionale Berufsbildungsgrenzen in Hessen“ erarbeiteten Eck- punkte. Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden E-Mail: posistelle@hkm.hessen.de Telefon (0611}368-0 Telefax (0611)368-2099 Internet: www.kultusministerium.hessen.de -2- Zustimmung findet die im Schulentwicklungsplan herausgearbeitete Entwick- lung der beruflichen Schulen zu beruflichen Kompetenzzentren, insbesondere durch Schaffung regionaler Bildungszentren an zwei Standorten. Die Planung, die Alice-Eleonoren-Schule, die Martin-Behaim-Schule, die Friedrich-List- Schule und die Heinrich-Emanuel-Merck-Schule im Bildungszentrum „Bür- gerpark Nord“ sowie die Erasmus-Kittler-Schule und die Peter-Behrens- Schule an der „Mornewegstraße“ zusammenzulegen, wird ausdrücklich be- grüßt. Zur Umsetzung ist daher ein von der Stadtverordnetenversammlung be- schlossener Antrag gemäß $ 146 HSchG vorzulegen. Insbesondere besteht Zustimmung zu der gemeinsamen Steuerung der Schul- entwicklung des Schulträgers Wissenschaftsstadt Darmstadt mit dem Land- kreis Darmstadt-Dieburg im Berufsfeld Agrarwirtschaft. Die Verlagerung des Berufsfeldes Agrarwirtschaft von der Peter-Behrens-Schule in Darmstadt an die Landrat-Gruber-Schule in Dieburg wird befürwortet. Dies vorangestellt, stimme ich der Fortschreibung des Schulentwicklungspla- nes der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Teil B: Berufliche Schulen, gemäß $ 145 Abs. 6 HSchG mit folgenden Auflagen für die Fortschreibung zu. . Auflagen 1. Sind in einem Gebiet des Schulträgers mehrere Berufsschulen vorhanden, ist gemäß $ 143 Abs. 2 HSchG „für jede von ihnen nach Berufsfeldern, Be- rufsgruppen oder Ausbildungsberufen ein Schulbezirk durch Satzung zu bilden“. Eine solche Schulbezirkssatzung ist umgehend zu erstellen und dem Staatlichen Schulamt zur Zustimmung vorzulegen. 2. Da sich die Bezeichnung der Berufsfelder geändert hat, sind folgende Än- derungen vorzunehmen und bei einer Fortschreibung des Schulentwick- lungsplans zu berücksichtigen: 01 Wirtschaft und Verwaltung 02 Metalltechnik 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 Elektrotechnik Bautechnik Holztechnik Textiltechnik und Bekleidung Chemie, Physik und Biologie Drucktechnik Farbtechnik und Raumgestaltung Gesundheit Körperpflege Ernährung und Hauswirtschaft Agrarwirtschaft C. Schulorganisationsmaßnahme Eine Verlagerung eines Berufsfeldes sieht das HSchG nicht vor, vielmehr handelt es sich zum einen um die Aufhebung des Berufsfeldes an der Peter- Behrens-Schule zum anderen um die Errichtung des Berufsfeldes an der Land- rat-Gruber-Schule in Dieburg. Daher stimme ich gemäß $ 146 HSchG der Aufhebung des Berufsfeldes Agrarwirtschaft an der Peter-Behrens-Schule zum 2008/09 zu. Zu der Errichtung des Berufsfeldes an der Landrat-Gruber-Schule ergeht ein gesonderter Erlass an den Landkreis Darmstadt-Dieburg. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem nach $ 52 VwGO zuständigen Verwaltungsgericht Darmstadt, Havelstraße 7, 64295 Darmstadt, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Ge- schäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, als Beklagten das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Kultusministerium und den Streitgegen- stand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begrün- dung dienenden Tatsachen oder Beweismittel sollen angegeben werden. Dieser Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. las. Karin Wolff (| \
Beratungsverlauf (2)
Orte (3)
- Mornewegstraße
- Havelstraße 7
- Luisenplatz 10
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0477
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.08.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00