Mandari Insight

2007/0477

Schulentwicklungsplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt; Teil B: Berufl. Schulen

Magistratsvorlage 06.08.2007

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2007/0477

13.3 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

150.1 KB · application/pdf

Ansehen

2007/0477

2549 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
16.08.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV  
 
Amt: Schulamt  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein 
Öffentlich:     
Verteiler: 
IV                       40 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0477 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Schulentwicklungsplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt; 
Teil B: Berufl. Schulen 
 
Vorlage vom: 06.08.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat nimmt die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des 
Schulentwicklungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Teil B: Berufliche Schulen nebst Auflagen 
und Organisationsgenehmigung zur Kenntnis. 
 
 
 
Anlagen: Genehmigungserlass des Hess. Kultusministeriums vom 12. Juli 2007 
 
Beschluss des Magistrats vom 22.08.2007 
 
Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.

2 
... 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.08.2007
 
 
Dem Hessischen Kultusministerium wurde mit Schreiben vom 24. Oktober 2006 die Fortschreibung 
des Schulentwicklungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Teil B: Berufl. Schulen zur 
Zustimmung vorgelegt. 
 
Mit Erlass vom 12. Juli 2007 hat das Kultusministerium seine Zustimmung erteilt. Insbesondere wird 
der mit der Planung verbundene Einstieg in eine Bildung regionaler Bildungszentren lobend 
hervorgehoben und ausdrücklich begrüßt. Ebenso wird die enge Kooperation mit dem Schulträger 
Landkreis Darmstadt-Dieburg positiv bewertet sowie die Verlagerung des Berufsfeldes 
Agrarwirtschaft an die Landrat-Gruber-Schule in Dieburg befürwortet. 
 
Die erteilten Auflagen erfordern keinen aktuellen Handlungsbedarf. Hinsichtlich der gemäß Ziffer 1 
der Auflagen geforderten Schulbezirkssatzung für berufliche Schulen in Darmstadt ist anzumerken, 
dass eine solche Satzung aus dem Jahre 1996 bereits existiert und vom damals zuständigen 
Regierungspräsidium Darmstadt auch genehmigt wurde. Die Satzung wurde dem Hess. 
Kultusministerium zwischenzeitlich bereits übersandt. Eine Aktualisierung und Fortschreibung der 
Satzung wird im Zusammenhang mit der Organisationsveränderung und Abgabe des Fachbereichs 
Agrarwirtschaft nach Dieburg erfolgen. 
 
Darmstadt, 16. August 2007 
La/sto 4020.01.08.01 
 
 
 
 
 
Dezernent IV 
 
 
 
Dr. Dierk Molter 
Stadtrat 
 
Anlage

anlage 1

4816 Zeichen

Hessisches Kultusministerium
Die Ministerin

Hessisches Kultusministerium Postfach 3160 65021 Wiesbaden Aktenzeichen IV.6 - 620.020.024 -8 -
Wissenschaftsstadt Darmstadt Durchwahl 2649
Der Magistrat
H Ihr Zeichen
Neues Rathaus am Luisenplatz Ihre Nachricht
Luisenplatz 5

= } Datum 12. Juli 2007

64283 Darmstadt

Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
Teil B: Berufliche Schulen

Ihr Antrag vom 24. Oktober 2006
Stellungnahme des Staatlichen Schulamts vom 16. April 2007

Mit Schreiben vom 24. Oktober 2006 haben Sie mir die Fortschreibung des Schul-
entwicklungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Teil B: Berufliche Schulen,
gemäß $ 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Fassung vom 14. Juni
2005 (GVBI. IS. 442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2006 (GVBL IS.

386), zur Zustimmung vorgelegt.

A. Schulentwicklungsplanung allgemein
Grundsätzlich ist positiv zu bewerten, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg
als eigenständiger Schulträger bei der Erstellung des Schulentwicklungsplanes
der Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt wurde. Dadurch können schulträ-
gerübergreifende Belange berücksichtigt und gerade im Bereich der berufli-
chen Bildung Schulträgergrenzen überwunden werden. Mit diesem Schulent-
wicklungsplan gelingt in der Region der Einstieg in die Umsetzung der im
Arbeitskreis „Regionale Berufsbildungsgrenzen in Hessen“ erarbeiteten Eck-

punkte.

Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden E-Mail: posistelle@hkm.hessen.de
Telefon (0611}368-0 Telefax (0611)368-2099 Internet: www.kultusministerium.hessen.de

-2-

Zustimmung findet die im Schulentwicklungsplan herausgearbeitete Entwick-
lung der beruflichen Schulen zu beruflichen Kompetenzzentren, insbesondere
durch Schaffung regionaler Bildungszentren an zwei Standorten. Die Planung,
die Alice-Eleonoren-Schule, die Martin-Behaim-Schule, die Friedrich-List-
Schule und die Heinrich-Emanuel-Merck-Schule im Bildungszentrum „Bür-
gerpark Nord“ sowie die Erasmus-Kittler-Schule und die Peter-Behrens-
Schule an der „Mornewegstraße“ zusammenzulegen, wird ausdrücklich be-
grüßt. Zur Umsetzung ist daher ein von der Stadtverordnetenversammlung be-

schlossener Antrag gemäß $ 146 HSchG vorzulegen.

Insbesondere besteht Zustimmung zu der gemeinsamen Steuerung der Schul-
entwicklung des Schulträgers Wissenschaftsstadt Darmstadt mit dem Land-
kreis Darmstadt-Dieburg im Berufsfeld Agrarwirtschaft. Die Verlagerung des
Berufsfeldes Agrarwirtschaft von der Peter-Behrens-Schule in Darmstadt an

die Landrat-Gruber-Schule in Dieburg wird befürwortet.

Dies vorangestellt, stimme ich der Fortschreibung des Schulentwicklungspla-
nes der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Teil B: Berufliche Schulen, gemäß
$ 145 Abs. 6 HSchG mit folgenden Auflagen für die Fortschreibung zu.

. Auflagen

1. Sind in einem Gebiet des Schulträgers mehrere Berufsschulen vorhanden,
ist gemäß $ 143 Abs. 2 HSchG „für jede von ihnen nach Berufsfeldern, Be-
rufsgruppen oder Ausbildungsberufen ein Schulbezirk durch Satzung zu
bilden“. Eine solche Schulbezirkssatzung ist umgehend zu erstellen und

dem Staatlichen Schulamt zur Zustimmung vorzulegen.

2. Da sich die Bezeichnung der Berufsfelder geändert hat, sind folgende Än-
derungen vorzunehmen und bei einer Fortschreibung des Schulentwick-
lungsplans zu berücksichtigen:

01 Wirtschaft und Verwaltung
02 Metalltechnik

03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13

Elektrotechnik

Bautechnik

Holztechnik

Textiltechnik und Bekleidung
Chemie, Physik und Biologie
Drucktechnik

Farbtechnik und Raumgestaltung
Gesundheit

Körperpflege

Ernährung und Hauswirtschaft

Agrarwirtschaft

C. Schulorganisationsmaßnahme

Eine Verlagerung eines Berufsfeldes sieht das HSchG nicht vor, vielmehr

handelt es sich zum einen um die Aufhebung des Berufsfeldes an der Peter-

Behrens-Schule zum anderen um die Errichtung des Berufsfeldes an der Land-

rat-Gruber-Schule in Dieburg.
Daher stimme ich gemäß $ 146 HSchG der Aufhebung des Berufsfeldes

Agrarwirtschaft an der Peter-Behrens-Schule zum 2008/09 zu.

Zu der Errichtung des Berufsfeldes an der Landrat-Gruber-Schule ergeht ein

gesonderter Erlass an den Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei
dem nach $ 52 VwGO zuständigen Verwaltungsgericht Darmstadt, Havelstraße 7,
64295 Darmstadt, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Ge-
schäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, als Beklagten das Land
Hessen, vertreten durch das Hessische Kultusministerium und den Streitgegen-
stand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begrün-
dung dienenden Tatsachen oder Beweismittel sollen angegeben werden. Dieser
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.

las.

Karin Wolff

(|

\

Beratungsverlauf (2)

TOP 2
TOP 522

Orte (3)

  • Mornewegstraße
  • Havelstraße 7
  • Luisenplatz 10

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2007/0477
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.08.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00