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Antrag der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend „Dat Jeld es fott - Einsparungen transparent machen" (12.12.2024) - AN/1689/2024 Beantwortung für Dezernat Planen und Bauen

Mitteilung Ausschuss 0017/2025 vom 20.01.2025

Stand: Am 06.02.2025 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VI/II Vorlagen-Nummer 20.01.2025 0017/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bauausschuss 03.02.2025 Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 Antrag der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend „Dat Jeld es fott - Einsparungen transparent machen" (12.12.2024) - AN/1689/2024 Beantwortung für Dezernat Planen und Bauen Mit Beschluss vom 12.12.2024 hat der Rat beschlossen, dass alle Dezernate (sofern dies noch nicht geschehen ist), die thematisch relevanten Ausschüsse in der nächsten Sitzung über die geplanten Kürzungen in ihren Ämtern im Rahmen der Haushaltsplanungen für die Jahre 2025 und 2026 in Form einer mündlichen und schriftlichen Mitteilung informieren und legen dabei die Kriterien für die Kürzungsentscheidungen dar. Zudem soll in jedem Ausschuss in einem Gesamtüberblick kurz dargelegt werden, welche Einsparvorgaben die Dezernate je- weils hatten. Vor diesem Hintergrund informiert die Verwaltung wie folgt: I. Gesamtüberblick zum Haushaltsaufstellungsprozess sowie den hierbei erforderlichen Kon- solidierungsvorgaben Der stadtweite Aufstellungsprozess wurde im Verwaltungsvorstand im Januar 2024 sowie im Finanzausschuss am 5.2.2024 gestartet. Zielsetzung des Gesamtprozesses war, einen Haus- haltsplanentwurf vorzulegen, der eine Genehmigungsfähigkeit sicherstellt und die finanzielle Handlungsfähigkeit sichert, die Lasten gleichmäßig verteilt, aber auch Investitionen in die Zu- kunft und die thematischen Schwerpunktsetzungen weiter ermöglicht. Zu dem Haushaltsauf- stellungsprozess und die im Aufstellungsprozess ergriffenen Gegensteuerungsmaßnahmen wird auf die ausführliche Darstellung im Vorbericht zum Haushalt (dort S. 50 ff.) verwiesen. Basis für den Aufstellungsprozess bildete die sog. Budgetvorgabe, die gegenüber der bisheri- gen mittelfristigen Finanzplanung einerseits Herabsetzungen von rd. 7 bzw. 10 Prozent jen- seits der sog. Zentralansätze beinhaltete, und andererseits die schon bekannten Chancen und Risiken mit entsprechenden Zusetzungen berücksichtigte (vgl. Vorlage 3702/2023). In weite- ren Schritten schlossen sich Budgetgespräche auf Amts- und Dezernatsebene, Berichterstat- tungen im Verwaltungsvorstand sowie eine Haushaltsklausur der Beigeordneten an, die von Gesprächen der Oberbürgermeisterin flankiert wurden und in denen sowohl Zu- und Schwer- punktsetzungen als auch Priorisierungs- und Konsolidierungsmaßnahmen diskutiert wurden. Aufgrund der herausfordernden Haushaltslage waren alle Fachdezernate von Anfang an ge- fordert, Vorschläge zur Entlastung des Haushalts zu erarbeiten, wobei im Grundsatz für frei- willige Aufgaben keine Finanzmittel zentral zugesetzt werden konnten und notwendige Fort- schreibungen im freiwilligen Bereich vorrangig durch dezernatsinterne Umschichtung zu reali- 2 sieren waren. Auch Pflichtaufgaben sollten auf das gesetzliche Minimum begrenzt und Stan- dardreduzierungen geprüft und ggf. umgesetzt werden. In vielen Bereichen waren jedoch Mehrbedarfe unabweisbar, um die Pflichtaufgaben der Stadt erfüllen zu können, und es mussten erhebliche Zusetzungen vorgenommen werden. Unter dem Strich ist in Summe festzustellen, dass so die 2025er Budgets aller Dezernate trotz des Konsolidierungsprozesses auf oder teilweise sogar deutlich über dem Niveau des Haushalts- planes 2024 liegen. Insgesamt erfährt der Haushalt mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf einen Zuwachs ausgehend von 5,82 Mrd. Euro in 2024 um rd. 460 Mio. Euro auf 6,28 Mrd. Euro in 2025 bzw. von rd. 670 Mio. Euro auf 6,49 Mrd. Euro in 2026. Da die Erträge hiermit nicht Schritt halten, sieht der Haushaltsplanentwurf 2025/2026 (inkl. Veränderungsnachweise) aktuell ein Jahres- defizit in 2025 von 396,2 Mio. Euro und in 2026 von 440,9 Mio. Euro vor. Die Genehmigungs- fähigkeit kann daher nur über einen globalen Minderaufwand sowie einen Verlustvortrag si- chergestellt werden. Die Eigenkapitalverzehrquoten liegen mit 7,61 % in 2025 deutlich über der 5%-Schwelle und in 2026 nur dank eines Verlustvortrags von 190 Mio. Euro und einem globalen Minderaufwand von 45 Mio. Euro mit 4,96% nur knapp unter dieser Schwelle. Mit den eingeleiteten Gegensteuerungsmaßnahmen sichert die Stadt ihre Handlungs- und Zu- kunftsfähigkeit in den Haushaltsjahren 2025 und 2026. Mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf wurden dafür zunächst Konsolidierungsmaßnah- men in einem Volumen von 93,5 Mio. Euro in 2025 aufwachsend auf 115,1 Mio. Euro in 2029 entwickelt. Dieses Volumen fällt - gemessen an der Deckungslücke - relativ gering aus, weil umfangreichere Maßnahmen einen deutlich längerfristigen zeitlichen Vorlauf benötigen. Aus diesem Grund wurde auch der globale Minderaufwand, der mit 45 Mio. Euro in 2026 und 130 bzw. 135 Mio. Euro ab 2027 veranschlagt ist, erst zeitversetzt und sukzessive aufwachsend eingeplant, um der Verwaltung und der Politik die notwendige Zeit zu geben, den politischen Diskurs zu Konsolidierungen fortzusetzen und ab 2026 mit weiteren konkreten Maßnahmen zu hinterlegen. Mindestens in Höhe dieser Veranschlagungen werden daher weitere Konsoli- dierungsmaßnahmen zu entwickeln sein. (Hinweis: Da die größte Einzelmaßnahme im bisherigen Konsolidierungsvolumen auf Mehrer- träge bei der Grundsteuer in Höhe von rd. 23 Mio. Euro entfiel, welche gemäß beschlossener Hebesatzsatzung nicht realisiert werden können und nur in den Jahren 2025 und 2026 ander- weitig kompensiert werden, erhöht sich das noch zu konkretisierende Konsolidierungsvolumen ab 2027 zusätzlich.) Um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts sicherzustellen, waren alle Dezernate gleicher- maßen gefordert, sich auf absolut notwendige Mehrbedarfe zu beschränken und innerhalb der Budgets die Aufgaben zu priorisieren. Die fachliche Priorisierung erfolgte dabei innerhalb der Dezernate. II. Konkretisierung beim Dezernat Planen und Bauen: Während der mehrstufigen Aufstellung des Haushaltsplanverfahrens zum Doppelhaushalt 2025/26 mussten die Amts- und Stabsstellenbudgets des Dezernates VI – Planen und Bauen - mehrfach angepasst werden. Hierzu gehören die Budgets: 48, Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege 61, Stadtplanungsamt 63, Bauaufsichtsamt VI/1, Dezernatsbüro VI/2, Strategisches Büroflächenmanagement (bisher Zentrales Raummanagement) 3 VI/3, Wohnungsbauleitstelle und VI/4, Stadtbau im Quartier für die Domumgebung. Weil die bereits in der Mittelfristplanung sparsam eingeplanten und dann zusätzlich zentral ge- kürzten Ansätze zur Umsetzung der städtebaulichen Großprojekte Deutzer Hafen, Parkstadt Süd und Kreuzfeld nicht ausreichten, wurde dieses Budget im ersten Budgetgespräch für das Jahr 2025 in Höhe von insgesamt 0,9 Mio. € und im Jahr 2026 um rd. 2,6 Mio. € erhöht. Diese Mittel wurden bedarfsgerecht - in der Hauptsache für die Weiterentwicklung Parkstadt Süd - vorgesehen. Grundlage für diese Entscheidung waren die Kriterien zur Bewertung von Konso- lidierungsvorschlägen, s. Anlage 1, insbesondere Punkt 3 A-F. Auch die im folgenden geliste- ten Kürzungen basieren auf den vorgenannten Kriterien. Die Budgetreduzierungen wurden durch Maßnahmenstreichungen oder zeitliche Streckungen erreicht. Auf Basis der Vorjahres- ergebnisse wurden zusätzlich die abgebildeten Mehrerträge eingeplant. Amt Maßnahme 2025 2026 61 X-Planung 46.444 € 44.652 € 61 Kölner Stadtplätze 46.444 € 44.652 € 61 Schlaun-Wettbewerb 9.289 € 0 € 61 Temporäre Gestaltung 27.866 € 26.791 € 61 Streckung Maßnahmen Kreuzfeld 108.000 € 120.000 € alle Digitalisierung/Prozesskostenreduzierung 137.935 € 281.693 € Summe 375.978 € 517.788 € In der o. g. Zeile „Digitalisierung/Prozesskostenreduzierung“ sind weitere Ansatzreduzierun- gen abgebildet, die in allen Amts- und Stabsstellenbudgets des Dezernates VI vor dem Hinter- grund des zentralen Kompensationsvorschlages „Digitalisierung/Prozesskostenreduzierung“ vorgenommen wurden. Um die Budgets der Ämter- und Stabsstellen des Dezernates Planen und Bauen in gleichem Maße zu belasten, wurde hier eine Verteilung des jährlich zu konsolidierenden Betrages auf die Dienststellen mit bisher auskömmlichen Budgets im Verhältnis ihrer Budgets zueinander in den Teilplanzeilen 13 und 16 vorgenommen. Gez. Greitemann
  • Anlage1_Kriterien_Dezernat_VI

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    Kriterien zur Bewertung von Konsolidierungsvorschlägen Dezernat VI Rang Kriterium Name Kriterium Begründung für die Wahl des Kriteriums Anwendbarkeit 1 Langfristiger Mehrwert und stadtweite Bedeutung vor kleinräumigen, temporären oder verwaltungsinternen Maßnahmen. Großprojekte mit stadtweiten Auswirkungen werden konsequent priorisiert gegenüber untergeordneten Maßnahmen; kleinere Maßnahmen wie Schlaun- Wettbewerb, Kölner Stadtplätze, X-Planung und Temporäre Gestaltung werden gestrichen oder zurückgestellt, um Budgets für die Großpojekte nutzen zu können Kriterium mit stadtweitem Bezug 2 Anpassung der zu erwartenden Erträge Baugenehmigungsgebühren - In den verganenen Jahren wurden regelmäßig höhere Erträge erzielt, als prognostiziert - Daher Erhöhung der Erträge auf Basis Plan-Ist Vergleiche der vergangenen Jahre Kriterium nur für betreffendes Dezernat einschlägig 3 A. Projektfortschritt des Großprojektes (Beschlusslage/Sachstand) Priorisierung innerhalb der städtebaulichen Großprojekte B. Prognostizierbarer Realisierungszeitraum des Großprojektes/alternativ Aufsiedlungszeitpunkt Priorisierung innerhalb der städtebaulichen Großprojekte Kriterium mit stadtweitem Bezug C. Einzahlung des Großprojektes auf Stadtstrategie Priorisierung innerhalb der städtebaulichen Großprojekte Kriterium mit stadtweitem Bezug - messbar durch: Kriterium mit stadtweitem Bezug Anzahl Wohneinheiten Anzahl Arbeitsplätze Maßnahmen der Daseinsvorsorge wie Schule, Kita, Pflege D. Personelle Ressourcen - dezernatsübergreifend - die für das Großprojekt eingeplant/nicht eingeplant sind Priorisierung innerhalb der städtebaulichen Großprojekte Kriterium mit stadtweitem Bezug E. "Aus"-Finanzierung des Großprojektes - dezernatsübergreifend Priorisierung innerhalb der städtebaulichen Großprojekte Kriterium mit stadtweitem Bezug F. Risikoanalyse - Beschlusslage / übergeordnete verkehrs- und bodenpolitische Abhängigkeiten Priorisierung innerhalb der städtebaulichen Großprojekte Kriterium mit stadtweitem Bezug Dabei sind bestehende Vertragsverhältnisse mit externen Partnern zu berücksichtigen.

Beratungsverlauf

  1. 03.02.2025

    Bauausschuss

    TOP 8.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 06.02.2025 zuletzt

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 18.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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