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1221/2018

Eingriff in den Baumbestand: Vereinbarkeit mit der Baumschutzsatzung

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 23.04.2018, TOP 7.2.3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2381 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 
 1221/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.04.2018 
 
Eingriff in den Baumbestand: Vereinbarkeit mit der Baumschutzsatzung 
Anfrage der Fraktion Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 
23.04.2018 
Anfrage: 
 
1. In der Gudrunstraße, gegenüber Hausnummer 6, wurde vor Jahren ein Straßenbaum (Japani-
sche Zierkirsch) offensichtlich in Zusammenhang mit der Errichtung einer Garage gefällt. 
 
Wurde damals eine entsprechende Fällgenehmigung erteilt: 
Falls ja, mit welcher Begründung und unter welchen Auflagen? Wurden ggfs. gemachte Aufla-
gen erfüllt? 
 
2. In der Emil-Hoffmann-Straße (Hausnummer 30, Ecke Wankelstraße) wurde kürzlich eine für 
uns merkwürdige „Pflegemaßnahme“ an einer auf privatem Grund stehende Lindenreihe 
durchgeführt. Nach unserer Kenntnis bedürfen stark habitusverändernde Kronenrückschnitte 
einer Genehmigung. 
 
Wurde diese Genehmigung erteilt? Wenn ja, unter welchen Auflagen? 
Entspricht die Ausführung diesen Auflagen und ist sie fachlich vertretbar? Wenn nein, wird ein 
Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
zu 1.: 
 
Der Baum wurde vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen gefällt. Ein weiterer Baum wurde 
im vergangenen Jahr gefällt. Die Bäume mussten auf Grund fehlender Standsicherheit durch Fäulnis 
gefällt werden. Beide Bäume werden in der Pflanzperiode Herbst/Frühjahr 2018/2019 an gleicher 
Stelle nachgepflanzt. 
 
zu 2.: 
 
Zu dem Grundstück Emil-Hoffmann-Str. 30 in 50996 Köln hat dem Umwelt- und Verbraucherschutz-
amt kein Antrag im Sinne der Baumschutzsatzung vorgelegen, eine Genehmigung zum Rückschnitt 
geschützter Bäume wurde folglich nicht erteilt. Die betreffenden Pflegemaßnahmen sind dem zustän-
digen Mitarbeiter bei 57 bereits Mitte März aufgefallen. Er hat sofort die Beweise durch Fotos und ein 
Aufmaß der Stammumfänge der Bäume ermittelt und gesichert. Die Unterlagen sind bewertet und für 
die Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens vorbereitet. Die juristische Stabstelle bei 57 
wird die Unterlagen zeitnah erhalten.  
 
Darüber hinaus sind zurzeit keine weiteren Aussagen möglich, insbesondere können keine perso-

2 
 
nenbezogenen Daten weitergereicht werden.

Beratungsverlauf (1)

23.04.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1221/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.04.2018
Erstellt
16.04.2018 14:34