1221/2018
Eingriff in den Baumbestand: Vereinbarkeit mit der Baumschutzsatzung
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2381 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671 Vorlagen-Nummer 1221/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.04.2018 Eingriff in den Baumbestand: Vereinbarkeit mit der Baumschutzsatzung Anfrage der Fraktion Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 23.04.2018 Anfrage: 1. In der Gudrunstraße, gegenüber Hausnummer 6, wurde vor Jahren ein Straßenbaum (Japani- sche Zierkirsch) offensichtlich in Zusammenhang mit der Errichtung einer Garage gefällt. Wurde damals eine entsprechende Fällgenehmigung erteilt: Falls ja, mit welcher Begründung und unter welchen Auflagen? Wurden ggfs. gemachte Aufla- gen erfüllt? 2. In der Emil-Hoffmann-Straße (Hausnummer 30, Ecke Wankelstraße) wurde kürzlich eine für uns merkwürdige „Pflegemaßnahme“ an einer auf privatem Grund stehende Lindenreihe durchgeführt. Nach unserer Kenntnis bedürfen stark habitusverändernde Kronenrückschnitte einer Genehmigung. Wurde diese Genehmigung erteilt? Wenn ja, unter welchen Auflagen? Entspricht die Ausführung diesen Auflagen und ist sie fachlich vertretbar? Wenn nein, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? Antwort der Verwaltung: zu 1.: Der Baum wurde vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen gefällt. Ein weiterer Baum wurde im vergangenen Jahr gefällt. Die Bäume mussten auf Grund fehlender Standsicherheit durch Fäulnis gefällt werden. Beide Bäume werden in der Pflanzperiode Herbst/Frühjahr 2018/2019 an gleicher Stelle nachgepflanzt. zu 2.: Zu dem Grundstück Emil-Hoffmann-Str. 30 in 50996 Köln hat dem Umwelt- und Verbraucherschutz- amt kein Antrag im Sinne der Baumschutzsatzung vorgelegen, eine Genehmigung zum Rückschnitt geschützter Bäume wurde folglich nicht erteilt. Die betreffenden Pflegemaßnahmen sind dem zustän- digen Mitarbeiter bei 57 bereits Mitte März aufgefallen. Er hat sofort die Beweise durch Fotos und ein Aufmaß der Stammumfänge der Bäume ermittelt und gesichert. Die Unterlagen sind bewertet und für die Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens vorbereitet. Die juristische Stabstelle bei 57 wird die Unterlagen zeitnah erhalten. Darüber hinaus sind zurzeit keine weiteren Aussagen möglich, insbesondere können keine perso- 2 nenbezogenen Daten weitergereicht werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1221/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.04.2018
- Erstellt
- 16.04.2018 14:34