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V/0397/2007

Gewährung städt. Betriebskostenzuschüsse für Sportvereine mit vereinseigenen Sportstätten sowie Mie

Vorlagen 16.05.2007

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 23.05.2007, TOP 3.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0397/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung städt. Betriebskostenzuschüsse für Sportvereine mit vereinseigenen Sportstätten 
sowie Mietkostenzuschüsse 
hier: Bewilligung 2007 für 2006 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.05.2007 Sportausschuss Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der erstmaligen Gewährung städtischer Betriebskostenzuschüsse für die Sportvereine 
 
 - Budo-Sportcenter Münster e. V. (lfd. Nr. 10 der Anlage 1 und Nr. 7 der Anlage 2) 
 - Frauen- und Mädchen Selbstverteidigung- und Sport e. V. (lfd. Nr. 1 der Anlagen 3 u. 4) 
 - Förderverein 1. Münstersches Amazonentanzkorps e. V. (lfd. Nr. 18 der Anlage 2) 
 
 wird zugestimmt. 
 
2. Den Sportvereinen 
 
 - CVJM Münster (lfd. Nr. 11 der Anlage 1) 
 - Gemeinnützige Werkstätten "Westfalenfleiß", Sportabt. (lfd. Nr. 25 der Anlage 1) 
 - Jugendgruppe Automobilclub (lfd. Nr. 16 der Anlage 2) 
 - RC St. Mauritz (lfd. Nr. 32 der Anlage 1) 
 - 1. Münstersches Amazonentanzkorps (lfd. Nr. 18 der Anlage 2) 
 
 wird der städt. Betriebs- und Mietkostenzuschuss 2007 für 2006 unter dem Vorbehalt bewil-
ligt, dass die entsprechenden Vereine bis 30.09.2007 die richtliniengemäß geforderten 
Mindestmitgliedsbeiträge für 2007 dem Sportamt nachweisen. Die Auszahlung der Zu-
schüsse erfolgt nach Berichterstattung im Sportausschuss. 
 
3. Dem Sportverein "Die Residenz" (lfd. Nr. 19 der Anlage 1) wird der städt. Betriebskosten-
zuschuss unter dem Vorbehalt bewilligt, dass der Verein bis 30.09.2007 die richtlinienge-
mäß geforderten 75 % Münsteraner Mitglieder nachweist. Die Auszahlung des Zuschusses 
erfolgt nach Berichterstattung im Sportausschuss. 
 
4. Die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. 
V. (SSB) erfüllen - mit Ausnahme der Ziffern 2 und 3 des Beschlussvorschlages - alle Be-
willigungsvoraussetzungen der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0397/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Schunke 
Ruf: 
492 52 13 
E-Mail: 
SchunkeErnst@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.05.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0397/2007 
 Die städtischen Betriebskostenzuschüsse mit einem Multiplikator von 142 (Anlage 1; 2006 
= 143,0) und Mietkostenzuschüsse von 25 % der anerkannten Mietkosten (Anlage 2) wer-
den bewilligt. 
 
5. Die in den Anlagen 3 und 4 aufgeführten SSB-Mitgliedsvereine weisen einen Anteil jugend-
licher Mitglieder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) gemessen an ihrer Gesamt-
mitgliederschaft in 2007 unter 20 % nach. Entsprechend dem bisherigen Verfahren wird der 
errechnete Gesamtzuschuss dieser Vereine richtliniengemäß in 2007 für 2006 um 25 % 
gekürzt.  
 
6. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die in der Anlage 5 aufgeführten SSB-
Mitgliedsvereine nicht die geforderten Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen bzw. von den 
richtliniengemäßen Ausschlussgründen betroffen sind, so dass die beantragte Zuschuss-
gewährung 2007 für 2006 entfällt. 
 
7. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die in der Anlage 6 aufgeführten SSB-
Mitgliedsvereine gegenüber der Bewilligung 2006 für 2005 keinen städtischen Zuschuss für 
den Betrieb vereinseigener Tennishallen und/bzw. keinen städtischen Zuschuss für die 
Anmietung von Tennishallen erhalten.  
 
8. Vor Auszahlung der bewilligten städtischen Betriebs- und/bzw. Mietkostenzuschüsse ist die 
Gemeinnützigkeit der entsprechenden Sportvereine durch den für 2007 gültigen Körper-
schaftssteuer(Freistellungs-)Bescheid des zuständigen Finanzamtes zu belegen. 
 
9. Veränderungen, die sich aufgrund der Besichtigungsfahrten des Arbeitskreises "Sportstät-
ten" des Sportausschusses ergeben, sind mit dem Zuschuss 2008 für 2007 zu verrechnen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0801 "Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten" stehen 
Gesamtmittel für die Zuschussgewährung unter Zeile 15 "Transferaufwendungen" von 675.060,00 
€ zur Verfügung. 
 
Die allgemeine Reduzierung des Haushaltsansatzes 2006 um 5 % hat zur Folge, dass der für die 
Berechnung notwendige Multiplikator gegenüber 2006 von 143 auf 142 gesenkt werden musste. 
Preissteigerungen konnten - wie im Vorjahr - nicht aufgefangen werden.  Die Gesamtbetriebskos-
tenzuschusssumme (Anlagen 1 und 3) beträgt 573.820,57 €. 
 
Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel garantieren die Gewährung des 25 %igen Mietkos-
ten- (= 34.441,69 €) und 40 %igen Pachtkostenzuschusses (= 57.334,80 €). 
 
Von den verbleibenden Zuschussmitteln werden 9.462,94 € für die Beschaffung von Pflegegeräten 
für vereinseigene Anlagen vorgehalten. 
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1.:
 
Die Sportvereine Budo-Sportcenter (früher Karate-Club Münster-Roxel) und Frauen- und Mäd-
chen-Selbstverteidigung (FSV) nutzten ab 1993 die von der Stadt angemieteten Judoräume Dort-
munder Straße. Durch Grundbesitzwechsel und anderweitiger Nutzung des Geländes mussten 
beide Vereine die Sportstätte ab 2003 aufgeben. Beide Vereine konnten ohne Verzug neue Räum-
lichkeiten anmieten: 
 
Budo-Sportcenter = Roggenmarkt 15/16 
FSV = Daimlerweg 45.

- 3 - 
V/0397/2007 
 
Die mit beiden Vereinen vereinbarte Übergangslösung endete 2006. Ab 2007 erfolgt absprache-
gemäß die Vereinsförderung gemäß Sportförderrichtlinie. 
 
Der seit 1996 im Stadtsportbund Münster gemeldete Mitgliedsverein 1. Münstersches Amazonen-
tanzkorps stellt erstmals 2007 einen Mietkostenzuschussantrag. Der Verein führt seinen Trai-
ningsbetrieb in der Aula der Martinischule durch. 
 
Zu Ziffer 2.:
 
Die aufgeführten Sportvereine erfüllen zurzeit nicht die richtliniengemäß geforderten Mindestmit-
gliedsbeiträge für das Jahr 2007. Wie in den beiden Vorjahren wird auch diesen Sportvereinen die 
Möglichkeit gegeben, abschließend vereinsintern klären zu lassen, ob eine entsprechende Anhe-
bung der Beiträge gewollt ist oder ob auf die Zuschussgewährung verzichtet wird. Bis zum 
30.09.2007 sind dem Sportamt die entsprechenden Beschlüsse der jeweiligen Mitgliederversamm-
lungen vorzulegen. 
Die Anlage 3 weist aus, dass das Verfahren, den Vereinen die Chance zu geben, die Kriterien der 
Sportförderrichtlinie innerhalb des Jahres zu erfüllen, sich bewährt hat. Insgesamt erreichen sieben 
Vereine wieder eine 100 %ige Förderung. 
 
Zu Ziffer 3.:
 
Der Sportverein "Die Residenz" betreibt das attraktive vereinseigene Tanzsportzentrum an der 
Hansestraße in Münster-Hiltrup. Durch die Anerkennung als Landesleistungsstützpunkt für NRW 
muss der Verein auch viele Nichtmünsteraner als Vereinsmitglieder integrieren. Von den 625 Mit-
gliedern sind zurzeit 438 (= 70,08 %) Münsteraner Bürger. Die richtliniengemäß geforderte Min-
destquote Münsteraner Mitglieder beträgt 75 %. 
Dem Antrag des Vereins "Die Residenz" vom 10.02.2007 auf einen Sonderstatus in Bezug auf die 
Aufhebung der geforderten Mindestquote von Münsteraner Mitgliedern wird nicht stattgegeben, um 
keinen Präzedenzfall zu schaffen. Stattdessen schlägt die Verwaltung vor, das gleiche Verfahren 
wie unter Beschlusspunkt und Begründung Ziffer 2. anzuwenden und damit dem Verein zu ermög-
lichen, innerhalb des Jahres das Kriterium zu erfüllen. Der Verein akzeptiert den Verfahrensvor-
schlag. 
 
Der Verein ist bestrebt, seine Breitensportbasis durch Feriensportangebote und weitere Sparten 
wie Ballett, Cheerleading und Vormittagsangebote, noch in 2007 die geforderte Münsteraner-
Quote zu erfüllen. 
 
Bis zum 30.09.2007 ist dem Sportamt die überarbeitete Mitgliederstatistik vorzulegen. 
 
Zu Ziffer 4.:
 
Für den Bereich Betriebs- und Mietkostenzuschüsse werden - wie im Vorjahr - folgende erweiterte 
Prüfungsmerkmale herangezogen: 
 
- Jugendquote (= 20 %) 
- Mindestmitgliedsbeiträge 2007: 
 Jugendliche  =   3,88 €/monatlich 
 Erwachsene  =   6,68 €/monatlich 
 Familien  = 13,37 €/monatlich 
- Einstandszahlungen (maximal 1.250,00 €) 
- 75 % Münsteraner Mitglieder. 
 
Die in den Anlagen 1 und 2 zur Vorlage zusammengestellten Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 
entsprechen - mit Ausnahme der Ziffern 2 und 3 des Beschlussvorschlages - der vom Sportaus-
schuss überarbeiteten und seit dem 01.01.2002 in Kraft gesetzten Sportförderrichtlinie (Ziffer 1.).

- 4 - 
V/0397/2007 
Die Berechnung der städtischen Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2007 für 2006 wurde mit dem 
Vorsitzenden des Arbeitskreises "vereinsei gene Anlagen" des SSB am 16.05.2007 besprochen 
und zustimmend zur Kenntnis genommen. Die entsprechende Stellungnahme des SSB-
Vorstandes erfolgt in der Sportausschusssitzung am 23.05.2007. 
 
Zu Ziffer 5.:
 
Gemäß Ziffer 3. der Allgemeinen Grundsätze der Sportförderung in Münster werden u. a. nur sol-
che Vereine gefördert, deren Anteil jugendlicher Mitglieder 20 % und mehr beträgt. Wird der Anteil 
von 20 % unterschritten, werden die laufenden finanziellen Förderungen nach der Ziffer I der Richt-
linie im ersten Jahr der Nichterfüllung
 auf 75 % gekürzt. 
 
Die Sportvereine, die diese Auflage erstmals in 2007 für 2006 nicht erfüllen, sind in den Anlagen 3 
und 4 genannt. Der vorgesehene Zuschuss ist auf 75 % zu reduzieren. 
 
Zu Ziffer 6.:
 
Die Sportvereine, die nach der Übergangsregelung die geforderten Bewilligungsvoraussetzungen 
auch in 2007 noch nicht erfüllen und somit aus der Bezuschussung fallen, sind in der Anlage 5 
genannt. 
 
Die Aufstellung ist zur Kenntnisnahme der Ausschussmitglieder noch einmal um die Vereine, die 
ab 2006 nicht mehr gefördert werden, ergänzt.  
 
Zu Ziffer 7.:
 
Aufgrund der durch den Rat beschlossenen  Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen sind im Sport-
bereich ab 2007 für 2006 die Betriebskostenzuschüsse für Tennishallen und die Zuschüsse für die 
Anmietung von Tennishallen gestrichen worden. 
 
Zur Kenntnisnahme der Sportausschussmitglieder sind in der Anlage 6 die Vereine und die Höhe 
der gekürzten Zuschüsse genannt. 
 
Zu Ziffer 8.:
 
Gem. Ziffer 5 der Allgemeinen Grundsätze der städt. Sportförderrichtlinie hat der Sportverein vor 
Auszahlung des bewilligten Zuschusses seine Gemeinnützigkeit durch einen gültigen Körper-
schaftssteuer -(Freistellungs-) Bescheid zu belegen. Das Sportamt wird entsprechend verfahren. 
 
Zu Ziffer 9.:
 
Gemäß Ziffer I, 3.2 der Sportförderrichtlinie prüft der Arbeitskreis “Sportstätten”, ob der Zustand 
der Sportstätten die Gewährung der städtischen Zuschüsse rechtfertigt. Veränderungen, die sich 
aufgrund der Besichtigung durch den Arbeitskreis, werden dem Sportausschuss mitgeteilt und mit 
der Zuschussgewährung 2008 für 2007 verrechnet.   
    
I. V. 
 
gez. Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlagen
 
- Städt. Betriebskostenzuschuss 2007 für 2006 (Anlage 1) 
- Städt. Mietkostenzuschuss 2007 für 2006 (Anlage 2) 
- Reduzierter Betriebskostenzuschuss (Anlage 3) 
- Reduzierter Mietkostenzuschuss (Anlage 4) 
- Liste der nicht berücksichtigten Vereine gegenüber 2006 (Anlage 5) 
- Liste der Vereine, die keinen Zuschuss für Tennishallen und die Anmietung von Tennishallen    
erhalten (Anlage 6)

Beratungsverlauf (1)

23.05.2007 Sportausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hansestraße
  • Daimlerweg 45
  • Roggenmarkt 15

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0397/2007
Typ
Vorlagen
Datum
16.05.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37