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3537/2018

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung des Hauptausschusses am 05.11.2018 TOP 3.1 (AN 1397/2018) betreffend "Kreuzfeld endlich entwickeln"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.11.2018

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 14.01.2019

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5658 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/152 
152/2 
Vorlagen-Nummer  22.11.2018 
 3537/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.12.2018 
Verkehrsausschuss 11.12.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 
Hauptausschuss 14.01.2019 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung des Hauptausschusses am 
05.11.2018 TOP 3.1 (AN 1397/2018) betreffend "Kreuzfeld endlich entwickeln" 
Text der Anfrage: 
1. Wann wird die Machbarkeitsstudie zu Kreuzfeld vorgelegt? 
2. Wie ist der Terminplan (Zeit-/Maßnahmenplan) für die Schaffung von Planungsrecht für und die 
Erschließung von Kreuzfeld (quartalsscharf)? 
3. Wann erfolgt die Taktverdichtung der S-Bahnlinie 11 auf 10 Minuten (Jahr der Umsetzung)? 
4. Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt Köln, damit die S-Bahnstationen Blumenberg und 
Chorweiler durch die S 11 immer angefahren werden – die Deutsche Bahn Verspätungen auf der 
Strecke also nicht dadurch aufholt, dass sie hinter der Haltestelle Longerich auf den Bogen durch 
Chorweiler und Blumenberg verzichtet und den direkten Weg nach Worringen nimmt? 
 
Beantwortung der Verwaltung: 
zu 1.: 
Im ersten Quartal 2018 startete der ressortübergreifende, verwaltungsinterne Abstimmungsprozess 
mit dem Ziel, die Grundlagen zur Entwicklung des neuen Stadtteils und die weiteren Verfahrensschrit-
te der Planung zu klären. Dies geschah insbesondere unter Berücksichtigung der im Ratsbeschluss 
geforderten Studie und der zu klärenden sozialräumlichen, freiräumlichen und infrastrukturellen As-
pekte. Im Kontext der dezernatsübergreifenden Abstimmung wurde auch die im Juni vorgelegte Un-
tersuchung eines externen Planungsbüros (Plan B) zur Entwicklung von Kreuzfeld ausgewertet. 
Die grundsätzliche Entwicklungsfähigkeit der Fläche wurde bereits in dem seinerzeit weit fortgeschrit-
tenen Bebauungsplanverfahren bestätigt, die grundsätzliche Machbarkeit der Entwicklung des neuen 
Stadtteils ist auch aktuell nicht in Frage gestellt. Dies wird unterstützt durch die im angrenzenden 
Raum eingeleiteten Prozesse. Dies sind bereits durchgeführte und/oder umfängliche geplante Maß-
nahmen im angrenzenden Sozialraum Chorweiler/ Blumenberg/ Seeberg-Nord (Entwicklungskonzept 
+ ISEK Chorweiler und Maßnahmen, Nationale Projekte des Städtebaus, Ankauf der „Bergstedt Im-
mobilien“ durch die GAG und Betrauung), die jede für sich zu einer deutlichen Aufwertung beitragen.  
Auf die separate Durchführung einer Studie zu den sozialräumlichen, freiräumlichen und infrastruktu-
rellen Fragestellungen wird verzichtet. Stattdessen wird die Diskussion und Beantwortung der für die 
Entwicklung relevanten und grundlegenden Fragestellungen eingebettet in den Leitbildprozess als 
ersten Entwicklungsschritt. Dieser wird ergänzt durch die Durchführung von Fachgutachten zu Ver-

2 
 
kehr und Mobilität, sowie zu den ökologischen und freiraumplanerischen Rahmenbedingungen (FFH-
Verträglichkeitsprüfung, Artenschutzprüfung und großräumige Klimauntersuchung). Das Leitbild mit 
seinen Entwicklungszielen dient als Kompass für die weitere Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuz-
feld. 
 
erste Verfahrensschritte: 
2019:   Leitbildprozess mit der Festlegung von Entwicklungszielen 
2020: Werkstattverfahren (kooperatives Gutachterverfahren) mit breiter Öffentlichkeitsbeteili-
gung zur städtebaulichen Rahmenplanung 
ab 2021: Weiterer Planungsprozess zur Vertiefung der Planungen als Grundlage für die Plan-
rechtschaffung und der anschließenden abschnittsweisen Umsetzung. 
 
Die erforderlichen weiteren Verfahrensschritte, inklusive der notwendigen Gutachten und Planungs-
prozesse unter Berücksichtigung aller Aspekte der geforderten Studie sind in der Vorbereitung und 
Abstimmung. 
 
zu. 2.: 
Die Angabe zu der zeitlichen und inhaltlichen Abfolge der erforderlichen Verfahrensschritte bis hin zur 
Schaffung von Planungsrecht und der Erschließung von Kreuzfeld wird im lV. Quartal 2018 in die poli-
tischen Gremien eingebracht. Dies geschieht in einer quartalsscharfen Darstellung für die ersten Ver-
fahrensschritte und mit der Festlegung von Meilensteinen im Prozessfortschritt. 
 
zu 3.: 
Um den Takt der stark frequentierten S 11 von 20 auf 10 Minuten zu verdichten, ist u. a. ein zweiglei-
siger Ausbau zwischen Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach notwendig. 
Der zeitliche Beginn der Bauarbeiten kann derzeit leider noch nicht benannt werden, weshalb das 
Jahr der Umsetzung der Taktverdichtung noch unbekannt ist. 
 
zu 4.: 
Die Stadt Köln steht zu diesem Thema in enger Abstimmung mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR) 
und auch mit der Deutschen Bahn (DB AG). Hinsichtlich der S 11 ist es richtig, dass es derzeit mitun-
ter zu Verspätungen im S-Bahnbetrieb kommt und zahlreiche Fahrten ganz ausfallen, wenn die DB 
die sogenannte Chorweiler-Schleife nicht bedient, sondern den direkten Linienweg zwischen Worrin-
gen und Longerich fährt, um verspätungsbedingte Auswirkungen auf das Gesamtsystem Schiene 
möglichst gering zu halten. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Probleme mit der Umsetzung 
der Planungen zur S11 (weitere Infos unter: www.sbahnkoeln.de) deutlich reduzieren. In diesem Zu-
sammenhang ist auch die unter Punkt 3 genannte Taktverdichtung zwischen Worringen und Bergisch 
Gladbach in der Hauptverkehrszeit von derzeit 20 Minuten auf 10 Minuten geplant. Dafür entfällt die 
Linie S6, die dann über Köln-Bocklemünd, Pulheim und Grevenbroich nach Mönchengladbach fährt. 
Derzeit erfolgt eine Bedienung im 10-Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit durch Überlagerung der 
Angebote von S6 und S11. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (4)

06.12.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.12.2018 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.01.2019 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3537/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.11.2018
Erstellt
26.10.2018 12:30