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AN/0216/2018

Angsträume auf städtischen Flächen

Die Linke. Anfrage nach § 4 19.02.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 15.03.2018, TOP 2.2.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2253 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des 
Verkehrsausschusses 
Herrn Bürgermeister Andreas Wolter 
 
An den Vorsitzenden des 
Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Niklas Kienitz 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 19.02.2018 
AN/0216/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 05.03.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 15.03.2018 
 
Angsträume auf städtischen Flächen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Wolter,  
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Kienitz,  
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnungen der 
kommenden Sitzungen des Verkehrsausschusses und des Stadtentwicklungsausschusses 
zu setzen. 
Im ersten Kölner Gleichstellungsaktionsplans 2016-2020, der vor der Sommerpause in 
den Gremien behandelt wurde, ist als Maßnahme Nr. 50 festgelegt: „Die Beleuchtung bzw. 
Beseitigung von Angsträumen im Stadtgebiet wird sukzessiv optimiert.“ 
Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 
1. Gibt es in der Verwaltung ein Verfahren, z. B. einen Kriterienkatalog, durch das 
Angsträume definiert werden? Wenn ja, wie sieht es aus? 
2. Gibt es eine Liste von bereits identifizierten Angsträumen? Wenn ja, bitten wir um 
die Weiterleitung dieser Liste. 
3. Falls die KVB und die DB das nicht parallel tut: Wie können sie in den Prozess 
miteinbezogen werden?

4. Inwieweit kann neben baulichen Maßnahmen auch Personal, z. B. bezirkliche 
Ordnungsdienste oder Streetworker in die Beseitigung von Angsträumen 
miteinbezogen werden? 
5. Ist neben der bereits erfolgten Aufwertung der Domumgebung die Beseitigung 
weiterer Angsträume geplant? Wenn ja, welche und in welchem zeitlichen Rahmen 
und wird hierbei auch eine Beteiligung der Bevölkerung vorgesehen, etwa durch 
eine Meldestelle, bei der die Beseitigung eines Angstraums beantragt werden 
kann? 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

05.03.2018 Verkehrsausschuss
TOP 5.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung
15.03.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0216/2018
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
19.02.2018
Erstellt
16.02.2018 12:19