Angsträume auf städtischen Flächen
Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/0216/2018 vom 19.02.2018
Stand: Am 15.03.2018 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Bürgermeister Andreas Wolter An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 19.02.2018 AN/0216/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 05.03.2018 Stadtentwicklungsausschuss 15.03.2018 Angsträume auf städtischen Flächen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Wolter, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Kienitz, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnungen der kommenden Sitzungen des Verkehrsausschusses und des Stadtentwicklungsausschusses zu setzen. Im ersten Kölner Gleichstellungsaktionsplans 2016-2020, der vor der Sommerpause in den Gremien behandelt wurde, ist als Maßnahme Nr. 50 festgelegt: „Die Beleuchtung bzw. Beseitigung von Angsträumen im Stadtgebiet wird sukzessiv optimiert.“ Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 1. Gibt es in der Verwaltung ein Verfahren, z. B. einen Kriterienkatalog, durch das Angsträume definiert werden? Wenn ja, wie sieht es aus? 2. Gibt es eine Liste von bereits identifizierten Angsträumen? Wenn ja, bitten wir um die Weiterleitung dieser Liste. 3. Falls die KVB und die DB das nicht parallel tut: Wie können sie in den Prozess miteinbezogen werden? 4. Inwieweit kann neben baulichen Maßnahmen auch Personal, z. B. bezirkliche Ordnungsdienste oder Streetworker in die Beseitigung von Angsträumen miteinbezogen werden? 5. Ist neben der bereits erfolgten Aufwertung der Domumgebung die Beseitigung weiterer Angsträume geplant? Wenn ja, welche und in welchem zeitlichen Rahmen und wird hierbei auch eine Beteiligung der Bevölkerung vorgesehen, etwa durch eine Meldestelle, bei der die Beseitigung eines Angstraums beantragt werden kann? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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05.03.2018
TOP 5.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
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