1869/2020
1. Bedarfsfeststellung über die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Geräte für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
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Anlage 2 - Zustandsberichte 2020
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Anlage 1- Bedarfsanerkennung RPA
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Anlage 1
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/1 Vorlagen-Nummer 1869/2020 Freigabedatum 29.07.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 1. Bedarfsfeststellung über die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Geräten für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 2. Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für das bewegliche Anlagevermögen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-0101, Kraftfahrzeuge und Geräte. Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf zur Beschaffung der Fahrzeuge und Geräte für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung in Höhe von 589.276,42 € an. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von insgesamt 550.000 €, im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-0101, Kraftfahrzeuge und Geräte, im Haushaltsjahr 2020. Verkehrsausschuss 01.09.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 589.276,42 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 58.927,64 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung obliegt als Straßenbaulastträger die Verkehrssiche- rungspflicht für alle Straßen, Wege und Plätze in Köln. Der Baubetriebshof des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit für die Abarbeitung von Straßenschäden im gesamten Kölner Stadtgebiet zustän- dig. Dazu gehören die Beseitigung von Fahrbahn- und Gehwegschäden sowie die Unterhaltung aller Verkehrszeichen und des gesamten Straßenmobiliars. Weiterhin umfasst der Aufgabenkatalog die Durchführung des Winterdienstes sowie Absperrmaßnahmen bei Sondereinsätzen (z. B. Demonstra- tionen, Hochwasser). Grundlage für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung dieser Aufgabe ist ein jederzeit funktionsfähiger Fahrzeug- und Gerätepark. Längere reparaturbedingte Ausfallzeiten führen dazu, dass die Aufrecht- erhaltung der Verkehrssicherheit gefährdet ist und die Abarbeitung der Straßenschäden hinausgezö- gert wird. Ein wirtschaftlicher und organisatorisch sinnvoller Einsatz von Personal ist in diesem Fall nicht möglich. Aufgrund der unterschiedlichen Einsatzzwecke der Fahrzeuge (z. B. Straßenunterhal- tung/Straßenbeschilderung/Winterdienst) sind die Fahrzeuge durch spezielle Aufbauten individuell für den Einsatzzweck angepasst (LKW-Kipper/LKW mit Ladekran/LKW mit Werkstattaufbau). Lange re- paraturbedingte Ausfallzeiten würden die Anmietung von Fremdfahrzeugen nach sich ziehen, was 3 aufgrund der erforderlichen speziellen Ausstattung der Fahrzeuge mit hohen Mietkosten verbunden wäre, sofern das Spezialfahrzeug überhaupt auf dem Markt der Mietfahrzeuge angeboten wird. Alter- nativ muss zur zügigen Aufgabenerledigung in dringlichen Fällen sogar eine Fremdfirma zu entspre- chend hohen Kosten beauftragt werden. Um solche langfristigen und kostenträchtigen Ausfallzeiten zu vermeiden, ist der Fahrzeug- und Gerä- tepark ständig auf seine volle Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Um eine fachliche und qualitative Aussage zum Zustand zu erhalten, werden die städtischen Fahr- zeuge und Geräte vor jeder Neubeschaffung durch die Fachwerkstatt der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) begutachtet und ein Zustandsbericht erstellt. Der Zustandsbericht stellt aber nur eine Momentaufnahme dar. Er spiegelt nicht die generell hohe Beanspruchung dieser Fahrzeuge wider, die gerade bei älteren Fahrzeugen zu einer steigenden Aus- fallhäufigkeit bzw. geringeren Einsatzsicherheit führt. Insbesondere der Antrieb und das Fahrwerk werden neben den Aufbauten durch die täglichen Stadt- und Kurzfahrten ganz besonders bean- sprucht. Bei der Entscheidung zur Einleitung des Ersatzbeschaffungsverfahrens müssen diese be- sonderen Faktoren ebenfalls Berücksichtigung finden, da die Straßenunterhaltung einer hohen Ein- satzverpflichtung unterliegt. Eine Zukunftsprognose, wie sich der Zustand der Fahrzeuge entwickeln wird, ist zwar grundsätzlich nicht möglich, jedoch gibt die Fachwerkstatt der AWB, aufgrund jahrelanger Erfahrungen (z. B. zur Ersatzteillieferung und zu erwartender Reparaturen), eine Empfehlung zur Ersatzbeschaffung ab. Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen: Gemäß des Ratsbeschlusses zur Luftreinhaltung (vgl. Vorlagen-Nr.: 3428/2017, Maßnahme 30) so- wie des Beschlusses im Verkehrsausschuss zum Green City Masterplan (vgl. Vorlage-Nr.: 2637/2018, Maßnahme M4.4) soll der städtische Fuhrpark elektrifiziert werden Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung setzt in der Straßenunterhaltung Multifunktionsfahr- zeuge (überwiegend LKW, 8,5-12 t) ein. Diese Multifunktionsfahrzeuge werden einerseits für Tätigkei- ten in der Straßenunterhaltung und andererseits durch Anbaugeräte (Schneepflug/Salz-Sole-Streuer) auch im Winterdienst eingesetzt. Durch die Anbaugeräte erhöht sich die erforderliche Nutzlast, die diese Fahrzeuge aufnehmen müssen. Für solche Fahrzeugtypen bietet der Fahrzeugmarkt im Seg- ment „Nutzfahrzeuge“ derzeit noch keine passenden elektrisch betriebenen Fahrzeuge an. Als Alter- native bzw. als Brückentechnologie bis zur Serienreife vollelektrischer Lkw könnten sich aber für den Nutzfahrzeugsektor erdgasbetriebene Fahrzeuge eignen. Aus diesem Grunde wird in einem Pilotpro- jekt mit der AWB die Beschaffung eines erdgasbetriebenen Nutzfahrzeuges angestrebt. Sobald die Beschaffung und Auslieferung realisiert werden kann, wird die Einsatzmöglichkeit in der Praxis über einen längeren Erfahrungszeitraum getestet. Ebenso wird der weitere Aufbau einer Infrastruktur mit Gastankstellen für Lkw beobachtet und bei kommenden Beschaffungen berücksichtigt. Somit wird weiterhin die Strategie verfolgt, nur die beste verfügbare Technik einzusetzen, in diesem Fall die um- weltfreundlichste Technik. Bis diese Ergebnisse vorliegen, sind die aktuell anstehenden Ersatzbeschaffungen weiter mit konven- tionellen Antrieben (Diesel in der modernsten Emissionsklasse) voranzutreiben. Diese Fahrzeuge sollen mit der sich auf dem Markt befindlichen neuesten Abgastechnik (Diesel Euro 6d) ausgestattet werden. Durch diese neue Abgastechnik werden die Emissionen gegenüber den Altfahrzeugen bereits erheblich vermindert. Zusätzlich werden alle Fahrzeuge mit der aktuellen werksseitigen Sicherheitstechnik und mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet. Im Ergebnis sollen die nachfolgend aufgeführten Ersatzbeschaffungen erfolgen: 1. Ersatzbeschaffung eines Beschilderungsfahrzeuges K-LN 6611, LKW 8,5 t (Standort linksrheinisch) - Amtliches Kennzeichen K-LN 6611, 4 - Erstzulassung: 2011, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2017: 4 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2018: 6 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 12/2019: 23 Tage, - Kilometerstand 12/2019: rd. 112.625 km, - Kilometerstand 2021: rd. 134.000 km (Hochrechnung für das Jahr der Auslieferung), - Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbeschaffung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben) - Instandhaltungskosten der letzten 3 Jahre 16.482,13 Euro. Einsatz des Fahrzeuges: Das Fahrzeug K-LN 6611 wird in der Straßenunterhaltung für die Montage und Demontage von Verkehrszeichen sowie bei Sonderdiensten (z. B. Hochwasser/Demonstrationen) einge- setzt. Empfehlung der AWB: Aufgrund des hohen Alters und des zu erwartenden hohen mechanischen und technischen Verschleißes empfiehlt die Fachwerkstatt die Ersatzbeschaffung einzuleiten. Das Fahrzeug wird durch die AWB veräußert. Anforderungen an Ersatzfahrzeug: Es soll künftig wieder ein LKW Kipper 12 t beschafft werden. Kosten: 128.520,00 Euro (brutto). 2. Ersatzbeschaffung eines Beschilderungsfahrzeug K-LN 6613, LKW 8,5 t, (Standort linksrheinisch) - Amtliches Kennzeichen K-LN 6613, - Erstzulassung: 2010, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2017: 9 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2018: 18 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 11/2019: 32 Tage, - Kilometerstand 12/2019: rd. 98.453 km, - Kilometerstand 2021: rd. 120.200 km (Hochrechnung für das Jahr der Auslieferung), - Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbeschaffung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben) - Instandhaltungskosten der letzten 3 Jahre 18.398,11 Euro. Einsatz des Fahrzeuges: Das Fahrzeug K-LN 6613 wird in der Straßenunterhaltung für die Montage und Demontage von Verkehrszeichen sowie bei Sonderdiensten (z. B. Hochwasser/Demonstrationen) einge- setzt. Empfehlung der AWB: Aufgrund des hohen Alters und des zu erwartenden hohen mechanischen und technischen 5 Verschleißes empfiehlt die Fachwerkstatt die Ersatzbeschaffung einzuleiten. Das Fahrzeug wird durch die AWB veräußert. Anforderungen an Ersatzfahrzeug: Es soll künftig wieder ein LKW 8,5 t beschafft werden. Kosten: 128.520,00 Euro (brutto). 3. Ersatzbeschaffung eines Beschilderungsfahrzeug K-LN 6614, LKW 8,5 t, (Standort linksrheinisch) - Amtliches Kennzeichen K-LN 6614, - Erstzulassung: 2010, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2017: 28 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2018: 17 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 12/2019: 38 Tage, - Kilometerstand 11/2018: rd. 000000 km, - Kilometerstand 2021: rd. 117.000 km (Hochrechnung für das Jahr der Auslieferung), - Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbeschaffung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben) - Instandhaltungskosten der letzten 3 Jahre 18.432,96 Euro. Einsatz des Fahrzeuges: Das Fahrzeug K-LN 6614 wird in der Straßenunterhaltung für die Montage und Demontage von Verkehrszeichen sowie bei Sonderdiensten (z. B. Hochwasser/Demonstrationen) einge- setzt. Empfehlung der AWB: Aufgrund des hohen Alters und des zu erwartenden hohen mechanischen und technischen Verschleißes empfiehlt die Fachwerkstatt die Ersatzbeschaffung einzuleiten. Das Fahrzeug wird durch die AWB veräußert. Anforderungen an Ersatzfahrzeug: Es soll künftig wieder ein LKW 8,5 t beschafft werden. Kosten: 128.520,00 Euro (brutto). 4. Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für die Straßenunterhaltung, K-LN 6619, LKW 12 t, Kipper (Standort linksrheinisch) - Amtliches Kennzeichen K-LN 6619, - Erstzulassung: 2010, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2017: 15 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2018: 5 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 11/2019: 46 Tage, - Kilometerstand 12/2019: rd. 92.494 km, 6 - Kilometerstand 2021: rd. 111.000 km (Hochrechnung für das Jahr der Auslieferung), - Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbeschaffung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben) - Instandhaltungskosten der letzten 3 Jahre 15.703,15 Euro. Einsatz des Fahrzeuges: Das Fahrzeug K-LN 6619 wird in der Straßenunterhaltung sowie bei Sonderdiensten (z. B. Hochwasser/Streiks) eingesetzt. Empfehlung der AWB: Aufgrund des hohen Alters und des zu erwartenden hohen mechanischen und technischen Verschleißes empfiehlt die Fachwerkstatt die Ersatzbeschaffung einzuleiten. Das Fahrzeug wird durch die AWB veräußert. Anforderungen an Ersatzfahrzeug: Es soll künftig wieder ein LKW Kipper 12 t beschafft werden. Kosten: 184.450,00 Euro (brutto). Gesamtkosten: Die Anschaffungskosten für die Fahrzeuge betragen demnach insgesamt 570.010 Euro. Hinzu kom- men noch die Beschaffungskosten der AWB in Höhe von 19.266,42 Euro, so dass sich Gesamtkosten in Höhe von 589.276,42 Euro ergeben. Bedarfsanerkennung: Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Schreiben vom 10.06.2020, RPA-Nr. 141/16/05/20, den Bedarf anerkannt (s. Anlage). Aufgrund der langen Vorlaufzeiten von ca. 1,5 Jahren (Beschlüsse der Gremien des Rates, Auftrags- vergabe und Beschaffung durch die AWB) ist mit der Auslieferung der Fahrzeuge Anfang 2022 zu rechnen. Für die Ersatzbeschaffung entstehen Kosten in Höhe von brutto 589.276,42 Euro (einschließlich der Beschaffungskosten der AWB). Finanzierung Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investition stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bereit. Bei Finanzstelle 6601-1201-0-0101, Kraftfahrzeuge und Geräte, Teilplanzeile 9, Aus- zahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, ist im Haushaltsjahr 2020 eine Ver- pflichtungsermächtigung in Höhe von 550.000 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 veran- schlagt. Darüber hinaus stehen für die Jahre 2023 bis 2024 weitere Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 1.100.000 Euro (jährlich 550.000 Euro) zur Verfügung. Zur Finanzierung der Ersatzbeschaffung wird zunächst eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 550.000 Euro im Haushaltsjahr 2020 freigegeben. Des Weiteren stehen im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze ab 2022 ff. entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 58.927,64 Euro zur Verfügung. 7 Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Es wird die Strategie verfolgt, nur die beste verfügbare Motoren- und Abgastechnik einzusetzen. In Zusammenarbeit mit den AWB Köln wird daher der Markt für Nutzfahrzeuge konsequent beobachtet. Die aktuell anstehenden Ersatzbeschaffungen müssen mangels alternativer Betriebsformen noch mit konventionellen Antrieben erfolgen. Es werden Dieselantriebe der modernsten Emissionsklasse ver- wendet. Insofern trägt auch die Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit der umweltfreundlichsten Technik zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen 1. Stellungnahme RPA 2. Zustandsberichte
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1869/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.07.2020
- Erstellt
- 18.06.2020 12:56