Mandari Insight

V/0963/2005

Zuschussgewährung für Kommunikation und Begegnung im Stadtbezirk Münster-Ost

Vorlage 11.11.2005

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 24.11.2005, TOP 2.2

Anlage 1 Originalantrag Astrid-Lindgren-Schule

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Originalantrag Junger Chor Handorf

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Originalantrag Astrid-Lindgren-Schule

8 Zeichen

Anlage 1

Beschlussvorlage

2500 Zeichen

V/0963/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschussgewährung für Kommunikation und Begegnung im Stadtbezirk Münster-Ost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Astrid-Lindgren-Schule Gelmer erhält einen Zuschuss von ......... Euro 
2. Der junge Chor Handorf erhält eine Zuschuss von ......... Euro 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Kosten ergeben sich gemäß der unter Punkt "Sachentscheidung" beschlossenen Zuschusshöhe. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
0000.718.4100.2 Zuschüsse für Kommunikation 
und Begegnung 
2005   
     
 
Insgesamt:   
 
(Zur Verstärkung werden bis zur Höhe des beschlossenen Zuschussbetrags noch verfügbare Mit-
tel aus der HHSt. 6308.950.1053.1 – Bauk. Str. kl. VB-Maßnahmen – umgesetzt, und zwar mit 
Hilfe der Stadtkämmerin über das Verfahren einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung). 
 
Befristung 
 
Der Zuschuss wird einmalig gewährt. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0963/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Groh 
Ruf: 
492 33 04 
E-Mail: 
GrohK@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.11.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0963/2005 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
Der Schulhof der Astrid-Lindgren-Schule in Gelmer wird unter maßgeblicher Mitwirkung der Eltern 
neu und kindgerecht ansprechend gestaltet. Das Projekt entspricht den Richtlinien der Bezirksver-
tretung Münster-Ost zur Vergabe von Zuschüssen für Kommunikation und Begegnung (Anlage 3). 
Für Materialien wird ein Betrag von ca. 2.000 Euro beantragt (Anlage 1). 
 
Zu 2. 
Der junge Chor Handorf wird unter Leitung von Michaela Ratte eine Konzertreise unternehmen. 
Das Projekt wird im Antrag (Anlage 2) beschrieben und entspricht den Richtlinien. 
 
In der Haushaltsstelle 0000.718.4100.2 – Zuschüsse für Kommunikation und Begegnung – stehen 
noch 800 Euro zur Verfügung. Durch Umsetzen noch verfügbarer Mittel aus der Haushaltsstelle 
6308.950.1053.1 wird der Ansatz bis zur Höhe des beschlossenen Zuschussbetrages verstärkt, 
und zwar mit Hilfe der Stadtkämmerin über das Verfahren einer überplanmäßigen Mittelbereitstel-
lung.  
 
 
 
I. A. 
 
gez. 
Groh 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Antrag der Astrid-Lindgren-Schule  
Anlage 2 Antrag des jungen Chors Handorf 
Anlage 3 Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen für Kommunikation und Begegnung

Anlage 2 Originalantrag Junger Chor Handorf

8 Zeichen

Anlage 2

Anlage 3 Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen

3256 Zeichen

Anlage 3
Richtlinien der Bezirksvertretung Münster-Ost
zur Vergabe von Zuschüssen für Kommunikation und Begegnung
1. Förderungszweck
Die in der Haushaltsstelle „Zuschüsse für Kommunikation und Begegnung“ von der
Bezirksvertretung Münster-Ost bereitgestellten Mittel dienen der Förderung örtlicher
Kommunikation und Begegnung nach Maßgabe dieser Richtlinien.
Ziel dieser Förderung sind
− eine Vielfalt von Aktivitäten zu gewährleisten sowie
− Eigeninitiative und Mitverantwortung zu unterstützen.
2. Förderungsgrundlage
Grundlagen der Förderung sind
− die jeweiligen für diesen Zweck von der Bezirksvertretung Münster-Ost bereitge-
stellten Haushaltsmittel
− die Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie
− diese Richtlinien.
3. Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Gruppen, Organisationen, Verbände, Initiativen und Vereine, 
die im Bezirk Münster-Ost ihren Sitz haben.
4. Grundsätze der finanziellen Förderung
4.1 Zuschüsse können nur für solche Maßnahmen gewährt werden, die Projekte 
und Aktivitäten im Bereich der Bezirksvertretung Münster-Ost betreffen. Dazu
gehören u.a.:
− einmalige Kosten für konkrete Programme
− einmalige Kosten für konkrete und zeitlich begrenzte Projekte
− wiederkehrende Sachkosten, Programmkosten und Betriebskosten (keine
Personalkosten). Im Einzelfall können gegebenenfalls Mietkosten bezu-
schußt werden.
4.2 Zuschußfähig sind nur die unbedingt erforderlichen Ausgaben unter Beach-
tung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Der Zuschuß 
wird maximal in Höhe eines tatsächlich entstandenen Fehlbetrages gewährt.
4.3 Die Vergabe von Zuschüssen ist an Eigenleistungen gebunden. Sie können
in Form von Sach- und Geldleistungen (z.B. Einnahmen) oder als Selbsthilfe-
und ehrenamtliche Tätigkeit erbracht werden.
4.4 Ein Rechtsanspruch auf Zuschüsse besteht nicht.

2
5. Verfahren der Antragstellung und Förderung
5.1 Antragstellung
5.1.1 Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag ist
an die Bezirksverwaltung Münster-Ost zu richten.
5.1.2 Anträge auf Projektförderung müssen eine klare Beschreibung des
geplanten Vorhabens und einen Kostenplan enthalten. Der Kosten-
plan muß mindestens enthalten: Angaben über Eigenleistungen, evtl.
Zuschüsse von anderen Stellen, evtl. Spenden, evtl. Eintrittsgelder,
evtl. sonstige Einnahmen.
5.1.3 Anträge auf Förderung wiederkehrender Aktivitäten müssen die im
Antragszeitraum geplanten Aktivitäten und deren Finanzierung sowie
die Finanzierung der im Vorjahr durchgeführten Aktivitäten enthalten.
5.1.4 Grundsätzlich übernimmt eine Person aus dem Kreis der geförderten
Gruppen, Initiativen, Vereine, Verbände und sonstigen Zusammen-
schlüsse die Verantwortung gegenüber der Stadt Münster.
5.2 Entscheidung
Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft die Bezirksvertre-
tung Münster-Ost. Die Verwaltung gibt dafür gegebenenfalls eine Empfeh-
lung ab.
6. Nachweis der Verwendung und Auszahlung
Die Kostenzusage erfolgt bis zum bewilligten Höchstbetrag. Die Auszahlung erfolgt
jedoch erst nach Vorlage der jeweiligen Rechnungen/Quittungen und einer Aufstel-
lung der Einnahmen bei der Bezirksverwaltung Ost. Die vorgelegten Belege dienen
gleichzeitig als Nachweis für die zweckentsprechende Verwendung.

Beratungsverlauf (1)

24.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0963/2005
Typ
Vorlage
Datum
11.11.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37