V/0963/2005
Zuschussgewährung für Kommunikation und Begegnung im Stadtbezirk Münster-Ost
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Anlage 1 Originalantrag Astrid-Lindgren-Schule
8 Zeichen
Anlage 1
Beschlussvorlage
2500 Zeichen
V/0963/2005
DER OBERBÜRGERMEISTER
Bezirksverwaltung Münster-Ost
Betrifft
Zuschussgewährung für Kommunikation und Begegnung im Stadtbezirk Münster-Ost
Beratungsfolge
24.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Die Astrid-Lindgren-Schule Gelmer erhält einen Zuschuss von ......... Euro
2. Der junge Chor Handorf erhält eine Zuschuss von ......... Euro
Kosten/Folgekosten
Kosten ergeben sich gemäß der unter Punkt "Sachentscheidung" beschlossenen Zuschusshöhe.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
0000.718.4100.2 Zuschüsse für Kommunikation
und Begegnung
2005
Insgesamt:
(Zur Verstärkung werden bis zur Höhe des beschlossenen Zuschussbetrags noch verfügbare Mit-
tel aus der HHSt. 6308.950.1053.1 – Bauk. Str. kl. VB-Maßnahmen – umgesetzt, und zwar mit
Hilfe der Stadtkämmerin über das Verfahren einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung).
Befristung
Der Zuschuss wird einmalig gewährt.
Vorlagen-Nr.:
V/0963/2005
Auskunft erteilt:
Frau Groh
Ruf:
492 33 04
E-Mail:
GrohK@stadt-muenster.de
Datum:
11.11.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0963/2005
Begründung:
Zu 1.
Der Schulhof der Astrid-Lindgren-Schule in Gelmer wird unter maßgeblicher Mitwirkung der Eltern
neu und kindgerecht ansprechend gestaltet. Das Projekt entspricht den Richtlinien der Bezirksver-
tretung Münster-Ost zur Vergabe von Zuschüssen für Kommunikation und Begegnung (Anlage 3).
Für Materialien wird ein Betrag von ca. 2.000 Euro beantragt (Anlage 1).
Zu 2.
Der junge Chor Handorf wird unter Leitung von Michaela Ratte eine Konzertreise unternehmen.
Das Projekt wird im Antrag (Anlage 2) beschrieben und entspricht den Richtlinien.
In der Haushaltsstelle 0000.718.4100.2 – Zuschüsse für Kommunikation und Begegnung – stehen
noch 800 Euro zur Verfügung. Durch Umsetzen noch verfügbarer Mittel aus der Haushaltsstelle
6308.950.1053.1 wird der Ansatz bis zur Höhe des beschlossenen Zuschussbetrages verstärkt,
und zwar mit Hilfe der Stadtkämmerin über das Verfahren einer überplanmäßigen Mittelbereitstel-
lung.
I. A.
gez.
Groh
Anlagen:
Anlage 1 Antrag der Astrid-Lindgren-Schule
Anlage 2 Antrag des jungen Chors Handorf
Anlage 3 Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen für Kommunikation und Begegnung
Anlage 2 Originalantrag Junger Chor Handorf
8 Zeichen
Anlage 2
Anlage 3 Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen
3256 Zeichen
Anlage 3 Richtlinien der Bezirksvertretung Münster-Ost zur Vergabe von Zuschüssen für Kommunikation und Begegnung 1. Förderungszweck Die in der Haushaltsstelle „Zuschüsse für Kommunikation und Begegnung“ von der Bezirksvertretung Münster-Ost bereitgestellten Mittel dienen der Förderung örtlicher Kommunikation und Begegnung nach Maßgabe dieser Richtlinien. Ziel dieser Förderung sind − eine Vielfalt von Aktivitäten zu gewährleisten sowie − Eigeninitiative und Mitverantwortung zu unterstützen. 2. Förderungsgrundlage Grundlagen der Förderung sind − die jeweiligen für diesen Zweck von der Bezirksvertretung Münster-Ost bereitge- stellten Haushaltsmittel − die Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie − diese Richtlinien. 3. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind Gruppen, Organisationen, Verbände, Initiativen und Vereine, die im Bezirk Münster-Ost ihren Sitz haben. 4. Grundsätze der finanziellen Förderung 4.1 Zuschüsse können nur für solche Maßnahmen gewährt werden, die Projekte und Aktivitäten im Bereich der Bezirksvertretung Münster-Ost betreffen. Dazu gehören u.a.: − einmalige Kosten für konkrete Programme − einmalige Kosten für konkrete und zeitlich begrenzte Projekte − wiederkehrende Sachkosten, Programmkosten und Betriebskosten (keine Personalkosten). Im Einzelfall können gegebenenfalls Mietkosten bezu- schußt werden. 4.2 Zuschußfähig sind nur die unbedingt erforderlichen Ausgaben unter Beach- tung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Der Zuschuß wird maximal in Höhe eines tatsächlich entstandenen Fehlbetrages gewährt. 4.3 Die Vergabe von Zuschüssen ist an Eigenleistungen gebunden. Sie können in Form von Sach- und Geldleistungen (z.B. Einnahmen) oder als Selbsthilfe- und ehrenamtliche Tätigkeit erbracht werden. 4.4 Ein Rechtsanspruch auf Zuschüsse besteht nicht. 2 5. Verfahren der Antragstellung und Förderung 5.1 Antragstellung 5.1.1 Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag ist an die Bezirksverwaltung Münster-Ost zu richten. 5.1.2 Anträge auf Projektförderung müssen eine klare Beschreibung des geplanten Vorhabens und einen Kostenplan enthalten. Der Kosten- plan muß mindestens enthalten: Angaben über Eigenleistungen, evtl. Zuschüsse von anderen Stellen, evtl. Spenden, evtl. Eintrittsgelder, evtl. sonstige Einnahmen. 5.1.3 Anträge auf Förderung wiederkehrender Aktivitäten müssen die im Antragszeitraum geplanten Aktivitäten und deren Finanzierung sowie die Finanzierung der im Vorjahr durchgeführten Aktivitäten enthalten. 5.1.4 Grundsätzlich übernimmt eine Person aus dem Kreis der geförderten Gruppen, Initiativen, Vereine, Verbände und sonstigen Zusammen- schlüsse die Verantwortung gegenüber der Stadt Münster. 5.2 Entscheidung Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft die Bezirksvertre- tung Münster-Ost. Die Verwaltung gibt dafür gegebenenfalls eine Empfeh- lung ab. 6. Nachweis der Verwendung und Auszahlung Die Kostenzusage erfolgt bis zum bewilligten Höchstbetrag. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst nach Vorlage der jeweiligen Rechnungen/Quittungen und einer Aufstel- lung der Einnahmen bei der Bezirksverwaltung Ost. Die vorgelegten Belege dienen gleichzeitig als Nachweis für die zweckentsprechende Verwendung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0963/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 11.11.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37