2866/2022
Umsetzung des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing)
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/110/4 Vorlagen-Nummer 2866/2022 Freigabedatum 10.10.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umsetzung des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) Beschlussorgan Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss erkennt den Bedarf für den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem auf Fahrrad- leasing spezialisierten Leasinganbieter an. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.10.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme jährl. 43.980,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen 7.980,00 € b) Sachaufwendungen etc. 36.000,00€ c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage: Mit dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommu- nalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) haben die Kommunen die Möglichkeit, ihren Tarifbe- schäftigten eine Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing anzubieten. Die Verwaltung beabsichtigt, diese Möglichkeit zu nutzen und den Tarifbeschäftigten ein entsprechendes Angebot zu eröffnen. Damit leistet die Stadt Köln einen wichtigen ökologischen und nachhaltigen Beitrag zur Verkehrswen- de und zur Förderung der Fahrradmobilität, der zugleich dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu Gute kommt. Darüber hinaus trägt ein solches Angebot zur Steigerung der Attraktivität der Stadt Köln als Arbeitgeberin bei und ist Ausdruck ihrer Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten mit ihren Wünschen an ihre Arbeitgeberin. Da eine Übertragung oder entsprechende Anwendung des Tarifabschlusses auf Beamt*innen man- gels entsprechender landesgesetzlicher Grundlagen noch nicht umsetzbar ist, wird eine weitest ge- hende Gleichstellung beider Beschäftigtengruppen durch die zusätzliche Ergänzung der „Sonstigen Vorschüsse aufgrund entsprechender Verfügungen“ zu den „Richtlinien über die Gewährung von Vor- 3 schüssen in besonderen Fällen“ (Gehaltsvorschussrichtlinien) um den sonstigen Vorschussgrund „Fahrraderwerb“ erreicht. Eckpunkte des TV-Fahrradleasing Inhalt des TV-Fahrradleasing Der TV-Fahrradleasing beinhaltet die Entgeltumwandlung für das Leasing von Fahrrädern, Lastenrä- dern und Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h. Der Gesamtpreis inklusive festem Zube- hör und Zusatzleistungen wie insbesondere Versicherung und Wartung darf 7.000 Euro nicht über- schreiten. Das Leasing ist auf 1 Fahrrad je beschäftigter Person beschränkt. Rahmen- und einzelvertragliche Ausgestaltung des Fahrradleasings Die Stadt Köln schließt einen Rahmenvertrag mit einem spezialisierten Leasing-Anbieter und für je- den einzelnen Leasingfall je einen Einzelvertrag mit dem Rahmenvertragshändler und den Mitarbei- tenden. Bedarfsfeststellung / Kosten Die bei der Verwaltung eingehenden Anfragen lassen den Rückschluss zu, dass hohes Interesse besteht, ein Leasingrad-Angebot in Anspruch zu nehmen. Die konkrete Nachfrage kann jedoch nur qualifiziert geschätzt werden. Anders als bei privaten Arbeitgeber*innen gibt es für eine Bezuschus- sung der Leasingraten durch die Kommunen derzeit keine tarifliche Grundlage. Hierdurch wird das Leasingangebot für die kommunalen Beschäftigten im Vergleich zur Privatwirtschaft etwas unattrakti- ver. Wenn dennoch gut 2 % der rund 17.000 Tarifbeschäftigten die Entgeltumwandlung mit einer Leasing- Rate von monatlich 100 Euro über einen Zeitraum von 36 Monaten nutzen würden, ergäbe sich fol- gendes Bild: 100 Euro x 12 Monate x 3 Jahre = 3.600 Euro pro Mitarbeiter*in 3.600 Euro x 400 Mitarbeiter*innen = 1.440.000 Euro Insofern ist zur Umsetzung des Fahrradleasings ein Rahmenvertrag zwischen Leasinggeber und der Stadt Köln in entsprechender Höhe erforderlich. Die Leasingraten werden aus dem Bruttogehalt der das Leasingrad-Angebot nutzenden Tarifbeschäf- tigten finanziert. Eine Bezuschussung der Leasingraten durch die Stadt Köln erfolgt nicht, weil es hier- für derzeit keine tarifliche Grundlage gibt. Somit entstehen außer den Kosten für die administrative Abwicklung des Fahrradleasings in Höhe von ca. 7.980 Euro (die Aufgabe wird durch vorhandenes Personal übernommen) und einem Ausfallrisiko in Höhe von geschätzt 36.000 Euro pro Jahr durch unerwartete Ereignisse (vor allem unvorhergesehene Zeiten ohne Entgeltanspruch) keine weiteren Aufwände. Die benötigten Aufwandsmittel in Höhe von insgesamt 43.980,00 Euro sind im Hpl.-Entwurf 2023 ff. im Teilergebnisplan 0103, Personal- und Organisationsmanagement, Teilplanzeile 11, Personalauf- wendungen und Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen eingeplant. Die Notwendigkeit des Fahrradleasings liegt im wertvollen Beitrag dieser Maßnahme zur erforderli- chen sowie stadtweit und politisch gewünschten Mobilitätswende im Sinne eines nachhaltigen Klima- schutzes begründet. Zudem steigert das Angebot des Fahrradleasings die Attraktivität der Stadt Köln als Arbeitgeberin und trägt zugleich zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei. Die Inanspruchnahme eines externen Leasinggebers ist auch wirtschaftlich, weil die Stadt Köln im Gegensatz zu den externen Rahmenvertragsanbietenden weder im Hinblick auf die erforderlichen Finanz- und Versicherungspartner noch hinsichtlich qualifizierter Fahrradhändler über ein entspre- chendes Netzwerk verfügt. 4 Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage beigefügt. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung wird den Rahmenvertrag mit einem spezialisierten Leasing-Anbieter europaweit aus- schreiben. Die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing unterliegt nach § 72 Abs. 4 Nr. 5 des Lan- despersonalvertretungsgesetzes (LPVG) der Mitbestimmung des Gesamtpersonalrates. Daher wird die Verwaltung schon im Vorfeld der Ausschreibung die Abstimmung mit dem Gesamtpersonalrat zu Einzelaspekten suchen und sodann das förmliche Mitbestimmungsverfahren einleiten.
Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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14 .10.2022 141/2 I 11 110/4 Umsetzung des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem auf Fahrradleasing spezialisierten Leasinganbieter Voraussichtliche Aufwendungen für den Zeitraum von drei Jahren: rd. 131.940,00 Euro (jährlich rd. 43.980,00 Euro) hier: Ihre Bedarfsprüfung - Beschlussvorlage Session 2866/2022 (schlussgezeichnet von Dez. I am 04.10.2022) Sehr geehrte Damen und Herren, am 04.10.2022 legten Sie 14/Rechnungsprüfungsamt die Beschlussvorlage 2366/2022, in der Fassung vom gleichen Tag, zur Bedarfsfeststellung durch den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Vergabe, Internationales zur Stellungnahme vor. Zum Sachverhalt verweise ich auf den Inhalt der Beschlussvorlage. Der Bedarf ist von Ihnen nachvollziehbar dargestellt. Eine vergaberechtliche Beurteilung der Maßnahme ist Gegenstand des Vergabeverfahrens. Das Aktenzeichen des Rechnungsprüfungsamtes lautet: 141/29/02/22. Mit freundlichen Grüßen 06
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2866/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.10.2022
- Erstellt
- 31.08.2022 10:59