2010/0457
Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 114 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 35 Tsd. € bei der Kostenstelle 037-210-1000 für das Haushaltsjahr 2010
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2010/0457
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 27.10.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Feuerwehr Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0457 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Überplanmäßige Aufwe ndungen gem. § 114 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 35 Tsd. € bei der Kostenstelle 037-210-1000 für das Haushaltsjahr 2010 Vorlage vom: 14.10.2010 Beschlussvorschlag: Bei der Kostenstelle 037-210-1000 (Rettungsdienst) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 35 Tsd. € erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese überplanmäßigen Aufwendungen, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen sind, gemäß § 114 HGO. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.10.2010 Im Jahre 2010 wurden die Aufwandsentschädigungen für die Leitenden Notärzte / Notärztinnen von 27 € auf 50 € für eine Bereitschaftszeit von 24 Std. erhöht. Ebenso die für die Organisatorischen Leiter / Leiterinnen Rettungsdienst von 450 € mtl. auf 750 € mtl. (siehe Magistratsbeschluss Nr. 85 vom 24.02.10). Diese Mehraufwendungen in Höhe von ca. 11.900 € konnten beim Etatentwurf für 2010 noch nicht mit eingeplant werden. Weiterhin musste der an das Klinikum zu zahlenden Vergütungsabschlag für den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst den allgemeinen Lohnsteigerungen von 14.700 € auf 17.500 € im Quartal angepasst werden. Auch diese Mehraufwendungen in Höhe von 11.200 € waren beim Entwurf noch nicht berücksichtigt. Darüber hinaus musste die Leistellensoftware durch Updates angepasst werden, die nicht eingeplant waren. Die Mehraufwendungen sind durch deutliche Mehreinnahmen bei den Rettungsdienstgebühren gedeckt. Bei einem veranschlagten Ansatz in Höhe von 900.000 € betragen die Gebühreneinnahmen (Stand: 14.10.2010) 1.150.586,76 €. Beim Entwurf 2011 wurden die maßgeblichen Ansätze den Sachkonten dementsprechend angepasst. Dezernat II Dezernat VI Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0457
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.10.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00