Mandari Insight

2010/0457

Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 114 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 35 Tsd. € bei der Kostenstelle 037-210-1000 für das Haushaltsjahr 2010

Magistratsvorlage 14.10.2010

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2010/0457

15.3 KB · application/pdf

Ansehen

2010/0457

2486 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
27.10.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Feuerwehr 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0457  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Überplanmäßige Aufwe ndungen gem. § 114 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in 
Höhe von 35 Tsd. € bei der Kostenstelle 037-210-1000 für das Haushaltsjahr 2010 
 
Vorlage vom: 14.10.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Bei der Kostenstelle 037-210-1000 (Rettungsdienst) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 35 Tsd. 
€ erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese überplanmäßigen Aufwendungen, für die ein 
unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen sind, gemäß § 114 HGO. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.10.2010  
Im Jahre 2010 wurden die Aufwandsentschädigungen für die Leitenden Notärzte / Notärztinnen von 
27 € auf 50 € für eine Bereitschaftszeit von 24 Std. erhöht. Ebenso die für die Organisatorischen 
Leiter / Leiterinnen Rettungsdienst von 450 € mtl. auf 750 € mtl. (siehe Magistratsbeschluss Nr. 85 
vom 24.02.10). 
 
Diese Mehraufwendungen in Höhe von ca. 11.900 € konnten beim Etatentwurf für 2010 noch nicht 
mit eingeplant werden. Weiterhin musste der an das Klinikum zu zahlenden Vergütungsabschlag für 
den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst den allgemeinen Lohnsteigerungen von 14.700 € auf 17.500 € 
im Quartal angepasst werden. Auch diese Mehraufwendungen in Höhe von 11.200 € waren beim 
Entwurf noch nicht berücksichtigt. 
 
Darüber hinaus musste die Leistellensoftware durch Updates angepasst werden, die nicht 
eingeplant waren.  
 
Die Mehraufwendungen sind durch deutliche Mehreinnahmen bei den Rettungsdienstgebühren 
gedeckt. Bei einem veranschlagten Ansatz in Höhe von 900.000 € betragen die 
Gebühreneinnahmen (Stand: 14.10.2010) 1.150.586,76 €. 
 
Beim Entwurf 2011 wurden die maßgeblichen Ansätze den Sachkonten dementsprechend 
angepasst. 
 
Dezernat II       Dezernat VI 
 
 
 
Wolfgang Glenz      Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister       Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 569

Details

Vorlagen-Nr.
2010/0457
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.10.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00