0434/2021
Mülheimer Süden Hier: Ständige Jury
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Anlage 0 Dringlichkeit
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A N L A G E 0 Beschluss Mülheimer Süden – Ständige Jury Vorlage Begründung der Dringlichkeit Mit dem Beschluss über die Geschäftsordnung und Zusammensetzung der „Ständigen Jury Mül- heimer Süden“ als projektbezogener Gestaltungsbeirat zur Qualitätssicherung der Bauvorhaben im „Mülheimer Süden“, kann die Jury ihre Tätigkeit umgehend beginnen. Erstes Ziel ist die Entwick- lung von Vorgaben für den zu beauftragenden „Gestaltungsleitfaden Mülheimer Süden“, welcher der Jury als Grundlage zur Beurteilung der einzelnen Bauvorhaben dienen soll.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Wend Sa Vorlagen-Nummer 0434/2021 Freigabedatum 09.03.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mülheimer Süden Hier: Ständige Jury Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss: 1. beschließt vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung 9 die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung der "Ständigen Jury Mülheimer Süden". 2. folgt dem Vorschlag der Verwaltung folgende Fachexpertinnen und -experten als Mitglieder der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" für die Dauer der aktuellen Wahlperiode zu berufen: - Herr Prof. Jörn Walter, Hamburg - Herr Jürgen Minkus, Köln - Frau Prof. Julia B. Bolles-Wilson, Bolles+Wilson, Münster - Herr Prof. Johannes Kister, ksg-architekten, Köln - Frau Rebekka Junge, wbp Landschaftsarchitekten Ingenieure, Bochum 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Mülheim ohne Einschränkung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 41.954,88€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1 Anlass und Ziel Zur Sicherung einer qualitätsvollen Umsetzung sowohl in der Architektur als auch des Freiraums im Mülheimer Süden soll die "Ständige Jury Mülheimer Süden", als projektbezogener Gestaltungsbeirat, der Stadt Köln sowie den unterschiedlichen Investoren im Areal beratend zur Seite stehen. Im Mülheimer Süden entsteht aktuell ein neues prägendes Stück Stadt. Der Mülheimer Süden ist, aufgrund seiner markanten Backsteinarchitektur und seinem hohen Denkmalbestand ein einzigartiges Stadtquartier. Um das besondere bauliche Erbe bei der Umnutzung dieses bedeutsamen historischen Industriestandort zu sichern, soll neben den üblichen planungs- und bauordnungsrechtlichen Instru- menten eine Ständige Jury berufen werden, die die schon heute bestehende hohe baukulturelle Qua- lität im weiteren Verfahren sichert. Die Mitglieder der Ständigen Jury sind herausgehobene Fachper- sonen, die für dieses Projekt eine besondere Expertise mitbringen. Den Grundstein der städtebaulichen Planungen bildet das im Jahr 2013 begonnene Werkstattverfah- ren Mülheimer Süden inkl. Hafen einschließlich einer umfangreichen Bürgerbeteiligung. Die aus dem Ergebnis resultierende städtebauliche Entwicklung wird durch die Erstellung von sieben Bebauungs- 3 plänen planungsrechtlich gesichert. Mit der Erstellung der Bebauungspläne bestehen zwar Möglich- keiten der Festsetzung von Gestaltungsanforderungen, jedoch ermöglicht dieses Instrument keine übergeordnete Einordnung gestalterischer Maßnahmen im Gesamtkontext der Bebauung im Mülhei- mer Süden. Als Grundlage hierfür wird ein Gestaltungsleitfaden für den "Mülheimer Süden" erstellt, welcher gestalterische Vorgaben für öffentlich wahrnehmbare private Architektur sowie für Freiräume für das Gesamtareal definiert. Als erste Aufgabe der "Ständigen Jury" werden die Gestaltungskriterien des Leitfadens erarbeitet. Die "Ständige Jury Mülheimer Süden" dient insbesondere zur Sicherung einer baulichen Umsetzung von Vorhaben entsprechend der Vorgaben aus dem "Gestaltungsleitfaden Mülheimer Süden". Der Jury sollen sämtliche Bauprojekte im Mülheimer Süden frühzeitig vor Bauantragsstellung vorgestellt werden. Im Anschluss berät die Jury, ob die gestalterischen Vorgaben des "Gestaltungsleitfadens Mülheimer Süden" in angemessener Form übertragen wurden, oder ein Überarbeitungsbedarf be- steht. Darüber hinaus berät die Jury die Stadt und Investoren im Rahmen sonstiger stadtgestalterisch relevanter städtebaulicher oder freiraumplanerischer Maßnahmen. In besonderem Maße sollen hier die Schnittstellen und Anbindungen zwischen den einzelnen Quartieren im Mülheimer Süden sowie zu benachbarten Quartieren betrachtet werden. Neben der Prüfung sämtlicher Einzelvorhaben entsprechend des "Gestaltungsleitfadens Mülheimer Süden", sollen Standorte mit hoher Bedeutung eine gesonderte hochbauliche Qualifizierung erfahren. Die "Ständige Jury" wird gemeinsam mit der Stadt besondere Standorte als Qualifizierungsbereiche festlegen und behält sich vor, im weiteren Verfahren weitere Bereiche mit einem Qualifizierungserfor- dernis zu benennen. Für Vorhaben innerhalb der Qualifizierungsbereiche sind mehrere Entwürfe vor- zulegen und eine Qualifizierungsjury wählt den überzeugendsten Entwurf zur Umsetzung. Die Jury- mitglieder der "Ständigen Jury" sind neben den Vertretern der Politik und der Stadt fester Bestandteil der Jury für die hochbaulichen Qualifizierungsverfahren im Mülheimer Süden. Diese hochbauliche Qualifizierung einzelner Bereiche, wie auch die Prüfung der Einzelvorhaben, werden vor Bauantragsstellung sichergestellt, während die Umsetzung von städtebaulichen Qualifi- zierungsverfahren entsprechend dem Kooperativen Baulandmodell weiterhin eine reguläre Grundlage des Bebauungsplanverfahrens bildet. 4 Mit den Instrumenten "Gestaltungsleitfaden Mülheimer Süden", Einberufung einer "Ständigen Jury Mülheimer Süden" und der Festlegung von hochbaulichen Qualifizierungsbereichen, wird neben der Durchführung von städtebaulichen Qualifizierungsverfahren gemäß Kooperativem Baulandmodell ein weiterer wichtiger Grundstein zur Sicherung einer qualitätsvollen überzeugenden Quartiersgestaltung für das Gesamtareal Mülheimer Süden gesetzt. 2 Besetzung der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" Es sind fünf stimmberechtigte Mitglieder vorgesehen. Es sollen Persönlichkeiten sein, die als freie Architekten, Freiraumplaner, Stadtplaner: - in städtebaulichen, architektonischen oder freiraumplanerischen Wettbewerben oder anderen konkurrierenden Verfahren (zum Beispiel Deutscher Städtebaupreis, Wettbewerbsverfahren von Ar- chitektenverbänden oder anderen Verfahren zur Förderung von Städtebau, Freiraumplanung und Baukultur) ausgezeichnet worden sind oder - bereits als Teilnehmer des Verfahrens "Werkstattverfahren Mülheimer Süden inklusive Hafen" tätig waren und damit eine Expertise für den Gesamtraum entwickeln konnten oder - als unabhängige Gutachterinnen/Gutachter oder Fachberaterinnen/Fachberater bei städtebauli- chen, freiraumplanerischen und architektonisches Verfahren, Planungs- und Entscheidungspro- zessen tätig waren oder - Inhaber von ordentlichen Lehrstühlen oder -aufträgen für Architektur, Städtebau, Freiraumpla- nung, Stadtplanung sind oder waren. Es werden vorgeschlagen: - Herr Jürgen Minkus, Köln - Herr Prof. Jörn Walter, Hamburg - Frau Prof. Julia B. Bolles, Bolles+Wilson, Münster - Herr Prof. Johannes Kister, ksg-architekten, Köln - Frau Rebekka Junge, wbp Landschaftsarchitekten Ingenieure, Bochum Die "Ständige Jury" bestimmt ein Mitglied als Vorsitz. Die Mitglieder der Ständigen Jury werden für die jeweilige Wahlperiode berufen. Die Mitgliedschaft darf zwei aufeinander folgende Perioden nicht übersteigen. 3. Einbindung der Politik Durch die Festlegung von hochbaulichen Qualifizierungsbereichen durch die "Ständige Jury" und Stadt, lassen sich bauliche Vorhaben entsprechend ihrer räumlichen Bedeutsamkeit im Areal würdi- gen. Die Vorhaben innerhalb von Qualifizierungsbereichen unterliegen einer besonderen öffentlichen Wahrnehmung und durchlaufen aus diesem Grunde ein Qualifizierungsverfahren. Durch die Vorlage verschiedener Entwürfe und dessen Beratung durch eine Qualifizierungsjury, wird dem besonderen Gestaltungsanspruch in diesen Bereichen Rechnung getragen. Gemeinsam mit der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" und Vertretern der Verwaltung entscheidet für diese öffentlich bedeutsamen Vorhaben die Politik als Teil der Qualifizierungsjury über den zur Um- setzung empfohlenen Entwurf. 5 Sämtliche sonstigen Bauvorhaben im Areal "Mülheimer Süden" sollen der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" ohne Beteiligung der Politik vorgelegt werden. Die "Ständige Jury Mülheimer Süden" ist hier zur Sicherung der Umsetzung der im "Gestaltungsleitfaden Mülheimer Süden" definierten Ziele zu- ständig. Es werden etwa vier Sitzungen im Jahr vorgesehen. Die Ergebnisse der Sitzungen der "Ständigen Jury" werden der Politik mindestens jährlich durch die Verwaltung vorgestellt. Bei Bedarf können weitere Termine zur Vorstellung der Ergebnisse genutzt werden. Die noch im Bebauungsplanverfahren regulär umzusetzenden städtebaulichen Qualifizierungsverfah- ren gemäß Kooperativem Baulandmodell werden, wie gewohnt, weiterhin neben Fachverwaltung und Fachexpertinnen und –experten durch die Politik begleitet. Über dies hinaus, wird der Politik der noch zu erarbeitende "Gestaltungsleitfaden Mülheimer Süden" zum Beschluss vorgelegt. 4. Finanzierung Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilplan 0901 Stadt- planung in der Teilplanzeile 13, Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen für 2021 zur Verfügung. Das Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft wird im Rahmen des Haushalts- planaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mit- tel ggf. durch Umschichtungen vorsehen. Anlage Geschäftsordnung der "Ständigen Jury Mülheimer Süden"
Anlage 1 Geschäftsordnung
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- 1 - Geschäftsordnung "Ständige Jury Mülheimer Süden" Fassung vom 05.02.2021 PRÄAMBEL Das Areal rund um den Mülheimer Hafen ist aufgrund seiner zentralen Lage für Kölns Stadtent- wicklung von großer Bedeutung. Die Fläche von rund 70 ha entwickelt sich auf Grundlage der ge- samträumlichen Entwicklungsperspektive aus dem Werkstattverfahren 2013/14 „Mülheimer Süden inklusive Hafen“ derzeit durch sieben Bebauungsplanverfahren. Zur Sicherung einer umfassenden qualitätvollen Umsetzung sowohl in der Architektur als auch des Städtebaus und des Freiraums, hat sich die Einsetzung eines Begleitgremiums bewährt, das den Geist der städtebaulichen Idee weiterträgt und beratend der Stadt Köln sowie den Investoren und Vorhabenträgern zur Seite steht. Aus diesem Grunde wird ein Begleitgremium eingerichtet, das die nachfolgende Geschäftsordnung erhält und den Namen "Ständige Jury Mülheimer Süden" führt. Als Grundlage der Beurteilung soll der „Gestaltungsleitfaden Mülheimer Süden“ dienen. Die Ge- staltungskriterien des Leitfadens werden durch die „Ständige Jury“ definiert. Bis zum Inkrafttreten des „Gestaltungsleitfadens Mülheimer Süden“ gelten die Gestaltungsleitfäden der Einzelareale aus den Bauleitplanverfahren als Grundlage. Übersicht Gesamtraum Mülheimer Süden Anlage 1 - 2 - 1. Aufgabe der „Ständigen Jury Mülheimer Süden“ Die Aufgabe der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" besteht in der fachlichen Begleitung der Umsetzung der verbindlichen Bauleitplanung in qualitätsvolle Architektur und Freiraum- planung sowie städtebaulichen Planungen im Gesamtraum Mülheimer Süden. Betrachtet sollen dabei vorrangig öffentlich wahrnehmbare Bereiche der Architektur und Freiräume werden. Die fachliche Begleitung hat empfehlenden Charakter. Die "Ständige Jury Mülheimer Sü- den" ist kein Ausschuss im Sinne des § 57 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein- Westfalen. Die Jurymitglieder sind zudem neben den Vertretern der Politik und der Stadt, fester Be- standteil der Jury für die Qualifizierungsverfahren im Mülheimer Süden. Neben den nach Kooperativem Baulandmodell geforderten Qualifizierungsverfahren wird die Stadt zusätz- lich besonders bedeutsame Standorte definieren, für die hochbauliche Qualifizierungsver- fahren zur Sicherung einer besonderen städtebaulichen, freiraumplanerischen und archi- tektonischen Qualität durchzuführen sind. Die Stadt Köln behält sich vor, Qualifizierungsbe- reiche und -verfahren zur Gewährleistung besonderer städtebaulicher und architektoni- scher Qualität an stadträumlich besonders bedeutsamen Standorten zu definieren. 2. Zuständigkeit der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" (1) In der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" werden in einem möglichst frühen Planungssta- dium bzw. vor Erarbeitung der Bauantragsunterlagen behandelt: a) Einzelbauvorhaben, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung oder ihrer Größe oder wegen sonstiger Belange von stadtgestalterischer Bedeutung sind, b) städtebauliche Planungen als Weiterentwicklung und Konkretisierung der städtebauli- chen Leitidee aus dem Werkstattverfahren „Mülheimer Süden inklusive Hafen“ c) sonstige stadtgestalterisch relevante Maßnahmen d) gestalterisch-städtebauliche Schnittstellen und Anbindungen zwischen den Quartieren im Mülheimer Süden sowie zu benachbarten Quartieren. (2) Die "Ständige Jury Mülheimer Süden" wird bei der Formulierung von dem „Gestaltungsleit- faden Mülheimer Süden“ sowie von Auslobungen/Grundlagen für die Qualifizierungsverfah- ren bei allen Projekten frühzeitig beteiligt. Die Mitglieder der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" werden darüber hinaus nach Erfordernis in die entsprechenden Qualifizierungsver- fahren durch die Stadt eingebunden. (3) Die Mitglieder der Ständigen Jury werden für die jeweilige Wahlperiode berufen. Die Mit- gliedschaft darf zwei aufeinander folgende Perioden nicht übersteigen. 3. Zusammensetzung der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" (1) Die "Ständige Jury Mülheimer Süden" setzt sich aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen: Die „Ständige Jury“ wählt ein Mitglied als Vorsitz. (2) Die fünf stimmberechtigten Mitglieder werden durch die Verwaltung vorgeschlagen. Es sol- len Persönlichkeiten sein, die als freie Architekten, Freiraumplaner, Stadtplaner: - in städtebaulichen, architektonischen oder freiraumplanerischen Wettbewerben oder anderen konkurrierenden Verfahren (zum Beispiel Deutscher Städtebaupreis, Wettbe- werbsverfahren von Architektenverbänden oder anderen Verfahren zur Förderung von Städtebau, Freiraumplanung und Baukultur) ausgezeichnet worden sind oder - 3 - - bereits als Teilnehmer des Verfahrens „Werkstattverfahren Mülheimer Süden inklusive Hafen“ tätig waren und damit eine Expertise für den Gesamtraum entwickeln konnten oder - als unabhängige Gutachterinnen/Gutachter oder Fachberaterinnen/Fachberater bei städtebaulichen, freiraumplanerischen und architektonisches Verfahren, Planungs- und Entscheidungsprozessen tätig waren oder - Inhaber von ordentlichen Lehrstühlen oder -aufträgen für Architektur, Städtebau, Frei- raumplanung, Stadtplanung sind oder waren. (3) Die fünf Mitglieder der "Ständigen Jury" erhalten einen Aufwendungsersatz sowie die Rei- sekosten nach Vorlage der Rechnungen im Falle eines Qualifizierungsverfahrens von dem Investor/ Vorhabenträger sowie im Falle der Einzelvorhaben ohne Qualifizierungsverfahren von der Stadt Köln erstattet. (4) Folgende Teilnehmer oder deren Vertreter nehmen regelmäßig beratend an den Sitzungen der „Ständigen Jury Mülheimer Süden“ teil: - der Beigeordnete des Dezernates Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft - ein Vertreter des Stadtplanungsamtes - ein Vertreter des Bauaufsichtsamtes Zu den Sitzungen der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" können im Bedarfsfall weitere Dezernate oder Fachämter (z. B. Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Amt für Straßen und Verkehrstechnik) beratend hinzu- gezogen werden. Weitere Vertreter des Stadtplanungsamtes sind berechtigt, an dem Be- gleitgremium ständig teilzunehmen, sind aber nicht stimmberechtigt. 4. Beschlussfähigkeit und Abstimmung Grundsätzlich gilt für Entscheidungen das Konsensprinzip. Im Falle von Regelungsbedarf wird eine Verfahrensweise zur Beschlussfähigkeit und Abstimmung in die Geschäftsord- nung aufgenommen. Die "Ständige Jury Mülheimer Süden" ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit ent- scheidet der/die Vorsitzende. Die vorstehenden Regelungen zur Beschlussfassung innerhalb der „Ständigen Jury Mül- heimer Süden“ finden klarstellend keine Anwendung innerhalb der Jury der Qualifizierungs- verfahren. Dort finden die Regelungen der diesbezüglichen Auslobung Anwendung. 5. Befangenheit Ist ein Mitglied der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" selbst an einem Vorhaben, das im Gremium beurteilt wird, beteiligt, so darf dieses Mitglied den Beratungen nicht beiwohnen und ist im weiteren Ablauf dann nicht stimmberechtigt. Die Mitglieder der „Ständigen Jury“ sind verpflichtet, etwaige Interessenskonflikte gegenüber der Stadt offen zu legen. 6. Anhörung und Ergebnisse der Sitzungen (1) Die Sitzungen der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des Gremiums sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. (2) Bei den Beratungen hat in der Regel der/die Vorsitzende dem Entwurfsverfasser des zu beurteilenden Projektes oder dem Bauherren/der Bauherrin Gelegenheit zur Äußerung zu - 4 - geben. Im Anschluss an die interne Beratung des Gestaltungsbeirates über das zu beurtei- lende Projekt teilt der/die Vorsitzende dem Entwurfsverfasser die Empfehlung des Gestal- tungsbeirates mit. (3) Erhält ein Vorhaben nicht die Zustimmung des Beirates, so ist dem Entwurfsverfasser die Möglichkeit zur Überarbeitung gemäß den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates einzu- räumen. Das Vorhaben ist dem Beirat erneut vorzustellen. (4) Mindestens einmal jährlich oder nach Bedarf werden die politischen Gremien über die Tä- tigkeit der Ständigen Jury informiert. 7. Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung, die Aufstellung der Tagesordnung, die Terminierung, die Vorberei- tung der Sitzungen und die Fertigung der Niederschrift der "Ständigen Jury Mülheimer Sü- den" obliegt der Stadt Köln. (2) Vorschläge zur Tagesordnung werden von den Investoren/ Vorhabenträgern, der Verwal- tung und der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" eingebracht. Alle Vorschläge sind in die Tagesordnung aufzunehmen, sofern sie zwei Wochen vor dem Sitzungstermin der Ge- schäftsführung vorliegen. (3) Die "Ständige Jury Mülheimer Süden" tagt in der Regel viermal jährlich. Die Stadt kann ent- scheiden, ob bei Bedarf oder aus aktuellem Anlass weitere Termine stattfinden, zu denen rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vor Sitzungstermin) mit Tagesordnung eingeladen wird. (4) Eine Woche vor der regulären Sitzung wird allen Mitgliedern des Gremiums die Einladung mit Tagesordnung zugestellt. 8. Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch den Stadtentwick- lungsausschuss in Kraft.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Mülheimer Hafen
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Details
- Aktenzeichen
- 0434/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 09.03.2021
- Erstellt
- 08.02.2021 14:08