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AN/1950/2023

Zufahrtsbeschränkung für die Steprathstraße im Stadtteil Kalk

Antrag nach § 3 BV8 (SPD) 09.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 23.11.2023, TOP 7.3

Antrag nach § 3 (SPD BV8)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV8)

2487 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Kalk 
 
SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln  
 
 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 09.11.2023 
AN/1950/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 
TOP 7.3 
 
Zufahrtsbeschränkung für die Steprathstraße im Stadtteil Kalk 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme des o.g. An-
trags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 23.11.2023: 
 
Die SPD-Fraktion bittet die Bezirksvertretung Kalk folgenden Beschluss zu fas-
sen: 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die Befahrung der Steprathstraße im Stadtteil Kalk 
mit Fahrzeugen schwerer als 2,8t zu unterbinden. Die Verwaltung wird gebeten zeit-
nah Maßnahmen zu ergreifen, die das Befahren der Straße mit schwereren untersa-
gen (Beschilderung) und Verhindern (nötigenfalls Einengung durch Abpollerung). 
Für motorisierte Fahrzeuge unter 2,8t wird die Zufahrt auf Anlieger (entsprechende 
Beschilderung ist vorzunehmen) beschränkt. 
 
  
Bezirksrathaus Kalk  
Kalker Hauptstraße 247-273 
51103 Köln 
Telefon (02 21) 221 98 302 
Telefax (02 21) 221 98 927 
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de 
Internet: w ww.koelnspd.de 
 
Christian Robyns 
Fraktionsvorsitzender 
Telefon: 0172 2891631 
E-Mail: christian.robyns@gmail.com

Begründung:  
 
Die Straße ist in einem baulich schlechten Zustand, der nach der aktuellen Planung 
der Stadt auch nicht vor 2028 behoben werden soll. Um weitere Beschädigungen zu 
verhindern ist eine Befahrung mit schweren Fahrzeugen generell zu unterbinden. 
Das ansässige Gewerbe kann mit Transportern beliefert werden, wie dies auch heute 
schon geschieht. Der anliegende Supermarkt (Norma) kann über die Breuerstraße 
beliefert werden (wie das auch das Vorgängerunternehmen wurde). Eine Genehmi-
gung der Belieferung über die Steprathstraße war bisher seitens der Verwaltung 
nicht aufzufinden. 
Durch die Anliegerbeschilderung sollen zudem unnötige Durchfahrten und das ge-
wohnheitsmäßige Falschparken das nur mangelhaft geahndet wird unterbunden wer-
den. 
 
  
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Christian Robyns    gez. Dirk Habermann 
 
Christian Robyns      Dirk Habermann  
Fraktionsvorsitzender     Bezirksvertreter

Sachstandsbericht BV

1831 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1950/2023
Stand: 06.11.2024 
Sachstandsbericht  
Zufahrtsbeschränkung für die Steprathstraße im Stadtteil Kalk 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung beschließt, als erste Maßnahme zu den Beschlüssen aus 2017 
(2598/2017 und 1291/2017) möge folgendes umgesetzt werden: die Befahrung der 
Steprathstraße im Stadtteil Kalk mit Fahrzeugen schwerer als 2,8t zu unterbinden. Die 
Verwaltung wird gebeten zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, die das Befahren der 
Straße mit schwereren untersagen (Beschilderung) und Verhindern (nötigenfalls Ein-
engung durch Abpollerung). 
Für motorisierte Fahrzeuge unter 2,8t wird die Zufahrt auf Anlieger (entsprechende 
Beschilderung ist vorzunehmen) beschränkt. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Steprathstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich in gepflasterter Bauweise vor-
handen, wobei die Pflasterflächen sind an zahlreichen Stellen abgesackt sind und es 
sich Fahrspuren im Bereich der Hauptfahrbahn befinden. 
 
Eine akute Schadstelle, welche umgehend beseitigt oder abgesperrt werden muss, 
wurde nach Prüfung durch die Verwaltung nicht festgestellt. Es liegen hier keine ver-
kehrsrechtlichen Gründe vor, die eine Beschränkung des fließenden Verkehrs in der 
Steprathstraße erforderlich machen. Die Notwendigkeit für eine Tonnagebeschrän-
kung aufgrund des Straßenzustandes konnte durch den Baulastträger nicht festge-
stellt werden. 
 
Vor dem geplanten Ausbau werden zunächst bei Bedarf punktuelle Schäden instand-
gesetzt. Der Zustand der Steprathstraße wird in Teilbereichen in einem Direktauftrag, 
der unverzüglich veranlasst wird, verbessert – insbesondere im Hinblick auf die Ver-
meidung von Pfützenbildungen. Hierbei handelt es sich um ein Geschäft der laufen-
den Verwaltung.

2

Beratungsverlauf (1)

23.11.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1950/2023
Typ
Antrag nach § 3 BV8 (SPD)
Datum
09.11.2023
Erstellt
08.11.2023 20:11