AN/1950/2023
Zufahrtsbeschränkung für die Steprathstraße im Stadtteil Kalk
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Antrag nach § 3 (SPD BV8)
2487 Zeichen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 09.11.2023 AN/1950/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 TOP 7.3 Zufahrtsbeschränkung für die Steprathstraße im Stadtteil Kalk Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme des o.g. An- trags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 23.11.2023: Die SPD-Fraktion bittet die Bezirksvertretung Kalk folgenden Beschluss zu fas- sen: Die Bezirksvertretung beschließt die Befahrung der Steprathstraße im Stadtteil Kalk mit Fahrzeugen schwerer als 2,8t zu unterbinden. Die Verwaltung wird gebeten zeit- nah Maßnahmen zu ergreifen, die das Befahren der Straße mit schwereren untersa- gen (Beschilderung) und Verhindern (nötigenfalls Einengung durch Abpollerung). Für motorisierte Fahrzeuge unter 2,8t wird die Zufahrt auf Anlieger (entsprechende Beschilderung ist vorzunehmen) beschränkt. Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Telefon (02 21) 221 98 302 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de Internet: w ww.koelnspd.de Christian Robyns Fraktionsvorsitzender Telefon: 0172 2891631 E-Mail: christian.robyns@gmail.com Begründung: Die Straße ist in einem baulich schlechten Zustand, der nach der aktuellen Planung der Stadt auch nicht vor 2028 behoben werden soll. Um weitere Beschädigungen zu verhindern ist eine Befahrung mit schweren Fahrzeugen generell zu unterbinden. Das ansässige Gewerbe kann mit Transportern beliefert werden, wie dies auch heute schon geschieht. Der anliegende Supermarkt (Norma) kann über die Breuerstraße beliefert werden (wie das auch das Vorgängerunternehmen wurde). Eine Genehmi- gung der Belieferung über die Steprathstraße war bisher seitens der Verwaltung nicht aufzufinden. Durch die Anliegerbeschilderung sollen zudem unnötige Durchfahrten und das ge- wohnheitsmäßige Falschparken das nur mangelhaft geahndet wird unterbunden wer- den. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns gez. Dirk Habermann Christian Robyns Dirk Habermann Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/1950/2023
Stand: 06.11.2024
Sachstandsbericht
Zufahrtsbeschränkung für die Steprathstraße im Stadtteil Kalk
Beschluss:
Die Bezirksvertretung beschließt, als erste Maßnahme zu den Beschlüssen aus 2017
(2598/2017 und 1291/2017) möge folgendes umgesetzt werden: die Befahrung der
Steprathstraße im Stadtteil Kalk mit Fahrzeugen schwerer als 2,8t zu unterbinden. Die
Verwaltung wird gebeten zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, die das Befahren der
Straße mit schwereren untersagen (Beschilderung) und Verhindern (nötigenfalls Ein-
engung durch Abpollerung).
Für motorisierte Fahrzeuge unter 2,8t wird die Zufahrt auf Anlieger (entsprechende
Beschilderung ist vorzunehmen) beschränkt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Steprathstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich in gepflasterter Bauweise vor-
handen, wobei die Pflasterflächen sind an zahlreichen Stellen abgesackt sind und es
sich Fahrspuren im Bereich der Hauptfahrbahn befinden.
Eine akute Schadstelle, welche umgehend beseitigt oder abgesperrt werden muss,
wurde nach Prüfung durch die Verwaltung nicht festgestellt. Es liegen hier keine ver-
kehrsrechtlichen Gründe vor, die eine Beschränkung des fließenden Verkehrs in der
Steprathstraße erforderlich machen. Die Notwendigkeit für eine Tonnagebeschrän-
kung aufgrund des Straßenzustandes konnte durch den Baulastträger nicht festge-
stellt werden.
Vor dem geplanten Ausbau werden zunächst bei Bedarf punktuelle Schäden instand-
gesetzt. Der Zustand der Steprathstraße wird in Teilbereichen in einem Direktauftrag,
der unverzüglich veranlasst wird, verbessert – insbesondere im Hinblick auf die Ver-
meidung von Pfützenbildungen. Hierbei handelt es sich um ein Geschäft der laufen-
den Verwaltung.
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1950/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 BV8 (SPD)
- Datum
- 09.11.2023
- Erstellt
- 08.11.2023 20:11