4227/2022
Erneuerung der Raumlufttechnischen Anlagen (ausgenommen RLT-Anlage 5.1 Restaurierung) im Museum Ludwig und in der Philharmonie hier: Vergabe von Ingenieurleistgungen der Technischen Ausrüstung und weiterer Planungsleistungen
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Anlage 1 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 14 02.08.2023 143 Herr Jünger/Herr Hörschel- mann 22105/23375 Dezernat VII Stellungnahme zur Beschlussvorlage 4227/2022, Stand 01.08.2023 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Erneuerung der Raumlufttechnischen Anlagen (ausgenommen RLT-Anlage 5.1 Restaurierung) im Museum Ludwig und in der Philharmonie einschließlich Durchführung eines europaweiten Vergabeverordnungs-Verfahrens für die Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung für diese Maßnahme RPA-Nr.: 2023/0349 Eingereichte Kostenannahme: 2.184.874,95 € (netto) bzw. 2.6 Mio. € (brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingang am 14.07.2023 hat Dezernat VII/ Kunst und Kultur die im Betreff ge- nannte Maßnahme vorgelegt. Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: Der Vorlage liegen keine Bedarfsplanung, Bestandszeichnungen oder Herleitung der Kostenannahme bei. Ohne eine abgeschlossene Bedarfsplanung ist die Vorlage zum Bedarfsfeststellungsbeschluss fraglich. Die Verwaltung verfügt über entsprechendes Personal im Berufsfeld der Architekten- und Ingenieurleistungen. Demnach sollte im Zuge der Bedarfsplanung, z.B. entsprechend der DIN 18205, eine ausreichende Übersicht der erforderlichen Maßnahmenteile sowie eine entsprechend hergeleitete Kostenprognose zu den avisierten Sanierungsmaßnahmen möglich sein. Als Bauher- rin sollte die Stadt Köln zumindest die Planung des Bedarfes in der Hand behalten. Auch auf Nachfrage bei den zuständigen Mitarbeitenden bei 4511 sowie 26 wurde keine offizielle Herleitung der Kostenannahme vorgelegt. Die Höhe der Kostenan- nahme kann somit vom RPA nicht bestätigt werden. Der Beschlussvorschlag enthält die Planung der Maßnahmen bis einschließlich Leis- tungsphase 2 (Vorplanung). Ob die vorliegenden Leistungen nicht von der städti- schen Verwaltung erbracht werden könnte, oder weshalb die Vergabe an externe Bü- ros notwendig ist, kann von hier nicht beurteilt werden. Von der Verwaltung ist vorgesehen, im Jahr 2025 die Vorplanung vorzulegen und auf dieser Basis einen Weiterplanungsbeschluss zu erwirken. Weshalb für diesen Pla- nungsstand zwei Jahre veranschlagt werden, wurde nicht weiter erläutert. Die zeitli- che Planung ist auch grundsätzlich fraglich, da für die Projektleitung erst noch ein Anlage 1 - 2 - Stellenbesetzungsverfahren durchgeführt werden soll, dessen positiver Ausgang zeit- lich offen ist. Gleichzeitig zu dieser Vorlage liegt eine Vorlage zur Sanierung der Lüftungsanlage 5.1 Restaurierung im Museum Ludwig (1740/2023) im RPA zur Stellungnahme vor, deren einzelne Maßnahmenbearbeitung sich stark verzögert hatte. Es wird empfoh- len noch einmal zu prüfen, ob nicht beide Maßnahmen in einem Zuge bearbeitet wer- den können. Die Notwendigkeit der Sanierung der Lüftungsanlagen ist unstrittig und aus Sicht des RPA geboten. Der Fortführung der Maßnahme wird unter Beachtung der zuvor ge- nannten Hinweise grundsätzlich empfohlen. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VII/4511 Vorlagen-Nummer 4227/2022 Freigabedatum 17.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erneuerung der Raumlufttechnischen Anlagen im Museum Ludwig und in der Philharmonie hier: Vergabe von Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung und weiterer Planungsleistungen (ausgenommen RLT-Anlage 5.1 Restaurierung) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat erkennt den weiteren Bedarf für Planungsleistungen zur Erneuerung der Raum- lufttechnischen Anlagen im Museum Ludwig und der Philharmonie in Höhe von 2.600.000 € an. Davon sind anteilig Kosten von 1.733.000 € von der Stadt Köln zu tragen. Die Restkosten werden von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszent- rum Köln (Philharmonie) übernommen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung zunächst mit der Durchführung des Vergabeverfahrens für die Ingenieurleistungen für Technische Ausrüstung sowie notwendiger weiterer Pla- nungsleistungen einschließlich Leistungsphase 2 (Vorplanung). Das Ergebnis der Vorpla- nung einschließlich Kostenschätzung ist dem Rat zur Fassung eines Weiterplanungsbe- schlusses vorzulegen. 3. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1.733.000 € im Teilfinanzplan des Museum Ludwig in der Produktgruppe 0402 – Museum Ludwig in Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 4511- 0402-0-0060 – Erneuerung RLT-Anlage in den Haushaltsjahren 2023/2024. Bauausschuss 28.08.2023 Ausschuss Kunst und Kultur 29.08.2023 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 04.09.2023 Finanzausschuss 04.09.2023 Rat 07.09.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.733.000€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 173.300 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die notwendigen neuen Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) werden dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Hierdurch werden der Stromverbrauch und damit auch die CO2-Emissionen erheblich reduziert. Die Planung soll technisch und energetisch sinnvolle und nachhaltige Maßnahmen entwickeln, damit die Erneuerung der Anlagen einen großen Bau- stein auf dem Weg zum „Grünen Museum“ und zum Ziel eines klimaneutralen Kölns darstellt. Begründung Notwendige Maßnahmen und Planungsauftrag: Die Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) des Museums Ludwig und der Philharmonie stammen aus der Zeit des Neubaus des Museums und der Philharmonie und sind mittlerweile dringend erneuerungsbedürftig. Sie sind seit bald 40 Jahren in Betrieb und haben damit ihren Lebenszyklus bereits wesentlich überschritten. Das Betriebsrisiko steigt trotz laufender In- standhaltungsmaßnahmen kontinuierlich. Die RLT-Anlagen sollen wenn möglich sukzessive im laufenden Betrieb der Häusererneuert 3 werden. Ob dies tatsächlich möglich ist, kann erst nach Erfüllung des Planungsauftrags beant- wortet werden. Es soll untersucht werden, in welcher Priorisierung und unter welchen Voraussetzungen die Anlagen schrittweise erneuert werden können und welche Komponenten der haustechnischen Anlagen für einen zukünftigen Betrieb der Häuser im gleichen Zug ausgetauscht oder saniert werden müssen. Aufgrund der heutigen energetischen Anforderungen ist erschwerend zu er- warten, dass die Lüftungsgeräte größer dimensioniert sein werden als die zu ersetzenden. Ebenfalls ist zu prüfen, welche Anlagen erst im Zusammenhang mit einer möglichen Gene- ralsanierung mit (zeitweisen) Teilschließungen der Häuser erneuert werden können und wel- che Kompensationsmaßnahmen, Provisorien oder Teilmaßnahmen -wie der Austausch einzel- ner Komponenten- bis dahin zwecks Erhalt der Betriebsfähigkeit umsetzbar und vertretbar sind. Die Planung ist darauf auszurichten, dass mit Blick auf eine mögliche Generalsanierung dop- pelte Planungen und Ausführungen weitgehend vermieden werden. Erfahrungsgemäß ist dies jedoch nicht vollständig möglich, auch weil mit dem Beginn einer umfassenden Sanierung bis- lang voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2032 zu rechnen ist. Als Teilmaßnahmen wurden zurückliegend die ersten vier sanierungsbedürftigsten Anlagen teilerneuert (siehe Vorlage 1846/2014). Die hiermit zu beauftragende Planung soll ebenfalls untersuchen, ob nun ergänzende Maßnahmen notwendig sind, um den Betrieb dieser Anla- gen dauerhaft und unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit sicherzustellen. Die Erneuerung der Anlage im Restaurierungsgebäude mit der Nummer 5.1 wurde bisher auf der Basis des Beschlusses zur Vorlage 1003/2020 geplant. Aufgrund der Ergebnisse der Vor- planung sind zusätzliche Leistungen zu erbringen. Der zugehörige erweiterte Planungsbe- schluss mit der Vorlagennummer 1740/2023 wird zeitnah vorgelegt. Die Erneuerung der An- lage im Restaurierungsbetrieb wurde priorisiert behandelt und somit vorgezogen, da kurzfris- tige Ausfälle den Museumsbetrieb enorm einschränken. Im Zuge der Erneuerung der RLT-Anlagen sind noch andere bauliche Eingriffe und damit Ar- chitektur- und Ingenieurleistungen anderer Fachrichtungen, brandschutztechnische Stellung- nahmen, Gutachten und Beratungsleistungen sowie weitere Leistungen erforderlich, die der- zeit aufgrund des frühen Stands der Aufgabenbeschreibung nicht näher konkretisiert werden können. Dies kann erst im Rahmen der ersten Planungsschritte erfolgen. Ein entsprechender Kostenanteil für diese weiteren Planungsleistungen bis zum Abschluss der Vorplanung ist in den obengenannten Planungsmitteln enthalten. Mindestens für die Vergabe der Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung ist ein euro- paweites Vergabeverfahren notwendig. Es ist vorgesehen, dieses Verfahren im Jahr 2024 durchzuführen. Nach Findung des Planungsbüros sollen im Anschluss die Grundlagenermitt- lung und die Vorplanung erstellt werden (Leistungsphase 1 und 2). Aufgaben an weitere Pla- nungsbeteiligte werden entsprechend der geltenden Regularien vergeben. Es ist vorgesehen, im Jahr 2025 die Vorplanung vorzulegen und auf dieser Basis einen Wei- terplanungsbeschluss zu erwirken. Erst zu diesem Zeitpunkt können frühestens Kostenannah- men für das Gesamtprojekt auf der Basis einer Kostenschätzung nach DIN 276 getroffen wer- den. Keine Kostenannahme möglich: Unter anderem aufgrund des frühen Projektstands, der Vielzahl der Raumlufttechnischen An- lagen, der Komplexität der Aufgabenstellung und der bislang auch weiterhin unsicheren Ent- wicklung der Baukonjunktur ist derzeit keine Kostenannahme für das Gesamtprojekt zu tref- fen. In welchen Bauabschnitten die Weiterplanung und Umsetzung der Maßnahmen räumlich und 4 zeitlich erfolgen können, ist nach Möglichkeit der Planungstiefe bis zum Abschluss der Vorpla- nung zu klären. Die Höhe der hier zu beschließenden Planungsmittel hängt wesentlich vom noch in der Leis- tungsphase 2 zu ermittelnden möglichen Erneuerungsumfang im laufenden Betrieb ab. Finanzierung: Die benötigten Planungsmittel für diese Maßnahme belaufen sich bis zum Weiterplanungsbe- schluss auf rund 2,6 Millionen Euro brutto. Die für die Maßnahme erforderliche investive Aus- zahlungsermächtigung beim Museum Ludwig in Höhe von 1.733.000 Euro brutto steht im Teil- finanzplan des Museums Ludwig in der Produktgruppe 0402 – Museum Ludwig in Teilplan- zeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 4511-0402-0-0060 – Erneue- rung RLT-Anlage in den Haushaltsjahren 2023/2024 zur Verfügung. Aufgrund der gemeinsamen Gebäudenutzung wird der auf die Philharmonie entfallende Anteil von einem Drittel der Kosten vom Eigenbetrieb Veranstaltungszentrum Köln getragen. Die auf die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln entfallenden antei- ligen Kosten belaufen sich insofern auf rund 867.000 Euro brutto. Da das Veranstaltungszent- rum vorsteuerabzugsberechtigt ist, kommt hier tatsächlich der Netto-Betrag von rund 730.000 Euro zum Tragen, der über den Wirtschaftsplan 2024 ff. des Veranstaltungszentrums zu finan- zieren ist. Stellenbesetzungen bei der Gebäudewirtschaft zur Umsetzung der Planungsaufgabe: Nach Ratsbeschluss und Mittelbereitstellung sind für die Umsetzung zunächst der Planungs- aufgabe im Service durch die Gebäudewirtschaft zwei Ingenieurinnen und Ingenieure für die Gesamtprojektleitung erforderlich. Diese Personalisierung ist aufgrund der zu erwartenden Komplexität, Größenordnung sowie Dauer der hier zu beschließenden notwendigen Maßnah- men, die nach Möglichkeit zudem im laufenden Betrieb mit einem besonders hohen Abstim- mungsaufwand umgesetzt werden sollen, erforderlich. Mit den bereits bei der Gebäudewirt- schaft vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können diese Aufgaben aufgrund der vorhandenen Auslastung nicht begonnen werden. Diese beiden Ingenieursstellen können aus dem Bestand des Stellenplans der Gebäudewirt- schaft bereitgestellt werden. Die Personalisierung für die Projektleitung der hier zu beschlie- ßenden Planung konnte jedoch noch nicht erfolgen. Nach Beschluss und Mittelbereitstellung sowie Auftragserteilung an die Gebäudewirtschaft werden zunächst die Stellenbesetzungsverfahren eingeleitet. Erst nach erfolgreicher Stellen- besetzung kann mit der Umsetzung des Ratsbeschlusses begonnen werden. Anlagen: Anlage 1 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt Anlage 2 Stellungnahme Gebäudewirtschaft
Anlage 3 Ergänzende Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 14 .09.2023 143 Dezernat VII Stellungnahme zur Beschlussvorlage 4227/2022, Stand 01.08.2023 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Erneuerung der Raumluft- technischen Anlagen (ausgenommen RLT-Anlage 5.1 Restaurierung) im Mu- seum Ludwig und in der Philharmonie einschließlich Durchführung eines euro- paweiten Vergabeverordnungs-Verfahrens für die Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung für diese Maßnahme Eingereichte Kostenannahme: 2.184.874,95 € (netto) bzw. 2.6 Mio. € (brutto) Hier: Bitte des Ausschusses Kunst und Kultur um eine weitere Stellungnahme des RPA bezogen auf die Stellungnahme von 26/Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vom 21.08.2023 RPA-Nr.: 2023/0360 Sehr geehrte Damen und Herren, die Hinweise des Rechnungsprüfungsamtes vom 02.08.2023 (RPA-Nr.: 2023/0349) haben weiterhin Gültigkeit. Zur Stellungnahme von 26/Gebäudewirtschaft vom 21.08.2023 wird folgendes ergänzt: 26 weist darauf hin, dass eine Bedarfsplanung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist und der Planungsumfang mit der Vorplanung festgelegt wird. Die Bedarfsplanung zu einem Bauvorhaben erfolgt vor Aufnahme der Planung i.S. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Bedarfsplanung wird durch den Bauherrn, ggf. mit Unterstützung externer Vertragskräfte, erstellt und defi- niert die Anforderungen an das Bauvorhaben. Hierbei sollen u. a. die Nutzerwünsche und auch eine Variabilität bezüglich zukünftiger Nutzungsänderungen frühzeitig Be- rücksichtigung finden. Die Bedarfsplanung beinhaltet Informationen über das ge- plante Bauvorhaben sowie den erforderlichen Personaleinsatz und stellt die Grund- lage für die Planung nach HOAI und den Bedarfsfeststellungbeschluss dar. Den zur Verfügung gestellten Unterlagen liegen keine Informationen zur Personalpla- nung bei. Inwieweit externes Personal erforderlich wird, konnte anhand der Unterla- gen nicht beurteilt werden. Erst mit Stellungnahme vom 08.08.2023 werden durch 26 nicht verifizierbare Angaben zum Personaleinsatz getätigt. 04 - 2 - Es wird darauf hingewiesen, dass der Wunsch des Ausschusses für Kunst und Kultur zu einer weiteren Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes kurzfristig umge- setzt wurde und somit keine weiteren Abstimmungen mit der Verwaltung erfolgen konnten. Mit freundlichen Grüßen Ralf Jülich Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 2 Stellungnahme Gebäudewirtschaft
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Anlage 2
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4227/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.08.2023
- Erstellt
- 13.12.2022 12:40