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1543/2017

Ergänzungsantrag zu TOP 8.1.8/8.1.9, Ablehnung des gemeinsamen Antrags durch die Verwaltung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.05.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 15.05.2017

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2537 Zeichen

Fr:
Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 15.5.2017 E A. _
Tischvorlage
Betrifft: Ablehnung des gemeinsamen Antrags „Schutzhütte für Jugendliche in
Widdersdorf“ vom November 16 durch die Verwaltung.
Heutiger Zusatz-Anträge dazu (Hotspot und 2. Schutzhütte, Bethlehem Platz)
und die vorgeschlagene Modifikation des Beschlusses der Bezirksvertretung
vom Nexersber 16. deze je> TEPE GE RE JENS
Ergänzungsantrag _
Die Bezirksvertretung bestärkt ihren einstimmigen Wunsch, weitere
Aufenthaltsmöglichkeiten für ältere Kinder/Jugendliche im Alter von 10 bis
13 Jahren in Widdersdorf zu schaffen und bekräftigt ihren Wunsch nach der
Errichtung eines kleinen Wetterschutzes in dem Park neben dem
LöWi-Sportverein.

Sie drückt ihr Befremden darüber aus, dass die beiden Anträge vom 7. März 16
‚ (TOP 8.1.13) und Newemsber 16 abgelehnt wurden.

Des Weiteren fordert die Bezirksvertretung die Verwaltung auf, die
bestehenden Spielplätze im kinderreichen Widdersdorf so auszugestalten, dass
sie für ältere Kinder attraktiv werden, z. B. durch Tischtennisplatten,
Schachspielfeld, Chill-Bänke und Chill-Netze, Wetterschutz, Hotspot bis
21.00.h.

Begründung:

Die Ablehnung des Antrages der BV vom November 16 durch die Verwaltung
ist

nicht nachvollziehbar. Der Hinweis auf störenden Lärm für die Nachbarschaft
steht im Widerspruch zum Bundes-Immissionsgesetz 822, Absatz la, der
Kinderlärm privilegiert; seit 2011 ist Kinderlärm im Regelfall keine

„schädliche Umwelteinwirkung“ und kein Klagegrund mehr. Dieses
gesellschaftliche Toleranzgebot betrifft Kinder unter 14 Jahren.

(1a) Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen,
Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise
Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine
schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen
dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.

Ö indruck entstehen, dass ältere Kinder weniger im
Frei okus sind als Kleinkinder, wie die Ablehnung der früheren
Anträge mit unterschiedlicher Begründung (Gefährdung durch Verkehr, Störung
der Nachbarn) nahelegt. on
Die Dringlichkeit des bald bestehenden Problems wurde im Jugendbeirat im
Konsens gesehen, aber im Ausführungsbereich der Verwaltung vielleicht
weniger. Dabei ist es in diesem sensiblen Alter pädagogisch besonders
pädagogischer notwendiger Kontrolle wohnortnah sein muss.

Eigene Vorschläge der Verwaltung liegen nicht vor.

wichtig, auf eine sinnvolle Aufenthaltsmöglichkeit zu achten, die wegen /, Me! ,

Beratungsverlauf (1)

15.05.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1543/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27