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Ergänzungsantrag zu TOP 8.1.8/8.1.9, Ablehnung des gemeinsamen Antrags durch die Verwaltung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1543/2017 vom 16.05.2017

Stand: Am 15.05.2017 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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    Fr: Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 15.5.2017 E A. _ Tischvorlage Betrifft: Ablehnung des gemeinsamen Antrags „Schutzhütte für Jugendliche in Widdersdorf“ vom November 16 durch die Verwaltung. Heutiger Zusatz-Anträge dazu (Hotspot und 2. Schutzhütte, Bethlehem Platz) und die vorgeschlagene Modifikation des Beschlusses der Bezirksvertretung vom Nexersber 16. deze je> TEPE GE RE JENS Ergänzungsantrag _ Die Bezirksvertretung bestärkt ihren einstimmigen Wunsch, weitere Aufenthaltsmöglichkeiten für ältere Kinder/Jugendliche im Alter von 10 bis 13 Jahren in Widdersdorf zu schaffen und bekräftigt ihren Wunsch nach der Errichtung eines kleinen Wetterschutzes in dem Park neben dem LöWi-Sportverein. Sie drückt ihr Befremden darüber aus, dass die beiden Anträge vom 7. März 16 ‚ (TOP 8.1.13) und Newemsber 16 abgelehnt wurden. Des Weiteren fordert die Bezirksvertretung die Verwaltung auf, die bestehenden Spielplätze im kinderreichen Widdersdorf so auszugestalten, dass sie für ältere Kinder attraktiv werden, z. B. durch Tischtennisplatten, Schachspielfeld, Chill-Bänke und Chill-Netze, Wetterschutz, Hotspot bis 21.00.h. Begründung: Die Ablehnung des Antrages der BV vom November 16 durch die Verwaltung ist nicht nachvollziehbar. Der Hinweis auf störenden Lärm für die Nachbarschaft steht im Widerspruch zum Bundes-Immissionsgesetz 822, Absatz la, der Kinderlärm privilegiert; seit 2011 ist Kinderlärm im Regelfall keine „schädliche Umwelteinwirkung“ und kein Klagegrund mehr. Dieses gesellschaftliche Toleranzgebot betrifft Kinder unter 14 Jahren. (1a) Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden. Ö indruck entstehen, dass ältere Kinder weniger im Frei okus sind als Kleinkinder, wie die Ablehnung der früheren Anträge mit unterschiedlicher Begründung (Gefährdung durch Verkehr, Störung der Nachbarn) nahelegt. on Die Dringlichkeit des bald bestehenden Problems wurde im Jugendbeirat im Konsens gesehen, aber im Ausführungsbereich der Verwaltung vielleicht weniger. Dabei ist es in diesem sensiblen Alter pädagogisch besonders pädagogischer notwendiger Kontrolle wohnortnah sein muss. Eigene Vorschläge der Verwaltung liegen nicht vor. wichtig, auf eine sinnvolle Aufenthaltsmöglichkeit zu achten, die wegen /, Me! ,

Beratungsverlauf

  1. 15.05.2017

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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