0646/2022
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Anliegerstraßen und Tempo-30-Zonen, Neustadt Nord- Villenviertel (Az.: 02-1600-12-22)
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Anlage 2 - Fotos
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Anlage zum Eingabe der Interessengemeinschaft Neustadt-Nord / Villen-Viertel e.V. vom 02.02.2022 A usgeblichene Tempo 30 Beschilderung an der Straße An der Münze V erblichenes Termpo 30-Schild in der Mevissenstraße Anlage 2 Ausgeblichens Tempo 30 Schild in der Worringer Straße
Anlage 3 - Lageplan
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Anlage 3
Anlage 4- Anmerkungen
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Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V., Amtsgericht Köln: VR 20458 Vorsitzender: Dr. Kurt Metelmann, Worringer Straße- 21, 50668 Köln, kurt.metelmann@gmx.de, + 49 (0) 160 99180007 Stellv. Vorsitzender: Reinald Korte, Mevissenstraße 2a, 50668 Köln, reinald.korte@t-online.de + 49 (0) 172 207 32 82 Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker per E-Mail H errn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke per E-Mail K öln, 31.03.2022 Anregung zur Beschlussvorlage unserer Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anliegerstraßen und Tempo-30-Zonen, Neustadt Nord / Villen-Viertel (Az.: 02-1600-12-22) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke, z um Beschlussentwurf der Verwaltung sowie der Stellungnahme von III/64/644/5 haben wir folgende Anregungen. Ortsangabe: „Villen-Viertel“ in Köln Neustadt-Nord ist historische Bezeichnung für das Gebiet zwischen Theodor-Heuss-Ring und Elsa- Brandström-Straße, seitlich begrenzt von Riehler Straße und Rheinufer. Leben + Verkehr: Das gesamte Areal ist Tempo-30-Zone. Traditionell ist es ein Mischgebiet bestehend aus Wohnen und leisem Gewerbe. Unterschiedlichste Betriebe von Anwaltskanzleien bis zur Verlag haben dort ihren Geschäftssitz. Die die ehemalige OFD wird zukünftig von der Justiz genutzt, auf dem Campus II des einstigen Zurich Areals siedeln sich Swiss Life, ottonova, die Kolping-Hochschule, usw. an, die Katholische Hochschule, die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH und viele weitere sind dort bereits ansässig. Die Parkräume im Viertel sind weitgehend bewirtschaftet. Verkehrsproblematiken: o Zunehmenden Schleichverkehre in den Straßen des Viertels, u.a. bedingt durch die Routenempfehlungen von Naviga- tionssystemen. o A usflugs verkehre für Zoo + Rheinufer. o Parkverdrängungsverkehre: Weil man woanders keinen Parkplatz mehr findet, parkt man nun in den Straßen des Vil- len-Viertels. Spätestens mit Inbetriebnahme der derzeit im Bau- und Sanierung befindlichen Liegenschaften auf dem ehemaligen Zurich-Gelände, OFD und Oppenheim-Gelände ist ein Parkchaos bzw. Verkehrsinfarkt im Viertel vorpro- grammiert. Zu den einzelnen Straßen: Worringer Straße: Die Worringer Straße ist bis zur Haunummer 8 beidseitig befahrbar, danach wird sie Einbahnstraße. Etliche Verkehrsteil- nehmer nutzen sie, abhängig von Fahrziel, als Schleichweg um - die Ampelanlage an der Elsa-Brandström-Straße zu umfahren - weil sie ihr „Navi“ so führt. Über die schnurgerade Straße erreicht man „ampelfrei“ deutlich schneller das Konrad- Adenauer-Ufer. Auf Grund von Bau- maßnahmen existieren derzeit keine Parkverdrängungsverkehre. Das wird sich nach Abschluss der Bauarbeiten wieder radikal ändern. Anlage 4 Schreiben Interessengemeinschaft Neustadt Nord / Villen-Viertel e.V., vom 30.03.2022 Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V., Amtsgericht Köln: VR 20458 Vorsitzender: Dr. Kurt Metelmann, Worringer Straße- 21, 50668 Köln, kurt.metelmann@gmx.de, + 49 (0) 160 99180007 Stellv. Vorsitzender: Reinald Korte, Mevissenstraße 2a, 50668 Köln, reinald.korte@t-online.de + 49 (0) 172 207 32 82 Mevissenstraße: Die Mevissenstraße ist ab Höhe der Häuser 15/16 Richtung Rhein beidseitig befahrbar. Danach wird d er vordere Teil zur ist Einbahnstraße. Etliche Verkehrsteilnehmer nutzen die Mevissenstraße, abhängig vom Fahrziel, als Schleichweg, um - die Ampelanlage an der Wörthstraße zu umfahren - weil sie ihr „Navi“ so führt. Parken: Besucher des Zoos, des Rheinufers usw. nutzen die Straße als Parkraum. D as führt u.a. zu unnötigen Emissionen. D ie Straße ist ebenfalls schnurgerade. Tempo 30 hat für manche Verkehrsteilnehmer bestenfalls Vorschlagscharakter. B esonderheit: Bedingt durch den neuen Radweg auf Riehler Straße entfiel auf der Clever Straße die Rechtsabbiegespur. Nun nutzen die Autofahrer ein Verbindungssträßchen zwischen Clever Straße und Worringer Straße und umgehen auf diese Weise die Ampelanlage an der Einmündung der Clever Straße in die Riehler Straße. Sie biegen links auf die Worrin- ger Straße und dann in aller Regel rechts auf die Riehler Straße. So entstand eine potentielle Gefahrenstelle für Radfah- rende und KFZ-Nutzer. Das Problem lässt sich einfach mit einer Beschilderung entsprechend mit Verkehrszeichen 209, vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts, lösen. Weitere aktuelle Gegebenheit: Entlang des vorgenannten Verbindungstücks befinden sich bewirtschaftete Parkflächen. Diese sind aktuell ab 7:00 Uhr gesperrt. Grund: Bauarbeiten, die längst beendet sind. Heute wird der Parkraum ausschließ- lich als Sonderparkzone für Mitarbeitende von Bauunternehmen genutzt. Anm.: Bauherrn und - leitung haben wir mehr- fach darauf hingewiesen, dass so etwas definitiv unzulässig ist. Ein Phänomen was auch an anderen Stellen im Quartier zu beobachten ist. Selbstverständlich haben Bürgerinnen und Bürger das Thema bei der Verwaltung problematisiert. Sedanstraße: Sedanstraße abbiegend von der Riehler Straße auf die Clever Straße. Diese Straßen werden ebenfalls, abhängig vom Fahr- ziel als Schleichwege genutzt um - Ampelanlagen zu umfahren - weil sie das „Navi“ so führt. Clever Straße ungeordnetes Parken: Durch den Auszug der OFD sind der Clever Straße Parkmöglichkeiten entstanden, die derzeit nicht der Parkraumbewirt- schaftung unterliegen. Sie werden intensiv genutzt. Wir regen an, diese Flächen, so lange wie erforderlich, in die Park- raumbewirtschaftung einzubeziehen. W ir setzen auf die abschreckende Wirkung! Wer Anliegerstraße zum Beispiel mit dem Auto unberechtigt befährt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro rechnen. Wer das Fahrzeug parkt, ohne Anlieger zu sein, riskiert ein Verwarnungsgeld ab 55 Euro. Die Problematik „Navi“ löst sich technisch, da Anliegerstraßen bei der Routenfindung ver- mieden werden. Neue Anliegerstraßen fließen in Updates ein. Die Gefahr einer Benachteiligung durch Verdrängungsver- kehre schätzen wir als marginal ein. Das können wir auf Grund unserer dezidierten Ortskenntnis sehr gut beurteilen. W ir regen daher die beigefügte modifizierte Beschlussfassung, die einen positiven, sektorbezogenen Klima -effekt hat zu beschließen Alternativ regen wir - vor Beschlussfassung - einen Ortstermin an, um die Probleme zu verdeutlichen. I nteressengemeinschaft Neustadt-Nord / Villen-Viertel e.V. Dr . Kurt Metelmann Reinald Korte - Vorsitzender - - stellvertretender Vorsitzender – PS: Wir wissen, dass das Thema Austausch von Schildern ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist. Leider waren Versu- che von Bürgerinnen und Bürgern, den Austausch der verblichenen Schilder auf andrem Wege zu erreichen, bislang nicht erfolgreich. Schreiben Interessengemeinschaft Neustadt Nord / Villen-Viertel e.V., vom 30.03.2022 Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V., Amtsgericht Köln: VR 20458 Vorsitzender: Dr. Kurt Metelmann, Worringer Straße- 21, 50668 Köln, kurt.metelmann@gmx.de, + 49 (0) 160 99180007 Stellv. Vorsitzender: Reinald Korte, Mevissenstraße 2a, 50668 Köln, reinald.korte@t-online.de + 49 (0) 172 207 32 82 Anregung Beschlussalternative zur Bürgereingabe gem. § 24 GO, Anliegerstraßen und Tempo-30-Zonen-Beschilderung, Neustadt Nord / Villen-Viertel (Az.: 02-1600-12-22) Die Bezirksvertretung Köln-Innenstadt beschließt folgendes: 1. Worringer Straße, Mevissenstraße und Sedanstraße abbiegend von der Riehler Straße auf die Clever Straße, werden im Rahmen eines Verkehrsversuchs für die Dauer von 24 Monaten zu Anliegerstraßen, inkl. Zusatz- beschilderung „Radfahrer frei“. Sollten wider Erwarten, nach sechs Monaten signifikante Verdrängungsverkehre feststellbar sein, endet der Versuch vorzeitig. Nach zwei Jahren entscheidet die Bezirksvertretung Köln-Innenstadt über eine Fortfüh- rung der Maßnahme. 2. Zur Vermeidung von Unfallgefahren im Straßenverkehr wird am Ende des Verbindungsstücks zwischen Clever Straße und Worringer Straße, zeitnah ein Verkehrszeichen 209, vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts, aufgestellt. 3. Die vor dem Areal der ehemaligen OFD unbeabsichtigt entstandenen unbewirtschafteten Parkflächen wer- den, so lange wie erforderlich, in die Parkraumbewirtschaftung einbezogen.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 0646/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Anliegerstraßen und Tempo-30-Zonen, Neustadt Nord- Villenviertel (Az.: 02-1600-12-22) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe, schließt sich der Stellungnah- me der Verwaltung an und beschließt die Beibehaltung der aktuellen Verkehrsregelung. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.04.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die angesprochenen Straßen wurden überprüft. 1. Anliegerstraßen Der Begriff des Anliegers ist verkehrsrechtlich weit gefasst. Anlieger umfasst, nach herrschender Rechtsprechung, nicht nur die Bewohner einer Straße. Anlieger ist jeder, der dort etwas privat, ge- schäftlich oder dienstlich zu erledigen hat. Hierzu zählen beispielsweise auch Kunden eines Geschäf- tes oder Arztes, sowie auch das Abholen eines Bewohners. Dabei liegt ein Anliegen bereits dann vor, wenn man mit einem Bewohner oder Grundstückseigentümer in Beziehung treten möchte, auch ohne dass eine Begegnung auch tatsächlich zustande kommt. Die Absicht ist hierfür ausreichend. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt. Nur der Durchgangsverkehr wird durch eine Anliegerstraße verhindert. Unter diesem Aspekt wurden die einzelnen Straßen unter- sucht. Alle Straßen weisen überwiegend Wohnbebauungen auf. Alle besonderen Verkehrsbeziehun- gen wurden in der Anlage verdeutlicht. Oppenheimer Straße/Worringer Straße Die Oppenheimer Straße und die Worringer Straße weisen aktuell eine größere Hochbaumaßnahme vor. Der vom Konrad-Adenauer-Ufer in die Oppenheimer Straße einfahrende Verkehr kann aktuell nur in Richtung Elsa-Brändström-Straße fahren. Von dort aus ist das Abbiegen nur in Richtung Konrad- Adenauer-Ufer gestattet. Ein regelmäßiger Durchgangsverkehr ist durch diese Rundfahrt unwahr- scheinlich, da hierdurch keine alternative Streckenführung zum Erreichen eines anderen Ortes vor- liegt. Der Verkehr aus der Worringer Straße kann prinzipiell in die Oppenheimer Straße und in Richtung Dom auf das Konrad-Adenauer-Ufer einbiegen. Auch hier ist einerseits eine Rundfahrt möglich, ande- rerseits kann über die Oppenheimer Straße auch das Konrad-Adenauer-Ufer in Richtung Norden er- reicht werden. Die vorliegenden Tempo-30-Zonen mit Rechts-vor-links-Vorfahrtsregelungen, sowie der geografischen Verlauf der Straßen lassen diese Umwege als nicht attraktiv erscheinen. Mevissenstraße Die Mevissenstraße ist eine Einbahnstraße, welche nur vom Konrad-Adenauer-Ufer von Norden aus befahren werden kann. Durchgangsverkehre können hierbei über Umwege die Riehler Straße errei- chen. Wie bereits in der Worringer Straße erscheinen auch hier das Vorliegen der Tempo-30-Zone mit Rechts-vor-links-Vorfahrtsregelungen sowie der geografische Verlauf der Straßen mit den damit verbundenen längeren Umwegen als nicht attraktiv. An der Münze 3 Die Straße „An der Münze“ ist eine Einbahnstraße, die nur vom Konrad-Adenauer-Ufer über den Theodor-Heus-Ring erreicht werden kann. Das Ende der Straße mündet in der Wörthstraße in Fahrt- richtung Konrad-Adenauer-Ufer. Hier ist es prinzipiell möglich, dass der Verkehr weiter nach Norden verkehren kann. Die vorliegenden Tempo-30-Zonen mit Rechts-vor-links-Vorfahrtsregelungen, sowie der geografischen Verlauf der Straßen lassen diese Umwege als nicht attraktiv erscheinen. Sedanstraße Die Sedanstraße ist eine zweigeteilte Straße, die an der Kreuzung zur Clever Straße mittels einer Diagonalsperre (Absperrpfosten diagonal auf der Kreuzung verteilt) getrennt ist. Der Abschnitt ab Theodor-Heuss-Ring kann daher nur als Rundfahrt befahren werden. Durch die Diagonalsperre ist der parallel zum Theodor-Heuss-Ring fahrende Durchgangsverkehr bereits unterbunden. Der Abschnitt ab Riehler Straße scheint für den Durchgangsverkehr, als Parallelverkehr zur Riehler Straße prinzipiell möglich. Die vorliegenden Tempo-30-Zonen mit Rechts-vor-links- Vorfahrtsregelungen sowie der geografischen Verlauf der Straßen lassen diese Umwege als nicht attraktiv erscheinen. Die Clever Straße sowie auch die Belfortstraße sind ebenfalls durch die Sedan- straße erreichbar. Dies lässt den potentiellen Kreis der Berechtigten größer werden und die Durch- setzung dieser Regelung mittels Kontrolle erschweren. Allgemein ist festzuhalten, dass die Kontrolle und damit das Durchsetzen eines so umfassenden An- liegergebietes nicht möglich ist. Zwar haben Verkehrszeichen zum Teil eine abschreckende Wirkung, jedoch wird diese ohne eine konsequente Kontrolle abgeschwächt. Außerdem ist es ebenfalls mög- lich, dass durch die neue Verkehrssituation auf den nicht benannten Straßen, wie zum Beispiel die Clever Straße und Wörthstraße, ein Verdrängungsverkehr auch von berechtigten am Verkehr Teil- nehmenden stattfindet, sodass diese Straßen durch diese neuen Verkehrsregelungen benachteiligt wären. Da der berechtigte Personenkreis durch das umfassende Gebiet unbestimmbar groß ist und dadurch die Kontrolle nicht gewährleistet werden kann, sowie durch die neue Verkehrsreglung die verbliebe- nen Straßen im Viertel durch Verdrängungsverkehr benachteiligt werden würde, wird von der Einrich- tung der Anliegerstraßen abgeraten. 2. Erneuerung und Optimierung der Tempo-30-Zonenbeschilderung Erneuerungen und Optimierungen von Beschilderung fallen in das Geschäft der laufenden Verwal- tung und liegen daher nicht in der Zuständigkeit der Bezirksvertretung gemäß § 2 Zuständigkeitsord- nung der Stadt Köln. Die Verwaltung wird die Beschilderung überprüfen und notwendige Maßnahmen treffen. Dabei wer- den insbesondere auch die gemeldeten Stellen überprüft. Sollten künftig Mängel im Verkehrsraum auffallen, können diese direkt an die Verwaltung gemeldet werden, sodass eine schnellere Bearbeitung und Überprüfung ermöglicht wird. Anlagen 1. Eingabe 2. Fotos 3. Lageplan
Anlage 1- Eingabe
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Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V., Amtsgericht Köln: VR 20458 Vorsitzender: Dr. Kurt Metelmann, Worringer Straße- 21, 50668 Köln, kurt.metelmann@gmx.de, + 49 (0) 160 99180007 Stellv. Vorsitzender: Reinald Korte, Mevissenstraße 2a, 50668 Köln, reinald.korte@t-online.de + 49 (0) 172 207 32 82 F rau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke per E-Mail Köl n, 02.02.2022 rko Eingabe gem. § 24 GO NRW Einrichtung von Anliegerstraßen und Tempo -30-Zonenbeschilderung im Villen -Viertel, 50668 Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke, da s Villen-Viertel der Neustadt Nord umfasst das Gebiet zwischen Theodor-Heuss-Ring, Elsa-Brandström-Straße umgrenzt von Riehler Straße und Rheinufer in 50668 Köln. Die Bezeichnung ist historisch gewachsen. Heute leben in dem Viertel Bürgerinnen und Bür- ger aus allen sozialen Schichten. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben leider fest- stellen müssen, dass einige Straßen vermehrt für Schleich- und Durchgangsverkehre ge- nutzt werden. D as gesamte Areal ist Tempo-30 Zone Bei der vorhandenen Beschilderung besteht Op- timierungsbedarf. D aher regen wir Folgendes an: 1. Zeitnahe Umwidmung von Oppenheimstraße, Worringer Straße Mevissenstraße,, An der Münze, Sedanstraße, und Belfortstraße zu Anliegerstraßen mit einer Zusatzbeschilderung „Radfahrer frei“. Anlage 1 Schreiben Interessengemeinschaft Neustadt Nord / Villen-Viertel e.V. Eingabe gem. § 24 GO NRW vom 31.01.2022, Seite 2 Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V., Amtsgericht Köln: VR 20458 Vorsitzender: Dr. Kurt Metelmann, Worringer Straße- 21, 50668 Köln, kurt.metelmann@gmx.de, + 49 (0) 160 99180007 Stellv. Vorsitzender: Reinald Korte, Mevissenstraße 2a, 50668 Köln, reinald.korte@t-online.de + 49 (0) 172 207 32 82 Begründung: D iese Maßnahme trägt zur Verkehrsberuhigung und Verbesserung der Aufenthaltsquali- tät im Viertel bei. Derzeit existente Schleichverkehre werden reduziert. Durchfahrtsbe- schränkungen fließen u. a. in moderne Navigationssysteme ein. Die Umwidmung zu An- liegerstraßen kann für Anwohner, Besucher und gewerbliche Anlieger im Viertel ggf. klei- nere Umwege erforderlich machen. Die nachhaltigen Vorteile für die Anwohnerinnen und Anwohner überwiegen jedoch. 2. Erneuerung und Optimierung der Tempo-30-Zonenbeschilderung T eilweise ist die vorhandene Tempo-30-Zonenbeschilderung verblichen. Sie muss erneu- ert werden. Fotos sind beigefügt. Teils ist die Beschilderung nicht optimal bzw. nicht mehr vorhanden. Hier sind sinnvolle und wünschenswerte Optimierungen umzusetzen. Begründung: E ine nicht lesbare oder existente Beschilderung wird nicht beachtet bzw. kann nicht be- achtet werden, auch nicht von Anliegern! W ir bitten um entsprechende Beschlussfassung und zeitnahe Umsetzung unserer Anre- gungen. Für einen Austausch stehen wir gerne zur Verfügung. M it freundlichen Grüßen I nteressengemeinschaft Neustadt-Nord / Villen-Viertel e.V. D r. Kurt Metelmann Reinald Korte - Vorsitzender - - stellvertretender Vorsitzender - cc: Alle Fraktionen im Rat der Stadt-Köln sowie in der Bezirksvertretung Köln Innerstadt, soweit diese in den Ausschüssen des Rates der Stadt Köln vertreten sind. Anlage: Beispielhafte Fotos verblichener Tempo-30 Schilder
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Worringer Straße 21
- Mevissenstraße 2a
- Riehler Straße
- Wörthstraße
- Sedanstraße
- Clever Straße
- Belfortstraße
- Konrad-Adenauer-Ufer
- Theodor-Heuss-Ring
- An der Münze 3
- Elsa-Brändström-Straße
- Oppenheimstraße
- Straße 2
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Details
- Aktenzeichen
- 0646/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 31.03.2022
- Erstellt
- 22.02.2022 11:48