4195/2022
Konzept der Stadt Köln für die Einrichtung von genderneutralen Toiletten an Schulen und in städtischen Gebäuden
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Anlage 1 - Konzept
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Anlage 1 : Konzept der Stadt Köln für die Einrichtung von genderneutralen Toiletten an Schulen und in städtischen Gebäuden Einleitung Mit Drucksache AN/0307/2022 hat der Rat der Stadt Köln am 03.02.2022 folgendes beschlossen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei zukünftigen Neuplanungen von Schulen die Toilettenanlagen so anzulegen, dass eine zentrale Anlage auf Wunsch der Schule als Unisex-Toilette genutzt werden kann. 2. Außerdem sind Bestandsschulen sowohl konzeptione ll, als auch baulich zu unterstützen, die den Wunsch nach einer Unisex-Toilettenanlage haben. 3. Grundlage für die Unisex-Toiletten an den Schule n sollte jeweils ein Beschluss der Schulkonferenz und das weitere Bestehen von geschlechtergetrennten Toilettenanlagen sein. 4. Bei der Planung neuer städtischer Gebäude ist die Einrichtung von Unisex-Toiletten zu berücksichtigen. Hierbei ist der Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu berücksichtigen sowie die Fachstelle LSBTI, die Behindertenbeauftragte und das Amt für Gleichstellung beratend hinzuzuziehen. Auf dieser Grundlage wurde ein verwaltungsinterner Arbeitskreis (AK) gebildet. Beteiligte Dienststellen: Amt für Schulentwicklung (40) Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (26) Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (03- 1) Amt für Integration und Vielfalt (16) mit o der Behindertenbeauftragten der Stadt Köln (161-2) sowie o der Fachstelle für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Tr ansgender und intergeschlechtliche Menschen LSBTI (161-3) Grundlagen In Bearbeitung des Ratsauftrages hat sich der AK mit der Entwicklung der erforderlichen Standards befasst. Als Grundlage für die Standards wurden folgende Punkte identifiziert: Toilettenanlagen sollten in öffentlichen Einrichtu ngen für alle Menschen nutzbar gemacht werden. Bei Toilettenanlagen, die ausschließlich nach „Dam en“ und „Herren“ bzw. „Mädchen“ und „Jungen“ getrennt sind, besteht die Gefahr der Diskriminierung von Menschen mit einem Geschlechtsausdruck (Erscheinungsbild), der sich nicht den gängigen Geschlechterbildern zuordnen lässt. Trans- und intergeschlechtliche Menschen, dazu zäh len auch Menschen, die sich als nicht-binär (weder ausschließlich weiblich noch ausschließlich männlich) identifizieren, erfahren in geschlechtergetrennten Toilettenanlagen nicht selten Beleidigungen, Raumverweise und sogar Gewaltandrohungen. Der höchste Bedarf an genderneutralen Toiletten is t momentan an weiterführenden Schulen zu verzeichnen. Studien ergeben, dass sich bis zu vier Prozent der sogenannten Generation Z (geboren nach 1997) weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen. Auch in Grundschulen ist der Bedarf zukünftig höhe r einzuschätzen, da die Zahl von intergeschlechtlichen Kindern infolge des Operationsverbots bei Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, das 2021 in Kraft getreten ist, voraussichtlich steigen wird. Fazit Nach Auffassung des AK soll die genderneutrale Toilettenanlage einen Schutzraum für die Nutzenden darstellen. Dieser Schutzraum bietet zudem für alle Nutzenden die notwendige Intimität in Bezug auf geschlechtliche Identität, Hygiene sowie Religiosität. Aus diesem Grund empfiehlt der Arbeitskreis, genderneutrale Toilettenanlagen ausschließlich als Einpersonenanlagen (EPA) und nicht als Mehrpersonenanlagen vorzusehen. Geschlechtergetrennte Toilettenanlagen sowie barrierefreie Toiletten bleiben zusätzlich bestehen. Arbeitsergebnisse im Einzelnen: 1. Toilettenanlagen an Schulen 1.1 Genderneutrale Einpersonenanlagen Der Arbeitskreis empfiehlt, genderneutrale Toilett enanlagen ausschließlich als Einpersonenanlagen (EPA) und nicht als Mehrpersonenanlagen vorzusehen. Eine EPA ist ein in sich abgeschlossener Raum. Pro EPA ist ein WC, Waschbecken, Spiegel, Abfallei mer, Handtuch- und Seifenspender vorzusehen. Eine genderneutrale EPA steht allen Menschen, unab hängig von ihrer geschlechtlichen Identität, zur Nutzung zur Verfügung. 1.2 Beschilderung Die Bezeichnung „Unisex-Toilette“ wird auf Grund d er möglichen sexuellen Konnotation abgelehnt. Daher wird empfohlen, die genderneutrale EPA mit der Bezeichnung „Toilette“ oder „WC“ zu kennzeichnen. Als Piktogramm kann die bildliche Darstellung eine s WC‘s genutzt werden. 1.3 Keine genderneutralen Mehrpersonenanlagen Mehrere raumhoch getrennte WC-Kabinen mit einem ge meinsamen Vorraum für Waschbecken (genderneutrale Mehrpersonenanlagen) oder räumlich zusammengefasste EPA bieten nicht den erforderlichen Schutzraum im Sinne des Ratsbeschlusses in Bezug auf geschlechtliche Identität, Hygiene sowie Religiosität. Genderneutrale Mehrpersonenanlagen mit einem gemei nsamen Vorraum für Waschbecken stellen keinen Raum dar, der Schutz vor Diskriminierung bietet. 1.4 Barrierefreie Toiletten Eine gleichzeitige Nutzung der gesetzlich vorgesch riebenen barrierefreien Toilettenanlagen als genderneutrale Toiletten soll nicht vorgesehen werden, um die Verfügbarkeit für den darauf angewiesenen Personenkreis sicher zu stellen. Wenn die erforderliche Fläche zur Verfügung steht, sollen die genderneutralen EPA barrierefrei ausgeführt werden. 1.5 EPA im Cluster Bei Schulneubauten, die standardmäßig in Clusterba uweise errichtet werden, sind die erforderlichen Toilettenanlagen grundsätzlich den jeweiligen Clustern zugeordnet. Hier sollen nur noch genderneutrale EPA vorgesehen werden. Falls das Cluster sehr groß ist, und somit die Anz ahl an erforderlichen Toilettenanlagen sehr hoch, können neben den genderneutralen EPA auch geschlechtergetrennte Toilettenanlagen vorgesehen werden. 1.6 Toiletten im Mensa-/Cafeteria-/Aula-Bereich Da im Mensa-/Cafeteria-/Aula-Bereich die Anzahl de r erforderlichen Toilettenanlagen grundsätzlich sehr hoch ist, sind hier geschlechtergetrennte Toilettenanlagen vorzusehen. Zusätzlich soll es im Mensa-/Cafeteria-/Aula-Berei ch neben einer barrierefreien Toilette mindestens eine weitere genderneutrale EPA geben. 1.7 Toiletten für schulische Beschäftigte Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmung en sind für schulische Beschäftigte geschlechtergetrennte und barrierefreie Toilettenanlagen im erforderlichen Umfang zu planen. An zentraler Stelle soll auch für schulische Beschäftigte eine EPA vorgesehen werden. 1.8 Generalinstandsetzungen (GI’s) oder Sanierungen Bei Generalinstandsetzungen (GI’s) oder Sanierunge n sind die Realisierbarkeit von Clustern und somit auch die Herrichtung von genderneutralen EPA grundsätzlich zu prüfen. Die Anzahl und Verortung ist im Zuge der Grundlage nermittlung mit der beauftragenden Stelle abzustimmen. 2. Toilettenanlagen in weiteren städtischen Gebäuden Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmung en sind für Arbeitnehmer*innen und Besucher*innen geschlechtergetrennte und barrierefreie Toilettenanlagen im erforderlichen Umfang zu planen. An geeigneter Stelle soll auch für Arbeitnehmer*innen und Besucher*innen eine genderneutrale EPA vorgesehen werden. Diese kann entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf die notwendige Anzahl an Toilettenanlagen angerechnet werden. 3. Umkleidebereiche in städtischen Gebäuden Im Zuge der Konzeptionellen Entwicklung wurde im A K festgestellt, dass neben den genderneutralen Toilettenanlagen auch Umkleide- und Duschbereiche im Sinne des Ratsbeschlusses zu betrachten sind. Hierzu wird ein weiteres Konzept durch den AK erarbeitet.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 13.02.2023 4195/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 13.02.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 02.03.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung 06.03.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 09.03.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 13.03.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 13.03.2023 Jugendhilfeausschuss 14.03.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 20.03.2023 Sportausschuss 21.03.2023 Konzept der Stadt Köln für die Einrichtung von genderneutralen Toiletten an Schulen und in städtischen Gebäuden Zur Umsetzung des Beschlusses AN/0307/2022 hat die Stadt Köln ein Konzept für die Einrich- tung von genderneutralen Toiletten an Schulen und in städtischen Gebäuden entwickelt, das den Mitgliedern der betroffenen Ausschüsse, Arbeitskreise und Gremien hiermit zur Kenntnis gegeben wird. Die Gebäudewirtschaft wird das Konzept erstmals im Modellprojekt am Humboldt-Gymnasium umsetzen und Erkenntnisse über die Umgestaltung und die Nutzung in weiteren Projekten berücksichtigen. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4195/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.02.2023
- Erstellt
- 09.12.2022 12:06