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4195/2022

Konzept der Stadt Köln für die Einrichtung von genderneutralen Toiletten an Schulen und in städtischen Gebäuden

Mitteilung Ausschuss 13.02.2023

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Anlage 1 - Konzept

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Anlage 1 - Konzept

7521 Zeichen

Anlage 1 : Konzept der Stadt Köln für die Einrichtung von 
genderneutralen Toiletten an Schulen und in städtischen Gebäuden  
Einleitung 
Mit Drucksache AN/0307/2022 hat der Rat der Stadt Köln am 03.02.2022 folgendes 
beschlossen:  
1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei zukünftigen Neuplanungen von Schulen die 
Toilettenanlagen so anzulegen, dass eine zentrale Anlage auf Wunsch der Schule als 
Unisex-Toilette genutzt werden kann. 
2. Außerdem sind Bestandsschulen sowohl konzeptione ll, als auch baulich zu 
unterstützen, die den Wunsch nach einer Unisex-Toilettenanlage haben. 
3. Grundlage für die Unisex-Toiletten an den Schule n sollte jeweils ein Beschluss der 
Schulkonferenz und das weitere Bestehen von geschlechtergetrennten Toilettenanlagen 
sein. 
4. Bei der Planung neuer städtischer Gebäude ist die Einrichtung von Unisex-Toiletten zu 
berücksichtigen. Hierbei ist der Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller 
und geschlechtlicher Vielfalt zu berücksichtigen sowie die Fachstelle LSBTI, die 
Behindertenbeauftragte und das Amt für Gleichstellung beratend hinzuzuziehen.  
Auf dieser Grundlage wurde ein verwaltungsinterner Arbeitskreis (AK) gebildet. 
Beteiligte Dienststellen:  
 Amt für Schulentwicklung (40) 
 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (26) 
 Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (03- 1) 
 Amt für Integration und Vielfalt (16) mit  
o der Behindertenbeauftragten der Stadt Köln (161-2)  sowie  
o der Fachstelle für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Tr ansgender und 
intergeschlechtliche Menschen LSBTI (161-3) 
Grundlagen 
In Bearbeitung des Ratsauftrages hat sich der AK mit der Entwicklung der erforderlichen 
Standards befasst. Als Grundlage für die Standards wurden folgende Punkte identifiziert: 
 Toilettenanlagen sollten in öffentlichen Einrichtu ngen für alle Menschen nutzbar 
gemacht werden. 
 Bei Toilettenanlagen, die ausschließlich nach „Dam en“ und „Herren“ bzw. „Mädchen“ 
und „Jungen“ getrennt sind, besteht die Gefahr der Diskriminierung von Menschen 
mit einem Geschlechtsausdruck (Erscheinungsbild), der sich nicht den gängigen 
Geschlechterbildern zuordnen lässt.

 Trans- und intergeschlechtliche Menschen, dazu zäh len auch Menschen, die sich als 
nicht-binär (weder ausschließlich weiblich noch ausschließlich männlich) 
identifizieren, erfahren in geschlechtergetrennten Toilettenanlagen nicht selten 
Beleidigungen, Raumverweise und sogar Gewaltandrohungen. 
 Der höchste Bedarf an genderneutralen Toiletten is t momentan an weiterführenden 
Schulen zu verzeichnen. Studien ergeben, dass sich bis zu vier Prozent der 
sogenannten Generation Z (geboren nach 1997) weder dem männlichen noch dem 
weiblichen Geschlecht zuordnen. 
 Auch in Grundschulen ist der Bedarf zukünftig höhe r einzuschätzen, da die Zahl von 
intergeschlechtlichen Kindern infolge des Operationsverbots bei Kindern mit 
Varianten der Geschlechtsentwicklung, das 2021 in Kraft getreten ist, voraussichtlich 
steigen wird. 
Fazit 
Nach Auffassung des AK soll die genderneutrale Toilettenanlage einen Schutzraum für 
die Nutzenden darstellen. Dieser Schutzraum bietet zudem für alle Nutzenden die 
notwendige Intimität in Bezug auf geschlechtliche Identität, Hygiene sowie Religiosität. 
Aus diesem Grund empfiehlt der Arbeitskreis, genderneutrale Toilettenanlagen 
ausschließlich als Einpersonenanlagen (EPA) und nicht als Mehrpersonenanlagen 
vorzusehen.  
Geschlechtergetrennte Toilettenanlagen sowie barrierefreie Toiletten bleiben zusätzlich 
bestehen.

Arbeitsergebnisse im Einzelnen: 
1. Toilettenanlagen an Schulen 
1.1 Genderneutrale Einpersonenanlagen 
 Der Arbeitskreis empfiehlt, genderneutrale Toilett enanlagen ausschließlich als 
Einpersonenanlagen (EPA) und nicht als Mehrpersonenanlagen vorzusehen. 
 Eine EPA ist ein in sich abgeschlossener Raum. 
 Pro EPA ist ein WC, Waschbecken, Spiegel, Abfallei mer, Handtuch- und 
Seifenspender vorzusehen. 
 Eine genderneutrale EPA steht allen Menschen, unab hängig von ihrer 
geschlechtlichen Identität, zur Nutzung zur Verfügung. 
1.2 Beschilderung 
 Die Bezeichnung „Unisex-Toilette“ wird auf Grund d er möglichen sexuellen 
Konnotation abgelehnt.  
Daher wird empfohlen, die genderneutrale EPA mit der Bezeichnung „Toilette“ oder 
„WC“ zu kennzeichnen. 
 Als Piktogramm kann die bildliche Darstellung eine s WC‘s genutzt werden. 
1.3 Keine genderneutralen Mehrpersonenanlagen  
 Mehrere raumhoch getrennte WC-Kabinen mit einem ge meinsamen Vorraum für 
Waschbecken (genderneutrale Mehrpersonenanlagen) oder räumlich 
zusammengefasste EPA bieten nicht den erforderlichen Schutzraum im Sinne des 
Ratsbeschlusses in Bezug auf geschlechtliche Identität, Hygiene sowie Religiosität. 
 Genderneutrale Mehrpersonenanlagen mit einem gemei nsamen Vorraum für 
Waschbecken stellen keinen Raum dar, der Schutz vor Diskriminierung bietet. 
1.4 Barrierefreie Toiletten 
 Eine gleichzeitige Nutzung der gesetzlich vorgesch riebenen barrierefreien 
Toilettenanlagen als genderneutrale Toiletten soll nicht vorgesehen werden, um die 
Verfügbarkeit für den darauf angewiesenen Personenkreis sicher zu stellen. 
 Wenn die erforderliche Fläche zur Verfügung steht,  sollen die genderneutralen EPA 
barrierefrei ausgeführt werden. 
1.5 EPA im Cluster 
 Bei Schulneubauten, die standardmäßig in Clusterba uweise errichtet werden, sind 
die erforderlichen Toilettenanlagen grundsätzlich den jeweiligen Clustern zugeordnet. 
Hier sollen nur noch genderneutrale EPA vorgesehen werden.  
 Falls das Cluster sehr groß ist, und somit die Anz ahl an erforderlichen 
Toilettenanlagen sehr hoch, können neben den genderneutralen EPA auch 
geschlechtergetrennte Toilettenanlagen vorgesehen werden.

1.6 Toiletten im Mensa-/Cafeteria-/Aula-Bereich 
 Da im Mensa-/Cafeteria-/Aula-Bereich die Anzahl de r erforderlichen Toilettenanlagen 
grundsätzlich sehr hoch ist, sind hier geschlechtergetrennte Toilettenanlagen 
vorzusehen. 
 Zusätzlich soll es im Mensa-/Cafeteria-/Aula-Berei ch neben einer barrierefreien 
Toilette mindestens eine weitere genderneutrale EPA geben. 
1.7 Toiletten für schulische Beschäftigte 
 Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmung en sind für schulische 
Beschäftigte geschlechtergetrennte und barrierefreie Toilettenanlagen im 
erforderlichen Umfang zu planen. An zentraler Stelle soll auch für schulische 
Beschäftigte eine EPA vorgesehen werden. 
1.8 Generalinstandsetzungen (GI’s) oder Sanierungen 
 Bei Generalinstandsetzungen (GI’s) oder Sanierunge n sind die Realisierbarkeit von 
Clustern und somit auch die Herrichtung von genderneutralen EPA grundsätzlich zu 
prüfen.  
 Die Anzahl und Verortung ist im Zuge der Grundlage nermittlung mit der 
beauftragenden Stelle abzustimmen.  
2. Toilettenanlagen in weiteren städtischen Gebäuden 
 Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmung en sind für Arbeitnehmer*innen 
und Besucher*innen geschlechtergetrennte und barrierefreie Toilettenanlagen im 
erforderlichen Umfang zu planen. An geeigneter Stelle soll auch für 
Arbeitnehmer*innen und Besucher*innen eine genderneutrale EPA vorgesehen 
werden. Diese kann entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf die 
notwendige Anzahl an Toilettenanlagen angerechnet werden. 
3. Umkleidebereiche in städtischen Gebäuden 
 Im Zuge der Konzeptionellen Entwicklung wurde im A K festgestellt, dass neben den 
genderneutralen Toilettenanlagen auch Umkleide- und Duschbereiche im Sinne des 
Ratsbeschlusses zu betrachten sind.  
Hierzu wird ein weiteres Konzept durch den AK erarbeitet.

Mitteilung Ausschuss

1219 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  13.02.2023 
 4195/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 13.02.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 02.03.2023 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 06.03.2023 
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 09.03.2023 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 13.03.2023 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 13.03.2023 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2023 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 20.03.2023 
Sportausschuss 21.03.2023 
 
Konzept der Stadt Köln für die Einrichtung von genderneutralen Toiletten an Schulen 
und in städtischen Gebäuden 
Zur Umsetzung des Beschlusses AN/0307/2022 hat die Stadt Köln ein Konzept für die Einrich-
tung von genderneutralen Toiletten an Schulen und in städtischen Gebäuden entwickelt, das 
den Mitgliedern der betroffenen Ausschüsse, Arbeitskreise und Gremien hiermit zur Kenntnis 
gegeben wird. 
 
Die Gebäudewirtschaft wird das Konzept erstmals im Modellprojekt am Humboldt-Gymnasium 
umsetzen und Erkenntnisse über die Umgestaltung und die Nutzung in weiteren Projekten 
berücksichtigen. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (9)

02.03.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.03.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.03.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.03.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.03.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.03.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.03.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.03.2023 Sportausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.05.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4195/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.02.2023
Erstellt
09.12.2022 12:06