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3176/2019

Elterntaxis an der Weißer Grundschule

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 09.12.2019, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3369 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 
 3176/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 
 
Elterntaxis an der Weißer Grundschule 
Die Fraktion Die Linke der BV Rodenkirchen hat eine Anfrage (AN/1139/2019) gem. § 4 der Ge-
schäftsordnung des Rates eingereicht. Es handelt sich um eine Anfrage zum Thema „Eltern-Taxis“ 
Die Anfrage thematisiert das Verhalten von Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen, insbesondere 
an der Weißer Grundschulen, Zum Hedelsberg, und Im Salzgrund. 
 
Fragen: 
 
1. Ist der Verwaltung dieses Verhalten sog. „Helikopter-Eltern“ dort bekannt und wenn ja, wird 
oder wurde etwas unternommen, um dieses Verhalten einzuschränken oder zu verhindern. 
2. Gibt es außer den rechtlichen Möglichkeiten bei Parkverstößen, auch Möglichkeiten aus um-
weltschutzrechtlicher Sicht, z.B., wegen des Klimanotstands, um eine solches Verhalten zu 
verbieten. Manche Eltern lassen die Motoren ihrer Autos laufen, während sie auf die Kinder 
warten. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Die Problematik der Eltern-Taxis an Grundschulen ist stadtweit vorhanden, sie ist auch an den o.a. 
Schulen bekannt, es sind auch vereinzelt Beschwerden eingegangen. 
 
1.) 
Der Bezirk Rodenkirchen hat 14 Grundschulen und eine große Anzahl von Kindergärten. Die Mitar-
beiter*innen des Verkehrsdienstes wissen um die Parkprobleme mit Eltern-Taxis an Schulen insbe-
sondere morgens zwischen 7.45 Uhr und 8.30 Uhr, Schulen/Kitas werden täglich vom Frühdienst 
entsprechend berücksichtigt. Fahrzeuge, die im Halteverbot stehen werden verwarnt und es wird den 
Eltern erläutert, dass die Verkehrssicherheit durch ihr Verhalten gefährdet ist. Darüber hinaus wurden 
gemeinsame Aktionen/Gespräche mit Polizei, Medien, Lehrerschaft und Elternpflegschaften durchge-
führt, um die Eltern für die Problematik zu sensibilisieren. 
 
In den o.a. Schulen gab es neben Kontrollen auch Ortstermine, um das Ausmaß der Gefährdung vor 
Ort einschätzen zu können, Präsenz zu zeigen und Gespräche zu führen. 
 
Bedauerlicherweise fehlt den meisten Eltern die Einsicht und sie geben häufig an, in ihrem Fall sei es 
wirklich unumgänglich, dass sie ihre Kinder zur Schule bringen, es gäbe nicht ausreichend Parkmög-
lichkeiten und sie würden ja auch nur ganz kurz halten. 
Ausgestellte Verwarnungen bewirken bei den Fahrern kein Umdenken, da sie bereit sind, das Ver-
warngeld zu zahlen ohne ihr Verhalten anschließend zu ändern. 
 
Wenn der Verkehrsdienst vor Ort ist, werden die Fahrzeuge nicht verbotswidrig abgestellt, um eine 
Verwarnung zu verhindern, aber es ist nicht möglich, täglich mehrere Stunden vor jeder Grundschule 
und jedem Kindergarten eine Ordnungskraft einzusetzen.

2 
 
 
2.) 
Es gibt keine rechtliche Grundlage, um das Bringen und Abholen von Kindern zur Schule/zum Kin-
dergarten zu verbieten, es ist lediglich möglich, vorhandene verkehrsrechtliche Verbote zu ahnden. 
Es ist grundsätzlich möglich, Autofahrer zu verwarnen, die während des Haltens den Motor laufen 
lassen, dies setzt jedoch ebenfalls voraus, dass dieses Fehlverhalten auftritt, während der Verkehrs-
dienst vor Ort ist. 
 
Die Möglichkeiten der Verwaltung/Polizei sind somit begrenzt, Eigenverantwortlichkeit und Einsicht 
lässt sich leider nicht erzwingen.

Beratungsverlauf (1)

09.12.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3176/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.11.2019
Erstellt
10.09.2019 09:47