3176/2019
Elterntaxis an der Weißer Grundschule
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3369 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 3176/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 Elterntaxis an der Weißer Grundschule Die Fraktion Die Linke der BV Rodenkirchen hat eine Anfrage (AN/1139/2019) gem. § 4 der Ge- schäftsordnung des Rates eingereicht. Es handelt sich um eine Anfrage zum Thema „Eltern-Taxis“ Die Anfrage thematisiert das Verhalten von Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen, insbesondere an der Weißer Grundschulen, Zum Hedelsberg, und Im Salzgrund. Fragen: 1. Ist der Verwaltung dieses Verhalten sog. „Helikopter-Eltern“ dort bekannt und wenn ja, wird oder wurde etwas unternommen, um dieses Verhalten einzuschränken oder zu verhindern. 2. Gibt es außer den rechtlichen Möglichkeiten bei Parkverstößen, auch Möglichkeiten aus um- weltschutzrechtlicher Sicht, z.B., wegen des Klimanotstands, um eine solches Verhalten zu verbieten. Manche Eltern lassen die Motoren ihrer Autos laufen, während sie auf die Kinder warten. Stellungnahme der Verwaltung: Die Problematik der Eltern-Taxis an Grundschulen ist stadtweit vorhanden, sie ist auch an den o.a. Schulen bekannt, es sind auch vereinzelt Beschwerden eingegangen. 1.) Der Bezirk Rodenkirchen hat 14 Grundschulen und eine große Anzahl von Kindergärten. Die Mitar- beiter*innen des Verkehrsdienstes wissen um die Parkprobleme mit Eltern-Taxis an Schulen insbe- sondere morgens zwischen 7.45 Uhr und 8.30 Uhr, Schulen/Kitas werden täglich vom Frühdienst entsprechend berücksichtigt. Fahrzeuge, die im Halteverbot stehen werden verwarnt und es wird den Eltern erläutert, dass die Verkehrssicherheit durch ihr Verhalten gefährdet ist. Darüber hinaus wurden gemeinsame Aktionen/Gespräche mit Polizei, Medien, Lehrerschaft und Elternpflegschaften durchge- führt, um die Eltern für die Problematik zu sensibilisieren. In den o.a. Schulen gab es neben Kontrollen auch Ortstermine, um das Ausmaß der Gefährdung vor Ort einschätzen zu können, Präsenz zu zeigen und Gespräche zu führen. Bedauerlicherweise fehlt den meisten Eltern die Einsicht und sie geben häufig an, in ihrem Fall sei es wirklich unumgänglich, dass sie ihre Kinder zur Schule bringen, es gäbe nicht ausreichend Parkmög- lichkeiten und sie würden ja auch nur ganz kurz halten. Ausgestellte Verwarnungen bewirken bei den Fahrern kein Umdenken, da sie bereit sind, das Ver- warngeld zu zahlen ohne ihr Verhalten anschließend zu ändern. Wenn der Verkehrsdienst vor Ort ist, werden die Fahrzeuge nicht verbotswidrig abgestellt, um eine Verwarnung zu verhindern, aber es ist nicht möglich, täglich mehrere Stunden vor jeder Grundschule und jedem Kindergarten eine Ordnungskraft einzusetzen. 2 2.) Es gibt keine rechtliche Grundlage, um das Bringen und Abholen von Kindern zur Schule/zum Kin- dergarten zu verbieten, es ist lediglich möglich, vorhandene verkehrsrechtliche Verbote zu ahnden. Es ist grundsätzlich möglich, Autofahrer zu verwarnen, die während des Haltens den Motor laufen lassen, dies setzt jedoch ebenfalls voraus, dass dieses Fehlverhalten auftritt, während der Verkehrs- dienst vor Ort ist. Die Möglichkeiten der Verwaltung/Polizei sind somit begrenzt, Eigenverantwortlichkeit und Einsicht lässt sich leider nicht erzwingen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3176/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 19.11.2019
- Erstellt
- 10.09.2019 09:47